PROBION Büro für Tierökologie, Vegetationskunde und Landschaftsplanung

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1 PROBION Büro für Tierökologie, Vegetationskunde und Landschaftsplanung Dipl.-Biol. Undine Hauptmann Untersuchungen der Brutvögel und Fledermäuse mit artenschutzrechtlicher Prüfung Zum Bebauungsplan Nr. T 175, Blatt 2, in Troisdorf Auftraggeber: TroPark GmbH Poststraße Troisdorf Bearbeitung: ProBion Vögel: Dipl.-Biol. Undine Hauptmann Fledermäuse: Dipl.-Biol. Kerstin Pankoke (Freie Mitarbeit) Im Fuchsloch Remagen Remagen, im Februar 2010

2 Untersuchungen der Brutvögel und Fledermäuse mit artenschutzrechtlicher Prüfung zum Bebauungsplan T 175, Blatt 2 in Troisdorf Inhaltsverzeichnis A Einleitung... 3 B Untersuchungen zur Avifauna... 3 B.1. Einleitung... 3 B.2. Methodik... 3 B.3 Ergebnisse zur Avifauna und ihren Lebensräumen... 4 B.3.1 Das Untersuchungsgebiet... 4 B.3.5 Artenlisten zur Avifauna... 6 Tab. 1: Brutvögel und Gastvögel 2009, B-Plan T (Status, Gefährdung, Schutz)... 6 Tab. 2: Brutvögel und Gastvögel 2009, Revierzahlen im B-Plan T B.3.6 Zusammenfassung... 8 C Untersuchungen zu den Fledermäusen... 9 C.1 Einleitung... 9 C.2 Methodik der Fledermauserfassung C.3 Ergebnisse zu den Fledermäusen C.3.1 Nachgewiesene Arten in den Plangebieten T 164, T175-1, T Tab. 3: Arten in den Untersuchungsgebieten T 164, T175-1, T Tab. 4: Fledermausnachweise pro Nacht in den Plangebieten T164, T175-1, T C.3.2 Ergebnis der Datenabfrage C.3.3 Das Untersuchungsgebiet C.3.4 Fledermausaktivitäten im Untersuchungsgebiet Tab. 5: Im Plangebiet T nachgewiesene Fledermausarten und deren Gefährdung C.3.5 Funktionsräume der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet C.3.6 Ergebnis der Anwohnerbefragung C.3.7 Zusammenfassung der Ergebnisse D Artenschutzrechtliche Prüfung D.1 Rechtliche Grundlagen D.2 Definition und Bedeutung der Erheblichkeit D.3 Beschreibung des Eingriffs D.4 Analyse der geschützten Arten im Messtischblatt Tabelle 6: Streng geschützte Vogelarten im Messtischblatt 5108, Hinweise zu potenziellen Vorkommen im Plangebiet T Tabelle 7: Geschützte Säugetierarten im Messtischblatt 5108, Hinweise zu potenziellen Vorkommen im Plangebiet T D.5 Konfliktanalyse und Abschätzung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen D.5.1 Europäische Vogelarten D.5.2 Fledermäuse D.6 Minimierung und Vermeidung von Beeinträchtigungen D.6.1 Europäische Vogelarten D.6.2 Fledermäuse D.7 Kompensationsmaßnahmen D.7.1 Europäische Vogelarten D.7.2 Fledermäuse E Zusammenfassung hinsichtlich Avifauna und Fledermäusen F Literatur F.1 Literatur Avifauna F.2 Literatur Fledermäuse ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

3 Kartenverzeichnis: Karte 1: B-Plan T Fledermäuse: Funktionsräume 2009 Karte 2: B-Plan T Fledermäuse Einzelnachweise Sommer 2009 Karte 3: B-Plan T Fledermäuse Einzelnachweise Herbst 2009 ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

4 A Einleitung Im Auftrag der TroPark GmbH, Troisdorf, wurden mehrere Flächen von Bebauungsplangebieten untersucht: T 164, T175-1 und T Im vorliegenden Gutachten wird die Fläche des Bebauungsplangebietes T 175 Blatt 2 hinsichtlich der potenziell planerisch relevanten Tiergruppen Vögel und Fledermäuse untersucht. Die artenschutzrechtliche Prüfung zu diesen und weiteren potenziell relevanten Tiergruppen untersucht, ob bei der Umsetzung des Bebauungsplans Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz vom , 44, vorliegen. B Untersuchungen zur Avifauna B.1. Einleitung Alle europäischen Vogelarten sind besonders geschützte Arten und fallen damit unter die potenziell planerisch relevanten Arten. Vögel eignen sich besonders gut als Indikatorgruppen für die Qualität von Lebensräumen und ihren Beeinträchtigungen. Sie sind gut erforscht hinsichtlich ihrer Gefährdungen und Lebensraumansprüchen und sie reagieren sensibel auf Veränderungen ihre Umwelt. Unter den Vogelarten sind die besonders gefährdeten Arten oder bestimmte Gruppen, wie die Eulen und Greife, streng geschützt. Dies ist entweder nach der Bundesartenschutzverordnung oder der EU-Artenschutzverordnung = Verordnung EG Nr. 338/97, Anhang A, oder nach EU-Richtlinie 92/43 EWG v (FFH-Richtlinie) Anhang IV geregelt. Die Begriffsbestimmungen sind im Bundesnaturschutzgesetz in 7 erläutert. Bei diesen Arten findet eine Abwägung statt, ob durch Eingriffe Brut- o- der Jagdhabitate irreversibel gestört oder zerstört werden und ob dadurch möglicherweise die lokalen Populationen einer Art als minimale Größe einer in Planung und Artenschutz relevanten Population - erheblich beeinträchtigt werden. Bei den häufigen Arten sind nur direkte Verluste aufgrund Tötungen oder Brutverlusten bei Eingriffen zu vermeiden. Verluste einzelner Brutplätze fallen bei häufigen Arten wie beispielsweise bei Buchfinken oder Rotkelchen nicht unter die Verbotstatbestände bei Eingriffen. B.2. Methodik Die Untersuchungen wurden im Zeitraum von März bis Juni 2009 bei trockenem und/oder sonnigem bzw. sternklarem Wetter durchgeführt: 5 Tagesbegehungen ( , , , , ) und 2 Begehungen in der Däm- ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

5 merung und Nachtzeit ( , ). Die Bestimmung der Arten erfolgte nach Sichtbeobachtung (vgl. SVENSSON et al. 1999) und nach Gesang oder Ruf (vgl. SCHULZE 2002). Es wurden alle Beobachtungen (akustisch, optisch) in einer Karte notiert, mit der Methodik nach SÜDBECK et al. (2005). Planungsrelevante Arten sind mit Revier oder Ort des Nachweises punktgenau in der Karte eingetragen, die übrigen Arten werden mit Bestandsgrößen ihrer Reviere tabellarisch angegeben. Mindestens zwei revieranzeigende Beobachtungen (Gesang des Männchens, Beobachtung eines Paares, Fütterung von Jungen, Einfliegen in ein Nest etc.) führen zur Einstufung und Abgrenzung eines Reviers, wenn die Umgebung als Lebensraum geeignet ist. Bei den Eulenvögeln ist eine revieranzeigende Beobachtung für die Einstufung eines Reviers ausreichend. B.3 Ergebnisse zur Avifauna und ihren Lebensräumen B.3.1 Das Untersuchungsgebiet In Siedlungsgebieten finden die Vögel Brutplätze an oder in Gebäuden in Nischen, auf Dachböden, in offenen Kirchtürmen, in Stallungen, in Ritzen hinter Verkleidungen, unter Dachvorsprüngen und ähnlichen Plätzen mehr. Weiterhin befinden sich potenzielle Brutgelegenheiten in Baumbeständen, Gebüschen oder Gehölzgruppen von Gärten und Grünanlagen. Das Untersuchungsgebiet des Bebauungsplans T ist durch großbürgerliche Villen mit umgebenden park- und waldartigen Gärten geprägt. Darin sind zahlreiche, alte Eichen und einige Pappeln enthalten. Die Richtung Norden liegenden Teilbereiche der Gärten sind zum Teil verwildert, so dass die alten Bäume von einer teilweise üppigen Strauchschicht unterlegt sind. Bemerkenswert sind zahlreiche alte Eichen (Quercus robur), weiterhin kommen Pappeln (Populus x spec.), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Winterlinde (Tilia cordata), Kiefern (Pinus sylvestris) und Hainbuchen (Carpinus betulus) vor. Auffällig sind hier erwartungsgemäß die relativ hohen Zahlen an Baumhöhlenbrütern. So kommen hier Buntspecht (Dendrocopus major), Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla), Star (Sturnus vulgaris) und Kleiber (Sitta europaea) vor, außerdem hohe Brutpaarzahlen an Blaumeisen (Parus caeruleus) und Kohlmeisen (Parus major). Weiterhin brüten hier als Buschbrüter unter anderem Heckenbraunelle (Prunella modularis) und Zaunkönig (Troglodytes troglodytes), als Baumbrüter Zilpzalp (Phylloscopus collybita), Singdrossel (Turdus philomelos). Typische Arten unterholzreicher Wälder und Gehölze sind Schwanzmeise (Aegithalos caudatus) und Kernbeißer (Coccothraustes coccothraustes). Weiterhin kommen Arten der Nadelmischwälder ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

6 vor, so die Tannemeise (Parus ater) und das Sommergoldhähnchen (Regulus ignicapillus). Ein antwortender Jungvogel auf eine Klangattrappe des Waldkauzes zeigt eine gewisse Bedeutung als Jagdrevier für den Waldkauz (Strix aluco). Auch Anwohner und Spaziergänger berichteten, hin und wieder den Ruf eines Käuzchens gehört zu haben. Diese einzige nachweisliche Antwort im Herbst 2009 reicht jedoch nicht aus, um das Gebiet als Brutgebiet einzuordnen. Es handelt sich um einen Randbereich eines Nahrungsreviers, da an das Untersuchungsgebiet Industriegebiete und weitere Siedlungsgebiete angrenzen, die aber keine geeigneten Eigenschaften als Jagdrevier für Waldkäuze haben. Es wurden insgesamt 26 Arten nachgewiesen, davon 20 Brutvogelarten und 6 Nahrungsgäste. Damit ist das Untersuchungsgebiet T175-2 relativ artenreich im Vergleich zu den anderen Gebieten T164 und T Insgesamt ist das Artenspektrum in Plangebiet T sehr ähnlich wie es in einem Laubmischwald, dies zeigt deutlich den Waldcharakter dieser Gärten. Insgesamt gesehen sind alle gefundenen Arten weit verbreitet und nicht gefährdet. Der Waldkauz ist als Eulenvogel europaweit streng geschützt. Er ist die häufigste Eulenart in Deutschland und keine gefährdete Art, auch in Europa ist der Waldkauz eine der häufigsten vorkommenden Eulenarten. ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

7 B.3.5 Artenlisten zur Avifauna Tab. 1: Brutvögel und Gastvögel 2009, B-Plan T (Status, Gefährdung, Schutz) Nomenklatur nach SVENSSON et al Status: B: Brutpaar, Ng: Nahrungsgast zur Brutzeit, Dz: Durchzügler. Rote Listen: BRD: SÜDBECK et al. 2007, Gefährdungskategorien: 1: vom Aussterben bedroht, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet, V: Art der Vorwarnliste, zurückgehend NRW und Kölner Bucht: GRO & WOG 1999, Gefährdungskategorien: 1: vom Aussterben bedroht, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet, V: Art der Vorwarnliste, zurückgehend, R: Arealbedingt selten Streng geschützte Art: Streng geschützte Art*: nach Bundesartenschutzverordnung oder EU-Artenschutzverordnung = Verordnung EG Nr. 338/97, Anhang A, oder nach EU-Richtlinie 92/43 EWG v (FFH-Richtlinie) Anhang IV Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status Aaskrähe/Rabenkrähe Corvus corone Ng/Dz/B Amsel Turdus merula B Blaumeise Parus caeruleus B Buchfink Fringilla coelebs B Buntspecht Dendrocopus major B Eichelhäher Garrulus glandarius B Fitis Phylloscopus trochilus Ng/Dz Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla B Grünfink Carduelis chloris B Halsbandsittich Psittacula crameri Dz Heckenbraunelle Prunella modularis B Kernbeißer Coccothraustes B/Ng coccothraustes Kleiber Sitta europaea B Kohlmeise Parus major B Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B Ringeltaube Columba palumbus B Schwanzmeise Aegithalus caudatus B Singdrossel Turdus philomelos B Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus Star Sturnus vulgaris B Tannenmeise Parus ater B B RL BRD 2007 RL NRW 1999 RL NRW Kölner Bucht Streng geschützte Art Waldkauz Strix aluco Ng X Waldschnepfe Scolopax rusticola Dz Wintergoldhähnchen Regulus regulus Ng Zaunkönig Troglodytes Ng troglodytes Zilpzalp Phylloscopus collybita B Artenzahl gesamt: 26 Brutvogelarten (inkl. Brutverdacht): 20 Nahrungsgäste: 6 Arten der Roten Listen und Vorwarnlisten, geschützte Arten: 1 (Waldkauz) ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

8 Tab. 2: Brutvögel und Gastvögel 2009, Revierzahlen im B-Plan T Nomenklatur nach SVENSSON et al Status: B: Brutpaar, Ng: Nahrungsgast zur Brutzeit, Dz: Durchzügler Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status Gesamte Anzahl Brut- Paare Aaskrähe/Rabenkrähe Corvus corone Ng/Dz/B 2 Amsel Turdus merula B Ca. 6-7 Blaumeise Parus caeruleus B 3 Buchfink Fringilla coelebs B 3 Buntspecht Dendrocopus major B 1 Eichelhäher Garrulus glandarius B 1 Fitis Phylloscopus trochilus Ng/Dz 0 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla B 2 Grünfink Carduelis chloris B 2 Halsbandsittich Psittacula crameri Dz 0 Heckenbraunelle Prunella modularis B 1 Kernbeißer Coccothraustes B/Ng 1 coccothraustes Kleiber Sitta europaea B 2 Kohlmeise Parus major B 4 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B 3 Ringeltaube Columba palumbus B 2 Schwanzmeise Aegithalus caudatus B 1 Singdrossel Turdus philomelos B 1 Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus B 1 Star Sturnus vulgaris B 2 Tannenmeise Parus ater B 2 Waldkauz Strix aluco Ng 1 Waldschnepfe Scolopax rusticola Dz 0 Wintergoldhähnchen Regulus regulus Ng 0 Zaunkönig Troglodytes troglodytes Ng 0 Zilpzalp Phylloscopus collybita B 2 Artenzahl gesamt: 26 Brutvogelarten: 20 Nahrungsgäste/Durchzügler: 6 Arten der Roten Listen und Vorwarnlisten, geschützte Arten: 1 ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

9 B.3.6 Zusammenfassung Das Plangebiet T liegt am Stadtrand von Troisdorf. Für ein Siedlungsgebiet weist es an bemerkenswerten Lebensraumstrukturen für die Avifauna eine hohe Ausstattung mit Gehölzen inklusive Altholzbeständen auf. Die Gärten sind von wald- oder parkartigem Charakter mit überwiegend einheimischen Gehölzen, wie Eichen, Ahorn und Hainbuchen. Im Plangebiet wurden keine gefährdeten Arten nachgewiesen. Die Avizönose zeichnet sich durch zahlreiche waldtypische Arten und Baumhöhlenbrüter aus. Ein Waldkauz wurde als Nahrungsgast im Herbst nachgewiesen, die einzige streng geschützte Art im Plangebiet T ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

10 C Untersuchungen zu den Fledermäusen C.1 Einleitung Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse der Fledermaus-Untersuchungen textlich und kartographisch dargestellt, die 2009 im Rahmen der Planungen zur Stadtumstrukturierung Troisdorf in der Fläche von Bebauungsplan T 164 durchgeführt worden sind. Eingriffe in die Landschaft durch Bauvorhaben können Fledermaushabitate in unterschiedlichem Ausmaß betreffen. Durch den Abriss von Gebäuden können die Quartiere von Gebäude bewohnenden Fledermäusen zerstört werden. Auch Quartierbäume können durch Baumrodungen betroffen sein. Jagdhabitate können verloren gehen, insbesondere durch Versiegelung und Verlust der Vegetation. Prinzipiell könnten Strukturveränderungen auch traditionell genutzte Flugstraßen unterbrechen, wenn Leitlinien zerstört werden. Potentielle Konflikte für die Fledermausfauna im Eingriffsgebiet werden auf der Grundlage der erhobenen und recherchierten Daten herausgearbeitet und bewertet. Fledermäuse erfahren in den letzten Jahren eine zunehmende Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Aufgrund der starken Gefährdung und der Indikatoreigenschaften dieser bedrohten Tierartengruppe werden Fledermäuse auch zunehmend in der Naturschutz- und Eingriffsplanung berücksichtigt. (BRINKMANN et al. 1996, BRINKMANN 2000). Alle in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Fledermausarten außer der Zwergfledermaus gelten nach der Roten Liste NRW als gefährdet oder stark gefährdet, die Mopsfledermaus gilt als vom Aussterben bedroht (FELDMANN et al. 1999). Als wesentliche Ursache des Bestandsrückgangs wird zum einen der Verlust geeigneter Lebensräume (Jagdgebiete, Quartiere und Flugrouten) angesehen. Die Weibchenkolonien vieler Arten beanspruchen zur Jungenaufzucht mehrere so genannte Wochenstubenquartiere, zwischen denen sie häufig wechseln (MESCHEDE & HELLER 2000). Im Umfeld der geeigneten Sommerquartiere müssen ferner genügend insektenreiche Jagdgebiete sein, die den Fledermäusen in den verschiedenen Monaten und bei unterschiedlicher Witterung ein ausreichendes Nahrungsangebot bieten. Diese Jagdgebiete müssen zudem erreichbar sein, d.h. sie müssen im spezifischen Aktionsradius der Tiere liegen und es müssen (zumindest bei einigen Arten) Leitstrukturen für die Orientierung vorhanden sein (LIMPENS & KAPTEYN 1991). Hinzu kommt die Abhängigkeit der Fledermäuse von anderen, oft weit entfernten Teillebensräumen, die sie zur Paarung oder Überwinterung aufsuchen. Eine andere Gefährdungsursache stellt die Belastung der Individuen über die Nahrungskette durch Rückstände von Pestiziden dar. Alle Fledermäuse stehen unter nationalem wie internationalem Schutz. Sie zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den streng geschützten Tierarten ( 7 ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

11 BNatSchG in Verbindung mit der FFH-Richtlinie und der BArtSchV). Auch weitere internationale Vereinbarungen wie z. B. EUROBATS und die Bonner Konvention mit einem Regionalabkommen zum Schutz der Fledermäuse verpflichten die Bundesrepublik Deutschland, Schutzmaßnahmen für die bedrohten Fledermäuse zu ergreifen. C.2 Methodik der Fledermauserfassung Die Fledermaus-Kartierung zielte auf die Arterfassung sowie Erfassung von Jagdgebieten, Flugwegen, möglichen Quartieren wie Wochenstuben, Zwischenquartieren, Paarungsquartieren sowie Paarungsterritorien und der eventuellen Ermittlung von Individuenzahlen der Fledermäuse. Für diesen Untersuchungsrahmen wurde die Detektorkartierung ausgewählt (LIMPENS & ROSCHEN 2002). Der entscheidende Vorteil der Detektor - Methode liegt darin, dass die Tiere in keiner Weise beeinträchtigt werden. Die Untersuchung umfasst drei benachbarte bzw. in unmittelbarer Nähe liegende Flächen, die den drei Eingriffsgebieten entsprechen. Die einzelnen Flächen unterscheiden sich in ihrer Struktur und werden im Ergebnisteil jeweils gesondert behandelt. Ein Nachweis der Flugaktivitäten erfolgte mittels Bat-Detektoren. Soweit möglich wurde die Determination auf Artniveau über Frequenzanalyse und Flugverhalten unter Berücksichtigung der Geländesituation durchgeführt. Aus Verhalten und Flugrichtung kann auf das Vorhandensein und die Lage von Wochenstuben geschlossen werden, soweit sie in der Nähe vorhanden sind. Raumbeziehungen zu den Jagdhabitaten ( Flugstraßen ) wurden durch Flugbeobachtungen so weit möglich ermittelt. Mithilfe einer Tagesbegehung wurden die Flächen auf potentielle Quartiere und Geländestrukturen überprüft, um die Aktivitäten in den Potentialräumen mithilfe der Detektorbegehungen festzustellen. Als Untersuchungsumfang wurden 5 Detektor-Begehungen zum Nachweis von Fledermäusen festgelegt. Eine Begehung umfasst jeweils zwei Untersuchungsnächte, die entsprechend der potentiellen sowie festgestellten Aktivitäten in Abhängigkeit von der Jahreszeit auf die drei Flächen verteilt wurden. Die 5 Begehungen wurden im Zeitraum Mai bis Oktober 2009 durchgeführt. Zwei Begehungen wurden zur Wochenstubenzeit im Mai und Juni erbracht. Da diese Begehungen keinerlei Hinweise auf potentielle Wochenstuben in den drei Flächen erbrachten, wurde der zweite Schwerpunkt der Untersuchung auf den Herbst mit drei Begehungen zwischen Anfang August und Anfang Oktober gelegt. Erfahrungsgemäß kann sich im Herbst nach Auflösung der Wochenstuben das Nutzungsspektrum eines Gebietes durch Fledermäuse erheblich verändern in Verbindung mit Migration und Paarungsverhalten. Zusätzlich zur Detektorerfassung der Fledermäuse erfolgte eine Recherche von Daten zu Fledermaus-Vorkommen im Gebiet. Dabei wurden neben einer allgemeinen Datenabfra- ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

12 ge auch gezielt Anwohner nach Fledermausbeobachtungen befragt, da eine Untersuchung immer nur eine punktuelle Erfassung der realen Aktivitäten darstellen kann. Detektor-Methode Die Begehungen begannen jeweils in der frühen Dämmerung, um auch den Ausflug der frühesten Fledermausarten zu erfassen und endeten am frühen Morgen, jeweils mit einer Unterbrechung während des nächtlichen Aktivitätsminimums. Die morgendliche Dämmerung eignet sich besonders zur Ermittlung von Quartieren (Schwärmverhalten). Bei der Suche nach Fledermausaktivitäten (jagende oder durchfliegende Tiere) ist einerseits die Punkt- und die Transekt-Kartierung entlang von Leitstrukturen angewandt worden. Die Strecken wurden zu Fuß abgegangen. Soweit möglich erfolgte die Artbestimmung zusätzlich zum Abhören der Rufe mittels Detektor (Pettersson D 240x, Pettersson D 230) auch durch Sichtbeobachtungen (z. T. unter Einsatz eines lichtstarken Halogen-Handscheinwerfers) des Flug- und Jagdverhaltens sowie weiterer artspezifischer Merkmale. Im Suchflug sind die Ortungslaute der Fledermäuse meist artspezifisch, so dass aufgrund von Ruf und Sichtung mit einigen Einschränkungen die Art zu identifizieren ist. Echoortungs-, Flugund Jagdverhalten sowie die Flugmorphologie bilden einen funktionalen Komplex und können deshalb nur im Zusammenhang zueinander und zur jeweiligen Flugumgebung interpretiert werden. In geeigneten Situationen wurden Aufnahmen von zeitgedehnten Fledermausrufen auf einem digitalen Aufnahmegerät getätigt. Diese wurden mit Hilfe des BatSound Analyse-Programms auf dem PC ausgewertet und dienen der Absicherung einzelner Artansprachen (vgl. SKIBA 2003). Die Wahrscheinlichkeit der Erfassung und die Sicherheit der Artbestimmung mittels Fledermaus-Detektor hängt von der Lautstärke und Charakteristik der Ortungsrufe der einzelnen Arten ab (AHLÉN 1990, LIMPENS & ROSCHEN 1995). Bei den Arten der Gattung Myotis sind genaue Artbestimmungen oft schwierig oder sogar unmöglich, weil die Tiere sehr ähnliche Rufe haben (SKIBA 2003) und wegen ihrer umherstreifenden Jagdweise in vielen Fällen nur kurz gehört werden können. Eine sichere akustische Unterscheidung der Großen und Kleinen Bartfledermaus (Myotis brandtii und M. mystacinus) und der Schwesternarten Braunes und Graues Langohr (Plecotus auritus u. P. austriacus) ist derzeit nicht möglich. Es muss darauf hingewiesen werden, dass generell die tatsächliche Anzahl der Tiere, die ein bestimmtes Jagdgebiet oder eine Flugroute im Laufe des Untersuchungszeitraums nutzen, aus methodischen Gründen nicht genau zu bestimmen ist. Eine Individualerkennung per Detektor ist nicht möglich und so kann nicht immer festgestellt werden, ob eine Fledermaus mehrere Male an einem Ort jagte, oder ob es sich dabei ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

13 um mehrere Tiere handelte, es sei denn Sichtbeobachtungen konnten bei der Detektorarbeit hinzugezogen werden. Die 5 im Gebiet durchgeführten Begehungen mit jeweils zwei Nächten fanden zu den in der folgenden Tabelle aufgelisteten Terminen und Witterungen statt. Tab. 1: Termine der Begehungen und Witterung Datum Zeitrahmen Temperatur (abends nachts - morgens), Witterung C 17 C (1.00) 19 C, klar bis diesig, morgens teilweise bewölkt, windstill C 11 C (0.30) - 10 C, abends teils böiger Wind, trocken mit vorüber ziehenden Wolkenfeldern, später klar und relativ windstill C 21 C (0.00) - 19 C, teilweise bedeckt, schwül-warm, windstill C 23 C (1.00) - 21 C, bewölkt, windstill C 18 C (1.00) - 14 C, trocken, relativ windstill C 19 C (0.30) - 14 C, klar, windstill bis leicht windig C 16 C (0.30) - 12 C, klar nach warmen Tag, windstill C 19 C (0.30) - 13 C, klar bis diesig, windstill C 17 C, trocken nach Schauern am Tag, feuchte Luft, kaum windig, nachts vereinzelt Nieselregen, morgens trocken 20 C 18 C (23.45) - 16 C, bewölkt, leicht windig, ab leichter Nieselregen, ab 0.00 Gewitterschauer, morgens trocken ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

14 C.3 Ergebnisse zu den Fledermäusen C.3.1 Nachgewiesene Arten in den Plangebieten T 164, T175-1, T175-2 In den Untersuchungsgebieten wurden während der fünf Begehungen insgesamt 5 verschiedene Fledermausarten nachgewiesen, wobei der einmalige Kontakt des Großen Mausohrs im Gebiet T 164 im Herbst nicht ganz eindeutig war. Diese Art ist mit einem cf. gekennzeichnet. Außerdem gab es in einer Nacht zwei Myotiskontakte im Gebiet T im Transferflug ohne Sichtung, die eine nähere Bestimmung nicht zuließen. Es könnte sich dabei um die Fransenfledermaus handeln, die auch im angrenzenden Waldgebiet außerhalb der Plangebiete vermutet wurde. Es könnte aber auch Große oder Kleine Bartfledermaus oder eine Wasserfledermaus sein. Im Plangebiet T175-1 wurde keine Myotis-Art beobachtet. Tab. 3: Arten in den Untersuchungsgebieten T 164, T175-1, T175-2 Art RLNRW RLD SGA FFH-RL Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus n * + IV Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus I * + IV Nyctalus noctula Großer Abendsegler I V + IV Nyctalus leisleri Kleinabendsegler 2 D + IV cf. Myotis myotis Cf. Großes Mausohr 2 V + II / IV Myotis spec. Myotis-Art unbestimmt + IV Legende: Einstufung für Rote Liste Nordrhein-Westfalen (RL NRW) nach FELDMANN et al. (1999), für die Rote Liste Deutschland (RLD) nach MEINIG et al. (2008): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, I = gefährdete wandernde Tierart, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, R = extrem seltene Arten u. Arten mit geographischer Restriktion, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend, n / * = derzeit nicht gefährdet / ungefährdet SGA = Streng geschützte Arten: + nach 7 BNatSchG streng geschützte Art (Fledermäuse alle Anhang IV der FFH-Richtlinie) FFH-RL = FFH-Richtlinie (SSYMANK et al. 1998): IV Art des Anhangs IV der FFH-Richllinie II Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie cf. vor Artnamen: Ansprache in der Situation nicht ganz eindeutig Einen Überblick über die Nachweishäufigkeiten der einzelnen Arten in allen drei Planungsgebieten T 164, T175-1 und T175-2 und die jahreszeitliche Verteilung gibt die nachfolgende Tabelle. Die Fundorte der Einzelnachweise sind den beiliegenden Karten zu entnehmen, welche die Einzelnachweise differenziert nach Wochenstubenzeit (Sommer: Mai bis Juli) und Paarungs- / Zugzeit (Herbst: August bis Oktober) darstellen. ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

15 Tab. 4: Fledermausnachweise pro Nacht in den Plangebieten T164, T175-1, T175-2 Datum Zw Ra Ab Kl My Ma Summe S S S cf S cf S S Gesamt S cf. 2 1 cf. 174 Legende: Zahlen = Anzahl der Fledermaus-Nachweise durch Ultraschall ggf. kombiniert mit Sichtbeobachtung der jeweiligen Art während der Untersuchungsnacht. Zw = Zwergfledermaus, Ra = Rauhhautfledermaus, Ab = Großer Abendsegler, Kl = Kleinabendsegler, My = Myotis spec. (Artansprache in der Situation nicht möglich), Ma = Großes Mausohr., S = Soziallaute, cf = Artansprache in der Situation z.b. ohne Sichtbebachtung nicht eindeutig C.3.2 Ergebnis der Datenabfrage Nachweise von Fledermäusen als planungsrelevante Arten liegen in der Datenbank des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen) im Meßtischblatt 5108 Köln-Porz von folgenden 6 Arten vor: von Braunem Langohr (Plecotus auritus), Großem Abendsegler (Nyctalus noctula), Großem Mausohr (Motis myotis), Rauhhaut-, Zwerg- und Wasserfledermaus (Pipistrellus nathusii, P. pipistrellus, Myotis daubentonii). Von diesen wurde im Plangebiet T und auch in den anderen Gebieten die Zwergfledermaus als häufigste Art nachgewiesen. Außerdem kommen Rauhautfledermaus und Großer Abendsegler vor. Die Identifizierung der Myotis-Art mit Detektor-Nachweis ohne Sichtbeobachtung im Plangebiet T war nicht möglich. Die Bestimmung des Großen Mausohrs mit einem Kontakt in Plangebiet T 164 war in der Situation nicht ganz eindeutig, sein sporadisches Auftreten ist aber gut möglich. Lediglich Braunes Langohr und Wasserfledermaus konnten in allen drei Plangebieten nicht nachgewiesen werden. Herrn Pape (NABU Köln), der den Untersuchungsraum gut auskennt (ehemals Forst- ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

16 amt Wahner Heide), sei gedankt für die Nachforschungen nach Fledermaushinweisen seitens der örtlichen NABU-Gruppe. Diese haben keine zusätzlichen Fledermausdaten aus den Plangebieten erbracht. C.3.3 Das Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet umfasst mehrere Wohnhäuser oder Villen entlang der Mühlheimer Straße, die sich durch eine ältere Bausubstanz auszeichnen und durch große Gärten mit heterogenem Altbaumbestand. Die Gärten sind teilweise sehr blütenreich mit Stauden und Sträuchern, es gibt kleine Teichanlagen. Der nördliche Bereich ist jeweils durch einen mehr oder weniger dichten Baumbestand geprägt. Neben den Wohngebäuden gibt es kleine Gartenschuppen, Häuschen oder Garagen in den Gärten. Im Osten liegt eine Mehrparteien-Garage mit Flachdach, die von einem dichten Baumbestand umgeben wird. Im Norden und Westen grenzt an das Plangebiet eine Wohnsiedlung an, im Süden der Industriepark mit Industriehallen. Im Osten trennt ein eingezäunter Baumbestand, der im Norden in den Wald übergeht, das Plangebiet von dem angrenzenden Industriepark. C.3.4 Fledermausaktivitäten im Untersuchungsgebiet Im Untersuchungsgebiet wurden während der fünf Begehungen insgesamt 5 verschiedene Fledermausarten nachgewiesen, wobei die Identifizierung einer Myotis-Art ohne Sichtbeobachtung nicht möglich war. Kartendarstellungen zu Funktionsräumen in der Fledermäuse Karte 1, Sommernachweise in Karte 2, Herbstnachweise in Karte 3. Art RLNRW RLD SGA FFH-RL Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus n * + IV Pipistrellus nathusii Tab. 5: Im Plangebiet T nachgewiesene Fledermausarten und deren Gefährdung Rauhhautfledermaus I * + IV Nyctalus noctula Großer Abendsegler I V + IV Nyctalus leisleri Kleinabendsegler 2 D + IV Myotis spec. Myotis-Art unbestimmt + IV ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

17 Legende: Einstufung für Rote Liste Nordrhein-Westfalen (RL NRW) nach FELDMANN et al. (1999), für die Rote Liste Deutschland (RLD) nach MEINIG et al. (2008): 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, I = gefährdete wandernde Tierart, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, R = extrem seltene Arten u. Arten mit geographischer Restriktion, V = Vorwarnliste, D = Daten unzureichend, n / * = derzeit nicht gefährdet / ungefährdet SGA = Streng geschützte Arten: + nach 7 BNatSchG streng geschützte Art (Fledermäuse alle Anhang IV der FFH-Richtlinie) FFH-RL = FFH-Richtlinie (SSYMANK et al. 1998): IV Art des Anhangs IV der FFH-Richllinie II Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Als mit Abstand die häufigste Art wurde während der Untersuchung die Zwergfledermaus festgestellt, die sowohl im Sommer als auch im Herbst regelmäßig präsent ist mit Jagdaktivitäten und Transferflügen zu entfernter liegenden Jagdhabitaten. Aufgrund der hohen Präsenz der Zwergfledermaus werden Wochenstubenquartiere in der Umgebung vermutet. Obwohl die Gebäude ein Quartierpotential für die Zwergfledermaus erwarten lassen, wurde im Plangebiet kein Wochenstubenquartier gefunden. Vielmehr wurden im Sommer Einflüge in das Plangebiet aus Nordwesten und Südosten beobachtet, so dass Wochenstubenquartiere außerhalb des Plangebietes etwa im angrenzenden Wohngebiet erwartet werden. Transferflüge konnten regelmäßig während der Ausflugszeit beobachtet werden, sowohl in ost-westlicher Richtung durch die Gärten als auch in nordwest-südöstlicher Richtung. Aufgrund des dichten Baumbestandes wurden keine ausgeprägten Flugstraßen identifiziert. Es konnten regelmäßige Jagdaktivitäten in den Gärten beobachtet werden, von denen auch Anwohner berichten. Jagdaktivitäten finden außerdem in den Straßensäumen statt an den Straßenlaternen. Das gesamte baumreiche Plangebiet ist als Jagdhabitat der Zwergfledermaus anzusehen, die sowohl in den Garten- Lichtungen als auch über den Kronen jagt. Im Herbst wurden vermehrt Soziallaute der Zwergfledermaus vernommen, die wohl teilweise auf Interaktion im Jagdgebiet zurückzuführen sind, wenn mehrere Individuen gleichzeitig jagen. Der charakteristische Ruftyp A, der von Pfalzer (2002) analysiert wurde, hat offenbar eine Doppelbedeutung: die Rufe werden einerseits bei aggressiven Interaktionen im Jagdgebiet ganzjährig abgegeben und dienen andererseits in der Paarungszeit in regelmäßigen Rufserien zum Anlocken der Weibchen. Als im Singflug abgegebene Balzrufe von territorialen Zwergfledermaus-Männchen wurden die an gleicher Stelle wiederholt während der Nacht oder während mehrerer Nächte zu hörende Soziallaute gedeutet. Die Zwergfledermaus-Männchen locken durch die im Singflug durch ihr Revier abgegebenen Sozialrufe Weibchen in ihr Paarungs-Quartier. Voraussetzung für eine erfolgreiche Balz stellen sowohl die Paa- ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

18 rungs-quartiere als auch ergiebige Jagdgebiete in deren Nähe dar. Im Plangebiet wurden mindestens zwei Balzterritorien (S 1 und S 2) in den Gärten lokalisiert, wobei sich ein Paarungsquartier vermutlich an einem Wohnhaus befindet. Im Nordwesten wird das Paarungsquartier außerhalb des Plangebietes vermutet, da die Balzrufe in der nordwestlichen Gartenecke jeweils in großen Abständen vernommen wurden. Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Die Rauhautfledermaus wurde im Untersuchungsgebiet zweimal im Sommer jagend an den Straßenlaternen und Bäumen der südwestlichen Straßenkreuzung registriert. Dabei handelt es sich vermutlich um ein Rauhautfledermausmännchen, das sich im Sommer entlang der Zugrouten aufhält und nicht den Weibchen in ihre entfernter liegenden Wochenstubengebiete im Nordosten folgt. Im Herbst gibt es einen Nachweis der Rauhautfledermaus. Die Ergebnisse aus den benachbarten Planflächen belegen, dass im Herbst ziehende Rauhautfledermäuse durch das Gebiet kommen. Die Tiere sind zeitweilig anwesend auf ihrer Wanderung in die Winterquartiere. Ihr Auftreten ist auch während des Frühjahrs wahrscheinlich. Jagdaktivitäten wurden im Herbst im Plangebiet nicht beobachtet, sind aber zumindest sporadisch zu erwarten. Die Rauhautfledermaus nimmt in erster Linie Rindenspalten und Baumhöhlen, sowie auch Fledermaus- und Vogelkästen als Quartiere an, wird aber auch in Spalten- Quartieren an Gebäuden angetroffen (DIETZ et al. 2007). Im Plangebiet T werden aufgrund der jeweils kurzfristigen Aktivitäten Quartiere nicht erwartet, Zwischenquartiere sind aber nicht gänzlich ausgeschlossen zumindest von Einzeltieren. Balzaktivitäten wurden nicht registriert. Die Rauhautfledermaus gilt in Nordrhein-Westfalen als gefährdete wandernde Art, die vor allem im Tiefland während der Durchzugs- und Paarungszeit weit verbreitet ist. Aus den Sommermonaten sind mehrere kleine Männchenkolonien sowie eine Wochenstube mit Tieren (Kreis Recklinghausen) bekannt (2004). Seit mehreren Jahren deutet sich in Nordrhein-Westfalen eine Bestandszunahme der Art an (LANUV-Artinformation). Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Der Große Abendsegler wurde im Gebiet insgesamt nur dreimal nachgewiesen im Transferflug im Sommer und Herbst, wobei die Flugrichtung dieser in größerer Höhe fliegenden Art nur einmal am Abend beobachtet werden konnte. Das Tier kam aus Richtung des Waldes im Nord-Nordwesten und querte das Plangebiet in gerichtetem ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

19 Flug nach Süd-Südosten. Die weiträumig agierende Art kann gegebenenfalls bei sehr kurzen Kontakten im Transferflug auch überhört worden sein, wenn der Mischerdetektor kurzweilig auf die Frequenz von 40 khz eingestellt war. Es wird erwartet, dass der Große Abendsegler Baumquartiere im angrenzenden Wald besetzt und zu Jagdhabitaten an den Gewässerläufen von Sieg und Rhein fliegt und auch die Seen zu Jagdaktivitäten nutzt. Im Untersuchungsgebiet gab es keine Hinweise auf eine Quartiernutzung des Großen Abendseglers, der vorzugsweise Spechthöhlen besiedelt. Der Große Abendsegler gilt in Nordrhein-Westfalen als Durchzügler, der besonders häufig während der Zugzeiten im Frühjahr und Herbst beobachtet wird. Aus dem Rheinland sind auch Wochenstubenkolonien bekannt (LANUV-Artinformation). Außerdem gibt es Überwinterungsnachweise (ROER 1993). Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) Der Kleinabendsegler wurde mit einem Kontakt im Herbst nachgewiesen. Dabei handelt es sich um einen Transferflug. Da diese Art auch in den Nachbarflächen nur im Herbst festgestellt wurde, werden keine Wochenstuben in der näheren Umgebung erwartet. ROER (1993) gibt an, dass Kleinabendsegler im Bonner Raum zumindest seit den 70er Jahren zur Fortpflanzung kommen. Der LANUV-Artinformation ist zu entnehmen, dass sich seit mehreren Jahren eine Bestandszunahme sowie eine Arealerweiterung des Kleinabendseglers abzeichnet. Mittlerweile liegen aus allen Naturräumen in Nordrhein-Westfalen Fundmeldungen mit Wochenstuben vor, die ein zerstreutes Verbreitungsbild ergeben (LANUV- Artinformation 2008). Im Herbst kann das Auftreten von Kleinabendseglern auch mit Zuggeschehen in Verbindung stehen. Als Fernstreckenwanderer legt der Kleine Abendsegler bei seinen saisonalen Wanderungen zwischen Reproduktions- und Überwinterungsgebieten große Entfernungen von km zurück. Myotis-Art (Myotis spec.) Im August wurde während einer Begehung auf dem westlichen Gartengelände zwei Myotiskontakte registriert. Eventuell handelte es sich um Tier, das hier kurzfristig großräumig jagte. Eine Artansprache war ohne Sichtbeobachtung nicht möglich. Es kann sich um eine Fransenfledermaus handeln, die einmal außerhalb des Plangebietes im Wald vermutet wurde, aber auch um die Wasserfledermaus oder eine der bei- ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

20 den Bartfledermausarten. Nach Auflösung der Wochenstuben verteilen sich die Tiere großräumig, inspizieren ihre Umgebung und überprüfen die bekannten Winterquartiere. Das Plangebiet eignet sich aufgrund seiner Habitatausstattung als Jagdhabitat für die strukturgebunden fliegenden Myotisarten. Da trotz der engen Begehungsdichte nur einmal Nachweise gelangen, scheint das Gebiet für Myotis-Arten nicht von großer Bedeutung zu sein. C.3.5 Funktionsräume der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet In der beiliegenden Karte 1 Fledermäuse: Funktionsräume 2009 werden sowohl die festgestellten Jagdhabitate als auch Balzterritorien und die dazu vermuteten Paarungsquartiere (Quartierverdacht) dargestellt. Wenngleich mehrere Beobachtungen von Transferflügen der Zwergfledermaus vorliegen, wurden in dem kleinräumig strukturierten Gebiet keine ausgeprägten Flugstraßen der Pipistrellen-Arten Zwerg- und Rauhautfledermaus lokalisiert. Die Abendseglerarten queren das Gebiet weitgehend strukturungebunden in größerer Höhe. Quartiere Im Plangebiet gibt es ein relativ hohes Quartierpotential für die Spalten bewohnende Zwergfledermaus an den Gebäuden. Es liegen keine Hinweise auf eine Wochenstubengesellschaft vor, es wird aber zumindest ein Paarungsquartier vermutet (vgl. unten). Auch der große Baumbestand bietet zumindest Spalten bewohnenden Federmäusen ein Quartierpotential, wenngleich eine Nutzung nicht nachgewiesen werden konnte. Möglich ist das Vorkommen des Braunen Langohres aufgrund der Habitatstruktur der alten Gärten in Nachbarschaft zum Wald. Diese Art ist aufgrund ihres Flüstersonars bei Detektoruntersuchungen meist unterrepräsentiert. Da trotz der relativ engen Begehungsdichte kein Langohr nachgewiesen wurde, wird nicht mit einer Wochenstubengesellschaft dieser kleinräumig agierenden Art gerechnet. Das Vorkommen von Einzeltieren ist nicht ausgeschlossen. Von einem Anwohner liegt eine Quartiermeldung in der Mühlheimer Straße Nr. 42 vor (175-2 QM1). Vom Sohn wurde im Mai 2009 abends mehrmals eine große Fledermaus beobachtet, die abends relativ spät aus einem Loch in der Giebelverkleidung ausflog. Während der Untersuchung wurde bei der folgenden Begehung Ende Juni das betreffende Quartier während der Ausflugszeit am Abend beobachtet, leider ohne Nachweis. Die Witterung der letzten Tage war extrem heiß und es ist zu vermuten, dass das exponierte Quartier unter diesen Witterungsbedingungen ungünstige Temperatureigenschaften aufwies. Der Hinweis auf eine große Fledermaus, die spät ausfliegt, lässt vermuten, dass es sich nicht um eine Zwergfledermaus handelt. Es ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

21 könnte sich um Mausohr-Männchen handeln, dass hier Zwischenquartier bezieht. Der Quartiertyp spricht auch für eine Breitflügelfledermaus, die während der Untersuchung allerdings nicht im Gebiet festgestellt wurde. Im Baumbestand im Norden wurde von Anwohnern der Mühlheimer Str. Nr. 48 ein Fledermausflachkasten aufgehängt, der während der Untersuchung zweimal auf Besatz überprüft wurde ohne Befund. Potentielle Winterquartiere sind im Plangebiet nur bedingt zu vermuten. Die Kellerräume sind weitgehend verschlossen, wie die Anwohner berichten. Ein Keller, der ganzjährig Zugangsmöglichkeiten für Fledermäuse bietet, wurde während der Untersuchung inspiziert. Es bestehen kaum Versteckmöglichkeiten und von den Bewohnern dieses Hauses wurde bisher noch keine Fledermaus im Keller angetroffen. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Tiere hinter den Fassaden Unterschlupf finden. Die letzte Begehung fand im Oktober bei günstiger Witterung statt und es gab keinerlei Hinweise auf ein größeres Winterquartier. Balzterritorien und Paarungsquartiere der Zwergfledermaus Regelmäßig während einer Nacht abgegebene Soziallaute der Zwergfledermaus werden als Balzrufe gedeutet. Ein Paarungsterritorium wurde in den Gärten lokalisiert (S 1), wo das Paarungsquartier in dem angrenzenden Wohnhaus vermutet wird (175-2 QV 1). Das Paarungsquartier von Balzrevier S 2 liegt vermutlich außerhalb des Plangebietes im angrenzenden Wohngebiet. Jagdhabitate Das gesamte Plangebiet ist aufgrund seines Baumreichtums in Verbindung mit blühreichen Gärten und Teichen als Jagdhabitat anzusehen (175-2 J 1), das vorrangig von der Zwergfledermaus genutzt wird und zumindest sporadisch auch von der Rauhautfledermaus. Das Vorkommen des Braunen Langohr ist nicht auszuschließen (vgl. oben). Zur Bewertung von Funktionsräumen Eine differenziertere Bewertung von Fledermäusen ist nicht nur anhand des Gefährdungsgrads (aktuelle Rote Liste Nordrhein-Westfalen und Deutschland) der betreffenden Arten abzuleiten, vielmehr muss man sich stärker an Art und Intensität der Raumnutzung der Tiere orientieren. Die Kriterien sind vorrangig anhand der Häufigkeit des Auftretens aller erfassten Fledermäuse, an der Ausbildung der räumlich funktionalen Beziehungen (Flugstraßen) und der Quartierstandorte auszurichten. Auf Grundlage dieser Überlegungen wurden von BACH, L. et al. (1999) für Nordwest- ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

22 deutschland Bewertungskriterien erarbeitet, die sich an den drei Bewertungsstufen des Schutzgutes Arten und Lebensgemeinschaften nach BREUER, W. (1994) anlehnen und an den räumlich-funktionalen Beziehungen nach RIEDL, U. (1996) orientieren. Dabei handelt es sich um Funktionsräume bzw. -elemente besonderer, allgemeiner und geringer Bedeutung. Diese im Rahmen der Windkraftplanung erarbeiteten Bewertungskriterien können gut zur Bewertung der Fledermausaktivitäten im Rahmen anderer fledermausrelevanter Eingriffsplanungen herangezogen werden. Die Relationen untereinander beziehen sich immer nur auf das Untersuchungsgebiet. Funktionsräume-/elemente besonderer (hoher) Bedeutung Vorkommen von Jagdgebieten/Flugstraßen mit hoher Aktivitätsdichte bzw. vielen Tieren sowie von Quartieren und Paarungsquartieren von Fledermäusen sowie Sondersituationen wie große Ansammlungen von Fledermäusen zu bestimmten Jahreszeiten stellen Funktionsräume besonderer Bedeutung dar. Im Gebiet sind Funktionsräume hoher Bedeutung die Quartiere. Ein Paarungsquartier QV 1 wird in einem Wohnhaus vermutet. Eine Quartiermeldung QM 1 kommt von einem weiteren Wohnhaus, wo mehrfach der Ausflug eines Einzeltieres beobachtet wurde. Die Art konnte leider nicht ü- berprüft werden. Funktionsräume-/elemente allgemeiner Bedeutung Jagdgebiete mit mittlerer Aktivitätsdichte und Flugstraßen mit wenigen Tieren sind Funktionsräume von allgemeiner Bedeutung. Das gesamte Plangebiet dient als Jagdhabitat (175-2 J 1), wo teils intensive und teils kurzfristige Jagdaktivitäten stattfinden. Die Aktivitäten der Zwergfledermaus verteilen sich über die Fläche und es wird insgesamt als Funktionsraum allgemeiner Bedeutung gewertet. Funktionsräume-/Elemente geringer Bedeutung Als Funktionsräume geringer Bedeutung sind Jagdgebiete mit geringer Aktivitätsdichte zu werten. Im Plangebiet kommen solche Flächen nicht vor. C.3.6 Ergebnis der Anwohnerbefragung Die Anwohner aller Wohnhäuser wurden befragt nach Fledermausbeobachtungen, dieses hat eine Quartiermeldung erbracht (siehe oben). Außerdem beobachten mehrere Anwohner regelmäßig Jagdaktivitäten von kleinen Fledermäusen in den Gärten, teilweise auch von zwei Individuen gleichzeitig. Diese Beobachtungen ergänzen gut die Ergebnisse, die während dieser Untersuchung gewonnen wurden. An dieser Stel- ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

23 le sei allen Anwohnern herzlich gedankt für Ihre Mitarbeit und die freimütige Bereitschaft und Aufgeschlossenheit, die sie den nächtlichen Untersuchungen in ihren Gärten entgegengebracht haben. C.3.7 Zusammenfassung der Ergebnisse Das Untersuchungsgebiet dient sowohl im Sommer als auch im Herbst vor allem Zwergfledermäusen als Jagdhabitat. Es wird eine Wochenstubengesellschaft im angrenzenden Wohngebiet vermutet. Im Herbst wurden zwei Balzterritorien lokalisiert, wobei ein Paarungsquartier vermutlich an einem Wohnhaus im Plangebiet liegt (Quartierverdacht), das andere außerhalb. Weitere Quartiere von Einzeltieren der Zwergfledermaus sind nicht auszuschließen. Ein weiteres Fledermausquartier einer nicht identifizierten Fledermausart liegt in einem weiteren Wohnhaus (Quartiermeldung). Rauhautfledermäuse sind in geringem Umfang sowohl im Sommer als auch im Herbst anwesend. Im Sommer handelt es sich vermutlich um einzelne Männchen, im Herbst wird das Auftreten mit Migration in Verbindung gebracht. Für die beiden A- bendseglerarten hat das Plangebiet keine Bedeutung und wird im Transferflug in größerer Höhe passiert. Im Herbst gab es während einer Untersuchungsnacht zwei Kontakte einer unbestimmten Myotis-Art, die von einem Tier stammen könnten. Aufgrund der geringen Nachweisdichte hat das Plangebiet offenbar keine große Relevanz für Myotis-Arten trotz der Nachbarschaft zum Wald. Das Vorkommen des Braunen Langohrs kann aufgrund der Habitatstrukturen nicht ausgeschlossen werden, wenngleich keine Nachweise vorliegen. ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

24 D Artenschutzrechtliche Prüfung D.1 Rechtliche Grundlagen Die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Vorschriften ist nach der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes 2009 in 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten und 15 bei Eingriffen in Natur- und Landschaft, die besonders und streng geschützte Arten erheblich beeinträchtigen können, geregelt. Nach 44 (1) BNatSchG und Art. 5 der EU-Vogelschutzrichtlinie ist es u.a. verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und europäische Vogelarten zu töten oder zu fangen oder durch absichtliche Handlungen zu töten, zu beschädigen oder zu stören. Weiterhin ist verboten ihre Fortpflanzungs- bzw. Brutstätten oder ihre Ruhestätten zu vernichten oder zu beschädigen. Zu den streng geschützten Arten gehören nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG v Anhang IV) alle Fledermausarten. Die Wortlaute der Gesetzestexte sind: In 44 des Bundesnaturschutzgesetzes vom ist es verboten laut Abs. 1 Punkt 1. wild lebenden Tierarten der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, sie zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Punkt 2. wild lebenden Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Punkt 3: Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Nach Abs.5 werden zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft geregelt. Ein Verstoß gegen das Verbot in Absatz 1 Punkt 1 und Punkt 3. liegt nicht vor, soweit die ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Verbote des Art. 5 der Vogelschutzrichtlinie betreffen u.a. die Zerstörungen oder Beschädigungen von Nestern und Eiern sowie Störungen während der Brutzeit. Damit treten die Verbote in den als Brutgebiete geeigneten Lebensraumkomplexen während der Nutzung bei der Brut und der Jungenaufzucht in Kraft. ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

25 Verbote nach 44 des Bundesnaturschutzgesetzes Absatz (1), Punkt 2 sind erhebliche Störungen der streng geschützten Arten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser -, und Überwinterungszeit. Das bedeutet, dass Wochenstuben der Fledermäuse im Sommer, Balzquartiere im Frühjahr oder Herbst und Winterquartiere im Winter nicht gestört werden dürfen, wenn lokale Populationen dabei beeinträchtigt werden oder konkrete Individuen dabei getötet werden könnten. D.2 Definition und Bedeutung der Erheblichkeit Die direkte Tötung von Individuen oder Vernichtung von Bruten ist laut 44 des Bundesnaturschutzgesetzes ein Verbotstatbestand. Die Erheblichkeit bezieht sich nicht nur auf Individuen, sondern darüber hinaus ob die Brut-, Fortpflanzungs- und Ruhestätten gestört oder zerstört und damit die lokalen Populationen in ihrem Erhaltungszustand erheblich beeinträchtigt werden. Die Erheblichkeit wird daran gemessen, ob die lokale Population einer Art gemindert wird. Bei der Avifauna gilt somit als erheblich, wenn eine streng geschützte Art in ihrer lokalen Population dezimiert wird. Das kann in Extremfall der Verlust eines Brutplatzes sein Beispiele dafür wären Steinkauz, Schwarzstorch oder Flussregenpfeifer. Bei häufigeren streng geschützten Arten, wie z.b. dem Grünspecht oder Waldkauz, würde jedoch der Wegfall eines Brutplatzes meistens keine erhebliche Beeinträchtigung bedeuten. Bei häufigen Arten, wie z.b. Rotkehlchen, Meisen oder Gartenbaumläufern, bedeuten der Wegfall einiger oder sogar vieler Brutplätze keine erhebliche Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen. Bei den Fledermäusen ist die Behandlung der Thematik etwas schwieriger. Auch hier gilt der Verbotstatbestand für direkte Verluste. Jedoch sind die Fledermäuse in ihren Populationszahlen schwer zu erforschen und daher ist die Datenlage heutzutage in Deutschland unzureichend. Daher gilt bereits der Verlust eines Quartiers jeder Fledermausart als erhebliche Beeinträchtigung, ebenso der Verlust eines kompletten Jagdreviers. Für häufige und flexible Arten, wie der Zwergfledermaus und dem Großen Abendsegler, sind dafür Kompensationsmaßnahmen möglich. Für besonders seltene, anspruchsvolle und wenig umzugsfreudige Arten, wie z.b. der Bechstein- Fledermaus, sind dagegen keine Kompensationen möglich. D.3 Beschreibung des Eingriffs Es sollen möglicherweise zum Teil Gebäude abgerissen werden, andere sollen saniert werden. Ältere Baumgehölze sollen soweit wie möglich erhalten bleiben. Auch neue Zuwege sollen geschaffen werden. Neue Gebäude sollen möglicherweise hinzukommen. Die genaue Planung der neuen Bebauung oder der Umgestaltung von ProBion: Artenschutzrechtliche Prüfung, Troisdorf B.-Plan T 175 Blatt 2,

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.

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