Bodenabtrag nach Starkregen Erosionsgefährdungspotenzial erkennen und verringern

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1 Bodenabtrag nach Starkregen Erosionsgefährdungspotenzial erkennen und verringern

2 Zuckerrübenschlag nach Starkregen am 23. Mai 2016 Foto: Heike Weiß, LfULG

3 Maisschlag nach Starkregen am 23. Mai 2016 Foto: Heike Weiß, LfULG

4 Maisschlag nach Starkregen am 23. Mai 2016 Mais Winterraps Foto: Heike Weiß, LfULG

5 Maisschlag nach Starkregen am 23. Mai 2016 Foto: Heike Weiß, LfULG

6 Kartoffelschlag nach Starkregen am 23.Mai 2016 Fotos: Heike Weiß, LfULG

7 Soja-, Ackerbohnenschlag nach Starkregen am 23.Mai 2016 Fotos: Heike Weiß, LfULG

8 Wintergerstenschlag nach Starkregen am Niederschläge: mm mm mm Fahrgasse auf der Großfläche Fotos: Heike Weiß, LfULG

9 Fahrgasse am Vorgewende Foto: Heike Weiß, LfULG

10 Erosionsereignis nach Starkregen Was folgt? in den meisten Fällen erfolgt eine Anzeige Was wird dann geprüft? Wo handelt welche Behörde? CC Verstoß? LfULG/ ISS Verstoß nach BBodenSchG Bodenschutzbehörde Untere Abfall- und Verstoß nach WHG Untere Wasserbehörde Schäden auf Privatgrundstücken Privatrecht

11 Cross Compliance 2016 Broschüre S. 13, Abschnitt 4 Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5) Länder teilen den landwirtschaftlichen Flächen je nach Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung eine bestimmte Klasse zu In Sachsen geregelt in der Verordnung des SMUL zur Umsetzung von Anforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik vom 10.Juni 2010 Einstufungen: CCWasser1 (abweichende Regelung in Sachsen seit ) CCWasser2 CCWind (siehe Seite 14 der Broschüre)

12 Einstufung erfolgt in Sachsen für den ganzen Feldblock Schläge im Feldblock mit Erosionsgefährdungsklasse CCWasser2 : Antrag auf Befreiung von den Anforderungen bis 31. August eines jeden Jahres möglich Wo? = LfULG/ ISS wenn Schlag nicht erosionsgefährdet = Antrag stattgegeben wenn Schlag der Erosionsgefährdungsklasse CCWasser1 zuzuordnen ist, dann Einhaltung der dort vorgegebenen Anforderungen

13 Erosionsstufen - Sachsen CCWasser1 Pflügen erlaubt, wenn die Weiterbearbeitung nicht vor dem 15. Februar erfolgt Weiterbearbeitung vor dem 15. Februar zulässig bei: Herbstdammvorformung zu Kartoffeln eindeutiger, durchgängiger Querbewirtschaftung zum Hang, wobei auf der Fläche wechselnde Hangrichtungen zu berücksichtigen sind

14 CCWasser2 Pflügen verboten vor der Aussaat von Reihenkulturen von 45 cm und mehr z.b. nicht vor Zuckerrüben, Kartoffeln, Sonnenblumen, Mais, Sudangras sowie vor Winterraps, Soja- und Ackerbohnen bei Aussaat in Einzelkornsaat Pflügen verboten vom 01. Dezember bis zum 15. Februar Pflügen zulässig zwischen dem 16. Februar und dem Ablauf des 30. November, wenn unmittelbar die Aussaat folgt und keine Reihenkultur von 45 cm und mehr Reihenabstand angebaut wird spätester Zeitpunkt der Aussaat ist der 30. November

15 In welcher Erosionsgefährdungsklasse befindet sich mein Schlag?

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17 Erosionsgefährdungsklassen der Beispielschläge Fruchtart Zuckerrübe Mais Kartoffeln Sojabohne Ackerbohne Wintergerste kein CCwasser CCwasser1 CCwasser2 x x x x x x

18 Keine Einstufung in eine Erosionsgefährdungsklasse und trotzdem erosionsgefährdet? Informationen geben Erosionsgefährdungskarten

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23 Zuckerrübenschlag ohne Erosionsgefährdungsklasse Foto: Heike Weiß, LfULG

24 Erosionsgefährdete Abflussbahnen und Steillagen im Bereich Lommatzsch

25 Bereich Ebersbach (GRH) Foto: Heike Weiß, LfULG

26 Bereich Linz/ Schönfeld

27 Gedankenanstöße Möglichkeiten der praktischen Umsetzung

28 Grundsätze der guten fachlichenpraxis ( 17, Abs. 2, BBodSchG) standortangepasste Bodenbearbeitung (Witterung, Häufigkeit) Bodenstruktur erhalten oder verbessern (Humus) Bodenverdichtungen möglichst vermeiden (Bodendruck) Bodenabträge möglichst vermeiden (Hangneigung, Bodenbedeckung) bodenschützende Strukturelemente erhalten (Hecken, Feldgehölze, Feldraine) biologische Aktivität des Bodens erhalten oder fördern (Fruchtfolge) standorttypischen Humusgehalt erhalten (Zufuhr organischer Substanz)

29 Bodenbearbeitung Intensität verringern z.b. Ausfallgetreide und raps bei üppigem Wuchs mit Sichelmäher/ Mulcher einkürzen, nächste Bodenbearbeitung erst zur Aussaat Saatbettbereitung minimal gestalten, Getreide und Raps wachsen auch hinter Kluten und Brocken noch gut

30 Bodenbearbeitung quer zum Hang Erddämme im Feld anlegen (z.b. Kartoffeldämme) Unterbodenverdichtung vermeiden (Bereifung) und aufbrechen (Bodenmeißel) Oberbodenverdichtung/ - verschlämmung vermeiden/ beseitigen (z.b. Striegeln, Hacken, (Walzen))

31 Anbaumethoden/ Aussaat Pfluglose Bewirtschaftung der Flächen (z.b. Direktsaat, Streifensaat, pfluglose Bearbeitung) ein- und mehrjährige Zwischenfrüchte in der Fruchtfolge etablieren Begrünung in Reihenkulturen (z.b. Untersaaten im Mais) Verzicht auf Fahrgassen Vorgewende verbreitern, Aussaatmenge erhöhen (auch z.b. bei Mais)

32 Erbsen Winterweizen Foto: Dr. J. Pößneck, H. Weiß, LfULG

33 Bewachsene Streifen (meist Beantragung als ökologische Vorrangfläche möglich, Vorgaben beachten) Pufferstreifen an Gewässern und Feldrändern mind.5 20m (EFA) Entstehung von Dauergrünland im Fokus behalten Begrünungsbahnen im Feld Anlage von Hecken und Gehölzen Anlage von Verteilungssystemen Genehmigung notwendig? Auskunft einholen

34 Schriftenreihe des LfULG, Heft 13/2010 Erosionsschutz in reliefbedingten Abflussbahnen Foto: Voß, SLS

35 Anlage von Verwallungen Beispiel Pröda (Oktober 2016) Foto: Heike Weiß, LfULG

36 Was ist zu tun? Übersicht über die Erosionsgefährdungsklassen der Schläge des Betriebes erstellen Schläge mit erosionsgefährdeten Abflussbahnen und Steillagen heraussuchen Anbauplanung kontrollieren, eventuell umstellen (Möglichkeiten Greening nutzen) Anbautechnologie auf gefährdeten Schlägen umstellen bzw. verschiedene Verfahren auf Teilschlägen erproben

37 Erfahrungsaustausch mit anderen Landwirten Nachbarschaftshilfe Landwirtschaftsbetriebe untereinander Gefährdung von Ortslagen, Straßen usw. analysieren, Problembereiche lokalisieren (u.a. auch Straßendurchlässe und gräben, Zuläufe von Bächen, Kanalisationen)

38 Kontaktaufnahme mit Gemeinden, Straßen- und Bauämtern gemeinsam die Probleme angehen und lösen Foto: Heike Weiß, LfULG

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