ZVR Verkehrsrechtstag 2017

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1 Die deliktische Haftung von Skifahrern und anderen Wintersportlern ZVR Verkehrsrechtstag 2017 Dr. Marwin Gschöpf, Velden

2 Einleitung 1 Abgrenzung des Vortrages: Deliktische Haftung (nicht: Ski- und Bergführer ZVR 2013) Andere Wintersportler auf Skipisten, insbesondere Snowboarder, Skibob, Bigfoot, Telemark Großteil der Wintersportunfälle auf Skipisten

3 Einleitung 2 Die Bedeutung des Skisportes in Österreich: 1,8 Mio Inländer, ca 8 Mio inkl Touristen Laut AUVA populärste Sportart in Ö (62%) Sportunfälle, davon Skiunfälle, davon 10 % mit Fremdverschulden, Großteil Kollisionsunfälle (Skifahrer/Snowboarder) Zum Vergleich: Straßenunfälle (2016)

4 Moderner Pistenverkehr

5 Grundlagen der Haftungsbeurteilung Pistenregeln: Konkretisierung der Sorgfaltspflichten, Gew.Recht FIS Regeln, POE, Snowboardregeln FIS Langlaufregeln

6 Grundlagen der Haftungsbeurteilung Geltungsbereich der FIS Regeln Auch auf Sonderflächen (Funpark - 3 Ob 89/10z) Außerhalb der Piste (analog lt OLG Ibk 2R 122/05s) Einschränkung: Rennsport/Training

7 FIS Regel 1 - Gefährdungsverbot Grundsatz neminem laedere 1295 Abs 1 ABGB Verbot des Rodelns auf Pisten Besondere Aufmerksamkeit an neuralgischen Stellen zb Kreuzungen Auffangtatbestand

8 FIS Regel 1 - Gefährdungsverbot Grs kein sporttypisches Risiko Ausnahme: Rennen/Training/Sturz OLG Linz 2 R 196/11y : keine Haftung des Snowboarders gegenüber Zuschauer bei missglücktem Trainingssprung (Verkanten)

9 Verantwortung für die Ausrüstung Skibindung: Sturz aufgrund einer Fehlauslösung Anscheinsbeweis! Einstellschein/Rechnung als Beweis Helm, (optische) Skibrille Einschränkung Sichtfeld?

10 Helmpflicht Mitverschulden? Helmpflicht für Jugendliche bis 15 J (außer Tirol und Vbg) OGH 2 Ob 99/14v zum (sportlichen) Rennradfahren Skifahren: 90% Helmtragequote Verkehrsnorm?

11 Helmpflicht Mitverschulden? Häufig Kausalitätsproblem (medsv) Geschädigter < 14J erhält idr vollen Ersatz (4 Ob 204/08s) Evtl Regress des Schädigers gegen Aufsichtspflichtigen?

12 FIS Regel 2 Fahren auf Sicht Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

13 FIS Regel 2 Fahren auf Sicht Den (eigenen) Verhältnissen angepasstes Fahren Einrede des Pistenhalters bei Anprall gegen Hindernis Mitverschulden Fahren auf Sicht gilt auch für Rodler (10 Ob 39/12a)

14 Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muß seine Fahrspur so wählen, daß er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

15 FIS 3 Vorrang des Vorderen Fahrlinien und Geschwindigkeiten auf den letzten 20-30m Wer war 2-3 Sekunden vor der Kollision langsamer/ weiter vorne/ talwärts? Anprallposition, Endlagen und Verletzungen nur Indiz

16 FIS 3 Vorrang des Vorderen Blickfeld 90 (45 je Seite) Gleichstellung Snowboarder (Backside-Problem) Spezialfall: schneidendes Überholen (3 Ob 171/05a)

17 Video 1 Vorne: langsam in Pflugbögen Hinten: hohe Geschwindigkeit, unkontrolliert Anprallposition: große Überdeckung FIS 1-3: eindeutige Beurteilung Alleinverschulden

18 Video 2 Weitgehend parallele Annäherung Verletzung bei Anprall Endlage des Schnelleren tiefer Mitverschulden?

19 Beweislast bei Stürzen Stürze als sporttypisches Risiko FIS Regelverstoß als Auslöser? Anscheinsbeweis gegen Stürzenden (9 Ob 30/14y - Verkanten) Gilt nicht bei längerer Abrutschstrecke

20 Sturzkollision - Fall

21 Sturzkollision - Fall OLG Ibk 2 R 129/15k: Klage gg 13- jährigen abgewiesen Sturz auf Steilhang einer schwarzen Piste, Abrutschstrecke von 80m Sturzursache (Verschneiden, Verkanten, Bindung, ) nicht aufklärbar

22 FIS Regel 4 - Überholen Abstand von 2-3 m bei stehenden Personen ausreichend (9 Ob 60/01s) Kriterien: Geschwindigkeit, Können, sonstige (Pisten)Verhältnisse

23 Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. 8 POE : hat der die Piste querende Skiläufer auch nach oben zu beobachten und auf von oben kommende Läufer Rücksicht zu nehmen.

24 8 POE - FIS Regel 5 - Queren Queren: 15 zur Pistenhorizontalen, evtl Mitverschulden von 1/3 Langsames Queren: Vermeidbarkeit? OLG Ibk 1R 187/12b: keine Blickwendung bergwärts bei 30

25 FIS Regel 5 - Einfahren Einfahren/Anfahren: Üblicherweise nach 4sec/50m Fahrt eingeordnet Einfahrt von Sonderfläche (zb Funpark) in Piste lt OLG Ibk 1R 160/14k: kein Verstoß gg FIS 5, Haftung nach FIS 1 + 2

26 Sonderflächen auf der Piste Fall 1 Sprung Piste

27 Sonderflächen auf der Piste Fall 2

28 Sonderflächen auf der Piste Fall 2

29 Pistenkreuzungen Pistenkreuzungen: iz gleichrangig, Beurteilung nach FIS 3 Stop-Schild nicht bindend (1 Ob 16/12b) FIS 8? Sonderflächen: Beurteilung wie untergeordnete Pistenfläche?

30 Video Pistenkreuzung Snowboarder: steilere Fahrlinie und schneller Skifahrerin: flacher und langsamer (Queren?) Kreuzungssituation: besondere Vorsicht (FIS 1) Vermeidbarkeit auch für Skifahrerin!

31 Gegenverkehr Verhaltensregel für Langläufer Nr 5: Bei Begegnungen hat jeder nach rechts auszuweichen vgl 76 Abs 2 StVO FIS Regel 5: Bergauffahren Nachrang?

32 Gegenverkehr - Fall

33 Gegenverkehr - Fall

34 FIS Regel 6 - Anhalten Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

35 FIS Regel 6 - Anhalten Aufenthalt unter Kuppen evtl Mitverschulden nach FIS 6 Springen über Kuppen Verstoß gegen FIS Snowboarder sitzen/blockieren Engstellen

36 Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. 12 POE : Aufsteigende Skifahrer und Fußgänger dürfen im allgemeinen nur den Rand einer Skipiste benützen.

37 FIS Regel 7 - Aufstieg Aktuell: Tourengeher! Akzeptanz/Inhalt umstritten OLG Ibk 2R 57/03d (Zuschauer in Sölden): Mitverschulden des Fußgängers zu vernachlässigen

38 8. Beachten der Zeichen FIS Regeln 8-10 Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten. 9. Hilfeleistung Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. 10.Ausweispflicht Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

39 FIS Regeln 8 Haftung für Lawinen Geländefahren ( Freeriden ) Handeln auf eigene Gefahr idr keine Pistenhalterhaftung Wald: Verbot gem ForstG Allgemeine Warntafeln ( Lawinenhand ) Lawinenwarnleuchte (ab Stufe 4 = große Gefahr)

40 Haftung für Lawinen Fall 1 OLG Ibk 4 R 152/15g: Skifahrer verlässt Piste, Abkürzung zu Hotel über Steilhang, Lawine verschüttet Autobus (strenge) Haftung nach Ingerenz auch für Skifahrer ohne Alpinkompetenz Vorhersehbarkeit war (nur) für Experten gegeben (Lawinen-Warn-Stufe 3) Hilfsargument: wer die Piste verlässt muss sich erkundigen, ob Gefahr besteht.

41 Haftung Minderjähriger < 14 Jahre: 1310 ABGB (Subsidiarität - Eltern/Skilehrer) Aufsichtspflichtverletzungen selten relevant (LG Salzburg 5 Cg 46/14g) weil Einhaltung der FIS Regeln auch für Kinder/Jugendliche idr zumutbar!

42 Haftung Minderjähriger Verschulden/Mitverschulden des Mj. wird geringer gewichtet Vertrauensgrundsatz gilt eingeschränkt 8 Ob 90/15s: trotzdem Alleinverschulden des 7jährigen Klägers bei Verstoß gegen FIS 5 (Einfahren auf Skiweg)

43 Fahren in der Gruppe Kein Vorrang gegenüber dem übrigen Pistenverkehr Auch innerhalb der Gruppe gelten die FIS Regeln Skischulgruppe/Anfänger: Notsturz?

44 Zusammenfassung Rechtssicherheit durch FIS Regeln grs gegeben, kein Bedarf für gesetzliche Pistenregeln (vgl Italien) Unfallprävention besser durch Information/Ausrüstung als Strafen Aufklärung von Skiunfällen dennoch schwierig (Polizei/SV) Versicherungspflicht mit Skipass?

45 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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