Hilfe zur Erziehung im Zwangskontext Gebote und Verbote nach 1666 Abs. 3 BGB
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- Hennie Beck
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1 Workshop Hilfe zur Erziehung im Zwangskontext Gebote und Verbote nach 1666 Abs. 3 BGB
2 Kontrollaufträge im Kontext Hilfen zur Erziehung Wie können Zwangskonstellationen entstehen?
3 Eltern wollen und können Hilfen (zur Erziehung) annehmen. Eltern wollen und/oder können Hilfen (zur Erziehung) nicht annehmen. Ein dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nur nicht gewährleistet. A C Das Wohl des Kindes oder Jugendlichen ist gefährdet. B D Münder u.a. (2000)
4 Eltern wollen und können Hilfen (zur Erziehung) annehmen. Eltern wollen und/oder können Hilfen (zur Erziehung) nicht annehmen. Ein dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nur nicht gewährleistet. A C Das Wohl des Kindes oder Jugendlichen ist gefährdet. B D Münder u.a. (2000)
5 Eltern wollen und können Hilfen (zur Erziehung) annehmen. Eltern wollen und/oder können Hilfen (zur Erziehung) nicht annehmen. Ein dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nur nicht gewährleistet. A C Das Wohl des Kindes oder Jugendlichen ist gefährdet. B D Münder u.a. (2000)
6 Hilfen auf Basis von Freiwilligkeit Weil die Leute müssen formulieren können, was sie wollen. Und nur dann kann die Hilfe auch erfolgreich werden, und das kann man halt zwar ein bisschen unterstützen sage ich mal, aber den Leuten das in den Mund zu reden hat sich oft gezeigt, gerade bei den ambulanten Erziehungshilfen, dass die halt nach einer Zeit wieder abspringen und sagen naja jetzt habe ich es einmal ausprobiert, gell Sie haben ja gemeint das wäre gut, und so. (ASD-Fachkraft)
7 Eltern wollen und können Hilfen (zur Erziehung) annehmen. Eltern wollen und/oder können Hilfen (zur Erziehung) nicht annehmen. Ein dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nur nicht gewährleistet. A C Das Wohl des Kindes oder Jugendlichen ist gefährdet. B D Münder u.a. (2000)
8 Vereinbarung von Schutzkonzepten Also die Ziele formulieren die Eltern, die Aufträge und Auflage die formulieren wir zwar, aber das ist sozusagen immer an die Eltern gerichtet. Also, ich kann jetzt so ein Beispiel nennen. Also, wenn es jetzt darum geht, es gibt den Verdacht, die Eltern würden Drogen konsumieren, und können deshalb dann die Aufsicht oder Versorgung der Kinder nicht sicherzustellen, dann könnte ein Auftrag sein, nachzuweisen, dass die Betreuung der Kinder sichergestellt ist, entweder durch sie selber, oder eben durch andere Personen, oder indem sie deutlich machen, es gibt hier kein Drogenproblem, also wo wir sozusagen ihnen deutlich, also versuchen deutlich zu machen, was müssen sie offenlegen oder welche Informationen müssen beigebracht werden, um das sozusagen dann einschätzen zu können. (ASD-Fachkraft)
9 Schutzkonzepte aus Sicht der AdressatInnen Wir mussten dann gezwungenermaßen Schutzvereinbarungen machen. Also, ich wurde dann ( ) zwischen zwei Stühle gestellt. (Mutter) Also das fand ich schon ein bisschen Hardcore, unter Druck zusammenzuarbeiten, ne? ( ) die [SPFH] sollte normalerweise überall mit hinfahren, wo sie [Mutter] hin muss, als Hilfe, zur Hilfe ( ). (Vater)
10 Eltern wollen und können Hilfen (zur Erziehung) annehmen. Eltern wollen und/oder können Hilfen (zur Erziehung) nicht annehmen. Ein dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nur nicht gewährleistet. A C Das Wohl des Kindes oder Jugendlichen ist gefährdet. B D Münder u.a. (2000)
11 Gerichtlicher Zwangskontext Und bei den Gefährdungsfällen ist es ja noch so, wenn ich noch irgendwelche Möglichkeiten sehe und die Eltern sagen, das wollen wir aber nicht, dann versuche ich die zu bewegen und zu sagen, jetzt probieren sie das,gehen sie dort hin, gucken sie sich das an. Und dann kann ich sagen, also entweder ich entziehe ihnen das Sorgerecht oder sie gucken sich das mal an. Ist natürlich kein guter Ausgangspunkt für so eine Hilfe, aber so sehe ich das schon, dass ich dann schon, wenn es nötig ist, Druck machen kann. (RichterIn)
12 Ist Kinderschutz nur noch in Zwangskontexten zu realisieren? Gehören Hilfen unter Zwang zum Alltag des ASD?
13 Abbildungsverzeichnis Münder u.a. (2000): Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz: Professionelles Handeln in Kindeswohlverfahren. Votum-Verlag: Münster.
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