Was machen die da eigentlich?
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- Helmut Junge
- vor 6 Jahren
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1 Was machen die da eigentlich? Inhaltliche und professionstheoretische Aspekte zur Sozialen Arbeit in der ambulanten Suchthilfe Managementtagung
2 Ambivalenz gesellschaftlicher Orientierung Ökonomisches Prinzip Prinzipielle Ausrichtung auf Wachstum Niedrighalten der Produktionskosten Wenig Einmischung durch Regulierung (das regelt der Markt) Ethische Grundlegung Ausrichtung auf an der Lebensführung der Menschen ausgerichtete Prinzipien z. B. Menschenrechte, z. B. prinzipielle Gleichheit aller Menschen, z. B. biopsychosoziale Integrität (Gesundheit) z. B. Autonomie
3 Auswirkung auf helfende Berufe (Professionen) Einschränkung der professionellen Autonomie (z. B. Manualisierung, Standards ) Konkurrenz der Professionen untereinander um Zuständigkeiten und Lösungsoptionen (Inszenierung von Professionalität) Übertragung der Sicherung der Versorgung auf die Trägerorganisationen (Budgetierungen) Im Bereich der Fürsorge zunehmende Konzentration auf die rechtlichen Verpflichtungen (Muss-Leistungen) Das Spannungsfeld lässt sich nicht einseitig auflösen, sondern muss balanciert werden!
4 Ambivalenz professionellen Helfens Prinzip der Versorgung Alle Menschen haben ein Recht auf Hilfe Strukturen orientieren sich prinzipiell an der Nachfrage Bedarf wird beschrieben und in die Diskussion gebracht von einflussreichen helfenden Berufen Prinzip der Fürsorge Moralische Verantwortung gebietet die ethisch als notwendig erachtete Grundversorgung zu sichern bei Bedürftigkeit Die Bedürftigkeit muss von den Betreffenden nachgewiesen werden Ein Missbrauch ist auszuschließen Hilfe und Kontrolle
5 Auslöser 5 Aussagen in Artikel von Klein, Rometsch und Stöver in der Fachzeitschrift Suchttherapie Dez. 2012: Soziale Arbeit in der Suchthilfe verkannt, unbekannt, unverzichtbar oder was?, leisten gute und wichtige Arbeit insb. im ambulanten Bereich, müssen ihre Expertise deutlicher einbringen, Rolle in einer Mehrebenenperspektive unklar. Analyse Ortmann vom Okt. 2013: ÖGD durch Einsparungen geschwächt, Ehemals starke Position der Sozialen Arbeit, Sozialarbeiterstellen werden abgebaut
6 Sich daraus ergebende Fragestellungen 6 Was ist / was macht Soziale Arbeit in der ambulanten Suchthilfe in der klassischen Suchtberatungsstelle (Alkohol und Medikamente, außerhalb ambulanter Reha)? Gibt es etwas Spezifisches der Sozialen Arbeit in der ambulanten Suchthilfe insbesondere im Kontext legaler Suchtmittel? Wenn es etwas Spezifisches gibt, wie kann es formuliert werden?
7 Ausgangslage 7 Beschreibungen zur Sozialen Arbeit in der ambulanten Suchthilfe beziehen sich häufig auf die Spezifika der Arbeit mit KonsumentInnen von illegalisierten Suchtmitteln Fachstandards zur Arbeit im Kontext legaler Suchtmittel gehen auf mögliche Spezifika der Sozialen Arbeit im genannten Kontext nicht ein. (IFT im Auftrag der DHS,1999, fdr, 2005)
8 Ausgangslage 8 Standards einer guten Sozialen Arbeit haben sich in den letzten 5 Jahren erheblich weiterentwickelt und lassen sich benennen z. B. als klinische Soziale Arbeit (Gahleitner, Pauls, 2011), Professionsideal, (Becker-Lenz; Müller, 2009) multiperspektivisches Fallverstehen (Müller, 2009), Zuständigkeiten und Ziele Sozialer Arbeit in der Sozialpsychiatrie (Sommerfeld et al. 2011)
9 Ausgangslage 9 Organisationen: 98 % der Organisationen ambulanter Suchthilfe sind Beratungs- und Behandlungsstellen Personalstruktur Fachkräfte: ca. 69 % Fachkräfte der Sozialen Arbeit (12% PsychologInnen, 8% Diplom PadagogInnen, SozialwissenschaftlerInnen, 2 % ÄrztInnen,, restl. Berufsgruppen mit jeweils unter 1 %) (Pfeiffer- Gerschel, 2011)
10 Ausgangslage 10 Rechtliche Grundlagen, die aufgrund der damit verknüpften Finanzierung für die Beratungsstellen relevant sind: 1. Steuerfinanzierte Leistungen nach den SGB II, IX und XII, sowie (falls vorhanden) den ÖGDG der Länder z. B. NRW 16 Abs. 2 (Hilfen der unteren Gesundheitsbehörde für Abhängigkeitskranke) und ebenfalls für NRW dem Psych KG* 2. Leistungsgesetze zur medizinischen Versorgung und Rehabilitation nach SGB V und VI, welche in den Anlagen zu 13 SGB VI näher differenziert werden. * 1 Abs.2 Psychische Krankheiten im Sinne dieses Gesetzes sind behandlungsbedürftige Psychosen sowie andere behandlungsbedürftige psychische Störungen und Abhängigkeitserkrankungen von vergleichbarer Schwere. (Herv. R. H.)
11 Ausgangslage 11 Steuerfinanzierte Leistungen werden in Leistungsverträgen mit den unteren Gesundheitsbehörden der Kommune vereinbart: d. h. sie sind in der Regel stark deutungsabhängig (kein spezifisch definierter Leistungsanspruch durch die Klienten), daher regional unterschiedlich und können Zuarbeiten zur medizinischen Reha ( sog. Vermittlung) umfassen. (Diese sind von der DRV und der GKV in verschiedenen Anlagen zu 13 SGB VI und im Rahmen der Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen vom definiert.)
12 Ausgangslage 12 Leistungsgesetze nach SGB VI Fallabrechnung Klar definierte und kontrollierte Strukturbedingungen insbes. bei ARS Zunehmende Vorgaben der strikten Trennung der Leistungen, um Querfinanzierungen zu vermeiden (z. B. Gruppen).
13 Ausgangslage 13 Die Strukturbedingungen zur ARS umfassen ein integriertes Programm zur Betreuung Abhängigkeitserkrankter, das in der Einrichtung vorgehalten werden muss, um überhaupt als Träger der ambulanten Rehabilitation zugelassen werden zu können. Diagnostik, Anamnese, Motivationsarbeit, therapeutische Gespräche, Krisenintervention und Prävention. Diese Leistungen sind jedoch explizit nicht Teil der abrechenbaren Leistungen zur Rehabilitation (Ein Vorschlag, wie und wer dies finanzieren soll, unterbleibt.)
14 Ausgangslage 14 Kriterien zur Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer Therapie sind umfängliche Vorleistungen in Form von Diagnostik und Indikationsstellung außerhalb der Leistungen zur Rehabilitation, die aus dem Sozialbericht und den medizinischen Befunden hervorgehen müssen und im Rahmen der Beantragung der Leistung mit dem Klienten erarbeitet werden müssen. (Ärztliche Leistung wird refinanziert, sozialarbeiterische nicht, ärztliche Diagnostik ist bindend, sozialarbeiterische nicht)
15 Fazit der Ausgangslage 15 Standards der Sozialen Arbeit allgemein sind definiert und prinzipiell brauchbar für die Soziale Arbeit. Standards der Suchthilfe sind scheinbar berufsneutral formuliert, bei genauerem Hinsehen erkennt man die Handschrift von Psychologen und Medizinern. Aus den rechtlichen Vorgaben kann kein eindeutig verbindlicher Handlungsrahmen abgeleitet werden. Inhalte von Leistungsverträgen sind regional unterschiedlich definiert und lassen keine einheitlichen Rahmungen sozialarbeiterischer Leistung erkennen. Fachlich hochstehende Leistungen werden im Zusammenhang mit medizinischer Reha Sucht von den Mitarbeitern von Beratungsstellen (die faktisch überwiegend Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind) gefordert, aber weder fachlich noch finanziell honoriert.
16 Ziel der Untersuchung 16 Arbeitsfeldanalyse Soziale Arbeit in der ambulanten Suchthilfe Operationalisierung der Ziele Welche Aufgaben nehmen SozialarbeiterInnen in der ambulanten Suchthilfe wahr? Wie nehmen sie diese Aufgaben wahr? Entspricht das fachlichen und professionellen Standards? Wie kommt es, dass sie gefühlt gute Arbeit leisten, es aber von außen nicht gesehen wird bzw. es zum Stellenabbau im ÖGD kommt?
17 Anlage der Untersuchung 17 Leitfadengestützte Experteninterviews Sample: 5 Fachkräfte der Sozialen Arbeit in 4 Beratungsstellen (städtischer und ländlicher Raum) Berufserfahrung in der jetzigen Stelle: 3 30 Jahre, Berufserfahrung im Feld der Suchthilfe: Jahre; 2 Männer, 3 Frauen Auswertung (nach maximal kontrastierenden Merkmalen) in Anlehnung an die objektive Hermeneutik nach Oevermann Kontrastierung der Interviewergebnisse mit den Analyseergebnissen der Ausgangslage
18 Zusammenfassendes Ergebnis der 18 Arbeitsfeldanalyse Aufgaben und Arbeitsweisen der Fachkräfte der Sozialen Arbeit in den ambulanten Suchtberatungsstellen konnten als Soziale Arbeit rekonstruiert werden. ABER: Belastungen ergeben sich aus der spezifischen Art der Wissensbildung in Kombination mit der Einbindung der Sozialen Arbeit in das Feld der Suchthilfe.
19 Soziale Arbeit in ambulanten Alkoholberatungsstellen (Mikroebene) Erhöhung der subjektiven Veränderungsbereitschaft Suchthilfe Lotsenfunktion (s. auch Mesoebene) andere Hilfen Problemzentrierte Beratung Beendigung Unterbrechung des Prozesses Bearbeitung der Ambivalenz (Motivationsarbeit) Arbeitsbündnis Vermittlung / Prozesssteuerung (administrativ) Individuelle Hilfeplanung (Vermittlung inhaltlich) freiwillig Zwangskontext Multiperspektivisches Fallverstehen Optimierung der Versorgungsstrukturen 19 Krisenintervention M. A. Dipl. Sozialarbeiterin R. Hansjürgens, KatHO NRW Kontaktarbeit Überlebenshilfen
20 Soziale Arbeit in ambulanten Alkoholberatungsstellen (Mesoebene) Verbindliche Kooperationsabsprachen Fortbildung Arbeitsbündnisse im Netzwerk* Mitarbeit in und Moderation von Arbeitskreisen Kooperation und Konfliktmanagement mit losen formellen Kontakten SGB XII: Eingliederungshilfe SGB VIII Kinder- u. Jugendhilfe SGB V: Ärztliche Akut- Versorgung / Prävention SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB VI Rehabilitation ÖGD / Selbsthilfe / andere Suchtberatungsstellen Andere Hilfssysteme 20 *Initiierung und Pflege eines fachlichen Netzwerks mit Hilfssystemen aus oben stehenden Rechtsgebieten zur Wahrnehmung einer Lotsenfunktion für die Klienten und Mitgestaltung der Optimierung von Versorgungsstrukturen M. A. Dipl. Sozialarbeiterin R. Hansjürgens, KatHO NRW
21 Vergleich mit dem Theoriesample 21 Aufgrund der Beschreibungen der Fachkräfte konnten Nähen zu folgenden Konzepten der Sozialen Arbeit hergestellt werden:» klinische Soziale Arbeit (Gahleitner, Pauls, 2011),» multiperspektivisches Fallverstehen (Müller, 2009),» Professionsideal, (Becker-Lenz; Müller, 2009)» Zuständigkeiten und Ziele Sozialer Arbeit in der Sozialpsychiatrie (Sommerfeld et al. 2011) ABER: Keins der Konzepte war den Fachkräften bekannt. d. h.: Sie können, was sie tun, aber sie wissen bezogen auf ihre sozialarbeiterischen Tätigkeiten nicht was sie tun.
22 Erklärungsbedürftige Auffälligkeiten 22 Bezogen auf Fallverstehen und Interventionstechniken wurden zwei Arten von Wissen rekonstruiert: formales und implizites (Erfahrungswissen) Formales Wissen bezog sich auf biopsychisches Wissen (aus Fort- und Weiterbildung) Implizites Erfahrungswissen (Habitus) (gewonnen in Fallbesprechungen und Supervisionen) auf sozialarbeiterische Wissensbestände. Dies entspricht einem sog. theoriegeleiteten Fallverstehen Zusammen mit der beschriebenen Fähigkeit zum Etablierung eines Arbeitsbündnisses auf der Basis einer ethischen Orientierung an der biopsychosozialen Integration der KlientInnen entspricht dies der Beschreibung des Professionsideals nach Becker-Lenz, Müller, Somit kann das, was sie tun, als Soziale Arbeit beschrieben werden - Soweit so gut oder?
23 Erklärungsbedürftige Auffälligkeiten 23 Die beschriebenen und tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben sind sehr komplex. Aber Die fachlichen und finanziellen Ressourcen und rechtlichen Rahmenbedingungen spiegeln diese Tätigkeiten nicht wieder im Gegenteil, beschränken diese entweder formal: Schön, das ihr das macht aber nur so lange die Finanzen reichen (Leistungsvertrag) oder geben einen Doublebind vor: macht das so, wie wir das wollen, aber ohne Bezahlung und für uns bindende Vorgaben. Das führt zu einem Habitusstrukturkonflikt, den die Fachkräfte der Sozialen Arbeit balancieren müssen und der sich in Zeiten der Forderung nach Accountability und Konkurrenz weiter verschärft! (Die Mehrzahl der Fachkräfte sprechen von deutlich spürbaren Belastungen und Verunsicherungen)
24 Soziale Arbeit in der ambulanten Suchthilfe zwischen den Stühlen 24 Zwischen Gesundheitswesen und Sozialwesen mit seinen grundsätzlich verschiedenen Finanzierungsstrukturen Zwischen auf formalem biopsychischen Wissen gründenden Strukturen und dem Habitus als Fachkraft der Sozialen Arbeit Zwischen in Fort- und Weiterbildung vermitteltem primär biopsychischen Wissen (explizierbar) und dem eigenen Erfahrungswissen (nicht explizierbar)
25 Folgen dieses Konfliktes 25 Innensicht Belastungen der einzelnen Fachkräfte Fehlersuche eher in der eigenen Person als in den Strukturen Demoralisierung, Fatalismus Schwierigkeiten Ressourcen für notwendige strukturelle Änderungen zu bekommen bzw. diese durchzusetzen, da die Finanzierungskonzepte in der Regel auf freiwilligen Leistungen beruhen und nach Kassenlage entschieden werden. Jede Organisation hat für sich das Gefühl: Wir arbeiten ein bisschen anders als andere Erfahrungen werden nicht systematisch verifiziert und damit zu explizierbarem Wissen gewandelt.
26 Folgen dieses Konfliktes 26 Aussensicht: Andere Professionen und auch Kostenträger kennen die Expertise der Sozialen Arbeit nicht, sondern wissen nur was sie brauchen bzw. in den von ihnen definierten Strukturen gebraucht wird. Sozialer Arbeit wird im Verhältnis zur Medizin und Psychologie nicht soviel Problemlösepotential zugetraut. Offizielle Zuständigkeiten und damit fallbezogene und strukturelle Deutungsmacht und Ressourcen verbleiben bei Medizin und Psychologie. Sozialarbeiterstellen werden abgebaut bzw. beschnitten. (s. Ausgangslage)
27 Und nun? Aspekte der Profession 27 Soziale Arbeit braucht auch formales, explizierbares Wissen in Feldern des Gesundheitswesens (hier der Suchthilfe). Das Wissen muss in Fortbildungen gelehrt werden. Das Wissen muss auch Eingang in die Organisationskonzepte finden. Fachkräfte der Sozialen Arbeiten müssen können und wissen was sie tun, damit es auch weitersagbar wird an andere Professionen und die Leistungsträger. Dies ist nötig, damit die Tätigkeiten und Fähigkeiten verhandelbar werden und in die Strukturen explizit und nicht nur implizit eingebunden werden können.
28 Und nun? Aspekte der Organisation Tätigkeiten in allen (!) Teilbereichen des Suchtversorgungssystems beschreiben und eigene Kennzahlen definieren Raum einplanen für reflexive Entwicklung von Fachlichkeit darauf achten, dass die Konzepte auch sozialarbeiterisch aktuell gehalten werden Expertisen der einzelnen Berufsgruppen systematisch einsetzen in multiprofessionellen Teams Hierarchien der Deutungsmacht abbauen
29 Mit Blick auf Ökonomisierung. Noch haben helfende Berufe mit Blick auf ethische Normen einen gewissen Einfluss auf die Formulierung von Standards und Kennzahlen. Damit das Eingangs angesprochene Spannungsfeld in Balance gehalten werden kann, muss das so bleiben und Soziale Arbeit einen eigenen Beitrag dazu leisten!
30 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Übrigens... was macht eigentlich Ihr nicht im therapeutischen Setting eingesetzter Sozialdienst in den stationären Einrichtungen genau? und wie macht er es?
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