Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Es gilt das gesprochene Wort!
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- Nicolas Bauer
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1 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: 12. April 2013, 11:30 Uhr Statement des Bayerischen Staatsministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Martin Zeil anlässlich der Unterzeichnung des Realisierungs- und Finanzierungsvertrages für die Neufahrner Kurve am 12. April 2013 am Flughafen München Hauptgebäude Pressestelle: Prinzregentenstr. 28, München Bettina Bäumlisberger Telefon Internet Abteilung Landesentwicklung , -2291, Bayer. Energieagentur Energie Innovativ Telefax mobiles Internet Prinzregentenstr. 24, München m.stmwivt.bayern.de
2 Anrede Ich freue mich, dass ich heute gemeinsam mit Herrn Dr. Grube den Realisierungs- und Finanzierungsvertrag für die Neufahrner Kurve unterzeichnen werde. Dies ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, die Schienenanbindung des Münchner Flughafens in Richtung Nordostbayern zu verbessern! Die Neufahrner Kurve ermöglicht eine direkte, stündliche, schnelle und komfortable Anbindung des Flughafens aus Regensburg, Landshut, Moosburg und Freising. Dabei werden wir als Freistaat Bayern auf günstige Umsteigeverbindungen in Regensburg und Landshut achten. So profitieren auch große Teile der Oberpfalz und Niederbayerns von dieser neuen Verbindung. Die Fahrzeit von Regensburg zum Flughafen wird nur noch gut eine Stunde betragen. Diese verkürzte Reisezeit kommt sowohl den zahlreichen Reisenden als auch einem Teil der Mitarbeiter am Flughafen zugute. Damit wird die Bahn eine attraktive Alternative zum privaten PKW.
3 2 Unser erklärtes verkehrspolitisches Ziel ist es schließlich, dass wir möglichst viel Verkehr auf die Schiene verlagern wollen. Die Planungen zur Neufahrner Kurve haben 2006 mit der Ausschreibung der Planungs- und Projektsteuerungsleistungen begonnen. Nachdem die Bahn die Planungen nicht selbst initiieren wollte, haben wir dies als Bayerisches Verkehrsministerium übernommen. Nach drei Jahren Planung haben wir im Februar 2010 die Planfeststellung beim Eisenbahn-Bundesamt beantragt. Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 31. Oktober 2012 ein knappes Jahr später als angenommen den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurde am 14. Dezember 2012 Klage eingereicht. Die Klage hat aufschiebende Wirkung, so dass ein Baubeginn im Jahr 2013 voraussichtlich nicht möglich sein wird. Ich gehe davon aus, dass im Laufe des Jahres eine gerichtliche Entscheidung erreichbar ist.
4 Die Bauzeit beträgt etwa vier Jahre. 3 In den Verhandlungen mit der Bahn haben wir auf eine rasche Inbetriebnahme noch im Jahr 2017 gedrängt. Wir mussten aber zur Kenntnis nehmen, dass dieser Termin insbesondere wegen der noch laufenden Klage nicht mehr erreicht werden kann. Ich bedauere diese Verzögerung sehr. Wir haben alles getan, auch zum Beispiel die Bauzeit noch einmal um einige Monate reduziert, ohne damit die verlorene Zeit aufholen zu können. Als neuen Termin für die Inbetriebnahme haben wir nun das Jahr 2018 vertraglich vereinbart. Diese Verschiebung kommt auch deswegen zustande, weil das Planfeststellungsverfahren länger gedauert hat als angedacht, weil die Klage eventuell Verzögerungen nach sich zieht und weil wir neue Regelprozesse bei der Bahn berücksichtigen müssen. Die Kosten der Neufahrner Kurve konnten dagegen seit 2008 stabil gehalten werden. Sie betragen real mit Preisstand 2009 rund 83 Millionen Euro. Davon wird voraussichtlich der Bund
5 4 etwa 41 Millionen Euro und der Freistaat etwa 42 Millionen Euro tragen. Mit der Bahn haben wir vertraglich festgesetzt, dass sie einen Teil ihrer zusätzlichen Trasseneinnahmen in den ersten 20 Jahren nach Inbetriebnahme, voraussichtlich etwa zehn Millionen Euro, an den Freistaat zahlt. Dadurch wird sich der Anteil des Freistaats an der Finanzierung nachträglich entsprechend verringern. Unbeschadet der anhängigen Klage haben wir weiterhin vereinbart, dass die Bahn unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung den verbindlichen Antrag auf Bundesförderung stellen wird. Gleichzeitig werden die vorbereitenden Maßnahmen für die Ausschreibung der Bauleistungen in den nächsten Monaten vorangetrieben. Die Vorhabenträgerschaft für die Neufahrner Kurve geht mit der heutigen Vertragsunterzeichnung endgültig auf die DB AG über. Dennoch wird der Freistaat Bayern die Realisierung des Projektes weiterhin eng begleiten und die Deutsche Bahn AG bei der Umsetzung der Maßnahme unterstützen.
6 5 Mit unserer heutigen Unterschrift unter den Realisierungs- und Finanzierungsvertrag bekräftigen wir Freistaat und Bahn unseren gemeinsamen Willen, die Schienenanbindung des Münchner Flughafens zeitnah zu verbessern. Der Flughafen München wird schrittweise besser in das Schienennetz der DB AG eingebunden. Neben dem Bau der Neufahrner Kurve soll in weiteren Baustufen der Lückenschluss nach Erding und die Anbindung Richtung Mühldorf durch die Walpertskirchner Spange erfolgen. -. -
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