Agrargenossenschaften anpassungsfähig und stabil

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1 1 TITEL / Betriebsführung Agrargenossenschaften als Rechtsform Agrargenossenschaften anpassungsfähig und stabil Mehr als Landwirtschaftsbetriebe wirtschaften in der deutschen Landwirtschaft in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft. Überwiegend sind diese eg in Ostdeutschland nach dem Willen der Mitglieder der LPG aus Strukturwandel und Anpassung an die Rechtsverhältnisse der Bundesrepublik hervorgegangen. Heute passen sie sich an die neuen Bedingungen an und erweisen sich als stabile Betriebsform. Kurz & knapp Agrargenossenschaften existieren seit 27 Jahren fast ausschließlich in Ostdeutschland. Die Rechtsform eingetragene Genossenschaft ist anstrengend, bietet aber Sicherheit und Demokratie. Genossenschaften sind Insolvenzfest und sicher gegen feindliche Übernahmen. Die Agrargenossenschaften fordern die Beseitigung der Benachteiligung bei der Agrarförderung und die Behandlung als Mehrfamilienbetrieb. Die Agrargenossenschaften sind aus der Betriebsstruktur der deutschen Landwirtschaft nicht mehr wegzudenken. Die bei der Agrarstrukturerhebung 2016 erfassten Landwirtschaftsbetriebe in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft (eg) im Weiteren kurz als Agrargenossenschaften bezeichnet bewirtschaften im deutschen Durchschnitt ha. 82 % der Agrargenossenschaften nutzen 500 ha und mehr. 90 % der Agrargenossenschaften wirtschaften in den fünf ostdeutschen Ländern, wo sie im Durchschnitt über ha verfügen. Ihre Dominanz in Ostdeutschland zeigt sich auch darin, dass 99,5 % der von ihnen bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) in den neuen Ländern liegt. Über die Zahl der Mitglieder von Agrargenossenschaften gibt es ebenso wenig verlässliche statistische Angaben wie über die Zahl der in diesen Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte. Schätzungsweise könnte es sich um bis Mitglieder und bis Arbeitskräfte handeln. Je Agrargenossenschaft (ohne die 28 eg unter 5 ha) wären das im Schnitt 35 bis 40 Mitglieder und 20 bis 30 Arbeitskräfte. Die Arbeitskräfte sind nur

2 2 zum Teil Mitglied der sie beschäftigenden Genossenschaft und die Mitglieder arbeiten nur zum Teil in der eigenen Genossenschaft. Über das Verhältnis von Mitgliedern und Arbeitskräften lassen sich die Agrargenossenschaften näher charakterisieren. Herkunft der Agrargenossenschaften Für die Mitglieder der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) aus der DDR war es eine naheliegende Entscheidung, sich auf dem Weg zu marktwirtschaftlichen Verhältnissen an der auch in der Bundesrepublik anerkannten Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft zu orientieren. Richtungweisend war das Landwirtschaftsanpassungsgesetz der Noch-DDR vom 29. Juni 1990, welches nur eine Umwandlung von LPG in eingetragene Genossenschaften und die Modalitäten für das Ausscheiden von Mitgliedern, aber auch von Teilung und Zusammenschluss, vorsah. Es gab LPG, die in den letzten Monaten der DDR auch schon vor dem Beschluss des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes durch die Volkskammer - eine entsprechende Umwandlung vornahmen. Sie gingen davon aus, dass das alte Genossenschaftsgesetz in der DDR nie außer Kraft gesetzt wurde und man sich deshalb darauf berufen könne. Auch war das LPG-Gesetz schon am 6. März 1990 dahingehend novelliert worden, dass die Unverteilbarkeit des genossenschaftlichen Eigentums aufgehoben wurde. Im März 1990 wurde auch der Genossenschaftsverband der LPG und GPG gegründet, dessen entscheidende Aufgabe die Unterstützung und der Erfahrungsaustauch der Mitglieder beim Übergang zu neuen Verhältnissen war. Das DDR-Landwirtschaftsanpassungsgesetz wurde im Einigungsvertrag mit geringen Änderungen als weitergeltendes Recht übernommen und dann im Juli grundlegend novelliert. Mit dem jetzt bundesdeutschen Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) war auch die Umwandlung in andere Rechtsformen und die Auflösung möglich. Trotzdem entschieden sich weiter viele LPG-Mitglieder für die Umwandlung in eine eg. Der Zeitdruck für eine Umwandlung war hoch, denn im 2. LwAnpG-Änderungsgesetz wurde eine ordnungsgemäße Anmeldung des Unternehmens neuer Rechtsform bis zum gefordert. LPG die das nicht schafften, waren zum nicht wie bis dahin vorgesehen eg im Aufbau sondern kraft Gesetzes aufgelöst. Die gelungenen Umwandlungen mit einer entsprechenden Vermögensauseinandersetzung waren neben einer Reihe von Auflösungen und anschließenden Neugründungen die Quelle für die heute noch bestehenden Agrargenossenschaften in Ostdeutschland. Viele von ihnen haben allerdings juristische Auseinandersetzungen um das ehemalige LPG-Vermögen bestehen müssen, die auch zu größeren Einschnitten führten. Für die jungen Agrargenossenschaften war der Rückhalt in einer gemeinsamen Interessenvertretung und die Realisierung der im Genossenschaftsgesetz vorgeschriebenen Pflichtprüfung wichtig. So hatten die LPG vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik ihren eigenen Genossenschaftsverband gegründet. Das war auch eine Antwort auf die damalige ablehnende Haltung der Raiffeisenverbände gegenüber den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Die veränderte Haltung im DRV ermöglichte das schrittweise Zusammengehen der in Raiffeisenverbänden, im Mitteldeutschen Genossenschaftsverband und im Fachprüfungsverband Halle organisierten Agrargenossenschaften. Mit 730

3 3 Agrargenossenschaften ist im Deutschen Raiffeisenverband über seine Mitgliedsverbände der größte Teil der Agrargenossenschaften vereinigt und hat dort seine politische und fachliche Vertretung und seine Prüfverbände (siehe Interview auf S. 14 ff.). Spezifik der Rechtform Ihre Grundlage hat die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz - GenG) aus dem Jahr 1889, neu gefasst 2006 (BGBl. I, S. 2230) und zuletzt geändert Das Wesen der eingetragenen Genossenschaft wird dort als Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale und kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern ( 1 GenG). Die vor der 2006er Novelle in 1 Abs 1 Ziff. 4 enthaltene spezielle Erwähnung der Produktivgenossenschaften als Vereine zur Herstellung von Gegenständen und zum Verkauf derselben auf gemeinschaftliche Rechnung hat sich mit der Neufassung des 1 erledigt. Er erfasst zweifelsfrei auch jene Form der Genossenschaften die früher als Produktivgenossenschaften bezeichnet wurden und zu denen die Agrargenossenschaften gehören. Alle Rechtsformen für privatrechtliche Gesellschaften so auch die Genossenschaft beruhen auf einer Verbindung von Personen und Kapital. Die Genossenschaft zeichnet sich dabei aber in besonderem Maße durch ihre Personenbezogenheit aus. Das Mitglied steht im Mittelpunkt! Das Kapital hat eine eindeutig dienende Rolle: es dient der Förderung der Mitglieder. Das führt zu einem gesamtverantwortlichen Bewusstsein. Neben den unmittelbaren Mitgliederinteressen werden auch gesellschaftliche Anliegen wie Arbeitsplatzsicherung, Ausbildung des Berufsnachwuchses, Unterstützung der kommunalen Entwicklung gefördert. Die personalistischen Prinzipien wie die Selbstorganschaft und das Kopfstimmrecht (ein Mitglied - eine Stimme) stehen der bloßen Gewinnmaximierung im Wege. Die Genossenschaft ist konsequent gelebt die demokratischste aller Unternehmensformen, denn die Mitglieder sind einerseits Mitbesitzer und andererseits gleichberechtigt in die Entscheidungsprozesse der Genossenschaft einbezogen. Davon, wie schwierig das im praktischen Leben umzusetzen ist davon können jeder Vorstandsvorsitzende, jedes Vorstandsmitglied aber auch die Mitglieder ein Lied singen. Aber ohne diese Demokratie zu leben, hat die Genossenschaft keine Vorzüge in der Konkurrenz mit anderen Rechtsformen. Sie ist auch Voraussetzung dafür, dass die mit der Rechtform verbundene Resistenz gegen feindliche Übernahmen wirksam ist. Bei den Agrargenossenschaften kommt die Förderung der Mitglieder und die dieser Förderung dienende Rolle des Kapitals im Vergleich zu den hilfswirtschaftlichen, den Großen unter den Genossenschaften in besonderem Maße zum Ausdruck, weil hier ein wesentlicher Teil der Mitglieder selbst arbeitet und die Genossenschaft in besonderem Maße darauf gerichtet ist, diese Beschäftigung zu sichern.

4 4 Pflichtprüfung bringt Sicherheit Zu den rechtlichen Besonderheiten für die Agrargenossenschaften wie für alle anderen eingetragenen Genossenschaften gehört die im GenG normierte Prüfungspflicht und die dazu verpflichtende Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband. Die Prüfung erfolgt bei einer Bilanzsumme von mehr als 2 Mio. jährlich, sonst alle zwei Jahre. Die genossenschaftliche Pflichtprüfung erfasst die Genossenschaft als Ganzes. Sie geht über eine bei anderen Rechtsformen geforderte Jahresabschlussprüfung hinaus. Zu prüfen sind Einrichtungen, Vermögenslage und Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste. So sollen die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung bis hin zur Zweckmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen festgestellt werden. Der Jahresabschluss wird unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts geprüft, um die Vermögenslage sicher feststellen zu können. Die Prüfung der genossenschaftlichen Einrichtungen ermöglicht auch eine Analyse und Beurteilung der betrieblichen Organisation und Leistungsfaktoren. Gerade für eine Genossenschaft ist auch die Ermittlung von Umfang, Entwicklung und Intensität der leistungswirtschaftlichen und mitgliedschaftlichen Beziehungen zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern wichtig. Das Ziel der Prüfung, die Mitgliederinteressen zu wahren, wird allerdings nur dann verwirklicht, wenn die Ergebnisse den Mitgliedern in ihrer Konsequenz für jedes von ihnen anschaulich deutlich gemacht werden und damit eine Basis für sachkundige Mitentscheidung gelegt wird. Die Prüfung ist neben der Kontrolle der wirtschaftlichen Entwicklung auch auf die Schaffung von Grundlagen für die demokratische Aktivität jeden Mitgliedes gerichtet! Diese vom GenG geforderten hohen Ansprüche an die Prüfung setzen qualifizierte und erfahrene Verbandsprüfer voraus und erfordern einen regen Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern des Prüfungsverbandes sowie einen ernsthaften Umgang mit den Prüfungsergebnissen gegenüber den Mitgliedern. Aus der Prüfung ergeben sich auch zahlreiche Anhaltspunkte für die betriebswirtschaftliche Beratung. Regelmäßige qualifizierte Prüfung weist auf Fehlentwicklungen hin, gibt rechtzeitig Warnsignale und ermöglicht es die Mitglieder rechtzeitig in die Lösung von Problemen einzubeziehen. Nur wenn die Prüfungsergebnisse dafür konsequent genutzt werden, lohnen sich auch die Kosten für die vorgeschriebenen Prüfungsleistungen. Nicht von ungefähr sind in Deutschland die eingetragenen Genossenschaften die insolvenzfesteste und damit nachhaltigste Rechtsform. Eine Reihe Agrargenossenschaften scheuen allerdings die höheren Kosten einer komplexen Prüfung und Beratung und weichen auf Billiganbieter von Prüfungsleistungen aus, die sich auf das gesetzliche Mindestmaß beschränken und aus den Prüfungsergebnissen keine Schlussfolgerungen ableiten oder Beratung anbieten. Agrargenossenschaften als Unternehmen Agrargenossenschaften sind auch Unternehmen. Sie müssen kostendeckend produzieren, effektiv wirtschaften und ausreichend Gewinne erzielen, wollen sie den Auftrag ihre Mitglieder zu fördern dauerhaft erfüllen. Dazu gehören auch Lösungen für neue

5 5 Herausforderungen und sinnvoll eingesetzte Investitionen. Genossenschaft und Gewinnorientierung gehören zusammen, sie schließen sich nicht aus. Die in der theoretischen Diskussion oft vollzogene Trennung von Genossenschaft und Unternehmen bzw. die These von der Genossenschaft und ihrem Unternehmen ist in der Praxis der meisten Agrargenossenschaften praktisch bedeutungslos. Von ihnen wird die Einheit von Genossenschaft und Unternehmen gelebt. Während die unternehmerische Entwicklung immer wieder neuen Herausforderungen angepasst werden muss, wird häufig der Weiterentwicklung der speziellen genossenschaftlichen Seite, der Solidarität, dem Zusammenleben, der genossenschaftlichen Demokratie in einer Reihe von Agrargenossenschaften nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt. Innovative Formen der Förderung der Mitglieder, ihrer Beteiligung am Unternehmensergebnis, der Bindung der Mitglieder an ihre Genossenschaft und der Ausstrahlung im Territorium sind Elemente die noch mehr zur langfristigen Zukunftssicherung der Agrargenossenschaften beitragen können. Mit ihnen gilt es auch Problemen entgegenzutreten, die sich aus der Rechtsform ergeben, wie der Schwierigkeit mit dem Prinzip ein Mitglied eine Stimme bei weitreichenden und auch für die Mitglieder einschneidenden unternehmerischen Entscheidungen. Agrargenossenschaften sind als Unternehmen häufig vielzweigig organisiert. Neben der Pflanzenproduktion betreiben sie, mehr als der Durchschnitt der Agrarunternehmen insgesamt, auch Tierproduktion. Dadurch kommen Agrargenossenschaften auch in Krisensituationen immer wieder in den Konflikt von Arbeitsplatz- und Substanzsicherung auf der einen Seite und Effizienzsicherung und Gewinnmaximierung auf der anderen Seite. In der Genossenschaft kann es aber gerade in solchen Konflikten keine einsamen Entscheidungen von Führungskräften und -gremien geben. Die Mitglieder müssen gemeinsam entscheiden und die Auswirkungen auch gemeinsam tragen. Positiv für die Mehrzahl der Agrargenossenschaften ist die Nutzung neuer, innovativer Zweige wie der Erzeugung erneuerbarer Energie. Entwicklung und Ausprägung Für die ersten zehn Jahre nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik gibt es keine verlässlichen Statistiken zu den Agrargenossenschaften. Wir wissen, dass es zum Ende der DDR LPG gab, von denen auf Pflanzenproduktion und auf Tierproduktion spezialisiert waren. Hinzu kamen 177 Zwischenbetriebliche Einrichtungen der Tierproduktion. Sie alle arbeiteten in mehr oder weniger fest gefügten Kooperationsgemeinschaften zusammen. Die immer wieder gebrauchte Schätzung von rund LPG soll die sich 1990/91 abspielenden Prozesse von Teilung und Zusammenschluss, Auflösung und Neugründung sowie die Umwandlungen erfassen eine vielfältige und kaum zu erfassende Bewegung, die zudem in die Zeit der Umstellung des Statistiksystems in den fünf ostdeutschen Ländern fiel. Bis 1999 hatte sich die Zahl der Agrargenossenschaften auf eingepegelt. Sie ist seitdem jährlich im Schnitt um etwa 2 % zurückgegangen (siehe Anhang). Die von den Genossenschaften bewirtschafteten Flächen haben in den vergangenen 16 Jahren um ha abgenommen. Das sind jährlich knapp 2 %. Bei den Abgängen handelt es sich um

6 6 Auflösungen und Umwandlungen, letztere vor allem in GmbH. Die Zahl der GmbH in der Landwirtschaft hat seit 1999 um 880 etwa ein Drittel zugenommen und sie bewirtschafteten 2016 rund ha mehr als Die restlichen Flächen, etwa die Hälfte der bei Auflösungen von Agrargenossenschaften freiwerdenden Flächen, gingen offensichtlich in die Bewirtschaftung durch Einzelunternehmen. Statistisch bewirtschaftete eine durchschnittliche Agrargenossenschaft (Beispiel A in Tabelle 1) 2016 in den ostdeutschen Ländern ha, von denen vielleicht 300 ha genossenschaftliches Eigentum sind. Geschätzt verfügt diese Durchschnittsgenossenschaft über 35 Mitglieder und 25 Arbeitskräfte. Nicht alle Arbeitskräfte sind Mitglied und nicht einmal die Hälfte der Mitglieder arbeiten ständig mit. Dieser Durchschnitt darf aber keinesfalls darüber hinwegtäuschen, dass es bei den Agrargenossenschaften auch wenn sich ein großer Teil von ihnen um die statistische Mitte schart - eine breite Spanne von Ausgestaltungen gibt, wie sie in Tabelle 1 gezeigt wird. Diese sind Resultat der differenzierten historischen Entwicklung, dem regionalen Umfeld, den natürlichen Bedingungen und vor allem dem Willen der Mitglieder und den Visionen der Leitungskräfte und deren Umsetzungsstärke. Tabelle 1: Beispiele für die Struktur von Agrargenossenschaften Strukturelement Beispiel A Beispiel B Beispiel C Beispiel D Beispiel E Mitglieder Arbeitskräfte dar. mitarb. Mitglieder bew. LN in ha Eigentum LN ha Viehbestand VE Die Beispiele in der Tabelle stehen exemplarisch für verschiedene Ausrichtungen von Agrargenossenschaften: A steht für den Durchschnitt: eine mittlere eg mit 10 Mitgliedern im Rentenalter, 10 Fremdarbeitskräften und mittlerem Tierbestand. B steht für eine Genossenschaft mit vielen Mitgliedern, dem größten Teil im Rentenalter, und großem Viehbestand. Über die Mitglieder wird die Fläche gesichert, aber es kommt zu schwierigen Entscheidungsfindungen. Die Genossenschaft könnte aus einer LPG umgewandelt sein, in der sich zuvor die spezialisierten LPG Pflanzenund Tierproduktion wieder zusammengeschlossen haben. C ist eine Pflanzenbaugenossenschaft, die auf wenige Mitglieder geschrumpft wurde und in der viele fremde Arbeitskräfte beschäftigt werden. Sie ist praktisch ein genossenschaftlich verfasster Lohnarbeitsbetrieb (könnte aus einer LPG Pflanzenproduktion umgewandelt sein). D könnte man als idealtypische Produktivgenossenschaft bezeichnen, in der die Mitglieder Eigentum, Arbeit und Entscheidungen fast vollständig selbst in der Hand haben.

7 7 E ist eine Agrargenossenschaft mit dem Schwergewicht auf der Tierproduktion (eventuell aus der Umwandlung einer LPG Tierproduktion hervorgegangen). Alle diese und noch mehr Ausgestaltungsvarianten können funktionieren, haben aber verschiedene Anforderungen an ihre Führung. Die Agrargenossenschaften wurden sehr unterschiedlich aufgestellt und sind so in der Lage, den differenzierten Bedingungen und Herausforderungen Rechnung zu tragen. Ihre Struktur ist natürlich auch von ihrer Herkunft geprägt. So war die Entwicklung der LPG, die Tiefe ihrer Kooperation und Spezialisierung in der DDR keineswegs so einheitlich wie es in den Publikationen den Anschein hatte. Auch in der Planwirtschaft entwickelte sich Schöpfertum und Individualität. Hinzu kommt die spezielle Rolle von Persönlichkeiten an der Spitze der Betriebe und im Kooperationsprozess. Eine noch weitreichendere Differenzierung der Varianten gibt es durch die Einbindung von Agrargenossenschaften als Zentrum oder Teil von komplexen Agrarunternehmen. Dazu gehört auch die Verknüpfung mit anderen Rechtsformen als Tochterunternehmen oder in Partnerschaft. So ist eine Genossenschaft als Mutter mit Töchtern als Mutterkuh-GmbH, Tankstellen-GmbH usw. keine Seltenheit. Es gibt aber auch noch viel kompliziertere Netzwerke von Agrargenossenschaften. Eine Grenze liegt sicher dort, wo das genossenschaftliche Konstrukt von den Mitgliedern nicht mehr durchschaut werden kann. Die Statistik erfasst solche komplexen Strukturen nicht. Regionale Bedeutung Will man den Kern der Agrargenossenschaften und ihre gesamtgesellschaftliche und regionale Bedeutung analysieren, dann sollte man sich in der Statistik auf die Betriebe mit 200 ha und mehr konzentrieren. Damit sind immerhin 88 % der Betriebe und 99,6 % der von Agrargenossenschaften bewirtschafteten Fläche erfasst. In Tabelle 2 und 3 wird deutlich, dass die Agrargenossenschaften bedeutender Teil der deutschen und insbesondere der ostdeutschen Agrarstruktur sind. Unter den juristischen Personen sind 35,3 % eingetragene Genossenschaften, die 46,3 % der Flächen bewirtschaften. Von den Betrieben mit 200 ha und mehr insgesamt sind immerhin 7,3 % Agrargenossenschaften mit 19,5 % der Fläche. Tabelle 2: Betriebe mit 200 ha LN und mehr in Deutschland, 2016 Land Betriebe insgesamt darunter juristische darunter eingetragene Personen des Genossenschaften privaten Rechts Anzahl ha LN Anzahl ha LN Anzahl ha LN D darunter BB MV * SN * SA * TH *

8 8 *wegen des Schutzes von Einzeldaten nach 16 BStatG vom Autor geschätzt. Quelle: Stat. BA, FS 3, R , Tab. 503, 2016 und eigene Berechnungen Tabelle 3: Anteil der Agrargenossenschaften an den Betrieben mit 200 ha LN und mehr in Deutschland 2016 Land Anzahl der Agrargenossenschaften genutzte ha LN x ha LN je Zahl Anteil an Anteil an der LN Agrar- Betrieben juristischen Betriebe juristische genosseninsgesamt Personen insgesamt Personen schaft in % in % in % in % D 901 7,3 35,3 19,5 46, darunter BB ,5 27,4 24,1 41, MV ,8 18,2 15,7 37, SN ,1 42,9 35,8 53, SA ,0 33,8 29,5 65, TH ,5 38,8 35,8 48, Wegen des Schutzes von Einzeldaten nach 16 BStatG wurden einige Daten, die Grundlage der Berechnungen sind, vom Autor geschätzt (siehe Tab.1). Quelle: Stat. BA, FS 3, R , Tab. 503, 2016 und eigene Berechnungen In den fünf ostdeutschen Ländern wird die große Bedeutung der Gruppe der Agrargenossenschaften besonders sichtbar. Die genossenschaftlichen Betriebe haben einen Anteil von 12,5 bis 19,1 % an der Zahl der Betriebe insgesamt und von 18,2 bis 42,9 % an den juristischen Personen (Tabelle 3). Der Anteil der Flächen beträgt 15,7 bis 35,8 % an den Flächen der Betriebe insgesamt und 37,5 bis 65,3 % an denen der juristischen Personen. Es bestehen also deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Das hat zwei Hauptgründe: Zum einen ist der ehemals große Anteil volkseigener Güter und Flächen besonders in Mecklenburg-Vorpommern, z. T. auch in Brandenburg, Grund für einen geringen Anteil von Genossenschaften an den juristischen Personen. Zum anderen war entscheidend, in welche Richtung regional bei der Umwandlung beraten und unterstützt wurde. Mit dem Fachprüfverband in Halle und dem Mitteldeutschen Genossenschaftsverband in Chemnitz gab es vor allem in Sachsen- Anhalt, Sachsen und Thüringen kompetente Unterstützung für eine genossenschaftliche Entwicklung.

9 9 Anliegen der Agrargenossenschaften Die Auswertungen der genossenschaftlichen Prüfverbände wie der Buchführungsergebnisse des Testbetriebsnetzes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zeigen, dass die Agrargenossenschaften zumeist wirtschaftlich erfolgreich sind und eine erhebliche Stabilität aufweisen. Ihre Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit zeigt, dass sie das Zeug dazu haben, beständiger Teil der deutschen Agrarstruktur zu sein. Sie sind eine Bereicherung. Zudem tragen sie erheblich zur Wertschöpfung im ländlichen Raum der neuen Bundesländer bei. Die Agrargenossenschaften selbst sehen ihre Betriebsform als Zukunftsmodell. Sie sehen sich aber als Mehrfamilienbetriebe und kooperative Formen der Landwirtschaft durch die Gemeinsame Agrarpolitik der EU benachteiligt. Die Agrargenossenschaften charakterisieren sich als kooperative Zusammenschlüsse von Landwirten (Mehrfamilienbetriebe), die sich freiwillig entschlossen haben gemeinsam zu wirtschaften. Dies ermögliche es Landwirten wettbewerbsfähig zu bleiben und gemeinsam den Strukturwandel nicht nur zu bewältigen, sondern zu gestalte. Dabei stehen die Agrargenossenschaften für demokratische Beteiligung aller Mitglieder und einer gleichberechtigten Mitunternehmerschaft. Sie gewährleisten eine breite Streuung des Bodeneigentums und engagieren sich im ländlichen Raum. Konkret fordern die Agrargenossenschaften (Position vom ) ihre Benachteiligung zu beseitigen und eine Gleichbehandlung mit kooperativen Formen in anderen Ländern zu sichern, den Mitunternehmerstatus der Mitglieder anzuerkennen und die Mitglieder an der Förderung der ersten Hektare zu beteiligen. Die Förderung der Junglandwirte soll auch für junge Genossenschaftsmitglieder gelten und die Besonderheiten von Genossenschaften müssten auch bei agrarpolitischen Entscheidungen, z.b. am Bodenmarkt, berücksichtigt werden. Prof. Dr. Klaus Böhme, freier Fachjournalist, Berlin Anhang 1. Landwirtschaftliche Betriebe der Rechtsform eingetragene Genossenschaft (Agrargenossenschaften) 2016 Anteil der Agrargenossenschaften an der LN D insgesamt: 7,7 % 0 unter 5 % BW,BY,HE,NS,NW,RP,SL,SH, Stadtstaaten 10 unter 15 % MV, 20 unter 25 % BB 25 unter 30 % SN,SA 30 % und mehr TH

10 10 Anzahl der Agrargenossenschaften D insgesamt: BW 22 BY 27 BB 198 HE 2 MV 149 NS 21 NW 22 RP 5 SL 1 SN 185 SA 223 SH 2 TH Anteil der Agrargenossenschaften der Länder in % an der Anzahl an der von Agrar eg der Agrar eg genutzten LN Alte Länder zus. 9,9 % 0,5 % BB 19,3 % 21,6 % MV 14,5 % 14,7 % SN 18,0 % 20,1 % SA 21,7 % 24,0 % TH 16,6 % 19,1 % 3. Agrargenossenschaften in Ostdeutschland Land Anzahl LN x LN/Betrieb Anteil an LN insgesamt ha ha % BB ,1 MV ,0 SN ,5 SA ,1 TH ,4

11 11 4. Entwicklung der Agrargenossenschaften Deutschland * 2016 Anzahl x ha LN Anteil an NL insgesamt 10,0 % 9,3 % 8,6 % 8,3 % 7,9 % 7,7 % Ostdeutsche Länder Anzahl x ha LN Anteil an NL insgesamt 30,4 % 28,2 % 26,2 % 24,9 % 23,7 % 23,1 % *für 2013 ungenau, ASE-Angaben nur in Quellen: Stat. BA, Stat. Jahrbuch lfd., ASE 2016 und eigene Berechnungen

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