Neuausrichtung der Wirtschaftsförderinstrumente Umstellung von Zuschüssen auf Darlehensförderung und die Entwicklung revolvierender Fonds

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1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 2. März 2010 Neuausrichtung der Wirtschaftsförderinstrumente Umstellung von Zuschüssen auf Darlehensförderung und die Entwicklung revolvierender Fonds Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: Zur Steigerung von Effizienz und Transparenz in der Wirtschaftsförderung im Land Bremen wurde insbesondere von Zuschuss- auf die grundsätzliche Darlehensvergabe im Wirtschaftsförderungsbereich umgestellt. Im Jahr 2007 wurden die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Neben der Umstellung auf Darlehens- und Bürgschaftsförderung wurde die engere Verzahnung von Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung in Angriff genommen, die für die nachhaltige Wirkung der eingesetzten öffentlichen Mittel notwendig ist. Für wichtige wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Projekte wurden revolvierende Fonds aufgelegt, die dem Land Bremen eine Zuschussförderung im Ausnahmefall gestatten. Wir fragen den Senat: 1. Wie weit ist der Senat mit seinen Bestrebungen zur Neuausrichtung der Wirtschaftsförderpraxis im Land Bremen? 2. Welche Programme und Instrumente wurden in der Wirtschaftsförderung neu gestaltet und wie wurden diese in den verschiedenen Unternehmensstrukturen angenommen? 3. Wie hoch ist die Quote der Darlehen an der Gesamtförderung im Land Bremen im Bereich der Wirtschaftsförderung in der Entwicklung von 2006 bis 2009 und welche Modelle erweisen sich als tragfähig? 4. Wie weit ist die Strategie eines One-Stop-Shop umgesetzt und inwieweit wird diese Strategie von den Unternehmen angenommen und bewertet? 5. Inwieweit kann den Unternehmungen bei der Finanzierung von Projekten (unter dem Stichwort: Kreditklemme ) geholfen helfen, wenn Hausbanken zögerlich agieren? 6. Wie schätzt der Senat die verstärkte Verzahnung von Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in der Entwicklung von 2006 bis 2009 ein? 7. Welche revolvierenden Fonds wurden im Bereich der Wirtschaftsförderung seit 2007 aufgelegt und wie ist die Entwicklung dieser Fonds zu bewerten?

2 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorwort Das Land Bremen verfügt über eine breite Palette von Wirtschaftsförderinstrumenten, die sowohl monetäre als auch nicht-monetäre Elemente enthält. Da die Fragestellung explizit auf die monetären Instrumente abzielt, wird auf die nicht-monetären Förderangebote deshalb nicht eingegangen.. Die finanzielle Förderung von Unternehmen im Lande Bremen erfolgt insbesondere über die Finanzierungsinstrumente 1. Investitionszuschüsse (LIP 2008) 2. Beteiligungskapital, Darlehen, Bürgschaften 3. Maßnahmen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (RUB-Fonds) 4. Innovationsförderung nach der Richtlinie Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) Gemäß der Beschlussfassung der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 07. November 2007 und des Haushaltsausschusses am 16. November 2007 ist eine Neuausrichtung der betrieblichen Förderung von Unternehmen erfolgt. Förderungen sind bei der betrieblichen Investitionsförderung im Rahmen des Landesinvestitionsförderprogramms (LIP 2008) grundsätzlich auf Darlehen der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) umgestellt worden. Nur im Rahmen von zu nutzenden Drittmittelprogrammen des Bundes und der EU, wie der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden weiterhin Investitionszuschüsse gewährt. Diese Programme sehen keine Darlehensförderung vor. Im Rahmen der Förderung von Unternehmen werden auch die übrigen Finanzierungsinstrumente (insbesondere Darlehen, stille Beteiligungen) der BAB verstärkt eingesetzt. Darüber hinaus ist für Unternehmen in Schwierigkeiten im Zusammenwirken mit der BAB der sogenannte RUB-Fonds zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten im Eigenvermögen der BAB beschlossen und im Jahre 2008 aufgelegt worden. Durch Beschluss der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 12. Dezember 2008 wurde auch im Rahmen der Innovationsförderung nach der Richtlinie Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) eine maßgebliche Darlehenskomponente bei der F&E-Förderung eingeführt. Dieses vorausgeschickt werden die in der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gestellten Fragen wie folgt beantwortet:

3 3 1. Wie weit ist der Senat mit seinen Bestrebungen zur Neuausrichtung der Wirtschaftsförderpraxis im Land Bremen? 2. Welche Programme und Instrumente wurden in der Wirtschaftsförderung neu gestaltet und wie wurden diese in den verschiedenen Unternehmensstrukturen angenommen? 3. Wie hoch ist die Quote der Darlehen an der Gesamtförderung im Land Bremen im Bereich der Wirtschaftsförderung in der Entwicklung von 2006 bis 2009 und welche Modelle erweisen sich als tragfähig? Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die in den Vorlagen für die Deputation für Wirtschaft- und Häfen am 07. November 2007 und für den Staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss am 17. November 2007 dargestellten Maßnahmen zur Neuausrichtung der betrieblichen Förderung von Unternehmen sind unmittelbar nach deren Beschlussfassung umgesetzt worden. Die durch die Deputation für Wirtschaft und Häfen am 12. Dezember 2008 beschlossene Richtlinie FEI kommt seit dem 01. Januar 2009 zur Anwendung. Teile der finanziellen Unternehmensförderung der Bremer Investitions- Gesellschaft mbh (BIG) - jetzt WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (WFB) - sind im Jahre 2009 in die BAB überführt worden. Damit werden von der BAB nunmehr die Aufgaben im Bereich der Gründungs- und Investitionsförderung wahrgenommen. Die bisherigen Bereiche "Investitionsförderung" und "Existenzgründung" der ehemaligen BIG sind personell und organisatorisch in die BAB integriert, die diesbezügliche Abteilung der ehemaligen BIG wurde aufgelöst. Mit der Zusammenführung beider Bereiche bei der BAB konnte die Zweigleisigkeit innerhalb des LIP 2008 (Zuschussförderung und Darlehensförderung) für den Bereich Stadtgemeinde Bremen aufgelöst und die Koordinierung und Verzahnung der Programmteile verbessert werden. Für den Bereich der Stadtgemeinde Bremerhaven ist in enger Kooperation mit der Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbh (BIS) ein Kontaktbüro der BAB eingerichtet worden. Die Zusammenführung der Zuschuss- und Darlehensförderung versetzt die BAB in die Lage, die finanziellen Förderinstrumente der Investitionsförderung weitgehend aus einer Hand umzusetzen. Dies beinhaltet auch die Einbindung der weiteren durch die BAB angebotenen Instrumente wie Beteiligungen, sonstige Darlehen und Bürgschaften. Bezüglich der Bürgschaften und Garantien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besteht eine enge Kooperation mit der Bürgschaftsbank Bremen GmbH (BüBa) insbesondere für gemeinsam aufgelegte Darlehensprogramme mit Haftungsfreistellung (Bremer Unternehmerkredit, BUK-Plus) und zur Absicherung des von der Bremer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbh (BUG, 25%ige Tochter der BAB) zur Verfügung gestellten stillen Beteiligungen. In der Gesamtschau ist die BAB damit in der Lage, im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente eine maßgeschneiderte Lösung für jeden Kunden und jede Kundin zu finden. Darüber hinaus kann sie verstärkt - in

4 4 Ergänzung zur Hausbank - die Gesamtfinanzierung eines Vorhabens im Hinblick auf eine Förderung prüfen und bewerten und dabei dem Unternehmen auch beratend zur Seite stehen. Dem Kunden oder der Kundin wird damit die Möglichkeit eröffnet, auf ein insgesamt größeres Produktportfolio zugreifen zu können. Der Kunde erhält eine dem Gedanken der Wirtschaftsförderung verbundene und gleichermaßen betriebswirtschaftlich kompetente Anlaufstelle, die gleichzeitig in engem Kontakt mit seiner Hausbank steht. Die betriebliche Innovationsförderung wird weiterhin von der WFB und der BIS durchgeführt. Sofern es sich dabei um das neue Instrument der Darlehensförderung handelt, erfolgt die finanzielle Abwicklung in enger Abstimmung mit den genannten Gesellschaften durch die BAB. Die dargestellte Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung ist nach anfänglicher teilweiser kritischer Beurteilung durch die Unternehmen insbesondere bezüglich der Umstellung der Förderung von Investitionszuschüssen auf Darlehen angenommen worden. Die entstandenen Kontakte der Unternehmen zur BAB haben - trotz der Folgen der bestehenden Finanzkrise - das Fördergeschäft der BAB und damit die Wirtschaftsförderung im Lande Bremen positiv beeinflusst. Die Darlehensförderung nach dem LIP 2008 und im Rahmen der Innovationsförderung FEI hat sich in einem schwierigen Umfeld etabliert. So konnten im Jahre 2009 nach dem LIP Darlehensförderungen mit einem max. möglichen Darlehensvolumen in Höhe von rd. 11,1 Mio. (Vorjahr: 12 Darlehen mit einem max. möglichen Darlehensvolumen von 11,1 Mio.) herausgelegt werden. Im Rahmen der F&E Innovationsförderung FEI sind 2009, dem Einführungsjahr der Umsetzung der Förderung, 7 Darlehen in Höhe von rd. 1,3 Mio. herausgelegt worden. Weitere Anträge auf Gewährung von Darlehen zur betrieblichen Förderung von F&E Vorhaben befinden sich in der Prüfung. Der Anteil bewilligter max. möglicher Darlehen an der jeweiligen Gesamtförderung im Land Bremen (Quote in %) betrug bei der Investitionsförderung im Jahre ,6 % (Vorjahr 61,3 %) und bei der Innovationsförderung im Einführungsjahr ,01%. Der jeweilige Rest entfällt auf Zuschüsse. Alle genannten Zahlen beruhen auf den jährlichen Bewilligungsstatistiken. In den Jahren 2006 und 2007 sind keine Darlehensförderungen ausgesprochen worden. Durch die Neuausrichtung konnten im Zusammenwirken mit der BüBa 1 im Jahre BUK-Kredite mit einer Kreditsumme von rd. 7,7 Mio. herausgelegt werden. Hierin sind 11 Kredite mit einem Kreditvolumen von TEUR 534 nach der Kleinkreditvariante BUK PLUS enthalten. Im Rahmen des mit der Neuausrichtung bei der BAB installierten Förderinstruments RUB-Fonds konnten im Jahre 2009 acht Beihilfen mit einem 1 Die BüBa hat im Jahre 2009 zugunsten von KMU insgesamt 98 Bürgschaften / Garantien in Höhe von rd. 15,8 Mio. für ein Kredit-/Beteiligungsvolumen in Höhe von rd. 22,9 Mio. beschlossen. Zum 31. Dezember 2009 wird ein Bürgschafts-/Garantiebestand in Höhe von rd. 49,7 Mio. zur Absicherung von Krediten und Beteiligungen in Höhe von insgesamt rd. 80,8 Mio. ausgewiesen.

5 5 Volumen von 1,29 Mio. (Vorjahr 0,466 Mio.) herausgelegt werden (Darlehen und Bürgschaften). Zur Weiteren Entwicklung des RUB-Fonds wird auf die Antwort zu den Fragen 5. und 7 verwiesen. 4. Wie weit ist die Strategie eines One-Stop-Shop umgesetzt und inwieweit wird diese Strategie von den Unternehmen angenommen und bewertet? Antwort zu Frage 4: Die Unternehmen und Gründungsvorhaben werden in Bremen von der Abteilung Unternehmensservice und Vertrieb des Geschäftsbereichs "Wirtschaftsförderung" der WFB betreut. Dieses Team ist regional ausgerichtet, dient als zentraler Ansprechpartner mit "One-Stop-Shop"-Funktion und koordiniert als Lotse auch den gesamten Projektprozess für die Unternehmen. In Bremerhaven übernimmt diese Funktion die BIS. Aktuelle Umfragen der Rambøll Management Consulting (Mittelstandsbericht) und des BAW Instituts für regionale Wirtschaftsforschung (IAB Panel) zeigen, dass die bestehende Servicequalität von den Unternehmen sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven überwiegend mit sehr gut und gut bewertet wird. Zum Jahresende 2009 ist der WFB - neben den verschiedenen Aufgaben der klassischen Wirtschaftsförderung - zusätzlich die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie übertragen worden. Vor diesem Hintergrund werden die Unternehmen von der WFB nunmehr auch bei behördlichen Genehmigungsprozessen im Hinblick auf die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten unterstützt. Aufgrund der Befragungsergebnisse von Rambøll im Rahmen der Erstellung des Bremischen Mittelstandsberichts 2009 der Freien Hansestadt Bremen und den Überlegungen der WFB ergaben sich Ansätze, die Erreichbarkeit zu verbessern und Angebote weiter zu entwickeln. Für das Jahr 2010 hat die WFB eine strategische Neuausrichtung für das Team Unternehmensservice erarbeitet. Ein wesentlicher Bestandteil ist der Aufbau eines Unternehmerbüros, das im Sommer 2010 in den Räumlichkeiten der Handelskammer eröffnet wird. Damit schafft die WFB eine neue, leicht zugängliche Kontakt- und Anlaufstelle für Unternehmen. Zentrale Aufgaben dieses neuen Servicebüros sind die Erstberatung von Unternehmen, die Koordination als "One-Stop-Shop" für unternehmensbezogene Genehmigungsprozesse und die Beratung und Betreuung von Unternehmen mit Migrationshintergrund in den Muttersprachen Türkisch, Russisch und Polnisch. Für komplexere Beratungsstufen, die über eine reine Erstberatung hinausgehen, fungiert das Unternehmerbüro als Lotse zu den regionalen Projektleitern innerhalb der WFB und externen Partnern, wie beispielsweise zur "BremerExistenzgründungsInitiative B.E.G.IN". Insbesondere NeukundenInnen, die noch keinen festen Ansprechpartner haben, können sich so leicht und unkompliziert über die Angebote der Wirtschaftsförderung informieren und in eine "One-Stop-Shop"-Betreuung überführt werden. Zusätzlich wird in 2010 über verschiedene Maßnahmen die Vermarktung der Produkte sowie die regionale Kümmererfunktion der Projektleiterinnen und - leiter vor Ort weiter gestärkt. So sind Printprodukte, Internetlösungen und

6 6 regionale Veranstaltungen in 2010 geplant. Diese Maßnahmen ermöglichen es den Unternehmen, noch einfacher auf ihre regionalen Projektleiterinnen und Projektleiter bzw. Unternehmenslotsinnen und -lotsen zuzugehen und das vorhandene Angebot im Sinne eines "One-Stop-Shop" zu nutzen. 5. Inwieweit kann den Unternehmungen bei der Finanzierung von Projekten (unter dem Stichwort: Kreditklemme ) geholfen helfen, wenn Hausbanken zögerlich agieren? 7. Welche revolvierenden Fonds wurden im Bereich der Wirtschaftsförderung seit 2007 aufgelegt und wie ist die Entwicklung dieser Fonds zu bewerten? Antwort zu den Fragen 5 und 7: Der Senator für Wirtschaft und Häfen hat sich zusammen mit der BAB auf Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen verständigt, um den Folgen einer möglichen Kreditklemme entgegenzuwirken. Die Maßnahmen sind in der Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 16. November 2008 vorgestellt worden. Dieses Hilfspaket zur Absicherung von Investitionen und Arbeitsplätzen setzt auf bestehenden Produkten und Beratungsleistungen der BAB auf, ergänzt und erweitert diese. Die Maßnahmen werden komplementär zu dem Paket der Bundesregierung eingesetzt. Einrichtung einer "Task Force" Bei der BAB ist eine Task Force für Unternehmen eingerichtet worden, um Finanzierungsbedarfe von Unternehmen zu sichern, die an der Kreditklemme zu scheitern drohen. Diese Maßnahme stellt ein Dienstleistungsangebot an alle Unternehmen im Lande Bremen dar, die sich über eine Hotline direkt bei der BAB über das Hilfspaket zur Finanzkrise zu informieren. Die Maßnahmen wurden über eine Pressemitteilung in einem eigens erstellten Flyer veröffentlicht und als Beilage zu der IHK- (Auflage Stück) und HK- Zeitschrift (Auflage Stück) an die Betriebe im Lande Bremen verteilt. Die von der BAB angebotenen Hilfestellungen erfolgen in Form von Kontaktvermittlungen (z.b. RKW, Kreditinstitute, Berater) und Round-Table- Gesprächen (Initiierung von Bankenrunden) bis hin zu direkten Kreditvergaben. Im Jahre 2009 registrierte die Task Force insgesamt 235 Anfragen von Unternehmen. Bei den Anfragen handelt es sich durchweg um kleine und mittlere Betriebe aus unterschiedlichen Branchen (Dienstleistungen, Handel, Fertigung) mit einem Gesamtumsatzvolumen von rd. 794 Mio. und rd Beschäftigten. Im Rahmen der Task Force werden insbesondere folgende Kreditprogramme der BAB eingesetzt: Kreditprogramm Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung Das aus Eigenmitteln der BAB finanzierte Programm ermöglicht eine

7 7 standardisierte Beantragung von Einzelfinanzierungen zur Investitions- und Liquiditätssicherung der Bremer Wirtschaft. Nach der Verständigung II (Kommissionsentscheidung) kann die BAB diese Förderdarlehen in einer Risikopartnerschaft mit Geschäftsbanken herauslegen (z.b. 50:50). Im Jahre 2009 war eine rückläufige Entwicklung gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen (Bestand konnte in 2009 nur um rd. 3,0 Mio. auf rd. 81,0 Mio. erhöht werden). dieses hatte folgende Gründe: Zurückstellung der Investitionen bei Unternehmen (rückläufige Konjunktur) Einführung des KFW-Sonderprogramms (Konkurrenz) mit Risikoenthaftung (60% bei Betriebsmittelkrediten bzw. 90% bei Investitionskrediten) Zunehmende generelle Verweigerung der einzubindenden Kreditwirtschaft bei Finanzierungsbedarfen im Betriebsmittelbereich ein Obligo zu übernehmen, insbesondere für durch die Finanzkrise betroffene Branchen (Portfoliobetrachtung), Das Kreditprogramm ist im Einzelfall dennoch wegen des Vorteils der Entscheidung vor Ort von Bedeutung. Anpassungsbedarf besteht nicht. Kreditprogramm Bremer Unternehmerkredit (BUK) Der BUK ist eine über die KfW refinanzierter Kredit (Durchleitungskredit ohne Haftungsfreistellung über die Hausbank). Der BUK kann zur Finanzierung von Investitionen und zur Abdeckung von Betriebsmittelbedarfen eingesetzt werden. Die Beantragung ist über die Hausbank möglich, die hierfür auch eine Bürgschaft der BüBa beantragen kann. Ebenfalls kann von vorn herein eine Haftungsentlastung im Rahmen des BUK PLUS beantragt werden. Im Jahre 2009 gingen mit 304 Darlehensanträge deutlich weniger Anträge als im Vorjahr (377 Anträge) ein. Das Antragsvolumen halbierte sich auf 61,0 Mio. Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren davon 56,7 Mio. zugesagt. Die Nachfrage der kleinen Unternehmen nach dem BUK hielt jedoch an. Der Anteil der Anträge unter war mit 57% noch nie so hoch. In 2009 wurde zur Schaffung von 300 neuen Arbeitsplätzen und zum Erhalt von Arbeitsplätzen beigetragen sowie ein Gesamtfinanzierungsvolumen von 105,5 Mio. realisiert. Neben der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bestehender Unternehmen konnten 24 Neugründungen, 35 Übernahmen und 21 tätige Beteiligungen mitfinanziert werden. Auch beim BUK sind hinsichtlich der Rückläufigkeit gegenüber dem Vorjahr die Folgen der Finanzkrise zu spüren. Ebenso gewichtig ist, dass seit dem 01. Juli 2008 das refinanzierende KfW-Programm aus beihilferechtlichen Gründen auf KMU beschränkt werden musste. Damit ist der BAB das Herauslegen von großvolumigen Krediten an Großbetriebe - wie in 2008 noch geschehen - aus

8 8 diesem Programm nicht mehr möglich. Beteiligungskapital Gerade in schwierigen Zeiten ist eine ausreichende Eigenkapitalausstattung für die Stabilität der Unternehmen ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Die BAB stellt über die BUG und die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbh (BBM) derartige Mittel zur Verfügung. Im Jahre 2009 sind bei beiden Gesellschaften 9 Engagements (3 bei der BUG und 6 bei der BBM) mit einem Volumen in Höhe von insgesamt 1,9 Mio. (BUG = 0,5 Mio.; BBM = 1,4 Mio.) beschlossen worden. Die Beteiligungen der BUG sind durch 70%ige Beteiligungsgarantien der BüBa abgesichert. Das Planziel von 16 Fällen (davon BBM 7), mit einem Beteiligungsvolumen von 3,75 Mio. wurde im Jahre 2009 nicht erreicht. Dieses hat unterschiedliche Gründe, die in der fehlenden Bereitschaft der Kreditinstitute zur ergänzenden, parallelen Begleitung (Finanzkrise) aber auch in der rückläufigen konjunkturellen Entwicklung (verschobene Investitionen) zu finden sind. Für Unternehmen in Schwierigkeiten kann das Instrument Wagniskapital aus beihilferechtlichen Gründen nicht eingesetzt werden. Rettungs- und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (RUB-Fonds) Mit Zuwendungsbescheid vom 02. Juli 2008 konnte der rechtliche Rahmen zur Umsetzung des neuen revolvierenden RUB-Fonds mit Wirkung zum 01. Januar 2008 bei der BAB geschaffen werden. Die Umsetzung erfolgt danach im Eigenvermögen der BAB. Nach Zuführung der aus dem Treuhandvermögen des Landes übertragenen Mitteln des alten RUB-Fonds und des geschlossenen Bremischen Innovations-Fonds (BIF) in Höhe von rd. 1,6 Mio. hat die BAB dem Fonds aus Eigenmitteln zunächst 2,0 Mio. und zusätzlich zum 01. Dezember 2009 weitere 1,5 Mio. zur Verfügung gestellt, so dass der Fonds insgesamt mit Mitteln in Höhe von rd. 5,1 Mio. ausgestattet worden ist. Beihilferechtlich bilden die von der Europäischen Kommission genehmigten RUB-Richtlinien des Landes Bremen in der Fassung vom Juni 2007 die rechtliche Grundlage. Der Fonds kann ausschließlich Rettungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen zugunsten von KMU in Schwierigkeiten nach den jedoch sehr komplexen und detaillierten Vorgaben der europäischen Kommission begleiten. Durch Nachtrag zum Zuwendungsbescheid vom 07. September 2009 ist der BAB durch das Wirtschaftsressort die Möglichkeit eröffnet worden, die Fondsmittel auch für Maßnahmen entsprechend den Vorgaben der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz und Wirtschaftskrise (Bundesregelung Kleinbeihilfen) vom 29. Dezember derzeit in der von der Europäischen Kommission am 16. Juli 2009 genehmigten Fassung - einzusetzen. In einem gegenüber der RUB-Richtlinie

9 9 wesentlich unbürokratischerem Verfahren kann die BAB damit bis zum 31. Dezember 2010 Einzelfinanzierungen bis zu einem Beihilfewert in Höhe von 0,5 Mio. umsetzen, um gesunde Unternehmen, die nachweislich erst durch die Auswirkungen der Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten sind, finanziell zu unterstützen. Für Unternehmen, die bereits vor der Finanzkrise in Schwierigkeiten waren ist jedoch weiterhin zwingend die RUB-Richtlinie anzuwenden. Im Zusammenwirken mit SWH konnten so in 2009 acht Beihilfen (Vorjahr drei) mit einem Volumen von 1,29 Mio. (Vorjahr 0,466 Mio.) herausgelegt werden. Von insgesamt 31 Anfragen befinden sich weitere sechs Anfragen mit einem Gesamtvolumen von 0,74 Mio. in der aktuellen Bearbeitung. Darlehensförderung im Rahmen des Landesinvestitionsförderprogramms (LIP 2008) Von den max. möglichen Darlehensbeträgen lt. Bewilligung sind bislang von der BAB knapp 6,0 Mio. tatsächlich per Darlehensvertrag den Zuwendungsempfängern zugesagt worden. Davon wurden bis zum 31. Dezember 2009 rd. 3,6 Mio. ausgezahlt. Aufgrund der tilgungsfreien Freijahre sind bisher keine Rückflüsse zu verzeichnen. Aufgrund regelmäßiger Gespräche mit Banken und Wirtschaftsvertretern gelangte der der Senat zur Auffassung, dass für die Unternehmen des Landes Bremen derzeit nicht von einer "Kreditklemme" auszugehen ist. Eine grundsätzliche Zurückhaltung der Hausbanken kann nicht bestätigt werden. Vielmehr spiegeln sich die Auswirkungen der Konjunktur in den Bilanzen der Unternehmen wider, was ein sinkendes Rating und somit in eine Anpassung der Kreditkonditionen und eine stärker bonitätsorientierte Kreditvergabe zur Folge hat. Der Vorteil Bremens, Entscheidungen der regional starken Banken "vor Ort mit kurzen Wegen" treffen zu können wirkt gerade in dieser konjunkturellen Situation unterstützend. Die BAB "Task Force" verstärkt diese Wirkung. Mit der Umstellung von Zuschüssen auf Darlehen enthält die Investitionsförderung des Landes nunmehr erste Elemente einer revolvierenden Investitionsförderung. Die positiven Erfahrungen mit diesem Investitionsinstrument sind Grundlage weiterer Überlegungen in der Zukunft. 6. Wie schätzt der Senat die verstärkte Verzahnung von Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in der Entwicklung von 2006 bis 2009 ein? Antwort zu Frage 6: In den letzten Jahren ist es zu einer verstärkten Verzahnung von Wirtschaftsund Arbeitsmarktpolitik gekommen. Der Prozess und erste Ergebnisse wurden mit dem in der Sitzung des Senats am 24. Juni 2008 beschlossenen Bericht zum Antrag Betriebsbezogene Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung bündeln der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drs. 17/198 dokumentiert. Die nachfolgende Antwort bezieht aktuelle Ergebnisse mit ein. Zwischen SWH und SAFGJS wurden die Themen

10 10 Existenzgründungsförderung, Innovationsförderung und Fachkräftegewinnung als zentrale gemeinsam abzustimmende Bereiche identifiziert. Aus den inhaltlichen Neuorientierungen haben sich wiederum Anpassungen auf operationeller Ebene ergeben. So wurde themenübergreifend auf operationeller Ebene verstärkt der Ansatz einer One-Stop-Agency verfolgt und dazu die Kooperation zwischen der WFB, der BAB und der bremer bzw. bremerhavener arbeit gmbh (bag bzw. brag) vertieft. Die Gesellschaften haben zusammen für gründungswillige Personen, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Instrumentenkoffer erstellt, in dem alle relevanten Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderprogramme im Land Bremen aufgelistet werden. Der Instrumentenkoffer wird laufend aktualisiert und dient der Grundlageninformation über die zu nutzenden Instrumente. Die Beraterinnen und Berater der verschiedenen Gesellschaften sind dazu vertiefend geschult worden. Mit der Zielsetzung, die bremischen Unternehmen über die bestehenden Programme und Unterstützungsangebote zu informieren, wurde am 26. Februar 2009 eine erste gemeinsame Veranstaltung der WFB und der BAB, der bag und dem RKW Bremen sowie der BüBa und der KFW im World Trade Center durchgeführt, an der rd. 300 Unternehmensvertreterinnen und -vertreter teilgenommen haben. Darüber hinaus haben die WFB und die BAB mit der bag ein gemeinsam anzuwendendes Verfahren hinsichtlich der Klärung der operativen Zusammenarbeit und der Zuständigkeiten sowie hinsichtlich der internen Berichts- und Kommunikationsstruktur mit entsprechenden Verantwortlichkeiten entwickelt. Eine entsprechende Verfahrensvereinbarung ist in beiden Gesellschaften getroffen worden. Dabei wurde z.b. für die praxisnahe Umsetzung ein verbindliches Formblatt als Dokumentation der Erstberatung entwickelt. Weitere Verfahrensvereinbarungen wurden zu den Bereichen Innovation und branchenbezogene Zusammenarbeit sowie zur Integration der Zusammenarbeit abgeschlossen, die in das jeweilige Management-Review der Gesellschaften übernommen wurden. Speziell im Bereich der Existenzgründungsförderung sind im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen WFB bzw. der BIS und der BAB (als Finanzierer) und dem RKW (als Beratungsinstitution) ganzheitliche und umfängliche Informations- und Verknüpfungsszenarien zur Inanspruchnahme von Förderinstrumenten verabredet worden. Dadurch wird sichergestellt, dass die jeweiligen KundenInnen und Unternehmen Informationen über alle für sie möglichen und relevanten Unterstützungsangebote, wie über den Starthilfefonds und weitere Darlehensangebote sowie über Bürgschaften, Beteiligungen und Zuschüsse für Unternehmensberatungen, erhalten. Innerhalb des B.E.G.IN-Gründungsnetzwerkes werden in funktionaler Anwendung des One-Stop-Agency -Gedankens alle gründungwilligen Personen während des Gründungsprozesses durch einen persönlichen Lotsen/Scout begleitet.

11 11 Speziell im Bereich der Innovationsförderung und der Fachkräftegewinnung wurden durch die Kooperationsvereinbarungen zwischen der WFB und der bag für die Unternehmen der Region ein Marketing- und Beratungskonzept im Sinne einer One-Stop-Agency entwickelt, dass u.a. eine Verbindung der Innovationspolitik mit dem Thema Fachkräftegewinnung sicherstellt. Die Vernetzung der Landesarbeitsmarktförderung mit den Agenturen für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften erfolgt noch systematischer unter Einbeziehung der Wirtschaftsförderung des Landes so beispielhaft geschehen durch eine gemeinsame Veranstaltung der Agentur für Arbeit mit der Wirtschaftsförderung und der bag zum Themenkomplex Kurzarbeit und der damit verbundenen Optionen zur Beschäftigungssicherung. In diesen Zusammenhängen spielt das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm (BAP) der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales eine wesentliche Rolle. Besonders erwähnenswert ist der Fonds 1, in dem die wirtschafts- und strukturpolitischen Schwerpunktsetzungen des bremischen Senats für die Städte Bremen und Bremerhaven arbeitsmarktpolitisch flankiert werden. Die präventiv ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik trägt damit erheblich dazu bei, die Handlungsachse (A) des Europäischen Sozialfonds (ESF) Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen durch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten, zukunftsträchtige Existenzgründungen von Arbeitssuchenden, aber auch durch strukturelle Interventionen in Krisensituationen umzusetzen. Zurzeit erfolgt eine enge Abstimmung zwischen Wirtschafts- und Arbeitsmarkpolitik bei der Ausrichtung neuer strategischer Programme. Zu erwähnen sind hier u.a. das neue Innovationsprogramm und die Industriepolitik sowie die betriebsnah ausgerichtete Fachkräfteinitiative, das Landesförderprogramm zur Unterstützung der Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit und die Landesinitiative im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Zudem wird eine Bewertung der Kooperation der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderungsgesellschaften vorbereitet, um ggf. Anpassungen auf der operationellen Ebene der Zusammenarbeit vorzunehmen.

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