Konzept Monitoring. März 2014

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1 Konzept Monitoring März 2014 Bildungsdirektion Kanton Zürich Walchestrasse 21, Postfach Volksschulamt 8090 Zürich Tel Sonderpädagogisches, Sonderpädagogik Fax

2 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage Projekt Monitoring Vorgehen Monitoring Erhebung und Spiegelung der steuerungsrelevanten Daten Quantitative / qualitative Analyse und Massnahmenplan

3 1. Ausgangslage Die Zahl der Sonderschüler/innen ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Die Erfahrung (auch anderer Länder) zeigt, dass die Steuerung der Sonderschulungsquote allein über das Zuweisungsverfahren nicht gelingt. Mit dem Verfahren Schulische Standortgespräche, den Zuweisungsverfahren zur Sonderschulung, der geplanten Einführung des Standardisierten Abklärungsverfahrens zur Ermittlung des individuellen Bedarfs (SAV) und der damit verbundenen Indikationen für sonderschulische Massnahmen erreicht die Bildungsdirektion eine gewisse Standardisierung. Trotz dieser Bestrebungen erfolgt die Zuweisung zur Sonderschulung unterschiedlich. Die Sonderschulungsquoten variierten schon immer stark von Gemeinde zu Gemeinde (Stand 2006): tiefste Quote 0.0%, kantonaler Durchschnitt 2.5%, höchste Quote 11.2%. Der Kanton erfasst einen grossen Teil der relevanten Daten in Zusammenhang mit der Sonderschulungsquote. Eine umfassende Statistik in Bezug auf die Sonderschulungsquote ist noch nicht vorhanden. 2. Projekt Monitoring Projektauftrag und Zielsetzungen Verantwortlich für die Zuweisung zu einer Sonderschulung sind die Schulgemeinden und insbesondere die Schulpflegen. Im Rahmen des Monitorings bietet das Volksschulamt (VSA) den Schulgemeinden Unterstützung bei der Steuerung des sonderpädagogischen Angebots, um die Sonderschulungsquote zu stabilisieren oder zu reduzieren. Das Projekt Monitoring ist ein Teilprojekt des Projekts Steuerung Sonderschulung. Bei diesem Projekt werden die Themen in Zusammenhang mit der Versorgungsplanung übergeordnet behandelt. Die Zielsetzungen des Monitorings sind auf das Projekt Steuerung Sonderschulung sowie auf Teilprojekte Abklärung und Zuweisung, Angebotsplanung, Leistungsvereinbarungen, Finanzierung abgestimmt. Hauptziele Die Schulgemeinden werden durch das Monitoring unterstützt und übernehmen gezielt die Steuerung bei den Sonderschulzuweisungen. Die Schulgemeinden können mit Unterstützung des VSA die Sonderschulungsquote stabilisieren oder reduzieren. Das VSA spiegelt den Gemeinden die Sonderschulung in Bezug auf quantitative und qualitative Aspekte. Das VSA erfasst, analysiert und bearbeitet steuerungsrelevante Daten in Zusammenhang mit der Sonderschulung systematisch weiter. 3

4 Teilziele Die Schulgemeinden mit einer hohen Sonderschulungsquote können aufgrund der quantitativen Spiegelung durch das VSA und der qualitativen Analyse in Zusammenarbeit mit dem VSA einen Massnahmenplan definieren, um die Sonderschulungsquote zu stabilisieren oder zu reduzieren. Das Monitoring unterstützt die kantonale Angebotsplanung. Projektphasen Das Projekt umfasst drei Phasen. Eine enge Zusammenarbeit mit der Bildungsplanung und der Fachstelle für Schulbeurteilung findet statt: Konzeptionierung Monitoring: In enger Zusammenarbeit mit der Bildungsstatistik (Bista), der Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB) sowie verschiedenen Expertinnen und Experten wurde ein Monitoring-Konzept entwickelt. Pilotversuch und Anpassung Konzept: Der Pilotversuch hat mit sieben Gemeinden im Mai 2013 begonnen und dauert bis im Februar Das Monitoring-Konzept wurde erfolgreich erprobt. Aufgrund der Erfahrungen mit den Pilotgemeinden wird bis im März 2014 das Konzept verfeinert. Umsetzung Monitoring: Das Monitoring (1.und 2. Stufe) wird ab April 2014 mit allen Gemeinden durchgeführt. Die Datenspiegelung (1.Stufe) ist im Januar 2014 erfolgt. 3. Vorgehen Monitoring Das Monitoring beinhaltet ein zweistufiges Verfahren: 1. Stufe: Die Bildungsdirektion spiegelt den Schulgemeinden jährlich steuerungsrelevante Daten in Zusammenhang mit der Sonderschulung. Die Spiegelung der Daten hat die Funktion eines Ampelsystems. 1. Das VSA spiegelt allen Schulgemeinden jährlich steuerungsrelevante Daten. Dass die Daten auf der Erhebung der Bista basieren, gewährleistet, dass die Schulgemeinden wichtige Informationen erhalten, ohne einen zusätzlichen Aufwand zu generieren (siehe Kapitel 4). 4

5 2. Bei Schulgemeinden deren Gesamt-Sonderschulungsquote unter dem definierten Grenzwert 1 liegt, beobachtet die Schulpflege die Zuweisungen zu den Sonderschulungen und ergreift bei Bedarf Massnahmen. 3. Die Schulgemeinden mit einer erhöhten Sonderschulungsquote kontaktieren das VSA. Die zuständige Fachperson und die betroffene Schulgemeinde besprechen Abweichungen und Besonderheiten. 4. Ist die Gesamt-Sonderschulungsquote nach Bereinigung unter dem definierten Grenzwert, beginnt das Vorgehen bei Schritt 1. Ist die Sonderschulungsquote über dem definierten Grenzwert können die nachfolgenden Schritte eingeleitet werden. 2. Stufe: Liegt die Gesamt-Sonderschulungsquote einer Schulgemeinde über 3.5 %, bietet das VSA Unterstützung für die Analyse und Stabilisierung oder Reduktion der Sonderschulungsquote. Es erfolgt eine detaillierte quantitative und qualitative Analyse, die auch andere Kennzahlen (z.b. Finanzen) und Qualitätsmerkmale umfasst sowie die Definition der Zielsetzungen und Massnahmen: 5. Erweiterte Datenanalyse aufgrund einer ergänzenden Datenerhebung durch die Schulgemeinde (siehe Kapitel 4). 6. Die Gründe für die erhöhte Sonderschulungsquote werden unter Berücksichtigung von quantitativen und qualitativen Aspekten eruiert. Für die qualitative Analyse (Standortbestimmung) hat das VSA ein Instrument entwickelt, das sich an den Qualitätsansprüchen des Handbuchs Schulqualität orientiert (siehe Kapitel 5). 7. Die zuständige Fachperson der Abteilung Sonderpädagogisches führt mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Schulgemeinde (Schulpflege, Schulleitung, Schulpsychologischer Dienst) gestützt auf die vorgängigen Analysen ein Gespräch durch. 8. Die Schulgemeinde erarbeitet auf dieser Grundlage und allfällig weiteren Analysen einen Massnahmenplan. Dieser beinhaltet die Hauptschwerpunkte zur Stabilisierung oder Reduktion der Sonderschulungsquote und definiert die dringlichsten Massnahmen. Als Unterstützung hat das VSA ein Instrument erarbeitet, das eine Zusammenstellung mit möglichen Zielen und Massnahmen enthält (siehe Kapitel 5). 1 Im Rahmen des Monitorings wurde der Grenzwert aufgrund des Verlaufs der Sonderschulungsquoten in den vergangenen Jahren auf 3.5% (Basis Bista-Daten) festgelegt. Der Pilotversuch hat gezeigt, dass die effektive Sonderschulungsquote der Schulgemeinde meist höher liegt, da die Bista nicht alle Sonderschulungsformen erfasst (siehe Kapitel 4) 5

6 9. Die Zielsetzungen und Massnahmen werden regelmässig im Sinne des PDCA-Zyklus (Plan, Do, Check, Act) überprüft. Sind die Zielsetzungen im Massnahmenplan erreicht, beginnt das Vorgehen wieder bei der Spiegelung der Daten. 10. Das VSA und die Schulgemeinde führen spätestens 2 Jahre nach dem Monitoring-Gespräch ein Auswertungsgespräch durch. Zeitliche Ressourcen Schulgemeinden, welche die 2. Stufe durchführen Zusammenstellung Unterlagen und zusätzliche Datenerhebung Analyse Sonderschulungsquote Gespräch Vertretung VSA Planung Massnahmen Umsetzung und Überprüfung Überprüfung mit Vertretung VSA Total (ohne Umsetzung) halber bis 1 Tag ca. halber Tag ca. halber Tag ca. halber Tag Aufwand abhängig von definierten Massnahmen ca. halber Tag ca. 3 Arbeitstage 4. Erhebung und Spiegelung der steuerungsrelevanten Daten Jährliche Spiegelung von Grafiken und Kennzahlen Die Bildungsdirektion stellt allen Schulgemeinden einmal pro Jahr quantitative Daten zur Verfügung, die für die Sonderschulung relevant sind. Ziel ist, dass die Schulgemeinden aufgrund der Daten die Entwicklung der Schülerzahlen im Sonderschulbereich und in weiteren Schulbereichen beobachten, um bei Bedarf steuernd eingreifen zu können. Datenerhebung Grundlage für die Spiegelung sind die Daten, welche durch die Bildungsstatistik (Bista) erhoben wurden. Die Zahlen basieren auf den Angaben der Schulgemeinde. Der Stichtag ist jeweils der 15. September. Grundgesamtheit für sämtliche Quoten Für die Berechnung der Quoten wird eine Grundgesamtheit von Schüler/innen verwendet, die in allen Schulgemeinden im Hinblick auf den Sonderschulbedarf vergleichbar ist. Gemäss 36 6

7 Volksschulgesetz (VSG) erfolgt die Sonderschulung in einer öffentlichen oder privaten Sonderschule, als integrierte Sonderschulung oder als Einzelunterricht. Laut 2 der Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung vom 5. Dezember 2007 (VFiSo) trägt die Wohngemeinde die Kosten für die Sonderschulung. Die Grundgesamtheit umfasst, basierend auf den erwähnten gesetzlichen Grundlagen, diejenigen Schüler/innen, für die die Schulgemeinde die Kosten im Fall einer Sonderschulung trägt. Aus der Grundgesamtheit ausgeschlossen werden somit Schüler/innen an Gymnasien und an Privatschulen. Die Grundgesamtheit besteht damit aus: Schüler/innen der öffentlichen Volksschule (Regelschüler/innen Stufe Kindergarten, Primar, Sekundar I) und den Sonderschüler/innen bis zum 20. Altersjahr, ohne Schüler/innen an Gymnasien und ohne Schüler/innen an Privatschulen. Zeitraum und Aggregierungsebene Die aktuelle Erhebung beginnt im Schuljahr 2004/05. Es gilt für alle Schüler/innen: Wohnort im Kanton Zürich und eindeutig einer Schulgemeinde zuweisbar. Die Daten werden getrennt nach Stufe Kindergarten, Primar und Sekundar I dargestellt. Sonderschüler/innen zwischen dem 16. und 20. Altersjahr (Sonderschulung 15plus) werden der Sekundarschule zugeteilt. Datengenauigkeit Der Pilotversuch hat gezeigt, dass mit der Spiegelung der steuerungsrelevanten Daten, welche auf der Statistik der Bista basieren, die groben Entwicklungen der Sonderschulungsquoten abgebildet werden können und dass das Instrument für die Stufe 1 des Monitorings zweckmässig ist. Die bei der Bista gemeldeten Daten sind aber je nach Schulgemeinde unterschiedlich exakt. Dies ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen. Aufgrund der Rückmeldungen aus dem Pilotversuch haben wir in Zusammenarbeit mit der Bista verschiedene Differenzen reduzieren und die Datenspiegelung optimieren können. Eine nachträgliche Bereinigung der Bista-Daten zwischen 2004 und 2012 ist aber nicht möglich. Wir gehen davon aus, dass mit Einführung des Monitorings der Prozess optimiert werden kann und ein besserer Datenabgleich möglich sein wird. Drei Besonderheiten führen wir an dieser Stelle aus, die für die Leserlichkeit bzw. Interpretation der Grafiken und Daten wichtig sind: Bei einzelnen Schulgemeinden sind Sonderschüler/innen auf Stufen aufgeführt, welche die Schulgemeinde gar nicht führt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei der Erfas- 7

8 sung von Sonderschüler/innen die falsche Schulgemeinde aufgeführt wurde. Zum Beispiel ist das der Fall, wenn bei getrennten Schulgemeinden bei einem Wechsel von der Primarstufe auf Sekundarstufe der Schulgemeinde-Code nicht angepasst wurde. Diese Grafiken sind in einem separaten Ordner Falsche Stufe bzw. nicht zuordenbar aufgeführt. Bei einer Fusionierung oder Aufteilung von Schulgemeinden erhalten die entsprechenden Einheiten neue Schulgemeinde-Codes. Diese erhalten pro Stufe zwei Datensets. Es ist leider nicht möglich, die Grafiken und Daten zusammenführen. Für das Monitoring hat die Bista die Daten für die Kategorie Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) mit einem speziellen Verfahren berechnet. Beim Pilotversuch zeigte sich, dass die Datengenauigkeit in Bezug auf ISR je nach Gemeinde unterschiedlich ist. Der Grund dafür ist, dass die Bista die Angaben der Schulgemeinde über den ISR-Status nicht plausibilisieren kann. Umfassende Statistik Aufgrund der definierten Aggregierungsebene bei der Bista kann zum jetzigen Zeitpunkt die Bildungsdirektion die Daten für folgende Sonderschulungsformen nicht erfassen bzw. den Schulgemeinden zur Verfügung stellen: Ausserkantonale Sonderschulungen, Einzelunterricht und Einzelfalllösungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Sonderschüler/innen, die eine Privatschulung besuchen. Wie erwähnt, hat der Pilotversuch gezeigt, dass für die Stufe 1 des Monitorings die Datenspiegelung basierend auf der Bista-Statistik geeignet ist. Für die zweite Stufe des Monitoringsverfahrens - detaillierte quantitative und qualitative Analyse - oder für Schulgemeinden, die eine detaillierte Datenerhebung und -analyse durchführen möchten, haben wir in Zusammenarbeit mit den Pilotgemeinden eine differenzierte Datenerfassung erarbeitet. Das Dokument Datenerfassung und Berechnung der Sonderschulungsquote ist aufgeschaltet unter > Schulbetrieb & Unterricht > Sonderpädagogisches > Sonderschulung > Monitoring. Mit diesem Formular werden alle Sonderschulungsformen inkl. die Anzahl Sonderschüler/innen in Privatschulungen erfasst. Die Daten sind nach Schulstufen unterteilt aufgeführt, damit u.a. ein Vergleich mit den Bista-Daten möglich ist. 5. Quantitative / qualitative Analyse und Massnahmenplan Im Monitoring-Konzept ist erläutert, dass bei einer Überschreitung des definierten Grenzwerts das VSA den Schulgemeinden Unterstützung bietet, um eine qualitative Analyse der Sonderschulungsquote durchzuführen und einen Massnahmenplan zu definieren. Indem sowohl die quantitativen wie auch die qualitativen Aspekte berücksichtigt werden, soll eine umfassende Betrachtung der Sonderschulungsquote gewährleistet werden. 8

9 Standortbestimmung der Schulgemeinde in Bezug auf die Regelschule und das sonderpädagogische Angebot Die Schulgemeinde führt als Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Volksschulamt eine Standortbestimmung zu den sonderpädagogischen Angeboten in ihrer Schulgemeinde durch. Dabei wird die Schule als Ganzes betrachtet und der Umgang mit Vielfalt fokussiert. Die Standortbestimmung ist als eine erste Einschätzung zu verstehen. Es soll herauskristallisiert werden, wo die Schulgemeinde in Bezug auf das sonderpädagogische Angebot ihre Stärken und Schwächen hat. Die Standortbestimmung auf Schulgemeindeebene hat zum Ziel, dass die Schulgemeinde basierend auf der Stärken-Schwäche-Analyse (SWOT-Analyse) einen Massnahmenplan zur Stabilisierung oder Reduktion der Sonderschulungsquote entwickeln kann. Die Analyse wird vorzugsweise auf die internen und externen Evaluationen abgestützt. Das VSA hat ein Instrument erarbeitet, das sich an den Qualitätsansprüchen des Handbuchs Schulqualität und der Fachstelle für Schulbeurteilung im Kanton Zürich orientiert: Vertiefte Analyse des sonderpädagogischen Angebots In einem dialogischen Verfahren findet eine qualitative Analyse der Sonderschulungsquote statt. Aufgrund der durchgeführten Standortbestimmung in Bezug auf die Regelschule und das sonderpädagogische Angebot eruiert die Schulgemeinde die Hauptschwerpunkte zur Stabilisierung der Sonderschulungsquote und definiert die dringlichsten Massnahmen. Der Massnahmenplan stützt sich vorzugsweise auf die Qualitätssicherung und -entwicklung der Schulgemeinde und die entsprechenden Instrumente (z.b. Schulprogramm, interne und externe Evaluation) ab. Zusammenstellung mögliche Zielsetzungen und Massnahmen Nachfolgend ist eine Zusammenstellung von möglichen Zielsetzungen und Massnahmen aufgeführt, die den Schulgemeinden als Unterstützung dienen kann. Die Zusammenstellung ist allgemein gehalten, damit trotz der hohen Komplexität bezüglich Stabilisierung der Sonderschulungsquote ein Überblick gewährleistet werden kann. Definition Zielsetzungen und Massnahmen (Massnahmenplan) Die Schulgemeinde definiert basierend auf ihrer Standortbestimmung einen Massnahmenplan zur Stabilisierung oder Reduktion der Sonderschulungsquote. Der Massnahmenplan soll zumindest die strategischen Zielsetzungen sowie die definierten Massnahmen enthalten. Im vorhergehenden Abschnitt ist eine Zusammenstellung von möglichen Zielsetzungen und möglichen Massnahmen aufgeführt, die von den Schulgemeinden als Gedankenanstoss beigezogen werden kann. 9

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