Verbesserung der Raumsituation an Ganztagsschulen Raumkonzept und Sonderfonds Guter Ganztag
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- Teresa Hase
- vor 6 Jahren
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1 Verbesserung der Raumsituation an Ganztagsschulen Raumkonzept und Sonderfonds Guter Ganztag Hinweise zur Antragsstellung Mit dem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft im Juni 2016 wurde der Startschuss für eine Weiterentwicklung des Ganztags an Hamburger Schulen gegeben. Ziel ist es, dass jede Schulgemeinschaft Konzepte zur Verbesserung von Raum- und Ernährungssituation an der Schule entwickelt und umsetzt, um die Qualität und die Ausstattung im Ganztag sowie die Mitwirkung der Schulgemeinschaften weiter zu verbessern. Die Hamburgische Bürgerschaft hat mit der Volksinitiative einen umfangreichen Beschluss abgestimmt, der sehr detailliert Maßnahmen, Aufgaben und Verbesserungen beschreibt. Auf diese Weise soll an allen Schulen ein nachhaltiger Prozess angestoßen werden, der die Bedürfnisse von Kindern im Ganztag weiter in den Fokus rückt und die Schulen zu einem Ort zum Lernen und Leben für Kinder weiterentwickelt. Alle allgemeinbildenden Schulen sind aufgefordert, ein Raumkonzept zu erarbeiten, das für die Schule die individuelle Verknüpfung von Raum und Pädagogik beschreibt und die Bedürfnisse der Kinder nach Ruhe, Toben und Spiel im Ganztag berücksichtigt. Unterstützt wird dieser Prozess durch die Bereitstellung von 25 Millionen Euro Investitionsmitteln zur Verbesserung der Raum- und Ernährungssituation an den Schulen aus dem Sonderfonds Guter Ganztag. Die Investitionsmittel stehen ab sofort zur Verfügung. Voraussetzung für eine Beantragung der Mittel durch die Schulen ist nach Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft, wie beschrieben, die Erarbeitung der Raum- und ein Ernährungskonzepte für Kinder und Jugendliche im Ganztag durch den Ganztagsausschuss, die die den Kriterien für den Sonderfonds Guter Ganztag entsprechen müssen. Diese Investitionsmittel werden den Schulen nach Prüfung für solche Maßnahmen zur Verfügung gestellt, die von der Schulkonferenz beschlossen wurden und klar und eindeutig die Situation der Kinder im Ganztag verbessern. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, wie Ihre Schule ein Raumkonzept entwickeln bzw. das bestehende schuleigene Raumkonzept weiterentwickeln kann, mit welchen Maßnahmen eine Schule die Situation im Ganztag weiter verbessern und wie die Schulgemeinschaft zusätzliche Investitionsmittel zur Verbesserung der Raumsituation beantragen kann. Dazu finden Sie neben diesen Hinweisen zur Antragsstellung ein Formular für die Erstellung schulischer Raumkonzept, eine Handreichung zur Unterstützung für die Schulen bei der Entwicklung von schulischen Raumkonzepten sowie das Antragsformular auf Mittelbewilligung aus dem Sonderfonds Guter Ganztag - Förderprogramm I mit dem Kriterienkatalog. Die Verbesserung der Raumsituation wird durch zwei Förderprogramme unterstützt: Förderprogramm I zielt darauf ab, dass alle Schulgemeinschaften sehr zügig ein abgestimmtes Raumkonzept entwickeln und Verbesserungen für die räumliche Situation der eigenen Schule umsetzen können. Flankiert wird dieser Prozess durch die finanzielle Unterstützung von Verbesserungsmaßnahmen, die den Kriterien für den Sonderfonds Guter Ganztag entsprechen.
2 Förderprogramm II zielt darauf ab, geeignete Schulen im Rahmen eines längeren Beratungs- und Unterstützungsprozesses bei der grundlegenden Weiterentwicklung des gesamten Raumangebots zu unterstützen. Die entsprechenden Fördermittel werden im Laufe des Beratungsprozesses standortspezifisch ermittelt. Die Verbesserungsmaßnahmen müssen den Kriterien für den Sonderfonds Guter Ganztag entsprechen. Förderprogramm I Raumkonzept und bessere Ausstattung Zielsetzung von Förderprogramm I Raumkonzept und bessere Ausstattung ist es, an allen Schulen möglichst zügig einen Prozess einzuleiten und zu unterstützen, mit dem die Räume und Flächen noch stärker an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen nach Bewegung, Spiel und Ruhe ausgerichtet werden. Voraussetzung für die Beantragung bzw. den Erhalt von Mitteln im Förderprogramm I: In einem ersten Schritt ist unter Beteiligung des Ganztagsausschusses ein Raumkonzept zu entwickeln und zu erarbeiten, das den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen nach Bewegung, Spiel und Ruhe entspricht. Das Konzept ist in der Schulkonferenz zu beschließen. Bitte nutzen Sie hierfür das entsprechende Formular für die Erstellung eines schulischen Raumkonzepts. Dieses Raumkonzept ist im Rahmen des Antrags auf zusätzliche Investitionsmittel bei der Schulbehörde einzureichen. Im Rahmen des Raumkonzeptes sind konkrete Verbesserungsvorschläge und Handlungsmaßnahmen für die Raumsituation im Ganztag zu entwickeln. Diese Maßnahmen müssen sich aus den im Raumkonzept definierten Entwicklungspotentialen ableiten und klar sowie eindeutig die Raumsituation im Ganztag verbessern. Im Rahmen eines Antrags kann die Schulgemeinschaft bei der Schulbehörde für konkrete Verbesserungsmaßnahmen Zuschüsse aus dem Sonderfonds beantragen. Bitte nutzen Sie dafür das anliegende Antragsformular. Die Mittel sind zweckgebunden gemäß dem beiliegenden Kriterienkatalog einzusetzen. Die unmittelbaren Verbesserungen in der Gestaltung des Ganztags an der Schule sind schlüssig darzustellen. Die Mittel müssen vor allem Verbesserungen in folgenden Funktionsbereichen im Innen- und Außenbereich der Schule ermöglichen (s. ausführlicher auf den Folgeseiten): o Funktionsbereich Ruhe und Rückzug : z.b. Ruhen, Lesen, Schutz, unbeobachtet sein, "unter sich sein, unterhalten o Funktionsbereich Spielen : z.b. Hören, freies Spiel, Kostümieren o Funktionsbereich Bewegung : z.b. Toben, freie Bewegung, Ballspielen, Klettern, Rollen, Springen, Tanzen Der Mitteleinsatz ist mit Fotos zu dokumentieren (Situation Vorher-Nacher). Der anliegende Antrag auf Mittel aus dem Förderprogramm I Raumkonzept und bessere Ausstattung ist elektronisch auszufüllen und mit dem schulischen Raumkonzept (Vordruck ebenfalls elektronisch ausfüllen) an das Funktionspostfach raumkonzepte@bsb.hamburg.de zu senden.
3 Die Schulbehörde prüft, ob die angestrebten Maßnahmen den Kriterien des Sonderfonds entsprechen. Ist dieser Zusammenhang nicht unmittelbar erkennbar, muss eine Überarbeitung erfolgen bzw. ist keine Auszahlung von Mitteln aus dem Sonderfonds möglich. Zeitrahmen für die Beantragung: Die Mittel für Mobiliar und Ausstattung können im Rahmen des Förderprogramms I einmalig beantragt werden. Es gibt keine zeitliche Befristung. Höhe der Förderung: Die Förderhöhe richtet sich nach der Größe der Schule, Maßstab für die maximale Förderung ist die Anzahl der Regelklassen von VSK bis einschließlich Jahrgang 7. Die maximale Förderhöhe für Verbesserungsmaßnahmen einer Schule beträgt bis zu pro Klasse. Wenn eine Schule zusätzlich Eigenmittel von bis zu 200 pro Klasse einsetzt, erhöht sich das Fördervolumen um die gleiche Summe. Bei einem Einsatz von maximal 200 Eigenanteil pro Klasse kann eine Grundschule mit 14 Klassen also einen Zuschuss von bis zu (14 x ) beantragen, muss dann aber auch (14 x 200 ) selbst investieren. Ohne eigene Investition liegt die Förderobergrenze für eine Schule mit 14 Klassen bei maximal (14 x ). Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich nach der im Einzelfall im Rahmen des Antrags vorgelegten überschlägigen Kostenkalkulation. Die Mittel sollen im Sinne des Raumkonzeptes die Raumsituation der Schule insgesamt verbessern und müssen nicht passgenau für klassenbezogene Maßnahmen eingesetzt werden. Antrag: Bitte verwenden Sie zur Beantragung von Mitteln aus dem Förderprogramm I anliegendes Antragsformular.
4 Förderprogramm II - Grundlegende Raumverbesserung und Umbau Förderprogramm II zielt darauf ab, Schulen zu unterstützen, die Schulentwicklungsthemen eng mit einer veränderten Raumorganisation verbinden (Lernlandschaften, Jahrgangshäuser, Selbstlernzentren etc.) bzw. die Schule als Lebens- und Erfahrungsraum grundsätzlich und innovativ weiterentwickeln wollen. Dies beinhaltet ggf. auch einen längeren Beratungs- und Unterstützungsprozess durch externe Experten. Die entsprechenden Fördermittel werden im Laufe des Beratungsprozesses standortspezifisch ermittelt. Förderprogramm II ergänzt Förderprogramm I, eine Schule kann an beiden Programmen teilnehmen. Voraussetzung für den Erhalt von Mitteln aus dem Förderprogramm II: Die zusätzlichen Unterstützungsleistungen, wie z.b. Prozessbegleitung, kleinere bauliche Umgestaltung und weitere Mittel für die Ausstattung sind von den spezifischen Anforderungen, den Möglichkeiten am Schulstandort und der Gesamtnachfrage abhängig. Die formlose Bewerbung für diese zusätzliche Förderung senden Sie bitte zusammen mit folgenden Unterlagen: Abgestimmtes schulisches Raumkonzept (s.o.). Beschreibung (1-2 DIN A4 Seiten) der Situation, die eine Bewertung hinsichtlich der unten erläuterten Auswahlkriterien ermöglicht, ggf. ergänzt um erste Überlegungen zu den angedachten Maßnahmen. Aktuelle Flächenbilanz in Form eines maßstäblichen Grundrissplanes mit Angaben zur funktionalen Zuordnung (Allgemeine Unterrichtsräume, Fachräume, Ganztagsangebote etc.), Auslastung und Nutzerkreis (Pläne können über die Objektmanager bei SBH bezogen werden) Förderkriterien: Die zusätzliche Förderung nach Förderprogramm II basiert auf folgenden Kriterien: Das Thema Raum hat in der Schule eine hohe Priorität und ist Teil der Schulentwicklung (z.b. Jahrgangsteams, Individualisiertes Lernen etc.). In diesem Zusammenhang soll der Schulstandort konzeptionell als Lebens- und Erfahrungsraum weiterentwickelt werden. Die Bewerbungen werden nach modellhaften oder innovativen Vorhaben priorisiert. Schulen mit beengter Raumsituation bzw. strukturellen Nachteilen (z.b. vielen Einzelgebäuden) und Standorte mit bevorstehenden Neubau-, Sanierungs- und Umbaumaßnahmen (Planungssynergien) werden vorrangig unterstützt. Die Bereitschaft zur Eigenbeteiligung findet bei der Auswahl Berücksichtigung. Mit Teilnahme an dem Programm ist ein fester Ansprechpartner zu benennen und die Bereitschaft verbunden, Hospitationen für andere Schulen zum Thema Raum zu ermöglichen. Prozesse und Ergebnisse sind zu dokumentieren und dem Ganztagsreferat für Präsentationen im Internet zur Verfügung zu stellen.
5 Zeitrahmen für die Beantragung: Es gibt keine zeitliche Befristung. Antragstellung für Förderprogramm II: Senden Sie bitte die Unterlagen an die Behörde für Schule und Berufsbildung Ganztagsreferat B 44 Sonderfonds Guter Ganztag Förderprogramm II - Grundlegende Raumverbesserung und Umbau Hamburger Straße Hamburg
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