Stadt Neuss - Sozialmonitoring Stand Inobhutnahme als vorläufige Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

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1 Stadt Neuss Interventionen Hilfe zur Erziehung und Hilfeplan Datenquelle: Stadt Neuss - Jugendamt Die Hilfen zur Erziehung sind im Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) in den 27 ff geregelt. Demnach besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Wesentlicher und gemeinsamer Bestandteil der gewährten Hilfe zur Erziehung ist die Beteiligung bzw. Mitwirkung der Betroffenen. Das bedeutet, dass ein Hilfeplan mit den Personensorgeberechtigten und allen an der Umsetzung der Hilfe beteiligten Personen erstellt wird.( 36 SGB VIII). Im Detail sind die einzelnen Anspruchsgrundlagen und verschiedenen Hilfen in den 27 ff SGB VII geregelt und gliedern sich in folgende Kategorien: Ambulante Hilfen wie beispielsweise die Sozialpädagogische Familienhilfe oder die soziale Gruppenarbeit Stationäre Hilfen wie beispielsweise die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder die Heimerziehung = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = Die Gewährung weiterer - ähnlicher - Hilfen für Kinder und Jugendliche erfolgt ebenfalls auf der Grundlage eines Hilfeplans im Sinne von 36 SGB VIII: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in ambulanter und stationärer Form Inobhutnahme als vorläufige Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Sonstige Hilfen - insbesondere Stationäre Jugendsozialarbeit - Begleiteter Umgang, - Gemeinsame Wohnformen für Väter/Mütter und Kinder - sowie Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Seite 1 von 6

2 Grundzahlen: Anzahl der Fälle Hilfe zur Erziehung und Hilfeplan auf der Grundlage von 36 SGB VIII für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Anzahl der Einwohner unter 18 Jahre Berechnungsregel: Anzahl der Fälle Hilfe zur Erziehung und Hilfeplan auf der Grundlage von 36 SGB VIII für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren / Anzahl der Einwohner unter 18 Jahre x 100 Achtung! Da durchaus auch mehrere Kinder in die Gewährung einer Hilfe einbezogen werden, vor allem bei ambulanten Hilfen, entspricht die Zahl der Fälle nicht der Anzahl der Kinder! Stadt Neuss Anzahl der Fälle Hilfe zur Erziehung und Hilfeplan 545 SGB VIII Anteil der Fälle Hilfe zur Erziehung und Hilfeplan 2,02 Datenhistorie - Anteil Seite 2 von 6

3 Datenhistorie - absolute Zahlen Datenhistorie - Bezugsgröße Seite 3 von 6

4 Im Detail - Anteil Soweit Bezirke aus datenschutzrechtlichen Gründen einzeln nicht darstellbar sind, wurden sie zusammengefasst. Wert ist daher der Summenwert beider Bezirke. 2009: Selikum & Reuschenberg 2012: Selikum & Reuschenberg und Hammfeld & Augustinusviertel nach Beobachtungsgebieten Anteil HzE Stadt Neuss 2,02 BG01_03 Innenstadt/Hafen 2,75 BG02 Dreikönigenviertel 1,86 BG04 Hammfeld 0,97 BG05 Augustinusviertel 0,97 BG06 Gnadental 0,92 BG07 Grimlinghausen 1,50 BG08 Uedesheim 1,43 BG09 Weckhoven 3,59 BG10 Erfttal 3,05 BG11 Selikum 1,58 BG12 Reuschenberg 1,58 BG13 Pomana 1,62 BG14_15 Stadionviertel/Westfeld 2,04 BG17 Furth-Süd 3,09 BG18_16 Furth-Mitte/Morgensternsheide 3,78 BG19 Furth-Nord 1,73 BG20 Weißenberg 3,31 BG21 Vogelsang 1,44 BG22 Barbaraviertel 3,28 BG23 Holzheim 1,79 BG24 Grefrath 0,77 BG25_26 Hoisten/Speck-Wehl-Helpenstein 1,26 BG27 Norf 0,98 BG28 Rosellen 1,03 nach Werten Anteil HzE BG18_16 Furth-Mitte/Morgensternsheide 3,78 BG09 Weckhoven 3,59 BG20 Weißenberg 3,31 BG22 Barbaraviertel 3,28 BG17 Furth-Süd 3,09 BG10 Erfttal 3,05 BG01_03 Innenstadt/Hafen 2,75 BG14_15 Stadionviertel/Westfeld 2,04 Stadt Neuss 2,02 BG02 Dreikönigenviertel 1,86 BG23 Holzheim 1,79 BG19 Furth-Nord 1,73 BG13 Pomana 1,62 BG11 Selikum 1,58 BG12 Reuschenberg 1,58 BG07 Grimlinghausen 1,50 BG21 Vogelsang 1,44 BG08 Uedesheim 1,43 BG25_26 Hoisten/Speck-Wehl-Helpenstein 1,26 BG28 Rosellen 1,03 BG27 Norf 0,98 BG04 Hammfeld 0,97 BG05 Augustinusviertel 0,97 BG06 Gnadental 0,92 BG24 Grefrath 0,77 Seite 4 von 6

5 Hilfe zur Erziehung und Hilfeplan - Anteil Stadt Neuss Beobachtungsgebiete (BG) Hilfe zur Erziehung und Hilfeplan - Anzahl Stadt Neuss Beobachtungsgebiete (BG) Seite 5 von 6

6 Im Detail - Anzahl Soweit Bezirke aus datenschutzrechtlichen Gründen einzeln nicht darstellbar sind, wurden sie zusammengefasst. Wert ist daher der Summenwert beider Bezirke. 2009: Selikum & Reuschenberg 2012: Selikum & Reuschenberg und Hammfeld & Augustinusviertel nach Beobachtungsgebieten nach Werten Fallzahl HzE Stadt Neuss 545 BG01_03 Innenstadt/Hafen 40 BG02 Dreikönigenviertel 19 BG04 Hammfeld 7 BG05 Augustinusviertel 7 BG06 Gnadental 8 BG07 Grimlinghausen 22 BG08 Uedesheim 12 BG09 Weckhoven 61 BG10 Erfttal 35 BG11 Selikum 21 BG12 Reuschenberg 21 BG13 Pomana 11 BG14_15 Stadionviertel/Westfeld 32 BG17 Furth-Süd 58 BG18_16 Furth-Mitte/Morgensternsheide 47 BG19 Furth-Nord 17 BG20 Weißenberg 40 BG21 Vogelsang 15 BG22 Barbaraviertel 15 BG23 Holzheim 23 BG24 Grefrath 5 BG25_26 Hoisten/Speck-Wehl-Helpenstein 9 BG27 Norf 18 BG28 Rosellen 30 BG99 Keine Zuordnung (BG) Fallzahl HzE Stadt Neuss 545 BG09 Weckhoven 61 BG17 Furth-Süd 58 BG18_16 Furth-Mitte/Morgensternsheide 47 BG01_03 Innenstadt/Hafen 40 BG20 Weißenberg 40 BG10 Erfttal 35 BG14_15 Stadionviertel/Westfeld 32 BG28 Rosellen 30 BG23 Holzheim 23 BG07 Grimlinghausen 22 BG11 Selikum 21 BG12 Reuschenberg 21 BG02 Dreikönigenviertel 19 BG27 Norf 18 BG19 Furth-Nord 17 BG21 Vogelsang 15 BG22 Barbaraviertel 15 BG08 Uedesheim 12 BG13 Pomana 11 BG25_26 Hoisten/Speck-Wehl-Helpenstein 9 BG06 Gnadental 8 BG04 Hammfeld 7 BG05 Augustinusviertel 7 BG24 Grefrath 5 BG99 Keine Zuordnung (BG) 0 Seite 6 von 6

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