Oberste Finanzbehörden der Länder

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1 Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 1116 Berlin Karl Wilhelm Christmann Unterabteilungsleiter IV C POANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 1116 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX Wilhelmstraße 97, 1117 Berlin +49 () () IVC5@bmf.bund.de TELEX DATUM 23. November 26 BETREFF Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 27 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) BEZUG BMF-Schreiben vom 11. November 25 - I A 5 - Vw 743/4/2 - - IV C 5 - S /5 - (BStBl I S. 982) ANLAGEN 1 GZ I A 5 - Vw 743/4/2 IV C 5 - S /6 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der nach 51 Abs. 4 Nr. 1 a EStG aufzustellende Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer für das hr 27 bekannt gemacht. Der Programmablaufplan berücksichtigt den Einkommensteuertarif nach 32 a EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 27 sowie die für 27 geltende Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung der Vorsorgepauschale sowie die Rundung der Vorsorgepauschale nach dem Vergleichsrecht 24. Der Programmablaufplan 27 unterstellt die Beibehaltung der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung des hres 26 in Höhe von 63. Euro im Kalenderjahr 27 und die Erhöhung des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung für 27 von 9,75 v.h. auf 9,95 v.h. Sollten sich bei den sozialversicherungsrechtlichen Werten noch Änderungen ergeben, wäre der Programmablaufplan entsprechend anzupassen. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

2 Seite 2 Im Auftrag Christmann

3 PAP27Lsttab(2)/phi Stand: Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 27 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Erläuterungen 2.1 Allgemeines 2.2 Feldlängen 2.3 Symbole 3. Schnittstellenkonventionen 3.1 Eingangsparameter 3.2 Ausgangsparameter 4. Interne Felder 5. Programmablaufplan 1. Gesetzliche Grundlagen Der Programmablaufplan enthält gem. 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG die Berechnung für die Herstellung von Lohnsteuertabellen einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer mit Lohnstufen. Er berücksichtigt das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz), die Günstigerprüfung bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach dem EU-Richtlinien- Umsetzungsgesetz sowie die Vorschriften aus dem Steueränderungsgesetz Erläuterungen 2.1 Allgemeines Es sind tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Lohnzahlungszeiträume berücksichtigt. Die Aufteilung von hresbeträgen auf unterjährige Lohnzahlungszeiträume wird entsprechend den in 39b Abs. 2 Satz 5 EStG angegebenen Bruchteilen vorgenommen.

4 - 2 - Bruchteile eines Cents werden entsprechend den Angaben im Programmablaufplan auf ganze Cents aufgerundet bzw. bleiben außer Ansatz. Hat ein Rechenergebnis oder ein zu übertragendes Feld Dezimalstellen, die im Empfangsfeld nicht vorgesehen sind und es ist im Programmablaufplan nichts anderes angegeben, sind diese überschüssigen Dezimalstellen wegzulassen. Der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 27 ist an den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 27 angelehnt. So sind Felder und Unterprogramme häufig identisch. 2.2 Feldlängen Das Format und die Länge der Parameter und internen Felder sind bei der Programmierung (Codierung) zu bestimmen, soweit sie sich nicht unmittelbar aus den Erläuterungen oder dem Programmablaufplan ergeben. Feldbeschreibungen ohne Stellenangaben beziehen sich auf Ganzzahlen, ansonsten sind die Nachkommastellen angegeben. Bei der Steuerberechnung werden Gleitkommafelder verwendet. 2.3 Symbole Die im Programmablaufplan verwendeten Sinnbilder entsprechen der Zeichenschablone nach DIN 661. Darüber hinaus bedeuten: = Wert nach unten abrunden (z.b. = auf volle abrunden) = Wert nach oben aufrunden (z.b. C = auf volle C aufrunden) = übertragen nach (Zuweisung) 3. Schnittstellenkonventionen 3.1 Eingangsparameter Die Plausibilität der Parameter wird im Programm nicht geprüft. Sie müssen daher in Vorprogrammen des Arbeitgebers abgesichert werden. Es kommen z.b. in Betracht: Vorzeichenprüfung; Prüfung auf gültigen Inhalt (z.b. Wert in LZZ nur 1, 2, 3 oder 4); Es werden folgende Eingangsparameter benötigt:

5 - 3 - Name KRV LZZ Bedeutung = allgemeine Lohnsteuertabelle 1 = besondere Lohnsteuertabelle Lohnzahlungszeitraum: 1 = hr 2 = Monat 3 = Woche 4 = Tag 3.2 Ausgangsparameter Als Ergebnis stellt das Programm folgende Ausgangsparameter zur Verfügung: Name Bedeutung BK Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Cents LBZU LZALOG LZALUG SOLZLZZ Lohnsteuer im Lohnzahlungszeitraum bzw. Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern in Cents Obergrenze der Tabellenstufe in der Lohnsteuertabelle für den Lohnzahlungszeitraum in Cents Untergrenze der Tabellenstufe in der Lohnsteuertabelle für den Lohnzahlungszeitraum in Cents Für den Lohnzahlungszeitraum einzubehaltender Solidaritätszuschlag in Cents 4. Interne Felder Das Programm verwendet intern folgende Felder (wenn ggf. solche Felder im Umfeld des Programms verwendet werden sollen, können sie als Ausgangsparameter behandelt werden, soweit sie nicht während des Programmdurchlaufs noch verändert wurden). Die internen Felder müssen vor Aufruf des Programms gelöscht werden: Name Bedeutung ANP Arbeitnehmer-Pauschbetrag in ANTEIL1 Auf den Lohnzahlungszeitraum entfallender Anteil von hreswerten auf ganze Cents abgerundet DIFF Differenz zwischen 1 und 2 in EFA Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in JBMG JW hressteuer nach 51a EStG, aus der Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer ermittelt werden in hreswert, dessen Anteil für einen Lohnzahlungszeitraum in UPANTEIL errechnet werden soll in Cents

6 - 4 - KFB Summe der Freibeträge für Kinder in KZTAB Kennzahl für die Einkommensteuer-Tarifarten: 1 = Grundtarif 2 = Splittingtarif LJAHR hreslohnsteuer in MI Mindeststeuer für die Steuerklassen V und VI in RW Rechenwert in Gleitkommadarstellung SAP Sonderausgaben-Pauschbetrag in SOLZFREI Freigrenze für den Solidaritätszuschlag in SOLZJ SOLZMIN Solidaritätszuschlag auf die hreslohnsteuer in, C (2 Dezimalstellen) Zwischenwert für den Solidaritätszuschlag auf die hreslohnsteuer in, C (2 Dezimalstellen) Tarifliche Einkommensteuer in KL Steuerklasse: 1 = I 2 = II 3 = III 4 = IV 5 = V 6 = VI 1 Tarifliche Einkommensteuer auf das 1,25-fache ZX in 2 Tarifliche Einkommensteuer auf das,75-fache ZX in VHB VSP VSPN VSP1 VSP2 VSPKURZ VSPMAX1 Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach Alterseinkünftegesetz in, C (2 Dezimalstellen) Vorsorgepauschale in, C (2 Dezimalstellen) Vorsorgepauschale nach Alterseinkünftegesetz in, C (2 Dezimalstellen) Zwischenwert 1 bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach dem Alterseinkünftegesetz in, C (2 Dezimalstellen) Zwischenwert 2 bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach dem Alterseinkünftegesetz in, C (2 Dezimalstellen) Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 3 EStG in der für 24 geltenden Fassung in Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 2 EStG in der für 24 geltenden Fassung in

7 - 5 - VSPMAX2 Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 3 EStG in der für 24 geltenden Fassung in VSPO Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Satz 2 EStG in der für 24 geltenden Fassung vor der Höchstbetragsberechnung in, C (2 Dezimalstellen) VSPRE Für den Abzug nach 1c Abs. 2 Nrn. 2 und 3 EStG in der für 24 geltenden Fassung verbleibender Rest von VSPO in, C (2 Dezimalstellen) VSPVOR X Y ZKF ZRE4 Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 1 EStG in der für 24 geltenden Fassung in, C (2 Dezimalstellen) Zu versteuerndes Einkommen gem. 32a Abs. 1 und 2 EStG (2 Dezimalstellen) gem. 32a Abs. 1 EStG (6 Dezimalstellen) Zahl der Freibeträge für Kinder (eine Dezimalstelle, nur bei Steuerklassen I, II, III und IV) Steuerpflichtiger Arbeitslohn in, C (2 Dezimalstellen) ZRE4O Maßgeblicher steuerpflichtiger Arbeitslohn in, C (2 Dezimalstellen ) ZRE4VP Auf einen hreslohn hochgerechnetes ZRE4O zur Berechnung der Vorsorgepauschale in, C (2 Dezimalstellen) ZTABFB Feste Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) in ZVE Zu versteuerndes Einkommen in ZX, ZZX, HOCH, Zwischenfelder zu X für die Berechnung der Steuer nach 39b VERGL Abs. 2 Satz 8 EStG in.

8 - 6 - A PAPTAB27 KRV =... LZZ =... ZRE4 1 KL ZRE4O = ZRE4 + 35,99 Erstellen der Lohnsteuertabellen 27 Tabellensteuerung = allgemeine Lohnsteuertabelle 1 = besondere Lohnsteuertabelle 1 = hreslohnsteuertabelle 2 = Monatslohnsteuertabelle 3 = Wochenlohnsteuertabelle 4 = Tageslohnsteuertabelle LZALUG = ZRE4 * 1 B C UPANTEIL2 ZKF BERECH Berechnung Unter- und Obergrenze der Tabellenstufe Anmerkungen: KL = KL + 1 KL < 5 KL = 6 ZKF < 6 ZRE4 < 612 ZKF = ZKF +,5 C ZRE4 = ZRE Die Zahl der Freibeträge für Kinder ist hier nur beispielhaft mit 6 angegeben. Die,5-Stufung der Freibeträge für Kinder ist beispielhaft. Das Ende der Lohnsteuertabelle ist hier nur beispielhaft mit 6.12 Euro angegegeben B A Ende

9 - 7 - BERECH MZTABFB MLJAHR Steuerung der Einzelfallberechnung Ermittlung der Tabellenfreibeträge Ermittlung des Anteils der hreslohnsteuer bzw. der Bemessungsgrunglage für die Zuschlagsteuern für den Lohnzahlungszeitraum LJAHR JW = LJAHR * 1 UPANTEIL Ermittlung des Anteils der hreslohnsteuer bzw. der Bemessungsgrunglage für die Zuschlagsteuern für den Lohnzahlungszeitraum ANTEIL1 LBZU JBMG MSOLZ Ermittlung des Solidaritätszuschlags mit Aufteilung von SOLZJ und JBMG auf den Lohnzahlungszeitraum Ende

10 - 8 - Ermittlung der festen Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) MZTABFB 1 KZTAB KL = 1 KL = 2 KL = 3 KL = 4 KL = 5 2 KZTAB 138 EFA 92 ANP 92 ANP 92 ANP 92 ANP 92 ANP 36 SAP 72 SAP 36 SAP 36 SAP KFB KFB KFB = ZKF * 294 KFB = ZKF * 588 KFB = ZKF * 588 KFB = ZKF * 588 ZTABFB = EFA + ANP + SAP + KFB

11 - 9 - MLJAHR Ermittlung hreslohnsteuer KL < 5 VSP UPEVP Ermittlung der Vorsorgepauschale ZVE = ZRE4O - ZTABFB - VSP ZVE < 1 X = ZVE / KZTAB ZVE, X KL < 5 M5-6 UPTAB7 Ermittlung der hreslohnsteuer aus dem Einkommensteuertarif

12 - 1 - UPEVP ZRE4O ZRE4VP Vorsorgepauschale ( 39b Abs. 2 Satz 6 Nr 3 EStG) nach Alterseinkünftegesetz ZRE4VP > 63 VSP1 =,28 * ZRE4VP KRV = 1 63 ZRE4VP Achtung: Er wird davon ausgegangen, dass a) die Rentenversicherungsbemessungsgrenze gegenüber 26 unverändert bleibt und b) der Beitragsatz zur Rentenversicherung auf 9,95 v.h. angehoben wird VSP1 = VSP1 *,995 VSP1 VSP2 =,11 * ZRE4VP VHB = 15 * KZTAB VSP2 > VHB VHB VSP2 VSPN = VSP1 + VSP2 MVSP VSPN > VSP VSPN VSP

13 MVSP VSPO = ZRE4O *,2 Vorsorgepauschale ( 39b Abs. 2 Satz 6 Nr 3 EStG) Vergleichsberechnung für Günstigerprüfung VSPVOR = 368 * KZTAB VSPMAX1 = 1334 * KZTAB VSPMAX2 = 667 * KZTAB VSPKURZ = 1134 * KZTAB KRV = 1 VSPO > VSPKURZ UMVSP VSPO VSP VSPKURZ VSP

14 UMVSP VSPVOR = VSPVOR - ZRE4O *,16 Vorsorgepauschale für die allgemeine Lohnsteuertabelle VSPVOR < VSPVOR VSPO > VSPVOR VSPVOR VSP VSPRE = VSPO - VSPVOR VSPRE > VSPMAX1 VSP = VSP + VSPMAX1 VSPRE = (VSPRE - VSPMAX1)/2 C VSPRE > VSPMAX2 VSPO VSP VSP = VSP + VSPRE VSP = VSP + VSPRE VSP = VSP + VSPMAX2

15 M5-6 X ZZX Lohnsteuer für die Steuerklassen V und VI ( 39b Abs. 2 Satz 8 EStG) ZZX > ZZX ZX ZX UP5-6 UP5-6 ZZX > 9144 ZZX > 2 VERGL = + (ZZX ) *,42 = + ( ) *, ZX = + (ZZX - 2) *,45 UP5-6 UP5-6 HOCH = + (ZZX ) *,42 X = ZX * 1,25 HOCH < VERGL UPTAB7 VERGL HOCH 1 X = ZX *,75 UPTAB7 2 DIFF = (1-2) * 2 MI = ZX *,15 MI > DIFF DIFF MI

16 MSOLZ Solidaritätszuschlag SOLZFREI = 972 * KZTAB SOLZLZZ JBMG > SOLZFREI SOLZJ = JBMG * 5,5 / 1 SOLZMIN = (JBMG - SOLZFREI) * 2 / 1 C SOLZMIN < SOLZJ SOLZMIN SOLZJ JW = SOLZJ * 1 UPANTEIL ANTEIL1 SOLZLZZ JW = JBMG * 1 BK UPANTEIL ANTEIL1 BK Aufteilung des Betrages nach 51a EStG auf den LZZ für die Kirchensteuer

17 UPANTEIL Anteil von hresbeträgen für einen LZZ ( 39b Abs. 2 Satz 1 EStG) LZZ = 1 LZZ = 2 LZZ = 3 ANTEIL1 = JW / 36 C ANTEIL1 = JW * 7 / 36 C ANTEIL1 = JW / 12 C JW ANTEIL1 UPANTEIL2 Untergrenze und Obergrenze der Tabellenstufe LZZ = 1 LZZ = 2 LZZ = 3 LZALUG = LZALUG / 36 LZALUG = LZALUG = C LZALUG * 7 / C LZALUG / 12 C 36 LZALOG = LZALUG + 9 LZALOG = LZALUG + 69 LZALOG = LZALUG LZALOG = LZALUG

18 Tarifliche Einkommensteuer ( 32a EStG) UPTAB7 X < 7665 X < 1274 X < X < 251 Y = (X ) / 1 RW = Y * 228,74 Y = (X ) / 1 RW = RW RW = Y * 883,74 RW = RW * Y RW = RW + 15 = X *, = X *, = = RW RW * Y = * KZTAB

19 Allgemeine hreslohnsteuertabelle 27 (Prüftabelle) hresbrutto- Tabellenstufe hreslohnsteuer 27 (in ) in Steuerklasse lohn (in ) von bis I II III IV V VI , 5.3, , 7.523, , 1.7, , , , 15.11, , , , 2.15, , , , 25.19, , 27.53, , 3.23, , 32.57, , 35.27, , , , 4.31, , , , 45.35, , , , 5.3, , , , 55.7, , , , 6.11, Besondere hreslohnsteuertabelle 27 (Prüftabelle) hresbrutto- Tabellenstufe hreslohnsteuer 27 (in ) in Steuerklasse lohn (in ) von bis I II III IV V VI , 5.3, , 7.523, , 1.7, , , , 15.11, , , , 2.15, , , , 25.19, , 27.53, , 3.23, , 32.57, , 35.27, , , , 4.31, , , , 45.35, , , , 5.3, , , , 55.7, , , , 6.11,

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