b) die Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer für sonstige Bezüge nach 39b Abs. 3 Sätze 1 bis 7 EStG,
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- Lioba Bauer
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1 Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 29 Das Programm bietet die Möglichkeit, die Werte von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Euro maschinell zu berechnen. Das Programm kann als Unterprogramm in ein Lohnabrechnungsverfahren eingefügt werden, wenn die unter 3.1 beschriebenen Eingangsparameter zur Verfügung gestellt werden. Es ist auch für den Lohnsteuer-hresausgleich durch den Arbeitgeber nach 42b EStG einsetzbar. Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Erläuterungen 2.1 Allgemeines 2.2 Feldlängen 2.3 Symbole 3. Schnittstellenkonventionen 3.1 Eingangsparameter 3.2 Ausgangsparameter 4. Interne Felder 5. Programmablaufplan 1. Gesetzliche Grundlagen Der Programmablaufplan enthält gem. 39b Abs. 8 EStG: a) die Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn nach 39b Abs. 2 EStG einzubehaltenden Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 28 enden, b) die Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer für sonstige Bezüge nach 39b Abs. 3 Sätze 1 bis 7 EStG, c) die Berechnung des Solidaritätszuschlags nach dem Gesetz zur Senkung des Solidaritätszuschlags, d) die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die einzubehaltende Kirchenlohnsteuer (Minderung der ermittelten Lohnsteuer nach 51a EStG), Seite 1 von 29
2 e) die Berücksichtigung des Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz), f) die Günstigerprüfung bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach dem EU- Richtlinien-Umsetzungsgesetz, g) die Vorschriften des hressteuergesetzes 29, h) die mit dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen beabsichtigten Gesetzesänderungen ab Erläuterungen 2.1 Allgemeines Es sind tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Lohnzahlungszeiträume berücksichtigt. Die Aufteilung von hresbeträgen auf unterjährige Lohnzahlungszeiträume sowie die Hochrechnung von Beträgen für unterjährige Lohnzahlungszeiträume auf hresbeträge wird entsprechend den in 39b Abs. 2 Satz 5 EStG angegebenen Bruchteilen vorgenommen. Die Berechung abweichender Lohnzahlungszeiträume - z. B. drei Tage - ist nicht möglich. In diesen Fällen ist die Steuer für den nächst kleineren Zeitraum zu ermitteln - hier z. B. Berechnung für alle drei Tage einzeln als Tageslohnsteuer. Bruchteile eines Cent werden entsprechend den Angaben im Programmablaufplan auf ganze Cent aufgerundet bzw. bleiben außer Ansatz. Hat ein Rechenergebnis oder ein zu übertragendes Feld Dezimalstellen, die im Empfangsfeld nicht vorgesehen sind und es ist im Programmablaufplan nichts anderes angegeben, sind diese überschüssigen Dezimalstellen wegzulassen. Dies gilt jedoch nur für die im Programmablaufplan genannten Felder. Zwischenfelder, die durch die Programmierung oder die verwendete Programmiersprache notwendig werden, sind nicht zu runden. 2.2 Feldlängen Das Format und die Länge der Parameter und internen Felder sind bei der Programmierung (Codierung) zu bestimmen, soweit sie sich nicht unmittelbar aus den Erläuterungen oder dem Programmablaufplan ergeben. Feldbeschreibungen ohne Stellenangaben beziehen sich auf Ganzzahlen, ansonsten sind die Nachkommastellen angegeben. Bei der Steuerberechnung werden Gleitkommafelder verwendet. 2.3 Symbole Die im Programmablaufplan verwendeten Sinnbilder entsprechen der Zeichenschablone nach DIN 661. Darüber hinaus bedeuten: Seite 2 von 29
3 = Wert nach unten abrunden (z. B. = auf volle abrunden) = Wert nach oben aufrunden (z. B. C = auf volle Cent aufrunden) = übertragen nach (Zuweisung) 3. Schnittstellenkonventionen 3.1 Eingangsparameter Die Plausibilität der Parameter wird im Programm nicht geprüft. Sie müssen daher in Vorprogrammen des Arbeitgebers abgesichert werden. Es kommen z. B. in Betracht: Vorzeichenprüfung (z. B. darf der Wert in RE4 nicht negativ sein); Prüfung auf gültigen Inhalt (z. B. Wert in LZZ nur 1, 2, 3 oder 4, Wert in ALTER1); Prüfung von Eingangswerten im Verhältnis zu anderen Eingangswerten, z. B.: VBEZ darf nicht größer als RE4 sein, da die Versorgungsbezüge im Bruttolohn enthalten sein müssen; wenn STKL = 2 ist, muss ZKF größer als Null sein; wenn STKL = 6 ist, darf die Eingabe von JHINZU und LZZHINZU nicht möglich sein. Es werden folgende Eingangsparameter benötigt: Name Bedeutung AJAHR ALTER1 JFREIB Auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgendes Kalenderjahr (erforderlich, wenn ALTER1=1) 1, wenn das 64. Lebensjahr vor Beginn des Kalenderjahres vollendet wurde, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet ( 24 a EStG), sonst = hresfreibetrag nach Maßgabe der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte in Cent (ggf. ) JHINZU hreshinzurechnungsbetrag in Cent (ggf. ) JRE4 Voraussichtlicher hresarbeitslohn ohne sonstige Bezüge und ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cent. Anmerkung: Die Eingabe dieses Feldes (ggf. ) ist erforderlich bei Eingabe sonstiger Bezüge (Feld SONSTB) oder bei Eingabe der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit (Feld VMT). Sind in einem vorangegangenen Abrechnungszeitraum bereits sonstige Bezüge gezahlt worden, so sind sie dem voraussichtlichen hresarbeitslohn hinzuzurechnen. Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit aus einem vorangegangenen Abrechnungszeitraum werden in voller Höhe hinzugerechnet (Abweichungen von R 39b.6 Abs. 2 Satz 4 LStR 28 im Vorgriff auf beabsichtigte Gesetzesänderung). JVBEZ In JRE4 enthaltene Versorgungsbezüge in Cent (ggf. ) Seite 3 von 29
4 KRV Merker für die Vorsorgepauschale 2 = für den Arbeitnehmer wird die gekürzte Vorsorgepauschale nach dem Recht 29 angesetzt ( 1c Abs. 3 EStG n. F.), jedoch bei der Günstigerprüfung die ungekürzte Vorsorgepauschale nach dem Recht bis 24 berücksichtigt ( 1c Abs. 2 EStG a. F.); Änderung durch das JStG 28 1 = für den Arbeitnehmer wird die gekürzte Vorsorgepauschale angewandt ( 1c Abs. 3 EStG), soweit nicht Arbeitnehmer der Fallgruppe 2 = andere Arbeitnehmer Für die Zuordnung sind allein die dem Arbeitgeber ohnehin bekannten Tatsachen maßgebend; zusätzliche Ermittlungen braucht der Arbeitgeber nicht anzustellen. LZZ Lohnzahlungszeitraum: 1 = hr 2 = Monat 3 = Woche 4 = Tag LZZFREIB LZZHINZU R RE4 SONSTB STERBE STKL In der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragener Freibetrag für den Lohnzahlungszeitraum in Cent In der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragener Hinzurechnungsbetrag für den Lohnzahlungszeitraum in Cent Religionsgemeinschaft des Arbeitnehmers lt. Lohnsteuerkarte (bei keiner Religionszugehörigkeit = ) Steuerpflichtiger Arbeitslohn vor Berücksichtigung des Versorgungsfreibetrags, des Altersentlastungsbetrags und des auf der Lohnsteuerkarte für den Lohnzahlungszeitraum eingetragenen Freibetrags in Cent Sonstige Bezüge (ohne Vergütung aus mehrjähriger Tätigkeit) einschließlich Sterbegeld bei Versorgungsbezügen sowie Kapitalauszahlungen/Abfindungen, soweit es sich nicht um Bezüge für mehrere hre handelt in Cent (ggf. ) Sterbegeld bei Versorgungsbezügen sowie Kapitalauszahlungen/Abfindungen, soweit es sich nicht um Bezüge für mehrere hre handelt (in SONSTB enthalten) in Cent Steuerklasse: 1 = I 2 = II 3 = III 4 = IV 5 = V 6 = VI Seite 4 von 29
5 VBEZ VBEZM VBEZS VBS VJAHR In RE4 enthaltene Versorgungsbezüge in Cent (ggf. ) ggf. unter Berücksichtigung einer geänderten Bemessungsgrundlage nach 19 Abs. 2 Sätze 1 und 11 EStG Versorgungsbezug im nuar 25 bzw. für den ersten vollen Monat, wenn der Versorgungsbezug erstmalig nach nuar 25 gewährt wurde, in Cent Voraussichtliche Sonderzahlungen von Versorgungsbezügen im Kalenderjahr des Versorgungsbeginns bei Versorgungsempfängern ohne Sterbegeld, Kapitalauszahlungen/Abfindungen in Cent In SONSTB enthaltene Versorgungsbezüge einschließlich Sterbegeld in Cent (ggf. ) hr, in dem der Versorgungsbezug erstmalig gewährt wurde; werden mehrere Versorgungsbezüge gezahlt, wird aus Vereinfachungsgründen für die Berechnung das hr des ältesten erstmaligen Bezugs herangezogen VKAPA VMT ZKF ZMVB Kapitalauszahlungen/Abfindungen/Nachzahlungen bei Versorgungsbezügen für mehrere hre in Cent (ggf. ) Vergütung für mehrjährige Tätigkeit ohne Kapitalauszahlungen und ohne Abfindungen bei Versorgungsbezügen in Cent (ggf. ) Zahl der Freibeträge für Kinder (eine Dezimalstelle, nur bei Steuerklassen I, II, III und IV) Zahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt werden [nur erforderlich bei hresberechnung (LZZ = 1)] 3.2 Ausgangsparameter Als Ergebnis stellt das Programm folgende Ausgangsparameter zur Verfügung: Name BK BKS Bedeutung Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Cent Bemessungsgrundlage der sonstigen Bezüge (ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) für die Kirchenlohnsteuer in Cent BKV LSTLZZ SOLZLZZ SOLZS SOLZV STS Bemessungsgrundlage der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit für die Kirchenlohnsteuer in Cent Für den Lohnzahlungszeitraum einzubehaltende Lohnsteuer in Cent Für den Lohnzahlungszeitraum einzubehaltender Solidaritätszuschlag in Cent Solidaritätszuschlag für sonstige Bezüge (ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) in Cent Solidaritätszuschlag für die Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cent Lohnsteuer für sonstige Bezüge (ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit) in Cent Seite 5 von 29
6 STV Lohnsteuer für die Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cent 4. Interne Felder Das Programm verwendet intern folgende Felder (wenn ggf. solche Felder im Umfeld des Programms verwendet werden sollen, können sie als Ausgangsparameter behandelt werden, soweit sie nicht während des Programmdurchlaufs noch verändert wurden). Die internen Felder müssen vor Aufruf des Programms gelöscht werden: Name ALTE Bedeutung Altersentlastungsbetrag nach Alterseinkünftegesetz in, Cent (2 Dezimalstellen) ANP Arbeitnehmer-Pauschbetrag/Werbungskosten-Pauschbetrag in ANTEIL1 ANTEIL2 BMG Auf den Lohnzahlungszeitraum entfallender Anteil von hreswerten auf ganze Cent abgerundet Auf den Lohnzahlungszeitraum entfallender Anteil von hreswerten auf ganze Cent aufgerundet Bemessungsgrundlage für Altersentlastungsbetrag in, Cent (2 Dezimalstellen) DIFF Differenz zwischen ST1 und ST2 in EFA Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in FVB FVBSO Versorgungsfreibetrag in, Cent (2 Dezimalstellen) Versorgungsfreibetrag in, Cent (2 Dezimalstellen) für die Berechnung der Lohnsteuer für den sonstigen Bezug FVBZ Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in FVBZSO FVBZOSO Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in für die Berechnung der Lohnsteuer beim sonstigen Bezug entfällt HBALTE Maximaler Altersentlastungsbetrag in HFVB Maßgeblicher maximaler Versorgungsfreibetrag in HFVBZ HFVBZSO HOCH Maßgeblicher maximaler Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in, Cent (2 Dezimalstellen) Maßgeblicher maximaler Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in, Cent (2 Dezimalstellen) für die Berechnung der Lohnsteuer für den sonstigen Bezug Zwischenfeld zu X für die Berechnung der Steuer nach 39b Abs. 2 Satz 8 EStG in Seite 6 von 29
7 J JBMG JLFREIB JLHINZU JW K KENNVMT KFB KZTAB LSTJAHR LST1, LST2, LST3, LSTOSO, LSTSO MIST RW SAP SOLZFREI SOLZJ SOLZMIN ST ST1 ST2 STOVMT TAB1 Nummer der Tabellenwerte für Versorgungsparameter hressteuer nach 51a EStG, aus der Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer ermittelt werden in Auf einen hreslohn hochgerechneter LZZFREIB in, Cent (2 Dezimalstellen) Auf einen hreslohn hochgerechnete LZZHINZU in, Cent (2 Dezimalstellen) hreswert, dessen Anteil für einen Lohnzahlungszeitraum in UPANTEIL errechnet werden soll in Cent Nummer der Tabellenwerte für Parameter bei Altersentlastungsbetrag Merker für Berechnung Lohnsteuer für mehrjährige Tätigkeit = normale Steuerberechnung 1 = Steuerberechnung für mehrjährige Tätigkeit 2 = entfällt Summe der Freibeträge für Kinder in Kennzahl für die Einkommensteuer-Tarifarten: 1 = Grundtarif 2 = Splittingtarif hreslohnsteuer in Zwischenfelder der hreslohnsteuer in Cent Mindeststeuer für die Steuerklassen V und VI in Rechenwert in Gleitkommadarstellung Sonderausgaben-Pauschbetrag in Freigrenze für den Solidaritätszuschlag in Solidaritätszuschlag auf die hreslohnsteuer in, Cent (2 Dezimalstellen) Zwischenwert für den Solidaritätszuschlag auf die hreslohnsteuer in, Cent (2 Dezimalstellen) Tarifliche Einkommensteuer in Tarifliche Einkommensteuer auf das 1,25-fache ZX in Tarifliche Einkommensteuer auf das,75-fache ZX in Zwischenfeld zur Ermittlung der Steuer auf Vergütungen für mehr jährige Tätigkeit Tabelle für die Prozentsätze des Versorgungsfreibetrags Seite 7 von 29
8 TAB2 TAB3 TAB4 TAB5 VBEZB VBEZBSO VERGL VHB VSP VSPN VSP1 VSP2 VSPKURZ VSPMAX1 VSPMAX2 Tabelle für die Höchstbeträge des Versorgungsfreibetrags Tabelle für die Zuschläge zum Versorgungsfreibetrag Tabelle für die Prozentsätze des Altersentlastungsbetrags Tabelle für die Höchstbeträge des Altersentlastungsbetrags Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag in Cent Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag in Cent für den sonstigen Bezug Zwischenfeld zu X für die Berechnung der Steuer nach 39b Abs. 2 Satz 8 EStG in Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach Alterseinkünftegesetz in, Cent (2 Dezimalstellen) Vorsorgepauschale in, Cent (2 Dezimalstellen) Vorsorgepauschale nach Alterseinkünftegesetz in, Cent (2 Dezimalstellen) Zwischenwert 1 bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach dem Alterseinkünftegesetz in, Cent (2 Dezimalstellen) Zwischenwert 2 bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach dem Alterseinkünftegesetz in, Cent (2 Dezimalstellen) Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 3 EStG in der für 24 geltenden Fassung in Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 2 EStG in der für 24 geltenden Fassung in Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 3 EStG in der für 24 geltenden Fassung in VSPO Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Satz 2 EStG in der für 24 geltenden Fassung vor der Höchstbetragsberechnung in, Cent (2 Dezimalstellen) VSPREST Für den Abzug nach 1c Abs. 2 Nrn. 2 und 3 EStG in der für 24 geltenden Fassung verbleibender Rest von VSPO in, Cent (2 Dezimalstellen) VSPVOR X Y ZRE4 Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach 1c Abs. 2 Nr. 1 EStG in der für 24 geltenden Fassung in, Cent (2 Dezimalstellen) Zu versteuerndes Einkommen gem. 32a Abs. 1 und 2 EStG in, Cent (2 Dezimalstellen) Gem. 32a Abs. 1 EStG (6 Dezimalstellen) Auf einen hreslohn hochgerechnetes RE4 in, Cent (2 Dezimalstellen) nach Abzug der Freibeträge nach 39b Abs. 2 Satz 3 und 4 EStG Seite 8 von 29
9 ZRE4J ZRE4OSO ZRE4VMT ZRE4VP ZTABFB ZTABFBOSO ZVBEZ ZVBEZJ ZVE ZX ZZX Auf einen hreslohn hochgerechnetes RE4 in, Cent (2 Dezimalstellen) entfällt entfällt Auf einen hreslohn hochgerechnetes RE4 in, Cent (2 Dezimalstellen) nach Abzug des Versorgungsfreibetrags und des Alterentlastungsbetrags zur Berechnung der Vorsorgepauschale in, Cent (2 Dezimalstellen) Feste Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) in, Cent (2 Dezimalstellen) entfällt Auf einen hreslohn hochgerechnetes VBEZ abzüglich FVB in, Cent (2 Dezimalstellen) Auf einen hreslohn hochgerechnetes VBEZ in, Cent (2 Dezimalstellen) Zu versteuerndes Einkommen in, Cent (2 Dezimalstellen) Zwischenfeld zu X für die Berechnung der Steuer nach 39b Abs. 2 Satz 8 EStG in Zwischenfeld zu X für die Berechnung der Steuer nach 39b Abs. 2 Satz 8 EStG in Seite 9 von 29
10 LST29 MRE4JL Programmablaufplan 29 Steuerung Ermittlung des hreslohns nach 39b Abs. 2 Satz 2 EStG VBEZBSO = MRE4 MRE4ABZ Ermittlung der Freibeträge nach 39b Abs. 2 Satz 3 EStG Abzug der Freibeträge nach 39b Abs. 2 Satz 3 und 4 EStG vom hreslohn MZTABFB Ermittlung der festen Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) KENNVMT MLSTJAHR ST LSTJAHR Ermittlung der hreslohnsteuer nach den Lohnsteuertabellen A und B für die Lohnsteuerberechnung JW = LSTJAHR * 1 UPANTEIL Ermittlung des Anteils der hreslohnsteuer für den Lohnzahlungszeitraum ANTEIL1 LSTLZZ LSTJAHR JBMG ZKF > ZTABFB = ZTABFB + KFB Berechnung der Tabellenfreibeträge mit Freibeträgen für Kinder für die Bemessungsgrundlage KiSt und SOLZ MLSTJAHR Ermittlung der hreslohnsteuer mit Freibeträgen für Kinder als hresbemessungsgrundlage KiSt und SOLZ ST JBMG MSOLZ Ermittlung des Solidaritätszuschlags mit Aufteilung von SOLZJ und JBMG auf den Lohnzahlungszeitraum MSONST Berechnung sonstiger Bezüge ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit MVMT Berechnung der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit Seite 1 von 29
11 MRE4JL LZZ = 1 Ermittlung des hresarbeitslohns und der Freibeträge 39b Abs. 2 Satz 2 EStG LZZ = 2 LZZ = 3 ZRE4J = RE4 * 36 /1 ZRE4J = RE4 * 36 / 7 / 1 ZRE4J = RE4 * 12 / 1 ZRE4J = RE4 / 1 ZVBEZJ = VBEZ * 36 / 1 ZVBEZJ = VBEZ * 36 / 7 / 1 ZVBEZJ = VBEZ * 12 / 1 ZVBEZJ = VBEZ / 1 JLFREIB = LZZFREIB * 36 / 1 JLFREIB = LZZFREIB * 36 / 7 / 1 JLFREIB = LZZFREIB * 12 / 1 JLFREIB = LZZFREIB / 1 JLHINZU = LZZHINZU * 36 / 1 JLHINZU = LZZHINZU * 36 / 7 / 1 JLHINZU = LZZHINZU * 12 / 1 JLHINZU = LZZHINZU / 1 Seite 11 von 29
12 36 J Freibeträge für Versorgungsbezüge, Altersentlastungsbetrag ( 39b Abs. 2 Satz 3 EStG) VJAHR < 24 VJAHR < 26 J = VJAHR - 24 MRE4 ZVBEZJ = 1 J VBEZB = VBEZM * 12 + VBEZS LZZ = 1 VBEZB = VBEZM * ZMVB + VBEZS HFVB = TAB2(J) HFVB = TAB2(J) / 12 * ZMVB TAB3(J) FVBZ FVB = VBEZB * TAB1(J) / 1 FVB > HFVB C FVBZ = TAB3(J) / 12 * ZMVB HFVB FVB FVBZ FVB FVBSO = FVB + VBEZBSO * TAB1(J) / 1 FVBSO > TAB2(J) C TAB2(J) FVBSO FVBZSO FVBSO HFVBZSO = (VBEZB + VBEZBSO) / 1 - FVBSO FVBZSO = FVBZ + VBEZBSO / 1 FVBZSO > HFVBZSO HFVBZSO FVBZSO FVBZSO > TAB3(J) TAB3(J) FVBZSO HFVBZ = VBEZB/ 1 - FVB FVBZ > HFVBZ HFVBZ FVBZ MRE4ALTE Ermittlung des Altersentlastungsbetrags Seite 12 von 29
13 Altersentlastungsbetrag ( 39b Abs. 2 Satz 3 EStG) MRE4ALTE ALTER1 = 36 K AJAHR < 24 AJAHR < 26 K = AJAHR K BMG = ZRE4J - ZVBEZJ ALTE ALTE = BMG * TAB4(K) C HBALTE = TAB5(K) ALTE > HBALTE HBALTE ALTE Seite 13 von 29
14 Maßgebender Prozentsatz und Höchstbetrag des Altersentlastungs betrags gem. 24a EStG Maßgebender Prozentsatz, Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gem. 19 (2) EStG hr des Versorgungs beginns bis J Satz TAB1,4,384,368,352,336,32,34,288,272,256,24,224,28,192,176,16,152,144,136,128,12,112,14,96,88,8,72,64,56,48,4,32,24 TAB Höchstbetrag Zuschlag TAB , ,8, ,, , Auf die Vollendung des 64. Lebensjahres K folgende Kalenderjahr Satz TAB4 Höchstbetrag TAB5 bis 25 1, , , , , , , , , , , , , ,, , , , , ,, , , , , ,, , , , , ,, , , , , , , , Seite 14 von 29
15 MRE4ABZ Ermittlung des hresarbeitslohns nach Abzug der Freibeträge nach 39b Abs. 2 Satz 3 und 4 EStG ZRE4 = ZRE4J FVB ALTE JLFREIB + JLHINZU ZRE4 < ZRE4 = ZRE4VP = ZRE4J FVB ALTE ZRE4VP < ZRE4VP = ZVBEZ = ZVBEZJ FVB ZVBEZ < ZVBEZ = Seite 15 von 29
16 MZTABFB ANP Ermittlung der festen Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) ZVBEZ >= Mögliche Begrenzung des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag, und Festlegung und Begrenzung Werbungskosten-Pauschbetrag für Versorgungsbezüge FVBZ STKL < 6 ZVBEZ < FVBZ ZVBEZ > ZVBEZ FVBZ FVBZSO 12 ANP ZVBEZ - FVBZ < 12 ANP = ZVBEZ - FVBZ STKL < 6 Festlegung Arbeitnehmer- Pauschbetrag für aktiven Lohn mit möglicher Begrenzung ZRE4 > ZVBEZ ANP = ANP + 92 ZRE4 - ZVBEZ < 92 ANP = ANP + ZRE4 - ZVBEZ 1 KZTAB STKL = 1 STKL = 2 STKL = 3 STKL = 4 2 KZTAB 138 EFA 36 SAP 72 SAP 36 SAP 36 SAP KFB KFB = ZKF * 312 KFB = ZKF * 624 KFB = ZKF * 624 KFB = ZKF * 624 Berechnung der Tabellenfreibeträge ohne Freibeträge für Kinder für die Lohnsteuerberechnung ZTABFB = EFA + ANP + SAP + FVBZ Seite 16 von 29
17 MLSTJAHR Ermittlung hreslohnsteuer STKL < 5 VSP UPEVP Ermittlung der Vorsorgepauschale Ermittlung der Steuer bei Vergütung für mehrjährige Tätigkeit KENNVMT = ZVE = ZRE4 ZTABFB -VSP VMT / 1 VKAPA / 1 ZVE = ZRE4 -ZTABFB -VSP ZVE < UPMLST UPMLST ST STOVMT ZVE = ZVE + (VMT + VKAPA) / 5 UPMLST Steuerberechnung ohne Einkünfte nach 34 EStG Steuerberechnung mit Einkünften nach 34 EStG ZVE = (ZVE + VMT / 1 + VKAPA / 1) / 5 UPMLST ST = ST * 5 Sonderfall des negativen verbleibenden zve nach 34 Abs. 1 Satz 3 EStG ST = (ST STOVMT) * 5 + STOVMT Seite 17 von 29
18 UPMLST ZVE < 1 X = ZVE / KZTAB ZVE, X STKL < 5 Ermittlung der hreslohnsteuer aus dem Einkommensteuertarif MST5-6 UPTAB7 Seite 18 von 29
19 UPEVP Vorsorgepauschale ( 39b Abs. 2 Satz 6 Nr. 3 EStG) nach Alterseinkünftegesetz KRV > ZRE4VP > 648 VSP1 =,36 * ZRE4VP 648 ZRE4VP Achtung: Es wird davon ausgegangen, dass a) die Rentenversicherungsbemessungsgrenze sich 29 auf 64.8 erhöht und b) der Beitragssatz zur Rentenversicherung gegenüber 28 unverändert bleibt. VSP1 = VSP1 *,995 VSP1 VSP2 =,11 * ZRE4VP VHB = 15 * KZTAB VSP2 > VHB VHB VSP2 VSPN = VSP1 + VSP2 MVSP VSPN > VSP VSPN VSP Seite 19 von 29
20 MVSP Vorsorgepauschale ( 39b Abs. 2 Satz 6 Nr. 3 EStG) Vergleichsberechnung für Günstigerprüfung VSPO = ZRE4VP *,2 VSPVOR = 368 * KZTAB VSPMAX1 = 1334 * KZTAB VSPMAX2 = 667 * KZTAB VSPKURZ = 1134 * KZTAB KRV = 1 VSPO > VSPKURZ UMVSP VSPO VSP VSPKURZ VSP Seite 2 von 29
21 UMVSP Vorsorgepauschale VSPVOR = VSPVOR ZRE4VP *,16 VSPVOR < VSPVOR VSPO > VSPVOR VSPVOR VSP VSPREST = VSPO VSPVOR VSPREST > VSPMAX1 VSP = VSP + VSPMAX1 VSPREST = (VSPREST VSPMAX1)/2 C VSPREST > VSPMAX2 VSPO VSP VSP = VSP = VSP = VSP + VSP + VSP + VSPREST VSPREST VSPMAX2 Seite 21 von 29
22 MST5-6 Lohnsteuer für die Steuerklassen V und VI ( 39b Abs. 2 Satz 8 EStG) X ZZX ZZX > ZZX ZX ZX UP5-6 UP5-6 ZZX > 9144 ST VERGL ST = ST + (ZZX ) *,42 ZZX > 2 ST = ST + ( ) *, ZX ST = ST + (ZZX - 2) *,45 UP5-6 UP5-6 HOCH = ST + (ZZX ) *,42 X = ZX * 1,25 UPTAB7 VERGL ST HOCH < VERGL HOCH ST ST ST1 X = ZX *,75 UPTAB7 ST ST2 DIFF = (ST1 - ST2) * 2 MIST = ZX *,15 MIST > DIFF DIFF ST MIST ST Seite 22 von 29
23 MSOLZ Solidaritätszuschlag SOLZFREI = 972 * KZTAB JBMG > SOLZFREI SOLZLZZ SOLZJ = JBMG * 5,5 / 1 C SOLZMIN = (JBMG SOLZFREI) * 2 / 1 SOLZMIN < SOLZJ SOLZMIN SOLZJ JW = SOLZJ * 1 UPANTEIL ANTEIL1 SOLZLZZ R > Aufteilung des Betrages nach 51a EStG auf den LZZ für die Kirchensteuer JW = JBMG * 1 UPANTEIL BK ANTEIL1 BK Seite 23 von 29
24 UPANTEIL Anteil von hresbeträgen für einen LZZ ( 39b Abs. 2 Satz 1 EStG) LZZ = 1 LZZ = 2 LZZ = 3 ANTEIL1 = JW / 36 *) ANTEIL1 = JW * 7 / 36 *) ANTEIL1 = JW / 12 *) JW ANTEIL1 ANTEIL2 = JW / 36 **) ANTEIL2 = JW * 7 / 36 **) ANTEIL2 = JW / 12 **) JW ANTEIL2 *) Ergebnis abrunden **) Ergebnis aufrunden Seite 24 von 29
25 MSONST 1 LZZ Berechnung sonstiger Bezüge nach 39b Abs. 3 Satz 1 bis 7 EStG ZMVB = 12 ZMVB MOSONST SONSTB = ZRE4J = (JRE4 + SONSTB) / 1 ZVBEZJ = (JVBEZ + VBS) / 1 STERBE VBEZBSO MRE4SONST LSTSO MLSTJAHR LSTSO = ST * 1 STS = LSTSO - LSTOSO STS STS < SOLZS = STS * 5,5 / 1 R > C STS Anmerkung: Negative Lohnsteuer auf sonstigen Bezug wird nicht zugelassen. SOLZS BKS STS BKS BKS Seite 25 von 29
26 MVMT Berechnung der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit nach 39b Abs. 3 Satz 9 EStG VKAPA < VKAPA Steuerberechnung ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit VMT + VKAPA > LSTSO LST1 LSTSO = MOSONST LSTOSO LST1 Vergleichsberechnung der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit als sonstiger Bezug VBEZBSO = STERBE + VKAPA ZRE4J = (JRE4 + SONSTB + VMT + VKAPA) / 1 ZVBEZJ = (JVBEZ + VBS + VKAPA) / 1 MRE4SONST MLSTJAHR LST3 = LST3 - LST1 STV SOLZV Steuerberechnung mit Vergütung für mehrjährige Tätigkeit LST3 = ST * 1 1 KENNVMT MLSTJAHR LST2 = ST * 1 STV = LST2 LST1 LST3 < STV STV < SOLZV = STV * 5,5 / 1 C LST3 STV STV Anmerkung: Negative Steuer auf mehrjährigen Bezug wird nicht mehr zugelassen. R > BKV BKV STV BKV Seite 26 von 29
27 MOSONST ZRE4J = JRE4 / 1 Sonderberechnung ohne sonstige Bezüge für Berechnung bei sonstigen Bezügen oder Vergütung für mehrjährige Tätigkeit ZVBEZJ = JVBEZ / 1 JLFREIB = JFREIB / 1 JLHINZU = JHINZU / 1 MRE4 MRE4ABZ MZTABFB MLSTJAHR LSTOSO = ST * 1 MRE4SONST MRE4 Sonderberechnung mit sonstigen Bezügen für Berechnung bei sonstigen Bezügen oder Vergütung für mehrjährige Tätigkeit FVBSO FVB MRE4ABZ FVBZSO FVBZ MZTABFB Seite 27 von 29
28 Tarifliche Einkommensteuer ( 32a EStG) UPTAB7 X < 7665 X < 1274 X < X < 251 Y = (X ) / 1 RW = Y * 228,74 Y = (X ) / 1 RW = RW RW = Y * 883,74 RW = RW * Y RW = RW + 15 ST = X *, ST = X *, ST = ST = RW RW * Y ST ST = ST * KZTAB Seite 28 von 29
29 Allgemeine maschinelle hreslohnsteuer 29 (Prüftabelle) hresbruttolohn (in ) hreslohnsteuer 29 (in ) in Steuerklasse I II III IV V VI Besondere maschinelle hreslohnsteuer 29 (Prüftabelle) hresbruttolohn (in ) hreslohnsteuer 29 (in ) in Steuerklasse I II III IV V VI Seite 29 von 29
b) die Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer für sonstige Bezüge nach 39b Abs. 3 Sätze 1 bis 7 EStG,
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