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1 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Mitteilung zur Kenntnisnahme Barrierefreiheit für alle Wahllokale in Berlin Drucksachen 17/0889 und 17/0159

2 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/1143

3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport I A /010 9(0) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen M i t t e i l u n g - zur Kenntnisnahme - über Barrierefreiheit für alle Wahllokale in Berlin - Drucksachen Nrn. 17/0889 und 17/ Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 21. März 2013 folgendes beschlossen: Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass bei künftigen Wahlen ein deutlich größerer Anteil von Wahllokalen in Berlin barrierefrei zugänglich ist, auf den Wahlbenachrichtigungen die Zugänglichkeit spezifiziert nach den unterschiedlichen Behinderungsarten dargestellt wird, die Wahlbenachrichtigungen in leichter Sprache und guter Lesbarkeit verfasst werden, wobei die unterschiedlichen Möglichkeiten der Stimmabgabe (z.b. Beantragung von Briefwahl oder Ausweichen auf ein anderes barrierefreies Wahllokal) angesprochen werden. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. April 2013 zu berichten. Hierzu wird berichtet: Die gleichberechtigte Teilnahme wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung an den Berliner Wahlen und Abstimmungen wie auch den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ist ein wichtiges Anliegen des Senats. So war Berlin Vorreiter für das inzwischen auch andernorts übernommene Verfahren, für jede Wahl und Abstimmung in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) e. V. Schablonen anfertigen zu lassen, um sehbehinderten Menschen unter Wahrung des Wahlgeheimnisses die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen zu erleichtern. Seite 1 von 4

4 1. Die Landeswahlleiterin und die für die Auswahl der Wahllokale in Berlin zuständigen Bezirkswahlämter sind bestrebt, die Zahl der barrierefreien Wahllokale stetig zu erhöhen um Menschen mit Behinderung die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen in ihrem jeweiligen Wahllokal zu ermöglichen. Berlin ist dabei auf gutem Weg: So konnten bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen im Jahr 2011 insgesamt 67 % der Wahllokale als für Menschen mit Gehbehinderung barrierefrei zugänglich 1 eingestuft werden. Noch bei den Berliner Wahlen im Jahr 2006 erreichte der Anteil der in diesem Sinne barrierefrei zugänglichen Wahllokale lediglich 56,9 %. Zwar war die absolute Zahl barrierefrei zugänglicher Wahllokale bei den Wahlen 2006 höher als bei den Wahlen 2011, jedoch hatte diese Veränderung ihre Ursache in der wahlrechtlich bedingten Verringerung der Zahl der Stimmbezirke (und damit auch der Wahllokale) in Berlin im Jahr Im Ergebnis ist es den Bezirkswahlämtern im Zuge dieser Umstellung daher erfreulicher Weise gelungen, den Anteil der für Menschen mit Gehbehinderung barrierefrei zugänglichen Wahllokale an der Gesamtzahl der Wahllokale in Berlin zu steigern. Eine weitere Erhöhung des Anteils barrierefreier Wahllokale hängt wesentlich von einer Steigerung des Anteils barrierefreier Gebäude am öffentlichen Gebäudebestand ab, da die Bezirkswahlämter unter Haushaltsgesichtspunkten und bei Bundestagswahlen auch nach 46 Bundeswahlordnung gehalten sind, so weit wie möglich öffentliche Gebäude als Wahllokale zu nutzen. So belief sich der Anteil öffentlicher Gebäude (einschließlich der Schulen) an Wahllokalen bei den Berliner Wahlen 2011 auf rund 80 %. Allerdings sind aufgrund der vorhandenen Bausubstanz nicht in allen Gegenden Berlins barrierefreie öffentliche Gebäude in hinreichendem Maße vorhanden; bei den Berliner Wahlen 2011 konnten lediglich rund 60% der als Wahllokale genutzten öffentlichen Gebäude als barrierefrei zugänglich für Menschen mit Gehbehinderung eingestuft werden. Nicht barrierefrei zugängliche öffentliche Gebäude (überwiegend Schulen) können meist nicht ohne beachtlichen baulichen und finanziellen Aufwand dahingehend verändert werden, dass sie bei künftigen Wahlen und Abstimmungen barrierefrei sind. Dort wo es möglich ist, nutzen die Bezirkswahlämter allerdings schon jetzt einfache Hilfsmittel (wie mobile Rampen), um einen barrierefreien Zugang am Wahltag zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund wird auch weiterhin auf private barrierefrei Gebäude als Wahllokale zurückgegriffen werden, wenn barrierefrei öffentliche Gebäude nicht zur Verfügung stehen. Bei den Berliner Wahlen 2011 machten diese Wahllokale einen Anteil von ungefähr 20 % aller Wahllokale aus. Allerdings ist insoweit zu berücksichtigen, dass unter dem Gesichtspunkt der Akzeptanz bei den Wahlberechtigten und der Gewährleistung der wahlrechtlich gebotenen Neutralität eine Vielzahl privater Räumlichkeiten von vornherein nicht als Wahllokale in Betracht kommt. Auch eine kontinuierliche Verbesserung des Informationsstands über barrierefreie Räumlichkeiten, die zur Nutzung als Wahllokale geeignet sind, kann eine weitere Steigerung des Anteils barrierefreier Wahllokale ermöglichen. Derzeit greifen die Bezirkswahlämter bei der Suche nach geeigneten öffentlichen Räumen unter anderem auf die von einer gemeinnützigen Projektträgerin betriebene Datenbank mit Informationen zur Barrierefreiheit Berliner Einrichtungen und Gebäude mit Publikumsverkehr ( zurück. Da diese Datenbank gegenwärtig jedoch noch keinen vollständigen Überblick über den barrierefrei Gebäudebestand in Berlin bietet, sind die Bezirkswahlämter derzeit auf ergänzende Erkenntnisse über die Entwicklung des Bestands barrierefrei Gebäude angewiesen, die sie auf unterschiedlichen Wegen zu gewinnen versuchen. Vor diesem Hintergrund wirkt die Landeswahlleiterin gegenüber den Behörden des Landes Berlin (einschließlich der mittelbaren Landesverwaltung) sowie den Trägern der Behindertenhilfe auf eine umfassende Einstellung (und Aktualisierung) des Datenbestands barrierefreier Gebäude in die mobidat-datenbank wie auch eine Meldung an die örtlich zuständigen Bezirkswahlämter hin. In nicht barrierefreien Wahllokalen sollen unzureichende bauliche Gegebenheiten künftig in noch stärkerem Maße mithilfe der vor Ort anwesenden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ausgeglichen werden, indem diese beispielsweise Menschen mit Gehbehinderung bei der Bedienung nicht- 1 Vgl. zur Verwendung des Begriffs der Barrierefreiheit im bundeswahlrechtlichen Kontext: Bundestags-Drucksachen 14/7420 (S. 21 und 31) und 15/4750 (S. 66). Seite 2 von 4

5 automatischer Türen behilflich sind. Möglichkeiten zur Unterstützung von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung werden im Rahmen der Wahlhelfendenschulungen für die diesjährige Bundestagwahl daher verstärkt thematisiert. Dabei soll Wahlhelferinnen und Wahlhelfern vermittelt werden, wie auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung im Wahllokal situationsbezogen besser eingegangen werden kann. Perspektivisch sollen bei Wahlen und Abstimmungen in Berlin ausschließlich Wahllokale genutzt werden, die für Menschen mit Geh-, Sinnes- und anderen Behinderungen barrierefrei sind. Eine entsprechende Zielsetzung soll daher in die derzeit vom Senat erarbeiteten Leitlinien für ein barrierefreies Berlin aufgenommen werden. Um dieser Zielsetzung Ausdruck zu verleihen, ist zudem beabsichtigt, die bereits für Bundestagswahlen in 46 Absatz 1 Bundeswahlordnung und für Wahlen zum Europäischen Parlament in 39 Absatz 1 Europawahlordnung ausdrücklich enthaltene Aufforderung an die Wahlbehörden, Wahllokale so auszuwählen und einzurichten, dass Menschen mit Behinderungen und anderweitiger Mobilitätsbeeinträchtigung die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird, bei der noch in dieser Wahlperiode angestrebten punktuellen Überarbeitung des Landeswahlrecht in die Berliner Landeswahlordnung aufzunehmen. 2. Bereits in der Vergangenheit wurden die Wahlberechtigten in Berlin mit den Wahlbenachrichtigungen mittels Piktogramm darüber informiert, ob ihr jeweiliges Wahllokal als barrierefrei zugänglich für Menschen mit Gehbehinderung eingestuft wurde. Für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 werden die Informationen über die Zugänglichkeit der Wahllokale auf den Berliner Wahlbenachrichtigungen präzisiert. Je nach den Gegebenheiten des jeweiligen Wahllokals enthalten die Berliner Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl 2013 nun eine der folgende Angaben: Ihr Wahllokal ist auch für Menschen mit Gehbehinderung barrierefrei zugänglich., Für Menschen im Rollstuhl ist der Zugang zum Wahllokal mit Hilfsperson möglich. oder Der Zugang zu Ihrem Wahllokal ist nicht barrierefrei. Wir empfehlen daher Menschen mit Behinderungen, einen Wahlschein zur Wahl in einem anderen geeigneten Wahllokal ihres Wahlkreises anzufordern. Diese textlichen Angaben werden im Fall der beiden erstgenannten Zugangskategorien durch ein entsprechendes Piktogramm ergänzt; im Fall von Wahllokalen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, wird wie in der Vergangenheit kein ergänzendes Piktogramm verwendet. Für eine eindeutige Einordnung zu diesen Zugangskategorien hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von vier Bezirkswahlämtern und der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin seit dem Herbst 2012 einheitliche Kriterien entwickelt, die dieser Mitteilung als Anlage beigefügt sind. Diese Kriterien nehmen die Zugänglichkeit der Wahllokale für Menschen mit Gehbehinderung oder anderen Mobilitätseinschränkungen in den Blick; die vorgesehenen Piktogramme verdeutlichen dies. Darüber hinausgehende Informationen über Lage und räumliche Gegebenheiten des jeweiligen Wahllokals und mögliche Ausweichwahllokale können Wahlberechtigte unter einer Servicenummer und auf der Internetseite der Landeswahlleiterin ( abrufen, auf die auf den Wahlbenachrichtigungen ausdrücklich hingewiesen wird. Diese Detailinformationen, die sich unter anderem auf das Vorhandensein und die Zahl von Stufen, den Neigungsgrad etwaiger Rampen, die Breite der Türen, die Entfernung des Wahlraums vom Eingang und das Vorhandensein eines Blindenleitsystems beziehen, sollen allen Wahlberechtigten mit Behinderung eine ihrer jeweiligen Situation Rechnung tragende individuelle Entscheidung über die Art und Weise der Teilnahme an der Wahl (in dem auf der Wahlbenachrichtigung ausgewiesenen Wahllokal, einem anderen Wahllokal oder durch Briefwahl) ermöglichen. Eine vergleichbar detaillierte Darstellung der baulichen Beschaffenheit und Ausstattung des Wahllokals auf der Wahlbenachrichtigung, die über die Angabe, ob das jeweilige Wahllokal in eine der drei oben beschriebenen Zugänglichkeits-Kategorien fällt, hinausgeht, ist nicht beabsichtigt. Angesichts des begrenzten Raums auf der Wahlbenachrichtigung hätte eine solche Darstellung einen beachtlichen Verlust an Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Wahlbenachrichtigung zur Folge; sie ist angesichts des auf der Wahlbenachrichtigung aufgebrachten Hinweises auf weitergehende Informationsangebote zur Ausstattung des Wahllokals auch entbehrlich. Seite 3 von 4

6 Die Landeswahlleiterin beabsichtigt, die für die Bundestagswahl 2013 gewählte Darstellungsform der Zugänglichkeit der Wahllokale auf den Wahlbenachrichtigungen nach der Bundestagswahl (und dem Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung am 3. November 2013) unter Einbeziehung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und der bezirklichen Beauftragten zu evaluieren. Dabei soll insbesondere die Situation von Menschen mit Sinnesbehinderungen in den Blick genommen werden. 3. Die Landeswahlleiterin ist bestrebt, die Lesbarkeit der Wahlbenachrichtigungen (einschließlich der Informationen über die Beantragung eines Wahlscheins für die Wahl in einem anderen Wahllokal oder die Briefwahl) weiter zu verbessern. Zu diesem Zweck wurde die Formulierung der Wahlbenachrichtigung für die diesjährige Bundestagswahl von der Landeswahlleiterin überarbeitet. Eine ausschließliche Verwendung von leichter Sprache bei der Formulierung der Wahlbenachrichtigungen ist jedoch nicht zuletzt aufgrund der wahlrechtlichen Vorgaben für die Abfassung von Wahlbenachrichtigungen untunlich. Darüber hinaus hat die Landeswahlleiterin in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin und einem Berliner Aktionsbündnis für Menschen mit Behinderungen am 21. Juni 2013 eine Wahl-Informationsbroschüre in leichter Sprache für die Bundestagswahl als zusätzliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung veröffentlicht. In dieser auch auf der Internetseite der Landeswahlleiterin abrufbaren Broschüre mit dem Titel Klar geh ich wählen! werden unter anderem die Wahlbenachrichtigung, die Briefwahl und der Stimmzettel erklärt. Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 14. August 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport Seite 4 von 4

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