HUMANITÄRE HILFE Leben retten und menschliches Leid lindern
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- Bernt Breiner
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1 Italian Cooperation/Annalisa Vandelli HUMANITÄRE HILFE Leben retten und menschliches Leid lindern
2 EIN AUSDRUCK DER SOLIDARITÄT Mit der Bereitstellung humanitärer Hilfe wollen die EU und ihre Mitgliedstaaten Leben retten und menschliches Leid lindern, das durch Kriege, Konflikte, Naturkatastrophen und sonstige Krisensituationen verursacht wird. Den Vereinten Nationen zufolge werden im Jahr 2015 rund 75 Millionen Menschen weltweit humanitäre Hilfe benötigen von den syrischen Kriegsflüchtlingen über die Opfer sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten bis hin zu Ebola-Kranken in Westafrika und von Tropenstürmen betroffenen Inselbewohnern. Natürlich ist es Sache der jeweiligen Staaten, die eigene Bevölkerung zu schützen. Ist aber die Regierung dazu nicht in der Lage oder nicht bereit, so versuchen die EU und ihre Mitgliedstaaten, den Notleidenden zu helfen. WFP/Rein Skullerud Unterernährte Kinder erhalten Lebensmittel und medizinische Versorgung (Tschad) WAS LEISTEN WIR UND WIE? Ob als Reaktion auf einen bewaffneten Konflikt oder nach einer Naturkatastrophe, die EU und ihre Mitgliedstaaten finanzieren humanitäre Partnerorganisationen, die die Hilfe vor Ort bereitstellen. Dazu gehören Organisationen der Vereinten Nationen, die Internationale Rotkreuzund Rothalbmond-Bewegung sowie Nichtregierungsorganisationen (NRO). Sie bringen der notleidenden Bevölkerung Hilfe auf direktem Weg statt über staatliche Stellen, oft durch Finanzierung lokaler Partnerorganisationen. Je nach spezifischem Bedarf und Art der jeweiligen Krise stellen die EU und ihre Mitgliedstaaten Folgendes bereit: materielle Hilfe (Nahrungsmittel, Kleidung, Arzneimittel, Unterkunft, Wasser, Sanitärversorgung usw.), Barzahlungen und/oder Gutscheine, die gegen Nahrungsmittel oder andere Hilfsgüter eingelöst werden können, technische und logistische Unterstützung, Finanzierung von Infrastruktur und Personal (Flüchtlingslager, Feldlazarette usw.).
3 DIE EU DER WELTWEIT GRÖSSTE GEBER HUMANITÄRER HILFE Jeder der 28 Mitgliedstaaten der EU leistet humanitäre Hilfe bilateral. Darüber hinaus stellt die Europäische Kommission humanitäre Hilfe bereit, die aus dem EU-Haushalt (und somit ebenfalls von den Mitgliedstaaten) finanziert wird. Im Jahr 2014 haben Regierungen weltweit 21,6 Mrd. US-Dollar an humanitärer Hilfe aufgebracht. Über ein Drittel kam aus der EU, wovon wiederum zwei Drittel bilateral von den Mitgliedstaaten beigetragen wurden. Damit beweist sich die EU als weltweit größter Geber humanitärer Hilfe. EBOLA: ZUSAMMENARBEIT GEGEN DIE EPIDEMIE Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben eine maßgebliche Rolle dabei gespielt, einen Wendepunkt bei der internationalen Reaktion auf die Epidemie herbeizuführen und Fortschritte im Hinblick auf das Ziel zu erreichen, die Zahl der Ebola-Fälle auf null zu senken. Erhebliche Finanzbeiträge zu der von den Vereinten Nationen geleiteten internationalen Reaktion haben dabei eine zentrale Rolle gespielt. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten medizinisches Personal, Epidemiologen sowie ziviles und militärisches Personal nach Guinea, Sierra Leone und Liberia entsandt sowie logistische und materielle Unterstützung geleistet. Mehr als 100 Hilfsflüge der Mitgliedstaaten wurden über das EU-Katastrophenschutzverfahren unterstützt. Elf Mitgliedstaaten taten sich zusammen und lieferten in Abstimmung mit der Europäischen Kommission an Bord des niederländischen Militärschiffes Karel Doorman Hilfslieferung an Bord der Karel Doorman mehrere Hundert Container und Fahrzeuge sowie über 1000 Paletten Hilfsgüter nach Afrika. Das Vereinigte Königreich und Frankreich übernahmen die Leitung der Hilfekoordinierung in Sierra Leone bzw. Guinea. Schweden hat in der liberianischen Hauptstadt Monrovia ein Basislager für internationale medizinische Fachkräfte eingerichtet. Italien hat ein mobiles Labor für die Untersuchung von Proben von Ebola-Verdachtsfällen bereitgestellt. Deutschland hat ein Evakuierungsflugzeug für die intensivmedizinische Versorgung von hochinfektiösen Ebola-Patienten entwickelt und eingesetzt. Um die Ebola-Abwehrkapazität der EU weiter zu stärken, hat der Europäische Rat den Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement, Christos Stylianides, zum Ebola-Koordinator der EU ernannt. Er berichtet, dass die EU als Ganzes bis März 2015 rund 1,4 Mrd. als Reaktion auf diese Krise zugesagt hat, wovon fast 1 Mrd. von den Mitgliedstaaten bilateral geleistet wird. Nederlands Ministerie van Defensie
4 SYRIEN: UNTERSTÜTZUNG DER DURCH GEWALT UND KRIEG TRAUMATISIERTEN MENSCHEN Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben bei der Reaktion auf die weltweit größte humanitäre Krise seit dem Zweiten Weltkrieg eine Vorreiterrolle gespielt. Bis Anfang 2015 hatten sie 3,6 Mrd. für Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen für Millionen Syrer in ihrem Land und für fast vier Millionen syrische Flüchtlinge und ihre Aufnahmegemeinschaften in Libanon, Jordanien, Irak, der Türkei und Ägypten aufgeboten. Auf der Geberkonferenz vom März 2015 in Kuwait haben die Mitgliedstaaten der EU und die Europäische Kommission gemeinsam weitere 1,1 Mrd. an humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe zugesagt. Die Bereitstellung von Hilfe für die unschuldigen Opfer dieses verheerenden Krieges ist eine moralische Verpflichtung für die EU und ihre Mitgliedstaaten. Die endgültige Lösung dieses Konflikts kann nur eine politische Lösung sein. Italian Cooperation / Annalisa Vandelli KOORDINIERUNG IM RAT Die Mitgliedstaaten der EU und die Europäische Kommission wollen sicherstellen, dass sich ihre humanitären Maßnahmen gegenseitig ergänzen und verstärken, und sie unterstützen die Gesamtleistung der Krisenreaktion unter Federführung der Vereinten Nationen (UN-OCHA). Diese Koordinierung wird von der Arbeitsgruppe des Rates Humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe (COHAFA) überwacht, in der der Mitgliedstaat den Vorsitz führt, der auch den Vorsitz im Rat innehat. Die Gruppe koordiniert auch die Anstrengungen der EU zur Vertretung humanitärer Interessen und fördert die Arbeiten, mit denen bessere Möglichkeiten gefunden werden sollen, um gefährdete Personengruppen zu schützen, Synergien mit Katastrophenschutzbehörden zu nutzen, die Widerstandsfähigkeit krisenanfälliger Länder zu stärken und den Übergang von Nothilfe zu längerfristiger Entwicklungshilfe zu erleichtern. Ein nach dem Taifun Haiyan auf die Evakuierung wartendes Mädchen isst einen Energiekeks des Welternährungsprogramms (Flughafen Tacloban, Philippinen) WFP/Marco Frattini
5 DIE HUMANITÄREN GRUNDSÄTZE Die von der EU und ihren Mitgliedstaaten geleistete humanitäre Hilfe beruht auf den vier internationalen humanitären Grundsätzen, die auch im Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe von 2007 niedergelegt sind: Menschlichkeit: Menschliches Leid muss allerorts gelindert werden, wobei den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht werden muss. Unparteilichkeit: Humanitäre Hilfe muss ausschließlich aufgrund der Bedürftigkeit ungeachtet der Staatsangehörigkeit, der Religion, des Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder der politischen Anschauung geleistet werden. Neutralität: Humanitäre Hilfe wird geleistet, ohne dass in bewaffneten Konflikten oder anderen Kontroversen einer der Seiten der Vorzug gegeben wird. Unabhängigkeit: Humanitäre Ziele dürfen nicht politischen, wirtschaftlichen, militärischen oder sonstigen Zielen untergeordnet werden: einziger Zweck der humanitären Hilfe ist, das Leiden der Opfer humanitärer Krisen zu vermeiden oder zu lindern. UNHCR/Y.Gusyev Unterstützung für Binnenvertriebene (Ostukraine) Die Achtung dieser Grundsätze ist von entscheidender Bedeutung nicht nur, um Solidarität mit allen Menschen zu zeigen, die vor Leid und Zerstörung stehen, sondern auch, um die Bereitstellung humanitärer Hilfe zu gewährleisten und die humanitären Helfer zu schützen. Wären die Hilfsorganisationen nicht unparteilich, neutral und unabhängig, und erweckten sie den Eindruck, nur der anderen Seite zu helfen, liefen sie noch mehr Gefahr, zur Zielscheibe in bewaffneten Konflikten zu werden oder keinen Zugang zu den Hilfsbedürftigen zu erhalten. Es ist daher unerlässlich, allen Konfliktparteien zu erklären, dass die Hilfe unter uneingeschränkter Achtung der humanitären Grundsätze geleistet wird. Dabei können die humanitäre Hilfe und andere Bereiche des auswärtigen Handelns gegenseitig vom Informationsaustausch und von der gemeinsamen Analyse der Ursachen und der Dynamik einer Krise profitieren. Dies wurde 2014 in den Schlussfolgerungen des Rates zum umfassenden Ansatz der EU bekräftigt.
6 Rue de la Loi/Wetstraat Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË Tel. +32 (0) Diese Publikation wird vom Generalsekretariat des Rates herausgegeben und ist nur zu Informationszwecken bestimmt. Eine Gewähr wird weder von den EU-Organen noch von den Mitgliedstaaten übernommen. Titelseite: Syrisches Flüchtlingsmädchen (Flüchtlingslager Zaatari, Jordanien). Europäische Union, 2015 Print: ISBN , doi: /114399, QC DE-C PDF: ISBN , doi: /04725, QC DE-N
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