Aktivität. 1. Veranlassung
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- Harald Hase
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1 Thema: vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung zum bevorstehenden Planfeststellungsverfahren für die Baumaßnahme Bauliche Änderung der Weststrecke Trier für den Schienenpersonennahverkehrs Termin: , Beginn: 18:00 Uhr, Ende: 20:15 Uhr Ort: Druckwerk, Ottostraße 29, Trier Teilnehmer: Frau Sandra Klein Stadt Trier Frau Kerstin Schmidt DB Netz AG Herr Gisbert Brauner DB Netz AG Herr Wolfgang Eilers MWVLW Rheinland-Pfalz Herr Dr. Thomas Geyer SPNV Nord Herr Dennis Klees SPNV Nord Herr Jürgen Lippold Ingenieurgesellschaft KEMPA Herr Andreas Ludwig Stadt Trier Herr Rainer Neubert Trierer Volksfreund Herr Eric Stockdreher DB Station&Service AG (Protokoll) Interessenten: 63 Teilnehmer inkl. Ortsvorsteher der betroffenen Bezirke, 3/Vertreter der Presse/Rundfunk 1. Veranlassung Für das Bauvorhaben Bauliche Änderung der Weststrecke Trier für den Schienenpersonennahverkehr ist ein Planrechtsverfahren nach 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Vorhabenträger sind die DB Station&Service AG und die DB Netz AG mit Sitz in Frankfurt am Main. Im Zuge der Genehmigungsplanung sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Trier im Rahmen einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 25 (3) Verwaltungsverfahrensgesetz (VerwVerfG) über die geplanten Baumaßnahmen ausreichend informiert und ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Zur Veranstaltung wurde durch Information in der Zeitung Trierer Volksfreund sowie über weitere Medien aufmerksam gemacht und eingeladen (vgl. Anhang) Das erforderliche planrechtliche Verfahren durch das Eisenbahn-Bundesamt soll in Kürze eingeleitet werden mit dem Ziel, eine Planfeststellung zu erhalten. 2. Begrüßung/Präsentation Die Veranstaltung wurde durch Herrn Rainer Neubert (Trierer Volksfreund) moderiert. Er begrüßte die Teilnehmer und stellte die für die Information anwesenden offiziellen Vertreter bzw. Projektbeteiligten vor. Im weiteren Verlauf wurden durch die anwesenden Vertreter der Stadt, dem SPNV-Nord, dem Land, der DB AG sowie der beteiligten Planungsbüros die Planung mit dem Stand des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens ausführlich vorgestellt. Die Erläuterung erfolgte mit einer Power-Point Präsentation und einer 3D-Visualisierung des kompletten Streckenverlaufs mit Darstellung der geplanten baulichen Maßnahmen. Seite 1 von 5
2 3. Diskussion / Fragen und Einwände der Bürger 3.1. Werden die Lärmschutzmaßnahmen, wie im Bereich der neuen Kurve auf der Höhe Ehrang im gesamten Streckenverlauf Anwendung finden? Da es sich bei der Stecke an sich um eine Bestandsanlage handelt, fehlt das rechtliche Erfordernis und damit die Grundlage für die Finanzierung für entsprechende Lärmschutzmaßnahmen Ist im Zuge der Maßnahme eine Ausweitung des Güterverkehrs in die Nacht vorgesehen? Nein. Ziel und Zweck der Maßnahme ist die Wiederaufnahme des schienengebundenen Personennahverkehrs. Die Kapazität der Strecke ist ausreichend, um die heutigen Güterverkehre auch zukünftig tagsüber abzuwickeln. Eine Besetzung der Fahrdienstleiterstellen in der Nacht ist auch unter Beachtung wirtschaftlicher Prämissen nicht geplant Verändern sich durch das Projekt die Umsteigemöglichkeiten Richtung Koblenz an der Verkehrsstation Schweich? Nein. Diese bleiben bestehen Wie erklären sich die zuweilen stattfindenden Güterverkehre in der Nacht? Im Zuge von temporären Baumaßnahmen an anderer Stelle wird die Weststrecke Trier als Ausweichstrecke genutzt Ist für die Strecke eine Absenkung der Geschwindigkeit zur Abminderung der Lärmbelastung für die Güterverkehre vorgesehen? Dies ist unter Verweis auf rechtliche Themen, erhöhte Bremsgeräusche und eine Reduzierung der Kapazität der Strecke nicht vorgesehen. Die Deutsche Bahn setzt vielmehr auf den Einsatz neuer Bremssysteme bzw. einer Umrüstung der eigenen Güterverkehrsflotte, welche mittelfristig zu einer Halbierung der vom Menschen empfundenen Lärmwahrnehmung führen werden Wie wird die Parksituation bei der Verkehrsstation Pallien gelöst. Seite 2 von 5
3 3.7. Das Thema Parken ist zwar nicht Teil des anstehenden Planfeststellungsverfahrens, jedoch Thema im weiterführenden Verlauf der Umfeldplanung der Stadt Trier. Ist für die Weststrecke Trier eine generelle Erhöhung der Güterverkehre geplant: Dies ist nicht geplant Wie wird das Risiko hinsichtlich von Klageverfahren in Bezug auf dieses Projekt gesehen? Antwort Herr Eilers: Eine Einschätzung dazu kann aus der Erfahrung heraus nicht gegeben werden Der geplante Takt der Züge nach Luxemburg ist stündlich. Busse verkehren dagegen in kürzeren Taktzeiten. Wieso? Dies erklärt sich aus der um ca. fünffach höheren Kapazität der Züge gegenüber den Bussen Wie wird die Thematik des Güterverkehrs auf der Weststrecke in der weiterführenden Planung behandelt. Generell werden im Planfeststellungsverfahren die baulichen Maßnahmen und deren Auswirkungen behandelt und nicht explizit der Güterverkehr Wird es eine direkte schienengebundene Verbindung zum Flughafen Luxemburg geben? Die Planung hinsichtlich einer Anbindung an den Flughafen wurde vor rund zehn Jahren eingestellt. Eine Verbindung mit Umsteigebeziehung ist möglich Anregung eines Bürgers: Das Projekt wird mit der Hoffnung verbunden, dass die Lärmthematik weiterhin einen hohen Stellenwert hat. Warum wurde im Stadtgebiet Euren direkt an der Weststrecke ein Neubaugebiet ohne Lärmschutzmaßnahmen erschlossen? Da die Weststrecke eine bestehende ist, fällt dieses Thema nicht in den Zuständigkeitsbereich der DB AG bzw. in die Genehmigungshoheit des Eisenbahn-Bundesamts. Seite 3 von 5
4 3.14. Bei wem liegt die Verantwortung in Sicherheitsfragen bei den Bahnübergängen im Stadtgebiet Trier? Die Verantwortung für den Betrieb von Bahnübergängen liegt in der Regel bei der DB Netz AG, die vom Eisenbahn-Bundesamt überwacht wird Wie ist die zukünftige Verkehrsführung der Bitburger Straße geplant? Dies ist ein rein städtisches Thema und wird im Rahmen der allgemeinen Verkehrsplanung behandelt. 3. Weitere Vorgehensweise und Abschluss der Veranstaltung Abschließend wurde durch Herr Neubert im Namen aller an der Planung Beteiligten festgehalten, dass die Fragen und Anregungen dieser Veranstaltung nach bester Möglichkeit im weiterführenden Planungsprozess berücksichtig würden. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens erfolge dann in den nächsten Monaten eine öffentliche Auslegung der Genehmigungsunterlagen. In den ortsüblichen Medien werde zu gegebener Zeit rechtzeitig und ausführlich darüber informiert. Jeder Betroffene habe dann die Möglichkeit, seine Bedenken und Anregungen schriftlich in das Genehmigungsverfahren einzubringen. Das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Behörde entscheidet nach entsprechender Abwägung dann über jeden Einwand und stellt die Information der Betroffenen sicher. Die Veranstaltung wird gegen 20:15h beendet. Abkürzungsverzeichnis AEG Allgemeines Eisenbahngesetz AG Bf cm DB EG inkl. Aktiengesellschaft Bahnhof Zentimeter Deutsche Bahn Empfangsgebäude inklusive m Meter PÜ Personenüberführung rd. rund s. o. siehe oben S&S Station&Service VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz Seite 4 von 5
5 Seite 5 von 5
Infrastruktur- und Umfeldmaßnahmen Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 25(3)VerwVerfG zum bevorstehenden Planfeststellungsverfahren
Bauliche Änderung der Weststrecke Trier für den Schienenpersonennahverkehr Infrastruktur- und Umfeldmaßnahmen zum bevorstehenden Planfeststellungsverfahren Übersicht Gesamtmaßnahmen an der Weststrecke
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