Inhalt. Was ist eine Abmahnung? Reaktionsmöglichkeiten auf Abmahnungen Abmahnungsmissbrauch Fallbeispiele Alternativen zu Abmahnungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhalt. Was ist eine Abmahnung? Reaktionsmöglichkeiten auf Abmahnungen Abmahnungsmissbrauch Fallbeispiele Alternativen zu Abmahnungen"

Transkript

1 OnTru - Online-Trust: Vertrauen in digitalen Geschäftsbeziehungen 26. April 2007, Leibnizhaus Hannover Inhalt Was ist eine Abmahnung? Reaktionsmöglichkeiten auf Abmahnungen Abmahnungsmissbrauch Fallbeispiele Alternativen zu Abmahnungen 2 1

2 Was ist eine Abmahnung? Mit einer Abmahnung weist der Abmahner seinen Konkurrenten auf das seiner Ansicht nach wettbewerbswidrige Verhalten hin, um ihn außergerichtlich zur Unterlassung des beanstandeten Verhalten zu veranlassen. Ziel der Abmahnung: Außergerichtliche Beilegung einer Wettbewerbsstreitigkeit. Vermeidung der Kosten für einen Rechtsstreit Unterwerfung des Abgemahnten durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Vermeidung einer prozessualen Auseinandersetzung Durch das in der Unterlassungserklärung enthaltene Vertragsstrafeversprechen soll die durch eine wettbewerbswidrige Verletzungshandlung vermutete Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden. 3 Grundlage ist Unterlassungsanspruch Beispielsweise aus: - Markenrecht - Urheberrecht - Wettbewerbsrecht - Preisangabenverordnung - Datenschutzrecht - Namensrecht - Verbraucherschutzrechte - allgemeines Persönlichkeitsrecht - Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - Etc

3 Gründe für f r Abmahnungen: Ein paar Fallbeispiele Unlautere Werbung in Anzeigen (z.b. Praktiker Werbung ) Verwendung fremder Bilder/Texte im Internet Widerrufsfrist bei ebay Falsche Tatsachenbehauptungen in Artikeln Angebot von Musikstücken in p2p-netzwerken Werbung mit lebenslanger Garantie Verstoß gegen Vorschriften zu Preisangaben Verstoß gegen Impressumspflichten Unwirksame AGB Klauseln Versendung von unerwünschter -Werbung Markenrechtsverletzungen in Domainnamen 5 Der Inhalt einer Abmahnung Beschreibung des der Abmahnung zugrunde liegenden Sachverhalts. Rechtliche Begründung, warum ein Rechtsverstoß vorliegt. Bestehen einer Wiederholungsgefahr. Ausdrückliche Aufforderung ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Setzen einer Frist zur Abgabe. Andernfalls Androhung gerichtlicher Schritte Notwendige Formalien: - Ist die Abmahnung unterschrieben? - Richtiger Empfänger? - Ist der Abmahnende ausreichend erkennbar? 6 3

4 7 Kostenübernahme Die Kosten für eine berechtigte Abmahnung hat der Abgemahnte zu tragen. Teilweise spezialgesetzlich geregelt, z.b.: 12 UWG Grundgedanke: Geschäftsführung ohne Auftrag Die Abmahnung liegt im tatsächlichen oder mutmaßlichen Interesse des Betroffenen. Bei Abmahnung durch Nicht-Anwalt können die Auslagen verlangt werden. Bei anwaltlicher Abmahnung Erstattung der Anwaltskosten nach RVG Ausnahmen (z.t. sehr strittig!): - Eigene Rechtsabteilung bei einfachen Fällen - Missbrauch der Abmahnung - Anwalt handelt in einfachen Fällen (z.b. Spam- Abmahnung) in eigener Sache 8 4

5 Habe ich ein Interesse abgemahnt zu werden? Streitwert ist die Basis für die Kostenrechnung nach RVG Ausgehend von einem Streitwert von Abmahnung Klage 1,3 Geschäftsgebühren = 1359,80 Auslagenpauschale = 20,00 Gegnerischer Anwalt (2,5 Gebühren & Auslagen) Eigener Anwalt = Gerichtskosten (3 Gerichtsgeb.) 1368 SUMME: 1379,80 (Gegebenenfalls zzgl. MwSt.) SUMME: 6598 (Gegebenenfalls zzgl. MwSt.)

6 Reaktionsmöglichkeiten auf eine Abmahnung Keine Reaktion Verweigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung der Anwaltskosten Abgabe der Unterlassungserklärung ohne Zahlung der Anwaltskosten Gegenabmahnung Negative Feststellungsklage 11 Keine Reaktion / Keine Unterlassungserklärung rung Keine Reaktion Selbst bei einer offensichtlich unberechtigten Abmahnung die schlechteste Reaktionsmöglichkeit. Es besteht die Gefahr einer einstweiligen Verfügung, die zumindest vorläufig das abgemahnte Verhalten verbietet. Möglichkeit des Widerspruchs gegen die EV und einer Gerichtsverhandlung. Psychologisch jedoch ungünstigere Situation. Verweigerung der Unterlassungserklärung Gefahr einer einstweiligen Verfügung mit Möglichkeit des Widerspruchs. Das Gericht kennt jedoch zumindest die Argumentation der Gegenpartei. Möglichkeit der Hinterlegung einer so genannten Schutzschrift bei Gericht in wichtigen Fällen. 12 6

7 Abgabe der Unterlassungserklärung rung Die Abgabe der Unterlassungserklärung beendet den Rechtsstreit. Es muss nicht das vorgegebene Muster verwendet werden, die Erklärung kann umgeschrieben und beschränkt werden. Die Verpflichtung zur Übernahme der Anwaltskosten und eine Gerichtsstandsvereinbarung gehören z.b. nicht verpflichtend in die Unterlassungserklärung. Lange Bindung des Unterzeichners an die Erklärung (i.d.r. 30 Jahre) mit Gefahr der Zahlungsverpflichtung Möglichkeit der Verweigerung der Zahlung der Anwaltskosten: - Erledigung der Hauptsache, es wird nur auf die Anwaltskosten geklagt - Geringer Streitwert, i.d.r. Zuständigkeit des Amtsgerichts am Ort des Abgemahnten - Zusätzliches, wenn auch meist geringes Kostenrisiko (ca. 320 bei Klage auf ) 13 Gegenabmahnung / Negative Feststellungsklage Bei offensichtlich unberechtigten Abmahnungen kann (und muss sogar in einigen Fällen) der Empfänger darauf aktiv mit einer Gegenabmahnung reagieren Problematisch: Die Rechtsprechung gewährt nur in ganz wenigen Fällen einen Kostenerstattungsanspruch. Reagiert der Abmahnende darauf nicht, so besteht die Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage. Darin lässt der Abgemahnte gerichtlich feststellen, dass der in der Abmahnung geltend gemachte Anspruch nicht exisitert. Vorteil: Eigene Wahl des Gerichtsstandes Nachteil: Subsidiarität der Feststellungsklage 14 7

8 Verbreitete Irrtümer über Abmahnungen Frist unter einer Woche ist immer zu kurz. Schlichtes Aufhören reicht Impressum: Abmahnung entspricht nicht dem Interesse des Betreibers Abmahnung muss schriftliche Vollmacht enthalten? Bei einer einstweiligen Verfügung muss ich Widerspruch einlegen Hab keine Abmahnung bekommen Telefonische oder mündliche Abmahnung ist unwirksam Ich brauch keinen Anwalt!

9 Abmahnungsmissbrauch: Die Ausgangslage Die Einführung des Webs ermöglicht einer Vielzahl von Personen, weltweit in Bereichen tätig zu werden und damit gegen Gesetze zu verstoßen, die sich ursprünglich vor allem auf Unternehmen bezogen. Bsp.: ebay, Website, Blog, P2P Auf der anderen Seite sind Verstöße leicht aufzuspüren. Die Gesetzeslage beruht noch auf Vor-Internet-Zeiten oder wurde vielfach zugunsten von Rechtsinhabern geändert Nur sehr eingeschränkte Reaktionsmöglichkeiten bei unberechtigten Abmahnungen (neg. Feststellungsklage) Unglaubliche Regelungsdichte z.b. bei Webshops oder ebay, für Laien nicht mehr nachvollziehbar z.t. widersprüchliche Änderungen der Rechtslage, etwa auf Basis von EU-Richtlinien ( inkl. MWSt ). 17 Folgen dieser Ausgangslage Content-Industrie geht massiv gegen Privatpersonen vor. Abzocker und windige Anwälte haben das Netz als Einnahmequellen erkannt und missbrauchen das Instrument der Abmahnung. Nahezu jede (!) internetrelevante Gesetzesänderung führt innerhalb von Tagen zu ersten Abmahnungen. Schädigung des E-Commerce in Deutschland Die Abmahnung wird als Waffe gegen Konkurrenz oder auch unliebsame Meinungen genutzt. 18 9

10 Abmahnungsmissbrauch: Die Rechtlage 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung (1) Wer dem 3 zuwiderhandelt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine Zuwiderhandlung droht. ( ) (4) Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. 19 Abmahnungsmissbrauch: Der BGH BGH, Urteil vom , Az.: ZR 2/03 Kein Ersatz von Abmahnkosten bei in eigener Sache handelnden Rechtsanwälten, Wettbewerbsvereinen und bei Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung BGH, Urteil v Az: VI ZR 175/05 Kein Ersatz von Anwaltskosten bei Abmahnungen durch Anwälte in Sachen Spam 20 10

11 Abmahnungsmissbrauch: Die Praxis Die Rechtsprechung des BGH zur Kostenerstattung wird in der Praxis von den Instanzgerichten kaum beachtet. Bsp: Abmahnungen Musikindustrie/Premiere Sehr uneinheitliche Rechtsprechung zu Serien- und Massenabmahnungen, mit starker Tendenz zugunsten der Abmahner. Einige Gerichte gelten als besonders abmahnfreundlich. Durch fliegenden Gerichtsstand im Netz kann passendes Gericht vorab zielgerichtet ausgewählt werden

12

13 EP B1: 25 EP B

14 Die Fakten Am 13. Oktober 2003 begann der Patent-Inhaber mit dem Versand einer Vielzahl von anwaltlichen Abmahnungen. Abgemahnt wurde eine Vielzahl von Betroffenen, die eine Internetdomain registriert hatten, in der ein Autokennzeichen vorkommt. Angeblich Abmahnungsempfänger Die Empfänger der Schreiben wurden unter Fristsetzung aufgefordert, die angeblich vom Patent-Inhaber geschuldeten Anwaltsgebühren aus einem Streitwert von in Höhe von 534,50 zu übernehmen. Zudem sei eine Lizenzgebühr von 580 zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. 27 Das Ende einer Abmahnwelle 28 14

15 29 Die Rechtslage Muster für die Widerrufsbelehrung in der seit dem gültigen Fassung (Anlage 2 zu 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV) Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen] ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) [oder durch Rücksendung der Sache] widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache]. Der Widerruf ist zu richten an ( ) 30 15

16 Die Gerichte Kammergerichts Berlin (Beschluss vom 18. Juli 2006, Az. 5 W 156/06) und Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 24. August 2006, Az. 3 U 103/06): Eine Widerrufsbelehrung, nach der bei einer Auktion über eine Internet-Versteigerungsplattform ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeräumt wird, ist inhaltlich unrichtig, da der Verbraucher allenfalls nach Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt werde. Die Widerrufsfrist verlängert sich daher regelmäßig auf einen Monat. a.a.: LG Münster, LG Flensburg, u.a. 31 Die Politik: Kleine Anfrage vom Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen der zitierten Entscheidungen auf den Fernabsatz, insbesondere den gewerblichen Handel über Internet-Versteigerungsplattformen? Erkenntnisse über etwaige wirtschaftliche Auswirkungen der zitierten Entscheidungen liegen der Bundesregierung nicht vor. 2. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es auf Grund der zitierten Entscheidung zu einer Zunahme von Abmahnungen gekommen ist? Der Bundesregierung liegen verlässliche Erkenntnisse hierzu nicht vor. 10. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die ggf. seit längerem bekannten Mängel der Musterwiderrufsbelehrung zu beseitigen? Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, die Widerrufsrechte in den einzelnen der deutschen Rechtslage zugrundeliegenden Richtlinien kohärenter auszugestalten, was zu einer weniger differenzierten nationalen Rechtslage und damit zu einem einfacheren Muster führen könnte

17 Die Folge: Völlig V unklare Rechtslage Derzeit völlig ungeklärte Rechtslage bei (b2c) Versteigerungen über ebay. Aufgrund der uneinheitlichen Rechtslage sind derzeit wohl alle Formulierungen abmahnbar (wg. fliegendem Gerichtsstand). Seriöse Anwaltskanzleien verweigern derzeit aus Haftungsgründen eine verbindliche Beratung. Derzeit vermutlich Dutzende von Abmahnungen täglich. 33 Weitere Beispiele Logistep AG / RAe Schutt, Wätke Musikindustrie / RA Rasch Verein Ehrlich währt am längsten Stadtplanabmahnungen WM 2006 Impressums-Abmahnungen Preisangaben/MWSt ( inkl. MWSt) Explorer, Webspace, Ballermann AGB Klauseln Werbung mit lebenslanger Garantie Abmahnungen gegen Foren und Blogs E-Cards usw 34 17

18 35 Reaktionen auf Abmahnwellen Inzwischen bei allen großen Abmahnwellen der letzten Zeit sofortige Gegenwehr der Netzgemeinde: Selbstorganisation der Betroffenen, sofortige Berichterstattung in den Medien, Einschaltung von Anwälten, IHKs und Strafverfolgungsbehörden, Einreichen von Klagen und Strafanzeigen Kaum Widerstand gegen Abmahnungen der Musikindustrie/Logistep Kaum Druck auf die Politik Das Grundproblem bleibt! 36 18

19 Ein deutsches Problem! Im Recht der übrigen Mitgliedstaaten ist eine ähnliche dogmatische Durchdringung des Problemkreises der Verletzung außerwettbewerbsrechtlicher Normen nicht auszumachen. Auch eine vergleichbare Rechtsdurchsetzung ist nicht feststellbar. (...) Auch das Problem der missbräuchlichen Abmahnungen scheint ein typisch deutsches zu sein. Da die meisten Mitgliedstaaten der Abmahnung keine vergleichbare Bedeutung einräumen, insbesondere die Kosten dieser nicht geltend gemacht werden können, gibt es selbst in Ländern mit ähnlich weiter Aktivlegitimation keinen Anreiz zur Verfolgung von Bagatellverstößen. Quelle: Rechtsvergleichende Untersuchung im Auftrag des Bundesministerium der Justiz, Juli Mogelpackung 50 Euro-Abmahnung Abmahnung 97a Abmahnung (Regierungs-Entwurf) (1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. (2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 50 Euro

20 Mögliche Reformansätze Abschaffung des Instituts der Abmahnung Erste Abmahnung/Hinweis grundsätzlich kostenlos Deckelung der Kosten Keine Kostenansprüche gegenüber Privatpersonen 39 Abschaffung des Instituts der Abmahnung Pro: Beendet Abzocke und fragwürdige Abmahnungen schlagartig und nachhaltig Contra: Ohne Abmahnung müsste direkt geklagt werden, daher Hohe Kosten für Betroffene durch Klagen Starke Belastung der Gerichte 40 20

21 Erste Abmahnung grundsätzlich kostenfrei Pro: Nimmt fragwürdigen Abmahnungen die Grundlage Möglichkeit der Einigung zwischen den Parteien durch erste Kontaktaufnahme ohne Anwälte Contra: Wer, z.b. in komplexen Fällen einen Anwalt beauftragt, bleibt auf den Kosten sitzen, das erscheint in begründeten Fällen unbillig. Die Erfahrung zeigt, dass häufig eine Abmahnung durch den Betroffenen nicht ernst genommen wird. Gefahr von Gegenabmahnungen und Feststellungsklagen bei nicht geprüften, unbegründeten Abmahnschreiben Zunahme von Verfahren 41 Deckelung der Kosten Pro: Geringere Belastung der Betroffenen Abzock-Abmahnungen werden weniger lukrativ Contra: Löst nicht das grundsätzliche Problem Abmahner könnten ggf. einfach die Anzahl der Abmahnungen erhöhen, um auf ihre Kosten zu kommen Bei berechtigten Abmahnungen mit komplexen Sachverhalten bleiben die Betroffenen auf ihren Kosten sitzen 42 21

22 Keine Kostenerstattung bei nicht gewerblich handelnden Personen Pro: Privatpersonen werden nicht mit hohen Kosten belastet Unternehmen können sich häufig besser gegen unberechtigte Abmahnungen wehren Contra: Die Abgrenzung privat/gewerblich ist sehr unscharf (ebay Problematik) Im Einzelfall unbillige Ergebnisse, da auch Abmahnungen gegenüber Privatpersonen nötig sein können. 43 Fazit Sinnvoller Grundgedanke der Vermeidung von Gerichtsverfahren Das deutsche Rechtssystem bietet jedoch zu viel Spielraum für den Missbrauch dieses Rechtssystems Stärkere Einschränkung der Kostenerstattung bei Serien- und Massenabmahnungen sowie Abmahnungen durch Unternehmen mit Rechtsabteilungen und durch Anwälte in eigner Sache auf Basis der bestehenden BGH-Entscheidungen dringend nötig Mögliche Lösungen bieten alle erhebliche Nachteile Persönliche Einschätzung: Einschränkung der Pflicht zur Kostenerstattung bei der ersten Abmahnung sinnvoll, Erstattung z.b. nur bei Abmahnungen gegenüber Unternehmen und Kaufleuten

23 Heise Zeitschriften Verlag Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG Rechtsanwalt Joerg Heidrich Helstorfer Straße e Hannover Telefon: Telefax: joerg.heidrich@heise.de 45 23

Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014

Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014 Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014 BECKMANN UND NORDA RECHTSANWÄLTE Welle 9-33602 Bielefeld http://www.beckmannundnorda.de info@beckmannundnorda.de

Mehr

Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht

Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht 4. April 2008 Frankfurt am Main Rechtsanwalt Dr. Thomas Stögmüller, LL.M. (Berkeley) Rechtsgrundlagen Widerrufsrecht: 312d Abs.

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 11.03.2009, Az: 5 U 35/08, Urteil; LG Hamburg, 31.01.2008, Az: 315 O 767/07

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 11.03.2009, Az: 5 U 35/08, Urteil; LG Hamburg, 31.01.2008, Az: 315 O 767/07 Gericht BGH Aktenzeichen I ZR 47/09 Datum 21.01.2010 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 11.03.2009, Az: 5 U 35/08, Urteil; LG Hamburg, 31.01.2008,

Mehr

Abmahnung: Was nun? Was wird aus abgegebenen Vertragsstrafeversprechen?

Abmahnung: Was nun? Was wird aus abgegebenen Vertragsstrafeversprechen? WETTBEWERBSRECHT - W01 Stand: Juli 2012 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-690 Abmahnung: Was nun? Was wird aus abgegebenen

Mehr

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein So reagieren Sie auf eine Abmahnung interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Definition und rechtliche Grundlagen der Abmahnung... 6 3. Wie erkennen Sie eine Abmahnung?...

Mehr

Abmahnfalle Internet

Abmahnfalle Internet Abmahnfalle Internet Vorsicht Abmahnung - In welche rechtlichen Fallen ein Unternehmen mit seinem Internetauftritt tappen kann Gastvortrag auf der Intel Channel Conference 2005 1. Abmahnungen - wie funktioniert

Mehr

Abmahnung erhalten Was tun?

Abmahnung erhalten Was tun? Abmahnung erhalten Was tun? - Wie sind die ersten Reaktionsmöglichkeiten nach dem Eingang einer Abmahnung - Abmahnungen haben in den letzen Jahren im Internet stark zugenommen. Dieses Whitepaper nennt

Mehr

Wettbewerbsrecht und Abmahnung

Wettbewerbsrecht und Abmahnung Wettbewerbsrecht und Abmahnung Ein kurzer Kurzüberblick RECHTSANWALTSKANZLEI ABELMANN - BROCKMANN Heinestr. 3 97070 Würzburg Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Aktuelle Änderung seit 30.12.2008 in

Mehr

Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance?

Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Shopware Community Day 2012-01.06.2012 Ahaus Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

Der kleine" Wettbewerbsprozeß

Der kleine Wettbewerbsprozeß Der kleine" Wettbewerbsprozeß Der Anspruch auf Kostenerstattung bei außergerichtlicher Erledigung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsstreitigkeiten von Wolfgang Steinmetz Richter am Amtsgericht Hamburg

Mehr

Peitsche oder Zuckerbrot: Rich2g reagieren bei Urheberrechtsverletzungen im Bildbereich

Peitsche oder Zuckerbrot: Rich2g reagieren bei Urheberrechtsverletzungen im Bildbereich Peitsche oder Zuckerbrot: Rich2g reagieren bei Urheberrechtsverletzungen im Bildbereich Silke Kirberg Rechtsanwäl2n Fachanwäl2n für Urheber- und Medienrecht Boltenhof MaFentwiete 8 20457 Hamburg Überblick

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Risiken im Netz. - Bonner Unternehmertage 2014 -

Risiken im Netz. - Bonner Unternehmertage 2014 - Risiken im Netz - Bonner Unternehmertage 2014 - Referent: Rechtsanwalt Dr. Stephan Dornbusch Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Folie 1 Übersicht 1. Impressum und kein

Mehr

Merkblatt Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz

Merkblatt Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz Merkblatt Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz 1. Was ist eine Abmahnung? Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, eine wettbewerbswidrige (bei einem Verstoß gegen das UWG) oder rechtswidrige

Mehr

Abgemahnt was jetzt? Abgemahnt was jetzt? Rechtstipps für die Website. Was ist eine Abmahnung?

Abgemahnt was jetzt? Abgemahnt was jetzt? Rechtstipps für die Website. Was ist eine Abmahnung? Abgemahnt was jetzt? Was ist eine Abmahnung? Abgemahnt was jetzt? Rechtstipps für die Website Abmahnungen stellen eine Möglichkeit dar, wettbewerbsrechtliche Spielregeln schnell und effektiv durchzusetzen,

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Vortrag zum 6. Fachtag Baurecht 1 26. Februar 2014 Alexander Meyer Die Ziele der neuen Richtlinie statt einer Vielzahl von nicht kohärenten Richtlinien für

Mehr

Rechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II)

Rechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II) Rechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II) Webchance Frankfurt, den 14. Januar 2015 Frank Falker, LL.M., Schulte Riesenkampff, Frankfurt a. M. Webshop ohne Abmahnung (Teil

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

marken- und wettbewerbsverfahrensrecht Sommersemester! 2016

marken- und wettbewerbsverfahrensrecht Sommersemester! 2016 marken- und wettbewerbsverfahrensrecht Sommersemester 2016 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Entbehrlichkeit Vorauszusehende Erfolglosigkeit

Mehr

Abmahnungen. Abmahnungen marketingbezogene Aspekte. Vortrag Deutsch-Schweizerische Marketingrunde. Marketingbezogene Aspekte

Abmahnungen. Abmahnungen marketingbezogene Aspekte. Vortrag Deutsch-Schweizerische Marketingrunde. Marketingbezogene Aspekte Vortrag Deutsch-Schweizerische Marketingrunde Abmahnungen Marketingbezogene Aspekte Rechtsanwalt Rüdiger Bock LL.M. Internationales Wirtschaftsrecht 1 Funktion einer Abmahnung Sachverhaltsdarstellung Anspruch

Mehr

Die Änderungen im Urheberrecht durch das Gesetz zum Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Anti-Abzock-Gesetz) in der Praxis.

Die Änderungen im Urheberrecht durch das Gesetz zum Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Anti-Abzock-Gesetz) in der Praxis. Die Änderungen im Urheberrecht durch das Gesetz zum Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Anti-Abzock-Gesetz) in der Praxis. Die Auswirkungen der Änderungen im Urheberrechtsgesetz für Filesharing-Abmahnungen

Mehr

Abmahnung? Nein danke!

Abmahnung? Nein danke! Abmahnung? Nein danke! Schützen- Sichern- Verteidigen Gliederungsübersicht I. Einführung und Problemstellung II. Gestaltungshinweise für Webseiten III. Allgemeine Geschäftsbedingungen IV. Strategien bei

Mehr

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG Dr. Peter Reusch Düsseldorf 26.10.2012 Überblick 1. Textform 2. Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung 3. Musterbelehrung nach 8 Abs. 5 VVG 4. Abweichungen

Mehr

Notwendige Impressumsangaben bei Internetpräsenzen

Notwendige Impressumsangaben bei Internetpräsenzen L E I N E N & D E R I C H S A N W A L T S O Z I E T Ä T Wettbewerbsrecht 2009 Notwendige Impressumsangaben bei Internetpräsenzen - Checkliste für Webseitenbetreiber - Von Rechtsanwalt Dennis Groh L E I

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

ecomm Veranstaltungsreihe 2006: Online-Recht

ecomm Veranstaltungsreihe 2006: Online-Recht ecomm Veranstaltungsreihe 2006: Online-Recht Handwerkskammer Berlin, BTZ 14. September 2006 Wissenschaftl. publizistische T. Verträge Projekte, Software, Lizenzen, AGB, Arbeitsrecht Verbände Technologieund

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Die Mär von rechtsfreien Räumen. E-Mail: lola@lolaandromeda.de Twitter: @lolaandromeda

Die Mär von rechtsfreien Räumen. E-Mail: lola@lolaandromeda.de Twitter: @lolaandromeda Die Mär von rechtsfreien Räumen E-Mail: lola@lolaandromeda.de Twitter: @lolaandromeda Einleitung Hallo liebe Freedom Fighters! Es ist schön, hier sprechen zu dürfen. Inhaltsübersicht Freifunk und verfassungsmäßige

Mehr

Die Novelle des ElektroG Was Unternehmen jetzt beachten müssen ElektroG & ElektroStoffV: Abgemahnt was tun?

Die Novelle des ElektroG Was Unternehmen jetzt beachten müssen ElektroG & ElektroStoffV: Abgemahnt was tun? Industrie- und Handelskammer zu Köln Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Köln Die Novelle des ElektroG Was Unternehmen jetzt beachten müssen ElektroG & ElektroStoffV: Abgemahnt was tun? Rechtsanwalt

Mehr

Verbraucherrechte - Richtlinie. Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Verbraucherrechte - Richtlinie. Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel + Verbraucherrechte - Richtlinie Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel + Verbraucherrechterichtlinie - Umsetzung ins BGB Kernstück der neuen Regelungen ist die Widerrufsbelehrung. Neu: Muster für die Widerrufserklärung

Mehr

Modellparadies-Messel. Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle

Modellparadies-Messel. Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle Modellparadies-Messel Produkt- und Preisliste smart-sammlermodelle August 2015 Liebe Kundinnen, liebe Kunden, wir waren über 10 Jahren unterwegs in Sachen historischer Schiffsmodellbau und smart-sammlermodellen.

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH

Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn

Mehr

2. E-Commerce Stammtisch Dresden

2. E-Commerce Stammtisch Dresden 2. Welche Konsequenzen hat das für Shop-Betreiber? Rechtsanwältin Alexandra Rogner FRIEN Rechtsanwälte Kontakt: rogner@frien-rechtsanwaelte.de 0351-31 77 66 0 Loschwitzer Str. 15 A 01309 Dresden E-Commerce

Mehr

BOOKLET NR.3 ABMAHNUNG KANZLEI KRAHMER RECHTSANWALTSKANZLEI 1 ZUM INHALT

BOOKLET NR.3 ABMAHNUNG KANZLEI KRAHMER RECHTSANWALTSKANZLEI 1 ZUM INHALT BOOKLET NR.3 ABMAHNUNG KANZLEI KRAHMER RECHTSANWALTSKANZLEI 1 ABMAHNUNG! 10 PUNKTE, DIE SIE BEACHTEN SOLLTEN! STEFANIE KRAHMER RECHTSANWÄLTIN 2 3 INHALT Punkt 1 Was ist eine Abmahnung? S. 6 Punkt 2 Wann

Mehr

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven Zweites Gesetz zur Änderung des UWG Das Gesetz dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten?

23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? 23. 12. 2015 E-Mail-Marketing und Kunden-Newsletter per E-Mail Was ist zu beachten? Werden an Kunden per E-Mail Newsletter verschickt, müssen zahlreiche rechtliche Anforderungen beachtet werden. Kommt

Mehr

Unterhalts-Schnell-Check

Unterhalts-Schnell-Check Unterhalts-Schnell-Check Hörnlein Rechtsanwälte Fragebogen bitte sorgfältig ausfüllen! Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: Fax: Handy: E-Mail: Konto Nr.: Name der Bank: BLZ: Kontoinhaber:

Mehr

Hinweise zum richtigen Verhalten nach einer Abmahnung

Hinweise zum richtigen Verhalten nach einer Abmahnung IVD West Rechtstag 2016 Hinweise zum richtigen Verhalten nach einer Abmahnung Rudolf Koch IVD Wettbewerbshotline 16.02.2016 Köln AGENDA Was wird aktuell abgemahnt? Wer darf abmahnen? Wie soll sich der

Mehr

Urheberrecht. Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007

Urheberrecht. Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007 Urheberrecht Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007 I. Zivilrechtliche Folgen Unterlassungsanspruch, 97 Abs. 1 S. 1 UrhG Ohne Rücksicht auf Verschulden

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter

Mehr

Google AdWords: Die unsichtbare Markenrechtsverletzung

Google AdWords: Die unsichtbare Markenrechtsverletzung Google AdWords: Die unsichtbare Markenrechtsverletzung RA Dr. Sebastian Meyer, LL.M. Rechtsanwälte Brandi Dröge Piltz Heuer & Gronemeyer Bielefeld Detmold Gütersloh Paderborn Berlin Leipzig Paris Herbstakademie

Mehr

Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014

Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014 Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder

Mehr

W O H N E N IM P A R K

W O H N E N IM P A R K W O H N E N IM P A R K F r e i b u r g Zähringen, attraktive 2 -Zimmer-Wohnung Ideal für Kapitalanleger Das 1972 erstellte Gebäude, das laufend modernisiert und instandgehalten wurde, und im Jahre 2001/2012

Mehr

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Wettbewerbsrecht Abmahnung UWG

Wettbewerbsrecht Abmahnung UWG Wettbewerbsrecht Abmahnung UWG Durch eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht zeigt ein Konkurrent, die Wettbewerbszentrale oder die Verbraucherzentrale an, dass eine Rechtsverletzung nach dem UWG begangen wurde.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. November 2004. in der Rechtsbeschwerdesache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. November 2004. in der Rechtsbeschwerdesache BUNDESGERICHTSHOF I ZB 16/04 BESCHLUSS vom 25. November 2004 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Umsatzsteuererstattung ZPO 91; UStG 3 Abs. 9a Macht ein Rechtsanwalt gegen

Mehr

._."'._'-~~l. E, I ~JC. "...~. :::r ',. '.",) I. 2 4. MilZ ZOlO EC) I. Landgericht Frankfurt am Main ) ) IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

._.'._'-~~l. E, I ~JC. ...~. :::r ',. '.,) I. 2 4. MilZ ZOlO EC) I. Landgericht Frankfurt am Main ) ) IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Landgericht Frankfurt am Main Az. 2-03 07/10 Laut Protkoll verkündet am 18.3.10 Peter, JA'e Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle._."'._'-~~l,._,._. _. ' ~, h.. E, I ~JC. "...~. :::r ',. '.", I,"'. 2 4. MilZ

Mehr

Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht

Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht erecht24 Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert 1 Checkliste - Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht 1. Ein Disclaimer (Haftungsausschluss)

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 2 U 5/13 = 12 O 303/12 Landgericht Bremen B e s c h l u s s In dem Rechtsstreit Rechtsanwältin [ ], Verfügungsklägerin und Berufungsbeklagte,

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg

11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg 11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg Reaktionsmöglichkeiten und Strategien des WEG-Verwalters bei unberechtigter Abberufung/Kündigung aus wichtigem Grund Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt,

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Juli 2004. in der Rechtsbeschwerdesache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Juli 2004. in der Rechtsbeschwerdesache BUNDESGERICHTSHOF X ZB 40/03 BESCHLUSS vom 13. Juli 2004 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO 91 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. Die Beauftragung eines am Sitz des Insolvenzverwalters

Mehr

Newsletter zum Thema Abmahnung

Newsletter zum Thema Abmahnung Newsletter zum Thema Abmahnung Abmahnung Vorstufe zur Kündigung? Die Abmahnung ist ein Mittel, auf die Verletzung vertraglicher Pflichten hinzuweisen mit dem Ziel, weitere Vertragsverstöße zu vermeiden.

Mehr

Zur geplanten Evaluierung des fliegenden Gerichtsstands im UWG. Prof. Dr. Michael Loschelder Generalsekretär von GRUR

Zur geplanten Evaluierung des fliegenden Gerichtsstands im UWG. Prof. Dr. Michael Loschelder Generalsekretär von GRUR Prof. Dr. Michael Loschelder Generalsekretär von GRUR 104 a UrhG: Für Klagen wegen Urheberrechtsstreitsachen gegen eine natürliche Person ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk diese

Mehr

Was darf auf die Homepage?

Was darf auf die Homepage? Was darf auf die Homepage? Urheber- und Persönlichkeitsrecht in konkreten Beispielsfällen Ein Vortrag von Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M. Kanzlei Wilde & Beuger/Köln I. Urheberrecht und Markenrecht

Mehr

Musterbriefe. 1. Widerruf bei Haustürgeschäften, Fernabsatzgeschäften, Verbraucherdarlehen, Versicherungsverträgen

Musterbriefe. 1. Widerruf bei Haustürgeschäften, Fernabsatzgeschäften, Verbraucherdarlehen, Versicherungsverträgen musterbriefe 91 1. Widerruf bei Haustürgeschäften, Fernabsatzgeschäften, Verbraucherdarlehen, Versicherungsverträgen Widerruf des Vertrags mit der Nr. vom Kundennummer: Musterbriefe hiermit widerrufe ich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Studienplatzbeschaffung

Studienplatzbeschaffung Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

ABMAHNUNGEN IM JAHR 2014

ABMAHNUNGEN IM JAHR 2014 ABMAHNUNGEN IM JAHR 2014 März 2015 Händlerbund Studie 503 befragte Online-Händler 1 Inhaltsverzeichnis WIR HABEN 503 HÄNDLER BEFRAGT, WIE VIELE ABMAHNUNGEN SIE IM JAHR 2014 ERHALTEN UND WELCHE SCHRITTE

Mehr

Rechtssichere b2b-shops

Rechtssichere b2b-shops Rechtssichere b2b-shops Die wichtigsten rechtlichen Aspekte bei B2B Shopauftritten IntelliShop AG Webinar Download der Präsentation unter Alle registrierten Teilnehmer bekommen am Ende der Expertenwoche

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im radius-online-shop und Belehrung über das Widerrufsrecht Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen im radius-online-

Mehr

ABMAHNUNGEN IM JAHR 2015

ABMAHNUNGEN IM JAHR 2015 ABMAHNUNGEN IM JAHR 2015 Februar 2016 Händlerbund Studie 290 befragte Online-Händler 1 Inhaltsverzeichnis WIR HABEN 290 HÄNDLER BEFRAGT, WIE VIELE ABMAHNUNGEN SIE IM JAHR 2015 ERHALTEN UND WELCHE SCHRITTE

Mehr

JACOBI WINTER DEVENTER

JACOBI WINTER DEVENTER JACOBI WINTER DEVENTER Rechtsanwälte Fachanwälte Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken dies anschließend aus und lassen uns das unterschriebene Formular per Fax 02232/942062 oder per Post

Mehr

Widerrufsrecht im ecommerce

Widerrufsrecht im ecommerce Widerrufsrecht im ecommerce Sascha-Ulf Habenicht www.sascha.habenicht.name Universität Oldenburg Departement für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften 12. Dezember 2007 1 Europäische Union EG-Richtlinie

Mehr

Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen

Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Antwerpen, den 8. Mai 2004 Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Kurzreferat von radca prawny Marek Kacprzak I. Beratung Grundsatz: Honorarvereinbarungen Die Honorare sind am häufigsten auf Grund

Mehr

MYTHOS ABMAHNUNG UND DREI KLEINE DINGE, DIE EURE UNTERNEHMEN BESSER MACHEN

MYTHOS ABMAHNUNG UND DREI KLEINE DINGE, DIE EURE UNTERNEHMEN BESSER MACHEN MYTHOS ABMAHNUNG UND DREI KLEINE DINGE, DIE EURE UNTERNEHMEN BESSER MACHEN Dr. Martin Schirmbacher 27. März 2015, Berlin Im Rahmen des karlscore/public Event @mschirmbacher ABMAHNUNG Verwendung von Fotos

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES I ZR 2/03 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Mai 2004 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

ABMAHNUNGEN. Händlerbund Studie. befragte Online-Händler. Januar 2014. www.haendlerbund.de

ABMAHNUNGEN. Händlerbund Studie. befragte Online-Händler. Januar 2014. www.haendlerbund.de ABMAHNUNGEN Januar 2014 Händlerbund Studie 534 befragte Online-Händler www.haendlerbund.de WIR BEFRAGTEN 534 HÄNDLER ZU IHREN ERFAHRUNGEN MIT ABMAHNUNGEN. Inhaltsangabe Vorwort... Seite 3 1 Anzahl der

Mehr

Abmahnung. Einführung in die Thematik

Abmahnung. Einführung in die Thematik Einführung in die Thematik Empfänger von en sind oft mit komplizierten rechtlichen Formulierungen, kurzen Fristen und Kostenerstattungs- bzw. Schadenersatzforderungen konfrontiert. Dieses Merkblatt soll

Mehr

Händlerschutz deckt auf

Händlerschutz deckt auf Händlerschutz deckt auf Das neue Recht bei ebay Die ganze Wahrheit https://www.händlerschutz.com 1 Einleitung: Die deutschlandweit erste umfangreiche Auswertung nach Umstellung der neuen Verbraucherrechterichtlinie.

Mehr

Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze

Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze und immer wieder grüßt der Abmahnanwalt! Referent: Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Rechtsanwalt

Mehr

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Werkvertrag Beigefügt erhalten Sie eine Vorlage für

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

AUSSERGERICHTLICHE VOLLMACHT

AUSSERGERICHTLICHE VOLLMACHT AUSSERGERICHTLICHE VOLLMACHT Der Kanzlei wird hiermit von Vor-und Nachname Straße, PLZ, Ort wegen Abmahnung Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce

Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce Vortrag von Rechtsanwalt Björn Leineweber im Rahmen der Veranstaltung Orientierung im Paragraphendschungel: Rechtssicher dim Internet unterwegs Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist

Mehr

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:

Mehr