Menschen mit Sehschädigung und geistiger Behinderung - kein Thema in den Werkstätten für behinderte Menschen? -

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1 Beitrag von Josef Adrian und Christoph Henriksen, erschienen in Werkstatt Dialog, 2004 Menschen mit Sehschädigung und geistiger Behinderung - kein Thema in den Werkstätten für behinderte Menschen? - Die Staatliche Schule für Sehgeschädigte in Schleswig hat am Beispiel einer größeren Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Schleswig Holstein gezeigt, dass erheblich mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstätten für behinderte Menschen, als von den jeweiligen Leitungen angenommen, sehgeschädigt sind. Das Ergebnis hat bei Werkstattleitungen zunächst Betroffenheit ausgelöst. Die Diskussion um Lösungsansätze, wie mit dieser Problematik konstruktiv umgegangen werden könnte, verlief jedoch bisher im Sande. Im Rahmen ihres Auftrages begleitet die Staatliche Schule für Sehgeschädigte in ganz Schleswig-Holstein Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung und Sehschädigung beim Übergang von den Schulen für Geistigbehinderte in die Werkstätten. Analog zu sehgeschädigten jungen Erwachsenen in der Berufsausbildung unterstützt sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Prozess der Eingliederung in die Arbeitswelt. Aufgrund dieser Arbeit und der vielfältigen Kooperation im Verlauf der Jahre wissen die Lehrkräfte der Staatlichen Schule für Sehgeschädigte, dass die Situation von Menschen mit Sehschädigung in den WfbM trotz des vorhandenen Engagements des dortigen Personals in vieler Hinsicht unzureichend ist. Dies gilt sowohl für die Schulabgängerinnen und - abgänger mit Mehrfachbehinderung und Sehschädigung als auch für die anderen, bisweilen schon langjährig hier tätigen, älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Sehschädigungen und ihre Auswirkungen in vielen Fällen vollkommen unerkannt sind. Sehschädigung ist der Oberbegriff für Blindheit und für Sehbehinderung. Menschen mit Blindheit können nicht oder nur in sehr geringem Umfang aufgrund visueller Eindrücke lernen. Informationen über die Umwelt müssen durch Hören, Tasten und Riechen aufgenommen werden. Menschen mit einer Sehbehinderung können ihr eingeschränktes Sehvermögen nutzen. Sie brauchen dafür spezielle Hilfen, ein sehfreundliches Umfeld (Licht, Farben, Kontraste), Anleitung und technische Hilfsmittel. Auch Sehbehinderungen geringeren Grades können spezifische Förderung notwendig machen, wobei diese nicht immer erkannt werden. Aus der Sehschädigung resultierende Verhaltenweisen werden dann anderen Ursachen zugeordnet. Menschen mit geistiger Behinderung und Sehschädigung stellen besondere Anforderungen Menschen mit einer geistigen Behinderung und einer Sehschädigung haben nicht zwei Behinderungen, die sich addieren, sondern es entstehen 1

2 eigenständige und vielschichtige Behinderungsbilder, die oft darüber hinaus mit Körperbehinderungen, Verhaltensauffälligkeiten, Epilepsien oder Sprachauffälligkeiten verbunden sind. Die Interaktion und Kommunikation ist verändert. Gestik und Mimik werden weniger oder gar nicht wahrgenommen. Die Auswertung sozialer Situationen ist erschwert. Fehlende oder verminderte Anregungen durch die Umwelt haben Einfluss auf Motivation, Interesse und Leistungsbereitschaft. Passivität oder unvariiert erscheinendes Verhalten lassen sich oft auf mangelnde Anregung durch die Umwelt zurückführen. Es bilden sich veränderte Vorstellungen und Begriffe von der Umwelt. Eine Situation, die nur durch akustische und stark eingeschränkte oder gar fehlende visuelle Informationen erfasst werden muß, wird sich für einen normalsichtigen Menschen anders darstellen. Arbeitsabläufe sind nicht oder nur eingeschränkt durch Vormachen und Nachahmen vermittelbar. Andere Vermittlungswege müssen beschritten werden In jedem Jahr verlassen etwa sechs bis zehn Schülerinnen und Schüler, die sich in der Beratung der Staatlichen Schule für Sehgeschädigte befinden, die örtlichen Schulen für Geistigbehinderte. Nach unserer bisherigen Erfahrung unterteilt sich diese Schülergruppe in drei Untergruppen: a) Vergleichsweise leistungsfähige Schülerinnen und Schüler, die Aufnahme in den berufsbildenden Bereich der WfbM finden. Hier besteht sehgeschädigtenspezifischer Bedarf in folgenden Bereichen: sehgeschädigtengerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes und der Räumlichkeiten wie Kantine und Sanitärräume. Gestaltung der Flure und Räume im Hinblick auf selbständige Orientierung. Wie wird ein "Überblick" über die Arbeitsabläufe vermittelt? Erlauben die Tagesabläufe größtmögliche Selbstständigkeit oder sind die Menschen mit mehrfachen Behinderungen auf Assistenz angewiesen? Spezielle sehgeschädigtenpädagogische Kenntnisse und Qualifikationen in den Bereichen "Orientierung & Mobilität" und "Lebenspraktische Fertigkeiten" müssen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorhanden sein, damit diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Ablauf der WfbM eingegliedert werden können. b) Die zweite, größere Gruppe bilden die jungen Menschen, die aufgrund der Schwere der Beeinträchtigungen in die Förderbereiche der WfbM aufgenommen werden. In den Schulen für Geistigbehinderte sind gute Erfahrungen mit dem Ansatz des "Aktiven Lernens" von Lilli Nielsen 1 1 Lilli Nielsen ist eine dänische Blindenpädagogin, die eine umfassendes Konzept und zahlreiche Materialien für die Förderung mehrfachbehinderter sehgeschädigter Menschen entwickelt hat. S. u.a. auch: Nielsen, Lilli: Schritt für Schritt, Würzburg

3 gemacht worden. Der Grundgedanke, dass Menschen mit Behinderung eine anregungsreiche Umgebung bereitgestellt wird, in der sie gemeinsam mit anderen für sich bedeutsame Erfahrungen sammeln können, lässt sich gut in die Arbeit mit Erwachsenen übertragen. c) Eine dritte Gruppe entzieht sich der klaren Zuordnung zu einer nachschulischen Perspektive. Die Praktika, die in den letzten Schuljahren gemacht werden, ergeben keine eindeutige Entscheidung, ob der/die Jugendliche in den berufsbildenden Bereich der WfbM oder in den Förderbereich aufgenommen werden sollte. Der Assistenzbedarf in lebenspraktischen Fragen und bei der Orientierung ist vergleichsweise groß und die Einrichtung eines Arbeitsplatzes bedarf größerer Anstrengungen. Vor allem in sehr großen als nicht überschaubar erlebten Einrichtungen entstehen Probleme, die vorher in der Schule nicht sichtbar waren. Die Kooperation mit Werkstätten für Behinderte Seit einigen Jahren versuchen Lehrkräfte der Staatlichen Schule für Sehgeschädigte neben der direkten auf den einzelnen Jugendlichen bezogenen Beratungs- und Unterstützungsarbeit das Thema Menschen mit Sehschädigung auch auf der Ebene der Leiter der WfbM in Schleswig-Holstein zu befördern. Bei einem Gespräch mit Leitern von WfbM in Trägerschaft des DPWV im Februar 1999 wurden die Ergebnisse eines bayrischen Modellversuches 2 vorgestellt und die Situation in Schleswig-Holstein beschrieben. Dabei wurde die Zahl von etwa 10% Menschen mit Sehschädigung in Einrichtungen für Geistigbehinderte angezweifelt. Der Leiter einer Werkstatt war sicher, dass in "seiner" Einrichtung der Prozentsatz deutlich niedriger sein müsse. Es wurde vereinbart, in der von ihm geleiteten WfbM eine Überprüfung durchzuführen, um festzustellen, wie hoch der Anteil Sehgeschädigter ist. Die Staatliche Schule für Sehgeschädigte, vertreten durch die Orthoptistin und Sozialpädagogin Frau Kutsch, führte diese Überprüfung des Sehverhaltens der behinderten Mitarbeiter durch. Die Maßnahme erfolgte nur im Einverständnis mit den behinderten Menschen. Sie wurden je nach Wunsch einzeln oder in kleinen Gruppen in einem von Tageslicht erhellten Raum mit standardisierten Tests begutachtet. Überprüft wurden die Seh- 2 Im Zeitraum von 1982 bis 1984 wurde in Bayern ein Modellversuch durchgeführt, der das Ziel hatte, zu untersuchen "welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um mehrfachbehinderten Sehgeschädigten die berufliche Rehabilitation in einer Werkstatt für Behinderte zu ermöglichen" (Abschlußbericht der Bindeninstitusstiftung und der Mainfränkischen Werkstätten, Würzburg, S.2) 2. In diesem Bericht wird die Erfahrung beschrieben, dass die sehgeschädigten Menschen unter den Bedingungen einer großen Werkstatt für Behinderte deutliche Verschlechterungen ihres sozialen Verhaltens (vermehrte Autoaggressionen und unvariiertes Verhalten) zeigten. Bereits erlangte Selbständigkeit verschlechterte sich deutlich. 3

4 schärfe für die Ferne und die Nähe für jedes Auge, die Augenstellung und beweglichkeit, das Farbensehen und das beidäugige Sehen. Die Ergebnisse wurden besprochen und schriftlich dokumentiert. Von 250 angemeldeten Personen wurde bei 204 Personen das Sehvermögen überprüft. 112 Personen hatten Sehauffälligkeiten: 26 waren in verschiedenen Ausprägungen sehgeschädigt (12,5 %); 61 Personen (29 %) waren sehbeeinträchtigt, d.h. ihre Sehschärfe war auf Werte zwischen 0.4 und 0.8, beidäugig gemessen, herabgesetzt. Im Förderbereich der Werkstatt waren von 28 Personen 8 (31%) sehgeschädigt, d.h. die Sehschärfe war auf 0.3 und weniger herabgesetzt 3. In Dänemark wurde eine ähnliche Untersuchung durchgeführt 4, die ebenfalls anlässlich eines Gespräches mit Leitern von Werkstätten vorgestellt wurde: In einem Bezirk Dänemarks wurden 873 Menschen mit geistiger Behinderung im Alter zwischen 19 und 97 Jahren untersucht. 18% der Untersuchten hatten eine Sehschärfe von 0.3 und weniger. Bei 5.5% aller Beteiligten lag die Sehschärfe sogar unter 0.1 (Sie gelten damit als hochgradig sehbehindert). Ein Viertel der Personen litt unter teilweise behandelbaren Erkrankungen wie erhöhtem Augeninnendruck. Über die Hälfte der Untersuchten (538) waren 40 Jahre und älter, aber nur 51 Personen waren mit einer Lesebrille oder einer Bifokalbrille ausgestattet. 44% würden mit einer Nahbrille besser sehen können! Vor allem die Zahlen der dänischen Untersuchung, die auch auf die Situation in deutschen Werkstätten für Behinderte übertragbar sind, verdeutlichen, dass Sehschädigung in hohem Maße auch ein Problem älter werdender Mitarbeiter darstellt. Dies gilt insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass viele Arbeiten in den Werkstätten Anforderungen an das Sehen in der Nähe stellen. Die allmähliche Verschlechterung des Sehens bei gleich bleibenden Anforderungen, dürfte eine psychische Belastung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darstellen, die sie häufig nur unzureichend artikulieren können. Das Anliegen, die Bedürfnisse von Menschen mit Sehschädigung den Verantwortlichen deutlich zu machen und gemeinsam mit ihnen Perspektiven zu entwickeln, konnte in den verschiedenen Gesprächen nur ansatzweise verwirklicht werden. Zwar war man daran interessiert, Informationen über die behinderten Mitarbeiter ohne besonderen Aufwand und Kosten zu erhalten (wie z.b. durch die beschriebene Überprüfung des funktionalen Sehens). Auch die Fortbildungsangebote der Staatlichen Schule für Sehgeschädigte, die nur mit einem geringen Unkostenbeitrag verbunden sind, wurden wahrgenommen. 3 Als sehbehindert im sozialrechtlichen Sinne gilt derjenige, dessen Sehschärfe auf mindestens 1/3 der Norm herabgesetzt ist oder bei dem eine Sehbeeinträchtigung vergleichbaren Schweregrades vorliegt. Als blind gelten Personen, dessen Sehschärfe auf 1/50 der Norm reduziert ist. 4 Activity and Participation, Tagungsbericht der 7. Internationalen Low Vision Konferenz in Göteborg, Juli

5 Die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter an einer umfangreichen Weiterbildungsmaßnahme, die durch das Institut IRIS in Hamburg angeboten wurde, teilnehmen zu lassen, wird nicht genutzt. Der Kosten- und Zeitaufwand (die berufsbegleitende Weiterbildung umfasst ca. 300 Stunden) wird als zu hoch eingeschätzt. Anregungen für die Raum- und Materialgestaltung, die im Rahmen der Beratung und Unterstützung oder der Fortbildungen gegeben wurden, wurden nicht bzw. kaum aufgegriffen. Die Information über den Anteil sehgeschädigter Menschen vor allem in den Förderbereichen der Werkstätten, beeinflusste bisher keine wesentliche Entscheidung über die Einrichtung dieser Räume. Als Erklärung für abweichendes Verhalten werden weiterhin eher psychische Störungen angenommen, statt sie möglicherweise als Ausdruck einer allmählichen Verschlechterung des Sehens zu untersuchen. Sehgeschädigte Menschen, die einen höheren Assistenzbedarf im lebenspraktischen Bereich und bei der Orientierung und Mobilität haben, werden als untauglich für die Produktionsbereiche angesehen. Alternativ könnten die Größe der Gruppen zu überdacht oder die Kooperation mit Rehabilitationslehrern für diese Bereiche gesucht werden. Perspektiven für die Werkstätten für Behinderte Die Kontakte in den vergangenen Jahren zeigten, dass alle Beteiligten am Austausch interessiert waren. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM äußerten angesichts der oben beschriebenen Problematik ihr Unbehagen und die Sorge, den Bedürfnissen sehgeschädigter Menschen nicht gerecht werden zu können. Die WfbM werden aus eigenen Mitteln für die Installation sehgeschädigtenpädagogischer Rahmenbedingungen und Inhalte sorgen müssen. Gerade die Anforderungen, die ältere Behinderte aufgrund der Altersfehlsichtigkeit stellen, verdeutlichen, dass dieses Thema nicht auf die jährlich sechs bis zehn Schulabgänger, die der Staatlichen Schule für Sehgeschädigte bekannt sind, beschränkt ist. Die sorgfältige medizinische Abklärung sowie die nachfolgende Bestimmung des funktionalen Sehens (Auswirkungen der Sehschädigung im Alltag, Hilfsmitteleinsatz) durch Orthoptisten oder Low-Vision Berater, die im Verlauf der Schulzeit vorgenommen wird, liefert wichtige Informationen darüber, wie beispielsweise Arbeitsplätze gestaltet werden müssen, um dem Betreffenden die optimale Nutzung seines Sehens zu ermöglichen. Besonders um die Veränderungen des Sehens im Alter zu erfassen, muß das Sehvermögen in regelmäßigen Abständen überprüft werden. 5

6 Regelmäßige Weiterqualifizierungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sehgeschädigtenpädagogischen Fragen und die enge Kooperation mit Rehabilitationslehrern für "lebenspraktische Fertigkeiten" und "Orientierung und Mobilität" wären ein Weg, um die notwendigen Kompetenzen an die WfbM zu binden. Die Gestaltung von Räumlichkeiten gilt als sehgeschädigtengerecht, wenn diese klar strukturiert und optimal ausgeleuchtet sind. Durch geeignete Signale können Hilfen zur Orientierung gegeben werden, um eine größtmögliche Selbständigkeit zu gewährleisten. Die Schaffung von im Wortsinne überschaubaren Organisationsstrukturen ist ein weiterer Schritt. Notwendig sind Abläufe, die den Menschen mit Behinderung ein Höchstmaß an Selbständigkeit gewähren. Wenn jemand mehr Zeit braucht, um den Ablauf zu verstehen oder eine bestimmte Tätigkeit auszuführen, bedeutet dies nicht, dass diese Person die Anforderungen der WfbM grundsätzlich nicht erfüllen kann. In den Förderbereichen ist den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Sehschädigung durch eine anregungsreiche Umgebung Rechnung zu tragen. Konzepte, wie die basale Stimulation oder Snoezelen, die durchaus Eingang in die Arbeit der Förderbereiche gefunden haben, sind für die Entspannung oder den Aufbau von Beziehung und Kontakt wertvoll, vernachlässigen aber den wichtigen Aspekt der Selbsttätigkeit. Hier muss das Angebot um Medien und Materialien erweitert werden, die anregend wirken und den Menschen mit Behinderung Gelegenheit geben, sich selbst als aktiv zu erfahren. Auch wenn es Veränderungen gewohnter Strukturen und Denkweisen erfordert, werden die WfbM sich weiter mit dem Thema Sehschädigung beschäftigen müssen. Spezielle Werkstätten für Menschen mit Sehschädigung und geistiger Behinderung werden den Bedarf nicht decken können. Eltern, die eine geeignete Einrichtung für ihre erwachsenen Kinder suchen, haben in der Schulzeit ihrer Kinder Erfahrungen gesammelt, wie den speziellen Bedürfnissen ihrer Kinder und Jugendlichen Rechnung getragen wurde, und fordern dies auch von einer nachschulischen Einrichtung. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre in den Schulen für Geistigbehinderte verdeutlichen zudem, dass es möglich ist, Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen gerecht werden. 6

Marschnerstraße 26 22081 Hamburg Tel. 040 229 3026 Fax 040 225944 E-mail: info@iris-hamburg.org Internet: www.iris-hamburg.org

Marschnerstraße 26 22081 Hamburg Tel. 040 229 3026 Fax 040 225944 E-mail: info@iris-hamburg.org Internet: www.iris-hamburg.org Marschnerstraße 26 22081 Hamburg Tel. 040 229 3026 Fax 040 225944 E-mail: info@iris-hamburg.org Internet: www.iris-hamburg.org Berufliche Weiterbildung zum/zur Rehabilitationslehrer/in für Blinde und Sehbehinderte

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