188 nach 63 StGB eingewiesene Männer, die aus der Klinik für gerichtliche Psychiatrie Haina entlassen wurden.
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- Walter Richter
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1 Empirisch fundierte Prognosestellung im Maßregelvollzug nach 63 StGB (EFP-63) Lutz Gretenkord Klinik für forensische Psychiatrie, Haina Neulich habe ich ein Autohaus betreten, um mich nach einem neueren Auto umzusehen. Ich fragte den Verkäufer, wie viel er mir für mein altes geben würde. Er setzte sich an seinen Computer und gab allerhand ein, z.b. den Typ, das Baujahr und die Kilometerleistung. Nach einiger Zeit eröffnete er mir, daß mein Auto noch einen Wert von 550 DM habe. Es gibt Aufstellungen, in denen die in letzter Zeit gezahlten durchschnittlichen Gebrauchtwagenpreise aufgeführt sind. Niemand gibt Ihnen die Garantie, daß Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich zu diesem Preis verkaufen können. Dennoch werden solche Listen von vielen Menschen als nützliche Information angesehen, so daß man sich die Mühe macht, sie zu erstellen. Wenn Sie als Gutachter zum Risiko des Rückfalls bei einem Maßregelvollzugspatienten Stellung nehmen sollen, haben Sie nicht die Möglichkeit, in entsprechenden Listen nachzuschlagen. Für Aufstellungen, aus denen z.b. hervorgeht, wie viele Patienten mit der Diagnose Persönlichkeitsstörung, die im Maßregelvollzug untergebracht waren, rückfällig geworden sind, gibt es offenbar nicht genug Interessenten. Die Abneigung gegen solche Prognosetafeln oder wie immer man sie nennen will wird oft damit begründet, daß jeder Fall anders sei, daß diese Statistiken über den Einzelfall gar nichts aussagen. Aber auch jeder Gebrauchtwagen ist einzigartig. Trotzdem hat man einen guten Anhaltspunkt für den Preis, wenn man in einer einschlägigen Liste nachschaut. Ausgehend von dieser Basisrate können dann Abschläge für zerbeulte Kotflügel und Zuschläge etwa für den Fall, daß einer der Vorbesitzer ein Prominenter war, gemacht werden. Hier wird die Meinung vertreten, daß man auch bei der Prognose künftigen kriminellen Verhaltens analog vorgehen sollte. Es sollte systematisch erfaßt werden, wer rückfällig wird und wer nicht, und mit welchen Faktoren die Rückfälligkeit in Beziehung gesetzt werden kann. Im folgenden soll eine Möglichkeit dargestellt werden, die Ergebnisse von entsprechenden Untersuchungen so auszuwerten und darzustellen, daß sie in der Praxis genutzt werden können (ausführliche Darstellung und Literaturhinweise s. Gretenkord, 2001). Dazu werden Daten aus einer eigenen Untersuchung zur Rückfälligkeit herangezogen. In Tabelle 1 sind einige Kennwerte für die Untersuchungsgruppe wiedergegeben. Tabelle 1: Grunddaten. Probanden Unterbringungsdauer Alter bei Entlassung Auszüge aus dem BZR August 1989 Katamnesezeit M = 8 Jahre (4-12 Jahre) 188 nach 63 StGB eingewiesene Männer, die aus der Klinik für gerichtliche Psychiatrie Haina entlassen wurden. M = 8 Jahre (maximal 31 Jahre) M = 39 Jahre Bei der Untersuchung der Rückfallrate für die Gesamtgruppe, erfaßt nach drei Kriterien, ergab sich folgendes:
2 107 der 188 männlichen Patienten (56,9%) hatten nach ihrer Entlassung keinen Eintrag im Bundeszentralregister. Die anderen 81 (43,1%) hatten irgendeinen Eintrag, wobei es sich aber auch um Bagatelldelikte oder etwa den Widerruf der bedingten Entlassung wegen Nichteinhaltung von Bewährungsauflagen handeln kann. 56 Patienten (29,8%) kamen erneut in den Freiheitsentzug; entweder wurde eine Freiheitsstrafe verhängt oder es erfolgte der Widerruf der bedingten Entlassung oder es wurde wieder Maßregelvollzug angeordnet. Hiervon begingen 25 Patienten (13,3%) nach ihrer Entlassung Gewalt- und/oder Sexualdelikte, darunter ein Tötungsdelikt. Drei dieser Rückfälligen begingen Sexualdelikte ohne Anwendung körperlicher Gewalt, demnach wurden 22 Patienten (11,7%) mit einem Gewaltdelikt rückfällig. Diese letztere Gruppe (gravierendstes Kriterium) wird bei den folgenden Analysen herangezogen. Stellt man Beziehungen zwischen einzelnen Faktoren und der Rückfälligkeit auf, so lassen sich durchaus statistisch signifikante Zusammenhänge ermitteln. Es wurde versucht, mit multivariaten Auswertungsmethoden Variablen zu finden, die geeignet sind, dem praktisch tätigen Prognostiker im Maßregelvollzug empirisch gesicherte Hilfestellung zu geben. Eine der größten Schwierigkeiten dabei ist, die besten Variablen für eine solche Auswertung zu finden. Folgende Voraussetzungen sollten gegeben sein: Die Variablen müssen mit dem Rückfallkriterium einen statistisch bedeutsamen Zusammenhang aufweisen. Die Variablen sollten auch in anderen Untersuchungen einen Zusammenhang mit der Rückfälligkeit aufweisen. Die Zusammenhänge der Variablen mit der Rückfälligkeit sollten interpretierbar sein ( face validity ). Die Definition der Variablen sollte möglichst eindeutig sein. Die Variablen sollten ohne zu großen Aufwand ermittelbar sein. Die Variablen sollten nicht spezifisch für eine bestimmte Klinik sein. Die Variablen sollten nicht spezifisch für einen bestimmten Zeitraum sein. Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte wurden schließlich die folgenden zehn Variablen in die Rechnung aufgenommen: Zumindest teilweise Heimunterbringung (mindestens ein Jahr) bis zum 18. Lebensjahr. Weniger als ein Jahr versicherungspflichtige Arbeit. Das Vorliegen der Diagnose Persönlichkeitsstörung, unabhängig davon, ob noch weitere Diagnosen gestellt wurden. (Dies war die einzige Diagnose, bei der ein signifikanter Zusammenhang mit der Rückfälligkeit gefunden wurde.) Rückführbarkeit der Delinquenz auf ein kriminelles Umfeld. Jugendrichterliche Maßnahmen (Ermahnungen, Erziehungsmaßnahmen, Fürsorgeerziehung). Gewaltdelikt in der Vorgeschichte (Vorstrafe oder MRV wegen eines Gewaltdeliktes im weiteren Sinne, also auch gewaltsame Sexual- und Eigentumsdelikte). Mindestens eine Entweichung während der Unterbringung. Mindestens einmal unerlaubter Alkoholkonsum während der Unterbringung.
3 Mindestens zweimal aggressives Verhalten während der Unterbringung, also körperliche Auseinandersetzungen mit Mitpatienten oder Angriff auf das Personal. Die Dichotomisierung jemals Gewalt versus keine Gewalt hat sich als weniger trennscharf erwiesen. Entlassungsalter. Diese Variable hat sich in zahlreichen Rückfälligkeitsuntersuchungen als relevant erwiesen, zudem ist sie sehr leicht und zuverlässig zu erheben. Als statistisches Verfahren wurde die logistische Regression verwendet. Sie hat den Vorteil, daß man bezogen auf diese Untersuchung - für jeden Patienten einen Wert ermitteln kann, der die Wahrscheinlichkeit für das Begehen eines Gewaltdeliktes nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug schätzt. Ein solcher Prozentwert ist brauchbarer als solche Angaben wie die Prognose ist recht gut oder mit Wahrscheinlichkeit sind weitere Straftaten zu befürchten. Die Aussage Dieses Auto kostet DM gibt mehr Information, als wenn es heißt: Dieser Wagen ist sehr preisgünstig oder recht teuer. Von den zehn nach den oben aufgeführten Kriterien ausgesuchten Variablen, die in die Rechnung eingegangen sind, sind letztlich vier für die Endauswertung übrig geblieben; die anderen sechs Variablen bringen keinen zusätzlichen signifikanten Erkenntnisgewinn. Diese vier Variablen sind: Persönlichkeitsstörung (ja/nein) Bereits vor dem Indexdelikt Vorbelastung mit Gewaltdelikt (ja/nein) Mindestens zweimal gewalttätig während der Unterbringung (ja/nein) Entlassungsalter (in Jahren) Wie erwähnt, sollten die in der Praxis genutzten Variablen auch in anderen Untersuchungen rückfallrelevant sein. Bei der Auswertung von 46 Studien, in denen Angaben zur Rückfälligkeit von psychisch gestörten Rechtsbrechern gemacht wurden, wurden acht gefunden, die einen Zusammenhang zwischen Diagnosen und der Rückfälligkeit mit einem Gewaltdelikt beinhalteten (Tabelle 2). Tabelle 2: Literaturauswertung: Diagnosen und Rückfälligkeit mit einem Gewaltdelikt Land Untersuchung N GR Rückfälle häufiger seltener USA Koppin (1990) keine Psychose CAN Rice, Harris, Lang & Bell (1990) Persönlichkeitsstörung CAN Harris, Rice & Cormier (1991) Psychopathie CAN Rice & Harris (1992) CAN Webster et al. (1994) Persönlichkeitsstörung Schizophrenie GB Bailey & MacCulloch (1992) Psychopathie Psychose GB Tennent & Way (1984) Persönlichkeitsstörung Schizophrenie D Jockusch & Keller (1993) D Gretenkord (2001) Persönlichkeitsstörung Anmerkung. GR = Gewaltrückfall: 0 = keine statistisch signifikante Beziehung; +: p<.05; ++: p<.01; +++: p<.001; bei negativer Korrelation entsprechend mit Minuszeichen (nach Gretenkord, 2001, S. 248f.). In den meisten Studien wurde ein positiver Zusammenhang zwischen dem Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung und dem Gewaltrückfall gefunden, wobei in einigen Fällen diese auf eine Psychopathie im Sinne von Hare (1991) eingegrenzt war. Koppin (1990) definierte
4 diese Variable als keine Psychose, wobei es sich bei diesen Probanden überwiegend um Persönlichkeitsgestörte handelt. Auch die Vorbelastung mit einem Gewaltdelikt ergibt überwiegend positive Zusammenhänge mit dem Gewaltrückfall (Tabelle 3). Tabelle 3: Literaturauswertung: Früheres Gewaltdelikt und Rückfälligkeit mit einem Gewaltdelikt Land Untersuchung N GR Bemerkungen GB Tennent & Way (1984) Gewaltsame Vordelikte USA Steadman & Cocozza (1974) 98 n.a. Legal Dangerousness Score USA Thornberry & Jacoby (1979) Festnahmen wg. Gewaltdelikt USA Koppin (1990) 109 (.06) Gewalttat vor Indexdelikt CAN Rice, Harris, Lang & Bell (1990) Akman-Normandeau-Skala CAN Harris, Rice & Cormier (1991) Gewaltsames Vordelikt CAN Rice & Harris (1992) Früheres Gewaltdelikt CAN Webster et al. (1994) Akman-Normandeau-Skala D Gretenkord (2001) Gewaltsames Vordelikt Anmerkung. GR = Gewaltrückfall: 0 = keine statistisch signifikante Beziehung; +: p<.05; ++: p<.01; +++: p<.001; n.a.: Signifikanz wurde nicht angegeben. Nach Gretenkord, 2001, S Es wurden lediglich zwei Studien gefunden, in denen ein Zusammenhang zwischen dem Verhalten während der Unterbringung und dem Rückfall mit einem Gewaltdelikt hergestellt wurde (Tabelle 4). Zwar kann hier nicht der Anspruch erhoben werden, daß wirklich alle publizierten Untersuchungen erfaßt wurden, aber offensichtlich gibt es nur wenige Forscher, die sich für diesen in der Praxis doch sehr bedeutsamen Punkt interessieren. Tabelle 4: Literaturauswertung: Gewalttätigkeit während der Unterbringung und Rückfälligkeit mit einem Gewaltdelikt Land Untersuchung N GR Bemerkungen CAN Harris, Rice & Cormier (1991) Angriffe im letzten Jahr (s. Text) CAN Rice & Harris (1992) (nur 96 0 Angriffe im ersten Jahr Schizophrene) CAN dto Angriffe im letzten Jahr D Gretenkord (2001) Gewalttätigkeit gegen Patienten und/oder Personal Anmerkung. GR = Gewaltrückfall: 0 = keine statistisch signifikante Beziehung; +: p<.05; ++: p<.01; +++: p<.001; n.a.: Signifikanz wurde nicht angegeben. Nach Gretenkord, 2001, S In den kanadischen Untersuchungen wurde zwischen Angriffen ( assaults ) im ersten bzw. letzten Jahr der Unterbringung differenziert. Dies hat den Vorteil, daß eventuelle Therapieerfolge mit eingehen. Auf der anderen Seite reduziert sich dadurch die Anzahl der Aggressionen, was die Wahrscheinlichkeit reduziert, statistisch signifikante Zusammenhänge zu ermitteln; so fanden Harris, Rice und Cormier (1991) zwar, daß die Rückfälligen dreimal häufiger als die Nicht-Rückfälligen während des letzten Jahres der Behandlung aggressiv waren, dies war jedoch nicht statistisch signifikant. Zum Zusammenhang des Alters bei der Entlassung aus der stationären Unterbringung mit dem Gewaltrückfall wurden sechs Untersuchungen gefunden (Tabelle 5). Nicht nur bei Straftätern allgemein, sondern auch bei psychisch gestörten Rechtsbrechern wurden überwiegend wenn auch nicht immer Korrelationen gefunden.
5 Tabelle 5: Literaturauswertung: Entlassungsalter und Rückfälligkeit mit einem Gewaltdelikt Land Untersuchung N GR Bemerkungen USA Steadman & Cocozza (1974) 98 n.m. Offensichtlich signifikant USA Thornberry & Jacoby (1979) USA Koppin (1990) n.s., aber Jüngere häufiger rückfällig CAN Rice, Harris, Lang & Bell (1990) CAN Harris, Rice & Cormier (1991) CAN Rice & Harris (1992) D Gretenkord (2001) Anmerkung. GR = Gewaltrückfall: 0 = keine statistisch signifikante Beziehung; +: p<.05; ++: p<.01; +++: p<.001; n.a.: Signifikanz wurde nicht angegeben. Nach Gretenkord, 2001, S Im folgenden werden die Ergebnisse der Gleichung zunächst als Grafik dargestellt. 1. Stelle: Persönlichkeitsstörung 2. Stelle: Vorbelastung mit Gewaltdelikt 3. Stelle: mindestens zweimal während der Unterbringung gewalttätig Anmerkung. Die Abkürzungen bedeuten folgendes: j steht für ja, also der Faktor ist gegeben. n steht für nein, der Faktor ist nicht gegeben. Abbildung 1: Grafischer Überblick über die Wahrscheinlichkeit eines Gewaltrückfalls Es wird deutlich, daß die Rückfallwahrscheinlichkeit mit höherem Entlassungsalter geringer wird. Die Gruppe mit der größten Rückfallwahrscheinlichkeit ist die Gruppe, bei der alle drei
6 Merkmale (persönlichkeitsgestört, Vorbelastung mit Gewaltdelikt, aggressiv während Behandlung) zutreffen, die Gruppe mit der geringsten Rückfallwahrscheinlichkeit ist die, bei der keines der drei Merkmale gegeben ist. Die anderen Gruppen liegen dazwischen. Je übersichtlicher und nachvollziehbarer die Untersuchungsergebnisse dargestellt werden, desto größer ist die Chance, daß sie in der Praxis genutzt werden. Deshalb hat es nicht nur kosmetische Gründe, wenn eine möglichst gute Darstellung angestrebt wird. Daher werden dieselben Ergebnisse noch einmal in Tabellenform dargestellt, so daß die Prozentwerte für die Rückfallwahrscheinlichkeit direkt abgelesen werden können. Das Entlassungsalter ist wieder in Zehnjahresschritten dargestellt (Tabelle 6). Tabelle 6. Rückfallwahrscheinlichkeit nach Regressionsgleichung Faktor Rückfallwahrscheinlichkeit bei einem Entlassungsalter von... Persönlichkeitsstörung Vorstrafe mit Mind. 2x Gewaltdelikt gewalttätig 20 J. 30 J. 40 J. 50 J. 60 J. nein nein nein 6% 4% 2% 1% 1% ja 17% 11% 6% 4% 2% ja nein 15% 9% 6% 3% 2% ja 37% 25% 16% 10% 6% ja nein nein 16% 10% 6% 4% 2% ja 39% 27% 18% 11% 7% ja nein 36% 25% 16% 19% 6% ja 65% 52% 38% 27% 17% Ein Proband, der weder persönlichkeitsgestört ist, noch wegen Gewaltdelikten vorbelastet ist und der auch nicht während der Unterbringung gewalttätig war, hat je nach Entlassungsalter eine Rückfallwahrscheinlichkeit zwischen 1% und 6%. Die höchste Rückfallwahrscheinlichkeit hat ein Pb, bei dem alle drei Merkmale zutreffen und der bei der Entlassung noch jung ist, bei einem Zwanzigjährigen beträgt sie 65%. Ein Skalpell in der Hand eines qualifizierten, erfahrenen und verantwortungsbewußten Chirurgen kann sehr nützlich sein. Ein Skalpell in der Hand eines Menschen, der diese Voraussetzungen nicht mitbringt, kann sehr schädlich sein. Dasselbe gilt für viele andere Werkzeuge, auch für die hier dargestellte Prognosetabelle. Es wird daher für wichtig gehalten, mögliche Fehler bei der Handhabung einer solchen Übersicht aufzulisten. Überinterpretation der Prozentangaben. In der Tabelle sind Prozentwerte aufgeführt, weil sie anschaulich und nachvollziehbar sind. Es handelt sich aber nur um die Prozentwerte für eine Gruppe von psychisch gestörten Rechtsbrechern, die in einem bestimmten Zeitraum aus einer Klinik entlassen worden sind. Niemand behauptet, daß für eine andere Gruppe genau dieselben Prozentwerte gelten. Der Informationsgehalt dieser Prozentangaben wird aber deshalb für wertvoll gehalten, weil sie empirisch ermittelt wurden und weil die Voraussetzungen, unter denen sie zustande gekommen sind, dargestellt wurden. Anwendung auf Gruppen, die sich in wesentlichen Merkmalen von der Untersuchungsgruppe unterscheiden. Die Ergebnisse sind an einer Gruppe von Probanden gewonnen worden, die nach 63 StGB untergebracht waren. Sie sind selbstverständlich nicht einfach übertragbar etwa auf nach 64 StGB Untergebrachte oder auf Probanden in Justizvollzugsanstalten.
7 Anwendung auf ein anderes Rückfallkriterium. Der Inhalt der Prognosetabelle gilt für die Rückfälligkeit mit einem Gewaltdelikt, etwa Körperverletzung, Raub oder Vergewaltigung. Selbstverständlich können für die Rückfälligkeit etwa mit Sexualdelikten allgemein oder mit Brandstiftung andere Kriterien sinnvoller sein. Beschränkung auf die Variablen in der Tabelle. Selbstverständlich bilden die enthaltenen Variablen nur einen kleinen - aber doch wesentlichen - Teil der Wirklichkeit ab. Es wird keineswegs bestritten, daß andere Variablen ebenfalls eine - vielleicht noch wesentlichere - Rolle spielen können. Die Variablen wurden ausgewählt, weil sie in dieser Untersuchung - mit einer beschränkten Datenbasis und einer beschränkten Probandenzahl - ermittelt werden konnten. Es gibt beispielsweise nicht wenige Untersuchungen, in denen eine Suchtproblematik mit der Rückfälligkeit in Beziehung steht, dies sollte man im Auge behalten. Wenn etwa in einem Prognosegutachten andere Variablen eingeführt werden, wäre es allerdings gut, deutlich zu machen, warum man diese für relevant hält (Literaturhinweise, eigene Erfahrung, vergleichbare Fälle). Ausschalten des gesunden Menschenverstandes. Sollte der Eindruck entstanden sein, daß hier für die schematische Anwendung computerunterstützter Modelle eine Lanze gebrochen wird, so ist dieser falsch. Auch bei einem Probanden, der nach den hier dargestellten Merkmalen sehr rückfallgefährdet ist, sollte die Entlassung gewagt werden, wenn er z.b. ein therapeutisches Programm erfolgreich durchlaufen hat, bei ausgedehnten Lockerungsmaßnahmen gezeigt hat, daß er seine Alkoholproblematik im Griff hat und ein Entlassungsumfeld bereit steht, das die in seinem Fall bestehenden Risiken kennt und bei Gefahr im Verzug geeignete Gegenmaßnahmen trifft. Und bei einem unkorrigierbar Wahnkranken, der einen vermeintlichen Verfolger umgebracht hat, der weiterhin paranoid ist und Drohungen ausstößt, wird man vorsichtig sein, auch wenn er nicht persönlichkeitsgestört ist, bisher nur ein Delikt begangen hat und sich in der stationären Behandlung an die Regeln gehalten hat. Verzicht auf die klinische Prognose. Eine Prognosetafel ersetzt in der Praxis keineswegs die gründliche Analyse des Einzelfalles. Selbstverständlich müssen auch Kenntnisse über bestimmte Störungsbilder (z.b. typischer Verlauf bestimmter Formen der Schizophrenie) oder Therapiemethoden (z.b. Wirksamkeit antidepressiver Medikamente bei affektiver Psychose) oder die Situation nach der Entlassung (Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft des sozialen Empfangsraumes) bei der Entscheidung über Entlassung oder Nichtentlassung eine Rolle spielen. Verzicht auf den Fachmann. Wenn man ein gebrauchtes Auto kauft, ist es kein Fehler, jemanden mitzunehmen, der etwas von Autos versteht. Ein erfahrener Kraftfahrzeugingenieur kann eher erkennen, ob beispielsweise eine fatale Roststelle geschickt übertüncht ist oder ob das Geräusch des Motors für die Prognose von dessen Lebensdauer etwas hergibt. Nun kann man gegen das hier vorgestellte Konzept sicherlich einiges vorbringen. Auf einen Punkt soll kurz eingegangen werden. So könnte ein Kritiker sagen: Die Daten zur Rückfälligkeit stammen von Patienten aus einer einzigen Klinik nur eines Bundeslandes. Außerdem sind sie auch schon ziemlich alt. Sie können daher nicht auf Maßregelvollzugspatienten in anderen Bundesländern angewendet werden, und auch nicht auf solche, die erst demnächst entlassen werden sollen. Das ist im Prinzip richtig. Um die Verwendung der Prognosetafel für den Maßregelvollzug allgemein dennoch zu ermöglichen, wurden Variablen ausgesucht, die nicht spezifisch für eine Klinik oder ein Bundesland sind und sich auch in anderen Untersuchungen als prognoserelevant erwiesen haben. So lange keine besseren Daten zur Verfügung stehen, können diese einen praxisrelevanten Maßstab darstellen. Denn die Alternative freie
8 Schätzung des jeweiligen Prognostikers aufgrund seiner Fachkenntnisse und Erfahrungen ist noch weitaus weniger überzeugend. Selbstverständlich kann die hier entwickelte Tabelle nur ein Anfang sein. Kreuzvalidierungen sind erforderlich. Wenn weitere Daten aus möglichst vielen Institutionen in einer Datei zusammengefaßt werden, kann der Nutzen um ein Vielfaches gesteigert werden. Abschließend sollen einige wichtige Punkte zusammengefaßt werden: Bei jedem gemäß 63 StGB Untergebrachten ist jährlich zu entscheiden, ob er entlassen werden kann oder nicht. Die Kosten einer Fehlentscheidung sind enorm (erneute Delinquenz oder ungerechtfertigter und kostspieliger Freiheitsentzug). Es sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Fehlerrate so gering wie möglich zu halten. Empirische Untersuchungen haben gezeigt, daß es bedeutsame Zusammenhänge zwischen einzelnen Faktoren und der Rückfälligkeit gibt. Die Ergebnisse solcher Untersuchungen sollten so aufbereitet werden, daß sie in der Praxis genutzt werden können (z.b. als Prognosetafel ). Ein solches Instrument gehört in die Hand einer qualifizierten, erfahrenen und verantwortungsbewußten Fachkraft, welche die Ergebnisse als Basisrate oder Ankerreiz mit in ihre Überlegungen einbezieht. Literatur Bailey, J., & MacCulloch, M. (1992). Characteristics of 112 cases discharged directly to the community from a new Special Hospital and some comparisons of performance. The Journal of Forensic Psychiatry, 3(1), Gretenkord, L. (2001). Empirisch fundierte Prognosestellung im Maßregelvollzug nach 63 StGB - EFP-63. Bonn: Deutscher Psychologen Verlag. Hare, R. D. (1991). The Hare Psychopathy Checklist - Revised. Manual. New York, Toronto: Multi-Health Systems. Harris, G. T., Rice, M. E., & Cormier, C. A. (1991). Psychopathy and violent recidivism. Law and Human Behavior, 15, Jockusch, U., & Keller, F. (1993). Differenzierung und Spezialisierung einer Abteilung des Maßregelvollzugs in der psychiatrischen Klinik - mögliche Auswirkungen auf Behandlungsdauer und strafrechtliche Rückfälligkeit. Psychiatrische Praxis, 20 (Sonderheft I), Koppin, M. K. (1990). Prediction of dangerous behavior for release of the criminally-insane in Colorado. Ann Arbor, Michigan: University Microfilms International. Rice, M. E., & Harris, G. T. (1992). A comparison of criminal recidivism among schizophrenic and nonschizophrenic offenders. International Journal of Law and Psychiatry, 15(4), Rice, M. E., Harris, G. T., Lang, C., & Bell, V. (1990). Recidivism among male insanity acquittees. Journal of Psychiatry and Law, 18 (3-4), Steadman, H., & Cocozza, J. (1974). Careers of the Criminally Insane. Lexington, Mass.: Lexington Book. Tennent, G., & Way, C. (1984). The English Special Hospital - a year follow-up study: A comparison of violent and non-violent re-offenders and non-offenders. Medicine, Science and Law, 24 (2),
9 Thornberry, T., & Jacoby, J. (1979). The Criminally Insane: A Community Followup of Mentally Ill Offenders. Chicago: University of Chicago Press. Webster, C. D., Harris, G. T., Rice, M. E., Cormier, C., & Quinsey, V. L. (1994). The Violence Prediction Scheme. Assessing dangerousness in high risk men. Toronto: University of Toronto.
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