TÄTIGKEITSBERICHT 2011

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1 TÄTIGKEITSBERICHT 2011 Inhaltsverzeichnis I. SCHWERPUNKTE DES ARBEITSJAHRES GEMEINDEFINANZIERUNG Endgültige Zuweisungen für das Jahr Zuweisungen für Der Ausgleichsfonds Zuschüsse für Darlehen Darlehen Depositenbank und regionaler Rotationsfonds Landesstabilitätspakt und Einsparungen im Personalbereich Übergemeindliche Schulbauvorhaben Beteiligung an den Betriebskosten der Pflichtschulen und Musikschulen RAT DER GEMEINDEN Gesetzesentwürfe Durchführungsverordnungen VERTRAGSVERHANDLUNGEN Bereichsübergreifender Kollektivvertrag Bereichsvertrag für das Personal ohne Führungsauftrag NEUES GEMEINDENFINANZIERUNGSMODELL ENERGIE Aufteilung der Wasserzinsgelder Beteiligung der Standortgemeinden an den Produktionsgesellschaften Stromverteilung Gelder für die Umweltpläne Neuausrichtung der SEL AG FINANZIERUNG Der TOURISMUSORGANISATIONEN FINANZIERUNG DES NEUEN MÜLLVERBRENNUNGSOFENS KLEINKINDERBETREUUNG ÖFFENTLICHE ARBEITEN ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE FÜR DAS LANDESRAUMORDNUNGSGESETZ DIENSTLEISTUNGEN DER POST...31 Tätigkeitsbericht

2 12. WEITERE INITIATIVEN Gefahrenzonenpläne: Aufschub des Genehmigungstermins Breitbandoffensive Einheitlicher Schulkalender Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) Abkommen im Bereich Abfälle Kostenbeteiligung der Gemeinden am Hauspflegedienst Ausschreibung der Konzession für die Brennerautobahn EU-Projekt zur Regionalentwicklung Powercom EU-Projekt: Informationsportal für Zivilschutz RiMaComm Spendenaktionen Presse und Öffentlichkeitsarbeit AUSSPRACHEN MIT MITGLIEDERN DER LANDES- UND REGIONALREGIERUNG VERSCHIEDENE AUSSPRACHEN KONTAKTE ZU ANDEREN GEMEINDEVERBÄNDEN KOMMISSIONEN, KOMITEES UND ARBEITSGRUPPEN...46 II. DIENSTE BERATUNG Informationen und Anwendungshilfen E-Governmentdienste ARBEITSRECHT UND ZENTRALE LOHNVERRECHNUNG REVISIONSDIENST VERWALTUNGSSCHULE DATENVERARBEITUNG Tätigkeiten der EDV-Abteilung Weitere Initiativen EDV-Kontaktkomitee und Fachgruppen Südtiroler Informatik AG...63 III. VERBANDSNOTIZEN a) Organe des Gemeindenverbandes b) Rat der Gemeinden...66 c) Organe des Konsortiums der Gemeinden für das Wassereinzugsgebiet der Etsch d) Ehrenring- und Ehrenzeichenträger Tätigkeitsbericht 2011

3 I. SCHWERPUNKTE DES ARBEITSJAHRES 2011 Tätigkeitsbericht

4 1. Gemeindefinanzierung 1. Gemeindefinanzierung 1.1 Endgültige Zuweisungen für das Jahr 2011 Für die Gemeindefinanzierung 2011 wurde im Landeshaushalt der Gesamtbetrag von ,00 Euro bereitgestellt. Da das Land Südtirol auch im Jahr 2011 keinen Nachtragshaushalt genehmigt hat, ist es bei diesem Gesamtbetrag geblieben. Für die Aufteilung des im Landeshaushalt für 2011 vorgesehenen Betrages für die Führung von Kindergärten von ,00 Euro wurden mit der Zusatzvereinbarung die Kriterien des Vorjahres bestätigt. Insofern wurde die Hälfte aufgrund der Anzahl der Kindergartenkinder und der Rest aufgrund der Anzahl der Kindergartensektionen zugewiesen. Die Gemeinden erhielten somit 2.003,00 Euro für jede Kindergartensektion und 93,00 Euro für jedes Kindergartenkind. 1.2 Zuweisungen für 2012 Die entsprechende Vereinbarung für 2012 ist am 21. Dezember 2011 unterzeichnet worden. Im Jahr 2012 wurde die Gesamtsumme von ,00 Euro für die Gemeindenfinanzierung bereitgestellt. Das sind rund 2 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Die Vereinbarung für das Jahr 2012 sieht demnach folgende Zuweisungen vor: Zuweisungen zur Abdeckung der laufenden Ausgaben: hierfür werden ,00 Euro eingesetzt. Die Aufteilung dieses Betrages auf die Gemeinden erfolgt nicht mehr wie in den vergangenen Jahren aufgrund der sogenannten Pro-Kopfquoten sondern, nach entsprechender Änderung des Landesgesetzes vom 14. Februar 1992, Nr. 6 betreffend Bestimmungen hinsichtlich der Finanzen der Gebietskörperschaften, unter Berücksichtigung des Finanzbedarfes und der Finanzkraft der Gemeinden. Die Indikatoren zur Ermittlung des Finanzbedarfs sind: Einwohner zu 54,6 % Pflichtschüler zu 16,2 % Einpendler zu 7,8 % Nächtigungen zu 5,3 % Privathaushalte zu 5,1 % Sockelbetrag zu 11,0 % Für die Berücksichtigung der Finanzkraft der Gemeinden wurden deren Einnahmen aus der Produktion von elektrischer Energie und der Gemeindeimmobiliensteuer herangezogen. Ein Prozent des Gesamtbetrages von ,00 Euro, welcher zur Abdeckung der laufenden Ausgaben vorgesehen ist, wird in Funktion der Büroimmobilien von Landesinteresse, welche die Gemeindestrukturen belasten, zugewiesen. Außerdem wurde vereinbart, dass von den Zuweisungen zur Abdeckung der laufenden Ausgaben die Kosten für die Übernahme der Grundschuldienste durch die Landesverwaltung nicht abgezogen werden, falls der Landeshaushalt im Jahr 2012 die entsprechende Verfügbarkeit aufweist. Um die Wirkungen dieser neuen Zuweisungskriterien abzufedern, sieht die Vereinbarung eine Übergangszeit von 5 Jahren mit einer stufenweise Anwendung der Kriterien im Ausmaß von jährlich 20 Prozent vor. 6 Tätigkeitsbericht 2011

5 1. Gemeindefinanzierung Im Unterschied zu 2011 sind im Jahr 2012 nicht mehr die Pro-Kopfzuweisungen sondern die Zuweisungen zur Abdeckung der laufenden Ausgaben mit der Deckung einiger Dienste gekoppelt. Für das Haushaltsjahr 2012 wurde die Höhe des Deckungssatzes des Vorjahres bestätigt. Dieser beträgt 90% für den Wasser-, Abwasser- und Müllabfuhrdienst. Bestätigt wurde auch jene Bestimmung, wonach bei Nichterreichung des Deckungssatzes im nächsten Jahr die Zuweisungen zur Abdeckung der laufenden Ausgaben um den festgestellten Abgang gemindert werden. Für die Bezirksgemeinschaften wurden sowohl der Fixbetrag als auch die Pro-Kopfquoten des Vorjahres bestätigt. Demzufolge beträgt der Fixbetrag ,00 Euro und die Pro-Kopfquote 4,32 Euro. Der Gemeinde Bozen wurde im Sinne von Art. 43 des LG Nr. 19/2001 für die Verwaltungsaufgaben, die sie für die aufgelöste Bezirksgemeinschaft ausübt, der Betrag von ,00 Euro zugewiesen. Das sind rund Euro mehr als im Vorjahr. Für Investitionen werden insgesamt ,00 Euro bereitgestellt, also rund ,00 Euro mehr als im Vorjahr ,00 Euro werden dabei aufgrund einer entsprechenden Gesetzesänderung im Unterschied zu 2011 nicht mehr einzig und allein gemäß den Kriterien laut 27er-Gesetz aufgeteilt, sondern die Aufteilung erfolgt zu 25% gemäß Artikel 5 des 27er-Gesetzes und zu 75% nach den Bedarfskriterien für die fixen Kapitalzuweisungen. Als Bedarfskriterien wurden herangezogen: Einwohner zu 66 % Gemeindestraßen zu 13 % Tourismusbetten zu 10 % Sockelbetrag zu 11 % Auch für die fixen Kapitalzuweisungen gilt eine Übergangszeit von 5 Jahren mit einer stufenweisen Anwendung der Kriterien im Ausmaß von 20% jährlich, um die Wirkungen der Reform abzufedern. Die übrigen ,00 Euro werden zur Finanzierung des Baus und der außerordentlichen Instandhaltung von übergemeindlichen Fahrradwegen eingesetzt. Das Verfahren für die Gewährung der Finanzmittel für den Bau und die außerordentliche Instandhaltung der Fahrradwege im Ausmaß von 60% aus dem Landeshaushalt und im Ausmaß von 40% aus dem Lokalfinanzfonds wurde beibehalten. Für den Rotationsfonds für Investitionen sind für das Jahr 2012 insgesamt ,00 Euro zur Verfügung gestellt, wobei ,00 dem Lokalfinanzfonds angelastet und die übrigen ,00 Euro vom Land Südtirol bereitgestellt werden. Die Regelung über den Rotationsfonds für Investitionen des Jahres 2011 wurde mit wenigen Ausnahmen beibehalten. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden folgendermaßen eingesetzt: Für Schulbauten gemäß dem genehmigten Schulbautenprogramm Für Kindergärten gemäß dem genehmigten Schulbautenprogramm Für Wasserleitungen, Kanalisierungen, Altenheime, Pflegeheime, betreute Wohnformen für Senioren und Altenwohnungen Für andere finanzierbare Bauvorhaben ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro Tätigkeitsbericht

6 1. Gemeindefinanzierung Die Rückzahlung der gewährten Finanzierungen an den Rotationsfonds hat bei einer Laufzeit von 20 Jahren mit 20 konstanten gleichbleibenden Beträgen zu erfolgen und zwar, wie im Vorjahr, im nachstehenden Ausmaß: Schulbauten gemäß genehmigtem Schulbautenprogramm Kindergärten gemäß genehmigtem Schulbautenprogramm Wasserleitungen, Kanalisierungen, Altenheime, Pflegeheime und Altenwohnungen Andere Bauvorhaben Jährlich 2,5% des aus dem Rotationsfonds gewährten Betrages Jährlich 4% des aus dem Rotationsfonds gewährten Betrages Jährlich 2,5% des aus dem Rotationsfonds gewährten Betrages Jährlich 5% des aus dem Rotationsfonds gewährten Betrages Die Voraussetzungen für die Gewährung der Finanzierung wurden großteils beibehalten. Angepasst wurde die Regelung betreffend die mehrjährigen Finanzierungen; die für die Jahre 2013 und 2014 vorgesehenen Beträge werden im Rahmen der entsprechenden Finanzvereinbarungen bereitgestellt. Bezüglich der im Kindergarten- oder Schulbautenprogramm vorgesehenen Finanzierungen wurde für das Jahr 2012 die Regelung eingeführt, wonach diese innerhalb des zweiten Jahres nach deren Ausweisung im Stufenplan beantragt werden müssen; falls innerhalb dieses Zeitraums kein Finanzierungsantrag gestellt wird, werden die entsprechenden Beträge für andere Vorhaben verwendet. Neu eingeführt wurde hingegen die Bestimmung wonach die beantragte Finanzierung zumindest ,00 Euro ausmachen muss. Beibehalten wurde auch die Regelung über die Auszahlung der Finanzierungen. Bei Finanzierungen bis ,00 Euro werden demzufolge bei Vorlage der Baubeginnmeldung 70% der gewährten Finanzierung ausgezahlt. Bei den übrigen Finanzierungen werden hingegen 50% ausgezahlt, weitere 25% werden aufgrund einer Erklärung des Bürgermeisters ausgezahlt, aus welcher hervorgeht, dass in der Gemeinde für den bereits ausgezahlten Betrag zur Gänze entsprechende Rechnungsunterlagen vorliegen. Während im Jahr 2011 in puncto Rückzahlung der Beträge vorgesehen war, dass bei Schulen und Kindergärten die Gemeinden für die Rückzahlung der Beträge die sogenannten 27ger-Gelder verwenden konnten, ist für 2012, aufgrund der Einführung des neuen Aufteilungsschlüssels bei den fixen Kapitalzuweisungen, vorgesehen, dass die Gemeinden jene Mittel verwenden können, welche ihnen als fixe Kapitalzuweisungen zugewiesen werden. Dies gilt auch für jene Gemeinden, welche sich aufgrund einer Programmvereinbarung an der Finanzierung einer übergemeindlichen Schule beteiligen. Für die Betreibung und Instandhaltung der Fahrradwege wurden insgesamt ,00 Euro bereitgestellt und die Regelung des Vorjahres bestätigt. Als Ausgleich für die abgeschaffte Gemeindegewerbesteuer ICIAP wird unter den Gemeinden der Betrag von ,00 Euro als Anteil an der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP aufgeteilt und zwar im Verhältnis zu den ICIAP-Einnahmen der Gemeinden im Jahre Das sind ,00 Euro weniger als im Vorjahr. 1.3 Der Ausgleichsfonds Für das Jahr 2012 nicht bestätigt wurde die für das Jahr 2011 geltende Regelung bezüglich Ausgleichszuweisungen, Zuweisungen für die gemeinsame Führung von Diensten zwischen Gemeinden aufgrund von Vereinbarungen und Sonderfinanzierungen. Die Ausgleichszuweisungen und Sonderfinanzierungen wurden nämlich aufgrund der Berücksichtigung des Finanzbedarfs und der Finanzkraft der 8 Tätigkeitsbericht 2011

7 1. Gemeindefinanzierung Gemeinden bei den Zuweisungen zur Abdeckung der laufenden Ausgaben hinfällig. Die Zuweisungen für die gemeinsame Führung von Diensten zwischen Gemeinden aufgrund von Vereinbarungen, mit denen in den vergangenen Jahren die freiwillige Zusammenarbeit der Gemeinden gefördert worden ist, sind im Jahr 2012 nicht mehr vorgesehen, weil sie im Widerspruch zu den aus dem Landesstabilitätspakt erwachsenden Verpflichtungen stehen, Formen der verpflichtenden Zusammenarbeit zwischen Gemeinden für die Ausübung bestimmter Dienste vorzusehen, deren Ausgabeneinsparungen zur Erreichung des Finanzsaldos laut Stabilitätspakt beitragen. 1.4 Zuschüsse für Darlehen ,00 Euro werden im Jahr 2012 für die Amortisierung der Darlehen eingesetzt, die von den Gemeinden bei der staatlichen Depositenbank, beim regionalen Rotationsfonds oder bei anderen Kreditinstituten aufgenommen worden sind. Für neue Darlehen, welche 2012 aufgenommen werden, werden aus dem Lokalfinanzfonds keine Tilgungszuschüsse gewährt. Gegenüber dem Vorjahr wurde dieser Fonds demzufolge um rund ,00 Euro reduziert, gegenüber 2007 sogar um rund ,00 Euro. Diese Reduzierung liegt im Trend, welcher seit fünf Jahren feststellbar ist. Zurückzuführen ist dieser Trend auf die im Jahr 2007 eingeleitete Reform der Zinszuschussregelung und die im Jahr 2008 vorgenommene Abschaffung der Zinszuschüsse für ordentliche Darlehen. Durch die im Jahr 2009 erfolgte Abschaffung der Zinszuschüsse für begünstigte Darlehen hat sich dieser Trend deutlich verstärkt. 1.5 Darlehen Depositenbank und regionaler Rotationsfonds Im Jahre 2011 haben die Südtiroler Gemeinden beim regionalen Rotationsfonds Darlehen in der Gesamtsumme von rund ,00. Euro aufgenommen. Das sind rund ,00 Euro weniger als im Jahr Mit diesen Darlehen wurden hauptsächlich Anlagen im Energiebereich, Sport- oder Freizeitanlagen laut LG Nr. 5/1989 und andere Anlagen finanziert, für welche keine Finanzierungen aus dem Rotationsfonds für Investitionen gewährt werden. 1.6 Landesstabilitätspakt und Einsparungen im Personalbereich Die im Jahr 2011 geltenden Regelungen wurden für das Jahr 2012 nicht mehr bestätigt. Die Finanzvereinbarung für 2012 sieht diesbezüglich den Abschluss einer eigenen Vereinbarung innerhalb 28. Februar 2012 vor, mit welcher der Stabilitätspakt nach den Modalitäten des Finanzsaldos nach gemischter Kompetenz festgelegt wird, wobei im Jahr 2012 eine Einsparung von 14 Millionen Euro zu erzielen ist. Ebenso ist der Abschluss einer eigenen Vereinbarung vorgesehen, mit welcher Formen der verpflichtenden Zusammenarbeit zwischen Gemeinden für die Ausübung bestimmter Dienste festgelegt werden, deren Ausgabeneinsparungen zur Erreichung des Finanzsaldos laut Stabilitätspakt beitragen. Dadurch soll den neuen staatlichen Vorgaben, denen das Land unterworfen ist, Rechnung getragen und diese umgesetzt werden. 1.7 Übergemeindliche Schulbauvorhaben Bezüglich Finanzierung von übergemeindlichen Schulbauvorhaben ab dem Jahr 2012 hat die Vereinbarung für das Jahr 2012 die Regelung neu eingeführt, wonach sich die Standortgemeinde zu 10% an den Investitionskosten beteiligt, während die restlichen Kosten unter allen betroffenen Gemeinden im Verhältnis der durchschnittlichen Schülerzahl der letzten drei Jahre aufgeteilt werden. Für die in den Tätigkeitsbericht

8 1. Gemeindefinanzierung Jahren 2008 bis 2011 finanzierten übergemeindlichen Schulbauvorhaben betrifft diese Regelung die Rückzahlungsquoten an den Rotationsfonds ab dem Jahr Mit einer Vereinbarung legen die Gemeinden alle weiteren Modalitäten fest. 1.8 Beteiligung an den Betriebskosten der Pflichtschulen und Musikschulen Neu eingeführt wurde für das Jahr 2012 folgende Regelung betreffend die Beteiligung der Gemeinden an den Betriebskosten der Pflichtschulen und Musikschulen: Falls 10% der Schüler, welche eine Pflichtschule oder Musikschule besuchen, nicht in der Standortgemeinde ansässig sind, werden die nachstehend aufgelisteten Betriebskosten unter allen betroffenen Gemeinden im Verhältnis der durchschnittlichen Schülerzahl der letzten drei Jahre aufgeteilt: Grund- und Mittelschulen: Beleuchtung, Heizung, Strom, Telefon, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, allgemeine Verwaltungskosten und Verbrauchsmaterialien, ordentliche Instandhaltung am Gebäude und an der Einrichtung; Musikschulen: Beleuchtung, Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Reinigung, ordentliche Instandhaltung der Räume, allfällige Miete. Mit einer Vereinbarung legen die Gemeinden alle weiteren Modalitäten fest. 10 Tätigkeitsbericht 2011

9 2. Rat der Gemeinden 2. Rat der Gemeinden Zu 25 Gesetzesentwürfen und zu 33 Entwürfen von Durchführungsverordnungen und Beschlüssen hat der Rat der Gemeinden im Jahr 2011 sein Gutachten abgegeben. 2.1 Gesetzesentwürfe Vier Mal hat sich der Rat der Gemeinden mit dem Gesetzesentwurf Bestimmungen in den Bereichen Bestattungswesen und Feuerbestattung befasst. Neben verschiedenen Vereinfachungen (z.b. keine doppelte Totenbescheinigungen, keine Formalinspritze oder keinen doppelten Sarg für Leichentransporte) werden damit die Ermächtigung zur Feuerbestattung, die Aufbewahrung der Asche und die Verstreuung der Asche geregelt. Auf Vorschlag des Rates der Gemeinden wurde als weitere Form der Willensäußerung für die Feuerbestattung die Erklärung vor dem Standesbeamten der Gemeinde, in welcher der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte, in das Gesetz aufgenommen. Angenommen wurde auch der Vorschlag des Rates der Gemeinden, dass die Anpassung der Friedhofsordnungen durch die Gemeinden innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zum Gesetz erfolgen soll. Da das Gesetz nur die Grundsätze festlegt und erst mit der Verabschiedung der Durchführungsverordnung zur Anwendung kommen kann, hatte der Rat der Gemeinden vorgeschlagen, für die Genehmigung der Durchführungsverordnung einen Termin von drei Monaten vorzusehen. Diesem Vorschlag ist der Gesetzgeber nicht nachgekommen. Bei der Begutachtung des Gesetzesentwurfs betreffend Integration ausländischer Bürgerinnen und Bürger stellte der Rat der Gemeinden fest, dass darin viele Absichtserklärungen enthalten sind, jedoch konkrete Maßnahmen fehlen. Jede Gemeinde/jede Bezirksgemeinschaft hat aus den Reihen der Referenten einen Integrationsbeauftragten zu ernennen. Mit seinen Änderungsvorschlägen war der Rat nicht besonders erfolgreich. Nicht angenommen wurde der Vorschlag, die Antidiskriminierungsstelle anstatt bei der Abteilung Arbeit bei der Volksanwaltschaft anzusiedeln. Nicht nachgekommen ist der Gesetzgeber dem Wunsch des Rates, den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, welchen eine wesentliche Rolle im Integrationsprozess zukommt, die erforderlichen Geldmittel zuzuweisen. Es ist hingegen gelungen, im Landeseinwanderungsbeirat zwei Vertreter der Gemeinden vorzusehen: einer wird vom Südtiroler Gemeindenverband namhaft gemacht und einer von den Städten mit mehr als Einwohnern. Sowohl positive als auch negative Erfahrungen hat der Rat der Gemeinden bei der Begutachtung des Omnibusgesetzesentwurfs betreffend Maßnahmen zur Einschränkung der Lichtverschmutzung und andere Bestimmungen in den Bereichen Nutzung öffentlicher Gewässer, Verwaltungsverfahren, Raumordnung und öffentliche Hygiene gemacht. Bei der Erneuerung der Trinkwasserkonzessionen für einen kürzeren Zeitraum als 30 Jahre wurde das Einverständnis der Gemeinden eingefügt. Es konnte erreicht werden, dass der Widerruf der Finanzierungen erst für Beiträge zur Anwendung kommt, welche an öffentliche Körperschaften nach dem 01. Jänner 2011 gewährt werden. Dem Vorschlag des Rates der Gemeinden, die Fristen laut Art. 72 des Landesraumordnungsgesetzes (Beginn der konzessionierten Arbeiten und Abschluss derselben) aufgrund der Wirtschaftskrise nicht um drei, sondern um ein Jahr auszusetzen, wurde entsprochen. Der Vorschlag des Rates der Gemeinden zum Artikel über die Zusammenlegung von Konzessionen für Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie wurde nicht akzeptiert. Die Ausnahmeregelung bezüglich Detailhandel für Markenartikel im Gewerbegebiet wurde trotz des negativen Gutachtens des Rates der Gemeinden erlassen. Ohne das Gutachten des Rates der Gemeinden wurde die Neuregelung der energetischen Sanierung mit Erweiterung (Art. 127 Landesraumordnungsgesetz) in das Omnibusgesetz aufgenommen. Die entsprechenden Bestimmungen wurden nämlich erst im Plenum des Landtags vorgelegt. Tätigkeitsbericht

10 2. Rat der Gemeinden Mit drei Gesetzesentwürfen zur direkten Demokratie hat sich der Rat der Gemeinden befasst und zu allen gab der Rat ein negatives Gutachten ab. Die Freiheitlichen Landtagsabgeordneten schlagen mit dem Gesetzesentwurf Änderungen des Landesgesetzes Nr. 11/ Volksbegehren und Volksabstimmung die Senkung des Beteiligungsquorums bei Volksabstimmungen von 40 auf 15% vor. Für den Rat der Gemeinden sollte eine organische Regelung vorgenommen werden und nicht allein die Senkung des Quorums. Die Initiative für mehr Demokratie hat über eine landesweite Unterschriftensammlung den Volksbegehren - Landesgesetzesentwurf Direkte Demokratie - Anregungsrechte, Befragungsrechte, Stimmrechte beim Landtag eingereicht. In seinem negativen Gutachten hatte der Rat der Gemeinden unter anderem folgende Punkte zu beanstanden: dass alle Verwaltungsakte der Volksabstimmung unterworfen werden und dass diese auch nur in einem Teil des Landes durchgeführt werden können; dass die Petitionen, die von allen Bürgern eingereicht werden können, den Landtag bzw. die Landesregierung lahm legen können; dass die Unterstützungsunterschriften als zu niedrig angesehen werden. Die SVP-Landtagsabgeordneten Arnold Schuler, Elmar Pichler-Rolle und Maria Magdalena Hochgruber Kuenzer legten den Gesetzesentwurf Bürgerbeteiligung in Südtirol vor. Der Rat der Gemeinden begrüßte das zweistufige Modell, wonach der Landtag bzw. die Landesregierung aufgrund eines Bürgerantrags oder einer Bürgerinitiative reagieren können. Negativ begutachtet hat er die verhältnismäßig hohe Anzahl an Unterstützungsunterschriften. Der Rat der Gemeinden hat sich zudem für die Einführung der telematischen Abgabe der Unterschriften ausgesprochen. Mit dem Omnibusgesetzesentwurf betreffend Bestimmungen auf den Sachgebieten Jagd, Fischerei, Forstwirtschaft, Umwelt, Gemeinnutzungsrechte, Landwirtschaft, Vermögen, Raumordnung und Gaststätten wurden für alle diese Bereiche Änderungen vorgeschlagen. Auch der Rat der Gemeinden hat seinerseits verschiedene Vorschläge eingebracht. Einige wurden angenommen, andere hingegen nicht. Angenommen wurde beispielsweise, dass im Falle der Verwaltung der Gemeinnutzungsgüter durch den Gemeindeausschuss der Gemeindesekretär als Sekretär fungiert und die Verträge der Eigenverwaltung beurkundet. Nicht gelungen ist es, die Gesetzmäßigkeitskontrolle durch die Landesregierung im vorgenannten Fall der Verwaltung durch den Gemeindeausschuss abzuschaffen. An der Regelung über die Ausweisung von Verbotszonen für Hagelschutznetze bzw. -folien, welche in das Gesetz aufgenommen wurde, hat der Präsident des Rates der Gemeinden mitgearbeitet. Der Vorschlag des Rates der Gemeinden, dass die Entschädigung für die dem Betroffenen auferlegte Einschränkung vom Land bestritten wird, wurde nicht akzeptiert. Auf Vorschlag des Rates der Gemeinden wurde die Bestätigung des Bürgermeisters in Bezug auf die Angaben in den Beitragsgesuchen im Falle von Schäden und Notfälle in der Land- und Forstwirtschaft gestrichen. Nicht verhindert werden konnten die Einschränkungen beim Pilzesammeln für Privateigentümer, Pächter- und Fruchtnießer und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder. Die Vorschläge bezüglich Erhöhung der Anzahl der Zimmer- und Ferienwohnungen für Privatzimmervermieter und Urlaub auf dem Bauernhof - Betriebe sowie die ganzjährige Öffnungszeit für Buschenschankbetriebe, welche der Rat der Gemeinden als problematisch ansah, wurden aus dem Gesetzesentwurf herausgenommen. Einige SVP-Landtagsabgeordnete (Dr. Martha Stocker, Dr. Julia Unterberger, Rosa Thaler, Maria Magdalena Hochgruber Kuenzer, Dr. Veronika Stirner Brantsch) haben Änderungen zum Landesgesetz bezüglich lokale öffentliche Dienstleistungen (LG Nr. 12/2007) eingebracht, mit dem Ziel, dass in den Verwaltungs- und Aufsichtsräten von Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung keines der beiden Geschlechter mit mehr als 2/3 vertreten ist. Der Rat der Gemeinden hatte dazu angeregt, die vorgeschlagene Regelung erst in der 2. Amtszeit der Verwaltungsräte / Aufsichtsräte einzuführen und in der 1. Amtszeit eine Geschlechtervertretung, welche in etwa dem Geschlechterverhältnis im Gemeinderat oder im Landtag entspricht. Dieses Geschlechterverhältnis sollte sich weiter nur auf die von den öffentlichen Körperschaften namhaft gemachten Mitglieder beziehen. Beide Vorschläge wurden nicht angenommen. Angenommen wurde hingegen, dass die Frauenquote erst bei Erneuerung bzw. Einsetzung der Verwaltungsräte / Aufsichtsräte, welche nach dem 6. Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt, zur Anwendung kommt. 12 Tätigkeitsbericht 2011

11 2. Rat der Gemeinden Der Rat der Gemeinden hat auch zwei Wahlgesetze begutachtet, und zwar jenes des Landtagsabgeordneten Andreas Pöder, welches unter anderem die Briefwahl vorsieht, und jenes der Freiheitlichen Landtagsfraktion, welches die Direktwahl des Landeshauptmanns vorsieht. Beide Entwürfe wurden positiv begutachtet, wobei jeweils vorgeschlagen wurde, die Regelung bezüglich der Auswahl der Mitglieder des Sektionswahlamtes, die für die Parlamentswahlen gilt, anzuwenden. Weiters wurde vorgeschlagen, sowohl die vorbereitenden Handlungen als auch die Wahl selbst aus Kostengründen am selben Tag abzuhalten. Zum Entwurf von Andreas Pöder wurde angeregt, die Mandatsbeschränkung für die Mitglieder der Landesregierung nach drei anstatt nach zwei aufeinanderfolgenden Perioden einzuführen. Zum Entwurf der Freiheitlichen wurde angeregt, die Briefwahl vorzusehen, dann erübrigen sich die Zuwendungen für die im Ausland ansässigen Wähler und die Rückerstattung der Reisekosten für Studierende. Auf Vorschlag des Rates der Gemeinden wurden in das Finanzgesetz des Landes für 2012 die erforderlichen Änderungen zum Lokalfinanzgesetz übernommen, damit die Anwendung des neuen Gemeindenfinanzierungsmodells, welches sowohl den Finanzbedarf der Gemeinden als auch ihre Finanzkraft berücksichtigt, möglich wurde. Ebenso auf Vorschlag des Rates der Gemeinden ist mit dem Finanzgesetz die Agentur für die öffentlichen Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge errichtet worden. An diese können sich auch die Gemeinden entweder für Beratungen oder für die Durchführung der Ausschreibungsverfahren wenden. Nichts einzuwenden hatte der Rat der Gemeinden zur Errichtung einer Prüfstelle, welche kooperative Kontrollen über die örtlichen Körperschaften zur Überprüfung der Erreichung der Ziele der öffentlichen Finanzen durchführt. Begrüßt hat er auch die Klärung, dass die Verteilung von elektrischer Energie in Randgebieten und in benachteiligten Gebieten auch über Gesellschaften und Genossenschaften, denen die Gemeinden angehören, vorgenommen werden kann. Nicht erreicht werden konnte, dass in Bezug auf die Steinbrüche, Gruben und Torfstiche die Gutachten der betroffenen Gemeinde bindenden Charakter erhalten. 2.2 Durchführungsverordnungen Im Wohnbauförderungsgesetz (Art. 87, Abs. 11 Landesgesetz Nr. 13/1998) ist für den Erwerb von bebauten Grundstücken für den Zweck der Wiedergewinnung ein einmaliger Beitrag vorgesehen, der nicht höher sein kann als die gesetzlichen Baukosten für die auf dem Grundstück zulässige Baumasse. Zuerst wurden dafür Kriterien vorgelegt, wonach der Beitrag nicht mehr als die Hälfte des Kaufpreises für das bebaute Grundstück ausmachen durfte. Dazu hat der Rat der Gemeinden ein negatives Gutachten abgegeben. Nach Aussprachen mit Landesrat Dr. Christian Tommasini und Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder konnte erreicht werden, dass der Beitrag nicht höher als der geschätzte Kaufpreis des bebauten Grundstückes sein kann. Nichts einzuwenden hatte der Rat der Gemeinden zur Änderung der Kriterien für den Bau von Wohnungen für den Mittelstand, wonach das Wohnbauinstitut in Absprache mit der gebietsständigen Gemeinde ermächtigt wird, auch in den Nachbargemeinden von Gemeinden mit mehr als Einwohnern Volkswohnungen zu bauen oder zu kaufen, um diese zu vermieten. Zum Bauprogramm des Wohnbauinstituts für die Jahre 2011 bis 2015 hat der Rat der Gemeinden die eingetroffenen Vorschläge der Gemeinden weitergeleitet und ein positives Gutachten abgegeben. Mit einer ganzen Reihe von Verwaltungsakten im Sozialbereich hatte sich der Rat der Gemeinden im Jahr 2011 zu befassen. Die Kriterien für die Akkreditierung der Sozialdienste für Menschen mit Behinderungen sehen eine Reduzierung der Personalparameter vor. Der Rat erklärte sich damit einverstanden. Im Fachplan Behinderungen werden die Gemeinden bei vielen Maßnahmen, wie Weiterentwicklung der Wohnangebote, Arbeitseingliederung oder Freizeitangebote, eingebunden. Der Rat der Gemeinden Tätigkeitsbericht

12 2. Rat der Gemeinden wies in seinem positiven Gutachten daraufhin, dass allfällige Kostenerhöhungen aus der Umsetzung des Fachplans sich nicht zu Lasten anderer Sozialbereiche auswirken sollten. Die Änderung der Durchführungsbestimmung zur Tagespflege für Senioren sieht die stärkere Einbindung der Trägerkörperschaften bei der Aufnahme des Dienstes vor. Der Rat der Gemeinden erklärte sich damit einverstanden. Einverstanden war er auch mit der Änderung der Akkreditierungskriterien für Tagespflegeheime für Senioren, da Verbesserungen (kein eigenes Sekretariat/Direktion notwendig, Unterbringung von Aufenthaltsraum, Kleinküche und Essraum in einem Raum) angebracht wurden. Am Harmonisierungsdekret (DLH Nr. 30/2000) wurden verschiedene Änderungen vorgenommen, so z.b. die Anpassungen an das EEVE-Dekret oder die Einführung der neuen Leistung Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe, um Personen mit einer schweren körperlichen Behinderung ein autonomes Leben außerhalb der Ursprungsfamilie zu ermöglichen. Der Rat der Gemeinden hat in seinem positiven Gutachten angemerkt, dass der den Gemeinden zugesagte finanzielle Ausgleich für die Tarifergänzungen bei den Alten- und Pflegeheimen ausgeblieben ist, dass ab dem Moment der Aufnahme einer Person in eine Struktur der stationären Dienste das Pflegegeld direkt an die Struktur überwiesen und dass nicht nur die Schenkungen der letzten 10 Jahre, sondern jene der letzten 15 Jahre berücksichtigt werden sollten. Diese beiden letztgenannten Vorschläge wurden nicht angenommen. Nichts einzuwenden hatte der Rat der Gemeinden zu den verschiedenen Änderungen der Kriterien zur Beitragsgewährung für laufende Ausgaben und Investitionen im Sozialbereich und zu den Änderungen der Investitionskriterien (Anhebung des Gesamtbetrages für Kleininvestitionen und des Betrages für einzelne Kleininvestitionen). Zur Aufnahme von neuen Diensten in die Liste überörtlicher Sozialdienste (Beratungsstelle für Ausländer, sozialtherapeutische Wohngemeinschaften) verlangte der Rat der Gemeinden, dass den Trägerkörperschaften die Kosten vollständig ersetzt werden müssen. Ein positives Gutachten erteilte der Rat der Gemeinden zur Änderung der Regelung bezüglich des Fünfjahresprogrammes zur Harmonisierung der Tagessätze der Alters- und Pflegeheime. Ab 2012 kommen Zusatzbeträge zur Anwendung, die nach Pflegestufen differenziert, aber für alle Heime dieselben sind. Es galt die Durchführungsverordnung an die im Jahr 2007 geänderte Gastgewerbeordnung anzupassen. Zusätzlich wurden die Nachkontrollen bezüglich der Einstufung der gastgewerblichen Betriebe sowie Kriterien für die höheren Einstufungsklassen der Residence geregelt. Eine Reihe von Bestimmungen wurden abgeschafft, darunter auch die zeitweilige Nachverlegung der Sperrstunde durch den Bürgermeister ohne Mitteilung an den Landeshauptmann. Der Rat der Gemeinden wollte diese Bestimmung beibehalten, ihm wurde aber nicht Gehör geschenkt. Mehrmals hat der Rat der Gemeinden Änderungen an der Durchführungsverordnung zur Handelsordnung begutachtet. Diese betrafen die Tankstellen und die Voraussetzungen für die Ausübung der Handelstätigkeit im Lebensmittelbereich. Aufgrund der Übernahme einer Bestimmung aus der EU- Dienstleistungsrichtlinie konnten das Lehrabschlussdiplom als Lebensmittelverkäufer, der Handwerksmeisterbrief im Bereich Lebensmittel oder die selbständige Berufserfahrung im Lebensmittelsektor nicht mehr als Voraussetzungen für die Ausübung der Handelstätigkeit anerkannt werden. Da die zuständige Landesabteilung in Absprache mit dem Ministerium jedoch die erwähnten Nachweise weiterhin als Zugangsvoraussetzungen angesehen hatte, forderte der Rat der Gemeinden dem in der Durchführungsverordnung Rechnung zu tragen. Dies ist allerdings nicht geschehen. Nichts auszusetzen hatte der Rat der Gemeinden zur Ergänzung der Richtlinien für die energetische Sanierung bestehender Gebäude mit Erweiterung. Damit sollten rechtsmäßig bestehende Dachgeschosse, die bisher nicht als Baumasse berechnet wurden, durch Hinzufügen von neuer Baumasse als Wohnkubatur anerkannt werden, wofür auch die Konzessionsgebühren einzuzahlen sind. Angenommen wurde der Vorschlag des Rates der Gemeinden Biogasanlagen, die aus anaerober Vergärung betrieben werden, in einer Mindestentfernung von Wohngebäuden und Freizeit- und Sportanlagen zu errichten. Negativ begutachtet hat der Rat der Gemeinden, im landwirtschaftlichen Grün eine Erweiterungsmöglichkeit bis zu m² für Großverteilungsbetriebe vorzusehen. 14 Tätigkeitsbericht 2011

13 2. Rat der Gemeinden Keine bzw. geringfügige Einwände erhob der Rat der Gemeinden in Bezug auf die Durchführungsverordnung zur Luftqualität, die Durchführungsverordnung zur Ordnung der Skigebiete, Änderungen der Durchführungsverordnung und der Richtlinien für die Erstellung der Gefahrenzonenpläne, in Bezug auf die Windkraftanlagen und die Änderung der Regelung der Betriebszeiten der Gaststätten. Tätigkeitsbericht

14 3. Vertragsverhandlungen 3. Vertragsverhandlungen 3.1 Bereichsübergreifender Kollektivvertrag In der zweiten Jahreshälfte 2011 wurden einige Verhandlungsrunden für den wirtschaftlichen Teil des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für den Zeitraum 2009 bis 2012 angesetzt. Da für den Zeitraum 2011 bis 2013 jegliche Gehaltserhöhungen per Gesetz ausgesetzt wurden, konnten lediglich geringfügige Erhöhungen für die Jahre 2009 und 2010 diskutiert werden. Im Gespräch war auch die Erhöhung der Quote zu Lasten des Arbeitgebers bei der Ergänzungsvorsorge um 1%. Am 15. November 2011 gelang es den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag mit folgendem Inhalt zu unterschreiben: Erhöhung der Gehälter und der Sonderergänzungszulagen ab 01. Juli 2009 um 0,6%; Entschädigung für Vertragsvakanz für Löhne und Sonderergänzungszulagen ab 01. April 2010 um 0,75%. 3.2 Bereichsvertrag für das Personal ohne Führungsauftrag Die Verhandlungen für den Bereichsvertrag konnten auch im Jahre 2011 nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Sie wurden bereits im Februar unterbrochen und nicht mehr wieder aufgenommen. Im Jänner hatte der Verwaltungsrat des Südtiroler Gemeindenverbandes zu einigen Zusatzforderungen der Gewerkschaften Entgegenkommen signalisiert: so wurde in Bezug auf die Aufgabenzulage der Verfahrensverantwortlichen das Häufungsverbot mit anderen Zulagen gelockert und die Häufbarkeit mit der Kassa- und Schalterzulage bis höchstens 10% zugesagt; oder die Aufgabenzulage für Dienstleiter könnte rückwirkend ab 01. Jänner 2007 in ein fixes und pensionierbares Lohnelement umgewandelt werden. Nicht gelungen ist es den Vertragspartnern allerdings für die Neuregelung des psychophysischen Erholungsurlaubs einen Kompromiss zu erzielen. Bei der Reduzierung der insgesamt anreifenden zusätzlichen Urlaubstage schien eine Lösung möglich, doch ging der Ausschluss bzw. der teilweise Ausschluss des Teilzeitpersonals vom Erholungswartestand den Gewerkschaften nicht gut. So konnte am Ende von beiden Seiten nur das Scheitern der Verhandlungen festgestellt werden. Die Abteilung Sozialwesen der Landesverwaltung hat daraufhin mit einer Mediation versucht, die verfahrene Situation zu entkrampfen. Nach verschiedenen Treffen ist es tatsächlich gelungen, kurz vor Weihnachten ein Einvernehmensprotokoll zu unterzeichnen. Die Vertragspartner einigten sich auf die Gesamtanzahl von 465 Tagen, die im Laufe von 40 Dienstjahren anreifen können, auf eine neue Regelung für das Teilzeitpersonal und darauf, dass die Mitarbeiter während des psychophysischen Erholungsurlaubs ersetzt werden. Damit wurden die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Verhandlungen für den Bereichsvertrag geschaffen. 16 Tätigkeitsbericht 2011

15 4. Neues Gemeindenfinanzierungsmodell 4. Neues Gemeindenfinanzierungsmodell Viel Zeit haben der Verwaltungsrat des Gemeindenverbandes und der Rat der Gemeinden im Jahr 2011 für die Diskussionen, Beratungen und Genehmigung des neuen Finanzierungsmodells aufgewendet. Man wollte die in den vergangenen Jahren gesetzten Schritte weiterführen und vom bisherigen System der Zuweisungen, die im laufenden Teil ausschließlich über die abgestufte Pro-Kopfquote abgewickelt wurden und im Investitionsteil nur die Bevölkerung und die Gemeindefläche berücksichtigt hatten, wegkommen, weil durch diese Kriterien der Finanzbedarf unzureichend und die Finanzkraft der Gemeinden überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Einen weiteren Impuls dazu hat ein Schreiben von Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder gegeben, mit welchem der Rat der Gemeinden aufgefordert wurde, einen Vorschlag für die Reform der Gemeindenfinanzierung vorzulegen. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welcher der Präsident Dr. Arno Kompatscher, die Bürgermeister Albert Pürgstaller und Benedetto Zito sowie Geschäftsführer Dr. Benedikt Galler und die Mitarbeiter Dr. Hansjörg Rainer und Dr. Klaus Unterweger angehörten. Von der Arbeitsgruppe wurde entschieden, sowohl die laufenden Ausgaben als auch die Investitionen der Reform zu unterziehen und bei der Aufteilung der Geldmittel unter den Gemeinden ihren Finanzbedarf und ihre Finanzkraft zu berücksichtigen. Es war auch von vornherein klar, dass für die Umsetzung der Reform eine Erhöhung der Zuweisungen notwendig war. Dem Landeshauptmann wurde ein Grundsatzpapier bezüglich der Inhalte der Reformbestrebungen übergeben. Darin wurde aufgezeigt, dass die laufenden Geldmittel als auch die Investitionsmittel der Gemeinden aufgrund von Indikatoren zugewiesen werden. Die Zuweisungen werden aufgrund der Finanzkraft der Gemeinden korrigiert. Der Landeshauptmann hat die Grundsätze der Reform grundsätzlich gutgeheißen, jedoch angeregt, auch die Strukturen in die Berechnungen einfließen zu lassen. Bei der Klausurtagung zwischen der Landesregierung und dem Rat der Gemeinden wurde das neue Finanzierungsmodell wie folgt vorgestellt: Ziele des neuen Finanzierungsmodells Bemessung der Zuweisungen mit Hilfe von einheitlichen, objektiven und transparenten Kriterien gerechtere Aufteilung der Finanzmittel, indem Finanzbedarf und Finanzkraft berücksichtigt werden Reduzierung des bürokratischen Aufwandes für Land und Gemeinden Zuweisungen für die laufenden Ausgaben Der Finanzbedarf wird durch folgende Indikatoren ermittelt: Einwohner zu 54,6% Pflichtschüler zu 16,2% Einpendler zu 7,8% Nächtigungen zu 5,3% Privathaushalte zu 5,1% Sockelbetrag zu 11%. Zu berücksichtigen sind auch die Kosten für die Strukturen, wie z.b. Kindergärten, Grundschulen. Korrektur der Zuweisungen aufgrund der Finanzkraft ausgewiesen durch Einnahmen aus der Gemeindeimmobiliensteuer Einnahmen aus der Stromproduktion Zuweisungen für Investitionsausgaben Der Finanzbedarf wird durch folgende Indikatoren ermittelt: Einwohner zu 66% Länge des Gemeindestraßennetzes, einschließlich ländliches Wegenetz zu 13% Tourismusbetten zu 10% Sockelbetrag zu 11%. Tätigkeitsbericht

16 4. Neues Gemeindenfinanzierungsmodell Jede Gemeinde erhält aufgrund des Bedarfsschlüssels jährliche Zuweisungen, die wie folgt aufgeteilt werden: fixer Anteil für Investitionen (Verlustbeitrag) Finanzierungszusage beim Rotationsfonds für genehmigte Projekte über Euro; der im Bezugsjahr zustehende Betrag kann überschritten werden, jedoch muss das Konto bis zum Ende der Amtsperiode ausgeglichen werden. Eventuell kann ein Fonds für dringende und unvorhersehbare Maßnahmen bereitgestellt werden. Der Landeshauptmann erklärte sich mit dem neuen Finanzierungsmodell einverstanden. Er regte an, die Strukturen (Sportanlagen, Vereinshäuser) auch bei den Investitionen zu berücksichtigen. Er erklärte sich bereit, mit den Landesräten die Wiedereinführung eines fixen Anteils für die Gemeindenfinanzierung zu besprechen. Dieser könnte jedoch nicht höher als 13,5% sein. Er bestätigte die für fünf Jahre zugesagte Bereitstellung von 50 Millionen Euro durch das Land für den Rotationsfonds. Er sagte auch zu, Gelder von abzuschaffenden Landesgesetzen den Gemeinden über die Gemeindenfinanzierung zuzuweisen. Beim Gemeindetag in Latsch stellte Präsident Dr. Arno Kompatscher das neue Finanzierungsmodell in seinem Hauptreferat in allen Details vor. Anfang August hat der Rat der Gemeinden dem Landeshauptmann mit einem Schreiben seine konkreten Vorschläge für die Gemeindenfinanzierung für das Jahr 2012 weitergeleitet. Diese betrafen einerseits die Ausstattung des Lokalfinanzfonds: die Wiedereinführung der fixen Anbindung der Gemeindenfinanzierung an die Einnahmen des Landes mit einer Quote von 14%; die Geldmittel für die Bildungsausschüsse und die laufenden Beiträge für die Bibliotheken sollten in den Lokalfinanzfonds fließen; das Land sollte in Zukunft auf den Abzug der Gelder für das Schulhilfspersonal verzichten. Für die Aufteilung der Gelder unter den Gemeinden für die laufenden und die Investitionsausgaben andererseits sollte das neue Finanzierungsmodell mit den Indikatoren unter Anwendung einer Einschleifregelung zur Anwendung kommen. Bei der Zuteilung der Finanzmittel für die laufenden Ausgaben sollten die Einnahmen aus der Stromproduktion und aus der Gemeindeimmobiliensteuer herangezogen werden. Die Einführung des neuen Rotationsfonds musste aus Zeitgründen auf 2013 verschoben werden. Für die Besprechungen zum neuen Gemeindenfinanzierungsmodell wurde eine Menge verschiedener Berechnungstabellen vorbereitet. 18 Tätigkeitsbericht 2011

17 4. Neues Gemeindenfinanzierungsmodell Wegen der unsicheren Finanzlage auf Staatsebene konnte der Landeshauptmann keine Zusage in Bezug auf die im Jahr 2012 zur Verfügung stehenden Geldmittel für die Gemeinden machen, nicht einmal, dass 2012 mit denselben laufenden Mitteln, wie für 2011 gerechnet werden könnte. Einverstanden erklärte sich der Landeshauptmann mit der Anwendung des neuen Modells und dass die Gelder für die Bildungsausschüsse und die laufenden Beiträge für die Bibliotheken den Gemeinden direkt über die Lokalfinanzen zugewiesen werden. Nichtsdestotrotz peilte der Rat der Gemeinden die Anwendung des neuen Modells an und formulierte Vorschläge für die Verankerung desselben im Lokalfinanzgesetz. Gleichzeitig sollte auch eine fixe Quote der Landeseinnahmen für die Gemeindenfinanzierung im Landesgesetz festgeschrieben werden. Anfang Oktober wurde das neue Finanzierungsmodell dem Rat der Gemeinden vorgestellt, wobei neben den Indikatoren für den Finanzbedarf und die Korrektur aufgrund der Einnahmen aus der Stromerzeugung und aus der ICI eine weitere politische Korrektur, nämlich eine Begrenzung bei den Zuwächsen bei 20% vorgenommen wurde. Die Berechnungen ergaben, dass die zwei Stadtgemeinden Bozen und Meran große Verluste im Vergleich zu den bisherigen Zuweisungen im laufenden Teil hinnehmen müssten. Die Bürgermeister kritisierten das Modell als politisch nicht tragbar. In dieser Situation mussten entweder mehr Geldmittel zur Verteilung gelangen, damit das neue Modell zur Anwendung kommen kann, oder es könnte die bisherige Pro-Kopfquote, allerdings mit Abzügen aufgrund der Finanzkraft, angewandt werden. Es folgten die Finanzverhandlungen mit dem Landeshauptmann, die im ersten Anlauf ergebnislos verliefen. Weder die Anwendung des 13,5%-Schlüssels noch den Verzicht auf die Gelder für das Schulhilfspersonal hat der Landeshauptmann für 2012 zugesagt. Der Landeshauptmann hat versprochen, die laufenden Zuweisungen im Vergleich zu 2011 nicht zu kürzen und die 13,5%-Regelung im Landesgesetz zu verankern, jedoch mit Anwendung ab dem Jahr Was die Gelder für das Schulhilfspersonal anlangt hat der Landeshauptmann in Aussicht gestellt, bei ausreichender Verfügbarkeit im Landeshaushalt auf den Abzug im Jahr 2012 zu verzichten. Es wurden neue Berechnungen angestellt, wobei als weiterer Indikator die Belastung durch die Landesstrukturen eingeführt wurde, was zu einer Entlastung der Landeshauptstadt geführt hat. Weiters wurden anstatt des Schnittes bei 20% der Erhöhungen, die Zuwächse progressiv gekürzt. Der Rat der Gemeinden hat mit der Gegenstimme des Bürgermeisters von Meran für die Anwendung des neuen Finanzmodells im Ausmaß von 270 Millionen Euro für die laufenden Zuweisungen gestimmt, wobei die Abzüge für das Schulhilfspersonal nicht getätigt werden. Diese Regelung sollte nur für das Jahr 2012 gelten, mit der Verpflichtung das Modell weiterzuentwickeln, um die Bedürfnisse besonders jener Gemeinden zu berücksichtigen, die nicht im statistischen Mittel liegen. Da jedoch der Landeshauptmann die 15 Millionen Euro für das Schulhilfspersonal nicht endgültig zugesichert hatte - damit würden sich die Verluste für Bozen und Meran in Grenzen halten - stand der Rat der Gemeinden Ende November mit keinem genehmigten Finanzierungsmodell da. Der Präsident wurde beauftragt, dem Landeshauptmann folgende drei Alternativen vorzulegen: neues Finanzierungsmodell, wobei im laufenden Teil die Abzüge für das Schulhilfspersonal weiterhin getätigt werden; neues Finanzierungsmodell, wobei auf den Abzug für das Schulhilfspersonal vom Land verzichtet wird; laufende Zuweisungen nach den gestaffelten Pro-Kopfquoten, wobei die Abzüge für die Einkünfte aus der Stromproduktion und der ICI vorgenommen werden; Zuweisungen für die Investitionen nach dem bisherigen System. Nach weiteren intensiven Verhandlungen hat der Landeshauptmann schließlich mit der Finanzvereinbarung für 2012 zugesichert, dass bei entsprechender Verfügbarkeit im Landeshaushalt die Abzüge für das Schulhilfspersonal von 15,2 Millionen Euro nicht mehr getätigt würden. Daher konnte sei es für die laufenden als auch für die Investitionszuweisungen das neue Finanzierungsmodell zur Anwendung gebracht werden. Tätigkeitsbericht

18 5. Energie 5. Energie Ausführlich haben der Rat der Gemeinden und der Verwaltungsrat des Gemeindenverbandes im Jahr 2011 über Energiethemen beraten. Dabei wurden folgende Aspekte behandelt: 1.) Aufteilung der Wasserzinsgelder, 2.) Beteiligung der Standortgemeinden an den Produktionsgesellschaften, 3.) Stromverteilung, 4.) Aufteilung der Umweltgelder, 5.) Neuausrichtung der SEL AG. 5.1 Aufteilung der Wasserzinsgelder Die Diskussion über die Aufteilung der Wasserzinsgelder zog sich über das ganze Jahr 2011 hin. Sie war häufig Thema bei den monatlichen Treffen mit dem Landeshauptmann, bei vielen Sitzungen des Rates der Gemeinden, bei den Treffen der Vertreter der Standortgemeinden und der Nichtstandortgemeinden und bei den Zusammenkünften der Ufergemeinden der einzelnen Kraftwerke. Zuerst galt es die definitive Anzahl der Standortgemeinden sowie den aufzuteilenden Gesamtbetrag festzulegen. Die Landesregierung hatte entschieden, auch die Ufergemeinden der Etschwerke und die Gemeinde Vintl zu den Standortgemeinden zu zählen. Daraufhin hatte der Gemeindenverband gefordert, alle in den Großwasserableitungskonzessionen genannten Ufergemeinden sowie die Gemeinden Neumarkt und Salurn beim Kraftwerk St. Florian als Standortgemeinden zu erklären und den Gesamtbetrag, welcher zur Verteilung kommen soll, von 10,6 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro zu erhöhen. Der Landeshauptmann hat sich zunächst dagegen ausgesprochen. Für ihn sei die Beteiligung am Wasserzins eine Alternative zur Beteiligung der Gemeinden an der SEL-Holding. Deshalb sollten nur jene Gemeinden als Standortgemeinden gelten, für welche der SEL AG eine Konzession zugesprochen wurde. Mit einem Schreiben an den Landeshauptmann und an den Landesrat Dr. Michl Laimer hat der Gemeindenverband ersucht, der Landesregierung nahezulegen, dass es sinnvoll wäre, alle Ufergemeinden, welche in den Konzessionen für die Wasserableitungen zur Produktion von mehr als kw Nennleistung genannt werden, als Standortgemeinden zu berücksichtigen und Wasserzinsgelder im Ausmaß von 12 Millionen Euro jährlich auszuschütten. Nach weiteren Diskussionen hat Landeshauptmann Dr. Durnwalder zugestimmt, 56 Gemeinden als Standortgemeinden zu berücksichtigen und den Gesamtbetrag von 11 Millionen Euro an Wasserzinsgelder zu verteilen. Zur Berechnung der Stromeinnahmen der Gemeinden hat ein Ingenieurbüro die Wassereinzugsgebiete erfasst. 20 Tätigkeitsbericht 2011

19 5. Energie Bei der Aufteilung der Wasserzinsgelder, so wurde vereinbart, sollten im Jahr 2011 Abzüge aufgrund der eigenen Stromproduktion und der Beteiligung an Kraftwerksgesellschaften bzw. an der Selfin GmbH vorgenommen werden. Ab dem Jahr 2012 sollten diese Abzüge bei den Zuweisungen der Gemeindenfinanzierung getätigt werden. Für die Abzüge wurde das Ingenieurbüro Patscheider & Partner beauftragt, pro kw Nennleistung eine Standardnettorendite zu berechnen. Von dem errechneten Gewinn sollte ein bestimmter Prozentsatz in Abzug gebracht werden, wobei die abgezogenen Beträge neu verteilt werden sollten. Das Ingenieurbüro wurde außerdem beauftragt, als Kriterien für die Aufteilung der Gelder unter den Standortgemeinden die entgangene Produktion und die Größe der Einzugsgebiete zu berechnen. Als theoretische Jahresrendite berechneten die Ingenieure für Kraftwerke bis kw den Betrag von 255,00 Euro pro kw mittlerer Nennleistung und für Kraftwerke über kw den Betrag von 196,00 Euro je kw mittlerer Nennleistung. Aufgrund dieser Werte wurde ein provisorischer Aufteilungsschlüssel berechnet und dem Landeshauptmann vorgelegt. Für die Nichtstandortgemeinden wurde ein Teil der Gelder (70%) zu gleichen Teilen und ein anderer Teil (30%) im Verhältnis zur ansässigen Bevölkerung aufgeteilt, für die Standortgemeinden wurden noch die Kriterien der entgangenen Produktion und der Größe des Wassereinzugsgebietes hinzugenommen. Für die Abzüge aufgrund der Einkünfte aus der Stromproduktion wurden 30% der erwähnten theoretischen Jahresnettorendite berechnet. Der Landeshauptmann erklärte sich mit dem Aufteilungsschlüssel grundsätzlich einverstanden. Nun sollte der Aufteilungsvorschlag den Vertretern der Standortgemeinden und der Nichtstandortgemeinden sowie den Vertretern des runden Tisches Energie vorgestellt werden. Am 4. Juli 2011 stellte Ing. Gostner dem Rat der Gemeinden und den Vertretern des runden Tisches Energie (Dr. Albrecht Plangger, Christoph Gufler, Alfred Plank) den Aufteilungsschlüssel vor. Die 11 Millionen Euro werden im Verhältnis 72,48% ( ,00 Euro) zu 27,52% ( ,00 Euro) unter den Standort- und den Nichtstandortgemeinden aufgeteilt. Unter den Nichtstandortgemeinden sollen die Gelder, wie im Oktober 2010 beschlossen, zu 70% zu gleichen Teilen und zu 30% im Verhältnis der Einwohner aufgeteilt werden. Für die Standortgemeinden sollen bei der Aufteilung folgende Kriterien gelten: 30% zu gleichen Teilen, 5% in Funktion der Bevölkerung, 58,50% in Funktion der entgangenen Stromproduktion und 6,50% in Funktion der Fläche des Wassereinzugsgebietes. Da die Gewichtung der Kriterien betreffend die Standortgemeinden nicht konsensfähig war, wurde vorgeschlagen, allen Gemeinden einen Sockelbetrag von 30% zuzuerkennen und die restlichen 70% auf die einzelnen Werke aufgrund der Nennleistung zu verteilen. Die Aufteilung dieser Gelder unter den Ufergemeinden des jeweiligen Werkes sollte von den Gemeinden selbst vereinbart werden. Was die Abzüge für die Stromproduktion betrifft, ist man von den Berechnungen der Ingenieure ausgegangen, wobei von den errechneten Stromeinkünften 30% berücksichtigt werden. Am 6. Juli fanden die Treffen der Vertreter der Nichtstandort- und der Standortgemeinden statt. Die Standortgemeinden fanden den Sockelbetrag von 30% zu hoch. Die Nichtstandortgemeinden fanden hingegen den für sie reservierten Teil des Gesamtbetrags zu gering; es sollte das frühere Aufteilungsverhältnis 1/3 zu 2/3 oder derselbe Gesamtbetrag von 3,5 Millionen Euro (32%) beibehalten werden. Die Vertreter der Standortgemeinden beharrten auf dem Verhältnis 72,48 zu 27,52%, da es Verschiebungen von den Nichtstandortgemeinden zu den Standortgemeinden gegeben habe. Da im Rat der Gemeinden keine Einigung möglich war, sollte eine paritätische Kommission mit je drei Vertretern der Standort- und Nichtstandortgemeinden einen Vorschlag ausarbeiten. Da auch dies nicht möglich war, machte Präsident Kompatscher einen letzten Vorschlag: 28% zu 72%. Dieser wurde nach weiteren Diskussionen von beiden Seiten zur Kenntnis genommen. Der Sockelbetrag der Standortgemeinden wurde auf 25% reduziert. Bis Ende September sollten die Ufergemeinden der Kraftwerke dem Gemeindenverband die Aufteilung der restlichen 75% mitteilen. Die Nichtstandortgemeinden kamen zu einem weiteren Treffen zusammen, wobei sie die Aufteilung im Verhältnis 70% zu gleichen Teilen und 30% aufgrund der Bevölkerung bestätigten. Anfang September 2011 wurde aufgezeigt, dass durch die Abzüge aufgrund der Einkünfte aus der Tätigkeitsbericht

20 5. Energie Stromproduktion in einigen Fällen die Wasserzinsgelder komplett annulliert werden und in anderen Fällen nur im Ausmaß von 15-20% reduziert werden. Daher wurden verschiedene Alternativen zur Diskussion vorgelegt, wie z.b. keine Abzüge tätigen oder die Abzüge in reduziertem Ausmaß anwenden. Die Abstimmung nach ausführlicher Diskussion bestätigte die Abzüge in der ursprünglich vorgesehenen Form. Nachdem bis Ende September noch nicht alle Standortgemeinden ihre Aufteilung gemeldet hatten, wurden die Vertreter der ausstehenden Gemeinden aufgefordert, die Entscheidung ehestens zu treffen. Anfang November hat der Gemeindenverband erfahren, dass die Wasserzinsgelder solange nicht ausbezahlt würden, bis die Gemeinden Bozen und Meran, die einen Rekurs gegen die Erhöhung der Wasserzinsgelder zu Lasten der E-Werke angestrengt hatten, diesen nicht zurückgenommen haben werden. Dagegen haben die betroffenen Gemeinden und der Präsident Kompatscher energisch protestiert. Nachdem alle Standortgemeinden die interne Aufteilung mitgeteilt hatten, wurde die definitive Tabelle der Wasserzinsgelder mit Stromabzügen von 30% erstellt und vom Rat der Gemeinden genehmigt. Auch die Landesregierung hat mit einem Beschluss die Aufteilungskriterien und die Beträge genehmigt, so dass die Gemeinden diese noch in den Haushaltsvoranschlag 2011 einbauen konnten. 5.2 Beteiligung der Standortgemeinden an den Produktionsgesellschaften Anstelle des Strombezugsrechtes, so hatte Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder versprochen, können sich die Standortgemeinden zu 9% an den Produktionsgesellschaften Hydros GmbH und SE-Hydropower GmbH direkt beteiligen. Der Ankaufspreis für die jeweiligen Aktien sei noch zu vereinbaren. Bei den weiteren Gesprächen hat der Landeshauptmann jedoch nur mehr den Ankauf zum Marktpreis zugelassen. Er hat mehrmals die Bekanntgabe des Kaufpreises pro Aktie angekündigt, es blieb aber bei der Ankündigung. Den Standortgemeinden der Ex-Edison-(Hydros) und der Ex-ENEL-(SE Hydropower)Werke wurde ein Vertreter im Verwaltungsrat zugestanden. Die 22 Standortgemeinden der Hydros-Werke haben dafür einen Dreiervorschlag erstellt und weitergeleitet. Der Bürgermeister von Martell Georg Altstätter ist in den Verwaltungsrat aufgenommen worden. 5.3 Stromverteilung Obwohl dem Landeshauptmann Recht gewesen wäre, dass die Stromverteilung von allen Gemeinden zusammen übernommen würde, haben sich auf eine Anfrage des Gemeindenverbandes hin ca. 30 Gemeinden gemeldet und ihr Interesse an der Übernahme der ENEL-Stromleitungen bekundet. Von Landesseite wurde die Bereitstellung von Geldern für die Sanierung der Stromleitungen abgelehnt. Anfang April 2011 wurden die Vertreter der interessierten Gemeinden zu einem Treffen eingeladen, bei welchem sie von den Vertretern der Selnet GmbH über die Bedingungen und das Verfahren betreffend die Übernahme der Leitungen informiert wurden. Zur besseren Bewertung der Situation der einzelnen Gemeinden wurden detaillierte Berechnungen der Kosten für die Übernahme der Stromleitungen in Aussicht gestellt. Die Gemeinden wollten einerseits wissen, welche Formvorschriften für den Antrag um Übernahme der Stromverteilung von den Gemeinden einzuhalten sind, andererseits ob die Übernahme der Leitungen auch durch Genossenschaften, an denen die Gemeinden beteiligt sind, möglich ist. Das Landesamt für Stromversorgung hat diesbezüglich eine abschlägige Antwort erteilt. Mit einer Gesetzesänderung wurden jedoch dafür die Voraussetzungen geschaffen. Schließlich wurde der Termin für das Ansuchen zur Übernahme der Stromverteilung auf dem Gemeindegebiet um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2012 verlängert. Mit den Vertretern der Selnet GmbH hat der Gemeindenverband weitere Gespräche geführt, die auf eine Verbesserung der Beziehung zwischen den Gemeinden und dem Stromverteiler hinzielten. Die 22 Tätigkeitsbericht 2011

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