Leistungsbeschreibung. Modulares. Qualifizierungsprogramm

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leistungsbeschreibung. Modulares. Qualifizierungsprogramm"

Transkript

1 Arbeitsmarktservice Wien Leistungsbeschreibung Modulares Qualifizierungsprogramm Kompetenz miit System Eiinzellhandell 1,,2,,3

2 Arbeitsmarktservice INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DER BILDUNGSMAßNAHME ZIELGRUPPE ZIEL DER BILDUNGSMAßNAHME VORGESEHENE TEILNEHMERINNEN-ANZAHL ZEITRAUM SCHULUNGSORT/VERKEHRSANBINDUNG/ RÄUMLICHE UND TECHNISCHE AUSSTATTUNG AUSGANGSLAGE UND ZIELSETZUNG DER BILDUNGSMAßNAHME INHALT UND AUFBAU DER BILDUNGSMAßNAHME Grafische Darstellung Informationsveranstaltungen Modul 1 Fit für den Einzelhandel KmS Einzelhandel Modul 2 Betriebswirtschaftliche Grundkompetenzen und EDV Anwendung in kaufmännischen Berufen KmS Einzelhandel Modul3 Einzelhandelprofi KmS Einzelhandel Innovative Ansätze SOZIALPÄDAGOGISCHE BETREUUNG KALKULATION BONUS-MALUSSYSTEM AUF BASIS DER ERZIELTEN BESCHÄFTIGUNGSTAGE IM ANSCHLUSS AN EINE BILDUNGSMAßNAHME PERSONAL TrainerInnentyp 1, 3: Informationsveranstaltung, Assessmentcenter, Bewerbungstraining und -aktiviäten, Clearing und sozialpädagogische Betreuung Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter TrainerInnentyp 2: Fachcoach für die-module Einzelhandel 1,2,3...40

3 Formale Qualifikation Erfahrung Mindestalter SONSTIGES...48 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 3 von 48

4 1 Bezeichnung der Bildungsmaßnahme Kompetenz mit System Einzelhandel 1,2,3 ein modulares Qualifizierungsprogramm 2 Zielgruppe Bei den regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) vorgemerkte Personen ab 18 Jahren mit sehr guten Deutschkenntnissen auf zumindest Niveau B2, die maximal eine Pflichtschulausbildung vorweisen können und Berufserfahrung im Einzelhandel bzw. den Berufswunsch haben im Bereich Einzelhandel zu arbeiten. Die Einladung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS-Beraterin/des AMS-Beraters. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand ohne neuerliche Zubuchung durch die/den AMS-BeraterIn direkt wieder in den Kurs einsteigen können. 3 Ziel der Bildungsmaßnahme Im Mittelpunkt stehen der Erwerb einer Teilqualifizierung und/oder eines außerordentlichen Lehrabschlusses im Einzelhandel (je nach absolviertem Modul) und die (Wieder) Aufnahme der Erwerbstätigkeit (Integration in den 1. Arbeitsmarkt). Personen mit und ohne Berufserfahrung im Einzelhandel, werden auf Basis der Kompetenzmatrix (1) des Qualifizierungsprogrammes Kompetenz mit System, auf aktuelle Anforderungen des Arbeitsmarktes in diesem Berufsfeld geschult, um ihre Berufschancen zu erhöhen und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Erfolgsmessung Erfolgsvorgabe Beschäftigung: 40% Erfolgsvorgabe Kompetenzcheck für Modul 1-3 und Lehrabschluss bei Modul 3: 80% Der Erfolg des Kursangebotes wird an der Anzahl der erfolgreich absolvierten Kompetenzchecks und am Bestand der Personen 3 Monate nach Austritt aus dem Kurs am Hauptindikator Beschäftigung gemessen. Personen, die sich am Stichtag in Qualifizierung befinden, werden in der Grundgesamtheit nicht berücksichtigt. 4 Vorgesehene TeilnehmerInnen-Anzahl Die Bildungsmaßnahme ist für maximal 180 TeilnehmerInnen vorgesehen. Das AMS Wien behält sich vor, die TeilnehmerInnenanzahl von maximal 180 auf maximal 270 aufzustocken. Jede Änderung des Kontingents erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger. (1) siehe Punkt 7 Ausgangslage und Zielsetzung des Kursangebotes LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 4 von 48

5 Eine Nachbesetzung der TeilnehmerInnen seitens des AMS Wien ist zumindest innerhalb der ersten Woche jedes Moduls möglich. Gruppengröße: 15 TeilnehmerInnen pro Gruppe 5 Zeitraum Gesamt-Projektdauer: bis inklusive Informationsveranstaltungen Durchführungszeitraum: bis , d.h. 68 Wochen (72 Wochen abzüglich 4 Wochen schulungsfrei) Schulungsfreie Zeit: bis (2 Wochen) bis (2 Wochen) Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder Einfluss auf den Gesamtzeitraum, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Bildungsmaßnahme. Feiertage sind im Kalkulationsformular (Zeitplan) mit 0 Stunden auszuweisen. Die vorgegebenen Gesamt- Maßnahmenstunden sind auf die restlichen Tage des Zeitplans zu verteilen. Das Fernbleiben vom Kurs von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften ist an zwei ihrer Feiertage zu entschuldigen, sofern dies im Vorfeld mit der regionalen Geschäftstelle abgestimmt wurde. Welche der jeweiligen Feiertage gewählt werden, steht den Personen frei. Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder staatlich eingetragener religiöser Bekenntnisgemeinschaften. Diesbezüglich wird auf das Schreiben von Herrn Martin Kainz vom verwiesen, welches bei Bedarf bei Frau Mag. a Irene Siebert (irene.siebert@ams.at) angefordert werden kann. Schulungsfreie Zeit Als schulungsfreie Zeit ist der Zeitraum von bis (= 2 Wochen) und bis (2 Wochen) vorzusehen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 5 von 48

6 Gesetzliche Feiertage während des Durchführungszeitraums 2012/2013/2014 Fr, Nationalfeiertag Mo, Pfingstmontag Do, Allerheiligen Do, Fronleichnam Mo, Ostermontag Do, Maria Himmelfahrt Mi, Staatsfeiertag Fr, Allerheiligen Do, Christi Himmelfahrt Unterrichtszeiten Vorgegebene Rahmenschulungszeit: Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr. Die genaue Gestaltung der tatsächlichen Unterrichtszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeiten obliegt dem Bieter. Die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen im Kurs beträgt zwischen 8 bis 12 Wochen je nach Modul. Das Kursangebot ist so zu konzipieren, dass der Wechsel zwischen den einzelnen Modulen ohne Unterbrechung und Wartezeit erfolgen kann. Es muss gewährleistet sein, dass jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer die Möglichkeit hat, sämtliche Module 1,2,3 zu durchlaufen. Das bedeutet, dass der letzte Einstieg für den 4. Durchgang von Modul 3 spätestens am Mo., ist. Informationsveranstaltungen: 4 MS (MS = Maßnahmenstunde) je Einstieg Modul 1 Fit für den Einzelhandel : 32 MS pro Woche, 12 Wochen lang Modul 2 Betriebswirtschaftliche Grundkompetenzen und EDV-Anwendungen in kaufmännischen Berufen : 34 MS pro Woche, 8 Wochen lang Modul 3 Einzelhandel Profi : 35 MS pro Woche, 8 Wochen lang Der Grossteil der TeilnehmerInnen des Moduls 2 soll, wenn sie die Vorraussetzungen erfüllen, in Modul 3 übernommen werden und so zum Lehrabschluss geführt werden. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 6 von 48

7 6 Schulungsort/Verkehrsanbindung/ Räumliche und Technische Ausstattung Schulungsort Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien) Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3) Kalkulation räumliche Ausstattung: entsprechend der unter Punkt 10 Kalkulation angeführten MS Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.4) Kalkulation technische Ausstattung: entsprechend der unter Punkt 10 Kalkulation angeführten MS 7 Ausgangslage und Zielsetzung der Bildungsmaßnahme Das Arbeitsmarktservice stellt fachliche Schulungen stärker in den Kontext von formalen Ausbildungsabschlüssen. Es soll arbeitslosen und arbeitssuchenden Menschen ermöglicht werden, im Rahmen mehrerer Schulungs- bzw. Ausbildungsbausteine den gesamten Lehrstoff eines Lehrberufes zu erwerben. Kompetenz mit System KmS ist für jene Personen gedacht und geeignet, für die aufgrund ihres Alters eine herkömmliche Lehrausbildung nicht mehr der passende Ausbildungsweg darstellt und die keine entsprechenden Ressourcen und Rahmenbedingungen (z.b. finanzielle, zeitliche) aufweisen, um die Dauer einer FacharbeiterInnenintensivausbildung durchzuhalten. Die Idee hinter KmS ist, Personen ohne entsprechende Ausbildung auch zu späteren Zeitpunkten in ihrer Berufskarriere die Chance auf einen formalen Abschluss zu ermöglichen. Gedacht ist insbesondere auch an Personen, die im jeweiligen Berufsbereich bereits Erfahrungen haben. Die folgende Kompetenzmatrix wurde im Auftrag des Arbeitsmarktservice Österreich vom Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) in Kooperation mit dem Österreichischen Institut für Berufsbildungsforschung (öibf) erarbeitet und von Prospect Unternehmensberatung angepasst und in mehrere Ausbildungsbausteine zerlegt. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 7 von 48

8 Die Kompetenzmatrix bildet alle Inhalte des gesetzlich vorgeschriebenen Lehrberufsbildes Einzelhandelskauffrau/-mann Allgemeiner Einzelhandel ab. Zur Erlangung eines Lehrabschlussprüfungszeugnisses ist die Ablegung einer außerordentlichen Lehrabschlussprüfung Voraussetzung. 1. Im Folgenden gelb markiert sind die Zielkompetenzen, die im Rahmen des Kurses Fit für den Einzelhandel : Vorbereitung für den Einstieg in den Verkauf (KmS Einzelhandel 1) erworben werden sollen. Es handelt sich um eine Basisschulung, die Personen zum Ersteinstieg in dieses Berufsfeld befähigt. 2. Im Folgenden hellblau markiert sind die Zielkompetenzen, die im Rahmen des Kurses Betriebswirtschaftliche Grundkompetenzen und EDV-Anwendung in kaufmännischen Berufen (KmS Einzelhandel 2) erworben werden sollen. Im Zuge dieses Kurses erhalten Personen aus dem Verkauf betriebswirtschaftliche Kompetenzen und Kompetenzen für administrative Aufgaben. Diese sollen ihnen ermöglichen, einen breiteren Tätigkeitsbereich und Zusatzaufgaben im Handel zu übernehmen. Diese Schulung ist auch für Personen aus anderen kaufmännischen Berufsfeldern geeignet. 3. Im Folgenden grau markiert sind die Zielkompetenzen, die im Rahmen des Kurses Einzelhandel Profi : Ergänzung und Vertiefung des Wissens im Einzelhandel und Vorbereitung auf den außerordentlichen Lehrabschluss (KmS Einzelhandel 3) erworben werden sollen und Personen vertiefte und ergänzende Kenntnisse vermitteln und auf den außerordentliche Lehrabschluss sowie verantwortungsvollere Aufgaben im Handel vorbereiten soll. Optional kann KmS Einzelhandel 2 und KmS Einzelhandel 3 zu einem längeren Schulungsbaustein zusammengelegt werden. Durch KmS können beispielsweise wiederkehrende Arbeitslosigkeitsphasen (z.b. saisonal bedingt) besser nutzbar gemacht werden, um den Personen sukzessive eine Chance auf einen formalen Abschluss zu ermöglichen. Der erste Bildungsbaustein (KmS 1) ist in allen Berufen so konzipiert, dass er für sich alleine bereits auf bestimmte Tätigkeitsfelder vorbereitet. Auch wenn die TeilnehmerInnen danach keine weiteren Bildungsbausteine mehr besuchen wollen oder können, haben sie eine entsprechende (anhand der Kompetenzmatrix) nachvollziehbare Qualifikation erlangt. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 8 von 48

9 Zusätzliche Anmerkung Der Lehrberuf Einzelhandel ist ein Schwerpunktlehrberuf. Im Lehrberuf Einzelhandel sind 15 Schwerpunkte eingerichtet (Allgemeiner Einzelhandel, Feinkostfachverkauf, Lebensmittelhandel, Textilhandel, Einrichtungsberatung, Baustoffhandel, Elektro-Elektronikberatung, Kraftfahrzeuge und Ersatzteile, Schuhe, Sportartikel, Eisen- und Hartwaren, Parfümerie, Uhren und Juwelenberatung, Telekommunikation, Gartencenter). Das Berufsbild besteht aus einem einheitlichen Basismodul (= allgemeiner Teil der Ausbildung), das für alle eingerichteten Schwerpunkte gleich ist. Darüber hinaus gibt es spezifische Ausbildungsinhalte (z. B. Warenkunde), die sich auf den jeweiligen Schwerpunkt beziehen. Alles, was nicht direkt einem Schwerpunkt zugeordnet werden kann, ist dem Allgemeinen Einzelhandel zugeteilt, da hier die spezifischen Teile so offen formuliert sind, dass sie auf verschiedenen Branchen passen. Lehrlinge mit dem Schwerpunkt Allgemeiner Einzelhandel arbeiten z. B. bei Libro oder bei Fressnapf. Im Rahmen einer klassischen Lehrausbildung ist es klar, welcher Schwerpunkt ausgebildet wird, weil für jedes Unternehmen, das zur Lehrlingsausbildung berechtigt ist, ein gewisses Berufsfeld festgelegt ist (das hängt auch mit der Art des Einzelhandelsunternehmens zusammen, weil beispielsweise Penny Markt dem Kleinhandel mit Waren und nicht dem Lebensmittelhandel zugeordnet ist und somit wird dort nicht der Lebensmitteleinzelhandel sondern der Allgemeine Einzelhandel ausgebildet). Für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung gibt es keine eindeutige gesetzliche Regelung dazu. Da für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung aber einschlägige Praxis nachzuweisen ist, werden Personen, die in einem Unternehmen gearbeitet haben, das einem Schwerpunkt zugeordnet ist, eher die spezifischen Einzelhandelsabschlüsse ablegen und die anderen den allgemeinen Einzelhandel. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall sich genau mit der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer abzustimmen. Die SchulungsteilnehmerInnen im Bildungsbaustein 3 sind dann spezifisch auf den jeweiligen Bereich vorzubereiten. Im Bildungsbaustein 1, also in der Basisschulung, sollte die Warengruppe bzw. der Schwerpunkt vom regionalen Bedarf und vom Interesse der TeilnehmerInnen her ausgewählt werden. Die Kompetenzmatrix Einzelhandel ist für alle Schwerpunkte gültig, da der Bereich Waren neutral formuliert ist (entsprechend der Formulierung in der Ausbildungsordnung zum Allgemeinen Einzelhandel). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 9 von 48

10 Arbeitsmarktservice Kompetenzmatrix Einzelhandelskauffrau/-mann - Allgemeiner Einzelhandel KOMPETENZBEREICHE AUFGABEN NACH ANWEISUNG/ANLEITUNG ERFÜLLEN ROUTINEAUFGABEN DES BERUFSFELDES ERFÜLLEN BERUFSTYPISCHE AUFGABEN AUCH IN AUSNAHMESITUATIONEN SELBSTSTÄNDIG UND EIGENVERANTWORTLICH ERFÜLLEN 1. Einkauf 2. Warenan- und -übernahme 3. Lager 4. Warenpräsentation und Verkaufsförderung Er/Sie weiß über den Beschaffungsprozess im Überblick Bescheid und kennt die wesentlichen Dokumente des Beschaffungsbereiches (z. B. Anfrage, Bestellung). Er/Sie wirkt nach entsprechender Information bei der Bedarfsermittlung und bei Routinebestellungen mit und erledigt einfache Aufgaben mit Hilfe der jeweiligen Informations- und Kommunikationstechnologien. Er/Sie kennt die übliche Vorgehensweise bei der Warenanund -übernahme und hilft dabei nach Anweisung mit. Er/Sie weiß, welche grundlegenden Informationen in Lieferpapieren zu finden sind. Bei der Warenannahme und -übernahme erkennt er/sie offensichtliche Mängel und weiß, wen er/sie darüber zu informieren hat. Er/Sie kennt die Funktionen des Lagers und die wichtigsten Dokumente des Lagers. Er/Sie kennt seine/ihre Verpflichtung durch sauberes und exaktes Arbeiten im Lager Schäden und Verluste für das Unternehmen zu minimieren. Er/Sie führt Ein-, Um- und Auslagerungen mit Hilfe von einfachen Lagergeräten nach Anweisung durch. Auf Anweisung führt er/sie Inventurarbeiten wie Zählen durch. Er/Sie kennt die grundlegenden Aufgaben der Warenpräsentation und Verkaufsförderung. Er/Sie bereitet das Sortiment nach Anweisung für den Verkauf vor (in den Verkaufsraum bringen, auspacken, Preisauszeichnung durchführen) und schlichtet Waren nach Anleitung in Regale/Warenträger. Er/Sie führt regelmäßig anfallende Bestellungen mit Hilfe der jeweiligen Informations- und Kommunikationsmittel durch. Er/Sie berücksichtigt dabei die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages und kennt die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen einer falschen Bestellung in Grundzügen. Er/Sie kennt die allgemeinen Kriterien zur Auswahl von Lieferanten und kann im Bedarfsfall an der Auswahl eines Lieferanten mitarbeiten (z.b. Angebote einholen). Er/Sie nimmt regelmäßige Warenlieferungen an und kontrolliert sie auf Mängel und Schäden. Er/Sie kennt die Rechtsfolgen von unsachgemäßer Warenprüfung. Er/Sie arbeitet mit den gängigen Lieferpapieren. Bei häufig vorkommenden Mängeln ergreift er/sie die üblichen Maßnahmen. Er/Sie setzt zur Erfassung der Wareneingänge die jeweiligen Informations- und Kommunikationsmittel und Arbeitsgeräte ein. Er/Sie führt Ein- und Auslagerungen nach den jeweiligen Vorgaben (z. B. Lagerpläne) durch und setzt dazu Informations- und Kommunikationsmittel sowie Lagervorrichtungen und -geräte, für die keine spezielle Ausbildung erforderlich ist, ein. Er/Sie ist in der Lage mit Lagerbelegen zu arbeiten. Er/Sie kann im System nachschauen, ob ein gewisses Produkt, eine gewisse Größe noch im Lager (oder gegebenenfalls in einer anderen Filiale) vorhanden ist. Er/Sie schlichtet Waren unter Berücksichtigung der jeweiligen Schlichtpläne bzw. Präsentationskonzepts. Er/Sie kann einfache Warenpräsentationen unter Beachtung der Vorschriften der Preisauszeichnung umsetzen. Er/Sie kennt die einer zielgerichteten Warenpräsentationen zugrunde liegenden psychologischen Grundlagen im groben Überblick. Er/Sie kennt verschiedene verkaufsfördernde Maßnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten der Warenpräsentation. Er/Sie stellt den Bedarf fest. Er/Sie ermittelt alternative Bezugsquellen. Bei der Beschaffungsentscheidung berücksichtigt er/sie sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte. Er/Sie wickelt Bestellungen im Rahmen des jeweiligen Bestellsystems ab und überwacht vereinbarte Liefertermine. Er/Sie weiß über die Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Warenbeschaffung Bescheid. Das gilt für auch für anlassbezogene Bestellungen (z. B. vor Feiertagen) und individuelle Kundenaufträge. Er/Sie ist in der Lage sämtliche Lieferungen anzunehmen und zu überprüfen. Die Vorgehensweise bei Lieferverzug, falscher oder fehlerhafter Warenlieferung kann von ihm/ihr im Einklang mit den betrieblichen Usancen durchgeführt werden. Er/Sie lagert Waren auch bei fehlenden Vorgaben der Geschäfts- bzw. Filialleitung ordnungsgemäß ein, um und aus. Er/Sie kontrolliert und verwaltet Teilbereiche des Lagers, stellt den Bedarf fest und überwacht den Lagerbestand und die Aktualität der Produkte. Er/Sie stellt allgemeine Abweichungen und Schäden fest und setzt geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Schäden oder zur Schadensbegrenzung. Er/Sie berücksichtigt die jeweiligen Kennzahlen bei seinem Handeln. Er/Sie weiß über mögliche Gründe von Inventurdifferenzen Bescheid und entwickelt Vorschläge für Inventursicherungsmaßnahmen. Er/Sie setzt verkaufsfördernde Maßnahmen nach den zentralen Vorgaben um und sorgt für eine zielgruppengerechte Warenpräsentation. Bei fehlenden Vorgaben der Geschäftsbzw. Filialleitung ist er/sie in der Lage, das auch eigenständig zu tun. Er/Sie bringt dabei diverse Aktionen, Anlässe, saisonale Schwerpunkte ein. Er/Sie kann durch aktive Marktbeobachtung zusätzliche verkaufsfördernde Maßnahmen vorschlagen und weiterleiten. Er/Sie kann bei Bedarf einfache saisonale Dekorationen durchführen und werbetechnische Hilfsmittel für die Warenpräsentation auswählen.

11 5. Verkauf 6. Kassa 7. Administration, Rechnungswesen*) 8. Sortiment*) 9. Qualitätsmanagement (QM), Hygiene und Sicherheit*) Er/Sie weiß, was Kundenorientierung und Kundenbindung bedeutet und dass diese für den Erfolg des Unternehmens wichtig sind und dass er/sie mit seinem/ihrem Verhalten einen wesentlichen Beitrag dazu leistet. Er/Sie kennt den generellen Ablauf eines Verkaufsgesprächs. Er/Sie begrüßt und verabschiedet Kunden/Kundinnen freundlich und zuvorkommend und gibt einfache Auskünfte. Er/Sie reagiert im Reklamationsfall freundlich, beruhigt die Kunden und übergibt sie an eine/n passende/n Ansprechpartner/in. Er/Sie kennt die wesentlichen Dokumente des Verkaufsbereiches (z. B. Angebot) und kann sie unterscheiden. Er/Sie kann verschiedene Arten von Zahlungsbelegen unterscheiden (Kassazettel, Rechnung) und weiß, welche Inhalte auf einem Kassazettel angeführt sind. Er/Sie kennt die geltenden USt-Sätze. Er/Sie versteht den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn. Er/Sie kennt den Ablauf des Kassierens in Grundzügen. Er/Sie arbeitet mit verschiedenen Anlagen und Geräten (PC, Drucker, Telefonanlage etc.). Er/Sie wendet die gängigen EDV-Programme (z.b. Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations-, Datenbank-, Präsentationsprogramme, Internet, ) an. Er/Sie verfügt über Grundkenntnisse des Datenschutzes. Er/Sie kann die wichtigsten kaufmännischen Aufzeichnungen (z. B. Anfragen, Angebote, Aufträge, Rechnungen) nennen und kann deren grundlegenden Inhalt wiedergeben. Er/Sie weiß, dass er/sie mit kaufmännischen Aufzeichnungen sorgfältig umgehen muss. Er/Sie kennt das grobe Sortiment im Überblick und kann Kunden über die Warenbereiche eines Geschäfts informieren. Er/Sie versteht und verwendet einfache branchenübliche Fachwörter. Er/Sie kennt die grundlegenden Elemente des QM (z. B. Prüfung, Verbesserung) und die Bedeutung von Unfallverhütungsmaßnahmen bei der Arbeitsdurchführung. Er/Sie kennt die gesetzlichen und branchenüblichen Vorgaben im Hygienebereich und ist sich deren Bedeutung für die eigene bzw. die Gesundheit Dritter bewusst. Er/Sie befolgt die grundlegenden Hygieneanforderungen durchgängig, sowohl beim persönlichen Erscheinungsbild als auch im täglichen Arbeitsablauf (z. B. Sauberkeit und Ordnung im Verkaufsraum) und achtet auf ein sauberes und ansprechendes persönliches Erscheinungsbild. Er/Sie führt alltägliche Kundengespräche und wendet dabei Verkaufstechniken an. Dabei geht er/sie auf die unterschiedlichen Kundentypen ein. Er/Sie erkennt verbale und nonverbale Signale. Er/Sie bietet Zusatz- und Ergänzungsprodukte an. Er/Sie kennt die grundlegenden Regeln für Umtausch und Reklamation und wendet diese entsprechend der jeweils geltenden Vorschriften an. Er/Sie kann betriebliche Serviceleistungen anbieten und durchführen. Er/Sie wickelt Zahlungsvorgänge mit dem jeweiligen Kassasystem (z. B. Scannerkassa) ab und weiß Bescheid um die korrekte Prüfung von Bargeld, Kreditkarten, Gutscheinen etc. Dabei kann er/sie mit Routinesituationen an der Kassa (z. B. Wechseln der Kassarolle, Wechselgeldreklamation, Preisreklamation) umgehen. Er/Sie stellt sowohl einfache Kassazettel als auch USt-Rechnungen aus. Er/Sie verfasst standardisierte Schriftverkehrsdokumente. Er/Sie erledigt Arbeiten im Postein- und -ausgang, Ablage und Evidenz unter Anwendung der betrieblichen Informations- und Kommunikationsmittel. Er/Sie kennt die Grundzüge der doppelten Buchhaltung bzw. der Einnahmen- /Ausgabenrechnung sowie der Kostenrechnung insbesondere der Preiskalkulation. Er/Sie überprüft Eingangs- und Ausgangsrechnungen auf ihre Richtigkeit. Er/Sie ordnet die Belege für die interne Buchhaltung oder externe Steuerberatung vor. Er/Sie kennt die wesentlichen Produkte der Branche bzw. mehrere Produktgruppen und kann grundlegende Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten von diesen beschreiben bzw. erklären. Er/Sie achtet während des gesamten Arbeitsablaufs auf die durchgängige Einhaltung der relevanten betrieblichen QM- Kriterien, der Hygienestandards und ist in der Lage typische Gefahrenquellen aktiv zu reduzieren. Er/Sie kennt Maßnahmen zur Verhütung von Diebstählen und wendet sie an. Er/Sie hat Kenntnisse über den Umweltschutz und achtet auf eine fachgerechte Entsorgung. Er/Sie wickelt komplexe Verkaufs- und Beratungsgespräche ab und setzt seine/ihre Fachkenntnisse ein. Er/Sie kann einfache Beratungs- und Verkaufsgespräche auch in Englisch durchführen. Er/Sie bearbeitet auch schwierige Reklamationen, Umtausche und Beschwerden und ist befähigt daraus Verbesserungsvorschläge abzuleiten. Er/Sie setzt sich aktiv für die Kundenbindung ein. Er/Sie bedient die Kassa auch in schwierigen Situationen (z. B. Fremdwährung) eigenverantwortlich. Er/Sie bearbeitet an der Kasse auch Beschwerden, Umtausche und Reklamationen. Er/Sie wendet erweiterte Funktionen des Kassensystems an. Er/Sie rechnet die Kassa ab und erstellt Kassaberichte. Bei etwaigen Kassaindifferenzen reflektiert er/sie die Ursachen und zieht entsprechende Konsequenzen. Er/Sie verfasst verschiedene Schriftstücke unabhängig von ihrer Form (z.b. Brief, , Formular etc.) Er/Sie berücksichtigt die großen Gruppen an betrieblichen Kosten (Wareneinsatz, Personal, Infrastruktur etc.), ihre grundlegende Zusammensetzung und deren Einfluss auf den Erfolg des Unternehmens bei seinem/ihrem Handeln. Er/Sie ist in der Lage kaufmännische Berechnungen anzustellen. Dazu zählt die Berechnung von Preisen, Kosten und Deckungsbeiträgen. Entsprechende Vorgaben der Geschäfts- bzw. Filialleitung (Umsatz- und Deckungsbeitragsziele etc.) können von ihm/ihr nachvollzogen werden. Er/Sie berücksichtigt die Gesichtspunkte, nach denen Sortimente im Betrieb zusammengestellt werden und setzt diese bei Sortimentsaufbau bzw. -änderungen ein. Er/Sie besitzt tiefgehende Kenntnisse des jeweiligen Sortiments (z. B. Sortimentsstruktur, Zielgruppen, Alternativprodukte). Er/Sie schlägt Verbesserungen in Bezug auf die Qualitäts- und Hygienestandards vor. Er/Sie erkennt besondere (Gefahren)situationen und setzt präventiv Maßnahmen um diese zu verhindern. Er/Sie leitet bei Unfällen erste Maßnahmen ein. *) Querschnittsthema LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 11 von 48

12 Arbeitsmarktservice 8 Inhalt und Aufbau der Bildungsmaßnahme 8. 1 Grafische Darstellung 1. Durchgang 2. Durchgang 3. Durchgang 4. Durchgang Informationstag 4MS à 30 TN Informationstag 4MS à 30 TN Informationstag 4MS à 30 TN Informationstag 4MS à 30 TN Module1 12 Wochen, 384MS Module1 12 Wochen, 384MS Module1 12 Wochen, 384MS Module1 12 Wochen, 384MS Informationstag 4MS à 30 TN Informationstag 4MS à 30 TN Informationstag 4MS à 30 TN Informationstag 4MS à 30 TN Module2 8 Wochen, 272MS Module2 8 Wochen, 272MS Module2 8 Wochen, 272MS Module2 8 Wochen, 272MS Informationstag 4MS à 30 TN Informationstag 4MS à 30 TN Informationstag 4MS à 30 TN Informationstag 4MS à 30 TN Module3 8 Wochen, 280MS Module3 8 Wochen, 280MS Module3 8 Wochen, 280MS Module3 8 Wochen, 280MS Die Qualifizierung gliedert sich in drei Module, die aufeinander aufbauen, aber auch vom inhaltlichen Aufbau einzeln besucht werden können. Es handelt sich um ein sehr flexibles arbeitsmarktpolitisches Qualifizierungsinstrument. Nach Absolvierung eines jeden Moduls kann in den Arbeitsmarkt - konkret in das Berufsfeld Einzelhandel - eingestiegen oder zurückgekehrt werden. Im Falle einer wiederkehrenden Arbeitslosigkeit kann das nächstfolgende Modul absolviert werden, bis hin zur Erlangung der Lehrabschlussprüfung im Einzelhandel. Im Projektzeitraum vom bis sind 4 Durchgänge ca. quartalsmäßig und die Module zeitlich versetzt anzubieten. AbsolventInnen eines Moduls sollen die Möglichkeit erhalten, ohne größere Unterbrechung, ihre Ausbildung im nächst höheren Modul fortzusetzen bzw. zu beenden.

13 8. 2 Informationsveranstaltungen Die Informationsveranstaltungen inklusive Einstufung finden immer vor Beginn der Module im Ausmaß von 4 MS statt. Die organisatorische und inhaltliche Gestaltung (z.b. an einem oder mehreren Tagen, Einstufungstest, Einzel- bzw. Gruppengespräche, Auswahl geeigneter TeilnehmerInnen etc.) obliegt dem Bieter und ist im Konzept anzuführen. Zu jeder Informationsveranstaltung buchen die Regionalen Geschäftsstellen des AMS Wien die doppelte Anzahl an TeilnehmerInnen zu, als für die Gruppengröße (je 15 Personen) im weiteren Kursverlauf vorgesehen sind. So soll während der Informationsveranstaltung sichergestellt werden, dass 15 geeignete TeilnehmerInnen pro Gruppe für die Teilnahme am Modul gewonnen werden können. Der Informationstag kann für einzelne TeilnehmerInnen entfallen, wenn ein oder mehrere Module bereits absolviert wurden. Insgesamt müssen 180 Personen tatsächlich in die Module eintreten. Kalkulation Informationsveranstaltungen TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 30:2 4 MS x 12 Gruppen = 48 MS* 4 MS x 12 Gruppen x 2 TrainerIn = 96 MSP* *) MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen *) MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp Modul 1 Fit für den Einzelhandel KmS Einzelhandel1 Zielgruppe arbeitslose/arbeitssuchende Personen und WiedereinsteigerInnen aus anderen Berufsfeldern, die sich für den Verkauf im Einzelhandel interessieren und die entsprechenden Voraussetzungen (z.b. Kommunikationsfähigkeit, Deutsch A2/1) mitbringen arbeitslose/arbeitssuchende Personen mit wenig Erfahrung im Einzelhandel, die die entsprechenden Voraussetzungen und Interesse mitbringen LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 13 von 48

14 Dauer Die Dauer des Moduls 1 ist mit 12 Wochen und eine Wochenstundenanzahl von 32 MS festgelegt, das bedeutet eine Gesamtmaßnahmenstundenanzahl von 384. Die Maßnahmenstunden der Schulung ohne Clearing, Praktikum und Bewerbungstraining/Bewerbungsaktivitäten, aber mit Kompetenzcheck und Karriereplan, beträgt pro Teilnehmer/in 267 MS. Inklusive Clearing, Bewerbungstraining/Bewerbungsaktivitäten und Praktikum erhöhen sich die Maßnahmenstunden entsprechend. Fachinhalte Die Kompetenzen, über die die TeilnehmerInnen am Ende der Schulung Fit für den Einzelhandel (KmS Einzelhandel1), verfügen sollen, sollen an folgenden Inhalten entwickelt werden: KundInnen- und Serviceorientierung, KundInnenbindung, Verkaufsorientierte Kommunikation und Gesprächsführung, Beratungs- und Verkaufstechniken, Phasen des Verkaufsgesprächs, Kommunikation mit KollegInnen und Vorgesetzten, spezielle Kommunikationssituationen (Verkauf von Zusatz- und Ergänzungsprodukten, Reklamationen, Beschwerden, Kassa etc) Grundlagen Marketing und Vertrieb, Präsentationstechnik, Verkaufspsychologie, Warenplatzierung und Warenpräsentation, Regalzonen, Verkaufsförderung usw. Warensortiment (Warenkunde, Warenbezeichnungen, Umgang mit der Ware) (2) Grundlagen Einkauf (Beschaffungsprozess, Dokumente im Beschaffungsprozess) Grundlagen Warenannahme, Warenübernahme (Bestellschein, Lieferschein), Warenlagerung (Lagervorschriften, Organisation, Arbeitsabläufe im Lager, produktgerechte Lagerung) Wirtschaftliche Grundlagen (Umsatz und Gewinn, Kaufvertrag, Umsatzsteuer) und Zahlungsvorgang (Zahlungsbeleg,Zahlungsarten, Kassasysteme) Qualitätsmanagement, Hygiene-, Sicherheits- und Umweltschutzstandards und deren Beachtung im Arbeitsalltag Rechte und Pflichten als ArbeitnehmerIn im Handel EDV-Grundlagen anhand im Einzelhandel üblicher Informations- und Kommunikationsmittel und - EDVProgramme (z.b. Kassa) Maßnahmenstunden 105 MS 40 MS 15 MS 10 MS 25 MS 30 MS 15 MS 5 MS 15 MS 260 MS TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 2 (2) Auf welche Warengruppen die Warenkunde sich bezieht, sollte entsprechend dem regionalen Bedarf festgelegt werden. Am besten sollte es verschiedene Warengruppen für die TeilnehmerInnen zur Auswahl geben (Wahl aufgrund Eignung und Interesse). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 14 von 48

15 Weitere Inhalte Kompetenz-Check rund 2 MS pro Teilnehmer/in Mit den TeilnehmerInnen ist ein Karriereplan zu erarbeiten bzw. hat Laufbahnberatung zu erfolgen. Hier ist herauszuarbeiten, ob die Person prinzipiell einen außerordentlichen Lehrabschluss als Einzelhandelskauffrau/-mann anstrebt und welche Voraussetzungen dafür nötig und Schritte dorthin möglich sind (z.b. nach Erwerb der notwendigen Praxis Absolvierung der weiteren KmS Einzelhandelskurse im Falle einer erneuten Arbeitslosigkeit oder Absolvierung von Weiterbildungsangeboten am freien Bildungsmarkt und entsprechende Fördermöglichkeiten). Es sind generell mögliche Arbeitsfelder nach KmS Einzelhandel 1 und Entwicklungsmöglichkeiten zu reflektieren. Maßnahmenstunden 2 MS 5 MS 7 MS TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2 Clearing bzw. Einstiegsphase (insbesondere Beachtung der Arbeitszeiten im Einzelhandel, Vereinbarkeit Familie und Beruf) MS nach Wahl (Empfehlung - rund 25 MS) Bewerbungstraining und Bewerbungsaktivitäten, der Lebenslauf wird an das AMS per eams-konto über Berichte zur Person weitergeleitet, MS nach Wahl (Empfehlung - rund 30 MS) Verpflichtendes Betriebspraktikum im Einzelhandel. MS nach Wahl (Empfehlung - rund 50 MS). Optional kann nach Bedarf der Gruppe Lernhilfe, Exkursionen (3), Prüfungsvorbereitungen oder ähnliches angeboten werden. Maßnahmenstunden 25 MS 30 MS 50 MS 12 MS 117 MS TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2 (3) Exkursionen zu Betrieben, die im Einzelhandel oder verwandten Branchen tätig sind, sind nach vorhergegangener Meldung an die Landesgeschäftstelle des AMS Wien mit Datum, Ziel und Begründung der Exkursion möglich. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 15 von 48

16 Option Selbstlernphasen Idealerweise sollten Selbstlernphasen im Ausmaß von insgesamt rund 30 der vorgesehenen 267 MS vorgesehen werden. Die rund 30 Maßnahmenstunden Selbstlernen sind so zu organisieren, dass die TeilnehmerInnen sukzessive an das Selbstlernen herangeführt werden. 15 MS davon sind als unterstütztes Selbstlernen in der Gruppe vor Ort beim Bildungsträger zu organisieren und 15 MS als Selbstlernen zu Hause. Die Selbstlernphasen zu Hause sind individuell pro TeilnehmerIn zu vereinbaren. Methodik/Didaktik Der methodisch/didaktische Ansatz im Sinne eines kompetenzorientierten Trainings ist im Konzept genau darzustellen. Kompetenz ist definiert als die nachgewiesene Fähigkeit, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und/oder methodische Fähigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und für die berufliche und/oder persönliche Entwicklung zu nutzen. Im Europäischen Qualifikationsrahmen wird Kompetenz im Sinne der Übernahme von Verantwortung und Selbständigkeit beschrieben. In diesem Sinne braucht es beispielsweise einen ganzheitlichen Ansatz (integrierte Förderung von Fachkompetenzen sowie Sozial- und Persönlichkeitskompetenzen, was z.b. heißt, dass sogenannte Softskills in Bezug auf Berufliches angeeignet werden sollen, wie Konfliktmanagement anhand von Reklamationen, Kommunikationsfähigkeit anhand von KundInnengesprächen usw.) sowie fachübergreifendes Lernen und Lernen an Arbeitsaufgaben aus der Praxis. Das Forschungsnetzwerk des AMS Österreich, Abteilung für Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation ABI, bietet eine umfangreiche Sammlung von Methodenhandbüchern im Internet auf der AMS Homepage an. Auf entsprechende Lernformen ist in der Umsetzung im Kurs zu achten. Kompetenz-Check Es soll während des gesamten Schulungszeitraums mit den TeilnehmerInnen ihr Kompetenzerwerb reflektiert werden. Am Ende ist zu überprüfen, ob die TeilnehmerInnen über die in der Matrix beschriebenen Zielkompetenzen für den jeweiligen Ausbildungsbaustein bzw. Kurs verfügen. Diese von der Schulungsorganisation durchzuführende Überprüfung des Vorhandenseins der zu zertifizierenden Zielkompetenzen des Schulungsbausteins muss folgenden Mindestanforderungen genügen: Es gilt alle Kompetenzbereiche, die im jeweiligen Kurs fokussiert werden, zu überprüfen. Die Überprüfung soll anhand konkreter Aufgabenstellungen aus der Praxis erfolgen. Der Check soll 2 Maßnahmenstunden dauern und an einem Tag mit einer Pause umgesetzt werden. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 16 von 48

17 Der Check erfolgt in Form eines mündlichen Gesprächs, wobei sich die TeilnehmerInnen für einen Teil des Gesprächs rund 45 Minuten vorbereiten können, der andere Teil besteht aus unvorbereiteten Aufgaben. Die TeilnehmerInnen sind durch Lernfortschrittskontrollen und gezielte Angebote zur Beseitigung von Prüfungsangst auf den Kompetenz-Check vorzubereiten. Der Check soll durch eine Kommission abgenommen werden. Diese Kommission muss aus mindestens 3 Personen bestehen, davon 2 RepräsentantInnen des Schulungsträgers und ein/e Repräsentant/in der Wirtschaft (z.b. Vertretung der Innung, Kundenbetrieb des Service für Unternehmen des AMS). Es könnte auch ein/e Vertreter/in des AMS anwesend sein. Die Bewertung erfolgt durch die Kommission entlang eines im Vorfeld des Checks festgelegten Bewertungsschlüssels, den die TeilnehmerInnen ebenso wie die Beschreibung des konkreten Ablaufs zumindest 4 Wochen vor dem Check erhalten. Für diese Bewertung gilt als Mindeststandard, dass beide Teile des Gesprächs (vorbereiteter und unvorbereiteter) durch Punkte zu bewerten sind. Um den Check positiv abschließen zu können, müssen beide Teile positiv sein. Positiv ist der Check dann zu bewerten, wenn in jedem Teil die Anforderungen zu zumindest 60% positiv bewältigt wurden. Zusätzlich sind folgende Bewertungsgrundsätze einzuhalten: unter 60%: nicht bestanden ab 60% bis 90%: bestanden ab 90% bis 100%: mit Auszeichnung bestanden Aufbau und Ablauf des Kompetenz-Checks ist für jede/n Teilnehmer/in so zu dokumentieren, dass für Dritte nachvollziehbar ist, wie es zum jeweiligen Bewertungsergebnis gekommen ist. Diese Dokumente sind 5 Jahre aufzubewahren. Besteht ein/e Teilnehmer/in den Check nicht, soll es 2 Möglichkeiten zur Wiederholung geben. Bei positivem Abschluss ist den TeilnehmerInnen ein Zertifikat auszustellen, bei dem die Formvorgaben des AMS einzuhalten sind und das von allen Beteiligten der Kommission unterschrieben wird. Damit wird bestätigt, dass der/die jeweilige Absolvent/in über die beschriebenen Zielkompetenzen verfügt. Im Zertifikat ist die Kompetenzmatrix des gesamten Lehrberufs abgebildet und die im Zuge des Kurses erworbenen Kompetenzen sind grün markiert LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 17 von 48

18 8. 4 Modul 2 Betriebswirtschaftliche Grundkompetenzen und EDV Anwendung in kaufmännischen Berufen KmS Einzelhandel2 Zielgruppe arbeitslose/arbeitssuchende Personen, die in einer vorherigen Arbeitslosigkeitsepisode den Kurs Fit für den Einzelhandel, absolviert und dazwischen mindestens 6 Monate einschlägige Praxis erworben haben und sich höherqualifizieren (bzw. in Richtung Lehrabschluss qualifizieren) und/oder neue berufliche Aufgaben im Handel übernehmen wollen Personen mit mindestens einem Jahr Praxis im Einzelhandel, die theoretische Grundkenntnisse erwerben und sich höherqualifizieren (bzw. in Richtung Lehrabschluss qualifizieren) wollen und/oder neue berufliche Aufgaben im Handel übernehmen wollen arbeitslose/arbeitssuchende Personen aus anderen kaufmännischen Berufen als den Einzelhandel, denen die entsprechenden Kenntnisse fehlen Dauer Die Dauer des Moduls 2 ist mit 8 Wochen und eine Wochenstundenanzahl von 34 MS festgelegt, das bedeutet eine Gesamtmaßnahmenstundenanzahl von 272. Die Maßnahmenstunden der Schulung ohne Clearing und Bewerbungstraining/Bewerbungsaktivitäten, aber mit Kompetenzcheck, betragen pro Teilnehmer/in 238 MS. Inklusive Clearing, Bewerbungstraining/Bewerbungs- aktivitäten erhöhen sich die Maßnahmenstunden entsprechend. Bei QuereinsteigerInnen erhöhen sich die Maßnahmenstunden pro Teilnehmer/in um 42 MS. Fachinhalte Die Kompetenzen, über die die TeilnehmerInnen am Ende der Schulung Betriebswirtschaftliche Grundkompetenzen und EDV Anwendung in kaufmännischen Berufen (KmS Einzelhandel 2), verfügen sollen, sollen an folgenden Inhalten entwickelt werden: LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 18 von 48

19 Wirtschaftskunde (z.b. Kaufvertrag, Gesellschaftsformen, Marktformen) Kaufmännisches Rechnen, Rechnungswesen und Buchführung (z.b. Mengen- und Preisberechnungen, Kalkulation, Kassabuch, doppelte Buchhaltung, Personalverrechnung, Kennzahlen) Einkaufsplanung und Einkaufsabwicklung (z.b. Bezugsquellen, Angebote einholen, Angebotsvergleich, Bestellungen) Deutsch, Schriftverkehr, Schriftstücke, Datenmanagement und Datenschutz EDV-Anwendung (Textbearbeitungs-, Kalkulations-, Präsentations- und Datenverwaltungsprogramme, , Internet) Maßnahmenstunden 20 MS 50 MS 30 MS 50 MS 85 MS 235 MS TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 2 Weitere Inhalte Kompetenz-Check: rund 3 MS pro Teilnehmer/in Maßnahmenstunden 3 MS 3 MS TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2 Clearing bzw. Einstiegsphase, ev. Auffrischung der Inhalte des vorherigen Bildungsbausteins - MS nach Wahl Bewerbungstraining und Bewerbungsaktivitäten, der Lebenslauf wird an das AMS per eams-konto über Berichte zur Person weitergeleitet, MS nach Wahl Maßnahmenstunden 20 MS 14 MS 34 MS TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2 LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 19 von 48

20 QuereinsteigerInnen Assessment und individuelle Angleichung für QuereinsteigerInnen Zusätzlicher Kompetenz-Check für QuereinsteigerInnen: rund 2 MS pro Teilnehmer/in Maßnahmenstunden 40 MS 2 MS 42 MS TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2 Assessment und Kompetenz-Check sind zu unterscheiden. Beim Assessment handelt es sich darum, individuell auszuloten inwieweit die potenziellen TeilnehmerInnen bereits in einem anderen Kontext (z.b. im Zuge ihrer Berufserfahrungen) gewisse Kompetenzen erworben haben, im Kompetenz-Check wird überprüft ob die TeilnehmerInnen über die Zielkompetenzen eines bestimmten Bildungsbausteins verfügen Option Selbstlernphasen Idealerweise sollten Selbstlernphasen im Ausmaß von insgesamt rund 40 der vorgesehenen 238 MS vorgesehen werden. Die rund 40 Maßnahmenstunden Selbstlernen sind so zu organisieren, dass die TeilnehmerInnen sukzessive an das Selbstlernen herangeführt werden. 15 MS davon sind als unterstütztes Selbstlernen in der Gruppe vor Ort beim Bildungsträger zu organisieren und 25 MS als Selbstlernen zu Hause. Die Selbstlernphasen zu Hause sind individuell pro TeilnehmerIn zu vereinbaren. Option Praktikum Wenn es aufgrund der TeilnehmerInnenzusammensetzung oder bei einzelnen TeilnehmerInnen sinnvoll erscheint, könnte ein Praktikum absolviert werden (MS nach Wahl, Empfehlung rund 30 MS). Methodik/Didaktik Der methodisch/didaktische Ansatz im Sinne eines kompetenzorientierten Trainings ist im Konzept genau darzustellen. Kompetenz ist definiert als die nachgewiesene Fähigkeit, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und/oder methodische Fähigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und für die berufliche und/oder persönliche Entwicklung zu nutzen. Im Europäischen Qualifikationsrahmen wird Kompetenz im Sinne der Übernahme von Verantwortung und Selbständigkeit beschrieben. In diesem Sinne braucht es beispielsweise einen ganzheitlichen Ansatz (integrierte Förderung von Fachkompetenzen sowie Sozial- und Persönlichkeitskom- LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 20 von 48

21 petenzen, was z.b. heißt, dass sogenannten Softskills in Bezug auf Berufliches angeeignet werden sollen, wie Konfliktmanagement anhand von Reklamationen, Kommunikationsfähigkeit anhand von KundInnengesprächen usw.) sowie fachübergreifendes Lernen und Lernen an Arbeitsaufgaben aus der Praxis. Auf entsprechende Lernformen ist in der Umsetzung der Bildungsmaßnahme zu achten. Sonstiges Mit arbeitslosen/arbeitssuchenden Personen, die in KmS quereinsteigen, also nicht Schulungsbaustein 1 besucht haben, soll das Clearing rund 1,5 Wochen vor dem Clearing für die anderen TeilnehmerInnen beginnen und nach dem Clearing ein Assessment durchgeführt werden. Beim Assessment wird ausgelotet, in welchem Ausmaß die QuereinsteigerInnen über die Kompetenzen des vorherigen Bildungsbausteins verfügen und entsprechende Lücken sind bis zum eigentlichen Start des Kurses individuell auszufüllen (Einzeltraining, Kleingruppen, Lernunterlagen, usw.). Kompetenz-Check Es soll während des gesamten Schulungszeitraums mit den TeilnehmerInnen ihr Kompetenzerwerb reflektiert werden. Am Ende ist zu überprüfen, ob die TeilnehmerInnen über die in der Matrix beschriebenen Zielkompetenzen für den jeweiligen Ausbildungsbaustein bzw. Kurs verfügen. Diese von der Schulungsorganisation durchzuführende Überprüfung des Vorhandenseins der zu zertifizierenden Zielkompetenzen des Schulungsbausteins muss folgenden Mindestanforderungen genügen: Es gilt alle Kompetenzbereiche, die im jeweiligen Kurs fokussiert werden, zu überprüfen. Die Überprüfung soll anhand konkreter Aufgabenstellungen aus der Praxis erfolgen. Der Check soll 3 Maßnahmenstunden dauern und an einem Tag mit einer Pause umgesetzt werden. Der Check muss aus zwei Teilen, einem schriftlichen und einem mündlichen Gespräch bestehen. Die TeilnehmerInnen sind durch Lernfortschrittskontrollen und gezielte Angebote zur Beseitigung von Prüfungsangst auf den Kompetenz- Check vorzubereiten. Dieser Check ist darüber hinaus als gezielte praktische Vorbereitung auf andere Prüfungssituationen (wie etwa die externe Lehrabschlussprüfung) zu nutzen. So soll sukzessive gewährleistet werden, dass TeilnehmerInnen nicht aus Angst von einer Lehrabschlussprüfung absehen. Der Check soll durch eine Kommission abgenommen werden. Diese Kommission muss aus mindestens 3 Personen bestehen, davon 2 RepräsentantInnen des Schulungsträgers und ein/e Repräsentant/in der Wirtschaft (z.b. Vertretung der Innung, Kundenbetrieb des Service für Unternehmen des AMS). Es könnte auch ein/e Vertreter/in des AMS anwesend sein. Die Bewertung erfolgt durch die Kommission entlang eines im Vorfeld des Checks festgelegten Bewertungsschlüssels, den die TeilnehmerInnen ebenso wie die Beschreibung des konkreten Ablaufs zumindest 4 Wochen vor dem Check erhalten. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 21 von 48

22 Für diese Bewertung gilt als Mindeststandard, dass sowohl der schriftliche Teil als auch das Gespräch durch Punkte zu bewerten sind. Um den Check positiv abschließen zu können, müssen sowohl der schriftliche Teil als auch das Gespräch positiv sein. Positiv ist der Check dann zu bewerten, wenn in jedem Teil die Anforderungen zu zumindest 70% positiv bewältigt wurden. Ab Modul 2 besuchen ausschließlich Personen mit Erfahrung den Kurs, aus diesem Grund wurden die Anforderungen für die Bewertung von 60% auf 70% erhöht. Zusätzlich sind folgende Bewertungsgrundsätze einzuhalten: unter 70%: nicht bestanden ab 70% bis 90%: bestanden ab 90% bis 100%: mit Auszeichnung bestanden Aufbau und Ablauf des Kompetenz-Checks ist für jede/n Teilnehmer/in so zu dokumentieren, dass für Dritte nachvollziehbar ist, wie es zum jeweiligen Bewertungsergebnis gekommen ist. Diese Dokumente sind 5 Jahre aufzubewahren. Besteht ein/e Teilnehmer/in den Check nicht, soll es 2 Möglichkeiten zur Wiederholung geben. Bei positivem Abschluss ist den TeilnehmerInnen ein Zertifikat auszustellen, bei dem die Formvorgaben des AMS einzuhalten sind und das von allen Beteiligten der Kommission unterschrieben wird. Damit wird bestätigt, dass der/die jeweilige Absolvent/in über die beschriebenen Zielkompetenzen verfügt. Im Zertifikat ist die Kompetenzmatrix des gesamten Lehrberufs abgebildet und die im Zuge des Kurses erworbenen Kompetenzen sind grün markiert. Bei QuereinsteigerInnen (Personen die den Bildungsbaustein 1 nicht absolviert haben) ist am Ende darüber hinaus an einem anderen Tag eine Kompetenz-Check über die Zielkompetenzen von Fit für den Einzelhandel (KmS Einzelhandel 1) durchzuführen. Dies ist notwendig, damit auch für diese TeilnehmerInnen am Ende im Zertifikat das Vorhandensein der Kompetenzen des vorherigen Bildungsbausteins gekennzeichnet werden kann. Die Bedingungen sind wie im KmS Einzelhandel 1 beschrieben Modul3 Einzelhandelprofi KmS Einzelhandel3 Ergänzung und Vertiefung des Wissens im Einzelhandel und Vorbereitung auf den außerordentlichen Lehrabschluss Zielgruppe arbeitslose/arbeitssuchende Personen, die die Kriterien für die Ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung gemäß 23 Abs.5 lit a BAG mitbringen, insbesondere: - Personen, die den Schulungsbaustein Fit für den Einzelhandel und Betriebswirtschaftliche Grundkompetenzen und EDV-Anwendung in kaufmännischen Berufen absolviert und die entsprechenden Praxiszeiten erworben haben LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 22 von 48

23 - Personen mit ausreichend anrechenbaren Zeiten (z.b. langjährige Praxis, abgebrochene Lehre oder Schule) Die genauen Voraussetzungen (geforderte Praxis unter Berücksichtigung der Schulungszeiten), sind mit den zuständigen Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer zu klären. Mit den Lehrlingsstellen sind frühzeitig Termine für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung abzustimmen, damit die TeilnehmerInnen im Rahmen des Kurses die außerordentliche Lehrabschlussprüfung absolvieren können. Dauer Die Dauer des Moduls 3 ist mit 8 Wochen und eine Wochenstundenanzahl von 35 MS festgelegt, das bedeutet eine Gesamtmaßnahmenstundenanzahl von 280. Die Maßnahmenstunden der Schulung ohne Clearing und Bewerbungstraining/Bewerbungsaktivitäten, aber mit Kompetenz-check, beträgt pro Teilnehmer/in 238 MS. Inklusive Clearing, Bewerbungstraining/ Bewerbungsaktivitäten erhöhen sich die Maßnahmenstunden entsprechend. Bei QuereinsteigerInnen erhöhen sich die Maßnahmenstunden pro Teilnehmer/in um 43 MS. Fachinhalte Die Kompetenzen, über die die TeilnehmerInnen am Ende der Schulung Einzelhandel Plus (KmS Einzelhandel 3) verfügen sollen, sollen an folgenden Inhalten entwickelt werden: Komplexe Verkaufs- und Reklamationssituationen (z.b. intensive Beratung, Umtausch) Verkaufsfördernde Maßnahmen und Warenpräsentation vertieft, aktive KundInnenbindung Schwierige Situationen beim Zahlungsvorgang, Kassenabrechung Vertiefung Warenannahme und Warenübernahme (z.b. Lieferverzug) und Vertiefung Warenlagerung (z.b. Lagerschäden, Inventurorganisation) Vertiefung der Warenkunde in dem Handelsbereich, in dem Praxis vorliegt, vor allem im Selbststudium Englisch für den Verkauf Verbesserungen im Bereich Qualität, Hygiene, Sicherheit und Umweltschutz Arbeitseinteilung, Personaleinsatz, Führung kleiner Teams Wiederholung prüfungsrelevanter Inhalte und Vorbereitung auf den außerordentli- 25 MS 20 MS 15 MS 20 MS 15 MS 30 MS 10 MS 10 MS 90 MS LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 23 von 48

24 chen Lehrabschluss Maßnahmenstunden 235 MS TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 2 Weitere Inhalte Kompetenz-Check: 3 MS pro Teilnehmer/in Maßnahmenstunden 3 MS 3 MS TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2 Clearing bzw. Einstiegsphase, ev. Auffrischung der Inhalte des vorherigen Bildungsbausteins, MS nach Wahl Bewerbungstraining und Bewerbungsaktivitäten, der Lebenslauf wird an das AMS per eams-konto über Berichte zur Person weitergeleitet, MS nach Wahl Maßnahmenstunden 20 MS 22 MS 42 MS TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2 QuereinsteigerInnen Assessment und individuelle Angleichung für QuereinsteigerInnen Zusätzlicher Kompetenz-Check für QuereinsteigerInnen Maßnahmenstunden 40 MS 3 MS 43 MS TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2 Assessment und Kompetenz-Check sind zu unterscheiden. Beim Assessement handelt es sich darum, individuell auszuloten inwieweit die potenziellen TeilnehmerInnen bereits in einem anderen Kontext (z.b. im Zuge ihrer Berufserfahrungen) gewisse Kompetenzen erworben haben, im Kompetenz-Check wird überprüft ob die TeilnehmerInnen über die Zielkompetenzen eines bestimmten Bildungsbausteins verfügen LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 24 von 48

25 Option Selbstlernphasen Idealerweise sollten Selbstlernphasen im Ausmaß von insgesamt rund 50 der vorgesehenen 238 MS vorgesehen werden. Die rund 50 Maßnahmenstunden Selbstlernen sind so zu organisieren, dass die TeilnehmerInnen sukzessive an das Selbstlernen herangeführt werden. 15 MS davon sind als unterstütztes Selbstlernen in der Gruppe vor Ort beim Bildungsträger zu organisieren und 35 MS als Selbstlernen zu Hause. Die Selbstlernphasen zu Hause sind individuell pro TeilnehmerIn zu vereinbaren. Option Praktikum Wenn es aufgrund der TeilnehmerInnenzusammensetzung oder bei einzelnen TeilnehmerInnen sinnvoll erscheint, könnte ein Praktikum absolviert werden MS nach Wahl (Empfehlung rund 30 MS nach Wahl). Methodik/Didaktik Der methodisch/didaktische Ansatz im Sinne eines kompetenzorientierten Trainings ist im Konzept genau darzustellen. Kompetenz ist definiert als die nachgewiesene Fähigkeit, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und/oder methodische Fähigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und für die berufliche und/oder persönliche Entwicklung zu nutzen. Im Europäischen Qualifikationsrahmen wird Kompetenz im Sinne der Übernahme von Verantwortung und Selbständigkeit beschrieben.19 In diesem Sinne braucht es beispielsweise einen ganzheitlichen Ansatz (integrierte Förderung von Fachkompetenzen sowie Sozia- lund Persönlichkeitskompetenzen, was z.b. heißt, dass sogenannten Softskills in Bezug auf Berufliches angeeignet werden sollen, wie Konfliktmanagement anhand von Reklamationen, Kommunikationsfähigkeit anhand von KundInnengesprächen usw.) sowie fachübergreifendes Lernen und Lernen an Arbeitsaufgaben aus der Praxis. Auf entsprechende Lernformen ist in der Umsetzung der Bildungsmaßnahme zu achten. Sonstiges Mit arbeitslosen/arbeitssuchenden Personen, die in KmS quereinsteigen, also nicht Schulungsbaustein 1 und/oder 2 besucht haben, soll das Clearing rund 1,5 Wochen vor dem Clearing für die anderen TeilnehmerInnen beginnen und nach dem Clearing ein Assessment durchgeführt werden. Beim Assessment wird ausgelotet, in welchem Ausmaß die QuereinsteigerInnen über die Kompetenzen des vorherigen Bildungsbausteins verfügen und entsprechende Lücken sind bis zum eigentlichen Start des Kurses individuell auszufüllen (Einzeltraining, Kleingruppen, Lernunterlagen, usw.). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 25 von 48

26 Kompetenz-Check Es soll während des gesamten Schulungszeitraums mit den TeilnehmerInnen ihr Kompetenzerwerb reflektiert werden. Am Ende ist zu überprüfen, ob die TeilnehmerInnen über die in der Matrix beschriebenen Zielkompetenzen für den jeweiligen Ausbildungsbaustein bzw. Kurs verfügen. Diese von der Schulungsorganisation durchzuführende Überprüfung des Vorhandenseins der zu zertifizierenden Zielkompetenzen des Schulungsbausteins muss folgenden Mindestanforderungen genügen: Es gilt alle Kompetenzbereiche, die im jeweiligen Kurs fokussiert werden, zu überprüfen. Die Überprüfung soll anhand konkreter Aufgabenstellungen aus der Praxis erfolgen. Der Check soll 3 Maßnahmenstunden dauern und an einem Tag mit einer Pause umgesetzt werden. Der Check muss aus zwei Teilen, einem schriftlichen und einem mündlichen Gespräch bestehen. Die TeilnehmerInnen sind durch Lernfortschrittskontrollen und gezielte Angebote zur Beseitigung von Prüfungsangst auf den Kompetenz- Check vorzubereiten. Dieser Check ist darüber hinaus als gezielte praktische Vorbereitung auf andere Prüfungssituationen (wie etwa die externe Lehrabschlussprüfung) zu nutzen. So soll sukzessive gewährleistet werden, dass TeilnehmerInnen nicht aus Angst von einer Lehrabschlussprüfung absehen. Der Check soll durch eine Kommission abgenommen werden. Diese Kommission muss aus mindestens 3 Personen bestehen, davon 2 RepräsentantInnen des Schulungsträgers und ein/e Repräsentant/in der Wirtschaft (z.b. Vertretung der Innung, Kundenbetrieb des Service für Unternehmen des AMS). Es könnte auch ein/e Vertreter/in des AMS anwesend sein. Die Bewertung erfolgt durch die Kommission entlang eines im Vorfeld des Checks festgelegten Bewertungsschlüssels, den die TeilnehmerInnen ebenso wie die Beschreibung des konkreten Ablaufs zumindest 4 Wochen vor dem Check erhalten. Für diese Bewertung gilt als Mindeststandard, dass sowohl der schriftliche Teil als auch das Gespräch durch Punkte zu bewerten sind. Um den Check positiv abschließen zu können, müssen sowohl der schriftliche Teil als auch das Gespräch positiv sein. Positiv ist der Check dann zu bewerten, wenn in jedem Teil die Anforderungen zu zumindest 70% positiv bewältigt wurden. Ab Modul 2 besuchen ausschließlich Personen mit Erfahrung den Kurs, aus diesem Grund wurden die Anforderungen für die Bewertung von 60% auf 70% erhöht. Zusätzlich sind folgende Bewertungsgrundsätze einzuhalten: unter 70%: nicht bestanden ab 70% bis 90%: bestanden ab 90% bis 100%: mit Auszeichnung bestanden LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 26 von 48

27 Aufbau und Ablauf des Kompetenz-Checks ist für jede/n Teilnehmer/in so zu dokumentieren, dass für Dritte nachvollziehbar ist, wie es zum jeweiligen Bewertungsergebnis gekommen ist. Diese Dokumente sind 5 Jahre aufzubewahren. Besteht ein/e Teilnehmer/in den Check nicht, soll es 2 Möglichkeiten zur Wiederholung geben. Bei positivem Abschluss ist den TeilnehmerInnen ein Zertifikat auszustellen, bei dem die Formvorgaben des AMS einzuhalten sind und das von allen Beteiligten der Kommission unterschrieben wird. Damit wird bestätigt, dass der/die jeweilige Absolvent/in über die beschriebenen Zielkompetenzen verfügt. Im Zertifikat ist die Kompetenzmatrix des gesamten Lehrberufs abgebildet und die im Zuge des Kurses erworbenen Kompetenzen sind grün markiert. Bei QuereinsteigerInnen (Personen die den Bildungsbaustein 1 und/oder Bildungsbaustein 2 nicht absolviert haben) ist am Ende darüber hinaus an einem anderen Tag eine Check über die Zielkompetenzen von Fit für den Einzelhandel (KmS Einzelhandel 1) und/oder Betriebswirtschaftliche Grundkompetenzen und EDV Anwendung in kaufmännischen Berufen (KmS Einzelhandel 2) durchzuführen. Dies ist notwendig, damit auch für diese TeilnehmerInnen am Ende im Zertifikat das Vorhandensein der Kompetenzen der vorherigen Bildungsbausteine gekennzeichnet werden kann. Die Bedingungen für den Check sind in den jeweiligen Bildungsbausteinen beschrieben. Kalkulation Modul 1 TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 15:1 32 MS x 4 Gruppen x 12 Wochen = MS 32 MS x 4 Gruppen x 12 Wochen x 1 TrainerIn = MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2 Kalkulation Modul 2 TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 15:1 34 MS x 4 Gruppen x 8 Wochen = MS 34 MS x 4 Gruppen x 8 Wochen x 1 TrainerIn = MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2 Kalkulation Modul 3 TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 15:1 35 MS x 4 Gruppen x 8 Wochen = MS 35 MS x 4 Gruppen x 8 Wochen x 1 TrainerIn = MSP LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 27 von 48

28 TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2 Kalkulation QuereinsteigerInnen Modul2 (100% QuereinsteigerInnen) TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 15:1 42 MS x 4 Gruppen = 168 MS 42 MS x 4 Gruppen x 1 TrainerIn = 168 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 1+2 Kalkulation QuereinsteigerInnen Modul3 (50% QuereinsteigerInnen) TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 15:1 43 MS je Modul x 2 Gruppen = 86 MS 43 MS je Modul x 2 Gruppen x 1 TrainerIn = 86 MSP TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp Innovative Ansätze Im Sinne der Idee Kompetenz mit System dürfen die Inhalte der Kompetenzmatrix allgemeiner Einzelhandel und die Summe der einzelnen Maßnahmenstunden in den Modulen nicht verändert werden. Ein hoher Praxisbezug in den Modulen ist wünschenswert, wie adaptierte Schulungsräume die ein Verkaufsambiente wie im Einzelhandel realistisch simulieren und Fachinhalte praktisch umsetzbar machen z.b. Erlernen der Bedienung einer Scanner-Kassa, Gestaltung eines Schaufensters etc. Über das hinaus ist die organisatorische und inhaltliche Gestaltung einzelner Bestandteile der Bildungsmaßnahme flexibel zu handhaben. Es obliegt dem Bieter, diese der Zielgruppe entsprechend anzupassen und im Konzept anzuführen. Good Practice Transfer von anderen (internationalen) Projekten ist ausdrücklich erwünscht. Diese innovativen Ansätze und Umsetzungsvarianten sind für die qualitätsvolle Durchführung der Bildungsmaßnahme von großer Bedeutung und werden in der Konzeptbewertung berücksichtigt. 9 Sozialpädagogische Betreuung Während der gesamten Bildungsmaßnahme muss durchgehend eine Sozialpädagogische Betreuung, welche jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin nach Wunsch und/oder Notwendigkeit in Anspruch nehmen kann, im Ausmaß von 15 Maßnahmenstunden pro Woche verfügbar sein. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 28 von 48

29 Die sozialpädagogische Betreuung umfasst mindestens folgende Bereiche: Beratung und Hilfestellung bei privaten und/oder psychosozialen Problemen, welche nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme zu sehen sind. Beratung und Hilfestellung bei interpersonellen Problemen und/oder Konflikten, welche in direktem Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme zu sehen sind. Aufzeigen von Bewältigungsstrategien was die Thematik des Lernens an sich betrifft. Aufbau von Selbstbewusstsein, Durchhaltevermögen und Perspektivenplanung. Kalkulation Sozialpädagogische Betreuung: TeilnehmerInnen TrainerInnen Schlüssel: 1:1 15 MS x 68 Wochen = 1020 MSP gesamt TrainerInneneinsatz : TrainerInnentyp 3 Die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass durchgängig eine Sozialpädagogische BetreuerIn im Ausmaß von 15 MS zur Verfügung steht. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 29 von 48

30 10 Kalkulation Veranstaltungen Maßnahmenstunden (MS): TrainerInnen- stunden (MSP): Informationsveranstaltungen Modul Modul Modul Modul 2 QuereinsteigerInnen Modul 3 QuereinsteigerInnen Zwischensumme Sozialpädagogische Betreuung Summe gesamt MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen heranzuziehen MSP sind für den Personalaufwand TrainerInnen heranzuziehen MSP sind für den Personalaufwand unterstützendes Personal heranzuziehen LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 30 von 48

31 11 Bonus-Malussystem auf Basis der erzielten Beschäftigungstage im Anschluss an eine Bildungsmaßnahme Das AMS behält sich vor bei etwaigen Wiederbeauftragungen ein Bonus-Malussystem mit Zu- oder Abschlagszahlungen, auf Basis der erzielten Beschäftigungstage im Anschluss an die Bildungsmaßnahme, von 5% einzuführen. Der Anteil an Tagen in Beschäftigung wird innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten nach Kursteilnahme ermittelt. Es werden Tage in ungeförderter Beschäftigung sowie Tage in geförderter Beschäftigung bei ausgewählten Förderinstrumenten (Eingliederungsbeihilfe, Kombilohn, Kurzarbeitsbeihilfe, Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen) für die Erfolgsbewertung berücksichtigt. Beschäftigungstage in sozialökonomischen Betrieben / gemeinnütziger Arbeitskräfteüberlassung / gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten werden nicht berücksichtigt. Bei einer Über- oder Unterschreitung des vereinbarten bzw. zu vereinbarenden Zielwerts kommt es zu entsprechenden Zu- bzw. Abschlägen. 12 Personal Während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung der Koordination der gesamten Umsetzung der Bildungsmaßnahme und der administrativen Abwicklung der Bildungsmaßnahme zu gewährleisten. Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der Trainer- Innen-Typen 1, 2 und 3 vorzunehmen (siehe Beispiel Personalgruppen in den Allgemeinen Bestimmungen zur Gewährung von finanziellen Leistungen an Bildungsträger Punkt 6.1) TrainerInnentyp 1, 3: Informationsveranstaltung, Assessmentcenter, Bewerbungstraining und -aktiviäten, Clearing und sozialpädagogische Betreuung TrainerInnentyp 1 und 3 unterscheiden sich weder durch deren formale Qualifikationen noch durch Erfahrung und Mindestalter und werden an dieser Stelle daher nicht doppelt angeführt. TrainerInnentyp 1 wird in allen Tätigkeiten im Gruppensetting definiert und TrainerInnentyp 3 für alle Tätigkeiten im Einzelsetting. Die beiden TrainerInnentypen müssen separat ausgepreist werden. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 31 von 48

32 Formale Qualifikation Muss-Kriterium: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG bzw. SUPERVISIONSAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) UND eine abgeschlossene (Berufs-)ausbildung [Lehrabschlussprüfung oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (z.b. HASCH) oder Matura (z.b. AHS-, HAK-, HTL-Matura) bzw. gleichwertige Ausbildungen (z.b. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung)] UND gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES* (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist bzw. bei qualifizierten Genderausbildungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) UND gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING* (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 32 von 48

33 aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung hervorgehen. * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. NEU: Hinsichtlich der Qualität der Gendertrainings geht das AMS Wien davon aus, dass folgende Themen und Methoden enthalten sind: Gesetze und rechtlicher Kontext zum Thema Gleichstellungspolitik, Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Menschenrechte. Das Training illustriert den breiten und vielfältigen Kontext von Gleichstellung (soziale Herkunft, Alter etc.). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 33 von 48

34 Präsentation von Fakten, Daten und Indikatoren zur sozialen und wirtschaftlichen Situation von Frauen und Männern. Die Teilnehmenden bekommen ein Verständnis vom Wesen und Mechanismus der Rollenstereotype, deren Vorbestimmung und Ergebnis auf Unterschied und Diskriminierung abzielt. Die Teilnehmenden erarbeiten Wissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur Implementierung und Umsetzung von geschlechtersensiblen Bedürfnissen und Perspektiven in allen organisatorischen Bereichen und Aktivitäten von Unternehmen. Ein breites methodisches Spektrum soll Motivation und Engagement der Teilnehmenden erhöhen (Fallstudien, Rollenspiele, Eisbrecher, Diskussionen, Präsentationen, etc.). Die Lebenserfahrung der Teilnehmenden, ihr Wissen und ihre Fähigkeit im Umgang mit Geschlechterthemen wird berücksichtigt. Unterstützung der Teilnehmenden bei der Selbstreflexion und in der Entwicklung des Selbstbewusstseins. Unterstützung bei der Definition der persönlichen und sozialen Identität mit Blick auf das Geschlecht. Die Trainingsunterlagen unterstützen den Lernprozess der Teilnehmenden. Die Unterlagen entsprechen dem letzten Wissensstand in Geschlechterfragen. Verwendung von Sprache, Bildern, Metaphern in geschlechtssensibler Form. Qualifizierte Genderausbildungen werden für die Dauer von zehn Jahren anerkannt. In diesem Zeitraum ist kein weiterer Praxisnachweis erforderlich. Zu qualifizierten Genderausbildungen zählen Hochschullehrgänge und Lehrgänge mit universitärem Charakter in Geschlechterstudien und Geschlechterforschung (z.b. Gender Studies an den Universitäten Wien und Graz und Lehrgänge des Rosa-Mayreder-Colleges). ACHTUNG!: Doppelverwertungsverbot nach dem BVergG!: Zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) vorgelegte Nachweise können nicht für eine Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen werden bzw. vice versa. Beispiel: Annahme: Der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene TrainerInnen- bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden, eine abgeschlossene (Berufs-) ausbildung und über einen gültigen Nachweis Diversitätstraining. Weiters verfügt er/sie über ein abgeschlossenes Magister- bzw. Masterstudium Gender Studies, aber über kein gesondertes Gendertraining (Zertifikat). Ergebnis: LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 34 von 48

35 1) Studium wird zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) herangezogen = 0 Punkte bei der Formalen Qualifikation. 2) Studium wird zur Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen. In diesem Falle würde das Muss-Kriterium hinsichtlich des Kriteriums gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares nicht erfüllt werden= Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. Die vorgelegten Nachweise sind jedenfalls vom Anbieter nach Eignungs- und Zuschlagskriterien zu widmen! * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING: Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Das AMS Wien geht davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion - Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen Konflikt zwischen Kulturen Interkulturelles Konfliktmanagement Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitätstraining in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden: Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde: Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 35 von 48

36 von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden und auf das Diversitätstraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 16 Stunden auszuweisen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen 5 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich bzw. abgeschlossener Akademielehrgang Berufs- und Bildungswegorientierung (Pädagogische Akademie) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 36 von 48

37 (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management - Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) bzw. abgeschlossene Lehrgänge universitären Charakters des Rosa-Mayreder-Colleges (Feministisches Grundstudium bzw. Internationale Genderforschung & feministische Politik) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Expert 10 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene pädagogische Akademie bzw. pädagogische Hochschule (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) bzw. abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Magister-, Master- bzw. Diplomstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 5 Jahre (1.000 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert bzw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 37 von 48

38 eine unter 5 Punkten aufgezählte Formalqualifikation und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Neue Regelung Expert und Senior Expert Beispiel: Der/die TrainerIn verfügt über die erforderliche Formale Qualifikation (= Muss-Kriterium) UND über 2,5 Jahre (500 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 5 Punkte bei der Formalen Qualifikation; UND über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation. Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( Expert und Senior Expert), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 38 von 48

39 neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel: 3 Verbindliche Erklärungen können durch 6 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden) Erfahrung Bewertung: Punkte: Definition: Weniger als 500 Einsatztage Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung 500 bis 999 Einsatztage Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung Mind Einsatztage Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung Erläuterungen: Die nachzuweisende Erfahrung kann sowohl aus der Erwachsenen- oder Jugendbildung als auch aus dem Schuldienst stammen. Die nachzuweisende Erfahrung muss nicht zwingend aus dem arbeitsmarktpolitischen Bereich oder aus dem vorgesehenen Einsatzbereich stammen. Individuelle Fehlzeiten wie Krankenstände, Urlaube, Pflegefreistellungen und einzelne Seminartage (Weiterbildung) gelten als Einsatztage. Es besteht keine Mindeststundenanzahl für einen Einsatztag. Neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, werden die am niedrigsten bepunkteten 10% aller Maßnahmenstunden (alle TrainerInnentypen insgesamt) nicht für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts bei der Erfahrung herangezogen. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 39 von 48

40 Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestalter 30 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters TrainerInnentyp 2: Fachcoach für die-module Einzelhandel 1,2, Formale Qualifikation Muss-Kriterium: LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG im genannten Einsatzbereich bzw. Lehrabschlussprüfung in einem dem Einsatzbereich verwandten Beruf UND gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES* (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist bzw. bei qualifizierten Genderausbildungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) UND gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING* (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 10 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist) Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 40 von 48

41 Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc. Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung hervorgehen. * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. NEU: Hinsichtlich der Qualität der Gendertrainings geht das AMS Wien davon aus, dass folgende Themen und Methoden enthalten sind: Gesetze und rechtlicher Kontext zum Thema Gleichstellungspolitik, Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Menschenrechte. Das Training illustriert den breiten und vielfältigen Kontext von Gleichstellung (soziale Herkunft, Alter etc.). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 41 von 48

42 Präsentation von Fakten, Daten und Indikatoren zur sozialen und wirtschaftlichen Situation von Frauen und Männern. Die Teilnehmenden bekommen ein Verständnis vom Wesen und Mechanismus der Rollenstereotype, deren Vorbestimmung und Ergebnis auf Unterschied und Diskriminierung abzielt. Die Teilnehmenden erarbeiten Wissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur Implementierung und Umsetzung von geschlechtersensiblen Bedürfnissen und Perspektiven in allen organisatorischen Bereichen und Aktivitäten von Unternehmen. Ein breites methodisches Spektrum soll Motivation und Engagement der Teilnehmenden erhöhen (Fallstudien, Rollenspiele, Eisbrecher, Diskussionen, Präsentationen, etc.). Die Lebenserfahrung der Teilnehmenden, ihr Wissen und ihre Fähigkeit im Umgang mit Geschlechterthemen wird berücksichtigt. Unterstützung der Teilnehmenden bei der Selbstreflexion und in der Entwicklung des Selbstbewusstseins. Unterstützung bei der Definition der persönlichen und sozialen Identität mit Blick auf das Geschlecht. Die Trainingsunterlagen unterstützen den Lernprozess der Teilnehmenden. Die Unterlagen entsprechen dem letzten Wissensstand in Geschlechterfragen. Verwendung von Sprache, Bildern, Metaphern in geschlechtssensibler Form. Qualifizierte Genderausbildungen werden für die Dauer von zehn Jahren anerkannt. In diesem Zeitraum ist kein weiterer Praxisnachweis erforderlich. Zu qualifizierten Genderausbildungen zählen Hochschullehrgänge und Lehrgänge mit universitärem Charakter in Geschlechterstudien und Geschlechterforschung (z.b. Gender Studies an den Universitäten Wien und Graz und Lehrgänge des Rosa-Mayreder-Colleges). ACHTUNG!: Doppelverwertungsverbot nach dem BVergG!: Zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) vorgelegte Nachweise können nicht für eine Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen werden bzw. vice versa. Beispiel: Annahme: Der/die TrainerIn verfügt über eine abgeschlossene TrainerInnen- bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung im Ausmaß von mindestens 110 Stunden, eine abgeschlossene (Berufs-) ausbildung und über einen gültigen Nachweis Diversitätstraining. Weiters verfügt er/sie über ein abgeschlossenes Magister- bzw. Masterstudium Gender Studies, aber über kein gesondertes Gendertraining (Zertifikat). Ergebnis: LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 42 von 48

43 2) Studium wird zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) herangezogen = 0 Punkte bei der Formalen Qualifikation. 2) Studium wird zur Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen. In diesem Falle würde das Muss-Kriterium hinsichtlich des Kriteriums gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares nicht erfüllt werden= Ausschluss des/der jeweiligen TrainerIn und des Angebotes. Die vorgelegten Nachweise sind jedenfalls vom Anbieter nach Eignungs- und Zuschlagskriterien zu widmen! * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING: Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten á 50 Minuten) innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Das AMS Wien geht davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion - Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen Konflikt zwischen Kulturen Interkulturelles Konfliktmanagement Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitätstraining in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden: Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde: Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 43 von 48

44 von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden und auf das Diversitätstraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 16 Stunden auszuweisen. Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen 5 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich bzw. abgeschlossener Akademielehrgang Berufs- und Bildungswegorientierung (Pädagogische Akademie) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw. abgeschlossener akademischer Lehrgang Supervision und Coaching (Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw. abgeschlossener Grundlehrgang Psychosoziale Beratung (Donau Universität Krems) bzw. abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r Berufsorientierungspädagoge/in) bzw. abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Berufsberatung LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 44 von 48

45 (Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management - Laufbahnberatung Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn) bzw. abgeschlossene Lehrgänge universitären Charakters des Rosa-Mayreder-Colleges (Feministisches Grundstudium bzw. Internationale Genderforschung & feministische Politik) bzw. abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Expert 10 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene pädagogische Akademie bzw. pädagogische Hochschule (Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) bzw. abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen) bzw. abgeschlossene Sozialakademie ( alte Ausbildung = vor der Umstellung auf ein Fachhochschulstudium) bzw. abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule Sozialarbeit bzw. abgeschlossenes Diplomstudium Sozialarbeit im städtischen Raum bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Sozialarbeit (Nachgraduierung für SozialarbeiterInnen) bzw. abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit (Master für SOZAK- AbsolventInnen) bzw. abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft bzw. abgeschlossenes Magister-, Master- bzw. Diplomstudium (Universität bzw. Fachhochschule) - ALLE Studienrichtungen bzw. Muss-Kriterium und mindestens 5 Jahre (1.000 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert bzw. LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 45 von 48

46 eine unter 5 Punkten aufgezählte Formalqualifikation und mindestens 2,5 Jahre (500 Einsatztage) nachgewiesene Einsatzzeiten in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = Senior Expert Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt. Neue Regelung Expert und Senior Expert Beispiel: Der/die TrainerIn verfügt über die erforderliche Formale Qualifikation (= Muss-Kriterium) UND über 2,5 Jahre (500 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 5 Punkte bei der Formalen Qualifikation; UND über 5 Jahre (1.000 Einsatztage) Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung = 10 Punkte bei der Formalen Qualifikation. Wichtig!! Die für die Einsatzzeit vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen ( Expert und Senior Expert), können im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG nicht mehr für das Bewertungskriterium Erfahrung herangezogen werden!!! Für die Bewertung des Kriteriums Erfahrung sind weitere, den Vorgaben entsprechende, Verbindliche Erklärungen vorzulegen. Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wurden: Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen. neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige Praktikumserfahrung LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 46 von 48

47 zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden (Formel: 3 Verbindliche Erklärungen können durch 6 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden) Erfahrung Bewertung: Punkte: Definition: Weniger als 500 Einsatztage Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung 500 bis 999 Einsatztage Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung Mind Einsatztage Erfahrung in der Erwachsenenbildung und/oder in der Jugendlichenbildung Erläuterungen: Die nachzuweisende Erfahrung kann sowohl aus der Erwachsenen- oder Jugendbildung als auch aus dem Schuldienst stammen. Die nachzuweisende Erfahrung muss nicht zwingend aus dem arbeitsmarktpolitischen Bereich oder aus dem vorgesehenen Einsatzbereich stammen. Individuelle Fehlzeiten wie Krankenstände, Urlaube, Pflegefreistellungen und einzelne Seminartage (Weiterbildung) gelten als Einsatztage. Es besteht keine Mindeststundenanzahl für einen Einsatztag. Neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, werden die am niedrigsten bepunkteten 10% aller Maßnahmenstunden (alle TrainerInnentypen insgesamt) nicht für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts bei der Erfahrung herangezogen Mindestalter Muss-Kriterium: Mindestalter 30 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen eines LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 47 von 48

48 Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters. 13 Sonstiges Karriereplan Ein vollständig ausgefüllter Karriereplan und Ausbildungsplan ist für jede/r TeilnehmerIn binnen einer Woche nach individuellem Abschluss des Kurses via eams-konto an den/die zuständige BeraterIn zu übermitteln. Als Vorlage für die Erstellung der Karrierepläne gilt jene Version, welche aktuell im Downloadcenter auf der AMS Wien Homepage verfügbar ist (letzte Aktualisierung im November 2011). eams-konto für Arbeitskräfte Der Träger stellt sicher, dass ausnahmslos alle am Kurs teilnehmenden Personen über das Angebot, Funktionen und Vorteile des eams-kontos informiert werden. Es ist eine Liste zu erstellen, in der die informierten KursteilnehmerInnen mit Namen und SV- Nummer angeführt sind und aus der ersichtlich ist, ob die genannte Person an der Nutzung des eams-kontos interessiert oder nicht interessiert ist. Diese Liste ist bei einer etwaigen Vorortkontrolle bereit zu stellen. Eine positive Interessensmeldung ist bis spätestens Freitag der zweiten Kurswoche via eams-konto für Partnerinsitutionen (eams-konto Funktion Berichte zu Personen ) bekannt zu geben. Unterstützung bei der Nutzung des eams-kontos als Instrument der Arbeitsuche ist als fixer Bestandteil in Kursinhalte zum Thema Bewerbungstraining o.ä. zu integrieren und eine diesbezügliche Hilfestellung durch die TrainerInnen sicherzustellen. Für sämtliche TeilnehmerInnen ist ein Lebenslauf zu erstellen und spätestens bis Kursende via eams-konto für Partnerinstitutionen (eams-konto Funktion "Lebensläufe") dem AMS zu übermitteln. eams-konto für Partnerinstitutionen Die Voraussetzungen für das eams-konto müssen rechzeitig vor Kursbeginn erfüllt sein. Die gesamte Abwicklung der Kursadministration, ist über das eams-konto abzuwickeln (vgl. allgemeine Bestimmungen). LGSW/Abt. 6/Leistungsbeschreibung 2012 Seite 48 von 48

KOMPETENZ MIT SYSTEM

KOMPETENZ MIT SYSTEM KOMPETENZ MIT SYSTEM Grundlage für die Vergabe von Schulungsleistungen für Informationstechnologie Technik Das Arbeitsmarktservice stellt fachliche Schulungen stärker als bisher in den Kontext von formalen

Mehr

Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel- Einrichtungsberatung Lehrzeit 3 Jahre BGBl. II Nr. 113/2015 1. Juni 2015

Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel- Einrichtungsberatung Lehrzeit 3 Jahre BGBl. II Nr. 113/2015 1. Juni 2015 Dieser Lehrberuf tritt mit 1. Juni 2015 in Kraft! Der Lehrberuf Einzelhandel ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet: 1. Allgemeiner Einzelhandel, 2. Baustoffhandel,

Mehr

Berufsbild EINZELHANDEL. Schwerpunkt Textilhandel

Berufsbild EINZELHANDEL. Schwerpunkt Textilhandel Berufsbild EINZELHANDEL Schwerpunkt Textilhandel Berufsprofil a) Bedarf für die Warenbeschaffung und Durchführung der Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform ermitteln, b) Einkauf

Mehr

Einzelhandel - Textilhandel Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit

Einzelhandel - Textilhandel Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit 6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Einzelhandel - Textilhandel Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit BERUFSBILD Pos. 1. Lehrjahr

Mehr

Einzelhandel - Allgemeiner Einzelhandel Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit

Einzelhandel - Allgemeiner Einzelhandel Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit 6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Einzelhandel - Allgemeiner Einzelhandel Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit BERUFSBILD Pos.

Mehr

Magazin. erwachsenenbildung.at. Kompetenz mit System. Nationaler Qualifikationsrahmen

Magazin. erwachsenenbildung.at. Kompetenz mit System. Nationaler Qualifikationsrahmen Magazin erwachsenenbildung.at Das Fachmedium für Forschung, Praxis und Diskurs www.erwachsenenbildung.at/magazin Ausgabe 14, 2011 Nationaler Qualifikationsrahmen Castle in the Cyberspace oder Förderung

Mehr

Berufsbild EINZELHANDEL. Schwerpunkt Allgemeiner Einzelhandel

Berufsbild EINZELHANDEL. Schwerpunkt Allgemeiner Einzelhandel Berufsbild EINZELHANDEL Schwerpunkt Allgemeiner Einzelhandel BERUFSPROFIL a) Bedarf für die Warenbeschaffung und Durchführung der Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform ermitteln,

Mehr

Modulares Lerncenter Handel und Verkauf. Verkaufsassistent/in Optional mit Vorbereitung auf die Externenprüfung Verkäufer/in (IHK)

Modulares Lerncenter Handel und Verkauf. Verkaufsassistent/in Optional mit Vorbereitung auf die Externenprüfung Verkäufer/in (IHK) angebote für arbeitsuchende Modulares Lerncenter Handel und Verkauf. Verkaufsassistent/in Optional mit Vorbereitung auf die Externenprüfung Verkäufer/in (IHK) Qualifizierung Berufliche Fortbildung im Modulsystem.

Mehr

Einzelhandel - Schuhe Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit

Einzelhandel - Schuhe Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit 6020 Innsbruck, EggerLienzStraße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Einzelhandel Schuhe Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit BERUFSBILD Pos. 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr

Mehr

Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel- Textilhandel Lehrzeit 3 Jahre BGBl. II Nr. 113/2015 1. Juni 2015

Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel- Textilhandel Lehrzeit 3 Jahre BGBl. II Nr. 113/2015 1. Juni 2015 Dieser Lehrberuf tritt mit 1. Juni 2015 in Kraft! Der Lehrberuf Einzelhandel ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet: 1. Allgemeiner Einzelhandel, 2. Baustoffhandel,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMWFK\Abteilungen\Abteilung E\Projektgruppe\Arbeitsgruppe Vorkurse\Empfehlungsformulierungen\Qualitätskriterien_Vorkurse_Studieninteressierte.doc

Mehr

Berufsbeschreibung. VerkäuferIn. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel

Berufsbeschreibung. VerkäuferIn. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel VerkäuferIn Berufsbeschreibung VerkäuferInnen arbeiten in Einzelhandelsbetrieben oder Filialen von größeren Einzelhandelsketten. Sie beraten KundInnen über Waren und verkaufen diese auch an der Kassa.

Mehr

Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel Schuhe Lehrzeit 3 Jahre BGBl. Teil II Nr. 429/2001 7. Dezember 2001

Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel Schuhe Lehrzeit 3 Jahre BGBl. Teil II Nr. 429/2001 7. Dezember 2001 Dieser Lehrberuf tritt mit 31.05.2015 außer Kraft! Der Lehrberuf Einzelhandel - Schwerpunkt Schuhe - ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet. Der Lehrbetrieb hat neben dem allgemeinen Teil

Mehr

Regionale Kursangebote 2015

Regionale Kursangebote 2015 Regionale Kursangebote 2015 BEO- Berufsorientierung mit Bewerbungsmanagement Bis 30.6.2015 laufender Einstieg 4 Einstiege im Zeitraum 01.07.2015 30.6.2016 Montag bis Donnerstag 8:00 13.00 Uhr 03.08.2015

Mehr

Berufsbild EINZELHANDEL. Schwerpunkt Textilhandel

Berufsbild EINZELHANDEL. Schwerpunkt Textilhandel Berufsbild EINZELHANDEL Schwerpunkt Textilhandel BERUFSPROFIL a) Bedarf für die Warenbeschaffung und Durchführung der Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform ermitteln, b) Einkauf

Mehr

Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel- Schuhe Lehrzeit 3 Jahre BGBl. II Nr. 113/2015 1. Juni 2015

Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel- Schuhe Lehrzeit 3 Jahre BGBl. II Nr. 113/2015 1. Juni 2015 Dieser Lehrberuf tritt mit 1. Juni 2015 in Kraft! Der Lehrberuf Einzelhandel ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren und folgenden Schwerpunkten eingerichtet: 1. Allgemeiner Einzelhandel, 2. Baustoffhandel,

Mehr

Einzelhandel Schwerpunkt Lebensmittel

Einzelhandel Schwerpunkt Lebensmittel BERUFSBILD Einzelhandel Schwerpunkt Lebensmittel Checkliste für die Berufsausbildung AK-Hotline T 05 7799-0 AK. Gerechtigkeit muss sein. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Abteilung

Mehr

Prozesseinheiten. Einführung

Prozesseinheiten. Einführung Prozesseinheiten Einführung Kaufleute sollen betriebliche Abläufe verstehen, erkennen und festhalten können. Die heutige Arbeitswelt verlangt von allen ein verstärkt Prozess orientiertes und Bereichs übergreifendes

Mehr

Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel Kraftfahrzeuge und Ersatzteile Lehrzeit 3 Jahre BGBl. Teil II Nr. 429/2001 7.

Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel Kraftfahrzeuge und Ersatzteile Lehrzeit 3 Jahre BGBl. Teil II Nr. 429/2001 7. Dieser Lehrberuf tritt mit 31.05.2015 außer Kraft! Der Lehrberuf Einzelhandel - Schwerpunkt Kraftfahrzeuge und -ersatzteile - ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet. Der Lehrbetrieb hat neben

Mehr

Kursangebote im Arbeitsmarktservice Murau

Kursangebote im Arbeitsmarktservice Murau Kursangebote im Arbeitsmarktservice Murau Bildungsberatung Unter Terminvereinbarung mit der/dem zuständigen AMS BeraterIn, laufend Beratungen möglich Information über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Mehr

Integrierte Praxisteile (IPT)

Integrierte Praxisteile (IPT) Integrierte Praxisteile (IPT) 1. Stundendotation 4 H 5 H 6 H Beruflicher Unterricht 4 2. Didaktische Hinweise und Allgemeine Bildungsziele Im IPT-Projekt im Rahmen des Unterrichts wenden die Lernenden

Mehr

Einzelhandel - Eisen- und Hartwaren Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit

Einzelhandel - Eisen- und Hartwaren Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit 6020 Innsbruck, EggerLienzStraße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Einzelhandel Eisen und Hartwaren Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit BERUFSBILD Pos. 1. Lehrjahr

Mehr

LEHRGANG Ausbildung zur/m Lehrlingsausbildner/in

LEHRGANG Ausbildung zur/m Lehrlingsausbildner/in LEHRGANG Ausbildung zur/m Lehrlingsausbildner/in Curriculum gemäß 29g Abs. 2 BAG (Die der Module entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen laut BAG) Inhalt 1. Grundsätzliches... 2 Ziele Lehrgang... 2 Zielgruppe...

Mehr

Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel Telekommunikation Lehrzeit 3 Jahre BGBl. II Nr. 188/2007 01. August 2007

Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel Telekommunikation Lehrzeit 3 Jahre BGBl. II Nr. 188/2007 01. August 2007 Dieser Lehrberuf tritt mit 31.05.2015 außer Kraft! Der Lehrberuf Einzelhandel - Schwerpunkt Telekommunikation - ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet. Der Lehrbetrieb hat neben dem Allgemeinen

Mehr

Einzelhandel - Lebensmittelhandel Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit

Einzelhandel - Lebensmittelhandel Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit 6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Einzelhandel - Lebensmittelhandel Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit BERUFSBILD Pos. 1. Lehrjahr

Mehr

Kauffrau/ Kaufmann EFZ

Kauffrau/ Kaufmann EFZ Kanton St.Gallen Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen Kauffrau/ Kaufmann EFZ nach Art. 32 BBV Bildungsdepartement Einleitung Wenn Sie über Leistungs willen und Einsatz freude verfügen,

Mehr

Fotokaufmann / -frau Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit

Fotokaufmann / -frau Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit 6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Fotokaufmann / -frau Auszüge aus der Ausbildungsverordnung 3 Jahre Lehrzeit BERUFSBILD 1. DER LEHRBETRIEB 1.1

Mehr

Handelsspezialist/Handelsspezialistin Früchte und Gemüse

Handelsspezialist/Handelsspezialistin Früchte und Gemüse Handelsspezialist/Handelsspezialistin Früchte und Gemüse Berufsbild Handelsspezialisten und Handelsspezialistinnen Früchte und Gemüse verfügen über ein umfassendes Branchenwissen des Früchte- und Gemüsehandels.

Mehr

Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel Gartencenter Lehrzeit 3 Jahre BGBl. II Nr. 140/2011 28.April 2011

Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel Gartencenter Lehrzeit 3 Jahre BGBl. II Nr. 140/2011 28.April 2011 Dieser Lehrberuf tritt mit 31.05.2015 außer Kraft! Der Lehrberuf Einzelhandel - Schwerpunkt Gartencenter - ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet. Der Lehrbetrieb hat neben dem Allgemeinen

Mehr

Berufsbild EINZELHANDEL. Schwerpunkt Lebensmittelhandel

Berufsbild EINZELHANDEL. Schwerpunkt Lebensmittelhandel Berufsbild EINZELHANDEL Schwerpunkt Lebensmittelhandel BERUFSPROFIL a) Bedarf für die Warenbeschaffung und Durchführung der Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform ermitteln, b) Wareneingänge

Mehr

Ausbildungsdokumentation

Ausbildungsdokumentation Ausbildungsdokumentation für den Lehrberuf Lehrzeit: 3 Jahre Lehrling: Vorname(n), Zuname(n) Beginn der Ausbildung Ende der Ausbildung Ausbildungsbetrieb Telefonnummer Ausbilder: Titel, Vorname(n), Zuname(n)

Mehr

Individuelles EDV Training

Individuelles EDV Training FiNTrain GmbH Höllturmpassage 1 78315 Radolfzell Tel.: 07732/979608 Maßnahme : Individuelles EDV Training 50 plus Inhalt und Lernziele Individuelles EDV Training: 50 plus Das Individuelles EDV Training

Mehr

Bildungsordnung der Höheren Lehre

Bildungsordnung der Höheren Lehre Verwaltungsfachkraft Bildungsordnung der Höheren Lehre 1. Die Beschreibung des Berufsbildes 2. Die Zugangsvoraussetzungen 3. Die Lehrdauer 4. Der betriebliche Ausbildungsrahmen 5. Die formale Ausbildung

Mehr

Ausbildungsdokumentation

Ausbildungsdokumentation Ausbildungsdokumentation für den Lehrberuf Lehrzeit: 3 Jahre Lehrling: Vorname(n), Zuname(n) Beginn der Ausbildung Ende der Ausbildung Ausbildungsbetrieb Telefonnummer Ausbilder: Titel, Vorname(n), Zuname(n)

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin

Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin Vom 16. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969

Mehr

Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel Schwerpunkt Parfümerie Lehrzeit 3 Jahre BGBl. II Nr. 272/2005 31. August 2005

Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel Schwerpunkt Parfümerie Lehrzeit 3 Jahre BGBl. II Nr. 272/2005 31. August 2005 Dieser Lehrberuf tritt mit 31.05.2015 außer Kraft! Der Lehrberuf Einzelhandel ist gemäß der Einzelhandel-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 429/2001, als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von drei

Mehr

Lehrabschlussprüfung Industriekaufmann/Industriekauffrau WIEN

Lehrabschlussprüfung Industriekaufmann/Industriekauffrau WIEN Lehrabschlussprüfung Industriekaufmann/Industriekauffrau WIEN Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt? Wirtschaftskammer Wien - Gewerbehaus Rudolf Sallinger Platz 1 1030 Wien (U4 Stadtpark) 2 Wo gibt

Mehr

DIE ARBEITS- LOSENKASSE OCS

DIE ARBEITS- LOSENKASSE OCS DIE ARBEITS- LOSENKASSE OCS IHRE FRAGEN - UNSERE ANTWORTEN www.ocsv.ch 1 WAS SOLL ICH MACHEN, WENN ICH MEINE ARBEIT VERLIERE? Ich wurde entlassen oder mein Vertrag ist beendet Verlieren Sie keine Zeit:

Mehr

PraxisCenter. 02361-93 78 069 02305-35 88 641 Jetzt anrufen! Förderung über Aktivierungsund. für gewerbliche, kaufmännische und pfl egerische Berufe

PraxisCenter. 02361-93 78 069 02305-35 88 641 Jetzt anrufen! Förderung über Aktivierungsund. für gewerbliche, kaufmännische und pfl egerische Berufe PraxisCenter für gewerbliche, kaufmännische und pfl egerische Berufe Aktivierung und berufl iche Eingliederung nach 45 Abs. I, S I, Nr. I SGB III 02361-93 78 069 02305-35 88 641 Jetzt anrufen! Förderung

Mehr

Geförderte Weiterbildungen für Lehrlinge & AusbilderInnen

Geförderte Weiterbildungen für Lehrlinge & AusbilderInnen Geförderte Weiterbildungen für Lehrlinge & AusbilderInnen Eine Initiative von mit den Förderungen von Wer sind wir Die ist eine Initiative von coaches4you. Wir sind ein Trainings und Beratungszentrum mit

Mehr

Ausbildungsbericht (gemäss BBG, Art. 17 Abs. 2) Seite 1

Ausbildungsbericht (gemäss BBG, Art. 17 Abs. 2) Seite 1 Ausbildungsbericht (gemäss BBG, Art. 7 Abs. ) Seite Ausgewählte Arbeits- und Lernsituation(en) Lernende/r Name / Vorname Geburtsdatum / Bürgerort Lehrbetrieb Name / Ort Berufsbildner/in Name / Vorname

Mehr

Betriebsbuchhalter/in

Betriebsbuchhalter/in Betriebsbuchhalter/in Bildungsordnung der Höheren Lehre 1. Die Beschreibung des Berufsbildes 2. Die Zugangsvoraussetzungen 3. Die Lehrdauer 4. Der betriebliche Ausbildungsrahmen 5. Die formale Ausbildung

Mehr

Zielvereinbarung zwischen Teilnehmerin (Praktikantin), Praktikumsstelle und Organisator

Zielvereinbarung zwischen Teilnehmerin (Praktikantin), Praktikumsstelle und Organisator Zielvereinbarung zwischen Teilnehmerin (Praktikantin), Praktikumsstelle und Organisator 1. Rechtsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen: Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) Verordnung zum Arbeitslosenversicherungsgesetz

Mehr

Samuel Hahnemann Schule GmbH Brahmsstrasse 30-A, 8003 Zürich +41 (0)62 822 19 20 +41 (0)62 822 20 88 info@hahnemann.ch www.hahnemann.

Samuel Hahnemann Schule GmbH Brahmsstrasse 30-A, 8003 Zürich +41 (0)62 822 19 20 +41 (0)62 822 20 88 info@hahnemann.ch www.hahnemann. Samuel Hahnemann Schule GmbH Brahmsstrasse 30-A, 8003 Zürich +41 (0)62 822 19 20 +41 (0)62 822 20 88 info@hahnemann.ch www.hahnemann.ch Anrechnung fremder Lernleistungen (AfL) Wenn Sie bereits Kenntnisse,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 14. August 2003 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2003 Ausgegeben am 14. August 2003 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2003 Ausgegeben am 14. August 2003 Teil II 372. Verordnung: Fitnessbetreuung-Ausbildungsordnung 2193

Mehr

FREUDE BILDET DIE BASIS FÜR ERFOLGREICHES LERNEN

FREUDE BILDET DIE BASIS FÜR ERFOLGREICHES LERNEN FREUDE BILDET DIE BASIS FÜR ERFOLGREICHES LERNEN VORBEREITUNG AUF AUSSERORDENTLICHE - - Lehrberuf Einzelhandel www.bfi.wien Ihr Ziel ist es, Ihren Lehrabschluss nachzuholen? Sie haben keine reguläre Lehrzeit

Mehr

epz Europäische euzbq Europäisches Zertifikat zur Berufsqualifikation www.gutgebildet.de Grundkompetenzen für den Übergang Schule - Beruf

epz Europäische euzbq Europäisches Zertifikat zur Berufsqualifikation www.gutgebildet.de Grundkompetenzen für den Übergang Schule - Beruf www.gutgebildet.eu euzbq Europäisches Zertifikat zur Berufsqualifikation Grundkompetenzen für den Übergang Schule - Beruf Landesverband Inhalt euzbq - Europäisches Zertifikat zur Berufsqualifikation Nicht

Mehr

Umschulung Kaufmann für Büromanagement (IHK).

Umschulung Kaufmann für Büromanagement (IHK). ANGEBOTE FÜR ARBEITSUCHENDE Umschulung Kaufmann für Büromanagement (IHK). Gut qualifiziert zurück ins Arbeitsleben. www.tuv.com/akademie UMSCHULUNG Gut geschult direkt zum passenden Arbeitsplatz. Wünschen

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 16. Jänner 2004 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 16. Jänner 2004 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 16. Jänner 2004 Teil II 16. Verordnung: Erlassung der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin

Mehr

Curriculum Zertifiziertes LAP-Training für Prüfer/innen

Curriculum Zertifiziertes LAP-Training für Prüfer/innen Curriculum Zertifiziertes LAP-Training für Prüfer/innen - 1 - Curriculum für das zertifizierte LAP-Training für Prüfer/innen Hintergrund Zur Qualitätssicherung der Lehrabschlussprüfung wurde im Wirtschaftsministerium

Mehr

Bürokaufmann Bürokauffrau

Bürokaufmann Bürokauffrau Berufsbild Bürokaufmann Bürokauffrau Checkliste für die Berufsausbildung Wir sind für Dich da Wir sind für Dich da Impressum Im Impressum steht, wer für diese Broschüre verantwortlich ist Medieninhaber

Mehr

Prüfungsordnung für die Prüfung im Rahmen der Fortbildung Zertifizierter Waldpädagoge in Sachsen-Anhalt

Prüfungsordnung für die Prüfung im Rahmen der Fortbildung Zertifizierter Waldpädagoge in Sachsen-Anhalt Prüfungsordnung für die Prüfung im Rahmen der Fortbildung Zertifizierter Waldpädagoge in Sachsen-Anhalt 1 Zweck der Prüfung In der Abschlussprüfung Zertifikat Waldpädagogik ist festzustellen, ob der/die

Mehr

Die Module des ECDL (nach dem Syllabus 5.0 mit dem Zusatzmodul IT-Sicherheit)

Die Module des ECDL (nach dem Syllabus 5.0 mit dem Zusatzmodul IT-Sicherheit) Die Module des ECDL (nach dem Syllabus 5.0 mit dem Zusatzmodul IT-Sicherheit) Die nachstehenden Lernziele geben einen Überblick über die Lerninhalte der 8 Module des ECDL nach dem seit Februar 2008 gültigen

Mehr

Praktikumsordnung. Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Geltungsbereich

Praktikumsordnung. Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Geltungsbereich Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit Hochschule Emden/Leer Constantiaplatz 4 26723 Emden Praktikumsordnung Bachelorstudiengang Soziale Arbeit 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die studienbegleitenden

Mehr

Dokumenten- Management

Dokumenten- Management Dokumenten- Management Ein Ort für alle Vorgänge Wo war noch gleich der Lieferschein? Welches Material haben wir damals bei Familie Müller benutzt? Wer hat die Rechnung freigegeben? Häufig werden Aktenordner

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 1. Dezember 2004 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 1. Dezember 2004 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 1. Dezember 2004 Teil II 451. Verordnuung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Archiv-, Bibliotheks-

Mehr

Jobchancen LEHRE. Handel. Handel. Buch- und MedienwirtschafterIn Drogistln EDV-Kauffrau/-mann Einzel-

Jobchancen LEHRE. Handel. Handel. Buch- und MedienwirtschafterIn Drogistln EDV-Kauffrau/-mann Einzel- Handel Lehre Ausgabe 2014 2016 Jobchancen LEHRE Handel Buch- und MedienwirtschafterIn Drogistln EDV-Kauffrau/-mann Einzel- Handel handelskauffrau/-mann FleischverkäuferIn Pharmazeutisch-kaufmännischeR

Mehr

Fachschule für Detailhandel Verkaufskurs mit Zertifikat

Fachschule für Detailhandel Verkaufskurs mit Zertifikat Fachschule für Detailhandel Verkaufskurs mit Zertifikat I Inhaltsverzeichnis Seiten 1. Ausbildungsziel 2 2. Zulassungsbedingungen 2 3. Lernziele 3 3.1 Kommunikation 3 3.1.1 Arbeitstechnik und Kommunikation

Mehr

Berufsbegleitende Aufstiegsqualifizierungen

Berufsbegleitende Aufstiegsqualifizierungen Berufsbegleitende Aufstiegsqualifizierungen Was ist ein Fachwirt? Fachwirt ist ein Titel für eine höhere kaufmännische Qualifikation, die auf einer betriebswirtschaftlichen Weiterbildung basiert. Er bildet

Mehr

LAP 2015: Neuerungen im Qualifikations-Verfahren D&A

LAP 2015: Neuerungen im Qualifikations-Verfahren D&A LAP 2015: Neuerungen im Qualifikations-Verfahren D&A (Von dieser Information gibt es unter www.klever.ch/lap-training eine massgeschneiderte Variante für die Ausbildungsbranche Handel) Im Frühsommer 2015

Mehr

Berufsprüfung Detailhandelsspezialist/in. Fallarbeit: Präsentation und Fachgespräch. 0-Serie (Beispiel) Stand: 01.04.2013

Berufsprüfung Detailhandelsspezialist/in. Fallarbeit: Präsentation und Fachgespräch. 0-Serie (Beispiel) Stand: 01.04.2013 Berufsprüfung Detailhandelsspezialist/in Fallarbeit: Präsentation und Fachgespräch Status: 0-Serie (Beispiel) Stand: 01.04.2013 Geschäftsstelle: Sekretariat der Qualitätssicherungs-Kommission, Hotelgasse

Mehr

BIC DO IT YOURSELF Lehrgang. Marketing Kreativ. Bildungscenter = Erfolgscenter

BIC DO IT YOURSELF Lehrgang. Marketing Kreativ. Bildungscenter = Erfolgscenter BILDUNG + KOMPETENZ + NETZWERK = ERFOLG! BIC DO IT YOURSELF Lehrgang Marketing Kreativ Bildungscenter = Erfolgscenter Elisabethstrasse 101/2, A 8010 Graz T: +43 316 347 000 M: +43 699 12 40 44 08 E: office@bic.cc

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 1. Lernfeld 1: Den Einzelhandelsbetrieb erkunden und präsentieren... 13 1.1 Lern- und Arbeitstechniken... 13 1.2 Wirtschaftliche Grundlagen... 15 1.3 Funktionen und

Mehr

Verordnung. ab 01. Oktober 2007 bis 31. Juli 2012 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2270 vom 04. September 2007)

Verordnung. ab 01. Oktober 2007 bis 31. Juli 2012 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2270 vom 04. September 2007) über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel Kauffrau im Einzelhandel (EzHdlAusbErprV)

Mehr

Reglement für die Ausbildung zum Mitglied und Tutor der Insopor Zen Akademie

Reglement für die Ausbildung zum Mitglied und Tutor der Insopor Zen Akademie Seite 1 von 10 Reglement für die Ausbildung zum Mitglied und Tutor der Insopor Zen Akademie Inhalt: 1. Allgemeines 2. Fachtechnische Kommission 3. Finanzielles 4. Anforderungen an das Lehrzentrum 5. Ausbildung:

Mehr

Die 7 Module des ECDL (Syllabus 5.0)

Die 7 Module des ECDL (Syllabus 5.0) Die 7 Module des ECDL (Syllabus 5.0) Die nachstehenden Lernziele geben einen Überblick über die Lerninhalte der 7 Module des ECDL nach dem seit Februar 2008 gültigen Lehrplan (Syllabus 5.0). Kandidaten

Mehr

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück I, Nummer 1, am 11.02.1998, im Studienjahr 1997/98.

Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück I, Nummer 1, am 11.02.1998, im Studienjahr 1997/98. Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück I, Nummer 1, am 11.02.1998, im Studienjahr 1997/98. 1. Universitätslehrgang Psychosoziale Supervision und Coaching Das Bundesministerium für Wissenschaft

Mehr

Ausbildungsdokumentation

Ausbildungsdokumentation Ausbildungsdokumentation für den Lehrberuf Betiebslogistikkaufmann/frau Lehrzeit: 3 Jahre Lehrling: Vorname(n), Zuname(n) Beginn der Ausbildung Ende der Ausbildung Ausbildungsbetrieb Telefonnummer Ausbilder:

Mehr

BIC - DO IT YOURSELF LEHRGANG VERKAUFSTRAINING

BIC - DO IT YOURSELF LEHRGANG VERKAUFSTRAINING BIC - DO IT YOURSELF LEHRGANG INHALTE: Qualifikations- und Leistungsziele Studienmaterialien Lehrform Zielgruppe Voraussetzung für die Teilnahme Voraussetzung für einen Leistungsnachweis Zertifikat Investition

Mehr

Organisatorische Ansprechpersonen

Organisatorische Ansprechpersonen Organisatorische Ansprechpersonen WIFI Doris Strauß, BA strauss@wifiwien.at 01 476 77-5517 Lehrlingsstelle der WK Wien Sandra Beranek sandra.beranek@wkw.at 01 514 50-2456 1 Zielgruppe Voraussetzungen Personen,

Mehr

Somit stellen wir sicher, dass Sie für leitende Tätigkeiten bestens ausgebildet werden.

Somit stellen wir sicher, dass Sie für leitende Tätigkeiten bestens ausgebildet werden. Ausbildungsinhalte und Konzeption Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Sozialfachwirt/-in konzentriert sich im speziellen auf die Themenbereiche: Personalführung Gesprächsführung Organisationsentwicklung

Mehr

TRICOTRAIN W I R B E W E G E N B I L D U N G

TRICOTRAIN W I R B E W E G E N B I L D U N G W I R B E W E G E N B I L D U N G TRICOTRAIN UNSER TEAM TRICOTRAIN wurde 2002 von Daniel Schröder gegründet und Persönliche und fachliche Kompetenz sind die Basis für erfolgreiches versteht sich als Beratungs-Plattform

Mehr

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT 1 HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT BACHELORSTUDIENGANG WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN ORDNUNG FÜR MODUL 27 (PROJEKT IN DER

Mehr

Interkulturelles Management

Interkulturelles Management = BILDUNG + KOMPETENZ + NETZWERK = ERFOLG! BIC DO IT YOURSELF Lehrgang Interkulturelles Management Bildungscenter = Erfolgscenter Elisabethstrasse 101/2, A 8010 Graz T: +43 316 347 000 M: +43 699 12 40

Mehr

AKADEMIE. Fachkraft für Rechnungswesen. Mit SAP FI und DATEV. www.tuv.com/akademie

AKADEMIE. Fachkraft für Rechnungswesen. Mit SAP FI und DATEV. www.tuv.com/akademie AKADEMIE Fachkraft für Rechnungswesen. Mit SAP FI und DATEV. www.tuv.com/akademie QUALIFIZIERUNG Mit Weiterbildung zurück ins Arbeitsleben. Unternehmen aller Größenordnungen benötigen stets Mitarbeiter

Mehr

LERNEN INTERNATIONAL BEWERBUNG BIS SPÄTESTENS 22. MAI 2015

LERNEN INTERNATIONAL BEWERBUNG BIS SPÄTESTENS 22. MAI 2015 Liebe Studierende, wir freuen uns, dass Sie die Chance ergreifen wollen ein Praktikum im Ausland zu machen. Der Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) vermittelt diese Praktika mit Auslandsaufenthalt

Mehr

ECDL Der Europäische Computerführerschein. Sicher. Aktuell. ECDL.

ECDL Der Europäische Computerführerschein. Sicher. Aktuell. ECDL. ECDL Der Europäische Computerführerschein Sicher. Aktuell. ECDL. WIFI Tirol ECDL DER EUROPÄISCHE COMPUTERFÜHRERSCHEIN Ob Cloud-Computing, Social Media, Tablets, Smartphones oder vieles mehr die rasante

Mehr

Beschreibung der Stellenanforderungen (Anforderungsprofil) Bibliotheksreferendar/in Beamter/in auf Widerruf

Beschreibung der Stellenanforderungen (Anforderungsprofil) Bibliotheksreferendar/in Beamter/in auf Widerruf Dienststelle: Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek Fasanenstr. 88 (im VOLKSWAGEN-Haus) 10623 Berlin Beschreibung der Stellenanforderungen (Anforderungsprofil) Bibliotheksreferendar/in Beamter/in

Mehr

Berufsbeschreibung. BuchhalterIn. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche

Berufsbeschreibung. BuchhalterIn. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche BuchhalterIn Berufsbeschreibung BuchhalterInnen zeichnen die laufenden Geschäftsvorgänge eines Unternehmens auf, indem sie diese auf Buchhaltungskonten verbuchen. Außerdem wirken sie bei der Bilanzerstellung

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Speditionskaufmann/frau laut BGBl. I Nr. 79/2003

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Speditionskaufmann/frau laut BGBl. I Nr. 79/2003 6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Prüfungsordnung für den Lehrberuf Speditionskaufmann/frau laut BGBl. I Nr. 79/2003 Lehrabschlussprüfung Gliederung

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Bürokaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Bürokaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004 6020 Innsbruck, Egger-Lienz-Straße 116 Ihr Partner in allen Fragen der Lehrlingsausbildung Prüfungsordnung für den Lehrberuf Bürokaufmann/frau laut BGBl. II Nr. 245/2004 Lehrabschlussprüfung Gliederung

Mehr

Bildungsförderungen INFORMATIONEN. Eine Servicebroschüre des BHW NÖ. Mit Informationen über:

Bildungsförderungen INFORMATIONEN. Eine Servicebroschüre des BHW NÖ. Mit Informationen über: INFORMATIONEN Bildungsförderungen Eine Servicebroschüre des BHW NÖ Mit Informationen über: Förderstellen in Niederösterreich Beratungs- und Kontaktstellen Finanzielle Unterstützung AMS Österreich 3 Institution:

Mehr

Kaufmann/-frau für Büromanagement

Kaufmann/-frau für Büromanagement A n m e l d u n g z u m L e h r g a n g A n f a h r t s s k i z z e A u s b i l d u n g s v e r b u n d T e l t o w e. V. B i l d u n g s z e n t r u m d e r I H K P o t s d a m Anmeldung (bitte per Post

Mehr

Verkaufsberufe im Einzelhandel: Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Verkäufer/-in, Drogist/- in, Buchhändler/-in, Musikfachhändler/-in (DE)

Verkaufsberufe im Einzelhandel: Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Verkäufer/-in, Drogist/- in, Buchhändler/-in, Musikfachhändler/-in (DE) Lernergebniseinheit: Unit 4: Servicebereich Kasse Zu erreichende Qualifikation: Verkaufsberufe im Einzelhandel: Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Verkäufer/-in, Drogist/- in, Buchhändler/-in, Musikfachhändler/-in

Mehr

Prozesseinheit. Beschaffung

Prozesseinheit. Beschaffung Prozesseinheit Beschaffung Ascom Network Testing AG Einkauf/Lager 12. März 1. April 2010 Lernender.ch Inhaltsverzeichnis Kurzbericht... - 3 - Bedarf... Fehler! Textmarke nicht definiert. Offerte notwendig?...

Mehr

Richtlinien für einen WEITERBILDUNGSPASS FÜR LEHRLINGSAUSBILDERINNEN

Richtlinien für einen WEITERBILDUNGSPASS FÜR LEHRLINGSAUSBILDERINNEN Richtlinien für einen WEITERBILDUNGSPASS FÜR LEHRLINGSAUSBILDERINNEN Der Weiterbildungspass für LehrlingsausbilderInnen ist eine Initiative des Landes Tirol unter Mitwirkung der Wirtschaftskammer Tirol

Mehr

20.09.2010 bis 10.12.2010

20.09.2010 bis 10.12.2010 Kursangebote im Powercoaching 20.09.2010 bis 10.12.2010 Professionelles Bewerbungstraining, Entwicklung beruflicher Perspektiven, Auffrischung oder Erweiterung von EDV Kenntnissen, ein 2-wöchiges Praktikum,

Mehr

BILDUNG. FREUDE INKLUSIVE.

BILDUNG. FREUDE INKLUSIVE. BILDUNG. FREUDE INKLUSIVE. EINZELHANDELSKAUFMANN/-FRAU BÜROKAUFMANN/-FRAU Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung HERBST 2015 www.bfi-tirol.at EINZELHANDELSKAUFMANN/-FRAU BÜROKAUFMANN/-FRAU Vorbereitung

Mehr

Qualitätsaudits und Management-Review

Qualitätsaudits und Management-Review Ausgabe 2 Seite 1 von 4 Qualitätsaudits und Management-Review 1 Qualitätsaudits Der Qualitätsmanagement-Beauftragte führt interne Qualitätsaudits durch, bei denen jeder Bereich inklusive der POCT-Beauftragten

Mehr

Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf

Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Merkblatt 06.1. Qualifikationsverfahren für Erwachsene Kaufleute Basisbildung und Kaufleute erweiterte Grundbildung

Merkblatt 06.1. Qualifikationsverfahren für Erwachsene Kaufleute Basisbildung und Kaufleute erweiterte Grundbildung Merkblatt 06.1 Qualifikationsverfahren für Erwachsene Kaufleute Basisbildung und Kaufleute erweiterte Grundbildung Wer kann ohne berufliche Grundbildung ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidg.

Mehr

FAQs zum EBC*L von den Arbeitsagenturen und KundInnen der Arbeitsagenturen

FAQs zum EBC*L von den Arbeitsagenturen und KundInnen der Arbeitsagenturen EBC*L Deutschland Süd Tel.: +43 1 813 99 77 70 Fax. +43 1 813 99 77 20 office@ebcl-sued.de www.ebcl-sued.de FAQs zum EBC*L von den Arbeitsagenturen und KundInnen der Arbeitsagenturen 1) Warum ist der EBC*L

Mehr

Berufsprüfung Detailhandelsspezialist/in Gruppendiskussion

Berufsprüfung Detailhandelsspezialist/in Gruppendiskussion Berufsprüfung Detailhandelsspezialist/in Gruppendiskussion Status: 0-Serie (Beispiel) Stand: 2015 Ausgangslage In der Gruppendiskussion haben Sie den Auftrag, über ein vorgegebenes Problem zu diskutieren

Mehr

automotive english Excellent command of English for the

automotive english Excellent command of English for the AE automotive automotive english Excellent command of English for the business Automotive English Excellent command of English for the automotive business Wer in der Automobilbranche international agieren

Mehr

Berufsbild EINZELHANDEL. Schwerpunkt Feinkostfachverkauf

Berufsbild EINZELHANDEL. Schwerpunkt Feinkostfachverkauf Berufsbild EINZELHANDEL Schwerpunkt Feinkostfachverkauf BERUFSPROFIL a) Bedarf für die Warenbeschaffung und Durchführung der Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform ermitteln, b) Wareneingänge

Mehr

Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel www.schwaben.ihk.de

Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel www.schwaben.ihk.de Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel Inhalte Kaufleute im Einzelhandel Kompetenzen Auswahl: 3 aus 8 Modulen (à 3 Monate) A U S B I L D U N G Kernkompetenzen profilgebende Beratung, Ware,

Mehr

Merkblatt 06.1. Qualifikationsverfahren für Erwachsene Kaufleute Basisbildung und Kaufleute erweiterte Grundbildung

Merkblatt 06.1. Qualifikationsverfahren für Erwachsene Kaufleute Basisbildung und Kaufleute erweiterte Grundbildung Merkblatt 06.1 Qualifikationsverfahren für Erwachsene Kaufleute Basisbildung und Kaufleute erweiterte Grundbildung Wer kann ohne Lehre das Fähigkeitszeugnis erwerben? Erwachsene, die sich im kaufmännischen

Mehr