Global 13. Buss Global Containerfonds 13 US-Dollar

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1 Global 13 Buss Global Containerfonds 13 US-Dollar Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

2 Effizienzvorteile. Mit Hilfe von Containern konnten die Transportkosten auf ein Minimum reduziert werden. Heute liegen sie bei Konsumgütern häufig bei unter einem Prozent des Warenwerts. Buss Global Containerfonds 13

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4 4 Prospektverantwortung Erklärung der Prospektverantwortlichen Anbieterin dieser Vermögensanlage ist die Buss Capital GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg, Am Sandtorkai 48, Hamburg. Alle Angaben und Prognosen über Entwicklungen in diesem Verkaufsprospekt beruhen auf den gegenwärtigen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen, den geltenden gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen Erlassen der Finanzverwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland und wurden von der Buss Capital GmbH & Co. KG mit kaufmännischer Sorgfalt zusammengestellt. Für den Inhalt sind nur die bis zum Datum der Prospektaufstellung bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich. Die in diesem Verkaufsprospekt gegebenen Informationen sind gültig bis zur Bekanntgabe von Änderungen, zum Beispiel bei wesentlichen Änderungen in Form eines Nachtrags gemäß 11 Vermögensanlagengesetz. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anleger eine unternehmerische Beteiligung eingehen. Die Anleger werden aufgefordert, den gesamten Verkaufsprospekt, insbesondere die Risiken der Vermögensanlage auf den Seiten 16 ff., aufmerksam zu lesen. Die Anbieterin übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des Verkaufsprospekts und erklärt, dass die im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Datum der Prospektaufstellung: 1. Juni 2012 Buss Capital GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin, die Buss Capital Verwaltung GmbH, diese vertreten durch ihre alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer: Dr. Johann Killinger Dr. Dirk Baldeweg Marc Nagel Stahlbox. Container bestehen zum Großteil aus widerstandsfähigem Corten-Stahl. Um den harten Anforderungen auf See und im Logistikalltag gerecht werden zu können, sind sie mit einem Schutzlack versehen. Buss Global Containerfonds 13

5 Inhalt Überblick Prospektverantwortung 4 Kurzdarstellung 6 Risiken 16 Anbieterin 30 Investitionskonzept Dollar-Anleihe 1 34 Management 42 Containerleasingmarkt: Grundlagen 44 Containerleasingmarkt: aktuelle Entwicklung 50 Prognosen Investitionsplanung 54 Ergebnisplanung 58 Kapitalflussplanung 62 Sensitivitätsanalyse 64 Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage 68 Recht 72 Vertragspartner 86 Steuern 96 Vertragswerk 102 Glossar 132 Hinweise 136 Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird.

6 6 Kurzdarstellung Die Vermögensanlage im Überblick Partizipieren Sie an den Wachstumschancen des Containerleasingmarkts über eine Anleihe mit fester Laufzeit und vertraglich zugesicherter Rückzahlung des Nennbetrags. Beteiligungsangebot Mit der unternehmerischen Beteiligung an der Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG ( Fondsgesellschaft ) partizipieren die Anleger mittelbar an der Entwicklung des internationalen Containerleasingmarkts. Die Fondsgesellschaft investiert in eine von der Buss Global Marine Assets Ltd., Bermuda ( BGMA ), begebene Inhaberschuldverschreibung, die nachfolgend als Dollar-Anleihe 1 bezeichnet wird. Die BGMA wird die Mittel aus der Dollar-Anleihe 1 und weitere Eigenmittel als Eigenkapital in die Buss Global Assets 1 L.P., Bermuda ( BGA 1 ), einbringen. Mit diesem Kapital und weiterem Fremdkapital baut die BGA 1 ein diversifiziertes Containerportfolio auf. Zinszahlungen aus der Dollar-Anleihe 1 und die Rückzahlungen des für den Anleiheerwerb zu erbringenden Aufgelds erfolgen in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung dieses Containerportfolios. Investitionsstruktur Die Buss Fonds Management GmbH, Hamburg ( geschäftsführende Kommanditistin ), und die Buss Treuhand GmbH, Hamburg ( Treuhänderin ), sind Gründungskommanditisten der Fondsgesellschaft. Ihr Kapitalanteil beträgt jeweils US-Dollar. Die Anleger beteiligen sich über die Treuhänderin mittelbar als Treugeber an der Fondsgesellschaft. Das Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft soll auf diese Weise um US-Dollar ( planmäßiges Emissionskapital ) auf insgesamt US-Dollar erhöht werden. Das planmäßige Emissionskapital kann um weitere bis zu US-Dollar ( Erhöhungsbetrag ) auf bis zu US-Dollar erhöht werden. Die Fondsgesellschaft wird die von ihr eingeworbenen Mittel abzüglich anfänglicher Kosten ausschließlich für den Erwerb von Teilschuldverschreibungen der Dollar-Anleihe 1 verwenden. Die Dollar-Anleihe 1 hat einen Gesamtnennbetrag von bis zu 100 Millionen US-Dollar und ist in untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen mit Nennbeträgen von jeweils bis zu fünf Millionen US-Dollar ( Teilschuldverschreibung ) eingeteilt. Die BGMA erhebt auf den jeweiligen Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung ein Aufgeld in Höhe von elf Prozent. Nennbetrag und Aufgeld sind jeweils bis spätestens zum 30. September 2013 an die BGMA (Ausstellerin der Dollar-Anleihe 1) auszuzahlen. Die Laufzeit der Buss Global Containerfonds 13

7 7 Dollar-Anleihe 1 endet am 31. Dezember Die BGMA beabsichtigt, die Teilschuldverschreibungen der von ihr begebenen Dollar-Anleihe 1 nur der Fondsgesellschaft anzubieten. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Fondsgesellschaft bereits vier Teilschuldverschreibungen der Dollar-Anleihe 1 mit einem Nennbetrag von jeweils 2,5 Millionen US-Dollar gezeichnet. Sie sind jedoch noch nicht valutiert, weil die Fondsgesellschaft den jeweiligen Nennbetrag und das hierauf entfallende Aufgeld noch nicht an die BGMA geleistet hat. Die Fondsgesellschaft wird in Abhängigkeit vom eingeworbenen Emissionskapital sukzessive weitere Teilschuldverschreibungen von der BGMA erwerben. Die BGMA wird 97,75 Prozent des Nennbetrags jeder Teilschuldverschreibung als Eigenkapital in die BGA 1 einbringen. Darüber hinaus hat die BGMA weiteres Eigenkapital in Höhe von fünf Prozent der Summe aus Nennbetrag und Aufgeld der jeweils valutierten Teilschuldverschreibungen aus eigenen Mitteln in die BGA 1 einzubringen. Verwendung des Nennbetrags der Dollar-Anleihe 1 durch die BGMA 97,75 % Einbringung in die BGA 1 nach Maßgabe der Bedingungen der Dollar-Anleihe 1 zur Anschaffung von Containern und sonstigem Transportequipment gemäß Investitionsrichtlinien 2,25 % Vergütung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Begebung der Dollar-Anleihe 1 Komprimierte Darstellung der Investitions- und Finanzierungsprognose Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG (Prognose) Mittelverwendung US$ Anteil bezogen auf Gesamtfinanzierung Anteil bezogen auf Eigenkapital Anschaffungskosten für Dollar-Anleihe 1* ** ,37 % 99,37 % Vergütungen* ** ,17 % 0,17 % Nebenkosten der Vermögensanlage* ,13 % 0,13 % Nicht abzugsfähige Umsatzsteuer* ,06 % 0,06 % Liquiditätsreserve* ,27 % 0,27 % Gesamt ,00 % 100,00 % Mittelherkunft Eigenkapital Fondsgesellschaft* ,00 % 100,00 % Gesamt ,00 % 100,00 % * Bei der Erhöhung des Emissionskapitals werden die Positionen entsprechend angepasst. ** Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem Nennbetrag der zu erwerbenden Teilschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 10 Millionen US-Dollar und dem Aufgeld in Höhe von 1,1 Millionen US-Dollar zusammen. Das Aufgeld und 2,25 Prozent des Nennbetrags erhalten die Buss Capital GmbH & Co. KG sowie dieser nahestehende Unternehmen von der hier nicht darzustellenden BGMA als Vergütung. Würde man diese Kosten den Vergütungen hinzurechnen, würden diese ca. 12,0 Prozent und die Anschaffungskosten für die Dollar-Anleihe 1 ca. 87,5 Prozent jeweils bezogen auf die Gesamtfinanzierung betragen. Es können sich Rundungsabweichungen ergeben.

8 8 Kurzdarstellung Rückflüsse aus der Dollar-Anleihe 1 Aufbau eines Containerportfolios durch BGA 1 und kalkulatorische Zuordnung zur Dollar-Anleihe 1 Die BGMA steht dafür ein, dass die BGA 1 die als Eigenkapital empfangenen Gelder aus der Dollar- Anleihe 1 ausschließlich für die Anschaffung von Containern und sonstigem Transportequipment verwendet. Der Einfachheit halber wird nachfolgend der Begriff Container so verstanden, dass er auch sonstiges Transportequipment umfasst. Dabei können die Investitionen in Container sowohl direkt durch die BGA 1 erfolgen als auch mittelbar über Beteiligungen der BGA 1 an anderen Personengesellschaften, die ihrerseits Container halten oder erwerben (nachfolgend als Container-Personengesellschaften bezeichnet). Sämtliche Container und Beteiligungen an Container-Personengesellschaften, die die BGA 1 unter Einsatz dieses Eigenkapitals und der in diesem Zusammenhang aufgenommenen weiteren Fremdmittel (zum Beispiel Bankdarlehen) erwirbt, werden kalkulatorisch zu einem Containerportfolio zusammengefasst, das der Dollar-Anleihe 1 zugeordnet ist. Dem Containerportfolio werden auch Container zugeordnet, die die BGA 1 während der Laufzeit der Dollar-Anleihe 1 mit den aus dem Containerportfolio erwirtschafteten Überschüssen erwirbt. Das Containerportfolio soll sich ausschließlich aus Containern zusammensetzen, die den Investitionsrichtlinien der BGA 1 entsprechen. Die Investitionsrichtlinien sind auch Teil der Anleihebedingungen der Dollar-Anleihe 1. Die Investitionsrichtlinien legen unter anderem die erwartete Mindestrendite eines Containers in Abhängigkeit seines Einkaufspreises, Alters und Mietvertragstyps fest. Weiterhin bestimmen sie den maximalen Anteil bestimmter Containertypen, Mietverträge und Altersklassen innerhalb des Containerportfolios. Es ist geplant, das Containerportfolio sukzessive in Abhängigkeit vom Platzierungserfolg der Fondsgesellschaft beziehungsweise der Dollar-Anleihe 1 aufzubauen. Schematische Investitionsstruktur im Überblick Anleger Buss Treuhand GmbH (Gründungskommanditistin und Treuhänderin) Buss Capital GmbH & Co. KG 77 % Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) weitere Fonds/Investoren Buss Global Holdings Pte. Ltd. Investition in Dollar- Anleihe 1 (Fremdkapital) Buss Global Marine Assets Ltd. (Ausstellerin der Dollar-Anleihe 1) Eigenkapital Buss Global Assets 1 L.P. (kauft, vermietet und verkauft die Container) 100 % 100 % Raffles Lease Pte. Ltd. Know-how, Portfoliomanagement 100 % Buss Global Management Pte. Ltd. Containerportfolio weitere Portfolios Fremdkapital Bank Containervermietung Linienreedereien (über Containerleasinggesellschaften) Buss Global Containerfonds 13

9 9 Rückzahlung des Nennwerts der Teilschuldverschreibungen Die BGMA ist nach den Anleihebedingungen verpflichtet, die Nennbeträge der valutierten Teilschuldverschreibungen der Dollar-Anleihe 1 bis zu deren Laufzeitende vollständig an die Fondsgesellschaft zurückzuzahlen unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Containerportfolios. Dies erfolgt durch laufende quartalsweise Zahlungen und durch eine Schlusszahlung am Laufzeitende der Dollar-Anleihe 1. Die Höhe der laufenden Rückzahlungen hängt davon ab, welche nach den Anleihebedingungen zu berechnenden Liquiditätsüberschüsse für das Containerportfolio im jeweiligen Quartal ermittelt werden. Die laufenden Rückzahlungen betragen dabei jährlich mindestens ein Prozent und höchstens 8,2 Prozent des Nennbetrags der jeweiligen valutierten Teilschuldverschreibungen. Zum Laufzeitende schuldet die BGMA die Rückzahlung der Nennbeträge, soweit sie noch nicht durch laufende Rückzahlungen zurückgeführt worden sind. Zinszahlungen und Aufgeld-Erstattung Die BGMA schuldet keine festen Zinszahlungen auf den Nennbetrag der jeweiligen Teilschuldverschreibung. Die Höhe der Zinsen aus der Dollar-Anleihe 1 und etwaiger Aufgeld-Rückzahlungen an die Fondsgesellschaft hängt vielmehr davon ab, wie sich das von der BGA 1 aufgebaute Containerportfolio wirtschaftlich entwickelt. Dabei enthalten die Anleihebedingungen Regelungen zur quartalsweisen Zahlung laufender Zinsen, zur Erstattung des bei Erwerb der Teilschuldverschreibungen jeweils gezahlten Aufgelds und zur Zahlung von Schlusszinsen am Laufzeitende. 1. Laufende Zinsen Ob und in welcher Höhe die BGMA laufende Zinsen schuldet, ist vom Ergebnis des Containerportfolios im jeweiligen Zinsquartal abhängig, das nach den Grundsätzen internationaler Rechnungslegungsvorschriften und weiteren in den Anleihebedingungen geregelten Kriterien quartalsweise ermittelt wird. Ein laufender Zinsanspruch aus der Dollar-Anleihe 1 entsteht dabei nur bei einem entsprechend ermittelten Gewinn im Zinsquartal. Sofern in einem Quartal laufende Zinsen geschuldet werden, übersteigen diese im Quartal nicht 1,8 Prozent des Nennbetrags (7,2 Prozent p. a.). Die Prognoserechnungen gehen nicht davon aus, dass laufende Zinsen geschuldet werden. 2. Schlusszinsen und Aufgeld-Erstattung Zur Ermittlung der Höhe der Schlusszinsen und einer Aufgeld-Erstattung am Laufzeitende der Dollar-Anleihe 1 wird ein sogenanntes kumuliertes Portfolio-Ergebnis errechnet. Diese Berechnung ist von dem Gedanken getragen, den Gewinn zu ermitteln, den BGA 1 mit dem Containerportfolio zum Laufzeitende erzielen könnte, wenn ihr Vermögen während der Laufzeit ausschließlich aus diesem einen Containerportfolio bestanden hätte und sie es zum Laufzeitende verkaufen würde. Das kumulierte Portfolio-Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen: (1) Nach in den Anleihebedingungen geregelten Kriterien ermitteltes Ergebnis des Containerportfolios während der gesamten Laufzeit der Dollar-Anleihe 1 + (2) gutachterlich ermittelter Verkehrswert des Containerportfolios zum Laufzeitende - (3) Buchwert des Containerportfolios zum Laufzeitende, ermittelt nach in den Anleihebedingungen geregelten Abschreibungskriterien - (4) Kalkulatorische Steuern in Höhe von drei Prozent bezogen auf das Ergebnis aus den Ziffern (1) bis (3) = Kumuliertes Portfolio-Ergebnis

10 10 Kurzdarstellung Das kumulierte Portfolio-Ergebnis ist nach den Anleihebedingungen zunächst zur Rückzahlung des von der Fondsgesellschaft geleisteten Aufgelds zu verwenden. Ein danach verbleibender Betrag ist bis zu der Höhe als Schlusszins an die Fondsgesellschaft zu zahlen, so dass unter Einschluss empfangener laufender Zinszahlungen ab Valutierung der jeweiligen Teilschuldverschreibung eine Verzinsung des jeweiligen Nennwerts in Höhe von 7,9 Prozent p. a. erreicht wird. Soweit danach noch ein Restbetrag des kumulierten Portfolio-Ergebnisses verbleibt, setzt ein Profit-Sharing ein, bei dem der BGMA ein Betrag in Höhe von bis zu 12,5 Prozent bezogen auf die Summe aus bis dahin insgesamt geleisteten Zinsen und zurückgezahltem Aufgeld zugewiesen wird. Der danach verbleibende etwaige Restbetrag des kumulierten Portfolio-Ergebnisses wird zu 60 Prozent der Fondsgesellschaft als Schlusszins ausgezahlt und zu 40 Prozent der BGMA zugewiesen. Die BGMA hat somit aufgrund des Einsatzes eigenen Kapitals und mit Blick auf Erträge aus dem Profit-Sharing ein eigenes Interesse an einer erfolgreichen Entwicklung des Containerportfolios. Management des Containerportfolios Die Buss Global Management Pte. Ltd., Singapur ( Buss Global Management ), übernimmt auf Grundlage eines mit der BGA 1 geschlossenen Vertrags ( Portfolio Service Agreement ) insbesondere das Investmentmanagement und die kaufmännischen Gesamtverantwortung für die Containerflotte, die die BGA 1 aufbaut. Dies umfasst die Entwicklung des Geschäftsplans, die Begleitung des Investitionsprozesses sowie die strategische Ausrichtung des Containermanagements. Darüber hinaus verwaltet Buss Global Management die Dollar-Anleihe 1. Die im Jahr 2006 gegründete Raffles Lease Pte. Ltd., Singapur ( Raffles Lease ), ist für das operative Management von Teilen der Containerflotte der BGA 1 verantwortlich. Neben Raffles Lease werden auch weitere führende Leasinggesellschaften für das Management der Container des betreffenden Containerportfolios verantwortlich sein. Raffles Lease und Buss Global Management sind Tochtergesellschaften der Buss Global Holdings Pte. Ltd. ( Buss Global Holdings ), Singapur. An dieser ist neben Buss Capital auch das Management von Raffles Lease beteiligt. Raffles Lease selbst ist alleinige Gesellschafterin der BGMA, der Ausstellerin der Dollar-Anleihe 1. Insofern beteiligt sich Raffles Lease über die BGMA mittelbar an der BGA 1 und damit am Aufbau und der Finanzierung des Containerportfolios. Raffles Lease hat somit ein eigenes Interesse an einer erfolgreichen Entwicklung des Containerportfolios. Dem Team von Buss Global Management und Raffles Lease gehören Mitarbeiter und ein erfahrenes Management an, die ihr Know-how bereits bei früheren Beteiligungsangeboten von Buss Capital erfolgreich unter Beweis gestellt haben. Das Management verfügt zusammen über mehr als 50 Jahre Erfahrung im Containergeschäft. Es hat dementsprechend exzellente Kontakte zu anderen Marktteilnehmern, wie beispielweise zu führenden Containerleasinggesellschaften und Linienreedereien. Bürgschaft Die Buss Global Holdings hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Bürgschaft abgegeben. Danach kann die Fondsgesellschaft die Buss Global Holdings aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen, wenn die BGMA binnen drei Monaten nach einem fälligen Zahlungstermin ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Rückzahlung des Nennbetrags der von der Fondsgesellschaft insgesamt gezeichneten Teilschuldverschreibungen der Dollar-Anleihe 1 nicht nachgekommen ist. Die mit der Bürgschaft abgegebene Verpflichtung umfasst nicht die Rückzahlung der auf die Nennbeträge gezahlten Aufgelder. Buss Global Containerfonds 13

11 11 Die neu gegründete Buss Global Holdings ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mit einem Eigenkapital von rund 6,5 Millionen US-Dollar ausgestattet. Laufzeit Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit gegründet. Die Prognose geht jedoch von einer Fondslaufzeit von ca. 6,5 Jahren aus. Maßgebend hierfür ist die Laufzeit der Dollar-Anleihe 1, die am 31. Dezember 2018 endet. Die Fondsgesellschaft soll anschließend liquidiert werden, was einen entsprechenden Beschluss der Gesellschafter der Fondsgesellschaft voraussetzt. Anleger können ihre Beteiligung mit einer Frist von einem Jahr erstmals zum 31. Dezember 2019 kündigen, auch wenn ein Liquidationsbeschluss nicht gefasst wird. Prognostizierte Auszahlungen Verläuft die Beteiligung wie prognostiziert, erhalten die Anleger anfänglich Auszahlungen in Höhe von sieben Prozent p. a. des von ihnen jeweils vollständig eingezahlten Beteiligungsbetrags. Die Auszahlungen sollen vierteljährlich erfolgen (Auszahlungszeitpunkt ca. 15 Werktage nach Quartalsultimo). Die erste Auszahlung ist im Januar 2013 vorgesehen. Höhe und Beginn der Auszahlung an den einzelnen Anleger sind vom Zeitpunkt abhängig, an dem sein Beteiligungsbetrag auf dem Mittelverwendungskonto der Fondsgesellschaft eingeht. Den Anlegern steht dabei ein Liquiditätsüberschuss zeitanteilig (berechnet auf Basis von 365 Tagen pro Kalenderjahr) gerechnet ab Beginn des 95. Tages nach dem Tag des Eingangs seiner vollständigen Einlage zu. Für Anleger, die ihren Beteiligungsbetrag beispielsweise zum 31. August 2012 eingezahlt haben, sind Gesamtauszahlungen (einschließlich der Rückzahlungen der Einlage) in Höhe von rund 142 Prozent vor Steuern bezogen auf ihren jeweiligen Beteiligungsbetrag prognostiziert. Auszahlungen erfolgen grundsätzlich in US-Dollar. Auf Wunsch eines Anlegers können die jeweiligen Auszahlungen ca. eine Woche vor der geplanten Auszahlung in Euro umgetauscht und dem Anleger in Euro überwiesen werden. Ein Wechsel der Auszahlungswährung ist der Treuhänderin von dem Anleger spätestens zwei Wochen vor dem jeweiligen Auszahlungszeitpunkt schriftlich mitzuteilen. Die Treuhänderin und die geschäftsführende Kommanditistin erhalten am Ende der Fondslaufzeit zusätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung, wenn die Kommanditisten/Treugeber insgesamt seit dem 1. Dezember 2012 Auszahlungen in Höhe von mehr als 138 Prozent der Kapitalanteile erhalten haben (vgl. Recht, Seite 80 f.). Steuerliches Konzept Die Fondsgesellschaft ist als vermögensverwaltende Personengesellschaft konzipiert und erzielt Zinseinkünfte aus der Dollar-Anleihe 1. Die Anleger erhalten aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft somit planmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese Einkünfte unterliegen beim Anleger der Besteuerung mit dem Abgeltungssteuertarif in Höhe von derzeit 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Rückzahlungen der Nennbeträge der jeweiligen Teilschuldverschreibungen sowie die planmäßige Rückzahlung des als Anschaffungsnebenkosten zu behandelnden Aufgelds unterliegen nicht der Besteuerung. Die steuerlichen Grundlagen des Beteiligungsangebots werden auf Seite 96 ff. näher erläutert. Platzierungsgarantie Buss Capital hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Platzierungsgarantie in Höhe des planmäßigen Emissionskapitals abgegeben. Sollte bis zum 15. September 2013 das planmäßige Emissionskapital nicht vollständig eingeworben sein, wird Buss Capital eine Kommanditeinlage in Höhe der Differenz des bis dahin gezeichneten Emissionskapitals und des planmäßigen Emissionskapitals in Höhe von US-Dollar übernehmen (vgl. Recht, Seite 77 f.). Bisher hat keiner der von Buss Capital aufgelegten Fonds eine Platzierungsgarantie in Anspruch genommen. Creditreform bescheinigt

12 12 Kurzdarstellung Buss Capital eine sehr gute Bonität. Die Analyse-Agentur bewertet die Anbieterin mit Auskunft vom 7. März 2012 mit einem Bonitätsindex von 189 (auf einer Skala von 100 (ausgezeichnete Bonität) bis 600 (harte Negativmerkmale)). Treuhänderin Die Anleger können sich zunächst nur mittelbar als Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen. Treuhänderin ist die Buss Treuhand GmbH, Hamburg. Zu den Aufgaben der Treuhänderin gehört insbesondere, die Interessen der Anleger wahrzunehmen, die Auszahlungen von der Fondsgesellschaft entgegenzunehmen und an die Anleger weiterzuleiten sowie für die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft mit den Anlegern zu kommunizieren (vgl. Recht, Seite 75 ff.). Formale Mittelverwendungskontrolle Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrolliert die Verwendung und Freigabe des Emissionskapitals auf Ebene der Fondsgesellschaft während der Investitionsphase. Die Kontrolle erfolgt ausschließlich nach formalen Kriterien. Anlegerkreis Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an anlageerfahrene, natürliche Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, die Beteiligung im Privatvermögen halten und sich an einer langfristigen Investition in US-Dollar beteiligen möchten. Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit Risiken verbunden ist (vgl. Risiken, Seite 16 bis 28). Sie ist daher nur für Anleger geeignet, die Teile ihres Vermögens unternehmerisch investieren möchten und die bei einem unerwartet negativen Verlauf auch einen Totalverlust in Kauf nehmen können. Die rechtlichen und insbesondere steuerlichen Ausführungen und Annahmen in diesem Verkaufsprospekt betreffen ausschließlich in Deutschland ansässige und steuerpflichtige natürliche Personen. Es wird jedem Beitrittsinteressenten empfohlen, für die Bewertung der steuerlichen Folgen der Beteiligung einen Steuerberater hinzuzuziehen. Dies gilt insbesondere für Anleger, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder mehrere Wohnsitze im In- und Ausland haben. Personen mit US-amerikanischer oder kanadischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise juristische oder natürliche Personen mit Sitz oder erstem Wohnsitz in den USA oder Kanada dürfen sich nicht an der Fondsgesellschaft beteiligen. Die mit den Vermögensanlagen verbundenen Rechte Die Anleger beteiligen sich zunächst über die Treuhänderin als Treugeber mittelbar an der Fondsgesellschaft. Sie können ihr aber später auch unmittelbar als Kommanditisten beitreten. Maßgeblich dafür sind der Treuhand- und Verwaltungsvertrag ( Treuhandvertrag ) und der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft. Treugeber sind im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander Kommanditisten gleichgestellt. Die Anleger haben folgende Rechte: Stimmrecht, Informations- und Einsichtsrecht, Kündigungsrecht, Beteiligung am Gewinn und Verlust, an den stillen Reserven und den Auszahlungen sowie dem Liquidationserlös der Fondsgesellschaft und Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft. Die vollständig genannten Rechte werden im Abschnitt Recht auf den Seiten 72 bis 75 erläutert. Einschränkungen der freien Handelbarkeit der Vermögensanlage Anteile an der Fondsgesellschaft beziehungsweise die sich aus der Treugeberstellung ergebenden Rechte und Pflichten können mit wirtschaftlicher Wirkung zum Schluss oder zu Beginn eines Geschäftsjahrs übertragen werden. Die Übertragung bedarf dabei in der Regel der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft, die sie nur aus wichtigem Grund verweigern darf. Sofern die Übertragung nicht mit wirtschaftlicher Wirkung zum Ende oder Beginn eines Geschäftsjahrs erfolgen soll, muss der übertragende Kommanditist/Treugeber beziehungsweise der Begünstigte etwaige Kosten tragen, die der Fondsgesellschaft hierdurch entstehen. Der übertragene Anteil soll mindestens US-Dollar betragen und in ganzen Zahlen durch teilbar sein. Die freie Handelbarkeit der Beteiligung ist zudem dadurch eingeschränkt, dass für Anteile an geschlossenen Fonds kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Buss Global Containerfonds 13

13 13 Beteiligung und Abwicklung Die Beteiligung erfolgt in US-Dollar. Die Mindestbeteiligung beträgt US-Dollar. Höhere Beteiligungsbeträge sollen ohne Rest durch teilbar sein. Der Erwerbspreis für die Vermögensanlage entspricht dem jeweiligen Beteiligungsbetrag. Ein Agio wird nicht erhoben. Der Beteiligungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Annahme der Beitrittserklärung und Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin auf folgendes Mittelverwendungskonto einzuzahlen: Kontoinhaber: Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG Bank: UniCredit Bank AG, Hamburg Kontonummer: Bankleitzahl: IBAN: DE BIC (S.W.I.F.T.-Code): HYVEDEMM300 Das öffentliche Angebot erfolgt ausschließlich in Deutschland und beginnt gemäß 9 Abs. 1 Vermögensanlagengesetz einen Tag nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospekts. Die Zeichnung von Anteilen ist bis zur Vollplatzierung des Emissionskapitals möglich, längstens bis zum 31. August Die Platzierung kann mit Einwerbung des planmäßigen Emissionskapitals von US-Dollar beendet werden. Da das Emissionskapital begrenzt ist, kann die Annahme der Beitrittserklärung nicht garantiert werden. Nach Annahme der Beitrittserklärung ist eine Kürzung von Anteilen nur möglich, wenn der Anleger seine Einlage nicht oder nicht vollständig einzahlt. Darüber hinaus ist eine vorzeitige Schließung der Zeichnung oder eine Kürzung der Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen nicht möglich. Doppelt hält besser. Container haben Doppeltüren, durch sie einfach beladen werden können. Jede der Türen wird mit zwei stabilen Riegeln gesichert.

14 14 Kurzdarstellung Kosten des Anlegers Im Rahmen seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft können dem Anleger über den Erwerbspreis hinaus folgende weitere Kosten entstehen, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind: Kosten im Rahmen der Überweisung der Einlage; bei Überweisung der Auszahlungen in US-Dollar können durch Korrespondenzbanken und die Empfängerbank Gebühren entstehen, die durch den Anleger als Zahlungsempfänger zu tragen sind; dies gilt sowohl für die Zahlung auf ein US-Dollar-Konto, als auch für Zahlungen auf ein Euro-Konto; Handelsregister- und Notargebühren bei einer gewünschten direkten Eintragung ins Handelsregister, sowohl für die Anmeldung der Eintragung ins Handelsregister als auch für die Handelsregistervollmacht und die Unterschriftsbeglaubigung; Zinsen und Gebühren bei Fremdfinanzierung der Kommanditeinlage; Reisekosten im Rahmen von Gesellschafterversammlungen; Beratungskosten (Steuerberater, Finanzdienstleister, Rechtsanwalt etc.); Kosten im Zusammenhang mit Einsprüchen gegen individuelle Steuerbescheide; Kosten des Registergerichts für die Löschung des Kommanditisten aus dem Handelsregister; Kosten für die Übertragung der Beteiligung, insbesondere die zusätzliche Verwaltungsgebühr für die Treuhänderin in Höhe von 200 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer) sowie gegebenenfalls Kosten für den Mehraufwand im Falle von Beteiligungsübertragungen, die nicht mit Wirkung zum Schluss oder zum Beginn eines Geschäftsjahres erfolgen, oder Ausgleichszahlungen für eventuelle steuerliche Nachteile der Fondsgesellschaft; herrscht im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters Uneinigkeit über den in der Auseinandersetzungsbilanz anzusetzenden Wertansatz von einzelnen Vermögensgegenständen der Gesellschaft und legt ein nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft bestellter Schiedsgutachter den Wert dieser Vermögensgegenstände fest, hat der ausscheidende Gesellschafter die Hälfte der Kosten des Schiedsgutachters zu tragen. Die Höhe der jeweiligen Kosten, mit Ausnahme der zusätzlichen Verwaltungsgebühr für die Treuhänderin bei Übertragung der Beteiligung in Höhe von 200 Euro, kann nicht genau bestimmt werden. Darüber hinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren Kosten. Gesamthöhe der Provisionen Die Gesamthöhe der bei Platzierung des planmäßigen Emissionskapitals in Höhe von US- Dollar zu leistenden Provisionen (insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen) beträgt US-Dollar. Dies entspricht rund zwölf Prozent des Kommanditkapitals der Fondsgesellschaft. Die Gesamthöhe der Provisionen setzt sich zusammen aus der mittelbar über die Dollar-Anleihe 1 von der Fondsgesellschaft zu tragenden Vergütungen für die Vermittlung der einzelnen Teilschuldverschreibung, die Platzierungsgarantie und die Erstellung des Verkaufsprospekts, die Buss Capital von der BGMA erhält. In der Gesamthöhe der Provisionen ist zudem die Vergütung für die Konzeption der Investitionsstruktur, die die BGMA an Buss Global Management zahlt, enthalten. Haftung Ein Kommanditist haftet grundsätzlich gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft nur dann, wenn seine im Handelsregister eingetragene Haftsumme noch nicht geleistet oder zurückgewährt wurde. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme eines Kommanditisten beträgt 0,01 Euro je 1,00 US-Dollar der von ihm übernommenen Pflichteinlage. Bei einem Kommanditanteil von beispielsweise US-Dollar beträgt die Haftsumme somit Euro. Die Haftung lebt wieder Buss Global Containerfonds 13

15 15 bis zur Höhe der Haftsumme auf, wenn und soweit die Einlage durch Entnahmen beziehungsweise Auszahlungen unter den Betrag der Haftsumme gemindert wird. Scheidet ein Kommanditist aus der Fondsgesellschaft aus, haftet er ab Eintragung seines Ausscheidens im Handelsregister für alle bis zu seinem Ausscheiden begründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft für die Dauer von fünf Jahren bis zur Höhe seiner Hafteinlage, wenn die Ansprüche innerhalb dieser Frist fällig und gerichtlich oder schriftlich gegen ihn geltend gemacht werden. Bei Auflösung der Fondsgesellschaft können Ansprüche von Gläubigern gegenüber den Kommanditisten fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung geltend gemacht werden. Ein Treugeber haftet gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft nicht unmittelbar, da an ihrer Stelle die Treuhänderin als Kommanditistin im Handelsregister eingetragen ist. Der Treugeber hat die Treuhänderin jedoch von allen Verbindlichkeiten freizustellen, die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb und der treuhänderischen Verwaltung seiner Beteiligungen entstehen. Damit ist er einem Direktkommanditisten hinsichtlich der Haftung wirtschaftlich gleichgestellt. Über die Verpflichtung zur Leistung der Einlage und die vorstehend beschriebene Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern hinaus ist der Erwerber der Vermögensanlage nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten. Die jährlichen Auszahlungen, die sich auf Basis der Ergebnis- und Liquiditätsprognose ergeben, sind in der Kapitalflussprognose auf Seite 62 f. dargestellt (getrennt in Eigenkapitalrückzahlungen und Gewinnausschüttungen). Das sich für einen Kommanditisten ergebende Haftungsvolumen ist dort ebenfalls ausgewiesen.

16 16 Risiken Risiken der Vermögensanlage Die Beteiligung an der Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG ist ein unternehmerisches Engagement, das mit Risiken verbunden ist. Anleger sollten die Beteiligung deshalb eingehend prüfen. Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Wenn zukünftige wirtschaftliche, steuerliche und/oder rechtliche Rahmenbedingungen von den unterstellten Annahmen abweichen, kann dies die Ertrags- und Liquiditätsentwicklung der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen. Dies würde die Wertentwicklung und die Ertragsentwicklung der Beteiligung für den Anleger gegenüber den Erwartungen und Prognosen wesentlich negativ verändern. Verzinsung und Rückzahlung der Einlagen der Gesellschafter werden nicht garantiert. Die folgenden Ausführungen umfassen alle wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken, die nach Kenntnis der Anbieterin im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung erkennbar sind und die die Anbieterin als wesentlich erachtet. Die Reihenfolge der Darstellung orientiert sich an der Aufteilung nach prognosegefährdenden, anlagegefährdenden und anlegergefährdenden Risiken. Anleger sollten sich gewissenhaft mit den Ausführungen in diesem Verkaufsprospekt und vor allem mit den hier dargestellten Risiken der Beteiligung befassen sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung individuell bewerten. Der Eintritt einzelner, aber auch die Kumulation mehrerer Risiken kann zu einem Misserfolg der Beteiligung führen. Dieses Beteiligungsangebot ist daher nur für Anleger geeignet, die Teile ihres Vermögens unternehmerisch investieren möchten und bei einem nicht prognosegemäßem, negativem Verlauf einen etwaigen Totalverlust des eingesetzten Kapitals in Kauf nehmen können. Die nachfolgenden Ausführungen können Risiken aus der individuellen Situation der einzelnen Anleger nicht berücksichtigen. Anlegern wird empfohlen, sich vor der Zeichnung der Beitrittserklärung von einem unabhängigen Dritten beraten zu lassen, zum Beispiel von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Prognose- und anlagegefährdende Risiken Prognosegefährdende Risiken sind Risiken, die zu einem schlechteren wirtschaftlichen Ergebnis und für die Anleger zu geringeren Gesamtauszahlungen als geplant führen können. Anlagegefährdende Risiken gefährden entweder das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage. Sie können einen teilweisen oder vollständigen Verlust des Beteiligungsbetrags der Anleger nach sich ziehen. Da sich eine sehr negative Entwicklung eines prognosegefährdenden Risikos beziehungsweise das gleichzeitige Eintreten mehrerer prognosegefährdender Risiken anlagegefährdend auswirken kann, wird in den nachfolgenden Ausführungen auf eine getrennte Darstellung verzichtet. Buss Global Containerfonds 13

17 17 Risiken in Bezug auf die Ausstellerin der Dollar-Anleihe 1 (BGMA) Die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft besteht im Wesentlichen im Erwerb von Teilschuldverschreibungen der von der BGMA emittierten Dollar-Anleihe 1. Dementsprechend besteht die einzige Einnahmequelle der Fondsgesellschaft aus Rückflüssen aus diesen Teilschuldverschreibungen, die von der BGMA zu erbringen sind. Als Mindestzahlungen schuldet die BGMA der Fondsgesellschaft gemäß den Anleihebedingungen eine laufende Rückzahlung in Höhe von 0,25 Prozent des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibung pro Rückzahlungsquartal und am Laufzeitende die Rückzahlung des restlichen Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibung, soweit dieser nicht bereits durch laufende Rückzahlungen zurückgezahlt wurde. Die Zahlung von laufenden Zinsen und Schlusszinsen sowie die Erstattung des von der Fondsgesellschaft gezahlten Aufgelds sind nur im Falle einer hinreichend positiven wirtschaftlichen Entwicklung des Containerportfolios geschuldet. Der Eintritt eines oder mehrerer der folgenden, branchen- und/ oder unternehmensspezifischen Risiken kann einzeln oder zusammen mit anderen Umständen die Geschäftstätigkeit der BGMA wesentlich beeinträchtigen und erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BGMA haben. Eine solche nachteilige Entwicklung kann zunächst dazu führen, dass die BGMA gemäß den geltenden Anleihebedingungen niedrigere Auszahlungen im Vergleich zur Prognose zu leisten hat. Entsprechend würde sich auch die Erfolgsrechnung aus Sicht des Anlegers erheblich verschlechtern. Eine sehr nachteilige Entwicklung kann aber auch dazu führen, dass die BGMA selbst die Mindestzahlungen aus der Dollar- Anleihe 1 nicht zu leisten imstande ist. Dies kann dazu führen, dass die Fondsgesellschaft keine Rückflüsse aus der Dollar-Anleihe 1 erhält, sondern lediglich den von der Buss Global Holdings verbürgten Betrag in Höhe des Nennbetrags der gezeichneten Teilschuldverschreibungen. Bei einem Ausfall der Buss Global Holdings als Bürgin können die Anleger im schlimmsten Fall ihr investiertes Kapital vollständig verlieren. Containerportfolio BGMA investiert selbst nicht in Container, sondern plant, von der Fondsgesellschaft erhaltenes Anleihekapital samt weiterer Eigenmittel als Eigenkapital in die BGA 1 einzubringen. Die BGA 1 soll diese Gelder mit Fremdkapital (Bankdarlehen) aufstocken und in Container und Beteiligungen an Container- Personengesellschaften investieren (= Containerportfolio). Die wirtschaftliche Entwicklung des Containerportfolios ist sowohl maßgeblich für die Höhe der von der BGMA gegenüber der Fondsgesellschaft gemäß den Anleihebedingungen geschuldeten Zahlungen als auch für die Versorgung der BGMA mit der notwendigen Liquidität, damit diese die geschuldeten Zahlungen an die Fondsgesellschaft bewirken kann. Eine von der Prognoserechnung negativ abweichende wirtschaftliche Entwicklung des Containerportfolios kann sich daher sowohl negativ auf die Höhe der von der BGMA an die Fondsgesellschaft zu leistenden laufenden Rück- und Zinszahlungen als auch die Schlusszinszahlung und die Aufgeld-Erstattung auswirken, wobei die BGMA auch bei einer negativen Entwicklung zur Rückzahlung der Nennbeträge der Dollar-Anleihe 1 verpflichtet bleibt. Die BGMA kann aber auch zur Leistung der geschuldeten Mindestrückzahlung außerstande sein, wenn sie durch eine negative Entwicklung des Containerportfolios nicht mit der hierfür erforderlichen Liquidität durch die BGA 1 versorgt wird. Eine negative wirtschaftliche Entwicklung des Containerportfolios kann bei Verwirklichung der folgenden Risiken eintreten: Investitionsrisiko Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die BGA 1 noch kein Containerportfolio erworben. Die BGA 1 investiert erst dann in Container, wenn ihr die entsprechenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen. Es besteht das Risiko, dass sich der geplante Aufbau des Containerportfolios gegenüber den getroffenen Annahmen verzögert, zum Beispiel wenn die Einwerbung des Kapitals für die Dollar-Anleihe 1 langsamer verläuft als geplant oder die BGA 1 aufgrund von ungünstigen Marktbedingungen nicht ausreichend Container erwerben kann, die ihren Investitionsrichtlinien entsprechen. Die wirtschaftliche Entwicklung des Containerportfolios hängt zudem von der Fähigkeit des Managements der BGA 1 und Buss Global Management ab, geeignete Containerinvestitionen zu identifizieren, durchzuführen und erfolgreich zu managen. Sollte sich der Aufbau des Containerportfolios verzögern, nur teilweise oder zu höheren Kosten als prognostiziert oder überhaupt nicht erfolgen, können die finanziellen Mittel nur langsamer, in geringerem Maße als geplant oder überhaupt nicht investiert werden. Mittelfehlverwendung Es besteht das Risiko, dass die BGMA und/oder die BGA 1 und/ oder die Container-Personengesellschaften die Mittel aus der Dollar-Anleihe 1 nicht entsprechend den Anleihebedingungen, insbesondere nicht gemäß den Investitionsrichtlinien verwenden.

18 18 Risiken Risiko geringerer Mieterträge Die Nettomieterträge aus dem Containerportfolio können je nach Marktlage und Auslastung der Container geringer ausfallen als erwartet. Mit zunehmendem Durchschnittsalter der Container steigt der Anteil der kurzfristig beschäftigten Container des Containerportfolios, wodurch das Risiko einer geringeren Auslastung und geringerer Nettomieterlöse steigt. Es besteht ferner die Möglichkeit, dass die Einsatzdauer von Containern kürzer ausfällt als erwartet und einzelne oder sämtliche Container aus dem Containerportfolio früher als geplant in den Zweit- beziehungsweise Gebrauchtcontainermarkt veräußert werden müssen. Die mit diesen Einheiten bis zur Veräußerung insgesamt erwirtschafteten Nettomieterträge können dadurch hinter den Erwartungen zurückbleiben. Ferner könnten Umsatzeinbußen entstehen, wenn eine Neuvermietung der Container nur verzögert, zu einer geringeren Miete oder überhaupt nicht gelingt. Weiterhin könnten zusätzliche Kosten für Repositionierung und Lagerung von Containern entstehen. Risiko Mieterbonität Bei nachhaltigen, deutlichen Verschlechterungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besteht das Risiko, dass einzelne oder alle Mieter der dem Containerportfolio zugeordneten Container in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und nicht in der Lage sind, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Der Ausfall eines oder mehrerer Mieter würde zu entsprechenden Liquiditäts- und Einnahmeeinbußen aus dem Containerportfolio führen. Marktrisiko und politische Risiken Das Ergebnis des Containerportfolios ist von den herrschenden Marktbedingungen abhängig. Veränderungen der globalen Handelsströme sowie negative Entwicklungen der Weltwirtschaft und der globalen Finanzmärkte können sich unmittelbar auf die Nachfrage nach Containern und die zu erzielenden Miet- und Verkaufserlöse auswirken. Ebenso können Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Embargos, Handelsstreitigkeiten, Piraterie oder andere Ereignisse dazu führen, dass Transportketten oder -wege unterbrochen werden und in der Folge die Nachfrage nach Containern sinkt. Auch veränderte Rohstoffpreise, Transportkosten, neue Technologien oder veränderte Strategien können die Nachfrage nach Containern negativ beeinflussen. Beschädigung, Zerstörung, Verlust von Containern Die Container, die dem Containerportfolio zugeordnet sind, können beschädigt, zerstört oder gestohlen werden oder zum Beispiel bei einem Unwetter, Naturkatastrophen oder einer Schiffshavarie verloren gehen. Die Mieter der Container sind verpflichtet, sich gegen diese Fälle in branchenüblichem Umfang zu versichern. Sollten sie gegen diese Verpflichtung verstoßen und sollten gleichzeitig die Ersatzversicherungen auf Seiten der Kooperationspartner bereits voll ausgenutzt oder aus anderen Gründen nicht wirksam sein, könnten die betreffenden Container entschädigungslos aus dem Containerportfolio herausfallen. Risiko fehlender Werthaltigkeit Die BGA 1 lässt im Vorfeld einer Investition keine Wert- oder Rechtsgutachten für Containerinvestitionen erstellen. Es besteht daher das Risiko, dass dem Containerportfolio Container zugeordnet werden, die über dem aktuellen Marktwert erworben werden oder Mängel aufweisen, Kaufverträge lückenhaft und/oder nicht rechtswirksam sind und/oder dem Containerportfolio zuzuordnende Container nicht in das Eigentum der BGA 1 übergehen, zum Beispiel weil der Veräußerer nicht zur Übertragung der Container auf die BGA 1 berechtigt war, so dass der mit ihnen verbundene Investitionsanteil ausfällt. Sofern die BGA 1 der Dollar-Anleihe 1 zuzuordnende Mittel in Beteiligungen an Container-Personengesellschaften investiert, besteht das Risiko, dass die Werthaltigkeit dieser Beteiligungen während der Laufzeit der Dollar-Anleihe 1 teilweise oder vollständig ausfällt. Kostenrisiko Die dem Containerportfolio zuzuordnenden Container werden zum Teil mit dem von der BGMA in die BGA 1 eingebrachten Eigenkapital erworben. Daneben nimmt die BGA 1 Fremdkapital für die Containerinvestitionen auf. Die mit der Aufnahme von Fremdkapital verbundenen Kosten können von den geplanten Kosten abweichen. Gleiches gilt für die sonstigen dem Containerportfolio zuzuordnenden Kosten. Diese Kosten können höher ausfallen als angenommen, so dass dem Containerportfolio geringere als die prognostizierten Gewinne und Liquiditätsüberschüsse zugeordnet werden können. Vertragserfüllungsrisiko Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner der BGA 1 ihren Verpflichtungen aus den jeweiligen Verträgen nicht oder nur teilweise nachkommen. Die Gründe hierfür können zum Beispiel in einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit (Bonität) oder Leistungsbereitschaft des Vertragspartners liegen. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass Vertragspartner der BGA 1 vertragliche Regelungen anders auslegen als die BGA 1 Buss Global Containerfonds 13

19 19 und die BGA 1 berechtigte Ansprüche gegenüber ihren Vertragspartnern erst über ein langwieriges und kostenintensives gerichtliches Verfahren durchsetzen kann. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden. Möglich ist auch, dass Ansprüche trotz einer positiven rechtskräftigen Gerichtsentscheidung nicht oder nicht in voller Höhe durchgesetzt werden können. Dies könnte zu einem Ausfall erwarteter Einnahmen führen. Die Verträge können auch eine beschränkte Haftung des Vertragspartners im Schadensfall enthalten. Ein darüber hinaus gehender entstandener Schaden könnte in diesen Fällen von der BGA 1 gegebenenfalls nicht geltend gemacht werden. Es besteht ferner das Risiko, dass Vertragspartner bestehende Verträge kündigen. In diesen Fällen müssten neue Verträge ausgehandelt werden. Es besteht das Risiko, dass diese nur zu schlechteren Konditionen abgeschlossen werden können. Möglicherweise können auch keine neuen Verträge abgeschlossen werden. In diesem Fall käme es bei der BGA 1 zu einem Einnahmeausfall, der sich negativ auf die prognostizierten Einnahmen auswirken würde. Bewertungsrisiko Die Höhe der von der BGMA an die Fondsgesellschaft zu zahlenden Schlusszinsen und die Rückzahlung des Aufgelds sind abhängig vom sogenannten kumulierten Portfolio-Ergebnis. Zur Berechnung des kumulierten Portfolio-Ergebnisses werden gemäß den Bestimmungen der Anleihebedingungen unter anderem zwei unabhängige Bewertungsgutachten zur Bewertung des Verkehrswerts der dem Containerportfolio zuzuordnenden Container eingeholt. Der Mittelwert der in den beiden Gutachten ermittelten Verkehrswerte fließt unmittelbar in die Berechnung des kumulierten Portfolio-Ergebnisses ein. Der in einem oder beiden Gutachten ermittelte Verkehrswert der dem Containerportfolio zuzuordnenden Container kann von dem wahren Verkehrswert der Container nach oben abweichen. Dies könnte dazu führen, dass die BGMA die geschuldeten Schlusszinsen und Aufgeld-Erstattungen nicht oder nur teilweise erfüllen kann, weil den hohen Ansprüchen der Fondsgesellschaft nur ein Containerportfolio von geringerem Wert gegenübersteht. Container-Personengesellschaften Die BGA 1 kann das ihr von der BGMA zur Verfügung gestellte Eigenkapital sowie das in diesem Zusammenhang aufgenommene Fremdkapital unmittelbar in Container oder in Beteiligungen an Container-Personengesellschaften investieren. Investiert die BGA 1 das gesamte oder einen Teil der Mittel in Container- Personengesellschaften, steht ihr kein direktes Eigentum an den Containern, sondern lediglich die Beteiligung an der Container- Personengesellschaft zu. Nimmt die Container-Personengesellschaft selbst eine Fremdfinanzierung zur Finanzierung ihrer Container auf, sind Ansprüche der BGA 1 gegenüber der jeweiligen Container-Personengesellschaft nachrangig gegenüber denjenigen der Fremdkapitalgeber und sonstigen Gläubiger der Container-Personengesellschaft. Die Ansprüche der BGA 1 können ferner gegebenenfalls nur gleichrangig mit denjenigen der übrigen Gesellschafter der Container-Personengesellschaft befriedigt werden. Es ist auch möglich, dass sich Fremdkapitalgeber die Erträge aus den von der jeweiligen Container-Personengesellschaft erworbenen Containern abtreten lassen, um Darlehen abzusichern. Schließlich kann wegen der Beteiligung Dritter an der Container-Personengesellschaft nicht ausgeschlossen werden, dass dort Entscheidungen getroffen werden, die den Interessen der Fondsgesellschaft zuwiderlaufen, etwa dass bestehende Liquiditätsüberschüsse nicht an die BGA 1 ausgekehrt werden oder Managemententscheidungen getroffen werden, die nicht im Einklang mit den Investitionsrichtlinien stehen. Dies kann dazu führen, dass die BGA 1 geringere oder gar keine Rückflüsse aus der Beteiligung an der jeweiligen Container-Personengesellschaft erzielt. Liquiditätsrisiko Es ist nicht geplant, dass die BGMA neben ihrer Beteiligung an der BGA 1 weitere Vermögensgegenstände halten oder verwalten wird. Die Entnahmen aus der BGA 1 stellen somit auch die einzige Einnahmequelle der BGMA dar, aus denen sie die Auszahlungen auf die Dollar-Anleihe 1 finanziert. Gerät die BGA 1 in wirtschaftliche beziehungsweise finanzielle Schwierigkeiten, ist deshalb das Risiko groß, dass die BGMA die Verpflichtungen aus der Dollar-Anleihe 1 gegenüber der Fondsgesellschaft nicht erfüllen kann. Gesetzliche Änderungen oder vertragliche Abreden (etwa mit Banken) können die Entnahmen freier Liquidität aus der BGA 1 durch die BGMA in Frage stellen oder verbieten. In diesem Fall hat die BGMA gegebenenfalls nicht die notwendige Liquidität zur Verfügung, um die Auszahlungen auf die Dollar-Anleihe 1 zu bedienen. Für die Bemessung der Schlusszinszahlung und einer etwaigen Aufgeld-Erstattung wird unter anderem auf die gutachterliche Ermittlung des Verkehrswerts des Containerportfolios abgestellt. Es ist nicht geplant oder gewährleistet, dass die BGA 1 das Containerportfolio zu diesem Wert veräußert und der

20 20 Risiken BGMA den von dieser an die Fondsgesellschaft zu zahlenden Betrag zur Verfügung stellt. Wenn der BGMA dementsprechend keine Liquidität von der BGA 1 zufließt und sie nicht über ausreichend eigene Liquidität verfügt, muss sie die Zahlungen an die Fondsgesellschaft gegebenenfalls anderweitig finanzieren. Eine entsprechende Finanzierung kann zum Beispiel durch Aufnahme von neuem Fremdkapital erfolgen. Dies kann sowohl im Form von Darlehen oder durch die Begebung einer neuen Anleihe aufgenommen werden. Sollte es der BGMA nicht gelingen, entsprechendes Fremdkapital aufzunehmen oder würde ein Verkauf des Containerportfolios nicht zu einem entsprechend hohen Liquiditätszufluss bei der BGMA führen, bestünde die Gefahr, dass die BGMA ihren Verpflichtungen aus der Dollar-Anleihe 1 nicht nachkommen kann. Gläubigerrisiko/Haftungspool Die BGA 1 ist in ihrer Geschäftstätigkeit nicht beschränkt und wird voraussichtlich nicht lediglich das Containerportfolio aufbauen, sondern auch weitere Geschäftstätigkeit entwickeln und in diesem Zusammenhang Schulden aufnehmen. So ist geplant, dass die BGMA Gelder von weiteren Fondsgesellschaften aufnimmt und in die BGA 1 investiert, so dass die BGA 1 eine entsprechend größere Containerflotte aufbaut. Anschaffungskosten für das Containerportfolio durch zusätzliche Aufnahme von Fremdkapital (insbesondere Bankdarlehen) finanziert. In diesem Zusammenhang ergeben sich unter mehreren Gesichtspunkten Risiken. Es ist nicht auszuschließen, dass die BGA 1 nicht im geplanten Umfang oder zu den geplanten Konditionen Fremdmittel aufnehmen kann. In diesem Fall können nur weniger Container angeschafft werden und die Ergebnisse der BGA 1 können wirtschaftlich schlechter ausfallen als geplant. Darlehensgebende Banken fordern regelmäßig, dass zukünftige Einnahmen aus der Vermietung der angeschafften Container und Versicherungsleistungen zur Sicherheit abgetreten und das Darlehen zusätzlich dadurch besichert wird, dass das rechtliche Eigentum an den jeweils finanzierten Containern an die finanzierende Bank zur Sicherheit verpfändet oder übertragen wird (wobei das wirtschaftliche Eigentum an den Containern bei der BGA 1 verbleibt). Die darlehensgebenden Banken haben demnach bei finanziellen Schwierigkeiten oder in der Insolvenz der BGA 1 ein vorrangiges Zugriffsrecht auf das Vermögen der BGA 1. Demgegenüber kann die BGMA nur nachrangig nach allen Gläubigern auf das Vermögen zugreifen. Das Containerportfolio bildet damit nur einen Teil der gesamten Vermögensgegenstände und Schulden der BGA 1. Es ist dabei dem Zugriff sämtlicher Gläubiger der BGA 1 ausgesetzt und nicht lediglich dem Zugriff der Gläubiger solcher Schulden, mit denen das Containerportfolio finanziert wurde. Verläuft die wirtschaftliche Entwicklung des Containerportfolios positiv, die übrige Geschäftstätigkeit der BGMA aber negativ, besteht das Risiko, dass die BGA 1 zahlungsunfähig wird oder außerstande ist, Mittel zur Bedienung der Dollar-Anleihe 1 an die BGMA abzuführen. Auch die Beteiligung der BGMA an der BGA 1 ist gegebenenfalls dem Zugriff von Gläubigern von Raffles Lease oder von der BGMA ausgesetzt. Nimmt die BGMA weitere Schulden auf (etwa im Fall der Emission weiterer Anleihen), ist nicht ausgeschlossen, dass die Gläubiger in die Beteiligung der BGMA an der BGA 1 vollstrecken und damit die BGMA außerstande ist, weitere Auszahlungen auf die Dollar-Anleihe 1 vorzunehmen. Fremdfinanzierungsrisiko Die BGA 1 soll nicht lediglich die von der BGMA aus der Dollar- Anleihe 1 und Eigenmitteln finanzierten Einlagen für den Erwerb des Containerportfolios verwenden. Vielmehr entspricht es der Planung, dass die BGA 1 den überwiegenden Teil der Die finanzierenden Banken können zudem nach den üblichen Bedingungen der Darlehensverträge zusätzliche Sicherheiten verlangen, wenn sich beispielsweise die Werte bestehender Sicherheiten verschlechtern. Können zusätzliche Sicherheiten nicht gestellt oder sollten Darlehen von der BGA 1 nicht vertragsgemäß bedient werden, sind die finanzierenden Banken berechtigt, die Darlehen zu kündigen und die Rückzahlung der ausstehenden Beträge von der BGA 1 zu verlangen. Sollte es der BGA 1 nicht gelingen, geeignete neue (Anschluss-)Finanzierungen abzuschließen, können die betreffenden Banken auch in diesem Fall die bestellten Sicherheiten verwerten. Das Verwertungsrisiko ist nicht darauf beschränkt, dass die betreffenden Darlehen für die Finanzierung von Containern verwendet wurden, die dem Containerportfolio zugeordnet sind, sondern bestehen auch bei Darlehen, die von der BGA 1 teilweise oder vollständig für andere Zwecke verwendet wurden. Dadurch kann nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung des Containerportfolios, sondern auch die Zahlungsfähigkeit der BGA 1 insgesamt bedroht sein. Auch bereits eine lediglich drohende Verwertung kann zu Verlusten führen, wenn die BGA 1 zur Bedienung fälliger Darlehen gegebenenfalls das Containerportfolio oder Teile davon vorzei- Buss Global Containerfonds 13

21 21 tig und in einem ungünstigen Marktumfeld veräußern müsste. Dies kann auch passieren, wenn eine oder mehrere finanzierende Banken in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten oder aufsichtsrechtliche Anordnungen beachten müssen und bestehende Darlehen nicht verlängern können beziehungsweise vorzeitig beenden müssen. Ungünstige Verwertungserlöse wirken sich negativ auf die gemäß den Anleihebedingungen von der BGMA geschuldeten Auszahlungen aus und können auch die Zahlungsunfähigkeit der BGA 1 und der BGMA begründen. Bürgschaft Die Buss Global Holdings hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Bürgschaft abgegeben. Danach kann die Fondsgesellschaft die Buss Global Holdings aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen, wenn die BGMA binnen drei Monaten nach einem fälligen Zahlungstermin ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Rückzahlung des Nennbetrags der von der Fondsgesellschaft insgesamt gezeichneten Teilschuldverschreibungen der Dollar- Anleihe 1 nicht nachgekommen ist. Es besteht das Risiko, dass die Buss Global Holdings ihren Verpflichtungen aus dieser Bürgschaft im Bedarfsfall nicht oder nur zum Teil nachkommt beziehungsweise nachkommen kann. Dies kann dazu führen, dass die Fondsgesellschaft die Nennbeträge am Ende der Laufzeit der Dollar-Anleihe 1 nicht vollständig oder überhaupt nicht erhält. Die Anleger der Fondsgesellschaft könnten in diesem Fall die geleistete Einlage teilweise oder vollständig verlieren. Die Buss Global Holdings hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung eine vergleichbare Bürgschaft auch gegenüber einer anderen Gesellschaft abgegeben. Die Begebung weiterer Bürgschaften durch die Buss Global Holdings ist zukünftig möglich. Schlüsselpersonenrisiko/Gesellschafterwechsel Die Entwicklung des Containerportfolios ist von den Fähigkeiten, den Erfahrungen und der Expertise des Managements beziehungsweise der zuständigen Mitarbeiter der beteiligten Gesellschaften und Vertragspartner insbesondere der Buss Global Management, der Raffles Lease und den Containerleasinggesellschaften abhängig. Es ist nicht gewährleistet, dass Entscheidungsträger, die in der Vergangenheit wirtschaftlich erfolgreiche Managemententscheidungen getroffen haben, diese auch zukünftig treffen werden. Es können auch wesentliche Mitarbeiter beziehungsweise Manager aus dem jeweiligen Unternehmen ausscheiden, die nicht adäquat ersetzt werden können. Verpfändet Raffles Lease ihre Anteile an der BGMA an Dritte (etwa einen Fremdkapitalgeber), könnten diese im Falle eines Zahlungsausfalls der Raffles Lease deren Beteiligung an der BGMA pfänden. Dies würde dazu führen, dass der Gläubiger der Raffles Lease Inhaber der Anteile an der BGMA und mittelbar auch der BGA 1 wird; die gesellschaftsrechtliche Verbindung zu Buss Capital Singapur wäre dann nicht mehr vorhanden. Risiken in Bezug auf die Dollar-Anleihe 1 Ergebnisberechnungen Mit Ausnahme der in den Anleihebedingungen geregelten (Mindest-)Rückzahlungen des Nominalbetrags sind Zahlungsverpflichtungen der BGMA aus der Dollar-Anleihe 1 von der wirtschaftlichen Entwicklung des der Dollar-Anleihe 1 zugeordneten Containerportfolios abhängig. Dabei sind nach den Anleihebedingungen verschiedene Zuordnungen und Berechnungen vorzunehmen, so dass sich das Risiko von Fehlern ergibt, die sich nachteilig auf die Auszahlungen auswirken können. Zuordnungen zum Containerportfolio Dem Containerportfolio werden zunächst diejenigen Container und Beteiligungen an Container-Personengesellschaften zugeordnet, für deren Anschaffung die BGA 1 (a) die von der BGMA als Eigenkapital weitergeleiteten Mittel aus der Dollar- Anleihe 1, (b) in diesem Zusammenhang von der BGMA gezahlte weitere Eigenmittel und (c) in diesem Zusammenhang aufgenommener Darlehensmittel verwendet. Ferner erfolgt eine Zuordnung, wenn die BGA 1 für die Anschaffungen Erträge aus dem Containerportfolio verwendet. Erfolgt die Anschaffung einer Containerflotte unter weiterem Einsatz anderer Mittel (zum Beispiel mit Mittel aus anderen Anleihen), so hat die BGMA eine repräsentative Auswahl der erworbenen Container dem Containerportfolio zuzuordnen. In sämtlichen Fällen besteht das Risiko, dass zu wenig oder nicht repräsentative Container dem Containerportfolio zugeordnet werden. Dies kann zu unberechtigten Kürzungen der Auszahlungen aus der Dollar-Anleihe 1 an die Fondsgesellschaft führen. Dem Containerportfolio werden auch die hierauf entfallenden Aufwendungen und Verluste zugeordnet. Kommt es hier zu einer falschen Zuordnung, kann dies negative Auswirkungen auf die für die Auszahlungen relevante Entwicklung des Containerportfolios haben und damit zu unberechtigt niedrigen Auszahlungen führen. Ergebnisberechnungen in Bezug auf das Containerportfolio Nach den Anleihebedingungen erfolgt die Bemessung der laufenden Rückzahlungen anhand einer dort näher geregelten Ermittlung der Liquiditätsüberschüsse, die im jeweiligen Rückzahlungsquartal mit dem Containerportfolio erzielt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass bei dieser Berechnung Fehler un-

22 22 Risiken terlaufen, die sich nachteilig auf die laufenden Rückzahlungen an die Fondsgesellschaft auswirken. Nach den Anleihebedingungen erfolgt die Bemessung der laufenden Verzinsung anhand einer dort näher geregelten, an den Grundsätzen internationaler Rechnungslegungsvorschriften (International Accounting Standards/IAS bzw. International Financial Reporting Standards/IFRS) orientierten Erfolgsrechnung der Gewinne, die im jeweiligen Zinsquartal mit dem Containerportfolio erzielt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass bei dieser Berechnung Fehler unterlaufen und die tatsächliche Verzinsung unter der eigentlich geschuldeten Verzinsung zurückbleibt. Die Prognose geht allerdings nicht davon aus, dass laufende Zinsen geschuldet werden. Am Ende der Laufzeit der Dollar-Anleihe 1 werden zwei unabhängige Gutachter den Verkehrswert des Containerportfolios bewerten. Der Mittelwert der in diesen beiden Gutachten ermittelten Verkehrswerte wird für die Ermittlung der abschließenden Zinszahlungen für die Dollar-Anleihe 1 herangezogen. Es besteht hierbei das Risiko, dass die Gutachter den Verkehrswert der Container falsch ermitteln. Wird der Verkehrswert zu hoch ermittelt, kann es geschehen, dass die BGMA den geschuldeten Schlusszins und/oder die Aufgeld-Rückzahlung nicht bezahlen kann. Wird der Verkehrswert zu niedrig ermittelt, bleibt die Schlusszinszahlung und/oder eine Aufgeld-Rückzahlung hinter den berechtigten Erwartungen und gegebenenfalls den Planungen zurück. Ausfallrisiko, keine Beteiligung, keine Sicherheit Die Fondsgesellschaft wird planungsgemäß kein Eigentum an Containern, sondern ausschließlich Teilschuldverschreibungen der Dollar-Anleihe 1 erwerben. Ausschließlich die BGA 1 oder Container-Personengesellschaften halten die Container, die dem Containerportfolio zugeordnet sind. Die Fondsgesellschaft erwirbt mit der Dollar-Anleihe 1 ausschließlich die in den Anleihebedingungen geregelten Rechte gegen die BGMA. Hierzu gehören schuldrechtliche Rückzahlungs-, Zins- und Informationsrechte sowie Kündigungsrechte, die nur aus wichtigem Grund bestehen. Beteiligungsrechte eines Gesellschafters oder sonstige Mitwirkungsrechte der Fondsgesellschaft oder einzelner Anleger an der BGMA beziehungsweise an der BGA 1 gewährt die Dollar-Anleihe 1 nicht. Ferner besteht kein Anspruch auf Information über die Geschäftsaktivitäten oder den Geschäftsverlauf der BGMA oder der BGA 1, wie ihn typischerweise Gesellschafter haben. Bei Ansprüchen aus der Dollar-Anleihe 1 kann sich die Fondsgesellschaft ausschließlich an die BGMA als Schuldnerin der Dollar-Anleihe 1 wenden. Ein Durchgriffsrecht auf das Vermögen der BGA 1 besteht nicht. Die Ansprüche der Fondsgesellschaft aus der Dollar-Anleihe 1 sind nicht durch weitergehende Rechte an dem Vermögen der BGMA besichert und sind den anderen nicht gesicherten Gläubigern (lediglich) gleichgestellt. Die BGMA unterliegt keiner Finanzaufsicht und keinen Mindestanforderungen an die Kapitalausstattung. Ansprüche der Fondsgesellschaft gegen die BGMA sind nicht durch einen Sicherungsfonds gesichert, wie dies zum Beispiel bei Spareinlagen der Fall ist. Bei Ausfall der BGMA und gleichzeitigem Ausfall der Bürgin kann dies den Verlust eines Teils oder der gesamten Einlage der Anleger zur Folge haben, auch wenn sich das Containerportfolio plangemäß entwickelt. Vertragserfüllungsrisiko Es besteht das Risiko, dass die BGMA ihren vertraglichen Verpflichtungen aus der Dollar-Anleihe 1 nicht oder nur teilweise nachkommt und beispielsweise Regelungen der Anleihebedingungen unterläuft oder ihrer Verpflichtung nicht nachkommt, dafür Sorge zu tragen, dass die BGA 1 gemäß den Investitionsrichtlinien investiert. Kündigung der Dollar-Anleihe 1 Weder die BGMA noch die Inhaber der Teilschuldverschreibungen der Dollar-Anleihe 1 können diese ordentlich kündigen. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft oder die BGMA einzelne oder alle Teilschuldverschreibungen aus wichtigem Grund vorzeitig kündigt. Dann ist nicht gewährleistet, dass die BGMA den noch ausstehenden Nennwert inklusive aufgelaufener Zinsansprüche zurückzahlen kann. Selbst wenn sie dazu in der Lage wäre, würde hierdurch die Entwicklung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft negativ beeinflusst werden. Die Auszahlungen an die Anleger würden dadurch geringer ausfallen als prognostiziert. Vorlagerisiko Die Teilschuldverschreibungen der Dollar-Anleihe 1 sind in Einzelurkunden ohne Zinsscheine verbrieft. Sämtliche von der BGMA zu leistenden Zahlungen erfolgen gegen Vorlage dieser Einzelurkunden beziehungsweise gegen Vorlage einer von einem Verwahrer (Bank) ausgestellten Depotbescheinigung. Es besteht das Risiko, dass Einzelurkunden verloren gehen oder der Verwahrer die erforderliche Depotbescheinigung nicht oder Buss Global Containerfonds 13

23 23 erst verspätet ausstellt. In diesen Fällen könnten sich Zahlungen verzögern oder gänzlich unterbleiben. Dies könnte zu verspäteten und/oder geringeren Auszahlungen an die Anleger der Fondsgesellschaft führen. Handelbarkeit der Dollar-Anleihe 1 Die Dollar-Anleihe 1 ist nur begrenzt handelbar. Eine Börsennotierung ist nicht geplant. Teilschuldverschreibungen können grundsätzlich an Dritte veräußert werden, dies jedoch nur im freien Handel. Bei einer etwaigen Veräußerung, beispielweise im Fall von Liquiditätsproblemen der Fondsgesellschaft, können Verluste für die Fondsgesellschaft und damit für die Anleger entstehen. Rechtsverfolgungsrisiken Wichtige Vertragspartner der Fondsgesellschaft haben ihren Sitz außerhalb Deutschlands insbesondere die Buss Global Holdings (Singapur) und die BGMA (Bermuda). Weiterhin können von der Fondsgesellschaft geschlossene Verträge anderen als der deutschen Rechtsordnung unterliegen. Die Gemengelage unterschiedlicher Rechtskreise kann im Fall von Rechtsstreitigkeiten zu erhöhten Kosten der Rechtsverfolgung führen. Ferner besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft trotz eines vollstreckbaren Titels ihre Ansprüche nicht vollstrecken kann, weil mit Bermuda oder Singapur kein Vollstreckungsabkommen besteht. Risiken in Bezug auf die Fondsgesellschaft und die Beteiligung im Allgemeinen Prognoserisiko/Liquiditätsrisiko Soweit in der Mittelverwendungsprognose und in der Ergebnisund Liquiditätsprognose aufgeführte Kosten nicht vertraglich vereinbart sind, besteht das Risiko höherer Ausgaben und/oder geringerer Einnahmen als prognostiziert. Kosten, die in Euro valutieren und für die Prognoserechnungen in US-Dollar umgerechnet wurden, können bei einem im Vergleich zum US-Dollar stärkeren Euro zudem höher ausfallen als prognostiziert. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass vertraglich fixierte Kosten höher ausfallen als ursprünglich vereinbart. Die Zeitpunkte der Zahlungsflüsse können zudem von den getroffenen Annahmen abweichen. Diese Risiken können das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft und die geplanten Auszahlungen an die Anleger reduzieren. Geringere und/oder verspätete Einnahmen sowie höhere und/oder vorzeitige Ausgaben können zudem zu Liquiditätsengpässen und im ungünstigsten Fall zur Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft führen. Dies kann für den Anleger den teilweisen oder vollständigen Verlust seiner geleisteten Einlage zur Folge haben. Währungsrisiko Die von den Anlegern einzuzahlenden gezeichneten Einlagen sowie die Auszahlungen der Fondsgesellschaft an die Anleger erfolgen in US-Dollar. Sollten Anleger zur Erbringung ihrer Einlage Euro in US-Dollar umtauschen, erfolgt dies zum jeweiligen tagesaktuellen Wechselkurs. Für Anleger, die ihre Beteiligung in Euro bewerten und/oder auszahlen lassen, können sich durch Schwankungen des US-Dollar-Wechselkurses zum Euro Bewertungsverluste oder geringere Mittelrückflüsse in Euro ergeben. Formale Kontrolle der Mittelverwendung Die Fondsgesellschaft hat mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Vertrag über die formale Kontrolle der Mittelverwendung des Emissionskapitals geschlossen. Die Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beschränkt sich dabei darauf, ob bestimmte Voraussetzungen formal vorliegen. Der Mittelverwendungskontrolleur kontrolliert nicht das wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Konzept des Beteiligungsangebots, die Bonität beteiligter Personen, Unternehmen oder Vertragspartner oder die Werthaltigkeit von Garantien (insbesondere der als Freigabevoraussetzung notwendigen Platzierungsgarantien, der Rechtswirksamkeit vorgelegter Verträge und Vereinbarungen, der von Dritten gegenüber der Fondsgesellschaft erbrachten Leistungen oder der Werthaltigkeit oder Ertragsfähigkeit der Investitionen). Die formale Kontrolle der Mittelverwendung ist auf die Fondsgesellschaft beschränkt und erfolgt somit nur auf dieser Ebene. Es verbleibt das Risiko, dass die von der Fondsgesellschaft investierten Mittel ganz oder teilweise nicht bestimmungsgemäß verwendet werden. Dies kann die Insolvenz der Fondsgesellschaft und den Totalverlust der Beteiligung nach sich ziehen. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft werden durch diesen Vertrag für den Anleger nicht begrenzt. Platzierungsrisiko Buss Capital hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Platzierungsgarantie abgegeben. Ein Ausfall der Platzierungsgarantin kann dazu führen, dass das erforderliche Eigenkapital der Fondsgesellschaft nicht vollständig, erst später oder überhaupt nicht aufgebracht wird. Dies kann die Realisierung oder das wirtschaftliche Ergebnis des Beteiligungskonzepts gefährden und möglicherweise zur Rückabwicklung der Fondsgesellschaft und damit zu verminderten oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen. Rückabwicklung Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft rückabgewickelt wird (beispielsweise wegen des Ausfalls des Platzierungs-

24 24 Risiken garanten). Für die Anleger besteht das Risiko, dass sie ihre eingezahlte Einlage nicht oder nicht vollständig zurückerhalten. Für eine Rückabwicklung sind keine besonderen Regelungen vorgesehen. Es besteht keine Garantie oder Verpflichtung, nach der Anleger im Falle einer Rückabwicklung Anspruch auf die Rückzahlung der eingezahlten Beträge haben. Zinseinnahmerisiko Die Fondsgesellschaft wird prognosegemäß eine Liquiditätsreserve aufbauen und laufend Liquidität vorhalten. Es besteht das Risiko, dass die Liquiditätsreserve geringer verzinst wird als angenommen oder dass sie im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Bank oder Einschränkung der Finanzmärkte nicht oder nur zum Teil zur Verfügung steht. Sowohl negativ von der Prognose abweichende Liquiditätsrenditen als auch der vollständige Verlust der Liquiditätsreserve können sich negativ auf das Ergebnis der Fondsgesellschaft auswirken und in Folge zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen. Steuerliche Risiken Allgemeine steuerliche Risiken Das vorliegende steuerliche Konzept basiert auf der geltenden Rechtslage in Deutschland und Bermuda, gegenwärtig bekannten, einschlägigen Gerichtsurteilen sowie der Praxis der Finanzverwaltung. Eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen, eine veränderte Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis können Auswirkungen auf die prognostizierten Kapitalrückflüsse nach Steuern für den Anleger haben und zu einer steuerlichen Mehrbelastung für den Anleger führen. Da dem vorliegenden Beteiligungsangebot keine verbindliche Auskunft einer Finanzbehörde zugrunde liegt, wird über die endgültige Höhe der in Deutschland steuerpflichtigen Ergebnisse erst nach einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) im Rahmen des Veranlagungsverfahrens abschließend entschieden. Dies kann zu einer höheren steuerlichen Belastung des Anlegers führen und ist gegebenenfalls mit zusätzlichen Kosten der Rechtsverfolgung verbunden. Quellensteuer Nach gegenwärtiger Rechtslage werden auf die Auszahlungen der Zinsen der BGMA in Bermuda keine Quellensteuern erhoben. Sollte Bermuda eine Quellensteuer einführen, die nicht oder nicht vollständig auf die deutsche Einkommensteuer der Anleger angerechnet werden kann, besteht das Risiko, dass Anleger ihre Steuern zu anderen Zeitpunkten entrichten müssen oder sich ihre Gesamtsteuerbelastung erhöht. Verluste Sollten die laufenden Zinszahlungen und die abschließende Zinszahlung nicht die Höhe des auf den Nennbetrag der einzelnen Teilschuldverschreibungen der Dollar-Anleihe 1 erhobenen Aufgelds erreichen oder nur ein Teil des Nennbetrags zurückgezahlt werden können, so entstehen Verluste für die Anleger, die sie nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten und auch nicht mit vorher entstandenen Einkünften aus Kapitalvermögen ausgleichen können. Insoweit besteht das Risiko, dass die Anleger diese Verluste gegebenenfalls gar nicht nutzen können. Atypisch stille Gesellschaft Sollte die Finanzverwaltung entgegen der Auffassung der Anbieterin die Dollar-Anleihe 1 als mitunternehmerische (atypisch) stille Gesellschaft zwischen der Fondsgesellschaft und der BGMA ansehen, würden die Einkünfte der Fondsgesellschaft nicht dem ermäßigten Steuersatz für Kapitaleinkünfte, sondern der regulären tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Diesbezüglich besteht das Risiko, dass die Steuerzahlungen des Anlegers höher festgesetzt werden als erwartet. Gewinne aus Wechselkursänderungen Obwohl die Dollar-Anleihe 1 in US-Dollar valutiert, werden die steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen für die Anleger in Euro berechnet. Wechselkursänderungen können daher die Summe der Steuerzahlungen durch die Anleger erhöhen. In bestimmten Konstellationen kann dadurch in Euro umgerechnet ein steuerpflichtiges Einkommen zugewiesen werden, obwohl in US-Dollar kein Gewinn entsteht. Darüber hinaus können Wechselkursänderungen zwischen der Anschaffung von US-Dollar und der Investition in die Anleihe einerseits und zwischen der Tilgung der Dollar-Anleihe 1 und einer Veräußerung der US-Dollar andererseits für die Anleger steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte auslösen. Rechtsänderungsrisiko Der Konzeption des Beteiligungsangebots liegen die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltende Gesetzeslage, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zugrunde. Änderungen in der Anwendung bestehender Gesetze durch die Behörden und/ oder Gerichte sowie künftige Gesetzesänderungen können für die Fondsgesellschaft und die Anleger negative Folgen haben und zum Verlust der Einlagen führen. Insbesondere gibt es keine Gewähr dafür, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen sowie die Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zukünftig in unveränderter Form bestehen bleiben. Buss Global Containerfonds 13

25 25 Widerruf von Beteiligungen Anleger könnten ihre Beitrittserklärung aufgrund eines gesetzlichen Widerrufsrechts widerrufen, nachdem die Treuhänderin für sie der Fondsgesellschaft beigetreten ist. Es besteht das Risiko, dass Gerichte feststellen, dass die Widerrufsbelehrung und/oder die Verbraucherinformationen nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang den gesetzlichen Anforderungen genügt und/oder nicht wirksam erfolgt ist und folglich das gesetzliche Widerrufsrecht der betreffenden Anleger auch nach sehr langer Zeit noch nicht erloschen ist. Es ist daher möglich, dass einzelne oder mehrere Anleger zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach Abschluss der Platzierung des Emissionskapitals) ihre Beteiligung wirksam widerrufen. In diesem Falle wäre die Fondsgesellschaft verpflichtet, dem widerrufenden Anleger die geleisteten Zahlungen zum Teil oder vollständig zu erstatten. Spätere Widerrufe können daher die Liquidität der Fondsgesellschaft belasten. Es besteht das Risiko, dass in solch einem Fall die Auszahlungen reduziert oder ausgesetzt werden müssen. Auch eine Insolvenz der Fondsgesellschaft kann eintreten. Für die in der Fondsgesellschaft verbleibenden Anleger kann dies letztlich den Totalverlust der Beteiligung bedeuten. Risiken im Zusammenhang mit Fernabsatz Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Beteiligung in Einzelfällen im Fernabsatz ( 312 b ff. BGB) vertrieben wird und damit Fernabsatzgeschäfte vorliegen. Es gibt bislang keine eindeutige Rechtsprechung zur Anwendbarkeit und Umsetzung der Vorschriften über den Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen auf den Vertrieb von Beteiligungen an geschlossenen Fonds. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass wegen einer Verletzung der Vorschriften über den Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft geltend gemacht werden. In diesem Fall besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft keine Auszahlungen an die Anleger vornehmen kann, sondern stattdessen geltend gemachte Ansprüche bedienen muss. Sofern die bei der Fondsgesellschaft vorhandene Liquidität zur Tilgung der geltend gemachten Ansprüche nicht ausreicht, besteht gegebenenfalls die Notwendigkeit, Fremdkapital aufzunehmen. Die damit zusammenhängenden Kosten sowie die Tilgung des aufgenommenen Fremdkapitals können sich ebenfalls negativ auf die Auszahlungsfähigkeit der Fondsgesellschaft auswirken. Eine verminderte Auszahlungsfähigkeit der Fondsgesellschaft kann sich negativ auf die vom Anleger erzielbaren Gesamtauszahlungen auswirken. Fehlende Regulierung Das vorliegende Beteiligungsangebot unterliegt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung in Deutschland keiner Regulierung. Es besteht keine besondere öffentliche Aufsicht oder Kontrolle zum Schutz der Anleger, wie dies beispielsweise für Investmentvermögen der Fall ist. Daher besteht das Risiko, dass die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft Maßnahmen ergreift oder Handlungen vornimmt, die bei einem regulierten und einer Aufsicht unterstehendem Vermögen nicht möglich wären. Dies kann dazu führen, dass das Vermögen der Fondsgesellschaft einem höheren Risiko ausgesetzt ist als regulierte Vermögen. Der Eintritt dieser Risiken kann zur Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft führen. Ein Totalverlust der vom Anleger gezahlten Einlage wäre die Folge. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Aufsichtsbehörden von einer Regulierungspflicht der Fondsgesellschaft ausgehen oder dass während der Fondslaufzeit eine solche eingeführt wird. Derzeit wird auf Europäischer und nationaler Ebene an verschiedenen Regularien gearbeitet. Die Richtlinie zur Aufsicht alternativer Investmentfonds-Manager ( AIFM ) der Europäischen Kommission sieht beispielsweise neue Zulassungs- und Aufsichtsanforderungen für Fondsmanager vor; die Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Recht steht noch aus. Darüber hinaus werden auf nationaler Ebene insbesondere die Zulassungsanforderungen für geschlossene Fonds und deren Vertrieb über die bisher bestehenden Anforderungen hinausgehen. Die Auswirkungen der AIFM-Richtlinie auf geschlossene Fonds sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht konkret absehbar. Es ist damit zu rechnen, dass besondere Anforderungen an die Tätigkeit der Fondsgesellschaft gestellt werden (wie zum Beispiel erhöhte Anforderungen an die Liquidität und Risikostreuung sowie die Pflicht zur Erstellung eines geprüften Jahresabschlusses), was mit höheren Kosten für die Fondsgesellschaft verbunden wäre. Es ist möglich, dass die Tätigkeit der Fondsgesellschaft eingeschränkt oder vollständig untersagt wird. Dies kann zur vorzeitigen Liquidation und zur Auflösung der Fondsgesellschaft führen und hätte erhebliche negative Abweichungen von den prognostizierten Rückflüssen zur Folge und würde das erzielbare Ergebnis der Anleger negativ beeinflussen. Es könnte auch zum vollständigen Verlust der Einlage des Anlegers kommen. Majorisierung Grundsätzlich bedürfen Beschlüsse der Fondsgesellschaft nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags der einfachen Mehrheit. Bestimmte Beschlüsse bedürfen einer 75-prozentigen

26 26 Risiken Mehrheit der abgegebenen Stimmen (zum Beispiel Änderung des Gesellschaftsvertrags und Auflösung der Gesellschaft) oder der 75-prozentigen Zustimmung des vorhandenen Kapitals (abweichende Verwendung von Liquiditätsüberschüssen). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Minderheit von Anlegern solche Beschlüsse blockiert. Bei Zeichnungen sehr hoher Summen durch einen einzelnen Anleger oder den Platzierungsgaranten kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieser die Stimmenmehrheit und damit beherrschenden Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschafterversammlungen erhält. Die gemäß Gesellschaftsvertrag gefassten Gesellschafterbeschlüsse sind bindend, so dass ein einzelner Anleger unter Umständen auch die Folgen eines Beschlusses zu tragen hat, dem er nicht zugestimmt hat. Quellenangaben Der vorliegende Verkaufsprospekt enthält verschiedene Angaben und Aussagen Dritter. Die Anbieterin hat diese Aussagen auf Plausibilität geprüft, sie jedoch nicht vollumfänglich inhaltlich geprüft. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die auf Aussagen Dritter basierenden Angaben in diesem Verkaufsprospekt unrichtig, unvollständig und/oder aus dem Sachzusammenhang gelöst, missverständlich oder falsch wiedergegeben wurden. Soweit Aussagen und Angaben Dritter Grundlage für die Erstellung der in diesem Verkaufsprospekt verwendeten beziehungsweise erstellten Prognosen gewesen sind, kann sich eine solch unrichtige Angabe Dritter negativ auf die vom Anleger erzielbare Gesamtauszahlung auswirken. Eine Haftung Dritter, deren Aussagen übernommen wurden, ist in der Regel begrenzt oder wie bei öffentlich zugänglichen Quellen ganz ausgeschlossen. Sofern keine Entschädigung geltend gemacht werden kann, kann dies das Ergebnis der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen und somit die Rückflüsse der Anleger gefährden. Interessenkonflikte Die Anbieterin des Beteiligungsangebots ist alleinige Gesellschafterin der Komplementärin und der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft. Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin sind ebenfalls Geschäftsführer der Fondsgesellschaft. Zudem bestehen auch auf Ebene der Treuhänderin und der BGMA als Schuldnerin der Dollar- Anleihe 1 sowie der BGA 1 kapitalmäßige und personelle Verflechtungen. So ist beispielsweise Raffles Lease die alleinige Gesellschafterin der BGMA. Raffles Lease wird Teile des Containerportfolios der Dollar-Anleihe 1 operativ managen und übernimmt teilweise den An- und Verkauf von Containern für die BGA 1. Buss Global Management hat für die BGA 1 das Investmentmanagement sowie für die BGMA die Verwaltung der Dollar-Anleihe 1 übernommen. Gesellschafter von Raffles Lease und Buss Global Management ist jeweils die Buss Global Holdings, deren Anteile wiederum von Buss Capital und dem Management von Raffles Lease gehalten werden. Die Geschäftsführer der genannten Gesellschaften sind teilweise auch für weitere Projekte im Containermarkt tätig (insbesondere in Form anderer Fonds). Es besteht somit das Risiko, dass handelnde Personen nicht ausschließlich im Interesse des Ergebnisses der Dollar-Anleihe 1 beziehungsweise der Fondsgesellschaft und der Anlegern handeln, sondern auch eigene Interessen beziehungsweise Interessen anderer Unternehmen verfolgen sowie Entscheidungen treffen, die für das Ergebnis der Dollar- Anleihe 1 beziehungsweise die Fondsgesellschaft negative Auswirkungen haben und damit zulasten der Auszahlungen an die Anleger gehen können. Ferner können diese Personen im Gegensatz zu den Anlegern der Fondsgesellschaft Einfluss auf die Entwicklung der Geschäfte der jeweiligen Gesellschaften insbesondere der BGMA und der BGA 1 nehmen. Anlegergefährdende Risiken Anlegergefährdende Risiken sind Risiken, die nicht nur zu einem Verlust der gesamten Zeichnungssumme führen können, sondern darüber hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden können. Laufzeit Die geplante Laufzeit des Beteiligungsangebots beträgt ca. 6,5 Jahre, wenngleich die Fondsgesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag auf unbestimmte Zeit besteht. Die Laufzeit ergibt sich aus der Planungsprämisse, dass die Laufzeiten der Dollar-Anleihe 1, in die die Fondsgesellschaft investiert, am 31. Dezember 2018 endet und die Fondsgesellschaft anschließend aufgelöst werden soll. Es besteht trotz der vorgesehenen Laufzeit das Risiko, dass die Auflösung der Fondsgesellschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt als geplant erfolgen kann, etwa weil sich Zahlungen im Zusammenhang mit der Dollar-Anleihe 1 verzögern und sich die Laufzeit der Beteiligung entsprechend verlängert. Eingeschränkte Fungibilität Die Anteile an der Fondsgesellschaft können nicht zurückgegeben werden. Grundsätzlich können die Anleger jedoch über ihre Gesellschaftsanteile frei verfügen. Für den Handel mit Anteilen an geschlossenen Fonds gibt es aber keinen geregelten Markt. Die Handelbarkeit (Fungibilität) der Kommanditanteile beziehungsweise einer mittelbaren Beteiligung des Anlegers ist daher eingeschränkt. Es besteht das Risiko, dass bei einem Veräußerungswunsch eventuell kein Käufer gefunden werden Buss Global Containerfonds 13

27 27 kann. Da der Veräußerungspreis zwischen Verkäufer und Käufer frei vereinbart wird, kann dem Anleger bei einer vorzeitigen Veräußerung der Beteiligung ein Verlust entstehen. Bisher fehlt es an objektiven Wertmaßstäben für eine Preisfindung. Zudem bedarf der Verkauf oder die Übertragung einer Beteiligung oder deren Belastung der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft, die sie aus sachlichem Grund verweigern kann. Eine Übertragung der Beteiligung ist ferner nur mit wirtschaftlicher Wirkung zum Jahreswechsel möglich. Insofern kann der Anleger in solchen Fällen nur eingeschränkt über seine Anteile verfügen. Das bedeutet, dass ein vorzeitiger Veräußerungswunsch eventuell nur mit Verlust, mit hohem Aufwand oder überhaupt nicht möglich ist. Haftung des Anlegers Ein Anleger, der der Fondsgesellschaft als Kommanditist beitritt, haftet gegenüber Gesellschaftsgläubigern in Höhe seiner Haftsumme. Diese ist gesellschaftsvertraglich auf 0,01 Euro je 1,00 US-Dollar des von einem Kommanditisten übernommenen Kapitalanteils festgesetzt. Bei einem Kapitalanteil von beispielsweise US-Dollar beträgt die Haftsumme also Euro. Nachdem ein Anleger seine Einlage vollständig eingezahlt hat, unterliegt er keiner weiteren Nachschussverpflichtung oder Haftung. Sofern sein Kapitalkonto allerdings, zum Beispiel durch Auszahlungen, unter den Stand der Hafteinlage absinkt, lebt die vorgenannte Haftung bis zur Höhe des Fehlbetrags wieder auf ( 172 Abs. 4 HGB). Dies kann im Zusammenhang mit laufenden Auszahlungen/Entnahmen und/oder der Schlussauszahlung bei Liquidation der Gesellschaft der Fall sein. Nach Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft und der Löschung des Kommanditisten im Handelsregister besteht bis zur Höhe seiner Haftsumme eine Nachhaftung für diejenigen Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft, die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens bereits dem Grunde nach bestanden, vor Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig sind und aus denen Ansprüche gegen ihn in einer in 197 Abs. 1 Nr. 3 5 BGB bezeichneten Art festgestellt sind oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird ( 160 HGB). Eine noch weiter gehende Haftung des Anlegers nach den 30 ff. GmbHG bis maximal zur Höhe der insgesamt empfangenen Auszahlungen käme in Betracht, wenn Auszahlungen unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags (vgl. 14 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft) erfolgt sind, obwohl die Vermögens- und Finanzlage der Fondsgesellschaft dies nicht zuließ. zuvor dargestellte Haftung eines Kommanditisten nicht unmittelbar trifft. Die Treugeber haben die Treuhänderin jedoch von jeder Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger freizustellen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Treuhänderin Auszahlungen der Fondsgesellschaft an die Treugeber weiterleitet, die wie beispielsweise im Falle der Schlussauszahlung zu einem Wiederaufleben der die Treuhänderin treffenden Kommanditistenhaftung führen. Steuerzahlungen der Anleger ohne korrespondierende Auszahlungen der Fondsgesellschaft Die auf Ebene der Fondsgesellschaft festgestellten steuerpflichtigen Einkünfte unterliegen bei den Anlegern der Versteuerung unabhängig davon, ob diese den Anlegern auch tatsächlich zugeflossen sind. Hierbei besteht das Risiko, dass die Anleger Steuerzahlungen leisten müssen, ohne dass Auszahlungen in entsprechender Höhe erfolgen. In dem Fall müssten die Anleger die Steuern aus ihrem Vermögen leisten. Anteilsfinanzierung Die Anbieterin bietet weder eine individuelle Fremdfinanzierung von Beteiligungen an noch empfiehlt sie sie. Sollte ein Anleger seine Beteiligung ganz oder teilweise fremdfinanzieren, besteht das Risiko, dass die Auszahlungen den Kapitaldienst des Anlegers (Zinsen, Tilgung) nicht oder nicht vollständig decken. Für diesen Fall müsste der Anleger die Mittel zur Bedienung des Darlehens aus eigenen Mitteln aufbringen. Es kann auch eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, die der Anleger zu tragen hätte. Dies kann zur Zahlungsunfähigkeit des Anlegers führen. Der Abzug von Werbungskosten, die dem Anleger im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft entstehen, ist ausgeschlossen. Die mit einer Anteilsfinanzierung grundsätzlich verbundenen Kosten (insbesondere Fremdkapitalzins) können daher steuerlich nicht geltend gemacht werden. Von einer Fremdfinanzierung der Beteiligung wird abgeraten. Ausscheiden von Komplementärin oder Treuhandkommanditistin Es besteht das Risiko, dass die Komplementärin oder die Treuhänderin nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags aus der Fondsgesellschaft ausscheiden. Sollte keine oder kann keine neue Komplementärin bestellt werden, kann dies zur Liquidation der Fondsgesellschaft führen. Dies könnte für den Anleger zu einem erheblichen Verlust seiner Einlage bis hin zum Totalverlust führen. Die Anleger beteiligen sich zunächst mittelbar über die Treuhänderin als Treugeber an der Fondsgesellschaft, so dass sie die Sofern keine neue Treuhandkommanditistin bestellt wird oder werden kann, regelt der Treuhandvertrag, dass die Anleger die

28 28 Risiken bisher von der Treuhandkommanditistin gehaltenen Anteile an der Fondsgesellschaft als Direktkommanditisten übernehmen. Die hierdurch entstehenden Handelsregister- und Notarkosten sind dann jeweils von den Anlegern zu tragen (Handelsregistervollmacht). Abschließendes Negativtestat Nach Kenntnis der Anbieterin existieren zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weiteren wesentlichen Risiken. Sozialversicherungsrecht Bei Bezug von Sozialversicherungsrenten und möglicherweise anderen Versorgungsbezügen vor Vollendung des sozialversicherungsrechtlichen regelmäßigen Renteneintrittsalters dürfen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Auf diesen Hinzuverdienst wird auch das steuerpflichtige Einkommen aus einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft angerechnet. Ein Verlustabzug gemäß 10 d EStG mindert diesen Hinzuverdienst nicht. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall das steuerpflichtige Einkommen aus der Fondsgesellschaft die Hinzuverdienstgrenzen eines Anlegers überschreitet und damit zu einer Kürzung der sozialversicherungsrechtlichen oder anderen Versorgungszahlungen an den Anleger führt. Ähnliches gilt allgemein im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Maximales Risiko Die dargestellten Risiken können sowohl einzeln als auch kumuliert auftreten. Dabei kann das gesamte Anlegerkapital verloren gehen (zum Beispiel bei einer extremen Verschlechterung der Marktsituation über die gesamte Laufzeit des Fonds). Darüber hinaus könnten den Anleger zusätzliche Zahlungsverpflichtungen treffen, die über die Zeichnungssumme hinausgehen. Bei einer Fremdfinanzierung der Beteiligung auf Seiten des Anlegers muss dieser den entsprechenden Kapitaldienst im Fall eines Totalverlustes des Anlagekapitals aus seinem sonstigen Vermögen erbringen. Über den Verlust des Anlagebetrages hinaus würden dem Anleger in diesem Fall zusätzlich Verluste durch Zinsen, Kreditgebühren und ähnliche Kosten der Fremdfinanzierung entstehen. Zudem bestünde das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Anlegers, falls ihm die erforderlichen Mittel für den Kapitaldienst nicht zur Verfügung stehen. Das maximale Risiko eines Anlegers besteht somit im Verlust seiner Zeichnungssumme und der darüber hinaus gehenden Gefährdung seines Vermögens bis hin zur Zahlungsunfähigkeit aus haftungs- und steuerlichen Gesichtspunkten und wegen Zahlungsverpflichtungen aus einem individuellen Kreditvertrag. Buss Global Containerfonds 13

29 29 Partnerschaft aus Tradition. Bevor Gerd Buss seine eigene Hafenfirma gründete, fuhr er als Offizier zur See. Zuletzt für die Oldenburg-Portugiesische Dampfschiffs-Rhederei (OPDR), die noch heute das Buss Hansa Terminal in Hamburg als Kunde anläuft.

30 30 Anbieterin Mit klarem Kurs Anleger wollen, dass der Anbieter einer Vermögensanlage Erfahrung hat. Die bringt Buss Capital mit: Das Fondshaus ist deutscher Marktführer für geschlossene Containerfonds. Und gehört zu einer Firmengruppe, die vor über 90 Jahren im Hamburger Hafen gegründet wurde. Buss Capital: Marktführer für Containerfonds Herbst Dr. Johann Killinger verwirklicht eine Idee, die er schon länger hegt: Er möchte das Hafen- und Immobiliengeschäft der Buss-Gruppe mit den Eigenkapitalmärkten verknüpfen. Er gründet Buss Capital und legt mit den guten Kontakten aus dem Hafen einen ersten Containerfonds auf. Das Angebot kommt bei den Anlegern an, weitere Fonds folgen. Innerhalb kurzer Zeit wird Buss Capital deutscher Marktführer für Containerfonds. Bis heute hat Buss Capital insgesamt 20 geschlossene Containerfonds aufgelegt. Sie verwalten rund 1,2 Millionen TEU Container. Das entspricht ungefähr zehn Prozent der weltweiten Leasingflotte. Seit 2007 investieren Fonds von Buss Capital in weitere Zielmärkte, die sich mit den Geschäftsfeldern der Buss-Gruppe ergänzen: Schiffe und Immobilien. Buss Capital verfolgt die Strategie, Fonds nur in solchen Märkten aufzulegen, in denen eigene Expertise vorhanden ist und sie dann aktiv über die gesamte Laufzeit zu begleiten. Das kommt an: Insgesamt haben sich seit 2003 gut Anleger an Buss-Fonds beteiligt davon viele mehrfach. Auch Analysten und Ratinghäuser honorieren die Erfolge. Sie zeichnen Buss Capital und die Buss- Fonds regelmäßig aus. Auszeichnungen für Buss Capital 10/2010 Scope-Managementrating A+ (hohe Qualität) 10/2011 Kapitalanlagemagazin Cash kürt Dr. Johann Killinger zum Man of the Year 11/2011 Scope Award bestes Emissionshaus im Segment geschlossene alternative Investments 03/2012 Feri-Award Kommunikation für transparente Öffentlichkeitsarbeit Kompetenzzentrum für Container: Buss Capital Singapur Anfang Um in den wichtigen asiatischen Containermärkten vertreten zu sein, gründet Buss Capital eine Tochtergesellschaft in Singapur. Von Anfang an sind erfahrene Mitarbeiter an Bord, die zum Teil bereits seit Jahrzehnten im Containerleasing tätig sind. Buss Capital Singapur spielt deshalb rasch eine wichtige Rolle in der Containerfinanzierung und erarbeitet sich einen hervorragenden Ruf im Fondsmanagement. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt Management ab Seite 42. Buss Global Containerfonds 13

31 31 Der Hamburger Hafen: die Wurzeln von Buss Rückblende: Sommer Im Herzen Hamburgs, dem Hafen, gründet Gerd Buss seine eigene Firma. Eine Stauerei, Spezialist für die Verladung von Seegütern. Das Handwerkszeug dafür bringt Gerd Buss mit: Er ist selbst jahrelang als Offizier zur See gefahren und weiß, wie man mit Schiffsladung umgeht. Gemeinsam mit seinem Bruder Hinrich bringt er das junge Unternehmen rasch zur Blüte. Gut 90 Jahre später ist Buss längst über den Hamburger Hafen hinausgewachsen. Rund 450 Mitarbeiter kümmern sich an zahlreichen Standorten zwischen Antwerpen und Singapur um Hafenumschlag, Logistikimmobilien, Schiffe oder Fonds. Ihr gemeinsames Ziel: langfristige Geschäftsbeziehungen durch zufriedene Kunden. Wie zum Beispiel mit OPDR: Die Oldenburg-Portugiesische Dampfschiffs-Rhederei, für die einst Firmengründer Gerd Buss auf der Schiffsbrücke stand, macht noch heute regelmäßig an einem der Buss-Terminals im Hamburger Hafen fest. Und auch in der Buss-Gruppe selbst herrscht Kontinuität. Mit Hauptgesellschafter und Geschäftsführer Dr. Johann Killinger ist sie mittlerweile in dritter Generation inhabergeführt. Transparenz und Professionalität: Mitgliedschaft im Branchenverband Buss Capital ist Mitglied im VGF Verband Geschlossene Fonds e.v. Die Mitglieder des VGF verfügen über langjähriges Investitions-Know-how und verpflichten sich, hohe Standards einzuhalten. Sie dokumentieren die Ergebnisse ihrer Fonds jährlich in Leistungsbilanzen, die spätestens zum 30. September eines jeden Jahres veröffentlicht werden müssen. Qualitätsausweis: die testierte Leistungsbilanz Buss Capital hat seine ausführliche, von unabhängigen Wirtschaftsprüfern testierte Leistungsbilanz zum Geschäftsjahr 2010 pünktlich veröffentlicht. Sie steht im Internet zum Herunterladen zur Verfügung oder kann in gedruckter Form bei Buss Capital angefordert werden. In der Tabelle auf der folgenden Seite findet sich eine Kurzdarstellung der Leistungsbilanz. Insgesamt zahlten die 19 laufenden Buss-Fonds im Geschäftsjahr 2010 rund 33 Millionen Euro an ihre Anlegerinnen und Anleger aus. Die Mehrzahl der Fonds leistete dabei plangemäße Auszahlungen. Das Buss-Containertor im Hamburger Hafen es steht weithin sichtbar direkt gegenüber der Landungsbrücken am Südufer der Elbe.

32 32 Anbieterin Um den Anlegern einen aktuellen Überblick zu geben, zeigen die folgenden Abschnitte, wie sich die Buss-Fonds seit Anfang 2011 entwickelt haben. Bei 15 der 18 per 31. Dezember 2011 aufgelegten Container-Publikumsfonds hat Buss Capital von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das planmäßige Emissionskapital zu erhöhen. Keiner der Buss-Fonds musste bislang Platzierungsgarantien in Anspruch nehmen. Die aktuelle Entwicklung der Fonds Im Jahr 2011 zahlten alle Global-Containerfonds plangemäß aus. Dies wird aus heutiger Sicht auch 2012 der Fall sein. Zwei Fonds, die im Jahr 2010 ihre Auszahlungen etwas kürzen mussten, konnten ihre Auszahlungen im vierten Quartal 2011 leicht erhöhen. Im Jahr 2012 werden diese Fonds voraussichtlich weiterhin mehr auszahlen, um die Kürzungen aufzuholen. Der Buss Global Container Fonds 1 hat seine Containerflotte im Mai 2011 vorzeitig verkauft. Die Anleger erzielen statt der prospektierten rund 144 Prozent voraussichtlich Gesamtauszahlungen von rund 184 Prozent. Davon wurden bereits rund 172 Prozent ausgezahlt. Eine weitere Schlusszahlung in Höhe von rund zwölf Prozent wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2012 erfolgen. Zum Veräußerungszeitpunkt konnte der Fonds somit eine durchschnittliche jährliche Vermögensmehrung von rund 15 Prozent über eine Fondslaufzeit von etwa 5,6 Jahren erreichen. Geplant waren rund 6,3 Prozent p. a. in sieben Jahren. Die Containerflotte des Buss Logistics Containerfonds 1 wurde im März 2010 verkauft. Weil die Fondsgesellschaft zurzeit rechtlich gegen die steuerliche Einstufung ihrer Tätigkeit vorgeht, konnte die Liquidation noch nicht abgeschlossen werden. Die zwischen 2004 und 2006 aufgelegten, kleineren Buss (Logistics) Containerfonds 2 bis 6 wurden mit Zustimmung der Anleger im Laufe des Jahres 2010 auf das Konzept der Global- Containerfonds umgestellt und nach Singapur transferiert. Die Fonds haben im Rahmen der Umstrukturierung im Jahr 2011 weitgehend plangemäß ausgezahlt. Dies wird voraussichtlich auch 2012 der Fall sein. Die in der unten stehenden Tabelle abgebildeten Ist-Werte dieser Fonds beinhalten für den Zeitraum bis Ende Juli 2010 die Einnahmen und Ausgaben vor der Kurzdarstellung der Leistungsbilanz zum 31. Dezember 2010 Gesamtinvestitionsvolumen in TUS$ Emissionskapital in TUS$ Neu- und Gebrauchtcontainerfonds (US-Dollar) Buss Global Container Fonds 1 6 Prospekt ) Ist ) Neu- und Gebrauchtcontainerfonds (Euro) 1) Buss Global Container Fonds 6 Euro, Buss Global Containerfonds 7 9 Neucontainerfonds Buss (Logistics) Container Fonds 1 6 Schiffsfonds Buss Kreuzfahrtfonds 1 und 2 in T in T Prospekt Ist Prospekt Ist Prospekt Ist Immobilienfonds Prospekt Buss Immobilienfonds Holland 1, Buss Immobilienfonds 2 2) Ist ) 7) Abweichung vom Prospekt Fonds über Plan 1 1 Fonds im Plan Fonds unter Plan 6 1 1) Die Buss Global Container Fonds 6 Euro und Buss Global Containerfonds 7 bis 9 bzw. ihre Containermanagementgesellschaften befanden sich zum noch in der Investitionsphase. Die Ist-Werte für das Gesamt investitionsvolumen und Darlehen werden sich daher zukünftig noch verändern. 2) Buss Immobilienfonds 2: Einzahlungsstand zum ; die Platzierung endete im Dezember % des Emissionskapitals wurden prospektgemäß erst 2011 eingezahlt. 3) Hierin ist der Anteil des Buss Global Containerfonds 6 Euro am Buss Global Containerfonds 6 i. H. v. 10,175 Mio. US$ enthalten. Buss Global Containerfonds 13

33 33 Umstrukturierung. Ab August 2010 werden die auf die Fonds rechnerisch entfallenden anteiligen Ergebnisse nach Umstrukturierung dargestellt. Sämtliche Prospektwerte der Fonds beziehen sich dagegen auf das Szenario ohne Umstrukturierung. Dies führt insbesondere beim Betriebsergebnis, Darlehen und den Auszahlungen zu starken Abweichungen zwischen den Prospekt- und Ist-Werten. Ein Vergleich dieser Werte ist daher nur bedingt aussagekräftig. Die Schiffs- und Immobilienfonds entwickelten sich im Jahr 2011 plangemäß. Bei den Kreuzfahrtfonds 1 und 2 wurden die Auszahlungen für die Jahre 2009 bis 2011 von neun auf sieben Prozent pro Jahr reduziert, weil der Masterfonds, in den die Fonds investierten, geringere laufende Liquiditätsüberschüsse erwirtschaftet hat. Der Masterfonds ist inzwischen in die Liquidationsphase eingetreten und hat damit begonnen, Investitionen zu veräußern. Vor diesem Hintergrund werden die Auszahlungen für das Jahr 2012 voraussichtlich bei rund 20 Prozent liegen. Über die Fondslaufzeit wird insgesamt mit einer weitgehend prospektgemäßen Vermögensmehrung gerechnet. Seit Anfang 2011 platzierte Fonds Buss Global Containerfonds 9 Oktober 2010 Mai 2011 Buss Schiffsfonds 4 Februar Juni 2011 Buss Immobilienfonds 3 Mai August 2011 Buss Global Containerfonds 10 Mai 2011 Mai 2012 Buss Global Containerfonds 11 Mai 2011 Mai 2012 Buss Immobilienfonds 4 Februar Mai 2012 Buss Global Containerfonds 12 seit Mai 2012 Betriebsergebnis kumuliert zum Steuerliches Ergebnis 6) kumuliert zum Liquidität zum Darlehen zum Auszahlungen kumuliert zum in TUS$ in TUS$ in TUS$ in TUS$ in TUS$ n.a in T in T in T in T in T n.a ) ) ) Prospekt- und Ist-Werte weichen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungsmethoden stark voneinander ab (Prospekt: Betriebseinnahmenrechnung; Ist: Buss Container Fonds 3 6 bis Einnahmen-Überschuss-Rechnung, ab Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Betriebsvermögensvergleich; Buss Logistics Container Fonds 1 und 2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb/Betriebsvermögensvergleich). 5) Fonds mit einer Abweichung der Ist-Werte von den Prospektwerten von +5 bis -5 Prozent werden als Fonds im Plan dargestellt. 6) Die steuerlichen Ergebnisse der Buss Global Containerfonds 1 9 und des Immobilienfonds 2 lagen zum Veröffentlichungsstichtag der Leistungsbilanz 2010 noch nicht vor. 7) Für die Darstellung der kumulierten Auszahlungen zum wurden die Prozentualen Werte der Auszahlungen (pro rata temporis) herangezogen.

34 34 Dollar-Anleihe 1 Ein echtes Wert-Papier Mit diesem Fonds partizipieren Anleger am weltweiten Wachstumsmarkt Containerleasing. Das Vehikel dafür ist eine Anleihe also ein klassisches Wertpapier. Die Ausstellerin der Anleihe verpflichtet sich, dem Inhaber den Nennbetrag in einem bestimmten Zeitraum zurückzuzahlen und darauf Zinsen zu leisten. Die Dollar-Anleihe 1 Die Fondsgesellschaft investiert das von ihr eingeworbene Eigenkapital abzüglich anfänglicher Kosten in die Dollar-Anleihe 1. Anlageobjekt der Fondsgesellschaft ist somit die Dollar- Anleihe 1. In diesem Rahmen erwirbt die Fondsgesellschaft Teilschuldverschreibungen der Dollar-Anleihe 1, die die BGMA als Ausstellerin ausgibt. Die Teilschuldverschreibungen der Dollar-Anleihe 1 sind Inhaberschuldverschreibungen. Sie verkörpern als Wertpapiere jeweils das Recht der Fondsgesellschaft, von der BGMA (a) die Rückzahlung des jeweiligen verbrieften Nennbetrags und (b) unter bestimmten Voraussetzungen Zinszahlungen sowie die Erstattung eines erhobenen Aufgelds in US-Dollar zu verlangen. Die Anleihebedingungen regeln die Ausstattungsmerkmale der Teilschuldverschreibungen (Laufzeit, Stückelung, Zahlungsmodalitäten, Zinsberechtigung). Die Anleihebedingungen sind Bestandteil jeder Teilschuldverschreibung und gelten für diese einheitlich. Die von der BGMA begebene Dollar-Anleihe 1 hat einen Gesamtnennbetrag in Höhe von bis zu 100 Millionen US-Dollar. Der Gesamtnennbetrag wird in untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Sie haben einen Nennbetrag in Höhe von jeweils bis zu fünf Millionen US-Dollar. Die BGMA begibt die jeweilige Teilschuldverschreibung gegen Zahlung des Nennbetrags und eines Aufgelds in Höhe von elf Prozent des Nennbetrags. Die Fondsgesellschaft muss den Nennbetrag und das Aufgeld der jeweiligen Teilschuldverschreibungen jeweils bis zum 30. September 2013 an die BGMA leisten. Die Laufzeit sämtlicher Teilschuldverschreibungen der Dollar-Anleihe 1 endet am 31. Dezember Die Dollar- Anleihe 1 unterliegt deutschem Recht. Wirtschaftlich stellt die Fondsgesellschaft der BGMA mit dem Erwerb der Teilschuldverschreibungen Fremdkapital zur Verfügung. Die Teilschuldverschreibungen vermitteln keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung mit entsprechenden Mitwirkungs- und sonstigen Rechten an der BGMA oder der BGA 1. Sie gewähren der Fondsgesellschaft allerdings umfangreiche Informationsrechte bezüglich der Container, die mit den Mitteln der Dollar-Anleihe 1 erworben werden. Aus rechtlicher Sicht verkörpern die Teilschuldverschreibungen jeweils nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Ausstellerin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Ausstellerin gleichrangig sind. Buss Global Containerfonds 13

35 35 Geprüfte Stabilität. Die Widerstandsfähigkeit von Containern ist in einem Übereinkommen international festgelegt. Eine Prüfplakette belegt, ob ein Container den Vorschriften der International Convention for Safe Containers (CSC) genügt. Ähnlich einer TÜV-Plakette muss sie regelmäßig erneuert werden. Die wesentlichen Regelungen der Anleihebedingungen Ausstellerin Währung Volumen der Dollar-Anleihe 1 Teilschuld verschreibungen Aufgeld Buss Global Marine Assets Ltd. ( BGMA ), Bermuda US-Dollar bis zu 100 Mio. US-Dollar untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag in Höhe von je bis zu 5 Mio. US-Dollar 11 % des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung Laufzeitende 31. Dezember 2018 Anwendbares Recht Vertraglich vereinbarte Rückzahlungen Recht der Bundesrepublik Deutschland vollständige Rückzahlung des Nennbetrags der jeweiligen valutierten Teilschuldverschreibungen bis spätestens zum Laufzeitende quartalsweise Rückzahlungen gemäß dem zum jeweiligen Quartalsultimo erwirtschafteten Liquiditätsüberschuss des Containerportfolios ( laufende Rückzahlungen ) laufende Rückzahlungen: mindestens 1 % p. a., höchstens 8,2 % p. a. des Nennbetrags einer jeden Teilschuldverschreibung Schlusszahlung am Laufzeitende in Höhe des Nennbetrags abzüglich der laufenden Rückzahlungen Zinszahlungen Höhe und Fälligkeit der Zinsen sind abhängig von dem Portfolio-Ergebnis, das für das Containerportfolio nach den Grundsätzen der Anleihebedingung ermittelt wird. Die Zinsen können in Form laufender Zinsen (höchstens 1,8 % pro Quartal) und/oder Schlusszinsen gezahlt werden.

36 36 Dollar-Anleihe 1 Zur Ermittlung der Höhe der Schlusszinsen am Laufzeitende wird ein sogenanntes kumuliertes Portfolio-Ergebnis errechnet, das sich unter anderem zusammensetzt aus: - dem laufenden Ergebnis des Containerportfolios während der gesamten Laufzeit der Dollar- Anleihe 1 und - dem Mittelwert des von zwei unabhängigen Gutachtern ermittelten Verkehrswerts des Containerportfolios abzüglich dessen Buchwert jeweils zum Laufzeitende. Kündigung Berichtswesen und Prüfungsrecht Zahlungen Verwahrer Status Begebung weiterer Schuldverschreibungen Die Teilschuldverschreibungen sind nur aus wichtigem Grund kündbar, hierzu zählen unter anderem: Die BGMA kommt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach. Die Nennbeträge werden nicht vertragsgemäß verwendet. Die BGMA bringt kein Eigenkapital aus Eigenmitteln in die BGA 1 ein. Die BGMA entnimmt unberechtigt Liquidität aus der BGA 1. Die BGMA ist verpflichtet, folgende Unterlagen an die Fondsgesellschaft zu übermitteln: quartalsweise: Liquiditätsrechnung und Ergebnisrechnung für das Containerportfolio; jährlich: Jahresabrechnung für das Portfolio-Ergebnis einschließlich des kumulierten Portfolio- Ergebnisses. Die Fondsgesellschaft hat das Recht, die quartalsweisen Liquiditätsrechnungen, Ergebnisrechnungen und die Jahresabrechnungen auf eigene Kosten von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Sämtliche Auszahlungen der BGMA erfolgen gegen Vorlage der Teilschuldverschreibungen oder einer Depotbescheinigung des Verwahrers. Hamburger Sparkasse AG ( Haspa ) Die Dollar-Anleihe 1 bzw. die Teilschuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Ausstellerin. Sie sind untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Ausstellerin gleichrangig (mit Ausnahme von Verbindlichkeiten, die nach geltenden Rechtsvorschriften vorrangig sind). Während der Laufzeit kann die Ausstellerin weitere gleichrangige Schuldverschreibungen ausgeben. Zeichnung und Valutierung der Dollar-Anleihe 1 Die BGMA beabsichtigt, die Dollar-Anleihe 1 ausschließlich der Fondsgesellschaft zur Zeichnung anzubieten. Die Fondsgesellschaft hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bereits vier Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag in Höhe von je 2,5 Millionen US-Dollar gezeichnet. Diese Teilschuldverschreibungen sind noch nicht valutiert. Die Valutierung erfolgt, wenn die Teilschuldverschreibungsurkunden bei der verwahrenden Bank eingegangen sind und die verwahrende Bank vom Aussteller die Mitteilung erhält, dass der jeweilige Nennbetrag inklusive des hierauf entfallenden Aufgelds an ihn gezahlt wurde. Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, sukzessive weitere Teilschuldverschreibungen zu zeichnen, wenn sie entsprechende Mittel einwirbt. Verwendung des Nennbetrags der Teilschuldverschreibungen und des Aufgelds durch die BGMA Die BGMA ist nach den Anleihebedingungen verpflichtet, 97,75 Prozent des von der Fondsgesellschaft gezahlten Nennbetrags einer jeden Teilschuldverschreibung innerhalb eines Monats nach Valutierung als Eigenkapital in die BGA 1 einzulegen. Die BGMA hat ferner innerhalb desselben Zeitraums weiteres Eigenkapital in Höhe von fünf Prozent der Summe aus Nennbeträgen und Aufgeld der jeweils valutierten Teilschuldverschreibungen aus Eigenmitteln in die BGA 1 einzubringen. Die entsprechenden von der BGMA in die BGA 1 als Eigenkapital eingebrachten Beträge werden zusammen auch als Mittel aus der Dollar-Anleihe 1 bezeichnet. 2,25 Prozent des Nennbetrags jeder Teilschuldverschreibung und das auf den Nennbetrag der Teilschuldverschreibungen erhobene Aufgeld werden von der BGMA gemäß der Tabelle auf Seite 56 für Vergütungen und Provisionen zugunsten von Buss Capital sowie mit dieser verbundene Unternehmen verwendet. Buss Global Containerfonds 13

37 37 Die BGMA steht nach den Anleihebedingungen dafür ein, dass die BGA 1 die Anleihegelder, die sie als Eigenkapital von der BGMA empfängt, gemeinsam mit zusätzlich von ihr aufgenommenen Bankdarlehen ausschließlich dafür verwendet, Container zu erwerben. Die BGA 1 kann dabei sowohl unmittelbar Container als auch Beteiligungen an Container-Personengesellschaften erwerben. Die unmittelbar oder mittelbar erworbenen Container müssen in jedem Fall den Investitionsrichtlinien (siehe Seite 126 ff.) entsprechen, die Teil der Anleihebedingungen sind. Containerportfolio Die Container und Beteiligungen an Container-Personengesellschaften werden zu einem Containerportfolio zusammengefasst, das der Dollar-Anleihe 1 zugeordnet ist. Dies erfolgt nach folgenden Kriterien: Container, die die BGA 1 mit Mitteln aus der Dollar- Anleihe 1 und in diesem Zusammenhang zusätzlich aufgenommenem Fremdkapital (zum Beispiel Bankdarlehen) erwirbt. Container, deren Anschaffung die BGA 1 aus Mitteln und Erträgen, die aus der Bewirtschaftung des der Dollar-Anleihe 1 zugeordneten Containerportfolios stammen, finanziert. Beteiligungen an Container-Personengesellschaften, die die BGA 1 mit Mitteln aus der Dollar-Anleihe 1 und in diesem Zusammenhang zusätzlich aufgenommenem Fremdkapital (zum Beispiel Bankdarlehen) erwirbt. Setzt die BGA 1 für den Erwerb einer großen Containerflotte nicht nur Mittel aus der Dollar-Anleihe 1, sondern weitere Mittel ein (zum Beispiel Anleihegelder aus anderen Schuldverschreibungen und diesen zugeordneten Fremdmitteln), so ist dem der Dollar-Anleihe 1 zuzurechnenden Containerportfolio ein repräsentativer Bestand von Containern aus der insgesamt erworbenen Containerflotte entsprechend des Anteils der Mittel aus der Dollar-Anleihe 1 an den Gesamtanschaffungskosten zuzuweisen. Die Ausstellerin dokumentiert alle Zuordnungen in einer Containerportfolio-Liste. Die Zuordnung von Containern und Beteiligungen an Container-Personengesellschaften zum Containerportfolio der Dollar-Anleihe 1 erfolgt ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Rechte der Inhaber aus den Teilschuldverschreibungen. Sie vermittelt keine Rechte an den Containern oder den Beteiligungen an Container-Personengesellschaften, die die BGA 1 erwirbt. Zahlungsansprüche der Fondsgesellschaft aus der Dollar-Anleihe 1 Die BGMA ist aufgrund der Anleihebedingungen verpflichtet, der Fondsgesellschaft die Nennbeträge der Teilschuldverschreibungen bis einen Monat nach dem Laufzeitende der Dollar- Anleihe 1 vollständig zurückzuzahlen. Ein fester Zinssatz auf den jeweiligen Nennbetrag der Teilschuldverschreibungen ist nicht geschuldet. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Zinsen gezahlt und das Aufgeld zurückgezahlt werden, ist von dem wirtschaftlichen Ergebnis abhängig, das das der Dollar-Anleihe 1 zugeordnete Containerportfolio erzielt. Rückzahlung des Nennbetrags Die BGMA ist gemäß den Anleihebedingungen verpflichtet, den Nennbetrag sämtlicher Teilschuldverschreibungen bis zum Laufzeitende zurückzuzahlen. Sie schuldet die Rückzahlung des Nennbetrags in Form von laufenden Rückzahlungen und einer Schlussrückzahlung zum Ende der Laufzeit der Dollar-Anleihe 1. Die laufenden Rückzahlungen erfolgen quartalsweise zum jeweiligen Quartalsultimo. Sie werden für die jeweilige Teilschuldverschreibung erstmals zum Ende des ersten Quartals geleistet, das nach Valutierung der jeweiligen Teilschuldverschreibung beginnt. Zahlt die Fondsgesellschaft den Nennbetrag samt Aufgeld für eine von ihr gezeichnete Teilschuldverschreibung zum Beispiel im September 2012 an die BGMA, würden die laufenden Rückzahlungen dafür zum Quartalsultimo des vierten Quartals 2012 beginnen (das heißt zum 31. Dezember 2012). Die laufenden Rückzahlungen sind jeweils eine Woche nach Quartalsultimo zur Zahlung an die Fondsgesellschaft fällig. Sie betragen für jedes Rückzahlungsquartal mindestens 0,25 Prozent ( laufende Mindestrückzahlungen ) und grundsätzlich höchstens 2,05 Prozent des Nennbetrags einer jeden Teilschuldverschreibung. Die Höhe der laufenden Rückzahlungen ist innerhalb dieser Grenzen dabei abhängig (a) von dem nach den Anleihebedingungen zum jeweiligen Quartalsultimo ermittelten Liquiditätsergebnis für das Containerportfolio und (b) davon, ob für das jeweilige Quartal auch Zinsen zu zahlen sind. Insgesamt ist der von der BGMA aus der Dollar-Anleihe 1 geschuldete laufende Kapitaldienst, der sich aus laufenden Rück- und Zinszahlungen zusammensetzt, auf 8,2 Prozent p. a. des Nennbetrags einer jeden Teilschuldverschreibung beschränkt. Dies bedeutet, dass die laufenden Rückzahlungen niedriger sind, wenn im selben Quartal auch Zinsen geschuldet sind, weil laufende Zinsen und

38 38 Dollar-Anleihe 1 laufende Rückzahlungen zusammen 8,2 Prozent des Nennbetrags einer jeden Teilschuldverschreibung pro Quartal nicht überschreiten sollen. Die BGMA schuldet in einem Quartal nur dann eine höhere laufende Rückzahlung, wenn in den vorangegangenen Rückzahlungsquartalen weniger als 8,2 Prozent p. a. des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibung als Kapitaldienst an die Fondsgesellschaft ausgekehrt wurden und die Liquiditätslage der BGA 1 eine höhere Rückzahlung als 2,05 Prozent des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibung zulässt. Der Nennbetrag einer jeden Teilschuldverschreibung ist zum Laufzeitende der Dollar-Anleihe 1 vollständig an die Fondsgesellschaft zurückzuzahlen, soweit er nicht bereits durch die laufenden Rückzahlungen zurückgewährt wurde. Die Rückzahlung des ausstehenden Nennbetrags wird einen Monat nach dem Ende der Laufzeit der Dollar-Anleihe 1 zur Zahlung fällig. Zinszahlung Neben dem Anspruch auf Rückzahlung des Nennbetrags der jeweils valutierten Teilschuldverschreibungen kann ein Anspruch der Fondsgesellschaft auf Zinszahlungen und auf Erstattung des Aufgelds entstehen. Die Anleihebedingungen sehen keine feste Verzinsung der Nennbeträge der Teilschuldverschreibungen und auch keine feste Erstattung des Aufgelds vor. Etwaige Zinszahlungen und Aufgeld-Erstattungen aus der Dollar-Anleihe 1 sind von dem Ergebnis des der Dollar-Anleihe 1 zugeordneten Containerportfolios abhängig, das nach Maßgabe der Anleihebedingungen berechnet wurde ( Portfolio-Ergebnis ). Diese Berechnung erfolgt unabhängig von der Ergebnisrechnung der BGA 1. Das Portfolio-Ergebnis wird für jedes Zinsquartal auf Grundlage internationaler Rechnungslegungsvorschriften (International Accounting Standards/IAS beziehungsweise International Financial Reporting Standards/IFRS) ermittelt. Laufende Zinszahlungen Ob und in welcher Höhe laufende Zinsen gezahlt werden, hängt davon ab, ob nach den Bestimmungen der Anleihebedingungen in der betreffenden Periode rechnerisch ein Gewinn für das Containerportfolio ermittelt wird. Das Ergebnis des Containerportfolios wird für jedes Quartal ermittelt ( Zinsquartal ), beginnend zum 1. Dezember 2013 und endend am 30. September Die Prognoserechnung sieht während der gesamten Laufzeit der Teilschuldverschreibungen keine laufenden Zinszahlungen vor. Um das Portfolio-Ergebnis zu ermitteln, werden die Aufwendungen von den Erträgen des jeweiligen abgelaufenen Zinsquartals abgezogen. Die Portfolio-Erträge im Sinne der Dollar-Anleihe 1 beinhalten sämtliche Erträge (insbesondere Vermietungsumsatz und Veräußerungserlöse), die durch die Verwaltung und Beschäftigung der Container beziehungsweise aus der Beteiligung an einer Container-Personengesellschaft pro rata auf Ebene der BGA 1 erwirtschaftet werden und die dem Containerportfolio der Dollar-Anleihe 1 zugeordnet sind. Dementsprechend umfassen die Portfolio-Aufwendungen sämtliche Aufwendungen, die durch die Verwaltung und Beschäftigung der Container beziehungsweise aus der Beteiligung an einer Container-Personengesellschaft pro rata auf Ebene der BGA 1 verursacht wurden. Sie umfassen insbesondere die Containermanagergebühren, Zinszahlungen für Bankdarlehen und Abschreibungen der dem Containerportfolio zugeordneten Container, die an die Buss Global Management zu leistende Portfolio-Service-Gebühr in Höhe von pauschal 0,5 Prozent p. a. des Nennbetrags der eingezahlten Teilschuldverschreibungen sowie pro rata die Aufwendungen in einer dem Containerportfolio zugeordneten Container-Personengesellschaft. Die direkt dem Containerportfolio zugeordneten Container werden dabei entsprechend den Anleihebedingungen linear über zehn Jahre beziehungsweise acht Jahre abgeschrieben. Für Neucontainer wird dabei ein Abschreibungssatz von durchgängig zehn Prozent p. a. sowie für Gebrauchtcontainer und gebrauchtes Transportequipment 12,5 Prozent p. a. berücksichtigt. Bei der Ermittlung des Portfolio-Ergebnisses werden zusätzlich pauschal Aufwendungen für die regelmäßig aufzustellenden Ergebnisberechnungen und für die Erstellung der Abrechnungen und Berichte bezüglich der Dollar-Anleihe 1 in Höhe von 0,27 Prozent p. a. der Nennbeträge sämtlicher valutierter Teilschuldverschreibungen berücksichtigt, die die BGMA beginnend ab dem 1. des auf die Valutierung der jeweiligen Teilschuldverschreibung folgenden Monats als laufende Vergütung an die Buss Global Management zahlt. Ermittlung des Portfolio-Ergebnisses Portfolio-Erträge - Portfolio-Aufwand = Portfolio-Saldo - Vergütung Buss Global Management Pte. Ltd. = Portfolio-Ergebnis Ist das Portfolio-Ergebnis positiv ( Portfolio-Gewinn ), wird dieses für das jeweils abgelaufene Zinsquartal als laufende Zins- Buss Global Containerfonds 13

39 39 zahlung an die Fondsgesellschaft gezahlt. Der Portfolio-Gewinn wird dabei pro rata auf die einzelnen Teilschuldverschreibungen aufgeteilt. Die laufenden Zinszahlungen betragen dabei maximal 1,8 Prozent des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibung pro Zinsquartal (auch wenn der Portfolio-Gewinn höher ausfällt). Laufende Zinszahlungen werden jeweils eine Woche nach Ablauf des jeweiligen Quartals zur Zahlung fällig. Portfolio-Ergebnisses werden außerdem 2,25 Prozent der Summe der Nennbeträge sämtlicher valutierter Teilschuldverschreibungen für einmalige Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Begebung der Dollar-Anleihe 1 in Abzug gebracht. Dem so ermittelten (positiven oder negativen) Betrag wird der Mittelwert hinzugerechnet. Schlusszinsen, Rückerstattung des Aufgelds Zum Laufzeitende hat die Fondsgesellschaft in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Ergebnis des Containerportfolios gegebenenfalls einen Anspruch auf Rückerstattung des Aufgelds und die Zahlung von Schlusszinsen. Die Höhe des Betrags, den die BGMA insgesamt an die Fondsgesellschaft zu zahlen hat, hängt von einem hypothetischen Gewinn im Fall des Verkaufs des Containerportfolios ab, wie er nach den Bestimmungen der Anleihebedingungen zu ermitteln ist (dem sogenannten kumulierten Portfolio-Ergebnis ). Dieses wird wie folgt berechnet: Zunächst bewerten zwei unabhängige Gutachter den Verkehrswert des Containerportfolios zum Laufzeitende. Die BGMA und die Fondsgesellschaft wählen jeweils einen Gutachter aus und beauftragen die Gutachter auf Kosten der BGMA mit der Begutachtung. Schlägt eine der Parteien bis vier Monate vor Laufzeitende keinen Gutachter vor, wählt die jeweils andere Partei auch den zweiten Gutachter aus. Die Gutachten sind bis spätestens drei Monate vor Laufzeitende in Auftrag zu geben und bis spätestens zwei Monate vor Laufzeitende zu erstellen. Die Gutachter bewerten die dem Containerportfolio zugeordneten Container, die zum Laufzeitende noch vorhanden sind, und anteilig (entsprechend der Beteiligung der BGA 1 am Vermögen der jeweiligen Container-Personengesellschaft, die jeweils dem Containerportfolio zugeordnet ist) diejenigen Container, die die jeweiligen Container-Personengesellschaften zum Laufzeitende halten, nicht jedoch die Beteiligungen an den Container-Personengesellschaften selbst. Der für die Berechnung maßgebliche Verkehrswert des Containerportfolios per Laufzeitende ist aus dem Mittelwert der in den jeweiligen Gutachten festgestellten Verkehrswerte zu bilden (im Folgenden Mittelwert ). Im Anschluss daran wird das Portfolio-Ergebnis für die gesamte Laufzeit ermittelt. Dafür werden alle Portfolio-Erträge und -aufwendungen ermittelt (einschließlich der Abschreibungen sowie der oben angeführten pauschalen Aufwendungen für die Erstellung der Abrechnungen und Berichte in Höhe von 0,27 Prozent p. a. der Nennbeträge sämtlicher valutierter Teilschuldverschreibungen). Bei der Ermittlung des kumulierten Von dieser Summe wird der Buchwert der zum Containerportfolio gehörenden Container in Abzug gebracht. Für die Ermittlung des Buchwerts von Containern des Containerportfolios werden dabei von deren historischen Anschaffungskosten die oben angeführten Abschreibungssätze linear abgesetzt. Für Container, die von Container-Personengesellschaften des Containerportfolios gehaltenen werden, wird (anteilig entsprechend der Beteiligung der BGA 1 am Vermögen der jeweiligen Container-Personengesellschaft) der Buchwert abgezogen, wie er sich aus der Buchführung der Container-Personengesellschaft ergibt. Anstelle tatsächlich von der BGA 1 im Zusammenhang mit dem Containerportfolio geschuldeter beziehungsweise gezahlter Steuern werden schließlich kalkulatorische Steuern in Höhe von drei Prozent in Abzug gebracht. Der so ermittelte Betrag bildet das kumulierte Portfolio-Ergebnis. Aus dem für das kumulierte Portfolio-Ergebnis errechneten Betrag wird im Rahmen der Schlussauszahlung zunächst das jeweils auf den Nennbetrag gezahlte Aufgeld zurückgezahlt. Soweit nach Abzug der Rückzahlung des Aufgelds weiterhin noch ein positiver Betrag verbleibt, sind an den Inhaber der jeweiligen Teilschuldverschreibung bevorrechtigte Zinszahlungen in Höhe von bis zu 7,9 Prozent p. a. zu leisten (berechnet ab der jeweiligen Valutierung der Teilschuldverschreibung bis zum Laufzeitende der Dollar-Anleihe 1). Sofern bereits laufende Zinsen gezahlt worden sind, werden diese von den Schlusszinsen abgezogen. Erst nachdem die Fondsgesellschaft die vorstehend beschriebenen Zahlungen erhalten hat, setzt ein sogenanntes Profit- Sharing ein, bei dem die BGMA an etwaigen Restbeträgen des ermittelten Gewinns des kumulierten Portfolio-Ergebnisses partizipiert. Im Rahmen dieses Profit-Sharings werden der BGMA bis zu 12,5 Prozent bezogen auf die Summe der bis dahin der Fondsgesellschaft insgesamt geleisteten Zinsen und dem zurückgezahlten Aufgeld zugewiesen. Ein etwaiger anschließend noch verbleibender Restbetrag des kumulierten Portfolio- Ergebnisses wird zu 60 Prozent der Fondsgesellschaft als Zinsen ausgezahlt und zu 40 Prozent der BGMA zugewiesen.

40 40 Dollar-Anleihe 1 Die Schlusszinszahlungen und die Rückerstattung des Aufgelds werden in einer Summe zusammen mit der Schlussrückzahlung einen Monat nach dem Ende der Laufzeit der Dollar-Anleihe 1 fällig. Kündigung der Dollar-Anleihe 1 Die Teilschuldverschreibungen sind während der Laufzeit der Dollar-Anleihe 1 nicht ordentlich kündbar. Die Fondsgesellschaft hat jedoch unter anderem in den folgenden Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht: Die BGMA kommt einer fälligen Zahlungsverpflichtung nicht nach und erfüllt diese auch nicht innerhalb von zehn Tagen, nachdem sie von der Fondsgesellschaft gemahnt wurde; oder die BGMA verwendet den Nennbetrag der jeweiligen Teilschuldverschreibung nicht entsprechend den Vorgaben der Anleihebedingungen; oder die BGMA kommt ihrer Verpflichtung, eine Einlage in Höhe von fünf Prozent der Summe aus Nennbetrag und Aufgeld der jeweiligen valutierten Teilschuldverschreibung in das Vermögen der BGA 1 einzubringen, nicht zeitnah nach. Auch wenn die genannten Kündigungsgründe nur für einen Teil oder eine der valutierten Teilschuldverschreibungen vorliegen, ist die Fondsgesellschaft berechtigt, sämtliche von ihr übernommenen Teilschuldverschreibungen zu kündigen. Im Falle der außerordentlichen Kündigung hat die Fondsgesellschaft einen Anspruch gegen die BGMA auf die sofortige Rückzahlung des Nennbetrags der valutierten Teilschuldverschreibungen unter Abzug des von der Fondsgesellschaft bis dahin vereinnahmten Kapitaldienstes. Berichtspflichten und Prüfungsrechte Die BGMA hat der Fondsgesellschaft regelmäßig Bericht zu erstatten und insbesondere die folgenden Berichte vorzulegen: Zum jeweiligen Fälligkeitstag zur Zahlung der laufenden Rückzahlungen die Liquiditätsberechnung, die der Berechnung der Höhe der laufenden Rückzahlungen zugrunde gelegt wurde; spätestens eine Woche nach Ablauf eines jeden Quartalsultimos eine sogenannte Portfolio-Ergebnisrechnung, aus der sich ergibt, ob und in welcher Höhe gegebenenfalls laufende Zinszahlungen zu leisten sind; für jedes Kalenderjahr bis einschließlich des Kalenderjahres, in welches das Laufzeitende der Dollar-Anleihe 1 fällt, bis zum ersten Quartalsultimo nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres eine Jahresabrechnung für das Portfolio-Ergebnis beziehungsweise das kumulierte Portfolio-Ergebnis, aus der sich jeweils die Höhe der für das jeweilige Kalenderjahr zu leistenden Zinsen ergibt. Die Fondsgesellschaft kann die quartalsweisen Liquiditätsrechnungen, Portfolio-Ergebnisrechnungen und die Jahresabrechnungen auf eigene Kosten durch einen Wirtschaftsprüfer unter Einhaltung der in den Anleihebedingungen geregelten Voraussetzungen prüfen lassen. Investitionsrichtlinien Die BGMA steht dafür ein, dass die BGA 1 die aus der Dollar- Anleihe 1 mittelbar bereitgestellten Mittel für die Anschaffung von Containern nach Maßgabe der Investitionsrichtlinien verwendet. Die Investitionsrichtlinien legen insbesondere Parameter für die folgenden Kriterien fest: maximales Alter der Container zum Zeitpunkt ihres Ankaufs, maximale Anteile von Containertypen und sonstigem Transportequipment, maximale Anteile bestimmter Mietvertragstypen zum Ankaufszeitpunkt im Gesamtportfolio, Mindestwerte für erwartete Nettomieterträge, Mindestbonität der Mieter, Hersteller der Container. Es sind keine genauen Zielwerte für den Anteil bestimmter Containertypen oder den von Neu- (Container mit einem Alter von nicht mehr als 1,5 Jahren) und Gebrauchtcontainern festgelegt worden, um eine zu starke Einschränkung zu vermeiden und günstige Investitionsmöglichkeiten nutzen zu können. Die BGA 1 ist jedoch auch berechtigt, das ihr zur Verfügung stehende Kapital in Beteiligungen an Container-Personengesellschaften einzubringen, die ihrerseits Container anschaffen, die den oben genannten Kriterien entsprechen. Die Investitionskriterien beziehen sich immer auf die gesamte Containerflotte der BGA 1 (mit Ausnahme der Mindestrenditeanforderungen). Die BGMA steht dafür ein, dass die BGA 1 die Investitionskriterien bei der Anschaffung des Containerportfolios zugrunde legt. Die Bedingungen der Dollar-Anleihe 1 sowie die Investitionsrichtlinien sind auf Seite 119 ff. abgedruckt. Buss Global Containerfonds 13

41 41 Hafenerfahrung. Buss betreibt im Geschäftsbereich Ports eigene Mehrzweck-Terminals in Hamburg und weiteren Häfen. Darüber hinaus bietet Buss Ports verschiedene Hafendienstleistungen und entwickelt neue Terminals.

42 42 Management Im Herzen des Containermarkts In Singapur schlägt der Puls des weltweiten Containergeschäfts. Hier sitzen die wichtigsten Containervermieter und sorgen dafür, dass der Welthandel in Schwung bleibt. Und auch das Containerportfolio, das die BGA 1 aufbauen wird, wird hier von einem erfahrenen Team begleitet geleitet von zwei Spitzen-Containermanagern. Buss Capital Singapur: Erfolgsfaktor der Buss-Containerfonds Singapur ist weltweit eines der wichtigsten Finanz- und Dienstleistungszentren für die maritime Wirtschaft. Der Stadtstaat verfügt über hoch qualifiziertes Fachpersonal. Aus Sicht von Buss Capital ist eine starke Präsenz in Asien ein entscheidender Erfolgsfaktor in der Containerwirtschaft. Deshalb hat sich Buss Capital im Jahr 2006 für Singapur als Standort entschieden. Die Vertretung von Buss Capital in Singapur besteht aus mehreren Gesellschaften. Der Einfachheit halber werden die Buss Global Holdings und die Buss Capital Funds Singapore Partnership nachfolgend als Buss Capital Singapur zusammengefasst. Die neu gegründete Buss Global Holdings wird schrittweise alle Aktivitäten und Beteiligungen von Buss Capital in Singapur bündeln. Buss Capital ist mit 77 Prozent und das Management von Buss Capital Singapur (siehe unten) mit 23 Prozent an ihr beteiligt. Die Buss Global Holdings verfügt über zwei hundertprozentige Tochtergesellschaften mit Sitz in Singapur: die 2006 gegründete Raffles Lease und die 2008 gegründete Buss Global Management. Ihre Aufgaben: Buss Global Management übernimmt auf Grundlage eines mit der BGA 1 geschlossenen Vertrags ( Portfolio Service Agreement ) insbesondere das Investmentmanagement für die Containerflotte, die die BGA 1 aufbaut. Dies umfasst die Entwicklung des Geschäftsplans, die Begleitung des Investitionsprozesses einschließlich der Überprüfung der Investitionsrichtlinien und die strategische Ausrichtung des Containermanagements. Darüber hinaus verwaltet Buss Global Management die Dollar-Anleihe 1. Buss Global Management wird dafür Sorge tragen, dass die Bedingungen der Dollar-Anleihe 1 ordnungsgemäß angewendet und die Auszahlungen an die Fondsgesellschaft entsprechend ermittelt und geleistet werden. Außerdem hat die Buss Global Management zusammen mit Buss Capital die BGMA bei der Strukturierung der Dollar-Anleihe 1 unterstützt. Raffles Lease ist für das operative Management von Teilen der Containerflotte der BGA 1 verantwortlich. Raffles Lease wird neue und gebrauchte Container für die BGA 1 beschaffen und die Übernahme dieser Container abwickeln. Buss Global Containerfonds 13

43 43 Zwei Top-Containermanager Buss Capital Singapur hat sich eine zentrale Marktposition in der Containerfinanzierung und einen hervorragenden Ruf im Fondsmanagement erarbeitet dank seiner Mitarbeiter, die zum Teil bereits seit Jahrzehnten im Containerleasing tätig sind. Buss Capital Singapur und seine Tochtergesellschaften haben ihr Know-how bereits bei früheren Buss-Containerfonds erfolgreich unter Beweis gestellt. Danny Wong und John Rhodes (siehe unten) leiten das Team. Beide sind mit jeweils 11,5 Prozent an Buss Capital Singapur beteiligt. Kooperation mit führenden Leasinggesellschaften Das Containerportfolio soll eine große Anzahl von Containern umfassen, die im weltweiten Warenverkehr eingesetzt werden. Die Container werden vornehmlich über weltweit operierende Containerleasinggesellschaften lang- oder kurzfristig vermietet. Mieter sind im Normalfall verschiedene Reedereien oder Logistikunternehmen. Weltweit gibt es eine Vielzahl von Containerleasinggesellschaften. Die größten zehn verwalten rund 90 Prozent der weltweiten Leasingcontainer. Die bisher von Buss Capital initiierten Containerfonds arbeiten unter anderem mit acht der zehn größten Containervermieter zusammen. Die BGA 1 wird mit Unterstützung durch Buss Global Management Managementverträge mit verschiedenen Containerleasinggesellschaften abschließen. Die Containervermieter werden insbesondere dafür verantwortlich sein, die Mietverträge für die Container abzuschließen, die Mieten in Rechnung zu stellen und einzuziehen, die Container zu warten und in einem vermietungsfähigen Zustand zu halten sowie ältere Container in den Zweitmarkt zu verkaufen. Die Leasinggesellschaften leiten die Erlöse aus der Vermietung und einem eventuellen Verkauf nach Abzug von Betriebskosten und einer Managementgebühr an die BGA 1 weiter. Die Leasinggesellschaften werden typischerweise erfolgsorientiert vergütet. Abhängig unter anderem von der Vermietungsart, dem Containertyp und der Containerflotte erhalten sie zwischen vier und 15 Prozent der Erlöse. Auch Raffles Lease wird einen Teil der Containerflotte der BGA 1 vermieten und verwalten. Die mit Raffles Lease dafür vereinbarten Vergütungen liegen jeweils etwas unter dem ansonsten marktüblichen Niveau. Management: John Rhodes und Danny Wong. John Rhodes ist seit 2006 für die finanziellen und rechtlichen Belange aller Containergesellschaften verantwortlich, an denen die Buss-Containerfonds beteiligt sind. John Rhodes verfügt über mehr als zwanzig Jahre Branchenerfahrung. Unter anderem war er von 1987 bis 2000 Finanzchef von Textainer, dem größten Containervermieter der Welt. Danny Wong hat mehr als dreißig Jahre Erfahrung in der Containerleasingbranche, davon mehr als zwanzig Jahren in führenden Positionen. Bevor er im Jahr 2006 zu Buss Capital Singapur kam, brachte er eine Containerleasinggesellschaft unter die weltweiten Top-15 des Markts. Seine Schlüsselkontakte kommen Buss Capital und den Containerflotten zugute.

44 44 Containerleasingmarkt: Grundlagen Genial einfach einfach genial Eine simple Stahlkiste hat den Welthandel revolutioniert. Mit dem Container wurde der Güterumschlag schneller, die Schiffsliegezeiten kürzer und die Transportketten zuverlässiger. Die genormte Box ist deshalb heute das Maß aller Dinge im weltweiten Warenverkehr und unverzichtbarer Bestandteil der globalen Lieferketten. Verpackungskünstler. Im Container können unterschiedlichste Waren transportiert werden auch besonders schwere Güter. Wie in dieser Stahlbox, die deshalb mit super heavy gekennzeichnet ist. Buss Global Containerfonds 13

45 45 Der Container: fester Bestandteil des Welthandels Der Container gilt als Schrittmacher der Globalisierung. Ohne ihn wäre die internationale Arbeitsteilung, wie wir sie heute kennen, nicht möglich. Container sind normierte Einheiten in einem standardisierten Logistiksystem und bieten damit enorme Effizienzvorteile. Transporte von Gütern erfolgen weitgehend automatisiert, Transportzeiten und Hafenaufenthalte von Schiffen verkürzen sich erheblich, Beschädigungen und Verluste reduzieren sich auf ein Minimum. Und: Durch die hohe Geschwindigkeit beim Be- und Entladen liegen die Schiffe nur noch kurz in den Häfen. Das bringt eine erhebliche Kostenreduktion mit sich. In modernen Containerterminals gehen häufig mehr als Container von oder an Bord, das entspricht ca bis Tonnen pro Tag und Schiff. Vor Einführung der Stahlboxen wurden lediglich zwischen 700 und Tonnen pro Tag und Schiff umgeschlagen unter Einsatz hunderter Hafenarbeiter. Der Systemvorteil Container zeigt sich damit auch in einer deutlichen Verringerung der Transportkosten. Heute liegen sie häufig unter einem Prozent des Warenwerts eine zu vernachlässigende Größe, die zugleich Hauptursache für das dynamische Wachstum der Containerschifffahrt ist. Mitte 2011 umfasste die weltweite Containerflotte ca. 30,6 Millionen TEU. Fachbegriffe: TEU und CEU Um die verschiedenen Containertypen hinsichtlich Größe und Wirtschaftlichkeit vergleichen zu können, nutzt die Branche Abkürzungen wie TEU und CEU. TEU steht für twenty-foot equivalent unit ( zwanzig Fuß entsprechende Einheit ) und ist das gebräuchliche Maß in der Transportlogistik, um Schiffsgrößen und Umschlagskapazitäten zu vergleichen. Die Einheit beruht auf dem 20-Fuß-Standardcontainer, der einem TEU entspricht. Ein 40-Fuß-Standardcontainer entspricht zwei TEU. Trotz seines größeren Fassungsvermögens wird auch der höhere 40-Fuß- High-Cube-Standardcontainer als zwei TEU gezählt. Ein Containerschiff, dessen Kapazität zum Beispiel mit TEU angegeben ist, kann theoretisch Fuß-Container laden, Fuß-Container oder eine Mischung beider Größen, die zusammengerechnet TEU ergibt. Entwicklung von Welt-Bruttosozialprodukt, Welthandel und Containerumschlag (ab 2011 Prognose) Zwischen Weltwirtschaft, Welthandel und Containerumschlag besteht ein enger Zusammenhang. Der Welthandel wächst üblicherweise knapp doppelt so stark wie die Weltwirtschaft, der Containerumschlag zweieinhalb- bis dreimal so stark. Index 1985 = * 2012* 2013* 2014* 2015* 2016* 2017* Containerumschlag (TEU) Welthandel (Wert, real) Welt-BSP (Wert, real) Quelle: IWF-World Economic Outlook, 01/2010; ISL Prognose 01/2010 * 2009 vorläufige Schätzung, 2010 und 2011 prognostiziert * vorläufig/prognose Quellen: IWF Economic Outlook 04/2012, ISL-Schätzungen 05/

46 46 Containerleasingmarkt: Grundlagen CEU steht für cost equivalent unit. Mit dieser Abkürzung vergleicht man Containertypen hinsichtlich wirtschaftlicher Kennzahlen wie zum Beispiel Kosten und Erlöse. Ein 20-Fuß- Standardcontainer (ein TEU) entspricht einem CEU. Bei anderen Containertypen weicht die CEU- aber von der TEU-Zahl ab: Weil die Kosten (und damit zumeist auch die Mieterlöse) eines 40-Fuß-Standardcontainers etwa bei dem 1,6-fachen eines 20-Fuß-Standardcontainers liegen, entspricht er 1,6 CEU. Ein 40-Fuß-High-Cube-Standardcontainer entspricht 1,7 CEU, weil er etwa das 1,7-fache eines 20-Fuß-Standardcontainers kostet. Weitere Fachbegriffe finden Sie im Glossar ab Seite 132. Containertypen: die wichtigsten im Überblick Äußerlich haben Boxen weitgehend normierte Maße. Innerlich sind sie individuell und auf ihre Einsatzzwecke zugeschnitten: Container sind nicht gleich Container. Das Spektrum reicht von der Standard-ISO-Box (der twenty-foot equivalent unit kurz: TEU oder 20-Fuß-Container) über Kühl- und Tankcontainer bis hin zu diversen regionalen Sonderformen. Eine Vielzahl weiterer Containertypen, die unterschiedliche Maße oder Eigenschaften aufweisen wie zum Beispiel palettenbreite Container, 45- und 48-Fuß-High-Cube-Container, runden das Bild ab. Standardcontainer (20-/40-/40-Fuß-High-Cube) Gemessen in TEU sind rund 90 Prozent des weltweiten Containerbestands Standardcontainer. Ihre Einsatzmöglichkeiten sind fast grenzenlos und reichen vom Transport von Fernsehern (ca. 400 Stück pro 40-Fuß-Container) bis zu losen Kaffee- oder Kakaobohnen. Die Nachfrage nach Standardcontainern ist weltweit nachhaltig und hoch. Kühlcontainer (Reefer, 20-/40-/40-Fuß-High-Cube) Kühlcontainer dienen dem Transport von Frisch- und Tiefkühlprodukten. Ein Kühlaggregat reguliert die Temperatur in ihrem Inneren. Kühlcontainer verdrängen aufgrund ihrer Flexibilität und ihrer Kostenvorteile zunehmend konventionelle Kühlschiffe. Ihr Anteil am Transport gekühlter Ladung beträgt zurzeit rund 65 Prozent. In den kommenden Jahren wird dieser Anteil nach Einschätzungen von Marktteilnehmern auf bis zu 74 Prozent ansteigen. Hierfür werden Berechnungen der Analysten von Containerisation International zufolge ca. 1,2 Milli- Die Aufteilung der Weltcontainerflotte nach TEU (2011) 28 % 20-Fuß-Container 16 % 40-Fuß-Container Standardcontainer 89 % 45 % 40-Fuß-High-Cube-Container 5 % Kühlcontainer (20-/40-Fuß/40-Fuß-High-Cube) 6 % Übrige Spezialcontainer Quelle: Container Leasing Industry 2012, Drewry Maritime Research, S. 50 Buss Global Containerfonds 13

47 47 onen TEU Kühlcontainer zusätzlich benötigt. Bezogen auf die Anzahl der Container (TEU) haben Kühlcontainer einen Anteil von rund fünf Prozent an der Weltcontainerflotte. Ihr wertmäßiger Anteil (CEU) liegt jedoch bei rund 13 Prozent. Das liegt daran, dass sie im Vergleich zu Standardcontainern wesentlich teurer sind hauptsächlich aufgrund der verwendeten Materialien und des Kühlaggregats. Ein neuer 40-Fuß-Highcube-Kühlcontainer kostete beispielsweise im vierten Quartal 2011 rund US-Dollar. Dabei entfielen etwa 42 Prozent des Preises auf die verwendete Technik und das Kühlaggregat. Der durchschnittliche Preis für einen Standardcontainer mit gleichen Maßen lag zur gleichen Zeit bei rund US-Dollar. Flatracks (20-/40-Fuß) Flatracks sind sehr stabile Transportplattformen mit der Länge und Breite eines Containers. Sie dienen dem Transport sperriger und sehr schwerer Ladung, sogenannter Projektladung. Mit Hilfe von Flatracks kann eigentlich nicht containerisierbare Ladung trotzdem auf Containerschiffen transportiert werden. Containerproduktion: made in China Container werden heute zum Großteil in China hergestellt. Neben niedrigen Herstellungskosten und hoher Fertigungsqualität hat dies den Vorteil, dass dort zugleich die höchste Nachfrage nach Leercontainern für den Export besteht. Open-Top-Container (20-/40-Fuß) Open-Top-Container haben kein festes Dach, sondern sind im Normalfall mit einer Plane abgedeckt. Deshalb können sie auch von oben beladen werden. Mit ihnen transportiert man vor allem Maschinen, Anlagenteile oder Bauelemente. Standardcontainer und der überwiegende Teil der Spezialcontainer bestehen vor allem aus hochwertigem Stahl. Mehr als 70 Prozent des Gesamtgewichts eines 20-Fuß-Standardcontainers von etwa 2,3 Tonnen entfallen darauf, der Rest auf den üblicherweise aus Hartholz bestehenden Boden sowie auf Dichtungsmaterialien, Korrosionsschutz und Lack. Standardcontainer (20-/40-Fuß/40-Fuß-High-Cube) Open-Top-Container (20-/40-Fuß) Kühlcontainer (Reefer, 20-/40-Fuß/40-Fuß-High-Cube) Flatracks (20-/40-Fuß)

48 48 Containerleasingmarkt: Grundlagen Äußerlich kaum zu erkennen, wurde die Qualität der Container in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Hochwertige Legierungen und Beschichtungen haben Haltbarkeit und Lebensdauer der Container erhöht. Bei dem verwendeten Stahl handelt es sich heute um sogenannten Corten-Stahl, eine Spezial-Legierung, die geringe Anteile von Kupfer und Nickel enthält und die Container widerstandsfähiger gegen Beanspruchung und Korrosion macht. Jeder Container wird nach seiner Fertigstellung von einem unabhängigen Gutachter auf eine fehlerfreie Fertigung überprüft und anschließend zertifiziert. Als Prüfer fungieren in der Regel renommierte Klassifikationsgesellschaften wie zum Beispiel der Germanische Lloyd oder Bureau Veritas. Einsatzphasen: eine Frage des Alters Neue Container werden in der internationalen Transportlogistik eingesetzt. Ab einem Alter von mindestens zehn Jahren führen Verschleiß und steigender Reparaturaufwand dazu, dass die Container im Seeverkehr nicht mehr wirtschaftlich eingesetzt werden können. Sie werden deshalb in den sogenannten Zweitmarkt verkauft und für unterschiedliche Zwecke weiterverwendet etwa als wetterfester, robuster Abstell- oder Lagerraum, als stabile Einwegverpackung für Transporte in entlegene Gebiete oder als Baucontainer. Wegen ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und ihrer Haltbarkeit sind gebrauchte Container weltweit sehr gefragt. Strategische Entscheidung: Container kaufen oder leasen? Das Transportgeschäft ist kapitalintensiv. Containerleasing hat den Vorteil, dass Reedereien nicht selbst auf kapitalintensive Weise investieren müssen. Sie können ihr Kapital damit an anderer Stelle einsetzen zum Beispiel für den Erhalt oder den Ausbau der Schiffsflotte. Durch diese sogenannte Offbalance -Finanzierung via Containerleasing können Reedereien zudem ihre Eigenkapitalrendite erhöhen. Darüber hinaus werden sie flexibler im Hinblick auf Marktschwankungen: Erhöht sich ihr Bedarf, mieten sie zusätzliche Container an, sinkt ihr Bedarf, geben sie überflüssige zurück. Ein Marktmechanismus, der auch in den nächsten Jahren Bestand haben wird. Durchschnittliche CEU-Preise für Gebrauchtcontainer von 2000 bis 2012 (ab 2011 Prognose) (Durchschnittsalter der Container: ca. 12 Jahre) US$ Mitte 2011* Mitte 2012* * Prognose Quelle: Container Leasing Industry 2012, Drewry Maritime Research, S. 34 und Buss Capital Singapur Buss Global Containerfonds 13

49 49 Containerleasing: die verschiedenen Formen Im Containerleasing unterscheidet man langfristige ( Long Term Lease, abgekürzt LTL) und kurzfristige Vermietung ( Spot Lease beziehungsweise Master Lease, abgekürzt ML). Nach Ablauf der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Container in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Das bedeutet, dass er Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, beheben beziehungsweise dem Eigentümer finanziell kompensieren muss. Long Term Lease Long-Term-Lease-Verträge haben eine feste mehrjährige Laufzeit von in der Regel fünf Jahren. Der Mieter zahlt eine von vornherein festgelegte Miete pro Tag und mietet eine feste Anzahl von Containern. Nach Ablauf der Festmietzeit verlängern die Mieter die Mietverträge häufig, weil sie die Container in einen vertragsgemäßen Zustand bringen müssen und nur in bestimmten Depots zurückgeben dürfen. Für einige Depots ist zusätzlich eine Rückgabegebühr ( Drop-off charge ) zu entrichten. Insgesamt entstehen den Mietern bei Rückgabe erhebliche Kosten. Die Verlängerung beträgt zumeist mindestens ein Jahr. Der Trend geht zum Long-Term-Leasing, weil die Leasinggesellschaften damit bessere Flottenauslastungen und deutlich geringere Depotkosten erzielen können. Aktuell sind nahezu 80 Prozent der Weltcontainerleasingflotte langfristig vermietet Tendenz steigend. Master Lease Die Mindestmietlaufzeit von Master-Lease-Verträgen beträgt zumeist drei bis zwölf Monate. Die durchschnittliche tatsächliche Vermietungsdauer liegt hingegen bei rund zwei Jahren. Diese Art von Mietverhältnis muss nicht nach einer bestimmten Zeit formal verlängert werden. Der Mieter kann die Container nach Ablauf der Mindestmietzeit zu einem beliebigen Zeitpunkt in den Depots der Vermieter abgeben sowie bei Bedarf wieder Container aufnehmen. Für die Zeit des Depotaufenthalts zahlt der Mieter keine Miete. Die Tagesmiete ist entsprechend höher als beim Long Term Lease im Jahr 2010 um durchschnittlich knapp 20 Prozent. Quellen der vorgenannten Angaben: Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL); Drewry Maritime Research, Container Leasing Industry 2012; Containerisation International, verschiedene Ausgaben; Credit Suisse, Container Manufacturing Sector; Buss Capital Singapur Durchschnittliche CEU-Preise ab Werk von 1992 bis 2012 (ab 2011 Prognose) US$ * 2012* * Prognose Quelle: Containerisation International: Market Analysis, Container Leasing Market 2010, S. 24 Container Leasing Industry 2012, Drewry Maritime Research, S. 21

50 50 Containerleasingmarkt: aktuelle Entwicklung Stabile Aussichten Der Containerleasingmarkt zeigt sich weiterhin robust. Die großen Leasinggesellschaften melden hohe Auslastungen. Der Trend zum Leasing macht Investitionen attraktiv und 2012 soll der Containerumschlag erneut um sieben Prozent wachsen. Weltwirtschaft und Welthandel: solide Wachstumsaussichten Die Nachfrage im Gütertransport und damit auch im Containerverkehr ist eng mit der Entwicklung von Weltwirtschaft und Welthandel verknüpft. Je mehr Waren produziert und weltweit gehandelt werden, desto größer ist der Transportbedarf. Der Container trägt dabei auch selbst zur Globalisierung der Märkte und dem zunehmenden Welthandel bei. Durch seinen Einsatz fallen die Transportkosten deutlich geringer aus. Dadurch wird auch der Transport von Gütern mit geringem Warenwert wirtschaftlich. Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert für 2012 und die folgenden Jahre stabile Wachstumsaussichten. Für 2012 erwartet der IWF ein Weltwirtschaftswachstum von rund 3,5 Prozent. Im Jahr 2013 soll sich das Wachstum auf rund vier Prozent belaufen. Der Welthandel soll noch stärker steigen. Hier prognostiziert der IWF ein Wachstum um rund vier Prozent im Jahr 2012, steigend auf rund 5,6 Prozent im Jahr Dementsprechend soll auch der weltweite Containerumschlag weiter zunehmen. Das Institut für Seeschifffahrt und Logistik erwartet für 2012 einen Anstieg von rund sieben Prozent. Marktentwicklung: Container sind gefragt Der Containerleasingmarkt zeichnet sich im Vergleich zur Schifffahrt durch eine höhere Anpassungsfähigkeit aus. Weil Container sehr viel schneller produziert werden als Schiffe, können die Marktteilnehmer schneller auf Schwankungen reagieren und in Zeiten geringerer Nachfrage die Produktion vergleichsweise zügig an den Bedarf anpassen. So stellten beispielsweise viele Containerfabriken ihre Produktion während der Transportmarktkrise in den Jahren 2008/2009 fast vollständig ein. Gleichzeitig musterten die Reedereien weiterhin ältere Container aus und verkauften sie in den Zweitmarkt. Dadurch baute sich das Überangebot an Containern schnell ab, das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage gelangte rasch ins Gleichgewicht. Als der Markt im Jahr 2010 wieder anzog, nutzten die Hersteller alle verfügbaren Kapazitäten für die Produktion neuer Container. Weil die Nachfrage aber noch schneller stieg als das Angebot, wurden Container zwischenzeitlich knapp. Die Containerhersteller haben sich im Laufe des Jahres 2011 auf die erhöhte Nachfrage nach Containern eingestellt, so dass keine akute Containerknappheit mehr zu verzeichnen war. Die großen börsennotierten Leasinggesellschaften verzeichneten aber auch im Jahr 2011 und Anfang 2012 durchgängig sehr hohe Auslastungsraten ihrer Containerflotten. Buss Global Containerfonds 13

51 51 Die hohe Nachfrage nach Containern führte dazu, dass wieder mehr Neucontainer auf den Markt kamen: 2011 waren es rund 3,4 Millionen TEU. Für die kommenden Jahre erwarten die Experten von Drewry jährliche Wachstumsraten zwischen 6,5 und 8,5 Prozent. Weil die Linienreedereien seit 2010 nur wenig Container zurückgeben, steigt der Modernisierungsbedarf. Die Analysten des Branchendienstes Drewry gehen davon aus, dass in den Jahren 2012 und 2013 jeweils gut vier Millionen TEU neue Container produziert werden müssen, um die Nachfrage decken zu können. Neupreis durchschnittlich wieder bei US-Dollar. Mit der gegen Ende des Jahres üblicherweise rückläufigen Nachfrage sanken die Preise im vierten Quartal 2011 auf etwa US- Dollar und lag Anfang 2012 bei US-Dollar. Mittel- bis langfristig wird erwartet, dass zunehmende Lohnkosten und striktere Umweltbestimmungen in China die Containerpreise steigen lassen werden. Die beiden größten Containerhersteller, CIMC und Singamas, die 2011 etwa 70 Prozent aller Neucontainer hergestellt haben, erwarten für das dritte Quartal 2012 Preise um US-Dollar. Neucontainer: Preisentwicklung und Angebot Die Preise für Neucontainer schwanken. Einen wesentlichen Einfluss darauf haben die Stahlpreise der Kostenanteil für Stahl liegt bei etwa 60 bis 70 Prozent der Gesamtherstellungskosten eines Standardcontainers, aber auch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Lag der Preis für einen 20-Fuß-Stahlcontainer Anfang der 1990er Jahre noch bei rund US-Dollar, halbierte er sich nahezu im Zuge der Produktionsverlagerung nach China, mit der ein intensiver Wettbewerb der Produzenten einherging. Seit 2003 weisen die Preise wieder eine steigende Tendenz auf. Im Jahr 2011 lag der Gebrauchtcontainer: hohe Nachfrage Container sind langlebig und haben aufgrund ihres Stahlanteils einen hohen Materialwert. Die Preise für Gebrauchtcontainer schwanken dabei in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage. Seit der Containerknappheit des Jahres 2010 mustern die Linienreedereien vergleichsweise wenig Container aus beziehungsweise geben sie an die Leasinggesellschaften zurück. Dies hat zur Folge, dass nur wenige gebrauchte Container für den Verkauf in den Zweitmarkt zur Verfügung stehen. Das knappe Angebot führte zu einem Anstieg der Preise: Bekam man für einen zwölf Jahre alten Standardcontainer im langfristigen Entwicklung des Containerumschlags laut führender Logistikforschungsinstitute (ab 2012 Prognose) in Mio. TEU * 2012* 2013* 2014* 2015* 2016* 2017* 2018* 2019* 2020* Ist-Entwicklung ISL-Prognose 04/2012 Drewry-Prognose 09/2011 * vorläufig/prognose Quelle: ISL 05/2012

52 52 Containerleasingmarkt: aktuelle Entwicklung Durchschnitt in den Jahren 2001 bis 2011 rund 900 US-Dollar pro CEU, lag der durchschnittlich erzielte Preis in der ersten Jahreshälfte 2011 bei mehr als US-Dollar. In der zweiten Jahreshälfte 2011 gaben die Preise für Gebrauchtcontainer wieder nach. Im ersten Quartal lagen sie nach Angaben von Buss Capital Singapur bei rund US-Dollar pro CEU. Dies liegt allerdings nach wie vor über dem langfristigen Durchschnitt. Da die Linienreedereien derzeit kaum ältere Container zurückgeben, steigt das Durchschnittsalter der Flotte. Immer mehr Container kommen in das Alter, in dem sie in der Regel durch neue Container ersetzt werden. Sobald die Linienreedereien die überfällige Flottenmodernisierung vorantreiben, ist zu vermuten, dass das Angebot an Gebrauchtcontainern im Zweitmarkt wieder zunehmen wird und sich die Preise weiter normalisieren werden. Allerdings erwartet Buss Capital, dass die Gebrauchtcontainerpreise aufgrund der gestiegenen Einstandskosten für Neucontainer weiterhin über den historischen Durchschnittswerten liegen und grundsätzlich eine steigende Tendenz haben werden. Containerleasing: wachsender Marktanteil Gerade in Zeiten restriktiver Kreditvergabe und eines schwierigen wirtschaftlichen Marktumfelds bekommen viele Reedereien nur schwer geeignete Fremdfinanzierungen für ihre Investitionen von den Banken. Viele Reedereien verzichten daher auf Investitionen in Container und mieten vermehrt. Davon profitieren die Containerleasinggesellschaften: Die Auslastungsraten ihrer Containerflotten lagen 2011 im Schnitt bei rund 98 Prozent. Auch im ersten Quartal 2012 der traditionell schwächsten Jahreszeit für Containertransporte gab die Auslastung im Schnitt nur leicht auf 96 bis 97 Prozent nach. Der Leasinganteil an der Weltcontainerflotte ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Verwalteten die Containervermieter 2009 noch rund 40 Prozent der weltweit eingesetzten Boxen, befanden sich 2011 bereits rund 43 Prozent der weltweiten Container in der Hand von Leasinggesellschaften. Grund hierfür ist die hohe Anzahl an Neubestellungen durch Leasinggesellschaften. In der ersten Jahreshälfte 2011 erwarben sie rund 55 Prozent aller neuen Container. Für die kommenden Jahre erwartet Buss Capital Singapur, dass die Lea- Durchschnittliche Auslastung der Containerleasingflotte 100 % 95 % 90 % 85 % 80 % 75 % 70 % 65 % Quelle: Quartalsberichte der börsennotierten Leasinggesellschaften CAI, Seacube, TAL, Textainer Buss Global Containerfonds 13

53 53 singgesellschaften weiterhin den größeren Teil neuer Container kaufen und damit ihren Marktanteil weiter ausbauen werden. Leasingraten: auf solidem Niveau Nachdem Anfang 2011 Spitzenmieten von 1,10 US-Dollar pro Tag und CEU für einen Standard-20-Fuß-Container erzielt werden konnten, lagen die Leasingraten im September 2011 bei rund 0,80 bis 0,85 US-Dollar. Damit befinden sie sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Grund dafür ist die anhaltend starke Nachfrage nach Mietcontainern. Für 2012 erwartet der Marktanalyst Drewry Leasingraten zwischen 0,80 und 0,90 US-Dollar pro Tag und CEU. Quellen der vorgenannten Angaben: Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL); Drewry Maritime Research, Container Leasing Industry 2012; Containerisation International, verschiedene Ausgaben; Quartalsreporte Q4/2011 und Q1/2012 von TAL, CAI, Seacube, Textainer; Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook, diverse Ausgaben; Alphaliner Newsletter 32/2011; Morgan Stanley; Nomura Equity Research, Berichte über Singamas Container Holdings und CIMC, Ende März Entwicklung der Container-Leasingraten für 20-Fuß-Standardcontainer (ab 2011 Prognose) US$ pro Tag und CEU 1,10 1,00 0,90 0,80 0,70 0,60 0,50 0, * 2012* * Prognose Quelle: Container Leasing Industry 2012, Drewry Maritime Research, S. 21

54 54 Investitionsplanung Investitionsplanung und Prognoserechnung Mittelverwendung und Mittelherkunft Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG (Prognose) Mittelverwendung US$ Anteil bezogen auf Gesamtfinanzierung 1. Anschaffungskosten für Dollar-Anleihe 1 * ** ,37 % 2. Treuhandvergütung * ,17 % 3. Mittelverwendungskontrolle * ,10 % 4. Gründungskosten * ,03 % 5. Nicht abzugsfähige Vorsteuer * ,06 % 6. Liquiditätsreserve * ,27 % Gesamt ,00 % Mittelherkunft 7. Eigenkapital Fondsgesellschaft - Emissionskapital * ,91 % - Buss Treuhand GmbH ,04 % - Buss Fonds Management GmbH ,04 % Gesamt ,00 % * Bei der Erhöhung des Emissionskapitals werden die Positionen entsprechend angepasst. ** Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem Nennbetrag der zu erwerbenden Teilschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 10 Millionen US-Dollar und dem Aufgeld in Höhe von 1,1 Millionen US-Dollar zusammen. Das Aufgeld und 2,25 Prozent des Nennbetrags erhalten Buss Capital sowie dieser nahestehende Unternehmen von der BGMA als Vergütungen. Es können sich Rundungsabweichungen ergeben. Buss Global Containerfonds 13

55 55 Erläuterungen Vorbemerkung Die nachfolgenden Erläuterungen stellen die wesentlichen Grundlagen, Annahmen und Wirkungszusammenhänge der einzelnen Positionen in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose der Fondsgesellschaft dar. Die einzelnen Positionen veranschaulichen die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung erfolgten oder geplanten Aufwendungen der Fondsgesellschaft. Die Angaben beruhen dabei auf geschlossenen Verträgen, bereits geleisteten Zahlungen oder Prognosewerten. Die Fälligkeiten der aus geschlossenen Verträgen resultierenden Aufwendungen sind im Kapitel Recht auf den Seiten 77 ff., 80 ff. ausgeführt. Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft, also das Eigenkapital der Fondsgesellschaft vermindert um die Gründungs- und Anlaufkosten und die anfängliche Liquiditätsreserve, werden für den geplanten Erwerb von Teilschuldverschreibungen der von der BGMA begebenen Dollar-Anleihe 1 verwendet. Für sonstige Zwecke werden sie nicht genutzt. Termingeschäften auf Ebene der Fondsgesellschaft nicht vorgesehen. Die Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsprognose geht von der Platzierung des planmäßigen Emissionskapitals in Höhe von US-Dollar aus. Das Emissionskapital kann jedoch auf bis zu 111,6 Millionen US-Dollar erhöht werden. Die geplanten Investitionen in die Dollar-Anleihe 1 und die von der Höhe des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft beziehungsweise des Nennbetrags der gezeichneten Teilschuldverschreibungen abhängigen Aufwendungen würden dann entsprechend höher ausfallen. Zu 1. Anschaffungskosten für Dollar-Anleihe 1 Die Fondsgesellschaft investiert planungsgemäß 11,1 Millionen US-Dollar in die von der BGMA herausgegebene Dollar- Anleihe 1. Hiervon entfallen insgesamt zehn Millionen US- Dollar auf die in den Teilschuldverschreibungen verbrieften Nennbeträge und 1,1 Millionen US-Dollar auf das darauf erhobene Aufgeld. Anlagestrategie der Fondsgesellschaft ist es, aus der Investition in die Dollar-Anleihe 1 (Anlagepolitik) einen größtmöglichen Überschuss zu erzielen. Die Anlagestrategie und Anlagepolitik kann durch einen Gesellschafterbeschluss der Fondsgesellschaft geändert werden. Hinsichtlich der Angaben zum Realisierungsgrad des Projekts wird darauf hingewiesen, dass die Fondsgesellschaft bereits vier Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag in Höhe von jeweils 2,5 Millionen US-Dollar zuzüglich des Aufgelds in Höhe von elf Prozent des Nennbetrags gezeichnet hat. Sie sind jedoch noch nicht valutiert, weil die Fondsgesellschaft den jeweiligen Nennbetrag und das Aufgeld noch nicht an die BGMA geleistet hat. Diese Zahlungen sind von der Fondsgesellschaft bis spätestens zum 30. September 2013 zu erbringen. Darüber hinaus hat die Fondsgesellschaft keine Verträge über die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts (Dollar-Anleihe 1) oder wesentlicher Teile davon geschlossen. Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft reichen allein für die Realisierung der Anlagestrategie aus. Die Fondsgesellschaft nimmt konzeptgemäß kein Fremdkapital auf. Die angestrebte Fremdkapitalquote beträgt damit auf Ebene der Fondsgesellschaft null Prozent. Die Durchführung der Vermögensanlage ist konzeptgemäß nicht von der Platzierung des geplanten Emissionskapitals abhängig, da eine Platzierungsgarantie besteht (vgl. Recht, Seite 77 f.). Die geschäftsführende Kommanditistin der Fondsgesellschaft ist berechtigt, liquide Mittel als Termingeld oder in termingeldähnliche Anlageformen anzulegen. Darüber hinaus ist der Einsatz von Derivaten und Die BGMA wird die Nennbeträge der Teilschuldverschreibungen zu 97,75 Prozent als Eigenkapital in die BGA 1 einlegen. Das Aufgeld sowie 2,25 Prozent des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibungen werden gemäß der Tabelle auf der folgenden Seite verwendet. Buss Capital verwendet die ihr zufließenden Vergütungen auch für die Organisation, Betreuung und Abwicklung des Vertriebs im Rahmen der Eigenkapitaleinwerbung für die Fondsgesellschaft. Sie wird sich bei der Eigenkapitaleinwerbung auch weiterer Vertriebspartner bedienen. In diesem Fall verwendet die Anbieterin die genannten Vergütungen teilweise auch für die Bezahlung der hierdurch entstehenden Provisionsansprüche von Vertriebspartnern. Zu 2. Treuhandvergütung Die Treuhänderin erhält für die Einrichtung der Anlegerverwaltung und die Anlegerbetreuung während der Zeichnungsphase eine einmalige vertraglich vereinbarte Vergütung in Höhe von 0,175 Prozent des insgesamt platzierten Emissionskapitals zuzüglich Umsatzsteuer. Die nicht abzugsfähige Umsatzsteuer in Höhe von US-Dollar ist in dem Betrag unter Ziffer 5 enthalten. Zu 3. Mittelverwendungskontrolle Die formale Mittelverwendungskontrolle erfolgt durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die für diese Tä-

56 56 Investitionsplanung tigkeit eine nach der Höhe des platzierten Emissionskapitals gestaffelte vertraglich vereinbarte Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer erhält (siehe Seite 78 f.). Bei Platzierung des planmäßigen Emissionskapitals beläuft sich die Vergütung mithin auf Euro. Auf Basis eines angenommenen Wechselkurses von 1,30 US-Dollar pro Euro resultiert hieraus ein Aufwand von umgerechnet US-Dollar. Die nicht abzugsfähige Umsatzsteuer in Höhe von umgerechnet US-Dollar ist in dem Betrag unter Ziffer 5 enthalten. Zu 4. Gründungskosten Die Gründungskosten der Fondsgesellschaft sind mit Euro angesetzt; unter Annahme eines Wechselkurses von 1,30 US-Dollar pro Euro resultieren hieraus Gründungskosten in Höhe von umgerechnet US-Dollar. Die nicht abzugsfähige Umsatzsteuer in Höhe von umgerechnet 618 US- Dollar ist in dem Betrag unter Ziffer 5 enthalten. anfallende Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent wird in dieser Position zusammengefasst. Zu 6. Liquiditätsreserve Auf Ebene der Fondsgesellschaft wurde eine anfängliche Liquiditätsreserve in Höhe von US-Dollar eingeplant. Zu 7. Eigenkapital Buss Global Containerfonds 13 Das geplante Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft beträgt US-Dollar (Zielkapital). Die Gründungskommanditisten Buss Fonds Management und die Treuhänderin haben sich auf eigene Rechnung mit einer Kapitaleinlage von jeweils US-Dollar an der Fondsgesellschaft beteiligt. Zusätzlich sollen bei den Anlegern zunächst US-Dollar platziert werden. Das Gesellschaftskapital kann um weitere US-Dollar (Erhöhungsbetrag) auf insgesamt US-Dollar erhöht werden. Zu 5. Nicht abzugsfähige Vorsteuer Die Fondsgesellschaft ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt (vgl. Steuern, Seite 100). Die auf die Vergütungen und Kosten Investition in Dollar-Anleihe 1 Kostenpositionen Zahlungsempfänger Vergütung in US- Dollar (inkl. etwaiger Umsatzsteuer) Anteil bezogen auf Anschaffungskosten für Dollar-Anleihe 1 Anteil bezogen auf das planmäßige Emissionskapital Vermittlung der Teilschuldverschreibungen an Fondsgesellschaft * Buss Capital ,50 % 8,45 % Platzierungsgarantie für Fondsgesellschaft * Buss Capital ,00 % 0,99 % Prospektierung * Buss Capital ,30 % 0,30 % Konzeption * Buss Global Management ,14 % 2,13 % Summe * ,94 % 11,87 % * Bei der Erhöhung des Emissionskapitals wird die Vergütung entsprechend angepasst. Es können sich Rundungsabweichungen ergeben. Buss Global Containerfonds 13

57 57 Der Hafen schläft nie. Große Häfen arbeiten im 24-Stunden-Betrieb. Wie hier am Buss Hansa Terminal in Hamburg sind die Arbeiter in drei Schichten damit beschäftigt, Schiffe zu be- und entladen.

58 58 Ergebnisplanung Ergebnis- und Liquiditätsprognose Erläuterungen Vorbemerkung Für die dargestellte Ergebnis- und Liquiditätsprognose wurde angenommen, dass das planmäßige Emissionskapital in Höhe von US-Dollar bis Ende November 2012 vollständig eingeworben und eingezahlt wird. Die Auszahlung der Nennbeträge der jeweiligen Teilschuldverschreibungen und des Aufgelds an die BGMA erfolgen prognosegemäß zeitnah zur Platzierung des hierfür benötigten Eigenkapitals. Die Höhe der Zinszahlungen und der laufenden Rückzahlungen aus der Dollar-Anleihe 1 ist maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung des Containerportfolios abhängig. Für die Prognose dieser Rückflüsse wurden daher Annahmen zum Containerportfolio, zu den Nettomieterlösen sowie zum wirtschaftlichen Verlauf getroffen. Hierbei wurden die auf den Seiten 82 ff. dargestellten Vergütungen entsprechend berücksichtigt. Annahmegemäß setzt sich das für die Dollar-Anleihe 1 maßgebliche Containerportfolio (inklusive Reinvestitionen) aus einer Mischung von neuen und gebrauchten Standard- und Kühlcontainern (Kühlcontaineranteil ca. sechs Prozent) zusammen. Für diese Container ist ein durchschnittliches Alter von ca. 2,8 Jahren angenommen und im Durchschnitt mit Nettomieterlösen in Höhe von ca. 13,36 Prozent bezogen auf einen angenommenen durchschnittlichen Kaufpreis von ca US-Dollar pro CEU für Standardcontainer beziehungsweise US-Dollar pro 40-Fuß-Kühlcontainer kalkuliert. Ferner wird unterstellt, dass über die Laufzeit der Dollar-Anleihe 1 Containermietverträge auslaufen (womit eine niedrigere Auslastung des Containerportfolios einhergeht) und das durchschnittliche Alter der Container zunimmt, so dass sich der prognostizierte durchschnittliche Nettomietrückfluss im Prognosezeitraum reduziert. Bei den Nettomieterlösen handelt es sich um die Mieteinnahmen, von denen bereits die Betriebskosten wie Versicherung, Lagerung, Reparaturen etc. sowie Managementvergütungen für die Containerleasinggesellschaften etc. abgezogen wurden. Die Annahmen gehen davon aus, dass im Rahmen eines aktiven Portfoliomanagements während der Fondslaufzeit auch Container verkauft und die aus dem Verkauf vereinnahmten Nettoverkaufserlöse wieder in neue Container reinvestiert werden. Die Verkäufe zuvor vermieteter Container, die ein Alter von durchschnittlich gut zwölf Jahren erreicht haben, wurden auf Basis von Erfahrungswerten kalkuliert. Als Nettoverkaufserlös wurde ein Betrag von ca. 825 US-Dollar pro CEU für Standardcontainer der Planung zugrunde gelegt. Dies liegt in der Bandbreite der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungswerte für elf bis 13 Jahre alte Standardcontainer. Für Kühlcontainer wurde ein Wert von ca US-Dollar pro 40-Fuß-Kühlcontainer angesetzt. Zusätzlich zu den Mitteln aus der Dollar-Anleihe 1 und dem von der BGMA aus Eigenmitteln zu leistenden Eigenkapital in Höhe von fünf Prozent des Nennbetrags der insgesamt platzierten Teilschuldverschreibungen und dem hierauf erhobenen Aufgeld wurde in der Kalkulation angenommen, dass die BGA 1 Bankdarlehen für die Finanzierung der Container des Containerportfolios aufnimmt, wobei eine Fremdfinanzierungsquote in Höhe von 65 Prozent unterstellt ist. Der Zinsaufwand für die geplante Inanspruchnahme dieser Darlehen ist mit durchschnittlich 5,25 Prozent p. a. kalkuliert. Die in den Anleihebedingungen festgelegte Vorgehensweise für die Ermittlung der Rückzahlungen der in den jeweiligen Teilschuldverschreibungen verbrieften Nennbeträge und des hier- Ergebnis- und Liquiditätsprognose Buss Global Liquiditätsrechnung in TUS$ Rückzahlung Nennbetrag * Rückzahlung Aufgeld * Zinserlöse aus Anleihe * Liquiditätsverzinsung * Gesellschaftskosten * Treuhandvergütung * Nicht abzugsfähige Vorsteuer * Liquiditätsüberschuss vor Auszahlungen * Auszahlungen an Gesellschafter * Auszahlung an Gesellschafter in % des Eigenkapitals Veränderung der freien Liquidität * Anfängliche Liquiditätsreserve * Freie Liquidität am Jahresende * Handelsrechtliche Ergebnisprognose in TUS$ Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit * Aufwendungen Investitionsphase/Anlaufkosten * Handelsrechtliches Ergebnis * Handelsrechtliches Ergebnis (kumuliert)* Steuerzahlungen in TUS$ Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätsbeitrag * Steuern in % des Eigenkapitals Buss Global Containerfonds 13

59 59 auf zu entrichtenden Aufgelds sowie der zu zahlenden Zinsen sind auf den Seiten 34 ff. erläutert. Alle in Euro valutierenden Beträge wurden zu einem Wechselkurs von 1,30 US-Dollar pro Euro umgerechnet. Rückzahlung Nennbetrag Die in den jeweiligen valutierten Teilschuldverschreibungen verbrieften Nennbeträge sind von der BGMA nach Maßgabe der Anleihebedingungen bis zum Laufzeitende vollständig zurückzuzahlen, wobei die Rückzahlung durch laufende Rückzahlungen und eine Schlussrückzahlung am Laufzeitende der Dollar-Anleihe 1 erfolgt. Die prognostizierten Rückzahlungen der in den gezeichneten Teilschuldverschreibungen verbrieften Nennbeträge sind in dieser Position entsprechend dargestellt. Insgesamt werden US-Dollar für laufende Rückzahlungen und US-Dollar für die Schlussrückzahlung prognostiziert. Rückzahlung Aufgeld Prognosegemäß wird das erhobene Aufgeld in Höhe von elf Prozent bezogen auf den in der jeweiligen Teilschuldverschreibung verbrieften Nennbetrag am Ende der Laufzeit der Dollar-Anleihe 1 an die Inhaber der Teilschuldverschreibungen zurückgezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass das am Ende der Laufzeit nach den Vorgaben der Anleihebedingungen der Dollar-Anleihe 1 zu ermittelnde kumulierte Portfolio-Ergebnis positiv ist und die notwendige Höhe für die Rückzahlung des Aufgelds erreicht (siehe Seite 38 f.). Bei einem prognosegemäßen Verlauf betragen die Rückzahlungen des Aufgelds insgesamt 1,1 Millionen US-Dollar. Zinserlöse aus Anleihe In dieser Position sind die prognostizierten Zinsen aus der Dollar-Anleihe 1 dargestellt. Für die Fondsgesellschaft werden auf Basis der oben dargestellten angenommenen wirtschaftlichen Entwicklung des beispielhaften Containerportfolios Schlusszinsen in Höhe von insgesamt US-Dollar prognostiziert. Laufende Zinszahlungen ergeben sich aus der Kalkulation nicht. Containerfonds 13 GmbH & Co. KG Summe ,13 % 6,52 % 7,00 % 7,00 % 7,00 % 7,00 % 106,27 % 140,92 % ,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11,62 % 11,62 % * Bei Erhöhung des Emissionskapitals werden die Positionen entsprechend angepasst. Es können sich Rundungsabweichungen ergeben.

60 60 Ergebnisplanung Die für die Fondsgesellschaft prognostizierten Zinszahlungen aus der Dollar-Anleihe 1 entsprechen einer durchschnittlichen Verzinsung des Nennbetrags der von ihr gezeichneten Teilschuldverschreibungen in Höhe von ca. 7,9 Prozent p. a. ab Valutierung. Nach den Anleihebedingungen erfolgt die Ermittlung der Schlusszinsen auf Basis eines Mittelwerts des von zwei unabhängigen Gutachtern bewerteten Verkehrswerts des Containerportfolios. Für die Berechnung der Schlusszinsen ist in der Prognoserechnung ein durchschnittlicher Wert für die Container des Containerportfolios in Höhe von ca US-Dollar pro CEU angenommen worden. Die Container des Containerportfolios haben zu diesem Zeitpunkt ein planmäßiges Durchschnittsalter von ca. 7,5 Jahren. Auf den Seiten 38 ff. wird die in der Anleihebedingung geregelte Vorgehensweise für die Ermittlung der laufenden Zinsen und der Schlusszinsen aus der Dollar-Anleihe 1 näher erläutert. Liquiditätsverzinsung Für die Verzinsung der freien Liquidität der Fondsgesellschaft wurde bis einschließlich 2014 eine Verzinsung in Höhe von 1,5 Prozent p. a. in der Prognoserechnung berücksichtigt. Ab dem Jahr 2015 wird durchgehend mit einer Verzinsung in Höhe von zwei Prozent p. a. kalkuliert. Von diesen Zinserträgen ist die zu zahlende Abgeltungssteuer in Höhe von derzeit 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätsbeitrag abgezogen. Gesellschaftskosten Diese Position umfasst die laufenden Verwaltungskosten der Fondsgesellschaft. Dazu gehören im Wesentlichen die Vergütung für die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin, Aufwendungen für Buchhaltung, Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses der Fondsgesellschaft, laufende Steuerberatungskosten, Depotgebühren für die Verwahrung der Teilschuldverschreibungen sowie sonstige Kosten. Die Vergütungen für die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin erhöhen sich ab 2016 einmalig um 325 US- Dollar auf dann jeweils US-Dollar p. a. Für alle anderen Gesellschaftskosten ist in der Kalkulation ab dem Jahr 2013 eine Steigerung um zwei Prozent p. a. berücksichtigt worden. Im Jahr der Liquidation erhält die geschäftsführende Kommanditistin gemäß Gesellschaftsvertrag zusätzlich eine einmalige erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von einem Prozent des Betrags, um den die an die Kommanditisten/Treugeber insgesamt seit dem 1. Dezember 2012 geleisteten Auszahlungen beziehungsweise Ausschüttungen einschließlich der in der Liquidationsphase an diese auszuzahlenden Liquidationsüberschüsse den Mindestbetrag in Höhe von 138 Prozent der Kommanditeinlagen übersteigen. Bei prognosegemäßem Verlauf beträgt diese erfolgsabhängige Vergütung US-Dollar. Die zu zahlende Umsatzsteuer ist in der Position Nicht abzugsfähige Vorsteuer enthalten. Treuhandvergütung Für die laufende Anlegerbetreuung in der Fondsgesellschaft erhält die Treuhänderin ab dem 1. Januar 2013 eine Vergütung in Höhe von 0,1 Prozent p. a. des Emissionskapitals zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres zur Zahlung fällig. Diese Vergütung erhöht sich ab dem Jahr 2014 jährlich um zwei Prozent. Im Jahr der Liquidation erhält die Treuhänderin gemäß Gesellschaftsvertrag für den Mehraufwand im Zusammenhang mit einer Liquidation der Fondsgesellschaft eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von zwei Prozent des Betrags, um den die an die Kommanditisten/Treugeber insgesamt seit dem 1. Dezember 2012 geleisteten Auszahlungen beziehungsweise Ausschüttungen einschließlich der in der Liquidationsphase an diese auszuzahlenden Liquidationsüberschüsse den Mindestbetrag in Höhe von 138 Prozent der Kommanditeinlagen übersteigen. Bei prognosegemäßem Verlauf beträgt diese erfolgsabhängige Vergütung US-Dollar. Die auf diese Vergütungen zu zahlende Umsatzsteuer ist in der Position Nicht abzugsfähige Vorsteuer enthalten. Nicht abzugsfähige Vorsteuer Die Fondsgesellschaft ist nicht zum Abzug von Vorsteuer berechtigt. Die auf die kalkulierten Kosten anfallende Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent wird in dieser Position zusammengefasst. Auszahlungen an Gesellschafter Die geplanten Auszahlungen von sieben Prozent p. a. der jeweiligen Kommanditeinlage sollen quartalsweise erfolgen, d. h. 1,75 Prozent je Auszahlungszeitpunkt. Die Auszahlungen sollen dabei jeweils innerhalb von 15 Werktagen nach dem Ende eines jeden Quartals erfolgen. Die erste Auszahlung ist im Januar 2013 geplant. Die geplante Schlussauszahlung in Höhe von rund 99 Prozent der jeweiligen Kommanditeinlage umfasst nach Abzug der noch anfallenden Kosten insbesondere die restlichen Rückzahlungen und die Schlusszinsen aus der Dollar- Anleihe 1. Voraussetzung für die geplanten Auszahlungen ist, dass die Rückflüsse aus der Dollar-Anleihe 1 entsprechend den Prognosen erfolgen. Diese sind wiederum von der wirtschaftlichen Entwicklung des mit den Mitteln aus der Dollar-Anleihe 1 Buss Global Containerfonds 13

61 61 finanzierten Containerportfolios abhängig. Sollten die Rückzahlungen und Zinszahlungen aus der Dollar-Anleihe 1 von den Prognosen abweichen, können auch die Auszahlungen an die Gesellschafter der Fondsgesellschaft entsprechend abweichen. Handelsrechtliche Ergebnisprognose Das handelsrechtliche Ergebnis errechnet sich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und den Anlaufkosten in der Investitionsphase. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit setzt sich dabei aus den in der Liquiditätsrechnung dargestellten Einnahmen und Ausgaben der Fondsgesellschaft zusammen, wobei die Rückzahlungen des Nennbetrags und des Aufgelds nicht berücksichtigt sind. Bei den Aufwendungen in der Investitionsphase handelt es sich um die in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsprognose auf Seite 54 neben den Investitionen in die Dollar-Anleihe 1 und der Liquiditätsreserve dargestellten Aufwendungen. Das handelsrechtliche Ergebnis wird für jedes Geschäftsjahr sowie kumuliert ausgewiesen. Steuerzahlungen In diesen Positionen werden die erwarteten Steuerzahlungen auf die Zinserlöse aus der Dollar-Anleihe 1 in US-Dollar und bezogen auf das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft in Prozent ausgewiesen. Die anteilig auf die Kommanditisten/ Treugeber entfallenen Zinserlöse sind von diesen mit der pauschalen Abgeltungsteuer in Höhe von derzeit 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätsbeitrag und etwaiger Kirchensteuer zu versteuern (siehe Steuerliche Grundlagen, Seite 96 ff.). Bei der Berechnung wurden keine etwaigen Kirchensteuern oder mögliche Günstigerprüfungen gemäß 32 d Abs. 6 S. 1 EStG berücksichtigt. Steuerzahlungen erfolgen annahmegemäß im gleichen Jahr und der Wechselkurs beträgt annahmegemäß konstant 1,30 US-Dollar pro Euro. Robuste Sache. Damit Container lange im Einsatz bleiben können, sind alle Details möglichst widerstandsfähig ausgelegt.

62 62 Kapitalflussplanung Kapitalrückflussprognose für einen Anleger Beispielrechnung für eine Beteiligung von US-Dollar bei Einzahlung zum 31. August Gebundenes Kapital in US-Dollar, Periodenanfang Eigenkapitaleinzahlung in US-Dollar Eigenkapitalrückzahlung in US-Dollar Gewinnausschüttung in US-Dollar Auszahlungen gesamt vor Steuern in US-Dollar Auszahlungen gesamt vor Steuern in % 0,52 % 7,00 % 7,00 % Steuerzahlung in US-Dollar Auszahlungen gesamt nach Steuern in US-Dollar Auszahlungen gesamt nach Steuern in % 0,52 % 7,00 % 7,00 % Nettozahlungsfluss in US-Dollar Haftungsvolumen gemäß 172 HGB in, Periodenende Erläuterungen Der dargestellten Kapitalrückflussrechnung für einen Beispielanleger liegen die Daten der Ergebnis- und Liquiditätsprognose auf den Seiten 58 ff. zugrunde. Dabei sind Auszahlungen dem Jahr zugerechnet worden, dem sie ergebnismäßig zuzuordnen sind, auch wenn sie erst nach Ende des vierten Quartals also nach dem 31. Dezember eines Jahres erfolgen. Abweichungen bei den prognostizierten Werten haben unmittelbar Auswirkungen auf das Gesamtergebnis für den Anleger. Folgende Annahmen wurden für die Kapitalrückflussrechnung getroffen: Beteiligungshöhe: US-Dollar Einzahlung des Beteiligungsbetrags am 31. August Prozent Abgeltungssteuer während der gesamten Laufzeit 5,5 Prozent Solidaritätsbeitrag während der gesamten Laufzeit Anleger ist nicht kirchensteuerpflichtig konstanter Wechselkurs von 1,30 US-Dollar pro Euro Steuerzahlungen erfolgen im gleichen Jahr Höhe und Beginn der Auszahlung sind abhängig vom Einzahlungszeitpunkt des Beteiligungsbetrags durch den jeweiligen Anleger. Den Anlegern steht ein Liquiditätsüberschuss jeweils zeitanteilig (berechnet auf der Basis von 365 Tagen pro Kalenderjahr) gerechnet ab Beginn des 95. Tages nach dem Tag des Eingangs ihrer vollständigen Einlage bei der Fondsgesellschaft zu. Die ersten Auszahlungen gemäß Prognoserechnung für das Jahr 2012 in Höhe von rund 0,52 Prozent erhalten Anleger, deren Einlage am 31. August 2012 bei der Fondsgesellschaft eingegangen ist. Für diese Anleger sind die Auszahlungen während der Gesamtlaufzeit mit ca. 130 Prozent nach Steuern prognostiziert. Sollte die Einlage vor oder nach dem 31. August 2012 eingezahlt werden, so erhöht oder verringert sich die Auszahlung pro rata temporis entsprechend dem früheren oder späteren Einzahlungszeitpunkt. Die Fondsgesellschaft erzielt Zinseinkünfte aus dem geplanten Erwerb von Teilschuldverschreibungen der Dollar-Anleihe 1. Die Anleger müssen die anteilig auf sie entfallenen Zinserträge daher grundsätzlich mit der pauschalen Abgeltungsteuer in Höhe von derzeit 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätsbeitrag und etwaiger Kirchensteuer versteuern. Beträgt der persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers indes weniger als 25 Prozent, kann dieser die Veranlagung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz wählen (Günstigerprüfung 32 d Abs. 6 S. 1 EStG). Eine Abführung der auf die Zinsen zu zahlenden Buss Global Containerfonds 13

63 Summe ,00 % 7,00 % 7,00 % 106,27 % 141,78 % ,00 % 7,00 % 7,00 % 94,64 % 130,16 % Es können sich Rundungsabweichungen ergeben. Steuern an die Finanzbehörden erfolgt weder durch die BGMA als Ausstellerin der Dollar-Anleihe 1 noch durch die Fondsgesellschaft. Soweit Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätsbeitrag auf die Verzinsung der laufenden Liquidität anfällt, wird davon ausgegangen, dass diese bereits von der kontoführenden Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger setzen sich aus Eigenkapitalrückzahlungen und handelsbilanziellen Gewinnausschüttungen zusammen. Sofern Auszahlungen an die Anleger nicht durch entsprechende handelsrechtliche Gewinne gedeckt sind, handelt es sich um Eigenkapitalrückzahlungen. Ein positives handelsrechtliches Ergebnis ergibt sich prognosegemäß im Jahr Aus dem Nettozahlungsfluss errechnet sich das gebundene Kapital des Anlegers, welches für das Ende einer jeden Periode ausgewiesen wird. Weiterhin ist in der Tabelle das voraussichtliche Haftungsvolumen dargestellt. Die Fondsgesellschaft wird planungsgemäß kein Fremdkapital aufnehmen. Ein der Fondsgesellschaft als Kommanditist beitretender Anleger haftet gegenüber Gesellschaftsgläubigern in Höhe seiner Haftsumme. Diese ist gesellschaftsvertraglich auf 0,01 Euro je 1,00 US-Dollar des von einem Kommanditisten übernommenen Kapitalanteils festgesetzt. Bei einem Kapitalanteil von beispielsweise US-Dollar beträgt die Haftsumme Euro. Nachdem ein Anleger seine Einlage vollständig eingezahlt hat, unterliegt er keiner weiteren Nachschussverpflichtung oder Haftung. Sofern sein Kapitalkonto allerdings zum Beispiel durch Auszahlungen unter den Stand der Hafteinlage absinkt, lebt die vorgenannte Haftung bis zur Höhe des Fehlbetrags wieder auf ( 172 Abs. 4 HGB). Nach Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft und der Löschung des Anlegers im Handelsregister besteht bis zur Höhe seiner Haftsumme eine mögliche Nachhaftungspflicht von bis zu fünf Jahren. In der Tabelle wird das voraussichtliche Haftungsvolumen des Anlegers zu den jeweiligen Periodenenden entsprechend dargestellt. Zur Haftung des Anlegers siehe auch Risiken der Vermögensanlage, Seite 27. Faktoren, die den Beteiligungserfolg und somit die Gesamtauszahlung für die Anleger beeinflussen können, werden in dem Abschnitt Risiken der Vermögensanlage auf den Seiten 16 bis 28 sowie Sensitivitätsanalyse Abweichung von der Prognose auf den Seiten 64 bis 66 erläutert.

64 64 Sensitivitätsanalyse Sensitivitätsanalyse Abweichung von der Prognose Vorbemerkung Im Rahmen der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von Veränderungen wesentlicher Einflussfaktoren auf den Anlageerfolg untersucht. Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft ist maßgeblich von der Entwicklung der Dollar-Anleihe 1 beziehungsweise der Höhe der Rückflüsse daraus abhängig. Die Höhe der Rückflüsse an die Fondsgesellschaft hängt wiederum davon ab, wie sich das von der BGA 1 aufgebaute Containerportfolio wirtschaftlich entwickelt. Für die Sensitivitätsanalyse werden daher die Veränderungen wesentlicher Einflussfaktoren untersucht, die sich auf die Entwicklung des beispielhaften Containerportfolios auswirken, das der Prognoserechnung auf Seite 58 ff. zugrunde gelegt wurde. Den Anlegern soll dadurch ermöglicht werden, Auswirkungen veränderter Rahmenbedingungen besser einschätzen zu können. an die Fondsgesellschaft zurückzahlen (siehe Risiken der Vermögensanlage, Seite 16 ff.). Ein im Vergleich zur Prognose geringeres wirtschaftliches Ergebnis des Containerportfolios geht zunächst zu Lasten der Gewinnbeteiligung der BGMA. Erst wenn für die BGMA gemäß den Anleihebedingungen der Dollar-Anleihe 1 kein Anspruch mehr auf Beteiligung am ermittelten Gewinn des Containerportfolios besteht, hat ein geringeres wirtschaftliches Ergebnis Auswirkungen auf die Höhe der Rückflüsse an die Fondsgesellschaft und an die Anleger. Wird nur der Nennbetrag der jeweiligen Teilschuldverschreibungen bis zum Laufzeitende der Dollar-Anleihe 1 vollständig an die Fondsgesellschaft zurückgezahlt, entspricht dies rund 90 Prozent des Kommanditkapitals der Fondsgesellschaft. Nach Berücksichtigung der auf Ebene der Fondsgesellschaft anfallenden Gesellschaftskosten würden sich in diesem Fall Gesamtauszahlungen an die Anleger in Höhe von voraussichtlich rund 87 Prozent ergeben. Die BGMA ist nach den Bedingungen der Dollar-Anleihe 1 verpflichtet, den Nennbetrag der jeweiligen Teilschuldverschreibungen bis zum Laufzeitende der Dollar-Anleihe 1 vollständig Nettomietniveau Der Nettomietrückfluss ist eine im Containerleasing übliche Kennzahl, die die durchschnittliche Mietrate (durchschnittlicher Rückfluss in Prozent * bei Variation der Nettomietrückflüsse Abweichung von der Prognose 180 % Prognoseniveau Gesamtauszahlung 160 % 140 % 120 % 100 % 80 % 8,68 % 13,36 % 17,36 % Durchschnittlicher Nettomietrückfluss Rückfluss in Prozent * bei Variation des Veräußerungserlöses im Zweitmarkt und des Containerwerts am Ende der Laufzeit der Dollar-Anleihe 1 Abweichung von der Prognose 180 % Gesamtauszahlung 160 % 140 % 120 % 100 % 80 % Prognoseniveau 65% 100 % 130 % Anteil des Prognoseniveaus * Gesamtauszahlung vor Steuern bei Einzahlung zum 31. August 2012 Buss Global Containerfonds 13

65 65 Mieterlös pro vermietetem Container), den Auslastungsgrad (Prozentsatz vermieteter Container) und den Kaufpreis von Containern kombiniert. Die Nettomieterlöse berechnen sich aus den Mieterträgen der Container einschließlich aller Zusatzerlöse unter Abzug aller operativen Kosten wie insbesondere Lagerung und Reparaturen. Die Nettomieterlöse eines Jahres werden durch den Containerkaufpreis einschließlich aller Nebenkosten des Erwerbs geteilt, um den Nettomietrückfluss zu erhalten. Die Nettomieterlöse verbessern sich mit einer steigenden Auslastung und einer steigenden durchschnittlichen Mietrate. Im umgekehrten Fall verschlechtern sie sich jeweils. Nicht selten gibt es gegenläufige Entwicklungen bei Auslastungsgrad und Mietrate: So kann beispielsweise der Auslastungsgrad verbessert werden, indem man die Mietraten senkt. Der Nettomietrückfluss setzt die erzielten Nettomieterlöse ins Verhältnis zu den Anschaffungskosten und stellt so die relative Ertragskraft der Container dar. Ein niedriger Preis der Container verbessert grundsätzlich den Nettomietrückfluss. Gerade bei Neucontainern kann allerdings ein hoher Containerpreis auch mit einer sehr hohen anfänglichen Mietrate einhergehen. Trotz des hohen Anschaffungspreises ist der Nettomietrückfluss dann attraktiv. Die Prognoserechnung berücksichtigt einen durchschnittlichen Nettomietrückfluss nach Managementgebühren von ca. 13,36 Prozent p. a. bezogen auf den Einkaufspreis. Je nach Marktlage können die tatsächlichen Nettomieterlöse von den prognostizierten Werten abweichen. Wesentliche Ursachen hierfür können insbesondere in einer höheren oder niedrigeren Auslastung des kurzfristig beschäftigten Flottenteils, in höheren oder niedrigeren Nachlässen bei Verlängerung langfristiger Mietverträge und in höheren oder niedrigeren Kaufpreisen für die Container liegen. Die Auswirkung von Abweichungen des durchschnittlichen Nettomietrückflusses auf die prozentualen Gesamtauszahlungen vor Steuern bei einer ansonsten der Prognoserechnung entsprechenden Geschäftsentwicklung ist in der Grafik auf der linken Seite wiedergegeben. Containerwert Die laufenden kalkulierten Nettoverkaufserlöse im Zweitmarkt sind abhängig von den jeweiligen Marktgegebenheiten. Der kalkulierte Wert des Containerportfolios am Ende der Laufzeit Rückfluss in Prozent * bei Variation des Zinsniveaus für Bankdarlehen Abweichung von der Prognose 148 % Prognoseniveau Gesamtauszahlung 144 % 140 % 136 % 132 % 128 % 6,75 % 5,25 % 3,75 % Zinszatz * Gesamtauszahlung vor Steuern bei Einzahlung zum 31. August

66 66 Sensitivitätsanalyse der Dollar-Anleihe 1 ist zudem vom ermittelten Mittelwert des von zwei unabhängigen Gutachtern bewerteten Verkehrswerts des Containerportfolios abhängig. Diese können von den getroffenen Annahmen abweichen. So würden sich beispielsweise ein günstiger Mietmarkt und hohe Nachfrage auf dem Zweitmarkt positiv auf die erzielbaren Erlöse auswirken und umgekehrt. Die Veränderung wirkt sich bei Annahme ansonsten prospektgemäßer Geschäftsentwicklung wie in der unteren Grafik auf Seite 64 dargestellt auf die Höhe der Gesamtauszahlung vor Steuern aus. sich sowohl auf den Basiszinssatz als auch auf die Bankmarge auswirken. Eine Variation des Zinssatzes für die von der BGA 1 planmäßig aufzunehmenden Darlehen wirkt sich bei ansonsten prospektgemäßer Geschäftsentwicklung wie in der Grafik auf Seite 65 dargestellt auf die Höhe der Gesamtauszahlung vor Steuern aus. Zinsniveau Die BGA 1 wird zusätzlich zu den Mitteln aus der Dollar-Anleihe 1 Fremdkapital (Bankdarlehen) für die Finanzierung des Containerportfolios aufnehmen. Der für die Kalkulation der Entwicklung des Containerportfolios zugrunde gelegte durchschnittliche Zinssatz von 5,25 Prozent p. a. spiegelt die aktuelle Markteinschätzung hinsichtlich des durchschnittlichen Basiszinses und der Bankmarge wider. Marktschwankungen können Gleichzeitige Variation von Nettomietniveau, Veräußerungserlös/Containerwert und Zinsniveau Die vorstehend dargestellten Abweichungsanalysen beziehen sich jeweils auf die Variation eines Parameters. Bei gleichzeitiger Variation von Nettomietniveau, Veräußerungserlös/Containerwert und Zinsniveau ergibt sich das folgende Bild hinsichtlich der Rückflüsse: Variation von Mietrückfluss, Verkaufserlös/Containerwert und Zinsniveau Abweichung von der Prognose * Mietniveau Zinssatz Durchschnittliche Verkaufspreise im Zweitmarkt bis 2018/ Containerwert pro CEU am Ende der Laufzeit der Dollar-Anleihe 1 95 % 100 % 105 % Zweitmarkt Containerwert ,00 % 146,4 % 153,4 % 160,3 % 14,02 % 5,25 % 140,8 % 146,8 % 153,8 % 6,50 % 134,9 % 140,8 % 147,3 % 4,00 % 140,8 % 147,2 % 154,1 % 13,36 % 5,25 % 135,4 % 140,9 % 147,6 % 6,50 % 124,3 % 136,3 % 141,1 % 4,00 % 135,9 % 141,0 % 147,9 % 12,69 % 5,25 % 124,8 % 136,7 % 141,4 % 6,50 % 113,5 % 125,6 % 137,5 % * Gesamtauszahlung vor Steuern bei Einzahlung zum 31. August 2012 Buss Global Containerfonds 13

67 67 Sicher gestapelt. Container lassen sich über ihre Eckbeschläge, Corner Castings genannt, stabil stapeln. Beim Transport werden Drehsicherungen, die Twistlocks, in die Eckbeschläge eingesetzt und mit einer Drehung verriegelt.

68 68 Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sowie jüngster Geschäftsgang der Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG Eröffnungsbilanz und Zwischenübersicht der Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG Eröffnungsbilanz zum Zwischenbilanz zum Aktiva T T A Anlagevermögen 1. Dollar-Anleihe 1 0,0 0,0 B Umlaufvermögen 1. Forderungen gegen Gesellschafter 7,7 0,0 2. Guthaben bei Kreditinstituten 0,0 6,7 Summe Aktiva 7,7 6,7 Passiva A Eigenkapital 1. Kommanditeinlagen 7,7 7,7 2. Entnahmen (Auszahlungen) 0,0 0,0 3. Verlustvortrag 0,0-1,0 4. Ergebnis Summe Passiva 7,7 6,7 Ertragslage Gewinn- und Verlustrechnung vom bis zum T Umsatzerlöse 0,0 Sonstige betriebliche Aufwendungen -1,0 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 Ergebnis -1,0 Buss Global Containerfonds 13

69 69 Voraussichtliche Vermögenslage der Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG jeweils zum Jahresende (Prognose) Aktiva T T T T A Anlagevermögen 1. Dollar-Anleihe , , , ,3 B Umlaufvermögen 1. Forderungen gegen Gesellschafter 0,0 0,0 0,0 0,0 2. Guthaben bei Kreditinstituten 66,6 104,5 100,3 95,8 Summe Aktiva 8.526, , , ,1 Passiva A Eigenkapital 1. Kommanditeinlagen 8.592, , , ,3 2. Entnahmen (Auszahlungen) -11,5-571, , ,3 3. Verlustvortrag 0,0-54,6-87,6-121,1 4. Ergebnis -54,6-33,0-33,5-33,8 Summe Passiva 8.526, , , ,1 Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage Die Prognosen der voraussichtlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sowie die Planzahlen basieren auf bereits geschlossenen Verträgen und den in der Investitions- und Finanzierungsprognose sowie der Ergebnis- und Liquiditätsprognose auf den Seiten 54 bis 61 beschriebenen Annahmen und Wirkungszusammenhängen. Die Prognosen der voraussichtlichen Vermögens- und Ertragslage (Planzahlen und Plan-GuV) wurden nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt. Als Umrechnungskurs für die in US-Dollar lautenden Beträge wurde in den Prognosen der Kalkulationskurs von 1,30 US-Dollar pro Euro zugrunde gelegt. trags. Rückzahlungen erfolgen dabei annahmegemäß in dem Kalenderquartal, für das die Rückzahlungen jeweils erfolgen. Es werden keine handelsrechtlichen Abschreibungen auf die Investitionen in die Dollar-Anleihe 1 vorgenommen, da es sich nicht um ein abnutzbares Wirtschaftsgut handelt. Unter den Passiva wird das Kommanditkapital jeweils gemindert um die planmäßigen Entnahmen (Auszahlungen) und korrigiert um die Erfolgssonderkonten ausgewiesen. Die Entnahmen erfolgen annahmegemäß in dem Jahr, für das die Entnahmen vorgenommen werden, auch wenn sie erst nach Ende des vierten Quartals also nach dem 31. Dezember eines Jahres erfolgen. Es wurde von der vollständigen Platzierung und Einzahlung des planmäßigen Emissionskapitals in Höhe von US- Dollar im Jahr 2012 ausgegangen. Im Anlagevermögen wird der Buchwert der geplanten Investitionen der Fondsgesellschaft in die Dollar-Anleihe 1 zum jeweiligen Bilanzstichtag ausgewiesen. Dieser beträgt prognosegemäß anfänglich insgesamt 11,1 Millionen US-Dollar (ca Euro) (zehn Millionen US-Dollar (ca Euro) Nennbetrag zuzüglich 1,1 Millionen US-Dollar (ca Euro) Aufgeld). Der Buchwert reduziert sich anschließend im Umfang der für das betreffende Jahr prognostizierten Rückzahlungen des Nennbe- Die Fondsgesellschaft erzielt prognosegemäß in den ersten Jahren, bis auf Zinseinnahmen aus der Anlage liquider Mittel, die abzüglich Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag dargestellt werden, keine eigenen Umsatzerlöse. Als sonstige betriebliche Aufwendungen werden die laufende Treuhandvergütung und die prognostizierten Gesellschaftskosten berücksichtigt. Im ersten Jahr sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zudem die in der Investitions- und Finanzierungsprognose ausgewiesenen Aufwendungen für die anfängliche Treuhandvergütung, die Mittelverwendungskontrolle und Gründungskosten sowie die hierauf entfallende Umsatzsteuer enthalten.

70 70 Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage Die Prognose der Finanzlage bildet die für die dargestellten Jahre geplanten Zahlungsströme ab. Beim Cash-Flow aus der Finanztätigkeit sind Entnahmen mindernd berücksichtigt worden. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit bildet die Höhe der Investitionen in Teilschuldverschreibungen der Dollar- Anleihe 1 und die prognostizierten jährlichen Rückzahlungen des Nennbetrags dieser Teilschuldverschreibungen ab. Die in den Planzahlen der Fondsgesellschaft ausgewiesenen Investitionen enthalten die geplanten Investitionen in die Dollar- Anleihe 1 sowie die prognostizierten jährlichen Rückzahlungen des Nennbetrags der Teilschuldverschreibungen, die die Fondsgesellschaft von der BGMA ausgezahlt bekommt. Umsätze werden von der Fondsgesellschaft planmäßig nicht erzielt. Ferner ist die Fondsgesellschaft selber nicht produzierend tätig. Das prognostizierte Ergebnis spiegelt ihr handelsrechtliches Ergebnis wider. Voraussichtliche Ertragslage der Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG jeweils zum Jahresende (Prognose) bis bis bis bis T T T T Umsatzerlöse 0,0 0,0 0,0 0,0 Zinseinnahmen abzüglich Abgeltungssteuer 0,1 1,2 1,2 1,6 Sonstige betriebliche Aufwendungen -54,7-34,2-34,8-35,4 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -54,6-33,0-33,5-33,8 Voraussichtliche Finanzlage der Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG jeweils zum Jahresende (Prognose) T T T T Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -54,6-33,0-33,5-33,8 Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 8.580,8-559,9-601,5-601,5 Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit ,6 630,8 630,8 630,8 Veränderung der liquiden Mittel 66,6 37,9-4,2-4,5 Freie Liquidität am Ende des Geschäftsjahres 66,6 104,5 100,3 95,8 Planzahlen der Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG jeweils zum Jahresende (Prognose) T T T T Investitionen 8.459,6-630,8-630,8-630,8 Produktion 0,0 0,0 0,0 0,0 Umsatz 0,0 0,0 0,0 0,0 Ergebnis -54,6-33,0-33,5-33,8 Buss Global Containerfonds 13

71 71 Stapelbar. In modernen Häfen werden Container bis zu fünf Lagen und höher übereinander gestapelt. Spezielle Stapler oder Kräne lagern die Boxen ein zum Teil sogar vollautomatisch.

72 72 Recht Rechtliche Grundlagen der Beteiligung Nachfolgend werden die rechtlichen Grundlagen des Beteiligungsangebots dargestellt. Eine Beteiligung erfolgt auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrags, des Treuhand- und Verwaltungsvertrags und des Mittelverwendungsvertrags. Alle drei Verträge sind im vollen Wortlaut auf den Seiten 102 ff. abgedruckt. Beitritt der Anleger Die Anleger können sich durch Abschluss eines Treuhand- und Verwaltungsvertrags ( Treuhandvertrag ) mit der Treuhänderin an der Fondsgesellschaft beteiligen. Der Mindestbeteiligungsbetrag für einen Anleger beträgt US-Dollar, höhere Beträge sollen in ganzen Zahlen durch teilbar sein. Die Treuhänderin erwirbt im eigenen Namen, aber für Rechnung des jeweiligen Treugebers, einen Kommanditanteil an der Fondsgesellschaft, der dem vom jeweiligen Anleger gezeichneten Beteiligungsbetrag entspricht. Sie hält und verwaltet den anteiligen Kommanditanteil treuhänderisch für den jeweiligen Anleger, der sich mittelbar als Treugeber über die Treuhänderin an der Fondsgesellschaft beteiligt. Treugeber können jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres ihre treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung in eine Direktbeteiligung wandeln und sich in das Handelsregister eintragen lassen. Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft Rechtsform der Fondsgesellschaft Die Fondsgesellschaft (auch Emittentin ) hat die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft gemäß 161 ff. HGB und unterliegt deutschem Recht. Persönlich haftende Gesellschafterin Die Buss Global Containerfonds 13 Verwaltung GmbH ( Komplementärin ) ist persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft. Sie ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine Kapitalgesellschaft. Gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft haftet sie gesetzlich zwingend unbeschränkt nach 161 Abs. 2 i. V. m. 128 HGB. Als Kapitalgesellschaft haftet die Komplementärin für ihre Verbindlichkeiten jedoch nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen ( 13 Abs. 2 GmbHG). Darüber hinaus ist die Komplementärin zur Vertretung der Fondsgesellschaft berechtigt. Sie ist nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt und nimmt an der Ergebnisverteilung nicht teil. Die Komplementärin sowie ihre jeweiligen Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des 181 BGB und von dem Wettbewerbsverbot des 112 HGB befreit. Die Haftung der Komplementärin und deren Geschäftsführer ist soweit gesetzlich zulässig auf die Fälle von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- oder Gesetzesverletzungen beschränkt. Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die Komplementärin die auf Seite 80 dargestellte Vergütung. Buss Global Containerfonds 13

73 73 Geschäftsführung Die Buss Fonds Management GmbH ( geschäftsführende Kommanditistin ) übernimmt die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft. Sie ist zur Vertretung der Fondsgesellschaft berechtigt. Die geschäftsführende Kommanditistin und ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des 181 BGB und vom Wettbewerbsverbot des 112 HGB befreit. Die geschäftsführende Kommanditistin kann alle Geschäftsführungsmaßnahmen, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft gehören, ohne Zustimmung der Gesellschafter vornehmen. Das gilt auch für Geschäfte, die im Finanz- und Investitionsplan der Gesellschaft vorgesehen sind oder die nach dem Gesellschaftsvertrag ausdrücklich erlaubt sind, wie beispielsweise die Aufnahme einer Eigenkapitalzwischenfinanzierung, soweit diese durch eine Platzierungsgarantie abgesichert ist und der Zinssatz nicht 5,5 Prozent p. a. übersteigt, oder die Berechtigung, liquide Mittel der Fondsgesellschaft als Termingeld oder in termingeldähnlichen Anlageformen anzulegen. Die Haftung der geschäftsführenden Kommanditistin und deren Geschäftsführer ist soweit gesetzlich zulässig auf die Fälle von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- oder Gesetzesverletzungen beschränkt. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Übernahme der Geschäftsführung die auf Seite 80 f. dargestellten Vergütungen. Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung Geschäfte, die nach Art, Umfang oder Risiko den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs überschreiten, bedürfen eines zustimmenden Beschlusses der Gesellschafter. Die Kommanditisten der Fondsgesellschaft beziehungsweise die Treugeber entscheiden insbesondere über die in 8.3 und 11.7 des Gesellschaftsvertrags aufgeführten Gegenstände. Über die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Entlastung der geschäftsführenden Kommanditistin beziehungsweise der Komplementärin beschließen die Gesellschafter grundsätzlich im Rahmen einer ordentlichen Gesellschafterversammlung. Alle Gesellschafterbeschlüsse können auch im Wege des schriftlichen Verfahrens gefasst werden. Grundsätzlich bedürfen Beschlüsse der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bestimmte Beschlüsse bedürfen einer 75-prozentigen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Hierzu gehören zum Beispiel die Änderung des Gesellschaftsvertrags und die Auflösung der Gesellschaft. Beschlüsse über die abweichende Verwendung von Liquiditätsüberschüssen bedürfen einer Mehrheit von 75 Prozent des insgesamt vorhandenen Gesellschaftskapitals. Je US-Dollar des Gesellschaftskapitals gewähren eine Stimme. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben. Treugeber können an den Beschlussfassungen selbst oder durch Weisungen an die Treuhänderin teilnehmen. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihr Stimmrecht entsprechend den anteiligen Kapitalanteilen ihrer Treugeber auszuüben ( gespaltenes Stimmrecht ). Die Komplementärin hat kein Stimmrecht. Ergebnisverteilung und Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen Am Ergebnis der Fondsgesellschaft nehmen die Anleger im Grundsatz im Verhältnis ihrer (anteiligen) Kapitalanteile teil. Verlustanteile werden den Anlegern auch insoweit zugerechnet, als diese ihre (anteiligen) Kapitalanteile übersteigen. Um insgesamt eine ergebnis- und vermögensmäßige Gleichstellung aller Anleger in der Investitions- und Platzierungsphase zu erreichen, werden etwaige Verluste zunächst den beitretenden Anlegern in dem Umfang anteilig zugewiesen, in dem im Zeitpunkt ihres Beitritts die zeitlich vorher eingetretenen Anleger Verluste der Fondsgesellschaft zugewiesen bekommen haben. Nach Allokation dieser Beträge werden weitere Verluste auf die Anleger im Verhältnis ihrer (anteiligen) Kapitalanteile verteilt. Sofern die Verluste nicht ausreichen, um alle Anleger gleichzustellen, sind später anfallende Gewinne den Anlegern, denen höhere Verluste zugerechnet wurden, so lange vorab zuzurechnen, bis alle Anleger ergebnismäßig gleichgestellt sind. Im Anschluss an die vorstehend erläuterte ergebnismäßige Gleichstellung aller Anleger werden etwaige Gewinne der Fondsgesellschaft Anlegern jeweils in dem Umfang vorab zugerechnet, wie die von ihnen empfangenen Liquiditätsauszahlungen zum Zeitpunkt des entsprechenden Jahresabschlusses die empfangenen Liquiditätsauszahlungen anderer Anleger übersteigen. Sind den betreffenden Anlegern in Höhe der insgesamt von ihnen empfangenen überschießenden Liquiditätsauszahlungen erst einmal vorab Gewinne zugewiesen worden, werden alle weiteren Gewinne den Anlegern entsprechend ihren Kapitalanteilen zugewiesen. Die Gleichstellung und Ergebnisverteilung erfolgt sowohl hinsichtlich des handelsrechtlichen Gesamthandelsergebnisses als

74 74 Recht auch hinsichtlich des steuerlichen Gewinnanteils am Gesamthandelsergebnis. Auszahlungen an die Anleger entsprechende Liquidität der Fondsgesellschaft vorausgesetzt werden quartalsweise nachschüssig, erstmals nach Ablauf des vierten Quartals 2012 (Auszahlungszeitpunkt ca. 15 Werktage nach Quartalsultimo), in US-Dollar an die Anleger im Verhältnis ihrer Kapitalkonten I vorgenommen. Bei der ersten Auszahlung steht dem Anleger ein Liquiditätsüberschuss zeitanteilig (berechnet auf der Basis von 365 Tagen pro Kalenderjahr) gerechnet ab Beginn des 95. Tages nach dem Tag des Eingangs seiner vollständigen Einlage bei der Fondsgesellschaft zu. Kontrollrechte der Gesellschafter Den Kommanditisten und den Treugebern steht ein Auskunftsund Einsichtsrecht im Umfang des 166 HGB zu. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten nach 164 HGB ist durch die Regelung zu den zustimmungsbedürftigen Geschäften in 8.3 ersetzt. Einlagepflicht der Kommanditisten Die Anleger sind verpflichtet, ihre Einlage innerhalb von zwei Wochen nach Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin zu leisten. Kommt ein Kommanditist seiner Einlageverpflichtung trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit Ausschlussandrohung nicht nach, kann er aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen werden. Kommt ein Treugeber seiner Einlageverpflichtung nach dem Treuhandvertrag und dem Gesellschaftsvertrag trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit Ausschlussandrohung durch die Treuhänderin nicht nach, so ist diese berechtigt, vom Treuhandvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und den Treugeber von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft auszuschließen. In diesen Fällen ist die Treuhänderin ihrerseits berechtigt, mit dem Geschäftsanteil, für den sie den Rücktritt erklärt hat, aus der Fondsgesellschaft auszuscheiden. Haftung der Anleger/Kommanditisten Ein Kommanditist haftet grundsätzlich gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft nur dann, wenn seine im Handelsregister eingetragene Haftsumme noch nicht geleistet oder zurückgewährt wurde. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme eines Kommanditisten beträgt 0,01 Euro je 1,00 US-Dollar der von ihm übernommenen Pflichteinlage. Bei einem Kommanditanteil von beispielsweise US-Dollar beträgt die Haftsumme somit Euro. Die Haftung lebt wieder bis zur Höhe der Haftsumme auf, wenn und soweit die Einlage durch Entnahmen beziehungsweise Auszahlungen unter den Betrag der Haftsumme gemindert wird ( 172 Abs. 4 i. V. m. 171 Abs. 1 HGB). Scheidet ein Kommanditist aus der Fondsgesellschaft aus, haftet er ab Eintragung seines Ausscheidens im Handelsregister für alle bis zu seinem Ausscheiden begründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft für die Dauer von fünf Jahren bis zur Höhe seiner Hafteinlage, wenn die Ansprüche innerhalb dieser Frist fällig und gerichtlich oder schriftlich gegen ihn geltend gemacht werden. Bei Auflösung der Fondsgesellschaft können Ansprüche von Gläubigern gegenüber den Kommanditisten fünf Jahre nach Eintragung der Auflösung geltend gemacht werden. Ein Treugeber haftet gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft nicht unmittelbar. Er hat die Treuhänderin jedoch von allen Verbindlichkeiten freizustellen, die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb und der treuhänderischen Verwaltung seiner Beteiligungen entstehen. Damit ist er einem Direktkommanditisten hinsichtlich der Haftung wirtschaftlich gleichgestellt. Übertragung der Anteile Anteile an der Fondsgesellschaft beziehungsweise die sich aus der Treugeberstellung ergebenden Rechte und Pflichten können an Dritte abgetreten werden. Die Übertragung auf Ehegatten oder in gerader Linie Verwandte ist dabei ohne Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin möglich. Übertragungen auf andere Personen bedürfen hingegen der vorherigen Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin; sie darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Gesellschaftsanteil auf einen mit der Fondsgesellschaft, der Anbieterin (Buss Capital) oder der Treuhänderin im Wettbewerb stehenden Dritten (oder dessen Mitarbeiter) übertragen werden soll oder wenn die Übertragung des Gesellschaftsanteils dazu führt, dass ein Kommanditist gegebenenfalls zusammen mit ihm nahestehenden Personen mehr als zehn Prozent des Gesellschaftskapitals hält. Die Übertragung oder Belastung eines Gesellschaftsanteils soll nur mit wirtschaftlicher Wirkung zum Schluss oder zum Beginn eines Geschäftsjahres erfolgen. Eine teilweise Übertragung oder Belastung ist nur möglich, wenn der Anteil mindestens US-Dollar beträgt und in ganzen Zahlen durch Buss Global Containerfonds 13

75 75 teilbar ist. Dies gilt auch für eine Übertragung im Rahmen der Erfüllung eines Vermächtnisses. Tod eines Kommanditisten Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Fondsgesellschaft mit seinen Erben fortgesetzt. Mehrere Erben haben bis zur vollständigen Auseinandersetzung über den vererbten Anteil einen gemeinsamen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu bestellen. Solange dieser nicht bestellt oder die Legitimation der Erben nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte aus dem Gesellschaftsanteil. Über Auszahlungsansprüche kann so lange weder durch Entnahme noch durch Abtretung verfügt werden. Statt des Ausschlusses eines Gesellschafters kann alternativ beschlossen werden, dass der entsprechende Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil ganz oder teilweise zu gleichen Bedingungen auf einen Dritten überträgt ( 16.2 Gesellschaftsvertrag). In diesem Fall erhält der betroffene Gesellschafter gegen den Erwerber einen Anspruch in Höhe des entsprechenden Abfindungsguthabens. Rechtsordnung Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft unterliegt deutschem Recht. Er ist auf den Seiten 102 ff. vollständig abgedruckt. Kündigung, Ausscheiden, Abfindung Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende kündigen, erstmals zum 31. Dezember Ein Kommanditist hat die Kündigung gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der jeweilige Eingang beim Empfänger maßgebend. Ein Gesellschafter scheidet auch aus der Fondsgesellschaft aus, wenn er wegen eines wichtigen Grundes aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen wird. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Anleger trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen seiner Einlagepflicht nicht nachkommt, über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet beziehungsweise die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder die erforderliche Handelsregistervollmacht nicht vorliegt. Auf Treugeber, die nicht selbst als Kommanditist im Handelsregister eingetragen sind, finden die Ausschlussregeln entsprechende Anwendung. Die Abfindung eines ausgeschiedenen Anlegers ist auf Basis einer Auseinandersetzungsbilanz zu ermitteln. Können sich die Parteien nicht über die Bewertung, insbesondere den Wert der Schuldverschreibung, einigen, wird der Wert verbindlich durch einen von der Handelskammer Hamburg zu bestellenden Schiedsgutachter festgelegt. Die Fondsgesellschaft und der ausscheidende Gesellschafter tragen die Kosten des Schiedsgutachters jeweils zur Hälfte. Die entsprechend ermittelte Abfindung ist in acht gleichen Halbjahresraten zu bezahlen. Ausgeschiedene Anleger können weder Sicherheitsleistung für Gesellschaftsverbindlichkeiten noch Befreiung von diesen Verbindlichkeiten verlangen. Treuhand- und Verwaltungsvertrag Der Beitritt der Anleger erfolgt über den Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrags mit der Buss Treuhand GmbH (im Folgenden auch Treuhänderin ) mit Sitz in Hamburg. Diese erwirbt dann im eigenen Namen, aber für Rechnung des jeweiligen Anlegers, einen Kommanditanteil an der Fondsgesellschaft, der der Höhe nach dem vom jeweiligen Anleger gezeichneten Beteiligungsbetrag entspricht. Die Treuhänderin hält und verwaltet den anteiligen Kommanditanteil fortan treuhänderisch für den jeweiligen Anleger. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Treuhänderin ist der Treuhand- und Verwaltungsvertrag (im Folgenden Treuhandvertrag ). Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gelten die nachfolgend dargestellten Bestimmungen des Treuhandvertrags sowohl für Anleger, die ihre Beteiligung über die Treuhänderin halten (Treugeber), als auch für in das Handelsregister eingetragene Direktkommanditisten, weshalb in der Folge nur von Anlegern gesprochen wird. Aufgaben der Treuhänderin Die Treuhänderin verwaltet die Beteiligungen von Anlegern uneigennützig und übt die Rechte des Treugebers nach Maßgabe des Treuhandvertrags und des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft sowie unter Berücksichtigung auch der gemeinschaftlichen Interessen aller Anleger nach pflichtgemäßem Ermessen aus. Die Treuhänderin hat dem Treugeber alles herauszugeben, was sie in Ausübung des Treuhandvertrags für diesen erlangt, insbesondere alle Auszahlungen, die auf seine Beteiligung entfallen, soweit hierdurch nicht ihre Haftung auflebt (vgl. 2.6 Treuhandvertrag).

76 76 Recht Darüber hinaus übernimmt die Treuhänderin auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit der Fondsgesellschaft (vgl. Seite 78) verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung der Anleger, wie die laufende Verwaltung der Beteiligungen, die gesamte Korrespondenz mit den Treugebern und Kommanditisten sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gesellschafterbeschlüssen. Wesentliche Rechte und Pflichten der Treuhänderin Die Treuhänderin hat den Anlegern unverzüglich nach Vorliegen des Jahresabschlusses der Fondsgesellschaft einen Bericht über die Lage der Fondsgesellschaft vorzulegen und Abschriften der Jahresabschlüsse der Fondsgesellschaft zu überlassen. Darüber hinaus hat die Treuhänderin über wesentliche Geschäftsvorfälle zeitnah zu berichten. Die Treuhänderin ist berechtigt, für die Anleger die Kontrollrechte des 166 HGB in der Fondsgesellschaft wahrzunehmen. Nehmen einzelne Anleger nicht an Beschlussfassungen der Fondsgesellschaft teil, übt die Treuhänderin für sie das Stimmrecht bei allen Beschlussfassungen und bei Gesellschafterversammlungen aus. Die Treuhänderin hat die Anleger mit einer Frist von drei Wochen von schriftlichen Beschlussfassungen und Gesellschafterversammlungen, über Beschlussgegenstände und gegebenenfalls die Tagesordnung zu unterrichten und deren Weisung hinsichtlich der Ausübung ihrer Stimmrechte einzuholen. Ein Anleger hat seine Weisung spätestens einen Tag vor dem Datum der Beschlussfassung beziehungsweise dem Ablauf der Frist für die Stimmabgabe schriftlich gegenüber der Treuhänderin zu erklären. Erteilen Anleger keine Weisung, ist die Treuhänderin verpflichtet, sich der Stimme anteilig zu enthalten. Umwandlung des Treuhandverhältnisses Treugeber können jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres ihre durch die Treuhänderin treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung in eine Direktbeteiligung wandeln und sich in das Handelsregister eintragen lassen. Die hierbei entstehenden Handelsregister- und Notargebühren hat der jeweilige Anleger zu tragen. Der Treuhandvertrag findet auch danach weiterhin Anwendung, insbesondere ist die Treuhänderin im Rahmen der nunmehr geltenden Verwaltungstreuhand weiterhin bevollmächtigt, das Stimmrecht der Gesellschafter nach den oben beschriebenen Vorgaben des Treuhand- und Verwaltungsvertrags auszuüben. Übertragung der Beteiligung, Erbfall Für die Übertragung und Belastung der Beteiligung des Treugebers sowie im Erbfall gelten die Vorschriften des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft entsprechend (vgl. Seite 74 f.). Der Treugeber hat alle der Treuhänderin durch eine Übertragung oder Belastung entstehenden Kosten zu tragen. Für den entstehenden Verwaltungsaufwand hat er eine Gebühr in Höhe von 200 Euro zuzüglich Umsatzsteuer an die Treuhänderin zu zahlen. Zahlungsverpflichtung des Treugebers Der Anleger ist verpflichtet, seinen Beteiligungsbetrag innerhalb einer Zahlungsfrist von zwei Wochen nach Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin auf das Mittelverwendungskontrollkonto der Fondsgesellschaft zu zahlen. Kommt er dieser Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit Ausschlussandrohung durch die Treuhänderin nicht oder nicht in voller Höhe nach, ist die Treuhänderin berechtigt, von dem mit dem Treugeber geschlossenen Treuhandvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Sie ist dann berechtigt, den Treugeber innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Mitteilung von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft auszuschließen. Haftung des Anlegers und Freistellungsanspruch der Treuhänderin Ein Treugeber haftet gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft nicht unmittelbar. Er hat die Treuhänderin jedoch von allen Verbindlichkeiten freizustellen, die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb und der pflichtgemäßen treuhänderischen Verwaltung seiner Beteiligungen entstehen. Damit ist er einem Kommanditisten hinsichtlich der Haftung wirtschaftlich gleichgestellt. Haftung der Treuhänderin Die Treuhänderin hat ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen. Sie haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen oder für die Verletzung von Kardinalpflichten. Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, in jedem Falle auf die Höhe des Emissionskapitals beschränkt. Beendigung des Treuhandvertrags Der einzelne Anleger kann den Treuhandvertrag nur kündigen, wenn er als Kommanditist der Fondsgesellschaft zur Kündigung der Fondsgesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise gesetzlich berechtigt wäre. Die Kündigung bedarf der Form des eingeschriebenen Briefs. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang bei der Treuhänderin maßgebend. Das Buss Global Containerfonds 13

77 77 Treuhandverhältnis endet entsprechend den 17 ff. Gesellschaftsvertrag. Sind Anleger als Kommanditisten im Handelsregister eingetragen, so wirkt die Kündigung der Gesellschaft zugleich als Kündigung des Treuhandvertrags. Vergütung Bei der Übertragung einer Beteiligung durch einen Anleger erhält die Treuhänderin eine Gebühr in Höhe von 200 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Übertragung. Darüber hinaus erhält die Treuhänderin für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Treuhandvertrag keine Vergütung. Rechtsordnung Der Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht. Er ist auf den Seiten 111 ff. vollständig abgedruckt. Weitere Verträge Die nachfolgend dargestellten Verträge unterliegen deutschem Recht, soweit bei ihrer Beschreibung nichts anderes ausgeführt ist. Vergütungen, die Buss Capital, mit dieser verbundene Unternehmen und die Treuhänderin für ihre Leistungen im Rahmen dieser Verträge erhalten, sind auf den Seiten 80 ff. dargestellt. Inhaberschuldverschreibung Dollar-Anleihe 1 Die Fondsgesellschaft hat am 1. Juni 2012 vier Teilschuldverschreibungen der von der Buss Global Marine Assets Ltd. ( BGMA ) ausgegebenen Dollar-Anleihe 1 gezeichnet. Der Nennbetrag der von der Fondsgesellschaft gezeichneten Teilschuldverschreibungen beträgt jeweils 2,5 Millionen US-Dollar zuzüglich eines Aufgelds in Höhe von elf Prozent des jeweiligen Nennbetrags. Die Nennbeträge und das darauf zu entrichtende Aufgeld sind von der Fondsgesellschaft bis spätestens zum 30. September 2013 auf das Konto von BGMA einzuzahlen. In Abhängigkeit des eingeworbenen Emissionskapitals plant die Fondsgesellschaft, weitere Teilschuldverschreibungen der Dollar-Anleihe 1 zu erwerben. Die Bedingungen der Dollar-Anleihe 1 sind auf Seite 34 ff. beschrieben sowie auf Seite 119 ff. vollständig abgedruckt. Vertrag über die Konzeption, Prospekterstellung und Marketingmaßnahmen Mit Vertrag vom 30. Januar 2012 hat Buss Capital die Beratung der Fondsgesellschaft bei der Investitions- und Finanzierungskonzeption übernommen. Weiterhin hat sie sich verpflichtet, gemeinsam mit der Fondsgesellschaft den vorliegenden Verkaufsprospekt zu erstellen und sie bei der Platzierung des Emissionskapitals durch Marketingmaßnahmen zu unterstützen. Die steuerliche und rechtliche Beratung der Fondsgesellschaft gehört nicht zu den Aufgaben von Buss Capital. Buss Capital erhält für die Beratungsleistung im Rahmen der Entwicklung des Beteiligungsangebots und die Erstellung des Verkaufsprospekts sowie die Durchführung der Marketingmaßnahmen keine Vergütung von der Fondsgesellschaft. Stattdessen erhält Buss Capital von der BGMA eine Vergütung, die unter anderem auch diese Tätigkeiten mit einbezieht (siehe Seite 82). Buss Capital übernimmt alle Kosten von Dritten, die ihr im Zusammenhang mit der Konzeption und Erstellung des Verkaufsprospekts, wie Rechts- und Beratungskosten sowie Layout- und Druckkosten, entstehen. Die Vereinbarung tritt mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung in Kraft und gilt für die Dauer der Zeichnungsphase. Sie ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Eigenkapitalvermittlungsvertrag Buss Capital hat mit Eigenkapitalvermittlungsvertrag vom 25. Mai 2012 den Vertrieb des Emissionskapitals der Fondsgesellschaft übernommen. Sie übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Vermittlung des Eigenkapitals. Für diese Tätigkeit erhält Buss Capital keine Vergütung von der Fondsgesellschaft. Buss Capital ist berechtigt, Dritte, insbesondere Banken und Finanz- und Anlageberater, im Wege des Unterauftrags mit der ganzen oder einem Teil der Vermittlungsleistung zu beauftragen. Diese Vertriebspartner werden von Buss Capital insbesondere aus Mitteln bezahlt, die Buss Capital von der BGMA für die Vermittlung der Teilschuldverschreibungen an die Fondsgesellschaft und die Stellung der Platzierungsgarantie erhält (siehe Seite 82). Der Eigenkapitalvermittlungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Platzierungsgarantie Buss Capital hat gegenüber der Fondsgesellschaft mit Vertrag vom 25. Mai 2012 eine Platzierungsgarantie abgegeben. Mit dieser Platzierungsgarantie hat sich Buss Capital verpflichtet, eine Kommanditeinlage in Höhe der Differenz zwischen den gezeichneten Einlagen und dem Zielkapital von US- Dollar zu übernehmen, wenn nicht bis zum 15. September 2013 das gesamte planmäßige Emissionskapital der Fondsgesellschaft in Höhe von US-Dollar nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft durch Abschluss entsprechender Treuhandverträge von Anlegern mit der Treuhänderin gezeichnet worden ist. Sollte die Fondsgesellschaft ihr Emissionskapital nach 4.1 Gesellschaftsvertrag erhöhen und in der Folge gemäß dem Investitionsplan nach 6 Gesellschaftsvertrag weitere von der BGMA begebene Teilschuldverschreibungen zeichnen, beläuft sich die Platzierungsgarantie automatisch jeweils auf die Differenz zwischen den bei

78 78 Recht der Fondsgesellschaft gezeichneten Einlagen und der Summe der von der Fondsgesellschaft gezeichneten Teilschuldverschreibungen (Nennbetrag zuzüglich Aufgeld) der Dollar-Anleihe 1. Die Einlage ist spätestens bis zum 30. September 2013 auf Aufforderung der Fondsgesellschaft zu erbringen. Buss Capital ist berechtigt, die jeweilige Einlage durch einen oder mehrere Dritte erbringen zu lassen, statt sich selbst zu beteiligen. Dienstleistungsvertrag Buchhaltung Die Fondsgesellschaft hat mit Vertrag vom 30. Januar 2012 Buss Capital mit der Führung der laufenden Buchführung, der Vorbereitung der Jahresabschlusserstellung sowie der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für die Fondsgesellschaft beauftragt. Dieser Vertrag beginnt rückwirkend zum 4. Januar 2012 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten entweder zum Jahresende oder zur Jahresmitte gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember Die Haftung des Auftragnehmers gleich aus welchem Rechtsgrund ist, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Bürgschaft Buss Global Holdings hat am 31. Mai 2012 gegenüber der Fondsgesellschaft eine Bürgschaft abgegeben. Danach kann die Fondsgesellschaft die Buss Global Holdings aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen, wenn die BGMA binnen drei Monaten nach einem fälligen Zahlungstermin ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Rückzahlung des Nennbetrags der von der Fondsgesellschaft insgesamt gezeichneten Teilschuldverschreibungen der Dollar-Anleihe 1 nicht nachgekommen ist. Die im Rahmen der Bürgschaft abgegebene Verpflichtung bezieht sich auf die vollständige Rückzahlung der in den Teilschuldverschreibungen verbrieften Nennbeträge; die Rückzahlung des auf den Nennwert der jeweiligen Teilschuldverschreibung erhobenen Aufgelds und die auf Ebene der Fondsgesellschaft anfallenden Aufwendungen sind von dieser Verpflichtung nicht erfasst. Die Bürgschaft unterliegt singapurischem Recht. Depotvertrag Die Fondsgesellschaft wird mit einer deutschen Geschäftsbank einen Depotvertrag abschließen, um die jeweiligen Teilschuldverschreibungen in einem bei der Geschäftsbank für die Fondsgesellschaft geführten Depot zu verwahren. Die Geschäftsbank benachrichtigt die Fondsgesellschaft jeweils bezogen auf den Ultimo eines Kalenderquartals über den Bestand der verwahrten Teilschuldverschreibungen, wobei die Benachrichtigung jeweils unverzüglich, spätestens aber fünf Tage nach dem jeweiligen Ultimo des Kalenderquartals zu erfolgen hat. Die Verwahrung der jeweiligen Teilschuldverschreibungen endet, wenn die Fondsgesellschaft der Geschäftsbank schriftlich mitteilt, dass sie alle Zins- und Rückzahlungen auf die jeweiligen Teilschuldverschreibungen erhalten hat, sie die jeweilige Teilschuldverschreibungen auf einen Dritten übertragen hat oder ihre Rechte an der jeweiligen Teilschuldverschreibung aus anderem Grund erloschen sind. Die Geschäftsbank wird weder prüfen, ob die Schuldverschreibungen noch bestehen (Kündigungsrechte), noch ob sie werthaltig sind oder erforderliche Rück- oder Zinszahlungen erfolgt sind. Geschäftsbesorgungsvertrag Die Fondsgesellschaft hat mit der Treuhänderin am 30. Januar 2012 einen Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Danach übernimmt die Treuhänderin in der Zeichnungs-, Betriebs- und Liquidationsphase verschiedene Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung der Anleger, wie die laufende Verwaltung der Beteiligungen, die gesamte Korrespondenz mit den Treugebern und Kommanditisten sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gesellschafterbeschlüssen; diese Aufgaben wären sonst von der Fondsgesellschaft bzw. von ihrer Komplementärin wahrzunehmen. Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grunde kündbar. Mittelverwendungskontrolle Die Fondsgesellschaft hat mit der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ( Kontrolleur ) mit Sitz in Hamburg zur Sicherstellung der zweckgerechten Verwendung der Gesellschaftereinlagen einen Vertrag mit Datum vom 30. Januar 2012 über die formale Kontrolle der Freigabe und Verwendung des Emissionskapitals (kurz: Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag) geschlossen. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs. Über das Emissionskapital der Fondsgesellschaft kann nur nach Gegenzeichnung durch den Kontrolleur verfügt werden. Der Kontrolleur hat die Aufgabe, die betragsmäßige Übereinstimmung der von der Fondsgesellschaft veranlassten Verfügung über das Emissionskapital mit dem Investitionsplan und den entsprechenden Verträgen und Honorarvereinbarungen zu überprüfen. Der Kontrolleur ist zur Unterzeichnung dieser Verfügungen berechtigt und verpflichtet, wenn die Zahlungen an die dort genannten Empfänger in der dort genannten Höhe (gegebenenfalls zuzüglich der Umsatzsteuer) gehen. Dies sind die wesentlichen Rechte und die wesentlichen Pflichten des Kontrolleurs. Die Freigabe und Verwendung der sonstigen Eigenmittel der Fondsgesellschaft sind nicht Gegenstand der Kontrolltätigkeit. Die Prüfung des Kontrolleurs beschränkt sich darauf, ob ins- Buss Global Containerfonds 13

79 79 besondere die vorstehend genannten Voraussetzungen formal vorliegen. Über die formale Prüfung hinaus wird er keine Kontrolltätigkeit ausüben, insbesondere nicht hinsichtlich der wirtschaftlichen und rechtlichen Konzeption des Beteiligungsangebots, der Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern, der Werthaltigkeit von Garantien oder der von Dritten gegenüber der Fondsgesellschaft erbrachten Leistungen. Der Kontrolleur handelt ausschließlich in Erfüllung des Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrags, im eigenen Interesse und auf eigene Rechnung. Er ist unabhängig und nicht an Weisungen Dritter gebunden, insbesondere nicht an solche von Anlegern. Der Kontrolleur ist selbst weder berechtigt noch beauftragt, Verfügungen über die eingezahlten Gelder zu veranlassen. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphase und ist mit vollständiger Abwicklung der im Investitionsplan genannten Zahlungen und anschließender Auskehrung der nach der Abwicklung auf dem Mittelverwendungskontrollkonto verbleibenden Beträge an die Fondsgesellschaft abgeschlossen. Im Rahmen der Durchführung der Kontrolltätigkeit ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall auch gegenüber Dritten grundsätzlich auf vier Millionen US-Dollar beschränkt. Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb eines Jahres nach Kenntniserlangung, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem Anspruch begründenden Ereignis geltend gemacht werden. Zu weiteren Einzelheiten vergleiche den vollständigen Abdruck des Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrags auf Seite 116 ff. Der Kontrolleur erhält für seine Tätigkeit eine nach der Höhe des platzierten Emissionskapitals (umgerechnet in Euro mit einem festgelegten Wechselkurs von 1,30 US-Dollar pro Euro) gestaffelte Vergütung in Euro. Bei Platzierung des planmäßigen Emissionskapitals beträgt der Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung des Kontrolleurs ca Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Auf Basis des angenommenen Wechselkurses von 1,30 Euro pro US-Dollar entspricht dies einer Vergütung von US-Dollar zuzüglich Umsatzsteuer. Die Mindestvergütung in Höhe von Euro ist mit Aufnahme der Kontrolltätigkeiten verdient und fällig. Der verbleibende Teil des Honorars ist sukzessive mit der Platzierung des Emissionskapitals zum Ende eines jeden Quartals beziehungsweise mit Schließung des Beteiligungsangebots verdient und fällig. Der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Verflechtungen Zwischen der Fondsgesellschaft und deren Gesellschaftern einerseits und der Anbieterin Buss Capital und mit dieser verbundenen Unternehmen andererseits bestehen folgende Verflechtungen: Die Anbieterin Buss Capital ist alleinige Gesellschafterin der Komplementärin der Fondsgesellschaft, der Buss Global Containerfonds 13 Verwaltung GmbH, und der geschäftsführenden Kommanditistin, der Buss Fonds Management GmbH. Ferner ist sie zu 77 Prozent an der Buss Global Holdings beteiligt, die ihrerseits mittelbar über ihre Tochtergesellschaft Raffles Lease an der BGMA beteiligt ist. Die BGMA hat die Dollar-Anleihe 1 aufgelegt, in die die Fondsgesellschaft investiert. Sie wird die Mittel aus der Dollar- Anleihe 1 als Eigenkapital in die BGA 1 einlegen und dafür einstehen, dass diese das Eigenkapital unter zusätzlicher Inanspruchnahme von Fremdkapital ausschließlich nach Maßgabe der Investitionsrichtlinien für die Anschaffung von Containern verwendet. Buss Global Management, eine weitere Tochtergesellschaft von Buss Global Holdings, übernimmt das Investmentmanagement für die Containerflotte der BGA 1 und somit auch für die Container, die dem Containerportfolio zugeordnet sind. Raffles Lease wird Teile dieser Containerflotte und somit auch Container, die dem Containerportfolio zugeordnet sind, operativ managen. Geschäftsführer der Komplementärin der Fondsgesellschaft und der geschäftsführenden Kommanditistin ist Dr. Dirk Baldeweg. Er ist auch geschäftsführender Gesellschafter von Buss Capital und ist im Aufsichtsgremium der Buss Global Holdings vertreten. Gesellschafter der Treuhänderin, der Buss Treuhand GmbH, sind neben deren Geschäftsführer, Stefan Krueger, die Buss Capital Holding GmbH & Co. KG, Dr. Dirk Baldeweg und Marc Nagel. Nähere Informationen zu den wesentlichen Vertragspartnern sind auf den Seiten 86 ff. enthalten.

80 80 Recht Vergütungen und Gewinnbeteiligungen der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Komplementärin der Fondsgesellschaft Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die Komplementärin der Fondsgesellschaft erstmals ab dem 1. Januar 2012 eine Haftungsvergütung in Höhe von US-Dollar p. a. zuzüglich der etwaigen Umsatzsteuer. Ab dem Jahr 2016 erhöht sich die Haftungsvergütung auf US-Dollar p. a. zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer. Diese Haftungsvergütung ist am 31. Dezember eines jeden Jahres verdient und zur Zahlung fällig. Im Jahr des Liquidationsbeschlusses endet der Anspruch auf die Vergütung mit Ablauf des Monats, in dem der Liquidationsbeschluss gefasst worden ist, und ist dann auch verdient und zur Zahlung fällig. Ferner werden der Komplementärin von der Fondsgesellschaft ihre nachgewiesenen Aufwendungen mit Ausnahme eines etwaigen Geschäftsführergehalts ersetzt. Bei prognosegemäßem Verlauf der Beteiligung beläuft sich diese Vergütung auf insgesamt US-Dollar zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer. Buss Fonds Management GmbH ( Geschäftsführende Kommanditistin ) Für die Übernahme der Geschäftsführertätigkeit erhält die geschäftsführende Kommanditistin erstmals ab dem 1. Januar 2012 eine Vergütung in Höhe von US-Dollar p. a. zuzüglich Umsatzsteuer. Ab dem Jahr 2016 erhöht sich die Vergütung auf US-Dollar p. a. zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist am 31. Dezember eines jeden Jahres verdient und zur Zahlung fällig. Im Jahr des Liquidationsbeschlusses endet der Anspruch auf die Vergütung mit Ablauf des Monats, in dem der Liquidationsbeschluss gefasst worden ist, und ist dann auch verdient und zur Zahlung fällig. Ferner hat die geschäftsführende Kommanditistin Anspruch auf Erstattung ihrer im Rahmen der Geschäftsführung aufgewendeten Sach- und Personalkosten mit Ausnahme des Geschäftsführergehalts. Bei prognosegemäßem Beteiligungsverlauf beträgt diese Vergütung insgesamt US-Dollar zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer. Als Abgeltung für den erhöhten Aufwand in der Liquidationsphase erhält die geschäftsführende Kommanditistin zudem eine einmalige erfolgsabhängige Vergütung. Diese beträgt ein Prozent des Betrags, um den die an die Kommanditisten/ Anbieterin und mit ihr verbundene Unternehmen, die Leistungen im Rahmen des Beteiligungsangebots erbringen Buss Group GmbH & Co. KG 100 % Buss Capital Holding GmbH & Co. KG 85 % Buss Capital GmbH & Co. KG (Anbieterin) 70,1 % Buss Treuhand GmbH (Treuhänderin) 77 % Buss Global Holdings Pte. Ltd. (Buss Capital Singapur) 100 % Buss Global Containerfonds 13 Verwaltung GmbH (Komplementärin der Fondsgesellschaft) 100 % Buss Global Management Pte. Ltd. (Investmentmanagement) 100 % Raffles Lease Pte. Ltd. (Containermanagement) 100 % 100 % Buss Global Assets 1 Ltd. (General Partner von BGA 1) Buss Global Marine Assets Ltd. (Herausgeberin der Dollar-Anleihe 1) 100 %* Buss Global Assets 1 L.P. (Inhaberin der Container) 0 %* * Nach der geplanten Erhöhung des Eigenkapitals mit den Mitteln aus der Dollar-Anleihe 1. Derzeit halten die Buss Global Marine Assets Ltd. eine Einlage in Höhe von US-Dollar und die Buss Global Assets 1 Ltd. eine Einlage in Höhe von US-Dollar. Buss Global Containerfonds 13

81 81 Treugeber insgesamt seit dem 1. Dezember 2012 geleisteten Auszahlungen beziehungsweise Ausschüttungen einschließlich der in der Liquidationsphase an diese auszuzahlenden Liquidationsüberschüsse den Mindestbetrag in Höhe von 138 Prozent der Kapitalanteile übersteigen. Die Vergütung versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer und wird fällig zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem die Liquiditätsüberschüsse an die Gesellschafter/Treugeber ausgezahlt werden sollen. Nach der Prognoserechnung beläuft sich diese Vergütung auf US- Dollar zuzüglich Umsatzsteuer. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält bei Platzierung des planmäßigen Emissionskapitals und einem prognosegemäßen Beteiligungsverlauf somit Vergütungen in Höhe von insgesamt US-Dollar zuzüglich Umsatzsteuer. Sollte ein höheres Emissionskapital als das geplante platziert werden oder ein besseres Ergebnis als prognostiziert für die Fondsgesellschaft erzielt werden, erhöhen sich die davon abhängigen Vergütungen entsprechend. mit Ablauf des Monats, in dem die Liquidation der Gesellschaft beschlossen wurde. Bei prognosegemäßem Verlauf der Beteiligung beläuft sich diese Vergütung auf insgesamt US- Dollar zuzüglich Umsatzsteuer. Als Abgeltung für den erhöhten Aufwand im Zusammenhang mit einer Liquidation der Fondsgesellschaft erhält die Treuhänderin zusätzlich eine einmalige erfolgsabhängige Vergütung. Diese beträgt zwei Prozent des Betrags, um den die an die Kommanditisten/Treugeber insgesamt seit dem 1. Dezember 2012 geleisteten Auszahlungen beziehungsweise Ausschüttungen einschließlich der in der Liquidationsphase an diese auszuzahlenden Liquidationsüberschüsse den Mindestbetrag in Höhe von 138 Prozent der Kapitalanteile übersteigen. Die Vergütung versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer und wird fällig zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem die Liquiditätsüberschüsse an die Gesellschafter/Treugeber ausgezahlt werden sollen. Bei einem prognosegemäßen Liquidationsüberschuss erhält die Treuhänderin US-Dollar zuzüglich Umsatzsteuer. Treuhänderin Die Treuhänderin erhält nach dem mit der Treuhänderin geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag für ihre im Rahmen der Zeichnungsphase zu erbringenden Leistungen (insbesondere jene im Zusammenhang mit dem Beitritt der Treugeber) eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,175 Prozent des bis zum Ende der Zeichnungsphase gezeichneten Emissionskapitals zuzüglich Umsatzsteuer. Bei prognosegemäßer Platzierung des planmäßigen Emissionskapitals in Höhe von US- Dollar entspricht dies einem Betrag von US-Dollar zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist zur Zahlung fällig bei Vollplatzierung beziehungsweise Schließung des Fonds, spätestens jedoch am 30. September Teilbeträge können bereits vorher auf das gezeichnete und vollständig eingezahlte Kommanditkapital der Gesellschaft abgerechnet werden, soweit es die Liquidität der Gesellschaft erlaubt. Für die Übernahme der laufenden Verwaltung der Beteiligungen der Anleger unabhängig davon, ob diese Treugeber oder Kommanditisten sind erhält die Treuhänderin ab dem 1. Januar 2013 eine weitere Vergütung in Höhe von 0,1 Prozent p. a. des jeweils zum Anfang eines Monats gezeichneten Emissionskapitals zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die vorgenannte Vergütung erhöht sich mit Wirkung zum 1. Januar eines jeden Jahres, erstmals zum 1. Januar 2014, um jeweils 2,0 Prozent gegenüber dem auf ein ganzes Jahr bezogenen Vorjahresniveau. Dieser Vergütungsanspruch endet Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung der Treuhänderin beträgt bei Platzierung des planmäßigen Emissionskapitals und einem prognosegemäßen Beteiligungsverlauf somit insgesamt US-Dollar zuzüglich Umsatzsteuer. Sollte ein höheres Emissionskapital als das geplante platziert werden oder ein besseres Ergebnis als prognostiziert für die Fondsgesellschaft erzielt werden, erhöhen sich die davon abhängigen Vergütungen entsprechend. Aufwendungen der Treuhänderin für Rechts-, Verfahrens- und Beratungskosten, die im Interesse der Fondsgesellschaft anfallen, werden zusätzlich erstattet. Darüber hinaus erhält die Treuhänderin gemäß 6.3 des Treuhandvertrags im Fall der Übertragung seiner Beteiligung durch einen Anleger (Treugeber) für den ihr entstehenden Verwaltungsaufwand eine Gebühr in Höhe von 200 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Übertragung. Diese Gebühr erhöht den Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütung entsprechend. Abschließende Angaben Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind an einem Gewinn der Fondsgesellschaft und deren stillen Reserven nur anteilig über ihren auf eigene Rechnung gehaltenen Anteil am Kommanditkapital der Fondsgesellschaft beteiligt. Abgesehen von den vorstehend auf den Seiten 80 bis 81 dargestellten Vergütungen und Gewinnbeteiligungen stehen

82 82 Recht den Gründungsgesellschaftern und den Gesellschaftern der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art zu. Vergütungen und Gewinnbeteiligungen der Anbieterin Buss Capital und mit dieser verbundener Unternehmen Nachstehend werden die Vergütungen und Gewinnbeteiligungen der Anbieterin Buss Capital und mit dieser verbundener Unternehmen dargestellt, die diese im Rahmen des vorliegenden Beteiligungsangebots bei Platzierung des planmäßigen Emissionskapitals und bei prognosegemäßem Beteiligungsverlauf erhalten. Bei einem im Vergleich zur Prognose höheren platzierten Emissionskapital und höheren Investitionen in die Dollar-Anleihe 1 oder einem mit dem Containerportfolio besseren erwirtschafteten Ergebnis würden die jeweils davon abhängigen Vergütungen und Gewinnbeteiligungen entsprechend höher ausfallen. Während der Laufzeit der Dollar-Anleihe 1 können zwischen Buss Capital, Buss Global Holdings, Raffles Lease, Buss Global Management, BGMA und/oder der BGA 1 gegebenenfalls weitere Verträge mit zusätzlichen Vergütungen geschlossen werden. Diese etwaigen weiteren Vergütungen würden sich jedoch nicht auf den Verlauf der Dollar-Anleihe 1 und die Höhe der Rückflüsse an die Fondsgesellschaft auswirken, weil sie im Rahmen der Anleihebedingungen keine Berücksichtigung finden würden. Buss Capital Buss Capital erhält von der Fondsgesellschaft auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags vom 30. Januar 2012 eine nach dem Kommanditkapital der Fondsgesellschaft gestaffelte jährliche Vergütung für die Übernahme der buchhalterischen Dienstleistungen. Bei einem Kommanditkapital bis einschließlich zwölf Millionen US-Dollar beläuft sich die pauschale Vergütung auf US-Dollar, bei einem Kommanditkapital von US-Dollar bis einschließlich 15 Millionen US-Dollar beläuft sich die pauschale Vergütung auf US-Dollar. Für jedes weitere bis zu 15 Millionen US-Dollar zusätzliche Kommanditkapital der Fondsgesellschaft erhöht sich die Vergütung um jeweils weitere US-Dollar. Die vorgenannten Vergütungen verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sind zum 15. Dezember eines jeden Jahres zur Zahlung fällig, erstmalig zum 15. Dezember Der Auftragnehmer kann angemessene vierteljährliche Abschlagszahlungen verlangen. Bei prognosegemäßem Beteiligungsverlauf beläuft sich diese Vergütung auf insgesamt US-Dollar zuzüglich Umsatzsteuer. Neben der Vergütung hat Buss Capital Anspruch auf Ersatz der im Rahmen der übernommenen Leistungsumfangs getätigten Aufwendungen. Buss Capital erhält auf der Grundlage des mit der BGMA am 19. März 2012 abgeschlossenen Vertrags und auf Grundlage des dazugehörigen Nachtrags vom 31. Mai 2012 Vergütungen für die Vermittlung der Teilschuldverschreibungen an die Fondsgesellschaft sowie die Bereitstellung der Platzierungsgarantie zugunsten der Fondsgesellschaft. Diese Vergütungen betragen für die Vermittlung der Teilschuldverschreibungen 8,5 Prozent und für die Bereitstellung der Platzierungsgarantie ein Prozent des Nennbetrags der von der Fondsgesellschaft gezeichneten Teilschuldverschreibungen und des darauf erhobenen Aufgelds inklusive etwaiger Umsatzsteuer. Buss Capital erhält hierfür somit bei prognosegemäßem Beteiligungsverlauf US-Dollar beziehungsweise US-Dollar. Buss Capital erhält ferner von der BGMA eine Vergütung in Höhe von 0,3 Prozent des Nennbetrags der von der Fondsgesellschaft gezeichneten Teilschuldverschreibungen und des darauf erhobenen Aufgelds für die Erstellung des vorliegenden Verkaufsprospekts und der Marketingunterlagen inklusive etwaiger Umsatzsteuer. Dies entspricht bei prognosegemäßem Beteiligungsverlauf einer Vergütung in Höhe von US- Dollar. Buss Capital erhält für die genannten Tätigkeiten bei Platzierung des planmäßigen Emissionskapitals und einem prognosegemäßen Beteiligungsverlauf insgesamt US-Dollar zuzüglich der etwaigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Buss Global Management Pte. Ltd. Buss Global Management ist eine Tochtergesellschaft der Buss Global Holdings. An dieser Gesellschaft ist Buss Capital wiederum mehrheitlich mit 77 Prozent direkt beteiligt, so dass es sich bei der Buss Global Management mittelbar um ein mit Buss Capital verbundenes Unternehmen handelt. Dementsprechend sind Buss Capital 77 Prozent der an Buss Global Management gezahlten Vergütungen zuzurechnen. Buss Global Management übernimmt für die BGA 1 auf Basis eines am 19. März 2012 abgeschlossenen Portfolio Service Agreements Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung und der Übernahme der kaufmännischen Gesamtverantwortung für die Containerflotte der BGA 1. Der Vergütungsanteil, der dem Containerportfolio der Dollar-Anleihe 1 zuzuordnen ist, beträgt 0,5 Prozent p. a. des Nennbetrags der Buss Global Containerfonds 13

83 83 einzelnen Teilschuldverschreibungen ab der jeweiligen Valutierung. Bei einem prognosegemäßen Beteiligungsverlauf betragen diese Kosten insgesamt US-Dollar. Auf Grundlage eines Beratungsvertrags erhält die Buss Global Management von der BGMA für die Ausarbeitung und Konzeption der Investitionsstruktur eine Vergütung in Höhe von 2,137 Prozent der Nennbeträge und des Aufgelds sämtlicher Teilschuldverschreibungen. Bei einem prognosegemäßen Verlauf beträgt die Vergütung US-Dollar. Buss Global Management hat im Rahmen der genannten Tätigkeit Beratungsleistungen von Buss Capital in Anspruch genommen. Buss Capital erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von zwei Prozent der Nennbeträge und des Aufgelds sämtlicher Teilschuldverschreibungen. Dies entspricht bei einem prognosegemäßen Verlauf einer Vergütung in Höhe von US-Dollar. Bei Buss Global Management verbleibt somit bei prognosegemäßem Beteiligungsverlauf der Differenzbetrag in Höhe von US-Dollar. Buss Global Management hat ferner auf Grundlage eines am 19. März 2012 mit der BGMA abgeschlossenen Vertrags die Erstellung der regelmäßigen Berechnungen für die sich aus der Dollar-Anleihe 1 ergebenden Zahlungsverpflichtungen, Betreuung der Inhaber der Teilschuldverschreibungen sowie die Erstellung der Berichte über den Verlauf der Dollar-Anleihe 1 übernommen. Buss Global Management erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von 0,27 Prozent p. a. des Nennbetrags der gezeichneten Teilschuldverschreibungen, berechnet ab Valutierung der jeweiligen Teilschuldverschreibung. Bei planmäßigem Beteiligungsverlauf beträgt diese Vergütung insgesamt rund US-Dollar. Buss Capital sind über ihre 77-prozentige Beteiligung an der Buss Global Holdings von den aufgeführten Beträgen US-Dollar zuzurechnen. Zusammen mit der genannten Vergütung, die Buss Global Management an Buss Capital für deren Beratungsleistungen im Rahmen der Konzeption zahlt, sind Buss Capital folglich US-Dollar an Vergütungen zuzurechnen. Raffles Lease Pte. Ltd. Bei Raffles Lease handelt es sich ebenfalls um eine Tochtergesellschaft der Buss Global Holdings. Vergütungen sind folglich zu 77 Prozent Buss Capital zuzurechnen. Raffles Lease wird auf Basis eines am 19. März 2012 abgeschlossenen Containermanagementvertrags Teile der Containerflotte der BGA 1 direkt vermieten und diese Container operativ managen. Da zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht abschließend feststeht, welche Teile des Containerportfolios der Dollar-Anleihe 1 von Raffles Lease direkt vermietet beziehungsweise operativ gemanagt werden und da die Vergütung selbst von zahlreichen Parametern (wie beispielsweise von der Höhe der erzielbaren Mieterlöse für die betreffenden Container und der Vermietungsdauer oder den Verkaufserlösen) abhängig ist, steht die Höhe der Gesamtvergütung für diese Dienstleistungen nicht fest. Raffles Lease hat mit der BGA 1 ferner am 19. März 2012 einen Vermittlungsvertrag für die Beschaffung und Abwicklung der Übernahme von neuen und gebrauchten Containern abgeschlossen, die anschließend auf Basis des Containermanagementvertrags von Raffles Lease operativ gemanagt werden. Raffles Lease erhält hierfür von der BGA 1 in Anhängigkeit des jeweiligen zu übernehmenden Containertyps und der zum Zeitpunkt der Übernahme vorherrschenden Beschäftigungssituation (vermietet/nicht vermietet) eine Vergütung in Höhe von ein bis zwei Prozent der Anschaffungskosten des jeweiligen Containers. Da zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht feststeht, welche Container durch Raffles Lease vermittelt werden und inwiefern diese dem Containerportfolio der Dollar- Anleihe 1 zugeordnet werden, steht die Höhe der Gesamtvergütung für diese Dienstleistungen nicht fest. Buss Global Marine Assets Ltd. ( BGMA ) Die BGMA beteiligt sich an dem Aufbau beziehungsweise der Finanzierung des Containerportfolios selbst mit einem Eigenkapital in Höhe von fünf Prozent der Summe aus den Nennbeträgen und den Aufgeldern aller Teilschuldverschreibungen. Dieses Eigenkapital wird der BGMA in Abhängigkeit der nach den Anleihebedingungen zu berechnenden Liquiditätsüberschüsse des Containerportfolios im Rahmen laufender Rückzahlungen zurückgezahlt. Die BGMA partizipiert darüber hinaus an dem nach den Anleihebedingungen zu ermittelnden kumulierten Portfolio-Ergebnis, welches für die Ermittlung der Schlusszinsen für die Dollar-Anleihe 1 am Ende der Laufzeit aufgestellt wird. Siehe hierzu auch die Erläuterungen auf Seite 38 ff. Ein positives kumuliertes Portfolio-Ergebnis ist nach den Anleihebedingungen zunächst zur Rückzahlung des von der Fondsgesellschaft geleisteten Aufgelds zu verwenden. Ein danach verbleibendes positives kumuliertes Portfolio-Ergebnis ist als Schlusszins an die Fondsgesellschaft zu zahlen, so dass unter Einschluss empfangener laufender Zinszahlungen und rückgezahltem Aufgeld ab Valutierung der jeweiligen Teilschuldver-

84 84 Recht schreibung eine jährliche Verzinsung des jeweiligen Nennwerts in Höhe von 7,9 Prozent (berechnet auf Basis von 365 Tagen pro Kalenderjahr) erreicht wird. Soweit danach noch ein Restbetrag des positiven kumulierten Portfolio-Ergebnisses verbleibt, setzt ein Profit-Sharing ein, bei dem der BGMA ein Betrag in Höhe von bis zu 12,5 Prozent bezogen auf die Summe der bis dahin an die Inhaber der Teilschuldverschreibungen insgesamt geleisteten Zinsen und dem zurückgezahltem Aufgeld zugewiesen wird. Der etwaige danach verbleibende Restbetrag des positiven kumulierten Portfolio-Ergebnisses steht zu 60 Prozent den Inhaber der Teilschuldverschreibung als Schlusszins und zu 40 Prozent der BGMA zu. Die BGMA erhält bei einem prognosegemäßen Beteiligungsverlauf neben der Rückzahlung des von ihr eingebrachten Eigenkapitals Überschüsse in Höhe von US-Dollar zugewiesen. Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie zukünftig den letzten veröffentlichten Jahresabschluss und den Lagebericht der Fondsgesellschaft zur kostenlosen Abgabe bereit. Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Fondsgesellschaft noch keinen Jahresabschluss veröffentlicht oder einen Lagebericht erstellt. Beide Zahlstellen sind geschäftsansässig Am Sandtorkai 48, Hamburg. Sonstige Angaben Für die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten, der Anbieterin, der Prospektverantwortlichen und der Treuhänderin sind keine Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat nach den 263 bis 283d Strafgesetzbuch, 54 Kreditwesengesetz, 38 Wertpapierhandelsgesetz oder 369 Abgabenordung in einem Führungszeugnis enthalten. Die jeweils zugrunde gelegten Führungszeugnisse sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht älter als sechs Monate. Da es sich bei der BGMA um eine Tochtergesellschaft von Raffles Lease handelt, welche wiederum eine Tochtergesellschaft von Buss Global Holdings ist, sind Buss Capital diese Gewinnbeteiligungen entsprechend im Verhältnis ihrer Beteiligung an Buss Global Holdings zu 77 Prozent beziehungsweise in Höhe von US-Dollar zuzurechnen. Abschließende Angaben Buss Capital erhält insgesamt bei prognosegemäßem Verlauf der Beteiligung direkt oder mittelbar über ihre Beteiligungen Vergütungen und Gewinnbeteiligungen in Höhe von US-Dollar zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer und der zuzurechnenden Vergütungen aus dem genannten Containermanagementvertrag und dem Vermittlungsvertrag, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht quantifiziert werden können. Demgegenüber trägt Buss Capital alle Kosten im Zusammenhang mit der Platzierung des Eigenkapitals, insbesondere auch die an dritte Vertriebspartner zu zahlenden Vertriebsprovisionen. Abgesehen von den auf den Seiten 82 bis 84 dargestellten Vergütungen und Gewinnbeteiligungen stehen der Anbieterin (der Prospektverantwortlichen) keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge (insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art) zu. Zahlstelle Die Zahlstelle Buss Treuhand GmbH führt bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger aus. Die Zahlstelle Buss Capital GmbH & Co. KG hält den Verkaufsprospekt und das Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind jeweils juristische Personen, die strafrechtlich nicht verfolgt werden können und für die eine Erteilung eines Führungszeugnisses ausgeschlossen ist. Es können daher keine Angaben zu Eintragungen in Bezug auf Verurteilungen von Straftaten in einem Führungszeugnis gemäß 7 Absatz 1 Ziffer 4 der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte gemacht werden. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung haben die Gründungsgesellschafter, die Gesellschafter der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung und die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Anbieterin, der Prospektverantwortlichen oder der Treuhänderin ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise haben deren Staatsangehörigkeit. Daher entfallen die Angaben gemäß der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV) zu etwaigen ausländischen Verurteilungen wegen einer Straftat, die mit den oben genannten Straftaten vergleichbar sind. Über das Vermögen eines Gründungsgesellschafters, eines Gesellschafters der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung oder eines Mitglieds der Geschäftsführung der Emittentin, der Anbieterin, der Prospektverantwortlichen oder der Treuhänderin wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. Ein Mitglied der Geschäftsführung der Anbieterin, Dr. Johann Killinger, war Mitglied der Geschäftsführung der Gerd Buss Buss Global Containerfonds 13

85 85 Stauerei GmbH, einem Betrieb für die Be- und Entladung von Schiffen im Hamburger Hafen. Über das Vermögen der Gerd Buss Stauerei GmbH wurde im Jahr 2009 ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Ursache der Insolvenz lag in den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und den damit einhergehenden Umschlagseinbrüchen. Die Insolvenz hatte keine negativen Auswirkungen auf Buss Capital oder die Buss-Fonds. Darüber hinaus sind die Gründungsgesellschafter, die Gesellschafter der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung oder die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Anbieterin, der Prospektverantwortlichen oder der Treuhänderin innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig gewesen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. aus anderen Gründen keine dingliche Berechtigung an dem Anlageobjekt zu. Weder die Fondsgesellschaft oder eine andere Person übernimmt die Zahlung von Steuern für den Anleger. Abgesehen von den in diesem Verkaufsprospekt dargestellten Vereinbarungen gibt es nach Kenntnis der Anbieterin keine weiteren wesentlichen Vereinbarungen zwischen den wesentlichen Vertragsparteien, die das Anlageobjekt, dessen Erwerb, Herstellung, Finanzierung, Nutzung oder Verwertung betreffen. Es bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen des Anlageobjekts. Es wurde weder eine frühere Erlaubnis eines Gründungsgesellschafters, eines Gesellschafters zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung oder eines Mitglieds der Geschäftsführung der Emittentin, der Anbieterin, der Prospektverantwortlichen oder der Treuhänderin zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgehoben noch ist eine solche Erlaubnis für die Ausübung ihrer Tätigkeiten erforderlich. Für das Anlageobjekt wurde kein Bewertungsgutachten erstellt. Personen, die nicht in den Kreis der nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte angabepflichtigen Personen fallen, die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage jedoch wesentlich beeinflusst haben, existieren nicht. Juristische Personen oder Gesellschaften haben keine Gewährleistung für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage übernommen. Der Treuhänderin und der geschäftsführenden Kommanditistin stehen über ihren auf eigene Rechnung gehaltenen Anteil an der Fondsgesellschaft Eigentum am Anlageobjekt (Dollar-Anleihe 1) zu. Darüber hinaus stand oder steht der Prospektverantwortlichen, der Anbieterin, den Gründungsgesellschaftern, den Gesellschaftern der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, dem Mitglied der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft, der Treuhänderin und dem Mittelverwendungskontrolleur kein Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben zu, und es steht diesen Personen auch

86 86 Vertragspartner Informationen zu wesentlichen Vertragspartnern Die Fondsgesellschaft (auch Emittentin ), die Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG Firma, Sitz und Geschäfts anschrift Rechtsform Rechtsordnung Handelsregister Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Sandtorkai 48, Hamburg Kommanditgesellschaft deutschen Rechts Die Emittentin unterliegt deutschem Recht. HRA (Amtsgericht Hamburg) Gründung/Tag der Eintragung 4. Januar 2012/30. Januar 2012 Dauer der Gesellschaft Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung/Gründungsgesellschafter Gezeichnete Einlagen Komplementärin Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit gegründet. Die ordentliche Kündigung der Gesellschafterstellung ist erstmals zum 31. Dezember 2019 möglich. Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Buss Fonds Management GmbH und Buss Treuhand GmbH ( Treuhänderin ), beide mit Sitz in Hamburg, als Kommanditisten sowie Buss Global Containerfonds 13 Verwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg als Komplementärin. Die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung haben die Fondsgesellschaft gegründet und sind somit zugleich Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft. Die Buss Fonds Management GmbH und die Buss Treuhand GmbH haben jeweils einen Kommanditanteil in Höhe von US-Dollar gezeichnet. Die Komplementärin hält keinen Kommanditanteil. Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaftern und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung (zugleich Gründungsgesellschafter) insgesamt gezeichneten Einlagen beträgt damit US-Dollar. Es handelt sich dabei ausschließlich um Kommanditkapital. Die gezeichneten Einlagen sind vollständig eingezahlt. Buss Global Containerfonds 13 Verwaltung GmbH, Hamburg Buss Global Containerfonds 13

87 87 Geschäftsführende Kommanditistin Geschäftsführung und Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin Buss Fonds Management GmbH, Hamburg Die Komplementärin übernimmt die persönliche Haftung der Fondsgesellschaft und die Vertretung der Fondsgesellschaft. Nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ist im Innenverhältnis der Fondsgesellschaft allein die geschäftsführende Kommanditistin zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Dr. Dirk Baldeweg ist einziger Geschäftsführer der Komplementärin und einziger Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin und somit alleiniges Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin. Als Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin führt er die Geschäfte der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus erbringt er keine weiteren Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Anlagestrategie und der Anlagepolitik. Die Geschäftsanschrift von Dr. Dirk Baldeweg lautet Am Sandtorkai 48, Hamburg. Gewinnbeteiligung, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge des Mitglieds der Geschäftsführung der Emittentin Unmittelbare und mittelbare Beteiligungen und Tätigkeiten des Mitglieds der Geschäftsführung der Emittentin Dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin stehen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu und sollen ihm auch in Zukunft nicht zustehen. Das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten ist auch Geschäftsführer von Buss Capital. Buss Capital ist sowohl mit der Konzeption als auch mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut und hat die Platzierungsgarantie abgegeben. Ferner ist Buss Capital bei der Ausarbeitung der Dollar-Anleihe 1 (Anlageobjekt) beratend tätig gewesen. Dr. Dirk Baldeweg ist direkt an Buss Capital und der Buss Treuhand GmbH sowie mittelbar über seine Beteiligung an Buss Capital an der Buss Global Holdings Pte. Ltd., deren Tochtergesellschaften Buss Global Management Pte. Ltd. und Raffles Lease Pte. Ltd. sowie deren Tochtergesellschaft Buss Global Marine Assets Ltd. beteiligt. Letztere ist die Ausstellerin der Dollar-Anleihe 1. Die Raffles Lease Pte. Ltd. soll das operative Management für einen Teil der dem Containerportfolio zuzuordnenden Container übernehmen. Die Buss Global Holdings Pte. Ltd. hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Bürgschaft in Bezug auf die Rückzahlung des Nennbetrags der von der Fondsgesellschaft insgesamt gezeichneten Teilschuldverschreibungen abgegeben. Die Buss Global Management Pte. Ltd. hat die Konzeption und Verwaltung der Dollar-Anleihe 1 sowie das Investmentmanagement für die Containerflotte, die die BGA 1 aufbaut, übernommen. Über die vorgenannten Tätigkeiten hinaus ist Dr. Dirk Baldeweg weder für Unternehmen tätig noch in wesentlichen Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind, die der Emittentin Fremdkapital geben oder die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts Lieferungen oder Leistungen erbringen. Das Mitglied der Geschäftsführung des Emittenten ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auch nicht selbst mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt, noch stellt oder vermittelt es der Emittentin Fremdkapital oder erbringt Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts. Geschäftsgegenstand/ Wichtigste Tätigkeitsbereiche Die Gesellschaft ist eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft. Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau, das Halten und das Verwalten eigenen Vermögens im In- und Ausland mittels von Investitionen in Teilschuldverschreibungen der von der Buss Global Marine Assets Ltd. begebenen Inhaberschuldverschreibung Dollar-Anleihe 1.

88 88 Vertragspartner Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Der Gegenstand des Unternehmens ist identisch mit den wichtigsten Tätigkeitsbereichen der Fondsgesellschaft. Ausstehende Einlagen Hauptmerkmale der bestehenden Anteile Bisher wurde ein Kapital in Höhe von insgesamt Euro gezeichnet. Es handelt sich dabei ausschließlich um Kommanditkapital. Das gezeichnete Kapital ist vollständig eingezahlt. Es stehen keine Kommanditeinlagen aus. Hauptmerkmale der Anteile der Anleger sind das Stimmrecht, das Kündigungsrecht, das Informations- und das Einsichtsrecht sowie das Recht auf Beteiligung am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft, den stillen Reserven, den Auszahlungen sowie dem Liquidationserlös der Fondsgesellschaft und der Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft. Ein weiteres Hauptmerkmal der Anteile ist die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme in Höhe von 0,01 Euro je 1,00 US-Dollar der von einem Kommanditisten übernommenen Pflichteinlage. Die Anteile der Gesellschafter des Emittenten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung haben die folgenden, von den Anteilen der beitretenden Anleger abweichenden Rechte: Die Komplementärin hält keinen Kapitalanteil und ist nicht an den stillen Reserven und einem Gewinn der Fondsgesellschaft beteiligt, außerdem hat sie kein Stimmrecht. Die Treuhänderin und die Buss Fonds Management GmbH halten jeweils eine Pflichteinlage, die unter der Mindestsumme von US-Dollar liegt. Die Buss Fonds Management GmbH übernimmt die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft im gesetzlich möglichen Umfang. Darüber hinaus hat sie ein besonderes Zustimmungsrecht bezüglich der Übertragung von Gesellschaftsanteilen an der Fondsgesellschaft. Die Treuhänderin ist über die genannten Hauptmerkmale der bestehenden Anteile hinaus ermächtigt, im Hinblick auf ihren Kapitalanteil Kapitalerhöhungen zum Zweck des Beitritts von Anlegern vorzunehmen, die beitretenden Anleger im Namen der Fondsgesellschaft zur Einlagenzahlung aufzufordern, und berechtigt, diesen Zahlungsanspruch auch im Namen der Fondsgesellschaft geltend zu machen. Darüber hinaus stimmen die Rechte der derzeitigen Gesellschafter und die Hauptmerkmale der Anteile mit denen der neu hinzutretenden Gesellschafter überein. Es gibt es keine ehemaligen Gesellschafter, denen Ansprüche aus einer Beteiligung beim Emittenten zustehen. Kapitalerhöhung/Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage Aufsichtsgremien und Beirat Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen beträgt US-Dollar ( planmäßiges Emissionskapital ). Die Mindestzeichnungssumme beträgt US-Dollar. Demgemäß ergibt sich bei einem planmäßigen Emissionskapital von US-Dollar rechnerisch eine Anzahl von maximal 744 Kommanditanteilen. Im Falle einer Überzeichnung kann das Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft durch Erhöhung des Kapitalanteils der Treuhänderin um weitere bis zu US-Dollar ( Erhöhungsbetrag ) auf insgesamt bis zu US-Dollar erhöht werden. Die Fondsgesellschaft hat keine Aufsichtsgremien und keinen Beirat. Buss Global Containerfonds 13

89 89 Konzerneinordnung Ausgegebene Wertpapiere Abhängigkeit der Geschäftstätigkeit von Verträgen Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren Laufende Investitionen Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen Außergewöhnliche Ereignisse Behördliche Genehmigungen Unmittelbare und mittelbare Beteiligungen und Tätigkeiten der Gründungsgesellschafter und der Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Die Fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung über ihre Gründungsgesellschafter in den Konzern der Buss Group GmbH & Co. KG ( Buss-Gruppe ) eingebunden und damit ein Konzernunternehmen. Die am Gesellschaftskapital beteiligten Kommanditisten gehören zu diesem Zeitpunkt über die Buss Capital Holding GmbH & Co. mittelbar zur Buss-Gruppe. Mit der wirksamen Erhöhung des Kapitalanteils der Treuhänderin in Höhe von mindestens US-Dollar für Anleger wird die Konzerneinordnung der Fondsgesellschaft beendet, da die Kommanditisten nach 3.2 Gesellschaftsvertrag ab diesem Zeitpunkt nur noch als Minderheitskommanditisten an der Fondsgesellschaft beteiligt sind. Wertpapiere oder Vermögensanlagen i.s.d. 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz sind bisher nicht ausgegeben worden. Für die Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage der Emittentin sind die folgenden Verträge von wesentlicher Bedeutung: Dollar-Anleihe 1 (vgl. Seite 34 ff.), Platzierungsgarantie (vgl. Seite 77) und Bürgschaft (Seite 78). Hinsichtlich des Ausmaßes der Abhängigkeit von den genannten Verträgen wird in dem Kapitel Risiken der Vermögensanlage auf die Abschnitte Risiken in Bezug auf die Ausstellerin der Dollar-Anleihe 1, Risiken in Bezug auf die Dollar-Anleihe 1, Kündigung der Dollar-Anleihe 1, Vorlagerisiko, Handelbarkeit der Dollar-Anleihe 1 und Platzierungsrisiko verwiesen (vgl. Seiten 16 bis 28). Darüber hinaus ist die Emittentin nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen und neuen Herstellungsverfahren abhängig, die von wesentlicher Bedeutung für ihre Geschäftstätigkeit oder Ertragslage sind. Es bestehen keine Gerichts-, Schieds- oder Verwaltungsverfahren, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin und die Vermögensanlage haben können. Die Fondsgesellschaft hat vier Teilschuldverschreibungen der Dollar-Anleihe 1 von der Buss Global Marine Assets Ltd. in Höhe von jeweils 2,5 Millionen US-Dollar zuzüglich elf Prozent Aufgeld gezeichnet. Die Zahlung der darin verbrieften Nennbeträge und des Aufgelds wurden noch nicht getätigt, sind jedoch spätestens bis zum 30. September 2013 zu leisten. Darüber hinaus gibt es keine weiteren laufenden Investitionen. Rechtliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts bestehen im Hinblick auf die Handelbarkeit der Dollar-Anleihe 1, da keine Börsenzulassung besteht. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel. Die Tätigkeit der Emittentin ist durch keine außergewöhnlichen Ereignisse beeinflusst worden. Es sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich. Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt oder für solche Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen oder die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts Lieferungen oder Leistungen erbringen. Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind auch nicht selbst mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt noch stellen oder vermitteln sie der Emittentin Fremdkapital oder erbringen Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts.

90 90 Vertragspartner Die Komplementärin, Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die Buss Global Containerfonds 13 Verwaltung GmbH Firma, Sitz und Anschrift Buss Global Containerfonds 13 Verwaltung GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 48, Hamburg Rechtsform Handelsregister Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht HRB (Amtsgericht Hamburg) Gründung / Tag der Eintragung 4. Januar 2012/19. Januar 2012 Stammkapital Gesellschafter Mitglied der Geschäftsführung Lieferungen und Leistungen Euro; das Stammkapital ist zur Hälfte eingezahlt. Buss Capital GmbH & Co. KG, Hamburg Dr. Dirk Baldeweg, geschäftsansässig Am Sandtorkai 48, Hamburg Die Komplementärin übernimmt die Vertretung der Fondsgesellschaft und die persönliche Haftung. Grundsätzlich haftet der Komplementär einer Kommanditgesellschaft uneingeschränkt. Vorliegend ist die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft und haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen. Die Geschäfte werden im gesetzlich möglichen Umfang von der geschäftsführenden Kommanditistin geführt. Im Zusammenhang mit der Anlagestrategie und der Anlagepolitik erbringt die Komplementärin keine weiteren Lieferungen und Leistungen. Die geschäftsführende Kommanditistin, Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die Buss Fonds Management GmbH Firma, Sitz und Geschäftsanschrift Rechtsform Handelsregister Buss Fonds Management GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 48, Hamburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht HRB (Amtsgericht Hamburg) Gründung/Tag der Eintragung 1. Oktober 2004/20. Dezember 2004 Stammkapital Gesellschafter Mitglied der Geschäftsführung Lieferungen und Leistungen Euro Buss Capital GmbH & Co. KG, Hamburg Dr. Dirk Baldeweg, Hamburg, geschäftsansässig am Sitz der Gesellschaft Der Buss Fonds Management GmbH ist die Geschäftsführung der Emittentin im gesetzlich möglichen Umfang übertragen worden. Darüber hinaus erbringt die Buss Fonds Management GmbH keine weiteren Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Anlagestrategie und der Anlagepolitik. Die Treuhänderin, Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, die Buss Treuhand GmbH Firma, Sitz und Geschäftsanschrift Handelsregister Buss Treuhand GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 48, Hamburg HRB (Amtsgericht Hamburg) Gründung/Tag der Eintragung 25. April 2005/25. Juli 2005 Buss Global Containerfonds 13

91 91 Stammkapital Gesellschafter Mitglied der Geschäftsführung Gewinnbeteiligung, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung Lieferungen und Leistungen Unmittelbare und mittelbare Beteiligungen und Tätigkeiten der Treuhänderin und des Mitglieds der Geschäftsführung Interessenkonflikte Bisherige Erfahrung mit Vertragspartner Euro Buss Capital Holding GmbH & Co. KG, Dr. Dirk Baldeweg, Stefan Krueger und Marc Nagel, alle Hamburg Stefan Krueger, Hamburg Dem Mitglied der Geschäftsführung der Treuhänderin stehen von der Emittentin keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Die Treuhänderin ist Zahlstelle und führt insbesondere die Zahlungen an die Kommanditisten und Treugeber aus. Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Treuhänderin sind auf Seite 76 beschrieben. Auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags mit der Fondsgesellschaft übernimmt die Treuhänderin die Betreuung der Anleger für die Fondsgesellschaft. Darüber hinaus erbringt die Treuhänderin keine weiteren Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Anlagestrategie und der Anlagepolitik. Die Treuhänderin und ihr Mitglied der Geschäftsführung sind weder für Unternehmen tätig noch in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind, die der Emittentin Fremdkapital geben oder die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts Lieferungen oder Leistungen erbringen. Die Treuhänderin und ihr Mitglied der Geschäftsführung sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auch nicht selbst mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt noch stellen oder vermitteln sie der Emittentin Fremdkapital oder erbringen Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts. Mögliche Interessenkonflikte können darin begründet sein, dass zwei der Gesellschafter der Buss Treuhand GmbH zugleich (Mehrheits-)Gesellschafter der Buss Capital sind, welche ihrerseits hundertprozentige Gesellschafterin der Komplementärin und der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft ist. Weitere Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen könnten, bestehen nicht. Die Buss Treuhand GmbH betreut 21 von Buss Capital aufgelegte Fonds als Treuhänderin. Es hat bei der Zusammenarbeit mit der Treuhänderin bisher keine negativen Erfahrungen gegeben. Die Anbieterin, Prospektverantwortliche, Vertriebspartnerin und Platzierungsgarantin, die Buss Capital GmbH & Co. KG Firma, Sitz und Anschrift Handelsregister Buss Capital GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Sandtorkai 48, Hamburg HRA (Amtsgericht Hamburg) Gründung/Tag der Eintragung 2. Oktober 2003/2. Dezember 2003 Kommanditeinlagen Kommanditisten Komplementärin Euro Buss Capital Holding GmbH & Co. KG, Dr. Dirk Baldeweg, beide Hamburg Buss Capital Verwaltung GmbH, Hamburg, vertreten durch deren alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer Dr. Johann Killinger, Dr. Dirk Baldeweg, Peter Kallmeyer und Marc Nagel, alle Hamburg

92 92 Vertragspartner Geschäftsführung und Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin Gewinnbeteiligung, Entnahmerechte, sonstige Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung Lieferungen und Leistungen Beteiligung der Anbieterin an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Kapitalanteile der Fondsgesellschaft, deren Fremdfinanzierung oder der Herstellung des Anlageobjekts betraut sind Unmittelbare und mittelbare Beteiligungen und Tätigkeiten der Mitglieder der Geschäftsführung von der Anbieterin Die Buss Capital Verwaltung GmbH übernimmt die persönliche Haftung der Anbieterin und führt die Geschäfte. Dr. Johann Killinger, Dr. Dirk Baldeweg, Peter Kallmeyer und Marc Nagel, alle Hamburg, sind als Geschäftsführer der Buss Capital Verwaltung GmbH gleichzeitig Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und führen ihre Geschäfte. Die Geschäftsanschrift lautet für alle Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin Am Sandtorkai 48, Hamburg. Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Anbieterin stehen von der Emittentin keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, keine sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Buss Capital ist für Konzeption, Prospektaufstellung und Marketing der angebotenen Vermögensanlage verantwortlich. Buss Capital ist mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt und hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Platzierungsgarantie über das planmäßige Emissionskapital abgegeben. Zudem übernimmt Buss Capital für die Fondsgesellschaft buchhalterische Dienstleistungen. Im Bedarfsfall kann Buss Capital der Fondsgesellschaft Fremdkapital für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals zur Verfügung stellen oder vermitteln. Im Zusammenhang mit der Begebung der Dollar-Anleihe 1 durch die Buss Global Marine Assets Ltd. ist Buss Capital beratend tätig gewesen und hat die Vermittlung des Kapitals sowie weitere Dienstleistungen im Hinblick auf die Dollar-Anleihe 1 übernommen. Darüber hinaus ist die Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder anderweitig mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt noch vermittelt oder stellt sie der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung oder erbringt Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts. Buss Capital übernimmt den Vertrieb der Kapitalanteile an der Fondsgesellschaft. Zudem ist Buss Capital mehrheitlich unmittelbar an der Buss Global Holdings Pte. Ltd. und über diese mittelbar an der Buss Global Management Pte. Ltd., der Raffles Lease Pte. Ltd., der Buss Global Marine Assets Ltd. sowie der Buss Global Assets 1 L.P. beteiligt. Die Buss Global Marine Assets Ltd. ist die Ausstellerin der Dollar-Anleihe 1 (Anlageobjekt). Die Buss Global Assets 1 L.P. wird das der Dollar-Anleihe 1 zuzuordnende Containerportfolio erwerben. Die Raffles Lease Pte. Ltd. wird einen Teil des Containerportfolios vermieten und managen. Die Buss Global Management Pte. Ltd. verwaltet die Dollar-Anleihe 1 und die Containerflotte der Buss Global Assets 1 L.P. Zudem hat die Buss Global Management Pte. Ltd. bei der Ausarbeitung der Investitionsstruktur und der Dollar-Anleihe 1 mitgewirkt. Die Buss Global Holdings Pte. Ltd. hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Bürgschaft in Bezug auf die Rückzahlung des Nennbetrags der von der Fondsgesellschaft insgesamt gezeichneten Teilschuldverschreibungen abgegeben. Im Bedarfsfall kann die Buss Global Holdings Pte. Ltd. der Fondsgesellschaft Fremdkapital für die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals zur Verfügung stellen. Darüber hinaus ist die Anbieterin weder für Unternehmen tätig noch im wesentlichen Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital geben, oder die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts Lieferungen und Leistungen erbringen. Dr. Johann Killinger ist mittelbar über die Buss Capital Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, und Dr. Dirk Baldeweg ist unmittelbar an der Anbieterin beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut ist. Dr. Killinger und Dr. Baldeweg sind weiterhin mittelbar über ihre Beteiligung an der Anbieterin an der Buss Global Holdings Pte. Ltd. und über diese mittelbar an der Buss Global Management Pte. Ltd. und der Buss Global Marine Assets Ltd. beteiligt. Die Buss Global Marine Assets Ltd. ist die Ausstellerin der Dollar-Anleihe 1 (Anlageobjekt). Buss Global Containerfonds 13

93 93 Die Buss Global Management Pte. Ltd. hat bei der Ausarbeitung der Dollar-Anleihe 1 mitgewirkt. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin weder für Unternehmen tätig noch in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind, die der Emittentin Fremdkapital geben oder die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts Lieferungen oder Leistungen erbringen. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auch nicht selbst mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt noch stellen oder vermitteln sie der Emittentin Fremdkapital oder erbringen Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjekts. Die Ausstellerin der Dollar-Anleihe 1, die Buss Global Marine Assets Ltd. Firma, Sitz und Anschrift Buss Global Marine Assets Ltd., Victoria Place, 31 Victoria Street, Ground Floor, Hamilton HM 10, Bermuda Bermuda Registration No Gründung 12. Juli 2005 Stammkapital Gesellschafter Geschäftsführer Secretary US-Dollar Raffles Lease Pte. Ltd., Singapur John Rhodes (Chairman), Richard Harley (Deputy Chairman) Mike Williams Die Containergesellschaft, die Buss Global Assets 1 L.P. Firma, Sitz und Anschrift Buss Global Assets 1 L.P., Victoria Place, 31 Victoria Street, Ground Floor, Hamilton HM 10, Bermuda Bermuda Registration No Gründung 1. Februar 2012 Stammkapital Gesellschafter Geschäftsführung US-Dollar Buss Global Assets 1 Ltd. und Buss Global Marine Assets Ltd., beide Bermuda Buss Global Assets 1 Ltd., Bermuda Die Bürgin, die Buss Global Holdings Pte. Ltd. Firma, Sitz und Anschrift Singapore Company Registration No. Buss Global Holdings Pte. Ltd. (wird voraussichtlich umbenannt in Buss Capital Singapore Holding Pte. Ltd.), 78 Shenton Way #32 00, Singapore Z

94 94 Vertragspartner Gründung 13. Oktober 2011 Stammkapital Gesellschafter Board of directors Secretary 6,5 Mio. US-Dollar, bis Ende 2012 voraussichtlich acht Millionen US-Dollar Buss Capital GmbH & Co. KG, Hamburg, John Rhodes, Vereinigte Staaten von Amerika, und Marine Lease Holdings Ltd., British Virgin Islands Dr. Johann Killinger, Dr. Dirk Baldeweg, Wong Chit Kwong (genannt: Danny Wong), John Rhodes Gan Seng Kwee Investitionsmanager für die Containerflotte der BGA 1 und Verwalter der Dollar-Anleihe 1, die Buss Global Management Pte. Ltd. Firma, Sitz und Anschrift Buss Global Management Pte. Ltd., 78 Shenton Way #32 00, Singapore Register D Gründung 3. November 2008 Stammkapital Gesellschafter Board of directors Secretary US-Dollar Buss Global Holdings Pte. Ltd. John Rhodes, Tan Boon Jin Mark, Tom Chen Dawei Gan Seng Kwee Der Mittelverwendungskontrolleur, die Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Firma, Sitz und Anschrift Handelsregister Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hermannstraße 46, Hamburg HRB (Amtsgericht Hamburg) Tag der Eintragung 19. Januar 1977 Stammkapital Gesellschafter Geschäftsführer Lieferungen und Leistungen Interessenkonflikte Euro Cordes + Partner GmbH Beteiligungs-GbR, Hamburg Cord Cordes, Jan Bernhardt, Ralf Krüger, Dr. Christian Reiß, alle Hamburg, Christian Harms, Adendorf, Thies Goßmann, Tornesch Der Mittelverwendungskontrolleur übernimmt die formale Mittelverwendungskontrolle in der Investitionsphase auf Ebene der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus erbringt er keine weiteren Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Anlagestrategie und der Anlagepolitik. Es sind keine Umstände oder Beziehungen bekannt, die Interessenkonflikte des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können. Die Prospektverantwortliche, die Anbieterin, die Gründungsgesellschafter, die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleur erbringen über die auf den Seiten 86 bis 94 beschriebenen Lieferungen und Leistungen hinaus keine weiteren Lieferungen und Leistungen in Zusammenhang mit der Anlagestrategie und der Anlagepolitik. Buss Global Containerfonds 13

95 95 Gegen alle Wetter. Die Türen von Containern sind mit Gummidichtungen versehen. Sie sorgen dafür, dass das wertvolle Transportgut auch auf Seereisen gut vor Wind und Wetter geschützt ist.

96 96 Steuern Steuerliche Grundlagen Vorbemerkungen Nachfolgend werden die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage dargestellt. Die Darstellung geht davon aus, dass es sich bei den Anlegern um natürliche Personen handelt, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten und in der Bundesrepublik Deutschland gemäß 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig sind (nicht aber gleichzeitig auch in Singapur oder Bermuda) sowie nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland ansässig sind. Andere steuerliche Ergebnisse als die hier genannten können entstehen, wenn Anleger nicht die vorstehenden Eigenschaften erfüllen (insbesondere, wenn die Beteiligung in einem Betriebsvermögen gehalten wird) oder wenn besondere individuelle Verhältnisse in der Person des Anlegers vorliegen. Dies ist aber nicht Gegenstand dieser Darstellung. Die steuerlichen Grundlagen beziehen sich nur auf die für den Anleger wesentlichen Steuerarten und Besteuerungsgrundsätze. Sofern Anleger keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder mehrere Wohnsitze im In- und Ausland haben, wird empfohlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Diese Darstellung basiert auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden deutschen Steuergesetzen und denen auf Bermuda, der veröffentlichten Rechtsprechung deutscher Gerichte und der Gerichte auf Bermuda sowie der bekannt gewordenen und verlautbarten Auffassung der deutschen Finanzverwaltung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen in der Steuergesetzgebung, deren Auslegung durch Gerichte sowie eine geänderte Verwaltungsauffassung steuerliche Auswirkungen auf die hier vorgestellte Investitionsmöglichkeit haben können. Die endgültige (einheitliche und gesonderte) Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt ohnehin erst durch das für die Fondsgesellschaft zuständige Finanzamt im Rahmen des Veranlagungsverfahrens beziehungsweise anlassbezogen im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung. Eine Haftung für die von der Fondsgesellschaft und den Anlegern angestrebte steuerliche Behandlung in einem bestimmten Sinne kann daher nicht übernommen werden. Einkommensteuer in Deutschland Einkommensteuersubjekt Steuersubjekt für die Einkommensteuer in Deutschland sind weder die Buss Global Marine Assets Ltd. ( BGMA ) noch die Buss Global Assets 1 L.P. ( BGA 1 ) noch die Fondsgesellschaft. Die BGMA und die BGA 1 unterliegen allein der Besteuerung im Ausland und unterhalten in Deutschland weder eine Betriebsstätte noch einen sonstigen Anknüpfungspunkt für eine deutsche Besteuerung. Bei der Fondsgesellschaft handelt Buss Global Containerfonds 13

97 97 es sich aus deutscher Sicht lediglich um ein Subjekt der Einkommensermittlung und Einkommenszuordnung. Steuersubjekte sind im Rahmen der hier vorgestellten Investitionsmöglichkeit allein die Anleger, denen die auf sie entfallenden steuerlichen Ergebnisse aus der Fondsgesellschaft zugewiesen werden. Beteiligen sich die Anleger mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft, ist zwar zivilrechtlich die Treuhandkommanditistin Gesellschafter der Fondsgesellschaft, jedoch werden für einkommensteuerliche Zwecke die Anleger als Treugeber so behandelt, als ob sie selbst Gesellschafter der Fondsgesellschaft wären. Denn die treugeberisch beteiligten Anleger sind nach der Ausgestaltung des Treuhandvertrags wirtschaftlich wie ein unmittelbar beteiligter Gesellschafter gestellt. Entsprechend werden die Einkünfte auch im Fall der treuhänderischen Beteiligung unmittelbar den Anlegern zugerechnet. Einkunftserzielungsabsicht Wesentliche Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der erzielten Einkünfte ist das Bestehen einer Einkunftserzielungsabsicht. Hierzu ist erforderlich, dass innerhalb der voraussichtlichen Dauer der Fondsgesellschaft beziehungsweise der Beteiligung des einzelnen Kommanditisten beabsichtigt wird, einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten auf der Ebene der Fondsgesellschaft und der Anleger zu erzielen. Andernfalls wären die steuerlichen Ergebnisse dem Bereich der steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei zuzuordnen mit der Folge, dass weder Gewinne noch Verluste aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft steuerlich berücksichtigt werden. Die prospektierte Ergebnisprognose geht von einem Totalüberschuss und somit von einer Einkunftserzielungsabsicht aus. Einkunftsart Die Fondsgesellschaft ist steuerlich transparent. Daher sind für die Art von Einkünften, die Anleger aus ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft erzielen, die Verhältnisse auf Ebene der Fondsgesellschaft maßgeblich. So bestimmt sich die Einkunftsart grundsätzlich danach, ob es sich bei der Fondsgesellschaft um eine gewerbliche Personengesellschaft im Sinne einer Mitunternehmerschaft nach 15 EStG oder eine vermögensverwaltende Personengesellschaft handelt. Eine Mitunternehmerschaft liegt vor, wenn die Fondsgesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne von 15 Abs. 1 Nr. EStG ausübt ( Gewerblichkeit kraft Tätigkeit ), neben einer grundsätzlich vermögensverwaltenden Tätigkeit auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb, beispielsweise einer Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft, bezieht nach 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ( gewerbliche Infizierung ), oder es sich bei der Fondsgesellschaft um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft im Sinne von 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG handelt ( gewerbliche Prägung ). Keine gewerbliche Tätigkeit Eine originär gewerbliche Tätigkeit ist in 15 Abs. 2 EStG definiert als eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, welche mit der Absicht unternommen wird, Gewinne zu erzielen, und sich als Beteiligung im allgemeinen, wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Landund Forstwirtschaft noch die eines freien Berufs oder andere selbstständige Arbeit anzusehen ist. Als ungeschriebenes negatives Tatbestandsmerkmal darf sich die Tätigkeit zudem nicht lediglich als Verwaltung eigenen Vermögens darstellen. Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft wird sich planmäßig darauf beschränken, Teilschuldverschreibungen von der BGMA zu erwerben und über die Laufzeit des Fonds zu halten und zu verwalten. Der Erwerb weiterer Anleihen oder die Beteiligung an Gesellschaften ist nicht beabsichtigt. Dies überschreitet den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung nicht. Keine gewerbliche Prägung Eine gewerbliche Prägung der Fondsgesellschaft liegt nicht vor. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft ist nach 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG eine Personengesellschaft, die nicht gewerblich tätig ist und bei der der ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese Personen oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind. Mit der Buss Fonds Management GmbH ist eine Kommanditistin zur Geschäftsführung befugt, so dass es sich bei der Fondsgesellschaft obwohl es sich um eine GmbH & Co. KG handelt auch nach der in A 15 (8) EStR dargelegten Auffassung der Finanzverwaltung nicht um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft im Sinne von 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG handelt. Keine gewerbliche Infizierung Eine gewerbliche Infizierung nach 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ist ebenfalls nicht gegeben. Sie käme vorliegend nur dann in Betracht, wenn die Fondsgesellschaft an einer Mitunternehmerschaft beteiligt wäre oder die Inhaberschuldverschreibung gesellschaftsähnliche Züge aufwiese und steuerrechtlich in eine atypisch stille Beteiligung umzuqualifizieren wäre. Da die Anleger keine Mitunternehmerinitiative bei der BGMA entfalten und auch nicht an Verlusten der BGMA teilnehmen, geht der Anbieter davon aus, dass die Dollar-Anleihe 1 nicht als atypisch

98 98 Steuern (mitunternehmerische) stille Beteiligung an der BGMA umqualifiziert werden kann. Einkünfte aus Kapitalvermögen Die Anleger erzielen vermittels der Fondsgesellschaft planmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen. Entsprechend führen die Zahlungen auf die gewinnabhängig verzinste Anleihe bei den Anlegern planmäßig zu Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Da die Anleihe in US-Dollar valutiert, die Veranlagung im deutschen Steuerrecht aber in Euro erfolgt, müssen diese Einkünfte für deutsche steuerliche Zwecke jeweils in Euro umgerechnet werden, selbst wenn es gar nicht zu einem tatsächlichen Währungsumtausch kommt. Sollte die Finanzverwaltung die gewinnabhängig verzinste Anleihe wegen der faktischen Beteiligung an bestimmten stillen Reserven der BGMA alternativ als eine typische stille Gesellschaft ansehen, so ändert dies nichts an der Qualifikation der Zinszahlungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Sonstige Einkünfte aus privatem Veräußerungsgeschäft Neben den Einkünften aus Kapitalvermögen kann es wegen der Dollarvalutierung der Anleihe zu sonstigen Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß 22 Nr. 3 i. V. m. 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG kommen. Konzeptionsgemäß leisten die Anleger ihre Einlage in die Fondsgesellschaft in US-Dollar. Die Fondsgesellschaft verfügt damit über ein Wirtschaftsgut Fremdwährung. Nach Auffassung der Finanzverwaltung stellt der Erwerb der Anleihe durch Zahlung von US-Dollar einen Tausch des Wirtschaftsgutes Fremdwährung in das Wirtschaftsgut Anleihe dar. Soweit zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung der Fremdwährung und dem Erwerb der Anleihe weniger als ein Jahr liegt, kann in Höhe eines Kursgewinns ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft i.s.d. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vorliegen. Soweit die Fremdwährung als Einkunftsquelle verwendet wurde, verlängert sich der genannte Zeitraum von einem Jahr auf zehn Jahre. Analog würden nach dieser Auffassung durch die während der Laufzeit geplante teilweise Tilgung und die Endeinlösung der Anleihe US-Dollar angeschafft. Der Umtausch dieser US-Dollar in Euro kann innerhalb der genannten Fristen dann ebenfalls zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft führen. Einkunftsermittlung Einkünfte aus Kapitalvermögen Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Maßgeblich ist der Zu-/Abfluss der Einnahmen und Werbungskosten im Veranlagungszeitraum bei der Fondsgesellschaft. Im Zeitpunkt des Zuflusses der Zinsen werden diese in Euro umgerechnet. Auf einen Zu- beziehungsweise Abfluss bei den Anlegern kommt es insoweit nicht an. Das ermittelte steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft entfällt nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags anteilig auf jeden Anleger und wird ihm für das jeweilige Kalenderjahr zugewiesen. Eine solche Zuweisung ist unabhängig davon, ob der Anleger unmittelbar oder über die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft beteiligt ist. Die Tilgung beziehungsweise Einlösung der Anleihe ist einer Veräußerung der Anleihe gleichzusetzen. Die Einnahmen sind dabei im Zeitpunkt der Einlösung beziehungsweise der laufenden Tilgungen und die Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umzurechnen. Der in Euro ermittelte Gewinn oder Verlust ist Teil der Einkünfte aus Kapitalvermögen i.s.d. 20 Abs. 2 EStG. Sonstige Einkünfte aus privatem Veräußerungsgeschäft Die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ermitteln sich aus der in Euro berechneten Kursdifferenz zwischen Anschaffung und Veräußerung der Fremdwährung. Dabei kann sowohl die Anschaffung als auch die Veräußerung durch Tausch begründet werden. Werbungskostenabzug Nach 2 Abs. 2 EStG i. V. m. 20 Abs. 9 EStG ist ein Werbungskostenabzug im Zusammenhang mit den Einkünften aus Kapitalvermögen, die der Fondsgesellschaft entstehen, ebenso ausgeschlossen wie der Abzug von Werbungskosten, die dem Anleger im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft entstehen (Sonderwerbungskosten). Der Anleger kann in einem Veranlagungszeitraum für alle seine Einkünfte aus Kapitalvermögen zusammen lediglich den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten Euro) zum Abzug bringen. Dies gilt auch für den Fall der Optierung des einzelnen Anlegers zur Veranlagung. Von einer Fremdfinanzierung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird daher abgeraten. Eine vergleichbare Beschränkung des Werbungskostenabzug im Zusammenhang mit sonstigen Einkünften aus privatem Veräußerungsgeschäft besteht nicht. Behandlung der Projektierungskosten Im Rahmen der hier vorgestellten Vermögensanlage werden die emissionsbedingten Nebenkosten der Fondsgesellschaft gemäß dem 5. Bauherrenerlass vom 20. Oktober 2003 als Anschaffungskosten beziehungsweise Anschaffungsnebenkosten Buss Global Containerfonds 13

99 99 der Dollar-Anleihe 1 behandelt. Es wird im Erlass insoweit für geschlossene Fonds (anders als im Ersten Teil des Erlasses) auf eine enge Eingrenzung des Investitionsobjekts verzichtet, so dass vorliegend von einer Anwendbarkeit der Grundsätze des Erlasses auszugehen ist. Dass aufgrund des vermögensverwaltenden Charakters der Fondsgesellschaft eine Aktivierung nicht in Betracht kommt, ändert daran nichts, denn der Erlass unterscheidet nicht zwischen aktivierungspflichtigen und nicht aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern, sondern nur zwischen einer Behandlung der Nebenkosten als Anschaffungskosten beziehungsweise als sofort abziehbare Betriebsausgaben. Jedoch ist zu bedenken, dass auf die Dollar-Anleihe 1 keine Absetzungen für Abnutzungen vorgenommen werden können, weil es sich dabei nicht um ein abnutzbares Wirtschaftsgut handelt. Eine steuermindernde Auswirkung kommt bei diesen als Anschaffungsnebenkosten zu behandelnden Aufwendungen daher nur für den Fall des Verkaufs der Teilschuldverschreibungen durch die Fondsgesellschaft oder die Veräußerung des Fondsanteils durch den Anleger zum Tragen. In diesem Fall würden die entsprechend erhöhten Anschaffungskosten der Dollar-Anleihe 1 den Veräußerungsgewinn reduzieren oder zu einem Veräußerungsverlust führen. Die Einlösung der Dollar- Anleihe 1 wird steuerlich einer Veräußerung gleichgestellt. Verlustverrechnungsbeschränkungen Negative Einkünfte aus Kapitalvermögen können nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Es findet insoweit auch kein Verlustabzug nach 10d EStG statt. Sollten dem Anleger aus dieser Beteiligung steuerlich relevante Verluste entstehen, wären diese nur mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen im selben Jahr oder in Folgejahren ausgleichsfähig. Negative sonstige Einkünfte aus privatem Veräußerungsgeschäft können nicht mit anderen Einkunftsarten und auch nicht mit anderen sonstigen Einkünften, die kein privates Veräußerungsgeschäft darstellen, verrechnet werden. Es findet insoweit auch kein Verlustabzug nach 10d EStG statt. Sollten dem Anleger steuerlich relevante Verluste aus privatem Veräußerungsgeschäft entstehen, wären diese nur mit anderen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im selben Jahr, im Vorjahr oder in Folgejahren ausgleichsfähig. Die Vorschrift des 15b EStG (hier i. V. m. 20 Abs. 7 EStG), nach der Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell (das meint primär geschlossene Fonds) weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen und auch nicht nach 10d EStG abgezogen (d. h. vor- oder zurückgetragen) werden dürfen und nach der solchermaßen erzielte Verluste nur diejenigen Einkünfte mindern, die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt, ist nicht einschlägig. Ein Steuerstundungsmodell liegt vor, wenn durch eine modellhafte Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Da eine Möglichkeit des Abzugs von Werbungskosten nicht gegeben ist und ein Veräußerungs- beziehungsweise Einlösungsverlust nicht geplant ist, handelt es sich bei der hier vorgestellten Investitionsmöglichkeit nicht um ein Steuerstundungsmodell im Sinne der Vorschrift. 15b EStG ist daher nicht anwendbar. Nach der Vorschrift des 15a EStG, die für die Fondsgesellschaft jedenfalls im Grundsatz sinngemäß anzuwenden ist, darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust einer Kommanditgesellschaft nicht ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Jedoch kommt 15a EStG auf die Fondsgesellschaft nach der Kapitalrückflussprognose voraussichtlich nicht zur Anwendung (siehe Seite 62 f.). Steuertarif und Steuererhebung Die Einkünfte aus Kapitalvermögen (also Zinserträge und ein etwaiger Gewinn aus der Veräußerung und Einlösung der Anleiheforderung) unterliegen beim Anleger der Besteuerung mit dem Abgeltungsteuertarif in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuerschuld sowie gegebenenfalls Kirchensteuer in Höhe von acht oder neun Prozent in Abhängigkeit von der Religionszugehörigkeit und dem jeweiligen Bundesland. Beträgt der persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers indes weniger als 25 Prozent, kann dieser die Veranlagung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz wählen (Günstigerprüfung 32d Abs. 6 S. 1 EStG). Der Anleger hat diese Wahlmöglichkeit im Rahmen seiner Veranlagung geltend zu machen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuerfestsetzung von Amts wegen, ob die Anwendung der allgemeinen Regelungen zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung führt (Günstigerprüfung). Es bleibt jedoch bei der Nichtabzugsfähigkeit der tatsächlichen Werbungskosten. Die Anleger müssen die Kapitalerträge gegenüber dem Finanzamt in ihrer persönlichen Steuererklärung angeben, da auf die Zinsen und eventuellen Veräußerungs- beziehungsweise Einlösungsgewinne keine Kapitalertragsteuer (Zinsabschlagsteuer)

100 100 Steuern erhoben wird. Die Einkünfte werden auf Ebene der Fondsgesellschaft gesondert und einheitlich festgestellt und den Anlegern zugewiesen. Das Finanzamt der Fondsgesellschaft wird die Wohnsitzfinanzämter der Anleger über die jeweilige Höhe der zugewiesenen Einkünfte aus Kapitalvermögen informieren. Die sonstigen Einkünfte aus privatem Veräußerungsgeschäft unterliegen dem persönlichen Steuertarif des Anlegers mit einem Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Anleger müssen diese Einkünfte gegenüber dem Finanzamt in ihrer persönlichen Steuererklärung angegeben. Da insbesondere die Anschaffung der zum Erwerb des Fondsanteils notwendigen Dollarbeträge und die möglicherweise nach Beendigung der Fondsbeteiligung erfolgenden Umtäusche der vereinnahmten Dollarbeträge nicht immer auf Ebene der Fondsgesellschaft selbst stattfinden, findet insoweit auch keine gesonderte und einheitliche Feststellung dieser Einkünfte statt. Soweit die sonstigen Einkünfte aus privatem Veräußerungsgeschäft im Rahmen tatsächlicher Währungsumtäusche auf Ebene der Fondsgesellschaft bzw. im Rahmen der vor Endeinlösung erfolgenden tatsächlichen Tilgungsleistungen entstehen, werden diese auf Ebene der Fondsgesellschaft gesondert und einheitlich festgestellt und den Anlegern zugewiesen. Das Finanzamt der Fondsgesellschaft wird die Wohnsitzfinanzämter der Anleger über die jeweilige Höhe der zugewiesenen sonstigen Einkünfte aus privatem Veräußerungsgeschäft informieren. Außensteuergesetz In den Fällen, in denen inländische Steuerpflichtige an einer ausländischen Kapitalgesellschaft zu mehr als der Hälfte im Sinne des 7 Abs. 1 AStG beteiligt sind, die Steuerpflichtigen passive Einkünfte im Sinne des 8 Abs. 1 AStG erzielen und die ausländische Gesellschaft in einem sogenannten Niedrigsteuerland im Sinne des 8 Abs. 3 AStG ansässig ist, greifen die Regeln der sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung ein. Dem inländischen Steuerpflichtigen werden dann die in der ausländischen Gesellschaft erzielten Einkünfte auch ohne Ausschüttung als eigene Einkünfte zugerechnet und als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert. Allerdings bedeutet die Gewährung eines gewinnabhängig verzinsten Fremdkapitals an die BGMA keine Beteiligung im Sinne der Hinzurechnungsbesteuerung. Dies gilt auch für den Fall, dass die Finanzverwaltung die bestehende Geschäftsbeziehung mit der BGMA in eine stille Gesellschaftsbeziehung umqualifiziert, weil die stille Gesellschaft nur eine schuldrechtliche Beziehung ohne Beteilungsverhältnis mit der BGMA begründet. Die Hinzurechnungsbesteuerung kommt also vorliegend nicht zur Anwendung. Besteuerung auf Bermuda Auf Bermuda unterliegen die Einkünfte der Anleger keiner Besteuerung. Eine Quellensteuer auf die Zinszahlungen wird von Bermuda nicht erhoben. Gewerbesteuer Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich nicht um eine originär gewerblich tätige und auch nicht um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft. Sie unterliegt daher nicht der Gewerbesteuer. Umsatzsteuer Grundsätzlich ist die Fondsgesellschaft als GmbH & Co. KG ein tauglicher Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts und kann damit Steuersubjekt für Zwecke der Umsatzsteuer sein. Da die Fondsgesellschaft vorliegend aber lediglich durch Erwerb von Teilschuldverschreibungen Fremdkapital an die BGMA ausreicht und daneben keine weiteren wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet werden (die bloße Ausgabe von Beteiligungen an der Fondsgesellschaft an Anleger ist diesbezüglich unbeachtlich), dürfte die Fondsgesellschaft nicht als Unternehmer im Sinne des 2 Abs. 1 UStG anzusehen sein mit der Folge, dass sie die ihr von Dritten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer wird geltend machen können. Selbst wenn die Fondsgesellschaft Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne wäre, würde sie nur umsatzsteuerfreie Zinserträge erzielen, die ebenso nicht zum Abzug von Vorsteuer berechtigen. Etwaige in Rechnung gestellte Umsatzsteuer stellt damit auf der Ebene der Fondsgesellschaft eine tatsächliche Belastung dar und ist entsprechend in der Prognoserechnung berücksichtigt worden. Investmentsteuergesetz Das Investmentgesetz findet auf die Vermögensanlage in Form einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft keine Anwendung, denn weder bei der Fondsgesellschaft noch bei der Anbieterin der Vermögensanlage handelt es sich um ein inländisches Investmentvermögen im Sinne des 1 Satz 1 Nr. 1 Investmentgesetz (InvG), da jeweils weder ein Investmentfonds im Sinne des 2 Abs. 1 InvG noch eine Investmentaktiengesellschaft im Sinne des 2 Abs. 5 InvG vorliegen. Die Regelungen des Investmentsteuergesetzes sind daher auf diese Vermögensanlage nicht anwendbar. Erbschaft- und Schenkungsteuer Sofern Anleger ihre Kommanditanteile verschenken oder vererben, unterliegt diese Übertragung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, soweit der Übertragende und/oder der Buss Global Containerfonds 13

101 101 Übernehmende Inländer ist. Der erbschaftsteuerliche Wert des übertragenen Fondsanteils bestimmt sich nach dem Wert der einzelnen Vermögensgegenstände der Fondsgesellschaft. Die Fremdkapitalforderungen werden dabei grundsätzlich als sonstige Forderungen mit dem Nominalwert angesetzt, sofern nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen, vgl. 12 Abs. 1, 6 ErbStG i. V. m. 12 Abs. 1 BewG. Bei der Übertragung eines treuhänderisch von der Treuhandgesellschaft gehaltenen Fondsanteils gelten grundsätzlich die gleichen steuerlichen Bewertungsgrundsätze. Vermögensteuer Die Vermögensteuer wird seit dem 1. Januar 1997 in Deutschland nicht mehr erhoben. Da die Wiedereinführung diskutiert wird, kann eine erneute Erhebung trotz der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungswidrigkeit und der daraufhin erfolgten Aussetzung der Besteuerung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Zu den steuerlichen Risiken siehe Seite 24 unter Risiken der Vermögensanlage. Raumwunder. Moderne Container können bis zu 28 Tonnen Ladung aufnehmen bei einem Eigengewicht von nur gut zwei Tonnen. Beide Größen sind auf jedem Container in anglo-amerikanischen Pfund (lbs) und metrischen Kilogramm angegeben.

102 102 Vertragswerk Gesellschaftsvertrag der Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG ( Gesellschaft ) 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 2. Gründungskommanditisten sind: 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. a) Buss Fonds Management GmbH ( geschäftsführende Kommanditistin ) mit einem Kapitalanteil von US-Dollar; b) Buss Treuhand GmbH ( Treuhänderin ) mit einem Kapitalanteil von US-Dollar. 2 Gegenstand des Unternehmens 3. Die Gründungskommanditisten erbringen ihren Kapitalanteil gemäß 3.2 durch Bareinlage in US-Dollar bei Abschluss dieses Gesellschaftsvertrags. 1. Die Gesellschaft ist eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft. 2. Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau, das Halten und das Verwalten eigenen Vermögens im In- und Ausland mittels von Investitionen in Teilschuldverschreibungen der von der Buss Global Marine Assets Ltd begebenen Inhaberschuldverschreibung Dollar-Anleihe Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. 3 Gesellschafter, Kapitalanteile, Einlagen, Haftsummen 1. Persönlich haftende Gesellschafterin ( Komplementärin ) der Gesellschaft ist die Buss Global Containerfonds 13 Verwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg. Sie erbringt keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. 4. Die von den Kommanditisten übernommenen Kapitalanteile sind zugleich ihre Pflichteinlagen ( Pflichteinlage ). Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme eines Kommanditisten entspricht jeweils 0,01 Euro je 1,00 US-Dollar der von ihm übernommenen Pflichteinlage. 5. Nach Maßgabe von 4 kann der Kapitalanteil der Gründungskommanditisten erhöht und/oder können weitere Kommanditisten in die Gesellschaft aufgenommen werden. 6. Über ihre Verpflichtung zur Leistung der jeweiligen Pflichteinlage hinaus übernehmen die Kommanditisten weder gegenüber den Gesellschaftern noch gegenüber Dritten weitere Zahlungs- und Nachschussverpflichtungen oder sonstige Haftungen, auch nicht als Ausgleichspflicht der Gesellschafter untereinander. Unberührt hiervon bleibt die gesetzliche Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern. 7. Die Kapitalanteile der Kommanditisten sind fest. Sie entsprechen betragsmäßig den von den Kommanditisten zu leistenden Pflichteinlagen. Die Summe der übernommenen Kapitalanteile der Kommanditisten ist, unabhängig von deren tatsächlicher Erbringung, das Gesellschaftskapital der Gesellschaft ( Gesellschaftskapital ). 8. Die Treuhänderin darf ihren Kapitalanteil ganz oder teilweise treuhänderisch für Dritte halten. Buss Global Containerfonds 13

103 Personen, die zum Zeitpunkt des Beitritts zum Treuhandvertrag über die US-amerikanische oder kanadische Staatsbürgerschaft verfügen, oder juristische oder natürliche Personen mit Sitz oder erstem Wohnsitz in den USA oder Kanada zu diesem Zeitpunkt dürfen sich weder als Kommanditisten noch als Treugeber von Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligen. 4 Erhöhung des Gesellschaftskapitals und des Kapitalanteils der Treuhänderin, Aufnahme von Kommanditisten 1. Das Gesellschaftskapital soll durch Erhöhung des Kapitalanteils der Treuhänderin um US-Dollar ( planmäßiges Emissionskapital ) auf US-Dollar ( Zielkapital ) erhöht werden. Das Gesellschaftskapital kann um bis zu weitere US-Dollar ( Erhöhungsbetrag ) auf insgesamt bis zu US-Dollar erhöht werden. Die Treuhänderin ist entsprechend berechtigt, ihren Kapitalanteil auch mehrfach in Höhe des jeweils auf Grundlage des dem vorliegenden Vertrag als Anlage 1 beigefügten Treuhand- und Verwaltungsvertrags ( Treuhandvertrag ) und der entsprechenden Beitrittserklärung von den jeweiligen Zeichnern ( Treugeber ) gezeichneten Beteiligungsbetrags zu erhöhen. Das vorstehende Erhöhungsrecht ist befristet bis zum 30. September Die jeweilige Erhöhung des Kapitalanteils wird wirksam durch entsprechende Erklärung der Treuhänderin gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin; die Erklärung kann auch mündlich erfolgen. Die geschäftsführende Kommanditistin ist von den Gesellschaftern unwiderruflich bevollmächtigt, diese Erklärung anzunehmen. Auf die Regelungen des Treuhandvertrags ist auch im Rahmen des Rechtsverhältnisses der Gesellschafter untereinander Rücksicht zu nehmen. 2. Der jeweils von einem Treugeber gemäß Beitrittserklärung gezeichnete Beteiligungsbetrag soll mindestens US-Dollar betragen und soll in ganzen Zahlen durch teilbar sein. jeweils herabzusetzenden Betrags eingehen. Zur Abgabe der vorstehenden Erklärungen ist die Treuhänderin soweit erforderlich hiermit auch von der Gesellschaft und ihren übrigen Gesellschaftern unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB ermächtigt. 6. Die Buss Capital GmbH & Co. KG, Hamburg ( Buss Capital ), oder von dieser benannte Dritte sind berechtigt, der Gesellschaft bis zum 30. September 2013 als Kommanditist mit Kapitalanteilen in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem zum 15. September 2013 von Buss Capital im Rahmen einer für diese Gesellschaft ausgereichten Platzierungsgarantie garantierten planmäßigen Emissionskapital und der Summe sämtlicher der Treuhänderin bis einschließlich 15. September 2013 vorliegender, von Zeichnern abgegebener Beitrittserklärungen beizutreten. 5 Beitritt der Treugeber als Kommanditisten zur Gesellschaft 1. Die Treugeber können sich zunächst nur mittelbar über die Treuhänderin nach Maßgabe von 4 und der Regelungen des Treuhandvertrags als Treugeber an der Gesellschaft beteiligen. 2. Jeder Treugeber ist jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres berechtigt, den auf ihn entfallenden treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil im Wege der Sonderrechtsnachfolge von der Treuhänderin zu übernehmen und sich unmittelbar als Kommanditist der Gesellschaft in das Handelsregister eintragen zu lassen, sofern er vorher eine wirksame Handelsregistervollmacht nach 5.3 erteilt hat. Die Übertragung der auf den Treugeber entfallenden Kommanditbeteiligung erfolgt ohne weitere Rechtsakte, sie ist aufschiebend bedingt durch den Tag, an dem der ehemalige Treugeber als Kommanditist in das Handelsregister eingetragen wird. Der betreffende Treugeber bzw. Kommanditist hat die mit seiner Eintragung in das Handelsregister anfallenden Handelsregister- und Notarkosten zu tragen. 3. Mit der Erhöhung ihres Kapitalanteils gemäß 4.1 erwirbt die Treuhänderin den jeweils erhöhenden Teil des Kapitalanteils in eigenem Namen für Rechnung des jeweiligen Treugebers, für den sie fortan den anteiligen Kapitalanteil treuhänderisch hält und verwaltet. Soweit der Gesellschaftsvertrag und der Treuhandvertrag keine abweichenden Regelungen enthalten, sind Treugeber und Kommanditisten im Innenverhältnis einander gleichgestellt. 4. Die Verpflichtung der Treuhänderin zur Leistung der Bareinlage auf ihren jeweils erhöhten Kapitalanteil ist durch den jeweiligen Treugeber, für den die Treuhänderin ihren Kapitalanteil erhöht hat, zu erfüllen. Der Treuhandvertrag und dieser Gesellschaftsvertrag begründen insoweit ein eigenes Forderungsrecht der Gesellschaft gegenüber dem jeweiligen Treugeber. Die Treugeber haben ihre Bareinlage innerhalb einer Zahlungsfrist von zwei Wochen nach entsprechender Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin, die hierzu auch im Namen der Gesellschaft ermächtigt ist, zu leisten. Die Treuhänderin ist ferner berechtigt, diese Ansprüche nicht nur im eigenen Namen, sondern auch im Namen der Gesellschaft für diese geltend zu machen. 3. Treugeber, die sich nach 5.2 als Kommanditisten in das Handelsregister eintragen lassen wollen, sind verpflichtet, der geschäftsführenden Kommanditistin und der Treuhänderin jeder für sich allein zuvor auf eigene Kosten eine unwiderrufliche, über den Tod hinaus wirksame Handelsregistervollmacht in notariell beglaubigter Form zu erteilen. Diese hat eine Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB zu enthalten und zu allen Anmeldungen zu berechtigen, insbesondere zu Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, auch des Vollmachtgebers; Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern; Änderung der Beteiligungsverhältnisse, des Kapitals und der Ergebnisverteilung der Gesellschaft; Änderung von Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft; alle Umwandlungsvorgänge nach dem UmwG und vergleichbare strukturverändernde Maßnahmen; Liquidation der Gesellschaft; Löschung der Gesellschaft. 5. Tritt die Treuhänderin gem. 3.2 des Treuhandvertrags wegen der Nichtzahlung einer Einlage durch einen Treugeber ganz oder teilweise von dem mit dem jeweiligen Treugeber geschlossenen Treuhandvertrag zurück oder macht ein Treugeber von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, kann die Treuhänderin mit dem Teil ihres Kapitalanteils aus der Gesellschaft ausscheiden, für den sie gegenüber dem jeweiligen Treugeber den Widerruf bzw. der jeweilige Treugeber den Widerruf von seiner Beteiligung erklärt hat. Die Herabsetzung des Kommanditanteils wird mit entsprechender Erklärung der Treuhänderin gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin wirksam. Anstatt ihre Einlage gemäß den vorstehenden Sätzen herabzusetzen, kann die Treuhänderin wahlweise auch neue Treuhandverhältnisse in Höhe des Die vorgenannte Handelsregistervollmacht ist in diesem Fall der geschäftsführenden Kommanditistin bzw. der Treuhänderin unverzüglich auf erstes Anfordern auszuhändigen. 6 Finanz- und Investitionsplan 1. Investitionen der Gesellschaft erfolgen im Rahmen des Finanz- und Investitionsplans.

104 104 Vertragswerk 2. Der Finanz- und Investitionsplan der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar: Mittelverwendung US$ Anteil bezogen auf Gesamtfinanzierung 1. Investition in Dollar-Anleihe 1 * ,37 % 2. Treuhandvergütung * ,17 % 3. Mittelverwendungskontrolle * ,10 % 4. Gründungskosten * ,03 % 5. Nicht abzugsfähige Vorsteuer * ,06 % 6. Liquiditätsreserve * ,27 % Summe ,00 % Mittelherkunft 7. Eigenkapital Fondsgesellschaft - Emissionskapital * ,91 % - Buss Treuhand GmbH ,04 % - Buss Fonds Management GmbH ,04 % Summe ,00 % Es können sich Rundungsabweichungen ergeben. 3. Der Finanz- und Investitionsplan der Gesellschaft basiert auf der Annahme, dass das Zielkapital der Gesellschaft erreicht wird. Das tatsächliche Gesellschaftskapital kann, je nach Platzierungsstand bis zum 30. September 2013, auch höher sein. Der Finanz- und Investitionsplan, insbesondere die mit Sternchen gekennzeichneten Positionen, sind dann von der geschäftsführenden Kommanditistin entsprechend anzupassen. Die von der Höhe des eingeworbenen oder verwalteten Kommanditkapitals abhängigen Vergütungen und Aufwendungen sind dabei entsprechend anzupassen. schriften oder aufgrund dieses Vertrags ausdrücklich der Komplementärin vorbehalten sind, bleiben unberührt. 2. Zur Vertretung der Gesellschaft sind die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin, letztere aufgrund einer hiermit erteilten Vollmacht, jeweils einzeln berechtigt. Die geschäftsführende Kommanditistin und die Komplementärin sowie ihre jeweiligen Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des 181 BGB und von dem Wettbewerbsverbot des 112 HGB befreit. 7 Gesellschafterkonten 1. Für jeden Kommanditisten und jeden Treugeber werden ein Kapitalkonto I, ein Ergebnissonderkonto sowie ein Kapitalkonto II geführt. Diese Konten sind unverzinslich. 2. Auf dem Kapitalkonto I wird die Pflichteinlage gebucht. Das Kapitalkonto I ist fest und unveränderlich. 3. Auf dem Kapitalkonto II werden alle weiteren Einlagen sowie Ausschüttungen und sonstige Entnahmen gebucht. 4. Auf dem Ergebnissonderkonto werden die Verluste gebucht, auch soweit diese das Kapitalkonto I übersteigen. Gewinne werden ebenfalls dem Ergebnissonderkonto gutgebracht. 8 Geschäftsführung und Vertretung 1. Zur Geschäftsführung ist im Innenverhältnis allein die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt und verpflichtet. Sie hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Geschäftsführungsaufgaben, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vor- 3. Alle Geschäfte, die nach Art, Umfang oder Risiko den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs überschreiten, es sei denn, sie sind in dem Finanz- und Investitionsplan gemäß 6 vorgesehen oder durch diesen Gesellschaftsvertrag für nicht zustimmungsbedürftig erklärt worden, bedürfen eines zustimmenden Beschlusses der Gesellschafter. Dies gilt insbesondere für: a) Erwerb von Schuldverschreibungen, es sei denn, dieser ist im Finanzund Investitionsplan gemäß 6.2 vorgesehen; b) Verfügungen, insbesondere Veräußerungen oder Belastungen, der von der Gesellschaft gezeichneten Schuldverschreibungen; c) Erwerb oder Aufgabe von Beteiligungen an Unternehmen sowie Abschluss, Änderung oder Kündigung von Gesellschaftsverträgen, die Gesellschaften betreffen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist; d) Aufnahme von Krediten und Fremdmitteln jeder Art; eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung, soweit diese durch eine Platzierungsgarantie abgesichert ist und der Zinssatz nicht 5,50 % p. a. übersteigt und die Zwischenfinanzierung durch Kapitaleinzahlungen der Gesellschafter zurückgeführt wird, ist jederzeit möglich und zulässig (auch mit der Buss Group GmbH & Co. KG oder einem mit ihr nach 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen als Darlehensgeber); e) Bürgschaftsübernahmen, Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, Garantien, Mithaftungen etc.; Buss Global Containerfonds 13

105 105 f) Aufgabe des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft; g) Errichtung oder Aufgabe von Zweigniederlassungen; h) die Gewährung von Darlehen; i) die Erteilung von Prokura oder Generalvollmachten; j) sonstige außergewöhnliche, über den Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs hinausgehende Verkehrsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr als US-Dollar im Einzelfall; k) Änderung/Fortschreibung des Finanz- und Investitionsplans der Gesellschaft, sofern nicht ein Fall von 6.3 vorliegt; l) Abschluss, Kündigung und Änderung von Anstellungs- und Mitarbeiterverträgen; m) Erteilung von Pensions- und Versorgungszusagen und Gewährung von Tantiemen sowie die Erhöhung solcher Zusagen. 4. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, liquide Mittel der Gesellschaft als Termingeld oder in termingeldähnlichen Anlageformen anzulegen. 5. In Not- und Eilfällen hat die geschäftsführende Kommanditistin das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschafter vorzunehmen. Hat die geschäftsführende Kommanditistin von diesem Recht Gebrauch gemacht, so hat sie die Gesellschafter, soweit deren Zustimmung notwendig gewesen wäre, unverzüglich zu unterrichten. 6. Die Haftung der geschäftsführenden Kommanditistin, der Komplementärin und deren Geschäftsführer ist soweit gesetzlich zulässig auf die Fälle von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- oder Gesetzesverletzungen beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und ferner nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Kommanditisten. 7. Die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin sind berechtigt, gesellschaftsbezogene Daten, die über den wirtschaftlichen Verlauf der Gesellschaft Aufschluss geben können, an Buss Capital zur Veröffentlichung, insbesondere in der jährlich erscheinenden Leistungsbilanz von Buss Capital, zu übermitteln. dann auch verdient und zur Zahlung fällig. Ferner hat die geschäftsführende Kommanditistin Anspruch auf Erstattung ihrer im Rahmen der Geschäftsführung aufgewendeten Sach- und Personalkosten mit Ausnahme des Geschäftsführergehalts. b) Als Abgeltung für den erhöhten Aufwand in der Liquidationsphase erhält die geschäftsführende Kommanditistin eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 1,0 % des Betrags, um den die an die Kommanditisten/ Treugeber insgesamt seit dem 1. Dezember 2012 geleisteten Auszahlungen bzw. Ausschüttungen einschließlich der in der Liquidationsphase an diese auszuzahlenden Liquidationsüberschüsse den Mindestbetrag in Höhe von 138 % der Kapitalanteile übersteigen. Kapitalanteile im vorstehenden Sinne meint die Gesamtheit der Kapitalanteile aller zum Zeitpunkt des Liquidationsbeschlusses noch an der Gesellschaft beteiligten Kommanditisten/Treugeber. Liquidationsüberschüsse im vorstehenden Sinne meint die nach der Fassung eines Liquidationsbeschlusses an die Kommanditisten auszukehrenden Liquiditätsüberschüsse, jedoch vor Abzug dieser Vergütung und der Vergütung der Treuhänderin gemäß 10.3 lit. c). Die Vergütung versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und wird fällig zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem die Liquiditätsüberschüsse an die Gesellschafter/ Treugeber ausgeschüttet werden sollen. 2. Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die Komplementärin erstmals ab dem 1. Januar 2012 eine Haftungsvergütung in Höhe von US-Dollar p. a. zuzüglich der etwaigen Umsatzsteuer, ab dem Jahr 2016 erhöht sich die Haftungsvergütung auf US-Dollar p. a. zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer. Diese Haftungsvergütung ist am 31. Dezember eines jeden Jahres verdient und zur Zahlung fällig. Im Jahr des Liquidationsbeschlusses endet der Anspruch auf die Vergütung mit Ablauf des Monats, in dem der Liquidationsbeschluss gefasst worden ist, und ist dann auch verdient und zur Zahlung fällig. Ferner hat die Komplementärin Anspruch auf Erstattung ihrer nachgewiesenen Aufwendungen für die Gesellschaft mit Ausnahme eines etwaigen Geschäftsführergehalts. Darüber hinaus ist die Komplementärin an Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht beteiligt. 3. Die Treuhänderin erhält für ihre auch im Interesse der Gesellschaft liegenden Tätigkeiten, zu deren Übernahme sie in einem gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrag beauftragt wird, folgende Vergütungen: 9 Auskunfts-, Einsichts- und Widerspruchsrechte 1. Jedem Gesellschafter steht ein Auskunfts- und Einsichtsrecht im Umfang des 166 HGB zu. Die Treugeber sind berechtigt, das ordentliche Kontrollrecht nach 166 HGB selbst auszuüben. 2. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten/Treugeber nach 164 HGB ist durch die Regelung des 8.3 ersetzt. Dies gilt auch für die Treuhänderin. 10 Besondere Gesellschafterleistungen und deren Vergütung 1. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält folgende Vergütungen: a) Für die Übernahme der Geschäftsführertätigkeit erhält die geschäftsführende Kommanditistin erstmals ab dem 1. Januar 2012 eine Vergütung in Höhe von US-Dollar p. a. zuzüglich Umsatzsteuer, ab dem Jahr 2016 erhöht sich die Vergütung auf US-Dollar p. a. zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist am 31. Dezember eines jeden Jahres verdient und zur Zahlung fällig. Im Jahr des Liquidationsbeschlusses endet der Anspruch auf die Vergütung mit Ablauf des Monats, in dem der Liquidationsbeschluss gefasst worden ist, und ist a) Die Treuhänderin erhält für ihre im Rahmen der Zeichnungsphase zu erbringenden Leistungen, insbesondere jene im Zusammenhang mit dem Beitritt der Treugeber, eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,175 % des bis zum Ende der Zeichnungsphase gezeichneten Emissionskapitals zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zeichnungsphase in diesem Sinne beginnt mit dem in der Bekanntmachung gemäß 9 Abs. 2 Verkaufsprospektgesetz (ab 1. Juni 2012 gemäß 9 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz) genannten Datum und endet zu dem Zeitpunkt, an dem Anleger das in 4.1 genannte planmäßige Emissionskapital gegebenenfalls zuzüglich eines Erhöhungsbetrags gezeichnet haben ( Vollplatzierung ), sie endet jedoch spätestens am 30. September Diese Vergütung ist zur Zahlung fällig bei Vollplatzierung, spätestens jedoch unabhängig vom Erreichen der Vollplatzierung am 30. September Teilbeträge können bereits vorher auf das gezeichnete und vollständig eingezahlte Kommanditkapital der Gesellschaft abgerechnet werden, soweit es die Liquidität der Gesellschaft erlaubt. b) Für die Übernahme der laufenden Verwaltung der Beteiligungen der Anleger unabhängig davon, ob diese Treugeber oder Kommanditisten sind erhält die Treuhänderin ab dem 1. Januar 2013 eine weitere Vergütung in Höhe von 0,1 % p. a. des jeweils zum Anfang eines Monats gezeichneten Emissionskapitals zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Vergütung ist halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember je-

106 106 Vertragswerk den Jahres zur Zahlung fällig. Die vorgenannte Vergütung erhöht sich mit Wirkung zum 1. Januar eines jeden Jahres, erstmals zum 1. Januar 2014, um jeweils 2,0 % gegenüber dem auf ein ganzes Jahr bezogenen Vorjahresniveau. Dieser Vergütungsanspruch endet mit Ablauf des Monats, in dem die Liquidation der Gesellschaft beschlossen wurde. c) Als Abgeltung für den erhöhten Aufwand in der Liquidationsphase erhält die Treuhänderin eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 2,0 % des Betrags, um den die an die Kommanditisten/Treugeber insgesamt seit dem 1. Dezember 2012 geleisteten Auszahlungen bzw. Ausschüttungen einschließlich der in der Liquidationsphase an diese auszuzahlenden Liquidationsüberschüsse den Mindestbetrag in Höhe von 138 % der Kapitalanteile übersteigen. Kapitalanteile im vorstehenden Sinne meint die Gesamtheit der Kapitalanteile aller zum Zeitpunkt des Liquidationsbeschlusses noch an der Gesellschaft beteiligten Kommanditisten/Treugeber. Liquidationsüberschüsse im vorstehenden Sinne meint die nach der Fassung eines Liquidationsbeschlusses an die Kommanditisten auszukehrenden Liquiditätsüberschüsse, jedoch vor Abzug dieser Vergütung und der Vergütung der geschäftsführenden Kommanditistin gemäß 10.1 lit. b). Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und wird fällig zwei Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem die Liquiditätsüberschüsse an die Gesellschafter/Treugeber ausgeschüttet werden sollen. 4. Die vorgenannten Vergütungen sind im Verhältnis der Gesellschafter zueinander als Aufwand zu behandeln. 11 Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse 1. Gesellschafterbeschlüsse können sowohl in Gesellschafterversammlungen als auch im Wege des schriftlichen Verfahrens getroffen werden. Die geschäftsführende Kommanditistin entscheidet dabei nach freiem Ermessen, ob die Beschlussfassung im Rahmen der Gesellschafterversammlung oder im schriftlichen Verfahren durchgeführt wird. Es soll einmal jährlich innerhalb von zehn Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres eine ordentliche Gesellschafterversammlung stattfinden, in der insbesondere über die Genehmigung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung der geschäftsführenden Kommanditistin sowie der Komplementärin beschlossen wird. Die Gesellschafterversammlung ist durch die geschäftsführende Kommanditistin unter Mitteilung der Tagesordnung spätestens drei Wochen vor dem Versammlungstag einzuberufen. Die Ladungsfrist beginnt mit dem Tage der Absendung (Poststempel) des Einladungsschreibens. Die Einladung ist mittels einfachen Briefes an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene Anschrift des jeweiligen Gesellschafters zu senden und gilt spätestens drei Werktage nach Aufgabe zur Post als zugegangen. 2. Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ist einzuberufen, wenn die geschäftsführende Kommanditistin dies für zweckmäßig hält oder Gesellschafter oder Treugeber, deren Kapitalanteile mindestens 10 % des gesamten Gesellschaftskapitals betragen, die Einberufung unter Angabe des Zweckes und der Tagesordnung gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin schriftlich verlangen. Kommt die geschäftsführende Kommanditistin der Aufforderung nicht binnen zwei Wochen nach, sind die Gesellschafter bzw. Treugeber, die das Verlangen ordnungsgemäß erklärt haben, selbst zur Einberufung berechtigt. Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung kann auch mit verkürzter Ladungsfrist von mindestens einer Woche einberufen werden. Für den Beginn der Ladungsfrist und den Zugang der Ladung gilt Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung durch die Treuhänderin, einen Mitgesellschafter oder einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten zu lassen. Die Treuhänderin kann sich in Bezug auf den für einen Treugeber gehaltenen Kapitalanteil durch den betreffenden Treugeber vertreten lassen, damit dieser das rechnerisch auf ihn entfallende Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung selbst ausüben kann. Weitere Bevollmächtigte können durch die Gesellschafterversammlung zugelassen werden. Stimmvollmachten sind schriftlich zu erteilen und sollen der geschäftsführenden Kommanditistin spätestens drei Tage vor der Durchführung der Gesellschafterversammlung zugehen. 4. Die Gesellschafterversammlung wird soweit gesetzlich zulässig von einem Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin, ersatzweise von einem von der geschäftsführenden Kommanditistin zu benennenden Dritten geleitet ( Versammlungsleiter ). Der Versammlungsleiter ist berechtigt, Dritte zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung zuzulassen, wenn er dies für sachgerecht hält. 5. Über die Gesellschafterversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von einem Protokollführer und dem Versammlungsleiter und, soweit der Versammlungsleiter ein von der geschäftsführenden Kommanditistin benannter Dritter ist, von der geschäftsführenden Kommanditistin zu unterzeichnen ist. Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter bestimmt. Ein Ergebnisprotokoll ist ausreichend. Eine Kopie des Protokolls ist allen Gesellschaftern zu übersenden; es gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Aufgabe des Protokolls zur Post der geschäftsführenden Kommanditistin ein schriftlicher Widerspruch zugegangen ist. Über den Widerspruch entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung. 6. Die Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn 50 % des Gesellschaftskapitals anwesend oder vertreten ist (Quorum). Im Falle der Beschlussunfähigkeit ist anschließend eine zweite Versammlung mit dreiwöchiger Ladungsfrist unter Einhaltung der im Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Form mit derselben Tagesordnung einzuberufen. Diese zweite Versammlung ist sodann ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Kommanditkapitals beschlussfähig. Hierauf ist in der Ladung besonders hinzuweisen. 7. Die Gesellschafter haben, soweit ihnen nicht durch Gesetz, diesen Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss sonstige Gegenstände zur Beschlussfassung überwiesen sind, zu beschließen über: a) Zustimmung zu Geschäften der geschäftsführenden Kommanditistin gemäß 8.3; b) Genehmigung des Jahresabschlusses des vorangegangenen Geschäftsjahres; c) Verwendung des Jahresergebnisses; d) abweichende Verwendung von Liquiditätsüberschüssen gemäß 14.3; e) Entlastung der geschäftsführenden Kommanditistin; f) Entlastung der Komplementärin; g) Änderung des Gesellschaftsvertrags, einschließlich der Durchführung von Kapitalmaßnahmen; h) Auflösung der Gesellschaft; i) Ausschluss von Gesellschaftern gemäß 16; j) Neubestellung der Komplementärin oder der geschäftsführenden Kommanditistin bei deren Ausscheiden. 8. Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen fasst die Gesellschaft ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben. Ein Beschluss über die im Folgenden unter a) bis einschließlich d) angeführten Angelegenheiten bedürfen einer 75 %igen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Be- Buss Global Containerfonds 13

107 107 schlüsse zu e) bedürfen jedoch einer Mehrheit von 75 % des Gesellschaftskapitals: 1. Die geschäftsführende Kommanditistin ist verpflichtet, für die Gesellschaft eine den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechende Buchführung zu unterhalten und innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres den Jahresabschluss aufzustellen. Hierbei kann sie sich der Unterstützung Dritter bedienen. Die Kosten trägt die Gesellschaft. a) Änderung des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft; b) Zustimmung zu Maßnahmen der geschäftsführenden Kommanditistin gemäß 8.3 a) bis e); c) Auflösung der Gesellschaft; d) Ausschluss von Gesellschaftern gemäß 16; e) Abweichende Verwendung von Liquiditätsüberschüssen gemäß Werden Gesellschafterbeschlüsse im schriftlichen Verfahren getroffen, können auch Beschlüsse gefasst werden, über die gemäß 11.1 grundsätzlich im Rahmen einer ordentlichen Gesellschafterversammlung beschlossen werden soll, so dass ordentliche Gesellschafterversammlungen entfallen können. In diesem Fall gilt 11.3 entsprechend. Im Falle der schriftlichen Abstimmung hat die geschäftsführende Kommanditistin die Gesellschafter und die Treugeber schriftlich unter Mitteilung des Abstimmungsgegenstandes zur Erklärung über die Verfahrensweise und zur Stimmabgabe aufzufordern. Die schriftliche Stimmabgabe der Gesellschafter und Treugeber muss innerhalb von einem Monat nach Absendung der Aufforderung zur Abstimmung bei der geschäftsführenden Kommanditistin eingegangen sein gilt entsprechend auch bei Durchführung des schriftlichen Verfahrens mit der Maßgabe, dass an die Stelle von mindestens 50 % des Gesellschaftskapitals eine Quote von 25 % des Gesellschaftskapitals tritt. Die Ergebnisse einer schriftlichen Abstimmung werden von der geschäftsführenden Kommanditistin geprüft, in einem Protokoll festgehalten und den Gesellschaftern durch Übersendung einer Kopie des Protokolls mitgeteilt. 10. Ist das schriftliche Verfahren eingeleitet und beantragen Gesellschafter oder Treugeber, die zusammen mehr als 10 % des Gesellschaftskapitals halten, bis eine Woche vor dem Ablauf der Frist nach 11.9 die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung, so hat die geschäftsführende Kommanditistin eine Gesellschafterversammlung einzuberufen und das schriftliche Verfahren abzubrechen. Für die Einhaltung der Antragsfrist ist der Zugang des Antrags bei der geschäftsführenden Kommanditistin maßgeblich. 11. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur binnen einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Empfang des Protokolls gemäß 11.5 bzw durch Klage, die gegen die Gesellschaft zu richten ist, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt. 12. Je US-Dollar des Gesellschaftskapitals gewähren eine Stimme. 13. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihr Stimmrecht entsprechend den anteiligen Kapitalanteilen ihrer Treugeber auszuüben ( gespaltenes Stimmrecht ). Sie ist auch bevollmächtigt, das Stimmrecht nach Weisung der nach 5 in das Handelsregister eingetragenen Kommanditisten auszuüben, soweit diese nicht selbst oder durch Bevollmächtigte das Stimmrecht ausüben. Soweit einzelne Anleger keine Weisungen erteilt haben, wird sie sich in dem Umfang ihrer Stimme enthalten. Die Treuhänderin nimmt in Höhe des von ihr gehaltenen Kapitalanteils auch dann an Versammlungen und Abstimmungen teil, wenn sie nicht für das gesamte Gesellschaftskapital, das sie vertritt, Weisungen erhalten hat. 2. Der Jahresabschluss ist sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber von der geschäftsführenden Kommanditistin für sinnvoll erachtet durch einen von der geschäftsführenden Kommanditistin bestellten Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen und zu testieren. Die Kosten hierfür trägt die Gesellschaft. 3. Den Gesellschaftern sind Abschriften der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang spätestens mit der Einladung zu der Gesellschafterversammlung zu übersenden, die den Jahresabschluss genehmigen soll. 13 Ergebnisverteilung 1. An einem Gewinn sowie an einem Verlust der Gesellschaft nehmen die Gesellschafter und Treugeber vorbehaltlich 13.2 und 13.3 im Verhältnis ihrer (anteiligen) Kapitalanteile teil. Verlustanteile werden den Gesellschaftern und Treugebern auch insoweit zugerechnet, als diese ihre (anteiligen) Kapitalanteile übersteigen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten bleiben unberührt. 2. Um insgesamt eine ergebnis- und vermögensmäßige Gleichstellung aller Gesellschafter und Treugeber in der Investitionsphase zu erreichen, gilt für alle Gesellschafter und Treugeber Folgendes: a) Etwaige Verluste werden zunächst den beitretenden Gesellschaftern/ Treugebern in dem Umfang anteilig zugewiesen, in dem im Zeitpunkt ihres Beitritts die zeitlich vorher eingetretenen Gesellschafter/Treugeber Verluste der Gesellschaft zugewiesen bekommen haben. Nach Allokation dieser Beträge werden weitere Verluste auf die Gesellschafter/ Treugeber im Verhältnis ihrer (anteiligen) Kapitalanteile verteilt. Sofern die Verluste nicht ausreichen, um alle Gesellschafter/Treugeber gleichzustellen, sind später anfallende Gewinne den Gesellschaftern/Treugebern, denen höhere Verluste zugerechnet wurden, solange vorab zuzurechnen, bis alle Gesellschafter/Treugeber ergebnismäßig gleichgestellt sind. b) Im Anschluss an die erfolgte ergebnismäßige Gleichstellung aller Gesellschafter/Treugeber gemäß 13.2 a) werden etwaige Gewinne der Gesellschaft den Gesellschaftern/Treugebern jeweils in dem Umfang vorab zugerechnet, wie die von ihnen empfangenen Liquiditätsauszahlungen gemäß 14 zum Zeitpunkt des entsprechenden Jahresabschlusses die empfangenen Liquiditätsauszahlungen anderer Gesellschafter/ Treugeber übersteigen. Sind den betreffenden Gesellschaftern/Treugebern in Höhe der insgesamt von ihnen empfangenen überschießenden Liquiditätsauszahlungen erst einmal vorab Gewinne zugewiesen worden, so werden alle weiteren Gewinne den Gesellschaftern/Treugebern entsprechend ihrer Kapitalanteile zugewiesen. 3. Eine Gleichstellung und Ergebnisverteilung entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erfolgt sowohl hinsichtlich des handelsrechtlichen Gesamthandsergebnisses als auch hinsichtlich des steuerlichen Gewinnanteils am Gesamthandsergebnis. 12 Buchführung, Jahresabschluss, Bericht 14 Entnahmen / Auszahlungen 1. Der verfügbare Liquiditätsüberschuss der Gesellschaft soll jeweils quartalsweise nachschüssig, erstmals nach Ablauf des vierten Quartals 2012 (Auszahlungszeitpunkt ca. 15 Werktage nach Quartalsultimo) in US-Dollar an die Kommanditisten bzw. Treugeber im Verhältnis ihrer Kapitalkon-

108 108 Vertragswerk ten I ausgezahlt werden. Jedem Kommanditisten bzw. Treugeber steht ein Liquiditätsüberschuss zeitanteilig (berechnet auf der Basis von 365 Tagen pro Kalenderjahr) gerechnet ab Beginn des 95. Tages nach dem Tag des Eingangs seiner vollständigen Einlage auf dem Konto der Gesellschaft (Beginn der Auszahlungsberechtigung) zu. 2. Verfügbarer Liquiditätsüberschuss sind sämtliche in einem Kalenderquartal eingehende Einnahmen der Gesellschaft abzüglich (i) den Betriebsausgaben der Gesellschaft einschließlich aller im Rahmen dieses Gesellschaftsvertrags an die Komplementärin, die geschäftsführende Kommanditistin und die Treuhänderin zu zahlenden Vergütungen; (ii) sämtlicher Beträge, die die Gesellschaft auf etwaige von ihr aufgenommene Fremdfinanzierung zu leisten hat; (iii) den Aufwendungen für Investitionen und sonstigen Ausgaben der Gesellschaft; (iv) des Betrags, der nach dem Ermessen der geschäftsführenden Kommanditistin als Betriebskapital und/oder Liquiditätsreserve erforderlich und angemessen ist. 3. Entnahmen über die in 14.1 geregelten Auszahlungen bzw. Entnahmen hinaus sind nur in Form von Auszahlungen nach Feststellung der Bilanz und Beschlussfassung durch die Gesellschafter gemäß 11.7 d) zulässig. Begünstigte den hierdurch entstehenden Mehraufwand als Gesamtschuldner zu tragen. 5. Der übertragende Kommanditist bzw. Treugeber und der Erwerber (als Gesamtschuldner) stellen die Gesellschaft von allen Nachteilen und Kosten frei, die dieser durch die Übertragung entstehen. 16 Ausschluss eines Gesellschafters 1. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt und von den übrigen Gesellschaftern bevollmächtigt, einen Gesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund im Sinne der 140, 133 HGB vorliegt. Als wichtiger Grund im Sinne von Satz 1 gilt insbesondere, wenn a) der Gesellschafter trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen seine Einlagepflicht nach 4.4 gegenüber der Gesellschaft nicht erfüllt oder die Vollmacht nach 5.3 nicht vorlegt; b) der Gesellschafter Auflösungsklage erhebt; c) ein Gläubiger des Gesellschafters aufgrund eines nicht nur vorläufig vollstreckbaren Titels den Kommanditanteil pfändet und die Pfändung nicht innerhalb von 30 Tagen aufgehoben wird; d) über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird. 15 Übertragung und Belastung von Gesellschaftsanteilen 1. Kommanditisten können ihren Gesellschaftsanteil ohne Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin ganz oder teilweise auf Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, in gerader Linie Verwandte und Mitgesellschafter übertragen. Alle solchen Übertragungen eines Gesellschaftsanteils werden erst wirksam, wenn sie vom Verfügenden und vom Verfügungsempfänger gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin schriftlich angezeigt werden. Die geschäftsführende Kommanditistin kann eine Abschrift der Vereinbarung zwischen dem Verfügenden und dem Verfügungsempfänger verlangen. 2. Außer in den Fällen des 5.2 oder des 15.1 bedürfen die wirksame Übertragung eines Gesellschaftsanteils oder sonstige Verfügungen hierüber der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein wichtiger Grund ist insbesondere anzunehmen, wenn der Gesellschaft fällige Ansprüche gegen den verfügungswilligen Kommanditisten zustehen, wenn der Gesellschaftsanteil auf einen mit der Gesellschaft, der Treuhänderin oder Buss Capital im Wettbewerb stehenden Dritten (oder dessen Mitarbeiter) übertragen werden soll oder wenn die Übertragung des Gesellschaftsanteils dazu führt, dass ein Kommanditist gegebenenfalls zusammen mit ihm nahestehenden Personen mehr als 10 % des Gesellschaftskapitals hält. 3. Eine Übertragung oder Belastung ist nur möglich, wenn der übertragene bzw. belastete Gesellschaftsanteil mindestens US-Dollar beträgt und ein höherer Betrag in ganzen Zahlen durch teilbar ist. Über Ausnahmen entscheidet die geschäftsführende Kommanditistin nach ihrem Ermessen. 4. Übertragungen von Gesellschaftsanteilen bzw. treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteilen sollen grundsätzlich mit wirtschaftlicher Wirkung zum Schluss oder zum Beginn eines Geschäftsjahres erfolgen. Geschieht dies nicht, haben der verfügende Kommanditist und der durch die Verfügung Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, beim Vorliegen eines wichtigen Grundes die Gesellschafter über den Ausschluss eines Gesellschafters mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen beschließen zu lassen. 2. Statt des Ausschlusses kann die Verpflichtung des betroffenen Gesellschafters beschlossen werden, seinen Gesellschaftsanteil gegen Zahlung des Abfindungsguthabens nach 19 ganz oder teilweise auf eine im Beschluss zu benennende, zur Übernahme bereite Person zu übertragen. 3. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten entsprechend, wenn sie in der Person eines Treugebers eintreten. In diesem Falle scheidet die Treuhänderin mit dem entsprechenden Kapitalanteil anteilig aus. Sie ist jedoch berechtigt, den betreffenden Teil ihres Kapitalanteils durch Eingehung neuer Treuhandvereinbarungen mit weiteren Treugebern aufrechtzuerhalten. 4.5 bleibt hiervon unberührt. 4. Wird die geschäftsführende Kommanditistin oder die Komplementärin nach Ziffer 1 aus der Gesellschaft ausgeschlossen, scheiden diese erst zu dem Zeitpunkt aus der Gesellschaft aus, zu dem eine neue geschäftsführende Kommanditistin bzw. Komplementärin von den verbliebenen Gesellschaftern bestellt worden ist. Die verbliebenen Gesellschafter sind verpflichtet, eine geeignete Person oder Gesellschaft als neue geschäftsführende Kommanditistin oder Komplementärin in der Gesellschaft aufzunehmen. Die Komplementärin gibt bereits jetzt ihre Zustimmung zur Fortführung der Gesellschaft unter der bisherigen Firma. 5. Der jeweilige Ausschluss nach Ziffer 1 Satz 2 erfolgt durch einen von der geschäftsführenden Kommanditistin dem auszuschließenden Gesellschafter mitzuteilenden Beschluss, wobei der betroffene Gesellschafter/Treugeber bei der Beschlussfassung kein Stimmrecht hat. Handelt es sich um den anteiligen Ausschluss der Treuhänderin, stimmt sie nur mit dem betroffenen Anteil nicht mit. Der Beschluss über den Ausschluss wird mit der Mitteilung an den betroffenen Gesellschafter wirksam, wobei jeder der übrigen Gesellschafter berechtigt ist, dem betroffenen Gesellschafter seinen Ausschluss Buss Global Containerfonds 13

109 109 mitzuteilen. Der Beschluss ist so lange als wirksam zu behandeln, bis seine Unwirksamkeit rechtskräftig festgestellt ist. 17 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft, Kündigung 1. Die Gesellschaft hat mit Eintragung im Handelsregister begonnen und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31. Dezember des Jahres der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister. 2. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende ordentlich kündigen, erstmals zum 31. Dezember Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 2. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer haben zur Ausübung ihrer Gesellschafterrechte einen gemeinsamen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu bestellen, der auch zur Entgegennahme von Auszahlungen zu ermächtigen ist. Ein Vertreter ist auch dann zu benennen, wenn kleinere Beteiligungen als die Mindestbeteiligung nach 4.2 entstehen. Für die Bestellung eines Bevollmächtigten haben die Erben ihre Erbengemeinschaft nachzuweisen. Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist und Handelsregistervollmachten der Erben nicht bei der geschäftsführenden Kommanditistin vorliegen oder die Legitimation des oder der Erben/Vermächtnisnehmer nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte aus dem Kommanditanteil und Auszahlungen werden zinslos einbehalten. Über Auszahlungsansprüche kann weder durch Entnahme noch durch Abtretung verfügt werden. Bestimmen die Erben oder Vermächtnisnehmer einen Dritten als ihren Vertreter, so ist auf ihn 11.3 entsprechend anzuwenden. 3. Jede Kündigung eines Gesellschafters ist gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin zu erklären und bedarf der Form des eingeschriebenen Briefes. Die Kündigung der geschäftsführenden Kommanditistin ist gegenüber der Komplementärin schriftlich zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der jeweilige Eingang beim Empfänger maßgebend. 4. Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirksamkeit der Kündigung aus der Gesellschaft aus. Kündigt die geschäftsführende Kommanditistin oder die Komplementärin, scheiden diese nicht vor dem Zeitpunkt aus der Gesellschaft aus, zu dem eine neue geschäftsführende Kommanditistin bzw. Komplementärin bestellt worden ist. Die verbliebenen Gesellschafter sind verpflichtet, eine geeignete Person oder Gesellschaft als neue geschäftsführende Kommanditistin oder Komplementärin in der Gesellschaft aufzunehmen. Die Komplementärin gibt bereits jetzt ihre Zustimmung zur Fortführung der Gesellschaft unter der bisherigen Firma. 5. Kündigt ein Treugeber wirksam den Treuhandvertrag, kann die Treuhänderin ihrerseits ihren Kapitalanteil jederzeit in Höhe des anteilig auf den jeweiligen Treugeber entfallenden Kapitalanteils kündigen. 6. Kündigt die Treuhänderin ein Treuhandverhältnis wirksam aus wichtigem Grund, so gilt dieses zugleich als Kündigung aus wichtigem Grund gegenüber der Gesellschaft, gerichtet auf Teilkündigung des entsprechenden Anteils ihres Kapitalanteils. Das Recht der Treuhänderin zur Kündigung gegenüber der Gesellschaft unterliegt jeweils den im Treuhandvertrag mit den Treugebern vereinbarten Beschränkungen. 18 Tod eines Kommanditisten 1. Scheidet ein Kommanditist durch Tod aus, so wird die Gesellschaft mit seinen Erben als Kommanditisten fortgesetzt. Die Erben haben die Rechtsnachfolge grundsätzlich durch Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheines nachzuweisen. Die Gesellschaft kann auf die Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheins verzichten, wenn ihr solche Dokumente vorgelegt werden, die für den Nachweis der Rechtsnachfolge im Handelsregister ausreichen. Sie darf dann denjenigen, der in diesen Dokumenten als Erbe bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn also auch verfügen lassen und mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn sie aufgrund der ihr vorgelegten Unterlagen berechtigte Zweifel an der Berechtigung des dort Genannten hat. Werden der Gesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis der Erbfolge, des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist die geschäftsführende Kommanditistin bzw. die Treuhänderin berechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf diese ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten im Hinblick auf die Rechtsfolgen der vorgelegten Urkunden einzuholen. 3. Hat der verstorbene Gesellschafter die Testamentsvollstreckung über seinen Gesellschaftsanteil angeordnet, so nimmt der Testamentsvollstrecker auch alle Rechte und Pflichten der Erben oder Vermächtnisnehmer aus diesem Vertrag wahr. 4. Alle Kosten, die der Gesellschaft durch den Erbfall entstehen, einschließlich der Handelsregisterkosten, tragen die Erben/Vermächtnisnehmer, die den Gesellschaftsanteil erben. 5. Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils auf der Grundlage eines Vermächtnisses erfolgt nach Ausscheiden, Abfindung 1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wird die Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so geht das Vermögen der Gesellschaft ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven und dem Recht, die Firma fortzuführen, auf diesen über. 2. Der ausgeschiedene Gesellschafter erhält eine Abfindung, für deren Höhe und Bezahlung gilt: a) Die Abfindung ist aufgrund einer Auseinandersetzungsbilanz auf den Tag des Ausscheidens, wenn dieser dem Bilanzstichtag entspricht, andernfalls auf den letzten Bilanzstichtag vor dem Ausscheiden des Gesellschafters zu ermitteln, in der die stillen Reserven der Gesellschaft und eventuelle Auszahlungen zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag des Ausscheidens zu berücksichtigen sind. Einigen die Parteien sich nicht über den Wertansatz einzelner Vermögensgegenstände der Gesellschaft, insbesondere den Wert der Schuldverschreibungen, wird dieser verbindlich durch einen auf Antrag einer der Parteien von der Handelskammer Hamburg zu bestellenden Schiedsgutachter festgelegt. Die Gesellschaft und der ausscheidende Kommanditist tragen die Kosten des Schiedsgutachters jeweils zur Hälfte. b) Die Abfindung ist in acht gleichen Halbjahresraten zu bezahlen. Die erste Rate wird sechs Monate nach dem Tag des Ausscheidens fällig. Steht zu diesem Zeitpunkt die Höhe der Abfindung noch nicht fest, so ist eine von der Gesellschaft zu bestimmende angemessene Abschlagszahlung zu leisten. Die Abfindung ist ab dem Tag des Ausscheidens mit zwei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz des 247 BGB p. a. zu verzinsen. Die aufgelaufenen Zinsen sind mit jeder Rate zu bezahlen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Abfindung ganz oder teilweise früher zu bezahlen. Die Gesellschaft hat weiterhin das Recht, Zahlungstermine auf die Abfindung auszusetzen, wenn die jeweils

110 110 Vertragswerk aktuelle Liquiditätslage der Gesellschaft derartige Zahlungen nicht zulässt. Gleichfalls hat die Gesellschaft das Recht, Zahlungen auszusetzen, wenn die jeweils aktuelle bzw. künftige Liquiditätslage durch solche Zahlungen in wesentlichem Maße negativ beeinflusst wird, insbesondere wenn dadurch die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft gefährdet werden würde oder die Gesellschaft zusätzliche Kredite in Anspruch nehmen müsste. 3. Am Gewinn oder Verlust, der sich aus den am Tag des Ausscheidens schwebenden Geschäften ergibt, nimmt der Ausgeschiedene nicht teil, soweit diese Ergebnisse nicht schon in dem für die Abfindung maßgebenden Jahresabschluss berücksichtigt sind; desgleichen nicht am Gewinn oder Verlust des laufenden Geschäftsjahres, wenn der Tag des Ausscheidens nicht mit einem Bilanzstichtag zusammenfällt. 4. Der ausgeschiedene Gesellschafter kann weder Sicherheitsleistung für Gesellschaftsverbindlichkeiten noch Befreiung von diesen Verbindlichkeiten verlangen. 5. Nachträgliche Änderungen der Jahresabschlüsse für die Zeit bis zum Ausscheiden des Gesellschafters lassen seine Abfindung nach 19.2 unberührt. 6. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend, wenn die Treuhänderin für einen Treugeber ihre Kommanditeinlage anteilig herabsetzt und insoweit aus der Gesellschaft ausscheidet. 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Protokollierung eines Gesellschafterbeschlusses. Die Schriftformvereinbarung kann nur durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags aufgehoben werden. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Gesellschafter gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten. 3. Für alle Mitteilungen und Zustellungen an die Gesellschafter/Treugeber ist die letzte Adresse maßgeblich, die die Gesellschafter/Treugeber der geschäftsführenden Kommanditistin oder der Treuhänderin mitgeteilt haben. Adress- und/oder Namensänderungen sind der geschäftsführenden Gesellschafterin oder der Treuhänderin unverzüglich mitzuteilen. Hat ein Gesellschafter/Treugeber der geschäftsführenden Kommanditistin oder der Treuhänderin eine -Adresse mitgeteilt und sein damit erteiltes Einverständnis mit der Zusendung von Mitteilungen per nicht widerrufen, können Mitteilungen auch an die zuletzt mitgeteilte -Adresse erfolgen. 4. Die Kosten dieses Vertrags und der notwendigen Registereintragungen trägt die Gesellschaft. 20 Auflösung der Gesellschaft 5. Gerichtsstand ist Hamburg. 1. Die Gesellschaft wird außer in den sonst in diesem Gesellschaftsvertrag genannten Fällen aufgelöst, wenn die Gesellschafter dies mit 75 % der abgegebenen Stimmen beschließen. Hamburg, 30. Januar Die Liquidation ist nach den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen, es sei denn, dass die Gesellschafter mit 75 % der abgegebenen Stimmen eine andere Art der Abwicklung beschließen. Buss Treuhand GmbH (gez. Stefan Krueger) 3. Wird die Gesellschaft aufgelöst, so ist ein von der geschäftsführenden Kommanditistin bestellter Dritter Liquidator. Buss Global Containerfonds 13 Verwaltung GmbH (gez. Dr. Dirk Baldeweg) 21 Schlussbestimmungen Buss Fonds Management GmbH (gez. Dr. Dirk Baldeweg) Buss Global Containerfonds 13

111 111 Treuhand- und Verwaltungsvertrag (Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag der Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG) Zwischen der Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG nachstehend Fondsgesellschaft genannt und der Buss Treuhand GmbH nachstehend Treuhänderin genannt und dem Unterzeichner der Beitrittserklärung zur (mittelbaren) Beteiligung an der Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG nachstehend Treugeber genannt wird nachfolgender Treuhand- und Verwaltungsvertrag abgeschlossen: Präambel Die Treuhänderin ist nach 4.1 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft ( Gesellschaftsvertrag ) berechtigt, ihren Kommanditanteil an der Fondsgesellschaft für Dritte ( Treugeber ) um US-Dollar ( planmäßiges Emissionskapital ) auf US-Dollar bzw. im Falle einer Erhöhung des Emissionskapitals über das planmäßiges Emissionskapital hinaus um bis zu weitere US-Dollar ( Erhöhungsbetrag ) auf insgesamt bis zu US-Dollar zu erhöhen. Der Treugeber ist nach dem Gesellschaftsvertrag berechtigt, den auf ihn entfallenden treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteil im Wege der Sonderrechtsnachfolge zu übernehmen und sich unmittelbar als Kommanditist der Gesellschaft ( Direktkommanditist ) in das Handelsregister eintragen zu lassen. Treugeber sowie Direktkommanditisten werden nachfolgend zusammen Anleger genannt. 1 Abschluss des Treuhandvertrags 1. Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag ( Treuhandvertrag ) wird durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung durch den jeweiligen Treugeber und die Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin geschlossen. Der Treugeber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. Die Treuhänderin wird den Treugeber jedoch unverzüglich über die Annahme seiner Beitrittserklärung in Textform informieren. 2. Mit dem Zustandekommen dieses Treuhandvertrags wird die Treuhänderin beauftragt, nach Maßgabe der Beitrittserklärung, dieses Vertrags und des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft ihren Kommanditanteil in Höhe der gezeichneten Pflichteinlage ( Beteiligungsbetrag ) des Treugebers zu erhöhen. Die entsprechend in das Handelsregister einzutragende Haftsumme beträgt 0,01 Euro je 1,00 US-Dollar des von dem Treugeber übernommenen Beteiligungsbetrags. 2 Treuhandverhältnis 1. Die Treuhänderin ist verpflichtet, sich nach außen im eigenen Namen, im Innenverhältnis aber im Auftrag und für Rechnung des Treugebers nach Maßgabe dieses Vertrags und des Gesellschaftsvertrags an der Fondsgesellschaft in Höhe des in der Beitrittserklärung angegebenen Betrags zu beteiligen. Sie hat den übernommenen Kommanditanteil uneigennützig zu verwalten und übt die Rechte und Pflichten des Treugebers nach Maßgabe dieses Treuhandvertrags und des Gesellschaftsvertrags sowie unter Berücksichtigung auch der gemeinschaftlichen Interessen aller Anleger nach pflichtgemäßem Ermessen aus. Für Direktkommanditisten übernimmt sie die Verwaltung der Beteiligung nach Maßgabe dieses Vertrags und des Gesellschaftsvertrags.

112 112 Vertragswerk 2. Das Rechtsverhältnis zwischen der Treuhänderin und dem Anleger sowie zwischen den Anlegern untereinander regelt sich nach den Vorschriften dieses Treuhandvertrags sowie den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags in entsprechender Anwendung, und zwar auch insoweit, als ein besonderer Verweis auf die Rechte und Pflichten der Anleger und der Treuhänderin in dem Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich erfolgt. Eine Abschrift des Gesellschaftsvertrags ist dem Treugeber vor Abschluss dieses Vertrags ausgehändigt worden. Dieser Treuhandvertrag ist fester Bestandteil des Gesellschaftsvertrags. 3. Die Treuhänderin ist berechtigt, sich für eine Vielzahl von Treugebern an der Fondsgesellschaft zu beteiligen, wie sie auch berechtigt ist, sich als Treuhänderin für Dritte an weiteren Gesellschaften zu beteiligen. Die Treuhänderin ist weiterhin berechtigt, Kommanditanteile für eine Vielzahl von Direktkommanditisten zu verwalten. 4. Die Treuhänderin wird die Beteiligung des Treugebers zusammen mit weiteren Beteiligungen anderer Treugeber nach außen als einheitliche Beteiligung halten. Sie wird in das Handelsregister als Kommanditist der Fondsgesellschaft eingetragen und tritt nach außen im eigenen Namen auf. Sie vertritt den Treugeber insbesondere in den Gesellschafterversammlungen und übt sein Stimmrecht unter Berücksichtigung seiner Interessen und Weisungen aus. 5. Im Innenverhältnis ist der Treugeber so zu stellen, als ob er mit dem eingezahlten Kommanditanteil, den die Treuhänderin gemäß Beitrittserklärung und Treuhandvertrag anteilig für ihn hält, unmittelbar Kommanditist geworden wäre. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Vermögen und Ergebnis der Fondsgesellschaft sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte, insbesondere für Stimmrechte und das Recht zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft. Der Treugeber nimmt am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft teil und trägt entsprechend in Höhe seiner Beteiligung das anteilige wirtschaftliche Risiko wie ein im Handelsregister eingetragener Kommanditist. Insbesondere hat die Treuhänderin dem Treugeber alles herauszugeben und ihm unverzüglich weiterzuleiten, was sie in Ausübung dieses Vertrags für ihn erlangt, beispielsweise Ausschüttungen und Auszahlungen, das Auseinandersetzungsguthaben, einen Liquidationserlös und alle sonstigen Ergebnisse, die auf die Beteiligung des Treugebers an der Fondsgesellschaft entfallen. 6. Die Treuhänderin wird von der Fondsgesellschaft beschlossene Auszahlungen, die zu einer Reduzierung des Kapitalkontos II des Treugebers (gemäß 7.3 des Gesellschaftsvertrags) unter den Stand der auf ihn anteilig entfallenden Haftsumme führen würden, abgesehen von den Schlussauszahlungen bei Liquidation der Fondsgesellschaft, nur dann für den Treugeber in Empfang nehmen und an diesen weiterleiten, wenn dieser zuvor als Kommanditist im Handelsregister eingetragen worden ist. Andernfalls werden die nicht ausgezahlten Auszahlungsbeträge von der Fondsgesellschaft auf einem Treuhandkonto verwahrt, welches von der Treuhänderin verwaltet wird. Die Zinserträge stehen den Treugebern als Vorabgewinn zu. 7. Die sich aus der Beteiligung ergebenden steuerlichen Wirkungen treffen ausschließlich die Treugeber. 8. Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. 9. Die Treuhänderin hat das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu halten und zu verwalten. 10. Durch diesen Vertrag wird keine Gesellschaft der Treugeber untereinander begründet. 3 Erbringung der Einlagen 1. Der Treugeber ist verpflichtet, die gemäß der Beitrittserklärung gezeichnete Einlage innerhalb einer Zahlungsfrist von zwei Wochen nach Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin unmittelbar an die Fondsgesellschaft auf das in der Beitrittserklärung angegebene, für die Mittelverwendung eingerichtete Konto ( Mittelverwendungskonto ) zu zahlen. Der Treugeber hat die Einlage frei von Kosten und Spesen des Zahlungsverkehrs zu leisten. 2. Kommt der Treugeber trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit Ausschlussandrohung durch die Treuhänderin seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht in voller Höhe nach, ist die Treuhänderin berechtigt, von dem mit ihm geschlossenen Treuhandvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei der Entscheidung über den Rücktritt hat sich die Treuhänderin soweit zulässig und zumutbar nach den Weisungen der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft zu richten. Tritt die Treuhänderin ganz oder teilweise vom Treuhandvertrag zurück, so ist sie berechtigt, den Treugeber innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der vorerwähnten Nachfrist durch schriftliche Mitteilung von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft auszuschließen. Im Fall des Ausschlusses nach vorstehendem Satz ist die Treuhänderin nach ihrer Wahl berechtigt, den Treugeber entweder entsprechend 19 Gesellschaftsvertrag abzufinden oder in Höhe der bereits von ihm geleisteten Zahlungen auszuzahlen, jeweils abzüglich der bisher entstandenen Kosten. Tritt die Treuhänderin teilweise vom Treuhandvertrag zurück, so ist sie berechtigt, den für den Treugeber gehaltenen Kommanditanteil auf den von diesem geleisteten Betrag herabzusetzen. Bei Abgabe der vorstehenden Erklärungen handelt die Treuhänderin soweit erforderlich auch namens und in Vollmacht der Fondsgesellschaft und ihrer Gesellschafter unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB. 4 Umwandlung des Treuhandverhältnisses 1. Der Treugeber ist gemäß 5.2 Gesellschaftsvertrag berechtigt, zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres die für ihn gehaltene Kommanditbeteiligung auch im Außenverhältnis zu übernehmen und sich selbst mit der auf ihn entfallenden Haftsumme als Kommanditist der Fondsgesellschaft in das Handelsregister eintragen zu lassen ( unmittelbare Beteiligung ). Der betreffende Treugeber hat die mit seiner Eintragung in das Handelsregister anfallenden Handelsregister- und Notarkosten zu tragen. 2. Macht der Treugeber von dem Recht nach 5.2 Gesellschaftsvertrag Gebrauch, tritt die Treuhänderin nunmehr in fremdem Namen auf und nimmt die Rechte des bisherigen Treugebers insoweit als Verwalter vorbehaltlich 5.3 wahr; der bisherige Treugeber wird damit Direktkommanditist im Sinne dieses Treuhandvertrags. Es gelten die Rechte und Pflichten dieses Treuhandvertrags in entsprechender Weise fort, soweit sich aus der unmittelbaren Beteiligung nicht zwingend etwas anderes ergibt. Die Treuhänderin ist generell bis auf schriftlichen Widerruf bevollmächtigt, auch das Stimmrecht des Direktkommanditisten bei Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft und anderen Beschlussfassungen auszuüben. 3. Will sich der Treugeber nach 5.2 Gesellschaftsvertrag unmittelbar als Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen, so ist er zuvor verpflichtet, der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft und der Treuhänderin jeweils für sich allein auf eigene Kosten eine umfassende, über den Tod hinaus wirksame Handelsregistervollmacht in notariell beglaubigter Form zu erteilen. Diese Vollmacht hat eine Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB zu enthalten und hat zu allen Anmeldungen zu berechtigen, insbesondere zu Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, auch des Vollmachtgebers; Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern; Buss Global Containerfonds 13

113 113 Änderung der Beteiligungsverhältnisse, des Kapitals und der Ergebnisverteilung der Gesellschaft; Änderung von Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft; alle Umwandlungsvorgänge des UmwG und vergleichbare strukturverändernde Maßnahmen; Liquidation der Gesellschaft; Löschung der Gesellschaft. Die vorgenannte Vollmacht ist der geschäftsführenden Kommanditistin bzw. der Treuhänderin unverzüglich auf erstes Anfordern vorzulegen. 4. Unter der aufschiebenden Bedingung des gegenüber der Treuhänderin zu erklärenden Antrags des Treugebers auf Umwandlung des Treuhandverhältnisses, der Erfüllung der in vorstehender Ziffer 3 geregelten Pflichten und der Eintragung des Treugebers in das Handelsregister überträgt die Treuhänderin bereits hiermit einen der Beteiligung des Treugebers entsprechenden Kommanditanteil an den Treugeber, der mit Eintritt der vorgenannten Bedingungen unmittelbar Kommanditist wird. Der Treugeber nimmt diese Übertragung an. schriftlich gegenüber der Treuhänderin jeweils bei der Treuhänderin eingehend zu erklären. 5. Die Treuhänderin hat dem Anleger unverzüglich nach Vorliegen des Jahresabschlusses der Fondsgesellschaft einen Bericht über die Lage der Fondsgesellschaft vorzulegen. Darüber hinaus hat die Treuhänderin den Anleger entweder unmittelbar über die Fondsgesellschaft oder selbst, z. B. durch Übermittlung von Unterlagen, über wesentliche Geschäftsvorfälle zeitnah zu unterrichten. 6. Die Treuhänderin hat dem Anleger Abschriften der Jahresabschlüsse der Fondsgesellschaft zu überlassen und auf Anfrage über den Bericht gemäß Ziffer 5 hinaus zu erläutern. 6 Übertragung 1. Für die Übertragung und die Belastung der Beteiligung des Treugebers gilt 15 Gesellschaftsvertrag entsprechend. 5 Rechte und Pflichten 1. Die Treuhänderin ist berechtigt, für den Anleger die Kontrollrechte des 166 HGB in der Fondsgesellschaft wahrzunehmen. Der Anleger kann die Rechte aber auch selbst oder durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe ausüben. Weitere Bevollmächtigte können durch Beschluss der Fondsgesellschaft zugelassen werden. 2. Alle der Treuhänderin durch eine Übertragung oder Belastung entstehenden Kosten hat der Anleger, der seine Beteiligung überträgt oder belastet, zu tragen. 3. Darüber hinaus hat der Anleger, der seine Beteiligung i.s.d. Ziffer 1 überträgt oder belastet, für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine Gebühr in Höhe von 200 Euro gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an die Treuhänderin zu zahlen. 2. Die Treuhänderin übt für den Anleger das Stimmrecht sowohl im Rahmen der schriftlichen Beschlussfassungen als auch in Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft aus. Dieser kann jedoch auch selbst an den Gesellschafterversammlungen und an schriftlichen Abstimmungen teilnehmen und ist, sofern er nicht ohnehin als Kommanditist in das Handelsregister eingetragen ist, hiermit unwiderruflich von der Treuhänderin bevollmächtigt, die auf ihn anteilig entfallenden Stimmen selbst oder durch einen Bevollmächtigten entsprechend 11.3 Gesellschaftsvertrag auszuüben. Hinsichtlich der auf anwesende oder vertretene Anleger entfallenden Stimmen verzichtet die Treuhänderin auf die Ausübung des Stimmrechts. 3. Der Anleger ist berechtigt, der Treuhänderin bezüglich der Wahrnehmung der Rechte aus seiner Beteiligung Weisungen zu erteilen. Die Treuhänderin ist an die Weisungen des Anlegers gebunden, sofern sie nicht mit dem Gesellschaftsvertrag oder diesem Vertrag in Widerspruch stehen. Erteilt der Anleger keine Weisungen, ist die Treuhänderin verpflichtet, sich der Stimme anteilig zu enthalten. Das Recht des Anlegers gemäß Ziffer 2 Satz 2, das Stimmrecht in einer Gesellschafterversammlung selbst oder durch einen Bevollmächtigten i.s.d Gesellschaftsvertrag auszuüben, bleibt unberührt. 4. Die Treuhänderin hat den Anleger spätestens drei Wochen vor dem maßgeblichen Termin von schriftlichen Beschlussfassungen und Gesellschafterversammlungen der Fondsgesellschaft sowie über Beschlussgegenstände und gegebenenfalls die Tagesordnung zu unterrichten und seine Weisung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts einzuholen; ausgenommen von dieser Frist sind keinen Aufschub duldende Entscheidungen der Fondsgesellschaft, bei denen eine vorherige Unterrichtung aller Anleger nicht möglich ist. Beginn der Frist nach Satz 1 ist der Tag der Absendung (Poststempel) des entsprechenden Schreibens durch die Treuhänderin. Der Anleger hat seine Weisung spätestens einen Tag vor dem Datum der jeweiligen Beschlussfassung bzw. dem Ablauf der Frist für die jeweilige Stimmabgabe 7 Erbfolge Stirbt der Anleger, so wird das Treuhandverhältnis mit dessen Erben fortgesetzt. 18 Gesellschaftsvertrag findet entsprechende Anwendung. 8 Dauer, Beendigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Der Treugeber kann das Treuhandverhältnis jederzeit beenden, indem er gemäß 4 die Beteiligung unmittelbar als Kommanditist übernimmt; das Vertragsverhältnis wird dann als Verwaltungsvertrag fortgesetzt. Im Übrigen kann ein Anleger diesen Vertrag insgesamt nur dann ordentlich kündigen, wenn er als Kommanditist zur Kündigung seiner Gesellschafterstellung an der Fondsgesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags bzw. des Gesetzes berechtigt wäre. Die Kündigung bedarf der Form des eingeschriebenen Briefs. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der jeweilige Eingang bei der Treuhänderin maßgebend. 3. Wird dieser Treuhandvertrag mit einem Direktkommanditisten als Verwaltungsvertrag geführt, kann dieser den Treuhandvertrag nur ordentlich kündigen, indem er die Fondsgesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags kündigt. In diesem Fall wirkt eine Kündigung der Gesellschafterstellung an der Fondsgesellschaft zugleich als Kündigung dieses Treuhandvertrags. 4. Die Kündigung aus wichtigem Grund sowie andere in diesem Treuhandvertrag geregelten Kündigungsgründe bleiben unberührt. 5. Für die Beendigung des Treuhandverhältnisses gelten die 17 ff. Gesellschaftsvertrag entsprechend. Der Treugeber erwirbt dementsprechend ins-

114 114 Vertragswerk besondere einen Abfindungsanspruch nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags. 6. In jedem Fall wird das Treuhandverhältnis erst beendet, wenn die treuhänderisch verwaltete Kommanditbeteiligung des Treugebers an der Fondsgesellschaft voll abgewickelt ist. In den Fällen, in denen nach 16 ff. Gesellschaftsvertrag das Gesellschaftsverhältnis beendet werden kann, endet im Verhältnis zu dem Treugeber der Treuhandvertrag nicht mit dem Eintritt der in den 17 ff. des Gesellschaftsvertrags bezeichneten Ereignisse, sondern erst nach der vermögensmäßigen Abwicklung des Ausscheidens des Treugebers und/oder der beschlossenen Liquidation der Gesellschaft. 7. Die volle Abwicklung dieses Vertrags ist gegeben, wenn die Treuhänderin mit dem Anteil der Treugeber aus der Fondsgesellschaft ausgeschieden ist und den Treugebern ein etwaiges Abfindungs- bzw. Auseinandersetzungsguthaben nach 19 Gesellschaftsvertrag vollständig ausgezahlt wurde. 8. Dieser Vertrag endet ferner automatisch, wenn die Treuhänderin nach den Vorschriften des 16 Gesellschaftsvertrag aus der Fondsgesellschaft ausscheidet oder über das Vermögen der Treuhänderin das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, es sei denn, die Beteiligung ist nicht zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen. 9. Die Treuhänderin überträgt bereits hiermit für den Fall ihres Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft ihren Kommanditanteil in Höhe des dem Treugeber zuzurechnenden und voll eingezahlten Kommanditanteils auf den Treugeber. Die Übertragung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung des Ausscheidens der Treuhänderin aus der Fondsgesellschaft und der Eintragung des Treugebers in das Handelsregister mit Sonderrechtsnachfolgevermerk. Der Treugeber nimmt diese Übertragung an. In diesem Fall endet der Treuhandvertrag mit Wirksamkeit der Übertragung. 3. Ansprüche gegen die Treuhänderin aus Schäden infolge Verletzungen ihrer Sorgfaltspflicht verjähren nach zwölf Monaten. Soweit für vorvertragliche Verpflichtungen kürzere Fristen bestehen, gelten diese. Die Verjährungsfrist beginnt für alle Ansprüche grundsätzlich mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme der tatsächlichen Umstände, die eine Haftung der Treuhänderin begründen. Spätestens mit dem dritten Tag nach der Absendung des jeweiligen Geschäftsberichts und/oder des Berichts der Treuhänderin an die Treugeber beginnt die Verjährungsfrist für Ansprüche, die während des Geschäftsjahres der Fondsgesellschaft entstanden sind, auf die sich der Geschäftsbericht und/oder der Bericht der Treuhänderin bezieht, sofern der Anleger nicht Umstände vorträgt, aus denen sich ergibt, dass er zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis haben konnte. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht bei Ansprüchen aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln. 4. Die Treuhänderin hat die Richtigkeit und Vollständigkeit und Klarheit der Angaben und Informationen im Verkaufsprospekt der Fondsgesellschaft sowie von dieser beauftragter Dritter, aufgrund derer ein Treugeber seine Beteiligung erworben hat und der Fondsgesellschaft unmittelbar oder mittelbar beigetreten ist, nicht überprüft und übernimmt deshalb auch keine Haftung für die Auswahl und Bonität der Vertragspartner der Fondsgesellschaft oder dafür, dass die Vertragspartner der Fondsgesellschaft die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt haben oder erfüllen werden. Weiter haftet die Treuhänderin weder für die Ertragsfähigkeit der Fondsgesellschaft noch für den Eintritt der von Treugebern oder der Fondsgesellschaft verfolgten sonstigen wirtschaftlichen Ziele. 12 Anlegerregister und Datenschutz 1. Die Treuhänderin führt alle Anleger in einem Register. Der Treugeber wird nach wirksamer Annahme des Treuhandvertrags durch die Treuhänderin in das Register aufgenommen. 9 Vergütung Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrags, abgesehen von der Gebühr gemäß 6.3, von dem Anleger keine Vergütung. 2. In dem Register werden der Nachname, der Vorname, die Anschrift, die Höhe der Beteiligung, das zuständige Wohnsitzfinanzamt, die Steuernummer des Treugebers sowie sonstige wesentliche Angaben, die diesen betreffen und im Zusammenhang mit dessen Beteiligung stehen, aufgeführt. 10 Freistellung 1. Die Treuhänderin hat Anspruch darauf, von dem Treugeber von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb und der pflichtgemäßen treuhänderischen Verwaltung der Beteiligung des Treugebers entstehen. 2. Der Freistellungsanspruch besteht gegenüber jedem Treugeber im Verhältnis seiner Einlage. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Treugeber ist ausgeschlossen. 11 Haftung 1. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag werden von der Treuhänderin mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrgenommen. 3. Die Treuhänderin ist weder verpflichtet noch ist es ihr gestattet sofern sie hierzu nicht gesetzlich verpflichtet ist, dem Treugeber Angaben über weitere Treugeber zu machen oder ihm Einsicht in das Register zu gewähren. Sofern der Treugeber nicht schriftlich eingewilligt hat, ist die Treuhänderin nicht berechtigt, anderen Personen als der Fondsgesellschaft, deren Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, der Komplementärin und der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft, den zuständigen Finanzämtern oder Kreditgebern Auskünfte über die Eintragungen im Register zu erteilen. 4. Der Anleger nimmt zur Kenntnis und ist einverstanden, dass im Rahmen dieses Vertrags personenbezogene Daten auf EDV-Anlagen gespeichert werden. Er ist zudem damit einverstanden, dass die in die Platzierung des Eigenkapitals eingeschaltete Gesellschaft bzw. die eingeschaltete Person im erforderlichen Umfang über die Verhältnisse der Fondsgesellschaft und der Gesellschafter unterrichtet wird. 2. Die Treuhänderin und die sie vertretenden natürlichen Personen haften, auch für ein vor dem Vertragsabschluss liegendes Verhalten, nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann oder eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vorliegt. Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Umfang der Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, in jedem Falle aber insgesamt auf die Höhe des Emissionskapitals beschränkt. 13 Schlussbestimmungen 1. Die Treuhänderin hat im Rahmen dieses Treuhandvertrags sowie des Gesellschaftsvertrags die Beteiligungen des Treugebers im Sinne einer uneigennützigen Verwaltungstreuhand zu verwalten. Buss Global Containerfonds 13

115 Die Treuhänderin wird alles, was sie aufgrund dieses Treuhandverhältnisses und aufgrund ihrer Rechtsstellung als Treuhänderin erlangt, an den Anleger herausgeben, soweit dieser Vertrag nichts anderes vorsieht. 3. Daneben wird die Treuhänderin den Anleger mindestens einmal jährlich durch einen schriftlichen Treuhandbericht über sonstige wichtige Ereignisse unterrichten. 4. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags auch Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 5. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Hamburg. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten. Hamburg, 30. Januar 2012 Buss Treuhand GmbH (gez. Stefan Krueger) Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG (gez. Dr. Dirk Baldeweg)

116 116 Vertragswerk Vertrag über die formale Kontrolle der Freigabe und Verwendung des Emissionskapitals (Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag) Zwischen der Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG nachfolgend Emittentin genannt und der Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg nachfolgend Kontrolleur genannt Präambel 1. Das einzuwerbende Eigenkapital der Emittentin (Emissionskapital) beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag der Emittentin in der Fassung vom 30. Januar (nachfolgend Gesellschaftsvertrag der Emittentin genannt) US-Dollar. Gemäß 4 Nr. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin kann das Emissionskapital um bis zu weitere US-Dollar erhöht werden. 2. Das Emissionskapital dient dem Erwerb von Teilschuldverschreibungen einer von der Buss Global Marine Assets Ltd., Bermuda, emittierten Anleihe (auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen, die Bruchteil einer von der Buss Global Marine Assets Ltd. begebenen Inhaberschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu US-Dollar sind; nachfolgend Anlageobjekt genannt) sowie der Begleichung von Gründungs-, Anlaufund Platzierungskosten gemäß der in 6 Nr. 2 i. V. m. Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags der Emittentin aufgeführten Investitionsrechnung (nachfolgend Investitionsplan genannt). Dort finden sich auch entsprechende Angaben zur Finanzierung des Projekts (nachfolgend Finanzierungsplan genannt). 3. Das Emissionskapital ist von den Anlegern auf ein Mittelverwendungskonto der Emittentin als alleinige Kontoinhaberin (nachfolgend Mittelverwendungskontrollkonto genannt) einzuzahlen. Sämtliche Verfügungen von diesem Konto unterliegen der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle durch den Kontrolleur gemäß diesem Vertrag. 4. Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen, dass auf der Grundlage dieses Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrages kein Treuhandverhältnis begründet wird. Der Kontrolleur handelt nicht im fremden Interesse oder für fremde Rechnung, sondern ausschließlich in Erfüllung dieses Vertrages im eigenen Interesse und auf eigene Rechnung. Er ist unabhängig und nicht an Weisungen Dritter gebunden, insbesondere nicht an solche von Anlegern, die sich an der Emittentin beteiligen. Für seine Handlungen ist allein dieser Vertrag maßgeblich, in dem formale Voraussetzungen vereinbart sind, bei deren Vorliegen er seine Zustimmung durch Mitzeichnung zu Verfügungen der Emittentin zu geben und bei deren Nichtvorliegen er die Zustimmung zu verweigern hat. Der Kontrolleur ist zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der eingezahlten Gelder; er kontrolliert lediglich die Verwendung der Gelder durch die Emittentin nach formalen Kriterien. Er verfügt nicht über die Anlegergelder, sondern stimmt Verfügungen der Emittentin lediglich durch Mitzeichnung zu. Der Kontrolleur ist selbst weder berechtigt noch beauftragt, Verfügungen über die eingezahlten Gelder zu veranlassen. Buss Global Containerfonds 13

117 117 1 Gegenstand und Umfang der Kontrolltätigkeit 4 Mittelverwendungskontrolle 1. Der Kontrolle unterliegt lediglich das Emissionskapital auf Ebene der Emittentin. Gegenstand der Kontrolltätigkeit sind nicht die Freigabe und die Verwendung einer evtl. Fremdfinanzierung und evtl. sonstiger Eigenmittel. 2. Die Prüfung des Kontrolleurs beschränkt sich darauf, ob die in den 3 und 4 genannten Voraussetzungen formal vorliegen. Darüber hinaus wird er keine Kontrolltätigkeiten ausüben, insbesondere nicht hinsichtlich der wirtschaftlichen und rechtlichen Konzeption des Beteiligungsangebots, der Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern, der Werthaltigkeit von Garantien, des Anlageobjektes oder der von Dritten gegenüber der Emittentin erbrachten Leistungen. 1. Der Kontrolleur prüft die betragsmäßige Übereinstimmung der von der Emittentin veranlassten Verfügungen über das auf dem Mittelverwendungskontrollkonto vorhandene Emissionskapital mit dem in der Präambel genannten Investitionsplan und den entsprechenden Verträgen und Vergütungsvereinbarungen. Er ist dabei vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 zur Unterzeichnung dieser Verfügungen berechtigt und verpflichtet, wenn die Zahlungen an die dort genannten Empfänger in der dort genannten Höhe (gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer) gehen. Die Berechtigung und die Verpflichtung gelten auch, soweit eine Zwischenfinanzierung bzw. ein Kurssicherungsgeschäft bezüglich einer im Rahmen der Begleichung einer Position des Investitionsplans zu leistenden Zahlung abgelöst wird. 2 Ausgestaltung des Mittelverwendungskontrollkontos 1. Die Vertretungsberechtigungen/Kontovollmachten für das Mittelverwendungskontrollkonto sowie ggf. weitere Mittelverwendungskontrollkonten sind durch den Kontoinhaber, somit die Emittentin, so auszugestalten, dass für die Verfügungen der Emittentin die Mitzeichnung des Kontrolleurs notwendig ist. Die jeweils kontoführende Bank, welche eine Kopie dieses Vertrages erhält, ist anzuweisen, dass Änderungen hinsichtlich der Vertretungsberechtigungen/Kontovollmachten jeweils der schriftlichen Zustimmung des Kontrolleurs bedürfen. Dieses ist dem Kontrolleur nachzuweisen. 2. Die jeweils kontoführende Bank ist anzuweisen, dem Kontrolleur Zweitschriften der Auszüge des Mittelverwendungskontrollkontos und sämtliche das Konto betreffende Korrespondenz unverzüglich zur Kontrolle zu übersenden. 2. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen der im Investitionsplan festgelegten Positionen soweit Festpreise beziehungsweise feste Vergütungen vereinbart wurden nicht zulässig. Abweichungen, die sich hinsichtlich der Zahlungstermine ergeben, sind als gerechtfertigt anzusehen, wenn sie nicht im Widerspruch zu vertraglichen Vereinbarungen stehen. Soweit sich darüber hinaus Abweichungen ergeben, ist eine Freigabe nur bei Vorliegen wirtschaftlich gerechtfertigter Gründe zulässig. 3. Sofern dem Kontrolleur durch die Emittentin nachgewiesen wird, dass Honorare, Vergütungen oder sonstige Kosten, die im Investitionsplan enthalten waren, von einem nicht der Mittelverwendungskontrolle unterliegenden Konto beglichen wurden, erfolgt bei Verfügungen der Emittentin über die Auskehrung des entsprechenden Betrages auf ein laufendes Konto der Emittentin die unverzügliche Mitzeichnung des Kontrolleurs, wenn die Voraussetzungen für eine Zustimmung für eine Zahlung vom Mittelverwendungskontrollkonto vorliegen. 3. Auf Wunsch wird die Emittentin dem Kontrolleur ermöglichen, die Kontoumsätze unter Anwendung eines anerkannten Online-Banking-Verfahrens online abzurufen. 3 Mittelfreigabekontrolle 1. Der Kontrolleur wird erst dann mit der Mittelverwendungskontrolle gemäß 4 beginnen, wenn von der Emittentin folgende Nachweise erbracht werden: 4. Werden dem Kontrolleur Rechnungen über Honorare, Vergütungen und sonstige Kosten inklusive Umsatzsteuer vorgelegt, die jedoch im Investitionsplan als Nettobeträge ausgewiesen sind, kann die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer mit überwiesen werden, allerdings nur solange, wie die Summe der überwiesenen und noch nicht gemäß Satz 2 zurückgeführten Umsatzsteuerbeträge die nicht in Anspruch genommene Liquiditätsreserve nicht übersteigt. Die Emittentin ist verpflichtet, ihr etwaig erstattete Umsatzsteuer für Rechnungen, die von dem Mittelverwendungskontrollkonto gezahlt wurden, unverzüglich wieder auf dieses zurückzuführen. a) Unterzeichneter Gesellschaftsvertrag der Emittentin als Nachweis der Verpflichtung der Buss Fonds Management GmbH, Hamburg, sowie der Buss Treuhand GmbH, Hamburg, zur Übernahme von Kommanditeinlagen (Pflichteinlagen) in Höhe von insgesamt USD b) Schriftliche Erklärung der Buss Treuhand GmbH gegenüber der Emittentin über die Erhöhung ihrer Kommanditeinlage gem. 4 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin, mindestens in Höhe eines Betrages, der die Verfügungen gem. 4 Abs. 1 und 2 ermöglicht. 5. Sofern einzelne Positionen des Investitionsplans hinsichtlich ihrer Gesamthöhe kalkuliert beziehungsweise geschätzt wurden, kann der Differenzbetrag zwischen dem kalkulierten Betrag und dem bereits insgesamt freigegebenen Betrag auf ein laufendes Konto der Emittentin überwiesen werden, wenn der bereits freigegebene Teil mindestens 75 % des kalkulierten Wertes beträgt oder die in der betreffenden Position enthaltenen wesentlichen Honorare, Vergütungen oder sonstigen Kosten bereits beglichen wurden. 2. Sofern der Erhöhungsbetrag gem. Abs. 1 b) weniger als USD beträgt, ist die im Verkaufsprospekt genannte Platzierungsgarantie vorzulegen, welche mindestens den entsprechenden Differenzbetrag abdeckt. Ansonsten kann die Mittelverwendungskontrolle gem. 4 nur bezüglich des Teils der auf dem Mittelverwendungskontrollkonto liegenden Mittel vorgenommen werden, dessen evtl. Rückzahlung durch eine Kostenerstattungsgarantie gesichert ist. Hierüber ist ein Nachweis vorzulegen. Für weitere Mittel ist die Freigabe hingegen noch nicht zu erteilen. 6. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Investitionsphase und ist mit vollständiger Abwicklung der im Investitionsplan genannten Zahlungen und anschließender Auskehrung des nach der Abwicklung auf dem Mittelverwendungskontrollkonto verbleibenden Betrages an die Emittentin abgeschlossen. 5 Vergütung Vergütungsschuldnerin ist die Emittentin. Die Höhe und Fälligkeit der Vergütung des Kontrolleurs, welche im Investitionsplan berücksichtigt wird, regelt eine gesonderte Honorarvereinbarung zwischen dem Kontrolleur und der Emittentin.

118 118 Vertragswerk 6 Haftung 8 Allgemeine Bestimmungen 1. Für die Durchführung der Kontrolltätigkeit und die Haftung des Kontrolleurs auch gegenüber Dritten gelten die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar Danach ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers (hier: des Kontrolleurs) für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall auf EUR 4 Mio. beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber (hier: die Emittentin) begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer (hier: der Kontrolleur) nur bis zur Höhe von EUR 5 Mio. in Anspruch genommen werden. 2. Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber (hier: die Emittentin) auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. 2. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 3. Gerichtsstand ist Hamburg. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt so nahe wie möglich kommt. Falls der Vertrag Lücken aufweist, sind die Parteien verpflichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn die Angelegenheit bedacht worden wäre. Hamburg, 30. Januar 2012 Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (gez. Jan Bernhardt) Buss Fonds Management GmbH diese handelnd für die Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG (gez. Dirk Baldeweg) 3. Ist neben dem fahrlässigen Verhalten des Kontrolleurs zugleich ein Verhalten eines anderen für einen Schaden ursächlich, so haftet der Kontrolleur anteilig in Höhe seines Verursachungsbeitrages. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Begrenzung der Höhe nach bleibt unberührt. Zustimmend zur Kenntnis genommen: Buss Treuhand GmbH (gez. Stefan Krueger) 7 Einbeziehung der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar Es gelten zudem die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002, welche Bestandteil dieses Vertrages sind. 2. Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 können beim Kontrolleur eingesehen und angefordert werden. Buss Global Containerfonds 13

119 119 Anleihebedingungen Dollar-Anleihe 1 1 Definitionen 1. Agio oder Agios bezeichnet das oder die in 2 Abs. 2 genannte(n), auf die Teilschuldverschreibung(en) entfallende(n) Aufgeld oder Aufgelder. 2. Aussteller ist Buss Global Marine Assets Limited mit Sitz auf Bermuda. 3. Auszahlungstag wie in 4 Abs. 2 definiert. 4. Container im Sinne dieser Bedingungen sind Container im Sinne der Investitionsrichtlinien (Anlage 1) sowie sonstiges Transportequipment im Sinne der Investitionsrichtlinien. 5. Container-Personengesellschaft wie in 3 definiert. 6. Containerportfolio im Sinne dieser Bedingungen umfasst Container, die die LP unmittelbar nach Maßgabe der Investitionsrichtlinien (Anlage 1) anschafft, und Beteiligungen an Container-Personengesellschaften, die der Inhaberschuldverschreibung zugeordnet sind. Angeschaffte Container bzw. Beteiligungen an Container-Personengesellschaften werden der Inhaberschuldverschreibung nach folgenden Kriterien zugeordnet: (a) Verwendung von Mitteln aus Nennbeträgen: Der Aussteller wird 97,75 % der Nennbeträge der valutierten Teilschuldverschreibungen jeweils zusammen mit weiteren Eigenmitteln in Höhe von 5 % bezogen auf die Summe aus den Nennbeträgen der valutierten Teilschuldverschreibungen und der entsprechenden Agios als Eigenkapital in die LP einbringen. Die LP wird mit diesen Mitteln und zusätzlich aufgenommenem Fremdkapital Container erwerben, die wiederum als Sicherheit für das zusätzliche Fremdkapital dienen. Die mit diesen mit Fremdkapital aufgestockten Mitteln angeschafften Container sind der Inhaberschuldverschreibung zuzuordnen. (b) Aufteilung bei Verwendung von Mitteln unterschiedlicher Herkunft: Soweit ein Bestand von Containern nicht nur mit Mitteln gemäß lit. (a), sondern unter Verwendung weiterer Mittel (z. B. aus Nennbeträgen anderer Schuldverschreibungen und den diesen zugeordneten Fremdmitteln) angeschafft wird, hat der Aussteller der Inhaberschuldverschreibung insgesamt Container des angeschafften Bestandes im Umfang des Finanzierungsanteils gemäß lit. (a) an den gesamten Anschaffungskosten und in der Weise einzeln zuzuordnen, dass sie nach Altersstruktur, Containertyp (Standard, Tank- oder Specialcontainer, Trailer usw.), Vermietungsstatus (unvermietete Container, Laufzeit der Mietverträge), Zusammensetzung der Mieter bezogen auf deren Bonität und erwarteten Nettomieterträgen den gesamten angeschafften Bestand von Containern repräsentieren. (c) Verwendung von Rückflüssen: Der Inhaberschuldverschreibung sind auch solche Container zuzuordnen, deren Anschaffung die LP (unmittelbar bzw. mittelbar über eine Gesellschaft) mit Mitteln, Erträgen und/ oder aus der Auflösung von Rücklagen finanziert, soweit diese Mittel, Erträge und/oder Rücklagen aus der Bewirtschaftung der Container oder aus Rückflüssen aus Container-Personengesellschaften stammen, die der Inhaberschuldverschreibung zugeordnet sind (z. B. weil die Mittel oder Erträge aus der Vermietung dieser Container stammen oder hieraus resultierende Gewinne in Rücklagen eingestellt wurden). (d) Zuordnung bei mittelbarem Containererwerb: Soweit die LP mit Mitteln gemäß lit. (a) oder (c) nicht unmittelbar Container, sondern eine Beteiligung an einer Container-Personengesellschaft erwirbt, werden der Inhaberschuldverschreibung nicht spezifische Container, die der jeweiligen Container-Personengesellschaft gehören, zugeordnet, sondern die Beteiligung an der jeweiligen Container-Personengesellschaft, die mit diesen Mitteln erworben worden ist. Der Inhaberschuldverschreibung zugeordnete Container bzw. Beteiligungen an Container-Personengesellschaften erfasst der Aussteller in einer Containerportfolio-Liste. 7. Freie Liquidität I wie in 4 Abs. 4 lit. (a) definiert. 8. Freie Liquidität II wie in 4 Abs. 4 lit. (b) definiert. 9. Freie Liquidität III wie in 4 Abs. 4 lit. (c) definiert.

120 120 Vertragswerk 10. Freie Liquidität IV wie in 4 Abs. 4 lit. (d) definiert. 11. Gebrauchtcontainer wie in den Investitionsrichtlinien (Anlage 1) definiert. 12. Inhaber meint den oder die Inhaber der Teilschuldverschreibung(en). 13. Inhaberschuldverschreibung oder Schuldverschreibung wie in 2 Abs. 1 definiert. 14. Kalkulatorische Steuern wie in 5 Abs. 4 lit. (b) (iv) definiert. 15. Kapitaldienst meint die laufenden Rück- und Zinszahlungen auf die Schuldverschreibung. 16. Kumuliertes Portfolio-Ergebnis wie in 5 Abs. 4 lit (b) definiert. pauschalen Beträge für Vergütungen oder Aufwendungen aus dem Vermögen der LP zu entnehmen. 28. Portfolio-Ergebnis wie in 5 Abs. 2 definiert. 29. Portfolio-Erträge im Sinne dieser Bedingungen sind sämtliche Erträge (insb. Vermietungsumsätze und Veräußerungserlöse) der LP, die durch die Verwaltung und Beschäftigung der dem Containerportfolio zugeordneten Container verursacht werden, und nicht den übrigen Vermögensgegenständen der LP zugeordnet werden können. Soweit die LP nicht unmittelbar Container, sondern eine Beteiligung an einer Container-Personengesellschaft hält, die dem Containerportfolio gemäß 1 Ziff. 6 (d) zugeordnet ist, sind der LP sämtliche Erträge der jeweiligen Container-Personengesellschaft anteilig in der Höhe wie eigene Erträge zuzurechnen, wie die LP an dem Vermögen der Container-Personengesellschaft beteiligt ist. 17. Laufende Mindestrückzahlung wie in 4 Abs. 3 definiert. 30. Portfolio-Gewinn wie in 5 Abs. 2 lit. (c) definiert. 18. Laufzeit der Schuldverschreibung ist der Zeitraum zwischen dem Valutierungstag der Schuldverschreibung und dem Laufzeitende. 19. Laufzeitende der Schuldverschreibung ist der 31. Dezember LP ist die Buss Global Assets 1 L.P. 21. Laufende Rückzahlungen wie in 4 Abs. 1 definiert. 31. Quartal meint ein Kalendervierteljahr, nämlich jeweils den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März, vom 1. April bis 30. Juni, vom 1. Juli bis 30. September und vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres. 32. Quartalsultimo meint den Zeitpunkt, in dem ein Quartal abläuft. 33. Rückzahlungsquartal oder Rückzahlungsquartale wie in 4 Abs. 2 definiert. 22. Laufende Zinsen wie in 5 Abs. 1 definiert. 34. Schlussrückzahlung wie in 4 Abs. 8 definiert. 23. Nennbetrag bezeichnet den Nennbetrag der jeweiligen Teilschuldverschreibung. 24. Mittelwert wie in 5 Abs. 4 lit. (a) definiert. 25. Neucontainer wie in den Investitionsrichtlinien (Anlage 1) definiert. 26. Portfolio-Aufwendungen im Sinne dieser Bedingungen sind sämtliche Aufwendungen (insb. (i) Containermanagementgebühren, (ii) Zinszahlungen, (iii) Bankgebühren und Anwaltskosten, die (ggf. anteilig) den Fremdmitteln zugeordnet werden können, mit denen das Containerportfolio zusätzlich zu dem eingesetzten Eigenkapital finanziert wurde,(iv) Abschreibungen und (v) eine an Buss Global Management Pte. Ltd. zu zahlende Gebühr für die Verwaltung des Containerportfolios in Höhe von pauschal 0,5 % p. a. der Nennbeträge der einzelnen Teilschuldverschreibungen, berechnet ab dem Valutierungstag der jeweiligen Teilschuldverschreibung) der LP, die durch die Verwaltung und Beschäftigung der dem Containerportfolio zugeordneten Container verursacht werden und nicht den übrigen Vermögensgegenständen der LP zugeordnet werden können. Soweit die LP nicht unmittelbar Container, sondern eine Beteiligung an einer Container-Personengesellschaft hält, die dem Containerportfolio gemäß 1 Ziff. 6 (d) zugeordnet ist, sind der LP sämtliche Aufwendungen der jeweiligen Personengesellschaft anteilig in der Höhe wie eigene Aufwendungen zuzurechnen, wie die LP an dem Vermögen der Personengesellschaft beteiligt ist. 27. Pauschal: Sind nach den Bestimmungen dieser Anleihebedingungen unter Bezugnahme auf einen bestimmten Verwendungszweck Beträge oder Aufwendungen pauschal in Abzug zu bringen, so bleibt es auch dann bei diesem pauschalen Abzug, wenn die tatsächlich mit dem bestimmten Verwendungszweck gezahlten Beträge und getätigten Aufwendungen geringer oder höher ausfallen als der pauschal angesetzte Betrag oder Aufwand. Soweit nach den Bestimmungen dieser Anleihebedingungen Beträge für Vergütungen oder Aufwendungen für bestimmte Kosten des Ausstellers pauschal in Abzug zu bringen sind, ist der Aussteller berechtigt, diese 35. Schlusszinsen wie in 5 Abs. 1 und 4 definiert. 36. Teilschuldverschreibung wie in 2 Abs. 1 definiert. 37. Valutierungstag meint den Tag, an dem die jeweilige Teilschuldverschreibungsurkunde beim Verwahrer eingeliefert worden ist und beim Verwahrer die Mitteilung des Ausstellers eingegangen ist, dass der Nennbetrag zuzüglich des hierauf entfallenden Agios der jeweiligen Teilschuldverschreibung an den Aussteller gezahlt worden ist. 38. Verwahrer bezeichnet die Hamburger Sparkasse AG, Hamburg, oder ihren Rechtsnachfolger. 39. Zusätzliche Liquidität wie in 4 Abs. 4 lit. (d) definiert. 40. Zinsquartale oder Zinsquartal wie in 5 Abs. 1 definiert. 2 Form und Nennbetrag der Schuldverschreibung; Agio; Valutierung 1. Der Aussteller begibt eine Inhaberschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu US$ (in Worten: US-Dollar einhundert Millionen). Die Schuldverschreibung ist eingeteilt in untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen ( Teilschuldverschreibung ) im Nennbetrag von bis zu je US$ (in Worten: US-Dollar fünf Millionen). 2. Die Teilschuldverschreibungen werden mit einem Agio (Aufgeld) von 11 % des Nennbetrages der jeweiligen Teilschuldverschreibung begeben. 3. Die Teilschuldverschreibungen sind in Einzelurkunden ohne Zinsscheine verbrieft, die beim Verwahrer hinterlegt sind. Die Teilschuldverschreibungen tragen die eigenhändigen Unterschriften von zwei zeichnungsberechtigten Vertretern des Ausstellers. Buss Global Containerfonds 13

121 Die Valutierung einer Teilschuldverschreibung erfolgt am Valutierungstag. Vor Valutierung können aus der jeweiligen Teilschuldverschreibung keine Rechte geltend gemacht werden. 3 Verwendung des Nennbetrags Der Aussteller hat 97,75 % des Nennbetrags einer jeden Teilschuldverschreibung und einen aus Eigenmitteln des Ausstellers finanzierten Betrag in Höhe von 5 % bezogen auf die Summe aus dem Nennbetrag der jeweils valutierten Teilschuldverschreibung und des hierauf entfallenden Agios innerhalb eines Monats nach dem Valutierungstag der jeweiligen Teilschuldverschreibung als Eigenkapital in die LP einzulegen. Der Aussteller steht dafür ein, dass die LP dieses Eigenkapital ausschließlich (i) für die Anschaffung von Containern nach Maßgabe der Investitionsrichtlinien, wie sie in Anlage 1 zu diesen Anleihebedingungen niedergelegt sind, und/oder (ii) für den Erwerb von Beteiligungen an Personengesellschaften, die ausschließlich Container anschaffen oder halten und deren Container den Anforderungen der genannten Investitionsrichtlinien genügen ( Container- Personengesellschaft(en) ), verwendet. Der Aussteller steht ferner dafür ein, dass die LP beim Erwerb von Beteiligungen an Container-Personengesellschaften unter Verwendung von Mitteln gemäß 1 Ziffer 6 lit. (a) und/oder (c) die Verwendung weiterer Mittel gemäß 1 Ziffer 6 lit. (b) unterlässt. Die verbleibenden 2,25% des Nennbetrags einer jeden Teilschuldverschreibung erhält der Aussteller als Vergütung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Begebung der Inhaberschuldverschreibung. Containerportfolio jeweils zum Quartalsultimo eines Rückzahlungsquartals vorhandenen Freien Liquidität I. (a) Freie Liquidität I Die für laufende Rückzahlungen der Nennbeträge der Teilschuldverschreibungen insgesamt zur Verfügung stehende Liquidität (nachfolgend als Freie Liquidität I bezeichnet) ermittelt sich wie folgt: (i) Für den Quartalsultimo des Rückzahlungsquartals, zu dem erstmals die laufende Rückzahlung des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung gemäß Abs. 2 beginnt: die anfängliche rechnerische Liquiditätsreserve in Höhe von 5 % der Summe aus Nennbetrag und entsprechendem Agio der zu Beginn des entsprechenden Rückzahlungsquartals valutierten Teilschuldverschreibung(en); in den darauf folgenden Rückzahlungsquartalen, die bis zum 31. Dezember 2013 enden: die Freie Liquidität III bezogen auf das vorangegangene Quartal; beginnend ab dem darauf folgenden Quartal: die Freie Liquidität IV bezogen auf das vorangegangene Quartal, zuzüglich bzw. abzüglich (ii) des sich aus den folgenden Posten ergebenden Saldos für das an dem jeweiligen Quartalsultimo endende Quartal, wobei jeweils ausschließlich auf Einzahlungen in LP bzw. Auszahlungen aus LP abzustellen ist: 4 Rückzahlungen 1. Der Aussteller hat den Nennbetrag sämtlicher Teilschuldverschreibungen nach Maßgabe der folgenden Regelungen bis zum Laufzeitende vollständig zurückzuzahlen, wobei die Rückzahlung durch quartalsweise laufende Rückzahlungen (nachfolgend laufende Rückzahlung(en) ) und eine Schlussrückzahlung am Laufzeitende der Schuldverschreibung erfolgt. 2. Die laufenden Rückzahlungen für jede Teilschuldverschreibung erfolgen quartalsweise zum jeweiligen Quartalsultimo, beginnend am Ende des ersten Quartals, das nach dem Valutierungstag der jeweiligen Teilschuldverschreibung beginnt, und für alle Teilschuldverschreibungen endend am 30. September 2018 (nachfolgend zusammen als Rückzahlungsquartale oder einzeln als Rückzahlungsquartal bezeichnet). Sie sind jeweils eine Woche nach Quartalsultimo fällig (nachfolgend jeweils als Auszahlungstag bezeichnet). 3. Die laufenden Rückzahlungen betragen für jedes Rückzahlungsquartal mindestens 0,25 % des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibung ( laufende Mindestrückzahlung genannt). Inwieweit die laufenden Rückzahlungen die laufende Mindestrückzahlung übersteigen, hängt (i) vom Stand der Freien Liquidität I gemäß Abs. 4 und (ii) des hiervon gemäß Abs. 5 auf die jeweilige Teilschuldverschreibung entfallenden Anteils sowie (iii) davon ab, in welcher Höhe der Aussteller gemäß Abs. 7 i. V. m. 5 Abs. 1 u. 3 zur Zahlung laufender Zinsen auf die jeweilige Teilschuldverschreibung verpflichtet ist. Dabei ist ein Rückzahlungsbetrag von mehr als 2,05 % des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibung für ein Rückzahlungsquartal nur dann geschuldet, wenn und soweit in den vorangegangenen Rückzahlungsquartalen infolge nicht ausreichender Freier Liquidität I der geleistete Kapitaldienst hinter einem Betrag von 8,2 % p. a. des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibung zurückgeblieben ist und für die Auszahlung dieses höheren Rückzahlungsbetrages genügend freie Liquidität gemäß Abs. 4 zur Verfügung steht. 4. Die Höhe der laufenden Rückzahlungen innerhalb der Höchst- und Untergrenze gem. Abs. 3 ist abhängig von der bei der LP bezogen auf das + Einzahlungen aus der Nutzung bzw. Beschäftigung des Containerportfolios./. Auszahlungen im Zusammenhang mit der Nutzung bzw. Beschäftigung oder Fremdkapitalfinanzierung des Containerportfolios (insbesondere Zins- und Tilgungsleistungen auf Fremdkapitalfinanzierungen, nicht aber Bankgebühren und Anwaltskosten, die ggf. anteilig den Fremdmitteln zugeordnet werden können, mit denen das Containerportfolio finanziert wurde)./. Auszahlungen im Zusammenhang mit der zwischen der LP und Buss Global Management Pte. Ltd. vereinbarten Gebühr für die Verwaltung des Containerportfolios in Höhe von pauschal 0,5 % p. a. der Nennbeträge der einzelnen Teilschuldverschreibungen, berechnet ab dem Valutierungstag der jeweiligen Teilschuldverschreibung, wobei die Berechnung auf der Basis der tatsächlichen Anzahl der Tage geteilt durch 365 Tage erfolgt. + Einzahlungen von Veräußerungserlösen aus Verkäufen von Containern und Beteiligungen an Container-Personengesellschaften, die dem Containerportfolio zugeordnet waren./. Auszahlungen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Containern und Beteiligungen an Container-Personengesellschaften, die dem Containerportfolios zugeordnet waren (z. B. Transaktionskosten)./. Reinvestitionsausgaben aus Erträgen im Zusammenhang mit dem Containerportfolio (inkl. hiermit im Zusammenhang stehender Aufwendungen wie z. B. Transaktionskosten), soweit sie im Einklang mit den Investitionsrichtlinien erfolgen oder auf einer vertraglichen Verpflichtung beruhen + Einzahlungen (Entnahmen/Ausschüttungen) aus Beteiligungen an Container-Personengesellschaften, die dem Containerportfolio zugeordnet sind + Sonstige Einzahlungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit bezogen auf das Containerportfolio, aber aus anderen Gründen dem Containerportfolio zuzuordnen sind

122 122 Vertragswerk./. Sonstige Auszahlungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit bezogen auf das Containerportfolio, aber aus anderen Gründen dem Containerportfolio zuzuordnen sind + Einzahlungen aus sonstigen außerordentlichen Posten im Zusammenhang mit dem Containerportfolio (insbesondere Versicherungsleistungen für beschädigte oder zerstörte Container, die Bestandteil des Containerportfolios waren)./. Auszahlungen aus außerordentlichen Posten im Zusammenhang mit dem Containerportfolio (z. B. Kosten zur Durchsetzung von Versicherungsleistungen) /. pauschal ein Betrag in Höhe von 0,27 % p. a. der Summe der Nennbeträge der zu Beginn oder während des entsprechenden Rückzahlungsquartals valutierten Teilschuldverschreibung(en) als Kompensation der Vergütung für die Erstellung der Berechnungen und Berichte für die Inhaber der Teilschuldverschreibung(en), die der Aussteller beginnend mit dem 1. des auf den Valutierungstag einer Teilschuldverschreibung folgenden Monats an Buss Global Management Pte. Ltd. zu leisten hat, wobei die Berechnung auf der Basis der tatsächlichen Anzahl der Tage geteilt durch 365 Tage erfolgt. (b) Freie Liquidität II Zur Ermittlung der Freien Liquidität II wird vom bzw. dem Betrag der zum Quartalsultimo des jeweiligen Rückzahlungsquartals errechneten Freien Liquidität I (i) der Kapitaldienst abgezogen, den der Aussteller an dem auf den Quartalsultimo folgenden Auszahlungstag für das jeweilige Rückzahlungsquartal auf alle Teilschuldverschreibungen leistet und (ii) die Erhöhung einer rechnerischen Liquiditätsreserve in Höhe von 5 % der Summe der Nennbeträge und des entsprechenden Agios der in dem jeweiligen Quartal zusätzlich valutierten Teilschuldverschreibungen hinzugerechnet. (c) Freie Liquidität III Zur Ermittlung der Freien Liquidität III wird von der Freien Liquidität II für das jeweilige Rückzahlungsquartal ein Betrag in Höhe von 0,25 % des Nennbetrages der zu Beginn des entsprechenden Rückzahlungsquartals valutierten Teilschuldverschreibungen, höchstens jedoch der Betrag der Freien Liquidität II für das entsprechende Rückzahlungsquartal zur Bildung einer kalkulatorischen Liquiditätsreserve abgezogen. Der so ermittelte Betrag ist für das folgende Rückzahlungsquartal als Ausgangsbetrag für die Berechnung der Freien Liquidität I des entsprechenden Rückzahlungsquartals anzusetzen, wenn Abs. 4 lit. (a) (i) dies bestimmt. (d) Freie Liquidität IV Zur Ermittlung der Freien Liquidität IV wird erstmals zum Quartalsultimo 31. Dezember 2013 von der Freien Liquidität III für das jeweilige Rückzahlungsquartal ein Betrag in Höhe von 12,5 % des insgesamt bis einschließlich an dem auf das Rückzahlungsquartal folgenden Auszahlungstag auf alle Teilschuldverschreibungen geleisteten Kapitaldienstes, abzüglich der bereits in vorangegangenen Rückzahlungsquartalen nach dieser lit. (d) in Abzug gebrachten Beträge, abgezogen, höchstens jedoch der niedrigere Wert von (i) dem Betrag der zuvor ermittelten Freien Liquidität III für das entsprechende Rückzahlungsquartal und (ii) dem Differenzbetrag zwischen (x) einem Betrag in Höhe von 5 % der Summe aus den Nennbeträgen sämtlicher Teilschuldverschreibungen und der entsprechenden Agios und (y) der Summe der in vorangegangenen Rückzahlungsquartalen nach dieser lit. (d) in Abzug gebrachter Beträge, jedoch nie weniger als null. Der nach Abzug des entsprechenden Betrages gemäß Satz 1 ermittelte Betrag ist für das folgende Rückzahlungsquartal als Ausgangsbetrag für die Berechnung der Freien Liquidität I des Rückzahlungsquartals anzusetzen, wenn Abs. 4 lit. (a) (i) dies bestimmt. Der insgesamt nach dieser lit. (d) für die vorangegangenen Rückzahlungsquartale in Abzug gebrachte Betrag wird als Zusätzliche Liquidität bezeichnet. 5. Die insgesamt für laufende Rückzahlungen zur Verfügung stehende Freie Liquidität I ist im Verhältnis des Nennbetrags einer Teilschuldverschreibung zur Summe der Nennbeträge sämtlicher in dem jeweiligen Rückzahlungsquartal gemäß Abs. 2 rückzahlungsberechtigter Teilschuldverschreibungen den jeweiligen Teilschuldverschreibungen zuzuordnen und entsprechend zur laufenden Rückzahlung der einzelnen Teilschuldverschreibungen gemäß Abs. 3 zu verwenden. 6. Reicht die Freie Liquidität I zum jeweiligen Quartalsultimo nicht aus, um für das Rückzahlungsquartal einen Kapitaldienst in Höhe von 2,05 % des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibung auf alle gemäß Abs. 2 rückzahlungsberechtigten Teilschuldverschreibungen zu leisten, so ist der Freien Liquidität I die Zusätzliche Liquidität, die gemäß Abs. 4 lit. (d) zu einer mittelbaren Minderung der Freien Liquidität I geführt hat, bis zu der Höhe hinzuzurechnen, dass die Freie Liquidität I den Betrag erreicht, der für einen Kapitaldienst auf alle in dem jeweiligen Rückzahlungsquartal gemäß Abs. 2 rückzahlungsberechtigten Teilschuldverschreibungen in Höhe von 2,05 % des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibungen notwendig ist. 7. Werden laufende Zinsen nach 5 auf die jeweilige Teilschuldverschreibung gezahlt, so beläuft sich die laufende Rückzahlung für die jeweilige Teilschuldverschreibung im jeweiligen Rückzahlungsquartal auf die Differenz zwischen dem gemäß Abs. 5 auf die jeweilige Teilschuldverschreibung entfallenden Anteil der Freien Liquidität I des entsprechenden Quartals und der jeweiligen laufenden Zinszahlung auf die jeweilige Teilschuldverschreibung für dieses Quartal, wobei die laufende Rückzahlung für jedes Rückzahlungsquartal mindestens 0,25 % des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibung und der Kapitaldienst höchstens 2,05 % des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibung(en) beträgt. 8. Zum Laufzeitende hat der Aussteller für alle Teilschuldverschreibungen den Nennbetrag der jeweiligen Teilschuldverschreibung abzüglich bereits für die jeweilige Teilschuldverschreibung erfolgter laufender Rückzahlungen zurückzuzahlen ( Schlussrückzahlung ). 5 Zinsen/Agio-Rückzahlung 1. Zinszahlungsverpflichtungen treffen den Aussteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und können in Form laufender Zinsen und/ oder Schlusszinsen entstehen. Für die Zinsen aus der Schuldverschreibung bzw. den einzelnen Teilschuldverschreibungen ist dabei kein fester Zinssatz geschuldet. Die Höhe und Fälligkeit der laufenden Zinsen ist vielmehr abhängig von dem Portfolio-Gewinn in dem jeweiligen Quartal. Die laufenden Zinsen werden beginnend zum 1. Oktober 2013 und endend zum 30. September 2018 für jedes Quartal ermittelt (nachfolgend Zinsquartale oder einzeln Zinsquartal genannt) und auf der Basis eines vom Aussteller quartalsweise nach Maßgabe des Abs. 2 zu ermittelnden Portfolio-Ergebnisses berechnet. Die Höhe der geschuldeten Schlusszinsen wird gemäß Abs. 4 anhand des kumulierten Portfolio-Ergebnisses festgestellt. Eine Verpflichtung des Ausstellers zur Rückzahlung von Agios kann sich nur nach Maßgabe des Abs. 4 lit. (c) ergeben. 2. Das Portfolio-Ergebnis für das jeweilige Zinsquartal wird in US-Dollar unter Heranziehung der International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) in ihrer jeweils geltenden Fassung und unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen ermittelt: (a) Von den erzielten Portfolio-Erträgen des jeweils abgelaufenen Zinsquartals sind die Portfolio-Aufwendungen für dieses Zinsquartal ab- Buss Global Containerfonds 13

123 123 zuziehen. Abschreibungen auf Container werden für Zwecke dieser Berechnung linear mit folgenden Sätzen angesetzt: Neue Container: 10,0 % p. a. (also linear über 10 Jahre) Gebrauchte Container: 12,5 % p. a. (also linear über 8 Jahre) (b) Bei der Ermittlung des Portfolio-Ergebnisses sind Verlustvorträge aus vorangegangenen Quartalen als Portfolio-Aufwendungen in dem betreffenden Zinsquartal zu berücksichtigen. Gewinnvorträge aus vorangegangenen Quartalen erhöhen das Portfolio-Ergebnis in dem betreffenden Zinsquartal nicht. Als Portfolio-Aufwendungen berücksichtigt werden ferner pauschale Aufwendungen in Höhe von 0,27% p. a. der Summe der Nennbeträge sämtlicher übernommener Teilschuldverschreibungen für die vom Aussteller beginnend mit dem 1. des auf den Valutierungstag einer Teilschuldverschreibung folgenden Monats an Buss Global Management Pte. Ltd. zu leistenden Vergütungen für die Erstellung der Berechnungen und Berichte für die Inhaber der Teilschuldverschreibung(en). (c) Sofern das Portfolio-Ergebnis für das jeweilige Zinsquartal positiv ist, wird es als Portfolio-Gewinn bezeichnet. 3. Die Höhe der für ein Zinsquartal auf eine Teilschuldverschreibung entfallenden, vom Aussteller geschuldeten laufenden Zinsen entspricht dem so ermittelten Portfolio-Gewinn, multipliziert mit dem Prozentualen Anteil des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibung an der Summe der Nennbeträge sämtlicher valutierter Teilschuldverschreibungen, beträgt aber pro Zinsquartal höchstens 1,8 % des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibung. Laufende Zinszahlungen für ein Zinsquartal sind zum jeweiligen auf das Quartalsultimo folgenden Auszahlungstag fällig. 4. Die Schlusszinsen werden schrittweise wie folgt ermittelt: (a) Verkehrswert Zunächst ist der Verkehrswert des Containerportfolios per Laufzeitende durch zwei unabhängige Gutachter unabhängig voneinander zu bewerten. Dabei sind die dem Containerportfolio zugeordneten Container, die zum Laufzeitende noch vorhanden sind, und anteilig entsprechend der Beteiligung der LP am Vermögen der jeweiligen Container-Personengesellschaft, die jeweils dem Containerportfolio zugeordnet ist die von den jeweiligen Container-Personengesellschaften zum Laufzeitende gehaltenen Container zu bewerten, nicht jedoch die Beteiligungen an Container-Personengesellschaften. Der Aussteller und der Inhaber dürfen jeweils einen Gutachter auswählen; existieren mehrere Inhaber, haben diese gemeinsam einen Gutachter zu bestimmen. Die Gutachter werden von beiden Parteien auf Kosten des Ausstellers mit der Begutachtung beauftragt. Schlägt eine der Parteien (Aussteller oder Inhaber) bis vier Monate vor Laufzeitende keinen Gutachter vor, wählt die jeweils andere Partei auch den zweiten Gutachter aus. Die Gutachten sind bis spätestens drei Monate vor Laufzeitende in Auftrag zu geben und bis spätestens zwei Monate vor Laufzeitende zu erstellen. Die Bewertung erfolgt in US-Dollar. Der für die Berechnung maßgebliche Verkehrswert des Containerportfolios per Laufzeitende ist aus dem Mittelwert der in den jeweiligen Gutachten festgestellten Verkehrswerte zu bilden (im Folgenden Mittelwert ). (b) Kumuliertes Portfolio-Ergebnis Sodann ist ein Kumuliertes Portfolio-Ergebnis zu ermitteln. Die Ermittlung hat unter Heranziehung der International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) in ihrer jeweils geltenden Fassung und unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen zu erfolgen. (i) Für die Ermittlung des Kumulierten Portfolio-Ergebnisses sind von den während der Laufzeit erzielten Portfolio-Erträgen die während der Laufzeit entstandenen Portfolio-Aufwendungen abzuziehen. Dabei werden Abschreibungen auf Container auch für Zwecke dieser Berechnung linear mit folgenden Sätzen angesetzt: Neue Container: 10,0 % p. a. (also linear über 10 Jahre) Gebrauchte Container: 12,5 % p. a. (also linear über 8 Jahre) Als Portfolio-Aufwendungen berücksichtigt werden auch pauschale Aufwendungen in Höhe von 0,27 % p. a. der Summe der Nennbeträge sämtlicher übernommener Teilschuldverschreibungen für die vom Aussteller beginnend mit dem 1. des auf den Valutierungstag einer Teilschuldverschreibung folgenden Monats an Buss Global Management Pte. Ltd. zu leistenden Vergütungen für die Erstellung der Berechnungen und Berichte für die Inhaber der Teilschuldverschreibung(en). Darüber hinaus werden für die Berechnung des kumulierten Portfolio-Ergebnisses pauschal 2,25 % der Summe der Nennbeträge sämtlicher valutierter Teilschuldverschreibungen für einmalige Verwaltungskosten des Ausstellers im Zusammenhang mit der Begebung der Inhaberschuldverschreibung als Portfolio- Aufwendungen berücksichtigt. (ii) Dem so gemäß Abs. 4 lit. (b) (i) ermittelten (positiven oder negativen) Betrag wird der Mittelwert hinzugerechnet. (iii) Vom so gemäß Abs. 4 lit. (b) (ii) ermittelten Betrag wird der Buchwert zum Laufzeitende der Schuldverschreibung der gemäß Abs. 4 lit. (a) in die Bewertung einbezogenen Container abgezogen. Für die Ermittlung des Buchwerts zum Laufzeitende der Schuldverschreibung werden von den historischen Anschaffungskosten die in Abs. 4 lit. (b) (i) genannten Abschreibungssätze linear abgesetzt. Für Container, die von Container-Personengesellschaften des Containerportfolios gehaltenen werden, wird (anteilig entsprechend der Beteiligung der LP am Vermögen der jeweiligen Container- Personengesellschaft) der Buchwert abgezogen, wie er sich aus der Buchführung der Container-Personengesellschaft ergibt. (iv) Anstelle tatsächlich von der LP im Zusammenhang mit dem Containerportfolio geschuldeter bzw. gezahlter Steuern wird der gemäß Abs. 4 lit. (b) (i) (iii) ermittelte Betrag um kalkulatorische Steuern in Höhe von 3 % dieses Betrages (nachfolgend als Kalkulatorische Steuern bezeichnet), jedoch höchstens bis auf null, gemindert. Der nach Abzug der kalkulatorischen Steuern ermittelte Betrag ist das Kumulierte Portfolio-Ergebnis (c) Agio-Rückzahlung Sofern das Kumulierte Portfolio-Ergebnis positiv ist, ist vorrangig das auf jede Teilschuldverschreibung geleistete Agio zurückzuzahlen. Soweit die Summe der auf sämtliche Teilschuldverschreibungen geleisteten Agios das positive Kumulierte Portfolio-Ergebnis übersteigt, ist das Agio der einzelnen Teilschuldverschreibung pro rata im Verhältnis des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibung zur Summe der Nennbeträge aller valutierten Teilschuldverschreibungen zurückzuzahlen. (d) Schlusszinsen (i) Soweit nach Abzug der Rückzahlungen gem. lit. (c) (Agio-Rückzahlung) noch ein positiver Restbetrag des Kumulierten Portfolio- Ergebnisses verbleibt, hat der Aussteller weitere Zahlungen an den Inhaber bis zu einem Betrag vorzunehmen, mit dem unter Einschluss der gemäß 5 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 gezahlten laufenden Zinsen, aber ohne Berücksichtigung der laufenden Rückzahlungen, insgesamt eine Verzinsung des Nennwerts der einzelnen Teilschuldverschreibungen berechnet ab dem Valutierungstag der jeweiligen Teilschuldverschreibung in Höhe von 7,90 % p. a. erreicht wird. Reicht der Restbetrag zur Darstellung einer solchen Verzinsung nicht aus, ist er mit der Maßgabe auf die einzelnen Teilschuldverschreibungen zu verteilen, dass berechnet ab dem jeweiligen Valutierungstag eine einheitliche Verzinsung sämtli-

124 124 Vertragswerk cher Teilschuldverschreibungen erreicht wird. Die Berechnung der Schlusszinsen erfolgt auf der Basis der tatsächlichen Anzahl der Tage geteilt durch 365 Tage. (ii) Soweit nach dem Abzug gemäß Abs. 4 lit. (d) (i) vom Restbetrag des Kumulierten Portfolio-Ergebnisses noch ein positiver Betrag verbleibt, wird er dem Aussteller bis zu einer Höhe von 12,5 % bezogen auf die Summe der vom Aussteller gemäß Abs. 3 geleisteten laufenden Zinsen und der Beträge gem. Abs. 4 (c) und (d) (i) zugeordnet. (iii) Soweit nach den Abzügen gemäß Abs. 4 lit. (d) (i) und (ii) vom Restbetrag des Kumulierten Portfolio-Ergebnisses noch ein positiver Betrag verbleibt, hat der Aussteller 60 % dieses Betrages als Zinsen auf die einzelnen Teilschuldverschreibungen zu zahlen, wobei auf jede Teilschuldverschreibung als Zinsen 60 % des verbleibenden Betrags multipliziert mit dem Prozentualen Anteil des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibung an der Summe der Nennbeträge sämtlicher valutierter Teilschuldverschreibungen entfällt. Die verbleibenden 40 % darf der Aussteller einbehalten. 6 Fälligkeit von Schlussrückzahlung, Agio-Erstattung und Schlusszinszahlung Die Schlussrückzahlung gemäß 4 Abs. 8, eine etwaige Agio-Erstattung gemäß 5 Abs. 4 lit. (c) sowie eine etwaige Schlusszinszahlung gemäß 5 Abs. 4 lit. (d) werden einen Monat nach Laufzeitende fällig. (a) der Aussteller kommt einer fälligen Zahlungsverpflichtung nicht nach und erfüllt diese Zahlungsverpflichtung auch nicht innerhalb von 10 Tagen, nachdem er vom Inhaber gemahnt wurde; oder (b) über das Vermögen des Ausstellers und/oder der LP wird das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt oder der Aussteller und/oder die LP betreiben die Liquidation ihres gesamten Vermögens; oder (c) der Aussteller verwendet den Nennbetrag der jeweiligen Teilschuldverschreibung nicht gemäß 3 dieser Bedingungen; oder (d) der Aussteller erbringt nicht zeitnah mit der Verwendung des Nennbetrags der jeweiligen Teilschuldverschreibung gemäß 3 aus Eigenmitteln mindestens eine Einlage in Höhe von 5 % der Summe aus Nennbetrag und Agio der jeweiligen Teilschuldverschreibung in das Vermögen der LP; oder (e) der Aussteller entnimmt im Zeitraum der Rückzahlungsquartale aus dem Vermögen der LP Liquidität und die entnommene Liquidität überschreitet die Summe (i) des Betrages, um den die Freie Liquidität I gemäß 4 Abs. 4 lit. d) gemindert wird oder worden ist, und (ii) der pauschalen Beträge, die der Aussteller gemäß 1 Ziffer 27 Satz 2 zu entnehmen berechtigt ist, und die Entnahme erfolgt nicht zur Bedienung der Verpflichtungen aus diesen Anleihebedingungen oder zur Bedienung entsprechender vertraglicher Verpflichtungen oder in Wahrnehmung entsprechender vertraglicher Entnahmerechte, die den oder dem Aussteller nach den Abreden mit Erwerbern weiterer Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung und den damit im Zusammenhang stehenden weiteren Containererwerben durch LP treffen oder zustehen. 3. Treten die in Abs. 2 genannten Ereignisse nur in Ansehung einer Teilschuldverschreibung ein, ist der Inhaber berechtigt, nicht nur diese, sondern sämtliche von ihm übernommenen Teilschuldverschreibungen zu kündigen. Dasselbe Recht haben Inhaber von Teilschuldverschreibungen, wenn die in Abs. 2 genannten Ereignisse in Ansehung der Teilschuldverschreibungen anderer Inhaber eintreten. 9 Berichtspflichten und Prüfungsrecht 7 Steuern Sämtliche auf die Schuldverschreibung zahlbaren Rückzahlungs- und/oder Zinsbeträge sind ohne Einbehalt oder Abzug von oder aufgrund von gegenwärtigen oder zukünftigen Steuern oder sonstigen Abgaben gleich welcher Art zu leisten, die von oder in der Bundesrepublik Deutschland oder für deren Rechnung oder von oder für Rechnung einer politischen Untergliederung oder Steuerbehörde der oder in der Bundesrepublik Deutschland durch Einbehalt oder Abzug an der Quelle auferlegt oder erhoben werden, es sei denn, dieser Einbehalt oder Abzug ist gesetzlich vorgeschrieben. 1. Der Aussteller ist verpflichtet, bis zum Laufzeitende quartalsweise eine Liquiditätsrechnung, die den Regelungen des 4 entspricht, sowie eine Portfolio-Ergebnis-Rechnung gemäß 5 zu einem jeden Fälligkeitstermin einer Zahlung an den Inhaber der jeweiligen Teilschuldverschreibungen zu übermitteln. Ferner ist der Aussteller verpflichtet, für jedes Kalenderjahr bis einschließlich des Kalenderjahres, in welches das Laufzeitende fällt, eine Jahresabrechnung für das Portfolio-Ergebnis bzw. das Kumulierte Portfolio- Ergebnis zu erstellen, aus der sich jeweils die Höhe der für dieses Kalenderjahr zu leistenden Zinsen ergibt; diese Jahresabrechnung ist dem Inhaber der jeweiligen Teilschuldverschreibung bis zum ersten Quartalsultimo nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres zu übermitteln. 8 Kündigung 1. Die Teilschuldverschreibungen sind sowohl für den Inhaber als auch für den Aussteller nicht ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere nach Maßgabe des Abs. 2, bleibt hiervon unberührt. 2. Der Inhaber ist berechtigt, die Teilschuldverschreibung(en) zu kündigen und deren sofortige Rückzahlung abzüglich bereits erfolgter laufender Rückzahlungen und zuzüglich etwaiger bis zum Tag der Rückzahlung gemäß 5 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 aufgelaufener und noch nicht gezahlter Zinsen zu verlangen, wenn eines der nachfolgenden Ereignisse eintritt: 2. Aus den Abrechnungen gemäß Abs. 1 hat sich insbesondere auch zu ergeben, inwieweit die Zahlungen zu den einzelnen Fälligkeitsterminen auf laufende Rückzahlungen, laufende Zinsen, Agio-Erstattungen, die Schlussrückzahlung und/oder die Schlusszinszahlung entfallen. 3. Der Inhaber hat das Recht, die quartalsweisen Liquiditätsrechnungen und Portfolio-Ergebnis-Rechnungen sowie die Jahresabrechnungen auf eigene Kosten durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Zu diesem Zweck hat der Aussteller zu gewährleisten, dass dem Wirtschaftsprüfer Einblick in die Kalkulationen und Bücher des Ausstellers und der LP gewährt wird. Der Aussteller kann die Einsichtnahme von der Eingehung einer Vertraulichkeitsverpflichtung abhängig machen, um vertrauliche Daten Dritter und Geschäftsgeheimnisse zu schützen. 10 Zahlungen 1. Der Aussteller verpflichtet sich unwiderruflich, Rück- und Zinszahlungen sowie Agio-Erstattungen bei Fälligkeit in US-Dollar zu leisten. 2. Sämtliche gemäß diesen Anleihebedingungen zahlbaren Beträge sind vom Aussteller auf ein vom Inhaber bei dem Verwahrer eingerichtetes Konto zu zahlen, sofern nicht der Inhaber dem Aussteller ein anderes Konto benennt. Buss Global Containerfonds 13

125 Sämtliche vom Aussteller zu leistenden Zahlungen erfolgen zum jeweiligen Fälligkeitstag gegen Vorlage der in 2 bezeichneten Teilschuldverschreibungen. Als Vorlage im Sinne des Satzes 1 gilt auch die Vorlage einer auf den jeweiligen Quartalsultimo ausgestellten Depotbescheinigung des Verwahrers, mit der bestätigt wird, dass der Verwahrer die Teilschuldverschreibungen für den Inhaber verwahrt. 11 Status Die Schuldverschreibung bzw. eine jede Teilschuldverschreibung begründet nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten des Ausstellers, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Ausstellers gleichrangig sind, mit Ausnahme von Verbindlichkeiten, die nach geltenden Rechtsvorschriften vorrangig sind. 12 Begebung weiterer Schuldverschreibungen Der Aussteller behält sich vor, während der Laufzeit ohne Zustimmung des Inhabers weitere gleichrangige Schuldverschreibungen zu begeben. 13 Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand / Gerichtliche Geltendmachung 1. Form und Inhalt der Schuldverschreibung sowie alle Rechte und Pflichten des Ausstellers und des Inhabers bestimmen sich in jeder Hinsicht nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Erfüllungsort ist Hamburg. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Klagen und sonstige Verfahren ( Rechtsstreitigkeiten ) im Zusammenhang mit der Schuldverschreibung ist Hamburg. 14 Maßgebende Sprachversion / Salvatorische Klausel 1. Diese Anleihebedingungen sind in zwei Sprachen abgefasst, von denen allein die deutsche Sprachversion maßgeblich sein soll. 2. Sollte eine Bestimmung dieser Anleihebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Anleihebedingungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesen Anleihebedingungen ein Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was Aussteller und Inhaber wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Anleihebedingungen gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in diesen Anleihebedingungen vorgesehenen Umfang der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; in solchen Fällen tritt ein dem Gewollten wirtschaftlich möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten.

126 126 Vertragswerk Anlage 1 zu den Anleihebedingungen Dollar-Anleihe 1 Investitionsrichtlinien Buss Global Assets 1 L.P. für die Inhaberschuldverschreibung Dollar-Anleihe 1 (Sämtliche großgeschriebene Begriffe, die nicht in den Investitionsrichtlinien definiert sind, haben die ihnen in den Anleihebedingungen der Inhaberschuldverschreibung zugewiesene Bedeutung.) 1. Allgemeines Für sämtliche direkte oder indirekte Investitionen in Seefrachtcontainer und anderes Transportequipment ( Container sowie zusammen Containerportfolio ) durch die Buss Global Assets 1 L.P. ( BGA1 LP ), die mit Mitteln aus der von der Buss Global Marine Assets Limited ( BGMA ) begebenen Inhaberschuldverschreibung Dollar-Anleihe 1 ( Inhaberschuldverschreibung ) sowie mit allen zusätzlich der Inhaberschuldverschreibung zugeordneten Mitteln einschließlich Fremdkapital und Reinvestitionsmitteln erfolgen, müssen die folgenden Investitionskriterien ( Investitionskriterien ) erfüllt sein. Gemäß dem Portfolio Services Agreement vom 19. März 2012 zwischen der Buss Global Management Pte. Ltd. ( BGM ) und der BGA 1 LP ist die BGM als Portfoliomanager für dieses Containerportfolio verantwortlich dafür, dass die BGA 1 LP die folgenden Investitionskriterien einhält, die mit einer Ausnahme auf das gesamte Containerportfolio anzuwenden sind. (c) Der Anteil von Trailern, Chassis und Wechselbrücken und anderem Equipment soll nicht höher als 15 % liegen. Für die Ermittlung des CEU- Anteils im Containerportfolio ist der Anschaffungspreis pro Stück durch US-Dollar zu teilen. 4. Maximale Anteile von Mietvertragstypen in einem Containerportfolio 4.1 Als Long-Term-Lease ( LTL ) wird jeder Mietvertrag bezeichnet, der nicht nach GAAP oder IFRS als eine Form des Finanzierungsleasings ( Finanzierungsleasing ) eingestuft wird, und der über eine Laufzeit von zumindest drei Jahren abgeschlossen wird, bzw. wurde. Vorzeitige Kündigungsrechte der Mieter sind dann nicht beachtenswert, wenn aufgrund der sonstigen Vertragskonstellationen davon auszugehen ist, dass diese unter normalen Umständen nicht ausgenutzt werden. Als Short-Term-Lease ( STL ) wird jeder Mietvertrag bezeichnet, der kein Finanzierungsleasing ist und dessen Laufzeit zu Vertragsabschluss kürzer als drei Jahre war. 2. Maximales Alter der Container zum Zeitpunkt ihres jeweiligen Ankaufs Zum Ende jeden Quartals in der Investitionsphase (definiert als der Zeitraum beginnend zwölf Monate nach dem 30. Juni 2012 bis zum letzten Tag, an dem alle Mittel aus (i) der Inhaberschuldverschreibung und (ii) aus dieser zugeordnetem Fremdkapital, jedoch nicht Erlöse aus dem Containerportfolio, für den Erwerb eines Anfangsportfolios verwendet wurden) sollen nicht mehr als 50 % der Container des Containerportfolios ein gewichtetes Durchschnittsalter zum Erwerbszeitpunkt von acht Jahren oder mehr haben. Für die Prüfung dieser Vorgabe gelten folgende Bestimmungen: (a) Für die Berechnung des Durchschnittsalters eines Containers soll der Zeitpunkt maßgeblich sein, an dem der jeweilige Container von der BGA 1 LP erworben wurde ( Erwerbszeitpunkt ), berechnet ab (i) dem Zeitpunkt der ersten Vermietung des Container oder, falls dieses Datum nicht verfügbar ist, (ii) ab dem Datum, das drei Monate nach dem Herstellungsdatum des Containers liegt. (b) Die Berechnung des gewichteten Durchschnittsalters aller Container des Containerportfolios soll auf der Grundlage der Erwerbskosten eines jeden Containers zum Erwerbszeitpunkt erfolgen. 3. Maximale Anteile von Containertypen in einem Containerportfolio Während der Investitionsphase müssen folgende Richtlinien eingehalten werden, die sich jeweils auf die CEU-Anteile der Containertypen innerhalb des Containerportfolios beziehen: 4.2 Während der Investitionsphase müssen folgende Richtlinien in Bezug auf die Mietvertragstypen der erworbenen Container des Containerportfolios eingehalten werden: (a) Von sämtlichen erworbenen Neucontainern (Container mit einem Alter von nicht mehr als 1,5 Jahren) müssen sich mindestens 75 % zum Kaufzeitpunkt im LTL oder Finanzierungsleasing befinden oder dafür vorgesehen sein. (b) Ungeachtet der vorherigen Vorgaben sollen sich nicht mehr als 30 % der Neucontainer im Finanzierungsleasing befinden (berechnet auf CEU-Basis). 5. Mindestwerte für die anfänglichen Nettomietrenditen innerhalb einer Containertranche 5.1 Innerhalb des Containerportfolios müssen bestimmte Mindestnettomietrenditen pro Containertranche eingehalten werden. Eine Containertranche besteht aus Containern des Containerportfolios, die (i) von der BGA 1 LP im selben Quartal direkt oder mittelbar über eine Tochtergesellschaft / ein verbundenes Unternehmen gekauft wurden (gemäß Absatz 8), (ii) denselben Containertyp haben (z. B. Standardcontainer, Kühlcontainer, Tankcontainer etc.), (iii) denselben Mietvertragstyp haben (z. B. LTL, STL oder Finanzierungsleasing) und die pro Tranche (iv) entweder nur Neucontainern oder nur Gebrauchtcontainer sind (Definitionen siehe unten). Ein Beispiel für eine Containertranche wäre eine Tranche aus neuen Standardcontainern, die alle langfristig vermietet sind (im LTL) und im 3. Quartal 2012 gekauft wurden. (a) Der gemeinsame Anteil von Standardcontainern (20, 40 und 40 High Cube) und Kühlcontainern mit Standardmaßen (20 und 40 High Cube) muss mindestens 60 % betragen. (b) der Anteil von Tank- und anderen Spezialcontainern soll nicht mehr als 35 % betragen. 5.2 Für sämtliche Container innerhalb einer Containertranche, die (i) nicht direkt oder mittelbar aus der Containerfabrik gekauft wurden und die sich (ii) nicht im Finanzierungsleasing befinden ( Gebrauchtcontainer ), müssen im ersten Kalendermonat nach dem Quartal, in dem sie gekauft wurden, bestimmte Mindestnettomietrenditen erzielt werden. Die Mindestnettomietrendite hängt vom (a) Containertyp, (b) Kaufpreis des Containers, (c) Buss Global Containerfonds 13

127 127 Durchschnittsalter zum Erwerbszeitpunkt und vom (d) Mietvertragstyp des Containers ab (also LTL oder STL unvermietete Container sollen hier wie Container im STL behandelt werden). 5.3 Die Nettomietrendite für Gebrauchtcontainer in einer Containertranche berechnet sich durch Division des auf ein Jahr hochgerechneten anfänglichen Nettomietertrags der Gebrauchtcontainer durch den Kaufpreis für diese Tranche. Der anfängliche Nettomietertrag ist die Summe aller mit der Vermietung der Container erzielten Erlöse(ohne Verkaufserlöse, definiert im Managementvertrag) im letzten Kalendermonat vor dem Erwerbszeitpunkt abzüglich der Summe aller im Zusammenhang mit der Vermietung entstehenden, an externe Dienstleister gezahlte Managementkosten, bereinigt um außerordentliche Effekte. Für die Berechnung des anfänglichen Jahresnettomietertrags wird der Nettomietertrag durch die Anzahl der Tage des jeweiligen Monats geteilt und anschließend mit 365 multipliziert. 5.4 Für sämtliche Container, die (i) direkt oder mittelbar aus der Containerfabrik gekauft wurden und die (ii) nicht ins Finanzierungsleasing gehen sollen ( Neucontainer ), müssen bestimmte Mindestnettomietrenditen erreichbar sein. Diese müssen entweder durch die jeweilige, für diese Container abgeschlossene Mietrate erreichbar sein oder durch die in dem jeweiligen Quartal auf dem Markt zu erzielende Mietrate für gleichartige Container erreichbar sein. Hier entspricht die Nettomietrendite der Container einer Containertranche daher der erwarteten Nettomietrendite, die die Container ab Vermietung erzielen (sofern sie bereits Bestandteil eines Mietvertrags sind) oder die sie erzielen würden (sofern sie zum Erwerbszeitpunkt nicht Bestandteil eines Mietvertrags sind). Wenn eine wesentlich Verschlechterung der Marktlage in den Quartalen nach dem Erwerb der Container abzusehen ist, müssen die erwarteten Mietraten angepasst werden. In jedem Fall sollen Neucontainer nur dann gekauft werden, wenn nach fachkundiger Einschätzung des Portfolio-Managers eine Vermietung der Container innerhalb von 6 Monaten nach Bezahlung möglich erscheint. 5.5 Die jeweiligen Mindestwerte für die anfänglichen Nettomietrenditen sind in der Anlage 1 festgehalten. 5.6 Container, die sich im Finanzierungsleasing befinden, dürfen nur dann gekauft werden, wenn die interne Rendite (IRR) dieser Container mindestens 7,0 % beträgt. 6. Mindestbonität der Mieter Mindestens 85 % des Containerportfolios muss zum Erwerbszeitpunkt an Mieter vermietet sein, die ein Dynamar-Rating von 6 oder besser haben, bzw. ein vergleichbares Rating anderer Agenturen. 7. Hersteller der Container Standardcontainer und Kühlcontainer müssen durchweg von namhaften Herstellern stammen. Die bei der Herstellung verwendeten Materialien sollen insbesondere bei den verschleißsensiblen Fußböden und der Korrosionsbeschichtung auf langfristigen Werterhalt ausgelegt sein. Auch Spezialcontainer müssen von namhaften Herstellern stammen bzw. gegebenenfalls von kleineren Spezialherstellern, die auf den bestimmten Containertyp besonders spezialisiert sind. Gleiches gilt für sonstiges Transportequipment wie Trailer und Containerchassis; die jeweiligen Hersteller müssen über einen guten Ruf im Markt verfügen, so dass der spätere Verkauf des Equipments dadurch begünstigt wird. 8. Indirekte Containerkäufe 8.1 Statt eines direkten Containererwerbs kann die BGA 1 LP Container auch indirekt dadurch erwerben, dass sie Kapital in eine Tochtergesellschaft der BGA 1 LP bzw. ein mit der BGA 1 LP verbundenes Unternehmen gibt, und diese Tochtergesellschaft / dieses verbundene Unternehmen dann Container erwirbt, vorausgesetzt, dass die folgenden Bedingungen eingehalten werden: (a) Die Tochtergesellschaft / das verbundene Unternehmen ist eine Zweckgesellschaft, die kein anderes Geschäft und keinen anderen Zweck als den hat, Container zu erwerben, zu finanzieren und durch Containermanager vermieten und verkaufen zu lassen; insbesondere darf diese Einheit keine Angestellten haben und keine Vertragsbeziehungen außerhalb derer, die für den genannten Geschäftszweck erforderlich sind; (b) Die Tochtergesellschaft / das verbundene Unternehmen muss eine Personengesellschaft sein; (c) Die Tochtergesellschaft / das verbundene Unternehmen muss an die Einhaltung der Investitionsrichtlinien gebunden sein. 8.2 Für die Prüfung der Investitionsrichtlinien ist der BGA 1 LP zurechenbare Teil der durch die Tochtergesellschaft / das verbundene Unternehmen erworbene Container so zu betrachten, als wäre er durch die BGA 1 LP direkt erworben worden. Zur Vereinfachung der Kalkulation sind alle Container mit dem Prozentsatz der Beteiligung von BGA1 LP an der Tochtergesellschaft / des verbundenen Unternehmens zuzurechnen. Beispiel: Wenn die BGA 1 LP zu 40 % an der Tochtergesellschaft / dem verbundenen Unternehmen beteiligt ist und diese 100 CEU Gebrauchtcontainer (3 Jahre alt) und 200 CEU Neucontainer erwerben will, dann würden für die Prüfung dieser Investitionskriterien der BGA 1 LP der Besitz an 40 CEU Gebrauchtcontainern (40 % x 100 CEU) und 80 CEU Neucontainern (40 % x 200 CEU) zugerechnet werden. 9. CEU-Werte für gängige Containertypen ContainerTyp CEU-Wert 20 Bulker 1,60 20 Side Door 1,60 20 Fixed Flat 2,50 20 Tankcontainer 11,00 20 Folding Flat 2,30 20 Platform 0,70 20 Kühlcontainer 6,50 20 Standardcontainer 1,00 20 Open Top 1,40 40 Fixed Flat 3,40 40 High-Cube -Standardcontainer 1,70 40 Folding Flat 3,70 40 Platform 1,60 40 Kühlcontainer 7,00 40 Standardcontainer 1,60 40 Open Top 2,30 40 High-Cube-Kühlcontainer 7,50 45 High-Cube-Standardcontainer 2,90

128 128 Vertragswerk Anlage 1 zu den Investitionsrichtlinien Mindestwerte für die anfängliche Nettomietrendite Standardcontainer Durchschn. Alter 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre Altersklasse Neu (< 1.5 Jahre) 1,5 x < 2,5 Jahre 2,5 x < 3,5 Jahre 3,5 x < 4,5 Jahre Mietvertragstyp LTL IML LTL IML LTL IML LTL IML Mietvertragsdauer 5,0 Jahre 1,0 Jahr 3,0 Jahre 1,0 Jahr 3,0 Jahre 1,0 Jahr 2,0 Jahre 1,0 Jahr Kaufpreis / CEU (US$) US$ US$ US$ US$ US$ US$ 9,57 % 10,45 % US$ 9,34 % 10,25 % 9,99 % 10,93 % US$ 9,18 % 10,05 % 9,66 % 10,64 % 10,37 % 11,65 % US$ 9,44 % 10,35 % 9,95 % 11,84 % 10,73 % 16,77 % US$ 8,71 % 9,65 % 9,66 % 12,46 % 10,24 % 16,81 % 11,36 % 21,30 % US$ 8,87 % 10,01 % 9,94 % 17,04 % 10,70 % 21,14 % 12,67 % 25,41 % US$ 9,02 % 14,22 % 10,39 % 21,26 % 11,38 % 25,12 % 14,61 % 29,19 % US$ 9,24 % 18,27 % 11,23 % 24,97 % 12,52 % 28,68 % 16,36 % US$ 9,52 % 22,12 % 12,33 % 28,43 % 13,57 % 17,97 % US$ 9,91 % 25,45 % 13,34 % 14,51 % 19,44 % US$ 10,43 % 28,58 % 14,25 % 15,39 % 20,79 % US$ 10,92 % 15,09 % 16,20 % 22,04 % US$ 11,37 % 15,90 % 16,95 % US$ 11,78 % 16,64 % US$ 12,17 % US$ 12,53 % * Graue Felder bedeuten, dass eine entsprechende Investition nicht zulässig ist. Mindestwerte für die anfängliche Nettomietrendite Kühlcontainer Durchschn. Alter 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre Altersklasse Neu (< 1.5 Jahre) 1,5 x < 2,5 Jahre 2,5 x < 3,5 Jahre 3,5 x < 4,5 Jahre Mietvertragstyp LTL IML LTL IML LTL IML LTL IML Mietvertragsdauer 5,0 Jahre 1,0 Jahr 3,0 Jahre 1,0 Jahr 3,0 Jahre 1,0 Jahr 2,0 Jahre 1,0 Jahr Kaufpreis / CEU (US$) US$ US$ US$ US$ US$ US$ 12,49 % 16,11 % US$ 11,68 % 15,22 % 12,98 % 21,59 % US$ 11,12 % 14,80 % 12,03 % 20,43 % 13,83 % 26,43 % US$ 11,46 % 19,75 % 12,36 % 25,06 % 16,01 % US$ 10,02 % 15,01 % 11,82 % 24,18 % 13,59 % 29,23 % 17,97 % US$ 10,28 % 19,46 % 13,06 % 28,53 % 14,72 % 19,78 % US$ 10,53 % 23,76 % 14,16 % 15,76 % 21,37 % US$ 10,95 % 27,22 % 15,18 % 16,70 % 22,82 % US$ 11,48 % 16,11 % 17,56 % 24,14 % US$ 11,96 % 16,95 % 18,35 % 25,35 % US$ 12,40 % 17,73 % 19,07 % 26,47 % US$ 12,81 % 18,45 % 19,74 % 27,50 % US$ 13,19 % 19,12 % 20,36 % US$ 13,54 % 19,74 % US$ 13,87 % US$ 14,17 % * Graue Felder bedeuten, dass eine entsprechende Investition nicht zulässig ist. Buss Global Containerfonds 13

129 129 Durchschn. Alter 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre Altersklasse 4,5 x < 5,5 Jahre 5,5 x < 6,5 Jahre 6,5 x < 7,5 Jahre 7,5 x < 8,5 Jahre 8,5 Jahre Mietvertragstyp LTL IML LTL IML LTL/IML LTL/IML LTL/IML Mietvertragsdauer 2,0 Jahre 1,0 Jahr 1,0 Jahr 1,0 Jahr 1,0 Jahr 1,0 Jahr 1,0 Jahr Kaufpreis / CEU (US$) US$ 8,55 % US$ 10,00 % 11,39 % US$ 10,54 % 11,87 % 13,77 % US$ 9,72 % 10,67 % 11,80 % 13,46 % 18,46 % US$ 9,61 % 10,60 % 10,48 % 11,56 % 12,89 % 18,29 % 24,57 % US$ 10,15 % 11,24 % 11,13 % 12,38 % 17,70 % 24,09 % 29,87 % US$ 10,63 % 11,95 % 11,72 % 17,23 % 23,08 % 29,03 % US$ 11,06 % 16,93 % 12,60 % 22,32 % 27,87 % US$ 11,67 % 21,70 % 15,63 % 26,87 % US$ 12,64 % 26,04 % 20,26 % US$ 14,68 % 29,97 % 24,43 % US$ 16,51 % 28,19 % US$ 18,18 % US$ 19,71 % US$ 21,11 % US$ 22,40 % US$ US$ US$ US$ US$ * Graue Felder bedeuten, dass eine entsprechende Investition nicht zulässig ist. Durchschn. Alter 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre Altersklasse 4,5 x < 5,5 Jahre 5,5 x < 6,5 Jahre 6,5 x < 7,5 Jahre 7,5 x < 8,5 Jahre 8,5 Jahre Mietvertragstyp LTL IML LTL IML LTL/IML LTL/IML LTL/IML Mietvertragsdauer 2,0 Jahre 1,0 Jahr 1,0 Jahr 1,0 Jahr 1,0 Jahr 1,0 Jahr 1,0 Jahr Kaufpreis / CEU (US$) US$ 27,41 % US$ 24,84 % US$ 22,05 % US$ 14,25 % 19,44 % 28,32 % US$ 13,14 % 17,50 % 15,15 % 25,44 % US$ 13,66 % 23,24 % 18,35 % US$ 14,27 % 28,27 % 23,65 % US$ 16,55 % 28,32 % US$ 18,58 % US$ 20,48 % US$ 22,09 % US$ 23,58 % US$ 24,93 % US$ 26,16 % US$ 27,28 % US$ 28,32 % US$ US$ US$ US$ US$ * Graue Felder bedeuten, dass eine entsprechende Investition nicht zulässig ist.

130 130 Vertragswerk Mindestwerte für die anfängliche Nettomietrendite Spezialcontainer Durchschn. Alter 2 Jahre 4 Jahre 6 Jahre 8 Jahre Altersklasse Neu (< 1,5 Jahre) 1,5 x < 3,5 Jahre 3,5 x < 5,5 Jahre 5,5 x < 7,5 Jahre 7,5 Jahre Mietvertragstyp LTL IML LTL IML LTL IML LTL IML LTL/IML Mietvertragsdauer 5,0 Jahre 1,0 Jahr 3,0 Jahre 1,0 Jahr 2,0 Jahre 1,0 Jahr 1,0 Jahr 1,0 Jahr 1,0 Jahr Kaufpreis / CEU (US$) US$ US$ 28,37 % US$ US$ 14,10 % 25,79 % US$ 15,19 % US$ 12,68 % 24,84 % 18,71 % US$ 13,32 % 29,98 % 23,90 % US$ 11,44 % 24,80 % 14,62 % 28,56 % US$ 11,93 % 29,26 % 16,77 % US$ 10,45 % 26,16 % 12,65 % 18,70 % US$ 10,72 % 13,87 % 20,53 % US$ 10,96 % 14,96 % 22,07 % US$ 11,58 % 15,95 % 23,50 % US$ 12,09 % 16,85 % 24,80 % US$ 12,56 % 17,69 % 26,00 % US$ 12,99 % 18,45 % 27,10 % US$ 13,38 % 19,15 % 28,11 % US$ 13,75 % 19,80 % US$ 14,09 % 20,41 % US$ 14,41 % US$ 14,71 % * Graue Felder bedeuten, dass eine entsprechende Investition nicht zulässig ist. Mindestwerte für die anfängliche Nettomietrendite Tankcontainer Durchschn. Alter 2 Jahre 4 Jahre 6 Jahre 8 Jahre Altersklasse Neu (< 1,5 Jahre) 1,5 x < 3,5 Jahre 3,5 x < 5,5 Jahre 5,5 x < 7,5 Jahre 7,5 Jahre Mietvertragstyp LTL IML LTL IML LTL IML LTL IML LTL/IML Mietvertragsdauer 5,0 Jahre 1,0 Jahr 3,0 Jahre 1,0 Jahr 2,0 Jahre 1,0 Jahr 1,0 Jahr 1,0 Jahr 1,0 Jahr Kaufpreis / CEU (US$) US$ US$ 13,14 % US$ 13,68 % US$ 10,85 % 12,25 % 19,36 % US$ 11,04 % 14,88 % 25,47 % US$ 10,08 % 11,93 % 11,27 % 21,27 % US$ 10,20 % 17,41 % 11,94 % 26,15 % US$ 9,47 % 14,89 % 10,47 % 22,59 % 12,78 % US$ 9,58 % 20,16 % 11,09 % 27,43 % 16,84 % US$ 8,92 % 18,66 % 9,91 % 24,71 % 11,71 % 21,34 % US$ 9,09 % 23,54 % 10,40 % 28,38 % 13,50 % 25,43 % US$ 9,41 % 26,80 % 10,93 % 15,40 % 29,58 % US$ 9,70 % 12,09 % 17,12 % US$ 10,01 % 13,15 % 18,76 % US$ 10,56 % 14,25 % 20,21 % US$ 11,07 % 15,07 % 21,55 % US$ 11,54 % 15,89 % 22,77 % US$ 11,97 % 16,66 % US$ 12,38 % 17,37 % US$ 12,75 % US$ 13,21 % * Graue Felder bedeuten, dass eine entsprechende Investition nicht zulässig ist. Buss Global Containerfonds 13

131 131 Mindestwerte für die anfängliche Nettomietrendite Chassis Altersklasse bis zu 2,5 Jahre (x 2,5 Jahre) älter als 2,5 Jahre (x > 2,5 Jahre) Mietvertragstyp LTL IML LTL IML Nettomietrendite 12,00 % 13,00 % 13,00 % 14,00 % Mindestwerte für die anfängliche Nettomietrendite Trailer und Wechselbrücken Altersklasse Neu (< 1,5 Jahre) 1,5 x < 3,5 Jahre 3,5 x < 5,5 Jahre 5,5 x < 7,5 Jahre 7,5 Jahre Mietvertragstyp LTL IML LTL IML LTL IML LTL IML LTL/IML Nettomietrendite 12,85 % 18,85 % 13,25 % 19,25 % 14,50 % 19,50 % 16,00 % 19,50 % 19,50 %

132 132 Glossar Glossar Agio Das Agio ist ein Ausgabeaufschlag auf den Nennwert einer Vermögensanlage, der in der Regel in Prozent angegeben wird. Möchte ein Anleger eine Vermögensanlage mit einem Nennwert von US-Dollar und einem Agio von fünf Prozent zeichnen, muss er 105 Prozent des Nennwerts einzahlen also US-Dollar. Bei Buss-Containerfonds fällt kein Agio an. Anleihe Eine Anleihe (auch Schuldverschreibung) ist für Unternehmen ein klassisches Mittel der langfristigen Fremdkapitalfinanzierung. Die Anleihe ist eine Schuldurkunde, in der sich der Schuldner gegenüber dem Gläubiger zur Zahlung der Schuld und einer laufenden Verzinsung verpflichtet. Rückzahlungsund Zinszahlungsansprüche können je nach Anleihe unterschiedlich ausgestaltet sein. Es gibt zwei Arten von Anleihen: Inhaberschuldverschreibungen und Namensschuldverschreibungen. Während bei Inhaberschuldverschreibungen die Urkunde durch Einigung und Übergabe übertragen wird und somit der Inhaber der Urkunde Gläubiger der Forderung ist, ist bei der Namenschuldverschreibung der Gläubiger namentlich eingetragen. Aufgeld Das Aufgeld wird von dem Aussteller einer Anleihe als Aufschlag auf den Nennbetrag erhoben. Bei der Dollar-Anleihe 1 beträgt das Aufgeld elf Prozent des Nennbetrags einer jeden Teilschuldverschreibung. Bruttomiete Der Bruttomiete ist die Miete, die der Mieter eines Containers an die Containerleasinggesellschaft zahlt (vgl. Nettomiete). CEU CEU steht für cost equivalent unit. Diese Abkürzung wird in der Containerbranche verwandt, um unterschiedliche Containertypen hinsichtlich wirtschaftlicher Faktoren (z. B. Kosten und Erlöse) zu vergleichen. Ein 20 -Standardcontainer (1 TEU, siehe unten) entspricht 1 CEU. Bei anderen Containertypen weicht die CEU- aber von der TEU-Zahl ab: Die Kosten und damit zumeist auch die Mieterlöse eines 40 -Standardcontainers liegen etwa bei dem 1,6-fachen eines 20 -Standardcontainers; er entspricht daher 1,6 CEU. Ein 40 -High-Cube-Standardcontainer entspricht 1,7 CEU, weil er etwa das 1,7-fache eines 20 -Standardcontainers kostet. Buss Global Containerfonds 13

133 133 Chassis Containerchassis sind Fahrgestelle, mit denen Container per Lkw auf der Straße transportiert werden können. Moderne Chassis sind in der Lage, normale und High-Cube-Container unterschiedlicher Abmessungen zu tragen. Die Container werden mit Twistlocks auf dem Chassis gesichert. Chassis werden wie normale Trailer (siehe unten) mit Sattelzugmaschinen bewegt. Containerdepot Containerleasinggesellschaften unterhalten weltweit Containerlager. In diesen sogenannten Depots können die Mieter Container abgeben und aufnehmen. Corten-Stahl Container werden aus speziell gehärtetem Stahl hergestellt, dem sogenannten Corten-Stahl. Dieser Stahl ist langlebig und hoch belastbar wichtige Eigenschaften für Container, die im internationalen Seeverkehr häufig widrigen Bedingungen ausgesetzt sind. COR-TEN ist ein eingetragenes Warenzeichen der United States Steel Corporation. Drop-off charge Die Drop-off charge ist die Rücklieferungsgebühr, die der Mieter zahlen muss, wenn er einen gemieteten Container in einem Depot einer Containerleasinggesellschaft abgibt. High Cube High-Cube-Container gehören zu den Standardcontainern. Sie sind mit 2,90 m jedoch rund 30 cm höher als herkömmliche Standardcontainer. IFRS Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Sie sollen losgelöst von nationalen Rechtsvorschriften die Aufstellung international vergleichbarer Jahres- und Konzernabschlüsse regeln. Die IFRS werden von zahlreichen Ländern zumindest für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben. LTL (Long Term Lease) Long Term Lease (abgekürzt LTL) bezeichnet die langfristige Vermietung von Containern (in der Regel fünf Jahre). MLA, ML, IML (Master Lease Agreement, Spot Lease) Gebrauchte Container werden zumeist im Rahmen sogenannter Master Lease Agreements kurz- und mittelfristig vermietet (Mindestmietzeit ca. drei bis zwölf Monate). Die durchschnittliche tatsächliche Vermietungsdauer liegt bei ca. zwei Jahren. Eine andere Bezeichnung für Master Lease ist Spot Lease. Nettomiete Die Nettomiete ist das tatsächliche Einkommen eines Containers. Es errechnet sich aus der Bruttomiete (siehe oben) abzüglich aller Kosten und zuzüglich Nebenerlöse (sogenannte ancillary revenues ). Indem Lagerkosten für unvermietete Container in der Nettomietrate enthalten sind, werden Auslastungsschwankungen gewissermaßen eingepreist. Nettomiete im Detail: Operative Kosten Lagerkosten für unvermietete Container Handling-Kosten (Gebühren des Depots für die Entgegennahme und Auslieferung von Containern) Reparaturkosten Versicherungskosten Rückstellungen für Forderungsausfälle etc. Nebenerlöse Handlingerlöse (Depotgebühren, die an den Mieter zum Teil mit Aufschlag weiterbelastet werden) Reparaturerlöse (an Mieter weiterbelastete Reparaturkosten) Aufnahmegebühren für Container etc. Off-balance-Finanzierung (bilanzneutrale Finanzierung) Dieser Begriff bedeutet, dass Leasingobjekte (in diesem Fall die Container) nicht in der Bilanz erscheinen. Die Reedereien können dadurch das vorhandene Kapital an anderer Stelle einsetzen (z. B. zur Finanzierung von Schiffen). Palettenbreite Container (20 /40 /45 pallet-wide) Standardcontainer haben ein Innenmaß von 2,33 m und damit den Nachteil, dass darin Euro-Paletten (1,20 m x 0,80 m) nicht ohne Platzverlust nebeneinander verladen werden können. Eine Verbreiterung um wenige Zentimeter kombiniert die Vorteile der Systeme Container und Euro-Palette. Palettenbreite Container bieten bei einem um nur vier Prozent größeren Volumen eine um 20 Prozent höhere Palettenkapazität und ermöglichen eine effiziente Beladung ohne Umstauen und Ladungssiche-

134 134 Glossar rung. Palettenbreite Container werden insbesondere für innereuropäische Transporte und Kurzstrecken-Seeverkehre ( Short Sea Shipping ) genutzt. Aufgelds der jeweiligen Teilschuldverschreibung an sie gezahlt worden ist. Vor Valutierung können aus der jeweiligen Teilschuldverschreibung keine Rechte geltend gemacht werden. Schuldverschreibung Eine andere Bezeichnung für Anleihe (siehe oben). Standardcontainer (20 /40 /40 High Cube) Standardcontainer sind die gewöhnlichen und häufigsten Containertypen in 20 oder 40 Fuß Länge. Bezogen auf die Anzahl sind ca. 90 Prozent des weltweiten Containerbestands Standardcontainer. Tankcontainer (20 /30 /40 ) Tankcontainer sind sehr hochwertige, zumeist aus Edelstahl hergestellte Container, die zum Transport von Flüssigkeiten (Chemikalien, Nahrungsmittel) und Granulaten genutzt werden. Tankcontainer unterliegen höchsten Sicherheitsstandards und entsprechen heutigen Umweltansprüchen. Zum Teil verfügen sie über Heiz-/Kühlaggregate. Teilschuldverschreibung Die Dollar-Anleihe 1 ist in mehrere, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen aufgeteilt. Diese verbriefen den jeweiligen Anteil des in der Teilschuldverschreibung verbrieften Nennbetrags am Gesamtbetrag des platzierten Nennbetrags der Dollar-Anleihe 1. TEU TEU steht für twenty-foot equivalent unit ( zwanzig Fuß entsprechende Einheit ) und ist die international gebräuchliche Maßeinheit, um Container hinsichtlich ihrer Größe, das Fassungsvermögen von Schiffen und die Umschlagskapazität von Terminals zu vergleichen. Die Einheit TEU beruht auf dem 20 -Standardcontainer, der einem TEU entspricht. Ein 40 -Standardcontainer entspricht zwei TEU. Trotz seines größeren Fassungsvermögens wird auch der um ca. 30 cm höhere 40 -High-Cube-Standardcontainer als zwei TEU gezählt. Ein Containerschiff, dessen Kapazität z. B. mit TEU angegeben ist, kann theoretisch Container laden, Container oder eine Mischung beider Größen, die zusammengerechnet TEU ergibt. Valutierung Tag der Valutierung ist der Tag, an dem die jeweilige Teilschuldverschreibungsurkunde beim Verwahrer eingeliefert worden ist und beim Verwahrer die Mitteilung des Ausstellerin eingegangen ist, dass der Nennbetrag zuzüglich des hierauf entfallenden Buss Global Containerfonds 13

135 135 Hoch hinaus. Der Containerumschlag wächst. Experten prognostizieren für 2012 ein Wachstum von rund sieben Prozent. Auch in den folgenden Jahren soll der Umschlag kontinuierlich zunehmen.

136 136 Hinweise Beteiligungshinweise Unverwechselbar. Jeder Seecontainer hat seine individuelle Kennung. Die vier Buchstaben stehen für den Eigentümer. Ihnen folgt die Seriennummer aus sechs Ziffern und einer Prüfzahl. So kann jede Box schnell identifiziert werden. Buss Global Containerfonds 13

137 137 Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen des Publikums entgegennimmt Interessenten werden gebeten, die Beitrittserklärung vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet im Original bei der Treuhänderin, Buss Treuhand GmbH, Am Sandtorkai 48, Hamburg, einzureichen. Sie ist die Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen des Publikums entgegennimmt. Die Annahme der Beitrittserklärung erfolgt ebenfalls durch die Treuhänderin und wird schriftlich unter Angabe der Beteiligungsnummer bestätigt. Mindestzeichnungssumme und Einzahlung Der Mindestbeteiligungsbetrag beträgt US-Dollar; höhere Beträge müssen in ganzen Zahlen durch teilbar sein. Der Anleger hat den von ihm übernommenen Beteiligungsbetrag innerhalb von zwei Wochen nach Annahme der Beitrittserklärung und Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin vollständig zu leisten. Mittelverwendungskonto Kontoinhaber: Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG Bank: UniCredit Bank AG, Hamburg Kontonummer: Bankleitzahl: IBAN: DE BIC (S.W.I.F.T.-Code): HYVEDEMM300 Schlichtungsverfahren Buss Capital, die Fondsgesellschaft und die Treuhänderin haben sich dem Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen und unterwerfen sich der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen der Ombudsperson, die im Rahmen dieser Verfahrensordnung ergehen. Anleger der Fondsgesellschaft haben die Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene Fonds zu richten und damit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit sich die Parteien nicht während des Verfahrens einigen, ergeht als Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch der Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlossene Fonds ist die jeweilige Beschwerdegegnerin an einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand Euro nicht übersteigt. Die Berechnung der Höhe des Beschwerdegegenstandes richtet sich nach der von dem Beschwerde führenden Anleger geltend gemachten Forderung. Das bedeutet, dass die jeweilige Beschwerdegegnerin in einem solchen Fall einer Entscheidung der Ombudsperson, die die jeweilige Beschwerdegegnerin verpflichtet, nachkommen muss und gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden mit einem höheren Streitwert gibt die Ombudsperson eine Empfehlung ab. Dem Anleger steht es immer frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Für nähere Informationen zur Ombudsperson und dem Schlichtungsverfahren kontaktieren Sie bitte: Ombudsstelle Geschlossene Fonds Postfach Berlin Tel.: 030/ Fax: 030/ Die Verfahrensordnung und weitergehende Informationen finden Sie zudem im Internet unter Anbieter- und Angabenvorbehalt Dritte Vertriebspartner, die die Platzierung des Kapitals vornehmen, sind selbstständig tätige Unternehmer. Sie sind nicht berechtigt, von diesem Prospekt abweichende Auskünfte zu geben. Die Anbieterin übernimmt keine Verantwortung für die persönliche Beratung oder Vermittlung des Anlegers durch selbstständige Anlageberater oder -vermittler.

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139 Buss Global Containerfonds 13 Buss Global Containerfonds 13 Nachtrag 1 zum Verkaufsprospekt vom 1. Juni 2012 Nachtrag 1 der Buss Capital GmbH & Co. KG vom 14. Dezember 2012 gemäß 11 Vermögensanlagengesetz zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 1. Juni 2012 (im Folgenden Verkaufsprospekt ) betreffend das öffentliche Angebot der Vermögensanlage Buss Global Containerfonds 13 über den Erwerb von Kommanditanteilen an der Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG (im Folgenden Fondsgesellschaft ). Buss Group eine gute Bonität. Die Analyse-Agentur bewertet Buss Group mit Auskunft vom 5. Dezember 2012 mit einem Bonitätsindex von 211 (auf einer Skala von 100 = ausgezeichnete Bonität bis 600 = harte Negativmerkmale). Diese Angaben ergänzen insbesondere die Aussagen auf den Seiten 11f., 14, 23, 77, 79, 82 und 86ff. des Verkaufsprospekts. Die Buss Capital GmbH & Co. KG (im Folgenden Buss Capital oder Anbieterin ) gibt zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt Folgendes bekannt: 1. Platzierungsgarantie Im Zusammenhang mit der Regulierung von geschlossenen Fonds (Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittlerund Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011, BGBl. I 2011, 2418 ff.) hat die Buss Group GmbH & Co. KG, Hamburg, ( Buss Group ) die von Buss Capital gegenüber der Fondsgesellschaft ausgereichte Platzierungsgarantie am 13. Dezember 2012 übernommen. Buss Capital erhält die im Verkaufsprospekt erläuterte Vergütung nunmehr auch für die Vermittlung der Platzierungsgarantie. Die Buss Group ist 100%-ige Gesellschafterin der Mehrheitsgesellschafterin von Buss Capital. Creditreform bescheinigt der 2. Valutierung der Anleihen Die Fondsgesellschaft hat im Juli 2012 einen Depotvertrag zur Verwahrung der Teilschuldverschreibungen geschlossen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags ist bereits eine von der Fondsgesellschaft gezeichnete Teilschuldverschreibung der Dollar-Anleihe 1 valutiert, die Valutierung der zweiten Teilschuldverschreibung erfolgt voraussichtlich noch im Dezember Sofern eine kurzfristige Zwischenfinanzierung zur Zahlung des Nennbetrags der Teilschuldverschreibung und des hierauf entfallenden Aufgelds erforderlich ist, wird die Fondsgesellschaft von der Buss Global Marine Assets Ltd. ( BGMA ) ein Darlehen zu einem Zinssatz aufnehmen, der die für das jeweilige Quartal gezahlten Zinsen aus der Teilschuldverschreibung widerspiegelt. Die Fondsgesellschaft hat von der BGMA eine entsprechende Darlehenszusage erhalten. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags beträgt das gezeichnete Kommanditkapital der Fondsgesellschaft US-Dollar.

140 2 Nachtrag 1 Diese Angaben ergänzen insbesondere die Aussagen auf den Seiten 7, 36, 55, 78, 68 ff, 83 f, 86, 88, 89 des Verkaufsprospekts. 3. Wesentliche Vertragspartner Die Informationen zu den wesentlichen Vertragspartner auf Seite 86ff. des Verkaufsprospekts werden durch folgende Angaben ergänzt: 4. Buss Global Holdings Pte. Ltd. Die Buss Global Holdings Pte. Ltd. ist zwischenzeitlich bereits mit einem Eigenkapital in Höhe von 6,75 Millionen US-Dollar ausgestattet. Diese Information ergänzt die Angaben auf Seite 11 und 94 des Verkaufsprospekts. Die Platzierungsgarantin ab 13. Dezember 2012, Buss Group GmbH & Co. KG Firma, Sitz und Anschrift Buss Group GmbH & Co. KG, Hamburg, Am Sandtorkai 48, Hamburg Handelsregister HRA (Amtsgericht Hamburg) Gründung/Tag der Eintragung 31. Oktober 2006 Kommanditeinlagen Euro Kommanditisten Dr. Johann Killinger, Hamburg Komplementärin Buss Group Verwaltung GmbH, Hamburg, vertreten durch deren alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer Dr. Johann Killinger, Hamburg und Heinrich Ahlers, Marne Leistung und Lieferungen Buss Group hat am 13. Dezember 2012 die Platzierungsgarantie gegenüber der Fondsgesellschaft übernommen. Kurzdarstellung der Leistungsbilanz zum 31. Dezember 2011 Gesamt investitionsvolumen Emissionskapital Laufende Fonds in TUS$ in TUS$ Neu- und Gebrauchtcontainerfonds (US-Dollar) 1) Prospekt ) Buss Global Container Fonds 1 6, Buss Global Containerfonds 11 2) Ist ) in T in T Neu- und Gebrauchtcontainerfonds (Euro) 1) Prospekt Buss Global Container Fonds 6 Euro, Buss Global Containerfonds ) Ist Neucontainerfonds 1) Prospekt Buss (Logistics) Container Fonds 2 6 3) Ist Schiffsfonds Prospekt 1) Buss Schiffsfonds 4 Ist Kreuzfahrtfonds Prospekt 1) Buss Kreuzfahrtfonds 1 und 2 Ist Immobilienfonds Prospekt 1) Buss Immobilienfonds Holland 1, Buss Immobilienfonds 2 und 3 Ist Aufgelöste Fonds in T in T Neucontainerfonds Prospekt 1) Buss Logistics Container Fonds 1 Ist ), 10), 11) Abweichung vom Prospekt Fonds über Plan 2 0 Fonds im Plan Fonds unter Plan 4 2 1) bzw. Prospekt modifiziert 2) Die Buss Global Containerfonds 9 bis 11 und ihre Containermanagementgesellschaft befanden sich zum noch in der Investitionsphase. Die Ist-Werte für Gesamtinvestitionsvolumen und Emissionskapital werden sich daher noch verändern. 3) Die Buss (Logistics) Container Fonds 2 bis 6 wurden zum umstrukturiert und ihr Geschäftsbetrieb nach Singapur transferiert. Zudem sollten gemäß Prospekt der Buss Logistics Container Fonds 2 (Fonds 2) 2010 und die Buss Container Fonds 3 und aufgelöst werden. Ein Vergleich der Ist-Werte mit den Prospektwerten ist daher nur bedingt aussagekräftig. 4) Hierin ist der Anteil des Buss Global Container Fonds 6 Euro am Buss Global Container Fonds 6 in Höhe von 10,175 Mio. US$ enthalten. 5) Die steuerlichen Ergebnisse 2011 der Container- und Immobilienfonds lagen zum Redaktionsschluss der Leistungsbilanz 2011 noch nicht vor. 6) Ab 2011 liegen keine Prospektwerte für den Fonds 2 vor. Das prospektierte kumulierte Betriebsergebnis und das kumulierte steuerliche Ergebnis beziehen sich daher für Fonds 2 nur auf den Zeitraum bis Ende Die prospektierten Liquiditäts- und Darlehensstände per beziehen sich nur auf die Buss Container Fonds 3 bis 6. In den Ist-Werten sind hingegen die (kumulierten) Werte per Ende 2011 für alle Fonds enthalten. Buss Global Containerfonds 13

141 3 5. Leistungsbilanz Buss Capital hat ihre testierte Leistungsbilanz zum Geschäftsjahr 2011 veröffentlicht. Die unten stehende Kurzdarstellung der Leistungsbilanz zum 31. Dezember 2011 ergänzt die Angaben auf Seite 30ff. des Verkaufsprospekts. Datum der Aufstellung des Nachtrags: 14. Dezember 2012 Buss Capital GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin, die Buss Capital Verwaltung GmbH, diese vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer: Dr. Dirk Baldeweg Gemäß 11 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz weisen wir darauf hin, dass Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags 1 vom 14. Dezember 2012 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 1. Juni 2012 eine auf den Erwerb oder die Zeichnung der Vermögensanlagen gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags 1 widerrufen können, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der Buss Treuhand GmbH, Am Sandtorkai 48, Hamburg (Fax: , info@buss-treuhand. de) zu erklären. Der Widerruf ist auch gegenüber der Buss Global Containerfonds 13 GmbH & Co. KG, Am Sandtorkai 48, Hamburg wirksam. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Auf die Rechtsfolgen des Widerrufs ist 357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Betriebsergebnis kumuliert zum Steuerliches Ergebnis kumuliert zum ) Liquidität zum Darlehen zum Auszahlungen kumuliert zum in TUS$ in TUS$ in TUS$ in TUS$ in TUS$ n. a in T in T in T in T in T n. a ) 448 6) 854 6) ), 7) n. a ) ) ) n. a n. a ) 425 8) n. a in % in T 17, , ) Darlehensstände in US-Dollar wurden zum Stichtagskurs (1,2939 US$/ ) in Euro umgerechnet. 8) Für den Buss Immobilienfonds 3 liegen erst ab dem Jahr 2012 Prospektwerte für das Betriebsergebnis und das steuerliche Ergebnis vor. Daher beziehen sich die Angaben zum Betriebsergebnis und zum steuerlichen Ergebnis nur auf die Buss Immobilienfonds (Holland) 1 und 2. Die Ist-Werte hingegen beziehen alle Fonds mit ein. 9) Für den Buss Immobilienfonds 3 liegen für das Jahr 2011 noch keine Prospektwerte für das Betriebsergebnis und das steuerliche Ergebnis vor. Für die Buss Logistics Container Fonds 1 und 2 liegen für das Jahr 2011 keine Prospektwerte mehr für Betriebsergebnis, steuerliches Ergebnis, Liquidität und Darlehen vor. Daher können bei diesen Fonds keine Abweichungen für diese Kennzahlen ermittelt werden. Bei Fonds 2 wird das prospektierte kumulierte Betriebsergebnis per Ende 2010 mit dem kumulierten Ist-Betriebsergebnis per Ende 2011 verglichen. 10) Fonds mit einer prozentualen Abweichung der Ist-Werte von den Prospektwerten von +5 bis -5 Prozent werden als im Plan gewertet. 11) Für die Darstellung der kumulierten Auszahlungen wurden die prozentualen Werte der Auszahlungen herangezogen (pro rata temporis).

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