Titel: Richtlinie Abrechnung und Einzug
|
|
- Irma Mina Albrecht
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Titel: Richtlinie Abrechnung und Einzug Richtlinie Verfahrensweise Leitlinie Sonstiges: Advocate Health Care Umfang: System Standort: Abteilung: I. ZWECK A. Der grundlegende Zweck von Advocate Health Care (AHC) ist die Bereitstellung von Qualitäts-Gesundheitsversorgung und gesundheitsbezogenen Leistungen, die die Bedürfnisse der Individualpersonen und Familien, die in Gemeinden leben, denen AHC Leistungen bereitstellt, wirksam und effizient nachkommen. Zum Zwecke dieser Richtlinie bezieht sich AHC auf die gemeinnützigen Krankenhäuser: BroMenn Medical Center, Christ Medical Center, Condell Medical Center, Eureka Hospital, Good Samaritan Hospital, Good Shepherd Hospital, Illinois Masonic Medical Center, Lutheran General Hospital, Sherman Hospital, South Suburban Hospital und Trinity Hospital. II. RICHTLINIE A. Die Richtlinie beschreibt die Maßnahmen, die AHC vornehmen kann, um Krankenhausgebühren für an AHC-Patienten bereitgestellte Leistungen einzuziehen. Die Richtlinie beschreibt auch das Verfahren und die Zeitrahmen, die diesen Einzugshandlungen zugeordnet sind, die Maßnahmen, die AHC im Falle der Nichtzahlung vornehmen kann, sowie die angemessenen Bemühungen, die AHC anwenden muss, um zu bestimmen, ob ein Patient einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat. B. Diese Richtlinie definiert, wie AHC mit Patienten mit Bezug zu fälligen Beträgen für durch AHC erbrachte Leistungen kommuniziert. C. Diese Richtlinie definiert auch Umstände, unter denen AHC Patientenkonten auf uneinbringliche Forderungen abschreiben kann und das Verfahren der Kontrolle und Überwachung der Abschreibung von Patientenkonten. D. AHC betreibt keine außergewöhnlichen Einzugshandlungen, wie in Paragraf 501(r) des Internal Revenue Code (Abgabenordnung der USA) dargestellt. E. Die vorliegend angegebenen Richtlinien und Verfahrensweisen bezwecken, Paragraf 501(r) des Internal Revenue Code (Abgabenordnung der USA) und dazu in Bezug stehende Richtlinien einzuhalten. 1
2 F. Die abschließende Befugnis zur Festlegung, ob AHC angemessene Bemühungen vorgenommen hat, um die FAP-Anspruchsberechtigung festzulegen, liegt bei der Shared Revenue Cycle Organization (Finanzausgleichszyklusorganisation) von AHC. III. DEFINITIONEN/ABKÜRZUNGEN A. Antrag: Bedeutet ein Antrag auf finanzielle Unterstützung, der durch einen Patienten auszufüllen ist. B. Antragsfrist: AHC nimmt einen Antrag auf finanzielle Unterstützung während der Antragsfrist an und bearbeitet diesen. Die Antragsfrist beginnt an dem Datum, an welchem dem Patienten die Versorgung bereitgestellt wird, und endet am 240. Tag nach dem Datum der ersten Rechnungsaufstellung für die Versorgung. C. Abschreibung uneinbringlicher Forderungen: Eine Anpassung eines Patientenkontos für Beträge, die als uneinbringlich angesehen werden, der Patient hat jedoch die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag zu bezahlen. Diese Feststellung gründet sich auf die Verwendung festgelegter Einzugskriterien und wird nur vorgenommen, nachdem ein Betrag in Rechnung gestellt und angemessene Folgebemühungen bezüglich des Einzugs gemacht wurden. D. Vertragliche Anpassung: Eine auf ein Patientenkonto gebuchte Anpassung zur Wiedergabe des Unterschieds zwischen den Gesamtgebühren des Patienten zu festgelegten Raten und der tatsächlich durch Dritte Zahler gemäß den Bestimmungen oder vertraglichen Absprachen erwarteten Rückerstattung. E. Außerordentliche Einzugshandlungen (ECAs extraordinary collection actions): Diese Maßnahmen sind Einzugshandlungen, die ein rechtliches oder gerichtliches Verfahren erfordern und außerdem andere Handlungen, wie den Verkauf von Schulden an eine andere Partei oder das Melden von nachteiligen Informationen an Kreditvermittlungsagenturen oder -büros, umfassen können. AHC befasst sich weder mit ECAs noch gestattet sie deren Einzugshändlern das Befassen mit ECAs. F. Finanzielle Unterstützung: Finanzielle Unterstützung bedeutet durch AHC an Patienten angebotene Unterstützung, die bestimmten finanziellen und anderen Anspruchskriterien nachkommen, wie in der Richtlinie Finanzielle Unterstützung (FAP) von Advocate definiert, um ihnen zu helfen, die finanziellen Ressourcen zu beschaffen, die erforderlich sind, um für medizinisch notwendige Versorgung oder Notfallversorgung zu bezahlen, die durch AHC in einem Krankenhausumfeld bereitgestellt wird. Patienten, die einen Anspruch haben, können nicht versicherte Patienten, Patienten mit niedrigem Einkommen und diejenigen Patienten umfassen, 2
3 die teilweise Deckung haben, jedoch nicht in der Lage sind, den Gesamtbetrag oder einen Teil des Restbestands ihrer Arztrechnungen zu bezahlen. Finanzielle Unterstützung beinhaltet keine vertragliche Vergütung von Versicherungsunternehmen und sonstigen Krankenversicherungsdeckung durch Dritte. G. Laienverständliche Zusammenfassung (Plain Language Summary (PLS)): eine laienverständliche Zusammenfassung der FAP von AHC beinhaltet: 1) eine kurze Beschreibung der Anspruchsanforderungen und angebotenen Unterstützung; 2) eine Auflistung der Webseite und physischen Standorte, wo die Anträge auf finanzielle Unterstützung beschafft werden können; 3) Anleitungen zur Beschaffung einer kostenlosen Papierkopie der Richtlinie Finanzielle Unterstützung; 4) Kontaktinformationen über die Unterstützung beim Antragsverfahren; 5) Verfügbarkeit von Übersetzungen der FAP und damit in Bezug stehenden Dokumente in andere Sprachen; und 6) eine Erklärung, die bestätigt, dass den Patienten, die als für finanzielle Unterstützung anspruchsberechtigt festgestellt wurden, nicht mehr in Rechnung gestellt wird, als diejenigen Beträge, die üblicherweise für Notfälle- oder medizinisch notwendige Leistungen in Rechnung gestellt werden. H. Angemessene Bemühungen: AHC unternimmt angemessene Bemühungen, um dem Patienten eine Mitteilung der FAP von AHC durch Anbieten einer laienverständlichen Zusammenfassung der FAP vor der Entlassung aus dem Krankenhaus bereitzustellen. AHC unternimmt außerdem die nachstehenden Schritte zur Information der Patienten über die FAP von AHC. 1. Unvollständige Anträge: Wenn der Patient und/oder die Familie einen unvollständigen Antrag einreicht/en, stellt das Krankenhaus eine schriftliche Mitteilung bereit, die beschreibt, welche zusätzliche/n Informationen oder Dokumentation benötigt werden. 2. Vollständige Anträge: Wenn der Patient und/oder die Familie eines Patienten einen vollständigen Antrag auf finanzielle Unterstützung einreicht/en, stellt AHC eine schriftliche Mitteilung bereit, die eine zeitgerechte Feststellung darüber dokumentiert, ob ein Patient einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat und teilt dem Patienten die Feststellung schriftlich mit (einschließlich ggf. die Unterstützung, auf die der Patient einen Anspruch hat) und die Grundlage dieser Festlegung. Diese Mitteilung beinhaltet auch den Prozentbetrag der finanziellen Unterstützung (bei genehmigten Anträgen) oder den/die Grund/Gründe für dessen Ablehnung sowie die durch den Patienten und/oder ggf. die Familie zu erwartende Zahlung. Der Patient und/oder die Familie 3
4 empfangen während der Bewertung eines vollständigen Antrags weiterhin Aufstellungen. 3. Patientenerklärungen: AHC versendet eine Reihe von Aufstellungen, die das Konto des Patienten und den fälligen Betrag beschreiben. Die Aufstellungen des Patienten beinhalten eine Anforderung dahingehend, dass der Patient dafür verantwortlich ist, AHC bezüglich verfügbarer Deckung durch Krankenversicherung zu informieren; sie beinhalten weiterhin eine Mitteilung über die Richtlinie Finanzielle Unterstützung von AHC, eine Telefonnummer zur Anfrage auf finanzielle Unterstützung und die Webseitenadresse, unter der Dokumente über die Richtlinie Finanzielle Unterstützung beschafft werden können. 4. AHC-Webseite: Auf der Webseite von AHC wird an hervorstehender Stelle eine Mitteilung dahingehend veröffentlicht, dass finanzielle Unterstützung verfügbar ist zusammen mit einer Erklärung des Antragsverfahrens zur finanziellen Unterstützung. AHC veröffentlicht auf der Webseite von AHC ihre Richtlinie Finanzielle Unterstützung mit einer Liste der Anbieter, die durch die FAP gedeckt und nicht gedeckt sind, die laienverständliche Zusammenfassung, den Antrag auf finanzielle Unterstützung und die Richtlinie Rechnungsstellung und Einzug. AHC hält auf Anfrage kostenlose Papierkopien dieser Dokumente in der Notfallabteilung und den Patientenregistrierungsbereichen der Krankenhäuser verfügbar. IV. VERFAHRENSWEISE A. Kommunikationen mit dem Patienten: Sobald wie dies im Zahlungszyklus möglich ist, erhalten die Patienten schriftliche oder mündliche Kommunikationen mit Bezug zu ihren ausstehenden Beträgen sowie die Zahlungswartung seitens AHC. Jede Kommunikation mit dem Patienten beinhaltet eine Mitteilung über die Verfügbarkeit der FAP, eine Telefonnummer für zusätzliche Informationen und die Webseitenadressen, wo Kopien der FAP und damit in Bezug stehende Dokumente beschafft werden können. AHC bietet allen Patienten vor der Entlassung aus dem Krankenhaus eine Kopie der laienverständlichen Zusammenfassung der FAP an. Nicht versicherten Patienten werden 60 Tage und 3 patientenfreundliche Aufstellungsschreiben gegeben, die die FAP beschreiben, ehe sie eine Aufstellung mit einem zu zahlenden Betrag erhalten. B. Finanzielle Unterstützung: AHC verfolgt die Praxis, Patienten bei der Sicherung von Erstattungen durch verfügbare Drittressourcen zu unterstützen. Den Patienten wird finanzielle Beratung bereitgestellt, um ihnen bei der Identifikation verfügbarer 4
5 Krankenversicherungsdeckungsprogramme des Bundes oder der Bundesstaaten zu helfen, die ihnen möglicherweise zur Verfügung stehen, sowie zur Festlegung der Anspruchsberechtigung nach der FAP. Einzugsaktivitäten werden vorerst eingestellt, bis das Ergebnis dieser Festlegungen vorliegt, Patientenaufstellungen werden jedoch weiterhin versendet. Die finanzielle Unterstützung durch AHC, die Kriterien, die zur Berechnung des Betrags der Ermäßigung verwendet werden, die Maßnahmen, die AHC unternimmt, um die FAP verbreitet in der durch AHC versorgten Gemeinschaft zu veröffentlichen, die durch AHC zur Festlegung der Anspruchsberechtigung auf finanzielle Unterstützung verwendeten Verfahren und das Antragsverfahren werden ausführlich in der AHC System-Richtlinie, Richtlinie Finanzielle Unterstützung beschrieben. C. Zahlungspläne: AHC bietet Patienten, die Schwierigkeiten bei der Zahlung ihrer Rechnung erwarten, zinsfreie verlängerte Zahlungspläne an. D. Einzugsmaßnahmen im Falle der Nichtzahlung: Im Falle der Nichtzahlung werden aufgrund der ausstehenden Kontenbeträge, Haftung Dritter für die Rückerstattung, der Anspruchsberechtigung des Patienten auf Förderungen oder finanzielle Unterstützung durch die Regierung, Patientenkooperation, Zahlungsgeschichte oder Geschichte uneinbringlicher Forderungen und/oder der Unfähigkeit, den Patienten zu ermitteln, verschiedene Einzugsmaßnahmen verwendet. Einzugsmaßnahmen können die Beschwerde gegen eine Weigerung eines Dritten Zahlers; Folgekommunikationen mit dem Dritten Zahler; Aufstellungen, Briefe und Telefonanrufe an den Patienten zum Angebot finanzieller Unterstützung und/oder zur Zahlungsaufforderung und abschließende Mitteilung an den Patienten oder Bürgen dahingehen beinhalten, das das Konto säumig ist, und spätestens 120 Tage ab dem Datum der ersten Rechnungsstellung, mit welcher der Patient bezüglich des geschuldeten Betrages in Kenntniss gesetzt wurde, einem Inkassobüro zur Einziehung weitergeleitet werden. Rechtliche Schritte können ebenfalls durch AHC gegen einen für das säumige Konto zahlungsverantwortlichen Dritten eingeleitet werden. E. Uneinbringliche Forderungen: Konten können nur dann als uneinbringliche Forderungen abgeschrieben werden, wenn das Konto im Wege einer Schlussrechnung verfügbaren Dritten Zahler/n und den Patienten/Bürgen in Rechnung gestellt wurde, festgelegte Rechnungsstellung und Folgekommunikationen stattgefunden haben, vernünftige Bemühungen unternommen wurden, um den Patienten bezüglich der Verfügbarkeit finanzieller Unterstützung in Kenntnis zu setzen, Zahlungszeitrahmen erloschen sind und das Konto als uneinbringlich festgelegt wurde. Konten, die als uneinbringlich identifiziert wurden, werden regelmäßig dem Direktor der Kundendienstleitungen der Finanzausgleichszyklusorganisation (Shared Revenue Cycle Organization) eingereicht 5
6 und sind zeitgerecht zur Abschreibung zu genehmigen, um die Verweisung zu einem Drittinkassobüro zu beschleunigen. F. Externe Einzugsmaßnahmen: Zur Sicherstellung, dass nur geeignete Konten auf uneinbringliche Forderungen abgeschrieben werden und nur nachdem vollständige Rechnungsstellung und Einzugsbemühungen unternommen wurden, einschließlich geeigneter Verweisung an eine externe Einzugsfirma, überprüft das Kundendienstleitungsteam die Abschreibung uneinbringlicher Forderungen zur Genehmigung. Unter Verwendung festgelegter Einzugskriterien und genehmigter Abschreibungsermächtigungsgrenzen (siehe AHC-System-Richtlinie # , Anpassungstransaktionen Patientenkonten) kann der Direktor der Kundendienstleitungen entweder die Abschreibung genehmigen oder dem Vizepräsidenten des Finanzausgleichszyklus die geeignete Maßnahme empfehlen. (Die Konten können aufgrund eines festgestellten Zahlers, des ausstehenden Betrages und der Zahlungsaktivitätsparameter auch automatisch an eine externe Firma zum Einzug durch das Patientenkontosystem übertragen werden. Eine System-erzeugte Liste dieser Konten wird erzeugt und durch den Manager der Finanzdienstleistungen des Patienten vor der Überweisung überprüft. G. Umsetzung: Der Shared Revenue Cycle Organization obliegt die Umsetzung dieser Richtlinie und die Entwicklung Standort-spezifischer Betriebsvorgehensweisen der Abteilung. V. QUERVERWEISE A. AHC-System-Richtlinie: Medizinische Notfallbehandlung in Advocate Krankenhäusern B. AHC-System-Richtlinie: Richtlinie Finanzielle Unterstützung C. Laienverständliche Zusammenfassung Finanzielle Unterstützung D. Antrag Finanzielle Unterstützung VI. VII. LITERATURVERZEICHNIS ZUSAMMENHÄNGENDE DOKUMENTE/UNTERLAGEN 6
Titel: Richtlinie Finanzielle Unterstützung
Titel: Richtlinie Finanzielle Unterstützung Richtlinie Verfahrensweise Leitlinie Sonstiges: Advocate Health Care Umfang: System Standort: Abteilung: I. ZWECK A. Der grundlegende Zweck von Advocate Health
MehrRICHTLINIE UND VERFAHRENSWEISE
RICHTLINIE UND VERFAHRENSWEISE GOV-11 - Kreditierung und Einziehung von Forderungen durch das Krankenhaus Die wichtigsten Punkte University Hospitals (UH) ist eine gemeinnützige Organisation, die Patienten
MehrTitel: Abrechnung und Inkasso
Wirksamkeitsdatum: 01.01.2016 RICHTLINIE: Iowa Health System, firmierend als UnityPoint Health ( UPH ) Krankenhäuser, berechnet Patienten erbrachte medizinische Leistungen auf faire und einheitliche Weise.
MehrADRESSBESTÄTIGUNG. Mein Name ist. Ich bin der/die (Vermieter, Verwandter, Freund, Mitbewohner)
ADRESSBESTÄTIGUNG Name des Patienten: Patienten-Nr.: Datum der Dienstleistung: Mein Name ist. Ich bin der/die (Vermieter, Verwandter, Freund, Mitbewohner) des Patienten. Ich bestätige, dass die oben genannte
MehrSSM Health Richtlinie System Administration
SSM Health Richtlinie System Administration TITEL: Abrechnung und Inkasso von Patientenverbindlichkeiten ERGEBNISDOKUMENT: Diese Richtlinie soll Leitfäden innerhalb von SSM Health für die Abrechnung und
MehrLEITLINIEN FÜR EMPFEHLENSWERTE VERFAHRENSWEISEN IN DEN BEREICHEN INTERNE KONTROLLSYSTEME, ETHIK UND COMPLIANCE
LEITLINIEN FÜR EMPFEHLENSWERTE VERFAHRENSWEISEN IN DEN BEREICHEN INTERNE KONTROLLSYSTEME, ETHIK UND COMPLIANCE Angenommen am 18. Februar 2010 Die vorliegenden Leitlinien wurden vom Rat der OECD als integraler
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrÜbersicht über ISO 9001:2000
Übersicht über die ISO 9001:2000 0 Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe Übersicht über die ISO 9001:2000 4 Qualitätsmanagementsystem 5 Verantwortung der Leitung 6 Management
MehrAntrag. auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde
Von den Missbrauchsbeauftragten auszufüllen: Name Adresse Eingangsstempel Telefon E-Mail Antrags-Nr. Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde Allgemeine
Mehrzwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf
Vereinbarung gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem BKK
MehrÄnderungen ab 1. Januar 2001 bei den Beiträgen von Arbeitgebenden an die AHV, die IV, die EO und die ALV
Gültig ab 1. Januar 2001 Änderungen ab 1. Januar 2001 bei den Beiträgen von Arbeitgebenden an die AHV, die IV, die EO und die ALV Ab 1. Januar 2001 erfolgen verschiedene Neuerungen bei der Abrechnung und
MehrKorrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
Dokument: 06-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 06.11.2006 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Erkennung und Bewertung von Fehlern... 4
MehrVOLLMACHT. [Bitte Firmennamen eintragen], (nachstehend das Unternehmen genannt) mit eingetragenem Firmensitz in [bitte Adresse. Ort: Postleitzahl:
Anhang 3 Zum Anmeldeformular für den Stimmrechtsvertretungsservice VOLLMACHT Empfänger: Clearstream Banking AG ( CBF ) Institutional Shareholder Europe S.A. ( ISS ) Diese Vollmacht ist gültig ab [bitte
MehrTeil 1 - Persönliche Angaben Erforderlich für alle Schadensmeldungen. Medikamente:
REISEVERSICHERUNG Coverwise Reiseversicherung c/o AXA Assistance Deutschland GmbH Große Scharnstraße 36 15230 Frankfurt (Oder) Tel: +49 (0) 89 380 353 30 Fax: +49 (0) 89 500 703 96 cc.claims@axa-assistance.de
Mehr1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung
Dokument: 07-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 10.11.2008 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Allgemeines... 2 4.2 Anforderungen an des
MehrÄNDERUNGEN DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT)
ÄNDERUNGEN DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) Weltorganisation für Geistiges Eigentum GENF Juli 2008 Liste der Änderungen Regel
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
Mehr8. Einschaltung von Geschäftsstellenleitung und Fachbereichsleitung
1. Einleitung 2. Verfahren 3. Aufbau der Prüfliste 4. Fälle aus der Monatsberechnung 5. Fälle aus dem Einmalzahlverfahren 6. Dokumentation der Prüfung 6.1 Mitteilung an die Fachbereichsleitung 6.2 Dokumentation
MehrAKG e.v. Mustervertrag 1. Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen. Sponsoringvertrag
AKG e.v. Mustervertrag 1 zwischen Firma (Unternehmensname) und Rechtsform (z.b. GmbH, AG) vertreten durch (z.b. GF, Vorstand, Prokurist) Straße, Hnr PLZ Ort - im folgenden "Sponsor genannt - und Firma
MehrPolitik/Verfahren. Politik
Politik/Verfahren Titel: Fakturierung und Inkasso Datum: 04/01//2016 Ersetzt Version vom: Kategorie : SYS.FIN Genehmigt von: BSHSI Board Politik Es ist die Politik von Bon Secours Health Systems, Inc.
MehrLeitfaden zu Abrechnung, Versicherung, finanzieller Unterstützung und Beratung Billing, Insurance, Financial Assistance and Counseling Guide
Leitfaden zu Abrechnung, Versicherung, finanzieller Unterstützung und Beratung Billing, Insurance, Financial Assistance and Counseling Guide Danke, dass Sie sich für Beaumont Health für Ihre Bedürfnisse
MehrNachtrag zur Microsoft Software and Services Advisor- Initiative
Nachtrag zur Microsoft Software and Services Advisor- Initiative WENN SIE BIS ZUM ENDE DIESES NACHTRAGS ZUM MICROSOFT PARTNER PROGRAMM ("MSPP")-VERTRAG SCROLLEN UND AUF DIE SCHALTFLÄCHE "ICH BIN EINVERSTANDEN"
MehrEskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant
1 Containment-Festlegungen... 2 1.1 Wesentlich Schritte des Containment-Verfahrens... 3 1.2 Containment Stufe I... 3 1.2.1 Containment Stufe I beschließen... 3 1.2.2 Beendigung Containment Level I... 4
MehrWESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND E. V. Nutzungsbedingungen für DFBnet Pass Online
WESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND E. V. Nutzungsbedingungen für DFBnet Pass Online Nutzungsbedingungen für DFBnet Pass Online 1. Allgemeines 1.1 Pass Online ist eine Webapplikation des
MehrDas Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung
In der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2012 331.11 V. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung vom 26. Juni 2012 1 Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
MehrDie vereinfachte Meldung
Die vereinfachte Meldung Die vereinfachte Meldung 1.Allgemeines 1.1. Grundsatz VALORLUX bietet Ihnen die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens, welches Ihren Verwaltungsaufwand reduziert und Ihnen
MehrFragenkatalog 1 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für die Selbstbewertung
Fragenkatalog 1 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für die Selbstbewertung Der Fragebogen deckt die ersten sechs der zehn Schritte ab, die in den Leitlinien zum Verbessern von Organisationen mit dem CAF des
MehrPatientenrechtegesetz Bedeutung für die Hilfsmittelversorgung
Informationskarte für Verordner und Leistungserbringer Patientenrechtegesetz Bedeutung für die Hilfsmittelversorgung Am 26. Februar 2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und
MehrWie auch in den vorangegangenen Newsletter sind wir wieder bestrebt Ihnen die aktuellen Fragen kurz und bündig zu beantworten.
ISO Top Nr.22 Qualitätsmanagement nach DIN EN 15224 Ausgabe 22 / 2013 Liebe Kunden, wir freuen uns, Ihnen aus aktuellem Anlass wieder einen unserer Newsletter präsentieren zu können. Der Schwerpunkt liegt
MehrLEITLINIEN FÜR EINEN VERTRAG FÜR DAS BUSINESS MODELL "ELECTRICITY BILL REDUCTION WITH ON-SITE VRE"
DEUTSCHLAND LEITLINIEN FÜR EINEN VERTRAG FÜR DAS BUSINESS MODELL "ELECTRICITY BILL REDUCTION WITH ON-SITE VRE" Zwischen der - IEC Industry Im Folgenden: IEC Und Der VRE production company Im Folgenden:
MehrVereinbarung zur Umsetzung der Kostenerstattung
Vereinbarung zur Umsetzung der Kostenerstattung nach 43 b Absatz 3 Satz 9 SGB V (Zuzahlungsvereinbarung ZuzV) zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Berlin und dem GKV-Spitzenverband, Berlin 1/5
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,
MehrVermittlungsvertrag PROJEKTE
Vermittlungsvertrag PROJEKTE zwischen..... nachstehend Auftragnehmer oder Vertragspartei genannt und Win2you GmbH Kronenplatz 4 8755 Ennenda nachstehend Auftraggeber oder Vertragspartei genannt 1 Vertragsgegenstand
MehrSTOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.
STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen
MehrKrankenkassenindividuelle Förderung. nach 20c SGB V. Antragsunterlagen für die Förderung. der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen
Kontakt: Krankenkassenindividuelle Förderung nach 20c SGB V Antragsunterlagen für die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen Damit die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände über eine
MehrÄNDERUNG. des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes (Barangebot) der
Pflichtveröffentlichung nach 34, 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4, 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der Curanum AG insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem
MehrVOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002
15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961
MehrMuster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr...
Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag Zwischen Pflegebedürftige[r] Frau / Herr... und dem Pflegedienst... wird vereinbart : Vorbemerkung : Ziel
MehrMUSTER Alle Angaben zu Personen sind fiktiv. VERTRAG ZUR GEWÄHRUNG EINES AUSBILDUNGSDARLEHENS. zwischen. Vorname Nachname Strasse Hausnummer PLZ Ort
MUSTER Alle Angaben zu Personen sind fiktiv. VERTRAG ZUR GEWÄHRUNG EINES AUSBILDUNGSDARLEHENS zwischen Vorname Nachname Strasse Hausnummer PLZ Ort nachfolgend Darlehensnehmer genannt und Titel Vorname
MehrHinweise und Teilnehmerbedingungen
Hinweise und Teilnehmerbedingungen Die Leistungen unserer jeweiligen Reise entnehmen sie bitte der Reisebeschreibung. Anmeldung: Ausschließlich schriftlich angemeldete Teilnehmer werden als verbindliche
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES
MehrFachrichtung: Firma: Anschrift: Tel-Nr.: FAX-Nr.:
Berufsbezeichnung: Abschlussprüfung Teil 2 Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags Fachrichtung: Titel des betrieblichen Auftrags: Antragsteller/-in (Prüfling) Vor- und Familienname: Ausbildungs-/Praktikumsbetrieb
MehrWohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ( 40 SGB XI) Im häuslichen Bereich sind die Wohnräume in der Regel nicht auf die Bedürfnisse von Menschen mit physischen oder psychischen Einschränkungen ausgerichtet.
MehrJedem Kind seine Kunst
I. Leistungsangebot Jedem Kind seine Kunst Ich biete dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz an, nachfolgend bezeichnetes Projekt gegen Honorierung des Stundenaufwands
MehrDRINGEND SICHERHEITSMITTEILUNG Rückruf bei HeartStart HS1
Sicherheitsmitteilung Emergency Care and Resuscitation -1/2- FSN86100130 7. März 2014 DRINGEND SICHERHEITSMITTEILUNG Rückruf bei HeartStart HS1 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Verunreinigung
MehrAntrag auf Erwerb einer Befugnis zur Weiterbildung und Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte im stationären Bereich (A)
Antrag auf Erwerb einer Befugnis zur Weiterbildung und Antrag auf Zulassung als Weiterbildungsstätte im stationären Bereich (A) Bitte beachten Sie, alle notwendigen Anlagen den Antragsunterlagen beizufügen.
MehrSchnellstartanleitung
Schnellstartanleitung Inhalt: Ein Projekt erstellen Ein Projekt verwalten und bearbeiten Projekt/Assessment-Ergebnisse anzeigen Dieses Dokument soll Ihnen dabei helfen, Assessments auf der Plattform CEB
MehrVereinbarung zur Mittagsbetreuung
Auftragsnummer: 2006430111 (füllt Träger aus) Vereinbarung zur Mittagsbetreuung Zwischen Familie (Familienname)... Vorname Mutter...Vorname Vater... Straße, PLZ, Ort...Tel:... und Gesellschaft zur Förderung
MehrRahmenabkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Französischen Republik. über
Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich - 2 - Die Regierung
MehrANTRAG AN DEN MINISTER FÜR WIRTSCHAFT
KÖNIGREICH BELGIEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE ALLGEMEINE WIRTSCHAFTSVERWALTUNG AMT FÜR GEISTIGES EIGENTUM ANTRAG AN DEN MINISTER FÜR WIRTSCHAFT ANTRAG AUF PATENTERTEILUNG
Mehr10. OKTOBER GERICHTSGESETZBUCH - TEIL IV BUCH IV KAPITEL XV - Summarisches Verfahren zwecks Zahlungsbefehl (Artikel 1338 bis 1344)
10. OKTOBER 1967 - GERICHTSGESETZBUCH - TEIL IV BUCH IV KAPITEL XV - Summarisches Verfahren zwecks Zahlungsbefehl (Artikel 1338 bis 1344) Inoffizielle koordinierte Fassung Im Belgischen Staatsblatt vom
MehrElternarbeit in der Suchtprophylaxe
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung 1 Elvira Surrmann, I A 10 Elternarbeit in der Suchtprophylaxe Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule als Qualitätsmerkmal Als eine der wichtigsten
MehrEnergieberatung im Mittelstand / Umsetzungsbegleitung. Merkblatt für die Erstellung eines Tätigkeitsberichts
Energieberatung im Mittelstand / Umsetzungsbegleitung Merkblatt für die Erstellung eines Tätigkeitsberichts Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen... 3 2. Anforderungen an eine Umsetzungsbegleitung...
Mehrder Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
MehrVereinbarung. zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. (Katarakt-Vereinbarung) zwischen
Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zwischen der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin,,,,,,,,, der Bundesknappschaft
MehrName, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Antrag auf Genehmigung zur
MehrPraktikumsvereinbarung
(Bitte elektronisch ausfüllen) 1. STUDIERENDE/R Strasse PLZ, Ort Tel.-Nr. Matrikelnummer 2. AUSBILDUNGSBETRIEB Name des Unternehmens Strasse PLZ, Ort Tel.-Nr. E-Mail Website 3. DAUER DES PRAKTIKUMS Beginn
MehrStewardship-Richtlinie Nr. 16
Seite 1 von 20 RICHTLINIE Catholic Health Initiatives (CHI), jeder seiner steuerbefreiten direkten Partner 1 sowie steuerbefreiten Tochtergesellschaften 2, die ein Krankenhaus betreiben [zusammen als CHI-
MehrRegularium. für das Label SG Ready für elektrische Heizungs- und Warmwasserwärmepumpen. Version 1.1. Gültig ab 01.01.2013
Regularium für das Label SG Ready für elektrische Heizungs- und Warmwasserwärmepumpen Version 1.1 Gültig ab 01.01.2013 Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.v. Französische Straße 47 I 10117 Berlin I www.waermepumpe.de
MehrVertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen
Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen - im Folgenden KV Sachsen genannt - und der AOK
MehrPUBLIC. 1. DerRathatam8.Dezember2003LeitlinienzurUmsetzungundEvaluierungrestriktiver. Brüsel,den30.April2013(03.05) (OR.en) RATDER EUROPÄISCHENUNION
ConseilUE RATDER EUROPÄISCHENUNION Brüsel,den30.April2013(03.05) (OR.en) 9068/13 LIMITE PUBLIC PESC475 RELEX347 CONUN53 COARM76 FIN229 I/A-PUNKT-VERMERK des GeneralsekretariatsdesRates fürden AuschusderStändigenVertreter/Rat
MehrZuordnung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 im QMS-Reha
4. Kontext der Organisation Zuordnung der Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 im QMS-Reha 4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes 4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter
MehrAntrag auf Genehmigung und Förderung von Weiterbildungen für Jugendliche
Eingang: Ihr Ansprechpartner: Sonia Drouven Tel. +32 (0)87/596 325 (Mo. 09.30-16.30 Uhr sowie Di., Do. & Fr. 09.30-14.30 Uhr) Fax +32 (0)87/556 476 E-Mail: sonia.drouven@dgov.be Gospertstraße 1, 4700 Eupen
MehrArgentinische Republik. Ministerium für Finanzen und öffentliche Finanzwirtschaft
Argentinische Republik Ministerium für Finanzen und öffentliche Finanzwirtschaft Pressemitteilung Zur sofortigen Veröffentlichung 20. Juli 2016 Am 5. Februar 2016 gab das Ministerium für Finanzen und öffentliche
MehrMandat des Prüfungsausschusses
EZB ÖFFENTLICH Mandat des Prüfungsausschusses Ein vom EZB-Rat gemäß Artikel 9a der Geschäftsordnung der EZB eingesetzter hochrangiger Prüfungsausschuss stärkt die bereits vorhandenen internen und externen
Mehro Er/Sie wird am E-Car-Sharing im folgenden Ort teilnehmen: o Er/Sie wird an keinem E-Car-Sharing teilnehmen
Mitgliedsnummer (nicht ausfüllen!) Beitrittserklärung zu fahrvergnügen.at Der Verein fahrvergnügen.at fördert die Verbreitung der Elektromobilität und motiviert das Teilen von Individualfahrzeugen mit
MehrBearbeitung von Abweichungen - Checkliste
Bearbeitung von Abweichungen - Checkliste Festlegen der Begriffe Definition des Begriffs Abweichung Festlegung der Bereiche/Abteilungen, für die dieses Abweichungsmanagement Anwendung findet Klassifizierung
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober 1996 191. Stück 4257 & Bundesgesetz: Änderung des Allgemeinen
MehrSo geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung
So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Büro 365 Thema Erstellen von Teilrechnungen Version/Datum ab 16.00.05.100 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung... 2 2. Erstellen der Rechnungen...
MehrRichtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen durch die Gemeinde St. Georgen/Gusen
Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen durch die Gemeinde St. Georgen/Gusen I. GRUNDSÄTZE DER FÖRDERUNGSRICHTLINIEN Die sportlichen, kulturellen, sozialen, staatspolitischen, gesellschaftspolitischen
MehrÄNDERUNGEN VON 2014 DES SEEARBEITSÜBEREINKOMMENS, 2006, GEBILLIGT VON DER KONFERENZ AUF IHRER EINHUNDERTDRITTEN TAGUNG, GENF, 11.
INTERNATIONALE ARBEITSKONFERENZ ÄNDERUNGEN VON 2014 DES SEEARBEITSÜBEREINKOMMENS, 2006, GEBILLIGT VON DER KONFERENZ AUF IHRER EINHUNDERTDRITTEN TAGUNG, GENF, 11. JUNI 2014 VERBINDLICHER WORTLAUT TEXT DER
MehrAntrag um Gewährung einer Beitrages für Initiativen im Bereich der Gesundheitsinformation, -förderung und -erziehung in Südtirol
Antrag um Gewährung einer Beitrages für Initiativen im Bereich der Gesundheitsinformation, -förderung und -erziehung in Südtirol Im Sinne des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, Art. 81 Beitragsgesuch
MehrAnlage II. IDENTIFIZIERUNG DES ANBIETERS (UNTERNEHMEN/NATÜRLICHE PERSON)
Anlage Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) Muster des Antragsformulars für eine Registrierung, Genehmigung und/oder Zulassung I. ART DES ANTRAGS Dieser Antrag betrifft : eine
Mehr(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften
C 293/68 DE Amtsblatt der Europäischen Union 12.8.2016 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, Beschluss Nr. 768/2008/EG
Mehrüber die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)
84.. Verordnung vom 8. November 0 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 4. November 995 zum Bundesgesetz über die
MehrVertragsabschlüssen. Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschlüssen. Inhalt. I. Allgemeines. 19. März 2015 Widerrufsbelehrung bei
Seite 1 von 5 Widerrufsbelehrung bei Inhalt I. Allgemeines II. III. IV. Das Widerrufsrecht Die Widerrufsfolgen Die Widerrufsbelehrung I. Allgemeines Mit Wirkung von Juni 2014 wurden zahlreiche Verbraucherrechte
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag Zwischen der Firma nfu. Netzwerk für Unternehmensberatung, Irene Tell, Uhlenhorster Straße 10, 12555 Berlin -Auftragnehmerin- und der Praxis -Auftraggeber/in- wird folgender Dienstleistungsvertrag
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schönwalde
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schönwalde Nach Artikel 25 Abs. 3 Nr. 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ( Nordkirche ) i. V.
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 1. Änderung
MehrCorporate Compliance Programm der Saferoad Gruppe
Corporate Compliance Programm der Saferoad Gruppe Inhaltsverzeichnis 1. Einführung und Ziel des Programms 4 2. Beschreibung der Compliance Rahmenunterlagen 4 3. Zusammenfassung der Compliance Bereiche
MehrManagement von Beschwerden und Einsprüchen
Management von Beschwerden und Einsprüchen für die für Wald & Holz-Zertifizierung Bureau Veritas Certification Verfahrensweise - TQR I&F Division V2-0 - Februar 2015 Move Forward with Confidence 1. EINLEITUNG
MehrMERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN
MERKBLATT KASSENBUCH RICHTIG FÜHREN Inhalt I. Bedeutung II. Wer muss ein Kassenbuch führen? III. Wie kann ein Kassenbuch geführt werden? IV. Voraussetzungen V. Besonderheiten bei digitalen Kassen VI. Häufige
MehrSPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -
SPONSORING-VERTRAG Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - und: Dorfladen & Dorftreff Hiltensweiler UG (haftungsbeschränkt): Straße: Ort: - nachfolgend auch
MehrBeschwerde- und Einspruchsmanagement für Wald- & Holzzertifizierung
Beschwerde- und Einspruchsmanagement für Wald- & Holzzertifizierung Bureau Veritas Certification Pol TQR I&F Division V2-0 Februar 2015 Bureau Veritas Certification V2-0 Februar 2015 1. EINLEITUNG Das
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Website enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen (die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ), auf denen die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen
MehrWESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND E. V. Nutzungsbedingungen für DFBnet Pass Online
WESTDEUTSCHER FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIKVERBAND E. V. Nutzungsbedingungen für DFBnet Pass Online Nutzungsbedingungen für DFBnet Pass Online 1. Allgemeines 1.1 Pass Online ist eine Webapplikation des
MehrGAZETTE 17. JUNI 2016 // NR 25/16. Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und der Stiftung
PRESSESTELLE 1 17. JUNI 2016 // NR 25/16 GAZETTE Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und der Stiftung Hinweis: Das Inhaltsverzeichnis in jedem pdf-dokument ist mit der jeweiligen Seite zum Thema
MehrVerordnung häuslicher Krankenpflege
folgen 12 Folgende Maßnahmen sind notwendig (siehe Verzeichnis der sfähigen Maßnahmen): Sonstige Maßnahmen der (einschl. und ): Ausfertigung für die Krankenkasse Muster 12a (7.2008) Antrag des Versicherten
MehrBUCHUNGSASSISTENT. Zahlungen verwalten. Leitfaden Buchungsassistent. Zahlungen verwalten. Inhalt:...
BUCHUNGSASSISTENT Inhalt:... Zahlungen nach Status überarbeiten Zahlungen nach Gast oder Status suchen Eine Zahlungsaufforderung erneut senden Zusätzliche Zahlungsaufforderung senden Eine Zahlung erstatten
MehrGLÜCKSBURG/SCHAUSENDE - EXKLUSIV GELEGENES BAUGRUNDSTÜCK (1.151 QM) NAHE DER FLENSBURGER FÖRDE Wohngrundstück / Kauf
GLÜCKSBURG/SCHAUSENDE - EXKLUSIV GELEGENES BAUGRUNDSTÜCK (1.151 QM) NAHE DER FLENSBURGER FÖRDE Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-Nr: Adresse: 1.2. Preise Kaufpreis:
MehrISO 9001: Einleitung. 1 Anwendungsbereich. 2 Normative Verweisungen. 4 Qualitätsmanagementsystem. 4.1 Allgemeine Anforderungen
DIN EN ISO 9001 Vergleich ISO 9001:2015 und ISO 9001:2015 0 Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe 4 Kontext der Organisation 4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes
MehrAGB Newsletter. (Stand: )
AGB Newsletter Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme der Angebote des BBE-Newsletters, der BBE Europa-Nachrichten, des SONDER-INFOLETTERs, des INFOLETTERs. (Stand: 16.12.2016) 1. Geltungsbereich
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrSatzung der Interessenvertretung gesetzlich Krankenversicherter e. V.
Satzung der Interessenvertretung gesetzlich Krankenversicherter e. V. vom 13.11.2007 1 Name, Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Interessenvertretung gesetzlich Krankenversicherter. (2) Der Verein hat
MehrOriginalgültigkeitsdatum: April 2011 Letztes Änderungsdatum: Oktober 2015 Überarbeitet am: Januar Seite 1 von 6. Versicheru ngsnummer 0.
Betreff: Alaska Charity Care Policy Originalgültigkeitsdatum: April 2011 Letztes Änderungsdatum: Oktober 2015 Überarbeitet am: Januar 2016 Zulassung: VP Revenue Cycle Seite 1 von 6 Versicheru ngsnummer
Mehr-Planung und Steuerung- QS-Handbuch
-Planung und Steuerung- QS-Handbuch Projektbezeichnung InfoMaPa I Projektleiter Dr. Odysseus Verantwortlich QS-Verantwortlicher [Herr Prometheus] Erstellt am 12.05.2001 Zuletzt geändert 18.05.2001 Zustand
MehrTRICARE Overseas Program (TOP)
TRICARE Overseas Program (TOP) Kurzanleitung für Leistungserbringer zur Versorgung von TRICARE PRIME Remote Patienten TRICARE is a registered trademark of the Department of Defense, Defense Health Agency.
MehrAnlagereglement der Gemeinde Klosters-Serneus
Anlagereglement der Gemeinde Klosters-Serneus Erlassen durch den Gemeinderat Klosters-Serneus am 28. Mai 2015 0. Ausgangslage In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Klosters-Serneus ihre Flüssigen
Mehr- Leseprobe - Auditfeststellungen und deren Bewertungen. Auditfeststellungen und deren Bewertungen. von Ralph Meß
Auditfeststellungen und deren Bewertungen von Ralph Meß Der folgende Artikel beschreibt mögliche Feststellungen und Ergebnisse, die üblicherweise bei internen oder externen Audits dokumentiert werden können.
MehrForderungseinzug. Rechtsanwalt Christopher Langlotz
Forderungseinzug Ausstehende Forderungen Viele Unternehmen haben Probleme mit der Zahlungsmoral ihrer Kunden. Ein erheblicher Teil der Insolvenzen in Deutschland geht auf das Konto säumiger Zahler. Aber
Mehr