Landesinitiative Netzwerk W - Förderung der Aktivitäten regionaler Netzwerke zur Unterstützung der Rückkehr in den Beruf
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- Ulrich Wolf
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1 Landesinitiative Netzwerk W - Förderung der Aktivitäten regionaler Netzwerke zur Unterstützung der Rückkehr in den Beruf Aufruf zur Interessenbekundung für die Teilnahme an der Landesinitiative Netzwerk W 2011 Zielsetzung Wenn es um Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen geht, sind es nach wie vor die Frauen, die die Hauptlast tragen und deshalb oft auch aus dem Beruf aussteigen. Sechs von zehn Frauen haben solche familienbedingten Erwerbsunterbrechungen erlebt, aber nur jeder zehnte Mann. Allerdings möchte die Mehrheit der Frauen nach - häufig immer noch relativ langen - Phasen der Erwerbsunterbrechungen wieder in ihren Beruf zurückkehren und diesen neben den Familienaufgaben ausüben. Dies gehört für die meisten Frauen mit Familie heute zu einem gelingenden und selbstbestimmten Leben war in Nordrhein-Westfalen etwa jede zweite Mutter mit minderjährigen Kindern erwerbstätig, zehn Jahre später lag der Anteil erwerbstätiger Mütter mit 61% deutlich darüber. Von den nichterwerbstätigen Müttern sucht aktuell fast jede dritte nach passenden Wegen zum beruflichen Wiedereinstieg, landesweit sind dies Frauen. Ziel der Landesregierung ist es, diese Frauen bei ihrem beruflichen Wiedereinstieg zu unterstützen, damit sie ihre Erwerbswünsche verwirklichen, so ihre materielle Existenz eigenständig sichern und auch selbst Vorsorge für Lebensrisiken wie Alter und Scheidung treffen können. Der Wiedereinstieg ist ein Prozess, der sich von der ersten Überlegung bis zur erfolgreichen Berufsrückkehr auch über mehrere Jahre hinziehen kann und dessen Erfolg von einer Reihe unterschiedlichster Faktoren abhängt. So stellt die Vereinbarkeit beruflicher und familiärer Pflichten vor allem Frauen vor komplexe organisatorische Fragen, weiterhin ist die emotionale und praktische Unterstützung durch die Familie wesentlich, auch passen die Erwartungen der Frauen und die der Unternehmen häufig nicht zueinander. 1
2 Beim Wiedereinstieg handelt es sich damit nicht um ein allein individuell zu lösendes Problem. Qualitativ gute, flexible und genügend ausgebaute Möglichkeiten der Kinderbetreuung wie auch unterstützende Strukturen bei Pflegeverantwortung sind ein Schlüssel für gelingenden Wiedereinstieg, auch müssen Familienpflichten neu verteilt werden, familienfreundliche Arbeitsbedingungen verhelfen dem Wiedereinstieg zum Erfolg. Überdies weisen Konzepte zur Gestaltung des demographischen Wandels darauf hin, dass es aus volkswirtschaftlichen Gründen unabdingbar ist, die Erwerbsquote von Frauen weiter zu erhöhen, da ansonsten wertvolle Potenziale ungenutzt bleiben. Um das Potenzial von Frauen über alle Handlungsfelder der beruflichen Frauenförderung hinweg insgesamt noch stärker zur Geltung zu bringen, wird die neue Landesregierung im Jahr 2011 die Landesinitiative "Frau und Wirtschaft" starten, mit deren Umsetzung in den 16 Regionen des Landes neu einzurichtende Kompetenzzentren "Frau und Beruf" beauftragt werden. Diese sollen durch Beratung, die Vermittlung von Wissen und Kompetenz, die Anregung möglicher Projekte und Initiativen die primär Verantwortlichen in der Region motivieren und in die Lage versetzen, entsprechende Angebote zu planen und umzusetzen. Bestehenden Angebote wie die Landesinitiative Netzwerk W sollen erhalten bleiben und mit der Arbeit der Kompetenzzentren verknüpft werden. Die regionalen Netzwerke W sind in die bestehende landesweite Vernetzung eingebunden. Die Homepage der Landesinitiative gibt Auskunft über Partner und Partnerinnen, Themen und Ergebnisse ( Aktivitäten der Netzwerke W sind insbesondere zwischen den lokalen Akteurinnen und Akteuren aus Gleichstellungs- und Arbeitsmarktpolitik abzustimmen. Je nach regionaler Themenstellung sind wirtschafts-, bildungs- und familienunterstützende Infrastrukturen bei der Umsetzung einzubeziehen. Die Aktivitäten zielen auf die strukturelle Verbesserung der Situation von Wiedereinsteigerinnen vor Ort, eine individuelle Teilnahme an Maßnahmen wird nicht gefördert. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) ruft hiermit dazu auf, das Interesse an einer Teilnahme an der Landesinitiative Netzwerk W im Jahr 2011 zu bekunden. Förderungen 2011 Die Zielgruppe der Wiedereinsteigerin ist heterogen, dementsprechend unterschiedlich können auch strukturwirksame Maßnahmen zur Unterstützung des Wiedereinstiegs sein. Gut qualifizierte Frauen mit kurzer Familienphase brauchen andere Angebote als besonders benachteiligte Personengruppen. Dabei sind insbesondere Migrantinnen, Alleinerziehende, Ältere und Frauen mit Behinderungen im Blick. 2
3 Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden Netzwerkaktivitäten in folgenden Feldern vorrangig gefördert: a. Transparenz So verschieden die Wege zurück in den Beruf sind, so unterschiedlich sind die Angebote für Wiedereinsteigerinnen vor Ort. Systematisch erfasste und gut aufbereitete Informationen über regional vorhandene Beratungsangebote, Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie familienunterstützende Infrastrukturen schaffen Transparenz und geben dem individuellen Wiedereinstieg Richtung und Perspektive. Zugang zu diesen Informationen können Berufsrückkehrerinnen selbst, aber auch die sie unterstützenden Einrichtungen über das Informations- und Serviceportal Forum W ( erhalten. Zudem können Infobörsen oder Thementage Wissen für den Wiedereinstieg vermitteln, sind gleichzeitig aber auch eine Plattform, um weitere Partnerinnen und Partner für das Netzwerk W zu gewinnen. b. Kooperation Beim Wiedereinstieg sind vielfältige Hürden zu bewältigen. Dies gelingt umso leichter, je besser die für einen Wiedereinstieg hilfreichen Einrichtungen und Personen vor Ort projektbezogen zusammenarbeiten. Der Aufbau und die Erweiterung von nachhaltig wirksamen Kooperationen zwischen den regionalen Akteurinnen und Akteuren unterschiedlicher Handlungsfelder verbessern die Bedingungen des Wiedereinstiegs strukturell, vergleichbar mit Quartiers- und Stadtentwicklungen. Durch gegenseitigen Austausch und die Abstimmung über Angebote, Inhalte und Methoden wird die Qualität der Beratung vor Ort insgesamt verbessert. Dabei können je nach Ausgangslage und Themenstellung des Netzwerkes auch spezielle Personengruppen in den Blick genommen werden. c. Unternehmen Unternehmen können es sich vor dem Hintergrund des demografischen Wandels immer weniger leisten, auf das Potenzial gut ausgebildeter und motivierter Frauen zu verzichten. In bestimmten Branchen entsteht daher eine besondere Sensibilität für Vereinbarkeitsfragen, die sich immer stärker auch in angemessen Arbeitsbedingungen niederschlägt. Netzwerke W können hier unterstützend wirken und Unternehmen motivieren, initiativ zu werden. Aus flexibler Arbeitsorganisation und familienorientiertem Personalmanagement können neue Wiedereinstiegsperspektiven entstehen, einem Scheitern des Wiedereinstiegs kann durch vorausschauende Unternehmenspolitik vorgebeugt werden. Beteiligung In einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt wird jeweils ein Netzwerkprojekt gefördert. Vertretungen folgender Institutionen müssen am Netzwerk beteiligt sein: - Kommunen (kommunale Gleichstellungsstellen) - Arbeitsagentur (Beauftragte für Chancengleichheit) - Jobcenter (Beauftragte für Chancengleichheit) - Weiterbildungs- und Beratungseinrichtungen. 3
4 Je nach Themenschwerpunkt sollen auch beteiligt werden: - Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen - Lokale Bündnisse für Familien - Mehrgenerationenhäuser - Regionalagenturen - Betriebe, z.b. Mitglieder des Netzwerks "Erfolgsfaktor Familie" - Institutionen der freien Wohlfahrtspflege - Kirchengemeinden - Integrationsbeauftragte - Integrationsagenturen - Migrantenselbstorganisationen (MSO); Netzwerke zur Unterstützung von Migrantinnen - Verband alleinerziehender Mütter und Väter - Familienunterstützende Infrastrukturen (Familienzentren) - Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren. Netzwerke aus verschiedenen Kreisen oder kreisfreien Städten können zur gemeinsamen Bearbeitung eines Themas inhaltlich kooperieren und sich in ihren Aktivitäten ergänzen. Jeder beteiligte Kreis, jede kreisfreie Stadt wird weiterhin durch eine koordinierende Stelle im Netzwerk vertreten. Erwartet werden die Teilnahme einer Vertretung des Netzwerkes an zentralen Koordinierungstreffen und die Aufbereitung der Ergebnisse für den landesweiten Transfer. Inhalt der Interessenbekundung Die eingereichte Interessenbekundung (max. 3 Seiten) sollte folgende Elemente enthalten: Kurzbeschreibung der geplanten Aktivitäten (Ausgangslage: Wie ordnet sich das Vorhaben in die regionalen Aktivitäten zur Unterstützung der Berufsrückkehr ein? Welches Ziel wird angestrebt?) Welche Aktivitäten sind im Einzelnen geplant? Beabsichtigte Kooperationspartnerinnen und -partner im Netzwerk Kostenschätzung (für Honorare, Koordination und Sachkosten) Begründung der Eignung des Projektträgers Erläuterung der Eignung der geplanten Aktivitäten für den Transfer Erläuterung der Nachhaltigkeit (z.b. selbsttragende Kooperationen, mögliche Folgeaktivitäten) Bewertung Die Interessenbekundungen sind beim Zentrum Frau in Beruf und Technik, Castrop- Rauxel (ZFBT), online einzureichen (schlebusch@zfbt.de). Sie werden dort begutachtet und mit Votum dem MGEPA zur Entscheidung vorgelegt. Nach Entscheidung 4
5 über das Vorhaben durch das MGEPA werden die Träger geeigneter Aktivitäten aufgefordert, bei der zuständigen Bezirksregierung einen Förderantrag zu stellen. Verfahren, Förderung und Zeitplan Die Landesinitiative Netzwerk W wird vom ZFBT koordiniert und begleitet. Es berät interessierte Projektträger bei der Erstellung der Interessenbekundung und informiert allgemein über die Fördervoraussetzungen. Grundsätzlich werden Aktivitäten mit einer Summe von max gefördert. Die Prüfung des Antrags und die Bewilligung der Fördermittel erfolgen durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu 44 Landeshaushaltsordnung. Ansprechperson beim ZFBT ist Cornelia Schlebusch, Tel: 02305/ , schlebusch@zfbt.de. Abgabefrist für die Interessenbekundung zur Förderung im Rahmen der Landesinitiative "Netzwerk W 2011 ist der 18. Juli
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