Wirtschaftsministerkonferenz am 15./16. Dezember 2008 in Weimar
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- Jutta Hartmann
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1 Wirtschaftsministerkonferenz am 15./16. Dezember 2008 in Weimar TOP 3.2 Bachelor- und Master-Abschlüsse in der beruflichen Weiterbildung Hochwertige Abschlüsse in der beruflichen Weiterbildung und Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung (Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe von KMK und WMK) 0. Arbeitsauftrag Die Wirtschaftsministerkonferenz betont mit Beschluss vom 9./10. Juni 2008 die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sowie das Erfordernis, die Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu erhöhen. Die Wirtschaftsministerkonferenz sieht in diesem Zusammenhang auch in einem erleichterten Verfahren zum Erwerb akademischer Abschlüsse für beruflich Qualifizierte einen wichtigen Ansatzpunkt und hat daher die gemeinsame Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz gebeten, die ursprünglich zum Zwecke eines Gedankenaustauschs über die Einführung von Abschlussbezeichnungen in der beruflichen Weiterbildung eingerichtet worden war, in dieser Hinsicht bestehende Möglichkeiten zu prüfen und ihr über die Ergebnisse im Rahmen der Herbstsitzung 2008 zu berichten. Im Beschluss vom 9./10. Juni 2008 spricht sich die Wirtschaftsministerkonferenz erneut dafür aus, international verständliche Bezeichnungen für hochwertige berufliche Weiterbildungsabschlüsse einzuführen, was die Kultusministerkonferenz nur insoweit mittragen kann, als diese Bezeichnungen keine begrifflichen Überschneidungen (wie z. B. Bachelor/Master Professional) zu akademischen Graden aufweisen. 1. Ausgangslage Der Mittelstand, der als größter Arbeitgeber und bedeutendster Ausbilder das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bildet, ist darauf angewiesen, dass auch im Laufe der weiteren demographischen Entwicklung begabte Nachwuchskräfte in ausreichender Anzahl gewonnen werden können. Kleine und mittlere Unternehmen beschäftigen insbesondere Mitarbeiter, die im Rahmen der dualen Ausbildung qualifiziert worden sind. Um auch in Zukunft
2 2 hinreichendes Interesse für die duale Ausbildung zu wecken und den Fachkräftebedarf der Wirtschaft decken zu können, muss die Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung erhöht werden. Wichtig sind dabei für beruflich qualifizierte Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung attraktive Bedingungen für den Erwerb von Hochschulabschlüssen. Trotz hoher Qualität des deutschen Berufsbildungssystems haben beruflich Qualifizierte für ein sich an die berufliche Aus- bzw. Weiterbildung anschließendes Studium hohe Hürden zu überwinden. Sehr niedrige Studienanfängerzahlen verdeutlichen, dass das Angebot eines weiterführenden Studiums für beruflich Qualifizierte verbessert werden muss. Bund und Länder haben daher im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland am 22. Oktober 2008 in Dresden vereinbart, die Anzahl beruflich qualifizierter Studienanfänger ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung bis 2012 deutlich zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Länder bis zum Jahr 2010 länderübergreifend die Voraussetzungen formulieren, unter denen der allgemeine Hochschulzugang für Meister, Techniker, Fachwirte und Inhaber gleichgestellter Abschlüsse ermöglicht und der fachgebundene Zugang zur Hochschule für beruflich Qualifizierte nach erfolgreichem Berufsabschluss und dreijähriger Berufstätigkeit eröffnet wird. Dabei sollen gleichwertige berufliche Qualifikationen von Hochschulen auf die Studienleistung anerkannt werden. Bund und Länder beabsichtigen darüber hinaus die Entwicklung und den Ausbau praxisnaher und berufsbegleitender Studien- und Ausbildungsangebote an den Hochschulen. Die Arbeitsgruppe bekräftigt, dass der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte erleichtert, die landesrechtlichen Zugangsregelungen harmonisiert, die Anrechnung von außerhalb der Hochschulen erworbenen Kenntnissen verbessert und das Angebot berufsbegleitender Studiengänge und der wissenschaftlichen Qualifizierung erhöht werden müssen. Transparenz und einheitliche Bedingungen für die Durchlässigkeit von Hochschulstudiengängen sowie die Eignung der Studienangebote für beruflich Qualifizierte sind notwendige Voraussetzungen für einen deutlichen Anstieg der
3 3 Studierendenzahl aus dem Kreis beruflich qualifizierter Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Neben verbesserten Bedingungen für den Erwerb von Hochschulabschlüssen für beruflich qualifizierte Personen muss die Attraktivität der dualen Ausbildung dadurch erhöht werden, dass Wege gefunden werden, hochwertige Abschlüsse der beruflichen Aus- und Weiterbildung im internationalen Kontext angemessen zu bewerten, um die hohe Qualität der Qualifikation zutreffend im Sinne der Diskussion um die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung zum Ausdruck zu bringen. 2. Maßnahmen zur Verbesserung der Durchlässigkeit des Bildungssystems 2.1 Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung In allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland bestehen Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, die in ihrer Ausgestaltung jedoch sehr unterschiedlich sind. Vor diesem Hintergrund strebt die Kultusministerkonferenz eine Harmonisierung der Länderregelungen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte an. Dabei ist sowohl dem Anliegen der Erhöhung der Durchlässigkeit des Bildungssystems wie auch dem Aspekt der Qualitätssicherung im Hochschulbereich Rechnung zu tragen. Ziel ist es, eine gemeinsame Basis zu schaffen, die eine gegenseitige Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigungen beruflich Qualifizierter bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ermöglicht und damit Mobilität gewährleistet, ohne länderspezifische Ausprägungen auszuschließen. Soweit in den Ländern weitergehende Zugangsmöglichkeiten bestehen, sollen diese nach einem Jahr (nachweislich) erfolgreich absolvierten Studiums zum Zwecke des Weiterstudiums von allen anderen Ländern anerkannt werden.
4 4 2.2 Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium Die Kultusministerkonferenz hat bereits mit dem Beschluss vom 28. Juni 2002 die Möglichkeit eröffnet, außerhalb des Hochschulwesens (und damit auch im beruflichen Bereich) erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium anzurechnen. Voraussetzung ist, dass diese nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll. Über die Anrechnung solcher Kenntnisse und Fähigkeiten können bis zu 50 Prozent eines Hochschulstudiums ersetzt werden. Auf dieser Grundlage gibt es in den Ländern verschiedene Möglichkeiten der Anrechnung: - individuelle Einzelfallprüfung auf der Grundlage der von dem Bewerber vorgelegten Unterlagen zu seiner Qualifikation, - pauschale Anrechnungen bei homogenen Bewerbergruppen z. B. im Rahmen von konkreten Kooperationsabkommen zwischen Hochschule und beruflicher Bildungseinrichtung oder bei Auslagerung und Durchführung von Teilen des Studienprogramms an nichthochschulischen Einrichtungen (Franchising), - Einstufungsprüfungen durch ein förmliches, durch Prüfungsordnung geregeltes Prüfungsverfahren zur Feststellung des individuellen Kenntnisstands. Die Anrechnung außerhalb des Hochschulwesens erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten ist ein wichtiger Ansatzpunkt für die Förderung des Übergangs beruflich qualifizierter Personen in den Hochschulbereich, da sich die Studiendauer auf diese Weise verkürzt und damit die Schwelle zur Aufnahme eines Studiums absinkt. Eine stärkere Nutzung der Anrechnungsmöglichkeiten ist geeignet, die Anzahl der beruflich Qualifizierten zu erhöhen, die ein Hochschulstudium aufnehmen. Allerdings ist festzustellen, dass die Hochschulen von diesen in den Ländern bestehenden Möglichkeiten eher zurückhaltend Gebrauch machen. Die Kultusministerkonferenz hat am 18. September 2008 einen Beschluss gefasst, mit dem zum einen die Aufgabe der Hochschulen in diesem Prozess der
5 5 wechselseitigen Öffnung deutlich gemacht, zum anderen aber auch die Funktion der Hochschulen als Garanten für die Qualitätssicherung im Hochschulbereich gestärkt wird. Dies bedeutet, dass die Hochschulen die Aufgabe haben, von den bestehenden Möglichkeiten der Anrechnung Gebrauch zu machen. Sie werden aufgefordert, Verfahren und Kriterien für die Anrechnung außerhalb des Hochschulwesens erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten in den jeweiligen Prüfungsordnungen zu entwickeln. Darüber hinaus sollen sie und die Träger der beruflichen Bildung verstärkt Möglichkeiten der Kooperation nutzen, um pauschalisierte Anrechnungen für homogene Bewerbergruppen zu ermöglichen. 2.3 Weiterentwicklung dualer Studienangebote im tertiären Bereich, Ausbau von berufsbegleitenden Studienangeboten Eine weitere Maßnahme zur besseren Verzahnung der beruflichen und akademischen Qualifizierung, die unmittelbar an die bestehenden Möglichkeiten der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten anknüpft, stellt der Ausbau dualer Studiengänge dar. Bund und Länder haben in der (früheren) Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) das Modellversuchsprogramm Weiterentwicklung dualer Studiengänge im tertiären Bereich beschlossen, das in diesem Jahr abgeschlossen wird. In insgesamt 21 ausgewählten Projekten ging es darum, Verfahren zur Anrechnung von Qualifikationen aus der beruflichen Bildung zu entwickeln und zu erproben sowie duale Studienangebote in bisher nicht vertretenen Fachrichtungen in der gestuften Studienstruktur zu konzipieren. Mit dem Programm haben Bund und Länder auf die Tatsache reagiert, dass die Nachfrage nach dualen Studienplätzen das verfügbare Angebot an Hochschulen und Berufsakademien durchweg überstiegen hat. Bund und Länder haben daher ihre Bemühungen zur Ausweitung der dualen Studienangebote im Zusammenwirken mit der Wirtschaft deutlich verstärkt, um damit Impulse für eine innovative Weiterentwicklung von Bildungseinrichtungen und Bildungssystemen zu setzen. Ziel war es vor allem, auf der Grundlage von Best Practice-Modellen die Weiterentwicklung dualer Studiengänge voranzutreiben.
6 6 Neben den rechtlichen Grundlagen wie Hochschulzugang und Verbesserung der Anrechenbarkeit sind für ein berufsbegleitendes Studium auch die organisatorischen Rahmenbedingungen zu verbessern. 2.4 Lebenslanges Lernen Die Wissensgesellschaft und die Globalisierung stellen die Menschen vor große Herausforderungen: Wissen sowie die Fähigkeit, das erworbene Wissen anzuwenden, müssen durch Lernen im Laufe des Lebens ständig angepasst und erweitert werden. Nur so können persönliche Orientierung, gesellschaftliche Teilhabe und vor allem Beschäftigungsfähigkeit erhalten und verbessert werden. Dies gilt gleichermaßen für alle Formen allgemeiner und beruflicher Bildung. Bund und Länder beraten in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) derzeit einen Wettbewerb Lebenslange wissenschaftliche Qualifizierung. Wesentliche Ziele des Wettbewerbs sind, das Fachkräfteangebot dauerhaft zu sichern und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu verbessern. Dazu sollen in einem wettbewerblichen Gesamtverfahren innovative, nachfrageorientierte sowie nachhaltig angelegte Gesamtkonzepte der Hochschulen gefördert werden, die auf den Auf- und Ausbau von Studiengängen, Studiengangsmodulen und Zertifikatsabschlüssen im Rahmen des lebenslangen Lernens zielen. Die Konzepte sollen insbesondere auf Zielgruppen wie berufstätige Personen mit Familienpflichten, Berufsrückkehrer und arbeitslose Akademiker ausgerichtet sein und die Integration beruflich Qualifizierter in die Hochschulbildung erleichtern. Gegenstand der Hochschulkonzepte sollen u.a. duale Studiengänge und Studiengänge mit vertieften Praxisphasen sowie entsprechende Studienmodule, Entwicklung und Ausbau berufsbegleitender Studiengänge sowie entsprechende Studienmodule sein.
7 7 Eine verbesserte Durchlässigkeit von Hochschulstudiengängen sowie ein geeignetes und ausreichendes Studienangebot für beruflich Qualifizierte sind wichtige Maßnahmen, um den Stellenwert der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu erhöhen und die für die deutsche Wirtschaft notwendigen Fachkräfte zu gewinnen. 2.5 International verständliche Abschlussbezeichnungen Die Wirtschaftsministerkonferenz hat sich mit den Beschlüssen vom 04./05. Juni 2007 und vom 09./10. Juni 2008 dafür ausgesprochen, international verständliche Bezeichnungen für hochwertige berufliche Weiterbildungsabschlüsse, die die hohe Qualität dieser Abschlüsse zum Ausdruck bringen, einzuführen. Die Arbeitsgruppe hat sich mit diesem Ziel eingehend auseinandergesetzt. Dabei bestand Übereinstimmung, dass es im Zuge der zunehmenden Internationalisierung auch im Bereich beruflich qualifizierter Fachkräfte von großer Bedeutung ist, die mit den Abschlüssen des deutschen Bildungssystems vermittelten Kompetenzen und Fähigkeiten so zum Ausdruck zu bringen, dass eine adäquate Akzeptanz und Anerkennung auf ausländischen Arbeitsmärkten möglich wird. Dies gilt umso mehr, als das deutsche duale System und das System der beruflichen Weiterbildung im Ausland vielfach nicht bekannt sind und dort auch keine vergleichbaren Qualifizierungswege bestehen. Die Vertreter der Kultusministerkonferenz weisen darauf hin, dass mit dem Bologna Prozess ein einheitlicher europäischer Hochschulraum mit kompatiblen Strukturen und Abschlüssen geschaffen wurde, während der Bereich der beruflichen Ausbildung weitgehend heterogen und von einer Vielzahl unterschiedlicher Strukturen und Anbieter geprägt ist, die keinen einheitlichen Standards unterliegen. Neben den Initiativen zur Verbesserung der Durchlässigkeit und der Verzahnung zwischen den verschiedenen Bildungswegen müssen deshalb die Bemühungen um eine international bessere Verständlichkeit und Anerkennung der Abschlüsse der beruflichen Bildung zunächst darauf gerichtet sein, Transparenz über die den Abschlüssen zugrundeliegenden Ausbildungen
8 8 herzustellen, um auf diese Weise eine sachgerechte Bewertung und Einordnung auf dem internationalen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Vertreter der Kultusministerkonferenz stellen fest, dass im Hochschulbereich dies durch das Diploma Supplement erreicht wird, das auf der Grundlage eines international abgestimmten einheitlichen Rasters detaillierte Beschreibungen der Abschlüsse und der damit verbundenen Qualifikationen beinhaltet. Dabei sind neben formalen und inhaltlichen Angaben insbesondere auch solche zu Zugangsvoraussetzungen, zur Qualifikationsebene sowie zu den damit verbundenen Berechtigungen enthalten. Eine standardisierte Darstellung des nationalen Bildungssystems macht außerdem die Stellung des Abschlusses im nationalen Bildungsgefüge deutlich. Zum Nachweis der mit einem Berufsabschluss erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen steht nach Auffassung der Vertreter der Kultusministerkonferenz mit der EUROPASS- Zeugniserläuterung ein vergleichbares Instrument für den Bereich der beruflichen Abschlüsse zur Verfügung, das bisher jedoch zumindest im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung nicht genutzt wird. Ungeachtet dessen haben die Vertreter der Wirtschaftsministerkonferenz bekräftigt, dass zur Dokumentation der Gleichwertigkeit ausgewählter, hochwertiger beruflicher Weiterbildungsabschlüsse mit akademischen Abschlüssen international verständliche Bezeichnungen für die beruflichen Bildungsabschlüsse eingeführt werden müssten. Einen wesentlichen Diskussionsbeitrag dafür liefern nach ihrer Auffassung auch die Gutachten des Landes Nordrhein-Westfalen, die die Gleichwertigkeit von akademischen und nichtakademischen Abschlüssen untersucht haben. Nach Auffassung der Vertreter der Kultusministerkonferenz sind diese jedoch methodisch nicht geeignet, die Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildungsabschlüsse mit Hochschulabschlüssen zu begründen. Hinsichtlich der Einführung eines Bachelor Professional bzw. Master Professional konnten die Vertreter der Kultusministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz keine Einigung erzielen. Die Vertreter der Kultusministerkonferenz halten die Übernahme von Bezeichnungen, die nach ihrer Auffassung allein dem Hochschulbereich zugeordnet sind unabhängig von den erheblichen rechtlichen Bedenken gegen die Zulässigkeit in
9 9 Deutschland, nicht für geeignet, das von der Wirtschaftsministerkonferenz angestrebte Ziel einer international verständlichen Bezeichnung zu erreichen. Da international vergleichbare Strukturen im Bereich der beruflichen Bildung fehlen, gibt es keine international eingeführte und verständliche Bezeichnung für Abschlüsse der beruflichen Bildung. Die Vertreter der Kultusministerkonferenz weisen darauf hin, dass die Abschlussbezeichnung Bachelor dagegen auch im internationalen Bereich ausschließlich Hochschulabschlüsse kennzeichnet und nach einer Umfrage in 25 europäischen Ländern für Abschlüsse der beruflichen Bildung keine Verwendung findet. Die Einführung der Bezeichnungen Bachelor Professional/Master Professional für Abschlüsse der beruflichen Bildung ist daher nach Auffassung der Vertreter der Kultusministerkonferenz nicht geeignet, die internationale Verständlichkeit der beruflichen Bildung zu erhöhen und damit die Anerkennung zu erleichtern. Andererseits würde das mit dem Bologna-Prozess verfolgte Ziel, einen einheitlichen europäischen Hochschulraum mit leicht lesbaren und vergleichbaren Abschlüssen und kompatiblen Qualitätsstandards und -sicherungsverfahren zu etablieren, durch die Vermischung hochschulischer und nicht hochschulischer Abschlussbezeichnungen in nicht vertretbarer Weise konterkariert. Mit Blick auf das von Wirtschaftsministerkonferenz und Kultusministerkonferenz verfolgte Ziel der Qualitätssicherung hat die Arbeitsgruppe die Absicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie begrüßt, sich im Rahmen eines Gutachtens Klarheit über die Kriterien für ein Qualitätssicherungssystem für hochwertige Abschlüsse in der beruflichen Bildung zu verschaffen.
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