VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe 11/ Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 51. Jahrgang

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe 11/ Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 51. Jahrgang"

Transkript

1 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 51. Jahrgang Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 34 Ein Schritt, der Hoffnungen weckt RECHTSPRECHUNG SVG 35 Fahren ohne Überblick auf keinen Fall 36 Missachtung einer Sicherheitslinie NACHRICHTEN Prozent der Automobilisten fahren mit Licht am Tag 38 Fähigkeitsausweis für Bus- und LKW-Chauffeure: Anpassung an die EU-Praxis IMPRESSUM 39 Impressum, Bestellformular 11/

2 KOMMENTAR VK Bulletin Nr. 11/ Ein Schritt, der Hoffnungen weckt Martin Guggi, lic. iur. Rechtsanwalt Nicht nur auf die Massnahmen des Bundes warten Anfang November hat der Bundesrat Varianten für ein Handlungsprogramm «Via sicura» in die Vernehmlassung geschickt. Erfreulich, denn somit rückt die Umsetzung der Massnahmen ein Stück näher. Es bleibt zu hoffen, dass der wieder aufgenommene Weg rasch und konsequent weiterverfolgt wird. Das Hauptziel von «Via sicura» weniger Todesopfer und Verletzte auf den schweizerischen Strassen hat an Aktualität nämlich nichts eingebüsst und ist so erstrebenswert wie eh und je. Doch selbst wenn auf Bundesebene die Thematik wieder an Fahrt aufnimmt, so dürfen wir, deren «daily business» die Erhöhung der Verkehrssicherheit ist, nicht einfach auf die Vorgaben des Bundes warten. Dies wäre der Sache nicht förderlich. In der Stadt Zürich setzen wir uns deshalb schon seit einigen Jahren intensiv mit «Via sicura» auseinander. Mit dem Ergebnis, dass wir die vorgeschlagenen Massnahmen, soweit wir dazu die Kompetenzen haben, nach Möglichkeit bereits in unsere tägliche Arbeit einfliessen lassen und umsetzen. Damit haben durchwegs positive Erfahrungen gemacht. Wir haben In den Bereichen Sensibilisierung und Statistik Schwerpunkte gelegt. Entsprechende Erkenntnisse und Ergebnisse liessen und lassen wir stets bei der Planung und Umsetzung von Verkehrsprojekten und bei Kampagnen einfliessen. Die statistische Auswertung des Unfallgeschehens, die bei uns sorgfältig erfolgt, gibt wertvolle Hinweise auf Handlungsspielräume und -möglichkeiten. So hat zum Beispiel die seit drei Jahren durchgeführte Tramvortrittskampagne ihren Ursprung in der Analyse des Unfallgeschehens. Aufgrund der Auswertung der Unfälle mit Trambeteiligung gelang es uns, die verschiedensten Unfalltypen und -örtlichkeiten zu eruieren. Folglich konnten die Botschaften der Kampagnen klar auf den Punkt gebracht werden. Das Beispiel der Tramkampagne führt übrigens auch eine Schwachstelle von «Via sicura» vor Augen: Der Bund erarbeitet übergeordnete Massnahmen und Lösungsansätze, während in den einzelnen Gemeinden unter Umständen andere Problemkreise existieren, die von «Via Sicura» nicht erfasst werden. Ich unterstütze natürlich trotzdem die Bemühungen des Bundes und halte diese für richtig. Doch entbindet uns «Via sicura» nicht davon, auf unserer Stufe ebenfalls eine «Via sicura»vision zu verfolgen sowie Ergänzungen und Anpassungen vorzunehmen. Die Vorreiterrolle des Bundes ist positiv, sie darf jedoch nicht zur Untätigkeit und zum Warten auf Massnahmen verleiten. In der Stadt Zürich haben wir konsequenterweise unsere eigenes, ergänzendes Handlungsprogramm entwickelt und entsprechende Massnahmen eingeleitet. Diesen Weg werden wir weiterverfolgen. In diesem Sinne ermutige ich Sie, «Via sicura» an Ihre Bedürfnisse angepasst, präzisiert und erweitert bereits heute zu leben. 34

3 35 RECHTSPRECHUNG SVG VK Bulletin Nr. 11/ Fahren ohne Überblick auf keinen Fall KS/MG. Vorsicht ist besser als Nachsicht erst recht im Strassenverkehr, so die bundesgerichtliche Botschaft im vorliegenden Urteil. Mit auf den Weg gab das Bundesgericht auch gleich verbindliche Anweisungen, wie man sich zu verhalten hat, wenn man eine unübersichtliche Verkehrsfläche befahren muss. Konkret ging es um einen Automobilisten, der mit seinem Wagen in Goldau (SZ) durch ein Wohnquartier fuhr und bei einer Liegenschaft ohne anzuhalten nach rechts in eine Tiefgarageneinfahrt einbog. Weil es dem Lenker vom Fahrersitz aus nicht möglich war, die mit 16% steil abfallende Einfahrtsrampe vollständig zu überblicken, konnte er auch das sich dort befindende Kind nicht sehen. Tragischerweise wurde der 2-jährige Knabe in der Folge vom Fahrzeug erfasst und schwer verletzt. Nachdem das Kantonsgericht Schwyz die Busse von CHF wegen schwerer fahrlässiger Körperverletzung bestätigte, wandte sich der Lenker ans Bundesgericht, um in letzter Instanz doch noch einen Freispruch zu erreichen. Der Beschwerde des Lenkers war allerdings kein Erfolg beschieden. Besonders zur Last legten die Bundesrichter dem Automobilisten, dass er am Unglücksort mit Kindern habe rechnen müssen, weil er kurz vor dem Abbiegen an einem anderen Kleinkind sowie an zwei miteinander sprechenden Frauen mit Kinderwagen vorbeigefahren war. Indem er unter diesen Umständen die Einfahrtsrampe dennoch ohne Sicherheitshalt befuhr, habe er gegen Art. 32 Abs. 1 SVG verstossen, wonach man vor unübersichtlichen Stellen langsam fahren oder nötigenfalls sogar anhalten muss. Statt blind einzubiegen, hätte der Lenker aussteigen oder allenfalls von einer Hilfsperson überprüfen lassen müssen, ob die Rampe frei befahrbar gewesen ist. Solche Vorkehrungen zu verlangen, ist für die Richter «keineswegs unverhältnismässig oder gar lebensfremd». Auch die Auffassung des Lenkers, wonach richtigerweise nicht sein Verhalten, sondern die mangelnde Aufsicht der betreuenden Tagesmutter die Ursache für den Unfall gebildet habe, stiess beim Bundesgericht nicht auf fruchtbaren Boden. Zwar treffe die Tagesmutter ein Mitverschulden am Unfall, doch liege ihr Fehlverhalten nicht derart ausserhalb der normalen Lebenserfahrung, dass damit schlechterdings nicht gerechnet werden müsse. Somit bleibt als Fazit festzuhalten, dass man sich an unübersichtlichen Stellen besser einmal zu viel als zu wenig Gewissheit über die gefahrenfreie Befahrbarkeit der Strecke verschafft (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_126/2008 vom 14. April 2008).

4 VK Bulletin Nr. 11/ RECHTSPRECHUNG SVG 36 Missachtung einer Sicherheitslinie KS/MG. Ungeduld ist meist ein schlechter Weggefährte. So auch im Fall eines Autofahrers, der von der Bündner Justiz wegen Überfahrens einer Sicherheitslinie mit CHF 200. gebüsst wurde und deswegen bis vor Bundesgericht gelangte. Der Ford-Fahrer fuhr an einem Nachmittag im November 2006 auf der Kantonsstrasse von Flims in Richtung Tamins hinter einem anderen Personenwagen her. Plötzlich stand vor ihnen ein Lastwagen auf der Fahrbahn, der was die beiden allerdings nicht sehen konnten von einem Polizisten angehalten worden war. Dieser hatte die Aufgabe, die Strasse zu sperren, wenn sie von Holz transportierenden Helikoptern überflogen wurde. In der Folge überholten die beiden Personenwagen den Lastwagen und überfuhren dabei die Sicherheitslinie. Vor Bundesgericht machte der Ford-Fahrer geltend, dass im Bereich der Sicherheitslinie ein Polizist den Verkehr hätte regeln sollen. Deshalb seien die Markierungen für ihn nicht verbindlich gewesen. Dass sich der Polizist mit dem Lastwagenfahrer unterhalten habe und sich nicht dem Verkehr gewidmet habe, sei letztlich nicht sein Fehler. Für die Bundesrichter ging diese Argumentation jedoch an der Sache vorbei. So sei es keineswegs ungewöhnlich, auf offener Strasse an ein stehendes Fahrzeug heranzufahren, ohne den Grund für dessen Anhalten erkennen zu können. Dies berechtige aber keineswegs dazu, die Sicherheitslinie zu überfahren und das stehende Fahrzeug zu überholen. Wie sich herausstellte, hatte der Ford-Fahrer die Strecke zuvor schon in der Gegenrichtung befahren und wusste somit um die zeitweise Strassensperre wegen der Holztransporte. Umso weniger nachvollziehbar war für das Bundesgericht, dass er sich berechtigt fühlte, den Lastwagen trotz Sicherheitslinie zu überholen, nur weil er den davorstehenden Polizisten nicht sah. Ob der Polizist mit dem Lastwagenfahrer gesprochen hat und weshalb der Vordermann mit Zürcher Kennzeichen nicht ebenfalls angehalten wurde, war für die Bundesrichter völlig unerheblich. Dies vermöge nichts daran zu ändern, dass der Angeschuldigte unbefugterweise eine Sicherheitslinie überfuhr und dafür zu Recht gebüsst worden sei (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_782/2007 vom 14. April 2008).

5 37 NACHRICHTEN VK Bulletin Nr. 11/ Medienmitteilung der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) vom 13. August Prozent der Automobilisten fahren mit Licht am Tag In der Schweiz sind mehr als die Hälfte der Autofahrerinnen und Autofahrer tagsüber und bei schönem Wetter mit Abblendlicht unterwegs. Dies geht aus der jährlich durchgeführten Zählung der bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung hervor. Die Zahl der Personenwagen, die tagsüber mit Abblendlicht fahren, ist von 11 (2001) über 39 (2004) und 53 (2007) auf nunmehr 55 Prozent im Jahre 2008 gestiegen. Je nach Sprachregion findet diese Sicherheitsmassnahme allerdings unterschiedlich grosse Zustimmung. Während sie in der Deutschschweiz von 59 Prozent der Automobilisten umgesetzt wird, sind es im Tessin noch 43 Prozent und in der Romandie lediglich 33 Prozent auch wenn diese Ziffer in den letzten vier Jahren um 13 Prozentpunkte gestiegen ist (2004: 20%). Fahren mit Licht am Tag stösst zudem weiterhin auf grosse Akzeptanz: Gemäss einer repräsentativen Umfrage, die das Marktforschungsinstitut Demoscope im Auftrag der bfu im Mai 2007 bei mehr als tausend Personen durchgeführt hat, äusserten 68 Prozent der befragten Autofahrer ihre Zustimmung zur seit 2002 geltenden Soll-Vorschrift in der Verkehrsregelnverordnung (VRV). Die bfu, das Schweizer Kompetenzzentrum für Unfallprävention, befürwortet nach wie vor ein Lichteinschalt-Obligatorium für alle Motorfahrzeuge. Im Vordergrund stehen dabei technische Lösungen (automatischer Einschaltmechanismus), was die Zustimmung von 67 Prozent der Befragten findet. Die Zählung 2008 bestätigt frühere Ergebnisse. So wird auf Autobahnen (66%) häufiger mit Licht am Tag gefahren als ausserorts (53%) oder innerorts (48%). Doch gerade bei dichtem Verkehr, beispielsweise in der Stadt, entfaltet die Massnahme ihre grösste Wirkung. Da sich Fahrzeuge mit Licht besser von der Umgebung abheben, werden sie leichter wahrgenommen. Die anderen Verkehrsteilnehmer können so ihre Distanz und Geschwindigkeit korrekter einschätzen. Dies hat für alle mehr Sicherheit zur Folge, denn auch die Schwächsten wie Fussgänger oder Radfahrer können Gefahren früher erkennen und sich vor ihnen schützen.

6 VK Bulletin Nr. 11/ NACHRICHTEN 38 Medienmitteilung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) vom 22. Oktober 2008 Fähigkeitsausweis für Bus- und LKW- Chauffeure: Anpassung an die EU-Praxis Der neue Fähigkeitsausweis für Busund LKW-Chauffeure wird nicht auf dem bestehenden Führerausweis eingetragen, sondern auf einer separaten Karte vermerkt. Diese Änderung der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) hat der Bundesrat heute beschlossen. Wer den Führerausweis der Kategorien D oder C bereits besitzt, hat bis 2013 bzw Zeit, um sich den neuen Fähigkeitsausweis prüfungsfrei zustellen zu lassen. Wer ab dem 1. September 2009 mit Bussen, Kleinbussen oder Lastwagen Güter oder Personen transportieren will, muss einen Fähigkeitsausweis erwerben und sich regelmässig weiterbilden. Das hatte der Bundesrat im Sommer 2007 beschlossen. Schweizer Chauffeure müssen damit künftig die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie die Kollegen in der EU (vgl. ASTRA-Medienmitteilung vom ). Heute nun hat der Bundesrat punktuelle Anpassungen der entsprechenden Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) vorgenommen. Bis anhin war vorgesehen, den jeweiligen Fähigkeitsausweis durch einen Eintrag im Führerausweis zu visualisieren. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, wird dies aus Platzgründen nicht immer möglich sein. Aus diesem Grund erfolgt der Nachweis vorerst mittels einer separaten Karte. Dadurch entstehen für die Betroffenen keine Mehrkosten. Nachdem sich zeigte, dass die EU die Modalitäten des Übergangsrechts für bisherige Inhaber von Führerausweisen der Kategorien C und D bzw. der Unterkategorien C1 und D1 milder interpretiert als die Schweiz, passt sich die Schweiz auch in diesem Punkt der EU an. Bisherige Ausweisinhaber benötigen somit den Fähigkeitsausweis für den Personentransport erst ab September 2013 und jenen für den Gütertransport ab September Die Ausweise werden ihnen prüfungsfrei erteilt. Punktuelle Änderungen bei den Prüfungsmodalitäten erlauben im Weiteren eine Optimierung bei den Prüfungen. Dies ermöglicht zeitliche und finanzielle Einsparungen im Prüfungswesen, von denen alle Beteiligten profitieren.

7 39 IMPRESSUM VK Bulletin Nr. 11/ Das VK Bulletin kann nachbestellt werden Folgende Ausgaben sind lieferbar: Nr. 1/2: Januar/Februar 2008 Nr. 3/4: März/April 2008 Nr. 5/6/7: Mai/Juni/Juli 2008 Nr. 8/9/10: August/September/Oktober 2008 Nr. 11/12: November/Dezember 2008 Das VK Bulletin im Internet als pdf-download Impressum Das VK Bulletin ist das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr des Polizeidepartements der Stadt Zürich. Das VK Bulletin erscheint 6-mal jährlich und ist eine Beilage der Stapo-Info, des Informationsorgans der Stadtpolizei Zürich. Redaktionsadresse: Dienstabteilung Verkehr, VK Bulletin, Postfach, 8021 Zürich, Tel , Fax Redaktionskontakt: Martin Guggi (MG), lic. iur., Rechtsanwalt Gestaltungskonzept: frameset kommunikationsdesign, Zürich Druck: Fotorotar AG, Zürich und Egg Auflage: 2900 Exemplare Das VK Bulletin abonnieren (gratis) Das VK Bulletin nachbestellen Anzahl / Heft-Nr. / Erscheinungsjahr Name Amt/Firma Abteilung Strasse Datum Vorname PLZ/Ort Unterschrift Dienstabteilung Verkehr VK Bulletin Postfach 8021 Zürich

8 VK Bulletin Nr. 11/ Stadt Zürich Dienstabteilung Verkehr Postfach 8021 Zürich

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang 11/

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang 11/ VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang 11/12.2007 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 42 Platz für Ideen schaffen RECHTSPRECHUNG SVG 43 Mit abgefahrenen

Mehr

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR VK Bulletin Nr. 5/6, Mai/Juni 2006, 49. Jahrgang eine Beilage der Stapo-Info KOMMENTAR 18 Baustellen sind nicht nur ein Ärgernis RECHTSPRECHUNG

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 52. Jahrgang 3/4.2009

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 52. Jahrgang 3/4.2009 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 52. Jahrgang 3/4.2009 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 10 Botschaften müssen wiederholt werden RECHTSPRECHUNG SVG 11 Sammelparkuhren

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe 3/ Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang KOMMENTAR 10

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe 3/ Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang KOMMENTAR 10 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 50. Jahrgang Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 10 Nichts ist unmöglich, aber nicht alles ist möglich RECHTSPRECHUNG SVG 11

Mehr

Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr

Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr Medienorientierung CZV 28. Juli 2009, Hotel Bern Inhalt Wer/was ist die asa? Chauffeurzulassungsverordnung CZV Allgemeine Bestimmungen Chauffeurzulassungsverordnung

Mehr

Unterwegs mit Licht und Köpfchen! Tagsüber LED-Tagfahrlicht statt Abblendlicht.

Unterwegs mit Licht und Köpfchen! Tagsüber LED-Tagfahrlicht statt Abblendlicht. Unterwegs mit Licht und Köpfchen! Tagsüber LED-Tagfahrlicht statt Abblendlicht. Seit Anfang 2014 muss auch tagsüber stets mit Licht gefahren werden. Die Massnahme gehört zu «Via sicura», dem Verkehrssicherheitsprogramm

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 54. Jahrgang 3.2011

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 54. Jahrgang 3.2011 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 54. Jahrgang 3.2011 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 26 Weniger ist mehr RECHTSPRECHUNG SVG 27 Rechtsüberholen auf der Autobahn

Mehr

AXAcrashtests DÜBENDORF 2016

AXAcrashtests DÜBENDORF 2016 Seite 1/14 Daten und Fakten Die Risiken von Handys im Strassenverkehr Inhalt 1. Statistische Unfallzahlen... 2 1.1 Die vier häufigsten Unfallursachen im Verlauf der Zeit... 2 1.2 Von Fussgängern verursachte

Mehr

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR VK Bulletin Nr. 3/4, März/April 2005, 48. Jahrgang eine Beilage der Stapo-Info KOMMENTAR 10 Die Verantwortung des Einzelnen RECHTSPRECHUNG

Mehr

Was ist eigentlich Rechtsüberholen?

Was ist eigentlich Rechtsüberholen? know-how Die Regeln und viele Ausnahmesituationen Was ist eigentlich Rechtsüberholen? Ravaldo Guerrini (Text und Grafiken) Was ist eigentlich Rechtsüberholen? Wann ist rechts Vorbeifahren und rechts Überholen

Mehr

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Am 1. September 2009 tritt die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im

Mehr

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR VK Bulletin Nr. 7/8, Juli/August 2005, 48. Jahrgang eine Beilage der Stapo-Info KOMMENTAR 26 Den «Täfeliwald» ausholzen RECHTSPRECHUNG

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 55. Jahrgang 1.2012

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 55. Jahrgang 1.2012 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 55. Jahrgang 1.2012 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 2 Sichtbarkeit verhindert Unfälle RECHTSPRECHUNG SVG 3 Wo die Katze

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 55. Jahrgang 3.2012

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 55. Jahrgang 3.2012 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 55. Jahrgang 3.2012 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 26 Mängel an der Infrastruktur ausgeschlossen, aber RECHTSPRECHUNG SVG

Mehr

GRUNDSATZ: TOLERANZ, RESPECKT und WISSEN erteilt VORTRITT

GRUNDSATZ: TOLERANZ, RESPECKT und WISSEN erteilt VORTRITT Handout Vortritt 3 GRUNDSATZ: TOLERANZ, RESPECKT und WISSEN erteilt VORTRITT Herzlich willkommen! Robert Jetter Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Heutiges Thema: VORTRITT Weshalb benötigen

Mehr

Auf Rollen unterwegs. Fahrzeugähnliche Geräte. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Auf Rollen unterwegs. Fahrzeugähnliche Geräte. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Auf Rollen unterwegs Fahrzeugähnliche Geräte bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Was sind fahrzeugähnliche Geräte? Als fahrzeugähnliche Geräte (fäg) werden alle mit Rädern oder Rollen ausgestatteten

Mehr

Volle Konzentration beim Vortritt gefragt

Volle Konzentration beim Vortritt gefragt Medienmitteilung Kampagne «Vorsicht beim Vortritt» misst Stimmung bei Velo- und Autofahrern Volle Konzentration beim Vortritt gefragt Bern, 12. April 2016 Ein Plakat in warnendem Rot zeigt eine Strassenkreuzung

Mehr

Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen

Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen Verbot: Grundsatz und Ausnahmen VSR-Instruktorenweiterbildung vom 30.10.2014 Stefan

Mehr

Müdigkeit am Steuer. Auch tagsüber wach und sicher ankommen. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Müdigkeit am Steuer. Auch tagsüber wach und sicher ankommen. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Müdigkeit am Steuer Auch tagsüber wach und sicher ankommen bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Wache Fahrt Jedes Jahr verunfallen in der Schweiz 1500 Personen schwer oder tödlich, weil sie müde Auto

Mehr

lyondellbasell.com Sicherheit bei Schulbeginn

lyondellbasell.com Sicherheit bei Schulbeginn Sicherheit bei Schulbeginn Sicherheit bei Schulbeginn Wenn der Sommer zu Ende geht, beginnt die Schule wieder. Wie Kinder sicher zur Schule kommen Auf Sicherheit im Straßenverkehr achten Einen sicheren

Mehr

Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen für soziale Institutionen

Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen für soziale Institutionen Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen für soziale Institutionen Fähigkeitsausweis & Führerausweis (Übersetzung des französischen Originaltextes der AVDEMS) Juni 2013 CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse

Mehr

Verkehrssicherheitskampagne 2013. Referat vom

Verkehrssicherheitskampagne 2013. Referat vom Verkehrssicherheitskampagne 2013 Referat vom 24.09.2013 Referat vom Hans Lussi Kampagne 2013 Die diesjährige Kampagne knüpft an die Kampagnen der Jahre 2007-2012 an, dauert vom 24.09.2013 bis 22.10.2013

Mehr

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR VK Bulletin Nr. 3/4, März/April 2006, 49. Jahrgang eine Beilage der Stapo-Info KOMMENTAR 10 Repression oder Eigenverantwortung RECHTSPRECHUNG

Mehr

Radschläge Die 10 goldenen Tipps für sicheres Velofahren.

Radschläge Die 10 goldenen Tipps für sicheres Velofahren. Radschläge Die 10 goldenen Tipps für sicheres Velofahren. Unsere Radschläge Eine runde Sache 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Abstand zum Strassenrand. Nie auf der weissen Leitlinie fahren. Mindestens 70 cm Abstand

Mehr

ICH. und die Anderen

ICH. und die Anderen ICH und die Anderen ICH und die Anderen Wenn es zwischen Auto und Rad auf Baden-Württembergs Straßen kracht, sind hierfür in 63 Prozent der Fälle die Autofahrer verantwortlich. Das sind die häufigsten

Mehr

Vortritt. Rechtsgrundlagen. Office des ponts et chaussées du canton de Berne. Tiefbauamt des Kantons Bern. Bau-, Verkehrsund Energiedirektion

Vortritt. Rechtsgrundlagen. Office des ponts et chaussées du canton de Berne. Tiefbauamt des Kantons Bern. Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Tiefbauamt des Kantons Bern Bau-, Verkehrsund Energiedirektion Office des ponts et chaussées du canton de Berne Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie Bereich Spezialaufgaben Verkehrstechnik

Mehr

WAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL

WAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Kantonspolizei WAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL WAS IST EIN VERKEHRSUNFALL? Ein Verkehrsunfall ist ein

Mehr

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen

Ein Quiz für Einsteiger ADFC Gießen Richtig im Radverkehr? Ein Quiz für Einsteiger 2011 ADFC Gießen 1) Wie schnell dürfen Autos und Fahrräder hier maximal fahren? A) Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, 30 km/h. ) g, B) An den Fußverkehr

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 54. Jahrgang 2.2011

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 54. Jahrgang 2.2011 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 54. Jahrgang 2.2011 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 14 Bewährte Zusammenarbeit weiterentwickeln RECHTSPRECHUNG SVG 15 Führerausweis

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/9597 20. Wahlperiode 22.10.13 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 14.10.13 und Antwort des Senats Betr.: Verkehrssicherheit

Mehr

Herzlich willkommen. Robert Jetter

Herzlich willkommen. Robert Jetter Handout Überholen 4 Herzlich willkommen Robert Jetter Fahrlehrerberufsschule Zürich 2007 Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Seite 3 Unser heutiges Thema: Überholen GRUNDSATZ IM ZWEIFEL NIE!

Mehr

Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern.

Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern. Verkehr und Infrastruktur (vif) Anwendungsbereich Diese Richtlinie ergänzt die gesetzlichen Vorgaben der Signalisationsverordnung SSV für die Parkierung. Sie gilt auf allen Strassen im Kanton Luzern. Grundsätze

Mehr

Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Neue Wege zur Fahrradstadt Freising

Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD. Neue Wege zur Fahrradstadt Freising Verkehrsclub Deutschland e.v. VCD Neue Wege zur Fahrradstadt Freising Wer ist der VCD? Verkehrsclub für alle Alternative Interessenvertretung Mobilitätsberatung Verbraucherschutz Schutzbriefe und mehr

Mehr

Umtausch eines ausländischen Führerausweises

Umtausch eines ausländischen Führerausweises 1. Notwendige Dokumente Umtausch eines ausländischen Führerausweises 1.1 Formular Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises ; 1.2 Bestätigung eines ermächtigten Optikers oder eines Arztes

Mehr

Statistisches Bundesamt

Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt Wiesbaden, 13. Juli 2006 Pressekonferenz Unfallgeschehen im Straßenverkehr 2005 am 13. Juli 2006 in Berlin Statement von Präsident Johann Hahlen Es gilt das gesprochene Wort 1.

Mehr

Name des Halters Vorname des Halters Beruf. Telefon Mobiltelefon E-Mail. Telefon Mobiltelefon E-Mail. Name des Halters Vorname des Halters Beruf

Name des Halters Vorname des Halters Beruf. Telefon Mobiltelefon E-Mail. Telefon Mobiltelefon E-Mail. Name des Halters Vorname des Halters Beruf Schadenanzeige für Ereignisse mit im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen Art. 74 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) in Verbindung mit Art. 41 der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) Fragen zum ausländischen

Mehr

Ordnungsbussenverordnung (OBV)

Ordnungsbussenverordnung (OBV) Ordnungsbussenverordnung (OBV) Änderung vom 17.08.2005 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Anhang 1 der Ordnungsbussenverordnung vom 4. März 1996 1 wird gemäss Beilage geändert. II Diese Änderung

Mehr

Reißverschluss verfahren

Reißverschluss verfahren Reißverschluss verfahren StVO Inhaltsverzeichnis 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge Zeichen und Verkehrseinrichtungen Anlage 3 zu 42 Abs. 2 Abschnitt 12 Sonstige Verkehrsführung Für wen

Mehr

asa Über erfolgreiche Führerprüfungen Statistik der Führerprüfungen 2014

asa Über erfolgreiche Führerprüfungen Statistik der Führerprüfungen 2014 Communiqué de presse Über 120 000 erfolgreiche Führerprüfungen Statistik der Führerprüfungen 2014 Die Nachfrage nach Führerausweisen bleibt in allen Kategorien unverändert hoch. Das zeigen die jährlichen

Mehr

E-Bikes. Mit Sicherheit leichter ans Ziel

E-Bikes. Mit Sicherheit leichter ans Ziel E-Bikes Mit Sicherheit leichter ans Ziel Locker in die Pedale treten, rasch vorankommen und jeden Hügel leicht bewältigen. Die Unterstützung durch einen Elektromotor beim Radfahren hat viele Vorteile.

Mehr

Handout. Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram

Handout. Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram 7 Handout Rücksicht gegenüber Fussgängern Verhalten gegenüber Bus und Tram GRUNDSATZ RESPEKTIERE ANDERE VERKEHRSPARTNER Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Unser Thema OEV Fussgänger =Verkehrspartner

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 52. Jahrgang 5/6.2009

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 52. Jahrgang 5/6.2009 VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 52. Jahrgang 5/6.2009 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 18 Die Grenzen der Verkehrssicherheit RECHTSPRECHUNG SVG 19 Rechtsüberholen

Mehr

Schülertransporte. Überblick über einige rechtliche Aspekte (Stand April 2015) bfu-grundlagen. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Schülertransporte. Überblick über einige rechtliche Aspekte (Stand April 2015) bfu-grundlagen. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu-grundlagen 2.224.01-04.2015 Schülertransporte Überblick über einige rechtliche Aspekte (Stand April 2015) bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Impressum Herausgeberin Kontaktpersonen bfu Beratungsstelle

Mehr

10.04.2013. Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte)

10.04.2013. Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Themen 1. Blauer Ausweis mit Kategorie D2 (altrechtlich) Umtausch gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat 2. Kategorie D1 (neurechtlich)

Mehr

Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen?

Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen? Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen? Allgemein Wenn Ihnen Feuerwehrfahrzeuge oder Rettungswagen mit eingeschalteter Lautwarnvorrichtung (Martinshorn und Blaulicht) im Straßenverkehr

Mehr

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR

DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR DAS INFORMATIONSORGAN FÜR VERKEHRSRECHT DER DIENSTABTEILUNG VERKEHR VK Bulletin Nr. 11/12, November/Dezember 2005, 48. Jahrgang eine Beilage der Stapo-Info KOMMENTAR 42 Die Fehlerquote im Verkehr minimieren

Mehr

Licht an. Jetzt auch am Tag.

Licht an. Jetzt auch am Tag. Licht an. Jetzt auch am Tag. Mehr Licht für mehr Sicherheit. Fahrzeuge mit eingeschaltetem Abblend oder Tagfahrlicht werden früher gesehen, und das Unfallrisiko wird merklich gesenkt. «Licht am Tag» ist

Mehr

Beilage Arbeitshilfe Nr. 8

Beilage Arbeitshilfe Nr. 8 Beilage Arbeitshilfe Nr. 8 Aufgrund neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie der Veröffentlichung eines neuen Emittentenleitfadens durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Mehr

Kinder sehen und verstehen

Kinder sehen und verstehen Kinder sehen und verstehen Theoretische u. Praktische Übungen für f r Schulanfänger nger und Vorschulbereich (Kindergärten) rten) Erste Klassen Stadt Frankfurt am Main, Straßenverkehrsamt Abteilung 36.2

Mehr

Erläuterungen zum Führerausweis auf Probe

Erläuterungen zum Führerausweis auf Probe Bundesamt für Strassen Office fédéral des routes ASTRA OFROU Ufficio federale delle strade Uffizi federal da vias USTRA UVIAS Eidg. Dep. für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Dép. fédéral de l

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage 10. Mai 2016 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Bill (GRÜNE) vom 03.05.2016 und Antwort des Senats - Drucksache 21/4315 - Betr.: Unfallstatistik Radverkehr Mit der Drs. 21/721 wurde die

Mehr

Bekanntmachung der Richtlinie über die Änderung des Fragenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung

Bekanntmachung der Richtlinie über die Änderung des Fragenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung Bekanntmachung der Richtlinie über die Änderung des Fragenkatalogs für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung Veröffentlicht am Montag, 1. Juli 2013 (BAnz AT 01.07.2013 B2) BLAU // Veröffentlicht am Freitag,

Mehr

Via sicura Massnahmenpakete wie geht es nun weiter, wie unterstützt der Bund?

Via sicura Massnahmenpakete wie geht es nun weiter, wie unterstützt der Bund? Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK 11. Kongress zur urbanen Sicherheit KSSD/SVSP Via sicura Massnahmenpakete wie geht es nun weiter, wie unterstützt der Bund?

Mehr

Strassenverkehrsrecht Referat für den Verein RePrAG vom 9. November 2016

Strassenverkehrsrecht Referat für den Verein RePrAG vom 9. November 2016 GER IC H TE K ANTON A ARGA U Strassenverkehrsrecht Referat für den Verein RePrAG vom 9. November 2016 30. Januar 2014 30. Januar 2014 Vorstellung Reto Leiser Gerichtspräsident am Bezirksgericht Aarau Mitglied

Mehr

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit 1. Du kommst an eine Straße mit diesem Verkehrszeichen. Darfst du in die Straße mit deinem Fahrrad einfahren? ( Ja, ich darf einfahren ( Nein, es ist nicht erlaubt 2. Darfst du dich als Radfahrer an andere

Mehr

Vor der Haustür. Hinweise!

Vor der Haustür. Hinweise! Vor der Haustür Du kennst Dich in Deiner Straße sicher gut aus. Denke daran, trotzdem auf andere Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge zu achten, wenn Du aus der Haustür gehst. Erläutern Sie Ihrem Kind die

Mehr

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps

Sicher Rad fahren Regeln und Tipps Sicher Rad fahren Regeln und Tipps Bochum, September 2010 Klaus Kuliga ADFC Bochum Ideale Verhältnisse... 2 ... und tägliche Realität 3 Sicher Rad fahren Warum? Radfahrer können durch ihr Verhalten zur

Mehr

Müdigkeit am Steuer. Wach ans Ziel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Müdigkeit am Steuer. Wach ans Ziel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Müdigkeit am Steuer Wach ans Ziel bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Schlafen Sie sich wach Bei rund 10 20 % aller Verkehrsunfälle ist Müdigkeit im Spiel. Nicht nur das Einschlafen am Steuer ist gefährlich,

Mehr

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Seit 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im

Mehr

Die Vorinstanz schliesst auf Abweisung der Beschwerde.

Die Vorinstanz schliesst auf Abweisung der Beschwerde. III. Verwaltungsgerichtshof. Entscheid vom 23. Februar 1999 in der Beschwerdesache (3A 98 164), R., Beschwerdeführer, gegen die Kommission für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr des Kantons Freiburg,

Mehr

5194 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 93/2014 betreffend Beschwerderecht der Gemeinden zur Anfechtung von KESB-Beschlüssen

5194 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 93/2014 betreffend Beschwerderecht der Gemeinden zur Anfechtung von KESB-Beschlüssen Antrag des Regierungsrates vom 6. Mai 2015 5194 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 93/2014 betreffend Beschwerderecht der Gemeinden zur Anfechtung von KESB-Beschlüssen (vom............)

Mehr

Fahrzeugähnliche Geräte

Fahrzeugähnliche Geräte Fahrzeugähnliche Geräte Mit Spass und Sicherheit unterwegs bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Bewegung draussen macht Spass, erst recht mit fahrzeugähnlichen Geräten. Mit Einsatz der eigenen Körperkraft

Mehr

Kinder unterwegs im Verkehr

Kinder unterwegs im Verkehr Kinder unterwegs im Verkehr Ursachen von Kinderunfällen im Straßenverkehr Kind Autofahrer Unfallauslösende kindliche Verhaltensweisen: Fußgänger (50 %) plötzliches Überqueren der Fahrbahn ohne auf den

Mehr

PR-Maßnahmen 2015: Rückblick Themen und Ergebnisse

PR-Maßnahmen 2015: Rückblick Themen und Ergebnisse PR-Maßnahmen 2015: Rückblick Themen und Ergebnisse Thema 1: Mythen im Verkehrsrecht (Umsetzung in 2014, Flankierung in 2015) Idee: Verkehrsmythen gibt es viele. Sie führen zu Fehlverhalten im Straßenverkehr.

Mehr

Die nachfolgend wiedergegebenen statistischen Angaben sind entnommen

Die nachfolgend wiedergegebenen statistischen Angaben sind entnommen Die nachfolgend wiedergegebenen statistischen Angaben sind entnommen - dem Bericht Verkehrsunfälle Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln im Straßenverkehr, Statistisches

Mehr

Fachvereinigung Omnibus und Touristik. Haltestellen

Fachvereinigung Omnibus und Touristik. Haltestellen Haltestellen Der Sicherung der Haltestellen kommt eine bedeutende Aufgabe zu, denn das Ein- und Aussteigen, das Warten an den Haltestellen und das Überqueren der Fahrbahn auf dem Weg zur Haltestelle stellen

Mehr

Auto Ecole Zenner Fragenblatt

Auto Ecole Zenner Fragenblatt Frage Nummer 60 Mit 40 km/h legt ein Fahrzeug pro Sekunde: 1 Meter zurück. 12 Meter zurück. 20 Meter zurück. Frage Nummer 61 Eine Sicherheitslinie Darf nie überfahren werden, weder ganz noch teilweise.

Mehr

Bildung einer Rettungsgasse: So geht s!

Bildung einer Rettungsgasse: So geht s! Verkehrsexperten informieren Bildung einer Rettungsgasse: So geht s! Warum ist eine Rettungsgasse wichtig? Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es? Wie verhält man sich richtig? ADAC Wir machen Mobilität

Mehr

Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Verkehrsregelnverordnung (VRV) Verkehrsregelnverordnung (VRV) Änderung vom 17.08.2005 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 1 wird wie folgt geändert: Art. 3 Abs. 1 1 Der Fahrzeugführer

Mehr

Müdigkeit am Steuer. Wach ans Ziel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Müdigkeit am Steuer. Wach ans Ziel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Müdigkeit am Steuer Wach ans Ziel bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Brennen Ihnen beim Autofahren die Augen oder gähnen Sie dauernd? Halten Sie an und machen Sie einen Turboschlaf von 15 Minuten.

Mehr

Erste Schritte im Strassenverkehr

Erste Schritte im Strassenverkehr Erste Schritte im Strassenverkehr Auf dem Weg zur Selbstständigkeit bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Für Kinder ist der Strassenverkehr gleichermassen Faszination und Herausforderung. Gefahren sind

Mehr

Verkehrsunfallstatistik

Verkehrsunfallstatistik Verkehrsunfallstatistik 1 Verkehrsunfallstatistik 2014 Vergleichszahlen Stand: 19.03.2015 Land PD OS PI EL/GB Gesamtunfälle 202.461 (200.914) 33.191 (32.622) 9.960 (10.163) Getötete Personen 446 (412)

Mehr

Änderung des Fragenkatalogs für die theoretische Führerscheinprüfung

Änderung des Fragenkatalogs für die theoretische Führerscheinprüfung aktuelle Bilder Deutscher Fahrschulverlag aktuelle Fragen + Variantenbilder l v e r D e u t s c h e r F a h r s c h u l a g Änderung des Fragenkatalogs für die theoretische Führerscheinprüfung Prüfungsrelevant

Mehr

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Bahnhofstrasse 15 6002 Luzern Telefon 041-228 51 55 Telefax 041-210 65 73 buwd@lu.ch www.lu.ch Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund

Mehr

Auch im Alter sicher in der Stadt mobil

Auch im Alter sicher in der Stadt mobil Auch im Alter sicher in der Stadt mobil Die Straßen werden voller, die Autos fahren schneller, die Überwege werden immer länger. Aus der Sicht der Seniorinnen und Senioren verändert sich das Tempo in der

Mehr

15- bis 17-Jährige im Straßenverkehr: Mehr Mobilität, höheres Unfallrisiko. Unfallstatistik 2011

15- bis 17-Jährige im Straßenverkehr: Mehr Mobilität, höheres Unfallrisiko. Unfallstatistik 2011 15- bis 17-Jährige im Straßenverkehr: Mehr Mobilität, höheres Unfallrisiko Unfallstatistik 2011 Mit dem 15. Geburtstag beginnt für Jugendliche ein neues Kapitel ihrer Verkehrsbeteiligung. Sie können nun

Mehr

Wie gefährlich ist der Grünpfeil?

Wie gefährlich ist der Grünpfeil? Wie gefährlich ist der Grünpfeil? Siegfried Brockmann Leiter Unfallforschung der Versicherer (UDV) Berlin, 19. Januar 2015 2 Forschungsziele Übersicht zur Anwendungspraxis Verhalten und Akzeptanz Verkehrsablauf

Mehr

Handout. Signale, Markierungen, Zeichen

Handout. Signale, Markierungen, Zeichen 1 Handout Signale, Markierungen, Zeichen GRUNDSATZ SIGNALE sind die sicherste und günstigsten Informanten Bitte schalten Sie Ihr Handy aus. Vielen Dank. Thema Signale Markierungen Zeichen Weshalb Signale,

Mehr

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 53. Jahrgang

VK bulletin. Inhalt dieser Ausgabe. Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 53. Jahrgang VK bulletin Das Informationsorgan für Verkehrsrecht der Dienstabteilung Verkehr, 53. Jahrgang 1.2010 Inhalt dieser Ausgabe KOMMENTAR 2 Entwicklungen frühzeitig erkennen RECHTSPRECHUNG SVG 3 Keine Immunität

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4315 21. Wahlperiode 10.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Bill (GRÜNE) vom 03.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Unfallstatistik

Mehr

Mobil bleiben. asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE

Mobil bleiben. asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE Mobil bleiben Sicher unterwegs asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE Sichere Autofahrt Autofahren ist auch im Alter

Mehr

Was ist generell bei den Fahrzeugenlenkern zu beachten!

Was ist generell bei den Fahrzeugenlenkern zu beachten! Pferdetransporte Ausgangslage: Beim Transport von Turnierpferden können verschiedene Transportmittel eingesetzt werden. Das geeignete Fahrzeug muss die tierschutzrelevanten Grundlagen sowie die Auflagen

Mehr

Tipps und Infos rund ums Blinken

Tipps und Infos rund ums Blinken Verkehrsexperten informieren Impressum Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v. (ADAC) Ressort Verkehr, Am Westpark 8, 81373 München www.adac.de/verkehrs-experten Tipps und Infos rund ums

Mehr

Auto Ecole Zenner. Auto Ecole Zenner Fragenblatt By Decker Jerome Seite 1. Frage Nummer 107. Frage Nummer 108.

Auto Ecole Zenner. Auto Ecole Zenner Fragenblatt By Decker Jerome Seite 1. Frage Nummer 107. Frage Nummer 108. Frage Nummer 107 Gilt die Gurtpflicht ebenfalls für Passagiere die auf den Rücksitzen Platz genommen haben? Nein Frage Nummer 108 Was die Reifen betrifft: Die Reifen dürfen keine Mängel aufweisen. Eine

Mehr

Vorläufige Verkehrsunfallbilanz 2014

Vorläufige Verkehrsunfallbilanz 2014 Vorläufige Verkehrsunfallbilanz 2014 I. Trends/Entwicklungen Verkehrsunfallentwicklung insgesamt um 2,4 % rückläufig Rückgang der Getöteten um 18,2 % aber Anstieg der Verletzten um 4,4 % - Rückgang der

Mehr

Faktenblatt. Öffentlicher Verkehr und Vortrittsregelung 2010/11

Faktenblatt. Öffentlicher Verkehr und Vortrittsregelung 2010/11 Klosbachstrasse 48 8032 Zürich Telefon 043 488 40 30 Telefax 043 488 40 39 info@fussverkehr.ch www.fussverkehr.ch www.mobilitepietonne.ch www.mobilitapedonale.ch Faktenblatt 2010/11 Öffentlicher Verkehr

Mehr

Auto Ecole Zenner Fragenblatt "Die Bodenhaftung von " Regenreifen " garantiert mir eine einwandfreie Straßenlage."

Auto Ecole Zenner Fragenblatt Die Bodenhaftung von  Regenreifen  garantiert mir eine einwandfreie Straßenlage. Fragenblatt 1-59 Frage Nummer 1 Welches Risiko besteht bei Regen? Der Bremsweg kann länger werden. "Die Bodenhaftung von " Regenreifen " garantiert mir eine einwandfreie Straßenlage." Die Scheibenwischer

Mehr

Schule. Leitfaden Pedibus. Zusammen. Zu Fuss. Zur Schule. Mit Unterstützung vom

Schule. Leitfaden Pedibus. Zusammen. Zu Fuss. Zur Schule. Mit Unterstützung vom Schule Leitfaden Pedibus Zusammen. Zu Fuss. Zur Schule. Mit Unterstützung vom Pedibus Freiburg fribourg@pedibus.ch ) 026 915 30 74 Pedibus-Beratungsstelle Romandie / VCS coordination.pedibus@ate.ch ) 022

Mehr

Baden-Württemberg INNENMINISTERIUM PRESSESTELLE

Baden-Württemberg INNENMINISTERIUM PRESSESTELLE Baden-Württemberg INNENMINISTERIUM PRESSESTELLE PRESSEMITTEILUNG 19. Februar 2015 Verkehrsunfallbilanz 2014 Innenminister Reinhold Gall: Mehr als jeder fünfte Verkehrstote ist ein Motorradfahrer Schwerpunktkontrollen

Mehr

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik 901.022 vom 28. November 2007 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 12 Absatz

Mehr

Informationsveranstaltung Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen

Informationsveranstaltung Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen Baudepartement Verkehrsamt Schlagstrasse 82 Postfach 3214 6431 Schwyz Telefon 041 819 11 24 Telefax 041 819 21 78 www.sz.ch/verkehrsamt Informationsveranstaltung Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen

Mehr

Sicherheit im Straßenverkehr Unfalllage 2010

Sicherheit im Straßenverkehr Unfalllage 2010 Sicherheit im Straßenverkehr Unfalllage 2010 Mastertitelformat bearbeiten Master-Untertitelformat bearbeiten 1 Verkehrssicherheit 2010 Verkehrsunfall-Bilanz 2010: Unfälle gesamt: 64.375 [+ 812] davon 11,2

Mehr

Dringliche Einsatzfahrt Dringliche Einsatzfahrt

Dringliche Einsatzfahrt Dringliche Einsatzfahrt Dringliche Einsatzfahrt 1 06.03.2015 Dringliche Einsatzfahrt Persönliches Pius Bernasconi Stv Leiter VSP Alexandre Vonwil Stv Oberstaatsanwalt NW 2 06.03.2015 Dringliche Einsatzfahrt Referat Psychische

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/721 21. Wahlperiode 16.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Bill (GRÜNE) vom 09.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Unfallstatistik

Mehr

Der ältere Lkw-Fahrer ein Problem der Zukunft? Unfall- und Sicherheitslage, Belastungsschwerpunkte, Handlungsbedarf

Der ältere Lkw-Fahrer ein Problem der Zukunft? Unfall- und Sicherheitslage, Belastungsschwerpunkte, Handlungsbedarf DVR-Presseseminar Sicherheit von Nutzfahrzeugen 24./25.11.2008 Der ältere Lkw-Fahrer ein Problem der Zukunft? Unfall- und Sicherheitslage, Belastungsschwerpunkte, Handlungsbedarf Dr. Wolfgang Fastenmeier

Mehr

ADFC-Fahrradklima-Test 2014

ADFC-Fahrradklima-Test 2014 aktualisiert am 02.03.2015 ADFC-Fahrradklima-Test 2014 Auswertung Hannover Gesamtleitung und Kontakt: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. Friedrichstraße 200 10117 Berlin Telefon: 030 2091498-0 Telefax:

Mehr

AUTOFAhren im AlTer. asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE

AUTOFAhren im AlTer. asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE AUTOFAhren im AlTer Flott unterwegs asa, Vereinigung der Strassenverkehrsämter bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER

Mehr

Anlage 9 (zu 25 Abs. 3) In Kraft getreten am 19.01.2013. Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein

Anlage 9 (zu 25 Abs. 3) In Kraft getreten am 19.01.2013. Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein Anlage 9 (zu 25 Abs. 3) In Kraft getreten am 19.01.2013 Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein A. Vorbemerkungen Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von

Mehr

Sanierung von unfallhäufungsstellen (SAnuS)

Sanierung von unfallhäufungsstellen (SAnuS) Ausschreibung: VSS-WEITERBILDUNGSKURS Sanierung von unfallhäufungsstellen (SAnuS) 8. Sept. 10. Sept. 17. Sept. 21. Sept. 2015 VSS-Geschäftsstelle, Zürich VSS-Weiterbildungskurs Sanierung von Unfallhäufungsstellen

Mehr

Sprache: Deutsch / Sprache: Deutsch

Sprache: Deutsch / Sprache: Deutsch Die wichtigsten Verkehrsregeln für Fahrrad-Fahrer in Deutschland - Es handelt sich hier um keine abschließende Aufzählung der notwendigen Verkehrsregeln. - Die Erklärungen sind bewusst sprachlich einfach

Mehr