UPDATE DIN / QS-RL: ERFAHRUNGEN, PROBLEME, LÖSUNGEN

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1 UPDATE DIN / QS-RL: ERFAHRUNGEN, PROBLEME, LÖSUNGEN TÜV NORD Röntgentechnik tnr@tuev-nord.de Dipl.-Phys. Dominik Böhm Sachverständiger nach RöV RECHTLICHE GRUNDLAGEN (2017) EURATOM- Grundnormen ICRP, Atomgesetz (AtG) Röntgenverordnung (RöV) Weitere Verordnungen zum AtG Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Richtlinien zur RöV Richtlinien zur StrSchV 2 Qualitätssicherungs-Richtlinie Aufzeichnungen nach RöV Fachkunderichtlinie Medizin Sachverständigen-Richtlinie Nationale Empfehlungen und Richtlinien: Normen, Leitlinien, usw. Fachkunderichtlinie 1

2 RÖV: ABNAHMEPRÜFUNG Abnahmeprüfung: 16 Abs. 2 RöV Überprüfung, dass die erforderliche Bildqualität mit möglichst geringer Strahlenexposition erreicht wird. Hersteller oder Lieferant Festlegung der Bezugswerte für die Konstanzprüfung einmalig und bei Änderung der Einrichtung ersetzt nicht die Genehmigung/Anzeige Demnächst: StrSchG Die nach einer Rechtsverordnung nach 86 Satz 2 Nummer 13 erforderliche Abnahmeprüfung 3 RÖV: KONSTANZPRÜFUNG Konstanzprüfung: 16 Abs. 3 RöV Kontrolle der Bezugswerte (Abnahmeprüfung), um negative Auswirkungen auf Strahlenexposition und Bildqualität festzustellen einfache Prüfung ohne elektrische und mechanische Eingriffe in die Röntgenanlage regelmäßig: min. 1x/Monat (Filmverarbeitung arbeitstäglich/arbeitswöchentlich) Ergebnis der Konstanzprüfung ist unverzüglich aufzuzeichnen Prüfkörperaufnahmen und Prüffilme gehören zu den Aufzeichnungen + eindeutige Kennzeichnung 2 Jahre Aufbewahrung Verantwortlich: Strahlenschutzverantwortlicher und Strahlenschutzbeauftragter ( 15 Abs. 1 und Abs. 2) 4 2

3 RÖV: KONSTANZPRÜFUNG Zitat: Ist die erforderliche Bildqualität nicht mehr gegeben oder nur mit einer höheren Strahlenexposition des Patienten zu erreichen, ist unverzüglich die Ursache zu ermitteln und zu beseitigen ( 16 Abs. 3, Satz 4 RöV) 25 RöV, Abs. 1a: Bei jeder Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen muss die ordnungsgemäße Funktion der Röntgeneinrichtung sichergestellt sein. Verantwortlich: Strahlenschutzverantwortlicher und Strahlenschutzbeauftragter ( 15 Abs. 1 und Abs. 2) 5 QUALITÄTSSICHERUNGS-RICHTLINIE (QS-RL) Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung oder Behandlung von Menschen nach den 16 und 17 der Röntgenverordnung vom 23. Juni 2014 anzuwenden seit dem 1. Juli

4 AUFGABEN DER QS-RL Ziel dieser Richtlinie ist es, eine bundeseinheitliche Durchführung und Bewertung der Abnahme- und Konstanzprüfungen von Röntgeneinrichtungen zur Anwendung von Röntgenstrahlung zur Untersuchung von Menschen (diagnostische Röntgeneinrichtungen) und zur Behandlung von Menschen (therapeutische Röntgen-einrichtungen) nach den 16 und 17 der Röntgenverordnung sicherzustellen. Hierzu enthält die Richtlinie Prüfparameter mit Bedeutung für den Strahlenschutz des Patienten, Anforderungen zu den Prüfungen sowie Sollwerte und zulässige Abweichungen ( QS-Anforderungen") von diesen Werten. 7 AUFGABEN DER QS-RL Hierzu verweist die Richtlinie auf technische Normen. Sofern erforderlich, werden die Festlegungen, die in Normen getroffen werden, modifiziert oder ergänzt. Das gilt insbesondere dann, wenn Normen keine QS-Anforderungen für Prüfparameter enthalten (z.b. Lagerungskontrolle oder mammographische Biopsie). Abnahme- und Konstanzprüfungen zur Qualitätssicherung, im Folgenden Qualitätsprüfungen genannt, tragen dazu bei, die einwandfreie technische Funktion der oben genannten Röntgeneinrichtungen zu gewährleisten. 8 4

5 GRUNDSÄTZLICHES ZU NORMEN Stand der Technik Normenausschuss Radiologie Arbeitsausschüsse Normungsverfahren Arten: DIN: DIN-Norm, die ausschließlich oder überwiegend nationale Bedeutung hat. DIN EN: Deutsche unveränderte Übernahme einer Europäischen Normen DIN EN ISO: Deutsche Übernahme einer unter Federführung von ISO oder CEN entstandenen Norm Norm-Entwürfe 9 NEUE NORMEN DIN ( ): Abnahmeprüfung nach RöV an medizinischen Röntgeneinrichtungen für Aufnahme und Durchleuchtung DIN ( ): Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für Film-Folien- Mammographie DIN ( ): Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie DIN ( ): Abnahmeprüfung nach RöV an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen zur digitalen Volumentomographie DIN E ( ): Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung 10 5

6 NEUE NORMEN Stand der Technik Verbindlichkeit der Anwendung erst durch Festlegungen im gesetzlichen Regelwerk Anwendung freiwillig möglich QS-RL, Abschnitt 4.1: Neue Normen zur (Teil-)Abnahmeprüfung müssen sechs Monate nach Erscheinungsdatum angewendet werden. 11 KAPITEL 1: EINLEITENDEN BESTIMMUNGEN Zielsetzung und Anwendungsbereich bundeseinheitliche Durchführung der Qualitätssicherung nach 16 und 17 RöV Prüfparameter, Anforderungen zur Prüfung, Sollwerte und zulässige Abweichungen (QS-Anforderungen) mit Relevanz für den Strahlenschutz des Patienten und Bildqualität Verweise auf Normen sowie Modifikationen und Ergänzungen QS-Anforderungen, wenn keine Norm vorhanden Geltungsbereich: Röntgendiagnostik: analog + digital, Filmverarbeitung, Interventionen, Lagerungskontrolle; Teleradiologie; Therapie 12 6

7 KAPITEL 1: EINLEITENDEN BESTIMMUNGEN Grundsätze Qualitätsprüfungen nach anerkannten Regeln der Technik Zweckbestimmung und Funktionsweise (Begleitpapiere) Verfügbarkeit und Beachtung der Informationen aus den Begleitpapieren Diagnostische Referenzwerte Verweise auf Normen beziehen sich auf die aktuelle Fassung Abnahmeprüfung Konstanzprüfung Erläuterungen zur Abnahme- und Konstanzprüfung nach 16 und 17 RöV (Kommentierung RöV) 13 KAPITEL 1: EINLEITENDEN BESTIMMUNGEN Änderung einer Röntgeneinrichtung Änderung: Der Röntgeneinrichtung oder des Betriebs, z.b. Instandsetzung, Austausch, Änderung von Komponenten Untersuchung: Änderung erfassbarer Bildqualität und Höhe der Strahlenexposition Behandlung: Änderung Energiedosisleistung im Zentralstrahl Teilabnahmeprüfung vor weitere Anwendung ( SSV) Umfang der Teilabnahme: siehe Anlage II, SV-RL (!! alt!!) Sonst: Konstanzprüfung innerhalb der Toleranz keine Änderung im Sinne der Richtlinie, Bezugswerte für Konstanzprüfung unverändert. Aufzeichnung über die Art der Änderung Bezugswerte: Festlegung mit Prüfmitteln für Konstanzprüfung Wechsel des SSV: I.d.R. keine Teilabnahmeprüfung 14 7

8 KAPITEL 1: EINLEITENDEN BESTIMMUNGEN Anforderungen an Personen, die QS-Prüfungen durchführen Durchführung der Konstanzprüfung nur mit Kenntnissen oder Fachkunde im Strahlenschutz Geschäftsmäßig Durchführung nur mit Fachkunde (siehe auch 6 RöV) Keine Fachkunde, wenn Einschalten der Strahlung nicht erforderlich und nicht erfolgt oder keine Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich 15 KAPITEL 2: KONZEPTION DER QUALITÄTSSICHERUNG Qualitätsprüfungen bei allen Röntgeneinrichtungen für die meisten Röntgeneinrichtungen festgelegt auch für neuartige Geräte oder Anwendungen durch Hersteller/Lieferanten zu konzipieren Abnahmeprüfung bezogen auf das vom SSV vorgegebene Anwendungsspektrum (nicht zu knapp auslegen) zeitökonomisch arbeiten Bildqualität orientiert sich an geplanter Anwendung Verhältnis von Dosis zu Bildqualität Messunsicherheiten berücksichtigen 16 8

9 KAPITEL 2: KONZEPTION DER QUALITÄTSSICHERUNG Konstanzprüfung Bezugswerte werden bei Abnahmeprüfung festgelegt bei visueller Auswertung wird der beste noch gut sichtbare Wert als bezugswert festgelegt (z.b. C-Bogen: 1,4 statt 1,0 Lp/mm) mit den Prüfmitteln mit denen die Bezugswerte festgelegt wurden Dokumentation am Betriebsort 17 KAPITEL 3: DURCHFÜHRUNG DER QS BEI DIAGN. RÖNTGENEINR. Grundlagen: DIN, DIN EN, DIN SPEC, Vornorm, PAS insbesondere die Normenreihe 6868 "Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben Physikalische Bildqualität zur Optimierung der diagnostischen Bildqualität Prüfkörper müssen die Spezifikationen nach der jeweiligen Norm oder vom Hersteller einhalten Alt: Konstanzprüfung in QS-RL Neu: Konstanzprüfung in Normen alte Regelungen im Anhang A weiter angewandt, bis eine Teilabnahme erforderlich. Teilabnahme (und ggf. Bezugswerte für KP) nach den aktuellen Anforderungen der QS-RL 18 9

10 KAPITEL 3: DURCHFÜHRUNG DER QS BEI DIAGN. RÖNTGENEINR. 3.1 Röntgeneinrichtungen für Projektionsradiographie mit digitalen Bildempfängern Die Abnahmeprüfung ist nach DIN durchzuführen. Die Konstanzprüfungen sind nach DIN durchzuführen. 3.2 Röntgeneinrichtungen für Projektionsradiographie mit analogen Bildempfängern Die Abnahmeprüfung ist nach DIN durchzuführen. Die Konstanzprüfungen sind nach DIN durchzuführen. 3.3 Röntgeneinrichtungen für Film-Folien-Mammographie Die Abnahmeprüfung ist nach DIN durchzuführen. Die Konstanzprüfungen sind nach DIN durchzuführen. 19 KAPITEL 3: DURCHFÜHRUNG DER QS BEI DIAGN. RÖNTGENEINR. 3.4 Röntgeneinrichtungen für digit. Projektionsmammographie Die Abnahmeprüfung ist nach DIN durchzuführen. Abweichend von DIN Konstanzprüfung nach PAS 1054, einzelne Prüfpositionen können an die Prüfverfahren aus DIN angepasst werden. Fristen: täglich, monatlich, jährlich. Prüfumfang nach Anhang B.3 Kontrastauflösungsvermögen (CDMAM): Abnahmeprüfung, vor Inbetriebnahme Screening: Konstanzprüfung jährlich Kurativ: Konstanzprüfung 24 Monate 20 10

11 KAPITEL 3: DURCHFÜHRUNG DER QS BEI DIAGN. RÖNTGENEINR. 3.5 Röntgeneinrichtungen für mammographische Tomosynthese Es wird vorausgesetzt, dass es sich um ein digitales Mammographiegerät handelt, das sowohl die Durchführung der 2D-Mammographie (Projektionsmammographie) als auch der 3D-Mammographie (Tomosynthese) erlaubt und an dem die Abnahmeprüfung nach Abschnitt 3.4 dieser Richtlinie für den 2D-Modus schon durchgeführt worden ist. Abnahmeprüfung, siehe Abschnitt Konstanzprüfung, siehe Abschnitt Ausführliche Regelung innerhalb der QS-RL, bis Norm für Abnahme- und Konstanzprüfung erschienen ist. 21 KAPITEL 3: DURCHFÜHRUNG DER QS BEI DIAGN. RÖNTGENEINR. 3.6 Röntgeneinrichtungen für mammographische Stereotaxie Abnahme- und Konstanzprüfung nach Eigenschaften des Systems. Erweiterung der Abnahmeprüfung nach 3.4 um bisher nicht überprüfte Komponenten a. b. c

12 DIN (ENTWURF MAI 2016) Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 163: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale mammographische Stereotaxie 23 KAPITEL 3: DURCHFÜHRUNG DER QS BEI DIAGN. RÖNTGENEINR. 3.7 Röntgeneinrichtungen für digitale Bildverstärker-Radiographie und digitale Durchleuchtung Die Abnahmeprüfung ist nach DIN durchzuführen. Die Konstanzprüfungen sind nach DIN durchzuführen. Die Konstanzprüfungen der 3D-Technik sind nach Tabelle B.1 im Anhang B dieser Richtlinie oder nach den Vorgaben der DIN für die Abnahmeprüfung durchzuführen. 3.8 Röntgeneinrichtungen für digitale Subtraktions-Angiographie (DSA) Die Abnahmeprüfung ist nach DIN durchzuführen. Die Konstanzprüfungen sind nach DIN durchzuführen

13 KAPITEL 3: DURCHFÜHRUNG DER QS BEI DIAGN. RÖNTGENEINR. Dentale Röntgeneinrichtungen (ohne DVT) Digitale Volumentomographie innerhalb und außerhalb der Zahnmedizin Computertomographie IGRT Filmbetrachtungsgeräte Prüfung: alle drei Jahre, Mammographie: jährlich Bildwiedergabegeräte (noch nicht systeme) Bilddokumentationssysteme 25 KAPITEL 3: DURCHFÜHRUNG DER QS BEI DIAGN. RÖNTGENEINR. Weitere Prüfungen Sensitometer und Densitometer: Regelungen bei Austausch bzw. Reparatur Film-Folien-Systeme: Funktionsprüfung der Filmverarbeitung, Gleichmäßigkeit des Verstärkungsfaktors, Kassettenanpressung, Dunkelraum, Artefakte Speicherfolie: Artefakte 26 13

14 KAPITEL 4: FESTLEGUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER EINFÜHRUNG VON NORMEN ZUR ABNAHMEPRÜFUNG Allgemeine Festlegungen Neue oder überarbeitet Normen zur Abnahmeprüfung müssen spätestens sechs Monate nach Erscheinen der Norm angewendet werden bei Inbetriebnahme Teilabnahmeprüfungen unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme Altgeräte: Festlegungen für ergänzende Prüfungen Kommentar: Automatismus für neue Normen Kein Bestandsschutz bei Teilabnahme 27 KAPITEL 4 BEISPIELE (ORIGINALTEXT) 4.2 Anwendung der DIN (Abnahmeprüfung nach RöV an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie) Eine der Abnahmeprüfung entsprechende ergänzende Prüfung nach DIN ist spätestens bis zum 30. Juni 2018 an allen digitalen Mammographie-Röntgeneinrichtungen durchzuführen. Die Kontrolle dieser Prüfung erfolgt durch den Sachverständigen nach 4a RöV bei der nächsten wiederkehrenden Prüfung nach 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 RöV. 4.3 Anwendung der DIN (Abnahmeprüfung nach RöV an zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen zur digitalen Volumentomographie) Die DIN ist erst anzuwenden, wenn die DIN erschienen ist. Eine der Abnahmeprüfung entsprechende ergänzende Prüfung nach DIN ist spätestens bis 31. Januar 2018 an allen digitalen Volumentomographiegeräten in der Zahnmedizin durchzuführen. Die Kontrolle dieser Prüfung erfolgt durch den Sachverständigen bei der nächsten wiederkehrenden Prüfung nach 18 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 RöV

15 RÖNTGENVERORDNUNG 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 24. Teleradiologie: Untersuchung eines Menschen mit Röntgenstrahlung unter der Verantwortung eines Arztes nach 24 Abs. 1 Nr. 1, der sich nicht am Ort der technischen Durchführung befindet und der mit Hilfe elektronischer Datenübertragung und Telekommunikation insbesondere zur rechtfertigenden Indikation und Befundung unmittelbar mit den Personen am Ort der technischen Durchführung in Verbindung steht. 30 KAPITEL 6: TELERADIOLOGIE Abnahmeprüfung nach DIN Teilstrecken können einzeln abgenommen werden Summe der Übertragungszeiten < 900 s (15 Min.) Prüfdatensatz mit den meisten Bildern kann für Messung der Übertragungszeit alleine genutzt werden Konstanzprüfung nach DIN Fristen nach Norm Abweichende Regelungen angepasst an moderne PACS-Infrastruktur (z.b. automatische Protokollierung und Überwachung) 31 15

16 DIN (ENTWURF MAI 2016 ) Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben Teil 159: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV 32 KAPITEL 7: NICHT TRANSPARENTE DOKUMENTATIONSMEDIEN Nur in der Zahnmedizin zur Befundung freigegeben Anwendung nach DIN Anwendungsbeschränkung beachten: 1024 x 1024 Pixel DIN-Normen werden spätestens alle fünf Jahre auf Aktualität überprüft. Entspricht eine Norm nicht mehr dem Stand der Technik, so wird ihr Inhalt überarbeitet oder die Norm zurückgezogen

17 DIN Titel: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung Ersatz für DIN V Entwurf Feb Entwurf Nov Veröffentlichung: Nov Anzuwenden ab: 1. Mai 2015 für Abnahme- und Konstanzprüfung neuer Systeme Übergangsregelungen 35 DIN Bildwiedergabesystem (BWS): Arbeitsplatz, der aus einem Bildwiedergabegerät, einem Anzeige-Steuerteil (Grafikkarte) sowie Rechner-Hardware und Software besteht und Bilder anzeigen kann. Anwendungssoftware Software, welche als Bestandteil des medizinischen Gerätes oder an Arbeitsplätzen zur Darstellung der medizinischen Bilder zur Anwendung kommt 36 17

18 UMGEBUNGSBEDINGUNGEN BEI DER BEFUNDUNG Die Raumbeleuchtung und Umgebungsbedingungen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Bildqualität 37 DIN

19 DIN RK5: Zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz RK6: Zahnärztlicher Behandlungsraum 39 PRÜFVORAUSSETZUNGEN (KAP. 5) Vor dem Prüfen eines Bildwiedergabesystems müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: a) Das BWS muss wie in der medizinischen Anwendung betrieben werden. Dies umfasst Software, Hardware und Einstellungen, die mit der Bilddarstellung verbunden sind. d) [ ] keine störenden Reflexionen e) Die Umgebungsbeleuchtung muss während der Prüfungen und während des bestimmungsgemäßen Arbeitens mit dem Bildwiedergabegerät gleich und stabil sein. f) [ ] Das Bildwiedergabesystem mit Befundqualität muss auf die DICOM- Grayscale-Standard-Display-Function eingestellt werden

20 PRÜFVORAUSSETZUNGEN (KAP. 5) Vor dem Prüfen eines Bildwiedergabesystems müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: g) Größe und Lage der Testbilder müssen so gestaltbar sein, dass die Prüfbarkeit des gesamten für die medizinische Bilddarstellung genutzten Bereiches des Bildschirmes sichergestellt ist. Die Testbilder dürfen weder vergrößert noch verkleinert dargestellt werden. Ein Pixel des Testbildes muss ein Pixel auf dem BWG repräsentieren. h) Wenn zur Prüfung des BWGs eine Qualitätssicherungs-SW zur Anwendung kommt, ist in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Abgleichsoftware in ihrem Einsatzbereich (z. B. Überprüfung der Kennlinie) identische Ergebnisse wie die ANWENDUNGSSOFTWARE liefert. 42 NORMENREIHEN DIN 6800: Dosismessverfahren nach der Sondenmethode für Photonen- und Elektronenstrahlung DIN 6809: Klinische Dosimetrie DIN 6814: Begriffe in der radiologischen Technik DIN 6827: Protokollierung bei der medizinischen Anwendung ionisierender Strahlung DIN 6847: Medizinische Elektronenbeschleuniger-Anlagen DIN 6855: Konstanzprüfung nuklearmedizinischer Messsysteme DIN 6857: Strahlenschutzzubehör bei medizinischer Anwendung von Röntgenstrahlung DIN 6858: Qualitätsprüfung multimodaler Bildgebung DIN 6868: Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben DIN 6870: Qualitätsmanagementsystem in der medizinischen Radiologie DIN 6873: Bestrahlungsplanungssysteme 49 20

21 EINZELNORMEN DIN 6843: Strahlenschutzregeln für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der Medizin ( ) DIN 6812: Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kv - Regeln für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes ( ) DIN 6815: Medizinische Röntgenanlagen bis 300 kv - Regeln für die Prüfung des Strahlenschutzes nach Errichtung, Instandsetzung und wesentlicher Änderung ( ) 50 AKTUELLE NORMENTWÜRFE DIN Entwurf ( ) Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 100: Bestimmung physikalischer Kenngrößen zur Bewertung der Bildqualität an Röntgeneinrichtungen für digitale Mammographie DIN Entwurf ( ) Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 16: Dokumentation der klinischen Bildverarbeitungsparameter bei digitalen Röntgensystemen DIN bis -3 Entwürfe ( ) Nuklearmedizinische Betriebe 51 21

22 AKTUELLE NORMEN UND ENTWÜRFE DIN Entwurf ( ) Identifizierung und Kennzeichnung von Bildaufzeichnungen in der medizinischen Diagnostik - Teil 2: Weitergabe von Röntgenaufnahmen und zugehörigen Aufzeichnungen in der digitalen Radiographie, digitalen Durchleuchtung, digitalen Volumentomographie und Computertomographie DIN EN ( ) Medizinische elektrische Geräte - Dokumentation der Strahlungsdosis - Teil 1: Strukturierte Strahlungsdosis-Berichte für die Radiographie und Radioskopie (IEC :2014); Deutsche Fassung EN :2014 DIN Entwurf ( ) Prozesse in der Radiologie - Teil 1: Befundung eines bildgebenden oder bildgestützten Verfahrens 52 AKTUELLE NORMEN DIN EN ( ) Strahlenschutz in der medizinischen Röntgendiagnostik - Teil 1: Bestimmung von Schwächungseigenschaften von Materialien (IEC :2014); Deutsche Fassung EN :2014 DIN EN ( ) Strahlenschutz in der medizinischen Röntgendiagnostik - Teil 2: Durchsichtige Schutzplatten (IEC :2014); Deutsche Fassung EN :2014 DIN EN ( ) Strahlenschutz in der medizinischen Röntgendiagnostik - Teil 3: Schutzkleidung, Augenschutz und Abschirmungen für Patienten (IEC :2014); Deutsche Fassung EN :2014 DIN ( ) Strahlenschutzzubehör bei medizinischer Anwendung von Röntgenstrahlung - Teil 2: Qualitätsprüfung von in Gebrauch befindlicher Schutzkleidung 53 22

23 NORMEN INFOPOINTS Alle Orte in Deutschland, an denen aktuelle DIN-Normen eingesehen werden können Quelle: 54 LINKS Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zum Strahlenschutz: Normentwürfe: (nach Registrierung kostenlos) Normenausschuss Radiologie: ZVEI-Schriftenreihe: uments/roentgenverordnung-1-12.zip 55 23

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