Inhalt. 2. Erläuterungen 2.1 Allgemeines
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- Christian Kruse
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1 PAP24Lsttab/phi Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 24 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Erläuterungen 2.1 Allgemeines 2.2 Feldlängen 2.3 Symbole 3. Schnittstellenkonventionen 3.1 Eingangsparameter 3.2 Ausgangsparameter 4. Interne Felder 5. Programmablaufplan 1. Gesetzliche Grundlagen Der Programmablaufplan enthält gem. 52 Abs. 59c EStG die Berechnung für die Herstellung von Lohnsteuertabellen einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer mit Lohnstufen. Er berücksichtigt die im Haushaltsbegleitgesetz 24 vorgesehenen Änderungen (teilweises Vorziehen des Tarifs 25 nach 24, Kürzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 92 Euro, Streichung des Haushaltsfreibetrags sowie Einführung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in Höhe von 1.38 Euro). 2. Erläuterungen 2.1 Allgemeines Es sind tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Lohnzahlungszeiträume berücksichtigt. Die Aufteilung von hresbeträgen auf unterjährige Lohnzahlungszeiträume wird entsprechend den in 39b Abs. 2 Satz 5 EStG angegebenen Bruchteilen vorgenommen. Bruchteile eines Cents werden entsprechend den Angaben im Programmablaufplan auf ganze Cents aufgerundet bzw. bleiben außer Ansatz. Hat ein Rechenergebnis oder ein zu übertragendes Feld Dezimalstellen, die im
2 - 2 - Empfangsfeld nicht vorgesehen sind und es ist im Programmablaufplan nichts anderes angegeben, sind diese überschüssigen Dezimalstellen wegzulassen. Der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 24 ist an den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 24 angelehnt. So sind Felder und Unterprogramme häufig identisch. 2.2 Feldlängen Das Format und die Länge der Parameter und internen Felder sind bei der Programmierung (Codierung) zu bestimmen, soweit sie sich nicht unmittelbar aus den Erläuterungen oder dem Programmablaufplan ergeben. Feldbeschreibungen ohne Stellenangaben beziehen sich auf Ganzzahlen, ansonsten sind die Nachkommastellen angegeben. Bei der Steuerberechnung werden Gleitkommafelder verwendet. 2.3 Symbole Die im Programmablaufplan verwendeten Sinnbilder entsprechen der Zeichenschablone nach DIN 661. Darüber hinaus bedeuten: = Wert nach unten abrunden (z.b. = auf volle abrunden) = Wert nach oben aufrunden (z.b. C = auf volle C aufrunden) = übertragen nach (Zuweisung) 3. Schnittstellenkonventionen 3.1 Eingangsparameter Die Plausibilität der Parameter wird im Programm nicht geprüft. Sie müssen daher in Vorprogrammen des Arbeitgebers abgesichert werden. Es kommen z.b. in Betracht: Vorzeichenprüfung; Prüfung auf gültigen Inhalt (z.b. Wert in LZZ nur 1, 2, 3 oder 4); Es werden folgende Eingangsparameter benötigt: Name KRV Bedeutung = allgemeine Lohnsteuertabelle 1 = besondere Lohnsteuertabelle
3 - 3 - LZZ Lohnzahlungszeitraum: 1 = hr 2 = Monat 3 = Woche 4 = Tag 3.2 Ausgangsparameter Als Ergebnis stellt das Programm folgende Ausgangsparameter zur Verfügung: Name LBZU Bedeutung Lohnsteuer im Lohnzahlungszeitraum bzw. Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern in Cents LZALOG LZALUG SOLZLZZ BK Obergrenze der Tabellenstufe in der Lohnsteuertabelle für den Lohnzahlungszeitraum in Cents Untergrenze der Tabellenstufe in der Lohnsteuertabelle für den Lohnzahlungszeitraum in Cents Für den Lohnzahlungszeitraum einzubehaltender Solidaritätszuschlag in Cents Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer in Cents 4. Interne Felder Das Programm verwendet intern folgende Felder (wenn ggf. solche Felder im Umfeld des Programms verwendet werden sollen, können sie als Ausgangsparameter behandelt werden, soweit sie nicht während des Programmdurchlaufs noch verändert wurden). Die internen Felder müssen vor Aufruf des Programms gelöscht werden: Name Bedeutung ANP Arbeitnehmer-Pauschbetrag in ANTEIL1 Auf den Lohnzahlungszeitraum entfallender Anteil von hreswerten auf ganze Cents abgerundet DIFF Differenz zwischen 1 und 2 in EFA Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in JBMG JW KFB hressteuer nach 51a EStG, aus der Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ermittelt werden in hreswert, dessen Anteil für einen Lohnzahlungszeitraum in UPANTEIL errechnet werden soll in Cents Summe der Kinderfreibeträge (einschließlich Betreuungs- und Erziehungsfreibeträge) in
4 - 4 - KZTAB Kennzahl für die Einkommensteuer-Tabellenart: 1 = Grundtabelle 2 = Splittingtabelle LJAHR hreslohnsteuer in MI Mindeststeuer für die Steuerklassen V und VI in RW Rechenwert in Gleitkommadarstellung SAP Sonderausgaben-Pauschbetrag in SOLZFREI Freigrenze für den Solidaritätszuschlag in SOLZJ SOLZMIN Solidaritätszuschlag auf die hreslohnsteuer in, C (2 Dezimalstellen) Zwischenwert für den Solidaritätszuschlag auf die hreslohnsteuer in, C (2 Dezimalstellen) Tarifliche Einkommensteuer in KL Steuerklasse: 1 = I 2 = II 3 = III 4 = IV 5 = V 6 = VI 1 Tarifliche Einkommensteuer auf das 1,25-fache ZX in 2 Tarifliche Einkommensteuer auf das,75-fache ZX in VSP Vorsorgepauschale in VSPKURZ Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 3 EStG in VSPMAX1 VSPMAX2 VSPO VSPRE VSPVOR Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 2 EStG in Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 3 EStG in Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Satz 2 EStG vor der Höchstbetragsberechnung in, C (2 Dezimalstellen) Für den Abzug nach 1c Abs. 2 Nrn. 2 und 3 EStG verbleibender Rest von VSPO in, C (2 Dezimalstellen) Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 1 EStG in, C (2 Dezimalstellen)
5 - 5 - X Y ZKF ZRE4 Zu versteuerndes Einkommen gem. 32a Abs. 1 und 2 EStG (2 Dezimalstellen) gem. 32a Abs. 1 EStG (6 Dezimalstellen) Zahl der Kinderfreibeträge (eine Dezimalstelle, nur bei Steuerklassen I, II, III und IV) Steuerpflichtiger Arbeitslohn in, C (2 Dezimalstellen) ZRE4O Maßgeblicher steuerpflichtiger Arbeitslohn in, C (2 Dezimalstellen ) ZTABFB Feste Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) in ZVE Zu versteuerndes Einkommen in ZX, ZZX, HOCH, Zwischenfelder zu X für die Berechnung der Steuer nach 39b VERGL Abs. 2 Satz 8 EStG in.
6 - 6 - A PAPTAB24 KRV =... LZZ =... ZRE4 1 KL ZRE4O = ZRE4 + 35,99 LZALUG = ZRE4 * 1 Erstellen der Lohnsteuertabellen 24 Tabellensteuerung = allgemeine Lohnsteuertabelle 1 = besondere Lohnsteuertabelle 1 = hreslohnsteuertabelle 2 = Monatslohnsteuertabelle 3 = Wochenlohnsteuertabelle 4 = Tageslohnsteuertabelle B C UPANTEIL2 ZKF BERECH Berechnung Unter- und Obergrenze der Tabellenstufe Anmerkungen: KL = KL + 1 KL < 5 KL = 6 ZKF < 6 ZRE4 < 612 ZKF = ZKF +,5 C ZRE4 = ZRE Die Zahl der Kinderfreibeträge ist hier nur beispielhaft mit 6 angegeben. Die,5-Stufung der Kinderfreibeträge ist beispielhaft. Das Ende der Lohnsteuertabelle ist hier nur beispielhaft mit 6.12 Euro angegegeben B A Ende
7 - 7 - BERECH MZTABFB MLJAHR Steuerung der Einzelfallberechnung Ermittlung der Tabellenfreibetrräge Ermittlung des Anteils der hreslohnsteuer bzw. der Bemessungsgrunglage für die Zuschlagsteuern für den Lohnzahlungszeitraum LJAHR JW = LJAHR * 1 UPANTEIL Ermittlung des Anteils der hreslohnsteuer bzw. der Bemessungsgrunglage für die Zuschlagsteuern für den Lohnzahlungszeitraum ANTEIL1 LBZU JBMG MSOLZ Ermittlung des Solidaritätszuschlags mit Aufteilung von SOLZJ und JBMG auf den Lohnzahlungszeitraum Ende
8 - 8 - Ermittlung der festen Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) MZTABFB 1 KZTAB KL = 1 KL = 2 KL = 3 KL = 4 KL = 5 2 KZTAB 138 EFA 92 ANP 92 ANP 92 ANP 92 ANP 92 ANP 36 SAP 72 SAP 36 SAP 36 SAP KFB KFB KFB = ZKF * 294 KFB = ZKF * 588 KFB = ZKF * 588 KFB = ZKF * 588 ZTABFB = EFA + ANP + SAP + KFB
9 - 9 - MLJAHR Ermittlung hreslohnsteuer KL < 5 VSP MVSP Ermittlung der Vorsorgepauschale ZVE = ZRE4O - ZTABFB - VSP ZVE < 1 X = ZVE / KZTAB ZVE, X KL < 5 M5-6 UPTAB4 Ermittlung der hreslohnsteuer aus dem Einkommensteuertarif
10 - 1 - MVSP Vorsorgepauschale ( 39b Abs. 2 Satz 6 Nr 3 EStG) VSPO = ZRE4O *,2 VSPVOR = 368 * KZTAB VSPMAX1 = 1334 * KZTAB VSPMAX2 = 667 * KZTAB VSPKURZ = 1134 * KZTAB KRV = 1 VSPO > VSPKURZ UMVSP VSPO VSP VSPKURZ VSP
11 M5-6 X ZZX Lohnsteuer für die Steuerklassen V und VI ( 39b Abs. 2 Satz 8 EStG) ZZX > 2672 ZZX ZX 2672 ZX UP5-6 UP5-6 ZZX > 9228 = + (ZZX ) *,45 VERGL 9228 ZX UP5-6 X = ZX * 1,25 UP5-6 UPTAB4 HOCH = + (ZZX ) *,45 1 VERGL HOCH < VERGL HOCH X = ZX *,75 UPTAB4 2 DIFF = (1-2) * 2 MI = ZX *,16 MI > DIFF DIFF MI
12 UMVSP VSPVOR = VSPVOR - ZRE4O *,16 Vorsorgepauschale für die allgemeine Lohnsteuertabelle VSPVOR < VSPVOR VSPO > VSPVOR VSPVOR VSP VSPRE = VSPO - VSPVOR VSPRE > VSPMAX1 VSP = VSP + VSPMAX1 VSPRE = (VSPRE - VSPMAX1)/2 C VSPRE > VSPMAX2 VSPO VSP VSP = VSP + VSPRE VSP = VSP + VSPRE VSP = VSP + VSPMAX2
13 MSOLZ Solidaritätszuschlag SOLZFREI = 972 * KZTAB SOLZLZZ JBMG > SOLZFREI SOLZJ = JBMG * 5,5 / 1 SOLZMIN = (JBMG - SOLZFREI) * 2 / 1 C SOLZMIN < SOLZJ SOLZMIN SOLZJ JW = SOLZJ * 1 UPANTEIL ANTEIL1 SOLZLZZ JW = JBMG * 1 BK UPANTEIL ANTEIL1 BK Aufteilung des Betrages nach 51a EStG auf den LZZ für die Kirchensteuer
14 UPANTEIL Anteil von hresbeträgen für einen LZZ ( 39b Abs. 2 Satz 1 EStG) LZZ = 1 LZZ = 2 LZZ = 3 ANTEIL1 = JW / 36 C ANTEIL1 = JW * 7 / 36 C ANTEIL1 = JW / 12 C JW ANTEIL1 UPANTEIL2 Untergrenze und Obergrenze der Tabellenstufe LZZ = 1 LZZ = 2 LZZ = 3 LZALUG = LZALUG / 36 LZALUG = LZALUG = C LZALUG * 7 / C LZALUG / 12 C 36 LZALOG = LZALUG + 9 LZALOG = LZALUG + 69 LZALOG = LZALUG LZALOG = LZALUG
15 Tarifliche Einkommensteuer ( 32a EStG) UPTAB4 X < 7665 X < 1274 X < Y = (X ) / 1 RW = Y * 265,78 Y = (X ) / 1 RW = RW RW = Y * 793,1 RW = RW * Y RW = RW + 16 = X *, = = RW RW * Y = * KZTAB
16 Allgemeine hreslohnsteuertabelle 24 (Prüftabelle) hresbrutto- Tabellenstufe hreslohnsteuer 24 (in ) in Steuerklasse lohn (in ) von... bis... I II III IV V VI , 5.3, , 7.523, , 1.7, , , , 15.11, , , , 2.15, , , , 25.19, , 27.53, , 3.23, , 32.57, , 35.27, , , , 4.31, , , , 45.35, , , , 5.3, , , , 55.7, , , , 6.11, Besondere hreslohnsteuertabelle 24 (Prüftabelle) hresbrutto- Tabellenstufe hreslohnsteuer 24 (in ) in Steuerklasse lohn (in ) von... bis... I II III IV V VI , 5.3, , 7.523, , 1.7, , , , 15.11, , , , 2.15, , , , 25.19, , 27.53, , 3.23, , 32.57, , 35.27, , , , 4.31, , , , 45.35, , , , 5.3, , , , 55.7, , , , 6.11,
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