Kassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen. Die papierlose Abrechnung der Zahnarztpraxis gegenüber der KZV Bremen ab Herzlich willkommen

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1 Die papierlose Abrechnung der Zahnarztpraxis gegenüber der KZV Bremen ab 2012 Herzlich willkommen

2 Gesetzliche Grundlagen 295 Abs. 2 SGB V Für die Abrechnung der Vergütung übermitteln die Kassen(zahn)- ärztlichen Vereinigungen im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern den Krankenkassen für jeden Behandlungsfall [ ] DTA KZV / Krankenkassen 295 Abs. 4 SGB V Die an der Versorgung teilnehmenden (Zahn)Ärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren haben die für die Abrechnung der Leistungen notwendigen Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. DTA Praxen / KZV 2

3 Vertragliche Grundlagen DTA-Vertrag vom zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband (incl. Technische Anlage) Anlage 2 zum BMV-Z / EKVZ Vereinbarung zur Einführung der papierlosen Abrechnung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband vom mit Wirkung ab

4 Rahmenbedingungen Gemäß der Vereinbarung zur Einführung der papierlosen Abrechnung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der KZBV sind alle KZVen ab dem grundsätzlich verpflichtet, alle Abrechnungsdaten elektronisch an die Krankenkassen zu übersenden. Die Krankenkassen erhalten durch die elektronische Übersendung nicht mehr Daten als bisher. NEU: Im Rahmen der elektronischen Übersendung werden auch bei ZE, PAR und KBR die Abrechnungs-Nummern verschlüsselt (wie bereits jetzt bei KCH). Gefahr: zwar erfassen die Krankenkassen auch heute schon die Daten aus den HKPs. Mit elektronischer Verfügbarkeit aller Abrechnungsdaten werden die Krankenkassen voraussichtlich noch intensiver prüfen als bisher schon, insbesondere auf irrtümliche Doppelabrechnungen! 4

5 Rahmenbedingungen Alle ab 2012 noch auf Papier aus den Praxen eingereichten Abrechnungsunterlagen müssen in der KZV manuell erfasst werden höherer Bearbeitungsaufwand höhere Kosten Da die KZV höhere Kosten in Form höherer Beiträge auf die Praxen umlegen muss, liegt ein möglichst hoher DTA-Anteil sowohl im Interesse der Praxen als auch der KZV: DTA-Beitrag: Regel -Beitragssatz Online-Beitrag: verminderter Beitragssatz Papier -Beitrag: erhöhter Beitragssatz Ab 2012 wird der günstigere DTA-/Online-Beitragssatz nur noch dann gewährt, wenn die gesamte Abrechnung je Leistungsart in elektronisch verarbeitbarer Form eingereicht wird (z.b. ZE incl. M+L). 5

6 Ausnahmen Ausgenommen vom DTA sind Sonstige Kostenträger. Für diese erfolgt die Einreichung und Abrechnung gegenüber den Krankenkassen weiterhin in Papierform: Freie Heilfürsorge Bundeswehr Zivildienst Sozialämter Sonderabkommen Siehe Z-Liste 3/S 6

7 Stichtag Die DTA-Vorgaben gelten für alle ab 2012 genehmigten bzw. erbrachten Leistungen, aber auch für Altfälle, die nach dem eingereicht werden (zusätzlicher Einreichtermin für Altfälle ) Für die Januar-Abrechnungen bitten wir alle Praxen zusätzlich Papier einzureichen (nicht beitragsschädlich!) Papiereinreichung der neuen Fälle aus 2012 und Altfälle (also auf jeden Fall für Januar!) bitte getrennt sortieren (Papier ab Februar 2012 beitragsschädlich!)

8 Abrechnung von ZE- Altfällen Gemäß der beschlossenen Beitragsordnung gilt der günstigere DTA-/ Online-Beitragssatz von 1,4 % bzw. 1,3 % ab dem nur dann, wenn die gesamte ZE-Einreichung per DTA/Online incl. der M+L-Daten im XML-Format erfolgt. Erfolgt ab 2012 zwar die Honorarabrechnung per DTA bzw. online, die M+L-Rechnungen werden aber noch auf Papier eingereicht, dann gilt für die Abrechnung für das betroffene Quartal insgesamt der Papier - Beitragssatz von 2,6 %. Alle bis Ende Dezember eingegliederten ZE-Fälle ( Altfälle ) sollten deshalb unbedingt noch bis zu unserem zusätzlichen Einreichungstermin am eingereicht werden. 8

9 Abrechnung heute KCH/IP DTA ZE-Hon., KFO Online ZE-M+L, PAR/KBR Papier 9

10 Abrechnung heute: Anteile am Umsatz im Lande Bremen DTA Online Papier KCH/IP 60 % 40 % 0 % ZE-Hon. 55 % 30 % 15 % ZE-M+L 0 % 0 % 100 % KFO -KFO Praxen 55 % 45 % 0 % -übrige 0 % 0 % 100 % PAR/KBR 0 % 0 % 100 % 10

11 Abrechnung ab 2012 KCH/IP DTA Online ZE/KFO (incl. M+L), PAR/KBR Papier 11

12 Wie ist der Ablauf (exemplarisch bei ZE)? 1. Genehmigungsverfahren für genehmigungspflichtige Behandlungen 2. Behandlung und Erteilung des Laborauftrages 3. Abrechnung gegenüber der KZV Bremen 12

13 Wie ist der Ablauf (exemplarisch bei ZE)? 1. Genehmigungsverfahren für genehmigungspflichtige Behandlungen 2. Behandlung und Erteilung des Laborauftrages 3. Abrechnung gegenüber der KZV Bremen 13

14 Genehmigungspflichtige Behandlungen (wie bisher) 14

15 Genehmigungsfreie Wiederherstellungs- Maßnahmen (wie bisher) 15

16 Wie ist der Ablauf ab 2012 (exemplarisch bei ZE)? 1. Genehmigungsverfahren für genehmigungspflichtige Behandlungen 2. Behandlung und Erteilung des Laborauftrages 3. Abrechnung gegenüber der KZV Bremen 16

17 Behandlungsbeginn und Auftragserteilung an das Dentallabor NEU Durch die Verwendung einer eindeutigen individuellen Auftragsnummer entfällt die Notwendigkeit der Übermittlung von Patienten- Namen zwischen Praxis und Labor. 17

18 Behandlungsbeginn und Auftragserteilung an das Dentallabor WICHTIG 18

19 Erzeugung der Auftragsnummer für den Laborauftrag NEU 19

20 Auftrag Nr ZE KZV Bereich Beispiel Bremen (31) Zahnarztnummer oder Name 6 stellig 1 Laufende Praxisnummer bei BAG 1234 Eindeutige Patientennummer im PVS-System ZE Abrechnungsbereich HKP Nummer 1 Planergänzung 2 Prüfziffer 20

21 Auftragserteilung an das Dentallabor NEU 21

22 Auftragserteilung an das Dentallabor 22

23 Ausnahme: bei genehmigungsfreien Wiederherstellungs-Maßnahmen ohne die Möglichkeit der sofortigen Übermittlung der Auftragsnummer 23

24 Auftragsbezogene Rechnungslegung durch das Dentallabor 24

25 Auftragsbezogene Rechnungslegung durch das Dentallabor NEU 25

26 Einbindung der elektronischen Rechnung NEU Die fallbezogene Zusammenführung von Honorarund M+L-Daten erfolgt automatisch durch das Praxisverwaltungssystem anhand der eindeutigen Auftragsnummer. 26

27 Vorgehen bei fehlerhafter Laborrechnung 27

28 Eigenlabor Grundsätzlich gelten für die Datenübernahme aus dem Eigenlabor die gleichen Regelungen wie für M+L-Daten aus Fremdlaboren: Erstellung eines XML-Datensatzes mit dem Labor-Programm Übernahme des Datensatzes in das Praxisverwaltungssystem und automatische Zuordnung durch das PVS Datensatzerzeugung direkt aus einem Labor-Modul des PVS Nehmen Sie Kontakt mit dem Hersteller Ihrer Labor-Programms auf und fragen nach, ob mit diesem Programm eine Datenausgabe im XML-Format möglich ist. 28

29 Wie ist der Ablauf ab 2012 (exemplarisch bei ZE)? 1. Genehmigungsverfahren für genehmigungspflichtige Behandlungen 2. Behandlung und Erteilung des Laborauftrages 3. Abrechnung gegenüber der KZV Bremen 29

30 Wie ist der Ablauf ab 2012 (exemplarisch bei ZE)? Zur Abrechnung werden von der Praxissoftware die Labordaten und die Daten des Heil- und Kostenplanes anhand der Auftragsnummer automatisch zu einem Abrechnungsfall zusammen geführt. Zusammenstellung der Abrechnungsfälle (wie bisher) Erzeugung der Abrechnungsdatei (wie bisher) Bitte folgen Sie den Anweisungen Ihres Softwareherstellers. 30

31 Übermittlung der Abrechnung 31

32 Übermittlung der Abrechnung Anmeldung: Entweder per Username/Passwort oder per ZOD-Karte (später auch per ehba) Verschlüsselte Datenübertragung (SSL123-Zertifikat ) 32

33 Übermittlung der Abrechnung Online- Einreichung 33

34 Übermittlung der Abrechnung 34

35 Übermittlung der Abrechnung Abrechnungs- Datei von PC, USB-Stick etc. 35

36 Übermittlung der Abrechnung Sofortige Rückmeldung der Zahl der online zur Abrechnung eingereichten Fälle (hier KCH) Vollständigkeitskontrolle! 36

37 Übermittlung der Abrechnung Möglichkeit, bei Korrekturbedarf die Datei nochmals an die KZV zu versenden 37

38 Übermittlung der Abrechnung Online vs. DTA + online kann die Abrechnung jederzeit und von jedem Ort aus eingereicht werden + sofortige Rückmeldung über die Zahl der eingereichten Fälle Vollständigkeitskontrolle + günstigerer Beitragssatz + Datenschutz / Datensicherheit + keine Gefahr beschädigter Disketten mehr + Disketten sind nur noch für begrenzte Zeit verfügbar - Internet-Zugang erforderlich 38

39 Übermittlung der Abrechnung DTA-Module zur Datenübertragung müssen in der Praxis vorhanden sein (ggf. Erwerb, Sonderkonditionen? Light -Versionen?) Auch für PAR und KBR, also Bereiche, für die es bisher noch keinen DTA gab Signaturkarten-Einsatz möglich (QES) soweit vorhanden (z.b. ZOD) Termin für Roll-out des neuen ehba (elektronischer Heilberufsausweis) ungewiss papierlos in Bremen: Online-Verfahren mit Username/Passwort und manuell unterzeichnetem Begleitzettel

40 Aufbewahrung des Heil- und Kostenplans 1. klassisch Der abgerechnete und ausgedruckte HKP wird archiviert (Papierform). 2. gemischt 3. papierlos Der genehmigte HKP wird archiviert ( Papier ). Die abgerechneten Daten werden als Datensatz elektronisch gespeichert. Der genehmigte HKP wird eingescannt und zusammen mit den abgerechneten Daten elektronisch archiviert. Bei elektronischer Archivierung sind die Sicherheitsstandards zu beachten. Aufbewahrungsfristen Laborrechnungen: 10 Jahre Heil- und Kostenpläne: 4 Jahre ( 5 BMV-Z bzw. 7 EKV-Z) 40

41 Problem 1: Kleinmengen -Abrechnung Zwar stehen ab 2012 auch DTA-Module für PAR und KBR zur Verfügung, mit denen die Abrechnung elektronisch an die KZV versandt werden kann, es gibt auch weiterhin DTA-Module für KFO. Im Landesdurchschnitt wurden 2010 je Praxis monatlich 2 PAR-Fälle 5 KBR-Fälle abgerechnet. Ähnliches gilt für die meisten allgemein-zahnärztliche Praxen, die nur in geringem Umfang KFO-Behandlungen abrechnen (ca. 48 Praxen rechnen durchschnittlich 2 Fälle pro Quartal ab). 41

42 Problem 2: ZE-M+L Für ZE besteht zwar bereits seit mehreren Jahren ein DTA Praxen/KZV, dieser umfasst aber nur die Honorare. KZBV und VDZI haben gemeinsam ein einheitliches Datenformat ( XML ) definiert, mit dem ab 2012 die M+L-Daten aus den Laboren als Datensatz an die Praxen geliefert werden können. Mangels gesetzlicher Grundlage handelt es sich aber um eine freiwillige Serviceleistung der Labore, ob diese bereit sind, ab 2012 zusätzlich zu der M+L-Rechnung in Papierform die M+L-Daten auch im XML-Format zur Verfügung zu stellen. 42

43 Lösung: Online-Erfassung Alle Praxen im Lande Bremen erhalten ab 2012 die Möglichkeit, unabhängig von ihrer jeweiligen Praxissoftware über das Online- Portal der KZV Bremen Online-Erfassungsmasken für PAR, KBR, KFO und ZE-M+L aufzurufen. Diese Masken sind soweit wie möglich den Original-Formularen nachempfunden. Die Daten-Eingabe erfolgt direkt in den Online-Masken. Die Installation einer Software auf dem Praxis-PC ist nicht erforderlich. Die Zahl der pro Monat maximal erfassbaren Fälle ist begrenzt auf 15. Da die Erfassungsmasken über das Online-Portal der KZV Bremen laufen, ist eine direkte Übernahme z.b. von Versicherten-Daten aus der Praxis-Software nicht möglich. 43

44 Lösung: Online-Erfassung Bei der Erfassung der Daten erfolgt keine BEMA-Prüfung, es findet lediglich eine Logikprüfung zur Vermeidung von Eingabefehlern statt (z.b. fehlende/unplausible Angaben, Buchstabe statt Zahl oder umgekehrt). Erfolgt die Erfassung durch eine Mitarbeiterin, dann kann von der KZV ein Mitarbeiter-Passwort angefordert werden, mit dem kein Zugriff auf Honorar- und Punktekonten möglich ist. Praxen, die ihre Abrechnungsdaten online erfassen, erhalten gemäß der Beitragsordnung den niedrigeren DTA-/Online- Beitragssatz (ZE/KFO) bzw. den DTA-Rabatt (PAR/KBR). 44

45 Lösung: Online-Erfassung Die nachfolgend dargestellten Online-Erfassungsmasken werden momentan in 10 Praxen im Lande Bremen einem Beta- Test unterzogen. Die Ergebnisse dieses Test fließen in die Weiterentwicklung der Masken ein, so dass es noch zu Änderungen kommen kann. Ab Anfang 2012 stehen die Onlineerfassungsmasken allen Praxen im Lande Bremen auf der Homepage der KZV Bremen zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. 45

46 Kassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen Aktuell: 46

47 Ab 2012: 47

48 K F O KFO-Browsermaske mit Bedienelementen 48

49 K F O Navigationselemente der Browsermaske - am Seitenanfang / Kopfzeile - am Seitenende / Fußzeile 49

50 K F O Eingabe der KVK/eGK-Daten und Hilfe-System der Browsermaske 50

51 K F O Leistungserfassung mit dynamischer Zeilenanzahl und Hilfe-Informationen 51

52 K F O Interaktive Fehlermeldungen (Prüfung bei ENTER, Speichern oder Mehr Felder -Knopf ) 52

53 K F O Eigen- und Fremdlaborerfassung nach Bedarf 53

54 Online-Abrechnung und -Verwaltung Fälle passwortgeschützt auf dem KZV-Server - anlegen - speichern - bearbeiten - löschen - für die Archivierung ausdrucken - zur Abrechnung übermitteln - nach dem Übermitteln vorrätig halten 54

55 Mit gleichen Funktionalitäten ausgestattet sind die nachfolgend beschriebenen Online- Erfassungsmasken der Abrechnungsarten: - KFO - KBR - PAR - ZE (nur M+L) 55

56 K B R KBR-Browsermaske mit Bedienelementen 56

57 K B R Erfassung der KVK/eGK-Daten 57

58 K B R Leistungspositionen-Erfassung 58

59 K B R Eigen- und Fremdlaborerfassung Die Eigenlabor-Erfassung findet hier OHNE Mehrwertsteuer statt. Das Online-Formular der KZV Bremen ist zur Unterstützung von Praxen gedacht, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. 59

60 P A R PAR-Browsermaske mit Bedienelementen 60

61 P A R Erfassung der KVK/eGK-Daten 61

62 P A R PAR-Status Voll erfassungsfähiges Zahnschema, optional. (Das Ausfüllen des PAR-Plans ist nicht notwendig für die Übermittlung zur KZV) 62

63 P A R PAR-Status - Hinweise zum Ausfüllen 63

64 P A R Leistungspositionen-Erfassung 64

65 Z E ZE-Browsermaske mit Bedienelementen 65

66 Z E Erfassung der KVK/eGK-Daten und HKP-Hinweis 66

67 Z E HKP / Hilfe-Informationen allgemein 67

68 Z E Eigenlabor Erfassung, Materialnummerneingabe 68

69 Z E Fremdlabor Erfassung 69

70 Ab wann kann ich die Online-Masken nutzen? Die Online Masken befinden sich zur Zeit noch im abschließenden Testverfahren. Sie werden am 4.Januar 2012 freigeschaltet und stehen dann für Sie zur Verfügung. 70

71 Was ist zum jetzigen Zeitpunkt zu tun? Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Labor auf und erfragen, ob dieses ab 2012 in der Lage ist, Ihnen zusätzlich zu der M+L-Rechnung in Papierform die M+L-Daten im XML-Format zur Verfügung zu stellen, z.b. auf CD, USB-Stick, am Besten online (auch für KBR!). Verweisen Sie Ihr Labor für Rückfragen bitte an die Innung. Erfragen Sie bei Ihrem Softwarehaus, ob DTA-Module für PAR und/oder KBR ggf. in einer günstigen light -Version verfügbar oder bei Ihrem Praxisverwaltungssystem ggf. sogar bereits enthalten sind. Beachten Sie die weiteren Informationen Ihres Softwarehauses und der KZV Bremen zum DTA bis/ab dem

72 Was ist zum jetzigen Zeitpunkt zu tun? Nr. Programm KBR PAR ZE KFO Anw. 25 Chremasoft / 9.x KBR PAR ZE KFO SISYDENT / 1.5 KBR PAR ZE KFO 0 85 HAID-DENTAL /8.07 KBR PAR ZE KFO EAS-Z / 5.0 KBR PAR ZE / Dent-Magic 7.x KBR PAR ZE KFO ErgoDent 6.0 KBR PAR ZE KFO ZAHNPROG 1.1 KBR PAR ZE / DIOS ZA / 4/11 KBR PAR ZE / ZahnarztRechner 6.19 KBR PAR ZE KFO Apollonia/iDent/2.xx/3.xx KBR PAR ZE KFO GeniUse 5.0 KBR PAR ZE KFO DENSoffice 7.xx KBR PAR ZE KFO VISIdent 2.0 KBR PAR ZE KFO KFO-WIN/STOMA-WIN x KBR PAR ZE KFO Systema G2 highdent plus 4.x/5.x KBR PAR ZE KFO Zahn 32 /1.3 KBR PAR ZE KFO DS-WIN-PLUS /1.xx KBR PAR ZE / CHARLY 7.x.x KBR PAR ZE KFO EVIDENT / 4.x KBR PAR ZE KFO DIOS ZX / 4.x KBR PAR ZE KFO RBZahn 2.0 KBR PAR ZE / Z1 2.xx KBR PAR ZE KFO PRISMA 3000/2 KBR PAR ZE / LinuDent 50.x.x KBR PAR ZE KFO DENTIXsoft / 2011.xx KBR PAR ZE KFO D1 plus 1.xx Denis-win 1.xx KBR PAR ZE KFO Praxisprofiler 3.xx KBR PAR ZE KFO DentalExpress/OrthoExpress / KBR PAR ZE KFO KFOOFFICE / KBR / / KFO OMICRON-KFO / 6 / / / KFO Orgadontic Office / 1.0 KBR PAR ZE KFO WinAppKFO KBR / / KFO KFObyKSS / 4.17 / / / KFO AKGConnect-CROSSdent 12.xx KBR PAR ZE KFO Reifadent / 22 / / ZE / DS-VISTA-Plus 10.xx KBR PAR ZE / KFO Praxisverwaltung Lücke 2.0 / / / KFO 0 Gesamt: 301 Programmgenehmigungen bereits erteilt 37 Programme wurden genehmigt, davon werden 17 zur Abrechnung in Bremen genutzt, 5 Programmgenehmigungen fehlen noch (Stand: ) 72

73 Was ist zum jetzigen Zeitpunkt zu tun? Programmgenehmigungen noch nicht erteilt Nr. Programm Praxen 73 ProZahn NT 1 96 consys-dent / Data Concept Dentware 6.xx DentRechner Gesamt: 8 Stand:

74 Was ist zum jetzigen Zeitpunkt zu tun? Wenn Sie bisher noch keine ZE DTA/Online Übertragung gemacht haben, sprechen Sie mit dem Hersteller Ihres PV-Systems über eine entsprechende Programmergänzung, beginnen Sie dann noch vor Jahresende mit der Implementierung und nehmen Sie die ersten Abrechnungen vor, Sparen Sie bereits in diesem Jahr 1%, ab ,2% Verwaltungskosten (im Einzelfall über im Jahr) 74

75 Stichworte: Datensicherheit Schutz der Inhalte: bei Verschlüsselung des Patientennamens kein spezieller Datenschutz notwendig Risiko auf dem Übermittlungsweg Labor -> Praxis (z.b. per CD, USB-Stick, Diskette) Virusgefahr, wenn PVS-Rechner nicht online ist: keine Firewall, kein sich selbst aktualisierendes Virenschutzprogramm 75

76 Lösungen: Datensicherheit Empfang der xml-labordaten per auf beliebigem Online- Rechner (Virenschutz muss eingerichtet sein!) Übernahme der empfangenen Daten per USB-Stick / CD / Diskette auf PVS-Rechner. Oder: Eingabe der per USB-Stick/CD/Diskette empfangenen Labordaten in Online-Rechner zur Prüfung auf Viren, dann erst Übernahme der Daten per USB-Stick/CD/Diskette auf PVS- Rechner, wenn keine Probleme feststellbar. 76

77 Datensicherheit Wichtig: Auf jedem vorhandenen Online-Rechner (eigentlich ein grundsätzliches MUSS für jeden Online-Rechner!) muss ein geeignetes Virenschutzprogramm installiert sein, das entweder täglich durch den Anwender selbst aktualisiert wird oder das die Aktualisierung im Hintergrund automatisch bei jedem Einschalten des PC vornimmt. 77

78 Datensicherheit Nach meinem momentanen Stand stellt die Online-Übertragung der Labordaten zum jetzigen Zeitpunkt den Königsweg der Übertragung dar. Es entfallen die Probleme mit den Übertragungsmedien (Wie lange sind noch Disketten auf dem Markt? Wie viele USB-Sticks muss ein Labor zur Übertragung vorhalten und wie sind diese zu kennzeichnen? Wie wird verhindert, dass Labordaten in die falsche Praxis kommen? Braucht das Labor zukünftig einen CD- Brenner?...) 78

79 Meine heutigen Darstellungen geben den aktuellen Stand am :00h wieder Zum Mitnehmen liegt aus unsere aktuelle Fragen-Antwort-Liste zum Themenbereich papierlose Abrechnung. Sie finden sie jeweils mit Aktualisierungsdatum versehen abrufbar auch auf unserer Homepage unter unter der Rubrik Abrechnung\papierlose Abrechnung Wir wünschen Ihnen einen reibungslosen Ablauf bei den ersten Abrechnungen im Neuen Jahr. Für Rückfragen zur technischen Umsetzung mit Ihrem PVS wenden Sie sich an den Software-Hersteller.

80 Die elektronische Gesundheitskarte (egk) 80

81 Politische Intentionen des BMG aus der Amtszeit von Ulla Schmidt Verbesserung von Wirtschaftlichkeit,... Vermeidung von Doppeluntersuchungen Entbürokratisierung (der Praxisabläufe) Kosteneinsparung für die Kassen durch die Verlagerung in die Praxen... Qualität... Verfügbarkeit der medizinischen Daten eines Patienten an Ort und Zeit, wo sie gebraucht werden... und Transparenz der Behandlung Stärkung der Patientensouveränität: Patient ist Herr seiner Daten Exportschlager egk??? 81

82 Beginn der Einführung der egk ursprünglich geplant in Nordrhein gestartet Bundesweit seit (10 % der Versicherten)

83 Äußere Merkmale der egk 83

84 Eigenschaften der egk Versichertenstammdaten der heutigen KVK plus Geschlecht, Zuzahlungsstatus und Lichtbild... Sensible Daten (DMP, Zuzahlungsstatus, besondere Personengruppe) zunächst frei, später nur mit Autorisierung auslesbar...administrative Daten frei auslesbar (wie bisher) Medizinische Daten als Option Zugriff nur mit Heilberufsausweis und PIN des Versicherten (Einführung noch offen) Lebenslange, eindeutige Krankenversicherten-Nr. Keine Änderung bei Kassenwechsel 84

85 Versichertenstammdaten Versichertenstammdaten - - analog analog KVK KVK - - Versichertenstammdaten Versichertenstammdaten - - ergänzend ergänzend - - Europäische Europäische Krankenversicherungskarte Krankenversicherungskarte Kassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen Verfügbare Anwendungen im Basis-Rollout Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertenstatus,... Zuzahlungsstatus auf der Rückseite der Gesundheitskarte 85

86 Geplante Anwendungen gem. 291a SGB V Als Pflichtanwendungen Online-Übermittlung von Versichertenstammdaten Elektronisches Empfangen + Einlösen einer Verordnung (everordnung) Freiwillige Anwendungen Daten für die Notfallversorgung (Notfalldaten) Elektronisches Empfangen + Einlösen (earztbrief) Daten zur Überprüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) Elektronische Patientenakte (epatientenakte) Elektronisches Patientenfach Elektronische Patientenquittung 86

87 Kostenübernahme für egk-lesegeräte Bundes-Vereinbarung Erstattung der Investitionskosten (Gerät/e + Installation) durch die Krankenkassen Erstattung folgender Pauschalen: - Pauschale stationäres Kartenterminal = 355,- - Installationspauschale = 215,- - Pauschale mobiles Kartenterminal = 280,- Regelung zur Anzahl der zu erstattenden Kartenterminals - Einzelpraxis bzw. BAG (bis 3 Zulassungen) = 1 stationäres - BAG (ab 4 Zulassungen) = 2 stationäre - BAG (ab 7 Zulassungen) = 3 stationäre max. - bei mind. 30 Hausbesuchen / Jahr = 1 mobiles Zeitraum zur Finanzierung der Kartenterminals (Bestell-Frist) 87

88 Kostenübernahme für egk-lesegeräte Vereinbarung KZV Bremen / Bremer KK-Verbände Zeitraum zur Finanzierung der Kartenterminals - Geräte müssen bis zum bestellt und spätestens bis zum in Betrieb genommen worden sein. - Vor dem angeschaffte Geräte werden auch finanziert. Voraussetzung zur Finanzierung - Bestellung eines von der gematik zugelassenen + zertifizierten Kartenterminals - Mitteilung über die Anschaffung + Installation eines egk-terminals per Formblatt bei der KZV Bremen Überweisung der Erstattungspauschalen an die Praxen - Jeweils am Ende des Monats, an dem das Erstattungsformular bei der KZV Bremen eingereicht wurde. 88

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