Gesellschaftliche Funktion von Armut Vortrag auf der Jahrestagung der Gilde Soziale Arbeit e.v. vom in Bielefeld/Sennestadt

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1 Prof. Dr. Jürgen Boeckh, Fachhochschule Braunschweig-Wolfenbüttel Gesellschaftliche Funktion von Armut Vortrag auf der Jahrestagung der Gilde Soziale Arbeit e.v. vom in Bielefeld/Sennestadt Anrede, Armut verpflichtet?! Leben zwischen gesellschaftlichen Anforderungen und Hilfen der modernen Armenfürsorge viel aktueller kann eine Tagungsthema wohl kaum gewählt werden, titelt doch die Frankfurter Rundschau am Dienstag: Armut teilt das Land! Der Armutsatlas des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zeichnet eine zerrissene Republik, die von der Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse weit entfernt ist. Doch damit nicht genug. Denn nicht nur die Lage auch die Stimmung ist offenbar schlecht. So titelte die Süddeutsche Zeitung vor wenigen Wochen: Noch nie hat das Sozialthermometer in Deutschland eisigere Temperaturen angezeigt. Folie 2 Was war geschehen? Ein Mitarbeiter des Göttinger Sozialamtes hat auf dem täglichen Weg zur Mittagspause einen Leistungsbezieher wiedererkannt, der sich auf der Strasse durch Betteln ein Zubrot verdient hat. Mehrtägige Beobachtungen folgten und schließlich ein Bescheid, in dem eine Kürzung des Regelsatzes um 120 Euro wegen sonstiger Einkünfte angedroht wurde. Und dieses schließt dann wiederum nahtlos an die Feststellung von Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritas-Verbandes, der zu Weihnachten 2008 feststellte: In der Krise drohen die sozialen Manieren zu verlottern. 1

2 Da frage ich mich: Was kommt als nächstes? Wie viel soziale Verlotterung müssen wir noch fürchten, wenn nach der Bundestagswahl vermutlich eine Haushaltssperre kommt, weil Konjunkturpakete und Bürgschaften den staatlichen Handlungsrahmen stranguliert haben? Wir wissen es noch nicht aber wir ahnen schon, dass dies auch und gerade auf den Schultern der Armen in diesem Land ausgetragen werden wird. Und so ist die Krise nicht nur Bedrohung für den Wohlstand vieler Menschen in Deutschland und auf der ganzen Welt sie ist auch Anlass dafür, über unser Verhältnis zu und unseren Umgang mit den Menschen zu reflektieren, die am Rande dieser Gesellschaft leben müssen. Es mag uns trösten, dass wir nicht die ersten sind, denen sich dieses Problem stellt. Schon im Neuen Testament heißt es bei Matthäus: Denn Arme habt ihr allezeit bei euch ( ). Armut ist offenbar eine in den unterschiedlichsten historischen Phasen und gesellschaftlichen Zusammenhängen immer wieder auftretende, gleichsam zeitlose Tatsache. Und auch was die Verursachungszusammenhänge angeht haben wir eigentlich schon lange Klarheit. Denn schon Georg Wilhelm Friedrich Hegel hat beschrieben, dass in der bürgerlichen Gesellschaft Armut und Reichtum die zwei Seiten ein und derselben Medaille darstellen. In seiner Rechtsphilosophie schreibt er: Durch die Verallgemeinerung des Zusammenhangs der Menschen durch ihre Bedürfnisse, und der Weisen, die Mittel für diese zu bereiten und herbeizubringen, vermehrt sich die Anhäufung der Reichtümer, denn aus dieser gedoppelten Allgemeinheit wird der größte Gewinn gezogen - auf der einen Seite, wie auf der anderen Seite die Vereinzelung und Beschränktheit der besonderen Arbeit und damit die Abhängigkeit und Not der an diese Arbeit gebundenen Klasse, womit die Unfähigkeit der Empfindung und des Genusses der weiteren Freiheiten und besonders der geistigen Vorteile der bürgerlichen Gesellschaft zusammenhängt. Zugleich resümierte Hegel: Es kommt hierin zum Vorschein, daß bei dem Übermaße des Reichtums die bürgerliche Gesellschaft nicht reich genug ist, d.h. an dem ihr eigentümlichen Vermögen nicht genug besitzt, dem Übermaße der Armut und der Erzeugung des Pöbels zu steuern. (Hegel 1970, Rechtsphilosophie, Band 7, 243: 389 und 246: 391) 2

3 Sprachlich ein wenig altmodisch inhaltlich hoch aktuell! Wenn Armut und soziale Ausgrenzung in dieser Gesellschaft aber vor allem ein strukturelles und weniger ein funktionelles Problem darstellen, dann sollten wir uns heute auch die Frage nach dem Umgang mit Armen in dieser Gesellschaft stellen hierzu möchte ich Ihnen gerne für den weiteren Tagungsverlauf einige Gedanken mit auf den Weg geben. I. ARMUT und SOZIALE AUSGRENZUNG sind wertbesetzt Schauen wir uns zunächst einmal die Begrifflichkeiten etwas genauer an: Armut ist der ältere Begriff, der in philosophische und religiöse Traditionen ebenso Eingang gefunden hat wie in moderne Gesellschaftsanalysen, politisches Handlungswissen und öffentliche Diskurse. Inhaltlich beschreibt er in der Regel vor allem die Dimensionen materieller Not, nimmt allerdings auch die Verursachungszusammenhänge in den Blick. Soziale Ausgrenzung ist als Begriff neueren Datums und nicht zuletzt über die sozialpolitischen Aktivitäten der Europäischen Union auch in Deutschland etabliert. Er beschreibt soziale Ausgrenzungsprozesse und weist dabei stärker als der Armutsbegriff auch auf die beteiligten Akteure hin also diejenigen, die ausgegrenzt werden und diejenigen, die soziale Ausgrenzung bewirken. 1 Wenn wir uns heute über den Bedeutungswandel von Armut und sozialer Ausgrenzung Gedanken machen wollen, stellt sich zunächst einmal ganz grundsätzlich die Frage, wie Armut denn überhaupt zu definieren ist. Zunächst einmal gilt: Armut ist nie objektiv messbar, weil hinter jeder Beschreibung von Armut und hinter jedem Messverfahren Wertannahmen bzw. normative Haltungen stehen über deren Richtigkeit in einem wissenschaftlichen Sinn nicht abschließend geurteilt werden kann. 1 vgl. Huster, Ernst-Ulrich/ Boeckh, Jürgen/ Mogge-Grotjahn, Hildegard (Hg.) (2008), Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung, S. 13f., Wiesbaden 3

4 In der Frage nach der Bestimmung von Armut spielt also ein wie auch immer humanistisch, religiös oder philosophisch begründetes Menschenbild eine zentrale Rolle. Ein zweites kommt hinzu: Wenn man Armut sozialstatistisch messen will, muss ein Konsens über die relevanten Dimensionen des Armutsbegriffes hergestellt werden. Woran sich dann unweigerlich die Frage anschließt, ab wann ein Tatbestand eine sozialpolitisch relevante Unterversorgung darstellt und demnach ihre Grenzen liegen bei 30, 40, 50, 60 Prozent eines Durchschnittsniveaus? Auch diese Entscheidungen sind letztlich wertbesetzt. Und schließlich gilt diese normative Zuschreibung auch für die Frage nach der gesellschaftlichen Funktion von Armut. Wenn C. Wolfgang Müller anlässlich des Festaktes zu seinem 75. Geburtstag darauf hinweist, dass der Sozialstaat Lebensqualität verstanden als die Reduzierung von Unsicherheit und Existenzangst herzustellen habe, dann ist auch damit unweigerlich ein wertgebundene Debatte über den Einsatz der richtigen Mittel verbunden. Wir müssen uns entscheiden, ob wir dem neoliberalen Theoretiker - wie Müller ihn nennt - folgen wollen, der die Angst vor sozialem Abstieg als heilsame Treibfeder für mehr Leistungsbereitschaft versteht? Oder halten wir genau das für eine unwürdige Objektrolle des Menschen, der wir zum Beispiel mit einem an Müllers Verständnis von Zugangsgerechtigkeit angelehnten Sozialmodell begegnen wollen, um durch aktives staatliches Handeln eine umfassende Sicherung der Lebensbedürfnisse zu garantieren? 2 II. Wertbindung ist nicht beliebig Wenn es um unsere Deutungsmuster für Armut und soziale Ausgrenzung geht, bewegen wir uns aber keineswegs im Beliebigen. Ideengeschichtlich betrachtet speisen sich unsere Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit aus mindestens drei Quellen: 2 Müller, Wolfgang C. (2003): Festvortrag zu seinem 75. Geburtstag am in Berlin, in: 4

5 Folie 3 Jean Jacques Rousseau hat schon 1762 im Contrat social mit dem Ausruf Der Mensch wird frei geboren, und überall liegt er in Ketten! die Antithese zur feudalen Ständegesellschaft formuliert. Im Kern geht es um die Emanzipation des Bürgertums gegenüber dem Adel durch die Sicherung von individuellen Freiheitsrechten und des privaten Eigentums. Bürgerliche Leistungsgerechtigkeit statt feudalem Jedem das Seine! (suum cuique) sollte gesellschaftliches Leitmotiv werden. Die sozialen Ergebnisse dieser Leistungsgerechtigkeit vor Augen formuliert Karl Marx rund 100 Jahre später in der Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie seine Antithese zur bürgerlichen Gesellschaft: Radikal ist die Sache an der Wurzel fassen. Die Wurzel für den Menschen ist aber der Mensch selbst. Hier tritt deutlich der Zusammenhang von sozialer Lage und sozialer Mobilität zu Tage, denn seine soziale Existenz kann der Mensch ohne solidarische Unterstützung nicht verändern. Solidarische Gerechtigkeit wird so zum Korrektiv der Leistungsgerechtigkeit. In Deutschland organisiert sich diese Solidarität in der Folge vor allem über die Solidargemeinschaft der Sozialversicherung, die nicht allein Armut sondern auch den Lebensstandard sichern soll. Durch die vorleistungsfreie Gerechtigkeit schließlich, soll die Lücke zwischen der Leistungsgerechtigkeit und der solidarischen Gerechtigkeit geschlossen werden. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips der katholischen Soziallehre richtet sie sich an die Menschen, die weder etwas leisten können, noch durch die Solidargemeinschaft aufgefangen werden. Diese drei Normen bilden in der sozialpolitischen Praxis ein Amalgam, wobei die Anteile der einzelnen Säulen immer wieder verschoben werden - mit zum Teil erheblichen Auswirkungen auf die Lebensrealität der Betroffenen. Wenn wir nun einen Sprung in die nähere Vergangenheit wagen, dann können wir sehen, dass mit Beginn der 1980er Jahre die Eigenverantwortung immer stärker betont und gleichzeitig die Subsidiarität in ihrem Wesen immer stärker auf ein Organisationsprinzip reduziert wird: 5

6 In seiner Regierungserklärung vom 13. Oktober 1982 hat der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl die Richtung vorgegeben: Wir wollen mehr Selbst- und Nächstenhilfe der Bürger füreinander. Das politische Strukturprinzip ist die Subsidiarität. Es verlangt die Vorfahrt für die jeweils kleinere Gemeinschaft. Was diese zu leisten vermag, soll ihr die größere nicht abnehmen. 3 Wenn Sie so wollen, ist hier der Samen auch für die Agenda 2010, das Fördern und Fordern, den aktivierenden Sozialstaat und alles was damit zusammenhängt gesät worden. Die Formel von mehr eigener Anstrengung und Verantwortung (Schröder/Blair 1999) wird zur neuen argumentativen Klammer für den Anspruch auf Sicherstellung sozialer Gerechtigkeit unter den Bedingungen einer restriktiven Sozialpolitik. Verbunden mit der Zuschreibung, dass materielle Transferleistungen vor allem Armutskreisläufe verfestigen, wurde die Frage nach Gerechtigkeit und Teilhabe zunehmend von materiellen Verteilungsfragen abgekoppelt und der Weg für eine stärkere Individualisierung sozialer Risiken und deren subsidiäre Verlagerung in den privaten Bereich freigemacht. Das Ergebnis sehen Sie, wenn Sie sich die Privatisierung der Pflege-, Bildungskosten oder Alterssicherung ins Gedächtnis rufen. Fördern und vor allem Fordern mit diesem Slogan befreit sich das Gemeinwesen sukzessive aus seiner Verantwortung für die Kompensation sozialer Risiken. Wenn der sich Einzelne nur ausreichend Fördern und Fordern lässt, steht seiner gesellschaftlichen Integration nichts im Weg. Arbeitslosigkeit erscheint hier als ein weitgehend individuelles Problem, das mit dem richtigen Mix aus staatlichem Druck und Unterstützung verschwindet. Damit wird aber nicht der soziale Diskurs über die Verteilungsfragen in unserer Gesellschaft gesucht, sondern die Wagenburg der sog. Leistungsträger immer fester geschlossen. Und so können wir uns durchaus fragen, ob wir nicht seit bald 30 Jahren einem sozialpolitischen Leitbild folgen, das in erster Linie dem Egoismus des 3 Kohl, Helmut (1984): Reden , S. 38f., Bonn 6

7 Leistungsstarken gegen den Solidaranspruch des Leistungsgeminderten (Ernst- Ulrich Huster) Geltung verschafft hat. 4 III. Zum Ausmaß der sozialen Polarisierung Jetzt können Sie einwenden: Alles nur Behauptungen uns geht es doch gut! Gibt es auch empirische Grundlagen für eine derartige Diagnose? Nimmt man den Sozialatlas des DPWV zur Grundlage, dann stellen wir fest, dass Armut und soziale Ausgrenzung vor allem eine Frage des Wohnortes ist. Glücklich wer in Schramberg im Schwarzwald lebt hier liegt die Armutsrisikoquote bei 7,4 % - Pech hat, wen es nach Ückermünde verschlagen hat. Hier leben 27 % unterhalb der Armutsgrenze. Betrachten wir zunächst einmal die Armutsquoten selbst: Folie 4 Je nachdem welche Basis wir zugrunde legen, leben in Deutschland zwischen 13 und 18 Prozent der Bevölkerung in Armut. Folie 5 Betrachtet man sich die Einkommensschichtung in Deutschland, dann wird deutlich, welche Verschiebungen sich im armutsnahen Einkommensbereich in den letzten Jahren ergeben haben. Das DIW führt hierzu aus, dass die Schicht der Bezieher mittlerer Einkommen ist in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich geschrumpft [ist]. Ihr Anteil an der gesamten Bevölkerung ging von 62 Prozent im Jahr 2000 auf 54 Prozent 2006 zurück. Entsprechend gestiegen ist der Bevölkerungsanteil an den Rändern der Einkommensverteilung, wobei in der Mittelschicht die Abwärtsmobilität stärker ausgeprägt war als der Aufstieg in höhere Einkommensklassen. 4 Huster, Ernst-Ulrich (1985): Subsidiarität Historische und systematische Aspekte zu einem Leitprinzip in der Sozialpolitik, in: WSI Mitteilungen 7/1985, S

8 ( ) Parallel zur Entwicklung der objektiven Einkommenslage zeigt sich eine deutliche Veränderung der subjektiven Wahrnehmung der Bevölkerung: Über alle Einkommensschichten hinweg ist festzustellen, dass die Sorgen um die eigene wirtschaftliche Entwicklung zugenommen haben. 5 Die Ränder der Mittelschicht fransen zunehmend aus wobei unser Risiko nach oben zu entweichen geringer ist, als die Gefahr nach unten durch gereicht zu werden. IV. Der Umgang mit Armut und sozialer Ausgrenzung aus Sicht der Bundesregierung Stellt sich die Frage, wie wir mit diesen Entwicklungen umgehen. Historisch betrachtet, ist Sozialpolitik ist vor allem Ordnungspolitik. Seit den Anfängen der kommunalen Armenfürsorge im Mittelalter war es Ziel sozialpolitischer Interventionen, die bestehende Gesellschaftsordnung zu stützen. Die Idee einer umfassenden Daseinsvorsorge (E. Forsthoff) gewährleistet durch eine sozialintegrative Sozial- und Armenpolitik kann sich eigentlich erst nach dem II. Weltkrieg voll entwickeln. Wobei wir bis heute Ambivalenz von Hilfe und Kontrolle (W. Hanesch) haben. Der Bochumer Politologe Ernst-Ulrich Huster formuliert im Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung diese Auswirkungen dieser Ambivalenz wie folgt: Kommunale Sozialpolitik kompensierte soziale Probleme in einem gewissen Umfang, zugleich zielte sie auf die (Re-)Integration in das kapitalistische Erwerbsleben, konstituierte also deren Strukturen und Zwänge mit. 6 Im Ergebnis basiert auch der heutige Umgang mit Armut und sozialer Ausgrenzung auf den Prinzipien des Armenrechts des Mittelalters. Während aber früher der Arme 5 Grabka, Markus (2008): Schrumpfende Mittelschicht Anzeichen einer dauerhaften Polarisierung der verfügbaren Einkommen?, in: DIW Wochenbericht 10/2008, Berlin 6 Huster, Ernst-Ulrich (2008): Von der mittelalterlichen Armenfürsorge zu den Anfängen der Sozialstaatlichkeit, in: Huster, Ernst-Ulrich/ Boeckh, Jürgen/ Mogge-Grotjahn, Hildegard (Hg.), Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung, Wiesbaden, S

9 aus der bürgerlichen Gesellschaft und auch vom Wahlrecht ausgeschlossen war, bleibt er im heutigen Rechtsstaat über das verfassungsrechtliche Institut der Menschenwürde grundsätzlich eingeschlossen die Bürgerinnen und Bürger bleiben trotz sozialer Ausgrenzung als Träger eigener Rechte anerkannt. Geblieben sind aber die Überschneidungsbereiche zum Polizei- und Ordnungsrecht: Obdachlosigkeit gilt nach wie vor als Störung der öffentlichen Ordnung Armut und individuelle Notlagen sind insoweit nach wie vor Gegenstand des Polizeirechts. Arbeitslosigkeit wird sanktioniert nicht mehr wie in den frühkapitalistischen Arbeitshäusern. Das Drohpotenzial sozialer Ausgrenzung wird aber durchaus genutzt, wenn im SGB II die Zumutbarkeitsregeln für eine Arbeitsaufnahme so niedrig gesetzt werden, dass nur noch die Sittenwidrigkeit einer Beschäftigung die Grenze nach unten markiert. Martin Künkler, Mitarbeiter der Koordinierungsgruppe gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen brachte es in einer Dokumentation für die Frankfurter Rundschau im letzten Jahr so auf den Punkt: Armut wird billigend in Kauf genommen, um Niedriglöhne durchzusetzen. Wenn Sie so wollen, regelt das moderne Recht Armut, indem es wie weiland M. Luther in würdige und unwürdige trennt und die Betroffenen zur eigenverantwortlichen Arbeit anhält. So gesehen, geht es dem Recht zwar um die Sicherung der Menschenwürde trotz Armut, nicht aber um deren Beseitigung. 7 V. Und wo steht heute die Soziale Arbeit? Lassen Sie mich in einem letzten Punkt der Frage nach gehen, in welchem sozialpolitischen Rahmen sich Soziale Arbeit heute bewegen muss. Werfen wir hierzu noch einmal ein Blick in den 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Da heißt es: 7 Huster, Ernst-Ulrich/ Boeckh, Jürgen/ Mogge-Grotjahn, Hildegard (Hg.) (2008): Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung, Wiesbaden, S. 20f. 9

10 Folie 6 Das Konzept der Teilhabe- und Verwirklichungschancen des Nobelpreisträgers Amartya Sen bildete in Verbindung mit dem Lebenslagenansatz bereits im 2. Armutsund Reichtumsbericht die konzeptionelle Grundlage. Beide Ansätze erweitern die Bemessung der Wohlstandsposition über traditionelle Einkommensanalysen hinaus auf Lebenslagedimensionen wie Gesundheit, Bildung oder Wohnen. Es wird dabei an den beobachteten Unterschieden der Lebenslagen und damit den Teilhabeergebnissen angesetzt. Das Konzept der Teilhabe- und Verwirklichungschancen fragt darüber hinaus auch danach, inwiefern diese Unterschiede auf ungleiche Verwirklichungschancen zurückzuführen sind. Ziel sozialstaatlichen Handeln ist es, Ungleichheiten bereits bei den zur Verfügung stehenden Chancen zu reduzieren. Alle müssen die Chance erhalten, ihre individuellen Möglichkeiten auszuschöpfen. Das klingt zunächst einmal verteilungspolitisch durchaus ambitioniert der Teufel steckt allerdings wie so oft im Detail. Richard Hauser führt in seiner Analyse des Armutskonzeptes von Amartya Sen aus, dass es auf einer liberalen, vom Freiheitsgedanken dominierten Staatsauffassung basiere, die von einer hohen Selbstverantwortung des Einzelnen ausgehe. Der Staat solle lediglich die für ein Leben ohne Armut erforderlichen Chancen bereitstellen. Die Menschen, die diese Chancen dann nicht ergreifen, verschwinden aus dem Blickfeld. Für Hauser konfligiert dieses Konzept denn auch mit dem deutschen Sozialstaatsverständnis, das dem Sozialstaat die Aufgabe zuweist, selbst für jene, die ihre Chancen nicht voll nutzen, ein soziokulturelles Existenzminimum zu gewährleisten. Und aus Sicht der Sozialen Arbeit sei hinzugefügt, dass der Anspruch lautet, gerade diesen Menschen durch soziale Dienstleistungen Teilhabemöglichkeiten zu eröffnen. Hält man wie die Bundesregierung also an diesem Armutskonzept fest, dann müsste es heute darum gehen Amartya Sen wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Denn nimmt man seine Thematisierung von Fähigkeiten und Handlungsmöglichkeiten im Sinne einer materiellen Sicherung von Teilhabe- und Verwirklichungschancen ernst, 10

11 muss die Sicherung des tatsächlichen Zugangs zu Arbeit, zu Sozialleistungen, zu Bildung, zu sozialen Diensten etc. im Fokus sozialer Politik stehen. Wenn wir also Armut und soziale Ausgrenzung bekämpfen wollen, dann müssen wir die Verteilungsfrage in diesem Land wieder offen stellen. Oder mit den Worten des Soziologen Ralf Dahrendorf der ja sozialistischer Umtriebe völlig unverdächtig sein dürfte: Diese Gesellschaft benötigt wieder einen stabilen Boden und ein schützendes Dach. Folie 7 Viele Menschen erleben, wie ihnen der Boden zunehmend unter den Füßen weggezogen wird und trotz Wirtschaftskrise nach oben keine Grenzen mehr zu gelten scheinen. Es reicht nicht aus, wenn der Bundespräsident Horst Köhler eine Ende der Verteilungsdebatte dekretiert, in dem er erklärt: Es macht mich fast schon zornig, wie beim Thema soziale Gerechtigkeit vor allem übers Geldverteilen geredet wird und behauptet, dass Glück sich nicht als Sozialleistung organisieren. Wenn sich also der Bundespräsident nicht gefordert fühlt vielleicht kann dann Soziale Arbeit hier ein politisches Signal setzen. Dies erscheint mir umso notwendiger, als uns die aktuelle Krise eindringlich lehrt, dass ein immer schlankerer Sozialstaat die Verteilungsfrage nicht löst, sondern lediglich verschiebt. Dem Gedanken von der Hilfe zur Selbsthilfe verpflichtet, muss Soziale Arbeit aufpassen, dass sie sich in der aktuellen Sozialstaatsdebatte nicht von der falschen Seite funktionalisieren lässt. Warnsignale gibt es meines Erachtens deutliche: So hat Ronald Lutz unlängst in einem Artikel in der APuZ beschrieben, wie sich Soziale Arbeit immer stärker von ihrem Arme-Leute-Geruch befreit und zugleich als Zwei-Klassen-Sozialarbeit im aktivierenden Staates neu definiert. Im Kern beschreibt er eine Entwicklung, in der Soziale Arbeit die Hilfen auf die Leistungsfähigen konzentriert und für den abgehängten Rest eine 11

12 Elendsverwaltung in Form von Suppenküchen, Tafeln, Kleiderkammern, Arbeitslosenfrühstücks, kostenloses Essen für Kinder u.a.m etabliert. Dabei macht sie sich zum Motivator zur Aktivierung individueller Kräfte und schafft ein neues Kontroll- und Überwachungsprogramm ( ) im Rahmen ( ) der Elendsverwaltung ( ). (Lutz, Ronald 2008: 8, in: APuZ 12-13/2008). Letztlich geht es um die Frage, ob sich Soziale Arbeit zum Erfüllungsgehilfen einer neoliberalen Reformulierung des Sozialen (R. Lutz) macht und damit letztlich das Integrationsgebot des Sozialstaates untergräbt. Ich habe auf diese Frage keine Antwort. Man muss aber kein Prophet sein, um ahnen zu können, dass der Verteilungsstreit mit jedem Monat, den die Wirtschaftskrise noch dauern wird und mit jeder Milliarde, die aus den Bürgschaften verloren geht, an Schärfe gewinnen wird. Insofern ist es wichtig, dass wir einen Kompass in der Hand halten, der uns durch diese stürmischen Zeiten leiten kann. Hier kann Soziale Arbeit durchaus auch einmal demokratietheoretisch argumentieren. Jürgen Habermas spricht davon, dass sich der demokratische Prozeß ( ) durch seine Verteilungsergebnisse stabilisieren [muss]. Der Staatsbürgerstatus muß einen Gebrauchswert haben und sich in einer Münze sozialer, ökologischer und kultureller Rechte auszahlen. 8 Wenn wir mit C. W. Müller einer Meinung sein können, dass der gesellschaftlich erworbene Reichtum allen gehört, die ihn erarbeitet und erwirtschaftet haben, dann scheint es höchste Zeit, diesen Gebrauchswert wieder neu auszuhandeln. Und wenn die Ökonomen gerade ihren Keynes wieder entdecken, könnten wir vielleicht wieder einmal bei Oswald Nell-Breuning nachlesen, wenn er ausführt, dass das Subsidiaritätsprinzip eben nicht besage, dass das Glied (der Einzelne) habe vorzuleisten und erst dann, wenn seine eigene Kraft erschöpft sei und sich eine ergänzende Leistung von dritter Seite als erforderlich erweise, habe die Gesellschaft einzuspringen. Es verhält sich nahezu umgekehrt. Der gesellschaftliche Verband, sei es die Familie, sei es der Staat, hat vorzuleisten, nämlich die Bedingungen und 8 Habermas, Jürgen (1998): Die postnationale Konstellation und die Zukunft der Demokratie, in: Blätter für deutsche und internationale Politik Nr. 7/1998, S

13 Voraussetzungen zu schaffen, unter denen das Glied, im Falle der Familie das Kind, im Falle des Staates, die einzelnen Staatsbürger, aber auch die Familien überhaupt erst imstande sind, ihr Leistungen einzusetzen. 9 Und so bleibt uns die zugegebenermaßen nicht sehr wahrscheinliche Hoffnung darauf, dass die nächste Regierungserklärung wieder einmal zu einer neuen Wendemarke werden könnte, um sozialen Ausgleich, Leistungsgerechtigkeit und Subsidiarität in ein Verhältnis zu bringen, das bessere Verteilungsergebnisse erbringt als dies der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung oder der Sozialatlas des DPWV für die letzten 10 Jahre ausweist. 9 Zit. n. Huster, Ernst-Ulrich (1985): Subsidiarität Historische und systematische Aspekte zu einem Leitprinzip in der Sozialpolitik, in: WSI Mitteilungen 7/1985, S. 373f. 13

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