Informationen zur Gemeinde Eberau und Wasserwelt

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1 Informationen zur Gemeinde Eberau und Wasserwelt Hier sind einige Teilauszüge aus dem Prüfbericht des Landes 2015 (unter der Führung von ÖVP LHStv. Mag Steindl) welcher die Gemeinde Eberau aber auch die Wasserwelt betrifft diese Berichte wurden in der Gemeinderatssitzung öffentlich behandelt und verlesen trotzdem wurden Namen und Beträge gelöscht. Dieser Bericht sollte sowieso jedem GemeindebürgerIn zugänglich sein. Damit sich jeder selbst ein Bild vom Zustand der Gemeinde bilden kann. Wenn sie die Berichte genauer lesen möchten melden sie sich bei VizeBgm. Günter Kroboth Tel.: Kanalisationsbeiträge In der Gemeinderatssitzung vom wurde nach mehrmaliger Aufforderung der Aufsichtsbehörde die Verordnung über die Ausschreibung eines endgültigen Anschlussbeitrages nach dem Kanalabgabegesetz beschlossen. Der Beitragssatz wurde mit EUR 7,30 pro m2 Berechnungsfläche festgelegt. In der Gemeinde Eberau wurde ein vorläufiger Anschluss- und Erschließungsbeitrag in jedem Ortsverwaltungsteil eingehoben. Der Beitragssatz betrug im Ortsverwaltungsteil Kroatisch Ehrensdorf EUR 3,27 exkl. USt. Der Beitragssatz für den vorläufigen Anschlussbeitrag für die Ortsverwaltungsteile Eberau, Gaas, Kulm und Winten betrug 2,18 exkl. USt. Ohne gesetzliche Grundlage wurde der vorläufige Anschlussbeitrag ein zweites und drittes Mal in der gleichen Höhe eingehoben. Diese Vorgangsweise wurde weder im Gemeinderat beschlossen noch gibt es dazu eine entsprechende Verordnung. Festgestellt wird, dass die zweite und dritte Einhebung des vorläufigen Anschlussbeitrages gesetzwidrig war, da man die zu zahlende Differenz zum endgültigen Anschlussbeitrag nach Verordnungsbeschluss über ebendiesen feststellen und einheben hätte müssen. Nunmehr werden in der Gemeinde Eberau Anschlussverpflichtungsbescheide, welche für eine Vorschreibung des endgültigen Anschlussbescheides Voraussetzung sind, erlassen. Die von den Abgabepflichtigen ohne Rechtsgrundlage geleisteten Zahlungen (2. und 3. Vorschreibung des vorläufigen Anschlussbeitrages) sind mit dem endgültigen Anschlussbeitrag, ebenso wie der vorläufige Anschlussbeitrag, gegen zu verrechnen. Die oben beschriebene Vorgangsweise der Einhebung von Abgaben ohne jegliche Rechtsgrundlage ist grob gesetzwidrig! Auch können Überzahlungen nicht ausgeschlossen werden. Jedenfalls sind Überzahlungen rückzuerstatten. Die Berechnungsflächen wurden im Jahr 2014 durch ein technisches Büro neu erhoben.

2 a) Kanalbenützungsgebühr Die Höhe der jährlichen Kanalbenützungsgebühr wurde in der Gemeinde Eberau zuletzt mit Verordnung vom weiterhin gültig für das Finanzjahr für alle Ortsverwaltungsteile wie folgt festgesetzt: 1. a.) Grundbeitrag: gestaffelt nach Berechnungsfläche gemäß 5 Abs. 2 KAbG: 0,00-50,00 m² EUR36,36 50,01-75,00 m² EUR54,55 75,01-100,00 m² EUR72,73 100,01-125,00 m² EUR90,91 150,01-175,00 m² EUR109,09 150,01-175,00 m² EUR127,27 175,01-200,00 m² EUR145,46 ab 200,01 m² EUR154,55 b.) Sind auf dem Anschlussgrundstück mehr als zwei Wohneinheiten vorhanden, so sind diese gesondert zu behandeln, wobei für jede Wohneinheit entsprechend der jeweiligen Berechnungsfläche (gem. 5 KAbG) ein gesonderter Grundbeitrag zu ermitteln ist. Als Wohneinheit ist eine Wohnung gemäß 3 des Bgld. Wohnbauförderungsgesetzes zu verstehen. 2. EUR 0,52 pro m² Berechnungsfläche gemäß 5 Abs. 2 KAbG. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen. Die Kanalbenützungsgebühr wird am 15. Mai und 15. November zu je einer Hälfte ihres Jahresbeitrages fällig. Für die Kanalbenützungsgebühr werden weder erstmalig noch bei einer Änderung des Grundbeitrages Bescheide erlassen. Die Vorschreibungen ergehen halbjährlich. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Abgabe um eine solche handelt, die einer Festsetzung mittels Bescheid durch die Abgabenbehörde bedarf. Auch bei jeder Änderung des Jahresbetrages (z.b durch Erhöhung des jeweiligen Beitragssatzes, des Grundbeitrages oder der Berechnungsfläche) ist diese Abgabe mittels Bescheid vorzuschreiben! Das Recht, eine Abgabe festzusetzen aber auch die Einhebung der Abgabe, unterliegen der Verjährung, wobei die Festsetzungsverjährungsfrist bei den Kanalbenützungsgebühren gemäß der bis geltenden LAO jeweils drei Jahre beträgt und gemäß der seit anzuwendenden BAO fünf Jahre.

3 Künftig ist die Kanalbenützungsgebühr sowohl erstmalig bescheidmäßig vorzuschreiben als auch bei jeder Änderung des Jahresbetrages bzw. des Grundbeitrages ist allen Abgabepflichtigen ein neuer Bescheid zuzustellen. Es ergeht weiters die Aufforderung auch rückwirkend Bescheide zu erlassen, um eine allfällige Verjährung von Kanalbenützungsgebühren zu vermeiden. XI. PERSONALANGELEGENHEITEN In der Gemeindeverwaltung (Gemeindeamt) Eberau sind vier Personen beschäftigt, nämlich drei Vollzeitkräfte und eine Teilzeitkraft (für den Bereich Tourismus). Die Gemeinde Eberau besteht aus fünf Ortsteilen (Eberau, Gaas, Kroatisch Ehrensdorf, Kulm und Winten) und zählt ca Einwohner. Im Vergleich zu anderen südburgenländischen Gemeinden sind im Verwaltungsbereich der Gemeinde Eberau überdurchschnittlich viele Bedienstete beschäftigt. Zufolge Art. 119a B-VG ist die Gemeindeverwaltung nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu führen. Dass trotz der hohen Personaldichte seit Jahren viele Mängel, die von der Aufsichtsbehörde mehrfach beanstandet wurden, bestehen, lässt darauf schließen, dass den Forderungen der Aufsichtsbehörde zu wenig Beachtung geschenkt wird. Die Gemeinde wird daher im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung angehalten, Einsparungen im Personalbereich vorzunehmen (zb Abbau von Überstunden durch Zeitausgleich, keine Auszahlung von Überstunden, keine Nachbesetzung). Statistik graphische Darstellung Die Schuldendienstquote ist im Gesamtbetrachtungszeitraum mit Unzureichend zu bewerten. ÖSQ Öffentliche Sparquote EFQ Eigenfinazierungs- quote VSD Verschuldungs- dauer SDQ Schuldendienst- quote FSQ Quote der feien Finazspitze

4 a. Nach Untersuchung der öffentlichen Sparquote, der Quote der freien Finanzspitze, der Eigenfinanzierungsquote, der Verschuldungsdauer und der Schuldendienstquote kann auf Basis der Rechnungsjahre 2008 bis 2013 ( im Mittelwert) abgeleitet werden, dass der Gesamthaushalt der Gemeinde noch als Genügend einzustufen ist. Anhand der Schulnoten ist deutlich erkennbar, dass im Jahr 2013 bereits vier von fünf Kennzahlen negativ sind. Davon kann abgeleitet werden, dass die finanzielle Situation der Gemeinde äußerst angespannt ist. Das Haushaltsgleichgewicht ist nicht mehr gegeben! An Hand dieser Indikatoren zeigt sich, dass die finanzielle Situation der Gemeinde kritisch ist. Berücksichtigt man die kommenden fixen finanziellen Belastungen der Darlehensrückzahlung beim Gemeindeamt, die Transferzahlungen an die Eberau Infrastruktur KG bzw. an die Wasserwelt Eberau- Moschendorf GmbH sowie die derzeit konjunkturell schwierige allgemeine wirtschaftliche Lage, sind unverzüglich Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten. Bezieht man überdies die bisher noch offenen Rechnungen in der Höhe von EUR --, wovon zum Zeitpunkt der Prüfung im April 2014 ca. EUR -- bereits fällig waren und noch nicht bezahlt wurden, so muss der Gemeinde dringend empfohlen werden, unverzüglich Steuerungselemente zur Haushaltskonsolidierung einzuleiten. Darüber hinaus sind künftig geplante Investitionen zurückzustellen! Hätte die Gemeinde eine realistische mittelfristige Finanzplanung bei der Verwirklichung ihrer bisher getätigten Vorhaben angewandt, würde sich das Ergebnis ihrer Abschlüsse vermutlich anders präsentieren. In diesem Sinne wird festgestellt, dass der Bau des Gemeindeamtes hinsichtlich Ausstattung, Größe und Kosten nicht den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entsprach. Es ergeht daher die Aufforderung, anlässlich der Stellungnahme zum Prüfbericht, ein konkretes Sanierungskonzept zur Verbesserung der Haushaltssituation vorzulegen. Weiters ist ein überarbeiteter mittelfristiger Finanzplan unter Berücksichtigung sämtlicher bekannter bzw. künftiger Verpflichtungen zu übermitteln. Beurteilt man die finanzielle Entwicklung in der Gemeinde Eberau in Form eines Ampelsystems, steht diese vor dem Sprung von blinkendem Gelb auf Rot.

5 Wasserwelt Hinsichtlich der Streetsoccer Anlage, die auch im Rahmen eines EU-Förderprojektes erworben wurde, ist festzuhalten, dass --- der Gemeinde Eberau bei der Gebarungsprüfung am mitgeteilt hat, dass die Streetsoccer Anlage noch im Jahr 2014 aufgestellt werde. Bei der Nachschau am wurde festgestellt, dass diese bis dato nicht aufgestellt worden ist. Laut Auskunft --- am lagert diese unberührt in einer Scheune. Die Gemeinde Eberau wird aufgefordert, als Gesellschafter der Gesellschaft für bestimmungsgemäße Verwendung der Streetsoccer Anlage zu sorgen. Aus Sicht der Aufsichtsbehörde ist es mehr als bedenklich, wenn einerseits Fördergelder und andererseits Gelder der Gemeinden Eberau und Moschendorf im Wege der Weinidylle Tourismus GmbH verschwendet werden. Das jahrelange Nichtaufstellen der Streetsoccer Anlage lässt auf keinen sorgfältigen Umgang mit finanziellen Mitteln schließen und widerspricht eindeutig den auch für ausgegliederte Unternehmungen geltenden Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Anmerkung: Die Streetsoccer Anlage kann lt Auskunft nicht mehr aufgestellt werden, da sie vermutlich nicht mehr vollständig ist! Auf Grund der jährlichen Verluste der Gesellschaft wird von der Aufsichtsbehörde ein Verkauf der Weinidylle Tourismus GmbH angeregt. Damit könnten die laufenden Belastungen für die Gemeinde Eberau wesentlich verringert werden. Anmerkung: Die Wasserwelt ist für die Besucher ein tolles Angebot aber eine enorme finanzielle Belastung für die Gemeinde. Als gewählter Gemeindevertreter sind alle Angelegenheiten der Gemeinde auf den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen, damit wir Ihr Geld bestmöglich einsetzten. Diese Teilauszüge geben nur einen kurzen Überblick der Situation im Jahre 2015 wieder. Dieser Bericht ist von der Gemeindeabteilung 2015 (unter dem damaligen LHStv. Mag Steindl ÖVP) erstellt worden.

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