E I N L A D U N G. T a g e s o r d n u n g :

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1 STAD Schwechat, E I N L A D U N G zu der am 10. November 2016, um 16:05 Uhr, im Festsaal des Rathauses stattfindenden 424. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Schwechat. T a g e s o r d n u n g : ÖFFENTLICHE SITZUNG 1.) Sitzungsprotokoll über die 423. Sitzung des Gemeinderates am ) Bericht der Bürgermeisterin 3.) Anfragen 4.) Förderungen von Veranstaltungen im Multiversum Schwechat - Berichterstattung 5.) 1. Nachtragsvoranschlag ) Umwidmung Darlehen Kooperationsvereinbarung WSA GmbH - Stadtgemeinde Schwechat 7.) Umwidmung Darlehen Kanalisation Stadtgebiet (BA 13) 8.) Vergleich Coface und Multitraining - Ermächtigung der Bürgermeisterin 9.) Verringerung der Gesellschafterzuschüsse Multiversum Schwechat Betriebs GmbH 10.) Erhöhung Zuschuss Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbH. für 2017 und ) Änderung der Geschäftsordnung für Beiräte 12.) Änderung der Tarife für die City-Garage Bauer, Elisabeth Seite

2 13.) 4. Änderung der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Park-, Garten- und sonstigen Grünanlagen 14.) Vereinbarung interkommunale Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband für Abfallwirtschaft im Raum Schwechat (AWS) 15.) Seniorenzentrum Schwechat; Vergabe von Wohnungen, Nachträgliche Berichterstattung 16.) Errichtung eines Fachbeirates Sport 17.) Änderung der Friedhofsgebührenordnungen für den Waldfriedhof (in Schwechat) und den Friedhof Mannswörth 18.) Marktzeile Franz Schubert Straße 1-3, Top 13; Vermietung eines Geschäftslokales 19.) Marktzeile Franz Schubert Straße 1-3, Top 9; Vermietung eines Geschäftslokales 20.) Löschung von Rechten an Liegenschaften 21.) Mannswörther Straße 114; GSt 158/2; KG Mannswörth - Abschluss eines Miet- und Dienstbarkeitsvertrages mit der Lodge Cocho Vermietung GmbH 22.) KG Mannswörth; Abschluss von Pachtverträgen für Ackerflächen 23.) Tätigkeit des Prüfungsausschusses 24.) Resolution - Gesundheitsversorgung der Schwechater Bevölkerung NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 25.) Städtische Wohnhäuser; Einbringung von Klagen 26.) Allgemeine Personalangelegenheiten 27.) Änderung der Nebengebührenordnung Die Bürgermeisterin Bauer, Elisabeth Seite

3 N I E D E R S C H R I F T über die 424. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Schwechat am 10. November 2016 BGM Baier Karin eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Anwesend waren: 1.) Vorsitzende BGM Baier Karin 2.) VBGM Krenn Mag. Brigitte die Mitglieder des Stadtrates: 3.) STR Edelmayr Vera 4.) STR Habisohn Christian 5.) STR Klein Wolfgang 6.) STR Jahn DI Simon 7.) STR Jakl Helmut 8.) STR Kaiser Andrea die Mitglieder des Gemeinderates: 9.) GR Beck Thomas 10.) GR Branics Martin 11.) GR Fälbl-Holzapfel Susanne 12.) GR Frauenberger Gerhard 13.) GR Schaffer Walter 14.) GR Scharinger Monika 15.) GR Wittmann Leopold 16.) GR Ertl Johann 17.) GR Edelhauser Mag. Alexander (ab TOP 13) 18.) GR Schaider Johann (TOP 1-24) 19.) GR Süßenbacher Gabriele 20.) GR Mautner-Markhof Christoph 21.) GR Liebenauer-Haschka BA Magdalena 22.) GR Liebenauer-Haschka Jörg 23.) GR Smetana Manfred 24.) GR Docar Wolfgang 25.) GR Ehn Robert 26.) GR John David (ab TOP 8) 27.) GR Maucha Andrea (ab TOP 8) 28.) GR Neuhold Günther 29.) GR Zistler Wolfgang Entschuldigt waren: 30.) STR Szikora Lukas 31.) STR Markovic MSc Ljiljana 32.) GR Mlada DI Inna 33.) GR Semtner Franz 34.) GR Freiberger Mag. Mario 35.) GR Sicha Michael 36.) GR Haschka Mag. Paul 37.) GR Pinka DI Peter Unentschuldigt waren: - Sonstige Anwesende: STAD-Stv. Mag. Diatel KAD Peter Kirchner Mag. Alfred Happel Dr. Helmut Platzgummer Bauer, Elisabeth Seite

4 Beginn der Sitzung: 16:05 Uhr Vor Eingehen in die Tagesordnung, wird eine Schweigeminute für den verstorbenen Kollegen Karl Ifkovits abgehalten. Ebenfalls vor Eingehen in die Tagesordnung, teilt BGM Baier mit, dass 2 Dringlichkeitsanträge eingelangt sind. Der 1. Dringlichkeitsantrag (Beilage 1), eingebracht von den Fraktionen SPÖ und GRÜNE, betrifft die Gesundheitsversorgung der Schwechat Bevölkerung und wird von GR Schaffer verlesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zuerkennung der Dringlichkeit. Der Antrag wird in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufgenommen und als TOP 24 behandelt. Die anschließenden Punkte verschieben sich entsprechend. Der 2. Dringlichkeitsantrag (Beilage 2), eingebracht von der Freiheitlichen GR- Fraktion Schwechat, betrifft die Kostenbelastung der NÖ Gemeinden aus der Mindestsicherung für Asylanten, wird von GR Zistler verlesen. Abstimmungsergebnis: Der Antrag wird mit den Stimmen von SPÖ, GRÜNE, ÖVP, NEOS und GR Ertl abgelehnt. Somit ist die Dringlichkeit nicht gegeben. Der Antrag wird dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zugewiesen.. BGM Baier ersucht, bei den Abstimmungen darauf zu achten, dass unmissverständliche Zeichen mit der Hand gegeben werden, um dies im Protokoll ordnungsgemäß festhalten zu können. Beilagen: 1_Beilage 1 - Gesundheitsversorgun 2_Beilage 2 - Kostenbelastung Mind Bauer, Elisabeth Seite

5 Ende der Sitzung: 19:22 Uhr Die Vorsitzende: Bürgermeisterin Schriftführer: Stadtamtsdirektor-Stellvertreter Für die Fraktion der SPÖ: Für die Fraktion der GRÜNEN: Für die Fraktion der FPÖ: Für die Fraktion der ÖVP: Für die Fraktion der NEOS: Parteilos: Bauer, Elisabeth Seite

6 424. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 10. November 2016 Punkt 1 der Tagesordnung Sitzungsprotokoll über die 423. Sitzung des Gemeinderates am Vortragender: Bürgermeisterin Baier Karin S A C H V E R H A L T Das Sitzungsprotokoll der 423. Sitzung des Gemeinderates am wurde von der Bürgermeisterin, dem Schriftführer und je einem Vertreter der SPÖ, GRÜNEN, FPÖ, ÖVP und NEOS ordnungsgemäß unterfertigt. Bis dato sind keine Einwendungen gegen den Inhalt des Sitzungsprotokolls gemäß 53 Abs. 5 NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.f. eingelangt. Somit gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt. Wechselrede: keine Bauer, Elisabeth Seite

7 424. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 10. November 2016 Punkt 2 der Tagesordnung Bericht der Bürgermeisterin Vortragender: Bürgermeisterin Baier Karin S A C H V E R H A L T Beerdigung Kollege Karl Ifkovits Die Beerdigung unseres Kollegen Karl Ifkovits fand am am Friedhof Simmering statt. Knapp 60 Personen aus Politik und Verwaltung nahmen das Angebot eines gemeinsamen Bustransfers zum Friedhof an und erwiesen Karl Ifkovits die letzte Ehre. Ermäßigung/Nachlass von Miettarifen auf der Festwiese Rannersdorf: Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom unter TOP 21 wird die Bürgermeisterin ermächtigt, dass sie für Veranstaltungen, die für die Allgemeinheit von Interesse sein können eine Ermäßigung auf den Tarif nach ihrem Ermessen festlegt. Über diese gewährten Ermäßigungen soll in der darauffolgenden Gemeinderatsitzung berichtet werden: " Fußball-Europameisterschaft Fanmeile, stadteigene Veranstaltung (Nachlass der vollen Miete) " SVS BSC Schwechat - Internationales Bogensportturnier (Pauschalmiete 25,--/Tag) " Pfadfinderschaulager (Nachlass der vollen Miete) Gladbeckstraße 1/15/6; Vermietung der Ordination In der Sitzung des Gemeinderates am 22. September 2016 wurde unter Tagesordnungspunkt 13 die Vermietung der Ordinationsräumlichkeiten - ehemals Dr. Edith Hochmeister - an deren Nachfolger, Dr. Peter Ditzelmüller, genehmigt. Herr Dr. Ditzelmüller hat nun mitgeteilt, dass er die Stelle als neuer Praktischer Arzt in Schwechat doch nicht annehmen möchte. Nach Rücksprache mit der NÖ Ärztekammer wurde diese neu ausgeschrieben. Die Räumlichkeiten werden vorerst frei gehalten. Bauer, Elisabeth Seite

8 Nestroy-Regisseur wurde zum Professor ernannt Der langjährige Regisseur der Nestroyspiele Schwechat, Peter Gruber, erhielt im NÖ Landhaus den Berufstitel "Professor" verliehen. Damit wurde sein Wirken insbesondere seine Verdienste um das Werk des Volksdichters Johann Nepomuk Nestroy gewürdigt. Baumpflanz-Aktion für Taferlklassler Auch in diesem Jahr haben wir gemeinsam mit allen Schülerinnen und Schülern der 1. Klassen der Volksschulen Schwechat, Mannswörth, Rannersdorf und der Allgemeinen Sonderschule Bäume gepflanzt. Die Kinder waren begeistert bei der Sache und haben insgesamt 250 Bäume gesetzt. Garten on Tour Ab dem Frühjahr 2017 organisiert "Natur im Garten" gemeinsam mit dem Land Niederösterreich eine Aktion, bei der vier Gemeinden je 12 Hochbeete zur Selbstbepflanzung und Ernte zur Verfügung gestellt werden. Schwechat darf mit Wr. Neustadt, Korneuburg und Mödling an dieser Aktion teilnehmen. Wenn die Aktion seitens des Veranstalters durchorganisiert ist, werden wir in allen Medien darüber berichten. Rotes Kreuz - Ehrungen für den Einsatz "Menschen auf der Flucht" Am fand am Flughafen Schwechat eine große Ehrungs- und Dankeschönaktion für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Roten Kreuzes und alle Helferinnen und Helfer rund um die Flüchtlingsproblematik statt. Bei dieser Gelegenheit wurden sowohl unsere VBGM Mag. Brigitte Krenn, Verwaltungsbedienstete und ich stellvertretend für alle Schwechater Helferinnen und Helfer mit einem Ehrenzeichen des Roten Kreuzes ausgezeichnet. Wechselrede: STR Kaiser BGM Baier Bauer, Elisabeth Seite

9 424. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 10. November 2016 Punkt 3 der Tagesordnung Anfragen Vortragender: Bürgermeisterin Baier Karin S A C H V E R H A L T Es sind Anfragen der FPÖ-Gemeinderatsfraktion (Beilage) eingelangt. Die Anfragen betreffen die Kinderbetreuung in Schwechat und ich ersuche STR Kaiser um Verlesung der Anfragen. Antwort BGM Baier: Mit Stand 7. November 2016 sind im gesamten Schwechater Gemeindegebiet 69 Kinder in Kinderkrippen und 524 Kindergartenkinder (inkl. Pfarrkindergarten, ausgenommen Flughafen-KG) eingeschrieben. Die Kindergartenkinder teilen sich wie folgt auf: KG Mannswörth: 50 Kinder KG Rannersdorf: 75 Kinder (6 aus SW, 4 aus MW, 65 aus Rsdf.) KG Kledering: 19 Kinder (7 aus SW, 12 aus Kled.) 6 freie Plätze KGs in SW: 348 Kinder (311 aus SW, 14 aus MW, 21 aus Rsdf., 2 aus Kled.) 10 freie Plätze Mobi-Kids (2,5-3 Jahre): 32 Kinder (28 aus SW, 2 aus MW, 1 aus Rsdf., 1 aus Kled.) Die Kinderkrippenkinder teilen sich folgendermaßen auf: 43 Kinder aus SW, 14 Kinder aus Rsdf., 7 Kinder aus Mannswörth, 1 Kind aus Kledering sowie 4 auswärtige Kinder (von Gemeindebediensteten) Kikri Mischekgasse: 27 Kinder (24 aus SW, 3 aus MW), 3 freie Plätze Kikri Frauenfeld: 28 Kinder (18 aus SW, 4 aus MW, 2 aus Rsdf., 4 Auswärtige), 2 freie Plätze Kikri Rannersdorf: 14 Kinder (1 aus SW, 1 aus Kled., 12 aus Rsdf.), 1 freier Platz Bauer, Elisabeth Seite

10 Antwort BGM Baier auf die 1. Zusatzanfrage: Es leben derzeit 997 Kinder zwischen 0-6 Jahre im Stadtgebiet. - Katastralgemeinde Schwechat: 655 Kinder, 0-3 Jahre 320, 3-6 Jahre Katastralgemeinde Kledering: 26 Kinder, 0-3 Jahre 12, 3-6 Jahre 14 - Katastralgemeinde Mannswörth: 151 Kinder (davon 19 Kinder Flughafen), 0-3 Jahre 85, 3-6 Jahre 66 Kinder - Katastralgemeinde Rannersdorf: 165 Kinder, 0-3 Jahre 75, 3-6 Jahre 90 Kinder In der Kinderkrippe und im Kindergarten ist bis zum 5. Lebensjahr der Besuch freiwillig, daher können keine genauen Prognosen abgegeben werden, wie viele Plätze tatsächlich benötigt werden. BGM Baier: Meiner Meinung nach waren dies bereits eine Anfrage und eine Zusatzfrage. Der Höflichkeit halber werde ich aber auch auf die Frage nach dem voraussichtlichen Bedarf an Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen in den nächsten 3 Jahren eingehen. Hier möchte ich auf die Grundlagenstudie aus dem Jahr 2015, welche in einer überparteilichen Präsentation am allen Parteien zur Kenntnis gebracht wurde, verweisen. Sollte noch eine Einsichtnahme in diese Grundlagenstudie gewünscht werden, so ist dies im Einvernehmen mit mir und der Fachabteilung grundsätzlich möglich. Möchte noch jemand eine weitere Zusatzfrage stellen? Zusatzfrage GR Liebenauer-Haschka Jörg: Welche Kapazitätserweiterungen sind geplant bzw. in Umsetzung um den zu erwartenden Bedarf abzudecken? Antwort STR DI Jahn: Betreffend die Kapazitätserweiterung haben wir dieses Jahr in den letzten Gemeinderatssitzungen schon beschlossen bzw. ist schon in Umsetzung, der Zubau am Brendanihof, der Zweigruppige, hier entsteht dieser Tage bereits der Rohbau. Für die Zukunft wird gerade mit den Bauträgern im Brauereiquartier besprochen und gesprochen, es wird jedenfalls auch dort Kinderbetreuungseinrichtungen in ausreichendem Maße geben. Des Weiteren ist für 2017 geplant, mit der Sanierung in der VS Rannersdorf zu beginnen, und im Zuge dieser Gespräche mit dem Land, der Direktion, den Eltern geprüft, ob der Bedarf besteht, dort eine Ganztagsschule zu etablieren, was dann natürlich dazu führen würde, dass auch der Hort in Rannersdorf frei werden würde um dort eine Kinderkrippe oder eine Kindergartengruppe zu etablieren. Ich möchte an dieser Stelle ersuchen, zukünftige Anfragen so zu formulieren, dass daraus eindeutig hervorgeht, ob es sich um eine oder mehrere Anfragen bzw.um Zusatzfragen handelt. Bauer, Elisabeth Seite

11 Beilage: Anfrage FPÖ - GR 424 am doc Wechselrede: keine Bauer, Elisabeth Seite

12 424. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 10. November 2016 Punkt 4 der Tagesordnung Förderungen von Veranstaltungen im Multiversum Schwechat - Berichterstattung Vortragender: Bürgermeisterin Baier Karin S A C H V E R H A L T In der 543. Sitzung des Stadtrates wurden folgende Ansuchen behandelt. SVS- Fußball Jugendhallencup 2017 Förderbar JA 100 % der Saalmiete ,-- BG und BRG Schwechat Weihnachtsturnierfinale AHS (Fußball) Bezirksmeisterschaften U13, U15 Förderbar - JA ( 9.000,--) Wechselrede: keine Bauer, Elisabeth Seite

13 BGM Baier weist auf die Redezeit von 15 Minuten hin. Bauer, Elisabeth Seite

14 424. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 10. November 2016 Punkt 5 der Tagesordnung 1. Nachtragsvoranschlag 2016 Antragsteller: Stadtrat Klein Wolfgang Sehr geehrte Damen und Herren! S A C H V E R H A L T Aufgrund außerplanmäßiger und überplanmäßiger Einnahmen und Ausgaben war gemäß 75 der NÖ Gemeindeordnung ein 1. Nachtragsvoranschlag 2016 durch die Bürgermeisterin zu erstellen. Ich darf Ihnen die Eckdaten des 1. Nachtragsvoranschlagsentwurfes 2016 zur Kenntnis bringen: Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts des 1. NVA 2016: EUR Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts des VA 2016: EUR das ist eine Senkung um EUR Einnahmen und Ausgaben des außerordentlichen Haushalts des 1. NVA 2016: EUR Einnahmen und Ausgaben des außerordentlichen Haushalts des VA 2016: EUR das ist eine Erhöhung um EUR Darlehensaufnahmen 1. NVA 2016: EUR Darlehensaufnahmen VA 2016: EUR das ist um EUR mehr Der Gesamtrücklagenstand am wird voraussichtlich EUR betragen, davon entfallen auf die Betriebsmittel- und Ausgleichsrücklage EUR und auf die Spezialrücklagen EUR (Infrastrukturrücklage: EUR , Wohnhaussanierungsrücklage: EUR 9.700, Kinderbetreuungsrücklage: EUR , Spielplatzausgleichsabgabenrücklage: EUR , Wasserversorgungsrücklage: EUR , Abwasserbeseitigungsrücklage: EUR ). Bauer, Elisabeth Seite

15 Ich möchte Ihnen nun die veränderten Beträge, wie folgt, kurz erläutern: Aufgrund eines s der Aufsichtsbehörde wurden im Zuge der Erstellung des 1. Nachtragsvoranschlages 2016 die Buchungen für die Gewinnentnahmen im Ordentlichen Haushalt entfernt. Das sind auf der Voranschlagsstelle 1/ EUR und auf der Voranschlagsstelle 1/ EUR Diese Minderausgaben ziehen Mindereinnahmen nach sich, da diese Beträge - in Summe EUR auf der Voranschlagsstelle 2/ ebenfalls herausgenommen werden müssen. Diese Maßnahme macht den überwiegenden Anteil an Minderausgaben und Mindereinnahmen im Ordentlichen Haushalt aus und ist somit großteils für die Verringerung der Gesamtsummen des Ordentlichen Haushaltes verantwortlich. Die Erhöhung beim Außerordentlichen Haushalt ergibt sich einerseits daraus, dass der Verkauf des Grundstückes am Kugelkreuz erst nach Beschlussfassung des Voranschlages 2016 finalisiert werden konnte und die Einzahlung von knapp über EUR erst im Juni 2016 erfolgte. Somit ergeben sich Mehreinnahmen, die im 1. Nachtragsvoranschlag 2016 budgetiert werden müssen. Andererseits sind beim Vorhaben für die Wohnhaussanierungen Mehrausgaben in Höhe von EUR zu erwarten und müssen daher ebenfalls ihren Niederschlag im Außerordentlichen Haushalt des 1. Nachtragsvoranschlages 2016 finden. Somit ergibt sich eine Erhöhung der Gesamtsummen des Außerordentlichen Haushaltes von knapp EUR Die geringfügige Erhöhung der Darlehensaufnahmen über EUR resultiert aus einer Förderung des Landes NÖ in Form eines Darlehens, welche erst nach Beschlussfassung des Voranschlages 2016 zugesichert und im Laufe des Jahres 2016 ausbezahlt wurde. Nun nur noch eine letzte Bekanntgabe: Der 1. Nachtragsvoranschlagsentwurf 2016, der nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit erstellt worden ist, ist in der Zeit vom 18. Oktober bis einschließlich 3. November 2016 zur öffentlichen Einsichtnahme im Schwechater Rathaus aufgelegen. Jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei wurde ordnungsgemäß eine Ausfertigung des 1. Nachtragsvoranschlagsentwurfes ausgefolgt. Gemäß 75 NÖ Gemeindeordnung kann innerhalb der Auflagefrist jedes Gemeindemitglied schriftlich Stellungnahmen zum Nachtragsvoranschlag beim Gemeindeamt einbringen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass kein Gemeindemitglied von diesem Recht innerhalb der Auflagefrist Gebrauch gemacht hat und daher keine Stellungnahme zum 1. Nachtragsvoranschlagsentwurf 2016 eingelangt ist. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden A n t r a g : Bauer, Elisabeth Seite

16 Der Gemeinderat möge nach erfolgter Beratung dem 1. Nachtragsvoranschlag 2016 seine Zustimmung geben. Wechselrede: STR DI Jahn (2x) STR Kaiser (2x) STR Jakl GR Schaider STR Klein VBGM Mag. Krenn STR Edelmayr Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ und GRÜNE. Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Ertl Johann(Parteilos), Gemeinderat Schaider Johann(ÖVP), Gemeinderätin Süßenbacher Gabriele(ÖVP), Gemeinderat Mautner-Markhof Christoph(NEOS), Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Gemeinderat Ehn Robert(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Stadträtin Kaiser Andrea(FPÖ), Gemeinderat Neuhold Günther(FPÖ), Gemeinderat Zistler Wolfgang(FPÖ) Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen. Bauer, Elisabeth Seite

17 424. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 10. November 2016 Punkt 6 der Tagesordnung Umwidmung Darlehen Kooperationsvereinbarung WSA GmbH - Stadtgemeinde Schwechat Antragsteller: Stadtrat Klein Wolfgang S A C H V E R H A L T Bevor ich Ihnen den Sachverhalt dieses Punktes vortrage, möchte ich darauf hinweisen, dass es zu Änderungen gegenüber dem Hauptausschuss und dem Stadtrat, sowohl im Sachverhalt als auch im Antrag gekommen ist. Die Änderungen betreffen sowohl die Gesamtsumme des Darlehens als auch die Anzahl der Zuzählungen. Zu den Änderungen ist es aufgrund eines Irrtums beim Ablesen der Darlehensverträge gekommen. Im Jahr 2015 wurde für das Vorhaben Kooperation Stadtgemeinde Schwechat - WSA GmbH. auf Grundlage der beschlossenen Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadtgemeinde Schwechat und der WSA Bertriebs GmbH. ein mehrjähriges Darlehen in Höhe von EUR ,-- (statt EUR ,--) auf vier (statt fünf) Jahre - also von 2015 bis 2018 (statt 2019) - aufgenommen. Das Darlehen sollte in vier (statt fünf) gleichen Zuzählungen - zu je EUR ,-- pro Jahr - aufgenommen werden. Da die WSA Betriebs GmbH. im ersten Halbjahr 2016 in Konkurs ging und mit dem beschlossenen Vergleich zwischen der Stadtgemeinde Schwechat und der Multiversum Schwechat Betriebs GmbH. einerseits und der WSA Betriebs GmbH. andererseits alles bereinigt und verglichen wurde, sind keine weiteren Zuwendungen mehr an die WSA Betriebs GmbH. zu leisten bzw. notwendig. Durch diesen Konkurs entfällt auch die Grundlage für die eingegangene Kooperationsvereinbarung und somit in weiterer Folge auch für das aufgenommene Darlehen. Da die Zahlungskonditionen des noch laufenden Darlehens günstig sind, ist es wirtschaftlich zweckmäßig dieses Darlehen weiter laufen zu lassen. Durch die Umwidmung auf das Vorhaben Wohn- & Geschäftsgebäude - Sanierungen soll das Darlehen weiter genutzt werden. Es wäre äußerst unwirtschaftlich das bestehende und noch nicht zur Gänze zugezählte Darlehen zu kündigen, da Spesen fällig würden Bauer, Elisabeth Seite

18 und aus heutiger Sicht die guten Zahlungskonditionen aus dem Jahr Monats-Euribor + Aufschlag von 0,68% - nicht erreicht werden könnten. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt die Umwidmung des Darlehens für das Vorhaben Kooperation Stadtgemeinde Schwechat - WSA GmbH. auf das Vorhaben Wohn- & Geschäftsgebäude - Sanierungen. Die verbleibenden zwei (statt drei) Zuzählungen für die Jahre 2017 bis 2018 (statt 2019) zu je EUR ,-- pro Jahr - in Summe EUR ,-- (statt EUR ,--) - werden dem Vorhaben Wohn- & Geschäftsgebäude - Sanierungen zugeordnet und dort verbucht. Die Zahlungen der Darlehensraten (Tilgung und Zinsen), sowie die Zahlungsmodalitäten und -konditionen bleiben unverändert. Die Verbuchung der Darlehensraten (Tilgung und Zinsen) erfolgt ab 2017 auf dem Ansatz 853 (im ordentlichen Haushalt) und mittels einer neu zu installierenden internen Darlehensnummer. Die Umwidmung des Darlehens und deren geänderte Zuzählungen sind ab dem Voranschlag 2017 zu berücksichtigen. Wechselrede: GR Schaider STR Jakl BGM Baier STR Kaiser KAD Kirchner Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ, FPÖ, GRÜNE, NEOS und Parteilos. Folgende Mitglieder enthielten sich der Stimme: Gemeinderat Schaider Johann(ÖVP), Gemeinderätin Süßenbacher Gabriele(ÖVP) Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen. Bauer, Elisabeth Seite

19 Bauer, Elisabeth Seite

20 424. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 10. November 2016 Punkt 7 der Tagesordnung Umwidmung Darlehen Kanalisation Stadtgebiet (BA 13) Antragsteller: Stadtrat Klein Wolfgang S A C H V E R H A L T Bevor ich Ihnen den Sachverhalt dieses Punktes vortrage, möchte ich auch bei diesem Punkt darauf hinweisen, dass es zu Änderungen gegenüber dem Hauptausschuss und dem Stadtrat, im Sachverhalt gekommen ist. Die Änderungen betreffen die Gesamtsumme des Darlehens. Zu den Änderungen ist es aufgrund eines Irrtums beim Ablesen der Darlehensverträge gekommen. Im Jahr 2015 wurde für das Vorhaben Kanalisation Stadtgebiet (13.BA.) ein mehrjähriges Darlehen in Höhe von EUR ,-- (statt EUR ,--) auf fünf Jahre - also von 2015 bis aufgenommen. Das Darlehen sollte 2015 mit EUR ,-- und vier weiteren Zuzählungen (statt in fünf gleichen Zuzählungen) - zu je EUR ,-- pro Jahr - aufgenommen werden. Dieser Bauabschnitt konnte aber heuer bereits abgeschlossen werden. Im Jahr 2017 wird nunmehr das Vorhaben Kanalisation Stadtgebiet (14.BA.) begonnen. Da die Zahlungskonditionen des noch laufenden Darlehens günstig sind, ist es wirtschaftlich zweckmäßig dieses Darlehen einfach weiter laufen zu lassen und für den neuen Bauabschnitt zu verwenden. Außerdem dient das Darlehen dann auch weiterhin dem selben Zweck, nämlich dem Kanalbau. Es wäre äußerst unwirtschaftlich, das bestehende und noch nicht zur Gänze zugezählte Darlehen zu kündigen und für den 14. Bauabschnitt der Kanalisation des Stadtgebietes ein neues Darlehen auszuschreiben und aufzunehmen, da Spesen fällig würden und aus heutiger Sicht die guten Zahlungskonditionen aus dem Jahr Monats-Euribor + Aufschlag von 0,68% - nicht erreicht werden könnten. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden Bauer, Elisabeth Seite

21 A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt die Umwidmung des Darlehens für die Kanalisation Stadtgebiet (13.BA.) auf Kanalisation Stadtgebiet (13. und 14.BA.). Die verbleibenden drei Zuzählungen für die Jahre 2017 bis 2019 zu je EUR ,- - pro Jahr - in Summe EUR ,-- - werden dem Vorhaben Kanalisation Stadtgebiet (14.BA.) zugeordnet und dort verbucht. Alle anderen Vorgänge - wie z.b.: Zahlung und Verbuchung der Darlehensraten (Tilgung und Zinsen) und Zahlungsmodalitäten und -konditionen bleiben unverändert. Die Umwidmung des Darlehens und deren geänderte Zuzählungen sind ab dem Voranschlag 2017 zu berücksichtigen. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den Antrag. Bauer, Elisabeth Seite

22 Vor Eingehen in den TOP 8 (Vergleich Coface und Multitraining - Ermächtigung der Bürgermeisterin) stellt BGM Baier den Antrag gemäß 47 Abs. 6 der NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.f. auf Beiziehung von Hrn. Dr. Platzgummer als Sachverständigen und Auskunftsperson. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Annahme des Antrages mit Ausnahme der Mitglieder der ÖVP, die dagegen stimmten. Bauer, Elisabeth Seite

23 424. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 10. November 2016 Punkt 8 der Tagesordnung Vergleich Coface und Multitraining - Ermächtigung der Bürgermeisterin Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin S A C H V E R H A L T Betreffend Coface: Mit Schreiben an die Coface vom 13. Jänner kurz vor Ablauf der Frist - hat der seinerzeitige Geschäftsführer Roland Regnemer einen Teil der möglichen Garantieleistung in der Höhe von ,00 brutto, basierend auf einem Gutachten des Sachverständigen Ing. Eduard Mock, gezogen. Seit Frühjahr 2015 urgiert nun die Coface die Übermittlung von Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Mängel zu welchem Preis behoben worden sind. Mit dem Sachverhalt waren mittlerweile Mag. Simersky als Geschäftsführer und Kanzlei Jarolim & Flitsch als Rechtsanwälte betraut. Aus dem vorliegenden Schriftverkehr geht hervor, dass der geforderte Nachweis geschleppt worden ist. Rechtsanwältin Dr. Dessulemoustier, rechtsfreundliche Vertreterin von Coface, hat sich mit Schreiben vom an Herrn Dr. Platzgummer gewandt. Darin erklärt sie, dass Coface ohne Nachweis zumindest nachvollziehbarer Kostenvoranschläge ihren Rückforderungsanspruch geltend machen würde. Es erfolgte dahingehend eine Einigung, dass Coface ihrerseits einen Sachverständigen zur Befundaufnahme zum Multiversum entsandte. In seinem Gutachten stellt der Sachverständige gravierende Mängel fest, zumeist jedoch solche, die außerhalb der gezogenen Garantieleistung liegen und wegen des Zeitablaufs nicht mehr angemeldet werden können. Teile der angemeldeten Beanstandungen werden von ihm als rein optische und nicht funktionale Mängel angesehen, damit entsteht ein Rückforderungsanspruch seitens der Coface. Am hatten Herr Dr. Platzgummer und Fr. GF Neumayer-Weilner eine Besprechung in der Kanzlei Dr. Dessulemoustier und Mag. Graf, im Beisein einer Vertreterin der Coface. Nach intensiven Verhandlungen wurde - vorbehaltlich Genehmigung des Mutterhauses Coface, sowie auf unserer Seite durch die Stadtgemeinde Schwechat als Eigentümerin des MVSW - eine Einigung auf eine mindestmögliche Rückzahlung in der Höhe von als Pauschalbereinigung erreicht. Es handelt sich hierbei um das äußerst mögliche Verhandlungsergebnis, Bauer, Elisabeth Seite

24 andernfalls würde Coface den gesamten Betrag über den Klagsweg einbringen wollen. Laut Herrn Dr. Platzgummer ist das Prozessrisiko erheblich und er empfiehlt ausdrücklich, dieses Vergleichsangebot anzunehmen. Betreffend Multitraining: Gegen die Multiversum Schwechat Betriebs GmbH ist vor dem LG Korneuburg eine Klage wegen ,64 anhängig, die RA Dr. Stefan Langer als Masseverwalter der Multitraining Schwechat GmbH eingebracht hat. Es handelt sich dabei nur um einen Teil jener Ansprüche im Gesamtbetrag von rund ,-, die er letztlich geltend zu machen beabsichtigt. Dr. Platzgummer steht mit Dr. Langer seit geraumer Zeit in Vergleichsverhandlungen und hat dabei - unpräjudiziell für Sach- und Rechtslage und vorbehaltlich der Zustimmung sämtlicher Gremien - einen Vergleichsbetrag von ,- in Aussicht gestellt. Der Sachverhalt wurde im Rahmen einer Sitzung des Gläubigerausschusses im Konkurs über das Vermögen der Multitraining erörtert. Dabei wurde lt. Auskunft von Dr. Langer das Ergebnis erzielt, dass dieser ermächtigt wurde, vorbehaltlich der Zustimmung des Konkursgerichtes folgenden Vergleich abzuschließen: Die Multiversum Schwechat Betriebs GmbH leistet eine Zahlung im Pauschalbetrag von ,- an die Konkursmasse. Damit gelten sämtliche wechselseitigen Ansprüche als umfassend bereinigt und verglichen. Aufgrund des gegenständlichen Prozessrisikos, welches Dr. Platzgummer für hoch erachtet, empfiehlt er, den Vergleichsvorschlag anzunehmen. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat ermächtigt die Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadtgemeinde Schwechat in der Multiversum Schwechat Betriebs GmbH folgenden Vergleichen zuzustimmen: 1) Coface - Zahlung von ,-- zum Vergleich der Forderung aus dem am gezogenen Haftrücklass in Höhe von ,-- 2) Multitraining - Zahlung von ,-- zum Vergleich der Forderungen des Masseverwalters der Multitraining GmbH Wechselrede: GR Schaider (2x) STR Kaiser (5x) Bauer, Elisabeth Seite

25 Dr. Platzgummer (3x) STR Jakl BGM Baier (3x) VBGM Mag. Krenn GR Mautner-Markhof Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ, GRÜNE und NEOS. Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Ertl Johann(Parteilos), Gemeinderat Schaider Johann(ÖVP), Gemeinderätin Süßenbacher Gabriele(ÖVP), Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Gemeinderat Ehn Robert(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Gemeinderat John David(FPÖ), Stadträtin Kaiser Andrea(FPÖ), Gemeinderätin Maucha Andrea(FPÖ), Gemeinderat Neuhold Günther(FPÖ), Gemeinderat Zistler Wolfgang(FPÖ) Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen. Bauer, Elisabeth Seite

26 Vor Eingehen in TOP 9 (Verringerung der Gesellschafterzuschüsse Multiversum Schwechat Betriebs GmbH) wird die Sitzung für 15 Minuten unterbrochen. Bauer, Elisabeth Seite

27 424. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 10. November 2016 Punkt 9 der Tagesordnung Verringerung der Gesellschafterzuschüsse Multiversum Schwechat Betriebs GmbH Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin S A C H V E R H A L T Die Geschäftsführerin der Multiversum Schwechat Betriebs GmbH. hat am der Stadtgemeinde Schwechat aktualisierte Planrechnungen für die Jahre 2017 und 2018 übermittelt, sowie am und aktuelle Daten über notwendige Rückstellungen bekannt gegeben. Aus diesen ergibt sich im Vergleich zu dem in der 415. Sitzung des Gemeinderates am 17. Dezember 2015 unter TOP 12 gefassten Gemeinderatsbeschluss ein geänderter (verringerter) Zuschussbedarf seitens der Stadtgemeinde Schwechat. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt folgende, geänderte (verringerte) Zuschüsse an die Multiversum Schwechat Betriebs GmbH. für die Jahre 2017 und 2018: Für das Jahr 2017: - Maximal EUR ,-- für den Fall, dass keine oder nur geringere Fördermittel als die genannten EUR ,-- des Bundes zur Auszahlung kommen. Falls geringere Fördermittel zur Auszahlung gelangen, wird der Differenzbetrag auf die EUR ,-- als Zuschuss geleistet. - Maximal EUR ,-- zur Finanzierung des laufenden Betriebes. Sollte sich der laufende Betrieb positiver entwickeln als in den Planrechnungen vorgesehen, wird nur ein entsprechend geringerer Zuschuss geleistet. - Maximal EUR ,-- zur Bildung einer Rücklage für die Abdeckung etwaiger Verbindlichkeiten, die sich gemäß den Bilanzrückstellungen 2015 der Gesellschaft ergeben könnten. Bauer, Elisabeth Seite

28 In Erfüllung der Forderung des Gläubigerausschusses genehmigt der Gemeinderat, unter der Voraussetzung, dass ein Vergleich mit dem Masseverwalter der Multitraining GmbH zustande kommt, dass die daraus resultierende Zahlungsverpflichtung in Höhe von EUR ,-- unmittelbar und mit schuldbefreiender Wirkung durch die Stadtgemeinde Schwechat abgewickelt wird. Dadurch reduziert sich gleichzeitig die Zuschussverpflichtung (von max. EUR ,--) um diesen Betrag. Die entsprechenden Mittel sind im Voranschlag 2017 vorzusehen. Für das Jahr 2018: - Maximal EUR ,-- zur Finanzierung des laufenden Betriebes. Sollte sich der laufende Betrieb positiver entwickeln als in den Planrechnungen vorgesehen, wird nur ein entsprechend geringerer Zuschuss geleistet. - Maximal EUR ,-- zur Bildung einer Rücklage für die Abdeckung etwaiger Verbindlichkeiten, die sich gemäß den Bilanzrückstellungen 2015 der Gesellschaft ergeben könnten. Die entsprechenden Mittel sind im Voranschlag 2018 vorzusehen. Alle übrigen genannten Beträge sind im Voranschlag 2017 bzw. im mittelfristigen Finanzplan der Stadtgemeinde Schwechat für das Jahr 2018 vorgesehen. Die entsprechenden Planrechnungen sind dem Tagesordnungspunkt als Anlage angeschlossen. Des Weiteren gibt der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat ein Zuschussversprechen gemäß Anhang für die genannten Jahresbeträge ab. Dieses Zuschussversprechen ersetzt für die Jahre 2017 und 2018 jenes, das auf dem Gemeinderatsbeschluss vom , TOP 12 basiert. Beilagen: 1_GRA III Planungsrechnun 2_Zuschussversprec hen - GR d Wechselrede: GR Schaider Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ und GRÜNE. Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Ertl Johann(Parteilos), Gemeinderat Schaider Johann(ÖVP), Gemeinderätin Süßenbacher Gabriele(ÖVP), Gemeinderat Mautner-Markhof Christoph(NEOS), Gemeinderat Bauer, Elisabeth Seite

29 Docar Wolfgang(FPÖ), Gemeinderat Ehn Robert(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Gemeinderat John David(FPÖ), Stadträtin Kaiser Andrea(FPÖ), Gemeinderätin Maucha Andrea(FPÖ), Gemeinderat Neuhold Günther(FPÖ), Gemeinderat Zistler Wolfgang(FPÖ) Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen. Bauer, Elisabeth Seite

30 424. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 10. November 2016 Punkt 10 der Tagesordnung Erhöhung Zuschuss Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbH. für 2017 und 2018 Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin S A C H V E R H A L T Die Geschäftsführerin der Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbH. hat am der Stadtgemeinde Schwechat aktualisierte Planrechnungen für die Jahre 2017 und 2018 übermittelt. Aus diesen ergibt sich im Vergleich zu dem in der 415. Sitzung des Gemeinderates am 17. Dezember 2015 unter TOP 13 gefassten Gemeinderatsbeschluss ein geänderter Zuschussbedarf seitens der Stadtgemeinde Schwechat. Der Mehrbedarf ist auf erhöhte Beratungs- und Steuerberatungskosten im Jahr 2016 und 2017, sowie auf voraussichtlich höhere Liquidationskosten im Jahr 2018 zurückzuführen. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt folgende, geänderte Zuschüsse an die Kugelkreuz Entwicklung und Projektierung GmbH. für die Jahre 2017 und 2018: Für das Jahr 2017: - EUR ,-- Für das Jahr 2018: Bauer, Elisabeth Seite

31 - EUR ,-- Die entsprechenden Mittel sind in den Voranschlägen 2017 und 2018 vorzusehen. Die entsprechenden Planrechnungen sind dem Tagesordnungspunkt als Anlage angeschlossen. Dieser Beschluss ersetzt für die Jahre 2017 und 2018 den Gemeinderatsbeschluss vom 17. Dezember 2015, TOP 13. Beilage: Planungsrechnung Liquidation Kugelkreuz Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ, GRÜNE und Gemeinderätin Süßenbacher Gabriele(ÖVP). Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Ertl Johann(Parteilos), Gemeinderat Schaider Johann(ÖVP), Gemeinderat Mautner-Markhof Christoph(NEOS), Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Gemeinderat Ehn Robert(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Gemeinderat John David(FPÖ), Stadträtin Kaiser Andrea(FPÖ), Gemeinderätin Maucha Andrea(FPÖ), Gemeinderat Neuhold Günther(FPÖ), Gemeinderat Zistler Wolfgang(FPÖ) Der Antrag ist somit mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen. Bauer, Elisabeth Seite

32 424. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 10. November 2016 Punkt 11 der Tagesordnung Änderung der Geschäftsordnung für Beiräte Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin S A C H V E R H A L T Nachdem einige Beiräte ihre Sitzungen bereits abgehalten haben, hat sich herausgestellt, dass eine Anpassung der Geschäftsordnung sinnvoll wäre. Neu aufgenommen wurden die Bestimmungen betreffend die Befangenheit sowie die Vertretung und Verschwiegenheitspflicht. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden A n t r a g : Folgende Geschäftsordnung für Beiräte soll beschlossen werden: Geschäftsordnung für Beiräte 1 Geschäftsführung Abs. 1 Falls der Gemeinderat keine spezielle Regelung betreffend Vorsitz und Stellvertretung im Beirat beschließt, wählt der Beirat aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für die Dauer der Funktionsperiode. Abs. 2 Die Vorsitzenden sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Einberufung des Beirates, die Abwicklung der Tagesordnung sowie die übrigen Belange der Geschäftsordnung. Abs. 3 Bei Verhinderung der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden werden die Aufgaben von der Stellvertreterin bzw. dem Stellvertreter übernommen. Abs. 4 Der Beirat wird durch die jeweils fachlich zuständige Organisationseinheit der Stadtgemeinde Schwechat unterstützt. Abs. 5 Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen und von den Vorsitzenden zu unterfertigen. Die Protokolle sind im jeweiligen Fachbereich der Stadtgemeinde Bauer, Elisabeth Seite

33 Schwechat, der dem Beirat zugeordnet ist, zu verwahren. Informationen über die Sitzungen der Beiräte werden auf der Homepage der Stadtgemeinde Schwechat veröffentlicht. 2 Tagungsort Für die Beratungen der Beiräte stellt die Stadtgemeinde Schwechat unentgeltlich Räumlichkeiten zur Verfügung. 3 Einberufung und Tagesordnung Abs. 1 Der Beirat tritt nach Bedarf, mindestens aber zweimal jährlich zusammen. Die Termine werden grundsätzlich von den Vorsitzenden festgelegt. Auf Verlangen der Hälfte der Mitglieder des Beirates ist dieser innerhalb von drei Wochen einzuberufen. Abs. 2 Die Einberufung des Beirates hat schriftlich zwei Wochen vor dem Sitzungstermin zu erfolgen. Der Einladung ist die Tagesordnung anzuschließen. Abs. 3 Die Tagesordnung ist von den Vorsitzenden zu verfassen. Diese können bei Bedarf auf die Unterstützung des jeweiligen Fachbereiches der Stadtgemeinde Schwechat, der dem Beirat zugeordnet ist, zurückgreifen. Abs. 4 Bei Vorliegen des Verlangens von Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung ist diesem von den Vorsitzenden Folge zu leisten, falls das Verlangen von zumindest einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder unterstützt wird. Dies kann auch bei Sitzungsbeginn des Beirates erfolgen ("Dringlichkeitsantrag") 4 Befangenheit Die Bestimmungen des 50 Abs. 1 und 2. der NÖ Gemeindeordnung 1973 sind analog anzuwenden. 5 Beschlussfähigkeit und Abstimmung Abs. 1 Der Beirat ist beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder und die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende oder die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter anwesend sind. Abs. 2 Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Abs. 3 Die Beschlüsse des Beirates sind als Empfehlungen zu sehen. 6 Vertretung und Verschwiegenheitspflicht Abs. 1 Die Vertretung des Beirates erfolgt ausschließlich durch die Vorsitzenden. Diese repräsentieren den Beirat nach außen und haben die Kontakte zur Bürgermeisterin und zur Verwaltung wahrzunehmen. Abs. 2 Sämtliche Mitglieder des Beirates sind verpflichtet, sowohl die Beratungsgegenstände als auch die jeweiligen Entscheidungen vertraulich und in der gebotenen Verschwiegenheit außerhalb des Beirates zu behandeln. Abs. 3 Bei Zuwiderhandeln kann der Gemeinderat den Ausschluss des Beiratsmitgliedes sowie weitere Sanktionen beschließen. 7 Behandlung von Beschlüssen Vom Beirat beschlossene Empfehlungen sind an die Bürgermeisterin weiterzuleiten. Diese hat die übermittelten Empfehlungen an die zuständigen Gremien der Stadtgemeinde Schwechat zur Behandlung weiterzuleiten. Die Vorsitzende bzw. der Bauer, Elisabeth Seite

34 Vorsitzende des Beirates ist vom Ergebnis dieser Behandlung schriftlich zu informieren. Dies ist in der nächstfolgenden Sitzung des Beirates zu berichten. Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den Antrag. Bauer, Elisabeth Seite

35 424. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 10. November 2016 Punkt 12 der Tagesordnung Änderung der Tarife für die City-Garage Antragsteller: Bürgermeisterin Baier Karin S A C H V E R H A L T Die Tarife für die City-Garage sollten mit Wirkung vom verändert werden. Die Tarife für das Kurzparken mit gratis Parken für zwei Stunden bleiben unverändert. Die Tarife für Dauerparker sollten vereinfacht werden. Gleichzeitig sollten die Höhe der Tarife reduziert und damit die Attraktivität der City-Garage erhöht werden. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden A n t r a g : Folgende Tarife werden ab 01. Jänner 2017 für die City-Garage beschlossen: Kurzparker: Die ersten zwei Stunden jedes Parkvorganges sind gratis. Danach 0,80 für jede begonnene halbe Stunde, maximale Gebühr für 24 Stunden 8,00. Nach Ablauf dieser Gebühr für 24 Stunden ist für jede begonnene halbe Stunde 0,80 zu entrichten. Von Sa 8:00 bis Sonntag 24:00 Uhr ist die Garage kostenlos benützbar. Dauerparker: 60,00 / Monat, Dauerparker 45,00 / Monat, Montag bis Freitag 5:00 bis 23:00 Uhr, Samstag 5:00 bis 8:00 Uhr 25,00 / Monat, Motorräder Dauerparker Bauer, Elisabeth Seite

36 30,00/ Monat, Dauerparker-Gemeinderat; anspruchsberechtigt sind Mitglieder des Gemeinderates in Ausübung ihrer Tätigkeit als Mandatare der Stadtgemeinde Schwechat der Stadtgemeinde Schwechat; die Parkberechtigung gilt für den gesamten Monat ohne Zeitbeschränkung 30,00/ Monat, Dauerparker-Gemeinde Bedienstete; anspruchsberechtigt sind aktive Bedienstete der Stadtgemeinde Schwechat der Stadtgemeinde Schwechat; Parkzeit 6:00-20:00 Uhr Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für die festgesetzten Tarife Dauerparker wird eine Wertbeständigkeit gebunden an den Verbraucherpreisindex beschlossen. Die Tarife erhöhen oder vermindern sich künftig im selben Ausmaß, wie sich der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder ein an seine Stelle tretender Index erhöht oder vermindert. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten werden ab 3 % wirksam. Als Basis wird der Wert Jänner 2017 herangezogen. Die sich nach einer Veränderung ergebende Zahl ist die Basis für weitere Änderungen. Die Anpassung der Tarife wird mit Monat wirksam, der der entsprechenden Veröffentlichung durch die Statistik Austria zunächst folgt. Alle Tarife werden nach einer Wertanpassung kaufmännisch auf ganze zehn Cent Beträge gerundet. Wechselrede: GR Neuhold STR DI Jahn (2x) GR John Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den Antrag. Bauer, Elisabeth Seite

37 424. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 10. November 2016 Punkt 13 der Tagesordnung 4. Änderung der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Park-, Garten- und sonstigen Grünanlagen Antragsteller: Vizebürgermeisterin Krenn Mag. Brigitte S A C H V E R H A L T Die zuletzt 2008 geänderte Verordnung soll einerseits den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen - Stichwort NÖ Hundehaltegesetz - andererseits den sich verändernden Bedürfnissen der NutzerInnen - Stichwort "Betreten des Rasens" - angepasst werden. Gegenüber der im Ausschuss besprochenen Fassung hat sich eine Änderung ergeben. 3 Abs. 2. Es wurde ein neuer Buchstabe g hinzugefügt (Campieren) Ich stelle daher zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden A n t r a g : Die Verordnung zum Schutz der öffentlichen Park-, Garten- und sonstigen Grünanlagen wird auf den unter Anhang./1 beiliegenden, einen integrativen Bestandteil des Beschlusses bildenden Text geändert. Beilage: 008_04 (Parkordnung) - Entw Wechselrede: STR Kaiser (2x), die im Zuge ihrer Wechselreden einen Gegenantrag (Beilage) stellt. BGM Baier (2x) GR Schaffer GR Schaider, der im Zuge seiner Wechselrede den Antrag gemäß 9 Abs. 4b (Antrag auf Vertagung und Rückverweisung an den Ausschuss oder den Stadtrat) der GO für den GR, den Bauer, Elisabeth Seite

38 STR und die GR-Ausschüsse stellt. Die Sitzung wird von BGM Baier für 5 Minuten unterbrochen. Abstimmung über den Antrag von GR Schaider ( 9 Abs. 4b der GO für den GR, den STR und die GR-Ausschüsse): einstimmige Annahme Somit wird dieser Punkt an den Ausschuss rückverwiesen und dem Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt zur neuerlichen Beschlussfassung vorgelegt. GEGENANTRAG: (Stadträtin Kaiser Andrea) 4. Änderung der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Park-, Garten- und sonstigen Grünanlagen Der " 2 - Benützung der Wege" verbietet z. B. die Benutzung von Kinderdreiräder, Roller, Boards und Inlineskates. Moderne Fortbewegungsmittel gehören heute zum alltäglichen Lifestyle. Mit diesem Verbot werden vor allem junge Menschen von allen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Erholungsgebieten ausgeschlossen. Laut dieser Verordnung dürfen ab 1. Jänner 2017 selbst ältere Personen mit Rollatoren nicht mehr im Park spazieren gehen, bzw. müssen schriftlich um eine Bewilligung bei der Stadtgemeinde Schwechat ansuchen. Der 2 Benutzung der Wege soll wie folgend geändert werden: Die Lenker von Fahrräder, Boards, Inlineskater oder anderen Fortbewegungsmitteln haben sich so zu verhalten, dass sie weder sich selbst noch andere gefährden. Der 3 zählt zwar eine Vielzahl an Verboten auf, schließt jedoch z.b. die Errichtung von offenen Feuerstellen, Grillen, das Zelten oder Nächtigen im Park und das Konsumieren von Alkohol und Rauschmitteln nicht aus. 3 wird erweitert auf: - das Konsumieren von alkoholischen Getränken und Rauschmitteln - Errichtung von offenen Feuerstellen und Grillen - das Zelten oder Nächtigen 4 Abs. 3: Dass "die Benützung der Spielgeräte nur Kindern in jenem Alter, für die das jeweilig aufgestellte Spielgerät geeignet ist, gestattet ist" setzt voraus, dass diese auch von der Stadtgemeinde Schwechat entsprechend zu kennzeichnen sind und auf die Bestimmungen der Verordnung deutlich hingewiesen wird. Weiters wird verlangt, dass "Kinder von den Erziehungsberechtigten oder anderen geeigneten Personen zu beaufsichtigen sind". Diese Generalverordnung widerspricht der gesetzlichen Aufsichtspflicht, die sich nach Alter und Reife der Kinder und Jugendlichen Bauer, Elisabeth Seite

39 richtet und nicht besagt, dass vor allem größere Kinder nicht unbeaufsichtigt am Spielplatz spielen dürfen. 4 Abs. 3: Der Satz "Die Kinder sind von den Erziehungsberechtigten oder anderen geeigneten Personen zu beaufsichtigen" wird wie folgend geändert: "Erziehungsberechtigte haben ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachzukommen." 6 der Verordnung lautet "Haustiere sind von Rasen- und Pflanzenanlagen sowie Spielflächen fernzuhalten" und untersagt generell das "Gassigehen" mit Hunden im Park selbst wenn diese nur ein "Lackerl machen" bzw. die verantwortungsvollen Halter den Hundekot ordnungsgemäß entfernen. 6 (2) wird ersetzt und lautet: Hundehalter haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde die öffentlichen Grünflächen, Park- und Gartenanlagen nicht verunreinigen. Der Hundekot ist vom Tierhalter sofort zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der 8 der Verordnung bezieht sich auf 10 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz der besagt: "Soweit für Verwaltungsübertretungen, insbesondere auch für die Übertretung ortspolizeilicher Vorschriften, keine besondere Strafe festgesetzt ist, werden sie mit Geldstrafe bis zu 218 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft." Um eine Anzeigenflut mit saftigen Verwaltungsstrafen zu vermeiden muss bei unbedarften oder unbeabsichtigten Verstößen die Möglichkeit einer Verwarnung eingeräumt werden. Der 8 "Strafbestimmungen" ist wie folgend abzuändern: "Die Strafbarkeit nach 10 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz ist jedoch nur dann gegeben, wenn der Schaden vorsätzlich, wiederholt oder in einem erheblichen Ausmaß verursacht wurde." Zuerst lässt Bürgermeisterin Baier Karin über den Gegenantrag von Stadträtin Kaiser Andrea abstimmen: Der Antrag gilt als nicht beschlossen. Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen gegen den Antrag. ( Bürgermeisterin Baier Karin(SPÖ), Gemeinderat Beck Thomas(SPÖ), Gemeinderat Branics Martin(SPÖ), Stadträtin Edelmayr Vera(SPÖ), Gemeinderätin Fälbl-Holzapfel Susanne(SPÖ), Gemeinderat Frauenberger Gerhard(SPÖ), Stadtrat Habisohn Christian(SPÖ), Stadtrat Klein Wolfgang(SPÖ), Gemeinderat Schaffer Walter(SPÖ), Gemeinderätin Scharinger Monika(SPÖ), Gemeinderat Wittmann Leopold(SPÖ), Gemeinderat Ertl Johann(Parteilos), Gemeinderat Edelhauser Mag. Alexander(ÖVP), Gemeinderat Schaider Johann(ÖVP), Gemeinderätin Süßenbacher Gabriele(ÖVP), Gemeinderat Mautner-Markhof Christoph(NEOS), Stadtrat Jahn DI Simon(GRÜNE), Vizebürgermeisterin Krenn Mag. Brigitte(GRÜNE), Gemeinderätin Liebenauer-Haschka BA Magdalena(GRÜNE), Gemeinderat Liebenauer-Haschka Jörg(GRÜNE), Gemeinderat Smetana Manfred(GRÜNE), Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Gemeinderat Ehn Robert(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Gemeinderat John David(FPÖ), Stadträtin Kaiser Bauer, Elisabeth Seite

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