Ausgabe 4 I 2011

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1 Ausgabe 4 I 2011 Was spornt an auch im neuen Jahr Mit einer Wetterschutz-Versicherung die Ergebnisplanung sichern Wachstumsbranche Factoring Haftungsteilung bei Fahrzeuggespannen Betriebliche Krankenversorgung: Die Attraktivität als Arbeitgeber stärken Private Vorsorge ab 2012 Veranstaltungen 1

2 IMPRESSUM Verantwortlich: Yorck Hillegaart Redaktion: Thomas Abel Verena Meessen Dr. Anja Funk-Münchmeyer 2 Thomas Gaze Layout und Satz: Kommunikationsmarketing Herausgeber: Versicherungsstelle Zellstoff und Papier GmbH D Köln Tel: Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns. Wenden Sie sich bitte an Frau Verena Meessen: v.meessen@vzp-online.de

3 Liebe Leserinnen und Leser, Weihnachten naht und so auch Anlass und Zeitpunkt, zu dem VZP wie jedes Jahr seinen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr ausspricht. Unsere Ausführungen zum Jahreswechsel befassen sich dieses Mal nicht mit einem traditionellen Rückblick auf besondere Ereignisse, sondern mit den Faktoren, die eine langfristige Motivation zur Bewältigung kommender Herausforderungen bewirken. Mit unserem Artikel zur Wetterschutz- Versicherung berichten wir über ein in konkreter Form und Ausrichtung hinsichtlich seiner Zielgruppe neues Versicherungs-Produkt, das für viele Unternehmen aufgrund ihrer branchen- oder produktbezogenen Abhängigkeit vom Wetter interessant sein kann. Wetterunabhängig dagegen sind die Argumente in der Abwägung von Factoring als Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung. Unser Artikel Wachstumsbranche Factoring thematisiert die zunehmende Bedeutung von Factoring sowie die Kriterien und den Prozess der Marktorientierung mit Blick auf die individuellen Anforderungen auf Kundenseite. Da in der Versicherungswirtschaft aufgrund der gesetzgeberischen Vorgaben viel Bewegung ist, finden Sie in dieser Ausgabe zwei Nachträge zu Themen, über die wir bereits in früheren VZP Foren berichtet haben: Die Artikel zur Haftungsteilung bei Fahrzeuggespannen und zur betrieblichen Krankenversorgung greifen aktuelle Weiterentwicklungen auf. In der privaten Vorsorge sorgen gesetzliche Änderungen in 2012 bei Lebens- und Krankenversicherung für Anpassungsbedarf. Dabei geht es unter anderem um das Absinken des Garantiezinses sowie die Umstellung auf sogenannte Unisex-Tarife, die für beide Geschlechter eine einheitliche Kalkulierung vorsehen. Bei der Lektüre wünschen wir Ihnen viel Freude! Dr. Anja Funk-Münchmeyer 3

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5 Üblicherweise blicken wir am Ende eines Jahres resümierend zurück und fragen uns, was geschehen und wo die Zeit geblieben ist. Dabei fallen uns in der Regel eher die unvorhersehbaren, unerwarteten, häufig schwierigen, teilweise dramatischen und problematischen Ereignisse ein egal ob groß oder klein. Jegliche dieser Herausforderungen haben gemein, dass sie gemeistert werden mussten. Wir wollen den Blick jedoch nicht in die Vergangenheit, sondern in die Zukunft und auf die vor uns liegenden Herausforderungen richten. Fokussieren wir uns doch auf die uns im täglichen Geschäftsleben bewegende Frage: Was macht Unternehmen erfolgreich? Die Beantwortung scheint leicht, denn jeder weiß: Engagierte Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens und das A und O für den Unternehmenserfolg. Nichts Neues werden Sie sagen, womit Sie vollkommen Recht haben, doch die Brisanz der Antwort liegt auch nicht in ihrer Erkenntnis, sondern in ihrer Realisierung. Salopp gesagt: Was spornt Menschen an?. Viele repräsentative Studien anerkannter Unternehmensberatungen und Forschungseinrichtungen zeigen auf, dass es im Wesentlichen vier Faktoren sind, die die Menschen nachhaltig zu hohen Leistungen bewegen. Um es gleich vorwegzunehmen, der vielfach beschworene Motivator Geld zählt nicht zu den am häufigsten genannten und damit wichtigsten Treibern, auch wenn Mitarbeiter natürlich das Gefühl haben müssen, angemessen bezahlt zu werden. Die Rangliste der langfristig motivierenden Faktoren lautet: Gefühlte Zufriedenheit In der Natur des Menschen liegt es, zu arbeiten und etwas leisten zu wollen. Kurz gesagt, die Arbeit muss Spaß bringen, man muss sich mit ihr ebenso wie mit dem Unternehmen identifizieren. Arbeitsklima Vornehmlich eine gute Stimmung in der Abteilung und in Summe auch im Unternehmen, der respektvolle, wertschätzende und offene Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen sind für die langfristige Motivation entscheidend. Eigenverantwortliches Handeln Freiräume, schrittweise mehr Verantwortung und initiierte Verbreiterung von Wissen sind Beweis für Anerkennung und Vertrauen des Vorgesetzten in den Mitarbeiter, was dieser mit Leistung belohnt. Gesicherter Arbeitsplatz In Zeiten wie diesen ist der Wunsch nach Sicherheit ungebrochen, denn die Furcht, einen Arbeitsplatz, aus welchen Gründen auch immer, zu verlieren, kann zweifelsohne nur kraftraubend und nicht leistungsfördernd sein. Angesichts dieser Ergebnisse bedarf es der laufenden selbstkritischen Überprüfung einer jeden Führungskraft und des Unternehmens, ob denn die notwendigen Rahmenbedingungen existent sind. Neben der schwierigen Rezeptur, Dosierung oder Mixtur kommt erschwerend hinzu, dass es nicht ausreicht, einen leistungsfördernden Zustand einmalig oder zu einem Zeitpunkt zu erreichen er muss fortlaufend sichergestellt und idealerweise schrittweise verbessert und angepasst werden. Die Aufgabe ist groß, anspruchsvoll und gleicht einer Jonglage, bei der alle Aspekte stimmen müssen, aber mit ein wenig Übung ist sie machbar. Für uns bei VZP hat es seit jeher einen hohen Stellenwert, ein entsprechendes Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeiter zu schaffen und zu erhalten. Denn die Ergebnisse der Studie bestätigen unsere feste Überzeugung: Die genannten Kriterien haben einen direkten positiven Einfluss auf die Mitarbeiterleistung und folglich auf die Dienstleistungserbringung und gleichsam die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen, unseren Kunden und Geschäftspartnern. Wir hoffen, Sie spüren das! Für das nun bevorstehende Weihnachtsfest wünschen wir Ihnen und Ihren Familien im Namen aller Mitarbeiter des Hauses VZP ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes und vor allem friedliches Jahr 2012! Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit sagen wir Danke und wünschen Ihnen und Ihrem Unternehmen im neuen Jahr eine positive geschäftliche Entwicklung. Mit herzlichen Grüßen Ihre Christoph Bülk Werner Förster 5

6 Mit einer Wetterschutz-Versicherung die Ergebnisplanung sichern Ein Großteil der Wirtschaft ist vom Wetter abhängig. Betroffen sind nicht nur die Bauindustrie oder Logistikbranche, sondern sämtliche Unternehmen, die saisonale oder temperaturabhängige Ware produzieren oder vertreiben bzw. Dienstleistungen anbieten. Eine Wetterschutz-Versicherung sichert die Ergebnisplanung auch bei witterungsbedingten Ertragsausfällen. Es ist davon auszugehen, dass sich wetterbedingte Phänomene und Katastrophen aufgrund der anhaltenden Klimaerwärmung weiter häufen werden. Neben den medienwirksamen Wetter- Extremen wie Kyrill oder Katrina sind es meist jedoch weniger spektakuläre Ereignisse z. B. anhaltende Hitze-, Kälte- oder Regenperioden -, die die Umwelt und damit die Wirtschaften nachhaltig beeinflussen. Schadenerfahrungswerte aus der Vergangenheit sind heute kaum noch geeignet, um auf künftige Schäden schließen zu können. Infolge eines optionalen zeitlichen Selbstbehaltes gewährt der Versichepotenziale und deren Wirkung auf die Betriebsergebnisse zu bewerten. Nach den Berechnungen der Weltorganisation für Meteorologie ist der Großteil der Weltwirtschaft vom Wetter abhängig. Neben Bauindustrie, Logistik- und Tourismusbranche oder Energiewirtschaft sind insbesondere Unternehmen aus der Freizeit- und Lebensmittelindustrie betroffen, die saisonale oder temperaturabhängige Waren produzieren oder vertreiben bzw. Dienstleistungen anbieten. Welche Schäden durch Wetter sind denkbar? Witterungsbedingte Ertragsausfälle können aus unterschiedlichsten Ereignissen heraus resultieren. Je nach Branche und Geschäftsmodell können Hitze und Frost, Regen und Schnee sowie Hagel, viel oder wenig Sonne, Wind bzw. Seegang die Geschäftsergebnisse von Unternehmen deutlich beeinflussen. So führen etwa kalte Sommer zu rückläufigem Umsatz bei Erfrischungsgetränken und Grillwaren, geringeren Besucherzahlen in Freizeitparks und Entsprechend ist das Risikomanagement der Unternehmen gefordert, sich gezielt mit Risikoszenarien aus den klimatischen Veränderungen auseinanderzusetzen und zukünftige Schadensinkenden Buchungen in Feriendomizilen. Warme Winter dagegen reduzieren den Heizbedarf und somit den Verbrauch von Öl, Gas bzw. Holz sowie die Nachfrage bei Wintersportartikeln und Wärmebekleidung. In Zusammenarbeit mit einem führenden deutschen Industrie-Versicherer bieten wir ab sofort eine Wetterschutz- Versicherung an. Das Deckungskonzept orientiert sich individuell am Absicherungsbedarf des Kunden. Im Schadenfall garantiert die Versicherung eine im Vorfeld definierte Kompensation der Vermögensschäden (z. B. Vertragsstrafen, Mehrkosten und entgangener Gewinn), die im Versicherungszeitraum aus Wetter- oder Klimarisiken entstehen. Als versicherbar gelten alle von Wetterstationen messbaren Klimaparameter wie z. B. Frosttage, Schneedecke, Höchst- oder Tiefsttemperatur, Niederschlag, Windstärke oder Seegang. Die Wetterschutz-Versicherung schirmt Unternehmen ab und sichert die Ergebnisplanung 6

7 rer die festgelegte Entschädigungsleistung während des versicherten Zeitraumes bis zu einer vereinbarten Höchstsumme. Der Versicherungsfall basiert auf neutral ermittelten Messwerten des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Eine Meldung des Schadenfalls ist nicht erforderlich: Die Auszahlung erfolgt automatisch, sobald die vom DWD ermittelten Werte vorliegen (ca. zehn Tage nach Ablauf des Vertrages), und zwar unabhängig vom Nachweis eines tatsächlich eingetretenen Vermögensschadens. Als Nachweis eines versicherten Ereignisses dienen die Messergebnisse einer oder mehrerer Wetterstationen des DWD oder vergleichbarer ausländischer Wetterstationen. Der ausschlaggebende Messzeitraum kann ebenso variabel gewählt werden wie der Schwellenwert, ab dem eine Entschädigung erfolgt, wie auch die Höhe der Auszahlung. Vertragsabschluss und Prämieneingang müssen mindestens 14 Tage vor Beginn des versicherten Zeitraums liegen. Vorteile für Unternehmen unterschiedlichster Branchen Die Vorteile einer Wetterschutz-Versicherung: Die witterungsbedingten Ergebnisschwankungen des Unternehmens reduzieren sich, die Planungssicherheit wird deutlich erhöht. Zudem steigert die Verminderung der Cashflow-Volatilität die Bonität und verbessert das Rating. Nicht zuletzt sichern sich Unternehmen, die eine solche Versicherung abschließen, einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern im Markt, die das Witterungsrisiko selbst tragen. Hendrik Löffler Versicherungsbeispiel Folgendes Beispiel verdeutlicht die Problematik von wetterabhängigen Projekten und die Lösung, die eine Wetterschutz-Versicherung darstellen kann: Ein Bauunternehmen erhält kurzfristig den Auftrag für ein Bauprojekt, im Rahmen dessen der Rohbau bis Ende des Jahres fertig gestellt sein muss. Da die Rohbauarbeiten bei Temperaturen unter Null Grad Celsius nicht ausgeführt werden können, ist die Baustelle stark witterungsabhängig. Auch an Ausfalltagen laufen Kosten für Baustelleneinrichtung, technische Bearbeitung/Planung, örtliche Bauleitung und Vorhaltung von Geräten weiter. Außerdem droht die Gefahr, den vereinbarten Endtermin nicht halten zu können, was zu einer Vertragsstrafe führen würde. Das Bauunternehmen kalkuliert wie folgt: Q Q Geplanter Gewinn: Euro Q Q Wetterkritische Bauphase: Dezember Q Q Möglicher finanzieller Verlust je Eistag: Euro Im Projektplan sind fünf Eistage einkalkuliert. Die dadurch entstehenden finanziellen Einbußen kann das Unternehmen verkraften und ist bereit, diese Kosten selbst zu tragen. Nach maximal 12 Ausfalltagen ist die Gewinnmarge jedoch aufgebraucht und die Baustelle läuft in die roten Zahlen. Mit der Entscheidung für eine Wetterschutz-Versicherung reduziert das Bauunternehmen sein Risiko. Folgende Konditionen werden vereinbart: Q Q Risikozeitraum: bis (= 25 Werktage, Mo. bis Sa.) Q Q Zeitlicher Selbstbehalt: fünf Werktage Q Q Auszahlung je Eistag (Temperatur < 0 Grad C): Euro Maximale Auszahlung: Euro Einmalprämie: Euro DWD-Wetterstation: Flughafen (Bauort) Im Dezember wurden an der benannten Wetterstation 18 Werktage als Eistage gemessen. Der Unternehmer hätte Aufwendungen in Höhe von Euro zu tragen gehabt. Damit wäre der kalkulierte Gewinn nebst zusätzlichem Eigenkapital aufgezehrt worden. Durch die abgeschlossene Wetterschutz-Versicherung blieb das Unternehmen trotz des harten Winters in der Gewinnzone. 7

8 Wachstumsbranche Factoring Im Jahr 2010 boomte der deutsche Factoring-Markt mit einem Umsatzplus von 37 % so stark wie nie zuvor. Einer der Gründe ist die Begrenzung klassischer Kreditvergabekapazitäten bei gleichzeitig wachsendem Bedarf nach zusätzlicher Liquidität. Bei der Auswahl des passenden Anbieters ist Expertise im Facoring-Bereich unabdingbar. Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass viele Unternehmen zwar ihre finanziellen Reserven mobilisiert haben, diese aber meist nur mittelfristig reichen, nicht aber um den langfristigen Finanzierungsbedarf zu decken. Das Thema Liquiditätsbeschaffung ist daher von zentraler Bedeutung. Zahlreiche Unternehmen benötigen gerade jetzt zusätzliche Liquidität, um am aktuellen Aufschwung teilzuhaben. Auch für das laufende Jahr 2011 prognostizieren die aktuell 26 Anbieter des Deutschen Factoring Verbandes einen Zuwachs. Klassische Kreditvergabekapazitäten sind eher begrenzt Als einer der Gründe hierfür werden die verschärften Anforderungen auf dem Refinanzierungsmarkt genannt, so dass hier die klassischen Kreditvergabekapazitäten eher begrenzt sind. Diese Beschaffung ist auf herkömmlichem Weg über die Banken durch Restriktionen wie Basel II und Basel III zunehmend schwerer geworden. Zudem werden Kreditanfragen nach der letzten Finanzkrise deutlich schärfer überprüft, so dass sich die Unternehmen verstärkt nach anderen Möglichkeiten umsehen müssen. Eine wesentliche Alternative stellt Factoring dar. Es verschafft auf relativ einfachem Weg Liquidität: Der Factoring-Anbieter kauft Geldforderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen und ermöglicht die sofortige Verfügbarkeit auf vorhandene Forderungen (bis zu 90 %). Zusätzliche (dingliche) Sicherheiten sind nicht erforderlich. Auch bei den Factoring- Anbietern durchläuft das Unternehmen einen klassischen Prüfungsprozess, da die Anbieter sowohl auf die Bonität des Verkäufers schauen als auch auf die Bonität der Abnehmer. Das Abnahmerisiko ist im echten Factoring immer durch eine Waren-Kredit- Versicherung gedeckt (entweder durch das Unternehmen selbst oder über die Factoring-Gesellschaft). Für viele Branchen geeignet Factoring bietet gegenüber klassischen Finanzierungsinstrumenten, wie Betriebsmittelkredit, Lieferantenkredit o. ä., zahlreiche Vorteile: umsatzkongruente Finanzierung, Sicherstellung der Zahlungseingänge, optimale Liquiditätsplanung, Stärkung des Eigenkapitals, Reduzierung von Verbindlichkeiten, Alternative bzw. Ergänzung zur Hausbank. Für immer mehr Unternehmer wird Factoring daher zu einem wichtigen Bestandteil der Finanzierung. Für die meisten Branchen ist Factoring grundsätzlich geeignet mit Ausnahme von Beratungsleistungen, Versicherungsleistungen, Leasing/Mietgeschäften, Lohnveredelung, Projektgeschäften sowie Investitionsgütern. Bei der Auswahl auf Unterstützung setzen Aktuell umfasst der Deutsche Factoringverband 26 Anbieter. Auf diesem Markt das richtige Factoringunternehmen zu finden, das den individuellen Anforderungen eines Unternehmens entgegenkommt, ist allerdings nicht immer einfach. Im Auswahlprozess des Anbieters werden unternehmensseitig häufig Fehler gemacht, da hier oftmals in einem langwierigen Prozess mit den falschen Anbietern gesprochen und verhandelt wird. Ein Experte kann aufgrund seiner langjährigen Erfahrung die Anzahl der für den Kunden relevanten Anbieter auf 2-3 Unternehmen eingrenzen. Für jede Größe von Marktsegment auf Kundenseite sind mittlerweile Anbieter vorhanden. Jedoch arbeiten nicht alle Anbieter mit jedem Wirtschaftszweig zusammen. Auch bieten sich aus Kundensicht vorhandene Anbieter nicht gleichermaßen für unterschiedliche Verfahren (Inhouse/Full-Service) oder Varianten (offenes/stilles Factoring) an. Kenntnisse der Risikopolitik und Management der Anbieter sind ebenfalls ergänzende Kriterien, die für Kunden bei ihrer Entscheidung eine Rolle spielen. Andreas Walderbach a.walderbach@vzp-online.de 8

9 Haftungsteilung bei Fahrzeuggespannen Aktuelle Entwicklungen Der BGH hat 2010 eine Grundsatzentscheidung zu Fahrzeuggespannen gefällt (das Forum 1/2011 berichtete). Nach einer kurzen Zusammenfassung stellt das Forum die nun aktuellen Entwicklungen zum Sachverhalt vor. Mit Urteil vom entschied der BGH, dass bei einem Drittschaden, der durch ein Gespann verschuldet wird und bei dem beide Gespannteile beim gleichen Versicherer haftpflichtversichert sind (Doppelversicherung), im Innenverhältnis in der Regel automatisch eine Teilung des Schadens von 50 % zu 50 % auf das Zugfahrzeug und den Anhänger/Auflieger erfolgt. Dies ist unabhängig von der Frage, ob der Schaden durch das Zugfahrzeug oder den Anhänger/Auflieger verursacht wird. Je nach den konkreten Umständen kann in Einzelfällen für den Innenausgleich jedoch auch eine andere Haftungsquote in Betracht kommen. In der Vergangenheit wurden Drittschäden trotz der bereits damals bestehenden gesamtschuldnerischen Haftung in der Regel nur über den Haftpflicht-Versicherer der Zugmaschine reguliert. Nur in wenigen Ausnahmefällen wurde der Haftpflicht-Versicherer des Anhängers/ Aufliegers in Anspruch genommen. Entsprechend waren die Prämien für Hänger äußerst niedrig haben sich vor dem Hintergrund dieses BGH-Urteils folgende Entwicklungen ergeben: Wenn Zugmaschine und Hänger bei demselben Versicherer eingedeckt sind, findet lediglich ein interner Kostenausgleich statt und es kommt nur zu einer Umschichtung der Prämie. Fuhrparkbetreiber mit einem Anhängeranteil von mehr als dem 1,3-Fachen der ziehenden Einheiten sind derzeit nur noch über zusätzliche Risikoinformationen über die Nutzungsart der Fahrzeuge versicherbar. Eine Fremdnutzung der Anhänger ist entsprechend anzugeben und wird durch die Versicherer mit Mehrprämie berücksichtigt. Insbesondere Anhänger/Auflieger, die hinter fremden Zugfahrzeugen zum Einsatz kommen, wurden bereits in diesem Jahr bei Gespannschäden durch die Versicherer der Zugfahrzeuge in Regress genommen. Diese Regresse können aufgrund der Verjährungsfristen grundsätzlich bis in die letzten drei Jahre zurückgreifen. Das hat zur Folge, dass die Versicherer eine deutliche Untertarifierung festgestellt haben; dies gilt vor allem für Vermietrisiken und im Falle der (auch unentgeltlichen) Gebrauchsüberlassung an Dritte. Bei diesen Anhängern/ Aufliegern rechnen die Versicherer mit einer hohen Regress-Inanspruchnahme, was sich zwangsläufig bereits auf die Prämiengestaltung ausgewirkt hat. Wir haben speziell für Unternehmen der Vermietbranche Prämien- und Vertragskonzepte für Anhänger entwickelt, die massive Prämienforderungen der Versicherer moderater ausfallen lassen. Sind Zugfahrzeug und Anhänger in verschiedenen Ländern angemeldet, ist die Regressierung komplex Besonders komplex wird es bei Schäden von Gespannen, bei denen Zugfahrzeug und Anhänger verschiedene Herkunftsländer haben. Bei Schäden in Deutschland führt der deutsche Versicherer den Innenausgleich wegen 9

10 Doppelversicherung direkt gegenüber dem ausländischen Versicherer des Anhängers/Aufliegers durch. Wenn der Regressversuch nicht zum Erfolg führt, können Ansprüche beim Deutschen Büro Grüne Karte (DBGK) angemeldet werden. Dieses wird den Regressanspruch nach den Regeln des Grüne Karte-Systems behandeln. Keine Versicherungspflicht für Anhänger/Auflieger besteht zum Beispiel in Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Rumänien, Schweden und in der Schweiz. Die grundsätzliche Garantiefunktion des Büros Grüne Karte gilt deshalb auch in Fällen von Anhängern/Aufliegern, die im Herkunftsland nicht versichert sind, und zwar ungeachtet der Frage einer Doppelversicherung. Die Garantie des Grüne Karte-Systems stellt sicher, dass kein Minus gegenüber ordnungsgemäßem Versicherungsschutz im besuchten Land besteht. Das DBGK begleicht zunächst die im Rahmen einer Regressforderung erhobenen Schadenaufwendungen als Quasi-Versicherer des in seinem Herkunftsland unversicherten Anhängers/Aufliegers und regressiert dann beim Büro Grüne Karte im Herkunftsland des Anhängers auf der Basis der Garantiehaftung nach dem Kennzeichenabkommen. Derzeit ist noch unklar, wie die Büros Grüne Karte der Herkunftsländer dann in der Folge auf die Regressforderung des DBGK reagieren und ob nach den dortigen Rechtsvorschriften die Möglichkeit besteht, beim Halter des unversicherten Anhängers/Aufliegers Regress zu nehmen. Auch umgekehrt besteht die Regressmöglichkeit: Das heißt, dass ausländische Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherer (des Zugfahrzeuges) Ausgleichsansprüche bei zuständigen Versicherern des deutschen Anhängers/Aufliegers erheben können. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bemüht sich um Gesetzesänderung Diese Entwicklungen aus der Thematik Anhängerhaftung haben den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veranlasst, sich in diesem Jahr intensiv zu bemühen, eine Gesetzesänderung herbeizuführen. Das Bundesjustizministerium hat das Problem erkannt und eine Lösung in Aussicht gestellt. Die geplante Gesetzesänderung soll jedoch mit weiteren haftungsrechtlichen Themen verknüpft werden, daher wird eine Änderung nicht vor dem erwartet. Uwe Jäschke 10

11 Betriebliche Krankenversorgung: Die Attraktivität als Arbeitgeber stärken Nachtrag zu dem Artikel VZP Forum 3/2011 Zu dem in der letzten Ausgabe des VZP Forum erschienen Artikel gibt es aufgrund aktueller Änderungen folgende Information: Wenn ein Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Kranken-Zusatz-Versicherung für seine Belegschaft eine Zusatz- Versicherung abschließt, hat er die Möglichkeit als Anreiz auch deren Beiträge zu übernehmen. Für diesen Fall gibt es eine steuerliche Änderung: Zahlt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung, können diese nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BHF) einkommens- bzw. lohnsteuerrechtlich wie Sachzuwendungen behandelt werden (Urteil des BFH vom 14. April 2011: VI R 24/10). Das bedeutet, sie bleiben bis zu einer monatlichen Gesamtsumme von 44 Euro (Freigrenze) pro Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Das Urteil des Bundesfinanzhofes wurde im Bundessteuerblatt II, Seite 767 veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt steht fest, dass die Finanzverwaltung die Entscheidung des Bundesfinanzhofes anwendet. Damit hat das Urteil mehr Gewicht erhalten und mit dem Verweis auf das Bundessteuerblatt wird die Diskussion mit dem Betriebsstättenfinanzamt zur Nutzung der Freigrenze des Sachbezuges gemäß 8 Absatz 2 Satz 9 EStG von mtl. 44 Euro pro Mitarbeiter für die betriebliche Krankenversorgung leichter. Ist die Pauschale von 44 Euro für die Mitarbeiter bereits ausgeschöpft, besteht alternativ die Möglichkeit der Individual- (Nettolohn-) oder Pauschalversteuerung wie im oben erwähnten Artikel bereits ausgeführt. Achim Schlichting a.schlichting@vzp-online.de Private Vorsorge ab 2012 Aufgrund gesetzlicher Änderungen müssen klassische Lebens- und Rentenversicherer die Rechnungsgrundlagen für ihre Tarife im kommenden Jahr anpassen. Folgende Änderungen werden sich gegenüber der derzeitigen Situation ergeben: Absinken des Garantiezinses Ab nächstem Jahr sinkt der Garantiezins von 2,25 % auf 1,75 %. Q Q Anhebung des Zeitpunktes für frühestmögliche Inanspruchnahme Im kommenden Jahr wird die frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersrente (wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind) vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Q Q Tarifumstellung auf einheitliche Kalkulationen für beide Geschlechter Die Tarife der Lebensversicherer und Krankenversicherer müssen spätestens ab Dezember 2012 für beide Geschlechter einheitlich kalkuliert sein ( Unisex-Tarife ). Die meisten Versicherer werden bereits im Laufe des Jahres 2012 ihre Kalkulation entsprechend ändern. Die genauen Auswirkungen im Einzelfall können noch nicht abgesehen werden. Tendenziell ist jedoch eher damit zu rechnen, dass in der Lebens- und Krankenversicherung die Prämien für Männer teurer und für Frauen günstiger werden, wenn der Tarif von der momentanen geschlechterspezifischen Tarifierung auf eine Unisex-Kalkulation umgestellt wird. Bereits bestehende Lebensversicherungsverträge sind von einer Umstellung nicht betroffen. In der Krankenversicherung steht die Entscheidung, ob auch die Bestandsverträge angepasst werden, noch aus. Ungeachtet dieser Entwicklungen bleibt die private Vorsorge ein unerlässlicher Baustein zur Ergänzung der einbrechenden Leistungen aller Sozialversicherungen. Die dargestellten Veränderungen machen einen Vertragsabschluss noch in diesem Jahr besonders interessant. Achim Schlichting a.schlichting@vzp-online.de 11

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