- Bericht der Wirbelsäulenspezialambulanz über die Behandlung am

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "- Bericht der Wirbelsäulenspezialambulanz über die Behandlung am"

Transkript

1 Gericht BVwG Entscheidungsdatum Geschäftszahl W Spruch W /15E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Scherz als Vorsitzende und durch den Richter Dr. Clemens Kuzminski sowie den fachkundigen Laienrichter Mag. Rudolf Halbauer als Beisitzer über die Beschwerde des WEISS Helmut, geb. XXXX, gegen den Bescheid des Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark, vom , Passnummer , mit welchem der Antrag auf Vornahme der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" abgewiesen wurde, zu Recht erkannt: A) Die Beschwerde wird gemäß 42 und 47 des Bundesbehindertengesetzes, BGBl. I Nr. 283/1990, idf BGBl. I Nr. 39/2013 ivm 1 der Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen BGBl. II Nr. 495/2013 als unbegründet abgewiesen. B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Text ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundessozialamtes vom war der am eingelangte Antrag auf Neufestsetzung des Grades der Behinderung gemäß 14 Abs. 2 und 27 Abs. 1 des BEinstG abgewiesen worden. Der Grad der Behinderung betrug laut durchgeführtem Beweisverfahren 80 vh. Am stellte der Beschwerdeführer den - gegenständlichen - Antrag auf Vornahme der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung" in den Behindertenpass. Dem Antrag angeschlossen waren folgende Unterlagen: - Bericht der Wirbelsäulenspezialambulanz über die Behandlung am Befundbericht eines Europäischen Facharztes für Koloproktologie vom Die belangte Behörde holte ein Sachverständigengutachten eines Facharztes für Innere Medizin und Arztes für Allgemeinmedizin vom , basierend auf einer Untersuchung am , ein. Im Gutachten wurden die Voraussetzungen für die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" verneint. Das Gutachten gestaltete sich wie folgt: Seite 1 von 20

2 "(...) Anamnese : berufstätig als Behindertenvertrauensperson bei der Post 10/2005 Leistenbruchoperation rechts Kreuzschwestern Strumaresektion Kreuzschwestern Befund Dr. XXXX : Reizdarmsyndrom mit imperativem Stuhlgang (Abl. 43) Sanatorium Ragnitz: radikale Prostataoperation wegen Prostatakarzinom Derzeitige Beschwerden: Momentan macht das Urinieren nach der Prostataoperation die meisten Beschwerden. Er braucht 3-5 Einlagen täglich. Bauchschmerzen hat er nicht. Er hat auch Beschwerden aufgrund des Reizdarms. Wegen der Fructoseund Lactoseunverträglichkeit muss er immer die Tabletten nehmen. Er kann den Stuhl nicht kontrollieren, er kann ihn nicht verhalten. Die letzten proktologischen Untersuchungen waren am und Damals war alles in Ordnung inkl. Manometrie. Man glaubt, dass die Beschwerden psychisch bedingt sind. Blähungen und Bauchschmerzen hat er fast täglich, diese sind nahrungsunabhängig. Er hat ca. 3-7 Stuhlgänge täglich. Er ist schon sehr vorsichtig und geht, wenn er unterwegs ist, öfters aufs WC. Er kann nicht immer unterscheiden, ob es nur Winde sind oder ob auch Stuhl dabei ist. Aufs WC kommt er rechtzeitig, wenn ein WC in der Nähe ist. Beim Arbeiten hat er sicherheitshalber immer Einlagen verwendet. Zuhause braucht er meistens keine Einlagen. Er hat auch Schwierigkeiten mit der Lendenwirbelsäule und Schmerzen in den Sprungelenken. Eine Angiographie vor 3-4 Monaten war unauffällig. Herzbeschwerden oder Atemnot hat er nicht. Behandlung/en / Medikamente / Hilfsmittel -/Thyrex 125, Pantoloc, Colofac, Omnibiotic stress repair, Optifibre, Fructosin Kapseln, D3 Solavit, Lactase/- Sozialanamnese: Wohnt mit der Gattin in einer Wohnung mit modernen sanitären Einrichtungen. Die Heizung erfolgt mittels Fernwärme. Der nächste Arzt, die nächste Apotheke, das nächste Geschäft sind ca. 1 km, die öffentlichen Verkehrsmittel ca. 50 m entfernt. Zusammenfassung relevanter Befunde (inkl. Datumsangabe): Wirbelsäulenspezialambulanz LKH Stolzalpe: pseudoradikuläre Cervicobrachialgie links, rez.lumboischialgie mit Hyposensibilität L4 und L5 mit höhergradigen Osteochondrosen L4/5 und L5/S1 mit sekundären Neuroforamenstenosen Untersuchungsbefund: Allgemeinzustand: leicht reduziert Ernährungszustand: Adipös Größe: 169 cm Gewicht: 78 kg Blutdruck: 155/90 Status (Kopf / Fußschema) - Fachstatus: Caput: HNAP frei, Pupillen rund, isocor, mittelweit, prompte Reaktion auf Licht und Konvergenz, Bindehaut reizfrei, Schleimhaut gut durchblutet Zunge: feucht, gerade Seite 2 von 20

3 Rachen: bland Gebiss: saniert Hörvermögen: altersentsprechend Sehvermögen: altersentsprechend, Brille Collum: blande Schilddrüsennarbe, keine pathologischen Lymphknoten Thorax: symmetrisch, seitengleich beatmet Pulmo: VA bds., keine pathologischen Geräusche, Basen ausreichend verschieblich Cor: normocard, rhythmisch, HDF im Normbereich, keine pathologischen Geräusche Abdomen: Bauchdecke im Thoraxniveau, weich, keine Abwehrspannung, kein Druckschmerz, Darmgeräusche unauffällig, Leber und Milz nicht tastbar, Bruchpforten geschlossen, Nierenlager klopfschmerzfrei, blande CHE Narbe, blande Narbe rechte Leiste, blande mediane UB-Narbe (Pflaster) Wirbelsäule: HWS: Streckhaltung, Rotation und Seitneigung gering eingeschränkt, K/J 2 cm BWS/LWS: Skoliose, Seitneigung und Retroflexion gering eingeschränkt, paravertebrale Muskulatur unauffällig, geringer Klopfschmerz, FBA 20 cm, Hocke zu 1/3 mit Bauchschmerzen und Schmerzen in den Knien durchführbar Obere Extremitäten: Muskulatur in Tonus und Trophik seitengleich, MER seitengleich unauffällig, grobe Kraft seitengleich, Radialispulse tastbar, Rechtshänder. Schultergelenke: Nacken - und Schürzenbandgriff durchführbar, Rotation uneingeschränkt, durchgehende Bogenführung Ellbogengelenke: aktiv und passiv frei beweglich Handgelenke: aktiv und passiv frei beweglich, kein Druckschmerz, keine Schwellung Fingergelenke: keine Schwellung, kein Druckschmerz, der Faustschluss beiderseits komplett, Spitz - und Zangengriff gut durchführbar Untere Extremitäten: Muskulatur in Tonus und Trophik seitengleich, keine Ödeme, geringe Varicosis, periphere Pulse tastbar, keine Beinlängendifferenz im Liegen MER seitengleich auslösbar, Laseque und Pseudolaseque negativ, Babinsky negativ, keine Sensibilitätsstörungen Hüftgelenke: beidseits gering eingeschränkt Kniegelenke: aktiv und passiv frei beweglich, kein Patellaverschiebeschmerz, keine Krepitation, bandstabil, keine Schwellung, kein Druckschmerz, kein Erguss Sprunggelenke: Aktiv und passiv frei beweglich Seite 3 von 20

4 Gesamtmobilität - Gangbild: Gang und Strichgang unauffällig, Zehenspitzen- und Fersengang durchführbar. Status Psychicus: Allseits orientiert, geistig geordnet, normale Merk- und Konzentrationsfähigkeit, Stimmungslage ausgeglichen, normaler Antrieb, keine Suizidgedanken, keine Psychosezeichen, Schlaf unauffällig Zusammenfassende Beurteilung: Der AST wurde am wegen eines Prostatakarzinoms radikal Prostata operiert. Derzeit bestehen Unterbauchschmerzen bei Belastung bzw. beim Bücken. Weiters besteht noch eine Harninkontinenz, diesbezüglich werden Einlagen verwendet. Eine Besserung in den nächsten Monaten ist zu erwarten. Die Stuhlbeschwerden sind, obwohl zusätzlich eine Fructose- und Lactoseintoieranz besteht, im Vergleich zum VGA im Wesentlichen unverändert. Es bestehen weiterhin Durchfälle 3-7x täglich mit teilweise imperativem Stuhlgang. Diesbezüglich werden außer Haus bzw. bei der Arbeit sicherheitshalber Einlagen verwendet. Eine genaue Abklärung 2013 zeigte keinen Sphinkterdefekt und normale Ruhe- und Kneifdrücke. Die derzeitige Einlage verwendet der AST seit der Früh, diese ist nur gering verschmutzt. Die Funktionseinschränkungen von seiten des Bewegungs- und Stützapparates sind nur gering ausgeprägt, eine Wurzelirritation besteht nicht. Die im Oktober 2014 beschriebene Hyposensibilität im linken Bein konnte nicht festgestellt werden. Cardiopulmonal ist der AST kompensiert und gut belastbar Ergebnis der durchgeführten Begutachtung: Lfd. Nr. Funktionseinschränkung Pos.Nr. GdB Prostatakarzinom, Radikaloperation (Unterer RSW entsprechend des Beschwerdebildes und der notwendigen Therapien) Reizdarmsyndrom (GZ unterer RSW aufgrund der täglichen Durchfälle, der Fructose- und Lactoseunverträglichkeit, bei aber noch gutem Ernährungszustand) Lendenwirbelsäulensyndrom (unterer RWS bei rezidivierender pseudoradikulärer Ausstrahlung bei deutlich degenerativen Veränderungen im Bereich der LWS) Geringe Funktionseinschränkung beider Hüften (Mittlerer RSW entsprechend der Beschwerden und der radiologischen Veränderungen) vh vh vh vh 05 Chronische Bronchitis (GZ oberer RSW entsprechend der Beschwerden) Gesamtgrad der Behinderung Belastungsschmerzen beide Knie und beide Sprunggelenke (unterer RSW entsprechend der Beschwerden) 20 vh vh 90 v. H. Begründung für den Gesamtgrad der Behinderung: Der Gesamt-GdB beträgt 90 v.h. Der Grad der Behinderung der führenden GS1 wird durch die GS2, GS3, GS4, GS5 und GS6 um insgesamt 4 Stufen angehoben, da eine weitere Leidensbeeinflussung besteht. Begründung für die Änderung des Gesamtgrades der Behinderung: Prostatakarzinom Seite 4 von 20

5 Folgende beantragten bzw. in den zugrunde gelegten Unterlagen diagnostizierten Gesundheitsschädigungen erreichen keinen Grad der Behinderung: Zustand nach Gallenblasenentfernung, da diesbezüglich beschwerdefrei und dadurch keine Verschlimmerung der Durchfälle Multiple Narben und Muttermale am Stamm, da keine Beschwerden bzw. keine Funktionseinschränkungen aufgrund der Narben. Migräne, da derzeit diesbezüglich beschwerdefrei Stellungnahme zu Vorgutachten: im Vergleich zum VGA ist es durch das Prostatakarzinom und die damit verbundene Harninkontinenz zu einer Verschlechterung gekommen. Die Durchfälle bei bekanntem Reizdarm und mehreren Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind im Wesentlichen unverändert. Einlagen werden weiterhin, hauptsächlich aber sicherheitshalber, verwendet. Prüfung der Auswirkungen der festgestellten Gesundheitsschädigungen nach Art und Schwere für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel 1. Welche der festgestellten Funktionsbeeinträchtigungen schränken die Mobilität ein? In welcher Weise ist dadurch das Zurücklegen einer kurzen Wegstrecke (ca m), das Ein- und Aussteigen unter Beachtung der üblichen Niveauunterschiede oder die Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln aus eigener Kraft und ohne fremde Hilfe auf erhebliche Art und Weise erschwert bzw. verunmöglicht? Es besteht keine Funktionseinschränkung, die die Mobilität einschränkt 2. Welche der festgestellten Funktionsbeeinträchtigungen führen zu einer erheblichen Einschränkung der körperlichen Belastbarkeit? In welcher Weise ist dadurch das Zurücklegen einer kurzen Wegstrecke, das Einund Aussteigen unter Beachtung der üblichen Niveauunterschiede oder die Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln aus eigener Kraft und ohne fremde Hilfe auf erhebliche Art und Weise erschwert bzw. verunmöglicht? Es besteht keine erhebliche Einschränkung der körperlichen Belastbarkeit, welche die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel einschränkt. 2a. Besteht eine Harn- oder Stuhlinkontinenz bzw. eine erhebliche Miktions- und Defäkationsstörung oder eine Stomaversorgung? Welche Notwendigkeiten bzw. Konsequenzen ergeben sich daraus? Eine Stuhlinkontinenz besteht nicht. Es besteht ein Reizdarmsyndrom mit imperativem Stuhldrang. Eine genaue Abklärung 2013 zeigte keinen Sphinkterdefekt. Die Einlagen werden sicherheitshalber getragen. Zur Untersuchung ist der AST ohne Begleitung mit dem Bus gekommen. Die Harninkontinenz ist durch die kurz zurückliegende Prostataoperation bedingt. Eine Besserung innerhalb von 6 Monaten ist zu erwarten. 3a. Liegt eine psychische Funktionsbeeinträchtigung vor, welche den Aufenthalt unter Menschen in geschlossenen Räumen (bzw. öffentlichen Verkehrsmitteln) bei gleichzeitig fehlender Kontrolle über die Situation verunmöglicht? Welche Einschränkungen ergeben sich daraus? Sind zumutbare therapeutische Optionen ausgeschöpft? Nein 3b. Bestehen aufgrund der bestehenden Funktionseinschränkungen gravierende Verhaltensauffälligkeiten, welche von fremden Personen im öffentlichen Raum üblicherweise als große Belastung oder Belästigung empfunden werden? Welche Auswirkungen zeigen diese Verhaltensauffälligkeiten? Nein Seite 5 von 20

6 4. Welche der festgestellten Funktionsbeeinträchtigungen führen zu einer dauerhaften erheblichen Einschränkung des Immunsystems? Ist dadurch die Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln auf erhebliche Art und Weise erschwert bzw. verunmöglicht? Keine 5. Stehen sonstige sich aus dem Gesundheitszustand ergebende Umstände aus medizinischer Sicht der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel entgegen? Nein (...)" Am wurde dem Beschwerdeführer ein Behindertenpass mit einem Gesamtgrad der Behinderung in Höhe von 90 vh ausgestellt. Mit Bescheid des Sozialministeriumservice vom wurde der Antrag auf Vornahme der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" abgewiesen. Begründend wurde nach Wiedergabe des 42 Abs. 1 und des 45 Abs. 2 BBG ausgeführt, dass das eingeholte Sachverständigengutachten vom als schlüssig erkannt und in freier Beweiswürdigung der Entscheidung zu Grunde gelegt worden sei. In der gegen den Bescheid erhobenen Beschwerde wurde ausgeführt, dass bis dato keine wesentliche Verbesserung der Harninkontinenz erfolgt sei. In der zusammenfassenden Beurteilung sei es durch einen Hörfehler des Gutachters zu einer negativen Beurteilung der Stuhlbeschwerden gekommen. Anlässlich der Untersuchung sei die Einlage betreffend die Harninkontinenz seit der Früh getragen worden, die Einlage betreffend die Stuhlbeschwerden jedoch vor dem Weggehen zur Untersuchung um ca. 14:50 Uhr erneuert worden. Zur weiteren proktologischen Abklärung bezüglich der Gesundheitsschädigung Reizdarmsyndrom und imperativem Stuhldrang habe der Beschwerdeführer einen neuerlichen Termin bei einem Europäischen Facharzt für Koloproktologie am vereinbart, da sich seine Beschwerden nach Einnahme von Colofac 135 mg, 2 x 1, verschlechtert hätten. Die Einlagen trage der Beschwerdeführer nach wie vor und müssten diese derzeit bis zu zehn Mal täglich erneuert werden. Wegen der Funktionseinschränkungen im Bewegungs- und Stützapparat sei der Beschwerdeführer bei einem Privatdozenten in Behandlung und sei von diesem zu einem stationären vom bis voraussichtlich Aufenthalt in das Allgemeine und Orthopädische Landeskrankenhaus überwiesen worden, da sich die Beschwerden ebenfalls verschlechtert hätten. Gegen das Ergebnis des Parteiengehörs vom habe er deshalb keine Einwendungen vorgebracht, weil in der kurzen Zeit keine Termine bei Fachärzten oder im Universitätsklinikum und damit Beweismittel zu bekommen gewesen wären. In der Nachreichung zur Beschwerde vom wurden ein ärztlicher Entlassungsbrief der orthopädischen Abteilung vom und eine Honorarnote eines Europäischen Facharztes für Koloproktologie vom mit den Diagnosen Reizdarm und Inkontinenz vorgelegt. Die in der Beschwerde angegebenen Gesundheitsschädigungen hätten sich auch bis dato nicht gebessert. Das mittlerweile verordnete Medikament Saroten, welches die Schließmuskelfunktion positiv beeinflussen hätte sollen, habe der Beschwerdeführer wegen Nebenwirkungen wie Schwindel und Fahruntauglichkeit wieder abgesetzt. Das BVwG holte die Krankengeschichte sowie ärztliche Äußerungen hinsichtlich des Beschwerdeführers vom Landeskrankenhaus Stolzalpe ein. Folgende Unterlagen wurden übermittelt: - Aufnahmebefund der Orthopädie und Physiotherapiebericht vom Pflegebericht der Orthopädischen Station ab bis zum Therapieverlauf ab bis Befund der Kontrolluntersuchung vom In der Folge wurden weitere Unterlagen übermittelt: - Ärztlicher Befundbericht eines Facharztes für Urologie vom Befund eines Fachärztezentrums vom Seite 6 von 20

7 - Ambulanzbericht einer Abteilung für Orthopädie über den Beginn der Behandlung am Das Bundesverwaltungsgericht holte ein Gutachten eines Arztes für Allgemeinmedizin, Sportmedizin, Arbeitsmedizin und Manuelle Medizin vom ein. Im Gutachten wurden die Voraussetzungen für die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" verneint. Das Gutachten gestaltete sich wie folgt: "(...) Ärztl. SVG im Rahmen der Vorladung für das BVwG Wien, nachdem erstinstanzlich der beantragte Zusatz der Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel abschlägig beurteilt wurde. Hierzu findet sich in Abli. 50 ff ein internistisches Fachgutachten vom durch Dris. XXXX, in dem der Zusatz abschlägig beurteilt wird. Anamnese : Zustand nach radikaler Prostataoperation am Weiters Zustände nach Gallenblasenoperation 1980, Meniskusoperation re. 1985, Kiefer-höhlenoperation mit Entfernung impaktierter Weisheitszähne 1987, op. Behandlungen bei Blinddarmentzündung, Leistenbruch und Struma, Herzkatheteruntersuchung 2007 ohne wesentliches path. Ergebnis. Bekannt ist zusätzlich ein Reizdarmsyndrom mit Fructosemalassimilation und Laktoseintoleranz. Seit längerer Zeit bestehende chron. WS-Schmerzsymptomatik. Derzeitige Beschwerden: Abgesehen davon, dass er auch immer wieder Probleme mit der re. Hüfte und bei Bänder- Überdehnung im li. Sprunggelenk habe, belaste ihn seine Inkontinenzproblematik am stärksten. Insbesonders seit seiner Prostataoperation im Jänner 2015 leide er unter einer Stress- Harninkontinenz und verliere hierbei teils auch bei leichten Belastungen Harn - insbesonders bei Husten und Heben und Tragen von Lasten, jedoch auch beim abrupten Aufstehen oder sonstiger akuter mittlerer Belastungssituation: diese Symptomatik sei auch nach der Operation im mittleren Verlauf nicht wesentlich besser geworden, hierfür verwende er ca. 4 bis 5 Einlagen pro Tag. Zusätzlich bestünde auch eine Stressstuhlinkontinenz bei bekannter Fructose- und Lactose-unverträglichkeit, welche bereits vor der Prostataoperation bestanden habe; zwar versuche er diese Zuckersorten zu meiden, dies sei aber besonders bei Fertiggerichten nicht einfach im Alltag durchführbar; - auf das Ausmaß der Stuhlproblematik befragt, wird hier eine sehr wechselnde Symptomatik angegeben, so gebe es Phasen eher von Verstopfungen und teilweise auch Phasen von bis zu 10 Stühlen im Tag, wobei die letzten Stühle dann eher schleimartige Absonderungen zeigen würden, Blutbeimengungen seien nicht dabei. Manchmal empfinde er auch eine Stuhldrangsymptomatik und verlasse das Haus erst dann, wenn er Stuhl abgesetzt habe oder gehe auch dafür wieder zurück ins Haus; schwierig sei für ihn auch zu unterscheiden, ob lediglich durch Blähungen Winde abgehen würden oder hier nicht doch auch Stuhlbeimengungen dabei sein würden; auch für seine Stuhldrangproblematik verwende er Einlagen, wobei dies zu Hause eher nicht durchgeführt werde und außer Haus die Frequenz auf Grund der deutlich unterschiedlichen Stuhlproblematik massiv wechsle, so dass hier keine durchschnittliche Verbrauchszahl angegeben werden könne. Er versuche seine Stuhlproblematik dadurch etwas hintanzuhalten, dass er im Wesentlichen sein Kfz benutze und auch außer Haus durch entsprechende Reduktion bzw. spezielle Auswahl der Nahrungsmittel die Stuhlmenge möglichst verringere. Auch versuche er durch Nahrungsergänzungsmittel seine Problematik zu behandeln. Von Seiten seiner Wibelsäulenproblematik bestünden ausstrahlende Beschwerden sowie Kribbelparästhesien in Armen oder Beinen, jedoch keine manifesten motorischen Lähmungen, auch mache ihm die Bandproblematik im li. Sprunggelenksbereich immer wieder Probleme. Seite 7 von 20

8 Die Beschwerden der re. Hüfte seien eher neu und daher noch nicht vollständig abgeklärt. Behandlung/en / Medikamente / Hilfsmittel: Thyrex zur Schilddrüsenhormonsubstitution, Pantoloc 20 mg, Vitamin D Substitution sowie als Nahrungsergänzung zur Verbesserung der Verdauungssituation Lactrase-Kapseln bei Zufuhr von milchzuckerhältigen Präparaten, gleiches bei Fruchtzuckerunverträglichkeit mit Xyolosolf; Omnibiotik als probiotischer Ergänzung und bei Durchfallsepisoden Immodium akut. Weiters werden Harneinlagen der Klasse III und Stuhleinlagen verwendet. Einlagenversorgung in den Schuhen, ansonsten keine orth. Behelfe. Sozialanamnese: Postangestellter; freigestellt als Personalvertreter und Behindertenvertrauensperson. Zusammenfassung relevanter Befunde (inkl. Datumsangabe): VGA Dris. Holzhey : Angeführt sind folgende Diagnosen: Prostatakarzinom, Radikaloperation , Reizdarmsyndrom mit Fructose- und Lactoseunverträglichkeit bei noch gutem EZ, LWS-Syndrom, geringe Funktionseinschränkung bd. Hüften, chron. Bronchitis, Belastungsschmerzen bd. Knie- und Sprunggelenke. Im Rahmen der Beschwerdevorlage wird ein ärztl. orth. Entlassungsbericht LKH Stolzalpe vom in Abl. 70/10 und 70/17 f vorgelegt, wo eine intermittierende Halswirbelsäulen- und eine chron. rez. Lendenwirbelsäulenschmerzproblematik mit ausstrahlenden Beschwerden und Sensibilitätsstörungen an der re. US-Außenseite bei lediglich gering bis minimalen Einschränkungen in großen Gelenken und der WS angeführt wird; die MER sind seitengleich auslösbar, Grobkraft allseits unauffällig und das Gangbild wird flüssig bewertet. Abl. 70/19 ff zeigt handschriftliche US-Beurteilungen ohne Erweiterungen zu oben angeführten Befund und gibt im Abschlussbericht eine deutliche Verbesserung der Schmerzproblematik an, der FBA wird mit 10 cm gemessen. Abl. 70/24 f Pflegebericht LKH Stolzalpe 07/2015: Im Pflegebericht werden neben den ausstrahlenden Schmerzen von Hals- und Lendenwirbelsäule eine Lactose- und Fructoseintoleranz mit diätologischer Beratung angeführt; am wird angegeben: Sehr viel weicher Stuhl' und am 21.7.: Lt. seiner Aussage heute normaler Stuhl, Pat. gibt deutliche Besserung der HWS- bzw. LWS-Beschwerden an'. Abl. 70/29: Urologischer Fachbefund : Harninkontinenz mit 2 Vorlagen pro Tag, erektile Dysfunktion ohne Therapiewunsch, in der Beurteilung: Unauffällige Kontrolle nach radikaler Prostataentfernung. Abl. 70/30 orth. Ambulatorium der GKK : Kommt zur Vorstellung wegen zunehmender Beschwerden der re. Leiste, eingeschränkte Beweglichkeit der re. Hüfte, sonst unauffälliger Befund, kein sensomotorischer Defizit, im Röntgen incipiente (= beginnende) Coxarthrose rechts, zusätzlich wird eine Einlagenversorgung bei Senk-Spreizfüßen bds. angeführt. Abl. 70/34 Honorarnote Prof. Dr. XXXX, FA für Chirurgie und Coloproktologie vom : Als Diagnosen Reizdarm und Inkontinenz angeführt. Untersuchungsbefund: Allgemeinzustand: 61-jähriger Mann in zufriedenstellendem AZ, Rechtshänder. Unauffällige Gesichtsfarbe, normale Ruheatmungsfrequenz, keine Cyanosezeichen. Der Visus mit Brille ausreichend gut korrigiert, normale Umgangssprache wird ohne Probleme verstanden und gesprochen. Orth. Behelfe werden (abgesehen von Einlagen in den Schuhen) nicht verwendet. Ernährungszustand: gut Seite 8 von 20

9 Größe: 171 cm Gewicht: 81 kg Klinischer Status - Fachstatus: Kopf und Hals: Unauffällige Gesichtsform und Farbe, Pupillen rund, mittelweit, isocor, prompte Lichtreaktion, Skleren anikterisch, Konjunktiven bland, mimische Muskulatur seitengleich inerviert, Mund- und Rachenschleimhaut unauffällig, Zunge feucht und gerade hervorstreckbar. Am Hals keine path. Veränderungen tastbar; blande reizfreie Narbe in der Drosselgrube nach Schilddrüsenoperation. Thorax und Abdomen: Bei mäßigem Schulterhochstand links symmetrischer und mitteikräftiger Thorax. Pulmones seitengleich belüftet, normales VA, sonorer Klopfschall, Herztöne normocard, rhythmisch und rein. Bauchdecken mäßig über Thoraxniveau, gut entwickeltes subcutanes Fettgewebe, mäßig ältere Dehnungsstreifen. Blande reizfreie Narbe am re. Rippenbogen nach konventioneller Gallenblasenentfernung, blande reizfreie Narbe nach medianer Unterbauchlaparatomie (Prostataoperation) - beide Narben ohne Funktionseinschränkungen oder Dehiszenz. In Rückenlage Bauchdecken weich, gut eindrückbar, keine path. Resistenzen, Milz nicht tastbar, Leber am Rippenbogen, mäßig geblähte Darmschlingen im Oberbauch, bei Auskultation unauffällige Darmgeräusche. In Linksseitenlage zeigt sich der Analbereich äußerlich unauffällig und geschlossen, der Sphinkter ist willkürlich gut zusammenkneifbar und von unauffälligem Tonus, getragen wird eine Einlagenversorgung, die, da vor der US gewechselt sauber imponiert. Wirbelsäule: Im Geradestand geringgradiger Beckenschiefstand mit diskreter kompensierter skoliotischer Fehlhaltung; die Krümmungen in der Scheitelebene zeigen eine mäßig verstärkte Rundrückenbildung mit leicht nach vor geschobenen Kopf, parav. Muskulatur seitengleich mittelkräftig ausgebildet, im LWS etwas erhöhter Tonus. Die subcutanen Strukturen zeigen sich über den Muskelfascien gut verschieblich, lediglich im lumbosacralen Übergang bandförmige mäßige Verdickung, die das Abheben der Kib- ler'schen Hautfalten etwas einschränkt, der Dermographismus mäßig überschießend. Bei Anteflexion homogenes Entfaltungsmuster der Körperstammwirbelsäule, FBA ca. 10 cm, Seitflexion minimal eingeschränkt, symmetrisch mittelkräftige Schulterblattfixatoren. Im Schulter-Nackenbereich finden sich moderate leicht linksbetonte muskuläre Verspannungen, die Muskelansätze am Occiput sind mäßig und linksbetont derb, die segmentale Palpation der HWS zeigt eher diffuse muskuläre Verspannungen zwischen C2 bis C4, Reklination mäßig vermindert, Anteflexion durchschnittlich frei, Rotationen li. 75, re. knapp 70. Obere Extremitäten: Mittelkräftig symmetrisches Armmuskelrelief bei geringfügigem Schulterhochstand links. Der Faustschluss ist zielgerichtet und seitengleich vollständig durchführbar, Grobkraftentfaltung links etwas schwächer als rechts (Gebrauchshand). Seite 9 von 20

10 Hand- und Fingergelenke zeigen keine relevanten Funktionseinschränkungen, Thenar- und Hypothenarmuskulatur seitengleich unauffällig, die Ellbogengelenke zeigen seitengleich freie Bewegungsausmaße, Pro- und Supination ohne relevante Einschränkungen. Die Beweglichkeit in den Schultergelenken zeigt sich bds. endgradig etwas unterdurchschnittlich, der Schürzenund Nackengriff ist funktionell vollständig umsetzbar, der Überkopfgriff unter fast gestreckten Ellbogengelenken möglich. In der seitengetrennten Testung zeigt sich eine geringfügige Verminderung der Innenrotation rechts (80 bis 85 ) gegenüber der li. Seite (85 bis 90 ). Bei 90 abduziertem Arm seitengleiche Außenrotation. Haut seitengleich unauffällig, die periphere Durchblutung nicht eingeschränkt, Grobkraftentfaltung nicht eingeschränkt, MER seitengleich mittellebhaft sicher auslösbar. Angegeben werden intermittierende Sensibilitätsstörungen im ulnaren li. Handbereich. Untere Extremitäten: In gestreckter Rückenlage keine relevante Beinachsenfehlstellung oder Beinlängendifferenz. Mittelkräftig symmetrisches Muskelrelief. Die Hüftgelenke zeigen eine seitengleich freie Beugung bis gut 110, Innenrotationen bds. unterdurchschnittlich bei ca. 15 ; Druckdolenz und teilweise Spontanschmerzangabe im Bereich der Muskelansätze am großen Rollhügel bzw. rechts eher dahinter im Bereich der pelvitrochantären Muskulatur. Die Kniegelenke zeigen seitengleich unauffällige Konturen, bei guter Überstreckbarkeit bds. freie Beugung bis gut 120 ; beide Kniegelenke sind bandstabil ohne Ergusszeichen, Seitverschieblichkeit der Kniescheiben ohne Einschränkung oder Verschiebeschmerz. Seitengleich unauffällige Sprunggefenksform bds., seitengleich geringfügig verminderte Dorsalflexion der Sprunggelenke bei Verkürzungen der Wadenmuskulatur und freier Plantarflexion. Die Supination links etwas stärker als rechts, bei forcierter Innendrehung und lokaler Palpation leichte Schmerzen in der vorderen Bandgrube. Mäßige Spreizfußbildung bds. bei angedeuteter Hallux-Valgusstellung und freier Zehenbeweglichkeit. MER seitengleich mittellebhaft auslösbar, Babinski, Laseque und Bragard bds. negativ, die Sensibilität wird seitengleich unauffällig angegeben. Die Haut allseits intakt, keine US-Ödeme, Fußpulse allseits tastbar. Gesamtmobilität - Gangbild: Freier sicherer Geradestand, hierbei etwas symmetrisch gespreizte Fußstellung. Einbeinstand ist bds. ausreichend sicher vorzeigbar, es zeigen sich leichte sensomotorische koordinative Unsicherheiten. Zehenballen- und Fersengang gelingt vollständig. Die tiefe Hocke wird fast vollständig durchgeführt, endgradig wird das Körpergewicht eher auf das re. Bein gelastet. Das Barfußgangbild zeigt sich flüssig und frei. Getragen werden knöchelhohe Konfektionshalbschuhe mit Einlagenversorgung, die symmetrische eher an der Außenseite betonte Abnutzungszeichen aufweisen. Seite 10 von 20

11 Status Psychicus: Hr. XXXX ist alleine zur US gekommen, zeigt sich während der US freundlich und kooperativ, zeigt keine Hinweise für Orientierungsstörungen, mnestische oder kognitive Defizite oder sonstige psychopathologische Auffälligkeiten. Zu den Fragen des Gerichts: 1. Diagnoseliste: Radikale Prostataentfernung 01/2015 wegen Prostatakarzinom mit Stressinkontinenz Reizdarmsyndrom mit Fructose- und Lactoseunverträglichkeit, imperativem Stuhldrang und angegebener Inkontinenzkomponente Chron. wiederkehrendes Hals- und Lendenwirbelsäulenschmerzsyndrom mit mäßigen Funktionseinschränkungen ohne motorische Defizite Deg. Gelenksveränderungen mit beginnenden Hüftgelenksarthrosen, Schmerzen der re. Hüfte, der Kniegelenke und dem li. Sprunggelenk bei Bandüberdehnung mit geringfügigen Funktionseinschränkungen Zustand nach Schilddrüsenoperation mit hormonell medikamentösem Ausgleich 2. Die Veränderungen in der WS sowie in den peripheren Gelenken bewirken Schmerz-zustände, welche entsprechend der Schmerztherapie nach WHO mit Schmerzmedikation Grad I (unterster Level) behandelt werden. Die Beschwerden sind medikamentös weitgehend beherrschbar, ebenso bestehe weitere medikamentöse Therapieoptionen. Die Funktionseinschränkungen sind geringfügig und durch bewusste Willensanstrengung soweit kompensierbar, als dass keine wesentlichen manifesten dauerhaften Mobilitätseinschränkungen bewirkt werden. Als belastend und relevant für den beantragten Zusatz werden die Inkontinenzsymptome insbesonders von Seiten des Stuhls wie auch von Seiten der Harnstressinkontinenz angegeben, wobei der Harn bei Belastungen in üblicherweise mäßiggradigem Ausmaß abgeht und durch Einlagenversorgung kompensiert werden kann. Die Stuhlproblematik stellt primär einen imperativen Stuhldrang und keine vollständige Stuhlinkontinenz dar, so dass auch hier durch handelsübliche Behelfe eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung besteht. Insbesonders ist der Mastdarmverschlussapparat anatomisch und funktionell intakt und daher kompensationsfähig. Auswirkungen von Nahrungsunverträglichkeiten können durch diätetische Bedachtnahme hintangehalten werden. Zusammenfassend ist hier daher von keiner hochgradigen Inkontinenzproblematik auszugehen. 3. Es liegen keine erheblichen Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit vor. 4. Es liegen keine erheblichen Einschränkungen der Funktionen der unteren Extremitäten vor. 5. Es liegen keine erheblichen Einschränkungen psychischer, neurologischer oder intellektueller Funktionen vor. 6. Die Häufigkeit, das Ausmaß und die Konsistenz der Stuhlmenge ist objektiv im Rahmen einer Begutachtungssituation nicht prüfbar; angegeben werden eine Stressharninkontinenz und ein imperativer Stuhldrang mit Inkontinenzkomponente, wobei einerseits eine entsprechende Vorlagenversorgung besteht und andererseits der Stuhlverschlussmechanismus funktionsfähig ist. Dementsprechend findet sich auch im internistischen VGA kein Hinweis für manifeste Inkontinenz und auch im Rahmen der heutigen US kann eine derartige manifeste Stuhlinkontinenz nicht bestätigt werden. Seite 11 von 20

12 Die Angabe des Ausmaßes der Inkontinenz ist daher ausschließlich anamnestisch erhebbar gewesen und wird dort als unvorhersehbar und stark wechselnd beschrieben. Entsprechend den üblichen funktionellen Möglichkeiten von natürlichen Kompensationsmechanismen bzw. der Grundlage imperativen Stuhldranges und Stressinkontinenzsymptomatik muss jedoch davon ausgegangen werden, dass das Ausmaß der abgegangenen Stuhl- und Harnmengen im Regelfall als gering zu bewerten ist und mit handelsüblichen Inkontinenzprodukten (Vorlagen) eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung gegeben ist. Ein Ausmaß einer vollständigen Stuhl- und Harninkontinenz, die für sich gesehen mit der Benutzung öffentl. Verkehrsmittel grundsätzlich nicht vereinbar wäre, kann nicht bestätigt werden. 7. Im Rahmen der heutigen Begutachtung zeigt sich im Wesentlichen ein gleicher Zustand und ein damit vergleichbares Begutachtungsergebnis wie im internistischen VGA von Dris. Holzhey. 8. Eine NU erscheint entsprechend o.a. Bewertungen nicht erforderlich. (...)" Das Bundesverwaltungsgericht holte in weiterer Folge ein Gutachten eines Facharztes für Innere Medizin vom ein. Im Gutachten wurde ebenfalls verneint, dass die Voraussetzungen für die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" erfüllt sind. Das Gutachten gestaltete sich wie folgt: "(...) Ärztl. SVG im Rahmen der Vorladung für das BVwG Wien, nachdem erstinstanzlich der beantragte Zusatz der Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel abschlägig beurteilt wurde. Hierzu findet sich in Abl. 50 ff ein internistisches Fachgutachten vom durch Dris. Holzhey, in der Zusatz abschlägig beurteilt wird. Sachverständigengutachten Dr. XXXX vom Es wird der Zusatz der Unzumutbarkeit der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels abschlägig beurteilt. Anamnese: Zustand nach radikaler Prostataoperation am Zustände nach Gallenblasenoperation Meniskusoperation rechts Kieferhöhlenoperation mit Entfernung impaktierter Weisheitszähne Op. Behandlungen bei Blinddarmentzündung, Leistenbruch und Struma. Herzkatheteruntersuchung 2007 ohne wesentliches path. Ergebnis. Bekannt ist zusätzlich ein Reizdarmsyndrom mit Fructosemalassimilation und Laktoseintoleranz. Seit längerer Zeit bestehende chronische WS- Schmerzsymptomatik. Derzeitige Beschwerden: Der Untersuchte gibt an, dass die Beschwerden im Bereich der rechten Hüfte und im linken Sprunggelenk zugenommen haben. Es ist daher ein MR-Termin für vereinbart. Er gibt an, dass ihn nach wie vor seine Inkontinenzproblematik am stärksten belastet. Er führt regelmäßig seine Beckenbodenübungen durch, er hat Einlagen, da es beim Aufstehen, beim Pressen, Husten und Tragen von Lasten zum Harnabgang kommt. Trotz seiner Beckenbodenübungen, Übungen des Schließmuskels leidet er auch an Stuhlinkontinenz. Seite 12 von 20

13 Es kommt auch beim Abgang von Winden zu kleinen Stuhlabgängen, sodass er nicht abschätzen kann, wie oft er auf die Toilette gehen muss. Er geht daher aus Sicherheitsgründen bevor er in sein Auto steigt auf die Toilette. Es kommt zum Absetzen bis zu 10 Stühlen täglich, wobei die Konsistenz von flüssig bis hart wechselt. Wegen seiner bekannten Fruktose- und Laktoseunverträglichkeit wird eine strenge Diät eingehalten, da sich sonst die Stuhlfrequenz erhöht. Seine WS- Beschwerden haben sich nicht gebessert. Er verträgt jedoch keine Antirheumatika. Es wurde auch schon versucht mit Cortison zu behandeln, wenn er stärkere Schmerzen hat, jedoch hat er dies nicht vertragen. Behandlung/en / Medikamente / Hilfsmittel: Euthyrox 1,37 mg. 1x1, Pantoloc20 mg. 1x1, Lactrase-Kapseln bei Zufuhr von milchzuckerhältigen Präparaten, gleiches bei Fruchtzuckerunverträglichkeit mit Xyolosolf, Omnibiotic Stress Repair bei Durchfallsepisoden Immodium akut. Windelhosen. Sozialanamnese: Postangestellter, freigestellt als Personalvertreter und Behindertenvertrauenspension. Zusammenfassung relevanter Befunde (inkl. Datumsangabe): (entsprechend den Befunden im allgemeinmedizinischen Gutachten...) Ambulanzbericht ; LKH Stolzalpe, Abtlg. für Orthopädie, Diagnosen; Beginnende Coxarthrose rechts, Femuroacetabuläres Impingement rechts (Verengung des Gelenkspaltes) beginnende Arthrosen im Mittel- und Rückfußbereich links, MRT - linkes Sprunggelenk am vorgesehen. Ambulante Physiotherapie mit Gangschulung empfohlen. Stationäre Aufnahme für vereinbart. Untersuchungsbefund: Altgemeinzustand: Mäßiger Ernährungszustand: Adipös Größe: 171 cm Gewicht: 81 kg Blutdruck: 152/85 Klinischer Status - Fachstatus: Haut und sichtbare Schleimhäute gut durchblutet, kein Ikterus, keine periphere oder zentrale Zyanose, Ruhedyspnoe. Kopf und Hals: Sehvermögen: Visus durch Gleitsichtbrille ausreichend korrigiert, Lider normal reizfrei, Skleren anikterisch, Pupillen rund isokor, reagieren auf Licht- und Konvergenz, Augenbindehaut gut durchblutet, frei von Entzündungszeichen. Hals - Narbe n. Schilddrüsenoperation. Lippen: Keine Zyanose, Mundschleimhaut gut durchblutet, Zunge feucht, Rachen bland. Gebiss: saniert Hörvermögen: für Umgangssprache ausreichend. Kein Meningismus, Hirnnervenaustrittspunkte reizfrei. Lymphknoten palpatorisch unauffällig, Karotispulse: unauffällig. Seite 13 von 20

14 Rumpf: symmetrisch. Axilläre Lymphknoten nicht tastbar. Herz: normocard rhyhtmisch, reine HT, Herzdämpfungsfigur unauffällig. Lunge: VA bds., sonorer Klopfschall, keine. RG's, Lungebasen mäßig verschieblich. Abdomen: Bauchdecken weich, über Thoraxniveau, Leber, Milz nicht palpabel. Kein Druckschmerz, keine path. Resistenzen. Narbe nach Cholezystektomie. Mediane Unterbauchlap. Narbe. Narbe nach Appendektomie und Herniotomie. Er trägt Inkontinenzhosen. Darmgeräusche auskultierbar. Bruchpforten geschlossen. Bauchdeckenreflexe symmetrisch auslösbar. NL frei Extremitäten: a) Obere Extremitäten: Tonus, Trophik grobe Kraft unauffällig.. Schulter - Ellbogen-Finger- Handgelenke aktiv, passiv frei beweglich, Nackengriff vollständig, Faustschluss- Pinzettengriff bds. kräftig vollständig möglich. Die Feinmotorik u. Fingerfertigkeit ungestört, Muskeleigenreflexe symm. auslösbar, keine Sensibilitätsstörung. b) Untere Extremitäten: Tonus, Trophik, grobe Kraft unauffällig, die Innen- und Außenrotation im Bereich der re. Hüfte endlagig schmerzhaft eingeschränkt, die linke Hüfte- und beide Kniegelenke aktiv, passiv frei beweglich, die Retroflexion, Pro- und Supination im linken Sprunggelenk endlagig eingeschränkt, Narbe n. arthroskop. Meniskusoperation rechtes Knie, ASR, PSR seitengleich mittellebhaft auslösbar, Babinsky neg., Lasegue' neg. keine Ödeme, keine Varicen, Pulse tastbar. Wirbelsäule - ln der Aufsicht gerade, geringe Klopfschmerzhaftigkeit im LWS- Bereich. HWS - Streckhaltung, Seitneigung und Rotation endlagig eingeschränkt.. BWS - LWS - Fußbodenabstand - 10 cm, die Wiederaufrichtung normal, kein Wiederaufrichtungsschmerz, Seitneigung und Retroflexion endlagig eingeschränkt. Gesamtmobilität - Gangbild: Das Gangbild - mit Stock - leicht hinkend. Fersen- Zehenballengang wird mit Mühe durchgeführt. Die tiefe Hocke wird mit Mühe durchgeführt. Status Psychicus: Geistig, zeitlich und örtlich orientiert, gut kontakfähig. Gedanken in Form und Inhalt geordnet, Merk- und Konzentrationsfähigkeit erhalten, psychisch - ausgeglichen, Durchschlafstörungen (durch nächtlichen Harndrang 3-4 Mal), Suizidgedanken werden negiert. Zu den Fragen des Gerichts; 1. Diagnosen: Radikale Prostataentfernung 01/2015 wegen Prostatakarzinom mit Stessinkontinenz Reizdarmsyndrom mit Fructose- und Lactoseunverträglichkeit, imperativem Stuhldrang und unkontrollierbarem Stuhlabgang. Seite 14 von 20

15 Chron. wiederkehrenden Hals- und Lendenwirbelsäulenschmerzsyndrom mit mäßigen Funktionseinschränkungen ohne motorische Defizite. Deg. Gelenksveränderungen mit beginnenden Hüftgelenkesarthrosen, Schmerzen der re. Hüfte, der Kniegelenke und dem li. Sprunggelenk mit geringfügigen Funktionseinschränkungen. Zustand nach Schilddrüsenoperation mit hormonell medikamentösem Ausgleich. 2. Die Veränderungen in der WS, sowie die peripheren Gelenken bewirken Schmerzzustände, die zeitweise medikamentös behandelt werden; Physiotherapie mit Gangschulung, Muskeltraining, Massagen werden zusätzlich empfohlen. (LKH Stolzalpe). Als belastend und relevant für den beantragten Zusatz werden Harninkontinenz und Stuhlinkontinenz, vorwiegend bei Belastungen, Pressen, Tragen von Gegenständen angegeben. Durch die Verwendung von handelsüblichen Behelfen (Inkontinenzhosen - small) besteht eine ausreichende Versorgung. Auswirkungen von Nahrungsmittelunverträglichkeiten können durch diätetische Maßnahmen reduziert werden. Zusammenfassend ist keine hochgradige Inkontinenzproblemmatik anzunehmen. 3. Es liegen keine erheblichen Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit vor. 4. Es liegen keine erheblichen Einschränkungen der Funktionen der unteren Extremitäten vor. Die Verengung des rechten Hüftgelenkspaltes (Impingement) und die Arthrosen im linken Sprunggelenk bewirken keine wesentliche Bewegungseinschränkung. 5. Es liegen keine erheblichen Einschränkungen psychischer, neurologischer oder intelektueller Funktionen vor. 6. Die Häufigkeit, das Ausmaß und die Konstistenz der Stuhlmenge ist objektiv im Rahmen einer Begutachtung nicht prüfbar. Die Angaben des Ausmaßes der Inkontinenz sind daher nur anamnestisch erhebbar. Die Stuhl- und Harnmengen sind im Regelfall als gering zu bewerten und die Versorgung ist mit handelsüblichen Inkontinenzprodukten ausreichend und für die Umgebung nicht belästigend (z. B. durch Geruch). 7. Im Rahmen der heutigen Begutachtung zeigt sich im Wesentlichen der gleiche Zustand und ein damit vergleichbares Begutachtungsergebnis wie im Vorgutachten von Dr. XXXX vom Eine Nachuntersuchung erscheint daher nicht erforderlich. (...)" Im Zuge des Parteiengehörs vom wurden dem Beschwerdeführer die Sachverständigengutachten zur Kenntnis gebracht und ihm eine zweiwöchige Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Eine Stellungnahme langte nicht ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der Beschwerdeführer ist im Besitz eines Behindertenpasses mit einem Gesamtgrad der Behinderung in der Höhe von 90 von Hundert. Am langte beim Sozialministeriumservice ein Antrag auf Vornahme der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung" ein. Die Voraussetzungen für die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung" liegen nicht vor. 2. Beweiswürdigung: Seite 15 von 20

16 Die belangte Behörde hatte als Grundlage für ihre Entscheidung ein ärztliches Gutachten einer Sachverständigengutachten eines Facharztes für Innere Medizin und Arztes für Allgemeinmedizin vom basierend auf einer ärztlichen Untersuchung eingeholt. Entscheidend für die Frage der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist, wie sich eine bestehende Gesundheitsschädigung nach ihrer Art und Schwere auf die Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auswirkt (VwGH vom , Zl. 2009/11/0032). Im Untersuchungsbefund des Gutachtens vom wurde verneint, dass die Voraussetzungen für die Vornahme der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung" beim Beschwerdeführer gegeben sind und dies wurde im Wesentlichen wie folgt begründet: "(...) Es besteht keine Funktionseinschränkung, die die Mobilität einschränkt. Es besteht keine erhebliche Einschränkung der körperlichen Belastbarkeit, welche die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel einschränkt. Eine Stuhlinkontinenz besteht nicht. Es besteht ein Reizdarmsyndrom mit imperativem Stuhldrang. Eine genaue Abklärung 2013 zeigte keinen Sphinkterdefekt. Die Einlagen werden sicherheitshalber getragen. Zur Untersuchung ist der AST ohne Begleitung mit dem Bus gekommen. Die Harninkontinenz ist durch die kurz zurückliegende Prostataoperation bedingt. (...)" Auch in den beiden vom BVwG eingeholten Sachverständigengutachten wurde unter Berücksichtigung der vorliegenden Befunde und des Beschwerdevorbringens übereinstimmend festgestellt, dass beim Beschwerdeführer die Voraussetzungen für die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" nicht vorliegen. Im vom BVwG eingeholten Gutachten eines Arztes für Allgemeinmedizin, Sportmedizin, Arbeitsmedizin und Manuelle Medizin vom wurde insbesondere festgehalten, dass im vorliegenden Fall von keiner hochgradigen Inkontinenzproblematik auszugehen. Es würden keine erheblichen Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit und der unteren Extremitäten, psychischer, neurologischer oder intellektueller Funktionen vorliegen. Die Häufigkeit, das Ausmaß und die Konsistenz der Stuhlmenge seien objektiv im Rahmen einer Begutachtungssituation nicht prüfbar; angegeben worden seien eine Stressharninkontinenz und ein imperativer Stuhldrang mit Inkontinenzkomponente, wobei einerseits eine entsprechende Vorlagenversorgung bestehe und andererseits der Stuhlverschlussmechanismus funktionsfähig sei. Dementsprechend finde sich auch im internistischen Vergleichsgutachten kein Hinweis für manifeste Inkontinenz und auch im Rahmen der Untersuchung könne eine derartige manifeste Stuhlinkontinenz nicht bestätigt werden. Ein Ausmaß einer vollständigen Stuhl- und Harninkontinenz, die für sich gesehen mit der Benutzung öffentl. Verkehrsmittel grundsätzlich nicht vereinbar wäre, könne nicht bestätigt werden. In dem vom BVwG auch eingeholten Gutachten eines Facharztes für Innere Medizin vom , in diesem Gutachten wurde ebenfalls verneint, dass die Voraussetzungen für die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" erfüllt sind. Insbesondere wurden "Radikale Prostataentfernung 01/2015 wegen Prostatakarzinom mit Stessinkontinenz Reizdarmsyndrom mit Fructose- und Lactoseunverträglichkeit, imperativem Stuhldrang und unkontrollierbarem Stuhlabgang" festgestellt. Es bestehe ein chronisch wiederkehrendes Hals- und Lendenwirbelsäulenschmerzsyndrom mit mäßigen Funktionseinschränkungen ohne motorische Defizite. Weiters wurden degenerative Gelenksveränderungen mit beginnenden Hüftgelenkesarthrosen, Schmerzen der re. Hüfte, der Kniegelenke und dem linken Sprunggelenk mit geringfügigen Funktionseinschränkungen festgestellt. Auch bestehe ein Zustand nach Schilddrüsenoperation mit hormonell medikamentösem Ausgleich. Die Veränderungen in der Wirbelsäule sowie die peripheren Gelenken würden Schmerzzustände bewirken, die zeitweise medikamentös behandelt würden. Es seien dem Beschwerdeführer Physiotherapie mit Gangschulung, Muskeltraining sowie Massagen zusätzlich empfohlen worden. Als belastend und relevant für den beantragten Zusatz würden Harninkontinenz und Stuhlinkontinenz, vorwiegend bei Belastungen, Pressen, Tragen von Gegenständen angegeben werden. Durch die Verwendung von handelsüblichen Behelfen (Inkontinenzhosen - small) bestehe eine ausreichende Versorgung. Auswirkungen von Nahrungsmittelunverträglichkeiten könnten durch diätetische Maßnahmen reduziert werden. Zusammenfassend wurde keine hochgradige Inkontinenzproblemmatik angenommen. Es wurden erhebliche Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit und der Funktionen der unteren Extremitäten verneint. Die Verengung des rechten Hüftgelenkspaltes(Impingement) und die Arthrosen im linken Sprunggelenk würden keine wesentliche Bewegungseinschränkung bewirken. Erhebliche Einschränkungen psychischer, neurologischer oder intelektueller Funktionen wurden ebenfalls verneint. Die Stuhl- und Harnmengen seien im Regelfall als gering zu bewerten und die Versorgung sei mit handelsüblichen Inkontinenzprodukten ausreichend und für die Umgebung nicht belästigend, beispielsweise durch Geruch. Seite 16 von 20

17 In den eingeholten ärztlichen Sachverständigengutachten wird auf den Zustand des Beschwerdeführers ausführlich, schlüssig und widerspruchsfrei eingegangen. Für das Bundesverwaltungsgericht ergibt sich somit ein nachvollziehbares Bild des Zustandes des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer ist dem von der belangten Behörde eingeholten fachärztlichen Sachverständigengutachten samt den zwei vom BVwG eingeholten Sachverständigengutachten, welche zum gleichen Ergebnis gelangen, nicht auf gleicher fachlicher Ebene ausreichend konkret entgegengetreten. Im Zuge des Parteiengehörs vom wurden dem Beschwerdeführer die vom BVwG eingeholten Sachverständigengutachten zur Kenntnis gebracht und ihm eine zweiwöchige Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Eine Stellungnahme langte jedoch nicht ein. Seitens des Bundesverwaltungsgerichtes bestehen in Gesamtbetrachtung keine Zweifel an der Richtigkeit, Vollständigkeit und Schlüssigkeit der von der belangten Behörde und den zwei vom BVwG eingeholten Sachverständigengutachten. Die eingeholten ärztlichen Sachverständigengutachten werden daher in freier Beweiswürdigung der gegenständlichen Entscheidung zu Grunde gelegt. 3. Rechtliche Beurteilung: Gemäß 6 des Bundesgesetzes über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichtsgesetz - BVwGG) entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß 45 Abs. 3 BBG hat in Verfahren auf Ausstellung eines Behindertenpasses, auf Vornahme von Zusatzeintragungen oder auf Einschätzung des Grades der Behinderung die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts durch den Senat zu erfolgen. Gegenständlich liegt somit Senatszuständigkeit vor. Zu A) Unter Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen zu verstehen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten. ( 1 Abs. 2 BBG) Der Behindertenpass hat den Vor- und Familiennamen, das Geburtsdatum, eine allfällige Versicherungsnummer, den Wohnort und einen festgestellten Grad der Behinderung oder der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu enthalten und ist mit einem Lichtbild auszustatten. Zusätzliche Eintragungen, die dem Nachweis von Rechten und Vergünstigungen dienen, sind auf Antrag des behinderten Menschen zulässig. Die Eintragung ist vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen vorzunehmen ( 42 Abs. 1 BBG). Anträge auf Ausstellung eines Behindertenpasses, auf Vornahme einer Zusatzeintragung oder auf Einschätzung des Grades der Behinderung sind unter Anschluss der erforderlichen Nachweise bei dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen einzubringen ( 45 Abs. 1 BBG). Ein Bescheid ist nur dann zu erteilen, wenn einem Antrag gemäß Abs. 1 nicht stattgegeben oder der Pass eingezogen wird ( 45 Abs. 2 BBG). Zur Frage der Unzumutbarkeit der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel: Gemäß 1 Abs. 2 Z. 3 der Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen BGBl. II Nr. 495/2013 ist die Feststellung, dass dem Inhaber/der Inhaberin des Passes die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar ist, einzutragen; die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist insbesondere dann nicht zumutbar, wenn das 36. Lebensmonat vollendet ist und - erhebliche Einschränkungen der Funktionen der unteren Extremitäten oder - erhebliche Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit oder Seite 17 von 20

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch. Text 08.05.2014. BVwG 08.05.2014 W132 2002951-1 W132 2002951-1/4E IM NAMEN DER REPUBLIK!

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch. Text 08.05.2014. BVwG 08.05.2014 W132 2002951-1 W132 2002951-1/4E IM NAMEN DER REPUBLIK! 08.05.2014 Gericht BVwG Entscheidungsdatum 08.05.2014 Geschäftszahl W132 2002951-1 Spruch W132 2002951-1/4E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Ursula GREBENICEK

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/0055-W/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Josef Krist, 1010 Wien, Liebiggasse 4, gegen den Bescheid

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/1071-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Familienbeihilfe

Mehr

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch. Text 29.04.2014. BVwG 29.04.2014 W200 2002111-1 W200 2002111-1/4E B E S C H L U S S!

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch. Text 29.04.2014. BVwG 29.04.2014 W200 2002111-1 W200 2002111-1/4E B E S C H L U S S! 29.04.2014 Gericht BVwG Entscheidungsdatum 29.04.2014 Geschäftszahl W200 2002111-1 Spruch W200 2002111-1/4E B E S C H L U S S! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Scherz als Vorsitzende

Mehr

OSCE 1 Innere Medizin

OSCE 1 Innere Medizin OSCE 1 Innere Medizin 1. Anamnese 1.1 Aufgabenbeispiel Sie befinden sich in Ihrer internistischen Praxis. Ein Patient stellt sich bei Ihnen erstmals vor und klagt über Durchfall. Bitte erheben Sie eine

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 9 GZ. RV/3532-W/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W.,F-Straße, vom 9. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10

Mehr

"Die Zumutbarkeit der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel ist gegeben, weil

Die Zumutbarkeit der Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel ist gegeben, weil 26.06.2014 Gericht BVwG Entscheidungsdatum 26.06.2014 Geschäftszahl W200 2008060-1 Spruch W200 2008060-1/3E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Scherz

Mehr

A) Die Beschwerde wird gemäß 40 Abs. 1, 41 Abs. 1, 42 Abs. 1 und 2, 45 Abs. 1 und 2 Bundesbehindertengesetz (BBG) idgf als unbegründet abgewiesen.

A) Die Beschwerde wird gemäß 40 Abs. 1, 41 Abs. 1, 42 Abs. 1 und 2, 45 Abs. 1 und 2 Bundesbehindertengesetz (BBG) idgf als unbegründet abgewiesen. 23.09.2015 Gericht BVwG Entscheidungsdatum 23.09.2015 Geschäftszahl W133 2004030-1 Spruch W133 2004030-1/3E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Natascha GRUBER

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/3922-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., M., gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 10. Jänner

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Klagenfurt Senat 2 GZ. RV/0407-K/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., xy, vom 14. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung E Außenstelle Graz Senat 6 GZ. RV/0271-G/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Liezen betreffend Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe

Mehr

Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idgf zulässig.

Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idgf zulässig. 22.01.2015 Gericht BVwG Entscheidungsdatum 22.01.2015 Geschäftszahl L518 2014241-1 Spruch BESCHLUSS Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Dr. STEININGER als Einzelrichter über die Beschwerde

Mehr

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch. Text 19.11.2015. BVwG 19.11.2015 W207 2003091-1 W207 2003091-1/9E IM NAMEN DER REPUBLIK!

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch. Text 19.11.2015. BVwG 19.11.2015 W207 2003091-1 W207 2003091-1/9E IM NAMEN DER REPUBLIK! 19.11.2015 Gericht BVwG Entscheidungsdatum 19.11.2015 Geschäftszahl W207 2003091-1 Spruch W207 2003091-1/9E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Michael SCHWARZGRUBER

Mehr

Fragebogen für die homöopathische Anamnese

Fragebogen für die homöopathische Anamnese Praxis für Klassische Homöopathie Andreas Baranowski Bärbel Lehmann Stünzer Straße 5 04318 Leipzig Tel. 0341 5904919 (Bärbel Lehmann) 0341 2408116 (Andreas Baranowski) Fragebogen für die homöopathische

Mehr

Schulter Arm - Schmerz

Schulter Arm - Schmerz Prof. Dr. med. Helmut Buchner Klinik für Neurologie und klinische Neurophysiologie Knappschaftskrankenhaus Recklinghausen Definition klinische Untersuchung Ort Schmerzes: in der Schulter und oft unter

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK GZ. RV/7103590/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ewald Rabensteiner in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 4/5/10 vom 25.04.2014, betreffend

Mehr

Ärztliches Gutachten zur Feststellung der Berufsunfähigkeit gemäß 22 der Satzung des Versorgungswerks der Landestierärztekammer Hessen

Ärztliches Gutachten zur Feststellung der Berufsunfähigkeit gemäß 22 der Satzung des Versorgungswerks der Landestierärztekammer Hessen Ärztliches Gutachten zur Feststellung der Berufsunfähigkeit gemäß 22 der Satzung des Versorgungswerks der Landestierärztekammer Hessen Name des Mitglieds: Mitgliedsnummer: -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK GZ. RV/7100378/2014 Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien DVR 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Dr. Herbert Eiserer,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0360-L/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Josef Koller-Mitterweissacher, Rechtsanwalt, 4320 Perg, Herrenstraße

Mehr

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Landesstelle Wien Friedrich-Hillegeist-Straße 1 1021 Wien/ Österreich www.pensionsversicherung.at

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Landesstelle Wien Friedrich-Hillegeist-Straße 1 1021 Wien/ Österreich www.pensionsversicherung.at Untersuchender Arzt:...... Ärztliches Gutachten Zum Antrag auf Zuerkennung des Pflegegeldes Versicherungsnummer: Zu- und Vorname: geb. am: Adresse: Tel.Nr.: Antrag gestellt am: Untersuchung am: Legitimation

Mehr

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch. Text 29.07.2014. BVwG 29.07.2014 W129 2000866-1 W129 2000866-1/2E IM NAMEN DER REPUBLIK!

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch. Text 29.07.2014. BVwG 29.07.2014 W129 2000866-1 W129 2000866-1/2E IM NAMEN DER REPUBLIK! 29.07.2014 Gericht BVwG Entscheidungsdatum 29.07.2014 Geschäftszahl W129 2000866-1 Spruch W129 2000866-1/2E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter DDr. Markus Gerhold

Mehr

Ärztliches Zeugnis mit Untersuchung, Laboruntersuchungen und Elektrokardiographischer Untersuchung

Ärztliches Zeugnis mit Untersuchung, Laboruntersuchungen und Elektrokardiographischer Untersuchung Ärztliches Zeugnis mit Untersuchung, Laboruntersuchungen und Elektrokardiographischer Untersuchung Versicherungsnummer Daten des Abschlussvermittlers Daten des Betreuers LB102285 Untersuchte Person Titel,

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/0736-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., R., gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend

Mehr

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch 22.04.2015. BVwG 22.04.2015 I402 2002698-1 I402 2002698-1/8E IM NAMEN DER REPUBLIK!

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch 22.04.2015. BVwG 22.04.2015 I402 2002698-1 I402 2002698-1/8E IM NAMEN DER REPUBLIK! 22.04.2015 Gericht BVwG Entscheidungsdatum 22.04.2015 Geschäftszahl I402 2002698-1 Spruch I402 2002698-1/8E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Philipp CEDE,

Mehr

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch. Text 27.02.2014. BVwG 27.02.2014 W224 2000854-1 W224 2000854-1/2E IM NAMEN DER REPUBLIK!

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch. Text 27.02.2014. BVwG 27.02.2014 W224 2000854-1 W224 2000854-1/2E IM NAMEN DER REPUBLIK! 27.02.2014 Gericht BVwG Entscheidungsdatum 27.02.2014 Geschäftszahl W224 2000854-1 Spruch W224 2000854-1/2E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Martina WEINHANDL

Mehr

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

ALLGEMEINE INFORMATIONEN Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am Landeskrankenhaus - Universitätsklinikum Graz ALLGEMEINE INFORMATIONEN Aufnahme 2009 für Absolventinnen/Absolventen des Studiums Gesundheits- und

Mehr

Anamnese Fragebogen Die kleine Gesundheitspraxis, Claudia Grumser, Heilpraktikerin

Anamnese Fragebogen Die kleine Gesundheitspraxis, Claudia Grumser, Heilpraktikerin Anamnese Fragebogen Die kleine Gesundheitspraxis, Claudia Grumser, Heilpraktikerin Name, Vorname: Anschrift Telefon: Geburtsdatum: Was machen Sie beruflich? Welche aktuellen Beschwerden führen Sie zu mir?

Mehr

BEURTEILUNG von DIENSTFÄHIGKEIT

BEURTEILUNG von DIENSTFÄHIGKEIT AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 8 Wissenschaft und Gesundheit Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement BEURTEILUNG von DIENSTFÄHIGKEIT per Email an die Abteilung 5 Personalmanagement

Mehr

Ein Service von www.diebandscheibe.de

Ein Service von www.diebandscheibe.de Ein Service von www.diebandscheibe.de Sinn oder Unsinn von Gutachten Wohl kaum Jemandem, der schon mal bei einem Gutachter war, ist es noch nicht passiert, dass er das Gefühl hatte, nicht richtig untersucht

Mehr

Funktionelles Beweglichkeitstraining für Schwimmer

Funktionelles Beweglichkeitstraining für Schwimmer Funktionelles Beweglichkeitstraining für Schwimmer mit Anne Poleska und Thomas Rupprath Leistungssportlich Schwimmen zu betreiben, bedeutet wesentlich mehr als nur im Schwimmbecken seine Bahnen zu ziehen.

Mehr

Fragebogen. Geb.: Grösse: Gewicht: Krankenkasse. Wurden Sie als Kind gestillt? ja nein Wenn ja, wie lange?

Fragebogen. Geb.: Grösse: Gewicht: Krankenkasse. Wurden Sie als Kind gestillt? ja nein Wenn ja, wie lange? Fragebogen Name: Vorname: Geb.: Grösse: Gewicht: Adresse: Tel: PLZ/Ort Email: Krankenkasse Wurden Sie als Kind gestillt? ja nein Wenn ja, wie lange? Essen Sie rohe Sachen? ja nein (Salat, Früchte) Wenn

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 12 R 106/11 In dem Rechtsstreit A., IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Kläger, Proz.-Bev.: B., g e g e n C., Beklagte, hat das Sozialgericht Hannover - 12. Kammer - am 31.

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Salzburg Senat 2 GZ. RV/0095-S/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, inxy, vom 10. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land

Mehr

Ingolstädter Straße 26 a, 86633 Neuburg Tel.: 08431-507790. Anamnesebogen

Ingolstädter Straße 26 a, 86633 Neuburg Tel.: 08431-507790. Anamnesebogen Physiotherapie Osteopathie Heilpraktiker Ingolstädter Straße 26 a, 86633 Neuburg Tel.: 08431-507790 Anamnesebogen Bitte lesen Sie die folgenden Fragen durch und beantworten Sie diese ganz spontan. Fragen

Mehr

1 Krafttraining. www.aktiv-in-jedem-alter.de

1 Krafttraining. www.aktiv-in-jedem-alter.de 1 Krafttraining Fachliche Bearbeitung: Ulrich Lindemann, Dipl. Sportlehrer, Dr. med. Clemens Becker Geriatrisches Zentrum Ulm/Alb-Donau Bethesda Geriatrische Klinik Ulm Zollernring 26-28, D-89073 Ulm Telefon

Mehr

Harn- und Stuhlinkontinenz

Harn- und Stuhlinkontinenz Harn- und Stuhlinkontinenz Harninkontinenz, dass heißt unwillkürlicher Urinverlust, ist eine häufige Erkrankung, unter der in Deutschland etwa sechs bis acht Millionen Frauen und Männer leiden. Blasenfunktionsstörungen,

Mehr

Es betrifft mehr Menschen als Sie denken. Man kann mehr dagegen tun als Sie denken. Finden Sie sich nicht damit ab! Sprechen Sie mit Ihrem Arzt!

Es betrifft mehr Menschen als Sie denken. Man kann mehr dagegen tun als Sie denken. Finden Sie sich nicht damit ab! Sprechen Sie mit Ihrem Arzt! Blasenschwäche Es betrifft mehr Menschen als Sie denken. Man kann mehr dagegen tun als Sie denken. Finden Sie sich nicht damit ab! Sprechen Sie mit Ihrem Arzt! Patienteninformation zum Thema Blasenschwäche

Mehr

Modellstudiengang. Anamnese. Medizin. Exploration (Erkundung) und therapeutische Funktion (Arbeitsbündnis)

Modellstudiengang. Anamnese. Medizin. Exploration (Erkundung) und therapeutische Funktion (Arbeitsbündnis) Anamnese Exploration (Erkundung) und therapeutische Funktion (Arbeitsbündnis) Anamnese griech. anamnesis = Rückerinnerung, Vorgeschichte Informationen zur gesundheitlichen Vorgeschichte Eigen- und Fremdanamnese

Mehr

Gesundheit und Krankheit im Alter. Probleme mit Blase und Darm?

Gesundheit und Krankheit im Alter. Probleme mit Blase und Darm? Gesundheit und Krankheit im Alter Probleme mit Blase und Darm? 106 Gesundheit und Krankheit im Alter Probleme mit Blase und Darm? I n h a l t Probleme mit Blase und Darm? In diesem Kapitel: Harn verlieren:

Mehr

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch. Text 20.05.2014. BVwG 20.05.2014 G303 2000560-1 IM NAMEN DER REPUBLIK!

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch. Text 20.05.2014. BVwG 20.05.2014 G303 2000560-1 IM NAMEN DER REPUBLIK! 20.05.2014 Gericht BVwG Entscheidungsdatum 20.05.2014 Geschäftszahl G303 2000560-1 Spruch IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Simone KALBITZER als Vorsitzende

Mehr

typische Belastungssymptome bei jugendlichen FußballspielerInnen

typische Belastungssymptome bei jugendlichen FußballspielerInnen Physiotherapeut, Albert Schneider typische Belastungssymptome bei jugendlichen FußballspielerInnen Physiotherapeut, Albert Schneider Sportphysiotherapeut Arbeit in der freien Praxis für Physiotherapie

Mehr

UniversitätsKlinikum Heidelberg. Patienteninformation der Neurochirurgischen Klinik nach operativem Eingriff an der Wirbelsäule

UniversitätsKlinikum Heidelberg. Patienteninformation der Neurochirurgischen Klinik nach operativem Eingriff an der Wirbelsäule UniversitätsKlinikum Heidelberg Patienteninformation der Neurochirurgischen Klinik nach operativem Eingriff an der Wirbelsäule 3 Neurochirurgie Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, jedes Jahr

Mehr

Haben Sie häufig Migräne oder Kopfschmerzen?

Haben Sie häufig Migräne oder Kopfschmerzen? Haben Sie häufig Migräne oder Kopfschmerzen? Sind Tage mit Kopfschmerzen häufger als kopfschmerzfreie Tage, kann das ein Hinweis auf Chronische Migräne sein. Erfahren Sie mehr in dieser Broschüre! Kopf

Mehr

Im Namen der Republik!

Im Namen der Republik! Landwehrstraße 1 6900 Bregenz Telefon +43-5574-48442 Fax +43-5574-48442-60195 post@lvwg-vorarlberg.at www.lvwg-vorarlberg.at Zahl: LVwG-411-043/R13-2015 Bregenz, am 24.04.2015 Im Namen der Republik! Erkenntnis

Mehr

Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=bxujfkehd4k

Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=bxujfkehd4k Mein Beckenboden Beckenbodenschwäche & Inkontinenz Ursachen, Diagnostik und Therapien 3D Animation Beckenboden Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=bxujfkehd4k Ursachen Beckenbodenschwäche Geburten Alter

Mehr

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch. Text 27.10.2015. BVwG 27.10.2015 L504 2004806-1 L504 2004806-1/4E IM NAMEN DER REPUBLIK!

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Spruch. Text 27.10.2015. BVwG 27.10.2015 L504 2004806-1 L504 2004806-1/4E IM NAMEN DER REPUBLIK! 27.10.2015 Gericht BVwG Entscheidungsdatum 27.10.2015 Geschäftszahl L504 2004806-1 Spruch L504 2004806-1/4E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. R. Engel als Einzelrichter

Mehr

Nacken - Schulter - Armschmerzen schnelle Differentialdiagnose - therapeutische Tipps für die Praxis. Dr. Walter Fiala

Nacken - Schulter - Armschmerzen schnelle Differentialdiagnose - therapeutische Tipps für die Praxis. Dr. Walter Fiala schnelle Differentialdiagnose - therapeutische Tipps für die Praxis 1 Anamnese HWS: schmerzt am Tag, mag Wärme Schulter: schmerzt in der Nacht, mag kühl 2 Untersuchung Beginn bei der Schulter warum? :

Mehr

Physiotherapeutische Möglichkeiten bei Inkontinenz

Physiotherapeutische Möglichkeiten bei Inkontinenz Physiotherapeutische Möglichkeiten bei Inkontinenz Petra Roth, Physiotherapeutin HF Rosengarten Praxis Wetzikon Spital Männedorf Information Beckenbodendysfunktionen l Belastungsinkontinenz (SUI) l Dranginkontinenz

Mehr

4-Phasen Therapie bei Inkontinenz u./o. Senkungserscheinungen

4-Phasen Therapie bei Inkontinenz u./o. Senkungserscheinungen 4-Phasen Therapie bei Inkontinenz u./o. Senkungserscheinungen Ein physiotherapeutisches Gesamtkonzept zur Verbesserung der Inkontinenz und/oder Senkungserscheinungen. Wann ist das 4-Phasenkonzept 4 indiziert,

Mehr

Künstlicher Hüftgelenksersatz

Künstlicher Hüftgelenksersatz Künstlicher Hüftgelenksersatz Künstlicher Hüftgelenksersatz Was ist eine Hüftgelenk-Arthrose? Das Hüftgelenk ist eine bewegliche Verbindung zwischen dem Becken- und dem Oberschenkelknochen. Die am Gelenk

Mehr

Parallel dazu werden die Funktionsweisen der verschiedenen Verschlussmechanismen erläutert und spezielle Übungen erlernt.

Parallel dazu werden die Funktionsweisen der verschiedenen Verschlussmechanismen erläutert und spezielle Übungen erlernt. physiotherapie budenheim 06139 56 55 1 Unser Beckenbodentraining in der Gruppe beinhaltet das Kennen-Lernen der Anatomie des Beckenbodens und der zugehörigen knöchernen Strukturen des Beckens und der Lendenwirbelsäule.

Mehr

Wichtig. Füllen Sie die persönlichen Angaben im unteren Anteil des Antrages auf Kostenübernahme (Seite 2) aus.

Wichtig. Füllen Sie die persönlichen Angaben im unteren Anteil des Antrages auf Kostenübernahme (Seite 2) aus. Wichtig Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient Sie haben sich entschieden, eine notwendige Untersuchung in unserem offenen MRT durchführen zu lassen. Ihre Krankenkasse muss in jedem Einzelfall die

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/2089-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Brenner, Dr. Riedl, Rechtsanwälte KEG, 3500 Krems, Utzstraße

Mehr

B E S C H L U S S. gefasst:

B E S C H L U S S. gefasst: 08.04.2014 Gericht Landesverwaltungsgericht Wien Entscheidungsdatum 08.04.2014 Geschäftszahl VGW-151/072/10512/2014 Text Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. in Lettner über die Beschwerde

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0093-L/13 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 17. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 18. Juni 2012 betreffend

Mehr

Stuhlinkontinenz und Verstopfung bei Spina Bifida

Stuhlinkontinenz und Verstopfung bei Spina Bifida Übersicht Was ist normal Wie funktioniert Stuhlentleerung Was ist gestört Steuerung der Speicherung und Entleerung Nervensystem Verstopfung Was kann man tun Stuhlinkontinenz und Verstopfung bei Spina Bifida

Mehr

BEHINDERTENPASS, PARKAUSWEIS UND AUTOBAHNVIGNETTE

BEHINDERTENPASS, PARKAUSWEIS UND AUTOBAHNVIGNETTE Sozialministeriumservice BEHINDERTENPASS, PARKAUSWEIS UND AUTOBAHNVIGNETTE Stand: April 2015 Behindertenpass Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Personen mit einem Grad der Behinderung

Mehr

Tauglichkeitsuntersuchung für Feuerwehrleute Formular für die/den Ärztin/Arzt

Tauglichkeitsuntersuchung für Feuerwehrleute Formular für die/den Ärztin/Arzt Tauglichkeitsuntersuchung für Feuerwehrleute Formular für die/den Ärztin/Arzt! Für den allgemeinen Feuerwehrdienst Zuständiges Feuerwehrkommando:! Für den Atemschutz! Schwere Motorfahrzeuge der Kategorie

Mehr

Beurteilung der akuten segmentalen Dysfunktion als Konvergenz- bzw. Divergenzstörung: Bedeutung und Erfahrungen in der Praxis

Beurteilung der akuten segmentalen Dysfunktion als Konvergenz- bzw. Divergenzstörung: Bedeutung und Erfahrungen in der Praxis Beurteilung der akuten segmentalen Dysfunktion als Konvergenz- bzw. Divergenzstörung: Bedeutung und Erfahrungen in der Praxis Inhalt 1. Einleitung 2. Prinzipielles zu Konvergenz- und Divergenzstörung an

Mehr

ANAMNESE FRAGEBOGEN. Vielen Dank! Name. Straße / Nr. PLZ / Wohnort. Email. Geburtszeit. Beruf. Anamnese Bogen Version 1.0

ANAMNESE FRAGEBOGEN. Vielen Dank! Name. Straße / Nr. PLZ / Wohnort. Email. Geburtszeit. Beruf. Anamnese Bogen Version 1.0 ANAMNESE FRAGEBOGEN Bi$e nehmen Sie sich etwas Zeit für diesen Fragebogen. Ihre Vorgeschichte kann mir wich

Mehr

Patientenaufnahme Erstanamnese:

Patientenaufnahme Erstanamnese: Naturheilpraxis Patricia Rast * Heilpraktikerin Bergstr. 34, 75233 Tiefenbronn-Mühlhausen Tel. 07234/4094484, info@naturheilpraxis-rast.de www.naturheilpraxis-rast.de Patientenaufnahme Erstanamnese: Krankenkasse:

Mehr

Die Simssee Klinik Klinik für konservative orthopädische Akutbehandlung. Mitglied im Verband der ANOA-Kliniken

Die Simssee Klinik Klinik für konservative orthopädische Akutbehandlung. Mitglied im Verband der ANOA-Kliniken Die Simssee Klinik Klinik für konservative orthopädische Akutbehandlung Mitglied im Verband der ANOA-Kliniken www.simssee-klinik.de Ein Unternehmen der Gesundheitswelt Chiemgau Wir behandeln therapieresistente,

Mehr

Inspektion. Funktionelle Untersuchung. 2.1.2 Klinische Untersuchung

Inspektion. Funktionelle Untersuchung. 2.1.2 Klinische Untersuchung 2.1 Klinische Untersuchung und Diagnose 29 Tabelle 2.2 Befunderhebungsformular Abschnitt 2b: allgemeine Anamnese Abschnitt 2b: allgemeine Anamnese Beschreibung der typischen Beanspruchung während beruflicher

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 12 GZ. RV/2237-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Helen Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Abweisung eines

Mehr

Entspannung von Hals und Nacken

Entspannung von Hals und Nacken Entspannung von Hals und Nacken Entlastung von Hals- und Nackenmuskulatur Halten Sie sich mit beiden Händen am Stuhlsitz fest. Neigen Sie dann den Kopf langsam zur Seite, so dass sich das Ohr in Richtung

Mehr

Univ. Doz. Dr. Thomas Müllner Mag. Dr. Susanne Altmann. Meine Hüfte. endlich wieder schmerzfrei

Univ. Doz. Dr. Thomas Müllner Mag. Dr. Susanne Altmann. Meine Hüfte. endlich wieder schmerzfrei Univ. Doz. Dr. Thomas Müllner Mag. Dr. Susanne Altmann Meine Hüfte endlich wieder schmerzfrei Dieses Buch informiert Sie über verschiedene Hüfterkrankungen und deren konservative und operative Therapiemöglichkeiten.

Mehr

Patienteninformation. Übungsangebote zur Stärkung der Beckenbodenmuskulatur

Patienteninformation. Übungsangebote zur Stärkung der Beckenbodenmuskulatur Patienteninformation Übungsangebote zur Stärkung der Beckenbodenmuskulatur Vorwort Liebe Patientin, lieber Patient, Ihr Arzt hat Ihnen Beckenbodengymnastik verordnet. Eine Schwäche der Beckenbodenmuskulatur

Mehr

Übungen zur Kräftigung und Stabilisierung der Muskulatur

Übungen zur Kräftigung und Stabilisierung der Muskulatur Übungen zur Kräftigung und Stabilisierung der Muskulatur speziell für das Pistolenschießen Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 3 2. Kraftausdauer-Untersuchung einiger Muskelgruppen 4 3. Konditionstest-Kraft,

Mehr

Kontinenz- und Beckenbodenzentrum der Uniklinik Köln Inkontinenzfragebogen Männer

Kontinenz- und Beckenbodenzentrum der Uniklinik Köln Inkontinenzfragebogen Männer Datum: Name, Vorname: Geb. Dat.: Adresse: Straße, Hausnr.: Adresse: PLZ Ort Telefonnummer für Rückfragen: E-Mail-Adresse: @.de Gewicht: kg Körpergröße: cm Operationen nein ja Operationsarten, Unterleib:

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/0588-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 18. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf

Mehr

Bedeutung verkehrstechnischer Gutachten aus juristischer Sicht beim Nachweis eines HWS Schleudertraumas

Bedeutung verkehrstechnischer Gutachten aus juristischer Sicht beim Nachweis eines HWS Schleudertraumas Bedeutung verkehrstechnischer Gutachten aus juristischer Sicht beim Nachweis eines HWS Schleudertraumas Dr. Michael Nugel Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht Dr. Eick & Partner Massenbergstraße

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung E Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/1722-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat (Linz) 5 GZ. RV/0318-L/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 12. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach

Mehr

Name der Kursleitung: Kursnummer: Datum: ausgezeichnet... sehr schlecht. ausgezeichnet... sehr schlecht

Name der Kursleitung: Kursnummer: Datum: ausgezeichnet... sehr schlecht. ausgezeichnet... sehr schlecht 8.3 Fragebögen 8.3.1 Eingangsfragebogen für die allgemeine, präventive Rückenschule Bitte füllen Sie diesen Fragebogen gewissenhaft aus. Die Informationen unterstützen Ihre persönliche Betreuung während

Mehr

Die spezifische Vitaminkombination in nur einer Tablette.

Die spezifische Vitaminkombination in nur einer Tablette. Die spezifische Vitaminkombination in nur einer Tablette. Die gezielte Vitaminergänzung bei medikamentös behandeltem Morbus Parkinson. Schließen Sie Ihre Vitaminlücken ganz gezielt. Hinweis PARKOVIT ist

Mehr

Symptome KAPITEL 3. Symptome KAPITEL 3

Symptome KAPITEL 3. Symptome KAPITEL 3 Symptome KAPITEL 3 47 Zucker kommt auf leisen Sohlen In Spanien fing alles an... Es war unerträglich heiß in Spanien. Wir hatten uns für unseren Urlaub zwar schönes Wetter gewünscht, aber das war fast

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Dehnübungen

Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Dehnübungen Dehnübungen für zu Hause Die Anleitungen aus der Reihe Übungen für zu Hause wurden für die Ambulante Herzgruppe Bad Schönborn e.v. von Carolin Theobald und Katharina Enke erstellt. Weitergabe, Veränderung

Mehr

Patientendokumentation

Patientendokumentation Seite 1 von 10 Patientendokumentation Datum... Name Vorname Geburtsdatum Strasse PLZ / Wohnort Telefonnummer Beruf Familienstand Versicherung Besonderheiten bei der Abrechnung Bei Kindern: Name der Mutter

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat 1 GZ. RV/0574-G/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Pensionist, E., vertreten durch Mag. Bernhard Ehgartner, Wirtschaftsprüfer und

Mehr

Unsicherheiten und Fallstricke in der Allgemeinmedizin. 2011 ambu - Allgemeinmedizin Frühsymptomatik

Unsicherheiten und Fallstricke in der Allgemeinmedizin. 2011 ambu - Allgemeinmedizin Frühsymptomatik Unsicherheiten und Fallstricke in der Allgemeinmedizin 1 1. Fallbeispiel: Herr Doktor, ich habe so komische Halsschmerzen? Erkältungssaison Scharlachfälle im Kindergarten Die 5-jährige Tochter wird seit

Mehr

PATIENTENLEITFADEN Informationen zur Physiotherapie nach Vorfuß-Operationen

PATIENTENLEITFADEN Informationen zur Physiotherapie nach Vorfuß-Operationen PATIENTENLEITFADEN Informationen zur Physiotherapie nach Vorfuß-Operationen WWW.ORS-M.DE Ortho Reha Sport GmbH Zentrum für Physiotherapie & Rehabilitation VORWORT Sie sind aktuell bei uns in der Physiotherapie

Mehr

Sport-Thieme Balance-Pad Premium

Sport-Thieme Balance-Pad Premium Übungsanleitung Sport-Thieme Balance-Pad Premium Art.-Nr. 11 132 0002 Vielen Dank, dass Sie sich für ein Sport-Thieme Produkt entschieden haben! Damit Sie viel Freude an diesem Gerät haben und die Sicherheit

Mehr

Kräftigung" der bendenw ir:b,~~b;äulenm us fu.hatur,cler. Hal$wlfb~I~.~q hd. Brustwirbelsäulenmuskulatur sowie deer Gesäßmuskulatuf 'l"" '.. ~.

Kräftigung der bendenw ir:b,~~b;äulenm us fu.hatur,cler. Hal$wlfb~I~.~q hd. Brustwirbelsäulenmuskulatur sowie deer Gesäßmuskulatuf 'l '.. ~. Kräftigung der Gesäß- und Rumpfmuskulatur Endstellung Auf dem Rücken liegend beide Beine aufstellen. Die Arme liegen in "U-Halte" neben dem Kopf. Das Gesäß nun anheben, bis sich Oberschenkel, Gesäß und

Mehr

Das Sexualleben ist ohne Zweifel ein sehr vielschichtiges Phänomen, das sowohl körperliche,

Das Sexualleben ist ohne Zweifel ein sehr vielschichtiges Phänomen, das sowohl körperliche, Kapitel 10: Prostata und Sexualität Basiswissen Sexualität aus Sicht des Urologen Das Sexualleben ist ohne Zweifel ein sehr vielschichtiges Phänomen, das sowohl körperliche, seelische als auch verschiedene

Mehr

Medizinische Universitäts-Kinderklinik Marfan-Syndrom Wie kommt es dazu? Vererbung Was macht das Gen?

Medizinische Universitäts-Kinderklinik Marfan-Syndrom Wie kommt es dazu? Vererbung Was macht das Gen? Medizinische Universitäts-Kinderklinik Prof. Dr. med. Primus E. Mullis Abteilungsleiter Pädiatrische Endokrinologie / Diabetologie & Stoffwechsel CH 3010 Bern Marfan-Syndrom Wie kommt es dazu? In jeder

Mehr

Leistenbruch-Operation

Leistenbruch-Operation Leistenbruch-Operation Patienteninformation Foto: Nikolay Pozdeev, fotolia.de Informationen rund um den Leistenbruch Was ist ein Leistenbruch? Beim Leistenbruch (= Hernie) handelt es sich um eine Lücke

Mehr

Integritätsentschädigung gemäss UVG

Integritätsentschädigung gemäss UVG Integritätsentschädigung gemäss UVG Tabelle 19 Integritätsschaden bei psychischen Folgen von Unfällen Herausgegeben von den Ärzten der Suva Schweizerischen 6002 Luzern, Postfach Unfallversicherungsanstalt

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 8 GZ. RV/1049-L/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, Adr., vertreten durch Stb., vom 9. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes

Mehr

Core Training für einen gesunden Rücken

Core Training für einen gesunden Rücken Core Training für einen gesunden Rücken Was steckt hinter dem Core-Trainings-Konzept? Schematisch gesehen kann die Rumpfmuskulatur als ein ständig aktiver zylinderförmigen Spannungsschlauch verstanden

Mehr

Naturheilpraxis Katrin Spratte

Naturheilpraxis Katrin Spratte Anamnese-Fragebogen Naturheilpraxis Name, Vorname... Geburtsdatum... PLZ und Wohnort. Straße... Tel. priv... Tel. gesch.... Beruf. Familienstand/Kinder.... Körpergröße.. Gewicht.. Blutdruck... Wodurch

Mehr

MEDI TAPING. Frau Elisabeth Lindorfer und Frau Ingrid Kronschläger

MEDI TAPING. Frau Elisabeth Lindorfer und Frau Ingrid Kronschläger MEDI TAPING (Kinesio-Tape) Ein Pflaster das Sie wieder Fit macht Schmerzfrei durch den Alltag Schnelle Hilfe bei Muskel und Nervenbedingter Schmerzen. Frau Elisabeth Lindorfer und Frau Ingrid Kronschläger

Mehr

Gut zu Fuß bis ins hohe Alter

Gut zu Fuß bis ins hohe Alter Gut zu Fuß bis ins hohe Alter..was kann man für seine Füße tun konservative und operative Therapieoptionen 11. März 2014, Knittelfeld Fuß - Team Unser Team: OA Dr. Michael Krifter, Leiter Fußteam OA Dr.

Mehr

Übung 1) Ausführung: Übung 2) Ausführung: Übung 3) Ausführung: Übung 4) Ausführung:

Übung 1) Ausführung: Übung 2) Ausführung:  Übung 3) Ausführung: Übung 4) Ausführung: Übung 1) Auf dem Boden liegen Körper gestreckt (inkl. Arme und Beine) Ausführung: links und rechts um die eigene Achse rollen - Arme und Beine bleiben gestreckt und während der Übung passiv Übung 2) Auf

Mehr

Störung der Blasenfunktion und ihre Auswirkungen

Störung der Blasenfunktion und ihre Auswirkungen Unfreiwilliger Harnverlust oder Harninkontinenz In den ersten Lebensjahren können Babys und später Kleinkinder die Harnblase nicht kontrollieren. Der von den Nieren ausgeschiedene Harn wird in der Blase

Mehr