3 Fehlendes Gesamtkonzept für Baumaßnahmen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (Kapitel 0405 Titel )
|
|
- Lucas Jaeger
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 3 Fehlendes Gesamtkonzept für Baumaßnahmen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (Kapitel 0405 Titel ) 3.0 Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat keinen Überblick darüber, welche Flächen sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen, welche Baumaßnahmen dazu notwendig sind und mit welchen Baukosten zu rechnen ist. Obwohl sie weder die Wirtschaftlichkeit geprüft noch die Folgekosten untersucht hatte, stimmte der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien neuen Standorten zu. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sollte von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ein Gesamtkonzept und darauf aufbauend ein Bauprogramm für alle notwendigen Großen Baumaßnahmen fordern. So erhält er Klarheit über den Finanzbedarf und kann über einzelne Baumaßnahmen sachgerecht entscheiden. 3.1 Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (Stiftung) hat den gesetzlichen Auftrag, die ihr übertragenen Kulturgüter zu bewahren, zu pflegen und zu ergänzen. Einrichtungen der Stiftung sind die 16 Staatlichen Museen zu Berlin, die Staatsbibliothek zu Berlin, das Geheime Staatsarchiv, das Ibero-Amerikanische Institut und das Staatliche Institut für Musikforschung. Oberstes Beschlussorgan ist der Stiftungsrat, in dem der Bund die Mehrheit der Stimmen hat. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Bundesbeauftragter) hat die Aufsicht über die Stiftung und vertritt den Bund im Stiftungsrat. Der Stiftungsrat beschließt u. a. den jährlichen Haushaltsplan. Dieser ist zudem dem Bundesbeauftragten zur Genehmigung vorzulegen. Bis zum Jahre 2002 finanzierten Bund und Land Berlin die sogenannten Großen Baumaßnahmen der Stiftung (Baukosten über 1 Mio. Euro) gemeinsam. Seitdem finanziert der Bund sie allein. Über diese Maßnahmen entscheiden Bund und Land Berlin nach wie vor gemeinsam. Seit dem Jahre 2004 legt die Stiftung dem Stiftungsrat jährlich eine sogenannte Bauablauf- und Finanzierungsplanung vor. Dort listet sie die bereits genehmigten
2 und einige weitere Große Baumaßnahmen auf. Neben den jeweiligen voraussichtlichen Baukosten gibt sie den Stand der Ausgaben sowie den Mittelbedarf für das laufende und die folgenden sechs Haushaltsjahre an. Diese Übersicht soll für den Stiftungsrat die Grundlage für ggf. notwendige Entscheidungen z. B. bei Finanzierungsproblemen sein und Handlungsspielräume für weitere Vorhaben aufzeigen. Nach der Bauablauf- und Finanzierungsplanung des Jahres 2009 benötigt die Stiftung noch insgesamt etwa 1,3 Mrd. Euro, um die darin aufgeführten Baumaßnahmen durchzuführen. Die Bauablauf- und Finanzierungsplanung enthielt nicht alle Maßnahmen, die die Stiftung beabsichtigte. Beispielsweise fehlten die aus Sicht der Stiftung notwendige Sanierung der Neuen Nationalgalerie und die Baumaßnahmen für die Unterbringung des Museums Europäischer Kulturen nach der von der Stiftung erwogenen Aufgabe des Standorts Berlin-Dahlem. Zudem fehlten Angaben zu weiteren, von der Stiftung als notwendig erachteten Bauabschnitten für die Depots und Werkstätten der Museen und für das Magazin der Staatsbibliothek am Standort Berlin-Friedrichshagen. In den Jahren 2003 bis 2008 stellte der Bund jährlich rund 100 Mio. Euro für die Großen Baumaßnahmen der Stiftung bereit. Im Jahre 2009 sind es 91 Mio. Euro. In den Jahren 2001 bis 2006 gelang es der Stiftung nicht, die vom Bund bereitgestellten Mittel vollständig zu verbauen. So führte die Stiftung ihrer Haushaltsreserve aus nicht verbrauchten Selbstbewirtschaftungsmitteln allein aus Baumitteln 120 Mio. Euro zu. Diese Reserven hat sie für ihren Mehrbedarf in den Jahren ab 2007 eingesetzt oder will sie in den kommenden Jahren noch einsetzen. Die folgende Abbildung zeigt die Finanzierung Großer Baumaßnahmen der Stiftung im Zeitraum der Jahre 1990 bis Der Bundesrechnungshof prüfte die Planung und Durchführung vieler Großer Baumaßnahmen der Stiftung und berichtete über Einzelfälle in seinen Bemerkungen, so über die Bauten auf der Museumsinsel in den Bemerkungen 2004 (Bundestagsdrucksache 15/4200 Nr. 5 S. 102) und über den Bauunterhalt in den vorliegenden Bemerkungen (vgl. Bemerkung Nr. 44).
3 Bei seinen Prüfungen stellte er fest, dass die Stiftung sich bisher keinen vollständigen Überblick erarbeitet hat, welche Flächen sie insgesamt benötigt, um sämtliche 125 Abbildung Finanzierung der Ausgaben der Stiftung für Große Baumaßnahmen 100 Zuführung zur Haushaltsreserve der Selbstbewirtschaftung Beitrag des Landes Berlin Aus Haushaltsreserve ihr zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, welche Baumaßnahmen dazu notwendig sind und mit welchen Bau- und Folgekosten zu rechnen ist. Der Bundesbeauftragte forderte derartige Untersuchungen auch nicht im Stiftungsrat. Anmerkung: Bis 2008 Ist-Daten der Ausgaben der Stiftung; ab 2009 Plandaten der Bauablauf- und Finanzierungsplanung der Stiftung, dabei Summe der Haushaltsreserve 2008 auf die Jahre 2009 bis 2012 gleichmäßig verteilt. Die bei den Prüfungen vorgefundenen Konzepte waren teilweise veraltet. Den im Zuge der Wiedervereinigung erarbeiteten Gesamtplan 1992 zum Flächenbedarf der 16 Museen schrieb die Stiftung zuletzt im Jahre 1995 fort; eine aktuelle Fassung gibt es nicht. Das Konzept für die Staatsbibliothek stammt aus dem Jahre Den
4 Masterplan Museumsinsel Berlin, der sich mit der Wiederherstellung und Modernisierung des historischen Ensembles aus fünf Museen auf der Museumsinsel Berlin befasst, aktualisierte sie zuletzt im Jahre Derzeit geht die Stiftung davon aus, dass mit dem voraussichtlichen Abschluss der Bauarbeiten am Pergamonmuseum im Jahre 2028 die Baumaßnahmen auf der Museumsinsel umgesetzt sein werden. Besonders bei grundlegenden Entscheidungen des Bundesbeauftragten zu neuen Standorten und Unterbringungskonzepten der Stiftung fehlten ihm wichtige Informationen. So entschieden Bund und Land Berlin im Jahre 2004, die Stiftung könne auf dem von ihren Hauptstandorten erheblich entfernten Grundstück des Bundes in Berlin-Friedrichshagen zusätzliche Gebäude für das Magazin der Staatsbibliothek und die Werkstätten und Depots der Museen errichten. Zum Zeitpunkt dieser Entscheidung lag der Stiftung kein vollständiges Verzeichnis zur Größe und Nutzung der Flächen im Gebäudebestand vor, kannte sie ihren Gesamtflächenbedarf nicht, hatte die Stiftung die Notwendigkeit des zusätzlichen Standorts nicht nachgewiesen; insbesondere Angaben zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Unterbringungsmöglichkeiten und zu den Folgekosten der beabsichtigten Maßnahmen machte sie nicht, blieb offen, wie sie freiwerdende Flächen an alten Standorten künftig nutzen will, hatte die Stiftung nicht untersucht, wie sich die neuen Standorte auf ihre jährlichen Betriebskosten auswirken werden. Trotz dieser Defizite entschied der Bundesbeauftragte auch über den Standort Museumshöfe gegenüber der Museumsinsel. Nach dem Masterplan Museumsinsel Berlin sollten hier ursprünglich die Depots und Werkstätten der Museen der Museumsinsel untergebracht werden. Im Zusammenhang mit ihrem Votum für den Standort Berlin-Friedrichshagen entschieden Bund und Land Berlin, das Gelände der Museumshöfe aufzuwerten. In einem neuen sogenannten Kompetenzzentrum sollen nunmehr die wissenschaftlichen Verwaltungen, Fachbibliotheken, Studiensammlungen und weitere Sondereinrichtungen der Museen der Museumsinsel untergebracht werden. Das Gelände bietet aufgrund seiner Größe weitere Entwicklungsmöglichkeiten und soll nach Vorstellung der Stiftung als Ergänzungsstandort für die Museumsinsel entwickelt werden. 3.2 Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass der Bundesbeauftragte grundlegende Entscheidungen zu Baumaßnahmen auf unzureichenden Grundlagen
5 traf. Dies wird an den Standortentscheidungen deutlich. Bei diesen unterblieben wichtige Teile einer Wirtschaftlichkeitsprüfung, wie die Aufnahme des vorhandenen Bestands und des Bedarfs und die Abwägung von Alternativen unter Berücksichtigung etwaiger Folgekosten. Um die Wirtschaftlichkeit einzelner Baumaßnahmen wie auch grundlegender Standortentscheidungen zu sichern, muss nach Auffassung des Bundesrechnungshofes die Stiftung ein umfassendes Konzept zu ihrem Flächenbedarf und dessen Deckung erarbeiten. Wesentlicher Inhalt eines solchen Konzepts sollte sein: eine Erfassung des Flächen- und Gebäudebestands einschließlich Angaben zur Nutzung und Zuordnung der vorhandenen Flächen (dies ist auch für den Bauunterhalt notwendig vgl. Bemerkung Nr. 44), eine Darstellung des bestehenden und künftigen Flächenbedarfs aller Einrichtungen, ein Nutzungskonzept für sämtliche bestehenden und noch benötigten Grundstücke und Gebäude und darauf aufbauend eine Zusammenstellung der notwendigen Maßnahmen an den Gebäuden (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten). Die Stiftung sollte in dem Konzept auch Wechselwirkungen der jeweiligen Einzelmaßnahmen untereinander aufzeigen und bewerten. Zudem muss sie entscheiden, welche Maßnahmen vorrangig abgearbeitet werden sollen. Dazu muss die Stiftung die Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten untersuchen. Transparent machen sollte die Stiftung auch, wo Risiken bestehen, beispielsweise weil eine Planung wegen noch laufender Diskussion über den Standort eines Museums noch nicht abgeschlossen werden kann. Die Stiftung sollte das Konzept regelmäßig an aktuelle Entwicklungen anpassen. Auf Basis dieser Gesamtschau ist sie in der Lage, ein alle Baumaßnahmen umfassendes Bauprogramm zu erstellen. Darin muss sie die Baukosten, den Zeitplan sowie die zu erwartenden Betriebskosten darstellen. Das Bauprogramm sollte sie mit Fortschreiten der Planung zu einzelnen Baumaßnahmen konkretisieren. Da der Bund sämtliche Großen Baumaßnahmen der Stiftung finanziert, hat er ein Anrecht auf größtmögliche Transparenz und Planungssicherheit. Dazu gehört auch, dass die Stiftung ihren Gesamtfinanzierungsbedarf offenlegt. Der Bundesbeauftragte kann über Einzelmaßnahmen, beispielsweise Neubauten auf neuen Grundstücken, nur sachgerecht entscheiden, wenn er ihre Eignung im Rahmen eines
6 Gesamtkonzepts bewerten und die Auswirkungen auf den Gesamtfinanzierungsbedarf der Stiftung im Bauprogramm abschätzen kann. 3.3 Der Bundesbeauftragte hat eingeräumt, dass er keinen Überblick über die voraussichtlich fälligen Gesamtausgaben des Bundes für notwendige Neu- und Umbaumaßnahmen und über deren Finanzierungszeitraum habe. Die notwendigen Baumaßnahmen abschließend zu erfassen, sehe er aufgrund der Komplexität und der zeitlich weitreichenden Maßnahmen als derzeit nicht möglich an. Bewährt habe sich hingegen die Bauablauf- und Finanzierungsplanung. Eine höhere Planungssicherheit sei kaum zu erlangen. Alle Beteiligten seien sich darüber einig, dass eine mittelfristige Finanzplanung ausreichend sei. Erstmalig und zusätzlich zur bisherigen Praxis werde die Stiftung dem Stiftungsrat noch im Jahre 2009 über das weitere, von der aktuellen Bauablauf- und Finanzierungsplanung noch nicht erfasste Bauprogramm berichten. Gemeinsam werde erörtert, in welcher Reihenfolge die Maßnahmen abgearbeitet werden könnten. Zwar sei richtig, dass bei der Entscheidung über neue Standorte nicht immer Bestandsdaten und nur grobe Kostenangaben vorgelegen hätten. Der Bundesbeauftragte habe aber auf ausreichender Grundlage entschieden. Die Vorteile des neuen Standorts Berlin-Friedrichshagen seien überzeugend. Insoweit sei es beispielsweise nicht notwendig gewesen, die übrigen Folgekosten oder die Auswirkungen auf die Betriebskosten der Stiftung insgesamt zu ermitteln. Der Bundesbeauftragte hat zudem erklärt, er vertraue darauf, dass der Bund auch künftig jährlich 90 bis 100 Mio. Euro für Große Baumaßnahmen der Stiftung bereitstellen werde, mit denen auch Kostensteigerungen aufgefangen werden könnten. 3.4 Die Argumente des Bundesbeauftragten entkräften nicht die Notwendigkeit des vom Bundesrechnungshof geforderten Gesamtkonzepts. Gerade die von ihm angeführte Komplexität der Baumaßnahmen der Stiftung verlangt umfassende Informationen, um für die Stiftung und den Bund die notwendige Transparenz und Planungssicherheit herzustellen.
7 Der Bundesbeauftragte hätte die weitreichende Entscheidung beispielsweise über den Standort Berlin-Friedrichshagen nicht ohne Kenntnis über den Bestand an Flächen und Gebäuden, die Auswirkungen auf die anderen betroffenen Liegenschaften und die Folgekosten treffen dürfen. Hätte ihm bereits seinerzeit ein Gesamtkonzept vorgelegen, hätte er auf sicherer Basis über die Nutzung dieses Grundstücks und über die Errichtung von Neubauten entscheiden können. Im Übrigen hätte die Stiftung auch dann die Folgekosten der Standortentscheidung untersuchen und benennen müssen, wenn der Standort ohne Alternative gewesen wäre. Der Bundesrechnungshof hält die Bauablauf- und Finanzierungsplanung der Stiftung durchaus für eine mittelfristige Planung geeignet. Sie reicht jedoch bei den komplexen und zeitlich weitreichenden Vorhaben der Stiftung bei weitem nicht aus. Schließlich soll allein die Umsetzung des Masterplans Museumsinsel Berlin erst in knapp 20 Jahren abgeschlossen sein. Insofern hält der Bundesrechnungshof es für richtig, dass sich der Stiftungsrat auch mit den noch nicht erfassten Baumaßnahmen beschäftigen will. Die notwendigen Arbeiten der Stiftung für ein Gesamtkonzept kann dies jedoch nicht ersetzen. Der Bundesrechnungshof verkennt nicht, dass diese Arbeiten für die Stiftung aufwendig sind. Allerdings sind wesentliche Teile, wie die Bestandsaufnahme, auch für einen wirtschaftlichen Bauunterhalt erforderlich und von der Stiftung in diesem Zusammenhang auch zugesagt (vgl. Bemerkung Nr. 44). Der Bundesrechnungshof geht davon aus, dass die Stiftung auch in ihren Kernaufgaben davon profitiert, wenn sie sich umfassend darüber klar wird, wie sie ihre Aufgaben künftig wahrnehmen will. Der Bund finanziert die Stiftung über die Jahre mit Milliarden Euro. Er hat daher ein Anrecht darauf, dass die Stiftung ihre Absichten und deren finanzielle Auswirkungen offenlegt. Der Bundesbeauftragte geht davon aus, dass der Haushaltsgesetzgeber auch künftig jährlich 90 bis 100 Mio. Euro für Baumaßnahmen der Stiftung bereitstellen wird. Der Bundesbeauftragte und die Stiftung kennen zurzeit weder den Gesamtfinanzbedarf noch haben sie einen Zeitplan für alle in Frage kommenden Baumaßnahmen. Damit sind sie auch nicht in der Lage zu begründen, ob diese Mittel des Bundes jährlich erforderlich sind. In den Jahren 2001 bis 2006 stellte der Bund offenkundig mehr Mittel zur Verfügung als die Stiftung brauchte. Auch im Hinblick auf eine sachgerechte Veranschlagung der Baumittel im Bundeshaushalt hält der Bundesrechnungshof ein Gesamtkonzept, das auch den Gesamtfinanzierungsbedarf benennt, für unverzichtbar.
6 Bundessozialministerium und Rentenversicherung nehmen seit Jahren falsche Rentenberechnungen in Kauf (Kapitel 1113 Titelgruppe 02)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) 6 Bundessozialministerium und Rentenversicherung nehmen seit Jahren falsche Rentenberechnungen in Kauf (Kapitel 1113 Titelgruppe 02) 6.0 Das Bundessozialministerium
Mehr15 Mehrausgaben und Verzögerungen beim Elektronischen Vollstreckungssystem der Zollverwaltung (Kapitel 0813)
Bundesministerium der Finanzen (BMF) (Einzelplan 08) 15 Mehrausgaben und Verzögerungen beim Elektronischen Vollstreckungssystem der Zollverwaltung (Kapitel 0813) 15.0 Die Ausgaben für ein IT-Verfahren
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/1270 16. Wahlperiode 07-03-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft
MehrKapitel Maßregelvollzug
Kapitel 15 130 96 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2016 2015 2016 2014 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 15 130 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 312 Vermischte
Mehr81 Unzureichendes Vertragsmanagement bei verbilligt veräußerten Grundstücken
517 fest, dass die FMSA Gebühren bei staatlich gestützten Kreditinstituten nur für die Beantragung der Hilfen erhob. Für die laufende Überwachung bereits gewährter finanzieller Hilfen stellte sie keine
MehrSenatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H / /
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H 1423-1/2016-6-5 030/9020 3503 ansgar.ostermann@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11989 17. Wahlperiode 28. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter
Mehr21 Rentenversicherungsträger scheuen Leistungsvergleiche (Kapitel 1113 Titelgruppe 02)
21 Rentenversicherungsträger scheuen Leistungsvergleiche (Kapitel 1113 Titelgruppe 02) 21.0 Der Gesetzgeber hat die Träger der Deutschen Rentenversicherung verpflichtet, ihren Verwaltungsaufwand zu senken
MehrVertrag über die aus der Hauptstadtfunktion Berlins abgeleitete Kulturfinanzierung und die Abgeltung von Sonderbelastungen der Bundeshauptstadt
Vertrag über die aus der Hauptstadtfunktion Berlins abgeleitete Kulturfinanzierung und die Abgeltung von Sonderbelastungen der Bundeshauptstadt - Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2007 - Die Bundesrepublik
Mehr9 Versorgung der Bundespolizei mit Dienstkleidung schlecht organisiert (Kapitel 0625 Titel und )
21 9 Versorgung der Bundespolizei mit Dienstkleidung schlecht organisiert (Kapitel 0625 Titel 514 01 und 812 01) 9.0 Die Versorgung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei mit Dienstkleidung
MehrRichtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten. A. Gegenstand der Förderung
Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten A. Gegenstand der Förderung Die Region Hannover fördert im Rahmen der jeweils bereitgestellten Haushaltsmittel 1. die Schaffung neuer Plätze in Kindertagesstätten
MehrErgebnisniederschrift. über die Sitzung der Fachkonferenz Beiträge. am 24. März in Berlin
über die Sitzung der am in Berlin Inhaltsübersicht Seite Top 1 Abgrenzung zwischen dem nachgehenden Leistungsanspruch nach 19 Abs. 2 Satz 1 SGB V, der Auffang-Versicherungspflicht nach 5 Abs. 1 Nr. 13
MehrEinführung und Finanzierung der elektronischen Aktenführung in ausgewählten Bereichen der Berliner Verwaltung.
Der Senat von Berlin Berlin, den 28. Juli 2015 SenInnSport ZS C 2 9(0)223 2144 Ludwig.Bohrer@seninnsport.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses über
MehrF i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO
Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO Vom 9. Mai 2016 (1) 47 Sachliche und zeitliche Bindung, leistungsbezogene Bewirtschaftung (2) Soweit
MehrModerierter Konzeptdialog über den Karneval der Kulturen ab Fortschrittsbericht
Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 26. Oktober 2015 Integration und Frauen Tel.: 9017 (917) - 2365 - III B - E-Mail: robin.schneider@intmig.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über
Mehr63 Bundeswehr sollte Erwerb von Luftkissenfahrzeugen nicht weiter ver- Kat. B folgen (Kapitel 1416 Titel )
351 63 Bundeswehr sollte Erwerb von Luftkissenfahrzeugen nicht weiter ver- Kat. B folgen (Kapitel 1416 Titel 554 10) 63.0 Seit dem Jahr 2000 hat die Bundeswehr vergeblich versucht, militärisch nutzbare
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (Einzelplan 09)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) (Einzelplan 09) 20 Boomende Tourismusbranche muss sich stärker an der Finanzierung der Deutschen Zentrale für Tourismus beteiligen (Kapitel 0904 Titel
MehrÜbergreifende und querschnittliche Prüfungsergebnisse
Übergreifende und querschnittliche Prüfungsergebnisse 3 Bund kontrolliert den Erfolg seiner Unternehmensbeteiligungen nicht ausreichend (Bundesministerium der Finanzen (BMF)) 3.0 Die Beteiligungsverwaltungen
MehrORH-Bericht 2006 TNr. 17
ORH-Bericht 2006 TNr. 17 Unterhalt staatlicher Gebäude Jahresbericht des ORH Beschluss des Landtags vom 17. April 2007 (Drs. 15/7950 Nr. 2 b) Stellungnahme des Staatsministeriums der Finanzen vom 29. Januar
MehrDer Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.
Berlin, 5. Juli 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen
Mehr14.024 VV zu 24 und 54 LHO
24 Baumaßnahmen, Beschaffungen, Entwicklungsvorhaben (1) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenermittlungen und Erläuterungen vorliegen,
MehrEnergetische Sanierungsprozesse aus Sicht der W-Eigentümer
www.bagso.de Energetische Sanierungsprozesse aus Sicht der W-Eigentümer - Hemmnisse und Ziele - Vortrag von Gabriele Heinrich bei der NRW.BANK in Düsseldorf am 29.8.2016 Eigentumswohnungen > 2 Mio. Eigentumswohnungen
MehrUnterbringung von Flüchtlingen
Unterbringung von Flüchtlingen Allgemeines Entwicklung der Asylantragszahlen -bundesweit 193.063 127.210 166.951 143.429 117.648 91.471 50.152 30.100 28.018 48.589 77.651 127.023 202.834 303.443 438.191
MehrUnterrichtung. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/44. durch das Europäische Parlament
Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/44 24.11.94 Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Finanzierung der Gemeinsamen Außenund Sicherheitspolitik (GASP) DAS EUROPÄISCHE
Mehr88.0 88.1. 88.1.1 Prüfungsschwerpunkte
88 Mehreinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe durch Subventionsabbau und Verfahrensänderungen bei der Energie- und Stromsteuer (Kapitel 6001 verschiedene Titel) Kat. C 88.0 Eine Änderung des Energie-
MehrJahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003
Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung... 3 2. Feststellungen
MehrBundesministerium für Verkehr, Bau- November 2004 und Wohnungswesen
Bundesministerium für Verkehr, Bau- November 2004 und Wohnungswesen Vereinbarung über die Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn vom 29. Juni 1994 (Kompensation für die Folgen des Verlustes des Sitzes
MehrAmtsgericht Hannover Entscheidung vom Aktenzeichen 70 II 265/07
Fall: Amtsgericht Hannover Entscheidung vom 22.6.2007 Aktenzeichen 70 II 265/07 Eine Wohnungseigentümerversammlung beschließt die bestehende Gasheizkesselanlage durch eine Pellets- Heizanlage mit zwei
MehrWindenergie-auf-See-Gesetz Aufgaben des BSH. Berlin, Janine Sänger-Graef
Windenergie-auf-See-Gesetz Aufgaben des BSH Berlin, 20.10.2016 WindSeeG Am 18.10.2016 verkündet, tritt am 1.1.2017 in Kraft Es bleibt beim Ziel 15.000 MW bis 2030 aus Offshorewind Umstellung Erneuerbare-Energien-Gesetz
Mehr60 Dringender Regelungsbedarf bei der IT-Sicherheit der Bundeswehr Kat. B
338 60 Dringender Regelungsbedarf bei der IT-Sicherheit der Bundeswehr Kat. B 60.0 Die IT-Sicherheitsvorschriften des Bundesverteidigungsministeriums sind nicht aktuell. Seine dem Parlament im Jahr 2006
MehrAuswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV
MehrAnlage 3 gem. Nr. 3.1 VVG zu 44 LHO - Muster Projektantrag -
Anlage 3 gem. Nr. 3.1 VVG zu 44 LHO - Muster Projektantrag - Vorblatt zum Antrag I. Gliederung des Projektantrags 1. Antragstellerin/ Antragsteller 2. Maßnahme 3. Finanzierungsplan 4. Beantragte Förderung
MehrAntwort. Drucksache 16/9783. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9783 22.09.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3819 vom 25. August 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9628
MehrErstellung eines Klimaschutz-Teilkonzeptes für die sozialen, kulturellen und öffentlichen Gebäude der Stadt Kempten (Allgäu)
Erstellung eines Klimaschutz-Teilkonzeptes für die sozialen, kulturellen und öffentlichen Gebäude der Stadt Kempten (Allgäu) Laufzeit des Vorhabens: 2009 2011 Förderkennzeichen: 03KS0273 Gefördert vom
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3107 18. Wahlperiode 29.06.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und der Landesregierung Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Baulicher
MehrV E R E I N B A R U N G
V E R E I N B A R U N G zwischen dem GKV-Spitzenverband 1, Berlin und dem Bundesversicherungsamt, Bonn nach 8 Abs. 3 Satz 10 SGB XI vom 01. Juli 2008 1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund
MehrDer Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar 2013 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Bundesrat Drucksache 754/12 (Beschluss) 01.02.13 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung
MehrBaugesetz der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchenbaugesetz KBauG)
Kirchenbaugesetz KBauG 815 Baugesetz der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchenbaugesetz KBauG) Vom 25. April 2009 (ABl. 2009 S. 222) Inhaltsübersicht 1 Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
MehrGeschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums
Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März 2013 1 Einberufung des Kuratoriums (1) Der Vorsitzende beruft das Kuratorium nach Bedarf ein; auf Verlangen von drei
MehrSoll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.
Einnahmen gruppen 73 Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 119 73 270 Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend ver- 0,0 a) 0,0 0,0 wendeten Zuweisungen/Zuschüssen
MehrINTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION
1 von 6 26.02.2010 09:46 INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION Übereinkommen 182 Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999 Dieses
MehrIn München untergebrachte Flüchtlinge Eine Bestandsaufnahme zum Ende Dezember 2015
Autorin: Michaela-Christine Zeller Tabellen und Grafiken: Michaela-Christine Zeller Karte: Anna von Pfaler In München untergebrachte Flüchtlinge Eine Bestandsaufnahme zum Ende Dezember 2015 2015 sind circa
MehrFörderung von Stiftungsprofessuren an Universitäten
Förderung von Stiftungsprofessuren an Universitäten A U S S C H R E I B U N G W S 2 0 1 4 / 2 0 1 5 Im Rahmen ihrer Stiftungsaufgabe schreibt die Carl-Zeiss-Stiftung die Förderung von Stiftungsprofessuren
MehrVorlage für den Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Vorlagen Nr.: HuF 2016-2021/130 Tagesordnungspunkt 7) zur Beschlussfassung Optimierung der Finanzierungsstruktur der Windpark Hainhaus GmbH & Co. KG hier: Aufnahme
MehrDrucksache 17 / 11 785 Kleine Anfrage. 17.17. Wahlperiode. des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) Stiftung Grün Berlin?
Drucksache 17 / 11 785 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Turgut Altug (GRÜNE) vom 19. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2013) und Antwort Stiftung
MehrBetriebswirtschaftliche Schwerpunkte der Unternehmensgründung I
Michael Schefczyk unter Mitarbeit von Frank Pankotsch Betriebswirtschaftliche Schwerpunkte der Unternehmensgründung I - Kopfkurs - Professionalisierungsstudium Start Up Counselling Das dieser Veröffentlichung
MehrUmfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung. LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am
Umfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am 24.09.2015 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung? Entwurfsplanung Schleswig-Holstein.
Mehr17 Unklare Vermögens- und Ertragslage bei der Deutschen Rentenversicherung
17 Unklare Vermögens- und Ertragslage bei der Deutschen Rentenversicherung 17.0 Die Träger der Deutschen Rentenversicherung wenden bei der Buchführung für ihre Eigenbetriebe die Grundsätze ordnungsmäßiger
MehrFinanzämter prüfen Mieteinkünfte unzureichend Kat. B (Kapitel 6001 Titel )
542 86.4 Der Bundesrechnungshof hält an seiner Forderung fest, dass das Bundesfinanzministerium zügig auf eine Gesetzesänderung hinwirken sollte. Er erwartet, dass es nunmehr möglichst rasch einen Gesetzentwurf
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
447.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 291 ausgegeben am 21. November 2007 Gesetz vom 20. September 2007 über die "Kulturstiftung Liechtenstein" (LKStG) 1 Dem nachstehenden vom Landtag
MehrKapitel Fachbereich Medizin der Universität zu Köln und Universitätsklinikum Köln
176 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2017 2016 2017 2015 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 06 105 Fachbereich Medizin der Universität zu Köln und Universitätsklinikum
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Erhöhung der Rechtssicherheit Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Neufassung der 27. Hauptstücks des ABGB Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
MehrDER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,
CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften
Mehr3.2.3 Länderverfassungen und Denkmalschutzgesetze der Länder Kommunen/ Gemeindliche Ebene Freie Träger die vierte nationale
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 15 1 Einleitung... 17 1.1 Leitgedanken der Arbeit mit Darstellung der Ziele... 18 1.2 Thematische Abgrenzung... 20 1.3 Untersuchungsschritte und Methoden...
MehrSatzung des Kirchenkreises Minden über den Finanzausgleich
Finanzsatzung Kirchenkreis Minden SaFKKMi 4171 Satzung des Kirchenkreises Minden über den Finanzausgleich Vom 4. Dezember 2004 (KABl. 2004 S. 330) Präambel 1In geistlicher Verbundenheit untereinander und
Mehrüber Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung
84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen
Mehrfür die Interne Revision der Universitätsverwaltung Münster
Anlage 7 der Dienstanweisung zur Finanzbuchhaltung Geschäftsordnung der Internen Revision Geschäftsordnung für die Interne Revision der Universitätsverwaltung Münster Inhaltsverzeichnis 1. Funktion der
Mehr13/04 Organisation. Öffentlich-rechtliche Stiftungen. Leitsätze
13/04 Organisation Öffentlich-rechtliche Stiftungen Leitsätze (1) Die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung kommt vor allem in Betracht, wenn eine Aufgabe unabhängiger von externen Einflüssen
MehrÖffentliche Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2015
Seite: 5 Öffentliche Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2015 -- Baupläne/Bauvoranfragen 1 a) Bauantrag Fa. Koppitz Entsorgungs-GmbH, Knetzgau, für den Neubau eines Sprinklerwasservorratsbehälters 2 b) Bauantrag
MehrTeil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec.
Teil 1: Neues Obligationenrecht Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. HSG Überblick Neue gesetzliche Bestimmungen Mögliche Auslegung
MehrAntrag beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur Förderung von Gestaltungsbeiräten in Kommunen
Antrag beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur Förderung von Gestaltungsbeiräten in Kommunen Stadt / Gemeinde (Ober-)BürgermeisterIn AnsprechpartnerIn Straße, Hausnummer PLZ,
MehrFür den "Haushaltsplan-Neueinsteiger"
Für den "Haushaltsplan-Neueinsteiger" Was ist eigentlich der Haushaltsplan? Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung und enthält alle Aufgaben, die die Gemeinde im laufenden Jahr erfüllen möchte.
MehrRahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studierendenschaft. 1 Finanzen der Studierendenschaft
Rahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studierendenschaft 1 Finanzen der Studierendenschaft Das Finanzwesen der Studierendenschaft richtet sich nach einer von ihr nach Maßgabe dieser Rahmenvorgaben und
MehrStellungnahme der Deutschen Rheuma-Liga zum Referentenentwurf
Stellungnahme der Deutschen Rheuma-Liga zum Referentenentwurf Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur-
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,
MehrTarifvertrag. zur Führung, Verwaltung und Sicherung der Wertguthaben. von. Langzeitkonten. (Wertguthaben-TV)
1 Tarifpolitik Tarifvertrag zur Führung, Verwaltung und Sicherung der Wertguthaben von Langzeitkonten (Wertguthaben-TV) Stand nach 3. ÄTV Wertguthaben-TV 2009 2 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Einbeziehung
MehrAnlage 2 Antrag des Trägers/Letztempfängers auf Gewährung einer Zuwendung
Anlage 2 Antrag des Trägers/Letztempfängers auf Gewährung einer Zuwendung Name, Anschrift, Rechtsform des Trägers der Kindertageseinrichtung Ort, Datum Auskunft erteilt: Tel.-Nr. an den zuständigen örtlichen
MehrFörderung von Stiftungsprofessuren zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Digitalisierung
Förderung von Stiftungsprofessuren zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Digitalisierung A u s s c h r e i b u n g 2015 Im Rahmen ihrer Stiftungsaufgabe schreibt die Carl-Zeiss-Stiftung
MehrLeitfaden zur Erstellung der Masterarbeit in der Erziehungswissenschaft Schwerpunkt Sozialpädagogik
Stand: SoSe 204 Institut für Erziehungswissenschaft Arbeitsbereich Sozialpädagogik Georgskommende 33 4843 Münster Leitfaden zur Erstellung der Masterarbeit in der Erziehungswissenschaft Schwerpunkt Sozialpädagogik
MehrPressemitteilung. Einwohnergemeinderat. Aus dem Einwohnergemeinderat Sarnen
Einwohnergemeinderat Pressemitteilung Aus dem Einwohnergemeinderat Sarnen Gemeindeverwaltung: Projekt Überprüfung der Organisationsstruktur mit der Einrichtung einer Geschäftsleitung Es ist das Ziel des
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Leizinsen und Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) - Wächter über die Währungsstabilität Das komplette Material finden Sie
MehrVerbesserungsmaßnahmen für den Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg 2. Bericht, Dezember 2014
FHH BSU / HPA 18.12.2014 Verbesserungsmaßnahmen für den Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg 2. Bericht, Dezember 2014 1. Übersicht über die Verbesserungsmaßnahmen
MehrGrundmuster - Antrag - zur Gewährung einer Zuwendung an Gemeinden (GV)
Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 47 vom 20. November 2003 1315 Grundmuster - Antrag - zur Gewährung einer Zuwendung an Gemeinden (GV) Das Grundmuster 1 enthält die für die Abwicklung
MehrDeutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) (Einzelplan 12) 4 Umbau einer Bundesstraße zweckmäßiger und kostengünstiger als
MehrBEKANNTMACHUNG DES FÜR DAS GRUNDSTÜCK ULMER HÖH IN DÜSSELDORF
BEKANNTMACHUNG DES FÜR DAS GRUNDSTÜCK ULMER HÖH IN DÜSSELDORF 1 Verkäufer des Grundstücks Das Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) Mercedesstraße
MehrEuGH C-399/14 - Waldschlösschenbrücke -
EuGH 14.01.2016 C-399/14 - Waldschlösschenbrücke - Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach Fachanwältin für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer 60329 Frankfurt am Main * Niddastraße 74
MehrKapitel Sozialpolitische Maßnahmen und Bekämpfung von Armut
70 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 11 042 Sozialpolitische Maßnahmen und Bekämpfung von Armut E i n n a h m
MehrKommunaler Sozialverband Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts Höherer Kommunalverband Kommunaler Sozialverband Sachsen Fachbereich 3 Integrationsamt Kommunaler Sozialverband Sachsen Antrag für 2017 auf investive Förderung Außenstelle
MehrBerichtsentwurf der Beauftragten der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich (Stand )
Berichtsentwurf der Beauftragten der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich (Stand 10.10.2016) Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 1 Für den Bericht untersuchte Fragestellungen
MehrParameter unternehmerischer Entscheidungen
Parameter unternehmerischer Entscheidungen Dr. Hans-Peter Schiffer - Leiter Genehmigungen und Umweltschutz 3. Nachbarschaftsforum, Niederaußem 18. Mai 2010 SEITE 1 Generelle Parameter SEITE 2 Parameter
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/2059 19. Wahlperiode 03.02.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Andy Grote (SPD) vom 23.01.09 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungsbau
MehrDeutschland-Tag des Nahverkehrs
Seite 1 von 5 Deutschland-Tag des Nahverkehrs Verkehrsbetriebe beklagen fehlende Unterstützung von Bund und Länder. Deutschlands Infrastruktur bröckelt: Auch bei Bussen und Bahnen hat die Sanierung von
MehrHumanitäre Stiftung SRK
Humanitäre Stiftung SRK Richtlinien für die Vergabungen der Humanitären Stiftung SRK (Vergaberichtlinien) Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist ein von der Eidgenossenschaft anerkannter, privater Verein,
Mehr13. Wahlperiode
13. Wahlperiode 03. 12. 2002 Kleine Anfrage der Abg. Heike Dederer GRÜNE und Antwort des Sozialministeriums Ambulante Rehabilitation in Baden-Württemberg nach Einführung des SGB IX Kleine Anfrage Ich frage
MehrBAUDEZERNENT GR TOP 5 a)
BAUDEZERNENT GR 15.05.2013 TOP 5 a) AMT FÜR HOCHBAU UND GEBÄUDEWIRTSCHAFT DRUCKSACHE NR. 89/2013 Lfd-Nr.: / - öffentlich - Balingen, 08.05.2013 Vorlage zur Behandlung in folgenden Gremien: Stadtwerkeausschuss
MehrErstellung eines Business Plans: Welche Inhalte sind sinnvoll? Business Plan
rstellung eines Business Plans: Welche Inhalte sind sinnvoll? Liquide Mittel Geschäftsmodell Person des Gründers Finanzierung Business Plan Markt und Wettbewerb Zukunft und rfolg Struktur und Prozesse
MehrP r o t o k o l l TAGESORDNUNG
P r o t o k o l l über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung der Stadt Rehburg-Loccum am 21.04.2015, Sitzungssaal, Heidtorstraße 2, 31547 Rehburg-Loccum Teilnehmer/Innen Ausschussvorsitzender
MehrSitzungsvorlage Nr. 55/2001 Ausschuss f.wirtschaft,infrastruktur u. Verwaltung am 20.Juni.2001
Sitzungsvorlage Nr. 55/2001 Ausschuss f.wirtschaft,infrastruktur u. Verwaltung am 20.Juni.2001 zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung - 17.08.01 Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens Beteiligung
MehrStadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013
Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013 Der Oberbürgermeister IV/51-514-RAA-De Dezernat/Fachbereich/AZ 03.04.13 Datum Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Behandlung Integrationsrat 16.04.2013 Beratung öffentlich
MehrEntwurf einer Verordnung
Entwurf einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Zweite Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung A. Problem Der Festzuschlag, den Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger
MehrDer Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:
Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 23.11.2012 Jugend und Wissenschaft Tel.: 90227 (9227) - 5554 - III E 4 - Fax: 90227 (9227) - 5919 E-Mail: karsten.heinlein@senbjw.berlin.de An den Vorsitzenden
MehrStiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatzund Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen. Satzung
Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatzund Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen Satzung in der Fassung vom 21. März 1986 mit den Änderungen durch die Beschlüsse des Stiftungsrates
MehrEinnahmen und Ausgaben buchen: Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten
Einnahmen und Ausgaben buchen: Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten Wo und wie buche ich Rechnungen, Mieten und Hausgelder? Kann ich diese auswerten lassen? Sie können alle Formen von Einnahmen
Mehr14 Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten kann verbessert werden (Kapitel 0902 Titelgruppe 06 Titel 893 61)
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Einzelplan 09) 14 Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten kann verbessert werden (Kapitel 0902 Titelgruppe 06 Titel 893 61) 14.0 Die Förderung
MehrDie Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (Auszug)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 (Auszug) Die EnEV 2014 ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft. Im Vergleich zur alten EnEV 2009 sind einige Neuerungen in Kraft getreten. Im Folgenden werden die wichtigsten
MehrKurzbeschreibung zum vereinfachten Sanierungsverfahren nach dem BauGB
Das vereinfachte Sanierungsverfahren nach dem besonderen Städtebaurecht und die Vorteile, die sich der Gemeinde und den Bürgern im Sanierungsgebiet dadurch bieten Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE.
Landtag von Baden-Württemberg 4. Wahlperiode Drucksache 4 / 59. 08. 008 Antrag der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Umweltministeriums Klimaschutz-Plus 007 und 008 Antrag Der Landtag
MehrDas Ethnologische Museum zieht zum Humboldt-Forum
Das Ethnologische Museum zieht zum Humboldt-Forum Standortverwaltung im Härtetest Boris Gliesmann, Abt. Sammlungen und Musikethnologie, Medien- Technik und Berliner Phonogrammarchiv In Vorbereitung
MehrVorlage zur Beschlussfassung
Drucksache 17/0055 (alt Drucksache 16/4112) 08.12.2011 17. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Umsetzung des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der
Mehr