Unterlagen nicht bearbeitbar*

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1 Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe 1.) Technische Voraussetzungen für die elektronische Angebotsabgabe: Betriebssysteme: Browser: Windows 7 Microsoft IE ab Version 9 Windows 8 Mozilla Firefox ab Version 24 Windows 10 Apple Safari ab Version Google Chrome Hinweise für Benutzer der Betriebssysteme Mac oder Linux: Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software derzeit nur unter Windows läuft, wird empfohlen, die Software in einer Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder Virtual Box) auf dem Mac zu betreiben. 2.) Bitte nutzen Sie bei technischen Fragen zur elektronischen Vergabe die zahlreichen Anleitungen für Bieter auf der Internetseite unter dem Menüpunkt: Ausschreibungen evergabe. 3.) Nicht registrierte Unternehmen können vom Auftraggeber nicht aktiv über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie über Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren informiert werden. Sie sind daher gezwungen, sich hierüber eigenständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform zu informieren. 4.) Auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler in den Vergabeunterlagen hat das Unternehmen die Vergabestelle zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich und vor Angebotsabgabe hinzuweisen. Bitte übermitteln Sie Ihre Fragen und Anmerkungen zu den Ausschreibungen ausschließlich über das Tool Fragen/Antworten auf der Vergabeplattform. 5.) Elektronische Angebote sind ausschließlich über den Abgabeassistenten der Vergabeplattform abzugeben. 6.) Schriftliche Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag und als Angebot gekennzeichnet einzureichen (Bitte verwenden Sie den beigefügten Kennzettel.). Außerdem sind die Angebote weder gebunden noch mit Heftklammern versehen einzureichen. 7.) Angebote sind ausschließlich in elektronischer oder in Papierform abzugeben. Eine Doppelabgabe des identischen Angebotes kann zum Ausschluss führen. 8.) Jegliche Änderung der Vergabeunterlagen durch den Bieter, wie unter anderem handschriftliche Anmerkungen, die Leistungsbeschreibung abändernde Begleitschreiben, die Verwendung von AGB, Angebote unter Vorbehalt sowie Mengenänderungen, führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. BBL M-V, Stand

2 Kennzettel für schriftliche Angebote Bitte kleben Sie den ausgeschnittenen Kennzettel vorne links auf den Briefumschlag. ACHTUNG ANGEBOT!!! Erst bei Submission öffnen!!! Absender: Vergabenummer: Angebotsfrist: Uhrzeit:

3 Vergabestelle Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Wallstraße Rostock Deutschland Tel.: Fax.: Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Einheitliche Fassung) Datum der Versendung Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Internationale NATO-Ausschreibung Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit 14:00 Eröffnungstermin Datum Uhrzeit 14:00 Ort (Anschrift wie oben) Raum 3117 Bindefrist endet am Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A) Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Vergabenummer 17A0372S Anlagen Baumaßnahme C Staatskanzlei Schwerin Bauunterhalt Staatskanzlei Leistung Sanierung Sanitäranlagen - Rohbauarbeiten A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen (Stand April 2016) 232 Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU 242 Instandhaltung B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 231 Vereinbarung Tariftreue 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 246 Aufträge für Gaststreitkräfte 247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz 625 NATO Infrastrukturbauten Planunterlagen gemäß Anlagenverzeichnis VS-NfD Merkblatt VHB - Bund Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 4

4 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Einheitliche Fassung) C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder Angebot Lohngleitklausel 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung: Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG mind. gültig/ oder nicht älter als bis zum Eröffnungstermin Nachweis für die Eintragung in das Berufsregister (i. d. R. Handwerkskarte oder IHK-Bescheinigung) D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V (BBL M-V) dieser vertreten durch den GF Heinz-Gerd Hufen, Wallstr. 2, Rostock Ansprechpartner: GB Schwerin, Werderstr. 4, Schwerin zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung zu vergeben. 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name Anschrift BBL M-V Wallstraße Rostock Zentrale Vergabestelle Tel. Fax Bieterfragen über Online-Plattform Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen 3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags)Bekanntmachung VHB - Bund Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 4

5 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Einheitliche Fassung) 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen siehe (Auftrags)Bekanntmachung Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt frei - 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 6 - frei - 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener Signatur. elektronisch mit qualifizierter Signatur. schriftlich. VHB - Bund Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 3 von 4

6 211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Einheitliche Fassung) 8 Angebotsabgabe Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung). Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe Angebot für Maßnahmennummer: C Vergabenummer: 17A0372S Baumaßnahme: Staatskanzlei Schwerin Leistung: Sanierung Sanitäranlagen - Rohbauarbeiten zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. 9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach 21 VOB/A): Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 10 Z31 Wallstr Rostock Im Falle der Auftragserteilung ist es erforderlich, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung von den am Bau Beteiligten Unternehmen durchzuführen. Die Überprüfung erfolgt durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern. VHB - Bund Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 4 von 4

7 Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung 212 (Teilnahmebedingungen) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 5 Nebenangebote 5.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 3

8 212 (Teilnahmebedingungen) Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben 6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 8 Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 3

9 8.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben 212 (Teilnahmebedingungen) Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 3 von 3

10 232 (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Baumaßnahme Staatskanzlei Schwerin Bauunterhalt Staatskanzlei Leistung Sanierung Sanitäranlagen - Rohbauarbeiten Vergabenummer 17A0372S Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach 6d EU Abs.1 bzw. 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen. 1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 - Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch ( 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten. Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des (öffentlicher Auftraggeber), dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen habe(n) ich/wir eingeholt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 2

11 232 (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) 2 Mir/uns ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Bundesauftrag ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 3 Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des (öffentlicher Auftraggeber), für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an (öffentlicher Auftraggeber) eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal , bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal , zu zahlen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt (öffentlicher Auftraggeber) unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer) VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 2

12 214 (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer 17A0372S Baumaßnahme Staatskanzlei Schwerin Bauunterhalt Staatskanzlei Leistung Sanierung Sanitäranlagen - Rohbauarbeiten BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen ( 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber ( 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan: Fertigstellung 1. BA Westflügel Baubeginn 2. BA Ostflügel Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. 2 Vertragsstrafen ( 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: (ohne Umsatzsteuer) v.h. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 3

13 214 (Besondere Vertragsbedingungen) 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.h. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Rechnungen ( 14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 1 -fach und zugleich bei dem mit der Objektüberwachung beauftragten Architekturbüro 1 -fach einzureichen. 3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.b. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1 -fach einzureichen. 4 Zahlung ( 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gem. 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf Tage. 5 Sicherheitsleistung ( 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten ( 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.h. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche ( 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen ( 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 3

14 214 (Besondere Vertragsbedingungen) 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt (kombinierte) Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - die Mängelansprüche das Formblatt Mängelansprüchebürgschaft - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6 Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.b. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 7 Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung ( 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen frei - 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 3 von 3

15 Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Einheitliche Fassung Die beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Preisermittlungen ( 2) 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 Sind nach 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 2 Ausführungsunterlagen ( 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung ( 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz ( 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5 Holzprodukte ( 4 Abs. 6) 5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. 5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) ( 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 6.3 Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 3

16 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) 7 Ausführung der Leistung ( 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 8 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 333 StGB (Vorteilsgewährung), 334 StGB (Bestechung), 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.h. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.h. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Die Ziffern 8.1 b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November handelt. 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen ( 10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abnahme ( 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von Euro (ohne Umsatzsteuer). 11 Abrechnung ( 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe ( 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.h.-satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. 1 VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 3

17 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 13 Rechnungen ( 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 14 Stundenlohnarbeiten ( 2 Abs. 10, 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 15 Zahlungen ( 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 16 Überzahlungen ( 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 3 von 3

18 231 (Vereinbarung Tariftreue) Baumaßnahme Staatskanzlei Schwerin Bauunterhalt Staatskanzlei Leistung Sanierung Sanitäranlagen - Rohbauarbeiten Vergabenummer 17A0372S Ergänzung des Angebotsschreibens Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben in Nr. 7 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an andere Unternehmen nach 6d EU Abs1 bzw. 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach 4 Abs. 8 VOB/B erteilt. 1 Ergänzung des Angebotsschreibens Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde: 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 - Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch - ( 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 2

19 231 (Vereinbarung Tariftreue) 1.2 Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Bundesauftrag ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 1.3 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal , bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal , zu zahlen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal , bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal , zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Bei der Weitervergabe von Leistungen an andere Unternehmen nach 6d EU Abs. 1 bzw. 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach 4 Abs. 8 VOB/B hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU 232 zum Vertragsgegenstand zu machen. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 2

20 241 (Abfall) Baumaßnahme Staatskanzlei Schwerin Bauunterhalt Staatskanzlei Leistung Sanierung Sanitäranlagen - Rohbauarbeiten Vergabenummer 17A0372S Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen 1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt, die Anzeige nach 53 KrWG erfolgt ist bzw. die erforderliche Erlaubnis ( 54 KrWG) vorliegt. 2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel). 2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV). 2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. 2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2014 Seite 1 von 1

21 247 (Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz) VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Baumaßnahme Staatskanzlei Schwerin Bauunterhalt Staatskanzlei Vergabenummer 17A0372S Leistung Sanierung Sanitäranlagen - Rohbauarbeiten Ergänzung der Vertragsunterlagen bei Aufträgen mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz 1 Besondere Umstände der Auftragsausführung (Mehrfachnennungen sind möglich) Bei Ausführung der Leistung wird der Auftragnehmer voraussichtlich Zugang zu Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) erhalten oder sich verschaffen können (Fallgruppe 1). Das Merkblatt über die Behandlung von VS-NfD (VS-NfD-Merkblatt 1 ) ist zu beachten. Die Regelungen der nachstehenden Ziffer 2 sind Vertragsbestandteil. werden voraussichtlich Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH GEHEIM STRENG GEHEIM im Betrieb des Auftragnehmers oder etwaiger Nachunternehmer/Unterauftragnehmer zu bearbeiten und/oder zu verwahren sein (Fallgruppe 2). Die Regelungen der nachstehenden Ziffer 3 sind Vertragsbestandteil. werden Beschäftigte des Auftragnehmers oder etwaiger Nachunternehmer/Unterauftragnehmer voraussichtlich in Sicherheitsbereichen im Sinne des 1 Abs. 2 Nr. 3 SÜG einzusetzen sein und/oder im Bereich der Baustelle Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH GEHEIM STRENG GEHEIM erhalten oder sich verschaffen können (Fallgruppe 3). Einen Formularsatz für Sicherheitserklärungen einzusetzender Arbeitskräfte erhält der Auftragnehmer (AN) nach Auftragserteilung, sofern keine gültige Sicherheitsüberprüfung nachgewiesen wird. Die Regelungen der nachstehenden Ziffer 4 sind Vertragsbestandteil. werden Beschäftigte des Auftragnehmers oder etwaiger Nachunternehmer/Unterauftragnehmer voraussichtlich in einem Bereich einzusetzen sein, für den Beschränkungen unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Sabotageschutzes gelten (insbesondere Schutzzonen im Sinne der RiSBau) 2 (Fallgruppe 4). Einen Formularsatz für Sicherheitserklärungen einzusetzender Arbeitskräfte erhält der Auftragnehmer (AN) nach Auftragserteilung, sofern keine gültige Sicherheitsüberprüfung nachgewiesen wird. Die Regelungen der nachstehenden Ziffer 5 sind Vertragsbestandteil. 1 Anlage 04 des GHB, / bzw. Anlage 7 der VSA blob=publicationfile 2 Abschnitt K 16 der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2014 Seite 1 von 5

22 247 (Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz) 2 Umgang mit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (Fallgruppe 1) 2.1 Das VS-NfD-Merkblatt (Anlage 7 zur VSA) ist Vertragsbestandteil. 2.2 Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sind verpflichtet die Regelungen dieses Merkblattes zu beachten. Eine Nichtbeachtung kann die Auflösung dieses Vertrages bzw. von Teilen dieses Vertrages zur Folge haben. 3 Bearbeitung/ Verwahrung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH oder höher beim Auftragnehmer (Fallgruppe 2) 3.1 Bearbeitung und/oder Verwahrung von VS-VERTRAULICH oder höher im Betrieb des Auftragnehmers oder eines etwaigen Nachunternehmers/Unterauftragnehmers setzen voraus, dass sich das betreffende Unternehmen in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) befindet und durch einen aktuell gültigen Sicherheitsbescheid bestätigt wird, dass das Unternehmen über Verwahrungsmöglichkeiten für Verschlusssachen des jeweiligen Geheimhaltungsgrades verfügt. Verliert ein zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vorliegender erforderlicher Sicherheitsbescheid seine Gültigkeit und der Auftragnehmer oder ein etwaiger Nachunternehmer/Unterauftragnehmer hierdurch die Möglichkeit zum erforderlichen Umgang mit Verschlusssachen, muss der Auftragnehmer unverzüglich auf die Ausstellung eines neuen und ausreichenden Sicherheitsbescheides hinwirken. Verzögerungen der Auftragsausführung, die sich hieraus ergeben, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 3.2 Bei Ausführung der Leistung sind die Bestimmungen des Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch) 3 zu beachten. 3.3 Das Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen und alle Pläne und Zeichnungen, die dem Auftragnehmer mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder später ausgehändigt wurden, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind, ebenso wie die vom Auftragnehmer selbst erstellten Unterlagen, nach Erhalt der Schlusszahlung ohne besondere Aufforderung zurückzugeben. Sofern der Auftragnehmer seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, sind die Unterlagen der zuständigen Behörde seines Landes zu übergeben mit der Bitte, ihre Vernichtung zu veranlassen und eine Bescheinigung hierüber der Vergabestelle auf dem diplomatischen Weg zu übersenden. Soweit die vorgenannten Unterlagen oder Teile davon VS-VERTRAULICH oder höher eingestuft sind, haben die Behandlung und Rückgabe ferner nach Maßgabe des Geheimschutzhandbuchs, insbesondere des dortigen Abschnitts 6 zu erfolgen. 3.4 Notwendige Fotografien oder Filme im Rahmen der Vertragsabwicklung bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Nutzer. Dem Auftragnehmer und seinen Beschäftigten einschließlich seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und deren Beschäftigten ist die Anfertigung von nicht genehmigten Lichtbildern der Baumaßnahme (Negative und Positive auf beliebigen Schichtträgern sowie Informationsträger aller Art) untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber unbeschadet weitergehender anderer Rechte berechtigt, die Ablieferung der Lichtbilder (einschließlich belichteter Schichtträger) ohne Entschädigung zu verlangen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer/Unterauftragnehmer entsprechend zu belehren. 3.5 Der Auftraggeber kann die Beschäftigung von Arbeitskräften des Auftragnehmers und dessen Nachunternehmern/Unterauftragnehmern, die die Staatsangehörigkeit eines Staates aus der Staatenliste entsprechend 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Geheimschutzhandbuch, Anlage zur Anleitung zum Ausfüllen der Sicherheitserklärung) 4 haben, bei der Ausführung der Leistungen ablehnen. Der Auftraggeber kann mit Verweis auf Belange des Geheim- und Sabotageschutzes verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte Beschäftigte seines Unternehmens und seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sofort von der Weiterbeschäftigung bei der Ausführung der Leistung ausschließt. 4 Möglicher Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH oder höher im Bereich der Baustelle (Fallgruppe 3) 4.1 Es dürfen nur Beschäftigte des Auftragnehmers und etwaiger Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer auf der Baustelle eingesetzt werden, die zum Umgang mit Verschlusssachen des in Nr. 1 genannten Geheimhaltungsgrades ermächtigt bzw. bei Einsatz in einem Sicherheitsbereich für die Tätigkeit im Sicherheitsbereich zugelassen sind Anlage 19 c; VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2014 Seite 2 von 5

23 247 (Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz) 4.2 Die einzusetzenden Beschäftigten müssen dem Auftraggeber mit einem Antrag auf Ausstellung entsprechender Zutrittsgenehmigungen rechtzeitig vor dem jeweiligen Einsatz mitgeteilt werden Befindet sich der Auftragnehmer oder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer in der Geheimschutzbetreuung des BMWi, so muss der Antrag durch den Sicherheitsbevollmächtigten (SiBe) des jeweiligen Unternehmens gestellt werden. Dem Antrag sind namentliche Bescheinigungen des Sicherheitsbevollmächtigten im nationalen Besuchskontrollverfahren gemäß Anlage 23 (SiBe- Bescheinigung) oder 24 (Sammel-SiBe-Bescheinigung) Geheimschutzhandbuch beizufügen Befindet sich der Auftragnehmer oder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer nicht in der Geheimschutzbetreuung des BMWi, so muss in dem Antrag angegeben werden, wann und von welcher Stelle der jeweilige Beschäftigte sicherheitsüberprüft wurde. Etwaige vorhandene Bescheinigungen über diese Überprüfung sind dem Antrag beizufügen. Der Auftraggeber wird diese Angaben verifizieren und klären, ob die betreffende Sicherheitsüberprüfung vom Nutzer akzeptiert wird Verfügt der AN über kein sicherheitsüberprüftes Personal, hat er für das Sicherheitsüberprüfungsverfahren die vollständig und korrekt ausgefüllten Sicherheitserklärungen jedes einzusetzenden Beschäftigten der vom Auftraggeber benannten zuständigen Stelle vorzulegen. Die Dauer dieses Sicherheitsüberprüfungsverfahrens beträgt je nach Überprüfungsart zwischen ca. zwei und zwölf Monaten. Die Überprüfung kann im Einzelfall noch länger dauern, z.b. bei Personen, die sich zu Beginn des Überprüfungsverfahrens weniger als fünf Jahre in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben. Anträge können beispielsweise abgelehnt werden, wenn der Antragsteller die Staatsbürgerschaft eines Landes aus der Staatenliste entsprechend 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG besitzt 4 oder ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet ist. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des Antragsverfahrens für die Sicherheitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B. für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert vergütet. 4.3 Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle aufgrund der Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt insbesondere keine Behinderung dar. 4.4 Hat der Auftragnehmer bzw. der von ihm eingebundene Nachunternehmer/Unterauftragnehmer seinen Sitz oder Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so müssen entsprechende Sicherheitsunbedenklichkeitserklärungen der zuständigen Behörde seines Heimatstaates auf dem diplomatischen Wege rechtzeitig beigebracht werden. 4.5 Notwendige Fotografien oder Filme im Rahmen der Vertragsabwicklung bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Nutzer. Dem Auftragnehmer und seinen Beschäftigten einschließlich seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und deren Beschäftigten ist die Anfertigung von nicht genehmigten Lichtbildern der Baumaßnahme (Negative und Positive auf beliebigen Schichtträgern sowie Informationsträger aller Art) untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber unbeschadet weitergehender anderer Rechte berechtigt, die Ablieferung der Lichtbilder (einschließlich belichteter Schichtträger) ohne Entschädigung zu verlangen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer/Unterauftragnehmer entsprechend zu belehren. 4.6 Der Auftraggeber kann mit Verweis auf Belange des Geheim- und Sabotageschutzes verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte Beschäftigte seines Unternehmens und seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sofort von der Weiterbeschäftigung bei der Ausführung der Leistung ausschließt. 4.7 Beschäftigte des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer erhalten nur Zutritt zur Sperrzone, wenn sie im Besitz einer gültigen Zutrittsgenehmigung sind. Für aus der Baustellenbelegschaft ausscheidende Beschäftigte ist dem Auftraggeber eine Abgangsmeldung zu erstatten. Mit der Abgangsmeldung ist die Zutrittsgenehmigung zurückzugeben. Der Verlust von Zutrittsgenehmigungen ist unverzüglich anzuzeigen. Beschäftigte des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer, die in der Sperrzone außerhalb des ihnen vom Beauftragten des Auftraggebers oder von anderen dem Auftragnehmer hierzu als befugt bezeichneten Personen zugewiesenen Arbeitsbereich einschließlich der Zugangswege oder außerhalb ihrer Arbeitszeit oder ohne gültige Zutrittsgenehmigung oder bei der Anfertigung von nicht genehmigten Lichtbildern (vergleiche 4.5) angetroffen werden, sind auf Verlangen des Auftraggebers sofort von der Weiterbeschäftigung auszuschließen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer/Unterauftragnehmer entsprechend zu belehren. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2014 Seite 3 von 5

24 247 (Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz) 5 Vorbeugender personeller Sabotageschutz (Fallgruppe 4) 5.1 Es dürfen nur Beschäftigte des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer auf der Baustelle eingesetzt werden, die eine positive Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß 1 Abs. 4 SÜG 5 für den vorbeugenden personellen Sabotageschutz nachweisen. 5.2 Die einzusetzenden Beschäftigten des AN und seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer müssen dem Auftraggeber mit einem Antrag auf Ausstellung entsprechender Zutrittsgenehmigungen rechtzeitig vor dem jeweiligen Einsatz mitgeteilt werden Befindet sich der Auftragnehmer oder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer in der Geheimschutzbetreuung des BMWi, so muss der Antrag durch den Sicherheitsbevollmächtigten des jeweiligen Unternehmens gestellt werden. Dem Antrag sind namentliche Bescheinigungen des Sicherheitsbevollmächtigten im nationalen Besuchskontrollverfahren gemäß Anlage 23 (SiBe-Bescheinigung) oder 24 (Sammel-SiBe-Bescheinigung) Geheimschutzhandbuch sowie ein Lichtbild der Beschäftigten beizufügen Befindet sich der Auftragnehmer oder Nachunternehmer/Unterauftragnehmer nicht in der Geheimschutzbetreuung des BMWi, so muss in dem Antrag angegeben werden, wann und von welcher Stelle der jeweilige Beschäftigte sicherheitsüberprüft wurde. Etwaige vorhandene Bescheinigungen über diese Überprüfung sind dem Antrag beizufügen. Der Auftraggeber wird diese Angaben verifizieren und klären, ob die betreffende Sicherheitsüberprüfung vom Nutzer akzeptiert wird Verfügt der AN über kein sicherheitsüberprüftes Personal, hat er für das Sicherheitsüberprüfungsverfahren die vollständig und korrekt ausgefüllten Sicherheitserklärungen jedes einzusetzenden Beschäftigten der vom Auftraggeber benannten zuständigen Stelle vorzulegen. Die Dauer dieses Sicherheitsüberprüfungsverfahrens beträgt ca. sechs Monate. Die Überprüfung kann im Einzelfall noch länger dauern, z.b. bei Personen, die sich zu Beginn des Überprüfungsverfahrens weniger als fünf Jahre in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben. Anträge können beispielsweise abgelehnt werden, wenn der Antragsteller die Staatsbürgerschaft eines Landes aus der Staatenliste entsprechend 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG besitzt 4 oder ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet ist. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des Antragsverfahrens für die Sicherheitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B. für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert vergütet. 5.3 Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle aufgrund der Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt insbesondere keine Behinderung dar. 5.4 Hat der Auftragnehmer bzw. der von ihm eingebundene Nachunternehmer/Unterauftragnehmer seinen Sitz oder Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so müssen entsprechende Sicherheitsunbedenklichkeitserklärungen der zuständigen Behörde seines Heimatstaates auf dem diplomatischen Wege rechtzeitig beigebracht werden. 5.5 Für Personen, die sich nur kurzzeitig auf der Baustelle aufhalten, die z.b. Material-, Geräte- oder Personentransporte von und zur Baustelle nicht regelmäßig vornehmen, können Ausnahmen vom Erfordernis einer Sicherheitsüberprüfung zugelassen werden. Dies gilt auch für Personen, die bauliche Sofortmaßnahmen (z. B. Behebung von Rohrbrüchen) auf ausdrückliche Anordnung des Auftraggebers ausführen sollen. Solche Personen müssen durch autorisiertes Personal der nutzenden Verwaltung lückenlos begleitet und beaufsichtigt werden. Die Begleitung ist als Ausnahmefall auf ein Minimum zu beschränken und ist nicht vorgesehen für wiederkehrende Leistungen über einen längeren Zeitraum. Im Fall des kurzzeitigen Aufenthalts hat der Auftragnehmer dieses einem vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner der nutzenden Verwaltung rechtzeitig anzukündigen. Die Möglichkeit einer Begleitung richtet sich insbesondere nach den Kapazitäten der nutzenden Verwaltung; der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Begleitung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist. Etwaige Wartezeiten auf eine Begleitungsmöglichkeit kann der Auftragnehmer dementsprechend nicht als Behinderung geltend machen. 5 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2014 Seite 4 von 5

25 247 (Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz) 5.6 Notwendige Fotografien oder Filme im Rahmen der Vertragsabwicklung bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Nutzer. Dem Auftragnehmer und seinen Beschäftigten einschließlich seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer und deren Beschäftigten ist die Anfertigung von nicht genehmigten Lichtbildern der Baumaßnahme (Negative und Positive auf beliebigen Schichtträgern sowie Informationsträger aller Art) untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber unbeschadet weitergehender anderer Rechte berechtigt, die Ablieferung der Lichtbilder (einschließlich belichteter Schichtträger) ohne Entschädigung zu verlangen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer/Unterauftragnehmer entsprechend zu belehren. 5.7 Der Auftraggeber kann mit Verweis auf Belange des Geheim- und Sabotageschutzes verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte Beschäftigte seines Unternehmens und seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer sofort von der Weiterbeschäftigung bei der Ausführung der Leistung ausschließt. 5.8 Beschäftigte des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer erhalten nur Zutritt zur Schutzzone, wenn sie im Besitz einer Zutrittsgenehmigung sind. Für aus der Baustellenbelegschaft ausscheidende Beschäftigte ist dem Auftraggeber eine Abgangsmeldung zu erstatten. Mit der Abgangsmeldung ist die Zutrittsgenehmigung zurückzugeben. Der Verlust der Zutrittsgenehmigung ist unverzüglich anzuzeigen. 5.9 Der Auftragnehmer, seine Beschäftigten, seine Nachunternehmer/Unterauftragnehmer, Lieferanten und Dienstleistungsunternehmen und deren Beschäftigte (nachfolgend umfassend: Beschäftigte des Auftragnehmers ) dürfen sich innerhalb des geschützten Bereiches nur auf der Baustelle aufhalten, auf der sie eingesetzt werden und haben dorthin den kürzesten Weg zu benutzen. Sie müssen ständig einen gültigen Personalausweis, gegebenenfalls Führerschein und Kfz-Papiere und die gültige Zutrittsgenehmigung mitführen. Der geschützte Bereich ist nach Erbringung der Leistung, spätestens aber am Ende der täglichen Arbeitszeit, unverzüglich und auf dem kürzesten Weg zu verlassen. Beim Betreten und Verlassen des geschützten Bereichs können auf Grund von Sicherheitsbestimmungen Wartezeiten auftreten, die nicht gesondert vergütet werden Beschäftigte des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer/Unterauftragnehmer, die in der Schutzzone außerhalb des ihnen vom Beauftragten des Auftraggebers oder von anderen dem Auftragnehmer hierzu als befugt bezeichneten Personen zugewiesenen Arbeitsbereich einschließlich der Zugangswege oder außerhalb ihrer Arbeitszeit oder ohne gültige Zutrittsgenehmigung oder bei der Anfertigung von nicht genehmigten Lichtbildern (vergleiche 5.6) angetroffen werden, sind auf Verlangen des Auftraggebers sofort von der Weiterbeschäftigung auszuschließen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten sowie seine Nachunternehmer/Unterauftragnehmer entsprechend zu belehren. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2014 Seite 5 von 5

26 Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) Das VS-NfD-Merkblatt legt die Behandlung von nationalen Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH sowie von ausländischen VS und VS zwischenstaatlicher Organisationen (z.b. NATO, OCCAR) von vergleichbarem Geheimhaltungsgrad nachfolgend VS-NfD - im Bereich der Wirtschaft fest. Eine Liste vergleichbarer Geheimhaltungsgrade sowie weitere Informationen über VS-NfD Regelungen können bei dem/der Sicherheitsbevollmächtigten (SiBe) oder soweit diese/r nicht bestellt ist beim VS-Auftraggeber angefordert werden. Spezielle Fragen können an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Referat Z C 3) unter folgender -Adresse gerichtet werden: buero-zc3@bmwi.bund.de. I. Allgemeines 1. Zugangsberechtigung und Weitergabe 1.1. VS des Geheimhaltungsgrades VS-NfD dürfen nur Personen zugänglich gemacht werden, die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung oder bei der Auftragsanbahnung Kenntnis erhalten müssen (Grundsatz Kenntnis nur, wenn nötig ). Den zugangsberechtigten Personen ist dieses Merkblatt vor dem Zugang zu solchen VS nachweislich bekannt zu geben; sie werden auf ihre besondere Verantwortung für den Schutz der VS gemäß diesem Merkblatt sowie eventuelle strafrechtliche oder vertragsrechtliche Konsequenzen bei Zuwiderhandlung hingewiesen. Weitergehende Maßnahmen wie ein Geheimschutzverfahren des BMWi, Sicherheitsüberprüfungen oder formale Besuchsanmeldungen sind nicht erforderlich Über den Inhalt der VS ist Verschwiegenheit gegenüber Nichtbeteiligten zu wahren. Mitarbeiter, die sich zum Umgang mit solchen VS als ungeeignet erwiesen oder gegen die Verpflichtung zur Geheimhaltung verstoßen haben, sind von der Bearbeitung solcher VS auszuschließen Die Weitergabe von als VS-NfD eingestuften VS darf nur an Regierungsstellen, zwischenstaatliche Organisationen oder Auftragnehmer erfolgen, die an einem Programm/Projekt/Auftrag beteiligt sind und die Zugang zu den Informationen im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Programms/Projekts/Auftrags haben müssen. Vor der Weitergabe von VS-NfD eingestuften VS an nicht beteiligte zwischenstaatliche Organisationen oder Auftragnehmer aus nicht beteiligten Ländern ist die schriftliche Einwilligung des amtlichen VS-Auftraggebers der VS einzuholen. Grundsätzlich bedarf es hierbei einer Geheimschutzvereinbarung. Stand:

27 1.4. In Deutschland kann sich das BMWi beim VS-Auftragnehmer über die Einhaltung der Bestimmungen dieses Merkblattes vergewissern Die VS-Einstufung ist dreißig Jahre nach dem 1. Januar des auf die Einstufung folgenden Jahres aufgehoben, sofern keine andere Frist bestimmt ist. Bei internationalen Aufträgen ist BMWA zu konsultieren, sofern keine Programm- oder Projektvereinbarungen bestehen. 2. Bearbeitungsmaßnahmen 2.1. Kennzeichnung und Handhabung bzw. Verwahrung Dokumente und Material des Geheimhaltungsgrades VS-NfD sind wie folgt zu kennzeichnen, zu behandeln und zu verwahren: Dokumente sind durch schwarzen oder blauen Stempelaufdruck, Druck VS NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH am oberen Rand jeder beschriebenen Seite sowie aller entsprechend eingestuften Anlagen zu kennzeichnen bzw. im Falle internationaler oder ausländischer VS mit der entsprechenden deutschen Kennzeichnung umzustempeln. Bei Büchern, Broschüren u.ä. genügt die Kennzeichnung auf dem Einband und dem Titelblatt. Trägt jede beschriebene Seite eines ausländischen Buches oder einer ausländischen Broschüre den ausländischen Geheimhaltungsgrad, genügt die Kennzeichnung mit dem deutschen Geheimhaltungsgrad auf dem Einband oder dem Titelblatt VS-NfD eingestuftes Material (z.b. Gerät, Ausrüstung) oder Datenträger (z.b. Disketten, CD`s, Mikrochips, Mikrofiche) sind ebenfalls entweder deutlich sichtbar am Material selbst oder falls dies nicht möglich ist an den Aufbewahrungsbehältnissen des Materials zu kennzeichnen bzw. grundsätzlich umzustempeln Die VS sind in verschlossenen Räumen oder Behältern (Schränken, Schreibtischen usw.) zu verwahren. Außerhalb von solchen Räumen oder Behältnissen sind sie stets so aufzubewahren bzw. zu behandeln, dass Unbefugte keinen Zugang zu oder Einblick in die VS haben VS-Zwischenmaterial (z.b. Vorentwürfe, Stenogramme, Tonträger, Folien) ist gegen Einsichtnahme Unbefugter in derselben Weise zu schützen wie das Bezugsdokument. VS- Zwischenmaterial, das nicht an Dritte weitergegeben und unverzüglich vernichtet wird, muss nicht als VS gekennzeichnet werden Weitergabe Die Weitergabe in Deutschland erfolgt durch Boten oder Versand durch Zustelldienste in einfachem verschlossenen Umschlag bzw. Behältnis. Der Umschlag bzw. das Behältnis erhalten keine VS-Kennzeichnung VS können durch private Zustelldienste als gewöhnlicher Brief bzw. Paket oder auch als Luft- oder Seefracht in das Ausland versendet werden, es sei denn, der VS-Auftraggeber hat dieser Versendungsart ausdrücklich widersprochen oder andere Modalitäten für den Auslandsversand festgelegt. Dabei sind vom VS-Auftraggeber zwischenstaatliche Vereinbarungen bzw. besondere Programm- oder Projektvereinbarungen zu berücksichtigen. Stand:

28 2.3. Vernichtung/Rückgabe Um größere Bestände von VS zu vermeiden, sind nicht mehr benötigte VS zu vernichten oder an den VS-Auftraggeber zurückzugeben VS, auch VS-Zwischenmaterial, sind so zu vernichten, dass der Inhalt nicht mehr erkennbar ist und nicht mehr erkennbar gemacht werden kann. 2.4 Verlust, unbefugte Weitergabe, Auffinden von VS oder Nichtbeachtung des Merkblatts Der Verlust, die unbefugte Weitergabe sowie das Auffinden von VS oder die Nichtbeachtung dieses Merkblattes ist unverzüglich über den/die SiBe soweit bestellt dem deutschen VS- Auftraggeber und BMWi (Referat Z C 3) mitzuteilen, um einen eventuell entstandenen Schaden zu begrenzen und den Vorfall aufzuklären Besuche Besuche in das oder aus dem Ausland mit Zugang zu VS-NfD oder vergleichbarem Geheimhaltungsgrad werden in der Regel unmittelbar zwischen der entsendenden und der zu besuchenden Einrichtung vereinbart. Es gibt keine besonderen Formvorschriften Aufträge Alle VS-Auftragnehmer/-Unterauftragnehmer sind vom VS-Auftraggeber vertraglich zu verpflichten, die Regelungen dieses Merkblattes zu beachten. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass eine Nichtbeachtung die Auflösung des Vertrages bzw. von Teilen des Vertrages zur Folge haben kann Bei Angeboten bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten und nach Auftragsdurchführung sind VS bis zur Aufhebung der Einstufung vorschriftsmäßig zu verwahren, baldmöglichst zu vernichten oder zurück zu geben VS-Auftragnehmer/-Unterauftragnehmer im Ausland sind vertraglich zu verpflichten, die Vorschriften ihrer zuständigen Sicherheitsbehörde für die Behandlung von VS vergleichbaren Geheimhaltungsgrades zu beachten. Gibt es keinen vergleichbaren Geheimhaltungsgrad in dem Land eines VS- Auftragnehmers/-Unterauftragnehmers, ist BMWi (Referat Z C 3) einzuschalten, das Regelungen für den Schutz mit der zuständigen ausländischen Sicherheitsbehörde vereinbart. Die Weitergabe darf dann erst nach Zustimmung des BMWi erfolgen. Stand:

29 II. Nutzung von Informationstechnik (IT) 1. Bearbeitung 1.1. Wird IT für die Bearbeitung von VS-NfD eingestuften VS genutzt, sind zum Schutz der VS (entsprechend Teil I 1.1 und 1.2) geeignete informationstechnische Maßnahmen und / oder materielle und organisatorische Maßnahmen zu treffen Vor der Bearbeitung oder Speicherung von VS-NfD eingestuften VS ist sicherzustellen, dass das Gerät oder das interne Netzwerk nicht unmittelbar (z.b. ohne Schutz durch eine Firewall) mit dem Internet verbunden ist, sofern nicht weitergehende Maßnahmen entsprechend 3.3 aufgeführt, ergriffen worden sind Bei der Bearbeitung von VS-NfD eingestuften VS kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Übersicht über die Zugriffsberechtigungen, Nutzung von Identifizierungs- und Authentisierungsmechanismen (z.b. Login, Passwort), geeignete IT-Sicherheitsanweisung (einzelplatz- oder.unternehmensbezogen) Funktastaturen und Funk-Netzwerke dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen sind. 1.4 Werden für die Bearbeitung oder Speicherung von VS-NfD eingestuften Daten tragbare IT- Systeme (z.b. Notebooks oder Handhelds) eingesetzt, sind die verwendeten Speichermedien durch vom BSI zugelassene Produkte zu verschlüsseln. 1.5 Transportable Datenträger (z.b. Disketten, CD's, Wechselplatten), die VS-NfD eingestufte Daten unkryptiert 1 enthalten, sind gemäß Teil I zu kennzeichnen und gemäß Teil I aufzubewahren. 1.6 Das Löschen von Datenträgern hat mit Hilfe von Softwareprodukten zu erfolgen, die mindestens ein zweifaches Überschreiben vorsehen. Hierbei soll auf vom BSI empfohlene Produkte zurückgegriffen werden. 1.7 Informationstechnik und Datenträger sind auf Virenbefall (insbesondere Trojanische Pferde oder Würmer) zu überprüfen bevor VS-NfD damit bearbeitet werden. Diese Prüfung ist in regelmäßigen Zeitabständen zu wiederholen. 1.8 Private Informationstechnik (z.b. Laptops), Software oder Datenträger dürfen nicht für die Bearbeitung eingesetzt werden. In für VS-NfD genutzten Informationssystemen dürfen keine private Software oder private Datenträger verwendet werden. 1.9 Auf fest installierten Datenträgern, die VS-NfD eingestufte Daten unkryptiert enthalten, sind die Verschlusssachen gemäß 1.6 zu löschen, bevor die Datenträger im Rahmen von Wartungs- oder Reparaturarbeiten an IT-Systemkomponenten den Bereich der zugriffsberechtigten Personen verlassen. Ist eine Löschung nicht möglich, sind die Datenträger auszubauen und zurückzubehalten bzw. ist die Wartungs-/Reparaturfirma vertraglich auf die Einhaltung der Regeln dieses Merkblattes zu verpflichten. 1 Kryptieren = verschlüsseln oder codieren. Um auf materielle Sicherheitsmaßnahmen (VS-Kennzeichnung, sichere Aufbewahrung usw.) verzichten zu können, muß das für die Kryptierung genutzte Kryptosystem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassen und/oder vom BMWi freigegeben sein. Stand:

30 2. Übertragung 2.1. Bei der elektronischen Übermittlung auf Telekommunikations- oder anderen technischen Kommunikationsverbindungen (einschließlich Onlinedienste wie WWW, FTP, TELNET, etc.) in Deutschland sind die VS mit einem vom BSI zugelassenen und/oder von BMWi freigegebenen Kryptosystem zu kryptieren. Abweichend davon ist ausnahmsweise eine unkryptierte Übertragung zulässig: a) innerhalb von Festnetzen bei Telefongesprächen, bei Videokonferenzen und bei Fernkopien und Fernschreiben, wenn zwischen Absender und Empfänger für die erforderliche Übertragungsart keine Kryptiermöglichkeit besteht und der VS- Auftraggeber bei der Auftragsvergabe nicht ausdrücklich eine Kryptierung verlangt. Die absendende Stelle hat sich vor der Übertragung zu vergewissern, dass sie mit dem richtigen Empfänger verbunden ist. b) innerhalb eines geschlossenen Netzes (LAN), wenn es ausschließlich auf einem örtlich zusammenhängenden firmeneigenen Gelände betrieben wird und die Übertragungseinrichtungen gegen unmittelbaren Zugriff Unbefugter geschützt sind Bei grenzüberschreitenden elektronischen Übermittlungen müssen die Verschlüsselungsverfahren zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden der beteiligten Staaten abgestimmt werden. Sofern in einem Programm/Projekt besondere Sicherheitsanweisungen für die Übermittlung vereinbart wurden, sind diese zu beachten. Bei Bedarf erteilt BMWi (Referat Z C 3) weitere Auskünfte. 3. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit von VS mit der Einstufung VS-NfD bei der Nutzung von (IT) Die im Folgenden empfohlenen Maßnahmen sollen die Vertraulichkeit der elektronisch gespeicherten VS sicherstellen. Sie dienen nicht in erster Linie dazu, die Integrität und die Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten. Drei unterschiedliche Ausgangsituationen sind zu unterscheiden: 3.1. Einzelplatz PC oder Netzwerke mit geschlossenen Nutzergruppen, die nicht mit anderen Netzen verbunden sind - Das Betriebssystem muss ein differenziertes Benutzerprofil und Zugriffschutz bis auf Dateiebene gewährleisten, damit der Grundsatz Kenntnis nur, wenn nötig sichergestellt wird (z. B. Unix/Linux; Win NT; Win 2000, Win XP). - Es muss ein Login und ein Passwort vorhanden sein. Das Passwort muss mindestens 6 Stellen, alphanumerisch (Sonderzeichen); Groß- und Kleinbuchstaben enthalten. - Das BIOS muss ebenfalls Passwort geschützt sein. - Ein Booten des IT-Systems darf grundsätzlich nur von der Festplatte aus möglich sein. - Es sollte falls möglich eine RAM-Disk für die Temp-Dateien enthalten (Nutzungshilfe). - Ein aktuelles Virenprogramm muss eingesetzt sein. - Bei Netzwerken sollte eine eigene Partition zum Speichern der VS-Daten auf dem Server installiert werden Geschlossene Netze mit -Anschluss nach außen Zusätzlich zu den unter Nr. 3.1 festgelegten Punkten müssen - ein Serverbasiertes Netz vorhanden sein, bei dem der Server im zugangsgeschützten Bereich steht, Stand:

31 - eine Firewall vorhanden sein, entweder auf dem Server oder als eigenes IT-System (und ggfs. zusätzlich server) auch im zugangsgeschützten Bereich, - ein Paketfilter eingesetzt werden; ein Applikations-Gateway ist möglich, - jede weitere IP-Adresse, außer der Server-IP, nach außen verborgen werden (DNS-Server), - die Übertragung von VS-NfD verschlüsselt erfolgen, wobei für die Verschlüsselung nur vom BMWi zugelassene Produkte eingesetzt werden dürfen; Schlüssel sind grundsätzlich nicht auf der Festplatte abzulegen. Es müssen verbindliche Anwenderregelungen innerhalb des Unternehmens festgelegt und geschult werden. Die neuesten Sicherheits-Updates der genutzten Software sind nach Verfügbarkeit insbesondere auch an der Firewall einzubinden Standalone-PC oder Geschlossene Netze mit - und Internetanschluss Zusätzlich zu den unter Nr. 3.1 und Nr. 3.2 festgelegten Punkten müssen - eine Firewall und Applikation-Gateway vorhanden sein, - die Regelungen des BSI-Grundschutzhandbuchs für Passwörter angewendet werden, - VS-NfD-Daten auf dem Server in einer eigenen Partition bzw. in einem speziell geschützten Datenbereich gehalten werden; die dadurch gegebenen Schutzmechanismen sind entsprechend anzuwenden. Je nach Umfang ist die Einrichtung eines eigenen VPN z.b. für eine Nutzergruppe oder ein Projekt erforderlich. Stand:

32 Name und Anschrift des Bieters (Name und Anschrift der Vergabestelle) Ort: Datum: Tel.: Fax: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 213 (Angebotsschreiben Einheitliche Fassung) Wallstraße Rostock Deutschland Angebotsschreiben Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme C Staatskanzlei Schwerin Bauunterhalt Staatskanzlei Vergabenummer 17A0372S Anlagen 1 Leistung Sanierung Sanitäranlagen - Rohbauarbeiten Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Nebenangebot(e) 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden. 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt 1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 2

33 213 (Angebotsschreiben Einheitliche Fassung) 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag 2 einschl. Umsatzsteuer beträgt * * nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3 Anzahl der Nebenangebote St. 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote 3 % 5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016, - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B 6 Ich bin/wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: 7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n). 8 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu 3 BaustellV) (RAB 30) geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, - ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. 2 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 2

34 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren Maßnahmennummer C Vergabenummer Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Internationale NATO-Ausschreibung Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Baumaßnahme Staatskanzlei Schwerin Bauunterhalt Staatskanzlei Leistung Sanierung Sanitäranlagen - Rohbauarbeiten Bewerber Bieter Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft Nachunternehmer anderes Unternehmen Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. 17A0372S Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. zutreffendes ankreuzen VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 3

35 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.b. wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB), Geldwäsche ( 261 StGB), Bestechung ( 334 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 253 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265b StGB), Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ( 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 3

36 Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse 1, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen 2 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 2 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 3 von 3

37 125 (Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer) Vergabenummer Baumaßnahme Staatskanzlei Schwerin 17A0372S Bauunterhalt Staatskanzlei Leistung Sanierung Sanitäranlagen - Rohbauarbeiten Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 1 Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Von den Bestimmungen des VS-NfD-Merkblattes 1 habe(n) ich/wir Kenntnis genommen und verpflichte(n) mich/uns zu deren Einhaltung. 2 Geheimschutzbetreuung; Sicherheitsbescheide Mein/Unser Unternehmen befindet sich in der Geheimschutzbetreuung bei folgender Behörde: Aktenzeichen/Referenznummer, soweit vorhanden: Gemäß aktuell gültigem Sicherheitsbescheid (bei ausländischen Bietern: vergleichbare Bescheinigung) ist unser Unternehmen zur Aufbewahrung von Verschlusssachen bis zu folgendem Geheimhaltungsgrad befugt: VS-VERTRAULICH GEHEIM STRENG GEHEIM 3 Sicherheitsüberprüfungen von Beschäftigten - Nur von Unternehmen auszufüllen, für die kein Sicherheitsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie oder entsprechender Behörden eines deutschen Bundeslandes oder eine vergleichbare Bescheinigung (bei ausländischen Unternehmen) vorliegt - Ich/Wir verfügen über eine zur Angebotsbearbeitung und/oder Auftragsausführung ausreichende Anzahl an Beschäftigten, die aufgrund Sicherheitsüberprüfung für Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen zugelassen sind und/oder zum Umgang mit Verschlusssachen bis zu folgendem Geheimhaltungsgrad ermächtigt sind: VS-VERTRAULICH GEHEIM STRENG GEHEIM Entsprechende Nachweise über diese Sicherheitsüberprüfungen und / oder Angaben dazu, wann und durch welche Behörde die jeweiligen Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt worden sind, liegen als Anlage anbei. 1 Anlage 7 zur VSA, blob =publicationfile VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 2

38 4 Verpflichtungserklärung 125 (Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer) 4.1 Ich/wir verpflichte(n) mich/uns während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in meinem/unserem Besitz befindlichen oder mir/uns zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere nach - dem Geheimschutzhandbuch Wirtschaft, - der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung VSA) vom 31. März 2006 in der Fassung vom 26. April 2010 (GMBl 2010, S. 846), - dem Merkblatt über die Behandlung von VS-NfD (VS-NfD-Merkblatt), Anlage 7 zur VSA zu gewährleisten. 4.2 Ich/wir verpflichte(n) mich/uns dem Auftraggeber jede im Zuge der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Nachunternehmer/Unterauftragnehmer mitzuteilen. Bei Vergabeverfahren nach VOB/A Abschnitt 3 bzw. VSVgV gilt diese Verpflichtung nur, soweit sie in der Bekanntmachung (Ziffer II.1.7) angegeben war. 4.3 Soweit ich/wir beabsichtige(n), Teile der Leistung von Nachauftragnehmern/Unterauftragnehmern erbringen zu lassen, werde(n) ich/ wir für diese Nachunternehmer/Unterauftragnehmer die Sicherheitsauskunft und die Verpflichtungserklärung einschließlich der entsprechenden Nachweise unter Verwendung des Formblattes vor Auftragserteilung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle bzw. - im Zuge der Auftragsausführung vor der Vergabe des jeweiligen Unterauftrages vorlegen. 4.4 Ich/wir verpflichte mich/uns, 2 alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt eines für die Auftragsausführung etwaig erforderlichen Sicherheitsbescheids (bei ausländischen Bietern: vergleichbare Bescheinigung) zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden. 2 für die rechtzeitige Beantragung der Sicherheitsüberprüfungen Sorge zu tragen. (Datum, Unterschrift) 2 Nur anzukreuzen, wenn in der Bekanntmachung ein Termin angegeben wurde, bis zu dem Sicherheitsbescheide/Sicherheitsüberprüfungen möglich sind VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 2

39 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Vergabenummer Datum 17A0372S Baumaßnahme Staatskanzlei Schwerin Bauunterhalt Staatskanzlei Leistung Sanierung Sanitäranlagen - Rohbauarbeiten Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen 1 Angaben über den Verrechnungslohn Zuschlag % /h 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) 2 Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf 2.1 Baustellengemeinkosten 2.2 Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge Lohn Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 2

40 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) 3.4 Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 2

41 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Vergabenummer Datum Baumaßnahme Staatskanzlei Schwerin Bauunterhalt Staatskanzlei Leistung Sanierung Sanitäranlagen - Rohbauarbeiten 17A0372S Angaben zur Kalkulation über die Endsumme 1. Angaben über den Verrechnungslohn Lohn /h 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.h. Umlage aus 2.1) /h v.h. 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) eventuelle Erläuterungen des Bieters: VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 2

42 Ermittlung der Angebotssumme Betrag 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Gesamt Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten % 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x x 2.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) x 2.3 Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) x 2.4 Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) x 2.5 Nachunternehmerleistungen 1 x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt ( ) Anteil BGK ( ) Anteil AGK ( ) Anteil W+G ( ) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne Bei Angebotssummen unter 5 Mio : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 2 von 2

43 233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) Bieter Vergabenummer Datum 17A0372S Baumaßnahme Staatskanzlei Schwerin Bauunterhalt Staatskanzlei Leistung Sanierung Sanitäranlagen - Rohbauarbeiten Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2012 Seite 1 von 1

44 Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) C Vergabenummer Staatskanzlei Schwerin Bauunterhalt Staatskanzlei Leistung 17A0372S Sanierung Sanitäranlagen - Rohbauarbeiten Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären 1, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Ort Datum Unterschrift Ort Datum Unterschrift Ort Datum Unterschrift Ort Datum Unterschrift 1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand April 2016 Seite 1 von 1

45 126 (Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer) Vergabenummer Baumaßnahme Staatskanzlei Schwerin Bauunterhalt Staatskanzlei 17A0372S Leistung Sanierung Sanitäranlagen - Rohbauarbeiten Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung - Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 1 Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Von den Bestimmungen des VS-NfD-Merkblattes 1 habe(n) ich/wir Kenntnis genommen und verpflichte(n) mich/uns zu deren Einhaltung. 2 Geheimschutzbetreuung; Sicherheitsbescheide Mein/Unser Unternehmen befindet sich in der Geheimschutzbetreuung bei folgender Behörde: Aktenzeichen/Referenznummer, soweit vorhanden: Gemäß aktuell gültigem Sicherheitsbescheid (bei ausländischen Bietern: vergleichbare Bescheinigung) ist unser Unternehmen zur Aufbewahrung von Verschlusssachen bis zu folgendem Geheimhaltungsgrad befugt: VS-VERTRAULICH GEHEIM STRENG GEHEIM 3 Sicherheitsüberprüfungen von Beschäftigten - Nur von Unternehmen auszufüllen, für die kein Sicherheitsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie oder entsprechender Behörden eines deutschen Bundeslandes oder eine vergleichbare Bescheinigung (bei ausländischen Unternehmen) vorliegt - Ich/Wir verfügen über eine zur Angebotsbearbeitung und/oder (Unter)Auftragsausführung ausreichende Anzahl an Beschäftigten, die aufgrund Sicherheitsüberprüfung für Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen zugelassen sind und/oder zum Umgang mit Verschlusssachen bis zu folgendem Geheimhaltungsgrad ermächtigt sind: VS-VERTRAULICH GEHEIM STRENG GEHEIM Entsprechende Nachweise über diese Sicherheitsüberprüfungen und / oder Angaben dazu, wann und durch welche Behörde die jeweiligen Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt worden sind, liegen als Anlage anbei. 1 Anlage 7 zur VSA, blob=publicationfile VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2014 Seite 1 von 2

46 4 Verpflichtungserklärung 126 (Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer) 4.1 Ich/wir verpflichte(n) mich/uns während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in meinem/unserem Besitz befindlichen oder mir/uns zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere nach - dem Geheimschutzhandbuch Wirtschaft, - der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung VSA) vom 31. März 2006 in der Fassung vom 26. April 2010 (GMBl 2010, S. 846), - dem Merkblatt über die Behandlung von VS-NfD (VS-NfD-Merkblatt), Anlage 7 zur VSA zu gewährleisten. 4.2 Ich bin/wir sind bereit, 2 alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt eines für die Auftragsausführung etwaig erforderlichen Sicherheitsbescheids zum Zeitpunkt der (Unter-) Auftragsausführung vorausgesetzt werden. 2 für die rechtzeitige Beantragung der Sicherheitsüberprüfungen Sorge zu tragen (Datum, Unterschrift) 2 Nur anzukreuzen, wenn in der Bekanntmachung ein Termin angegeben wurde, bis zu dem Sicherheitsbescheide/Sicherheitsüberprüfungen möglich sind VHB - Bund - Ausgabe 2008 Stand August 2014 Seite 2 von 2

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70 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe 1 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Baubeschreibung 1. Globale Angaben zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers: Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) Wallstraße 2, Rostock Geschäftsbereich Schwerin Werderstraße Schwerin Beschreibung des Bauvorhabens: Staatskanzlei M-V, Sanierung & Umgestaltung der Sanitärbereiche in Verbindung mit Strangsanierung 2. Angaben zur Örtlichkeit Anschrift der Baustelle: Schloßstraße Schwerin Lage des Grundstücks: Das Gebäude befindet sich im Gebiet der Denkmal- bereichsverordnung der Landeshauptstadt Schwerin- Altstadt, im südlichen Teil in unmittelbarer Nachbarschaft zum ehemaligen Residenzschloß, heute Sitz des Landtags M-V. Die Baustelle befindet sich in einem denkmalpflegerisch und touristisch sensiblen Bereich. Im Süden wird es vom Alten Garten, im Südwesten von der Graf- Schack- Allee bzw. Klosterstraße und im Noordosten von der Schloßstraße begrenzt. Die Haupterschließung erfolgt über die nordöstlich gelegene Schloßstraße. Im rückwertigen, südwestlichen Bereich befindet sich eine zum Gebäude gehörende Parkplatzfläche. Die Staatskanzlei ist ein einzeln stehendes Gebäude Art und Zustand des umzubauenden Bestandes: Das Objekt wird in der Denkmalliste der Landeshaupt- stadt Schwerin (Stand ) als Einzeldenkmal geführt. Das dreigeschossige Kollegiengebäude I wurde als Dreiflügelanlage nach Plänen/ Bauüberwachung von C.H. Wünsch und G.A. Demmler auf dem Terrain des ehemaligen Franziskanerklosters errichtet. Es verfügt über ein Sockel- wie auch über ein ausgebautes Dachgeschoss. Die Klassizistische Dreiflügelanalage als Putzbau, in Anlehnung an das Schinkelsche Berliner Schauspielhaus, besitzt einen Säulenportikus mit Dreiecksgiebel und bekrönenden Sandsteinfiguren. Durch H. Willebrand und C. Luckow wurde der Innenbereich nach einem Brand 1865 in vereinfachter Ausführung wiederhergestellt. In den Jahren erfolgte durch die Errichtung des Kollegiengebäudes II eine nordwestliche Erweiterung. Gegenstand der Ausschreibung ist die Komplettsanierung der Sanitäranlagen/-räume im westlichen (1.BA) und östlichen (2.BA) Bereich Kollegiengebäude I. Die Sanitärräume erstrecken sich über sämtliche Geschosse, einschließlich Sockel- und Dachgeschoss. Die Geschosshöhen betragen ca. 5,19m Die Raumhöhen betragen 4,32m -. 4,90m, Sockelgeschoss ca. 3,37m Besondere Umstände: Die Sanierung erfolgt in einem komplett genutzten Objekt. Im Gebäude befinden sich vorwiegend Büroarbeitsplätze und Tagungsräume mit hochsensibler Nutzung. Unnötiger Baulärm, Staub und sonstige Belästigungen im Zusammenhang mit dem Baugeschehen sind zu vermeiden. Es gilt die AVV Baulärm. Die Baumaßnahme wird bei laufendem Betrieb der Staats- kanzlei durchgeführt. Aufgrund dessen hat der AN mit Arbeitsunterbrechungen, Arbeitszeitverlagerungen zu rechnen. Mit dem Einreichen des Angebotes verpflichtet sich der Anbieter im Falle eines

71 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe 2 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Zuschlages, die Sicherheits- bestimmungen und Auflagen des AG zu erfüllen. Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten: 1.Für alle auf der Baustelle Tätigen sind seitens des AN die erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse einzureichen. 2. Alle auf der Baustelle tätigen haben auf der Baustelle ständig sichtbar, vom Nutzer ausgegebene Gastausweise zu tragen. Hierfür sind dem Nutzer folgende Daten seitens des AN zuzuarbeiten: - Zugehörigkeit zu welcher Firma, Name, Personalaus- weisnummer, Privatanschrift, Geburtsdatum, Geburtsort 3. Alle Fahrzeuge des AN, die die Baustelle befahren, sind dem Nutzer anzuzeigen. Folgende Angaben sind seitens des AN zuzuarbeiten: - Zugehörigkeit zu welcher Firma, Amtliches Kennzeichen Die Daten werden alle vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Identifikation während der Baumaß- nahme. Die Daten sind spätestens eine Woche vor Baubeginn beim AG abzugeben. Weiterhin sind aufgrund der Gebäudenutzung folgende Umstände in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen -Jeden Dienstag und Mittwoch von bis Uhr sind sämtliche Bauarbeiten am und im Gebäude auszusetzen. Es wird jeweils den Freitag zuvor entschieden, ob die Baupausen eventuell verlängert werden müssen oder entfallen können. Eine entsprechende Information wird dem AN zeitnah übermittelt. -zusätzlich sind lärmintensive Arbeiten jeden Dienstag- und Mittwochvormittag (ca. 9:00 bis 12:00 Uhr) unbedingt zu vermeiden. (u.a. Bohren, Hämmern - auch händisch, keine Lärmübertragung durch Körper - und Luftschall in Raum 100 u Die Baustelle wird ausschließlich über eine Seitentür am Nord- bzw. Südgiebel im Sockelgeschoss erschlossen. -Die vertikale Erschließung erfolgt ausschließlich über eine ca. 0,90m breite Seitentreppe im Nordflügel -Erschließungsbedingt sind lange Fußwege innerhalb des Gebäudes einzukalkulieren -Der Abbruch- / Materialtransport erfolgt händisch über Eimer und Schubkarre über die Nebentreppe bzw. nach Absprache über den vorhandenen Personenaufzug, Eine Schuttrutsche innerhalb und außerhalb des Gebäudes, einschließlich Baurüstung sind aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen nicht gestattet. -Während der Bauzeit ist mit Besucherverkehr zu rechnen. Hierfür sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. -Außerhalb der zu sanierenden Sanitärräume sind sämtliche Verkehrswege/ Räume ständig von Staub und Schmutz freizuhalten, ein mehrmaliges, tägliches Säubern ist einzukalkulieren. -Im gesamten Gebäude gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen, diese ist auch im Zeitmanagement und somit in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist nicht gestattet. Lärmintensive Arbeiten dürfen nur in Absprache mit der Bauüberwachung durchgeführt werden. 3. Angaben zur Baustelle 3.1 Baugrund Bodenverhältnisse: Es wurde kein Baugrundgutachten für diese Maßnahme erstellt. Grundwasserspiegel: ohne Angabe Grundwasseranalyse: ohne Angabe

72 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe 3 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 3.2 Lage und Transportwege Dem Bieter wird empfohlen, im Rahmen seiner Kalkulation eine Besichtigung der Örtlichkeit vorzunehmen. Weiterhin siehe "Besondere Umstände" Zufahrtmöglichkeiten: Schloßstraße: Breite ca. 7,00m, Höhe nicht eingeschränkt Klosterstraße über Graf- Schack- Allee Breite mind. 2,50m, Höhe teilw. eingeschränkt Tragfähigkeit: Es wird von Bk 1,0 nach RStO 12 ausgegangen. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Es werden öffentliche Belange (Straße,Gehweg) berührt. Die für die Baumaßnahme erforderlichen Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes inkl. der verkehrsrechtlichen Anordnung liegen im Verantwortungsbereich des mit der Baustelleneinrichtung beauftragten Rohbauunternehmens. Bauschuttcontainer sind nach Abstimmung mit der Bauleitung straßenseitig zu platzieren. Die Zugänge zum Gebäude sind während der Arbeiten freizuhalten. Ordnung und Verkehrssicherheit sind zu gewährleisten. Transportwege für Transport der Baustoffe auf der Baustelle: Achtung: siehe auch "Besondere Umstände" Die Hauptfläche für die Baustelleneinrichtung beschränkt sich auf die bauzeitlich zu sperrende öffentliche südwestliche Parkplatz- und Gehwegfläche. Der Antransport von Baustoffen oder Geräten erfolgt hauptsächlich durch das Gebäude. In Ausnahmefällen können nach vorheriger Absprache mit dem AG die Fensteröffnungen der Sanitärräume in den jeweiligen Geschossen mittels Hebebühne ("Krantag") genutzt werden, Materialtransporte über Rampe und Zuwegung zur Baustelle von bis zu 150 m sind einzukalkulieren. Eine Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke ist auszuschließen. Das Abstellen von Fahrzeugen ist auf dem Grundstück nicht möglich. Hierfür müssen ausgewiesene Parkmöglichkeiten (Anwohnerparkbereich) der Umgebung genutzt werden. Innerhalb des Gebäudes ist der Materialtransport nur eingeschränkt möglich. Die verbleibende, für Materialtransporte nutzbare Treppenlaufbreite beträgt nur ca.90cm. Transportmittel für Transport der Baustoffe auf der Baustelle: keine Max. zulässige Deckenbelastung bei Baustofflagerung: 200kg/m² 3.3 Sonstige Baustelleneinrichtung Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse: Wasser: Nach Abstimmung mit dem AG und der Bauleitung ist ein vor Ort vorhandener Wasseranschluss als Bauwasseranschluss zu nutzen. Die Einrichtung, Vorhaltung über die gesamte Bauzeit und der Abbau der erforderlichen Anschlüsse sind im Gewerk Haustechnik / Sanitär enthalten. Verteilungen bis zum Entnahmeort für die eigene Nutzung sind Sache des jeweiligen AN. Diese sind so herzustellen, dass der Baustellenverkehr und die Arbeiten auf der Baustelle nicht behindert werden sowie keine Gefährdungen entstehen. Strom: Nach Abstimmung mit dem AG und der Bauleitung wird ein vor Ort vorhandener Stromanschluss als Baustromanschluss mit Zähleinrichtungen, inkl. Anschlusskabel, Verteilerkästen mit Schlosssicherung, auch als Anschluss für Fremdfirmen nutzbar, ausreichend dimensioniert, für die Versorgung des Baustellenbetriebes hergestellt und für die gesamte Bauzeit vorgehalten. Diese

73 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe 4 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Leistungen sind im Gewerk Haustechnik / Elektroinstallationen enthalten. Verteilungen bis zum Entnahmeort für die eigene Nutzung sind Sache des jeweiligen AN. Diese sind so herzustellen, dass der Baustellenverkehr und die Arbeiten auf der Baustelle nicht behindert werden sowie keine Gefährdungen entstehen. Abwasser: Nach Abstimmung mit dem AG und der Bauleitung ist ein vorhandener Abwasseranschluss zu nutzen. Unzulässige Beimengungen im Schmutzwasser sind grundsätzlich auszuschließen. Gas: kein Weitere Angaben zu Anschlüssen: Ein Baustellen-WC wird bauseits zur Verfügung gestellt Diese Leistung ist im Gewerk Rohbau/Baustelleneinrichtung enthalten. Die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit wird bei allen am Bau Beteiligten vorausgesetzt. Bauschild Es wird kein gemeinschaftliches Bauschild durch den Auftraggeber gestellt. Im gesamten Baustellenbereich ist Eigenwerbung der Firmen nicht gestattet. Unterkünfte Die Kosten für die Ausstattung der Tagesunterkünfte sowie für die Einrichtung oder Mitbenutzung sanitärer Anlagen sind in die Preise einzurechnen. Lager- und Arbeitsplätze: Lager - und Arbeitsplätze sind eingeschränkt auf der südwestlich gelegenen Parkplatzfläche vorhanden. Ím Gebäude stehen keine Arbeits- und Lagerräume zur Verfügung. Lastentransport Der Lastentransport erfolgt durch die bauseitigen Gewerke individuell und ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Aufenthaltsräume: Für die Arbeitskräfte der Unternehmen stehen keine dauerhaft nutzbaren Räume im Gebäude zur Verfügung. Stellflächen für Bauwagen und Container sind nur in sehr begrenztem Umfang innerhalb des zu sperrenden Gehweg- und Parkplatzbereichs vorhanden. Beleuchtung: Die Beleuchtung der Transportwege, Lager- und Arbeitsflächen gem. UVV für die eigenen Leistungen ist Sache des jeweiligen Unternehmers. Schutz vorhandenen Bewuchses: nicht erforderlich Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile: Sämtliche Einrichtungsgegenstände, Einbauten, Raumteile, Oberfläche innerhalb und außerhalb des Gebäudes sind vom AN zu schützen. Diese Leistungen sind im Gewerk Rohbau enthalten. Ordnung und Sauberkeit: Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten und ATV DIN hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen. Die ordnungsgemäße Entsorgung des normalen Bauschuttes, sowie des Sondermülls ist schriftlich nachzuweisen. Entsorgungsnachweise sind einzureichen. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist untersagt. Es ist darauf zu achten, dass keinerlei die Umwelt gefährdende Flüssigkeiten in das Erdreich gelangen oder gar ausgegossen werden. Sämtliche Betriebs- und Schmierstoffe zum Betrieb von Fahrzeugen oder Gerätschaften, Lösungsmittel, Verdünnungen u.a. sind sicher in entsprechenden

74 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe 5 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Behältern aufzubewahren und dürfen nicht auf der Baustelle gelagert werden. Für Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle für den eigenen Verantwortungsbereich ist durch den jeweiligen Auftragnehmer zu sorgen. Von der Baustelle abgefahrener Schmutz ist von den öffentlichen Verkehrsflächen zügig zu beseitigen, bei entsprechend ungünstiger Witterung und starkem Baustellenverkehr täglich nach Beendigung der Arbeiten. Kommt ein AN der einmaligen schriftlichen Aufforderung durch die Bauleitung zur Herstellung der Baustellenordnung nicht nach, so wird zu seinen Lasten die Ordnung und Sauberkeit wiederhergestellt. 3.4 Arbeitsschutz: Zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle und in der Durchsetzung der Baustellen-VO v wird insbesondere auf 5 - Pflichten der Arbeitgeber hingewiesen. Durch den Bauherrn wird ein Koordinator zur Durchsetzung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (SiGeKo) bestellt. Generell sind zusätzlich zur allgemein üblichen Einhaltung der für das Gewerk zu treffenden Arbeitsschutzbestimmungen die im SiGe-Plan enthaltenen koordinativen Maßnahmen einzuhalten. Im Zusammenwirken mit der Bauleitung hat der SIGEKO Weisungsrecht auch gegenüber den Mitarbeitern der Auftragnehmer. Die Verantwortung des jeweiligen Unternehmers für die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen bleibt davon unberührt. 4. Kostenabgrenzung Die Kosten für Baustrom, Bauwasser und Bautoilette werden mit 1,5% der Abrechnungssumme in Abzug gebracht. 5. Termine und Fristen Beginn der Gesamtbaumaßnahme: November 2017 (1.BA) vorgesehener Beginn Rohbauarbeiten: 2.KW 2018 (1.BA) Geplante Dauer der Gesamtbaumaßnahme: 7 Monate (1.BA) + 4 Monate (2.BA) vorgesehene Fertigstellung Rohbauarbeiten: 1.BA BA Es ist nutzungsbedingt von einem schrittweisen Bauablauf auszugehen. Technische Vorbemerkungen Technische VorbemerkungenMitgeltende Normen und RegelnAllgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude DIN Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 1: Formen und Maße DIN Elastomer-Fugenbänder zur Abdichtung in Beton - Teil 2: Werkstoff-Anforderungen und Prüfung DIN 18100

75 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe 6 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 DIN Baugrund, Untersuchung von Bodenproben - Proctorversuch DIN Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern DIN Abdichtung von erdberührten Bauteilen - Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze DIN Abdichtung von erdberührten Bauteilen - Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen DIN Abdichtung von erdberührten Bauteilen - Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen DIN Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 1: Begriffe, Formen, Maße, Kennzeichnung DIN Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Beton - Teil 2: Anforderungen an die Werkstoffe, Prüfung und Überwachung DIN EN Festlegungen für Mauersteine - Teil 5: Betonwerksteine DIN EN Festlegungen für Mauersteine - Teil 6: Natursteine DIN EN Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Anforderungen an Straßenbaubitumen DIN EN Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Terminologie DIN EN Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Rückgewinnung des Bindemittels aus Bitumenemulsion oder verschnittenen oder gefluxten Bitumen - Teil 1: Rückgewinnung durch Verdunstung DIN EN Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Rückgewinnung des Bindemittels aus Bitumenemulsion oder verschnittenen oder gefluxten Bitumen - Teil 2: Stabilisierung nach Rückgewinnung durch Verdunstung DIN EN Abdichtungsbahnen - Bitumenbahnen mit Trägereinlage für Dachabdichtungen - Definitionen und Eigenschaften BWA-Richtlinien BWA-Richtlinien für Bauwerksabdichtungen Grundwissen Ausführung von Abdichtungen Herausgeber: BFA-BWA - Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.v. IVD-Merkblatt Nr. 3-1 Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär- und Feuchträumen. Teil 1: Abdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.v. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.v. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 14 Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen - Vorbeugung - Sanierung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.v. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 17 Anschlussfugen im Schwimmbadbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.v. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.v. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28

76 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe 7 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.v. (IVD) Richtlinie Planung und Ausführung von Abdichtungen mit mineralischen Dichtungsschlämmen Herausgeber: Deutsche Bauchemie e.v. Richtlinie Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB) Herausgeber: Deutsche Bauchemie e.v. Richtlinie Planung und Ausführung von Abdichtungen mit flexiblen Dichtungsschlämmen Herausgeber: Deutsche Bauchemie e.v. vdd Technische Regeln Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen Herausgeber: vdd-industrieverband Bitumen- Dach- und Dichtungsbahnen e.v. VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten, Richtlinien für den Brandschutz Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) VdS 2021 Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) WTA-Merkblatt /D Beurteilung von Mauerwerk - Mauerwerksdiagnostik Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.v. (WTA) WTA-Merkblatt /D Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.v. (WTA) WTA-Merkblatt /D Nachträgliche mechanische Horizontalsperre Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.v. (WTA) Zement-Merkblatt B 6 Transportbeton - Festlegung, Bestellung, Lieferung, Abnahme Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH ZVDH-Fachregel Regeln für Abdichtungen - mit Flachdachrichtlinie - Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.v. Angaben zur Baustelle Baugrund Der für die Abdichtung maßgebende Bemessungswasserstand beträgt: keine Angaben m. Der Wasserdurchlässigkeitsbeiwert des anstehenden Bodens beträgt: keine Angaben m. Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Sockel-, Erd-, 1.Ober-, 2. Ober- und Dachgeschoss Weitere Angaben: siehe Baubeschreibung "Besondere Umstände"Gerüste Gerüste werden bauseits nicht gestellt. Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 5,0 m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden. Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein.

77 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe 8 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer auf eine Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen. Angaben zur AusführungAllgemeines Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät, Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Der Auftraggeber sorgt für die Medienfreiheit der in den Gebäuden oder baulichen Anlagen vorhandenen Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn und auch ständig während der Durchführung die tatsächliche Medienfreiheit zu kontrollieren und Mängel oder Behinderungen unverzüglich anzuzeigen. Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen. Gut erhaltene oder erhaltungswürdige Bauteile sind vor Beginn der Abbrucharbeiten mit dem Auftraggeber bei einer Baubegehung festzulegen. Diese Bauteile sind sorgfältig vor Beschädigung zu schützen, im Falle einer im Zuge der Arbeiten notwendigen Entfernung sind solche Bauteile vorsichtig zu demontieren, abzubrechen oder anderweitig zu entfernen. Diese Bauteile sind zu sichern und fachgerecht zur späteren Wiederverwendung nach Angabe des Auftraggebers zwischenzulagern. Bauschutt ist über geschlossene Schuttrutschen abzuwerfen. Das direkte Abwerfen ist nicht gestattet. Beim Abbruch von Mineralfaserdämmstoffen sind Stäube zu vermeiden. Das Kehren ist untersagt. Für eine ausreichende Bindung durch Feuchtigkeit ist zu sorgen. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Vor Brennschneidearbeiten an Steig- und Fallleitungen muss sich der Auftragnehmer wegen der Gefahr ablaufender Schweißperlen über Verlauf und Zustand der Leitungen informieren. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.b. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.b. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Zur Abwicklung des Bauvorhabens ist die Zusammenarbeit mit anderen Gewerken erforderlich. Deshalb sind in Absprache mit der Bauleitung die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten. Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk besenrein zur Verfügung zu stellen. Der Beginn der Abdichtungsarbeiten ist der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen, damit eine Überwachung der Arbeiten sichergestellt werden kann. Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.b. durch Vorstellen von Schutzschichten, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren. Die Prüfungen nach ATV DIN 18336, Abschnitt 3.1.2, sind zu dokumentieren. Diese Dokumentationen sind der Bauleitung spätestens zur Abnahme zu übergeben. Bei Abdichtung von Kelleraußenwänden mit Beschichtungssystemen sind die systemspezifischen Festlegungen entsprechend der Ausführungsanweisung des

78 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe 9 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Herstellers unter den gegebenen Randbedingungen zu berücksichtigen. Kelleraußenwände mit Dichtungsschichten sind stets vor dem Einhängen von Fertigteilen (Lichtschächte etc.) bis zu den Fertigteil-Innenkanten zu beschichten. Die Überprüfung des Untergrundes umfasst auch den Hinweis auf vorstehende Teile, z. B. Drähte, Rundstahlenden, Anker und dergleichen sowie auf unverschlossene Öffnungen von Spanndrähten, Verbindungsstäben und dergleichen. Der Anschluss Sohle zur Wand im Außenbereich ist bzgl. Sauberkeit entsprechend der Anforderungen des geplanten Abdichtungssystems zu untersuchen und ggf. von Mörtelresten u. dgl. mechanisch zu befreien. Arbeitsunterbrechungen bei Bitumendickbeschichtungen sind soweit möglich zu vermeiden. Bei unvermeidlichen Arbeitsunterbrechungen sind zwingend die entsprechenden Vorschriften von Abschnitt DIN : zu beachten. Zur schnelleren Trocknung bei kühler Witterung dürfen unter Beachtung der Herstellervorschriften nur Warmluftgebläse eingesetzt werden. Offene Flammen und Infrarotstrahler sind verboten. Vor dem Aufbringen oder Vorstellen von Schutzschichten muss die Dichtung durchgetrocknet sein. Beim Kehlenstoß von Dichtungsbahnen als Übergang von waagerechten zu senkrechten Flächen sind die Stoßüberdeckungen an der senkrechten Fläche anzuordnen. Die Durchtrockung von Bitumendickbeschichtungen muss dem Auftraggeber bzw. dem Objektüberwacher anhand der nach Abschnitt DIN : erforderlichen Referenzprobe nachgewiesen werden, bevor Schutz- oder sonstige Schichten aufgebracht werden. Beim Kantenstoß von Dichtungsbahnen als Übergang von waagerechten zu senkrechten Flächen ist darauf zu achten, dass die Abdichtungslagen der waagerechten Fläche die entsprechenden Abdichtungslagen der senkrechten Fläche überdecken, damit das Wasser nicht gegen den Stoß läuft. Das Einstellen der Wasserhaltung, um die Funktionsfähigkeit der Dichtung nachweisen zu können, sowie die Sicherung gegen Auftrieb ist mit dem Auftraggeber abzusprechen. Bituminöse Abdichtungen, die beim Verlegen von Bewehrungsstahl gefährdet werden können, sind mit einem Anstrich aus Zementmilch zu versehen, um mechanische Beschädigungen erkennen zu können. Bituminöse Abdichtungen, die im vertikalen oder stark geneigten Bereich starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, sind mit einem Anstrich aus Zementmilch zu versehen oder mit Planen abzuhängen, um ein Erwärmen und Abrutschen der Dichtung zu verhindern. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen. Für Kabel- oder ähnliche Abschottungen in Mauer- und Deckenöffnungen mit Brandschutzforderungen sind spezielle quellfähige Brandschutzmörtel zu verwenden. Die Eignung ist nachzuweisen. Das gilt entsprechend für Dichtungsmassen in Randbereichen und für Ringspalten sowie für Leerschotte und Nachinstallationselemente (Keile o.ä.) Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden. Weitere Angaben: Transportbeton Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen. 5. Angaben zur Abrechnung Abschlagsrechnungen werden grundsätzlich nur nach Vorlage von nachvollziehbaren und prüffähigen Aufmaßen bearbeitet. 6. Sonstige Angaben Dem AN werden grundsätzliche alle Unterlagen (Pläne, Anschreiben, Leistungsverzeichnisse, Rechnungsrück- läufer, Fotos usw.) bis Größe A3 als pdf-dateien per zugesandt, Formate größer A3 erhält der AN in Papierform per Post zugesandt. Vor Baubeginn ist durch den Auftragnehmer der zuständige Fachbauleiter zu benennen. Der Aufwand für die Teilnahme an der wöchentlichen Baustellenberatung ist in das Angebot mit einzurechnen.

79 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe10 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Der Ausschreibung liegen folgende Unterlagen in digitaler Form (PDF) bei: Übersichtsgrundrisse UG bis DG Bestand M 1:100 1.BA West Grundriss UG- bis DG Abbruch Plan Nr. EW.G.01 M 1: 50 1.BA West Grundriss UG- bis DG Sanierung- Neubau Plan Nr. EW.G.02a M 1: 50 2.BA Ost Grundriss UG- bis DG Abbruch Plan Nr. EW.G.05 M 1: 50 2.BA Ost Grundriss UG- bis DG Sanierung- Neubau Plan Nr. EW.G.06 M 1: 50 Unterlagen Tragwerksplanung 1. BA West 1 Rohbauarbeiten 1.BA West Technische Vorbemerkungen Technische VorbemerkungenMitgeltende Normen und RegelnAllgemeines Für die Ausführung der geplanten Baustelleneinrichtung gelten grundsätzlich die einschlägigen Technischen Regeln, insbesondere DIN VOB, Teil C: "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" ArbStättV Arbeitsstättenverordnung (08/2004) 11/2016 DGUV Vorschrift 38 Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen (BaustelleneinrVV HA) Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Angaben zur AusführungAllgemeines Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellenund endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der

80 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe11 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.b. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.verkehrssicherung Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Sonstige Angaben In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftragnehmer zu tragen sind. Rechnung und Aufmaß sind nachvollziehbar und prüffähig, in zweifacher Ausführung, an den Auftraggeber adressiert und an das Architekturbüro zur Prüfung zu versenden. 1.1 Baustelleneinrichtung 1.BA West Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und RegelnAllgemeines Für die Ausführung der geplanten Baustelleneinrichtung gelten grundsätzlich die einschlägigen Technischen Regeln, insbesondere DIN VOB, Teil C: "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" ArbStättV Arbeitsstättenverordnung (08/2004) 11/2016 DGUV Vorschrift 38 Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen (BaustelleneinrVV HA) Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Angaben zur AusführungAllgemeines Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung

81 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe12 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellenund endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.b. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.verkehrssicherung Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Sonstige Angaben In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftragnehmer zu tragen sind. Rechnung und Aufmaß sind nachvollziehbar und prüffähig, in zweifacher Ausführung, an den Auftraggeber adressiert und an das Architekturbüro zur Prüfung zu versenden Allgemeine Baustelleneinrichtung 1.BA West Bauzaun 1.BA Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rundstahlfüllstäben, Stützenfüßen aus Beton, einschl. verschraubter Verbindungen, Kupplungen etc., incl. Schilder "Baustelle betreten verboten" aufstellen und nach Abschluss der Bauarbeiten abbauen. Ausführung straßenseitig gemäß Sperrgenehmigung und hofseitig zu Nachbargrundstücken.

82 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe13 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Zaunhöhe: 2,00 m Grundstandzeit: 4 Wochen 60,00 m Bauzaun vorhalten 1.BA Gebrauchsüberlassung des Bauzauns der Vorposition für die Dauer von ca. 6 Monaten über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus. Abrechnung: Meter x Woche 1.140,00 mwo Bauzauntor 1.BA Tor, mit diebstahlgesichertem Überwurfschloss 5 Schlüssel, passend zum Bauzaun, 2-flügelig mit Rollen.in straßenseitigen Bauzaun integrieren Durchfahrtsweite: 4,00 m Grundstandzeit: 4 Wochen 1,00 St Bauzauntor vorhalten 1.BA Gebrauchsüberlassung des Bauzauntores der Vorposition für die Dauer von ca. 6 Monaten über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus. Abrechnung: Stück x Woche 19,00 StWo Bauzauntür 1.BA Bauzauntür, mit diebstahlgesichertem Überwurfschloss, 5 Schlüssel, passend zum Bauzaun, 1-flügelig.in hofseitigen Bauzaun integrieren Durchgangsbreite: 1,20 m Grundstandzeit: 4 Wochen 1,00 St Bauzauntür vorhalten 1.BA Gebrauchsüberlassung der Bauzauntür der Vorposition für die Dauer von ca. 6 Monaten über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus. Abrechnung: Stück x Woche 19,00 StWo Materialcontainer, verschließbar, aufstellen, entfernen 1.BA Materialcontainer, verschließbar, bis 20m³ für die Rohbauarbeiten antransportieren, aufstellen und nach Beendigung der Bauarbeiten abtransportieren, inkl. erforderlicher Schließung und bis zu fünf Schlüssel

83 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe14 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Grundnutzungsdauer: 4 Wochen 1,00 St Materialcontainer vorhalten, unterhalten 1.BA Gebrauchsüberlassung des Materialcontainers der Vorposition für die Dauer von ca. 6 Monaten über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus. incl. Wartung und Unterhalt Abrechnung: Stück x Monat 19,00 StWo WC-Kabine bereitstellen 1.BA Baustellen WC/ Chemo ( anschlussfrei ) für die Nutzung aller am Bau beteiligten Firmen antransportieren, aufstellen und nach Beendigung der Bauarbeiten abtransportieren, mit regelmäßiger Ver-und Entsorgung sowie Reinigung nach Erfordernis, jedoch min. wöchentlich. Ausstattung: Kombisystem mit Handwaschbecken, Seifenspender, Papierhandtuchhalter, Urinal, Toilettenpapierhalter, Grundnutzungsdauer: 4 Wochen 1,00 St WC-Kabine vorhalten, reinigen 1.BA Gebrauchsüberlassung der WC-Kabine der Vorposition für die Dauer von ca. 6 Monaten über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus. incl. wöchentlicher Reinigung Abrechnung: Stück x Woche 19,00 StWo Bauzeittür Metall, 1-flg., WK2 1.BA einflüglige Bautür nach DIN EN V 1627 WK 2, geprüft nach DIN EN V 1627 einbauen, vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten ausbauen incl. Anpassung an vorhandene lichte Öffnungsmaße: ca. 1,20x 2,25m Vorhaltedauer: voraussichtlich 7 Monate 1,00 St

84 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe15 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Beschilderung, Beleuchtung 1.BA Beschilderung und Beleuchtung des mit Bauzaun abgesperrten Baustellenplatzes Parkplatz Kollegiengebäude I Südwestseite, Zu kalkulieren sind 4 Stck. elektr. Warnleuchten und 2 Stck. Verkehrsschilder. Nutzungsdauer: 19 Wochen 1,00 psch Schuttcontainer, verschließbar, Bauschutt, sortiert 1.BA Schuttcontainer,komplett verschließbar, für Bauschutt sortiert, nicht schadstoffbelastet, bereitstellen, einschl. Abtransport und Beseitigen auf den entsprechenden Deponien, inkl. Entsorgungsnachweis Als sortierter Bauschutt gelten Steine, Ziegel, Fliesen, Beton, Putz etc. inkl. erforderlicher Schließung (Vorhängeschloss und bis zu 5 Schlüssel) Containerinhalt: 7 m³ Grundvorhaltezeit: 4 Wochen 2,00 St Schuttcontainer,verschließbar, Restmüll/Mischabfall 1.BA Schuttcontainer, komplett verschließbar, für anfallenden Restmüll, bereitstellen, einschl. Abtransport und Beseitigen auf den entsprechenden Sondermülldeponien zum Sortieren; Als Restmüll gelten Kunststoffe, Fenster, Möbel, Bodenbeläge, Gipskarton,Holz etc. inkl. erforderlicher Schließung (Vorhängeschloss und bis zu 5 Schlüssel) Containerinhalt: 7 m³ Grundvorhaltezeit: 4 Wochen 6,00 St Gesamtsumme:

85 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe16 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Schutzmaßnahmen 1.BA West Fotodokumentation Verkehrswege 1.BA Beweissicherung, Vor Beginn ist durch den AN eine Beweissicherung zum Zustand der durch die Arbeiten tangiertenverkehrswege zu erstellen. Fotodokumentarische Beweissicherung der Verkehrswege, einschließlich der umlaufend aufgehenden Wandoberflächen bis in 2,00m Höhe, Hierzu ist dem AG vor Beginn die erstellte Fotodokumentation in Papierform oder digitalisiert zu übergeben, Jede Aufnahme in der Dokumentation ist mit einer schriftlichen Zuordnung der Örtlichkeit zu versehen. Vor Beginn der Baumaßnahme erfolgt hierzu eine Begehung mit der Bauüberwachung. Fotodokumentation für 1.BA West 1,00 St historische Treppenanlage schützen 1.BA Bestehende Nebentreppenanlage, Tritt- und Setzstufen mit geeignetem Material Holzplatten inkl. Filzunterlage vor Beschädigungen schützen, nach Aufforderung der Bauleitung Bekleidung wieder entfernen; Einbauort: Treppenlauf von EG zu DG Bauart: 1/2gewendelte einläufige Stahlbetontreppe Treppenlaufbreite: ca. 1,00m, 17,5/30,5 Steigungen: 84 Stk Vorhaltedauer: ca. 7 Monate 1,00 psch Öffnungen bauzeitlich schließen, bis 2,50m² 1.BA Folienrahmen einschließlich Holzunterkonstruktion für das bauzeitliche Schließen von Tür-, Fenster und sonstigen Öffnungen als Witterungsschutz in den Außenwänden und innerhalb des Gebäudes als Staubschutz, Holzunterkonstruktion mit PE - Folie, min. 0,5 mm, bespannt herstellen, während der gesamten Bauzeit vorhalten und wieder abbauen. Öffnungsgrößen: 0,5 m² bis 8,0 m² 40,00 m² Staubschutzwand, Folie 1.BA Staubschutzwand, bestehend aus Holzunterkonstruktion mit 0,5 mm PE- Folienbelag, im Raum herstellen, während der Bauzeit vorhalten, wieder abbauen und abtransportieren. Raumhöhe: bis 4,90 m Öffnungsgrößen: 2,0 m² bis 8,0 m² 20,00 m²

86 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe17 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Holzplatte als Zulage zur Vorposition 1.BA als Zulage zur Vorposition 0004: bauzeitliches Schließen von Tür-, Fenster und sonstigen Öffnungen in den Außenwänden und innerhalb des Gebäudes mittels Holzplatten, Lieferung, Einbau, Rückbau und Entsorgung Öffnungsgrößen: 0,5 m² bis 8,0 m² 15,00 m² Fenster und Fensterbänke schützen 1.BA Sanierte Holzfenster (ca.2016) inkl. Fensterbänke durch geeignetes Material vor Beschädigungen schützen, pro Raum muss ein Fensterflügel zum Lüften nutzbar bleiben. Die Fensterbänke sind mit einer aufgelegten Holzplatte zu schützen. Auf Anweisung der Bauleitung ist der Schutz wieder zu entfernen. Fenstergröße: bis 1,50 x 2,99 m Leibungstiefe: ca.0,30 bis 0,50m (UG) 6,00 St Personenaufzug schützen 1.BA Für temporäre Nutzung des bestehenden Personenaufzuges für Materialtransport: Bestehenden Personenaufzug vor Beschädigungen schützen, Aufzugwände umlaufend bis in Höhe ca. 1,50m mit geeignetem Material (Filz/Vlies und Holzplatten) bekleiden, Eigenschaften der Bekleidung: kein dauerhafter Einbau, Ziel und Zweck ist eine Bekleidung zur Verfügung zu stellen, um bei Freigabe durch die Bauüberwachung eine kurzzeitige Nutzbarkeit für die Baugewerke zu gewährleisten- schneller, mehrmaliger Einbau und Entfernung ist zu ermöglichen Aufzugkabine: ca. 1,30mx 1,60m 10,00 St Stundenlohn Geselle/ Facharbeiter Stundenleistungen für unvorhergesehene oder außergewöhnliche Leistungen zur wöchentlichen Bestätigung durch die Bauleitung, Gesellenstunden. 5,00 h Gesamtsumme:

87 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe18 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 1.2 Abbrucharbeiten 1.BA West Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Für die Ausführung der geplanten Abbruch- und Rückbauarbeiten gelten grundsätzlich die einschlägigen Technischen Regeln, insbesondere DIN VOB, Teil C: "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", DIN VOB, Teil C: "Abbruch- und Rückbauarbeiten" Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. BGI 665 Abbrucharbeiten DGUV Information Abbrucharbeiten Herausgeber: Deutsch Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Angaben zur Baustelle 2.1 Lage und Transportwege: Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: UG - DG 2.2 Gerüste: Gerüste werden nicht gestellt. 2.3 Nachbarschaft und Umgebung: Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind keine benachbarten Bauwerke vorhanden. Gründungsart: nicht geprüft, Gründungstiefe: keine Angaben Angaben zur Ausführung Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, alle Gebäudeteile sind entsprechend den Auflagen der Denkmalschutzbehörde zu behandeln. Historische Zeugnisse am Mauerwerk sind unbedingt zu erhalten. Im Falle einer im Zuge der Arbeiten notwendigen Entfernung von gut erhaltenen oder erhaltungswürdigen Bauteilen sind diese vorsichtig zu demontieren, zu sichern und fachgerecht zur späteren Wiederverwendung nach Angabe der Bauleitung / des Auftraggebers zwischenzulagern. Bauteile, die nach der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen wieder ihren ursprünglichen Aufbau erhalten, sind vor Rückbau in ihrem Aufbauschema zu fotografieren und zu dokumentieren. Diese Unterlagen sind dem Auftraggeber jeweils spätestens nach Abschluss der entsprechenden Abbrucharbeiten zu übergeben. Alle Arbeiten am Gebäude erfordern einen behutsamen Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz. Grundsätzlich ist von einem schrittweisen Bauablauf auszugehen. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät, Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Der Auftraggeber sorgt für die Medienfreiheit der in den Gebäuden oder baulichen Anlagen vorhandenen Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien. Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der

88 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe19 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen. Bei der Entfernung von Putzflächen oder Teilen von diesen sind die Putzanschlüsse zu den zu erhaltenden Bauteilen, Durchbrüchen und dergleichen durch sauberes Beschneiden der Ränder herzustellen. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden. Bauschutt ist in der Regel nicht über geschlossene Schuttrutschen abzuwerfen. Das direkte Abwerfen von Bauschutt ist nicht gestattet. Die Entsorgung erfolgt händisch über die voll genutzten Flure und das Nebentreppenhaus. siehe hierzu "Baubeschreibung- Besondere Umstände" Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien angetroffen, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Diese Verpflichtung gilt auch im Verdachtsfall. Es dürfen nur schallarme Kompressoren (Schrauben- oder Rotationskompressoren) eingesetzt werden. Sonstige Angaben Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit von der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind Abbrucharbeiten 1.BA West Fußboden im Gebäude abdecken, Malervlies u. Holzspanplatten Fußboden schützen durch das Abdecken mit einer Lage überlappenden Malervlies und darüber dicht gestoßene Schal- oder Holzspanplatten, während der gesamten Bauzeit vorhalten und wieder entfernen. Verlegung in Einzelflächen ab 1,0m² 40,00 m² Fußboden im Gebäude abdecken, Malervlies Wie Vorposition 0001, jedoch schützen durch das Abdecken mit einer Lage überlappenden Malervlies, während der gesamten Bauzeit vorhalten und wieder entfernen Verlegung in Einzelflächen ab 1,0m² 40,00 m²

89 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe20 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Wandputz entfernen, Kalk-, Kalkzement-, Kalkgips-, Lehmputz bis 2m² Wandputz als Kalk-, Kalkzement-, Kalkgips oder Lehmputz auf Innenwänden (Ziegel-, Kalkstein- oder Lehmsteinmauerwerk in Kleinflächen entfernen. Putzuntergrund sauber abfegen, Eisenteile, Nägel, Schrauben, Gipseinschlüsse ausstemmen, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Putzstärke: bis 2 bis 4cm Einzelgröße: bis 2,00m² Raumhöhen: 3,37m bis 4,90m 6,00 m² Wandputz entfernen, Zementputz bis 2m² Wie Vorposition 0003, jedoch als Zementputz 4,00 m² Abbruch Leichtbeton <= 15kn/m³, Stärke bis 20cm, auf Ziegelkappendecke Vorhandenen Leichtbeton <= 15kn/m³ auf Ziegelkappendecke rückstandsfrei in Einzelflächen vorsichtig abbrechen Vertikale Erschütterungen/ Druck der Decke bzw. Unterkonstruktionen sind zwingend zu vermeiden, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Deckenstärke: i.m. 20cm Abbruchgrößen: bis zu 0,90mx 4,00m 0,50 m³ Ausbau Kleineisenteile Ausbau von Kleineisenteilen aus Wänden und Decken, Kleineisenteile wie Haken, Ösen, Konsolen usw. aus Stahl, einschl. Dübel u.ä., inkl. Entsorgung inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug 50,00 St Eisenträger demontieren, Länge bis 2,00m Diverse Stahlbauteile wie Stützen und Träger I/ IPB/ IPE, HEA o.ä. in verschiedenen Dimensionen in Decke und Wand zerstörungsarm ausbauen inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten,

90 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe21 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Abbruch ausschließlich nach Freigabe Bauüberwachung. Träger- bzw. Stützengröße: bis I/ IPB/ IPE, HEA 140 Länge bis 2,00m 2,00 St Eisenträger demontieren, Länge bis 4,00m Wie Vorposition 0007, jedoch Einzellängen bis 4,00m 2,00 St Abbruch Holzwolleleichtbauplatten in Fußboden Abbruch Holzwolleleichtbauplatten in Fußboden inkl. Folien/ Pappen komplett aufnehmen, Abbruchmaterial aus dem Bau schaffen und zur eigenen Verwendung abfahren, einschl.containerund Deponiegebühr Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Einzelflächen bis 1,00x1,30m 6,00 m² Auffüllung über Kappendecke ausräumen Vorhandene Gewölbeauffüllung der Kappendecke rückstandsfrei in Abschnitten von bis zu 3,00m² ausräumen. Auffüllung bestehend aus Bauschutt (Ziegel, HWL, Mörtelresten, Folie, kiesigen Sanden, Styroporstreu oder Perlite) inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Gewölbekappen sind anschließend durch Abfegen zu reinigen. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Einzelgrößen von 1,00x0,50m bis zu 1,00x3,00m Stärke: im Mittel 25cm 3,00 m³ Zulage Schuttentsorgung händisch über Flure und Nebentreppe, kein Aufzug Zulage für sämtliche Abbruchleistungen und Schuttentsorgung durch das Gebäude für händischen Transport über Flure und Nebentreppe ohne Aufzugnutzung 1,00 psch Sicherungsmaßnahmen, Einzelabsteifung Absteifung einzelner tragender Konstruktionselemte, soweit nicht als Nebenleistung in den Positionen bereits enthalten, Bestehend aus Stiel (Rund- o. Kantholz, Schalungsstütze) inkl. lastverteilende Schwelle und Rähm,

91 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe22 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR aufbauen, vorhalten und abbauen, zur eigenen Verwendung abfahren Für Lasten bis 25 kn Höhe der Absteifung: bis 4,90m 6,00 St Sicherungsmaßnahmen, Hilfsjoch Joch aus Rähm, Stielen (Kant- oder Rundholz, Schalungsstützen, zusätzlicher Stahlträger-Angaben durch Tragwerksplaner) mit lastverteilender Schwelle und Längsaussteifung, aufbauen, vorhalten und abbauen, zur eigenen Verwendung abfahren Für Lasten bis 50 kn Jochlänge: bis 3,00 Höhe der Absteifung: bis 4,90m 3,00 St Stundenlohn Geselle/ Facharbeiter Stundenleistungen für unvorhergesehene oder außergewöhnliche Leistungen zur wöchentlichen Bestätigung durch die Bauleitung, Gesellenstunden. 5,00 h Gesamtsumme:

92 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe23 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 1.3 Kernbohrarbeiten 1.BA West Kernbohrarbeiten Kernbohrungen, StB, Deckenstärke bis 20cm, Durchm. 80mm 2.BA Kernbohrung durch Stahlbetondecke/ -sohle im Nassbohrverfahren herstellen, das anfallende Wasser ist aufzufangen und schnellstmöglichst aus dem Gebäude zu schaffen, Durchfeuchtungen von Gebäudeteilen sind auszuschließen Nur nach Angabe Tragwerksplaner einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, erforderliche Rüstung ist einzukalkulieren. Bauschutt zur eigenen Verwendung abfahren, einschl.container- und Kippgebühren Kernbohrung ausschließlich nach Freigabe Bauüberwachung. Ort: UG bis DG Deckenstärke: bis 20 cm Bohrdurchmesser: 80 mm Raumhöhe bis 4,90m 5,00 St Kernbohrungen, StB, Deckenstärke bis 20cm, Durchm. 120mm, 2.BA Wie Vorposition 0001, Kernbohrung StB, jedoch Bohrdurchmesser: 120mm 2,00 St Kernbohrungen, StB, Deckenstärke bis 20cm, Durchm. 220mm, 2.BA Wie Vorposition 0001, Kernbohrung StB, jedoch Bohrdurchmesser: 220mm 2,00 St Kernbohrungen, Ziegelkappendecke, Deckenstärke bis 14cm, Durchm. 80mm 2.BA Wie Vorposition 0001, Kernbohrung, jedoch in Ziegelkappendecke, absolut erschütterungsarm Bohrdurchmesser: 80mm 15,00 St Kernbohrungen, Ziegelkappendecke, Deckenstärke bis 14cm, Durchm. 120mm 2.BA Wie Vorposition 0001, Kernbohrung, jedoch in Ziegelkappendecke, absolut erschütterungsarm Bohrdurchmesser: 120mm 6,00 St

93 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe24 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Kernbohrungen, Ziegelkappendecke, Deckenstärke bis 14cm, Durchm. 220mm 2.BA Wie Vorposition 0001, Kernbohrung, jedoch in Ziegelkappendecke, absolut erschütterungsarm Bohrdurchmesser: 220mm 6,00 St Kernbohrungen, Leichtbeton+ Beton, Deckenstärke bis 25cm, Durchm. 80mm 2.BA Wie Vorposition 0001, Kernbohrung, jedoch in Leichtbeton+ Beton unbewehrt, absolut erschütterungsarm Bohrdurchmesser: 80mm 20,00 St Kernbohrungen, Leichtbeton+ Beton, Deckenstärke bis 25cm, Durchm. 120mm 2.BA Wie Vorposition 0001, Kernbohrung, jedoch in Leichtbeton+ Beton unbewehrt, absolut erschütterungsarm Bohrdurchmesser: 120mm 8,00 St Kernbohrungen, Leichtbeton+ Beton, Deckenstärke bis 25cm, Durchm. 220mm 2.BA Wie Vorposition 0001, Kernbohrung, jedoch in Leichtbeton+ Beton unbewehrt, absolut erschütterungsarm Bohrdurchmesser: 220mm 8,00 St Stundenlohn Geselle/ Facharbeiter Stundenleistungen für unvorhergesehene oder außergewöhnliche Leistungen zur wöchentlichen Bestätigung durch die Bauleitung, Gesellenstunden. 5,00 h Gesamtsumme:

94 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe25 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 1.4 Maurer- und Betonarbeiten 1.BA West Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln - Maurer- und Beton-+ Stahlbetonarbeiten Für die Ausführung der geplanten Rückbau- und Maurerarbeiten gelten grundsätzlich die einschlägigen Technischen Regeln, insbesondere DIN VOB, Teil C: "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", DIN VOB, Teil C: "Abbruch- und Rückbauarbeiten", DIN VOB, Teil C: "Maurerarbeiten" Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 4102 Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 BGI 665 Abbrucharbeiten DGUV Information Abbrucharbeiten Herausgeber: Deutsch Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Lehmbau Regeln Die Lehmbau Regeln, Begriffe - Baustoffe - Bauteile Herausgeber: Dachverband Lehm e.v. Für die Ausführung der geplanten Beton- und Stahlbetonarbeiten gelten grundsätzlich die einschlägigen Technischen Regeln, insbesondere DIN VOB, Teil C: "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", DIN VOB, Teil C: "Betonarbeiten" Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude DIN 4235

95 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe26 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Normenreihe Teil 1 bis Teil 5: Verdichten von Beton durch Rütteln DIN EN Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau DIN EN /NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau DIN EN Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6: Allgemeine Einwirkungen, Einwirkungen während der Bauausführung DIN EN /NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6: Allgemeine Einwirkungen, Einwirkungen während der Bauausführung DAfStb-Richtlinie Richtlinie Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DBV-Merkblatt Abstandhalter nach EC2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.v. (DBV) DBV-Merkblatt Bauen im Bestand - Beton und Betonstahl Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.v. (DBV) Merkblatt 866: Nichtrostender Betonstahl Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei Zement-Merkblatt B 2 Gesteinskörnungen für Normalbeton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.v. Zement-Merkblatt B 3 Frischbeton - Eigenschaften und Prüfungen Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.v. Zement-Merkblatt B 5 Überwachen von Beton auf Baustellen Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.v. Zement-Merkblatt B 6 Transportbeton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.v. Zement-Merkblatt B 7 Bereiten und Verarbeiten von Beton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.v. Zement-Merkblatt B 8 Nachbehandeln von Beton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.v. Zement-Merkblatt B 9 Expositionsklassen von Beton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.v.

96 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe27 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.v. Angaben zur Baustelle 2.1 Lage und Transportwege: Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: UG - DG Die Aufwendungen für Transporte in die Geschosse müssen die Gewerke in die einzelnen Positionen einkalkulieren. Sie sind nicht extra abrechenbar. 2.2 Gerüste: Gerüste werden nicht gestellt. 2.3 Nachbarschaft und Umgebung: Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind keine benachbarte Bauwerke vorhanden. Gründungstiefe: keine Angaben Stoffe und Bauteile Für nachstehende Positionen sind, soweit in den Einzelpositionen nicht abweichend beschrieben, folgende Materialien zu kalkulieren: Mauerwerksausbesserungen/ Schließen von Öffnungen Mauerziegel ca. 25,5-26,5 * 12,5 * 6,1-6,5 cm bzw. Preußisches mittleres Normalformat, gemäß Bestand Gründungs- und Sockelmauerwerk wie vor, jedoch mind. Druckfestigkeit 12 N/mm², Mauermörtel gemäß DIN EN 998-2: Normalmauermörtel (G) M 5 für Ziegel M 10 für Naturstein Reparatur von Gemauerten Stürzen, Kappen u. Gewölben- Risssanierung: MG II 1 Raumteil HS Zement CEM III/B 32,5 NW/HS/NA DIN Raumteile Kalkhydratpulver CL 90 DIN Raumteile gewaschener Sand 0-4mm oder MG II 1 Raumteil Kalkydratpulver CL 90 DIN Raumteil Natürlicher Hydraulischer Kalk NHL 5 DIN 1060 (Lieferant: Fa. Otterbein, Großenlüder- Müs 6 Raumteile gewaschener Sand 0-4mm Rohdichte der Ziegel und die Zusammensetzung des Mörtels werden mit dem Tragwerksplaner abgestimmt. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt ausschließlich nach Bemusterung und Freigabe durch den Auftraggeber / Architekten gemäß Vorgabe. Es ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass die Beschaffenheit des auf der Baustelle verarbeiteten Mörtels über den Zeitraum der gesamten Leistung hinweg gleich bleibt und auf das Wasseraufnahmevermögen des verarbeiteten Steines abgestimmt ist. Das Vermauern von abweichenden Ziegelarten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das entsprechende Mauerwerk auf Kosten des Auftragnehmers abzureißen und entsprechend der Vorgaben wieder aufzubauen.

97 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe28 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Grundsätzlich sind alle Stoß- und Lagerfugen satt und hohlraumfrei auszuführen. Das Mauerwerk ist nach entsprechender Mörtelabbindezeit unverzüglich zu säubern. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Angaben zur Ausführung Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, alle Gebäudeteile sind entsprechend den Auflagen der Denkmalschutzbehörde zu behandeln. Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine Detailabstimmung mit AG und dem Architekten. Alle Arbeiten am Gebäude erfordern einen behutsamen Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz. Grundsätzlich ist von einem schrittweisen Bauablauf auszugehen. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät und Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen. Das Lagern von Druckgasflaschen im Gebäude ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.b. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.b. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist unverzüglich die Bauleitung zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen. Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden. Der Auftraggeber sorgt für die Medienfreiheit der in den Gebäuden oder baulichen Anlagen vorhandenen Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn und auch ständig während der Durchführung die tatsächliche Medienfreiheit zu kontrollieren und Mängel oder Behinderungen unverzüglich anzuzeigen.

98 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe29 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk besenrein zur Verfügung zu stellen. Bewehrung Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen. Gründungen Werden Abweichungen von der in der Tragwerksplanung angenommenen Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrundes festgestellt, ist die Bauleitung umgehend zu informieren. Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Zulassungsbescheide der Betonprüfstellen sind während der ganzen Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Alle erforderlichen Prüfungen und Nachweise für die geforderten Materialgüten einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Wahl von Schalungsmaterial, Schalungsrichtung, Stößen u.s.w. obliegt dem Auftragnehmer. Transportbeton Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen. Meterrisse, auch für andere Firmen/ Handwerker, sind vom Auftragnehmer in ausreichender Anzahl anzubringen. Angaben zur Abrechnung Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet. Die Aufwendungen für Transporte in und Abtransporte aus Ober- und Dachgeschoss müssen in die einzelnen Positionen einkalkuliert werden. Sie sind nicht extra abrechenbar. Die Abrechnungsmengen von Leistungen, die nach der Masse abzurechnen sind, sind durch Wiegen auf einer amtlich zugelassenen Waage zu ermitteln und durch amtlichen Wiegeschein zu belegen, sofern im Leistungstext nicht das Ermitteln der Masse durch Berechnung vorgegeben ist. Rechnung und Aufmaß sind nachvollziehbar und prüffähig, in zweifacher Ausführung, an den Auftraggeber adressiert und an das bauüberwachende Architekturbüro zur Prüfung zu versenden.sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung Maurerarbeiten 1.BA West

99 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe30 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Arbeitsebene auf Fußboden/ Decke über Gewölbekappen herstellen Begehbare Ebene auf Fußboden/ Decke für Ausbauarbeiten herstellen, Deckenflächen über Gewölbekappen bis zu einer Größe von 16m² komplett mit Holzspan-, Schalungs- oder OSB- Platten auslegen, während der gesamten Bauzeit vorhalten und wieder abbauen. Plattenstärke ca. 24mm 80,00 m² UG, Ziegel Pfeilermauerwerk instandsetzen, 0,60x0,60mx1,00m Überarbeitung des Pfeilermauerwerks im Untergeschoss in kleinen Flächen bis 10 Stck Ziegel als Hartbrandziegel mit geringer Wasseraufnahme im Peußischen Normalformat, Mörtelgruppe IIa o. MG III (nach Angabe Tragwerksplaner), Ausstemmen der desolaten Ziegel, einschl. Fugenmörtel bis 13cm Tiefe, neue Ziegel verzahnt vollfugig einbinden. einschl. Stein-und Mörtelmaterial inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Lage: Untergeschoss, teilweise unterhalb Fußbodenniveau Ziegelformat:Preußisches mittleres Normalformat Austauschtiefe: bis 13cm Mörtelart:Mörtelgruppe IIa o. MGIII 1,00 m² UG, Ziegel Pfeilermauerwerk neu, 0,60x0,60mx1,00m Pfeilermauerwerk neu herstellen, Ziegel im Normalformat als Hartbrandziegel mit geringer Wasseraufnahme im satten Mörtelbett vollfugig vermauern, Einlegen einer Bitumenschweißbahn G200 S4 einschl. Stein-und Mörtelmaterial inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Lage: Untergeschoss, teilweise unterhalb Fußbodenniveau Ziegelformat: Normalformat Mörtelart:Mörtelgruppe IIa o. MGIII 0,36 m³ UG, Ziegelmauerwerk instandsetzen, steintief, bis 0,5m² Geschädigtes, versalzenes Ziegelmauerwerk Untergeschoss in zusammenhängenden Kleinflächen bis 0,5 m²nach Angaben der Bauüberwachung überarbeiten:

100 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe31 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Geschädigtes Mauerwerk reinigen, lose und schadhafte Steine ausstemmen, lose Fugen steintief herausnehmen, den Bereich und die Anschlüsse zu bestehenden Mauerwerk reinigen, Fehlstellen gemäß dem Bestand durch geeigneten Ziegel im Verband und vollfugigem Mauerwerk wieder ergänzen. einschl. Stein-und Mörtelmaterial inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Ziegelformat:Preußisches mittleres Normalformat Austauschtiefe: bis 26,5cm Mörtelart:Mörtelgruppe IIa o. MG III 0,50 m³ Ziegel Innenmauerwerk reparieren, Tiefe bis 26,5cm Geschädigtes, Ziegelmauerwerk innerhalb des Wandgefüges in zusammenhängenden Kleinflächen 0,5 bis 1,0 m² in einer Tiefe bis 26,5cm nach Angaben der Bauleitung reparieren/überarbeiten: Geschädigtes Mauerwerk reinigen, lose und schadhafte Steine ausstemmen, lose Fugen steintief herausnehmen, den Bereich und die Anschlüsse zu bestehenden Mauerwerk reinigen, Fehlstellen gemäß dem Bestand durch geeigneten Ziegel im Verband und vollfugigem Mauerwerk wieder ergänzen, Arbeiten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Beweissicherung für die Abrechnung durch die Bauüberwachung. einschl. Stein-und Mörtelmaterial inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Ziegelformat:Preußisches mittleres Normalformat Austauschtiefe: bis 26,5cm Mörtelart:Mörtelgruppe IIa 3,00 m² Ziegel Innenmauerwerk überarbeiten, Tiefe bis 12,5cm Wie Vorposition 0005, jedoch Austausch bis in einer Tiefe von 12,5cm 6,00 m²

101 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe32 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Nischen und Kleinflächen zumauern Kleinflächen und Nischen bis 0,5m², d=26,5cm, mit Ziegel Preußische Normalformat, MG IIa vermauern, einschl. herstellen Verzahnung im alten Mauerwerk, einschl. inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug 4,00 m² Laibungen instandsetzen, bis d=0,39m Ausgebrochene Wandenden, Tür- oder Fensterlaibungen mit Ziegel MVz12-Preußisches Normalformat 0,5m bis 3,00 m Einzellänge, Mauerdicke bis d= 0,39m, Laibung bis auf 1Stein (0,265m) Wandtiefe neu aufmauern, Verzahnung zu altem Mauerwerk herstellen. einschl. Stein-und Mörtelmaterial inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Ziegelformat:Preußisches mittleres Normalformat Austauschtiefe: bis 26,5cm Mörtelart:Mörtelgruppe IIa 7,00 m Pfeilermauerwerk 0,265x0,265, als Auflager Stahlträger WC Vorwandmodule Kleines Pfeilermauerwerk Stahlträgerlager für bauseitig zu montierende WC- Vorwandmodule neu herstellen, Ziegel MVz 12 im Normalformat im satten Mörtelbett vollfugig vermauern auf vorhandenen Stahlträger der Kappendecke, Mörtelbett auf Stahlträger in MGIII einschl. Stein-und Mörtelmaterial inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Einzelgrößen: 0,265x0,265x0,26m (bis zu 3 Schichten) Ziegelformat: Normalformat MVz 12 Mörtelart:Mörtelgruppe IIa, Mörtelbett Stahlträger MGIII 60,00 St Auflager Stahlträger herstellen Deckenauflager für Stahlträger herstellen. Auflagertaschen durch Ausstemmen Balkenauflagers im Mauerwerk, Auflager säubern und mit 3 neuen Mauerziegelschichten MVz 12 in Mörtel-

102 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe33 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR gruppe III in einem satten Mörtelbett vollfugig aufmauern. einschl. Stein-und Mörtelmaterial inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Größe Auflager:Breite x Tiefe bis 0,30 x 25 cm Mauerziegel:MVz 12 Mörtelart:Mörtelgruppe III 6,00 St Deckendurchbruch, Stahlbetondecke, 30x30cm Stahlbeton bis 20cm entfernen Deckenddurchbruch im Stahlbeton über Kappendecke herstellen, nachträglich mit geeigneter Technologie vorsichtig, erschütterungsfrei herstellen, die Randbereiche dürfen nicht ausbrechen, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Arbeiten ausschließlich nach Freigabe Bauüberwachung. Öffnungsgröße:Breite x Tiefe bis 30 x 30 cm zu entfernendes Material: Stahlbeton Stärke: bis 20cm 2,00 St Deckendurchbruch, Stahlbetondecke, 50x50cm Wie Vorposition 0011, jedoch Öffnungsgröße 50x50cm 2,00 St Freilegungen Decke- Leichtbeton für Untersuchungen, 30x30cm Leichtbeton bis 30cm entfernen Deckenddurchbruch im Leichtbeton über Kappendecke herstellen, nachträglich mit geeigneter Technologie vorsichtig, erschütterungsfrei herstellen, die Randbereiche dürfen nicht ausbrechen, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug

103 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe34 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Arbeiten ausschließlich nach Freigabe Bauüberwachung. Öffnungsgröße:Breite x Tiefe bis 30 x 30 cm zu entfernendes Material: Leichtbeton <=15kn/m³ Stärke: bis 30cm 4,00 St Freilegungen Decke für Untersuchungen, 40x40cm Wie Vorposition 0013, jedoch Öffnungsgröße 40x40cm 4,00 St Freilegungen Decke- Leichtbeton, 50x50cm, Aufbauhöhe bis 50cm Wie Vorposition 0013, jedoch Öffnungsgröße Leichtbeton 50x50cm, Aufbauhöhe bis 50cm 2,00 St Freilegungen Decke- Leichtbeton, 50x50cm, Aufbauhöhe bis 30cm Wie Vorposition 0013, jedoch Öffnungsgröße Leichtbeton 50x50cm, Aufbauhöhe bis 30cm 2,00 St Freilegungen Decke- Leichtbeton, Leichtbeton bis 100x80cm, Aufbauhöhe bis 30cm Wie Vorposition 0013, jedoch Öffnungsgröße Leichtbeton 100x80cm, Aufbauhöhe bis 30cm 2,00 St Deckendurchbruch, Gewölbe Ziegelkappendecke, 30x30cm Deckenddurchbruch im Gewölbemauerwerk für Leitungen etc. herstellen, nachträglich mit geeigneter Technologie herstellen, die Randbereiche dürfen nicht ausbrechen, Nach Freigabe durch die Fachfirma oder Bauleitung sind die Durchbrüche zu schließen, neue Steine im satten Mörtelbett vollfugig vermauern, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Stein-und Mörtelmaterial, erforderliche Rüstung ist einzukalkulieren, einschl. Stein-und Mörtelmaterial inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Arbeiten ausschließlich nach Freigabe Bauüberwachung. Öffnungsgröße:Breite x Tiefe bis 30 x 30 cm Mauerziegel: Preußisches Normalformat bzw.

104 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe35 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR entsprechend Bestand, MVz 12 Mörtelart:Mörtelgruppe IIa 2,00 St Deckendurchbruch, Gewölbe Ziegelkappendecke, 40x40cm Wie Vorposition 0018, jedoch Öffnungsgröße 40x40cm 2,00 St Deckendurchbruch, Gewölbe Ziegelkappendecke, bis 100x80cm Wie Vorposition 0018, jedoch Öffnungsgröße 100x80cm 2,00 St Schlitze in Ziegelmauerwerk herstellen 8/8cm Senkrechte und waagerechte Schlitze im Ziegel-/ Mauwerk nachträglich mit geeigneter Technologie herstellen, die Randbereiche dürfen nicht ausbrechen, Die Arbeiten sind erst nach Freigabe durch den Bauüberwacher oder Statiker durchzuführen. inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Schlitzquerschnitt:bis 8 / 8 cm 60,00 m Schlitze in Ziegelmauerwerk herstellen 10/10cm Wie Vorposition 0021, jedoch Schlitzquerschnitt 10/10cm 20,00 m Schlitze in Ziegelmauerwerk herstellen 26/10cm Wie Vorposition 0021, jedoch Schlitzquerschnitt 26/10cm 18,00 m Schlitze in Ziegelmauerwerk schließen, 8/8cm Schlitze 8 / 8 cm im Ziegelmauerwerk schließen, mit Riemchen und Kalkmörtel mauerbündig satt ausstopfen, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug

105 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe36 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Schlitzquerschnitt:bis 8 / 8 cm Mörtelart:Kalkmörtel MG IIa 10,00 m Schlitze in Ziegelmauerwerk schließen, 10/10cm- 26/10cm Wie Vorposition 0024, jedoch Schlitze 10/10cm- 26/10cm 20,00 m Spiralanker als Einlage in Quer- u. Außenwand,VA, L=0,60m Sanierung Wandanschluss Querwände zur Außenwand durch Einlage Spiralanker in Mauerwerk: Mauerwerkssanierung mit VA Spiralanker, jede 2. Lagerfuge 2 Stäbe Durchmesser 3mm als Bewehrung einlegen, mit sulfatresistenten zweikomponentigen Vergussmörtel, nicht schrumpfend- fachgerecht vergießen, anschließend Fugenunebenheiten bündig zur Wandoberfläche mit Kalkmörtel auswerfen und angleichen. inkl. aller erforderlichen Vor- und Nebenarbeiten (u.a. fachgerechtes und staubfreies Öffnen der Fugen),Steinund Mörtelmaterial. inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Die Arbeiten sind in Anwesenheit bzw. nach Absprache und Freigabe des Statikers durchzuführen. Abrechnung erfolgt je Stück eingebaute Spiralanker Spiralanker:VA, Durchmesser 3mm, Einzellänge 0,60m Angebotenes Fabrikat:... (vom Bieter einzutragen) 14,00 St Gewölbemauerwerk Kappendecke, Rissverpressung bzw. Fugensanierung Partielle Rissverpressung/ Fugensanierung am Ziegelgewölbe der Kappendecke wie folgt: -Risse im Gewölbemauerwerk bis ca.2 cm tief ausräumen, -Risse in a<= 40cm mit Eichenholzdoppelkeilen (wieder entfernen) behutsam verkeilen, keine Stahlkeile, -staubfrei säubern, mit Staubsauger -Risse im Gewölbemauerwerk ausräumen- kratzen, nicht stemmen! Die gesäuberten Risse werden von der Bauüberwachung abgenommen und zu Verfüllen

106 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe37 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR freigegeben -Risse mit Kalkwasser vorsichtig vorbefeuchten, Spritzpistole verwenden (8 Bar) Herstellung von Kalkwasser: Kalkhydratpulver CL90 DIN mit Wasser 1:5 gut durchrühren, 2 Tage stehen lassen Kalkwasser absaugen -Risse nach vorsichtiger und intensiver Befeuchtung vollständig mit MGII füllen Bei Füllung von oben werden die Risse von unten mit Werg geschlossen (ca. 3cm tief), der später entfernt und mit Kalkmörtel 1:3 nachgefugt wird. Schwindarmer Mörtel, Sulfatfreiheit muss nachgewiesen sein Mörtelrezeptur: MG II 1 Raumteil HS Zement CEM III/B 32,5 NW/HS/NA DIN Raumteile Kalkhydratpulver CL 90 DIN Raumteile gewaschener Sand 0-4mm oder MG II 1 Raumteil Kalkydratpulver CL 90 DIN Raumteil Natürlicher Hydraulischer Kalk NHL 5 DIN 1060 (Fa. Otterbein, Großenlüder- Müs 6 Raumteile gewaschener Sand 0-4mm oder gleichwertig inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Abrechnung nach Einzellängen:0,50m angebotenes Produkt/ Ausführung: 20,00 m Auffüllung Ziegelgewölbe Kappendecke, Ausgleichsschüttung, Perlite, bis 250mm Dämmschüttung als Hohlraumdämmung, d= bis 250mm Liefern und Einbau von Dämmschüttung aus thermisch geblähtem Perlit, zur Wiederauffüllung auf Kappendecke Dämmschüttung entsprechend Herstellervorschrift liefern und planeben einbauen. Einbauhöhe: bis 250mm Baustoffklasse: A1 nach DIN 4102 Schüttdichte: 85 kg/m³ Körnung: 0,5-5 mm Einbauort: auf Kappendecke Einzelgrößen von 1,00x0,50m bis zu 1,00x3,00m Angebotenes Erzeugnis/System:. (vom Bieter einzutragen) 30,00 m²

107 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe38 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Lieferung und Einbau HEA, HEB Stahlträger Lieferung und Einbau Stahlträger ST 37-2 HEA/ HEB als Träger für Trockenbauwände und/oder WC- Vorwandmodule einzeln- und nebeneinandergelegt, in verschiedenen Größen 100 bis 260 und verschiedenen Längen 1,20 bis 4,00m mit 2-fachem Korrosionsschutzanstrichsystem vorbehandelt, auf vorbereitetes Auflagermauerwerk in MG III-Mörtelauflager verlegen, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Träger:ST 37-2 HEA/HEB 100 bis 260 Trägerlänge: 1,20m bis 4,00 m Kontrollaufmass durch AN vor Bestellung des Trägers ,00 kg Kleineisenteile, Stahlteile eben und verschweißt Ein- und mehrteilige Kleineisenteile St37 nach Angaben gemäß Ausführungsunterlage als flache und verschweißte Elemente inkl. benötigter Bohrungen herstellen, liefern und entsprechend einbauen. Als Korrosionsschutz wird ein Anstrich als zugelassenes Beschichtungssystem gefordert. Konstruktionselemente: Fuß- u. Kopfplatten, Bolzen, Dübel, Anker, Profilstahl, Knotenbleche etc. 500,00 kg Material, für unvorhergesehene Kleinarbeiten Material für Arbeiten nach Angaben der Bauüberwachung, die durch die vorliegenden Positionen nicht beschrieben werden. Arbeitsleistung nach h in einer gesonderten Position. Abrechnung nach tatsächlich verbrauchtem Material. Nachweis durch Arbeitnehmer. Angebotspreis pauschal 500,00 1,00 psch Stahlträger Kappendecke entrosten und mit Rostschutzfarbe Vorhandene Stahlträger I 120 Ziegelkappendecke entrosten und mit geeignetem Rostschutzsystem beschichten. In Einzellängen bis 1,20m Abrechnung nach Zeitaufwand, inkl. Material 4,00 h Hebebühne für Lastentransport über Fenster Hebebühne für Lastentransport (z.b. Abbruchmaterial in Big Bags, Stahlträger, Mörtel, Ziegel) über Außenfenster in den jeweiligen Geschossen. Tageweiser Einsatz einer entsprechenden Hebebühne, Anlieferung, Aufstellung, Vorhaltung und Abtransport inkl. aller notwendigen Sicherungs- und Bereitstellungsarbeiten. Notwendige Genehmigungen für das Aufstellen auf den vorgesehenen

108 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe39 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Flächen ist Sache des AN und sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Im Angebotspreis sind weiterhin das Schützen der jeweiligen Fenster mit einzurechnen. Der Einsatz ist zwingend rechtzeitig mit der Bauüberwachung abzusprechen, Einsatz nur nach Freigabe durch die Bauüberwachung. Aufstellort: Parkplatz Südwestseite, Parkplatz Südostseite Einsatz und Abrechnung pro Tag Höhe über Gelände Südwestseite (Parkplatz Graf- Schack- Allee): bis OKF Dachgeschoss ca. 18,00m bis OKF 2. OG ca. 13,80m bis OKF 1. OG ca. 8,61m bis OKF EG ca. 3,72m Fensterbrüstung ist noch zuzurechnen 3,00 St Stundenlohn Geselle/ Facharbeiter Stundenleistungen für unvorhergesehene oder außergewöhnliche Leistungen zur wöchentlichen Bestätigung durch die Bauleitung, Gesellenstunden. 5,00 h Gesamtsumme:

109 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe40 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Beton- u. Stahlbetonarbeiten 1.BA West Kiespolster, d= 10-15cm, Untergeschoss Kiespolster unter Sohlplatte auf Planum Rohsohle Untergeschoss, verdichtet, Einhaltung des geforderten Verdichtungsgrades ist nachzuweisen. als kapillarbrechende Kiesschicht Kleintechnikeinsatz und Handarbeit Körnung:5-32 mm Schichtstärke:10 cm- 15 cm Ort: WC Untergeschoss 24,00 m² Sauberkeitsschicht herstellen C12/15, d=5cm Sauberkeitsschicht/ Unterbeton aus unbewehrtem Beton unter Sohlplatte einbringen einschl. Prüfung des bestehenden Planums, per Pumpe. Schichtstärke:5 cm Ort: WC Untergeschoss Beton:C 12/15 24,00 m² Sohlplatte Untergeschoss neu, C30/37, d=15cm Stahlbetonsohlplatte im WC Untergeschoss auf verdichteter Kiesschicht, gemäß noch zu erstellender Statik liefern und herstellen, von den Umfassungswänden durch Fuge getrennt, abgelegt auf Absatz Kellerwandfundament, Arbeiten erfolgen abschnittsweise entsprechend der Räume, Oberfläche abgezogen einschl. aller Vor- und Nacharbeiten. Bewehrung/ Matte in gesonderter Position. Vorlage der erforderlichen Statikunterlagen vor Ausführung. Plattenstärke:15cm Beton:C 30/37 24,00 m² Verankerungstaschen Sohlplatte WC Untergeschoss Verankerungstaschen, einfingern der Sohlplatte in umlaufendes Mauerwerk wie folgt: -Auflagertasche in aufgehendes Ziegelmauerwerk stemmen ca. 30x20x20cm -Ausbetonieren der Auflagertaschen mit C30/37 in einem Arbeitsgang mit der Sohlplatte inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug

110 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe41 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Bewehrung in gesonderter Position 16,00 St Betonring/-kasten in vorhandene Decken auf Ziegelkappendecke, 50x50cm, Wandungsstärke 10cm, Decke UG zu EG Unbewehrter Betonring/Betonkasten C20/25, Wandungsstärke 10cm gemäß Statik liefern und innerhalb der Decke/ freigelegte Deckenöffnung herstellen, abgelegt auf Ziegelkappendecke, inklusive Anarbeitung an bestehende Deckenanschlüsse einschl. aller Vor- und Nacharbeiten. siehe Anlage Tragwerksplanung vom und Detail D 04 Lage Betonring/Betonkasten: Innerhalb Decke UG zu EG, rauchdicht abgesetzt auf Ziegelkappendecke Größe: 50x50cm Wandungsstärke: 10cm Höhe: ca. 45cm Zweck: Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 200 Beton:C 20/25 1,00 St Betonring/-kasten in vorhandene Decken auf Ziegelkappendecke, 45x45cm, Wandungsstärke 10cm, Decke UG zu EG Wie Vorposition 0005, jedoch Größe 45x45cm, Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 100 1,00 St Betonring/-kasten in vorhandene Decken auf Ziegelkappendecke, 12x12cm, Wandungsstärke 10cm, Decke UG zu EG Wie Vorposition 0005, jedoch Größe 12x12cm, Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 80 3,00 St Betonring/-kasten auf vorhandene Stb-Decke, 50x50cm, Wandungsstärke 10cm, Decke EG zu 1.OG Unbewehrter Betonring/Betonkasten C20/25, Wandungsstärke 10cm gemäß Statik liefern und auf Stb.-Decke herstellen, inklusive Anarbeitung an bestehende Deckenanschlüsse einschl. aller Vor- und Nacharbeiten. siehe Anlage Tragwerksplanung vom und Detail D 05 Lage Betonring/Betonkasten: rauchdicht abgesetzt auf Stb.-Decke EG zu 1.OG Größe: 50x50cm Wandungsstärke: 10cm

111 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe42 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Höhe: ca. 15cm Zweck: Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 200 Beton:C 20/25 1,00 St Betonring/-kasten auf vorhandene Stb-Decke, 45x45cm, Wandungsstärke 10cm, Decke EG zu 1.OG Wie Vorposition 0009, jedoch Größe 45x45cm, Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 100 1,00 St Betonring/-kasten auf vorhandene Stb-Decke, 12x12cm, Wandungsstärke 10cm, Decke EG zu 1.OG Wie Vorposition 0009, jedoch Größe 12x12cm, Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 80 3,00 St Betonbalken/ Betondeckenfeld neu, Stb,.in vorhandene Ziegelkappendecke, ca. 90x80cm inkl. Öffnungen 20/20+ 40x60cm 1.OG zu 2.OG Stahlbetonbalken / -Deckenfeld C20/25, in Wandungstärke ca. 12,5cm und entsprechend der vorhandenen Kappenwölbung inkl.öffnung von ca. 20x20cm und ca. 40x60cm gemäß Statik liefern und in Kappendecke herstellen, inklusive Anarbeitung an bestehende Deckenanschlüsse, inkl. erforderlicher Deckenschalung, Randschalungen und Absteifungen einschl. aller Vor- und Nacharbeiten. Handtransport von Material einschl. Beton! siehe Anlage Tragwerksplanung vom und Detail D 03 Stahlbetonbalken / -Deckenfeld: in Ziegelkappendecke Größe: ca. 90x80cm Öffnungen: 1. Stk. ca. 20x 20 cm + 1 Stk. ca. 40x60cm Deckenstärke: gemäß vorhandener Ziegelkappe ca, 12,5cm Geometrie: angepasst an vorhanden Kappenwölbung Zweck: Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 200, DN 100, DN 80 Beton:C 20/25 Bewehrung in gesonderter Position 1,00 St Betonring/-kasten in vorhandene Decken auf Ziegelkappendecke, 12x12cm, Wandungsstärke 10cm, Decke 1.OG zu 2.OG Unbewehrter Betonring/Betonkasten C20/25, Wandungsstärke 10cm gemäß Statik liefern und innerhalb der Decke/ freigelegte Deckenöffnung herstellen, abgelegt auf Ziegelkappendecke, inklusive Anarbeitung an bestehende Deckenanschlüsse einschl. aller Vor- und Nacharbeiten.

112 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe43 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR siehe Anlage Tragwerksplanung vom und Detail D 04 Lage Betonring/Betonkasten: Innerhalb Decke 1.OG zu 2.OG, rauchdicht abgesetzt auf Ziegelkappendecke Größe: 12x12cm Wandungsstärke: 10cm Höhe: ca. 20cm Zweck: Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 80 Beton:C 20/25 2,00 St Betonbalken/ Betondeckenfeld neu, Stb,.in vorhandene Ziegelkappendecke, ca. 100x70cm, inkl. Öffnung 40x60cm 2.OG zu DG Stahlbetonbalken / -Deckenfeld C20/25, in Wandungstärke ca. 12,5cm und entsprechend der vorhandenen Kappenwölbung inkl.öffnung von ca. 40x60cm gemäß Statik liefern und in Kappendecke herstellen, inklusive Anarbeitung an bestehende Deckenanschlüsse, inkl. erforderlicher Deckenschalung, Randschalungen und Absteifungen einschl. aller Vor- und Nacharbeiten. Handtransport von Material einschl. Beton! siehe Anlage Tragwerksplanung vom und Detail D 02 Stahlbetonbalken / -Deckenfeld: in Ziegelkappendecke Größe: ca. 100x70cm Öffnungen: 1. Stk. ca. 40x60cm Deckenstärke: gemäß vorhandener Ziegelkappe ca, 12,5cm Geometrie: angepasst an vorhanden Kappenwölbung Zweck: Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 200, DN 100, DN 80 Beton:C 20/25 Bewehrung in gesonderter Position 1,00 St Lieferung und Einbau Leichtbeton <=15kn/m³, Anarbeitung Fehlstellen in Ziegelkappendecke, d= bis 50cm Lieferung und Einbau Leichtbeton <=15kn/m³ in Ziegelkappendecke, Verfüllen von Fehlstellen und Anarbeitung an neue Einbauten, d= bis 50cm Handtransport von Material Stärke: 20 bis 50cm Größen: Einzelflächen 0,5 bis 1,5m² 1,20 m³ Bewehrung, Betonstahl BSt 500 S (A) Betonstahl BSt 500 S (A) in verschiedenen Durchmessern und Längen liefern, schneiden, biegen und verlegen, als Biege- und schwindbewehrung längs- und quer sowie als Schub- und Torsionsbewehrung in Form von Aufbiegungen, Bügeln, Körben u.ä. in Sohlplatte und Decke

113 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe44 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Durchmesser:6 bis 12 mm Längen:0,5m bis 4,0 m 330,00 kg Betonstahlmatten BSt 500 M (A) Betonstahlmatten BSt 500 M (A) Q- und R- Matten, als Lager- und Listenmatten liefern, schneiden, biegen und verlegen, in in Sohlplatte und Decke 400,00 kg Gesamtsumme:

114 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe45 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 2 Rohbauarbeiten 2.BA Ost u. Abbrucharbeiten 2.BA Ost 2.1 Baustelleneinrichtung 2.BA Ost Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und RegelnAllgemeines Für die Ausführung der geplanten Baustelleneinrichtung gelten grundsätzlich die einschlägigen Technischen Regeln, insbesondere DIN VOB, Teil C: "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" ArbStättV Arbeitsstättenverordnung (08/2004) 11/2016 DGUV Vorschrift 38 Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen (BaustelleneinrVV HA) Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Angaben zur AusführungAllgemeines Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellenund endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.b. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten

115 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe46 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Gebühren zu tragen.verkehrssicherung Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Sonstige Angaben In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftragnehmer zu tragen sind. Rechnung und Aufmaß sind nachvollziehbar und prüffähig, in zweifacher Ausführung, an den Auftraggeber adressiert und an das Architekturbüro zur Prüfung zu versenden Allgemeine Baustelleneinrichtung 2.BA Ost Bauzaun Vorhandenen Bauzaun aus vorheriger Maßnahme 1.BA aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rundstahlfüllstäben, Stützenfüßen aus Beton, einschl. verschraubter Verbindungen, Kupplungen etc., incl. Schilder "Baustelle betreten verboten" übernehmen und nach Abschluss der Bauarbeiten abbauen. Ausführung straßenseitig gemäß Sperrgenehmigung und hofseitig zu Nachbargrundstücken. Zaunhöhe: 2,00 m Grundstandzeit: 4 Wochen 60,00 m Bauzaun vorhalten Gebrauchsüberlassung des Bauzauns der Vorposition für die Dauer von ca. 4 Monaten über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus. Abrechnung: Meter x Woche 1.560,00 mwo Bauzauntor Tor aus vorheriger Maßnahme 1.BA, mit diebstahlgesichertem Überwurfschloss 5 Schlüssel, passend zum Bauzaun, 2-flügelig mit Rollen.in straßenseitigen Bauzaun übernehmen Durchfahrtsweite: 4,00 m Grundstandzeit: 4 Wochen 1,00 St Bauzauntor vorhalten Gebrauchsüberlassung des Bauzauntores der Vorposition für die Dauer von ca. 4 Monaten über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus. Abrechnung: Stück x Woche 26,00 StWo

116 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe47 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Bauzauntür Bauzauntür aus vorheriger Maßnahme 1.BA, mit diebstahlgesichertem Überwurfschloss, 5 Schlüssel, passend zum Bauzaun, 1-flügelig.in hofseitigen Bauzaun übernehmen. Durchgangsbreite: 1,20 m Grundstandzeit: 4 Wochen 1,00 St Bauzauntür vorhalten Gebrauchsüberlassung der Bauzauntür der Vorposition für die Dauer von ca. 4 Monaten über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus. Abrechnung: Stück x Woche 26,00 StWo Materialcontainer, verschließbar, aufstellen, entfernen Materialcontainer aus vorheriger Maßnahme 1.BA, verschließbar, bis 20m³ für die Rohbauarbeiten antransportieren, übernehmen und nach Beendigung der Bauarbeiten abtransportieren, inkl. erforderlicher Schließung und bis zu fünf Schlüssel Grundnutzungsdauer: 4 Wochen 1,00 St Materialcontainer vorhalten, unterhalten Gebrauchsüberlassung des Materialcontainers der Vorposition für die Dauer von ca. 4 Monaten über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus. incl. Wartung und Unterhalt Abrechnung: Stück x Monat 26,00 StWo WC-Kabine bereitstellen Baustellen WC/ Chemo ( anschlussfrei ) aus vorheriger Maßnahme 1.BA für die Nutzung aller am Bau beteiligten Firmen übernehmen und nach Beendigung der Bauarbeiten abtransportieren, mit regelmäßiger Ver-und Entsorgung sowie Reinigung nach Erfordernis, jedoch min. wöchentlich. Ausstattung: Kombisystem mit Handwaschbecken, Seifenspender, Papierhandtuchhalter, Urinal, Toilettenpapierhalter, Grundnutzungsdauer: 4 Wochen 1,00 St

117 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe48 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR WC-Kabine vorhalten, reinigen Gebrauchsüberlassung der WC-Kabine der Vorposition für die Dauer von ca. 4 Monaten über die Grundeinsatzzeit von 4 Wochen hinaus. incl. wöchentlicher Reinigung Abrechnung: Stück x Woche 26,00 StWo Bauzeittür Metall, 1-flg., WK2 einflüglige Bautür nach DIN EN V 1627 WK 2, geprüft nach DIN EN V 1627 aus vorheriger Maßnahme 1.BA übernehmen, vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten ausbauen incl. Anpassung an vorhandene lichte Öffnungsmaße: ca. 1,20x 2,25m Vorhaltedauer: voraussichtlich 5 Monate 1,00 St Beschilderung, Beleuchtung Beschilderung und Beleuchtung des mit Bauzaun abgesperrten Baustellenplatzes Parkplatz Kollegiengebäude I Südwestseite aus vorheriger Maßnahme 1.BA übernehmen, Zu kalkulieren sind 4 Stck. elektr. Warnleuchten und 2 Stck. Verkehrsschilder. Nutzungsdauer: 26 Wochen 1,00 psch Schuttcontainer, verschließbar, Bauschutt, sortiert Schuttcontainer,komplett verschließbar, für Bauschutt sortiert, nicht schadstoffbelastet, bereitstellen, einschl. Abtransport und Beseitigen auf den entsprechenden Deponien, inkl. Entsorgungsnachweis Als sortierter Bauschutt gelten Steine, Ziegel, Fliesen, Beton, Putz etc. inkl. erforderlicher Schließung (Vorhängeschloss und bis zu 5 Schlüssel) Containerinhalt: 7 m³ Grundvorhaltezeit: 4 Wochen 2,00 St Schuttcontainer,verschließbar, Restmüll/Mischabfall Schuttcontainer, komplett verschließbar, für anfallenden Restmüll, bereitstellen, einschl. Abtransport und Beseitigen auf den entsprechenden Sondermülldeponien zum Sortieren; Als Restmüll gelten Kunststoffe, Fenster, Möbel, Bodenbeläge, Gipskarton,Holz etc. inkl. erforderlicher Schließung (Vorhängeschloss und bis

118 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe49 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR zu 5 Schlüssel) Containerinhalt: 7 m³ Grundvorhaltezeit: 4 Wochen 4,00 St Gesamtsumme:

119 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe50 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Schutzmaßnahmen 2.BA Ost Fotodokumentation Verkehrswege 2.BA Beweissicherung, Vor Beginn ist durch den AN eine Beweissicherung zum Zustand der durch die Arbeiten tangiertenverkehrswege zu erstellen. Fotodokumentarische Beweissicherung der Verkehrswege, einschließlich der umlaufend aufgehenden Wandoberflächen bis in 2,00m Höhe, Hierzu ist dem AG vor Beginn die erstellte Fotodokumentation in Papierform oder digitalisiert zu übergeben, Jede Aufnahme in der Dokumentation ist mit einer schriftlichen Zuordnung der Örtlichkeit zu versehen. Vor Beginn der Baumaßnahme erfolgt hierzu eine Begehung mit der Bauüberwachung. Fotodokumentation für 2.BA Ost 1,00 St historische Treppenanlage schützen 2.BA Bestehende Nebentreppenanlage, Tritt- und Setzstufen mit geeignetem Material Holzplatten inkl. Filzunterlage vor Beschädigungen aus vorheriger Maßnahme 1.BA übernehmen, nach Aufforderung der Bauleitung Bekleidung wieder entfernen; Einbauort: Treppenlauf von EG zu DG Bauart: 1/2gewendelte einläufige Stahlbetontreppe Treppenlaufbreite: ca. 1,00m, 17,5/30,5 Steigungen: 84 Stk Vorhaltedauer: ca. 5 Monate 1,00 psch Öffnungen bauzeitlich schließen, bis 2,50m² 2.BA Folienrahmen einschließlich Holzunterkonstruktion für das bauzeitliche Schließen von Tür-, Fenster und sonstigen Öffnungen als Witterungsschutz in den Außenwänden und innerhalb des Gebäudes als Staubschutz, Holzunterkonstruktion mit PE - Folie, min. 0,5 mm, bespannt herstellen, während der gesamten Bauzeit vorhalten und wieder abbauen. Öffnungsgrößen: 0,5 m² bis 8,0 m² 40,00 m² Staubschutzwände, Folie 2.BA Staubschutzwand, bestehend aus Holzunterkonstruktion mit 0,5 mm PE- Folienbelag, im Raum herstellen, während der Bauzeit vorhalten, wieder abbauen und abtransportieren. Raumhöhe: bis 4,90 m Öffnungsgrößen: 2,0 m² bis 8,0 m² 20,00 m²

120 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe51 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Holzplatte als Zulage zur Vorposition 2.BA als Zulage zur Vorposition 0004: bauzeitliches Schließen von Tür-, Fenster und sonstigen Öffnungen in den Außenwänden und innerhalb des Gebäudes mittels Holzplatten, Lieferung, Einbau, Rückbau und Entsorgung Öffnungsgrößen: 0,5 m² bis 8,0 m² 15,00 m² Fenster und Fensterbänke schützen 2.BA Sanierte Holzfenster (ca.2016) inkl. Fensterbänke durch geeignetes Material vor Beschädigungen schützen, pro Raum muss ein Fensterflügel zum Lüften nutzbar bleiben. Die Fensterbänke sind mit einer aufgelegten Holzplatte zu schützen. Auf Anweisung der Bauleitung ist der Schutz wieder zu entfernen. Fenstergröße: bis 1,50 x 2,99 m Leibungstiefe: ca.0,30 bis 0,50m (UG) 7,00 St Personenaufzug schützen Aus vorheriger Maßnahme 1.BA Für temporäre Nutzung des bestehenden Personenaufzuges für Materialtransport: Bestehenden Personenaufzug vor Beschädigungen schützen, Aufzugwände umlaufend bis in Höhe ca. 1,50m mit geeignetem Material (Filz/Vlies und Holzplatten) bekleiden, Eigenschaften der Bekleidung: kein dauerhafter Einbau, Ziel und Zweck ist eine Bekleidung zur Verfügung zu stellen, um bei Freigabe durch die Bauüberwachung eine kurzzeitige Nutzbarkeit für die Baugewerke zu gewährleisten- schneller, mehrmaliger Einbau und Entfernung ist zu ermöglichen Aufzugkabine: ca. 1,30mx 1,60m 10,00 St Stundenlohn Geselle/ Facharbeiter Stundenleistungen für unvorhergesehene oder außergewöhnliche Leistungen zur wöchentlichen Bestätigung durch die Bauleitung, Gesellenstunden. 5,00 h Gesamtsumme:

121 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe52 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 2.2 Abbrucharbeiten 2.BA Ost Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Für die Ausführung der geplanten Abbruch- und Rückbauarbeiten gelten grundsätzlich die einschlägigen Technischen Regeln, insbesondere DIN VOB, Teil C: "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", DIN VOB, Teil C: "Abbruch- und Rückbauarbeiten" Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. BGI 665 Abbrucharbeiten DGUV Information Abbrucharbeiten Herausgeber: Deutsch Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Angaben zur Baustelle 2.1 Lage und Transportwege: Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: UG - DG 2.2 Gerüste: Gerüste werden nicht gestellt. 2.3 Nachbarschaft und Umgebung: Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind keine benachbarten Bauwerke vorhanden. Gründungsart: nicht geprüft, Gründungstiefe: keine Angaben Angaben zur Ausführung Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, alle Gebäudeteile sind entsprechend den Auflagen der Denkmalschutzbehörde zu behandeln. Historische Zeugnisse am Mauerwerk sind unbedingt zu erhalten. Im Falle einer im Zuge der Arbeiten notwendigen Entfernung von gut erhaltenen oder erhaltungswürdigen Bauteilen sind diese vorsichtig zu demontieren, zu sichern und fachgerecht zur späteren Wiederverwendung nach Angabe der Bauleitung / des Auftraggebers zwischenzulagern. Bauteile, die nach der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen wieder ihren ursprünglichen Aufbau erhalten, sind vor Rückbau in ihrem Aufbauschema zu fotografieren und zu dokumentieren. Diese Unterlagen sind dem Auftraggeber jeweils spätestens nach Abschluss der entsprechenden Abbrucharbeiten zu übergeben. Alle Arbeiten am Gebäude erfordern einen behutsamen Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz. Grundsätzlich ist von einem schrittweisen Bauablauf auszugehen. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät, Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Der Auftraggeber sorgt für die Medienfreiheit der in den Gebäuden oder baulichen Anlagen vorhandenen Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien. Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der

122 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe53 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen. Bei der Entfernung von Putzflächen oder Teilen von diesen sind die Putzanschlüsse zu den zu erhaltenden Bauteilen, Durchbrüchen und dergleichen durch sauberes Beschneiden der Ränder herzustellen. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden. Bauschutt ist in der Regel nicht über geschlossene Schuttrutschen abzuwerfen. Das direkte Abwerfen von Bauschutt ist nicht gestattet. Die Entsorgung erfolgt händisch über die voll genutzten Flure und das Nebentreppenhaus. siehe hierzu "Baubeschreibung- Besondere Umstände" Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien angetroffen, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Diese Verpflichtung gilt auch im Verdachtsfall. Es dürfen nur schallarme Kompressoren (Schrauben- oder Rotationskompressoren) eingesetzt werden. Sonstige Angaben Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit von der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind Abbrucharbeiten 2.BA Ost Fußboden im Gebäude abdecken, Malervlies u. Holzspanplatten Fußboden schützen durch das Abdecken mit einer Lage überlappenden Malervlies und darüber dicht gestoßene Schal- oder Holzspanplatten, während der gesamten Bauzeit vorhalten und wieder entfernen. Verlegung in Einzelflächen ab 1,0m² 40,00 m² Fußboden im Gebäude abdecken, Malervlies Wie Vorposition 0001, jedoch schützen durch das Abdecken mit einer Lage überlappenden Malervlies, während der gesamten Bauzeit vorhalten und wieder entfernen Verlegung in Einzelflächen ab 1,0m² 40,00 m²

123 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe54 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Demontage Innentür ca. 0,70x1,98m, einflüglig, Holzwerkstoff, Umfassungszarge 2.BA Vorhandene einflügelige Innentüren aus Holzwerkstoff demontieren, komplett mit Türblatt, Zarge- Futter und Umfassungszargen ausbauen, Abbruchmaterial aus dem Bau schaffen und zur eigenen Verwendung abfahren, einschl.containerund Deponiegebühr Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Türgröße: ca. 0,70 x 1,98 m Wandaustoff: Trockenbau Wandstärke: ca. 0,12m Geschoss:UG bis DG 6,00 St Demontage Sanitärtrennwände Demontage und Entsorgung von Sanitärtrennwänden bestehend aus rechteckigen Aluminiumprofilen, Wänden und Türen aus beschichtetem Holzwerkstoff und Aluminiumfüßen, inkl. Befestigungsmittel und Accessoires inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Höhe: ca. 2,00m 70,70 m² Trockenbau- GK-Schachtwand abbrechen Abbruch Trockenbauschacht über gesamte Raumhöhe im Innenbereich einschl. Unterkonstruktion, Revisionsklappe, Putz, Tapete, Farbe, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Raumhöhen: 3,37m bis 4,90m Schachtmaße: ca. 4,0m x1,20m x0,60m 20,00 m² Abbruch Trockenbauunterdecke, abgehängt, Metall-UK, GL-Beplanung Abgehängte Gipskartondecke an Kappendecken, inkl. Tragkonstruktion aus Metall und vorhandenen Einbauten abbrechen und entsorgen, gerade Decken, einschl. aller erforderlichen Hilfsgerüste inkl. Transport- und Deponiegebühr Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Raumhöhe: bis 4,90 m

124 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe55 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Abhanghöhe: ca. 0,70-1,20 m Ort: EG - 2.OG 90,00 m² Abbruch Kassettendecke, abgehängt abgehängte Kassettendecke an Kappendecken, inkl. Tragkonstruktion aus Metall und vorhandenen Einbauten abbrechen und entsorgen, gerade Decken, einschl. aller erforderlichen Hilfsgerüste inkl. Transport- und Deponiegebühr Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Raumhöhe: bis 3,40 m Abhanghöhe: ca. 0,90 m Ort: UG 20,00 m² Ausbau und Entsorgung Mineralwolle, Unterdecke Mehrkosten für Ausbau und Entsorgung Mineralwolldämmschicht (Sondermüll) d= 4-6 cm als Zulage zur Vorposition "Abbruch Trockenbauunterdecke" Verpackung in reißfeste und luftdichte Säcke, inkl. Transport- und Deponiegebühr Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug 6,60 m³ Abbruch Trockenbauwände, Ständerwerk und Bekleidung, d = ca. 12cm Trockenbauwände d = ca. 12 cm komplett aus Metallständerwerk mit beidseitiger Bekleidung aus Gipskarton-Platten abbrechen, einschließlich Farbe, Tapete, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Höhe bis ca. 4,90 m 100,00 m² Abbruch Vorsatzschalen, Trockenbau, Höhe bis 1,50m Vorsatzschalen d=15-25 cm komplett mit Unterkonstruktion und Bekleidung aus Gipskartonplatten abbrechen, einschließlich Farbe, Tapete, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Höhe bis ca. 1,50m Ausbau und Entsorgung von Mineralwolle in gesonderter

125 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe56 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Position 17,00 m² Ausbau und Entsorgung Mineralwolle, Trockenbauwände Mehrkosten für Ausbau und Entsorgung Minealwolldämmschicht (Sondermüll) d = 4-6 cm als Zulage zu den Vorpositionen "Abbruch Trockenbauwände" / "Abbruch Vorsatzschalen" Verpackung in reißfeste und luftdichte Säcke, inkl. Transport- und Deponiegebühr Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug 8,00 m³ Abbruch Bodenfliesen 2.BA Ost, Fliesen abschälen, keine Druckbelastung der Decke Vorhandenen Bodenfliesenbelag auf auf Estrich inkl. Dünnbettkleber und umlaufenden Sockel vorsichtig mittels erschütterungsfreiem Abschälen abbrechen Vertikale Erschütterungen der Decke bzw. Unterkonstruktionen sind zwingend zu vermeiden, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug 112,00 m² Abbruch Wandfliesen 2.BA Ost Vorhandenen Wandfliesenbelag auf Trockenbau- und Massivwänden o.ä. rückstandsfrei abbrechen, inkl. Fliesendünnbettmörtel, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug 374,00 m² Wandputz entfernen, Kalk-, Kalkzement-, Kalkgips-, Lehmputz ab 2m² Wandputz als Kalk-, Kalkzement-, Kalkgips oder Lehmputz auf Innenwänden (Ziegel-, Kalkstein- oder Lehmsteinmauerwerk entfernen. Putzuntergrund sauber abfegen, Eisenteile, Nägel, Schrauben, Gipseinschlüsse ausstemmen, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Putzstärke: bis 2 bis 4cm Einzelgröße: ab 2,00m² Raumhöhen: 3,37m bis 4,90m 360,00 m²

126 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe57 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Wandputz entfernen, Kalk-, Kalkzement-, Kalkgips-, Lehmputz bis 2m² Wie Vorposition 0014, jedoch in Kleinflächen bis 2,0m² 88,00 m² Wandputz entfernen, Zementputz ab 2m² Wandputz als Zementputz auf Innenwänden (Ziegel-, Kalkstein- oder Lehmsteinmauerwerk entfernen. Putzuntergrund sauber abfegen, Eisenteile, Nägel, Schrauben, Gipseinschlüsse ausstemmen, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Putzstärke: bis 2 bis 4cm Einzelgröße: ab 2,00m² Raumhöhen: 3,37m bis 4,90m 12,00 m² Abbruch Estrich, erschütterungsfrei abschälen Vorhandenen Zementestrich rückstandsfrei vorsichtig mittels erschütterungsfreiem Abschälen abbrechen Vertikale Erschütterungen/ Druck der Decke bzw. Unterkonstruktionen sind zwingend zu vermeiden, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug 111,00 m² Abbruch Leichtbeton <= 15kn/m³, Stärke bis 20cm, auf Ziegelkappendecke Vorhandenen Leichtbeton <= 15kn/m³ auf Ziegelkappendecke rückstandsfrei in Einzelflächen vorsichtig abbrechen Vertikale Erschütterungen/ Druck der Decke bzw. Unterkonstruktionen sind zwingend zu vermeiden, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Deckenstärke: i.m. 20cm Abbruchgrößen: bis zu 0,90mx 4,00m 2,90 m³ Ausbau Kleineisenteile Ausbau von Kleineisenteilen aus Wänden und Decken, Kleineisenteile wie Haken, Ösen, Konsolen usw. aus Stahl, einschl. Dübel u.ä., inkl. Entsorgung inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten,

127 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe58 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug 300,00 St Eisenträger demontieren, Länge bis 2,00m Diverse Stahlbauteile wie Stützen und Träger I/ IPB/ IPE, HEA o.ä. in verschiedenen Dimensionen in Decke und Wand zerstörungsarm ausbauen inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Abbruch ausschließlich nach Freigabe Bauüberwachung. Träger- bzw. Stützengröße: bis I/ IPB/ IPE, HEA 140 Länge bis 2,00m 2,00 St Eisenträger demontieren, Länge bis 4,00m Wie Vorposition 0020, jedoch Einzellängen bis 4,00m 2,00 St Wandspiegel ca. 0,60x0,60m, abbauen und entsorgen Wandspiegel ca. 0,60x0,60m, abbauen und entsorgen inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug 3,00 St Wandspiegel ca. 0,60x1,60m, abbauen und entsorgen Wie Vorposition 0022, jedoch Spiegelgröße 0,60x 1,60m 6,00 St Abbruch Holzwolleleichtbauplatten in Fußboden Abbruch Holzwolleleichtbauplatten in Fußboden inkl. Folien/ Pappen komplett aufnehmen, Abbruchmaterial aus dem Bau schaffen und zur eigenen Verwendung abfahren, einschl.containerund Deponiegebühr Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Einzelflächen bis 1,00x1,30m 20,00 m² Auffüllung über Kappendecke ausräumen Vorhandene Gewölbeauffüllung der Kappendecke

128 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe59 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR rückstandsfrei in Abschnitten von bis zu 3,00m² ausräumen. Auffüllung bestehend aus Bauschutt (Ziegel, HWL, Mörtelresten, Folie, kiesigen Sanden, Styroporstreu oder Perlite) inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Gewölbekappen sind anschließend durch Abfegen zu reinigen. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Einzelgrößen von 1,00x0,50m bis zu 1,00x3,00m Stärke: im Mittel 20cm 6,00 m³ Zulage Schuttentsorgung händisch über Flure und Nebentreppe, kein Aufzug Zulage für sämtliche Abbruchleistungen und Schuttentsorgung durch das Gebäude für händischen Transport über Flure und Nebentreppe ohne Aufzugnutzung 1,00 psch Sicherungsmaßnahmen, Einzelabsteifung Absteifung einzelner tragender Konstruktionselemte, soweit nicht als Nebenleistung in den Positionen bereits enthalten, Bestehend aus Stiel (Rund- o. Kantholz, Schalungsstütze) inkl. lastverteilende Schwelle und Rähm, aufbauen, vorhalten und abbauen, zur eigenen Verwendung abfahren Für Lasten bis 25 kn Höhe der Absteifung: bis 4,90m 6,00 St Sicherungsmaßnahmen, Hilfsjoch Joch aus Rähm, Stielen (Kant- oder Rundholz, Schalungsstützen, zusätzlicher Stahlträger-Angaben durch Tragwerksplaner) mit lastverteilender Schwelle und Längsaussteifung, aufbauen, vorhalten und abbauen, zur eigenen Verwendung abfahren Für Lasten bis 50 kn Jochlänge: bis 3,00 Höhe der Absteifung: bis 4,90m 3,00 St Stundenlohn Geselle/ Facharbeiter Stundenleistungen für unvorhergesehene oder außergewöhnliche Leistungen zur wöchentlichen Bestätigung durch die Bauleitung, Gesellenstunden. 5,00 h

129 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe60 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Gesamtsumme:

130 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe61 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 2.3 Kernbohrarbeiten 2.BA Ost Kernbohrarbeiten 2.BA Ost Kernbohrungen, StB, Deckenstärke bis 20cm, Durchm. 80mm 2.BA Kernbohrung durch Stahlbetondecke/ -sohle im Nassbohrverfahren herstellen, das anfallende Wasser ist aufzufangen und schnellstmöglichst aus dem Gebäude zu schaffen, Durchfeuchtungen von Gebäudeteilen sind auszuschließen Nur nach Angabe Tragwerksplaner einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, erforderliche Rüstung ist einzukalkulieren. Bauschutt zur eigenen Verwendung abfahren, einschl.container- und Kippgebühren Kernbohrung ausschließlich nach Freigabe Bauüberwachung. Ort: UG bis DG Deckenstärke: bis 20 cm Bohrdurchmesser: 80 mm Raumhöhe bis 4,90m 5,00 St Kernbohrungen, StB, Deckenstärke bis 20cm, Durchm. 120mm, 2.BA Wie Vorposition 0001, Kernbohrung StB, jedoch Bohrdurchmesser: 120mm 2,00 St Kernbohrungen, StB, Deckenstärke bis 20cm, Durchm. 220mm, 2.BA Wie Vorposition 0001, Kernbohrung StB, jedoch Bohrdurchmesser: 220mm 2,00 St Kernbohrungen, Ziegelkappendecke, Deckenstärke bis 14cm, Durchm. 80mm 2.BA Wie Vorposition 0001, Kernbohrung, jedoch in Ziegelkappendecke, absolut erschütterungsarm und Bohrdurchmesser: 80mm 15,00 St Kernbohrungen, Ziegelkappendecke, Deckenstärke bis 14cm, Durchm. 120mm 2.BA Wie Vorposition 0001, Kernbohrung, jedoch in Ziegelkappendecke, absolut erschütterungsarm und Bohrdurchmesser: 120mm 6,00 St

131 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe62 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Kernbohrungen, Ziegelkappendecke, Deckenstärke bis 14cm, Durchm. 220mm 2.BA Wie Vorposition 0001, Kernbohrung, jedoch in Ziegelkappendecke, absolut erschütterungsarm und Bohrdurchmesser: 220mm 6,00 St Kernbohrungen, Leichtbeton+ Beton, Deckenstärke bis 25cm, Durchm. 80mm 2.BA Wie Vorposition 0001, Kernbohrung, jedoch in Leichtbeton+ Beton unbewehrt, absolut erschütterungsarm Bohrdurchmesser: 80mm 20,00 St Kernbohrungen, Leichtbeton+ Beton, Deckenstärke bis 25cm, Durchm. 120mm 2.BA Wie Vorposition 0001, Kernbohrung, jedoch in Leichtbeton+ Beton unbewehrt, absolut erschütterungsarm Bohrdurchmesser: 120mm 8,00 St Kernbohrungen, Leichtbeton+ Beton, Deckenstärke bis 25cm, Durchm. 220mm 2.BA Wie Vorposition 0001, Kernbohrung, jedoch in Leichtbeton+ Beton unbewehrt, absolut erschütterungsarm Bohrdurchmesser: 220mm 8,00 St Stundenlohn Geselle/ Facharbeiter Stundenleistungen für unvorhergesehene oder außergewöhnliche Leistungen zur wöchentlichen Bestätigung durch die Bauleitung, Gesellenstunden. 5,00 h Gesamtsumme:

132 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe63 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR 2.4 Maurer- und Betonarbeiten 2.BA Ost Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln - Maurer- und Beton-+ Stahlbetonarbeiten Für die Ausführung der geplanten Rückbau- und Maurerarbeiten gelten grundsätzlich die einschlägigen Technischen Regeln, insbesondere DIN VOB, Teil C: "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", DIN VOB, Teil C: "Abbruch- und Rückbauarbeiten", DIN VOB, Teil C: "Maurerarbeiten" Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 4102 Normenreihe: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 BGI 665 Abbrucharbeiten DGUV Information Abbrucharbeiten Herausgeber: Deutsch Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Lehmbau Regeln Die Lehmbau Regeln, Begriffe - Baustoffe - Bauteile Herausgeber: Dachverband Lehm e.v. Für die Ausführung der geplanten Beton- und Stahlbetonarbeiten gelten grundsätzlich die einschlägigen Technischen Regeln, insbesondere DIN VOB, Teil C: "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", DIN VOB, Teil C: "Betonarbeiten" Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 4123 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude DIN 4235

133 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe64 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Normenreihe Teil 1 bis Teil 5: Verdichten von Beton durch Rütteln DIN EN Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau DIN EN /NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau DIN EN Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6: Allgemeine Einwirkungen, Einwirkungen während der Bauausführung DIN EN /NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-6: Allgemeine Einwirkungen, Einwirkungen während der Bauausführung DAfStb-Richtlinie Richtlinie Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DBV-Merkblatt Abstandhalter nach EC2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.v. (DBV) DBV-Merkblatt Bauen im Bestand - Beton und Betonstahl Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.v. (DBV) Merkblatt 866: Nichtrostender Betonstahl Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei Zement-Merkblatt B 2 Gesteinskörnungen für Normalbeton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.v. Zement-Merkblatt B 3 Frischbeton - Eigenschaften und Prüfungen Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.v. Zement-Merkblatt B 5 Überwachen von Beton auf Baustellen Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.v. Zement-Merkblatt B 6 Transportbeton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.v. Zement-Merkblatt B 7 Bereiten und Verarbeiten von Beton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.v. Zement-Merkblatt B 8 Nachbehandeln von Beton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.v. Zement-Merkblatt B 9 Expositionsklassen von Beton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.v.

134 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe65 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.v. Angaben zur Baustelle 2.1 Lage und Transportwege: Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: UG - DG Die Aufwendungen für Transporte in die Geschosse müssen die Gewerke in die einzelnen Positionen einkalkulieren. Sie sind nicht extra abrechenbar. 2.2 Gerüste: Gerüste werden nicht gestellt. 2.3 Nachbarschaft und Umgebung: Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind keine benachbarte Bauwerke vorhanden. Gründungstiefe: keine Angaben Stoffe und Bauteile Für nachstehende Positionen sind, soweit in den Einzelpositionen nicht abweichend beschrieben, folgende Materialien zu kalkulieren: Mauerwerksausbesserungen/ Schließen von Öffnungen Mauerziegel ca. 25,5-26,5 * 12,5 * 6,1-6,5 cm bzw. Preußisches mittleres Normalformat, gemäß Bestand Gründungs- und Sockelmauerwerk wie vor, jedoch mind. Druckfestigkeit 12 N/mm², Mauermörtel gemäß DIN EN 998-2: Normalmauermörtel (G) M 5 für Ziegel M 10 für Naturstein Reparatur von Gemauerten Stürzen, Kappen u. Gewölben- Risssanierung: MG II 1 Raumteil HS Zement CEM III/B 32,5 NW/HS/NA DIN Raumteile Kalkhydratpulver CL 90 DIN Raumteile gewaschener Sand 0-4mm oder MG II 1 Raumteil Kalkydratpulver CL 90 DIN Raumteil Natürlicher Hydraulischer Kalk NHL 5 DIN 1060 (Lieferant: Fa. Otterbein, Großenlüder- Müs 6 Raumteile gewaschener Sand 0-4mm Rohdichte der Ziegel und die Zusammensetzung des Mörtels werden mit dem Tragwerksplaner abgestimmt. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt ausschließlich nach Bemusterung und Freigabe durch den Auftraggeber / Architekten gemäß Vorgabe. Es ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass die Beschaffenheit des auf der Baustelle verarbeiteten Mörtels über den Zeitraum der gesamten Leistung hinweg gleich bleibt und auf das Wasseraufnahmevermögen des verarbeiteten Steines abgestimmt ist. Das Vermauern von abweichenden Ziegelarten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das entsprechende Mauerwerk auf Kosten des Auftragnehmers abzureißen und entsprechend der Vorgaben wieder aufzubauen.

135 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe66 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Grundsätzlich sind alle Stoß- und Lagerfugen satt und hohlraumfrei auszuführen. Das Mauerwerk ist nach entsprechender Mörtelabbindezeit unverzüglich zu säubern. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Angaben zur Ausführung Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, alle Gebäudeteile sind entsprechend den Auflagen der Denkmalschutzbehörde zu behandeln. Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine Detailabstimmung mit AG und dem Architekten. Alle Arbeiten am Gebäude erfordern einen behutsamen Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz. Grundsätzlich ist von einem schrittweisen Bauablauf auszugehen. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das erforderliche Gerät und Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen. Das Lagern von Druckgasflaschen im Gebäude ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.b. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.b. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist unverzüglich die Bauleitung zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen. Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden. Der Auftraggeber sorgt für die Medienfreiheit der in den Gebäuden oder baulichen Anlagen vorhandenen Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn und auch ständig während der Durchführung die tatsächliche Medienfreiheit zu kontrollieren und Mängel oder Behinderungen unverzüglich anzuzeigen.

136 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe67 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk besenrein zur Verfügung zu stellen. Bewehrung Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen. Gründungen Werden Abweichungen von der in der Tragwerksplanung angenommenen Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrundes festgestellt, ist die Bauleitung umgehend zu informieren. Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Zulassungsbescheide der Betonprüfstellen sind während der ganzen Bauzeit auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. Alle erforderlichen Prüfungen und Nachweise für die geforderten Materialgüten einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Wahl von Schalungsmaterial, Schalungsrichtung, Stößen u.s.w. obliegt dem Auftragnehmer. Transportbeton Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen. Meterrisse, auch für andere Firmen/ Handwerker, sind vom Auftragnehmer in ausreichender Anzahl anzubringen. Angaben zur Abrechnung Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet. Die Aufwendungen für Transporte in und Abtransporte aus Ober- und Dachgeschoss müssen in die einzelnen Positionen einkalkuliert werden. Sie sind nicht extra abrechenbar. Die Abrechnungsmengen von Leistungen, die nach der Masse abzurechnen sind, sind durch Wiegen auf einer amtlich zugelassenen Waage zu ermitteln und durch amtlichen Wiegeschein zu belegen, sofern im Leistungstext nicht das Ermitteln der Masse durch Berechnung vorgegeben ist. Rechnung und Aufmaß sind nachvollziehbar und prüffähig, in zweifacher Ausführung, an den Auftraggeber adressiert und an das bauüberwachende Architekturbüro zur Prüfung zu versenden.sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung Maurerarbeiten 2.BA Ost

137 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe68 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Arbeitsebene auf Fußboden/ Decke über Gewölbekappen herstellen Begehbare Ebene auf Fußboden/ Decke für Ausbauarbeiten herstellen, Deckenflächen über Gewölbekappen bis zu einer Größe von 16m² komplett mit Holzspan-, Schalungs- oder OSB- Platten auslegen, während der gesamten Bauzeit vorhalten und wieder abbauen. Plattenstärke ca. 24mm 95,00 m² Ziegel Innenmauerwerk reparieren, Tiefe bis 26,5cm Geschädigtes, Ziegelmauerwerk innerhalb des Wandgefüges in zusammenhängenden Kleinflächen 0,5 bis 1,0 m² in einer Tiefe bis 26,5cm nach Angaben der Bauleitung reparieren/überarbeiten: Geschädigtes Mauerwerk reinigen, lose und schadhafte Steine ausstemmen, lose Fugen steintief herausnehmen, den Bereich und die Anschlüsse zu bestehenden Mauerwerk reinigen, Fehlstellen gemäß dem Bestand durch geeigneten Ziegel im Verband und vollfugigem Mauerwerk wieder ergänzen, Arbeiten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Beweissicherung für die Abrechnung durch die Bauüberwachung. einschl. Stein-und Mörtelmaterial inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Ziegelformat:Preußisches mittleres Normalformat Austauschtiefe: bis 26,5cm Mörtelart:Mörtelgruppe IIa 4,50 m² Ziegel Innenmauerwerk überarbeiten, Tiefe bis 12,5cm Wie Vorposition 0002, jedoch Austausch bis in einer Tiefe von 12,5cm 8,00 m² Nischen und Kleinflächen zumauern Kleinflächen und Nischen bis 0,5m², d=26,5cm, mit Ziegel Preußische Normalformat, MG IIa vermauern, einschl. herstellen Verzahnung im alten Mauerwerk, einschl. inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug 7,50 m²

138 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe69 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Ziegel Innenmauerwerk, Türöffnungen schließen, bis d=0,50m Türöffnungen in Ziegelmauerwerk 1,0 x 2,20, bis d = 0,50 mit MZ Preußisches Format oder NF, Mörtelgruppe IIa vermauern, liefern und herstellen, Verzahnung zum vorhandenen alten Mauerwerk herstellen. einschl. Stein-und Mörtelmaterial inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Ziegelformat:Preußisches mittleres Normalformat o. NF MVz 12 Austauschtiefe: bis 26,5cm Mörtelart:Mörtelgruppe IIa Wandstärke: bis 0,50m Ort: EG, OG Öffnung:ca. 1,10x 2,05m Wandstärke:bis 0,50m Material:Ziegel. Preußisches Format/ NF MVz 12 Mörtel:MG II 2,20 m³ Neue Türöffnung durch Einbrechen herst., Ziegel-MWK, d=0,50m, bis 1,01x2,20m Neue Türöffnung im bestehenden Ziegelmauerwerk herstellen:wanddurchbruch für neue Türöffnung 1,01x 2,20 m in bestehendes Mauerwerk d = 0,50m, (Öffnungsmaß) entsprechend der AFU, beidseitig ausgebrochene Türlaibungen vollfugig neu aufmauern mit Ziegel - Preußisches Format/ NF, Verzahnung zu altem Mauerwerk herstellen, Auflager herstellen-durch Ausstemmen der vorhandenen 5 Mauerwerksschichten, Auflager säubern und mit 5 neuen Mauerziegelschichten MVZ 12 in Mörtelgruppe III in einem satten Mörtelbett vollfugig aufmauern, fehlende Sturzübermauerung nach Einbau Türstürze ergänzen, Stürze in gesonderter Position. einschl. Stein-und Mörtelmaterial inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Ort:1.OG WC Damen Wandstärke:bis 0,50m Öffnungsmaß:1,01 x 2,20 m

139 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe70 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Material:Ziegel. Preußisches Format/ NF MVz 12 Mörtel:MG II 1,00 St Türstürze als Stb.- Fertigstürze, für Deckenlasten, L= bis 1,45m Fertigteil- Sturzträger aus Stahlbeton nach DIN Sturzträger mit Deckenlasten, ca. 12/25cm, für Innenbereiche, nach Typenprüfung oder Zulassung, l = bis 1,45m, für neue Innentürstürze Türdurchbrüche der Vorposition liefern, in MG III- Mörtelauflager auf vorbereitetes Sturzauflager verlegen, mit Quellmörtel zum aufgehenden Mauerwerk unterstopfen, Wandauflagerlänge jeweils 15 cm, einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten 4,00 St Laibungen instandsetzen, bis d=0,39m Ausgebrochene Wandenden, Tür- oder Fensterlaibungen mit Ziegel MVz12-Preußisches Normalformat 0,5m bis 3,00 m Einzellänge, Mauerdicke bis d= 0,39m, Laibung bis auf 1Stein (0,265m) Wandtiefe neu aufmauern, Verzahnung zu altem Mauerwerk herstellen. einschl. Stein-und Mörtelmaterial inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Ziegelformat:Preußisches mittleres Normalformat Austauschtiefe: bis 26,5cm Mörtelart:Mörtelgruppe IIa 12,00 m Pfeilermauerwerk 0,265x0,265, als Auflager Stahlträger WC Vorwandmodule Kleines Pfeilermauerwerk Stahlträgerlager für bauseitig zu montierende WC- Vorwandmodule neu herstellen, Ziegel MVz 12 im Normalformat im satten Mörtelbett vollfugig vermauern auf vorhandenen Stahlträger der Kappendecke, Mörtelbett auf Stahlträger in MGIII einschl. Stein-und Mörtelmaterial inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Einzelgrößen: 0,265x0,265x0,26m (bis zu 3 Schichten)

140 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe71 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Ziegelformat: Normalformat MVz 12 Mörtelart:Mörtelgruppe IIa, Mörtelbett Stahlträger MGIII 45,00 St Auflager Stahlträger herstellen Deckenauflager für Stahlträger herstellen. Auflagertaschen durch Ausstemmen Balkenauflagers im Mauerwerk, Auflager säubern und mit 3 neuen Mauerziegelschichten MVz 12 in Mörtelgruppe III in einem satten Mörtelbett vollfugig aufmauern. einschl. Stein-und Mörtelmaterial inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Größe Auflager:Breite x Tiefe bis 0,30 x 25 cm Mauerziegel:MVz 12 Mörtelart:Mörtelgruppe III 9,00 St Deckendurchbruch, Stahlbetondecke, 30x30cm Stahlbeton bis 20cm entfernen Deckenddurchbruch im Stahlbeton über Kappendecke herstellen, nachträglich mit geeigneter Technologie vorsichtig, erschütterungsfrei herstellen, die Randbereiche dürfen nicht ausbrechen, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Arbeiten ausschließlich nach Freigabe Bauüberwachung. Öffnungsgröße:Breite x Tiefe bis 30 x 30 cm zu entfernendes Material: Stahlbeton Stärke: bis 20cm 4,00 St Deckendurchbruch, Stahlbetondecke, 50x50cm Wie Vorposition 0011, jedoch Öffnungsgröße 50x50cm 4,00 St Freilegungen Decke- Leichtbeton für Untersuchungen, 30x30cm Leichtbeton bis 30cm entfernen

141 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe72 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Deckenddurchbruch im Leichtbeton über Kappendecke herstellen, nachträglich mit geeigneter Technologie vorsichtig, erschütterungsfrei herstellen, die Randbereiche dürfen nicht ausbrechen, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Arbeiten ausschließlich nach Freigabe Bauüberwachung. Öffnungsgröße:Breite x Tiefe bis 30 x 30 cm zu entfernendes Material: Leichtbeton <=15kn/m³ Stärke: bis 30cm 4,00 St Freilegungen Decke für Untersuchungen, 40x40cm Wie Vorposition 0013, jedoch Öffnungsgröße 40x40cm 4,00 St Freilegungen Decke- Leichtbeton, 50x50cm, Aufbauhöhe bis 50cm Wie Vorposition 0013, jedoch Öffnungsgröße Leichtbeton 50x50cm, Aufbauhöhe bis 50cm 2,00 St Freilegungen Decke- Leichtbeton, 50x50cm, Aufbauhöhe bis 30cm Wie Vorposition 0013, jedoch Öffnungsgröße Leichtbeton 50x50cm, Aufbauhöhe bis 30cm 2,00 St Freilegungen Decke- Leichtbeton, Leichtbeton bis 100x80cm, Aufbauhöhe bis 30cm Wie Vorposition 0013, jedoch Öffnungsgröße Leichtbeton 100x80cm, Aufbauhöhe bis 30cm 2,00 St Deckendurchbruch, Gewölbe Ziegelkappendecke, 30x30cm Deckenddurchbruch im Gewölbemauerwerk für Leitungen etc. herstellen, nachträglich mit geeigneter Technologie herstellen, die Randbereiche dürfen nicht ausbrechen, Nach Freigabe durch die Fachfirma oder Bauleitung sind die Durchbrüche zu schließen, neue Steine im satten Mörtelbett vollfugig vermauern, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Stein-und Mörtelmaterial, erforderliche Rüstung ist einzukalkulieren, einschl. Stein-und Mörtelmaterial

142 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe73 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Arbeiten ausschließlich nach Freigabe Bauüberwachung. Öffnungsgröße:Breite x Tiefe bis 30 x 30 cm Mauerziegel: Preußisches Normalformat bzw. entsprechend Bestand, MVz 12 Mörtelart:Mörtelgruppe IIa 4,00 St Deckendurchbruch, Gewölbe Ziegelkappendecke, 40x40cm Wie Vorposition 0018, jedoch Öffnungsgröße 40x40cm 4,00 St Deckendurchbruch, Gewölbe Ziegelkappendecke, bis 100x80cm Wie Vorposition 0018, jedoch Öffnungsgröße 100x80cm 3,00 St Schlitze in Ziegelmauerwerk herstellen 8/8cm Senkrechte und waagerechte Schlitze im Ziegel-/ Mauwerk nachträglich mit geeigneter Technologie herstellen, die Randbereiche dürfen nicht ausbrechen, Die Arbeiten sind erst nach Freigabe durch den Bauüberwacher oder Statiker durchzuführen. inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Schlitzquerschnitt:bis 8 / 8 cm 55,00 m Schlitze in Ziegelmauerwerk herstellen 10/10cm Wie Vorposition 0021, jedoch Schlitzquerschnitt 10/10cm 14,00 m Schlitze in Ziegelmauerwerk herstellen 26/10cm Wie Vorposition 0021, jedoch Schlitzquerschnitt 26/10cm 24,00 m

143 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe74 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Schlitze in Ziegelmauerwerk schließen, 8/8cm Schlitze 8 / 8 cm im Ziegelmauerwerk schließen, mit Riemchen und Kalkmörtel mauerbündig satt ausstopfen, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Schlitzquerschnitt:bis 8 / 8 cm Mörtelart:Kalkmörtel MG IIa 10,00 m Schlitze in Ziegelmauerwerk schließen, 10/10cm- 26/10cm Wie Vorposition 0024, jedoch Schlitze 10/10cm- 26/10cm 20,00 m Spiralanker als Einlage in Quer- u. Außenwand,VA, L=0,60m... Sanierung Wandanschluss Querwände zur Außenwand durch Einlage Spiralanker in Mauerwerk: Mauerwerkssanierung mit VA Spiralanker, jede 2. Lagerfuge 2 Stäbe Durchmesser 3mm als Bewehrung einlegen, mit sulfatresistenten zweikomponentigen Vergussmörtel, nicht schrumpfend- fachgerecht vergießen, anschließend Fugenunebenheiten bündig zur Wandoberfläche mit Kalkmörtel auswerfen und angleichen. inkl. aller erforderlichen Vor- und Nebenarbeiten (u.a. fachgerechtes und staubfreies Öffnen der Fugen),Steinund Mörtelmaterial. inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Die Arbeiten sind in Anwesenheit bzw. nach Absprache und Freigabe des Statikers durchzuführen. Abrechnung erfolgt je Stück eingebaute Spiralanker. Spiralanker:VA, Durchmesser 3mm, Einzellänge 0,60m Angebotenes Fabrikat:... (vom Bieter einzutragen) 14,00 St

144 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe75 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Gewölbemauerwerk Kappendecke, Rissverpressung bzw. Fugensanierung Partielle Rissverpressung/ Fugensanierung am Ziegelgewölbe der Kappendecke wie folgt: -Risse im Gewölbemauerwerk bis ca.2 cm tief ausräumen, -Risse in a<= 40cm mit Eichenholzdoppelkeilen (wieder entfernen) behutsam verkeilen, keine Stahlkeile, -staubfrei säubern, mit Staubsauger -Risse im Gewölbemauerwerk ausräumen- kratzen, nicht stemmen! Die gesäuberten Risse werden von der Bauüberwachung abgenommen und zu Verfüllen freigegeben -Risse mit Kalkwasser vorsichtig vorbefeuchten, Spritzpistole verwenden (8 Bar) Herstellung von Kalkwasser: Kalkhydratpulver CL90 DIN mit Wasser 1:5 gut durchrühren, 2 Tage stehen lassen Kalkwasser absaugen -Risse nach vorsichtiger und intensiver Befeuchtung vollständig mit MGII füllen Bei Füllung von oben werden die Risse von unten mit Werg geschlossen (ca. 3cm tief), der später entfernt und mit Kalkmörtel 1:3 nachgefugt wird. Schwindarmer Mörtel, Sulfatfreiheit muss nachgewiesen sein Mörtelrezeptur: MG II 1 Raumteil HS Zement CEM III/B 32,5 NW/HS/NA DIN Raumteile Kalkhydratpulver CL 90 DIN Raumteile gewaschener Sand 0-4mm oder MG II 1 Raumteil Kalkydratpulver CL 90 DIN Raumteil Natürlicher Hydraulischer Kalk NHL 5 DIN 1060 (Fa. Otterbein, Großenlüder- Müs 6 Raumteile gewaschener Sand 0-4mm oder gleichwertig inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Achtung: Schutttransport händisch durch das Gebäude, inkl. Nutzung vorhandenen Aufzug Abrechnung nach Einzellängen:0,50m angebotenes Produkt/ Ausführung: 20,00 m Auffüllung Ziegelgewölbe Kappendecke, Ausgleichsschüttung, Perlite, bis 250mm Dämmschüttung als Hohlraumdämmung, d= bis 250mm Liefern und Einbau von Dämmschüttung aus thermisch geblähtem Perlit, zur Wiederauffüllung auf Kappendecke Dämmschüttung entsprechend Herstellervorschrift liefern und planeben einbauen. Einbauhöhe: bis 250mm

145 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe76 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Baustoffklasse: A1 nach DIN 4102 Schüttdichte: 85 kg/m³ Körnung: 0,5-5 mm Einbauort: auf Kappendecke Einzelgrößen von 1,00x0,50m bis zu 1,00x3,00m Angebotenes Erzeugnis/System:. (vom Bieter einzutragen) 30,00 m² Lieferung und Einbau HEA, HEB und MSH Stahlträger Lieferung und Einbau Stahlträger ST 37-2 HEA/ HEB/MSH als Träger für Trockenbauwände und/oder WC- Vorwandmodule einzeln- und nebeneinandergelegt, in verschiedenen Größen 100 bis 260 und verschiedenen Längen 1,20 bis 4,00m mit 2-fachem Korrosionsschutzanstrichsystem vorbehandelt, auf vorbereitetes Auflagermauerwerk in MG III-Mörtelauflager verlegen, inklusive Schuttentsorgung und Deponiegebühr, einschließlich aller anfallenden Nebenarbeiten, Erforderliche Abfangungs- und Sicherungsleistungen und Arbeitsrüstungen sind mit einzukalkulieren. Träger:ST 37-2 HEA/HEB 100 bis MSH 100x50x4 bis 140x80x4 Trägerlänge: 1,20m bis 4,00 m Kontrollaufmass durch AN vor Bestellung des Trägers ,00 kg Kleineisenteile, Stahlteile eben und verschweißt Ein- und mehrteilige Kleineisenteile St37 nach Angaben gemäß Ausführungsunterlage als flache und verschweißte Elemente inkl. benötigter Bohrungen herstellen, liefern und entsprechend einbauen. Als Korrosionsschutz wird ein Anstrich als zugelassenes Beschichtungssystem gefordert. Konstruktionselemente: Fuß- u. Kopfplatten, Bolzen, Dübel, Anker, Profilstahl, Knotenbleche etc. 550,00 kg Material, für unvorhergesehene Kleinarbeiten Material für Arbeiten nach Angaben der Bauüberwachung, die durch die vorliegenden Positionen nicht beschrieben werden. Arbeitsleistung nach h in einer gesonderten Position. Abrechnung nach tatsächlich verbrauchtem Material. Nachweis durch Arbeitnehmer. Angebotspreis pauschal 500,00 1,00 psch

146 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe77 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Stahlträger Kappendecke entrosten und mit Rostschutzfarbe Vorhandene Stahlträger I 120 Ziegelkappendecke entrosten und mit geeignetem Rostschutzsystem beschichten. In Einzellängen bis 1,20m Abrechnung nach Zeitaufwand, inkl. Material 4,00 h Hebebühne für Lastentransport über Fenster Hebebühne für Lastentransport (z.b. Abbruchmaterial in Big Bags, Stahlträger, Mörtel, Ziegel) über Außenfenster in den jeweiligen Geschossen. Tageweiser Einsatz einer entsprechenden Hebebühne, Anlieferung, Aufstellung, Vorhaltung und Abtransport inkl. aller notwendigen Sicherungs- und Bereitstellungsarbeiten. Notwendige Genehmigungen für das Aufstellen auf den vorgesehenen Flächen ist Sache des AN und sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Im Angebotspreis sind weiterhin das Schützen der jeweiligen Fenster mit einzurechnen. Der Einsatz ist zwingend rechtzeitig mit der Bauüberwachung abzusprechen, Einsatz nur nach Freigabe durch die Bauüberwachung. Aufstellort: Parkplatz Südwestseite, Parkplatz Südostseite Einsatz und Abrechnung pro Tag Höhe über Gelände Südwestseite (Parkplatz Graf- Schack- Allee): bis OKF Dachgeschoss ca. 18,00m bis OKF 2. OG ca. 13,80m bis OKF 1. OG ca. 8,61m bis OKF EG ca. 3,72m Fensterbrüstung ist noch zuzurechnen 3,00 St Stundenlohn Geselle/ Facharbeiter Stundenleistungen für unvorhergesehene oder außergewöhnliche Leistungen zur wöchentlichen Bestätigung durch die Bauleitung, Gesellenstunden. 5,00 h Gesamtsumme:

147 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe78 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Beton- u. Stahlbetonarbeiten 2.BA Ost Betonring/-kasten in vorhandene Decken auf Ziegelkappendecke, 50x50cm, Wandungsstärke 10cm Unbewehrter Betonring/Betonkasten C20/25, Wandungsstärke 10cm gemäß Statik liefern und innerhalb der Decke/ freigelegte Deckenöffnung herstellen, abgelegt auf Ziegelkappendecke, inklusive Anarbeitung an bestehende Deckenanschlüsse einschl. aller Vor- und Nacharbeiten. siehe Anlage Tragwerksplanung vom und Detail D 04 Lage Betonring/Betonkasten: Innerhalb Decke rauchdicht abgesetzt auf Ziegelkappendecke Größe: 50x50cm Wandungsstärke: 10cm Höhe: ca. 45cm Zweck: Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 200 Beton:C 20/25 1,00 St Betonring/-kasten in vorhandene Decken auf Ziegelkappendecke, 45x45cm, Wandungsstärke 10cm, Wie Vorposition 0001, jedoch Größe 45x45cm, Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 100 1,00 St Betonring/-kasten in vorhandene Decken auf Ziegelkappendecke, 12x12cm, Wandungsstärke 10cm Wie Vorposition 0001, jedoch Größe 12x12cm, Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 80 3,00 St Betonring/-kasten auf vorhandene Stb-Decke, 50x50cm, Wandungsstärke 10cm Unbewehrter Betonring/Betonkasten C20/25, Wandungsstärke 10cm gemäß Statik liefern und auf Stb.-Decke herstellen, inklusive Anarbeitung an bestehende Deckenanschlüsse einschl. aller Vor- und Nacharbeiten. siehe Anlage Tragwerksplanung vom und Detail D 05 Lage Betonring/Betonkasten: rauchdicht abgesetzt auf Stb.-Decke Größe: 50x50cm Wandungsstärke: 10cm Höhe: ca. 15cm Zweck: Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 200 Beton:C 20/25 1,00 St

148 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe79 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Betonring/-kasten auf vorhandene Stb-Decke, 45x45cm, Wandungsstärke 10cm Wie Vorposition 0004, jedoch Größe 45x45cm, Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 100 1,00 St Betonring/-kasten auf vorhandene Stb-Decke, 12x12cm, Wandungsstärke 10cm Wie Vorposition 0004, jedoch Größe 12x12cm, Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 80 3,00 St Betonbalken/ Betondeckenfeld neu, Stb,.in vorhandene Ziegelkappendecke, ca. 90x80cm inkl. Öffnungen 20/20+ 40x60cm Stahlbetonbalken / -Deckenfeld C20/25, in Wandungstärke ca. 12,5cm und entsprechend der vorhandenen Kappenwölbung inkl.öffnung von ca. 20x20cm und ca. 40x60cm gemäß Statik liefern und in Kappendecke herstellen, inklusive Anarbeitung an bestehende Deckenanschlüsse, inkl. erforderlicher Deckenschalung, Randschalungen und Absteifungen einschl. aller Vor- und Nacharbeiten. Handtransport von Material einschl. Beton! siehe Anlage Tragwerksplanung vom und Detail D 03 Stahlbetonbalken / -Deckenfeld: in Ziegelkappendecke Größe: ca. 90x80cm Öffnungen: 1Stk. ca. 20x 20 cm + 1 Stk. ca. 40x60cm Deckenstärke: gemäß vorhandener Ziegelkappe ca, 12,5cm Geometrie: angepasst an vorhanden Kappenwölbung Zweck: Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 200, DN 100, DN 80 Beton:C 20/25 Bewehrung in gesonderter Position 1,00 St Betonring/-kasten in vorhandene Decken auf Ziegelkappendecke, 12x12cm, Wandungsstärke 10cm Unbewehrter Betonring/Betonkasten C20/25, Wandungsstärke 10cm gemäß Statik liefern und innerhalb der Decke/ freigelegte Deckenöffnung herstellen, abgelegt auf Ziegelkappendecke, inklusive Anarbeitung an bestehende Deckenanschlüsse einschl. aller Vor- und Nacharbeiten. siehe Anlage Tragwerksplanung vom und Detail D 04 Lage Betonring/Betonkasten: Innerhalb Decke rauchdicht abgesetzt auf Ziegelkappendecke Größe: 12x12cm Wandungsstärke: 10cm

149 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe80 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Höhe: ca. 20cm Zweck: Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 80 Beton:C 20/25 2,00 St Betonbalken/ Betondeckenfeld neu, Stb,.in vorhandene Ziegelkappendecke, ca. 100x70cm, inkl. Öffnung 40x60cm Stahlbetonbalken / -Deckenfeld C20/25, in Wandungstärke ca. 12,5cm und entsprechend der vorhandenen Kappenwölbung inkl.öffnung von ca. 40x60cm gemäß Statik liefern und in Kappendecke herstellen, inklusive Anarbeitung an bestehende Deckenanschlüsse, inkl. erforderlicher Deckenschalung, Randschalungen und Absteifungen einschl. aller Vor- und Nacharbeiten. Handtransport von Material einschl. Beton! siehe Anlage Tragwerksplanung vom und Detail D 02 Stahlbetonbalken / -Deckenfeld: in Ziegelkappendecke Größe: ca. 100x70cm Öffnungen: 1Stk. ca. 40x60cm Deckenstärke: gemäß vorhandener Ziegelkappe ca, 12,5cm Geometrie: angepasst an vorhanden Kappenwölbung Zweck: Brandschutzdurchführung für Haustechnikleitungen DN 200, DN 100, DN 80 Beton:C 20/25 Bewehrung in gesonderter Position 1,00 St Lieferung und Einbau Leichtbeton <=15kn/m³, Anarbeitung Fehlstellen in Ziegelkappendecke, d= bis 50cm Lieferung und Einbau Leichtbeton <=15kn/m³ in Ziegelkappendecke, Verfüllen von Fehlstellen und Anarbeitung an neue Einbauten, d= bis 50cm Handtransport von Material Stärke: 20 bis 50cm Größen: Einzelflächen 0,5 bis 1,5m² 1,60 m³ Bewehrung, Betonstahl BSt 500 S (A) Betonstahl BSt 500 S (A) in verschiedenen Durchmessern und Längen liefern, schneiden, biegen und verlegen, als Biege- und schwindbewehrung längs- und quer sowie als Schub- und Torsionsbewehrung in Form von Aufbiegungen, Bügeln, Körben u.ä. in Sohlplatte und Decke Durchmesser:6 bis 12 mm Längen:0,5m bis 4,0 m 550,00 kg

150 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe81 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Gesamtsumme:

151 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe82 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 1 Rohbauarbeiten 1.BA West 1.1 Baustelleneinrichtung 1.BA West Allgemeine Baustelleneinrichtung 1.BA West Schutzmaßnahmen 1.BA West 1.2 Abbrucharbeiten 1.BA West Abbrucharbeiten 1.BA West 1.3 Kernbohrarbeiten 1.BA West Kernbohrarbeiten 1.4 Maurer- und Betonarbeiten 1.BA West Maurerarbeiten 1.BA West Beton- u. Stahlbetonarbeiten 1.BA West 2 Rohbauarbeiten 2.BA Ost u. Abbrucharbeiten 2.BA Ost 2.1 Baustelleneinrichtung 2.BA Ost Allgemeine Baustelleneinrichtung 2.BA Ost Schutzmaßnahmen 2.BA Ost 2.2 Abbrucharbeiten 2.BA Ost Abbrucharbeiten 2.BA Ost 2.3 Kernbohrarbeiten 2.BA Ost Kernbohrarbeiten 2.BA Ost 2.4 Maurer- und Betonarbeiten 2.BA Ost Maurerarbeiten 2.BA Ost Beton- u. Stahlbetonarbeiten 2.BA Ost

152 LV: Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA West u. 2.BA Ost, Abbrucharbeiten Seite: 2.BA Ost Vergabe83 Datum: LV-Datum: Ordnungszahl Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag (Pos-Nr.) in EUR in EUR Gesamtbetrag: UST... %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.

153 LV Los 04 Rohbauarbeiten 1.BA+ 2.BA u. Abbruch 2.BA KG 300 Staatskanzlei M-V Sanierung Sanitäranlagen ANLAGENVERZEICHNIS ZUR AUSSCHREIBUNG Rohbauarbeiten Los 04 1.BA + 2. BA u. Abbruch 2.BA Typ Code Inhalt Erstellungsdatum Übergabeart Bemerkungen Zeichnung EW.G.01a AFU Bestand/ Abbruch UG bis DG 1.BA West Arbeitsstand PDF Zeichnung EW.G.02a AFU Neubau UG bis DG 1.BA West Arbeitsstand PDF Zeichnung EW.G.05 AFU Bestand/ Abbruch EG bis DG 2.BA Ost Arbeitsstand PDF Zeichnung EW.G.06 AFU Neubau EG bis DG 2.BA Ost Arbeitsstand PDF Unterlage Vorbemessung Ib. H. Haker 1.BA Tragwerk PDF

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