Markmann. Buchführung der Kreditinstitute

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1 Markmann. Buchführung der Kreditinstitute

2 Oberstudiendirektor Wemer Markmann Buchführung der Kreditinstitute 4., durchgesehene Auflage GABLER

3 CIP-Titelaufnahme der Deutschen Bibliothek Buchführung der Kreditinstitute / Werner Markmann. - Wiesbaden: Gabler, 1990 (Gabler-Schulbuch) Bis 3. Aufl. verf. von Werner Markmann u. Dieter Strobel NE: Markmann, Werner [Mitverf.]; Strobel, Dieter [Mitverf.] [Hauptbd.]. - 4., durchges. Aufl ISBN ISBN (ebook) DOI / Auflage , durchgesehene Auflage , überarbeitete Auflage , durchgesehene Auflage 1990 Der Gabler Verlag ist ein Unternehmen der Verlagsgruppe Bertelsmann International. BetriebswirtschaftIicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1990 Lektorat: Brigitte Stolz-Da co I Das Werk einschließlich aber seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für VervieWiltigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Satz: SATZPUNKT Ursula Ewert, Braunschweig ISBN

4 Vorwort Die,,Buchführung der Kreditinstitute" ist ein Lehr- und Arbeitsbuch für die - Auszubildenden der Kreditinstitute bei ihrer Arbeit im Bankbetrieb und in den Bankfachklassen der kaufmännischen Berufsschulen, - Mitarbeiter der Kreditinstitute bei der Einarbeitung in das Rechnungswesen der Kreditinstitute, - Studenten der Wirtschaftswissenschaften mit Zielrichtung Bankbetriebslehre bei dem Erwerb der Kenntnisse in den propädeutischen Fachgebieten. Das auf die Praxis bezogene und methodisch aufbereitete Sachbuch gründet sich auf - die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann, - den Rahmenlehrplan Bankkaufmann der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Das Buch will folgende Ziele erreichen: - Vertrautheit und Beherrschung der Grundsätze des Systems der doppelten Buchführung im allgemeinen und der Kreditinstitute im besonderen, - Bewußtsein für die Erfassung der sich aus der Buchführung ergebenden bankbetrieblichen Zusammenhänge und Probleme sowie die Einsicht und das Verständnis für ihre Lösung. Wo immer möglich, wird in der "Buchführung der Kreditinstitute" nach folgendem System gearbeitet - Aktuelle Rechtsgrundlage - betriebswirtschaftliche Vorbemerkung - Beispiel eines Geschäftsfalles aus der Praxis - Buchung als Lösung - Erklärung der Buchung - Hervorhebung des Wesentlichen unter "Merken Sie" - Abschluß der Konten in die interne Bilanz - veröffentlichter Abschluß in der Formblattbilanz - erläuternde Anmerkung - Übung in einem angemessenen Umfang. Zur Vorbereitung auf die Bankgehilfenprüfung dienen Übungsaufgaben im Anhang. Aus der Vielfalt der sich aus den verschiedenen Kontenrahmen im Kreditgewerbe ergebenden Kontenbezeichnungen wurden die gebräuchlichsten für dieses Buch ausgewählt. Andere Kontennamen können von jedem bei den Übungen verwendet werden. V

5 Im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung ist ein Erlernen der Bankbuchführung allein durch die Tätigkeit in einem Kreditinstitut nicht mehr möglich. Es bedarf des Sachbuches und der Schulung. Durch die EDV wird lediglich das Massengeschäft bewältigt Die zeitlosen Grundsätze doppelter Buchführung bleiben vom Einsatz von Buchungsmaschinen und -automaten unberührt Den Kreditinstituten und ihren Verbänden sowie allen Kollegen und Kolleginnen danken wir für jede Anregung und Hilfe. Werner Markmann/Dieter Strobel Vorwort zur 3., neubearbeiteten Auflage Das am in Kraft getretene Bilanzrichtlinien-Gesetz mit all seinen Auswirkungen auf die Buchführung der Unternehmungen ist bereits in die zweite Auflage einbezogen worden. In der dritten Auflage fanden die neuesten Lehrpläne der Länder für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann Berücksichtigung. Diese enge Verbindung von Buch und Lehrplänen soll Lernenden und Lehrern die gemeinsame Erarbeitung des notwendigen Buchführungsstoffes erleichtern und zugleich eine Brücke zwischen Schule und Betrieb schlagen. Werner Markmann/Dieter Strobel VI

6 Inhaltsverzeichnis Inventur - Inventar - Bilanz... Inventur und Inventar... Bilanz... Bestandsveränderungen... Bestandskonten - Erfolgskonten - Privatkonto... Bestandskonten... Auflösung der Bilanz in Bestandskonten... Buchungsregeln für Bestandskonten... Ausgleich der Bestandskonten (Abschluß)... Errechnung der Schlußbestände auf den Konten... Von Bilanz zu Bilanz... Buchungssatz... Erfolgskonten... Erfolgskonten als Unterkonten des Kapitalkontos... Aufwands- und Ertragskonten... Aufwandskonten... Ertragskonten... Gewinn- und Verlustkonto... Abschreibungen auf Anlagen... Abschreibungsgründe... Bedeutung der Abschreibung... Methoden der Abschreibung... Lineare. direkte Abschreibung... Privatkonto... Hauptbuchabschluß... Warenkonten - Umsatzsteuer... Wareneinkaufskonto und Warenverkaufskonto... Wareneinkaufskonto... Warenverkaufskonto... Bruttoabschluß... Umsatzsteuer... Zusammenfassende Übung... Personalaufwendungen.... Seite vrr

7 VIII Zeitliche Erfolgsabgrenzung.... Rechnungsabgrenzungsposten.... Sonstige Forderungen, Vennögensgegenstände und Verbindlichkeiten.... Rückstellungen.... Abschlüsse (Betriebsübersicht).... Bedeutung der Buchführung für die Unternehmung... Aufgaben der Buchführung... Notwendigkeit rechtlicher Grundlagen... Rechtsgrundlagen... Grundlagen der Bankbuchführung... Bankinventar - Bankbilanz... Bankinventur - Bankinventar... Bankbilanz... Bilanzstruktur... Bestandskonten - Erfolgskonten... Einfache Geschäftsfalle mit Abschluß... Sachliche Erfolgsabgrenzung... Überblick über den Buchungsablauf... Bedeutung der Bankbuchführung... Ordnungssysteme... Aufgaben der Bankkostenrechnung... Kunden- und Bankenkontokorren1.... Kundenkon tokorren Debitoren und Kreditoren... Kapitalisierung von Zinsen und Provisionen...,... Bankenkontokorrent.... Umsatzsteuer in Kreditinstituten... Edelmetallgeschäfte... Anlagevermögen... Verbrauchsgüter...,... Zahlungsverkehr...'"... Kassengeschäfte... Ein- und Auszahlungen... Kassendifferenzen... Unterkassen... Nebenkassen

8 Briefmarken.... Wechselsteuermarken.... Sortengeschäfte.... Überweisungs geschäfte.... Überträge.... Direkte Überweisungen.... Indirekte Überweisungen.... Überweisungen im Bezirksverkehr.... Überweisungen im Außenbezirksverkehr.... Schecks und Lastschriften.... Scheckinkasso.... Inkassoschecks werden bezahlt Inkassoschecks werden nicht bezahlt..... Lastschriften.... Einzugswechsel..... Inkassowechsel werden bezahlt..... Wechsel-Einreichungen von Kunden.... Wechsel-Einreichungen von Kreditinstituten.... Inkassowechsel werden nicht bezahlt Wechseleinreichungen von Kunden.... Wechseleinreichungen von Kreditinstituten.... Abschluß der Inkassowechselkonten.... LZB-Abrechnung Einlagengeschäft... Sichteinlagen... Festgelder... Spareinlagen... Sparbriefe... Effektengeschäft (Wertpapiergeschäft)... Kommissionsgeschäfte... Hauptkommissionsgeschäft.... Doppelkommissionsgeschäft.... Kommissionsgeschäft mit Selbsteintritt.... Abschluß des Kontos "Effektenkommission"... Eigenhändlergeschäfte... Eigengeschäft.... Kunden-Kommissionsgeschäft... Eigengeschäfte... Abschluß des Kontos Effekten... Ermittlung von Kursgewinn und Kursverlust im Handel mit eigenen Effekten IX

9 N iederstwertprinzip.... Zins- und Dividendenscheine (Kupons).... Eigenes Kuponinkasso.... Kuponeingang.... Kuponeinlösung.... Fremdes Kuponinkasso.... Zeitliche Abgrenzung der Effektenerträge.... Fällige Kupons.... Nicht fällige Kupons Kreditgeschäft Kontokorrentkredite Krediteinräumung wird nicht gebucht Krediteinräumung wird gebucht Abschreibungen auf Forderungen Direkte Abschreibungen Einzelwertberichtigungen Sammelwertberichtigungen Diskontkredite Ankauf von Wechseln (Diskontierung) Abzinsung der Diskontwechsel beim Abschluß Bundesbank - Diskont- und Lombardkredite Verkauf von Wechseln an die LZB (Rediskontierung) Lombardkredit Ratenkredite Darlehen Darlehenskonto ohne Zinsverrechnung Darlehenskonto mit Zinsverrechnung Akzeptkredite Akzeptkredite mit Diskontierung und Rediskontierung Abschluß der Akzeptkreditkonten A valkredi te Avalkredite ohne Inanspruchnahme des Kreditinstituts A valkredite mit Inanspruchnahme des Kreditinstituts Abschluß der Avalkreditkonten Auslandsgeschäft Währungs buchführung Devisengeschäfte Devisenkassahandel Zahlungseingang Zahlungsausgang Währungsschecks... X

10 Währungswechsel..... Abschluß des Devisenkontos und der Währungskonten.... Dokumenteninkassi und -akkreditive.... Dokumenteninkassi..... Import-Dokumenteninkassi..... Export-Dokumenteninkassi..... Dokumentenakkrediti ve.... Import-Akkreditive.... Export-Akkreditive Jahresabschluß... Rechtsgrundlagen... Gewinnverteilung bei Aktienbanken... Besonderheiten des Jahresabschlusses bei Sparkassen und Kreditgenossenschaften... Sparkassen... Kreditgenossenschaften Anhang: Übungen zur Prüfungsvorbereitung Sachwortverzeichnis XI

11 Verzeichnis der Abkürzungen AB AGB AG AktG AO BAK BBankG BGA BiRiLiG BUSt EBK eg EStG GcnG G+V GmbH GmbHG HGB KESt KöST KWG KI l.zb SB SBK SoFo SoVerb SpKG UStG Anfangsbestand Allgemeine Geschäftsbedingungen Aktiengesellschaft Aktiengesetz Abgabenordnung Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Gesetz über die Deutsche Bundesbank Betriebs- und Geschäftsausstattung Bilanzrichtlinien-Gesetz Börsenumsatzsteuer Eröffnungsbilanzkonto eingetragene Genossenschaft Einkommensteuergesetz Genosscnschafl<;gesetz Gewinn- und Verlust-Konto Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH-Gesetz Handelsgesetzbuch Kapitalertragsteuer Körperschaftsteuer Kreditwesengesetz Kreditinstitut Landeszentralbank Schlußbestand Schlußbilanzkonto Sonstige Forderungen Sonstige Verbindlichkeiten Sparkassen gesetz Umsatzsteuergesetz xm

12 1 Inventur - Inventar - Bilanz Rechtsgrundlage: Handelsgesetzbuch, geändert nach BiRiLiG (Auszug) 240 Inventar (1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenständen genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. (2) IEr hat demnächst für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs ein solches Inventar aufzustellen. 2Die Dauer des Geschäftsjahrs darf zwölf Monate nicht überschreiten. 3Die Aufstellung des Inventars ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu bewirken. 242 Pflicht zur Aufstellung (Bilanz) (1) IDer Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. 2Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften enl'iprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen. (2) Er hat für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. (3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluß. 245 Unterzeichnung IDer Jahresabschluß ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unter.leichnen. 2Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen. 1.1 Inventur und Inventar Vorbemerkung: Die Tätigkeit, die zur Aufnahme der Bestände und zu iherer Bewertung erforderlich ist, nennt man Inventur. Ihre Ergebnisse schlagen sich in der Praxis in einer Menge von einzelnen Listen nieder. Sie müssen deshalb zu einer Übersicht zusammengestellt werden. Eine solche Übersicht nennt man Inventar. Beispiel: Die Lebensmittelgroßhandlung Wolf gang Müller, Frankfurt (Main), ermittelt zum 31. Dezember... folgende Inventurergebnisse: kg Nährmittel im Werte von DM; Stück Konserven im Werte von 1

13 48000 DM; Bargeld in der Kasse DM; Guthaben bei der Europa-Bank AG DM It. Kontoauszug; Forderungen 11. Kundenkonten an Fa. Alber, hier, DM, Fa. Behr, Hamburg, DM, Fa. Cuhnle, Stuttgart, DM; Besitzwechsel, Bezogener Fa. Droste, fällig am , DM; Grundstück, Lagerhaus mit Büroräumen, Berliner Straße 13, DM; Darlehen der Hypothekenbank gegen Grundschuld auf das Grundstück, DM; Ausstattungsgegenstände des Lagerhauses It. Liste I DM; Ausstattungsgegenstände der Büroräume It. Liste DM; Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen It. Lieferantenkonten und deren Kontoauszügen gegen Fa. G. Krause, Köln, DM, Fa. H. Veit, Stuttgart, DM, Fa. K. Zundel, Ulm, DM; Schuldwechsel, fällig am , DM, fällig am DM. Aus diesen Inventurergebnissen stellt Herr Müller das Inventar zusammen: Inventar der Lebensmittelgroßhandlung Wolfgang Müller, Frankfurt/Main zum 31. Dezember... (1) I. Vermögen A. Anlagevermögen 1. Grundstück, Berliner Str Betriebsausstattung, Liste I 3. Geschäftsausstattung, Liste 11 B. Umlaufvermögen 1. Waren a) kg Nährmittel b) S t. Konserven 2. Forderungen an a) Fa. Alber, hier b) Fa. Behr, Hamburg c) Fa. KuhnIe, Stuttgart 3. Besitzwechsel Bez. Fa. Droste, f.a Guthaben bei Europa-Bank AG 5. Bargeld in der Kasse Summe des Vermögens (2) 11. Schulden A. Langfristige Schulden Darlehen der Hypothekenbank B. Kurzfristige Schulden I. Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen a) Fa. Krause, Köln DM DM DM

14 b) Fa. Veit, Stuttgart c) Fa. Zundel, Ulm 2. Schuldwechsel a) f.a b) f.a Summe der Schulden (3) III. Eigenkapital Summe des Vermögens./. Summe der Schulden Eigenkapital Erklärung: (1) I. Vermögen Merken Sie: Das Vermögen einer Unternehmung ist Geld und alles, was mit Geld beschafft wurde. Ein Teil des Vermögens ist zum ständigen Gebrauch im Betrieb bestimmt, z. B. Grundstücke; er wird als Anlagevermögen bezeichnet. Das Anlagevermögen verwandelt sich nur langsam in Geld zurück. Ein anderer Teil des Vermögens ist in einem fortwährenden raschen Umwandlungsprozeß im Betrieb begriffen, z. B. Geld - Ware - Forderungen - Geld; er wird als Umlau/vermögen bezeichnet. Das Umlaufvennögen verwandelt sich rasch in Geld zurück - oder ist bereits Geld ,r---- (Abhcbung)~ Kasse ~ (Einkau~ Bank ~ Ware (ZahIUng)~1 1~01erka. Forderungen r Für die Beantwortung der Frage, ob ein Vermögensteil zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen gehört, ist die Zweckbestimmung maßgebend. Eine Schreibmaschine im Verkaufsraum des Schreibmaschinenhändlers ist Teil seines Umlaufvermögens; im Sekretariat eines Kreditinstituts aber ist sie Teil des Anlagevermögens. Merken Sie: Anlagevermögen ist Vermögen, das langsam in Geld zurückverwandelt wird. Umlaufvermögen ist Vermögen, das schnell in Geld zurückverwandelt wird. 3

15 Der Kaufmann ordnet die Vermögensteile nach der Rückwandlungsmöglichkeit in Geld. d. h. nach ihrer Liquidität (von lat.liquidus = flüssig). Handels- und Industrieuntemehmungen beginnen die Aufstellung des Vermögens mit den am wenigsten liquiden Vermögensteilen des Anlagevermögens und beenden sie mit den liquidesten Vermögensteilen des Umlaufvermögens. Merken Sie: Ein VeTmÖgensteil ist um so liquider. je rascher seine Umwandlung in Geld erfolgen kann. (2) 11. Schulden Der Kaufmann gliedert die Schuldteile nach dem Merkmal der Fristigkeit. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der Gliederung des Vermögens. Beginnt die Vermögensaufstellung mit dem Anlagevermögen. so beginnt die Schuldenaufstellung mit den langfristigen Schulden. (3) III. Eigenkapital Zieht der Kaufman von seinem Vermögen seine Schulden ab. so bleibt sein Eigenkapital übrig. Es zeigt. welcher Teil des Vermögens ihm selbst gehört. Man bezeichnet es auch als Reinvermögen. Merken Sie: Kapital ist Verfügungsmacht über Vermögen. Merken Sie: Das Inventar ist ein ausführliches mengen- und wertmäßiges Verzeichnis des Vermögens. der Schulden und des Eigenkapitals einer Unternehmung. Das Inventar dient als Unterlage bei Steuerprüfungen, bei Kreditgesuchen und in anderen Fällen. In der Buchführung ist es Grundlage der Bilanz. Übung: a) Bilden Sie aus folgenden Inventurergebnissen eines Kohlen- und Heizölgeschäftes das Inventar: Forderungen gegen E. Bürckle DM, A. Eiermann & Co DM. O. Hilscher 533 DM; Verbindlichkeiten gegen: Braunkohlensyndikat, Köln DM. Haniel GmbH, Duisburg, DM, Raab & Karcher GmbH. Dortmund, 6403 DM, Kassenbestand 2677 DM; Guthaben bei der Volksbank DM. bei der Kreissparkasse DM; Geschäftsausstattung DM; Wechsel. Bez. E. Meier. Frankfurt a. Main, f. a DM; Bez. W. Kirn. Stuttgart. f. a DM; Gebäude DM; Hypothek der Volksbank hier DM; Waren It. besonderer Aufstellung 437ooDM. 4

16 b) Bilden Sie aus folgenden Inventurergebnissen eines Textilgeschäftes das Inventar. Waren 11. besonderer Aufstellung DM; Verbindlichkeiten gegen Lieferer: Fa. R. Wunderlich & Co., Aachen DM, Fa. Gebr. Thiete, Frankfurt a. Main, DM, Fa. G. Schmeling, Bielefeld, DM; Wechsel: f. a DM, f. a DM, f. a DM; Geschäftsausstattung DM It. besonderer Aufstellung; Postgiroguthaben 749 DM; Forderungen gegen: Fa. R. Henkelmann 178 DM, L. Alber 870 DM, R. Petzhold 234 DM; Schuldwechsel f DM, f ;. 640 DM, Kassenbestand DM; Kredit bei der Handelsbank AG DM; Langfristiges Darlehen von Fa. Naturana GmbH DM. 1.2 Bilanz Vorbemerkung: Die Bilanz gewinnt der Kaufmann aus dem Inventar, indem er alle Einzelheiten wegläßt und die verbleibenden Endsummen der einzelnen Positionen so anordnet, daß das Vermögen links, die Schulden und das Eigenkapital rechts zu stehen kommen. Die Bilanz unterscheidet sich damit vom Inventar nur durch den Umfang und die Form, nicht durch den Inhalt Für die Richtigkeit der Bilanz muß der Unternehmer durch seine Unterschrift die Verantwortung übernehmen. Be ispiel: (Fortsetzung des Beispiels von,,1.1 Inventar".) Buchung: I Bilanz der Lebensmiuelgroßhandlung Wolfgang Müller, Frankfux1/Main zum 31. Dezember... Aktiva Passiva DM DM 1. Grundstück Eigenkapital Betriebs- und Geschäfts- 2. Darlehen ausstattung Verbindlichkeiten Waren Schuldwechsel Forderungen Besitzwechsel Bank Kasse Frankfurt/Main, den 31. Januar... W. Müller 5

17 Erklärung: Die linke Seite der Bilanz heißt Aktivseite. Sie beantwortet die Frage: "Welche Vermögensteile sind vorhanden?", d. h. die Frage nach der Verwendung des Kapitals. Die rechte Seite der Bilanz heißt Passivseite. Sie beantwortet die Frage: "Wer gab das Kapital zur Beschaffung dieser Vermögensteile?", d. h. die Frage nach der Herkunft des Kapitals. Kapital von fremden Geldgebern heißt Fremdkapital. Hierzu gehören Warenschulden, Wechselschulden, Darlehen usw.. Kapital vom Unternehmer selbst heißt Eigenkapital. Die Verfügungsmacht, die die Passivseite zeigt, ist auf der Aktivseite verwirklicht Beide Bilanzseiten zeigen daher das gleiche, nur einmal von seiner Herkunft und einmal von seiner Verwendung her betrachtet. Das gesamte Kapital eines Unternehmens muß in Form von irgendwelchen Vermögenswerten vorhanden sein. Kapital ohne Vermögenswerte gibt es nicht. Andererseits muß aber auch jeder Vermögensteil mit Kapital beschafft worden sein. Vermögenswerte ohne Kapital gibt es also auch nicht. Daraus folgt, daß die Summe der Aktiva immer gleich der Summe der Passiva sein muß. Von dieser Gleichung hat die Bilanz ihren Namen. Bilanz bedeutet im Italienischen "Waage". Unter der Bilanz ist also eine im Gleichgewicht befindliche Waage zu verstehen, auf deren linker Waagschale die Vermögenswerte und auf deren rechter Waagschale die Kapitalteile liegen. Merken Sie: 1. Die Bilanz ist eine gedrängte Gegenüberstellung des Vermögens (Aktiva) und des Fremd- sowie des Eigenkapitals (Passiva) eines Unternehmens. 2. Bilanzgleichung: Aktiva = Passiva. Übung: Schreiben Sie die aufgestellten Inventare in Bilanzform um! 1.3 Bestandsveränderungen Vorbemerkung: Die Bilanz gilt immer nur für einen Augenblick. Schon der erste Geschäftsfall nach der Bilanzaufstellung verändert sie. Beispiel: (1) Bareinzahlung auf Bankkonto (2) Zahlung an Lieferer durch Schuldwechsel (3) Wareneinkauf auf Ziel (4) Bareinlösung eines Schuldwechsels 100,- DM 200,- DM 300,- DM 400,- DM 6

18 Bilanzveränderungen Änderung innerhalb der Zunahme der Abnahme der Aktiv- und Aktiv- und Aktivseite Passivseite Passivseite Passivseite Geschäftsfall (1) (2) (3) (4) Änderung 1 Bank Verbindl Waren Schuldwe Änderung 2 Kasse-l00 Schuldwe Verbindl Kasse-400 Bilanzsumme unverändert unverändert nimmt zu nimmt ab Erklärung: Aktivtausch Passivtausch Zunahme der Abnahme der Bilanzsumme Bilanzsumme (1) Durch diesen Geschäftsfall wachsen die Forderungen an die Bank. In gleicher Höhe nimmt der Kassenbestand ab. (2) Durch diesen Geschäftsfall nehmen die Schulden an den Lieferer ab. In gleicher Höhe nehmen die Wechselschulden zu. (3) Zielkauf bedeutet, daß die Ware erst nach einer vereinbarten Zeit zu bezahlen ist. Auf der Aktivseite nimmt der Warenbestand zu und in gleicher Höhe nimmt auf der Passivseite der Bestand an Schulden zu. (4) Durch diesen Geschäftsfall nehmen auf der Passivseite die Schuldwechsel ab und in gleicher Höhe nimmt auf der Aktivseite der Kassenbestand ab. Merken Sie: Jeder Geschäfts/all verändert mindestens zwei Bilanzposten. Auch die Bilanzsumme kann verändert werden, niemals aber die Bilanzgleichung. Übung: Handelt es sich in den folgenden Fällen um (1) Aktivtausch? (2) Passivtausch? (3) Zunahme der Bilanzsumme? (4) Abnahme der Bilanzsumme? a) Wareneinkauf gegen bar b) Barzahlung an einen Lieferer c) Aufnahme eines Lieferers (Verbindlichkeiten) als Teilhaber 7

19 ~ Barabhebung vom Bankkonto e) Aufnahme eines Darlehens in bar bei einem Geschäftsfreund t) Warenverkauf auf Ziel g) Rückzahlung eines Darlehens durch Banküberweisung h) Belastung wegen eines Schuldwechsels auf Bankkonto (Guthaben) 8

20 2 Bestandskonten - Erfolgskonten - Privatkonto 2.1 Bestandskonten Auflösung der Bilanz in Bestandskonten Vorbemerkung: Jede Veränderung der Bestände muß sofort aufgezeichnet werden. Das kann in der Bilanz selbstetwa durch Streichen oder fortlaufende Aufstellung neuer Bilanzen - nicht geschehen. Den notwendigen Platz für die Eintragung der Berichtigung erhält man, indem man die Bilanz auseinanderzieht und für jeden Bilanzposten eine besondere Verrechnungsstelle einrichtet. Sie heißt Konto (ital. conto = Rechnung). Jedes Konto hat zwei Seiten. Die eine Seite ist für den Anfangsbestand aus der Bilanz und seine Zunahmen bestimmt. Die Abnahmen werden nicht auf dieser Seite abgezogen, sondern als Bereitstellung zu späterem Abzug auf die Gegenseite gebucht. Die linke Seite des Kontos wird als Soll-, die rechte als Habenseite bezeichnet. Die Ausdrücke "Soll" und "Haben" stammen noch von der Benennung der Personenkonten in alter Zeit her. Was ein Geschäftspartner zahlen,,sollte", wurde auf die linke Seite, sein Guthaben auf die rechte Seite seines Kontos gebucht. 9

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