FAUNISTISCHE POTENZIALABSCHÄTZUNG BEBAUUNGSPLAN LEHMKUHLENWEG II GEMEINDE HANKENSBÜTTEL (LKR. GIFHORN) FÜR DEN. Wendentorwall Braunschweig

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1 FAUNISTISCHE POTENZIALABSCHÄTZUNG FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN LEHMKUHLENWEG II GEMEINDE HANKENSBÜTTEL (LKR. GIFHORN) Auftraggeber: Planungsbüro Warnecke Wendentorwall Braunschweig Auftragnehmer: Dipl.-Ing. (FH) Maike Dankelmann Am Kosakenberg Gusborn OT Quickborn madankelmann@hotmail.com Stand: August 2015

2 Anlass Im Nordosten von Hankensbüttel (Lkr. Gifhorn) ist auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche ein ca. 3,2 ha großes Neubaugebiet geplant. Die genauere Abgrenzung und Beschreibung ist u.a. im Bericht zur durchgeführten Brutvogelkartierung (Dankelmann 2015) zu finden. Da die Untersuchung weiterer Tiergruppen nicht beauftragt wurde, wird im vorliegenden Kurz-Bericht eine Potenzialabschätzung zu möglichen Vorkommen und Bedeutung des geplanten Baugebiets für folgende Tiergruppen abgegeben: Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Heuschrecken, Tagfalter und Libellen. Die Einschätzung erfolgt anhand der vorgefundenen Lebensraumstrukturen, der allgemeinen Lebensraumansprüche und Verbreitung von Arten sowie ggf. Zufallsfunde, die während der Brutvogelkartierung gemacht wurden. Abb. 1 Fläche des geplanten Baugebiets (Acker) inkl. Pufferzone Fledermäuse Allgemeines: Unter den Fledermäusen sind Arten vertreten, die häufig und verbreitet in dörflichen Siedlungen vorkommen und hier vor allem innerhalb von Gebäuden ihre Quartiere beziehen wie z.b. die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und die Breitflügelfledermaus (Eptesicos serotinus), als auch Arten, die auf alte, höhlenreiche Bäume angewiesen sind oder (fast) nur in Wäldern leben. Von Bedeutung sind u.a. die Wander- und Jagdhabitate, die sich oftmals an linearen Strukturen wie Schneisen, Hecken oder Gewässerläufen orientieren. Alle Fledermausarten gelten als streng geschützte Art gemäß Bundes-Artenschutzverordnung; darüber hinaus werden sie in der Roten Liste Niedersachsen. Bedeutung des Planungsgebietes für Fledermäuse: Das vorhandene Siedlungsgebiet scheint als Fledermaus-Lebensraum wenig geeignet zu sein, da offene Dachstühle, Schuppen und Scheunen sowie ähnliche Versteckmöglichkeiten im angrenzenden Siedlungsgebiet defizitär sein dürften. Einzelne Individuen der o.g. Arten sind nicht auszuschließen. Auch ist die Durchgrünung mit Großgrün relativ gering. Die um die Fischteiche wachsenden Alteichen östlich des geplanten Seite 2 von 5

3 Baugebiets weisen ein gewisses Potenzial an Höhlen auf, die als Tagesverstecke oder ggf. auch als Sommer- und Winterquartier von Bedeutung sein können. Nahrungsflächen sind aber eher in den Grünlandgebieten östlich des geplanten Baugebiets anzunehmen als auf der großflächigen Ackerfläche, auf der von keinem hohen Insektenangebot auszugehen ist. Insgesamt wird dem Planungsraum daher eine relativ geringe Bedeutung für Fledermäuse beigemessen. Mögliche Transitstrecken zwischen Verstecken und Nahrungslebensräumen könnten sich entlang der Baum-hecken zwischen Siedlung und Ackerrand befinden. Ein weitgehender Erhalt dieser Leitlinie (und eine angemessene Durchgrünung des geplanten Baugebiets vorausgesetzt) ist von einer erheblichen Gefährdung durch das neue Baugebiet nicht auszugehen. Reptilien Allgemeines: Die in Niedersachsen noch vorkommenden Reptilienarten beschränken sind auf wenige Arten, die zumeist auf mageren, trocken-sandigen Lebensräumen oder aber in Mooren und Nasswiesen vorkommen können. In der "Normallandschaft" sind bestenfalls Arten wie die Blindschleiche oder auch die Waldeidechse anzutreffen, wobei der Kenntnisstand über die Verbreitung insgesamt Lücken aufweist. Bedeutung des Planungsgebietes für Reptilien: Die großräumigen Ackerflächen sowie die angrenzenden Siedlungsräume bieten keinen geeigneten Lebensraum für Reptilien. Ein gewisses, wenn auch aufgrund der Kleinräumigkeit und Störungs-intensität durch angrenzende Siedlungen und Straßen eher pessimales Besiedlungspotenzial, bieten die Feldgehölze und die östlich an den Planungsraum angrenzenden Wiesen. Durch das geplante Bauvorhaben ist anzunehmen, dass Reptilien durch die Maßnahme nicht betroffen sein werden und keine Lebensräume zerschnitten werden. Amphibien Allgemeines: Neben artspezifisch unterschiedlich ausgeprägten Gewässern zur Balz-, Laich- und Larvalzeit, handelt es sich bei den Landlebensräumen der Amphibien meist um strukturreiche Landschaften, die genügend Nahrungs- und Versteckmöglichkeiten bieten. Hierzu zählen Laub- und Laubmischwälder, Hecken mit Saumstrukturen, Bracheflächen, Grabenränder, breite Feldraine sowie ferner auch strukturreiche, extensive Gärten. Daneben halten sich einige Froscharten ganzjährig im Gewässer auf. Andere sind auf sandig-magere Landlebensräume angewiesen und können sich sogar in sandige Ackerflächen bis zu ca. 1 m tief im Winterhalbjahr eingraben (Knoblauchkröte). Aufgrund der z.t. mehrfach im Jahr stattfindenden Wanderungen von bis zu 3 km sind auch die Wanderkorridore bzw. die funktionalen Beziehungen zwischen Laich-, Sommer- und Winterhabitat zu berücksichtigen. Bedeutung des Planungsgebietes für Amphibien: Im Planungsraum bzw. seinen angrenzenden Bereichen befinden sich nur vereinzelt Kleingewässer. Zwei östlich an das geplante Baugebiet angrenzende Teiche sind sehr strukturarm und werden - zumindest teilweise - als Fischteiche genutzt, so dass sie allenfalls für sehr robuste Arten wie die Erdkröte (Bufo bufo) als Biotop in betracht kommen. Diese sind durch ihre giftige Haut recht gut gegen den Fressfeind "Fisch" geschützt. Als Laichhabitat fehlen hier aber weitestgehend Wasser- und Ufervegetation, an der die Laichschnüre befestigt werden könnten. Seite 3 von 5

4 Empfindliche Arten wie bspw. Molche haben dagegen in Fischgewässern keine (langfristige) Chance. Eins- bis zwei weitere Kleingewässer sind als Zierteiche in den östlichen Gärten des Lehmkuhlenwegs angelegt. Diese können ggf. von einzelnen anspruchslosen Arten wie der Erdkröte genutzt werden; zudem wurden dort einige Frösche des Wasserfroschkomplexes, vermutlich "Rana esculenta" im Frühsommer gehört. Diese Art kann auch im Gewässer überwintert, legt teilweise aber auch größere Wanderstrecken an Land zurück. Weitere, strukturärmere und vermutlich als Fischteiche genutzte Kleingewässer befinden sich weiter östlich außerhalb des Betrachtungsraums. Die ausgedehnten Ackerflächen des geplanten Baugebiets sind grundsätzlich von geringer Bedeutung für Amphibien. Für Arten offener Landlebensräume wie Kreuz- oder Knoblauchskröte scheint sowohl die Bodenart, die umliegenden Strukturen als auch die Qualität der defizitären Laichgewässer ungeeignet. Für etwaige Wanderungen zwischen den Zierteichen der Siedlung und Sommer- bzw. Winterlebensräumen wird angenommen, dass eher Randstrukturen z.b. entlang der Baumhecken und Feldgehölze am Siedlungsrand genutzt werden und die Ackerfläche weitestgehend gemieden wird. Es ist allerdings nicht vollkommen auszuschließen, dass in Einzelfällen auch die Ackerfläche bei Wanderungen frequentiert wird, so dass eine Neubausiedlung u.u. Barrierewirkung haben könnte. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass Wanderungen im gesamten Bereich nur in äußerst geringem Umfang stattfindet. Heuschrecken Allgemeines: Ein Großteil der heimischen Heuschrecken lebt in mehr oder weniger extensiv genutzten oder ungenutzten, offenen, Lebensräumen, daneben sind einige baumspezifische Arten vertreten. Nur sehr wenige Arten kommen mit mehrschürigen und gedüngten Wiesen zurecht; Acker ist als Lebensraum i.d.r. nicht geeignet. Gefährdete Arten sind vielfach solche, die an extreme und daher selten gewordene Standorte wie Magerrasen, Sandflächen oder Nasswiesen gebunden sind. Durch landwirtschaftliche Intensivierungen und den Rückgang von Säumen sind aber auch ehemals häufige Arten auf dem Rückzug. Bedeutung des Planungsgebietes für Heuschrecken: die Ackerflächen des geplanten Baugebiets haben für Heuschrecken quasi keine Bedeutung. In den Gärten können u.a. verbreitete Arten wie Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeseli) oder das Große Heupferd (Tettigonia viridissima) vorkommen. Die Saumstrukturen werden mutmaßlich von mehreren Arten der Gattung Chorthippus sowie von den oben genannten Arten besiedelt. Nicht vollkommen auszuschließen ist dort das Vorkommen gefährdeter Arten wie Chorthippus apricarius (Feld-Grashüpfer). An Gehölzrändern ist das Vorkommen der Gewöhnlichen Strauchschrecke (Pholidoptera griseoaptera) anzunehmen. Weitere, gehölzspezifische Heuschrecken sind eher selten verbreitet und vor allem an das Vorhandensein von Eichen gebunden. Das geplante Baugebiet hat demnach für Heuschrecken keine Bedeutung, so dass eine Betroffenheit in dem Bereich auszuschließen ist. Den angrenzenden Gärten, Saumstrukturen und Gehölzen wird eine geringe bis mäßige Bedeutung für Heuschrecken zugeschrieben. Sie bleiben aber insgesamt erhalten, so dass von einer Gefährdung der Heuschreckenpopulation ausgeschlossen werden kann.. Seite 4 von 5

5 Tagfalter Allgemeines: Tagfalter können ganz verschiedene Lebensräume besiedeln und artspezifisch die unterschiedlichsten Lebensraumansprüche haben. Neben Wanderfaltern kommen Biotopkomplex- Bewohner als auch Arten vor, die auf einzelne Nahrungspflanzen in spezifischen Lebensräumen und nur unter speziellen mikroklimatischen Bedingungen vorkommen. Für zahlreiche Arten gehören blütenreiche und nicht zu nährstoffreiche Habitate zu den wichtigsten Lebensraumstrukturen. Blütenarme Ackerflächen sind dagegen für keine Art von Bedeutung. Bedeutung des Planungsgebietes für Tagfalter: Die Ackerflächen des geplanten Baugebiets haben für Tagfalter als Raupen- und Falterhabitat sehr geringe Bedeutung. Allenfalls die östlich an das geplante Baugebiet angrenzende Ackerfläche, die im Untersuchungsjahr mit einer Blühmischung eingesät war, ist als Nektarquelle für die Imagines wertvoll. Hier konnten auch einige etwas anspruchsvollere Arten mesophiler Offenland-Lebensräume wie das Schachbrett (Melanargia galathea) beobachtet werden. Die Gärten und Saumstrukturen sind i.d.r. nur für häufige und z.t. mesophile Arten von Bedeutung, darunter die Edelfalter (oder auch "Brennnessel"-Falter), wie auch häufig verbreitete Offenlandarten z.b. das Gr. Ochsenauge (Maniola jurtina) oder das Kleines Wiesenvögelchen (Coenonymphus pamphilus), deren Entwicklungshabitate auch in den grasreichen Säumen zu finden sind. Durch die Realisierung des Bauvorhabens sind unter Beibehaltung der Saumstrukturen daher keine Tagfalterarten gefährdet. Libellen Allgemeines: Libellen verbringen ihr Larvalstadium je nach Art in unterschiedlich strukturierten und unterschiedlich nährstoffreichen Fließ- und Stillgewässern. Auch als Imago halten sie sich vielfach in Gewässernähe auf. Gewässerausbau- und Trockenlegung sowie Gewässer-Verschmutzung aus Düngung, Pestiziden und Abwässern haben viele Libellenarten selten werden lassen. Als Fressfeind sind u.a. Fische zu nennen. Bedeutung des Planungsgebietes für Libellen: aufgrund der bereits bei den Amphibien beschriebenen Armut an geeigneten Gewässern im Umkreis des geplanten Baugebiets hat das Plangebiet auch für Libellen lediglich eine geringe Bedeutung. So sind in den Gartenteichen nur wenige, anspruchslose Arten zu erwarten; die Fischteiche dürften größtenteils als Aufzuchtsstätte ausscheiden. Durch die Realisierung des Baugebiets sind daher keine Beeinträchtigungen für die Libellenfauna zu erwarten. Fazit Wie aus den Kurz-Ausführungen hervorgeht ist die Ackerfläche für die meisten Arten unbedeutend oder von nur geringer Bedeutung. Lediglich von Fledermäusen kann die Fläche gelegentlich zur Jagd oder als Verbindungsstrecke zwischen verschiedenen Habitaten genutzt werden; ebenso sind einzelne Amphibienwanderungen auf der Fläche nicht auszuschließen. Von einer Gefährdung der Populationen ist durch die Realisierung des Bauvorhabens jedoch nicht auszugehen. Auf eine weitere Betrachtung und eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß 44 BNAtschG wird daher verzichtet. Seite 5 von 5

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