Reglement 5. Ausgabe - September 2017

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1 Reglement 5. Ausgabe - September 2017

2 INHALT SEITE 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 7 Artikel Artikel Artikel Artikel SPIELREGELN... 9 Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel TEILNAHMEBEDINGUNGEN IN DEN VERKAUFSSTELLEN ZUGANG ZUM SPIEL Artikel SPIELSELEKTIONEN Artikel Die Spielscheine Artikel Artikel Die SPORTTIP-Applikation Artikel

3 Artikel Registrierung der Selektionen Artikel DIE SPIELSCHEINE Artikel Artikel Artikel Die SPORTTIP-Applikation Artikel Artikel Artikel Ausstellung der Quittungen Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel GEWINNAUSZAHLUNG Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel

4 Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel VERANTWORTLICHKEITEN Artikel Artikel Artikel STREITFÄLLE Artikel Artikel TEILNAHMEBEDINGUNGEN ÜBER DIE INTERNET- SPIELPLATTFORM ZUGANG ZUM SPIEL Artikel SPIELSELEKTIONEN Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel

5 REGISTRIERUNG DER SELEKTIONEN Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel GEWINNAUSZAHLUNG Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel Artikel VERANTWORTLICHKEITEN Artikel Artikel STREITFÄLLE Artikel Artikel SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel

6 Artikel Artikel Artikel

7 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN SPORTTIP ist ein Sportprognosespiel (oder Wette), das in allen Schweizer Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein von der Interkantonalen Landeslotterie Swisslos (Swisslos) und in den Westschweizer Kantonen von der Société de la Loterie de la Suisse romande (Loterie Romande), in Anwendung der ihr gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005 und der 9. Convention intercantonale relative à la Loterie de la Suisse Romande (9. Interkantonalen Vereinbarung über die Loterie Romande) erteilten Bewilligungen, gemeinsam betrieben wird. Die Spielregeln (oder Wettregeln) sind bei den beiden Veranstaltern absolut identisch (Spielregeln oder Wettregeln). Die Teilnahmebedingungen für das Publikum, einschliesslich Gewinnauszahlung, sind Sache der einzelnen Veranstalter (Teilnahmebedingungen). Die Loterie Romande ist der einzige Vertragspartner der Teilnehmer, die in einem der sechs Westschweizer Kantone (Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura) einen Einsatz gezeichnet haben, sei es über eine Verkaufsstelle (Art. 12 bis 51) oder über die Internet- Spielplattform der Loterie Romande (Art. 52 bis 75). Die Teilnahmebedingungen für das Publikum an SPORTTIP in den Verkaufsstellen des Bewilligungsterritoriums der Loterie 7

8 Romande werden vollumfänglich durch das vorliegende Reglement geregelt. Die Teilnahmebedingungen für das Publikum an SPORTTIP über die Internet-Spielplattform der Loterie Romande werden durch das vorliegende Reglement (Kapitel 4, Art. 52 bis 75) und das allgemeine Reglement der über die Internet-Spielplattform zugänglichen Spiele der Loterie Romande geregelt. Die Loterie Romande gibt das vorliegende Reglement heraus und ist befugt, es abzuändern, wobei die Zustimmung der Lotterieund Wettkommission als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde vorbehalten ist. Das vorliegende Reglement samt seinen etwaigen Anhängen oder Zusätzen steht auf der Website der Loterie Romande ( zur Einsichtnahme zur Verfügung oder kann am Hauptsitz der Loterie Romande angefordert werden. Wer beim SPORTTIP nach den in diesem Reglement und gegebenenfalls im allgemeinen Reglement der über die Internet- Spielplattform zugänglichen Spiele der Loterie Romande definierten Modalitäten einen Einsatz zeichnet, nimmt an diesem Spiel teil. Die Teilnahme am Spiel bedingt die uneingeschränkte und vorbehaltlose Einhaltung der anwendbaren Reglemente und ihrer etwaigen Anhänge oder Zusätze. 8

9 2 SPIELREGELN Das Spiel SPORTTIP umfasst zwei Arten der Beteiligung : SPORTTIP SET und SPORTTIP ONE. Bei SPORTTIP SET haben die Spieler auf den Ausgang und/oder das Resultat einer oder mehrerer Sportereignisse zu wetten. Bei SPORTTIP ONE haben die Spieler auf den Ausgang und/oder das Resultat eines Sportereignisses zu wetten. Die Sportereignisse, die Gegenstand der Prognose(n) einer SPORTTIP-SET- oder SPORTTIP-ONE-Wette sein können, werden den Spielern vermittels des Wettprogramms (SPORTTIP-SET- Programm und SPORTTIP-ONE-Programm) zur Kenntnis gebracht, das in SPORTTIP-Verkaufsstellen der Loterie Romande, auf der Website der Loterie Romande ( sowie über die SPORTTIP-Applikation für mobile Geräte (nachstehend : SPORTTIP- Applikation ) erhältlich ist. Zudem werden die Regeln des SPORTTIP SET in Anhang 1 des vorliegenden Reglements beschrieben. Zudem werden die Regeln des SPORTTIP ONE in Anhang 2 des vorliegenden Reglements beschrieben. Alle Informationen, welche die Spieler in Bezug auf den Abschluss von SPORTTIP-Wetten benötigen, wie die Liste der Sportereignisse, die den verschiedenen Prognosen zugewiesenen Quoten und die Annahmeschlusszeiten sind im Wettprogramm aufgeführt. 9

10 Für die SPORTTIP-Wetten sind Mindest- und Höchsteinsätze festgelegt. Unter Vorbehalt der Gewinnbeträge und des Totals der Quoten (nur für SPORTTIP SET), die maximal erlaubt und in den Anhängen 1 und 2 des vorliegenden Reglements festgelegt sind, kann der Teilnehmer innerhalb des vorgegebenen Schwankungsbereichs den Betrag seines Einsatzes unter den verschiedenen Einsatzstufen auswählen, die auf dem Spielschein aufgedruckt oder, im Falle der Teilnahme über die Internet-Spielplattform beziehungsweise über die SPORTTIP-Applikation, unter dem Vermerk «Einsatz» angegeben sind. Die Mindest- und Höchsteinsätze sowie die Beträge der Einsatzstufen sind in den Anhängen 1 und 2 des vorliegenden Reglements festgelegt. Die Gewährleistung einer für die Loterie Romande und Swisslos vorhersehbaren Durchführung der SPORTTIP-Wetten und insbesondere die Einhaltung des Kriteriums der Planmässigkeit in der Gesetzgebung in Bezug auf die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten festgelegten verlangen, dass die Loterie Romande im Einvernehmen mit Swisslos berechtigt ist, das Wettprogramm jederzeit mit Wirkung ausschliesslich für die Zukunft zu ändern, wenn die Umstände dies rechtfertigen. Die Loterie Romande behält sich somit das Recht vor, das Wettprogramm, wenn die Umstände dies rechtfertigen, mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, korrigieren oder aktualisieren, insbesondere soweit dies die festgesetzten Quoten und den Zeitpunkt des Annahmeschlusses für die Einsätze betrifft, sowie die Prognosen gewisser Sportereignisse bzw. von Kombinationen von Sportereignissen vorübergehend oder auf Dauer zu sperren. Darüber hinaus behält sich die Loterie Romande das Recht vor, die Annahme von Wetten in bestimmten Verkaufsstellen momentan auszusetzen. Die zuvor registrierten Spielquittungen (nachstehend : Quittung) werden nicht von dieser Massnahme berührt, unterliegen jedoch den 10

11 bei ihrer Registrierung geltenden Regeln, so wie sie auf der Spielquittung stehen (Art. 28), es sei denn, es tritt ein Fall ein, der im vorliegenden Reglement oder seinen Anhängen vorgesehen ist (insbesondere der Rücktritt von der Teilnahme einer Mannschaft oder eines Wettkampfteilnehmers, die Verschiebung oder Annullierung eines Sportereignisses oder die Änderung des Austragungsortes), in dem die Quote nach der Registrierung der Quittung in Abweichung von den auf der besagten Quittung aufgedruckten Quoten auf «1.00» gesetzt werden kann. Die Bestimmung der Gewinne gemäss dem vorliegenden Reglement erfolgt entsprechend den Resultaten des oder der Sportereignisse/s, die Gegenstand der Prognosen der Spieler sind. Diese für beide Veranstalter gemeinsamen Resultate gelten für alle Teilnehmer, ohne Rücksicht darauf, wo sie ihre Einsätze gültig gezeichnet haben. Allein die von der Loterie Romande publizierten Sportresultate gelten als richtig und dienen der Bestimmung der zutreffenden Prognosen einer SPORTTIP-Wette. Diese Resultate sind ab dem Tag der Auszahlungsfreigabe (Art. 38) und während der gesamten Verfallfrist (Art. 46) in den Verkaufsstellen, auf der Website der Loterie Romande ( sowie über die SPORTTIP-Applikation verfügbar. Unter Vorbehalt der nachfolgenden Regelung und etwaiger abweichender Regelungen, bzw. einer punktuellen Regelung bezüglich der Gültigkeit der Spielausgänge und in Bezug auf die Verschiebung von Sportereignissen in den Anhängen 1 und 2 des vorliegenden Reglements, ist es der Ausgang eines Sportereignisses 11

12 am Ende der regulären Spielzeit (z. B. : 90 Minuten beim Fussball plus die eventuelle Nachspielzeit) ohne Verlängerung und ohne Elfmeterschiessen bzw. der Halbzeit von 45 Minuten (plus die eventuelle Nachspielzeit), beim Eishockey 60 Minuten bzw. Drittelzeiten von 20 Minuten jeweils nach seiner Durchführung gemäss den festgelegten Regeln, der für die Bestimmung der zutreffenden Prognosen massgebend ist. Dieses Prinzip gilt ebenfalls auf analoge Weise für die richtigen Prognosen des in Bezug auf die Wette massgeblichen Resultats. Eventuelle Verlängerungen, Elfmeterschiessen oder sonstige Vorgehensweisen zur Ermittlung des Siegers sowie die Änderung des Resultats oder die Annullierung der Begegnung infolge einer Klage oder Forfaiterklärung oder aus sonstigen Gründen wie Disqualifikation, Regelverstösse oder ähnliche Handlungen nach dem Ende der regulären Spielzeit werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dies wurde im Wettprogramm erwähnt oder diese Art von Entscheidungsfindung stellt den Gegenstand der Wette dar. Im Fall der Festsetzung von Resultaten oder der Annullierung infolge von Klage oder Forfaiterklärung oder aus anderen Gründen wie Disqualifikation, Regelverstösse oder ähnliche Handlungen, die vor dem Ende der regulären Spielzeit beschlossen wurden, sowie bei Festsetzung des Ausgangs eines Sportereignisses durch Abbruch eines Sportereignisses infolge einer Verletzung oder der Aufgabe eines Teilnehmers (z. B. Walkover im Tennis) werden die Quoten der Wetten in Bezug auf die betreffenden Sportereignisse, unter Vorbehalt der nachfolgenden Regelung, im Unterschied zu den im Wettprogramm festgesetzten Quoten und den auf der Quittung aufgedruckten Quoten auf «1.00» gesetzt und die Prognosen des Teilnehmers in Bezug auf den Ausgang des betreffenden Sportereignisses gelten als zutreffend. In den folgenden Fällen gilt diese Regel nicht und die Disqualifikation einer Mannschaft oder eines Wettkampfteilnehmers während eines Wettkampfs wird einer Niederlage gleichgestellt : 12

13 im Fall der Disqualifikation einer Mannschaft oder eines Wettkampfteilnehmers während eines Wettkampfes bzw. eines Rennens infolge eines Regelverstosses oder einer ähnlichen Handlung (z. B. : Auslassen eines Tors beim Skisport, Übertreten der Begrenzungslinie der Leichtathletikbahn, Disqualifikation einer Mannschaft in einem Turnier), da die Disqualifikation in diesem Fall nicht zu einer Festlegung des Resultats des gesamten Wettkampfes (Sportereignisses) führt, sondern nur zur Disqualifikation des betreffenden Teilnehmers ; im Fall des Ausfalls (zum Beispiel infolge von Verletzung oder Aufgabe) von Mannschaften oder Wettkampfteilnehmern, wodurch es nicht zur Festlegung der Resultate des gesamten Wettkampfes kommt. Die Wetten auf den Ausgang bzw. auf das Resultat von Teilabschnitten oder von vordefinierten Teilabschnitten von Begegnungen bzw. von Ereignissen, die trotz der Festlegung des Resultats oder der Annullierung infolge von Protest oder Forfaiterklärung, die vor dem Ablauf der normalen Spieldauer zum Ausdruck gebracht wurden, bzw. der Festlegung des Resultats durch Abbruch eines Sportereignisses infolge von Verletzung oder Aufgabe, fallen nicht in den Anwendungsbereich des weiter oben dargelegten Prinzips, gemäss dem die Quoten der zitierten Fälle auf «1.00» gesetzt werden und validiert werden können (z. B. : Torwetten, Set- Wetten, Halbzeit/Drittelzeitwetten). Wenn die Wette sich auf das Klassement der Mannschaft oder Wettkampfteilnehmer im Rahmen eines Sportereignisses bezieht, wird das offizielle Klassement direkt am Ende des Sportereignisses gemäss dem geltenden Reglement und in Abweichung von den Bestimmungen des Artikels 10.1 des vorliegenden Reglements gewertet. Es gilt die erste Entscheidung der ersten Sportinstanz (Klassement bei Siegerehrung). Dies gilt ebenfalls, wenn das Resultat des Sportereignisses nach Verletzung, Aufgabe, Disqualifikation oder Sonstigem festgelegt wird. Im Fall der Wetten auf das Klassement der Mannschaft oder der Wettkampfteilnehmer haben spätere 13

14 Änderungen des Klassements (z. B. : von der höheren Instanz getroffene Entscheidung, spätere Disqualifikation im Fall von Doping oder eines anderen Regelverstosses) keinen Einfluss auf das validierte Resultat. In diesen Fällen kommen die Bestimmungen von Art des vorliegenden Reglements nicht zur Anwendung. Bei Wetten auf den Sieger eines Turniers, oder eines Titels oder einer der sich hierauf beziehenden Zwischenrunden wird das geltende Resultat in Abweichung von Artikel 10.1 des vorliegenden Reglements dasjenige sein, das am Ende des Sportereignisses bzw. der Zwischenrunde erzielt wurde, einschliesslich gegebenenfalls von Verlängerungen/Overtime, Golden-Goal-Regel, Silver-Goal-Regel, Elfmeterschiessen oder sonstigem, und zwar unabhängig von der Art, auf welche die Zusammensetzung der entsprechenden Begegnung zustande gekommen ist. Überdies gelten die weiter oben dargelegten Regeln, insbesondere jene, welche die späteren Änderungen oder Annullierungen infolge von Protest, Forfaiterklärung oder sonstiger Gründe wie Disqualifikation, Regelverstoss oder ähnliche Handlungen betreffen. Wenn die Wette das Klassement einer Mannschaft oder eines Wettkampfteilnehmers betrifft und diese Mannschaft oder dieser Wettkampfteilnehmer schliesslich aus irgendeinem Grund nicht an dem betreffenden Sportereignis teilnimmt, werden die entsprechenden Quoten im Gegensatz zu den zuvor festgesetzten und auf der Quittung aufgedruckten Quoten auf «1.00» gesetzt und die Prognose des Teilnehmers in Bezug auf das Klassement dieser Mannschaft oder dieses Wettkampfteilnehmers gilt als zutreffend. Die Teilnahme einer Mannschaft an einem Sportereignis ist erwiesen, wenn die Mannschaft sich zum Zeitpunkt des Anpfiffs durch den Schiedsrichter oder den Spielleiter auf dem Spielfeld befindet ; die Teilnahme eines Wettkampfteilnehmers an einem Sportereignis ist erwiesen, wenn der Wettkampfteilnehmer die Zeitmessung auslöst (z. B. : bei Skirennen) bzw. zum Zeitpunkt der ersten Auslösung des Zeitmessers (z. B. : Startschuss) auf der Startlinie anwesend ist 14

15 (z. B. : Gruppenstart bei Leichtathletik, Radsport, Langlauf, Automobilrennen) oder er bzw. das von ihm verwendete Gerät (z. B. : Speer, Hammer usw.) nach der Startgenehmigung zum ersten Mal die Startlinie passiert. Beim Tennis oder Tischtennis zum Beispiel ist die Teilnahme erwiesen, wenn der Spieler seinen ersten Ball während der Begegnung spielt. Im Automobilsport gilt jeder Teilnehmer, der seine Box im Rahmen des Qualifyings verlassen hat, als Wettkampfteilnehmer. Im Rahmen von SPORTTIP SET geben die Einzelwetten, bei denen der Ausgang des ausgewählten Sportereignisses bzw. der jeweilige Ausgang der ausgewählten Sportereignisse richtig vorausgesagt wurde, Anspruch auf Gewinn. Die Systemteilnahmen werden als ein Ganzes von mehreren Einzelwetten betrachtet, von denen jede Anspruch auf Gewinn gibt, wenn der jeweilige Ausgang der ausgewählten Sportereignisse richtig vorausgesagt wurde. Im Rahmen von SPORTTIP ONE geben die Wetten, deren Prognose in Bezug auf das ausgewählte Sportereignis zutreffend ist, Anspruch auf Gewinn. Eine Prognose gilt ebenfalls als zutreffend, wenn mehrere Wettkampfteilnehmer, die sich beim gleichen SPORTTIP-ONE-Ereignis gegenüberstehen, das vorausgesagte Klassement erreichen (ex-aequo). Bei Wetten auf Klassement gelten im Fall der gleichen Platzierung von zwei Wettkampfteilnehmern sowohl die Prognosen, die auf den Wettkampfteilnehmer B vor dem Wettkampfteilnehmer A gesetzt haben, als auch diejenigen, die auf den Wettkampfteilnehmer A vor dem Wettkampfteilnehmer B gesetzt haben, als zutreffend. Bei Wetten auf Klassement kommen im Fall der gleichen Platzierung mehrerer Wettkampfteilnehmer die im Fall der gleichen Platzierung von zwei Wettkampfteilnehmern geltenden Regelungen analog zur Anwendung. Im Rahmen von SPORTTIP SET wird der Gewinnbetrag, auf den eine Einzelwette Anspruch gibt, berechnet durch Multiplikation 15

16 des Einsatzes der entsprechenden Wette mit der Quote, die bei der Registrierung der Quittung dem richtig vorausgesagten Ausgang des ausgewählten Sportereignisses zugewiesen wurde bzw. mit dem Total der Quoten, die dem jeweils richtig vorausgesagten Ausgang der ausgewählten Sportereignisse zugewiesen wurden. Das Total der Quoten wird auf ein Hundertstel gerundet. Der für jede Einzelwette errechnete Gewinnbetrag (Einsatz x Quote oder Einsatz x Total der Quoten) wird auf die nächsten 5 Rappen gerundet (kaufmännische Rundung). Der Gewinnbetrag einer Systemwette entspricht der Summe der gerundeten Gewinne der Einzelwetten, die im Rahmen der entsprechenden Systemwette Anspruch auf einen Gewinn geben. Bei SPORTTIP ONE errechnet sich der Gewinnbetrag, auf den eine Wette Anspruch gibt, durch Multiplikation des Einsatzes der entsprechenden Wette mit der Quote, welche der zutreffenden Prognose des ausgewählten Sportereignisses bei der Registrierung der Quittung zugewiesen wurde. Der für jede Wette errechnete Gewinnbetrag (Einsatz x Quote) wird auf die nächsten 5 Rappen gerundet (kaufmännische Rundung). Die Auswertung jeder Wette erfolgt separat. Die etwaigen Besonderheiten und Details der Ermittlung des Gewinnanspruchs sind in den Anhängen 1 und 2 des vorliegenden Reglements genau angegeben. 16

17 3 TEILNAHMEBEDINGUNGEN IN DEN VERKAUFSSTELLEN Zugang zum Spiel Das Publikum hat einzig in den Verkaufsstellen der Loterie Romande, die mit einem oder mehreren SPORTTIP- Einsatzannahmeterminals ausgerüstet sind, Zugang zum Spiel (nachstehend : SPORTTIP-Verkaufsstellen). Die Teilnahme steht nur Personen über 16 Jahren offen. Personen, die unter Verletzung der Zulassungseinschränkungen der zwei oben stehenden Absätze Einsätze zeichnen, verlieren das Recht, einen Gewinn und die Rückerstattung ihrer Einsätze einzufordern. Darüber hinaus behält sich die Loterie Romande das Recht vor, im Fall des Verdachts auf eine strafbare Handlung des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der SPORTTIP-Wette die in Artikel 12.3 vorgesehene Sanktion anzuwenden. Spielselektionen Es gibt 2 Arten der Teilnahme am Spiel SPORTTIP : über die Papier-Spielscheine, die den Spielern von der Loterie Romande in ihren Verkaufsstellen zur Verfügung gestellt werden (nachstehend : die Spielscheine), und über die SPORTTIP-Applikation, die auf den mobilen Geräten der Teilnehmer verfügbar ist. 17

18 Auf den Spielscheinen tragen die Teilnehmer die gewählten SPORTTIP-Wetten durch Ankreuzen der Kästchen, die ihren Spielselektionen entsprechen, ein. Das Ankreuzen eines Kästchens besteht darin, dass man es genau zentriert mit einem Kreuz bezeichnet. Aus technischen Gründen ist das Kreuz in schwarzer oder dunkelblauer Farbe einzusetzen ; andere Farben sind ausgeschlossen. Streichungen, Überschreibungen oder Ausbesserungen sind nicht zulässig (Art. 20). In der SPORTTIP-Applikation wählen die Teilnehmer ihre SPORTTIP-Wette direkt auf dem Display ihrer mobilen Geräte. Die Spielscheine Im Rahmen der SPORTTIP-Wetten werden derzeit zwei Teilnahmearten angeboten, die SPORTTIP-SET-Wetten und die SPORTTIP-ONE-Wetten, für die es jeweils einen separaten Spielschein gibt, den SPORTTIP-SET-Spielschein und den SPORTTIP-ONE- Spielschein. Der SPORTTIP-SET-Spielschein ist für eine einmalige Teilnahme am SPORTTIP vorgesehen ; er gestattet sowohl Einzelwetten als auch Systemwetten. Die Bestimmungen von Anhang 1 des vorliegenden Reglements gelten ausserdem für diese Teilnahmeart. Auch der SPORTTIP-ONE-Spielschein ist nur für eine einmalige Teilnahme am SPORTTIP vorgesehen ; er gestattet bis zu drei unabhängige Wetten auf SPORTTIP-ONE-Ereignisse nach Wahl ; er gestattet nicht die Systemteilnahme. Die Bestimmungen in Anhang 2 18

19 des vorliegenden Reglements gelten ausserdem für diese Teilnahmeart. Unter Vorbehalt abweichender Bestimmungen der Anhänge 1 und 2 des vorliegenden Reglements gilt Letzteres für alle Teilnahmearten. Der Teilnehmer muss das oder die Sportereignisse auswählen, für das/die er eine Prognose abgeben möchte, und deren Ausgang bzw. massgebliches Resultat gemäss der betreffenden Wette entsprechend den in den Anhängen 1 und 2 des vorliegenden Reglements enthaltenen Bestimmungen voraussagen. Die Spielscheine sind neutral und sehen verschiedene Prognosemöglichkeiten vor. Die Nummern der Begegnungen (oder Matchs), die auf den Spielscheinen für SPORTTIP SET aufgedruckt sind, bzw. der Ereignisse für SPORTTIP ONE (gemeinsam «Sportereignisse») entsprechen den Nummern, die im laufenden Wettprogramm aufgelistet sind ; bei SPORTTIP SET findet die Auswahl der Sportbegegnungen durch Zuweisung von Prognosen an die entsprechenden Nummern statt, die auf dem Spielschein stehen ; bei SPORTTIP ONE erfolgt diese Auswahl durch Ankreuzen der Nummer des SPORTTIP-ONE-Ereignisses, auf das gewettet wird. Zusätzlich zur Auswahl des/der Sportereignis(se) und der entsprechenden Prognosen muss der Teilnehmer den Einsatzbetrag und im Fall von SPORTTIP SET - auch die Wettart auswählen. Die Prognosen bzw. die Selektionen werden durch ein Kreuz (X) gekennzeichnet. Die Kreuze müssen in der Mitte des Kästchens eingetragen werden : X. 19

20 Die SPORTTIP-Applikation Die Spieler können am Spiel SPORTTIP auch über die SPORTTIP-Applikation teilnehmen, indem sie ihre Selektionen direkt auf ihren mobilen Geräten eingeben. Dazu müssen die Teilnehmer vorgängig die auf der Applikations-Download-Plattformen zur Verfügung stehende SPORTTIP-Applikation kostenlos auf ihre mobilen Geräte herunterladen. Nachdem Sie die SPORTTIP-Applikation heruntergeladen und geöffnet haben, befolgen die Teilnehmer die auf der SPORTTIP-Applikation auf ihren mobilen Geräten erteilten Spielanweisungen. Die SPORTTIP-Applikation bietet dieselben Spielselektionsmöglichkeiten wie die Spielscheine, die den Teilnehmern in den Verkaufsstellen der Loterie Romande zur Verfügung stehen. So werden zwei Teilnahmearten, die SPORTTIP-ONE-Wetten und die SPORTTIP-SET-Wetten, auch über die SPORTTIP-Applikation angeboten, wobei jede von ihnen über einen eigenen «Tab» in der SPORTTIP-Applikation verfügt. Die 14 und 15 des vorliegenden Reglements betreffend die Teilnahmearten SPORTTIP ONE und SPORTTIP SET und die von den Teilnehmern vorzunehmenden Spielselektionen gelten sinngemäss auch für die Teilnahme über die SPORTTIP-Applikation. Sobald die Teilnehmer die Spielselektionen vorgenommen haben (Art. 16), wählen sie die Taste mit dem Vermerk «E-Spielschein erstellen» ; nach der Aktivierung dieser Taste erscheint auf dem 20

21 Display ihrer mobilen Geräte ein automatisch generierter Strichcode, der sämtliche Spielselektionen der Teilnehmer beinhaltet. Registrierung der Selektionen Die Teilnahme an den SPORTTIP-Wetten ist unmöglich und es wird keine Quittung (Art. 28) ausgegeben, wenn die Spielselektionen gegen die Vorschriften des vorliegenden Reglements und/oder seiner Anhänge verstossen. Desgleichen ist die Teilnahme an den SPORTTIP-Wetten unmöglich, wenn die Vorschriften des vorliegenden Reglements und/oder seiner Anhänge auf irgendeine andere Weise umgangen werden, insbesondere wenn der Zeitpunkt des Annahmeschlusses für ein gewähltes Sportereignis bzw. für die Prognose des Resultats eines bestimmten Sportereignisses (Art. 27) überschritten ist ; der Höchstbetrag des erlaubten Einsatzes (nur bei SPORTTIP SET ; Art. 7) überschritten ist ; der erlaubte maximale Gewinnbetrag für eine Wette, bzw. im Fall von SPORTTIP SET der erlaubte maximale Gesamtbetrag der Quoten gemäss den in den Anhängen 1 und 2 des vorliegenden Reglements festgelegten Limiten, überschritten ist ; oder wenn die Loterie Romande vor der Registrierung der Quittung, aus welchem Grund auch immer, vorläufig oder auf Dauer (art. 8) die Entgegennahme von Wetten in Bezug auf : auf ein oder mehrere Sportereignisse, die in einer SPORTTIP- Wette enthalten sind, auf die Ausgänge von Begegnungen (1, X oder 2) für SPORTTIP SET bzw. auf die Prognosen (1 bis 35) von Sportereignissen, die für SPORTTIP ONE abgegeben werden, 21

22 auf Kombinationen von Sportereignissen im Fall von SPORTTIP SET aus welchem Grund auch immer vorübergehend oder dauerhaft ausgesetzt hat (Art. 8). Wenn ein derartiger Fehler bzw. derartige Umstände sich auf eine einzige Wette unter mehreren unabhängigen Wetten bezieht bzw. beziehen, ist nur die Teilnahme an dieser ungültigen Wette unmöglich und der Teilnehmer nimmt nur für die anderen Wetten an SPORTTIP SET teil. Eine Quittung (Art. 28) wird für die ordnungsgemäss abgeschlossenen Wetten ausgegeben. Die Spielscheine Die Teilnehmer geben ihre ausgefüllten Spielscheine dem Registrierungsverantwortlichen einer beliebigen Verkaufsstelle der Loterie Romande, die mit einem Einsatzannahmeterminal ausgerüstet ist, das sie zu lesen vermag (Art. 12). Der Verantwortliche führt den Spielschein in das Terminal ein, das ihn liest, den zahlbaren Gesamteinsatz anzeigt, eine Quittung im Fall von SPORTTIP ONE eventuell mehrere Quittungen - ausdruckt und den Inhalt der Quittung in Echtzeit (Art. 28) an das Registrierzentrum des Informatikverwaltungssystems des Spiels übermittelt. Der zu zahlende Gesamteinsatz hängt von der Anzahl gespielter SPORTTIP-Einzelwetten ab. 22

23 Ist der Spielschein fehlerhaft ausgefüllt, wird er vom Terminal abgewiesen. Wenn er nicht zu viele Fehler enthält, kann der Verkaufsstellenverantwortliche diese gemäss den Angaben des Teilnehmers korrigieren. Der Spieler kann seinen Spielschein, der an sich keinen Wert hat und keinen Beweis für die Teilnahme am Spiel darstellt, wieder mitnehmen. Die SPORTTIP-Applikation Sobald der Strichcode gemäss Artikel 17 generiert ist, begeben sich die Teilnehmer zu einer beliebigen Verkaufsstelle der Loterie Romande, die mit einem Einsatzannahmeterminal ausgerüstet ist, das sie zu lesen vermag (Art. 12), um den Strichcode einzuscannen. Der Registrierungsverantwortliche scannt den Strichcode mithilfe des Terminals ein, das ihn liest, den zahlbaren Gesamteinsatz anzeigt, eine Quittung ausdruckt und den Inhalt der Quittung (Art. 28) in Echtzeit an das Registrierzentrum des Informatikverwaltungssystems des Spiels übermittelt. Der zu zahlende Gesamteinsatz hängt von der Anzahl gespielter SPORTTIP-Einzelwetten ab. Der über die SPORTTIP-Applikation generierte Strichcode hat an sich keinen Wert und gilt nicht als Beweis für die Teilnahme am Spiel. 23

24 Ausstellung der Quittungen Der Verantwortliche händigt dem Spieler die Quittung erst aus, nachdem dieser den ausgewiesenen Einsatz bezahlt hat. Die Quittung dient als Beleg für den Anspruch auf etwaige Gewinne (Art. 40). Wenn der Spieler nicht den vollen Einsatzbetrag begleicht, wird die Registrierung seiner Selektionen annulliert. Die Loterie Romande legt, im Einvernehmen mit Swisslos, das Datum und den Zeitpunkt des Annahmeschlusses der Teilnahme an jedem Sportereignis fest, das auf dem Wettprogramm steht. Diese Angaben stehen im Wettprogramm und in der SPORTTIP- Applikation unter der Rubrik «Programm». Im Fall von SPORTTIP SET wird der Annahmeschluss der Wette jeweils nach dem frühesten Annahmeschluss der vom Teilnehmer ausgewählten Sportereignisse bestimmt. Im Fall von SPORTTIP ONE wird dieser Annahmeschluss durch den frühesten Annahmeschluss der vom Teilnehmer ausgewählten und auf dem Spielschein getippten Ereignisse bestimmt. Die Loterie Romande behält sich die Möglichkeit vor, im Einvernehmen mit Swisslos den Zeitpunkt des Annahmeschlusses aus den weiter unten sowie in den Anhängen des vorliegenden Reglements genannten Gründen ein oder mehrere Male zu verschieben. Diese Bestimmungen gelten insbesondere während der Geltungsdauer mehrerer aufeinanderfolgender Wettprogramme im Fall von Langzeitwetten für SPORTTIP ONE. Für alle Wetten auf ein 24

25 von der Verschiebung des Annahmeschlusses betroffenes Sportereignis ist der zuletzt veröffentlichte Annahmeschluss verbindlich und massgebend für die Bestimmungen zu den in den Anhängen 1 und 2 des vorliegenden Reglements in Bezug auf die Verschiebung und die Vorverlegung festgelegten Fristen. Auf der Vorderseite der Quittung sind insbesondere angegeben : die gewählte Teilnahmeart (SPORTTIP SET oder SPORTTIP ONE) ; die gewählte Wettart (nur für SPORTTIP SET) ; das gewählte Sportereignis bzw. die gewählten Sportereignisse sowie die diesbezügliche(n) Prognose(n) des Teilnehmers ; die jeder der Prognosen zugewiesenen Quoten ; das Datum und die Uhrzeit der Erfassung und Registrierung der Spielselektionen durch die Loterie Romande ; der zweizeilige Identifikationscode. Ausserdem für die SPORTTIP-SET-Einzelwetten : die Quoten oder das Total der Quoten, die der Einzelwette zugrunde liegen ; der eventuelle Gewinnbetrag im Fall einer zutreffenden Prognose pro Einzelwette ; die Bestätigung der Bezahlung des Einsatzes. Ausserdem für die SPORTTIP-SET-Systemwetten : die Bezeichnung des gewählten Systems ; alle aus dem gewählten System hervorgegangenen, möglichen Einzelwetten mit den Gesamtbeträgen der entsprechenden Quoten ; die Bestätigung der Bezahlung des Einsatzes pro Einzelwette und des Gesamteinsatzes. Ausserdem bei SPORTTIP ONE : 25

26 die Bestätigung des pro Prognose bezahlten Einsatzes und gegebenenfalls des Gesamteinsatzes. Auf der Rückseite der Quittung steht ein Text, der auf das vorliegende Reglement verweist und an die Verfallfrist der Quittungen (Art. 46) sowie die Adresse der Loterie Romande erinnert. Es ist Sache des Spielers, unverzüglich zu überprüfen, ob die Angaben der Quittung mit den auf seinem Spielschein gewählten Spielselektionen oder mit den über die SPORTTIP-Applikation vorgenommenen Selektionen übereinstimmen und ob der Identifikationscode der Quittung gut lesbar ist (Art. 31.2). Im Fall von SPORTTIP SET muss der Teilnehmer insbesondere prüfen, ob die Wettart und die Anzahl der SPORTTIP-Prognosen korrekt erfasst worden sind. Falls an Ort und Stelle eine Abweichung oder ein Fehler festgestellt wird, kann der Spieler vom Verantwortlichen die Annullierung seines Einsatzes und dessen Rückerstattung verlangen, wenn er dies an der Verkaufsstelle innerhalb von 10 Minuten nach der auf seiner Quittung angegebenen Registrierungszeit, aber spätestens bis zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses der SPORTTIP Wette gegen Rückgabe der fehlerhaften Quittung zur Vernichtung mitteilt. Der Verantwortliche kann die verlangte Annullierung ablehnen, nachdem der Teilnehmer die Verkaufsstelle verlassen hat. 26

27 Der Spieler ist gehalten, die Quittung zu behalten, um seine Teilnahme am Spiel bestätigen ; die Vorlegung der Quittung ist eine notwendige Voraussetzung für die Gewinnauszahlung (Art. 40). Einzig Quittungen, deren Identifikationscode deutlich lesbar ist, gelten als Beweis für die Teilnahme am Spiel. Um der Verrechnungssteuer unterworfene Gewinne (Art. 36) einzulösen, kann der Spieler sich gegen Vorlage seiner Quittung bei jeder beliebigen SPORTTIP-Verkaufsstelle einen Gewinnforderungsschein abgeben lassen. Der Gewinnforderungsschein macht es dem Spieler möglich, bei der Loterie Romande seine Ansprüche auf einen der Verrechnungssteuer unterstellten Gewinn geltend zu machen, ohne seine Quittung abgeben zu müssen. Wenn ein Gewinnforderungsschein abgegeben wird, ist - unter Vorbehalt von Artikel 48.2 seine Vorlage (und nicht diejenige der Quittung, Art. 31) eine unerlässliche Voraussetzung für die Gewinnauszahlung. Es ist Sache des Spielers, unverzüglich zu überprüfen, ob die Angaben seines Gewinnforderungsscheins mit denen seiner Quittung übereinstimmen, insbesondere ob der darauf abgedruckte Identifikationscode demjenigen auf seiner Quittung entspricht und ob er gut lesbar ist (Art. 31.2). Ferner sind die Artikel 30 und 31 in Analogie auch auf die Gewinnforderungsscheine anwendbar. 27

28 Gewinnauszahlung Quittungen, die keinen Anspruch auf einen Gewinn geben, werden dem Teilnehmer vom Verkaufsstellenverantwortlichen zurückgegeben, der ihm ausserdem eine vom Terminal ausgedruckte Mitteilung aushändigt, die bestätigt, dass die Quittung nicht gewinnberechtigt ist. Quittungen, die Anspruch auf eine Gesamtheit der Gewinne geben, die CHF 200. nicht übersteigt, können bei jeder beliebigen SPORTTIP-Verkaufsstelle der Loterie Romande (Art. 12) eingelöst werden. Falls sie über die notwendigen flüssigen Mittel verfügen, können die Verkaufsstellen eine Gesamtheit der Gewinne auszahlen, die diesen Grenzbetrag übersteigt, doch maximal CHF 5' Allerdings können nur Gewinne, die nicht der Verrechnungssteuer unterstellt sind (Art. 36), in den SPORTTIP-Verkaufsstellen der Loterie Romande eingezogen werden. Der Verkaufsstellenverantwortliche führt die Quittung in das Terminal ein, das anzeigt, ob die Bedingungen des vorherigen Absatzes erfüllt sind. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird die Gesamtheit der Gewinne ausgezahlt. Der Verkaufsstellenverantwortliche gibt dem Spieler seine Quittung zurück und zudem einen vom Terminal ausgedruckten Gewinnauszahlungsbeleg, welche die Gewinnauszahlung bescheinigt. Falls die Gesamtheit der Gewinne CHF übersteigt, kann der Verantwortliche die Auszahlung ablehnen, wenn er nicht mehr über ausreichende flüssige Mittel verfügt. Es kommt dann nicht zur Auszahlung, und der Verantwortliche gibt dem Spieler die Quittung 28

29 mit einem vom Terminal ausgedruckten Gewinnforderungsschein zurück, der bestätigt, dass es sich um eine Gewinnquittung handelt. Um sich den Gewinn auszahlen zu lassen, hat der Spieler den Gewinnforderungsschein (und nicht die Quittung) am Sitz der Loterie Romande geltend zu machen. Falls die Bedingungen von Artikel 34.1 nicht erfüllt sind, wird keine Auszahlung vorgenommen. Der Verantwortliche gibt dem Spieler seine Quittung zurück und dazu einen Gewinnforderungsschein, der bestätigt, dass es sich um eine Gewinnquittung handelt. Um sich den Gewinn auszahlen zu lassen, hat der Spieler den Gewinnforderungsschein (und nicht die Quittung) am Sitz der Loterie Romande geltend zu machen (Art. 35). Gewinne, die nicht von einer SPORTTIP-Verkaufsstelle der Loterie Romande ausgezahlt werden, werden von ihrem Hauptsitz ausgezahlt. Die Spieler senden ihre Quittung, gegebenenfalls ihren Gewinnforderungsschein, mit der Post an den Sitz der Loterie Romande, Postfach 6744, 1002 Lausanne, mit schriftlicher Angabe ihres Namens, Vornamens und der genauen Adresse und eines Bankoder Postkontos, auf das der Gewinn zu überweisen ist. Es wird ihnen empfohlen, diese Sendung «eingeschrieben» zu schicken sowie eine Fotokopie ihrer Quittung aufzubewahren und/oder den Identifikationscode aufzuschreiben. Die Loterie Romande zahlt die Gewinne durch Überweisung auf das Konto aus, das der von den Spielern mitgeteilten IBAN-Nummer entspricht und deren Inhaber sie sind. 29

30 Es wird daran erinnert, dass Einheitsgewinne, die CHF 1'000.- übersteigen, kraft Gesetzes der Verrechnungssteuer von 35 % unterworfen sind, die von der Loterie Romande einzubehalten und an die Eidgenössische Steuerverwaltung weiterzuleiten ist. Die Gewinner können sich diese Steuer rückerstatten lassen, wenn sie ihrer zuständigen Steuerbehörde eine Steuerabzugsbescheinigung vorweisen. Der Sitz der Loterie Romande oder ihre Verkaufsstellen geben die Steuerabzugsbescheinigung unaufgefordert den betreffenden Gewinnern ab. Die Bestimmungen der Artikel 34.1 und 35.1 gelten in Analogie auch für die Ansprüche auf Rückerstattung des Einsatzes gemäss dem vorliegenden Reglement, wobei diese Rückerstattungen stets verrechnungssteuerfrei sind. Der Rückerstattungsanspruch gemäss dem vorliegenden Reglement muss innerhalb der Verfallfrist des Artikels 46 geltend gemacht werden. Die Rückerstattung kann entweder bei einer Verkaufsstelle in Anwendung von Artikel 34.1 oder bei der Loterie Romande in Anwendung von Artikel 35.1 beantragt werden. Die Gewinnauszahlung oder die Rückerstattung von Einsätzen gemäss dem vorliegenden Reglement kann nur dann beantragt werden, wenn das letzte Sportereignis, das Gegenstand einer Prognose auf der Quittung ist, zur Auszahlung freigegeben wurde. Im Fall der Systemteilnahme können die Ansprüche auf Gewinne bzw. 30

31 Rückerstattungen erst dann honoriert werden, wenn alle Sportereignisse aller Einzelwetten zur Auszahlung freigegeben wurden. In der Regel werden die Gewinne und die Rückerstattungen ab h am Tag nach dem letzten Sportereignis, das Gegenstand einer Prognose auf der Quittung ist, zur Auszahlung freigegeben oder wenn sicher ist, dass das Sportereignis nicht mehr innerhalb des vom Wettprogramm abgedeckten Zeitraums (für SPORTTIP SET) bzw. innerhalb der von der Loterie Romande festgelegten Verlängerungsperiode stattfinden wird (Tag der Auszahlungsfreigabe). Die Auszahlung wird um einen Tag verschoben, wenn ein Sportereignis nicht um h am Tag nach demjenigen der geplanten bzw. tatsächlichen Durchführung des Spiels beendet ist oder wenn zu diesem Zeitpunkt kein Resultat vorliegt. Im Fall von Langzeitwetten legt die Loterie Romande den Tag der Auszahlungsfreigabe nach der tatsächlichen Durchführung der letzten für die Wette massgebenden Begegnungen bzw. nach dem letzten für die Wette massgebenden Rennen bzw. Durchgang fest. Die öffentliche Bekanntgabe des Tages der Auszahlungsfreigabe findet über die gleichen Informationskanäle statt wie die der offiziellen Ergebnisse der massgebenden Sportereignisse. Die Gewinne und gegebenenfalls die Rückerstattungen von Einsätzen einer gleichen Quittung können nur insgesamt honoriert werden, was bedeutet, dass bei Anspruch auf mehrere Gewinne und/oder Rückerstattungen im Rahmen einer Sammelbeteiligung diese nur gesamthaft honoriert werden können. Überdies unterliegen die Gewinnauszahlung und die Rückerstattungen von Einsätzen den gleichen, in den nachfolgenden Artikeln 40 bis 51 beschriebenen Bedingungen. 31

32 Die Vorlage der Quittung oder gegebenenfalls des Gewinnforderungsscheins (Art. 32) ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Gewinnauszahlung. Massgebend für den Nachweis des Gewinnanspruchs sind allerdings die im Informatikverwaltungssystem des Spiels registrierten Spielselektionen des Teilnehmers. Die Sicherheit der Spiele und der Schutz der Spieler lassen es nicht zu, dass aufgrund von Quittungen oder Gewinnforderungsscheinen, bei denen eine beliebige Angabe (Art. 28 und 32) nicht mit den unter demselben Identifikationscode im Informatikverwaltungssystem registrierten Angaben übereinstimmt, Gewinne ausgezahlt werden (Art.20). In solchen Fällen hat der Inhaber der nicht übereinstimmenden Quittung, oder gegebenenfalls des Gewinnforderungsscheins, nur Anspruch auf Rückerstattung seines Einsatzes. Nicht ausgezahlt werden auch Gewinne von Quittungen, oder gegebenenfalls Gewinnforderungsscheinen, deren Identifikationscode (Art. 28 und 31.2) vom Informatikverwaltungssystem nicht gelesen werden kann, ganz gleich, aus welchem Grund er unleserlich ist. Die Loterie Romande ist der Gewinnzahlungspflicht enthoben, sobald der Gewinn dem Inhaber der Quittung, oder gegebenenfalls des Gewinnforderungsscheins, ausgezahlt worden ist. 32

33 Falls die Loterie Romande vor der Auszahlung von einem Streit um das Eigentum der Quittung, oder gegebenenfalls des Gewinnforderungsscheins, Kenntnis erhalten sollte, kann sie die Zahlung aufschieben und dem Beschwerdeführer eine Frist vorgeben, um sein besseres Recht zu beweisen oder zu bestätigen, dass seine Beschwerde Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist. Die Loterie Romande entscheidet ohne Berufungsmöglichkeit aufgrund der beigebrachten Belege. Leitet der Beschwerdeführer ein Gerichtsverfahren ein, wartet die Loterie Romande das definitive Urteil des Gerichts ab. Auf die Gewinne sind nie Verzugszinsen zu zahlen, ganz gleich, aus welchem Grund sich ihre Auszahlung verzögert. Quittungen, die nicht binnen einer Frist von sechs Monaten ab dem Tag nach der offiziellen Publikation der entscheidenden Ergebnisse vorgelegt wurden (Art. 9.3), verfallen und die Gewinne fallen der Loterie Romande zu, die sie ihrem gemeinnützigen Zweck entsprechend verwendet. Der Tag der offiziellen Publikation der Resultate in obigem Sinn ist der Tag der Auszahlungsfreigabe im Sinn von Artikel 38. Verantwortlichkeiten Die Spieler sind allein verantwortlich für ihre Spielselektionen und deren richtige Übertragung auf die Quittung (Art. 30). 33

34 Wenn die Verkaufsstellenverantwortlichen oder andere Vertreter oder Hilfskräfte der Loterie Romande den Spielern beim Ausfüllen oder bei der Registrierung ihrer Spielscheine oder des Strichcodes behilflich sind, tun sie es aus gutem Willen und nehmen damit ebenso wenig wie die Loterie Romande - keine wie auch immer geartete Verantwortung auf sich. Die Spieler tragen das Risiko der Beförderung ihrer Quittungen oder gegebenenfalls ihrer Gewinnforderungsscheine an den Sitz der Loterie Romande (Art. 35). Kein Gewinn wird für eine Quittung oder einen Gewinnforderungsschein ausgezahlt, die/der dort nicht angekommen ist. Wenn ein Spieler geltend macht, einen Gewinnforderungsschein geschickt zu haben, der nicht am Sitz der Loterie Romande angekommen ist, und eine ihm entsprechende Quittung gemäss Artikel 32 besitzt, gilt diese Quittung als Ersatzbeleg (Art. 25.1) und wird nach Ablauf der Verfallfrist ausgezahlt (Art. 46), sofern der Gewinnforderungsschein inzwischen nicht wieder aufgetaucht ist. Wird die Gewinnauszahlung einer Gewinnquittung - gegebenenfalls eines Gewinnforderungsscheins -, die/der ordnungsgemäss validiert und deren/dessen Einsatz unstrittig bezahlt wurde, infolge eines Fehlers eines Verkaufsstellenverantwortlichen oder eines Vertreters der Loterie Romande abgelehnt (siehe namentlich Art. 42), vergütet diese dem Inhaber den Betrag des Einsatzes, unter Ausschluss jeder weiteren Entschädigung zu ihren Lasten oder zulasten des Verkaufsstellenverantwortlichen oder des Vertreters. 34

35 Der Fall der Nichtübereinstimmung zwischen der Quittung und den zentral registrierten Daten wird in Artikel 41 behandelt. Streitfälle Jede Anfechtung im Zusammenhang mit der Abwicklung des Spiels oder der Gewinnauszahlung ist schriftlich zu formulieren und an den Hauptsitz der Loterie Romande, Postfach 6744, 1002 Lausanne zu senden ; der Schriftsatz hat den Namen, Vornamen und die genaue Adresse des Absenders, die klare Darlegung des Streitgegenstandes sowie geeignete Belege, insbesondere die betreffende Quittung oder den Gewinnforderungsschein, zu enthalten. Die Anfechtungen sind vor Ablauf der Verfallfrist der Quittungen abzuschicken (Art. 46). Wird eine beliebige Bedingung von Artikel 50 nicht erfüllt, wird die Beschwerde nicht berücksichtigt. 35

36 4 TEILNAHMEBEDINGUNGEN ÜBER DIE INTERNET-SPIELPLATTFORM Zugang zum Spiel Das Publikum hat auch via Internet über die Internet- Spielplattform, die unter der Adresse zugänglich ist (nachstehend : Internet-Spielplattform), Zugang zum SPORTTIP- Spiel, und zwar zu den im allgemeinen Reglement der über die Internet-Spielplattform zugänglichen Spiele der Loterie Romande und im vorliegenden Reglement definierten Bedingungen (Art. 3.2 des vorliegenden Reglements). Gemäss Artikel 5.2 des allgemeinen Reglements der über die Internet-Spielplattform zugänglichen Spiele der Loterie Romande steht die Teilnahme am Spiel SPORTTIP über die Internet- Spielplattform nur Personen offen, die das 18. Altersjahr vollendet haben. Die Teilnahme am Spiel SPORTTIP über die Internet- Spielplattform ist erst nach vorgängiger Registrierung des Spielers gemäss den im allgemeinen Reglement der über die Internet- Spielplattform zugänglichen Spiele der Loterie Romande definierten Bedingungen möglich. Personen, die unter Verletzung der Zulassungseinschränkungen der zwei oben stehenden Absätze Einsätze zeichnen, verlieren das Recht, einen Gewinn oder die Rückerstattung ihrer Einsätze einzufordern. Darüber hinaus behält sich die Loterie Romande das Recht vor, die Registrierung einer Quittung abzulehnen oder bestimmte Bedingungen in Bezug auf diese Registrierung zu stellen wie zum 36

37 Beispiel die Begrenzung des Einsatzbetrages oder der Anzahl der Begegnungen. Spielselektionen Die Teilnahme an den SPORTTIP-Wetten über die Internet- Spielplattform der Loterie Romande erfolgt ausschliesslich über die von der Loterie Romande unter der Adresse zur Verfügung gestellten Internet-Spielscheine (nachstehend : Internet- Spielscheine). Die Teilnehmer nehmen ihre Spielselektionen wie angegeben und nach den Anweisungen unter der Adresse vor. Für die Teilnahme an den SPORTTIP-Wetten gibt es derzeit zwei Formen der Teilnahme am SPORTTIP : SPORTTIP SET (Art. 5.2) und SPORTTIP ONE (Art. 5.3), die je über einen besonderen «Tab» verfügen. Auf der Internet-Spielplattform der Loterie Romande stehen zwei Arten von SPORTTIP-Internet-Spielscheinen zur Verfügung : die SPORTTIP-SET-Internet-Spielscheine ; die SPORTTIP-ONE-Internet-Spielscheine. Die SPORTTIP-ONE- und die SPORTTIP-SET-Internet- Spielscheine bieten dieselben Spiel-Wahlmöglichkeiten wie die SPORTTIP-ONE- und der SPORTTIP-SET-Spielscheine, die den Spielern in den Verkaufsstellen der Loterie Romande zur Verfügung gestellt werden (Art. 13 bis 15). 37

38 Die SPORTTIP-SET-Internet-Spielscheine erfüllen die gleichen Funktionen wie die in den Verkaufsstellen erhältlichen SPORTTIP-SET- Spielscheine. Die SPORTTIP-ONE-Internet-Spielscheine erfüllen die gleichen Funktionen wie die in den Verkaufsstellen erhältlichen SPORTTIP- ONE-Spielscheine. Gemäss Artikel 15 und den Anhängen 1 und 2 des vorliegenden Reglements muss der Teilnehmer das oder die Sportereignis(se), für das/die er eine Prognose abgeben möchte, im Wettprogramm auswählen und dessen/deren Ausgang bzw. das für die betreffende Wette massgebende Resultat entsprechend den in den Anhängen 1 und 2 des vorliegenden Reglements enthaltenen Bestimmungen voraussagen. Zusätzlich zur Auswahl des/der Sportereignisse(s) und der entsprechenden Prognose(n) muss der Teilnehmer den Einsatzbetrag und im Fall von SPORTTIP SET auch die Teilnahmeart auswählen. Ferner unterliegen die auf den Internet-Spielscheinen für SPORTTIP SET und SPORTTIP ONE vorzunehmenden Spielselektionen den Regeln von Artikel 15 des vorliegenden Reglements und der Anhänge 1 und 2 des vorliegenden Reglements. Der Einsatzbetrag und der maximale Betrag des Totals der Quoten und der Gewinne (Limiten) ergeben sich aus der vom Teilnehmer gewünschten Anzahl an Prognosen und gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Reglements und seiner Anhänge 1 und 2, insbesondere gemäss den Artikeln 3 dieser Letzteren. 38

39 Die Loterie Romande behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen ergänzende Limiten nur mit Wirkung für die Zukunft festzulegen. Registrierung der Selektionen Gemäss Artikel 27 des allgemeinen Reglements der über die Internet-Spielplattform zugänglichen Spiele der Loterie Romande wird der Gesamteinsatzbetrag, der den Spielselektionen entspricht, welche der Teilnehmer gemäss den Artikeln 56 und 57 vorgenommen hat, dem Portefeuille des Teilnehmers belastet (Art. 22 bis 25 des allgemeinen Reglements der über die Internet-Spielplattform zugänglichen Spiele der Loterie Romande). Falls der Saldo des Portefeuilles nicht ausreicht, werden die Spielselektionen des Teilnehmers nicht im Informatikverwaltungssystem des Spiels registriert. Der pro Transaktion erlaubte maximale Gesamteinsatz beläuft sich auf CHF 7' Die Internet-Spielscheine für SPORTTIP SET und SPORTTIP ONE können weder gespeichert noch wiederverwendet werden, da die darin eingetragenen Spielselektionen mit einem spezifischen Wettprogramm verbunden sind. Sobald die Spielselektionen des Teilnehmers ordnungsgemäss registriert wurden, gibt das Informatikverwaltungssystem des Spiels eine Spielquittung (nachstehend : Internet-Quittung) aus, die auf 39

40 dem Spielerkonto des Teilnehmers (Art. 11 bis 21 des allgemeinen Reglements der über die Internet-Spielplattform zugänglichen Spiele der Loterie Romande, nachstehend : «Spielerkonto») unter der in Artikel 61.2 angegebenen Rubrik gespeichert wird. Die vom Informatikverwaltungssystem des Spiels ausgegebene Internet-Quittung dient als Beweis für die Teilnahme am Spiel zu den in den Artikeln 64.3 und 67.2 des vorliegenden Reglements festgelegten Bedingungen. Die Internet-Quittungen werden auf dem Spielerkonto des Teilnehmers unter der Rubrik «Meine Spiele und Wetten» gespeichert. Artikel 27 des vorliegenden Reglements gilt mutatis mutandis auch für die Festlegung des Datums und der Uhrzeit des Annahmeschlusses für jedes Sportereignis. Auf den Internet-Quittungen sind angegeben : die gewählte Teilnahmeart (SPORTTIP SET oder SPORTTIP ONE) ; die gewählte Wettart (nur bei SPORTTIP SET) ; das ausgewählte Sportereignis bzw. die ausgewählten Sportereignisse sowie die diesbezügliche(n) Prognose(n) des Teilnehmers ; die jeder der Prognosen zugewiesenen Quoten ; Datum und Uhrzeit der Erfassung und Registrierung der Spielselektionen durch die Loterie Romande ; der zweizeilige Identifikationscode. 40

41 Gemäss Artikel 28 des vorliegenden Reglements umfassen die Internet-Quittungen noch andere ergänzende Vermerke je nach Art der Teilnahme (SPORTTIP SET oder SPORTTIP ONE) oder Wette (Einzelwette oder Systemwette), um die es sich handelt. Es obliegt dem Spieler zu prüfen, ob die Angaben der Internet- Quittung (Art und 63.2) mit den Selektionen seines Internet- Spielscheins übereinstimmen und ob der Identifikationscode dieser Letzteren gut lesbar ist (Art. 64.3). Im Gegensatz zu den in den Verkaufsstellen abgegebenen Quittungen ist die Vorlage der Internet-Quittung für die Gewinnauszahlung nicht unbedingt notwendig ; da die Internet- Quittung jedoch als Beweis für die Teilnahme an den Spielen dient (Art. 61.1), wird den Spielern wärmstens empfohlen, die Internet- Quittung auszudrucken und sie an einem sicheren Ort aufzubewahren. Einzig Internet-Quittungen, deren Identifikationscode deutlich lesbar ist, gelten als Beweis für die Teilnahme am Spiel. Gewinnauszahlung Die Gewinnauszahlung im Zusammenhang mit Internet-Quittungen wird durch das allgemeine Reglement der über die Internet- Spielplattform zugänglichen Spiele der Loterie Romande geregelt. 41

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