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1 Whitebook Barrierefreiheit Was Barrierefreiheit für (digitale) Medien bedeutet. Nachlese und Hintergrundinfos zum Business Breakfast bei gugler* brand & digital Guten Morgen barrierefreie Kommunikation! gugler-brand-digital.at

2 Inhalt Warum gugler* brand & digital auf Barrierefreiheit setzt. 3 Guten Morgen Barrierefreiheit! 4 Ein paar Zahlen zum Einstieg. 5 Rechtlicher Rahmen und Anspruch. 6 Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung. 10 Technische Grundlagen des Worldwide Web Consortiums (W3C). 11 Anwendungen Digitale Angebote: Websites, PDFs, PPTs und Videos. 12 Was ist Leichte Sprache? Leichte Sprache zielt auf besonders leichte Verständlichkeit ab. 15 Adressen und Service 16 Tools für Barrierefrei-Check. 17 Kontakt 18 Medieninhaber & Herausgeber: gugler* brand & digital Agentur für Marken und Kommunikation Josefstraße 46a 3100 St. Pölten, Österreich agentur@gugler.at Redaktion: Sandra Paweronschitz, Martin Weber Bildcredits: istockphoto.com, Davor Ratkovic/Frank Ramspott 2 Whitebook Barrierefreiheit

3 Warum gugler* brand & digital auf Barrierefreiheit setzt. Weil soziales Engagement eine wichtige Säule nachhaltigen Wirtschaftens ist. (Oder sein sollte.) Wie die meisten wissen, ist das gugler* Kommunikationshaus ein sehr nachhaltiges Unternehmen. Nachhaltigkeit setzt sich aus drei Säulen zusammen: Ökologie Ökonomie Soziales Wir produzieren nicht nur Drucksorten nach dem weltweit höchsten Druckstandard (Cradle to Cradle ) und wirtschaften verantwortungsvoll, sondern arbeiten daran, die Welt auch im Sozialen vorwärts zu bringen. Um ein Bewusstsein für Barrierefreiheit zu entwickeln, haben auch wir einen kleinen Schubs gebraucht. Ein wichtiger Impuls zum Thema Barrierefreiheit war für Martin Weber, Agenturleiter digital, die Teilnahme an der ecoplus Fachtagung Demografie im Wandel Vielfalt als Chance. Bei dieser Tagung wurde ihm bewusst, wie viele Menschen mit Einschränkungen es gibt, die Maßnahmen zur Barrierefreiheit brauchen: Blinde, Gehörlose, motorisch oder intellektuell eingeschränkte Menschen, temporär (z. B. durch Verletzungen) oder dauerhaft eingeschränkte Personen bis zu Menschen mit Demenz und Konzen trationsstörungen. Zwei Millionen Österreicher können nicht Sinn erfassend lesen. Martin Weber hat uns berichtet, dass er erst nach den Erfahrungen dieser Tagung realisiert hat, dass auch in seinem persönlichen Umfeld zahlreiche Menschen mit Einschränkungen zu kämpfen haben weitaus mehr, als er angenommen hatte. Dieses Bewusstsein war ein erster Schritt, im zweiten Schritt hat es nicht lange gebraucht, auch den Rest unseres Teams davon zu überzeugen, dass das Thema Barrierefreiheit wichtig und richtig ist und wir perfekt dafür aufgestellt sind, die Welt ein Stück barrierefreier zu gestalten. Ihr Interesse an diesem Thema bestätigt unsere Entscheidung, uns mit diesem Thema intensiv auseinanderzusetzen. Unsere Entscheidung, in diesem Bereich Vorreiter zu sein und zukünftig ausschließlich barrierefreie Websites anzubieten, wurde in der Fachpresse mit Interesse notiert. Sandra Paweronschitz Agenturleiterin gugler* brand Whitebook Barrierefreiheit 3

4 Guten Morgen Barrierefreiheit! Das war das Business Breakfast bei gugler* brand & digital am Freitag, 10. Juni 2016 in St. Pölten. Begrüßung Sandra Paweronschitz Agenturleiterin gugler* brand & digital Ernst Gugler Geschäftsführer Gugler GmbH. Impulsvortrag Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung (Sozialminister a. D.) zum Thema Herausforderung Barrierefreiheit Vortrag Martin Weber Agenturleiter gugler* brand & digital Barrierefreie Kommunikation. Wie sie uns allen nützt. Diskussion Eine kurze Zusammenfassung sowie Fotos von der Veranstaltung finden Sie hier: von links: Martin Weber und Sandra Paweronschitz, Agenturleiter, Geschäftsführer Ernst Gugler, Behindertenanwalt Erwin Buchinger, Eva-Maria Speta und Alfred Luger vom Bildungs- und Heimatwerk Niederösterreich. 4 Whitebook Barrierefreiheit

5 Ein paar Zahlen zum Einstieg. Bevor Sie sagen: Wer braucht das denn schon! 1,7 Millionen Menschen sind in Österreich behindert (dauerhaft oder auch nur temporär). Das ist jeder Fünfte. Stand 2007, Quelle: Statistik Austria Disability is a mismatch in interaction between the features of a person s body and the features of the environment in which they live. Quelle: World Report of Disability, WHO Keine dieser Behinderungen ist komplett schwarz und weiß. Behinderte sind nicht nur der klassische Rollstuhlfahrer, sondern auch Menschen, die in ihrer aktuellen Situation eingeschränkt sind. Ob eine Armverletzung oder jemand der ein Baby trägt, in jedem Fall hat er nur eine Hand zur Verfügung. Beim Hören reicht eine Ohrinfektion oder ein Tinnitus. Beim Sehen können Farbblindheit oder simple Augentropfen das Lesen von Texten die klein oder zu wenig kontrastreich sind erschweren. Generell ist es so, dass keine Behinderung nur Schwarz-Weiß zu sehen ist. berühren/greifen hören ein one Arm arm Armverletzung frischgebackene Eltern sprechen sehen taub Ohreninfektion großem Lärm ausgesetzt stumm Kehlkopfentzündung starker Akzent blind Grauer Star Whitebook Barrierefreiheit 5

6 Rechtlicher Rahmen und Anspruch. Auszug aus dem Vortrag von Dr. Erwin Buchinger, österreichischer Behindertenanwalt. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. Artikel 7 B-VG (Novelle 1997) EU-Richtlinie 2000/78/EG Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie) Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (seit ) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2006/2007/2008) Geltungsbereich des BGStG Verwaltung des Bundes sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. D. h. Ämter und Behörden, Verkehrseinrichtungen, Handelsbetriebe, Dienstleister, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen Verboten sind unmittelbare und mittelbare Diskriminierung (z. B. durch Barrieren). Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung oder ihrer sexuellen Orientierung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Im Falle einer mittelbaren Diskriminierung erfolgt die Ungleichbehandlung einer Person nicht offensichtlich wegen eines der oben genannten Diskriminierungsgründe, sondern aufgrund einer dem Anschein nach neutralen Regelung, die benachteiligende Auswirkungen haben kann. 6 Whitebook Barrierefreiheit

7 Eine mittelbare Diskriminierung ( ) liegt nicht vor, wenn die Beseitigung von Bedingungen, die eine Benachteiligung begründen, insbesondere von Barrieren rechtswidrig oder wegen unverhältnismäßiger Belastungen unzumutbar wäre. 6 Abs. 1 BGStG Dabei sind gem. 6 Abs. 2 BGStG insbesondere zu prüfen: Der Aufwand für die Beseitigung Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Förderung aus öffentlichen Mitteln Die seit dem Inkrafttreten des BGStG vergangene Zeit Die Auswirkungen auf die allgemeinen Interessen Beim Zugang zu Wohnraum der darzulegende Bedarf Auffangbestimmungen Erweist sich die Beseitigung von Bedingungen, die eine Benachteiligung begründen, als unverhältnismäßige Belastung ( ), liegt eine Diskriminierung vor, wenn verabsäumt wurde, durch zumutbare Maßnahmen zumindest eine maßgebliche Verbesserung der Situation der betroffenen Person im Sinne einer größtmöglichen Annäherung an eine Gleichbehandlung zu bewirken 6 Abs. 3 BGStG Bei der Beurteilung des Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung durch Barrieren ist auch zu prüfen, ob einschlägige auf den gegenständlichen Fall anwendbare Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit vorliegen und ob und inwieweit diese eingehalten wurden. 6 Abs. 4 BGStG Whitebook Barrierefreiheit 7

8 Was bedeutet Barrierefreiheit? Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrs mittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebens bereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. 6 Abs. 5 BGStG und 7c BEinstG Barrieren sind alle (von Menschen gestaltete) Erschwernisse, Einschränkungen und Hindernisse, die behinderte Menschen gegenüber andere Personen in besonderer Weise benachteiligen können. Unterschieden wird meist zwischen physischen kommunikativen intellektuellen und sozialen Barrieren. Barrierefreiheit als Herausforderung Rollstuhlfahrer(innen) benötigen: Stufenlose Zugänge (Höhenunterschied max. 3 cm) Maximal 6 % Rampenneigung (Ausnahmen!) Mindestens 80 cm breite Türen Blinde Menschen benötigen: Taktile oder akustische Informationen über (Bewegungsrichtung/Ziel, nicht zu erwartende Hindernissen usw.) Einfach gestaltete Gebäude Tastbare Symbole oder Hinweise in Brailleschrift Lernbehinderte Menschen benötigen: Leichte Sprache 8 Whitebook Barrierefreiheit

9 Für Menschen mit Behinderungen ist Barrierefreiheit eine notwendige und gesetzlich gebotene Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. ABER: Barrierefreiheit ist für alle Personen ein zusätzlicher Komfortgewinn! Besonders für: Familien mit Kindern Personen nach Krankheit oder Unfall Altersbedingt mobilitätseingeschränkte Personen Personen mit (schwerem) Gepäck Ab wann gilt Barrierefreiheit? Barrierefreiheit gilt für Neubauten und Generalsanierung ab einer Baubewilligung mit Stichtag 1. Jänner 2006 (ebenfalls für Zu- oder Umbauten, jedoch nur für den zu- oder umgebauten Bereich). Barrierefreiheit gilt aber auch für Altbauten (d. h. bei einer Baubewilligung vor dem 1. Jänner Übergangsfristen für Barrierefreiheit gab es bis 31. Dezember 2015 (für den Bund gelten diese unter Umständen bis 31. Dezember 2019): Diskriminierung liegt nur dann vor, wenn die Barriere rechtswidrig errichtet wurde oder der Beseitigungsaufwand bis Euro kosten würde. Selbiges gilt für Verkehrsanlagen, Verkehrseinrichtungen und Schienenfahrzeuge. (Baubewilligung/Typengenehmigung vor ). Es gibt keine Übergangsfristen für sonstige Bereiche. Kurzvita Erwin Buchinger Erwin Buchinger wurde als drittes von sieben Kindern 1955 in Mauthausen, Oberösterreich, geboren. Nach seiner Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften 1981 arbeitete Buchinger zehn Jahre als Jurist beim Landesarbeitsamt Oberösterreich. Danach wurde er zum Leiter des Landesarbeitsamtes Salzburg berufen. Von 2004 bis 2007 war Erwin Buchinger Landesrat für Soziales, Arbeit und Landesbedienstete in Salzburg. Seinen politischen Höhepunkt erreichte der jetzige Behindertenanwalt als Sozialminister der Republik Österreich vom 11. Jänner 2007 bis 2. Dezember Seit 1. Jänner 2010 ist Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt). Privat ist Erwin Buchinger verheiratet und Vater von vier Kindern. Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger Whitebook Barrierefreiheit 9

10 Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung. Die Behindertenanwaltschaft wurde mit Inkrafttreten des Bundes-Behindertengleichstellungsrechts eingerichtet. Bisher hat es drei Behindertenanwälte gegeben, dieser wird alle vier Jahre bestellt. Dr. Erwin Buchinger, der bei unserem Business Breakfast zu Gast war, ist bereits seit zwei Legislaturperioden in dieser Funktion tätig. Die Behindertenanwaltschaft wurde mit Inkrafttreten des Bundes-Behindertengleichstellungsrechts eingerichtet. Bisher hat es drei Behindertenanwälte gegeben, dieser wird alle vier Jahre bestellt. Dr. Erwin Buchinger, der bei unserem Business Breakfast zu Gast war, ist bereits seit zwei Legislaturperioden in dieser Funktion tätig. Die Behindertenanwaltschaft dient der Beratung und Unterstützung von Personen, die sich diskriminiert fühlen (im Bereich Bundeszuständigkeit). Bedarf ist gegeben, wofür mehr als behandelte Beschwerden und etwas mehr als 200 Schlichtungsverfahren sprechen. Schwerpunkte der Arbeit des Behindertenanwaltes sind Arbeit, Bildung und Barrierefreiheit. Rechtsfolgen nach Diskriminierung Es besteht kein Anspruch auf Unterlassung oder Beseitigung. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz (Ausnahme Arbeitswelt). Beweislasterleichterung (Beweislastumkehr) Vor einer gerichtlichen Geltendmachung ist zwingend ein Schlichtungsverfahren beim BASB vorgeschrieben: kostenlos freiwillig beim Bundessozialamt (SMS) Beteiligung des Behindertenanwaltes möglich. Verbandsklage durch Dachverband (ÖAR) möglich. 10 Whitebook Barrierefreiheit

11 Technische Grundlagen des Worldwide Web Consortiums (W3C). Die Standards für barrierefreie Webanwendungen wurden seit 1999 stetig weiterentwickelt. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0 W3C Recommendation, 5. Mai 1999 Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 W3C Recommendation, 11. Dezember 2008 Understanding WCAG 2.0 W3C Working Group Note, 17. März 2016 Barrierefreiheit = Usability Mach es einfach zu lesen. Mach es einfach zu bedienen. Mach es einfach zu verstehen. Whitebook Barrierefreiheit 11

12 Anwendungen Digitale Angebote: Websites, PDFs, PPTs und Videos. Übersichtlich, strukturiert, sinnvoll gegliedert und gut lesbar: Warum Barrierefreiheit Standard sein sollte. Was ist eine barrierefreie Website? Barrierefrei sind Systeme der Informationsverarbeitung, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. 6 Abs. 5 BGStG Grundsätzlich sind Websites so zu gestalten, dass Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen oder Beeinträchtigung von Sinnesfunktionen selbstständig auf Websites navigieren können. Checkliste für barrierefreie Websites Für nicht-textliche Inhalte muss ein alternativer Textinhalt zur Verfügung gestellt werden. Für zeitgesteuerte Medien wie Audio- und Videoinhalte müssen Alternativen bereitgestellt werden. Inhalte müssen auch in vereinfachter Form z. B. Layout, dargestellt werden können, ohne dass Informationen oder Strukturen verloren gehen. Es soll erleichtertes Sehen und Hören der Inhalte ermöglicht werden. Alle Funktionalitäten müssen per Tastatur gesteuert werden können. Dem Nutzer muss ausreichend Zeit gegeben werden, um Inhalte zu lesen und zu verwenden. Orientierungs- und Navigationshilfen müssen bereitgestellt werden. Texte sollen lesbar und verständlich gestaltet sein. Darstellung und Funktionsweise der Website muss vorhersehbar sein. Zur Vermeidung von Fehlern sollen unterstützende Funktionen bereitgestellt werden. 12 Whitebook Barrierefreiheit

13 Technischer Check auf Barrierefreiheit Möglich ist nur ein technischer Check. Nur eine Einzelseite, nicht die gesamte Website, wird geprüft. Nicht alle Fehler, die diese Tools finden, sind wirklich relevant für eine barrierefreie Bedienung Was ist eine barrierefreie Präsentation? Eine Präsentation (.ppt) ist dann barrierefrei, wenn die Kontraste bei Schrift und Grafik ausreichend sind, Schriftarten und Schriftgrößen entsprechend ausgewählt wurden und auch Struktur und Sprache übersichtlich und leicht verständlich sind. Ob die Kontraste ausreichend sind, stellt etwa dieses Tool dar: WebAIM Color Contrast Checker Schriftgrößen entsprechend wählen. Whitebook Barrierefreiheit 13

14 PDF Bei einem PDF gelten dieselben Anforderungen wie bei Websites oder Präsentationen. Dazu kommt, dass die Struktur einen immensen Einfluss hat, wenn Texte etwa von Screenreadern vorgelesen werden sollen. Bei der Gestaltung muss das Thema Barrierefreiheit so früh wie möglich aufgegriffen werden. Text wird mittels Tagging strukturiert, seine Abfolge und Sprache muss definiert sein, um von Screenreadern richtig erkannt zu werden. Bilder werden mit Alternativtext kurz beschrieben und können daher ebenfalls vorgelesen werden. Weiters dienen ein automatisiertes Inhaltsverzeichnis und Lesezeichen als wichtige Navigationshilfen innerhalb des PDFs. Primär gilt es, ein gemeinsames PDF für Behinderte und Nichtbehinderte zur Verfügung zu stellen. Video Was ist ein barrierefreies Video? Relevant sind: Untertitel und das nicht nur für Gehörlose. Wer Videos z. B. über Smartphones konsumiert und gerade keine Kopfhörer dabei hat, freut sich ebenfalls über eine Untertitelung. Übersetzung in Gebärdensprache Illustrationen, die die Inhalte erläutern und vereinfacht erklären. 14 Whitebook Barrierefreiheit

15 Was ist Leichte Sprache? Leichte Sprache zielt auf besonders leichte Verständlichkeit ab. Das Regelwerk wird von dem seit 2006 bestehenden Netzwerk Leichte Sprache (Verein seit 2013) herausgegeben. Es umfasst neben Sprachregeln auch Rechtschreibregeln sowie Empfehlungen zu Typo grafie und Mediengebrauch. Die Leichte Sprache soll Menschen, die aus unterschied lichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern. Sie dient damit auch der Barrierefreiheit. Regeln für Leichte Sprache (Siehe auch: Netzwerk Leichte Sprache Benutzen Sie einfache Wörter. Schreiben Sie keine Abkürzungen. Vermeiden Sie Redewendungen. Bildhafte Sprache vermeiden. Bindestriche verdeutlichen die Herkunft eines Wortes, z. B. Welt-All, Marillen-Knödel Vermeiden Sie hohe Zahlen. Schreiben Sie kurze Sätze. Schreiben Sie alles zusammen, was zusammengehört. Lassen Sie genug Abstand zwischen den Zeilen. Machen Sie viele Absätze und Überschriften. Benutzen Sie Bilder, die das Gesagte verdeutlichen und anschaulich machen. Fremdwörter werden erklärt. Die wichtigste Regel ist: Lassen Sie den Text immer prüfen. Prüferinnen und Prüfer sind Menschen mit Lernschwierigkeiten. Nur sie können wirklich sagen: Diesen Text kann ich gut verstehen. Beispiele für Leichte Sprache: Whitebook Barrierefreiheit 15

16 Adressen und Service _ Behindertenanwaltschaft Babenbergerstraße 5 A-1010 Wien Tel.: office@behindertenanwalt.gv.at Blinden- und Sehbehindertenverband Wien, NÖ & Burgenland Österreichischer Gehörlosen Bund Volkshilfe Österreich Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Behinderung/Gleichstellung_und_Inklusion/ forum barrierefreie Wirtschaft Online-Plattform Gebärdenwelt Nachrichten aus aller Welt auch in österreichischer Gebärdensprache und Kalender mit für gehörlose Menschen relevanten Terminen. Service Center ÖGS.barrierefrei Maßgeschneiderte barrierefreie Lösungen im Bereich Web und Kommunikation 16 Whitebook Barrierefreiheit

17 Tools für Barrierefrei-Check. _ Möglich ist nur ein technischer Check. Nur eine Einzelseite, nicht die gesamte Website, wird geprüft. Nicht alle Fehler, die diese Tools finden, sind wirklich relevant für eine barrierefreie Bedienung WebAIM Color Contrast Checker Infos zu Leichter Sprache Whitebook Barrierefreiheit 17

18 Kontakt _ Für weitere Fragen und Auskünfte kontaktieren Sie bitte: Sandra Paweronschitz Agenturleitung gugler* brand T: E: sandra.paweronschitz@gugler.at Martin Weber Agenturleitung gugler* digital T: E: martin.weber@gugler.at gugler-brand-digital.at

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20 gugler-brand-digital.at

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