Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank TSF-W

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1 Stadt Hameln/ Feuerwehr und Rettungsdienst Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank Besondere Vertragsbedingungen Stadt Hameln Abt. Feuerwehr und Rettungsdienst Ruthenstraße Hameln

2 Seite 1/6 Besondere Vertragsbedingungen zur Lieferung von zwei Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wassertank () nach DIN und nach DIN EN 1846 Teil 1 bis 3 1. Allgemeines Zweck der Ausschreibung Die Ausschreibung erfolgt zwecks Ersatzbeschaffung von zwei Tragkraftspritzenfahrzeugen (TSF) der Freiwilligen (jetzt neu als ), mit der Option auf ein weiteres baugleiches Fahrzeug () im Haushaltsjahr Die TSF- W dienen zum Transport von einer Besatzung, Löschmittel und weiterer technischer Ausrüstung. Hinweise zum Ausfüllen der der Leistungsbeschreibung In dieser Leistungsbeschreibung, werden an einigen Stellen erklärende Angaben zum Angebot gefordert. Für diese Angaben sollen die dafür vorgesehenen Felder genutzt werden. Aus dem Angebot muss zweifelsfrei ersichtlich sein, dass die Anforderungen erfüllt sind. Erforderliche Erklärungen, Ergänzungen usw. sind auf einem Beiblatt, unter Angabe der jeweiligen Positionsnummer auszuführen und dem Angebot beizufügen. Allgemeines Der Auftragnehmer hat die in den Vergabeunterlagen angegebenen Ausführungsfristen einzuhalten. Der Auftrag wird schriftlich erteilt. Ergänzungs- oder Erweiterungsaufträge bedürfen ebenfalls der Schriftform. Wertungskriterien Das wirtschaftlichste Angebot, wird mittels einer Bewertungsmatrix (befindet sich in den Anlagen) ermittelt. Bei der Wertung für LOS 1 werden, z.b. Anforderungen, die in der Leistungsbeschreibung auszufüllen sind, mit Punkten je nach Erfüllungsgrad, Ausführung oder der gleichen bewertet. Zur Wertung der Angebote für LOS 2 wird eine Vergleichsvorführung durchgeführt. Bieter, die zu der Vergleichsvorführung nicht erscheinen, werden ausgeschlossen. Die Vergleichsvorführung findet ca. 2 Wochen nach Ende der Angebotsfrist statt. Ort: Feuer- und Rettungswache Hameln, Ruthenstraße 7, Hameln Jeder Bieter wird spätestens 5 Tage vor der Vergleichsvorführung über den für ihn vorgesehenen Termin per informiert. Die Vorführung dauert ca. 1,5 Stunden je Teilnehmer. Sie wird unterteilt in 30 Minuten Präsentation des Fahrzeugs durch den Bieter, 60 Minuten zur Besichtigung, Bewertung und Beantwortung von Fragen des Auftraggebers.

3 Seite 2/6 Produktqualität und Verarbeitung Angebote werden in diesem Punkt anhand der nach Aufforderung vorzustellenden, vergleichbaren Produkte (z.b. Vorführung eines vergleichbaren Fahrzeugs) bewertet. Im Angebot benannte Referenzprodukte können ebenfalls für die Bewertung herangezogen werden. Projektabwicklung Alle im Laufe der Projektrealisierung zwischen den Projektleitern abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendige Änderungen zur Leistungsbeschreibung müssen vom Auftragnehmer schriftlich festgehalten und dem Auftraggeber kurzfristig zugeleitet werden. Alle Änderungen, die Mehrkosten verursachen, bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung (ersatzweise per Fax oder ) durch den Auftraggeber. Eine mündliche Zustimmung des Projektleiters reicht nicht aus. Es sind unaufgefordert, in regelmäßigen Abständen, Bilder über die einzelnen Produktionsschritte anzufertigen und an den Auftraggeber zu übersenden. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Optionen Es werden zwei baugleiche Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wassertank () auf einem Serien- Fahrgestell mit Doppelkabine ausgeschrieben. In jedem LOS wird der Preis für die Option der Beschaffung (Fahrgestell, Aufbau, Beladung) im Haushaltsjahr 2018, abgefragt. Koordinierung Für die Abwicklung des Auftrages ist vom Auftragnehmer LOS 2, nach Auftragserteilung, ein Projektbeauftragter zu benennen. Maximal 5 Wochen nach Auftragserteilung, hat der Auftragnehmer LOS 2 zu einem Planungsgespräch/ 1.Baubesprechung im Herstellerwerk einzuladen. Der Termin ist rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Ebenfalls ist vom Auftragnehmer LOS 3 (Beladung) nach Auftragserteilung, schriftlich eine Kontaktperson zu benennen.

4 Seite 3/6 Ausführungsunterlagen Maximal 6 Wochen nach dem Planungsgespräch sind dem Auftraggeber Zusammenstellungszeichnungen, eine Gewichts- und. Energiebilanz, bei voller Beladung zur Prüfung einzureichen. Vertragsstrafe Für die Vertragsstrafen gelten 339 und 345 BGB. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist, vom Auftragnehmer für jede vollendete Woche um die die Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % maximal 4 % des Auftragswertes zu fordern. Gewährleistung Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die - Sicherheit der Bauteile und technischen Systeme - Funktionssicherheit - Sicherheit vor Gefahren durch mangelnde Funktion oder Ausführung von Bauteilen oder technischen Systemen - Ausführung entsprechend dieser Leistungsbeschreibung - fachgerechte Arbeit Die Gewährleistung beginnt am Tage der Gebrauchsabnahme und beträgt mindestens 2 Jahre für den feuerwehrtechnischen Aufbau und das Fahrgestell, sowie 6 Jahre gegen Durchrostung für den feuerwehrtechnischen Aufbau. Die Pflicht zur Gewährleistung besteht auch dann, wenn der Mangel während der Rohbau und Gebrauchsabnahme bereits bestand, jedoch bei der stichprobenartigen Abnahme nicht erkannt wurde. Für die Bestückung gilt die übliche Händlergarantie. Sollten Turnusgemäße Standwartungen am Fahrgestell fällig werden, sind diese durch den Fahrgestelllieferanten, in Absprache mit dem Aufbauhersteller, zu beauftragen und durch den Aufbauhersteller abzuarbeiten. Die Prüfprotokolle müssen bei der Gebrauchsabnahme mit übergeben werden. Die Kosten für eventuelle Standwartungen sind durch den Verursacher zu tragen (in keinem Fall der Auftraggeber). Nachbesserungen Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristig Vertragserfüllung durch Nachbesserung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sie nicht übernehmen will. Werden durch die Nachbesserungen zusätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschließlich der anfallenden Kosten für benötigte Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel vom Auftragnehmer getragen werden. Die genannte Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, während das Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank nicht bestimmungsgemäß vom Auftraggeber genutzt werden kann.

5 Seite 4/6 Bezahlung Das Fahrgestell (LOS 1) wird nach Auslieferung an den Aufbauhersteller, gezahlt. Die Zahlung für den Aufbau (LOS 2) erfolgt wie folgt: 20 % nach Klarheit über Auftragseingang 25 % nach Rohbauabnahme 40 % nach Gebrauchsabnahme 15 % nach Landes- Abnahme des Fahrzeuges, durch NABK in Celle und erfolgter erforderlicher Nachbesserungen der Mängel Die Zahlung für die Beladung (LOS 3) erfolgt wie folgt: 85 % nach Auslieferung an den Aufbauhersteller 15 % nach Gebrauchsabnahme des Fahrzeuges Mit der Rechnung, ist ein durch den Aufbauhersteller unterschriebener Lieferschein, einzusenden. Dieser bestätigt die vollständig gelieferte Beladung zum Aufbauhersteller. Abschlagzahlungen werden einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuerbeträge geleistet, wenn diese in den Abschlagsrechnungen ausgewiesen sind. Zahlungen erfolgen nach Rechnungseingang mit entsprechender Bürgschaftsurkunde, entsprechend der vom Auftragnehmer gesetzten Fristen, wobei die Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen zu gewähren ist. Rückforderungen der Stadt Hameln aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB), kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen. Bürgschaften Die Sicherheitsleistung wird nach 18 VOL/B für den Auftraggeber kostenfrei geleistet, durch die Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Die Bankbürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit sowie der Vorausklage gemäß 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Teilzahlung in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird nach Vertragserfüllung zurückgegeben.

6 Seite 5/6 Regeln und Vorschriften Neben den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung, muss das Fahrzeug, den zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellsten Versionen der Normen, Regeln und Vorschriften für Feuerwehrfahrzeuge (hier ), im Bundesland Niedersachsen, entsprechen. Grundanforderungen Art und Umfang der technischen Einrichtung sind Mindestanforderungen Das Fahrzeug teilt sich nach dem Ausbau zum TSF- W, in das Fahrerhaus mit Mannschaftsraum (Doppelkabine mit einer Gesamtstärke von Stärke 1/5) und den Geräteraum. Das Angebot muss in deutscher Sprache gefasst sein. Das Fahrzeug und die Bauart, muss durch einen Sachverständigen abgenommen werden. Das Fahrzeug wird zur feuerwehrtechnischen Abnahme, an der Landesabnahmestelle Niedersachsen, der NABK Celle, vorgeführt. Geforderte Beschreibungen und Datenblätter sind den Angeboten beizufügen. Angebote ohne diese benötigten Unterlagen sind unvollständig und werden von der Vergabe ausgeschlossen. Der Auftragnehmer LOS 1, hat mit dem Auftragnehmer LOS 2, die einzelnen Positionen abzustimmen und ggf. anzupassen (falls dieser nicht derselbe ist). Dem Auftraggeber dürfen dadurch keine Mehrkosten entstehen. Das Fahrzeug muss bei der Übergabe an den Auftraggeber mängelfrei sein. Auf notwendige Ausnahmegenehmigungen und Sonderregelungen sind bei der Angebotsabgabe hinzuweisen. Die Vorbemerkungen sowie die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sind Bestandteil der Ausschreibung. Nachträgliche Rabatte oder Nachlässe, die nach dem vorgeschriebenen Abgabetermin eingereicht werden, sind nicht zulässig und können bei der Vertragsvergabe nicht berücksichtigt werden. Der Bieter LOS 2, hat den Angebotsunterlagen einen detaillierten Fertigungsplan, mit den wesentlichen Meilensteinen des Fertigungsablaufes beizulegen. Die Auftragnehmer LOS 3 (Beladung) und Auftragnehmer LOS 2 (Ausbau) haben nach Auftragsvergabe den Liefertermin für die Beladung abzustimmen. Hierzu ist dem Auftragnehmer LOS 3, spätestens 4 Wochen nach Auftragsvergabe, vom Auftraggeber LOS 2 eine ungefähre Kalenderwoche zu benennen. Dieses ist dem Auftraggeber zur Kenntnis mitzuteilen. Der endgültige Termin (Kalenderwoche) für die Anlieferung, ist dem Auftragnehmer LOS 3 (Beladung) vom Auftragnehmer LOS 2 (Aufbau) min. 10 Wochen vorher mitzuteilen. Die Beladung muss vom Auftragnehmer LOS 3 direkt zum Aufbauhersteller LOS 2 geliefert werden. Es hat zwingend eine selbstständige Abstimmung durch die beiden Auftragnehmer zu erfolgen. Es darf zu keiner Verzögerung der Auslieferung des Fahrzeuges, durch zu spät angelieferte Ausrüstungsgegenstände, kommen.

7 Seite 6/6 Für die Anlieferung zum Aufbauhersteller und die Lagerung bis zur Auslieferung, dürfen dem Auftraggeber (Stadt Hameln) keine weiteren Kosten entstehen (Kosten sind im Angebot aufzuführen und mit in die Angebotssumme einzuberechnen). Eventuelle Preissteigerungen bis zur Auslieferung der Beladung, sind im Angebot mit einzukalkulieren. Die Ausrüstungsgegenstände, welche vom Auftraggeber (Stadt Hameln) angeliefert werden müssen (nicht Bestandteil LOS 3), sind ebenfalls min. 10 Kalenderwochen vorher vom Auftragnehmer LOS 2, schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Auch hierfür dürfen keine Lagerkosten beim Aufbauhersteller entstehen. Im Übrigen gelten die Vorschriften der VOL/B Die besonderen Vertragsbedingungen wurden gelesen und werden anerkannt. Datum: Unterschrift: Firmenstempel:

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