Energieforschungsförderung Positionspapier von Startups aus der Energiebranche. Ein gemeinsames Positionspapier von:
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- Berndt Lange
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1 Energieforschungsförderung Positionspapier von Startups aus der Energiebranche Ein gemeinsames Positionspapier von: Christian Schäfer, Adaptive Balancing Power GmbH Christopher Rath & Lena Jungkamp, Digimondo GmbH Dr. Andreas Sichert, Orcan Energy AG Christian Zenger, Physec GmbH Johannes Futterer, RWTH Aachen Thomas Gebauer, Volterion GmbH Alexander Gebauer, White Grid GmbH Veröffentlicht am:
2 Präambel Die deutsche Energiewende hat gezeigt, dass mit Engagement und dem gesellschaftlichen Willen zur Veränderungen ein Umbruch weg von fossilen und nuklearen Energieträger hin zu Erneuerbaren möglich ist. Obwohl beachtliche Erfolge bzgl. des Anteils an erneuerbaren Energien im Strommix verzeichnet werden, können die gesetzten Klimaziele allein damit noch nicht zu erreichen. Auch Maßnahmen zur Kopplung von Wärme- und Strommarkt, eine Verkehrswende, und weiter steigende Effizienz in der Produktion bringt noch keine Sicherheit für das Erreichen des Zwei-Grad-Ziel von Paris. Eine Hoffnung der Bundesregierung sind innovative Ansätze die in Startups entwickelt werden. Leider fehlt in Deutschland im weltweiten Vergleich signifikant Kapital für hardwareintensive Startups. Auch können sie bisher nur in sehr geringen Umfang an Forschungsfördermaßnahmen teilnehmen. Aus diesem Grund ist die Einbindung junger Technologieunternehmen in die Energieforschung und in die Umsetzung der Energiewende seit 2013 Thema der Plattform Forschung und Innovation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. In Summe entfalten die bisher umgesetzten Maßnahmen jedoch noch keine große Anreizwirkung. Dies liegt unter anderem an einigen zentralen Hindernissen, die Startups von einer Beantragung größerer Förderprojekte praktisch ausschließen. Vor dem Hintergrund der Vorbereitungen für das 7. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung trafen sich die Vertreter oben genannter, junger Technologieunternehmen um Hemmnisse zu identifizieren und zielgerichtete Lösungsansätze zu beschreiben. Im folgenden Positionspapier werden diese dargelegt. Ziele: 10% des Förderbudgets explizit an Start-Ups vergeben Antragsstellung für Startups vereinfachen, transparenter gestalten und verkürzen Praktikablere Bonitätsprüfungen einführen Maximale Förderquote für Startups ermöglichen Vorläufige Förderzusagen als Katalysatoren für Finanzierung nutzbar machen Förderung von Investitions-, Zertifizierungs- und Normungskosten vereinfachen Beteiligung in Verbundprojekten attraktiver gestalten Beratung und Kommunikation verbessern Seite 2
3 1. Mindestens 10% der Fördermittel an Start-Ups vergeben Startups fehlt oft die personelle Kapazität, um umfassende Förderanträge zu stellen. Gleichzeitig wird die Bewilligung durch Hürden erschwert, die von Startups nur schwer erfüllt werden können. Aus diesem Grund werden fast alle staatlichen Fördermittel an große Unternehmen vergeben. Zusätzlich können disruptive Ideen von Startups eine Bedrohung bestehender Produkte von Großunternehmen sein. Das bedeutet, dass einige innovative Ideen keine Förderung aus der Wirtschaft erhalten. Wenn Disruption erwünscht ist, sollte dies vom Staat explizit gefördert werden. Lösungsvorschlag: Um sicherzustellen, dass ein adäquater Fördermittelanteil auch Startups zu Gute kommt, sollte eine verbindliche anteilige Förderquote definiert werden. Mindestens 10 % der Gesamtfördermittel soll an Startups vergeben werden. So kann sichergestellt werden, dass Ideen der Startups mehr in den Fokus des Ministeriums geraten. Disruptive Technologien der Startups werden dadurch (von Großunternehmen) nicht ausgebremst, sondern gefördert. 2. Antragstellung verkürzen Bewilligungszeiträume von mehr als sechs Monaten bei zweistufigen Verfahren (Skizze/Antrag) behindern ein schnelles Agieren am Markt. Darüber hinaus fehlt es an kalkulierbaren Bewilligungszeiten, die eine Abstimmung und zeitliche Synchronisation mit Investoren ermöglichen. Lösungsvorschlag: Zusicherung verbindlicher Bewilligungsfristen von wenigen Monaten (Fast Track für Startups). 3. Bonitätsprüfung vereinfachen Da der Unternehmenstypus Start-up im Regelwerk nicht vorgesehen ist (sie werden als Kleinstunternehmen unter KMU subsummiert) sind förderrechtliche Besonderheiten nicht abbildbar. So fehlen z.t. die für die Bonitätsprüfung vorzulegenden zwei Jahresabschlüsse oder die Ertragslage ist unzureichend. Die dann beizubringenden (Bar-)Bürgschaften führen zu einem Entzug von Liquidität, die dringend zum Ausbau der Geschäftstätigkeit benötigt wird. Die Alternative, Startups im Projekt als Unterauftragnehmer (UA) einzubinden, bietet zwar den Vorteil einer potentiellen Vollkostenerstattung (als UA einer Hochschule), birgt aber unkalkulierbare Haftungsrisiken, da der Ausgang von Forschungsarbeiten per se nicht vorhergesagt werden kann. Lösungsvorschlag: Bonitätsbewertung in Kooperation mit Investoren und auf Basis des Geschäftsplans. Verzicht auf Bankbürgschaften und Beteiligungsvertrag vor Bewilligung (ggf. Bewilligung mit Mittelsperre). Flexibilisierung der Förderregeln unter Anpassung der Projektziele und planung in Abhängigkeit vom Geschäftsverlauf, etappenweise Förderung unter Berücksichtigung von Investorengeldern. 4. Förderquoten maximieren Die bei Antragstellung auf Kostenbasis (AZK) üblichen Förderquoten von 50% sind von jungen Unternehmen insbesondere in Kombination mit den Anforderungen an die Bonität kaum zu erfüllen. Lösungsvorschlag: Maximale Förderquoten unter Berücksichtigung aller Boni. Meilensteinabhängige Förderquoten, die die Technik- und Marktreife berücksichtigen (Technology/Business-Readyness-Level). Seite 3
4 5. Förderung von Zertifizierungsverfahren ermöglichen Dem Einsatz energietechnischer Anlagen stehen hohe regulatorische Hürden entgegen. Hohe Zertifizierungskosten erschweren es kleinen Unternehmen sich am Markt zu etablieren. Lösungsvorschlag: Die bereits zulässige Fördermöglichkeit von Zertifizierungskosten sollte explizit in Ausschreibungen genannt werden. Wir fordern einen Reallabor-Ansatz (ähnlich zu SINTEG), der regulatorische Ausnahmeregelungen und Experimentierklauseln enthält, in der Energieforschung Anwendung finden kann. Darüber hinaus ist ein direkter Ansprechpartner im BMWI wünschenswert, welcher den Kontakt zu den jeweiligen Verantwortungsbereichen und Regulierungsabteilungen herstellen kann. 6. Kombination von Förderung und externer Finanzierung Für junge Unternehmen spielen staatlich und private Geldgeber eine große Rolle. In der Praxis ist es jedoch schwierig, private Investoren ohne Zusage von staatlichen Fördermitteln zu bekommen. Gleichzeitig ist es schwierig, eine Zusage für staatliche Fördermittel ohne gesicherte Finanzierung von privaten Investoren zu erhalten. Lösungsvorschlag: Eine vorläufige staatliche Förderzusage mit der Auflage, dass zusätzliches Kapital von privaten Investoren eingeworben wird. 7. Verbundprojekte mit Großunternehmen vereinfachen Die Bereitschaft von Großunternehmen, sich als Verbundpartner an (kleinen) FuE-Projekten junger Unternehmen zu beteiligen, ist aufgrund des vergleichsweise hohen Bürokratieaufwands gering. Lösungsvorschlag: Teilnahme als Unterauftragnehmer einfacher ermöglichen. Beispielsweise: Zulieferung von Komponenten und Erbringung von Dienstleistungen. 8. Förderung von Investitionen ermöglichen Investive Großprojekte bei kleinen, bonitätsschwachen Unternehmen werden kaum gefördert. Darüber hinaus basiert bei AZK die Bemessungsgrundlage bei der Beschaffung von Anlagen auf der Abschreibung über den Projektzeitraum. Bei den üblichen Projektlaufzeiten von drei bis vier Jahren wird folglich nur ein geringer Teil der Investitionen über die Förderung gedeckt. Auch die Leasingmöglichkeiten sind begrenzt, da Investoren das Risiko scheuen, die Garantie für Leasingverträge zu übernehmen. Lösungsvorschlag: Garantien und Bürgschaften (wie z.b. einige Landesbanken). Beihilferechtliche Prüfung für Investitionsförderung in der Energieforschung. 9. Patentschutz und Normung fördern Die Beantragung von Patenten und die Teilnahme an Normungsprozessen ist zeitaufwendig und teuer und wird von Investoren im Produktentwicklungsprozess meist nicht finanziert. Lösungsvorschlag: Die Kosten für Patentanmeldungen sind förderfähig, unterliegen allerdings hinsichtlich der Förderquoten den EU-Vorgaben. Die Mitwirkung an Normungsprozessen könnte über BMWi / PtJ organisiert werden. Seite 4
5 10. Beratung und Kommunikation verbessern Startups werden nicht explizit in Förderbekanntmachungen und -initiativen als Adressat bzw. antragsberechtigte Unternehmen genannt. Es fehlt zudem ein systematisches, auf die Besonderheiten des Unternehmenstypus ausgerichtetes, Beratungsangebot. Zusätzlich ist teilweise unklar, wer im BMWi der richtige Ansprechpartner für Startups ist. Lösungsvorschlag: Definition der antragsberechtigten Unternehmen im neuen Energieforschungsprogramm erweitern. Niederschwellige Beratungsangebote bei PtJ einrichten und Vernetzung mit EXIST forcieren. Explizite Nennung Startup-spezifischer Regelungen in Förderbekanntmachungen. Seite 5
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