Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz. Carl-Wilhelm Rößler KSL Köln
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- Holger Fuchs
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1 Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz Carl-Wilhelm Rößler KSL Köln
2 Übersicht Kurzvorstellung KSL Köln Begriff der Assistenz und Abgrenzungsfragen Einsatzmöglichkeiten (Überblick) Selbstbestimmung mit Assistenz Assistenz im Persönlichen Budget Finanzierungsfragen Assistenzmodelle Fazit und Ausblick
3 Kurzdarstellung KSL Köln KSL = Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Für jeden Regierungsbezirk in NRW eingerichtet Zusätzlich ein KSL für Menschen mit Sinnesbehinderungen Landesprojekt des MAIS, gefördert durch den Europäischen Sozialfonds Unterstützung der Landesregierung NRW bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Beratung in besonders gelagerten Einzelfällen Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung Öffentlichkeitsarbeit für die Belange behinderter Menschen
4 Begriff der Assistenz und Abgrenzungsfragen Personelle Dienstleistung Manuelle Hilfestellung bei behinderungsbedingt notwendigen Unterstützungsleistungen Für Zeiträume und nicht für einzelne Verrichtungen
5 Begriff der Assistenz und Abgrenzungsfragen Assistenz bedeutet Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dienstleistungen nimmt jeder von uns in Anspruch Frisörbesuch Fahrt mit dem Taxi Arztbesuch Rechtsanwaltsvertretung usw. Assistenz bringt jedoch eine besondere Nähe mit sich
6 Begriff der Assistenz und Abgrenzungsfragen Reservierung von Ressourcen für die Dinge, die für eine selbstbestimmte und möglichst gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und persönliche Entwicklung unverzichtbar sind beispielsweise Studium Ausbildung Beruf Ehrenamt usw.
7 Begriff der Assistenz und Abgrenzungsfragen Anwesenheitszeiten für unvorhergesehene Bedarfe Sicherheitsaspekte Sturz aus dem Rollstuhl Atemnot Übelkeit Teilhabeaspekte Anreichen von Gegenständen Aufheben heruntergefallener Gegenstände Pflegerische Aspekte Plötzliche Notwendigkeit, die Toilette aufzusuchen
8 Begriff der Assistenz und Abgrenzungsfragen Ersatz für Arme und Beine Kein Ersatz für den Kopf Verantwortlichkeit für positive und negative Entwicklungen liegt beim Menschen mit Behinderung Übernahme von Verrichtungen, die der Mensch mit Behinderung nicht selbst ausführen kann Übernahme von Verrichtungen, die mit unverhältnismäßiger Kraftanstrengung verbunden sind
9 Begriff der Assistenz und Abgrenzungsfragen Abgrenzung zum ambulanten Pflegedienst Verfügbarkeit für Zeiträume unterscheidet Assistenz vom ambulantem Pflegedienst Pflegedienst kommt für bestimmte Verrichtungen Nach Abschluss der Verrichtungen geht er wieder Assistenz kann bis zu 24 Stunden täglich zur Verfügung gestellt werden
10 Begriff der Assistenz und Abgrenzungsfragen Ambulante Pflegedienste oft an starre Einsatzpläne gebunden Berücksichtigung individueller Bedürfnisse bei der Pflege oft schwierig Kontinuität hinsichtlich der Pflegekraft gleichgeschlechtliche Pflege Berücksichtigung religiöser oder ähnlicher Bedürfnisse
11 Begriff der Assistenz und Abgrenzungsfragen Problem: Unvorhergesehene Verschiebung von Einsatzzeiten Besonderheiten bei Berufstätigkeit, Studium etc. nur unzureichend berücksichtigt
12 Begriff der Assistenz und Abgrenzungsfragen Abgrenzung vom Ambulant Betreuten Wohnen (BeWo) Ambulant Betreutes Wohnen leistet Anleitung/Strukturierung BeWo ist in einer bestimmenden Rolle Rollenverteilung einer Über- und Unterordnung BeWo setzt pädagogische Fachlichkeit voraus Zielsetzung des Aufbaus von Alltagskompetenzen Behinderter Mensch soll etwas lernen Zielerreichung wird bei Weiterbewilligung überprüft
13 Begriff der Assistenz und Abgrenzungsfragen Assistenz setzt Wünsche des behinderten Menschen um Assistenznehmer in der dominierenden Rolle Assistenz beruht auf dem Grundsatz der Nichtfachlichkeit Zielsetzung ist Unterstützung im Status Quo Wichtig: Für Weiterbewilligung es keine Verbesserung notwendig
14 Einsatzmöglichkeiten (Überblick) Grundsatz: Einsatzmöglichkeiten bestehen immer dort, wo das jeweilige Teilhabeziele durch Handreichungen untergeordneter Art erreicht werden kann Insbesondere: Pflege Eingliederungshilfe/Teilhabe Arbeitsassistenz Studienassistenz Elternassistenz
15 Selbstbestimmung mit Assistenz Selbstbestimmung, wer, was, wann, wo und wie an Hilfen erbringt Hilfen aus einer Hand verringern Abstimmungsprobleme Leben außerhalb traditioneller Behinderteneinrichtungen wird durch Persönliche Assistenz erst möglich
16 Selbstbestimmung mit Assistenz Hilfen aus einer Hand verringert terminliche Bindungen vereinfacht die Flexibilisierung der Hilfegewährung zeitliche Flexibilität ähnlich wie bei Menschen ohne Behinderung keine Zuständigkeitslücken
17 Selbstbestimmung mit Assistenz Kontinuität Arbeitsverhältnis bei Persönlicher Assistenz oft unbefristet Zusammenarbeit länger als früher mit Zivildienstleistenden Einarbeiten fällt nicht so häufig an Belastungen durch Einarbeitung entsprechend geringer Kontinuität schafft Vertrauen und kooperative Basis für Zusammenarbeit
18 Selbstbestimmung mit Assistenz Kompetenzen in der Assistenz - Freiraum und Handlungsauftrag Personalkompetenz Freiheit, sich auszusuchen, wer für einen tätig wird (Persönlichkeit, Geschlecht, Alter) Anleitungskompetenz Expertentum in eigener Sache Organisationskompetenz Auswahl, wie, wann, wo die Assistenzleistungen erbracht werden (kein fester Zeitplan) Raumkompetenz Auswahl, wo die Hilfen erbracht werden Finanzkompetenz Gestaltungsspielraum zur eigenverantwortlichen Umsetzung, setzt ausreichende Mittelbewilligung voraus
19 Assistenz im Persönlichen Budget Assistenzleistungen prinzipiell budgetfähig Persönliches Budget bedeutet, dass die Gelder für die Leistungen (Assistenz) dem behinderten Menschen auf dessen Konto überwiesen werden und er mit diesen Geldern selbst die benötigten Leistungen einkauft Z.B. Einstellung von Assistenzkräften Z.B. Inanspruchnahme eines Assistenzdienstes
20 Finanzierungsfragen Zuständigkeit ist abhängig vom Einsatzzweck der Assistenz Assistenz zur Pflege Grundsätzlicher Vorrang der Pflegeversicherung Ergänzung durch Hilfe zur Pflege aus Sozialhilfe Eventuell Behandlungspflege durch Krankenkasse Eingliederungshilfe, Assistenz zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Meistens Zuständigkeit der Sozialhilfe als Träger der Eingliederungshilfe
21 Finanzierungsfragen Studienassistenz Eingliederungshilfe, überörtliche Träger der Sozialhilfe, hier Landschaftsverband Rheinland Elternassistenz Dient der Unterstützung von behinderten Eltern Zuständigkeit oft strittig Grundsätzlich bei Eingliederungshilfe anzusiedeln
22 Assistenzmodelle Arbeitgebermodell Reinform der Persönlichen Assistenz Mensch mit Behinderung stellt die für ihn tätigen Assistenzkräfte selbst ein und fungiert als Arbeitgeber er hat eine kleine Firma mit allen Rechten und Pflichten eines Arbeitgebers
23 Assistenzmodelle Vorteile: unmittelbare Auswahl der Assistenzkräfte höchstens Maß an Selbstbestimmung keine Rechtfertigungszwänge gegenüber der Dritten viel Raum für individuelle Absprachen und Gestaltungen im eigenen Assistenzteam
24 Assistenzmodelle Nachteile: Eigenverantwortlichkeit für positive, aber auch für negative Entwicklungen im eigenen Arbeitgebermodell Reserve bei Krankheit oder Urlaub problematisch (auch Minijobber als Assistenz haben Urlaubsansprüche) Arbeitsaufwand für Personalsuche, Dienstplangestaltung, Lohnabrechnungen usw. keine Unterstützung bei Problemen und Konflikten man muss grundsätzlich alles selber machen
25 Assistenzmodelle Assistenzdienst Assistenzdienst stellt Assistenzkräfte ein und stellt diese dem Menschen mit Behinderung zur Verfügung kann auch bedeuten, dass man ein festes Team bekommt Abrechnung erfolgt direkt mit den Kostenträgern Dienstplangestaltung oder sonstige Gestaltungsspielräume können je nach vorhandenen Wünschen und Kompetenzen des Menschen mit Behinderung unterschiedlich gestaltet und verteilt werden
26 Assistenzmodelle Vorteile: weniger Arbeitsaufwand, insbesondere bei Neueinstieg (meistens) Reserve bei Krankheit oder Urlaub der Assistenzkräfte (meistens) Ansprechpartner bei Konflikten und Problemen
27 Assistenzmodelle Nachteile: weniger Einflussmöglichkeiten insgesamt, z.b. auch bei der Personalauswahl weniger Selbstbestimmung mehr Zwänge zur Rechtfertigung teurer als das Arbeitgebermodell
28 Assistenzmodelle Assistenzgenossenschaft Menschen mit Behinderung schließen sich zu einer Genossenschaft zusammen Genossenschaft stellt Assistenzkräfte ein und ordnet diese den einzelnen Genossen zu Mittelweg zwischen Arbeitgebermodell und Assistenzdienst
29 Fazit und Ausblick Ermöglichung eines Lebens außerhalb von Wohnheimen Ermöglichung des Lebens in eigener Wohnung Ermöglichung eines selbstbestimmten Tagesablaufs Eröffnung völlig neuer persönlicher Perspektiven Studium/Ausbildung Berufstätigkeit Ehrenamt Freizeit in Selbstbestimmung
30 Kontakt Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben Regierungsbezirk Köln Pohlmanstraße Köln Telefon: Telefax: An der Bottmühle Köln Telefon: Telefax: Internet: info@ksl-koeln.de
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