zur 55. Delegiertenversammlung des Zweckverbands Sozialdienste Bezirk Dielsdorf
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- Lisa Dittmar
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1 Vorstand Einladung Geerenstrasse 6 Postfach Dielsdorf T F info@sdbd.ch zur 55. Delegiertenversammlung des Zweckverbands Sozialdienste Bezirk Dielsdorf Datum: Mittwoch, 28. August 2013 Zeit: Ort: Uhr Sozialdienste Bezirk Dielsdorf, Geerenstrasse 6, 8157 Dielsdorf - Gruppenraum (Parkplätze hinter dem Haus) Traktanden: 1. Begrüssung 2. Wahl eines/einer StimmenzählerIn 3. Protokoll der 54. Delegiertenversammlung vom 29. Mai Voranschlag 2014 (Voranschlag liegt bei / Kommentar und Antrag Beilage 1) 5. Rückstellung Sanierungskosten BVK (Kommentar / Antrag Beilage 2) 6. Mitteilungen / Verschiedenes Dielsdorf, Ph. Bollmann / Aktuar Seite 1 von 8
2 Beilage 1 - Traktandum 4 - Voranschlag 2014 Voranschlag 2014 Kommentar Antrag des Vorstands Generelle Bemerkungen Aufwandüberschuss ( ) Der gegenüber dem Vorjahr höhere Aufwandüberschuss resultiert primär aus der realistischen Abbildung des Aufwands der KESB und der EDV Erneuerung bei den Sozialdiensten. Die höheren Ausgaben des Fachbereichs Erwachsenenschutzes wurden durch die Einnahmen der Entschädigungen für die Mandatsführungen kompensiert. (Differenz zum Voranschlag Vorjahr CHF ). Sozialdienste Der interne Verteilschlüssel Infrastruktur und gemeinsame Kosten der Sozialdienste bleibt für den Voranschlag 2014 unverändert: Verwaltung / Rechnungswesen 4/18 Erwachsenenschutz 10/18 Persönliche Beratung 1/18 Beratung Suchtprobleme 3/18 Der Bereich Allgemeine Kosten (0 Behörden und Verwaltung) beinhaltet die Kosten der Behörden und Verwaltung, sowie die Kosten und Erträge aus der Vermietung der Liegenschaft an der Spitalstrasse 11 (Jugendsekretariatsgebäude). Die Kosten der Fachbereiche werden gemäss Statuten zu 90% nach Fällen und zu 10% nach Einwohnern auf die Gemeinden aufgeteilt. Für die Bereiche Persönliche Beratung und Beratung Suchtprobleme wird ein Fall berechnet, sobald ein direkter persönlicher Kontakt stattgefunden hat (telefonisches Intake, administrative Fallaufnahme, Terminvereinbarung, und Erstgespräch bei uns oder Besuch - z.b. im Spital - dies entspricht einem Arbeitsaufwand von ca. 4 Stunden). Im Fachbereich Erwachsenenschutz wird ein Fall von der Übertragung des Mandats bis zum ordentlichen Abschluss (Behördenentscheide) verrechnet. Überträge von Gemeinde zu Gemeinde werden anteilsmässig (vierteljährlich) verrechnet. Personalkosten Sozialdienste Dem Bereich Verwaltung werden folgende Lohnanteile verrechnet: Geschäftsleiter 50% + 5% Liegenschaften Sekretariatsleitung 100% Sachbearbeiterin Sekretariat 50% Rechnungsführerin 45% Zweckverbandsbuchhaltung inkl. KESB mit Nebenrechnung für Klienten aus den Bereichen Beratung Suchtprobleme und Persönliche Beratung) Die Löhne folgender Mitarbeitenden werden zusätzlich auf die Fachbereiche verteilt: Geschäftsleiter: 15% Erwachsenenschutz 15% Beratung Suchtprobleme 15% Persönliche Beratung Sachbearbeiterin Sekretariat: 20% Erwachsenenschutz 20% Beratung Suchtprobleme 10% Persönliche Beratung Seite 2 von 8
3 Sachbearbeiterin Erwachsenenschutz 90% Erwachsenenschutz 10% ZV Buchhaltung zur Sicherstellung der Vertretung (Krankheit/Unfall/Ferien) Für den Fachbereich Erwachsenenschutz ( /3030/3090) wurde im Voranschlag 2014 gegenüber den heutigen Anstellungen eine 80% Stelle zusätzlich berücksichtigt. Für den Fachbereich Persönliche Beratung wurden 20 Stellenprozente zusätzlich budgetiert. Dies entspricht der ersten Anpassung in diesem Bereich. In der Zwischenzeit sind 15 Bezirksgemeinden an diesem Fachbereich beteiligt. Die Inanspruchnahme der Persönlichen Beratung als Alternative zu Erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen stellt eine zusätzliche Mehrbelastung dar. Der Ausbau wird stufenweise und nach ausgewiesenem Bedarf erfolgen. Der durch die DV bewilligte Stellenrahmen wird eingehalten. Personalkosten KESB Bezirk Dielsdorf Bereits im Jahr 2013 mussten einige Korrekturen aufgrund der effektiven Fallbelastung der KESB vorgenommen werden. Im Jahre 2014 wurden zusätzlich 60 Stellenprozente für ein Mitglied des Spruchkörpers und 50 Stellenprozente für die Kanzlei budgetiert. Der durch die DV bewilligte Stellenrahmen wird dadurch weiterhin eingehalten. Lohnnebenkosten Für die Berechnung der Lohnnebenkosten (xxx.3030) wurden im Voranschlag 2014 die Vorgaben des Informationsschreibens des Gemeindeamts übernommen. Bei der Berechnung des allgemeinen Personalaufwands (xxx.3090) wurden die möglichen Lunchcheckbezüge, geplante und bewilligte Weiterbildungen und pro 100% Stelle CHF für kurzfristige Weiterbildungen, Supervision, Kosten für die Personalsuche und alle 2 Jahre die Kosten für den Personalanlass berücksichtigt. Anschaffungen (xxx.3110) Für die Sozialdienste wurden folgende Anschaffungen budgetiert: Klientenverwaltungssoftware, sofern Schlusszahlung nicht im 2013 erfolgt CHF Die Kosten wurden wie folgt auf die Fachbereiche verteilt: Sekretariat (020) CHF Erwachsenenschutz (100) CHF Beratung Suchtprobleme (450) CHF Persönliche Beratung (589) CHF Erneuerung Server und Ersatz der ältesten Arbeitsstationen CHF Die Kosten wurden wie folgt auf die Fachbereiche verteilt: Sekretariat (020) CHF Erwachsenenschutz (100) CHF Beratung Suchtprobleme (450) CHF Persönliche Beratung (589) CHF Für den Fachbereich Erwachsenenschutz wurden zusätzlich CHF für die Neumöblierung der Büros Sachbearbeitung budgetiert. Für alle Fach- und Dienstleistungsbereiche wurden für Kleinanschaffungen CHF budgetiert. Für die KESB wurde die Möblierung eines Arbeitsplatzes CHF und für Kleinanschaffungen CHF budgetiert. Seite 3 von 8
4 Dienstleistungen Dritter (xxx.3180) Unter dieser Kontogruppe werden z.b. folgende Aufwendungen verbucht: Versicherungen (ohne Betriebsauto), Telefonkosten, Internet, Frankaturen der Briefe, Kosten Kopierer, Aktenvernichtung, Archivierung, rechtliche Abklärungen etc. Stellemärt ( /3031/4363) Die Lohn- und Sozialkosten werden mit Beiträgen Dritter ausgeglichen. Längerfristige Anstellungen sind keine vorgesehen. Miete Archiv Die Miet- und Dienstleistungskosten für das neue Archiv an der Geerenstrasse 6 werden der Kontogruppe 091.xxx belastet. Die Hälfte der Miet- und Dienstleistungskosten werden der KESB (105.xxx) direkt verrechnet. Fachbereich Beratung Suchtprobleme Da sich der Staatsbeitrag in den letzten Jahren auf einem höheren Niveau eingespielt hat als angenommen, haben wir dies bei der Budgetierung 2014 berücksichtigt. Suchtpräventionsstelle Zürcher Unterland ( ) Durch die Erhöhung der Einwohnerzahlen erhöhen sich auch die Beiträge an die Suchtpräventionsstelle ZU (CHF 2.50/Einwohner). Kosten der KESB Bezirk Dielsdorf Für das Jahr 2014 wurden die Angaben der ersten fünf Betriebsmonate und alle bekannten Fixkosten als Grundlagen für die Budgetierung verwendet. Auch für das Jahr 2014 musste in verschiedenen Positionen von Annahmen ausgegangen werden. Wir haben uns bemüht mit dem Voranschlag 2014 die zu erwartenden Kosten möglichst realitätsnah abzubilden. Einzelne Konten xxx.3100 xxx.3171 Der Bedarf an Büromaterial erhöht sich mit der Betriebsgrösse Die Spesen Dienstfahrten werden in allen Bereichen separat ausgewiesen Publikationen Mehr Geschäfte, umfangreichere Publikationen mit entsprechenden Mehrkosten Spesenentschädigung enthält auch Anlass mit Personal. Dieses Kosten haben sich mit der KESB beinahe verdoppelt Vorprojekt Ausbau Geerenstrasse (Räumlichkeiten UG neben Archiv) Miete Etcetera fällt weg. Das Etcetera ist in das KJZ Dielsdorf gezogen Erhöhter Bedarf mit zunehmender Fachbereichsgrösse (Telefon, Briefmarken, rechtliche Abklärungen ) Mandatsentschädigung gemäss Entscheid DV vom Rückerstattung der Spesen aus Mandatsarbeit Mandatsentschädigungen ausbezahlt durch KESB -> Rückerstattung Kosten Rekrutierung und Ausbildung der Privaten Mandatsträger Spesen der Mandatsträger ausbezahlt durch die KESB -> Rückerstattung Telefon, Portokosten (mehrheitlich eingeschriebene Briefe), Versicherungen inkl. Finanzhaftpflicht etc. Seite 4 von 8
5 Abklärungskosten gemäss Entscheid DV vom (Annahme) Kosten die durch die KESB bei ärztlichem Rückbehalt von PatientInnen in der Klinik entstehen -> Alternative zum Pikettdienst durch die KESB (Annahme) Korrektur der Gebührenerwartungen nach Berücksichtigung von 5 Monaten Betrieb Rückerstattungen Parkplatzmieten Personal Erhöhter Aufwand wegen der Kosten für Haarproben -> teilweise Rückerstattung Die Rückerstattung ist abhängig von der Anzahl laufenden strafrechtlicher Massnahmen (daher schwierig zu budgetieren) Aufnahme kurzfristiger Kredite zur Überbrückung von Engpässen bis zur Bezahlung der nächsten Teil- oder Schlussrechnung. Wird nur bei Bedarf beansprucht. Falls Sie Detailfragen zum Voranschlag haben, bitte ich Sie, mich vorgängig zur Delegiertenversammlung zu kontaktieren, damit ich an der Versammlung auf Ihre Fragen antworten kann. (Boris Macullo, Finanzvorstand, Tel Geschäft: , Mail Geschäft: boris.macullo@felskowskyag.ch Antrag Der Vorstand beantragt der Delegiertenversammlung den Voranschlag 2014 mit einem Gesamtaufwand von CHF , einem Gesamtertrag von CHF und einem daraus resultierenden Aufwandüberschuss zulasten der Verbandsgemeinden von CHF zu genehmigen. Seite 5 von 8
6 Beilage 2 - Traktandum 5 - Rückstellung Sanierungskosten BVK Sanierungskosten BVK Ausgangslage Die Unterdeckung der BVK zwang die Gemeinden und angeschlossenen Institutionen zur Sanierung. Nachdem vorerst die Meinung vertreten wurde, dass keine Rückstellungen getätigt werden dürfen, kippte der Regierungsrat diese Haltung und wies die Gemeinden an, die entsprechenden Rückstellungen zu tätigen. Da der Zweckverband die notwendigen Angaben erst nach dem Rechnungsabschluss erhielt, entschied der Vorstand auf die Rückstellung in der Rechnung 2012 zu verzichten (-> siehe auch Kommentar zur Rechnung 2012). Rückstellung Die Rechnung 2012 wurde durch die Revisionsstelle mit der Bemerkung abgenommen, dass die Rückstellung der Sanierungskosten in der Rechnung 2013 zwingend sei. Nach Abklärungen beim Gemeindeamt bezüglich Zuständigkeit für die Rückstellungen (Verbandsgemeinden direkt oder Zweckverband), war klar, dass die Rückstellung durch den Zweckverband zu erfolgen hat. Der Rückstellungsbetrag wurde mit 2.5% der versicherten Lohnsumme x 7 Jahre berechnet. Da der Zweckverband nun die Sanierungsbeiträge im Jahr 2013 über die laufende Rechnung ausweist, beträgt die Rückstellung 2013 für das Jahr 2014 und folgende 2.5% der versicherten Lohnsumme x 6 Jahre. Unter Berücksichtigung der bekannten Lohnsumme beträgt der aktuelle Sanierungsbetrag somit CHF Bezug/Verteilschlüssel Die Verteilung der Rückstellungsverpflichtung der Gemeinden richtet sich nach dem Verteilschlüssel der einzelnen Dienst- und Fachbereiche. Die Abrechnung der geleisteten Sanierungsbeiträge erfolgt jeweils jährlich unter Berücksichtigung der aktualisierten Bezugszahlen. Die Rückstellung der Sanierungsbeiträge, sowie die jährliche Abrechnung des Sanierungsaufwands erfolgt über ein pro Gemeinde erstelltes individuelles Konto. Die Lösung ist recht aufwändig, bildet aber gegenüber den Gemeinden den Sanierungsbedarf gerecht ab. Antrag des Vorstands Da offensichtlich keine Alternativen zur Rückstellung des Sanierungsbeitrages bestehen, beantragt der Vorstand in der Rechnung 2013 die Rückstellung von CHF zulasten der Verbandsgemeinden nach vorgeschlagenem Verteilschlüssel tätigen zu dürfen. Seite 6 von 8
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