KAPITEL 3: PENSIONSVERSICHERUNG

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1 KAPITEL 3: PENSIONSVERSICHERUNG

2 INHALT 3.1. Altersversorgung im Überblick Ausgaben für Pensionen Finanzierung der Pensionen Pensionseinkommen Gesetzliche Pensionsversicherung Ausgaben und Einnahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung Pensionsfälle, Pensionsbezieher/innen Durchschnittspensionen Pensionsanpassung Lebenserwartung Neuzuerkennungen von Pensionen Mindestversorgung Pensionsreformen Internationales 46

3 3.1. Alterversorgung Eine angemessene Absicherung im Alter bzw. bei Erwerbsunfähigkeit und die finanzielle Sicherstellung der Pensionsvorsorge gehören zu den zentralen Aufgaben einer alternden Gesellschaft. In Österreich gibt es dafür mehrere Systeme. Das größte System ist die gesetzliche Pensionsversicherung. Alle Personen, die eine gewisse Mindestzeit im Erwerbsleben tätig waren, haben mit Ausnahme der Beamt/innen bei den öffentlichen Dienstgebern Anspruch auf Alters- und Invaliditätsleistungen; Hinterbliebenenrenten werden an die Angehörigen dieser Personengruppe gezahlt. Für die Beamt/innen der öffentlichen Dienstgeber bestehen eigene Pensionssysteme. Im Rahmen der Sozialentschädigung (siehe Kapitel 5) werden pensionsähnliche Leistungen für Kriegsopfer, Opfer des Widerstandes, Verbrechensopfer oder Impfgeschädigte getätigt. Personen mit bleibenden Erwerbseinschränkungen aufgrund von Arbeitsunfällen erhalten unbefristet Unfallrenten aus der Arbeitsunfallversicherung. Personen, die nicht bzw. zu kurz im Erwerbsleben standen und sich deshalb keine Pensionsansprüche aus den Pensionssystemen erwarben, erhalten bei finanzieller Bedürftigkeit Leistungen der Sozialhilfe. Neben diesen öffentlichen Leistungen existieren betriebliche und private Pensionsvorsorgesysteme. Das BMSG ist für die gesetzliche Pensionsversicherung und die Sozialentschädigung zuständig. Die Pensionssysteme der Beamt/innen fallen in den Aufgabenbereich des Bundeskanzleramtes (Bundesbeamte), der Länder (Landesbeamte) und der Gemeinden (Gemeindebeamte). Die Länder und Gemeinden sind für die Sozialhilfe zuständig Ausgaben für Pensionen Insgesamt wurden für Pensionen und pensionsähnliche Leistungen (mit Ausnahme der privaten Altersvorsorge) im Jahr 2003 EUR 33 Mrd. aufgewendet. Dies entspricht einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) von fast 15%. Seit dem Jahr 1995 ist dieser Anteil leicht gestiegen. Aufgeschlüsselt nach institutionellen Trägern entfallen von den EUR 33 Mrd. 67% auf die gesetzliche Pensionsversicherung, 26% auf die Beamtenpensionen und jeweils ca. 1% auf die Sozialentschädigung und die Unfallrenten. Unter der Annahme, dass die Leistungen für den Großteil der Dauerleistungsbezieher/innen in der offenen Sozialhilfe einen pensionsähnlichen Charakter haben, macht dieser Betrag (ca. EUR 100 Mio.) 0,3% der Pensionsausgaben aus. Der restliche Prozentsatz (4%) entfällt auf die betriebliche Pensionsvorsorge. Zusätzlich zu diesen Pensionsleistungen werden Gelder im Rahmen der privaten Pensionsvorsorge lukriert, wofür aber keine zuverlässigen Daten zur Verfügung stehen. Eine Unterteilung dieser Pensionsleistungen auf Alters-, Invaliditätsund Hinterbliebenenpensionen (nach EUROSTAT-Definition) ergibt 84% für Alterspensionen (alle Alters-, Invaliditätsund Hinterbliebenenpensionen, Unfall- TÄTIGKEITSBERICHT PENSIONSVERSICHERUNG

4 Pensionen und pensionsähnliche Leistungen, 2003 in Mio. EUR Alterspensionen (für Über-60/65- bzw. Über-60-Jährige Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenen-pensionen der gesetzlichen Pensionsversicherung Alters- und Hinterbliebenenpensionen Beamte Sozialentschädigung 275 Unfallrenten - Unfallversicherung 196 Dauerleistungen der offenen Sozialhilfe 50 Betriebliche Pensionen Invaliditätspensionen (für Unter-60/65-Jährige) Invaliditätspensionen der gesetzlichen Pensionsversicherung Pensionen Beamte 966 Sozialentschädigung 12 Unfallrente Unfallversicherung 231 Dauerleistungen der offenen Sozialhilfe 50 Hinterbliebenenpensionen (für Unter- 60/65- bzw. Unter-60-Jährige) Hinterbliebenenpensionen der 600 gesetzlichen Pensionsversicherung Pensionen Beamte 229 Unfallrenten Unfallversicherung 38 Gesamt Quelle: Statistik Austria, BMSG: ESSOSS-Datenbank Sozialausgaben renten und Entschädigungsleistungen für Über-60/65-Jährige), 13% für Invaliditätspensionen (alle Invaliditätspensionen und Unfallrenten für Unter-60/65-Jährige) und 3% für Hinterbliebenenleistungen (Hinterbliebenenleistungen für Unter-60/65- Jährige) Finanzierung der Pensionen, 2003 Insgesamt erfolgt die Finanzierung zu 38% aus Arbeitgeberbeiträgen, zu 30% aus Arbeitnehmerbeiträgen und zu 32% aus staatlichen Budgetmitteln. Die Mittel für die Sozialentschädigung (Bund) und die Sozialhilfe (Länder, Gemeinden) werden vollständig aus staatlichen Mitteln gespeist. Die Finanzierung der Unfallrenten und der betrieblichen Pensionsvorsorge erfolgt ganz bzw. überwiegend aus Arbeitgebermitteln. Bei der gesetzlichen Pensionsversicherung stammen die Mittel für Pensionen zu 36% aus Arbeitgeberbeiträgen, zu 35% aus Versichertenbeiträgen und zu 28% aus staatlichen Quellen. Bei den Beamtenpensionen ist der Anteil aus staatlichen Quellen bedeutend höher (45%). Finanzierung der Pensionen, 2003 Betrag in davon davon davon in Mio. EUR Arbeitgeber- Versicherten öffentliche beiträge beiträge Finanzierung Gesetzliche Pensionsversicherung % 35% 28% Beamtenpensionen % 1) 25% 45% Sozialentschädigung % Unfallrenten der UV 2) % Dauerleistungen der offenen Sozialhilfe % Betriebliche Pensionen % 4% Gesamt % 30% 32% 1) unterstellte Arbeitgeberbeiträge unter der Annahme eines Arbeitgeberbeitragssatzes analog zur gesetzlichen Pensionsversicherung 2) UV = Unfallversicherung Quelle: Statistik Austria, BMSG: ESSOSS-Datenbank Sozialausgaben

5 3.4. Pensionseinkommen Die jährliche Lohnsteuerstatistik umfasst die lohnsteuerpflichtigen Alterseinkünfte der älteren Bevölkerung (u.a. sind Pflegeleistungen und bestimmte Leistungen aus dem Bereich der Kriegsopferversorgung nicht erfasst). Für das Jahr 2003 werden rund 1,85 Mio. Bezieher/innen mit einem schwerpunktmäßigen Pensionseinkommen in dieser Statistik ausgewiesen. Bei rd. 30% der Männer lag das Pensionseinkommen unter EUR monatlich (14x jährlich), bei rd. 50% zwischen EUR und EUR und bei rd. 20% über EUR Das Medianeinkommen betrug EUR Bei über 60% der Frauen lag das Einkommen unter EUR 1.000, bei rd. 30% zwischen EUR und EUR und bei wenigen Prozenten über EUR Bei den Frauen liegt der Medianwert bei EUR 760 brutto. 40% der Frauen erzielten ein Einkommen, das den Ausgleichszulagenrichtsatz (EUR 643,54) nicht überschritt. In den beiden oberen Dezilen finden sich v.a. Beamtinnen und Personen, deren Leistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung durch zusätzliche Pensionsleistungen aufgestockt werden: das sind insbesondere Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, wie etwa bei den Bediensteten der Kammern, der Gewerkschaften, der Sozialversicherungsträger und diversen gemeinwirtschaftlichen Betrieben. Eine Gegenüberstellung der Daten der Lohnsteuerstatistik mit jenen aus dem Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung zeigt folgendes: Bei den untersten 3 Dezilen der 1,58 Mio. Leistungsbezieher/innen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung ist der Wert der Leistung beinahe ident mit den Lohnsteuerdaten: dies dürfte daran liegen, dass die beiden Personengruppen in etwa ident sind. In diesen Einkommenskategorien gibt es kaum Beamt/innen und auch allfällige Zusatzpensionen dürften eher spärlich ausgeprägt sein. Im Mittelteil der Dezilschichtung setzt dann eine Differenzierung ein: die Einkünfte aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bleiben zurück, dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, dass die Dezile unterschiedlich stark besetzt sind. Im obersten Bereich driften dagegen die Einkünfte deutlich auseinander. Das sind primär die Beamt/innen und Personen mit einer betrieblichen Zusatzleistung. Die Leistungen im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung sind weniger ungleich verteilt als jene im Bereich der Lohnsteuerstatistik: Daraus lässt sich neben der Wirkungsweise der Ausgleichszulage primär die Tatsache ablesen, dass die Leistungen in der gesetzlichen Pensionsversicherung nach oben mit den Höchstpensionen begrenzt sind. Diese betrug bei einer Eigenpension im Jahr 2003 in der gesetzlichen Pensionsversicherung EUR Dieses Einkommen überschreiten in der Lohnsteuerstatistik im Jahr Senior/innen, mehrheitlich Männer. Im Vergleich mit dem Medianerwerbseinkommen aller lohnsteuerpflichtigen Personen (EUR Frauen, EUR Männer, EUR gesamt, 14x jährlich) beträgt das Medianpensions- TÄTIGKEITSBERICHT PENSIONSVERSICHERUNG

6 Einkommenssituation der Pensionist/innen in Österreich, 2003 Monatliches Gesamteinkommen Pensionen aus von Pensionist/innen 1) der gesetzlichen PV 2) Dezile gesamt Männer Frauen gesamt Männer Frauen 10% % % % % % % % % arithmetisches Mittel Anzahl der Personen jährlicher Betrag in Mrd. Euro 32,0 17,9 14,1 21,9 11,3 10,6 Anteil der 68,5% 63,4% 75,0% gesetzlichen PV an den Einkommen 1) Gesamteinkommen (brutto) von Personen, deren Einkommen überwiegend aus Pensionen bestehen; Quelle: Lohnsteuerstatistik 2) Pensionseinkommen bei Bezug einer oder mehrerer Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung im Inland (brutto), PV=Pensionsversicherung; Quelle: BMSG einkommen der Frauen 69% von dem der erwerbstätigen Frauen. Das Medianpensionseinkommen der Männer beträgt 76% der Medianverdienste der Männer Die gesetzliche Pensionsversicherung Ausgaben und Einnahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung Die Gesamtausgaben und Gesamteinnahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung - nunmehr auf Basis der nationalen Gliederung der Erfolgsrechnungen der gesetzlichen Pensionsversicherung - betrugen im Jahr 2004 EUR 25,4 Mrd. Von den Gesamtausgaben sind EUR 24,7 Mrd. Versicherungsleistungen (97%). 84% der Aufwendungen für Versicherungsleistungen entfallen auf die Unselbstständigen und 16% auf die Selbstständigen. 88% des gesamten Aufwandes sind Pensionsleistungen. Davon sind rund zwei Drittel Alterspensionen, rund ein Fünftel Invaliditätspensionen und 15% Hinterbliebenenleistungen. (Entgegen der Darstellung in Kapitel 3.2. scheinen hier als Invaliditäts- und Hinterbliebenenpensionen auch solche für Über-60/65- Jährige auf.) Während in der Pensionsversicherung der unselbstständig Beschäftigten 61% der Einnahmen aus Pflichtbeiträgen kommen, sind dies bei den selbstständig Erwerbstätigen, selbst unter Einrechnung der Verdoppelung der Beiträge durch den Bund (ab dem Jahr 2005 wird diese von der im Zuge der Pensionsharmonisierung eingeführten Partnerleistung des Bundes abgelöst) 55%. Der Anteil des Bundes in der Ausfallshaftung beträgt bei den Selbstständigen 33% der Gesamteinnahmen und bei den Unselbstständigen 18%. Dazu kommen noch Beiträge aus dem Ausgleichsfonds für die Abgeltung der Ersatzzeitenanrechnung, die in etwa

7 Ausgaben der gesetzlichen Pensionsversicherung, 2004 in Mio. EUR PV 1) der Unselbstständigen PV der Selbstständigen gesamte PV Anteil am Gesamtaufwand Invaliditätspensionen ,2% Alterspensionen ,4% Hinterbliebeneleistungen ,5% sonstige Versicherungsleistungen ,4% sonstige Ausgaben ,4% Gesamtausgaben % 1) PV=Pensionsversicherung Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Einnahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung, 2004 PV der PV der in Mio. EUR Unselbstständigen Anteil Selbstständigen Anteil gesamte PV Beiträge für Pflichtversicherte *) ,0% ,9% sonstige Beiträge 126 0,6% 14 0,3% 140 Beiträge aus d. Ausgleichsfonds ,9% 147 3,7% Beiträge des Bundes ,8% ,8% Ausgleichszulagen 503 2,4% 308 7,7% 811 sonstige Einnahmen 86 0,4% 23 0,5% 110 Gesamteinnahmen ,0% ,1% *) inkl. Verdoppelung der Pflichtbeiträge durch den Bund bei den Selbstständigen Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die gleiche Höhe wie der Bundesbeitrag erreichen. Bei den Selbstständigen muss aber in Rechnung gestellt werden, dass im Zuge der so genannten Wanderversicherung Beitragsverluste entstehen (Selbstständige waren oft vorher unselbstständig erwerbstätig und zahlten demnach Beiträge in die Pensionsversicherung der Unselbstständigen ein). Würde man diesen zusätzlichen Faktor berücksichtigen, wären die strukturellen Unterschiede bei der Mittelaufbringung zwischen Unselbstständigen und Selbstständigen geringer Pensionsfälle, Pensionsbezieher/innen Pensionsfälle Im Jahr 2004 wurden bereits mehr als 2 Mio. Pensionsleistungen im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung ausbezahlt. Bereinigt um die Zahl der Mehrfachpensionsbezieher/innen gab es mehr als 1,8 Mio. Menschen, die eine Pension von der gesetzlichen Pensionsversicherung erhielten Personen davon hatten den Wohnsitz im Ausland. Bei diesen Personen handelt es sich einerseits um österreichische Staatsbürger/innen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, andererseits um ausländische Personen, die durch eine zumindest zeitweilige Erwerbstätigkeit in Österreich Anspruch auf eine österreichische (Teil)Leistung erworben haben. Trotz der vergleichsweise hohen Zahl, 11% aller ausbezahlten Leistungen fließen ins Ausland, beträgt der dabei entstehende Aufwand infolge der sehr niedrigen Pensionshöhen nur 2,5% der gesamten Leistungsaufwendungen der gesetzlichen Pensionsversicherung. Seit 1995 ist die Zahl der Pensionen insgesamt um fast 10% gestiegen, wobei dies ausschließlich auf die Steigerung bei TÄTIGKEITSBERICHT PENSIONSVERSICHERUNG

8 Entwicklung des Pensionsstandes seit 1995 Hinter- Pensionen davon Bezieher/innen (Personen) Direkt- bliebenen- insgesamt pensionen leistungen (Leistungen) insgesamt im Ausland Änderung von 1995 auf ,2% -1,8% 11,0% Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, BMSG den Direktpensionen zurückzuführen ist. Die Anzahl der Direktpensionen (Altersund Invaliditätspensionen) ist im Vergleich zu 1995 um 14% gestiegen und beträgt nunmehr fast 1,5 Mio. Dies spiegelt einerseits die demographische Entwicklung wieder. Die Zahl der Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind, stieg im gleichen Zeitraum um 13%. Andererseits stieg auch die Anzahl der Personen, die sich einen eigenständigen Pensionsanspruch erwarben. Dagegen ist die Zahl der Hinterbliebenenleistungen (Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen) leicht gesunken. Innerhalb der Versicherungszweige gab es einen Trend weg von den Selbstständigen hin zu den Unselbstständigen, 2004 betrug der Anteil letzterer fast 83%. Pensionsbezieher/innen Die folgende Tabelle zeigt den Anteil der Personen in den Altersgruppen, die Pensionen der gesetzlichen Pensionsversicherung erhalten. Bei Männern erreicht die Absicherung in der Altersgruppe 65 Jahre und älter durch die gesetzliche Pensionsversicherung im Bereich der Direktpensionen mehr als 82% (Direktpensionen und Mehrfachpensionsbezieher). Inklusive der Hinterbliebenenpensionen, steigt der Anteil an der Bevölkerung auf 83%. Bei Männern in der Altersgruppe 60 bis 64 Jahre kommen vor allem vorzeitige Alterspensionen und Invaliditätspensionen zum Tragen: Auch hier gibt es bereits einen Versorgungsgrad von insgesamt 61%. Witwerpensionen haben generell nur eine sehr geringe Bedeutung. Bei den Frauen verschieben sich durch das niedrigere Pensionsantrittsalter die Anteile in die jüngeren Altersgruppen: Hier haben bereits im Alter 55 bis 59 mehr als 32% eine eigene oder eine Hinterbliebenenpension (5%) oder beides. In der Altersgruppe 60 bis 64 steigt der Anteil der Frauen mit Direktpension oder Mehrfachpension bereits auf rund 66%. Bei der Altersgruppe 65 und älter sinkt der Anteil der Direktpensionen an der weiblichen Bevölkerung wieder ab - es wird ein Versorgungsgrad von fast 60% erreicht. Inklusive der Personen mit einer Witwenpension steigt der Anteil auf fast 80%. Rund Frauen im Alter 65 und älter haben keine Direktpension. Da aber rund dieser Frauen (zusätzlich zu den Bezieherinnen mehrerer Pensionen) über eine Witwenleistung verfügen, beträgt die Zahl der Frauen ohne eigene Leistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung rund Bei den Männern dieser Altersgruppe erhalten keine Direktpension oder eine Witwerpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. Werden die Altersversorgungssysteme

9 Anteil der in Österreich wohnenden Leistungsbezieher/innen der gesetzlichen Pensionsversicherung an der Gesamtbevölkerung, gegliedert nach Altersgruppen, 2004 Altersgruppen unter über 64 Gesamt eine Direktpension 1 1% 17% 59% 77% 15% M ä n n e r mehrere Pensionen 0% 0% 1% 5% 1% keine Pension der gesetzlichen PV 98% 82% 39% 17% 83% eine Hinterbliebenenpension 1% 1% 1% 1% 1% Bevölkerungszahl in Tausend Altersgruppen unter über 64 Gesamt eine Direktpension 1 1% 29% 58% 39% 13% F r a u e n mehrere Pensionen 0% 3% 8% 21% 5% keine Pension der gesetzlichen PV 98% 63% 30% 22% 77% eine Hinterbliebenenpension 1% 5% 4% 18% 5% Bevölkerungszahl in Tausend ) Alters- oder Invaliditätspension Quelle: BMSG der Beamten in die Betrachtung mit einbezogen, so ergeben Schätzungen, dass rund der Über-65-Jährigen (14%) keine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bzw. der Beamtenpension erhalten. Eine deutliche Mehrheit davon sind Frauen. Jüngere Frauengenerationen erwerben immer öfter den Anspruch auf eine eigenständige Leistung. Daher ist zu erwarten, dass in absehbarer Zukunft fast jede erwerbstätige Frau später auch eine Pension erhalten wird Durchschnittspensionen Für die Versorgungslage ist neben dem Pensionsanspruch vor allem die Pensionshöhe ausschlaggebend. Im Jahr 2004 betrug in der gesetzlichen Pensionsversicherung die durchschnittliche Direktpension der Männer EUR 1.129, die der Frauen EUR 665 (ohne Zulagen und Zuschüsse). Im Vergleich zum Jahr 1995 bedeutet dies bei den Männern eine Steigerung von 24%, bei den Frauen von 27%. In beinahe analoger Weise sind sowohl der Gesamtdurchschnitt aller ausbezahlten Leistungen als auch die Hinterbliebenenpensionen gestiegen. Im Vergleich zu den Leistungen der gesetzlichen Pensionsversicherung an die ältere Generation sind die durchschnittlichen Aktiveinkommen etwas geringer gestiegen: Die durchschnittliche Beitragsgrundlage der Männer stieg von 1995 auf 2004 um 22%, jene der Frauen um 17%. Dabei liegt das durchschnittliche Einkommen der Frauen im Jahr 2004 um 34% unter jenem der Männer. Die Steigerung der Pensionen ist auf zwei Faktoren zurückzuführen: auf die Pensionsanpassung und auf den Struktureffekt. Die Pensionsanpassung wird im nächsten Abschnitt genauer betrachtet. Der Struktureffekt bringt gleichsam eine automatische Erhöhung der Pensionen des Pensionsstandes. Die Pensionen des TÄTIGKEITSBERICHT PENSIONSVERSICHERUNG

10 Durchschnittliche Pensionen (ohne Zulagen und Zuschüsse) in EUR Pensionsstand Neuzugang Steigerung 1995/ Steigerung 1995/2004 Männer ,5% ,6% alle Pensionen Frauen ,6% ,7% M+F ,3% ,4% Direktpensionen Männer ,6% ,8% (Alters- und Frauen ,0% ,1% Invaliditätspensionen) M+F ,3% ,0% Hinterbliebenenpensionen Männer ,7% ,9% (Witwen-/Witwer- und Frauen ,6% ,0% Waisenpensionen) M+F ,4% ,4% Quelle: BMSG Pensionsabganges sind wegen längerer Lücken im Erwerbsleben und wegen geringerer Erwerbseinkommen niedriger als die Pensionen des Pensionsneuzuganges. 3 Faktoren sind für die geschlechtsspezifischen Differenzen bei den Pensionshöhen (41% Unterschied ohne Zulagen und Zuschüsse) verantwortlich: 1. Im Durchschnitt verfügen Frauen über weniger Versicherungsmonate, weil sie aufgrund des niedrigeren gesetzlichen Pensionsantrittsalters bereits früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden und durch die Betreuung von Kindern häufiger und länger die Erwerbskarriere unterbrechen. Dies wirkt sich direkt auf die Höhe des Steigerungsbetrages aus. Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen: Im Jahr 2005 erhält man für je 12 Versicherungsmonate 1,92 Steigerungspunkte. Eine Frau, die am geboren ist, kann frühestens am in Pension gehen und ist zu diesem Zeitpunkt 57 Jahre alt. Unter der Annahme, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt durchgehend seit ihrem 20. Lebensjahr gearbeitet hat, erwirbt sie 37- mal jeweils den Steigerungspunkt 1,92, also 71,04. Ein Mann kann am erst mit 62 Jahren eine Pension antreten hat auch er seit seinem 20. Lebensjahr gearbeitet, ergeben sich 42 mal 1,92 Steigerungspunkte, das sind 80,64. Alleine aufgrund des höheren Pensionsantrittsalters würden sich bei einer gleichen Bemessungsgrundlage daher fast 10%- Punkte Unterschied ergeben. Lücken im Versicherungsverlauf vergrößern diese Unterschiede. Für die Kinderbetreuung hat die Gesetzgebung der letzten Jahre mit der verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten deutlich dazu beigetragen, dass die finanziellen Auswirkungen derartiger Lücken stark abgefedert werden. 2. Frauen verdienen deutlich weniger als Männer bzw. arbeiten häufiger und länger in Teilzeit, daher ist auch ihre Bemessungsgrundlage niedriger. 3. Die Zusammensetzung des Pensionsstandes bei den Frauen ist viel heterogener als bei den Männern: während die Männer - im Sinne der männlichen Normalbiographie - kaum kurze Versicherungsverläufe aufweisen, gibt es bei Frauen eine nicht unerhebliche Anzahl an Pensionistinnen, die gerade die Mindestanzahl an Versicherungsmonaten aufweisen. Zusätzlich zu den vorher beschriebenen Faktoren, wirkt sich aber auch der deutlich längere Pensionsbezug der Frauen zu ungunsten der Relation von Frauen- zu Männerpensionen aus:

11 Frauen beziehen ihre Pension um rund 6 Jahre länger als Männer. Infolge der Differenz zwischen durchschnittlicher Lohnsteigerung und Pensionsanpassung werden die Pensionen schrittweise entwertet, ein Effekt, der sich vor allem bei den Unterschieden zwischen Neuzugangs und Standespensionen manifestiert. Verbessert wird die finanzielle Situation der Frauen dadurch, dass relativ viele eine Ausgleichszulage und auch sehr viele neben der Eigenpension nach Ableben des Ehepartners eine Witwenpension beziehen. Die Auswirkungen dieser beiden Effekte Ausgleichszulage und Doppelbezug - auf die Pensionshöhen zeigt die unten stehende Tabelle: Aufgrund der Zulagen und Zuschüsse beträgt die durchschnittliche Pro-Kopf- Leistung EUR 749 und ist somit um 25% höher als die Durchschnittspension ohne Zulagen und Zuschüsse (EUR 604). Die Pro-Kopf-Pension der Doppelpensionsbezieherinnen ist ab der Altersgruppe 60 bis 64 im Vergleich zu jenen Frauen, die nur eine einzelne Pension haben (EUR 768) mit EUR nahezu doppelt so hoch Pensionsanpassung Mit dem am in Kraft getretenen Pensionsharmonisierungsgesetz kommt es zu einer gravierenden Änderung bei der Anpassung der Pensionen. Von 1993 bis 2004 wurden die Pensionen nach dem System der Nettoanpassung erhöht. Die Pensionen sollten sich dabei unter Einrechnung des Struktureffektes im Gleichklang mit den Löhnen der Aktiven entwickeln. Die jährlichen Pensionserhöhungen orientieren sich ab dem Jahr 2005 an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI). Für die Jahre bis 2009 gibt es aber zusätzliche Sonderregelungen: im Jahr 2005 erfolgte die Pensionsanpassung bis zur so genannten Medianpension (EUR 686,70) mit 1,5%, Pensionist/innen mit höheren Pensionen erhielten einen Fixbetrag von EUR 10,30 monatlich. Für die Jahre 2006 bis 2008 gilt: Pensionen bis zur Höhe der halben Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung werden mit dem Anpassungsfaktor erhöht, Pensionen darüber mit dem Fixbetrag, welcher der prozentuellen Erhöhung der halben Höchstbeitragsgrundlage entspricht. Durchschnittliches Pensionseinkommen 1 von Frauen (in EUR), 2004 Alters- Invaliditäts- Alters- Witwen- Waisen- Alle davon Frauen mit gruppen pension 2) pension 2) pension pension Pensions- einer Pension zwei u. mehr arten Pensionen und älter alle Alterstufen ) inkl. Zulagen und Zuschüssen, 14x jährlich 2) inkl. einer allfälligen Witwenpension Quelle: BMSG TÄTIGKEITSBERICHT PENSIONSVERSICHERUNG

12 Pensionsanpassung Pensionsanpassung Anstieg des AZ-Richtsatz 1) in EUR in % Verbraucherpreises Allein- Steigerung Verheiratete Steigerung in % stehende in % in % ,8 2, , , ,3 1, , , ,0 1, , , ,3 0, , , ,5 0, , , ) 1,1 2, , , ,8 2, , , ,1 1, , , ,5 1, , , ,0 2, , , ,5 2, , ,5 1995/ ,8 21,4 21,6 32,5 1) Ausgleichszulagenrichtsatz 2) Anpassung im Durchschnitt Quelle: BMSG, Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung für das Jahr 2005 Im Zuge der Pensionsreform 2004 trat eine weitere Neuregelegung bezüglich der Pensionsanpassung in Kraft: für Leistungen ab dem Jahr 2004 wird die Anpassung erst mit dem dem Pensionsstichtag zweitfolgenden Kalenderjahr durchgeführt (Ausnahmeregelung für Hinterbliebenenpensionen). Das bedeutet, dass eine Person, die erstmals am eine Pension zuerkannt bekommt, ihre erstmalige Pensionserhöhung mit erhält. Ein Beispiel soll die Wirkung der bisherigen Pensionsanpassung und die ab 2006 geltende Neuregelung verdeutlichen: eine im Jahr 1994 zuerkannte Pension von beispielsweise EUR 600 wurde aufgrund der jährlichen Pensionsanpassung bis dato auf EUR 689 im Jahr 2005 erhöht. Diese Pension ist daher insgesamt um 14,8% gestiegen. Im Vergleich dazu beträgt der VPI in diesem Zeitraum insgesamt 21,4%, d.h. real gibt es trotz Pensionsanpassung einen Kaufkraftverlust. Durch die neu eingeführte Inflationsabgeltung wird dieses Problem für die überwiegende Mehrheit der Pensionsbezieher/innen nicht mehr auftreten Bei dieser Darstellung muss aber berücksichtigt werden, dass einerseits gerade in den letzten Jahren Einmalzahlungen die Differenzen zumindest temporär ausgeglichen haben, und andererseits dies als ein Beitrag der Leistungsbezieher/innen zur finanziellen Stabilität des Systems gewertet werden kann: da die Reformen des vergangenen Jahrzehntes primär die Erwerbstätigen und die Pensionsneuzugänge betroffen haben, sollten auch die schon in Pension befindlichen Personen einen Solidarbeitrag leisten. Darüber hinaus darf nicht übersehen werden, dass gerade die Ausgleichszulagen-Richtsätze im selben Zeitraum im Vergleich zur Anpassung überproportional erhöht wurden Lebenserwartung Neben der Höhe der Pensionen bestimmen zwei weitere Faktoren wesentlich die Entwicklung der Ausgaben der Pensionsversicherung: das Pensionsantrittsalter und die Lebenserwartung. Steigt die Lebenserwartung an, wird bei gleich bleibendem Pensionsantrittsalter die Pensionsbezugsdauer verlängert. In der fol-

13 Lebenserwartung Männer Frauen bei der Geburt im Alter 60 bei der Geburt im Alter ,4 15,0 71,9 18, ,5 14,9 73,4 18, ,0 16,3 76,1 20, ,2 17,8 78,9 22, ,1 19,7 81,1 23, ,9 20,4 81,8 24,3 Prognose ,1 21,2 82,9 25, ,2 23,4 85,6 27, ,0 25,5 88,1 29,4 Quelle: Statistik Austria genden Tabelle sind die Entwicklung der Lebenserwartung bei der Geburt sowie die für die Pensionsversicherung relevantere Restlebenserwartung zum Alter 60 zu sehen. Für die Zukunft wurde die aktuellste Bevölkerungsprognose der Statistik Austria (Hauptvariante) herangezogen. Ein Mann, der im Jahr Jahre alt war, hatte noch durchschnittlich 15 Jahre zu leben. Bis zum Jahr 2003 erhöht sich die fernere Lebenserwartung für einen 60-Jährigen um mehr als 5 Jahre auf 20,4 und bis zum Jahr 2050 ist ein weiterer Anstieg um noch einmal 5 Jahre auf 25,5 Jahre zu erwarten. Das heißt, dass bei einem gleichen tatsächlichen Pensionsantrittsalter und gleichen Pensionshöhen der Aufwand für die Pensionsversicherung im Beobachtungszeitraum 1960/2050 um mehr als zwei Drittel steigen würde. Bei den Frauen zeigt sich in etwa das gleiche Bild, nur von einem höheren Niveau beginnend. Eine 60- jährige Frau hatte im Jahr 1960 noch mit 18,6 Lebensjahren zu rechnen. Bis zum Jahr 2050 sollten dies bereits mehr als 29 Jahre sein. Allerdings zeigen die Werte dieser Tabelle, dass in der Vergangenheit der Anstieg der Lebenserwartung nicht zeitlich gleich verteilt erfolgt ist: Während in den Jahren bis 1985 der Anstieg eher moderat erfolgte, zeigt sich seither ein deutlich beschleunigter Anstieg. Wenn sich der Trend der vergangenen 15 Jahre festigt, dann wird der prognostizierte Anstieg für den Zeitraum 2003 bis 2050 noch stärker ausfallen, als dies in der Tabelle angegeben ist. Um eine gleiche Lebenspensionssumme zu erreichen, würde aber schon allein dieser schwächer prognostizierte Anstieg bedeuten, dass die Menschen deutlich später in Pension gehen müssten. Dies war in den vergangenen 30 Jahren hingegen nicht der Fall, was im nächsten Abschnitt gezeigt wird Neuzuerkennungen von Pensionen Im Jahr 2004 gab es insgesamt neu zuerkannte Pensionen, wobei davon 73% auf den Bereich der Direktpensionen entfielen. Dieser Anteil hat sich in den letzten Jahren nur geringfügig verändert. Insgesamt ist die Zahl der Neuzugangspensionen von 1995 bis 2003 um 20% gesunken. Im Jahr 2004 war wieder ein Anstieg unter anderem aufgrund einer verzögerten Zuerkennungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt bei den Invaliditätspensionen zu verzeichnen. TÄTIGKEITSBERICHT PENSIONSVERSICHERUNG

14 Entwicklung des Pensionsneuzuganges seit 1995 Direkt- Hinterbliebenen- Pensionen pensionen pensionen insgesamt Änderung von 6,7% -6,3% -6,6% 1995 auf 2004 Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Insgesamt reduzierte sich der Rückgang seit 1995 dadurch auf knapp 7%. Gründe dafür sind die Pensionsreformen der letzten Jahre, in denen das faktische Pensionsantrittsalter an das gesetzliche herangeführt werden sollte (die Möglichkeiten, vorzeitig in eine Alterpension zu gehen, wurden stark eingeschränkt) und die demographische Entwicklung (geburtenschwächere Jahrgänge). Pensionszugangsalter Von 1970 bis 2000 ist das Antrittsalter bei den Alterspensionen der Frauen von 61,5 auf 58,3 Jahre gesunken, bei den Männern von 64,2 auf 60,5. Erst ab dem Jahr 2001 ist ein gegenläufiger Trend zu beobachten, im Jahr 2004 gingen Männer im Schnitt mit 62,8 Jahren in die Alterspension, Frauen mit 59,2 Jahren. Dieser Anstieg schlägt sich allerdings nicht zur Gänze beim Gesamtdurchschnitt nieder, da infolge der Abschaffung einiger vorzeitiger Zugangsmöglichkeiten wieder eine verstärkte Zunahme der Invaliditätsleistungen (und dadurch eine höhere Gewichtung dieser Leistungen) zu verzeichnen ist. Der Pensionsantritt ist zwischen den jeweiligen Antrittsaltern heterogen verteilt. Bei der Inanspruchnahme einer Pension gibt es v.a. bei Frauen mehrere altersspezifische Häufungspunkte. Annähernd gleich viele Frauen gehen mit 56 und 60 Jahren in Pension, während die davor, dazwischen und danach liegenden Altersgruppen deutlich unterrepräsentiert sind. Bei den Männern ist die altersspezifische Konzentration des Pensionsneuzuganges schwächer ausgeprägt: das mehrheitliche Antrittsalter liegt bei 60/61 Jahren. Männer, die mit 65 in Pension gehen, sind primär Bezieher einer zwischenstaatlichen Teilleistung mit Wohnsitz im Ausland. Durchschnittliches Pensionszugangsalter in der gesetzlichen Pensionsversicherung 1) Alterspension Invaliditätspension Insgesamt Frauen Männer Insgesamt Frauen Männer ,0 61,5 64,2 56,6 56,5 56, ,9 59,5 62,5 54,4 55,1 53, ,9 59,7 62,1 53,4 52,4 53, ,4 58,3 60,5 50,8 49,2 51, ,7 59,4 62,2 52,4 50,4 53, ,8 59,3 62,8 52,8 51,3 53, ,5 59,0 62,7 53,4 51,3 54, ,7 59,2 62,8 53,4 51,0 54,5 1) Ohne Knappschaftssold, ohne Höherversicherungspensionen, ohne Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats. Quelle: BMSG

15 Anzahl der Pensionsneuzugänge an Direktpensionen nach Alter im Jahr 2004 Anzahl der Fälle Männer bis Anzahl der Pensionsneuzugänge an Direktpensionen nach Alter im Jahr 2004 Anzahl der Fälle Frauen bis Quelle: Hauptverband der Sozialversicherungsträger Eine deutliche Anhebung der Erwerbsbeteiligung in den höheren Altersgruppen ist ein zentrales arbeitsmarktpolitisches Ziel. In diesem Zusammenhang kommt auch dem im Kapitel 3.6. beschriebenen Nachhaltigkeitsfaktor und der zukünftigen regelmäßigen Evaluierung der prognostizierten Erwerbsquotensteigerungen (Pensionsreform 2004) gerade bei den älteren Arbeitnehmer/innen eine große Bedeutung zu. Übertrittsformen in den Ruhestand Die Reformen der Jahre 2000 und 2003 brachten eine Erhöhung des gesetzlichen Antrittsalters bei der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer und das gänzliche Auslaufen der sonstigen vorzeitigen Alterspensionen. Dadurch änderte sich das Bild beim Übertritt in den Ruhestand deutlich gegenüber den vorangegangenen Jahren. 74% der Männer und 70% der Frauen haben ihre Alterspension unmittelbar im Anschluss auf eine versicherungspflichtige Beschäftigung angetreten. Darunter fallen auch Personen mit Bezügen aus dem Titel Altersteilzeit, sowie kranke Personen mit einer Entgeltfortzahlung durch ihren Dienstgeber/in. Der Anteil derer, die aus der Arbeitslosigkeit ihre Alterspension antreten, liegt bei Männern und Frauen nur TÄTIGKEITSBERICHT PENSIONSVERSICHERUNG

16 Wege des Übertrittes in den Ruhestand nach Pensionsart und Geschlecht Männer Anzahl Neuzugänge Erwerbstätigkeit Krankengeld bezug ALV-Leistungs bezug Sonstiger / Nicht Erwerbstätigkeit Anteil der Neuzugänge aus... (in %) Angestellte IP ,6% 26,3% 28,5% 2,5% AP ,6% 0,6% 14,9% 8,9% Alle ,1% 5,8% 17,6% 7,5% Arbeiter IP ,7% 26,5% 42,3% 1,5% AP ,3% 0,9% 23,8% 4,0% Alle ,4% 17,0% 35,2% 2,4% Arbeiter+Angestellte IP ,6% 26,5% 39,3% 1,7% AP ,1% 0,7% 18,1% 7,2% Alle ,4% 11,8% 27,0% 4,8% Frauen Anzahl Neuzugänge Erwerbstätigkeit Krankengeld bezug ALV-Leistungs bezug Sonstiger / Nicht Erwerbstätigkei Anteil der Neuzugänge aus... (in %) Angestellte IP ,1% 30,3% 25,7% 4,9% AP ,7% 0,7% 15,1% 9,4% Alle ,0% 5,7% 16,7% 8,6% Arbeiter IP ,3% 28,8% 34,8% 4,1% AP ,2% 1,4% 22,2% 13,2% Alle ,8% 9,3% 25,4% 10,6% Arbeiter+Angestellte IP ,3% 29,5% 30,8% 4,5% AP ,1% 1,0% 18,0% 10,9% Alle ,8% 7,2% 20,5% 9,5% IP - Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension AP - Alterspension Quelle: BMSG, Stichprobe mehr bei rund 18%, während dieser Prozentsatz in den vergangenen Jahren deutlich höher war. Personen, die im späteren Erwerbsalter arbeitslos werden, treten gegenwärtig primär in eine Invaliditätspension über: hier liegt der Anteil derer, die unmittelbar vor dem Pensionsantritt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen bei 40% (Männer) bzw. 30% (Frauen). Aber auch jene Personen, die vor dem Pensionsantritt im Krankengeldbezug standen (30% der Neuzugänge bei den Invaliditätspensionen), können mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den Arbeitslosen gezählt werden, sodass bei den Zugängen in die Invaliditätspension vermutlich das Umgekehrte gilt wie bei den Alterspensionen: rund 70% der Neuzugänge weisen unmittelbar vor dem Pensionsantritt keine versicherungspflichtige Beschäftigung auf. Hier manifestiert sich eine deutliche Zweiteilung der Versicherten. Pensionshöhen beim Neuzugang 2004 In der bereits beim Pensionsstand präsentierten Tabelle werden die durchschnittlichen Leistungshöhen des Pensionsneuzuganges 2004 angeführt. Bei den männlichen Direktpensionen betrug der Wert EUR 1.174, gegenüber 1995 ist dies eine Steigerung um 23%. Der analoge Wert für die Frauen beträgt EUR 765, dies ergibt eine Steigerung gegenüber 1995 von 22%. Während die Differenz bei den Direktpensionen des Pensionsstandes zwischen Frauen und Männern 41% betrug, liegt die geschlechtsspezifische Differenz beim Neuzugang 2004 bei 35%. Dies entspricht somit exakt der Höhe der Differenz bei den Aktiveinkommen: man könnte also verein-

17 Geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Pension, 2004 Alterspensionen Invaliditätspensionen Männer Frauen Männer Frauen Anzahl der Fälle Durchschnittspension in EUR Bemessungsgrundlage in EUR Anzahl der Versicherungsmonate (ohne deckende Kindererziehungszeiten) Durchschnittsalter bei Pensionsantritt Quelle: BMSG: Stichprobe des Pensionsneuzuganges 2004 facht sagen, dass sich die Unterschiede in den Aktiveinkommen 1:1 bei den Neuzugangspensionen fortsetzen. Dies ist erstaunlich, da aufgrund der geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Versicherungszeiten (7 Jahre weniger Versicherungszeiten der Frauen) noch größere Unterschiede bei den Pensionen erwartet werden könnten. Warum sich diese geschlechtsspezifischen Unterschiede im Erwerbsleben nur abgeschwächt bei den Pensionshöhen widerspiegeln, hat folgende Gründe: Frauen sind geringer von Abschlägen betroffen als Männer, da sie in Relation zum jeweiligen Regelalter später in Pension gehen; Frauen, die eine Invaliditätspension in Anspruch nehmen, profitieren mehr von der Hinzurechnung von Monaten, da diese Hinzurechnung nur dann anfällt, wenn der Steigerungsbetrag 60% nicht überschreitet; Frauen sind zumindest in den Anfangsjahren von der Reform 2003 weniger betroffen als Männer, wie im nachfolgenden Abschnitt noch deutlicher gezeigt wird. Die verbesserten Anrechnungsbestimmungen der Kindererziehungszeiten für die Pensionshöhe kommen vor allem den Frauen zugute. Die Reform 2004 das Pensionskonto zielt gerade darauf ab, die auftretenden und primär einkommensbedingten Unterschiede noch weiter zu egalisieren. Auswirkungen der Reform 2003 auf die Neuzugänge 2004 Die Pensionsreform 2003 schlägt sich bei den Pensionshöhen des Neuzuganges 2004 nieder: der Gesetzgeber hat die Höhe der Pensionsminderungen im Rahmen dieser Reform mit 10% limitiert, die Verlustbegrenzung für das Jahr 2004 beträgt aufgrund des Pensionsharmonisierungsgesetzes jedoch 5%. In den Folgejahren steigt dieser Wert um 0,25%- Punkte pro Jahr, sodass erst im Jahr 2024 die ursprünglich vorgesehenen 10% erreicht werden. Darüber hinaus wurden aber in der Reform 2003 zusätzliche Maßnahmen eingebaut, die insbesondere Frauen vor allzu großen Pensionsverlusten schützen sollen: die Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung wird, in Etappen, auf 150% des Ausgleichszulagenrichtsatzes erhöht; der Bemessungszeitraum verkürzt sich um drei Jahre pro Kind; die temporäre Abschlagsfreiheit für die Inanspruchnahme einer Leistung für Langzeitversicherte ( Hackler-Regelung ) begünstigt insbesondere Frauen. TÄTIGKEITSBERICHT PENSIONSVERSICHERUNG

18 Auswirkungen der Reform 2003 auf die Höhe der Direktpensionen (Neuzugang 2004, PVA) Differenzen zur Rechtslage geschätzte Verlust 5% durchschnittliche Gewinn bzw. Verlust von (= "Verlustdeckel Pensionskein Verlust unter 5% 2004") minderung in % Männer und Frauen 20% 54% 26% 1,9% Männer 10% 44% 46% 3,4% Frauen 30% 63% 7% 0,4% Quelle: Pensionsversicherungsanstalt, BMSG Dies führt dazu, dass zumindest in den kommenden Jahren Frauen von der Reform 2003 weitaus weniger stark betroffen sind als Männer. Eine Sonderauswertung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) belegt diese Aussagen: Bei einem Großteil der Frauenpensionen traten keine oder sehr geringfügige Verluste ein: Bei 30% der Neuzugänge (Direktpensionen) führt die Rechtslage zu keinem Verlust häufiger sogar zu einem Gewinn gegenüber der Rechtslage zum % dieser Neuzugänge haben einen Pensionsverlust von 0,1% bis unter 5%. Lediglich 7% der Frauen verlieren 5%. Insgesamt beträgt im Durchschnitt der Pensionsverlust bei den Neuzugängen der Frauen 0,4%. Bei den Männern ist die Verlustverteilung anders: 46% der Neuzugänge waren am oberen Limit (5%), 44% im Bereich von Null bis 5% und 10% erfuhren gar keinen Verlust oder in Ausnahmefällen sogar eine Erhöhung ihrer Leistung Mindestversorgung Die österreichische Pensionsversicherung sieht eine bedarfsorientierte Mindestsicherung vor, um jedem/jeder Pensionsbezieher/in, der/die im Inland lebt, ein Mindesteinkommen nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz zu gewährleisten. Liegt das Gesamteinkommen eines Pensionistenhaushaltes unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz, so erhält dieser eine Differenzzahlung bis zur Höhe der Ausgleichszulage. Der Richtsatz für Alleinstehende betrug im Jahr 2005 EUR 662,99, für Ehepaare EUR 1.030,23 monatlich (14x). Die Gesamtzahl der ausbezahlten Ausgleichszulagen sank seit 1995 spürbar von mehr als auf rund Dies zieht sich durch alle Pensionsarten, ist aber bei den Witwen-/Witwerpensionen am stärksten zu sehen, da immer mehr Frauen eine eigene Leistung erhalten. Der rückläufige Trend der Ausgleichszulagenbezieher/innen zeigt sich auch am fallenden Anteil der Bezieher/innen dieser Leistung an allen Pensionsbezieher/innen im Inland (im Jahr ,2% und im Jahr ,6%). Dieser Anteilsrückgang vollzog sich trotz deutlich höherer Steigerungen der Richtsätze im Vergleich zu den Pensionen. Trotz dieses Rückganges bei den Bezieher/innen haben sich wegen der überproportionalen Erhöhungen der Ausgleichszulagenrichtsätze die Aufwendungen für die Ausgleichszulage von 2000 bis 2004 um rund 10% erhöht. Der Anteil der Frauen an den Ausgleichszulagenbeziehern hat sich von 72% auf 70% verändert.

19 Ausgleichszulagen nach Geschlecht und Pensionsart Ausgleichszulagen Frauenanteil Frauenanteil Frauenanteil im Dezember Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Invaliditätspensionen , , ,0 Alterspensionen , , ,6 Witwen-, Witwerpensionen , , ,3 Waisenpensionen , , ,0 Alle Pensionen 1) , , ,5 Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, BMSG 3.6. PENSIONSREFORMEN Wie im Kapitel 3.1. dargestellt, nehmen die Pensionsausgaben einen erheblichen Anteil am BIP ein. Mit dem zu erwartenden Alterungsprozess der Gesellschaft werden diese Anteile weiter ansteigen. Damit die Finanzierung der Pensionen langfristig gesichert werden kann, ist es notwendig, die Pensionssysteme nachhaltig zu reformieren. Die zahlreichen, seit Mitte der 80er Jahre durchgeführten Reformen haben die Anstiege der Kosten immer nur relativ kurzfristig gedämpft, die Tendenz nach oben blieb jedoch bestehen. Die Ursache dafür lag darin, dass sich die Reformen vor 2000 vor allem auf Einmalmaßnahmen oder auf einnahmenseitige Maßnahmen beschränkten (dies gilt beispielsweise insbesondere für die Maßnahmen der beiden Strukturanpassungsgesetze 1995 und 1996). Sie erfolgten weniger aus Gründen der langfristigen Finanzierbarkeit, sondern eher aus kurzfristigen Budgetkonsolidierungserfordernissen. Der im Jahr 2000 begonnene neuerliche Reformprozess setzte daher auch auf zwei getrennte Schwerpunkte: Einerseits auf die (relativ kurzfristig zu erfolgende) Budgetkonsolidierung. Die Grundlagen für die umgesetzten kurzfristigen Reformmaßnahmen wurden von einer von der Bundesregierung unmittelbar nach Regierungsantritt eingesetzten Reformkommission erarbeitet. Andererseits hatte sich diese Kommission auch mit Fragen der langfristigen Finanzierbarkeit zu befassen. Im Zentrum der Überlegungen standen: Neugestaltung der Invaliditätspensionen, ein beitrags- und leistungsgerechteres Pensionssystem, die Einbeziehung der Steigerung der Lebenserwartung in das Pensionssystem, die Finanzierung der beitragsfreien Ersatzzeiten und die Ergänzung - nicht Substitution - des jetzigen Systems durch die zweite (betriebliche) und dritte (private) Säule. Im Rahmen des Sozialversicherungsänderungsgesetzes 2000 (SVÄG 2000) und des Sozialrechtsänderungsgesetzes 2000 (SRÄG 2000) wurden folgende Änderungen beschlossen: Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit mit Ablauf des 30. Juni 2000 und Verbesserung des Zugangs zur Invaliditätspension; Anhebung des Zugangsalters bei den Frühpensionen in neun gleichen Schritten je Quartalsbeginn um zwei Monate; Ausbau des Bonus/Malus-Systems ; Neuregelung der Pensionsanpassung, Wertausgleich, Etablierung einer Kommission zur langfristigen Pensionssicherung ; TÄTIGKEITSBERICHT PENSIONSVERSICHERUNG

20 Neuregelung der Witwen(r)pensionen (Höhe zwischen 0% und 60% der Pension des (der) verstorbenen Versicherten). In einem neuerlichen Reformwerk, der Pensionsreform 2003, wurden weitere umfangreiche Änderungen im ASVG beschlossen. Auch diese Reform knüpfte an die Arbeiten der oben genannten Kommission, aber auch an den von der Bundesregierung im Jahr 2002 verabschiedeten Rentenstrategiebericht an: Abschaffung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer, der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit sowie der Gleitpension; Schaffung neuer Regelungen für Langzeitversicherte ( Hacklerregelungen ); Schrittweise Verringerung der Steigerungspunkte von 2% auf 1,78%; Erhöhung des Abschlages bei einer früheren Inanspruchnahme der Pension auf 4,2%, gleichzeitige Anhebung der Bonifikation; schrittweise Ausdehnung des Bemessungszeitraumes auf 480 Monate; Schaffung eines Verlustdeckels von 10% der Pension im Vergleich zum Stand 31. Dezember 2003, um die Belastungen durch die Reformmaßnahmen zu begrenzen; Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung ab 2004 um jährlich 2%, bis 150% des Ausgleichszulagenrichtsatzes erreicht sind; Verbesserung der Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung (24 Monate als Beitragszeiten) sowie des Präsenzdienstes (bis zu 30 Monate); Pensionen ab dem Stichtag 1. Jänner 2004 werden erst im 2. Kalenderjahr nach dem Pensionsstichtag erstmalig angepasst; Schrittweise Absenkung des fiktiven Ausgedinges ab 1. Jänner 2004; Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes in Haushalten mit Ehepartner/innen auf EUR Diese Maßnahmen der Pensionsreform 2000 und 2003 bringen bereits kurz- und mittelfristig durchaus spürbare Einsparungen im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung, wobei es aber nicht nur Leistungsrücknahmen gibt, sondern in bestimmten Bereichen auch Leistungsverbesserungen. Im Jahr 2008 sollen die Einsparungen bereits EUR 1,1 Mrd. und im Jahr 2010 rund EUR 1,6 Mrd. ausmachen. Rund die Hälfte der Einsparungen entfallen auf die Erhöhung des Antrittsalters, die aus der etappenweisen Anhebung bzw. dem Auslaufen der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer resultieren. Die andere Hälfte entfällt auf die Maßnahmen im Bereich der Pensionsberechnungsformel und bei der jährlichen Valorisierung. Zusätzlich zu den angeführten Maßnahmen wurde im 2. Sozialversicherungsänderungsgesetz 2003 vom Nationalrat die Zusammenführung der Versicherungsanstalt der Österreichischen Eisenbahnen und der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues mit Wirksamkeit 1. Jänner 2005 beschlossen; die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und jene der Angestellten wurden bereits im Jahr 2002 fusioniert. Am 1.Jänner 2005 trat ein neuerliches Reformwerk, das Pensionsharmonisierungsgesetz in Kraft, im Zuge dessen ein einheitliches Pensionsrecht für alle Erwerbstätigen geschaffen wurde. Durch Umstellung auf ein persönliches Pensionskonto für alle soll dabei für die Zukunft ein modernes und gerechtes Pensionssystem gesichert werden.

21 Diese Reform 2004 gilt: für Versicherte, die jünger als 50 Jahre sind und die bereits Versicherungszeiten erworben haben, allerdings unter der Zusatzbedingung, dass die Leistungshöhe im Rahmen der so genannten Parallelrechnung ermittelt wird; für Personen, die am 1.Jänner 2005 noch keine Versicherungszeiten erworben haben. Hier gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Regelungen; nicht für Versicherte, die älter als 50 Jahre sind: es kommt lediglich eine Modifizierung der Reform 2003 zum Tragen (Pensionskorridor, Schwerarbeit, Herabsetzung der Verlustbegrenzung von 10 auf kurzfristig 5%). Die Reform umfasst folgende wesentliche Gesichtspunkte: Die Formel 45/65/80: Nach 45 Versicherungs-/Beitragsjahren soll im Alter von 65 Jahren eine Pension in der Höhe von 80% des Lebensdurchschnittseinkommens erreicht werden. Pensionskonto: Für jede versicherte Person wird ein transparentes Pensionskonto eingerichtet, auf dem die eingezahlten und aufgewerteten Beiträge sowie die erworbenen Leistungsansprüche ausgewiesen werden. Leistungsgarantie: In die auf dem Pensionskonto ausgewiesenen Ansprüche sollte nicht eingegriffen werden. Aufwertung: Die Aufwertung erworbener Ansprüche am Pensionskonto erfolgt mit der Entwicklung der durchschnittlichen jährlichen Beitragsgrundlagensteigerung. Kontoprozentsatz: Als einheitlicher Kontoprozentsatz gilt 1,78% pro Jahr. Pensionsanpassung: Bestehende Pensionen werden, unter Berücksichtigung von befristeten Sonderbestimmungen für hohe Pensionen, ab 2006 mit dem Verbraucherpreisindex angepasst. Beitragssatz: Als einheitlicher Beitragssatz gilt 22,8%. Für bäuerlich Versicherte und Selbstständige erfolgt eine Ausgleichsleistung durch den Bund. Beitragsgrundlagen: Es gilt für alle Versicherten eine einheitliche Höchstund Mindestbeitragsgrundlage. Versicherungszeiten statt Ersatzzeiten: Alle Zeiten, die früher Ersatzzeiten waren, werden durch die Leistung von Beiträgen zu Versicherungszeiten. Beitragsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung sowie des Präsenz- und Zivildienstes bzw. der Hospizkarenz sind EUR Für Zeiten der Kindererziehung werden die Beiträge dieser Beitragsgrundlage aus den Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und der öffentlichen Hand bis zum Jahr 2009 zu gleichen Teilen, ab 2010 im Verhältnis 75% zu 25% getragen. Pensionsantritt: Das Regelpensionsalter beträgt 65 Jahre. Ein Pensionsantritt kann in einem Korridor von 62 bis 68 Jahren erfolgen. Bis zum Alter von 68 Jahren kann ein Bonus erworben werden. Die Abschläge bzw. der Bonus betragen 4,2% pro Jahr des vorzeitigen bzw. späteren Pensionsantritts. Es erfolgt keine Differenzierung zwischen Mann und Frau. Nachhaltigkeitsfaktor: Um die Finanzierung langfristig zu sichern, wird ein Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt. Dieser basiert bis zum Jahr 2050 auf einem Sollpfad des Anstiegs der periodenbezogenen Lebenserwartung zum Alter 65 des mittleren Szenarios der Statistik Austria. In regelmäßigen Abständen wird eine Evaluierung stattfinden. Abweichungen von der mittleren Prognose sollen sich zur Sicherung der Finanzierbarkeit automatisch mit glei- TÄTIGKEITSBERICHT PENSIONSVERSICHERUNG

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