Inhalt. 2. Erläuterungen 2.1 Allgemeines
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- Volker Brauer
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1 Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 29 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Erläuterungen 2.1 Allgemeines 2.2 Feldlängen 2.3 Symbole 3. Schnittstellenkonventionen 3.1 Eingangsparameter 3.2 Ausgangsparameter 4. Interne Felder 5. Programmablaufplan 1. Gesetzliche Grundlagen Der Programmablaufplan enthält gem. 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG die Berechnung für die Herstellung von Lohnsteuertabellen einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer mit Lohnstufen. Er berücksichtigt die mit dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen beabsichtigten Gesetzesänderungen ab Erläuterungen 2.1 Allgemeines Es sind tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Lohnzahlungszeiträume berücksichtigt. Die Aufteilung von hresbeträgen auf unterjährige Lohnzahlungszeiträume wird entsprechend den in 39b Abs. 2 Satz 5 EStG angegebenen Bruchteilen vorgenommen. Bruchteile eines Cent werden entsprechend den Angaben im Programmablaufplan auf ganze Cent aufgerundet bzw. bleiben außer Ansatz. Seite 1 von 17
2 Hat ein Rechenergebnis oder ein zu übertragendes Feld Dezimalstellen, die im Empfangsfeld nicht vorgesehen sind und es ist im Programmablaufplan nichts anderes angegeben, sind diese überschüssigen Dezimalstellen wegzulassen. Dies gilt jedoch nur für die im Programmablaufplan genannten Felder. Zwischenfelder, die durch die Programmierung oder die verwendete Programmiersprache notwendig werden, sind nicht zu runden. Der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 29 ist an den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 29 angelehnt. So sind Felder und Unterprogramme häufig identisch. 2.2 Feldlängen Das Format und die Länge der Parameter und internen Felder sind bei der Programmierung (Codierung) zu bestimmen, soweit sie sich nicht unmittelbar aus den Erläuterungen oder dem Programmablaufplan ergeben. Feldbeschreibungen ohne Stellenangaben beziehen sich auf Ganzzahlen, ansonsten sind die Nachkommastellen angegeben. Bei der Steuerberechnung werden Gleitkommafelder verwendet. 2.3 Symbole Die im Programmablaufplan verwendeten Sinnbilder entsprechen der Zeichenschablone nach DIN 661. Darüber hinaus bedeuten: = Wert nach unten abrunden (z. B. = auf volle Euro abrunden) = Wert nach oben aufrunden (z. B. C = auf volle Cent aufrunden) = übertragen nach (Zuweisung) 3. Schnittstellenkonventionen 3.1 Eingangsparameter Die Plausibilität der Parameter wird im Programm nicht geprüft. Sie müssen daher in Vorprogrammen des Arbeitgebers abgesichert werden. Es kommen z. B. in Betracht: Vorzeichenprüfung; Prüfung auf gültigen Inhalt (z. B. Wert in LZZ nur 1, 2, 3 oder 4) Es werden folgende Eingangsparameter benötigt: Seite 2 von 17
3 Name KRV LZZ Bedeutung = allgemeine Lohnsteuertabelle 1 = besondere Lohnsteuertabelle Lohnzahlungszeitraum: 1 = hr 2 = Monat 3 = Woche 4 = Tag 3.2 Ausgangsparameter Als Ergebnis stellt das Programm folgende Ausgangsparameter zur Verfügung: Name Bedeutung BK Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Cent LBZU LZALOG LZALUG SOLZLZZ Lohnsteuer im Lohnzahlungszeitraum bzw. Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern in Cent Obergrenze der Tabellenstufe in der Lohnsteuertabelle für den Lohnzahlungszeitraum in Cent Untergrenze der Tabellenstufe in der Lohnsteuertabelle für den Lohnzahlungszeitraum in Cent Für den Lohnzahlungszeitraum einzubehaltender Solidaritätszuschlag in Cent 4. Interne Felder Das Programm verwendet intern folgende Felder (wenn ggf. solche Felder im Umfeld des Programms verwendet werden sollen, können sie als Ausgangsparameter behandelt werden, soweit sie nicht während des Programmdurchlaufs noch verändert wurden). Die internen Felder müssen vor Aufruf des Programms gelöscht werden: Name Bedeutung ANP Arbeitnehmer-Pauschbetrag in ANTEIL1 Auf den Lohnzahlungszeitraum entfallender Anteil von hreswerten auf ganze Cent abgerundet DIFF Differenz zwischen 1 und 2 in EFA Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in JBMG hressteuer nach 51a EStG, aus der Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer ermittelt werden in Seite 3 von 17
4 JW hreswert, dessen Anteil für einen Lohnzahlungszeitraum in UPANTEIL errechnet werden soll in Cent KFB Summe der Freibeträge für Kinder in KZTAB Kennzahl für die Einkommensteuer-Tarifarten: 1 = Grundtarif 2 = Splittingtarif LJAHR hreslohnsteuer in MI Mindeststeuer für die Steuerklassen V und VI in RW Rechenwert in Gleitkommadarstellung SAP Sonderausgaben-Pauschbetrag in SOLZFREI Freigrenze für den Solidaritätszuschlag in SOLZJ SOLZMIN Solidaritätszuschlag auf die hreslohnsteuer in, Cent (2 Dezimalstellen) Zwischenwert für den Solidaritätszuschlag auf die hreslohnsteuer in, Cent (2 Dezimalstellen) Tarifliche Einkommensteuer in KL Steuerklasse: 1 = I 2 = II 3 = III 4 = IV 5 = V 6 = VI 1 Tarifliche Einkommensteuer auf das 1,25-fache ZX in 2 Tarifliche Einkommensteuer auf das,75-fache ZX in VHB VSP VSPN VSP1 VSP2 Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach Alterseinkünftegesetz in, Cent (2 Dezimalstellen) Vorsorgepauschale in, Cent (2 Dezimalstellen) Vorsorgepauschale nach Alterseinkünftegesetz in, Cent (2 Dezimalstellen) Zwischenwert 1 bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach dem Alterseinkünftegesetz in, Cent (2 Dezimalstellen) Zwischenwert 2 bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach dem Alterseinkünftegesetz in, Cent (2 Dezimalstellen) Seite 4 von 17
5 VSPKURZ VSPMAX1 VSPMAX2 Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 3 EStG in der für 24 geltenden Fassung in Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 2 EStG in der für 24 geltenden Fassung in Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 3 EStG in der für 24 geltenden Fassung in VSPO Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Satz 2 EStG in der für 24 geltenden Fassung vor der Höchstbetragsberechnung in, Cent (2 Dezimalstellen) VSPRE Für den Abzug nach 1c Abs. 2 Nrn. 2 und 3 EStG in der für 24 geltenden Fassung verbleibender Rest von VSPO in, Cent (2 Dezimalstellen) VSPVOR X Y ZKF ZRE4 ZRE4O ZRE4VP Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 1 EStG in der für 24 geltenden Fassung in, Cent (2 Dezimalstellen) Zu versteuerndes Einkommen gem. 32a Abs. 1 und 2 EStG in, Cent (2 Dezimalstellen) Gem. 32a Abs. 1 EStG (6 Dezimalstellen) Zahl der Freibeträge für Kinder (eine Dezimalstelle, nur bei Steuerklassen I, II, III und IV) Steuerpflichtiger Arbeitslohn in, Cent (2 Dezimalstellen) Maßgeblicher steuerpflichtiger Arbeitslohn in, Cent (2 Dezimalstellen) Auf einen hreslohn hochgerechnetes ZRE4O zur Berechnung der Vorsorgepauschale in, Cent (2 Dezimalstellen) ZTABFB Feste Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) in ZVE Zu versteuerndes Einkommen in ZX, ZZX, HOCH, Zwischenfelder zu X für die Berechnung der Steuer nach 39b VERGL Abs. 2 Satz 8 EStG in. Seite 5 von 17
6 A PAPTAB29 KRV =... LZZ =... ZRE4 1 KL ZRE4O = ZRE4 + 35,99 Erstellen der Lohnsteuertabellen 29 Tabellensteuerung = allgemeine Lohnsteuertabelle 1 = besondere Lohnsteuertabelle 1 = hreslohnsteuertabelle 2 = Monatslohnsteuertabelle 3 = Wochenlohnsteuertabelle 4 = Tageslohnsteuertabelle LZALUG = ZRE4 * 1 B C UPANTEIL2 ZKF BERECH Berechnung Unter- und Obergrenze der Tabellenstufe Anmerkungen: KL = KL + 1 KL < 5 KL = 6 ZKF < 6 ZRE4 < 612 ZKF = ZKF +,5 C ZRE4 = ZRE Die Zahl der Freibeträge für Kinder ist hier nur beispielhaft mit 6 angegeben. Die,5-Stufung der Freibeträge für Kinder ist beispielhaft. Das Ende der Lohnsteuertabelle ist hier nur beispielhaft mit 6.12 Euro angegegeben. B A Ende Seite 6 von 17
7 BERECH MZTABFB MLJAHR Steuerung der Einzelfallberechnung Ermittlung der Tabellenfreibeträge Ermittlung des Anteils der hreslohnsteuer bzw. der Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern für den Lohnzahlungszeitraum LJAHR JW = LJAHR * 1 UPANTEIL Ermittlung des Anteils der hreslohnsteuer bzw. der Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern für den Lohnzahlungszeitraum ANTEIL1 LBZU JBMG MSOLZ Ermittlung des Solidaritätszuschlags mit Aufteilung von SOLZJ und JBMG auf den Lohnzahlungszeitraum Ende Seite 7 von 17
8 Ermittlung der festen Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) MZTABFB 1 KZTAB KL = 1 KL = 2 KL = 3 KL = 4 KL = 5 2 KZTAB 138 EFA 92 ANP 92 ANP 92 ANP 92 ANP 92 ANP 36 SAP 72 SAP 36 SAP 36 SAP KFB KFB KFB = ZKF * 312 KFB = ZKF * 624 KFB = ZKF * 624 KFB = ZKF * 624 ZTABFB = EFA + ANP + SAP + KFB Seite 8 von 17
9 MLJAHR Ermittlung hreslohnsteuer KL < 5 VSP UPEVP Ermittlung der Vorsorgepauschale ZVE = ZRE4O - ZTABFB - VSP ZVE < 1 X = ZVE / KZTAB ZVE, X KL < 5 M5-6 UPTAB7 Ermittlung der hreslohnsteuer aus dem Einkommensteuertarif Seite 9 von 17
10 UPEVP ZRE4O ZRE4VP Vorsorgepauschale ( 39b Abs. 2 Satz 6 Nr. 3 EStG) nach Alterseinkünftegesetz ZRE4VP > 648 VSP1 =,36 * ZRE4VP KRV = ZRE4VP Achtung: Es wird davon ausgegangen, dass a) die Rentenversicherungsbemessungsgrenze sich 29 auf 64.8 erhöht und b) der Beitragssatz zur Rentenversicherung gegenüber 28 unverändert bleibt. VSP1 = VSP1 *,995 VSP1 VSP2 =,11 * ZRE4VP VHB = 15 * KZTAB VSP2 > VHB VHB VSP2 VSPN = VSP1 + VSP2 MVSP VSPN > VSP VSPN VSP Seite 1 von 17
11 MVSP VSPO = ZRE4O *,2 Vorsorgepauschale ( 39b Abs. 2 Satz 6 Nr. 3 EStG) Vergleichsberechnung für Günstigerprüfung VSPVOR = 368 * KZTAB VSPMAX1 = 1334 * KZTAB VSPMAX2 = 667 * KZTAB VSPKURZ = 1134 * KZTAB KRV = 1 VSPO > VSPKURZ UMVSP VSPO VSP VSPKURZ VSP Seite 11 von 17
12 UMVSP VSPVOR = VSPVOR ZRE4O *,16 Vorsorgepauschale für die allgemeine Lohnsteuertabelle VSPVOR < VSPVOR VSPO > VSPVOR VSPVOR VSP VSPRE = VSPO VSPVOR VSPRE > VSPMAX1 VSP = VSP + VSPMAX1 VSPRE = (VSPRE - VSPMAX1)/2 C VSPRE > VSPMAX2 VSPO VSP VSP = VSP = VSP = VSP + VSP + VSP + VSPRE VSPRE VSPMAX2 Seite 12 von 17
13 M5-6 X ZZX Lohnsteuer für die Steuerklassen V und VI ( 39b Abs. 2 Satz 8 EStG) ZZX > ZZX ZX ZX UP5-6 UP5-6 ZZX > 9144 ZZX > 2 VERGL = + (ZZX ) *,42 = + ( ) *, ZX = + (ZZX 2) *,45 UP5-6 HOCH = + (ZZX ) *,42 UP5-6 X = ZX * 1,25 HOCH < VERGL UPTAB7 VERGL HOCH 1 X = ZX *,75 UPTAB7 2 DIFF = (1-2) * 2 MI = ZX *,15 MI > DIFF DIFF MI Seite 13 von 17
14 MSOLZ Solidaritätszuschlag SOLZFREI = 972 * KZTAB SOLZLZZ JBMG > SOLZFREI SOLZJ = JBMG * 5,5 / 1 SOLZMIN = (JBMG SOLZFREI) * 2 / 1 C SOLZMIN < SOLZJ SOLZMIN SOLZJ JW = SOLZJ * 1 UPANTEIL ANTEIL1 SOLZLZZ JW = JBMG * 1 UPANTEIL Aufteilung des Betrages nach 51a EStG auf den LZZ für die Kirchensteuer ANTEIL1 BK Seite 14 von 17
15 UPANTEIL Anteil von hresbeträgen für einen LZZ ( 39b Abs. 2 Satz 1 EStG) LZZ = 1 LZZ = 2 LZZ = 3 ANTEIL1 = JW / 36 C ANTEIL1 = JW * 7 / 36 C ANTEIL1 = JW / 12 C JW ANTEIL1 UPANTEIL2 Untergrenze und Obergrenze der Tabellenstufe LZZ = 1 LZZ = 2 LZZ = 3 LZALUG = LZALUG / 36 LZALUG = LZALUG = C LZALUG * 7 / C LZALUG / 12 C 36 LZALOG = LZALUG + 9 LZALOG = LZALUG + 69 LZALOG = LZALUG LZALOG = LZALUG Seite 15 von 17
16 Tarifliche Einkommensteuer ( 32a EStG) UPTAB7 X < 7665 X < 1274 X < X < 251 Y = (X ) / 1 RW = Y * 228,74 Y = (X ) / 1 RW = RW RW = Y * 883,74 RW = RW * Y RW = RW + 15 = X *, = X *, = = RW RW * Y = * KZTAB Seite 16 von 17
17 Allgemeine hreslohnsteuertabelle 29 (Prüftabelle) hresbruttolohn Tabellenstufe hreslohnsteuer 29 (in ) in Steuerklasse (in, Cent) von bis I II III IV V VI , 5.3, , 7.523, , 1.7, , , , 15.11, , , , 2.15, , , , 25.19, , 27.53, , 3.23, , 32.57, , 35.27, , , , 4.31, , ,99 45., 45.35, , , , 5.3, , , , 55.7, , , , 6.11, Besondere hreslohnsteuertabelle 29 (Prüftabelle) hresbruttolohn Tabellenstufe hreslohnsteuer 29 (in ) in Steuerklasse (in, Cent) von bis I II III IV V VI , 5.3, , 7.523, , 1.7, , , , 15.11, , , , 2.15, , , , 25.19, , 27.53, , 3.23, , 32.57, , 35.27, , , , 4.31, , ,99 45., 45.35, , , , 5.3, , , , 55.7, , , , 6.11, Seite 17 von 17
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