Übersicht über das Rechnungswesen

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1 IFW / WM Übersicht über das Rechnungswesen eine Teamarbeit der FS-BW-TZ 2-96/97

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Gegliederte Übersicht... 5 Rechnungskreis I... 6 wichtige Begriffe des Rechnungskreises I... 6 Aufwendungen... 6 Was sind Aufwendungen und wie werden sie gebucht?... 6 Beispiele für Aufwendungen... 6 Neutraler Aufwand... 6 Was sind neutrale Aufwendungen?... 6 Ertrag... 6 Was sind Erträge und wie werden sie gebucht?... 6 Beispiele für Erträge... 7 Neutraler Ertrag... 7 Was sind neutrale Erträge?... 7 Was sind Zweckerträge?... 7 Was sind Anderserträge?... 7 Buchung von Aufwendungen und Erträgen... 7 Wo werden Aufwendungen und Erträge am Ende einer Geschäftsperiode(Jahresende) gebucht?... 7 Beispiele für Buchungssätze im Aufwands- und Ertragskonten...7 Vermögen... 8 Anlagevermögen... 8 Umlaufvermögen... 8 Kapital... 8 abstraktes Kapital... 8 konkretes Kapital... 8 Ziele/Aufgaben des Rechnungskreises I... 9 Buchführung... 9 Zusammensetzung des Vermögens und des Kapitals eines Betriebes führen Finanzbuchführung... 9 Die doppelte Buchführung: Wozu die doppelte Buchführung? Techniken/Rechnungsarten des Rechnungskreises I Kontenklasse Kontoklasse 0-4 (Bestandskonten) Abschluß der Bestandskonten Kontoklasse 5-7 (Die Erfolgsvorgänge und ihre Buchung) Kontoklasse 8 (Eröffnungs- und Abschlußkonten) Inventur/Inventar Bestandsrechnung GuV-Rechnung Bilanz gesetzliche Vorschriften des Rechnungskreises I Rechnungskreis II wichtige Begriffe des Rechnungskreises II Kosten Grundkosten Kalkulatorische Kosten Anderskosten: Zusatzkosten: Normalkosten: Einzelkosten Sondereinzelkosten Gemeinkosten Erklärung / Anwendung der Einzel-, Gemein- und Sondereinzelkosten Ziele/Aufgaben des Rechnungskreises II ermitteln des Betriebsergebnisses Seite 2 von 29

3 Verfahren/Instrumente des Rechnungskreises II Kostenartenrechnung Kalkulation mit Maschinenstundensätzen Kostengruppen Kostenstellenrechnung: Kostengruppen Kostenträgerrechnung: Kostenträgerstückrechnung Kalkulationsarten Vorkalkulation Zwischenkalkulation Nachkalkulation Zuschlagskalkulation Kostenstellenrechnung Gesamtkalkulation Kostenträgerzeitrechnung Abgrenzungsrechnung Kostenanalyse Techniken/Rechnungsarten des Rechnungskreises II Vollkostenrechnung Betriebsabrechnungsbogen Teilkostenrechnung Deckungsbeitragsrechnung gesetzliche Vorschriften des Rechnungskreises II Verzeichnis der Autoren Quellenverzeichnis Index / Stichworte Seite 3 von 29

4 Übersicht über das Rechnungswesen Rechnungswesen wichtige Begriffe Ziele / Aufgaben Verfahren / Instrumente RK I Rechnungskreis I Geschäftsbuchführung Aufwand Neutraler Aufwand Zweckaufwand Ertrag Neutraler Ertrag Zweckertrag Vermögen / Kapital Abbildung von Transaktionen mit der betrieblichen Außenwelt Unternehmensergebnis ermitteln durch Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital sowie Aufwendungen und Erträgen Techniken / Rechnungsarten Doppelte Buchführung Kontenklasse 0..8 Inventar / Inventur Bestandsrechnung GuV-Rechnung Bilanz gesetzliche Vorschriften HGB, AO, AktG u.a. RK II Rechnungskreis II Kosten- und Leistungsrechnung Planungsrechnung Betriebsstatistik Grundkosten Kalkulatorische Kosten Anderskosten Zusatzkosten Fixkosten Variable Kosten Einzelkosten Zusatzkosten Gemeinkosten Aufbereitung von Daten / Informationen für Kontrolle, Dokumentation und Entscheidungen Betriebsergebnis ermitteln durch Gegenüberstellung von Kosten und Leistungen Kostenartenrechnung Kalkulation mit Maschinenstundensätzen Vorkalkulation Zwischenkalkulation Nachkalkulation Kostenstellenrechnung Zuschlagskalkulation Gesamtkalkulation Kontenklasse 9 Vollkostenrechnung Betriebsabrechnungbogen Teilkostenrechnung Deckungsbeitragsrechnung keine gesetzlichen Vorschriften Normalkosten Istkosten Sollkosten Kostenträgerrechnung Kostenträgerstückrechnung Kalkulatorisches Wagnis Abschreibung Kalkulatorische Zinsen Kalkulatorischer Unternehmerlohn Kostenträgerzeitrechnung Abgrenzungsrechnung Kostenanalyse Seite 4 von 29

5 Gegliederte Übersicht Rechnungswesen Geschäftsbuchführung (Rechnungskreis I) Bilanz IKR Konten 0..8 Arten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Ansatzvorschriften Gliederungsvorschriften Aktivseite Passivseite Bewertungsvorschriften Anlagevermögen Umlaufvermögen Passiva Rechnungsabgrenzung Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Lagebericht Betriebsbuchhaltung (Rechnungskreis II) Elemente IKR Kontoklassen 9.. Kostenarten Material Personal Kalkulatorische Kosten Kostenstellen Betriebsabrechnungsbogen Innerbetriebliche Leistungsverrechnung Kostenträger Kostenträgerstückrechnung Kostenträgerzeitrechnung Systeme Vollkostenrechnung Istkostenrechnung Plankostenrechnung Teilkostenrechnung Deckungsbeitragsrechnung Grenzkostenrechnung Seite 5 von 29

6 Rechnungskreis I Geschäftsbuchführung wichtige Begriffe des Rechnungskreises I Aufwendungen Was sind Aufwendungen und wie werden sie gebucht? Aufwendungen sind Werteverzehr in einer Rechnungsperiode und mindern das Eigenkapital Aufwendungen werden (als Minderung des Eigenkapitals) im Soll des Aufwandskontos gebucht. Beispiele für Aufwendungen Verbrauch von Stoffen (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen) Verbrauch von Energieaufwendungen ( Strom, Gas, Heizöl und etc.) Einsatz von Arbeitskräften (Lohn/Gehalt), Anlagevermögen und Dienstleistungen Neutraler Aufwand wird nicht oder in voller Höhe in die Kosten/Leistungsrechnung übernommen, er mindert in der GuV-Rechnung den Gewinn. Was sind neutrale Aufwendungen? Betriebsfremde Aufwendungen: z. B. Spenden und Schenkungen Betrieblich außerordentliche Aufwendungen: z.b. Unwetterschäden, Produkthaftung, Schadensersatz, Katastrophenschäden etc. Betrieblich periodenfremde Aufwendungen: z.b. Nachzahlung der Gewerbesteuer, Prozeßkosten deren hierfür gebildeten Rückstellungen überschritten werden Andersaufwendungen: z.b. Kalkulatorische Abschreibung (in der GuV Abschreibung nach den AHK in der K/L-Rechnung nach Wiederbeschaffungswert) Ertrag Was sind Erträge und wie werden sie gebucht? Erträge sind der Wertezuwachs einer Rechnungsperiode und vermehren das Eigenkapital. Erträge werden (als Mehrung des Eigenkapitals) im Haben des Ertragskontos gebucht. Seite 6 von 29

7 Beispiele für Erträge Umsatzerlöse für eigene Fertigerzeugnisse, für Handelswaren und für sonstige Leistungen und andere Erträge(z.B. Vermietungen, Zinserträge am Bankguthaben, Wertpapiere und Erzeugnisse). Neutraler Ertrag wird nicht oder in anderer Höhe in die K/L-Rechnung übernommen Was sind neutrale Erträge? Betriebsfremde Erträge: z.b. Mieterträge aus Werkswohnungen, betriebsfremden Beteiligungen, Zuschüsse für Investitionsprogramme Beispiel für betriebliche außerordentliche Erträge: z.b. Auflösung von Prozeßkostenrückstellungen, Buchgewinne bei Verkauf von betrieblichen Anlagegütern Beispiel für betriebliche periodenfremde Erträge: Erstattung von Gewerbesteuern, Erstattung von überzahlter Kfz-Steuer Was sind Zweckerträge? Zweckerträge sind die Umsatzerlöse einer Periode, Bestandserhöhungen an FE und UE sowie innerbetriebliche Eigenleistungen Was sind Anderserträge? Anderserträge sind Erträge die in der GuV-Rechnung mit anderen Wertansätzen wie in der K/L-Rechnung angesetzt werden, Kalkulatorisch werden die Produkte in der K/L-Rechnung mit höheren Preisen wie den erzielten angesetzt (z.b. der Verkauf einer Maschine verkauft mit ,-DM angesetzt mit ;-DM) Buchung von Aufwendungen und Erträgen Wo werden Aufwendungen und Erträge am Ende einer Geschäftsperiode(Jahresende) gebucht? Aufwendungen und Erträge werden am Ende einer Geschäftsperiode (Jahresende) auf dem GuV Konto gebucht. Beispiele für Buchungssätze im Aufwands- und Ertragskonten Aufwandskonten:GuV-Konto an Aufwandskonto Ertragskonten: Ertragskonten an GuV-Konto Seite 7 von 29

8 Vermögen Vermögen ist die Gesamtheit aller materiellen und Immateriellen Gütern einer Unternehmung. Man unterscheidet: Anlagevermögen Vermögensteile, die der Unternehmung langfristig ( über ein Jahr) zur Nutzung dienen. z.b. Grundstücke, Maschinen, Geschäftsausstattung, Fuhrpark, Patente. Umlaufvermögen Vermögensteile, die sich in der Menge und Zusammensetzung ständig verändern, weil sie: verbraucht (z.b. Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe), veräußert (z.b. Fertige Erzeugnisse, Handelswaren) oder verwendet (z.b. Bargeld, Bankguthaben, Forderungen) werden. Kapital Kapital ist die abstrakte Wertsumme in der Bilanz. Kapital ist Geld für Investitionszwecke Kapital ist gleich Geld Man unterscheidet: abstraktes Kapital Das abstrakte Kapital umfaßt die Gesamtheit der Positionen, die sich auf der Passivseite der Bilanz befinden. Dem abstrakten Kapital steht auf der Aktivseite das Vermögen als konkretes Kapital gegenüber. Das abstrakte Kapital dient folgenden Zwecken: - die Offenlegung der Kapitalherkunft - die Überprüfung der Kapitalerhaltung - die Möglichkeit der Kapitalbewertung Das abstrakte Kapital läßt sich in Eigen- und Fremdkapital untergliedern. konkretes Kapital Das konkrete Kapital besitzt Vermögenscharakter und tritt in Erscheinung als Geld, Rechte und Sachgüter In der Bilanz des Unternehmens umfaßt das konkrete Kapital zwei Positionen : Anlagevermögen Alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen dauernd zu dienen. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen Umlaufvermögen Alle Vermögensgegenstände, die nicht zum Anlagevermögen gehören. Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Seite 8 von 29

9 Ziele/Aufgaben des Rechnungskreises I Abbilden von Transaktionen mit der betrieblichen Außenwelt Unternehmensergebnis ermitteln durch Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital, sowie Aufwendungen und Erträgen Buchführung alle Geschäftsvorfälle die sich im Betrieb ereignen in chronologischer Reihenfolge festzuhalten. Beginn mit Gründung und endet mit der Liquidation eines Betriebes Wirtschaftlich bedeutsam sind alle Vorgänge die zur Änderung der Höhe und / oder der Zusammensetzung des Vermögens und des Kapitals eines Betriebes führen. Bestands und Bewegungsgrößen werden in Geldeinheiten ausgedrückt. Bestandserfassung durch Inventur ( körperliche Bestandsaufnahme )und findet ihren Niederschlag im Inventar ( Bestandsverzeichnis ) Buchführung ist eine Zeitrechnung ( Zeitperiode z.b. 1 Jahr ) Finanzbuchführung Erfaßt den gesamten Wertzuwachs (Ertrag) oder Wertverbrauch (Aufwand) sowie die Änderungen der Vermögens- und Kapitalstruktur während einer Zeitperiode. Die in der Buchführung an einem Stichtag (Bilanzstichtag) erfaßten Bestände an Vermögen und an Kapital werden in der Bilanz, die erfaßten Aufwendungen und Erträge einer Abrechnungsperiode in der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlust-rechnung) gegenübergestellt. Die Buchführung liefert alle Zahlenwerte, die zur Erstellung von Bilanzen benötigt werden. Außerdem stellt sie das für Liquiditäts- und Finanzkontrollen erforderliche Zahlenmaterial zur Verfügung. Erfassung der Geschäftsvorfälle mit Hilfe von Konten: Bestandskonten Erfolgskonten gemischten Konten Der formale Aufbau der doppelten Buchführung ermöglicht die Ermittlung des Periodenerfolges in doppelter Weise 1 durch Vermögensvergleich Erfolg = Vermögen am Ende der Periode - vermögen am Anfang der Periode + Entnahmen - Einlagen 2 durch Aufwands- und Ertragsvergleich: Erfolg = Ertrag - Aufwand Alle Geschäftsvorfälle Können mit einem der vier Typen von Buchungsfällen erfaßt werden 1. Aktivtausch 2. Passivtausch 3. Bilanzverlängerung 4. Bilanzverkürzung Seite 9 von 29

10 Die doppelte Buchführung: Quellen: Grundlagen des Rechnungswesens - Europaverlag -- S.31, S.47 Wozu die doppelte Buchführung? Ein wichtiges Unternehmensziel ist es, Gewinn zu erwirtschaften, was zu einer Änderung in der Höhe des Eigenkapitals führen muß. Die Veränderung des Eigenkapitals durch Erfolgsvorgänge wird in der Buchhaltung im Vergleich zur tatsächlichen Werteentwicklung nur unvollständig wiedergegeben. So werden die Wert- und Bestandsänderungen in der eigentlichen Produktionsphase nicht dargestellt; statt dessen wird der Verbrauch von Produktionsfaktoren ( z.b.. Materialentnahme ) als Werteverzehr und damit als Eigenkapitaländerung gebucht. In Wirklichkeit erfolgt aber keine Vermögensminderung und keine Minderung des Eigenkapitals, weil die entnommenen Materialien und andere Produktionsfaktoren ja in die neue Vermögensposition Fertigzeugnisse eingehen, so daß aus dieser Sicht lediglich eine Vermögensumschichtung vorliegt. Diese Vermögensumschichtung während der Produktion wird aber buchhalterisch erfaßt. Folgerichtig werden die Umsätze von betrieblichen Leistungen in voller Höhe als Erträge ( Eigenkapitalmehrung )ausgewiesen, obwohl beim Verkauf von Erzeugnissen ebenfalls eine Vermögensumschichtung durch den Abgang eben dieser Erzeugnisse stattfindet. Faßt man beide Betrachtungen zusammen - Buchung des gesamten Faktoreinsatzes als Aufwand und Buchung des gesamten Umsatzes als Ertrag -,ergibt sich nur in Höhe der Differenz zwischen Aufwand und Ertrag eine Eigenkapitalveränderung, die Gewinn oder Verlust darstellt. Seite 10 von 29

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13 Techniken/Rechnungsarten des Rechnungskreises I Kontenklasse 0..8 Auflösung der Bilanz in Konten Kontoklasse 0-4 (Bestandskonten) In der Praxis ist es wegen der Vielzahl der täglich anfallenden Geschäftsvorfälle nicht möglich, nach jeder Buchung eine neue Bilanz aufzustellen. Die nicht mehr gültigen Zahlen durchzustreichen oder weg zu radieren aber wäre gesetzlich nicht erlaubt, selbst wenn die Bilanz nach der Änderung inhaltlich richtig wäre. Außerdem benötigt derjenige, der sich aus der Buchführung informieren will, eine fortlaufende und übersichtliche Einzelabrechnung jeder Bilanzposition. So ist es z.b. wichtig zu wissen, durch welche Einzahlungen und Überweisungen ( wer? wieviel? wann? ) sich der Bankbestand im Zeitablauf verändert hat; das Wissen um den aktuellen Bestand allein genügt nicht. Um die fortlaufende Einzelabrechnung jeder Bilanzposition zu ermöglichen, muß zuvor die Bilanz in Konten aufgelöst werden. Entsprechend den Seiten der Bilanz unterscheidet man AKTIV und PASSIVKONTEN. Abschluß der Bestandskonten Nach Buchung aller Geschäftsvorfälle werden die rechnungsmäßigen Schlußbestände ( Salden ) der einzelnen Bestandskonten ermittelt und wieder in einer Bilanz zusammengefaßt. Auf den Konten stehen die Schlußbestände ( SB ) zum Ausgleich auf der wertmäßig kleineren Seite. Kontoklasse 5-7 (Die Erfolgsvorgänge und ihre Buchung) Ein wichtiges Unternehmensziel ist Gewinn zu erwirtschaften, was zu einer Änderung der Höhe des Eigenkapitals führen muß. Die Veränderung des Eigenkapitals durch Erfolgsvorgänge wird in der Buchhaltung zum Vergleich zur tatsächlichen Werteentwicklung nur unvollständig wiedergegeben, So werden die Wert- und Bestandsveränderungen in der eigentlichen Produktionsphase nicht dargestellt, statt dessen wird der Verbrauch von Produktionsfaktoren als Werteverzehr und damit als Eigenkapitaländerung gebucht. In Wirklichkeit erfolgt aber keine Vermögensminderung und keine Minderung des Eigenkapitals, weil die entnommenen Materialien und andern Produktionsfaktoren ja in die neue Vermögensposition Fertigerzeugnisse eingehen, so daß aus dieser Sicht lediglich eine Vermögensumschichtung vorliegt. Diese Vermögensumschichtung während der Produktion wird aber nicht buchhalterisch erfaßt. Folgerichtig werden die Umsätze von betrieblichen Leistungen in voller Höhe als Erträge (Eigenkapitalmehrung) ausgewiesen, obwohl beim Verkauf von Erzeugnissen ebenfalls eine Vermögensumschichtung durch den Abgang eben dieser Erzeugnisse stattfindet. Faßt man beide Betrachtungen zusammen - Buchung des gesamten Faktoreinsatzes als Aufwand und - Buchung des gesamten Umsatzes als Ertrag - ergibt sich nur in Höhe der Differenz zwischen Aufwand und Ertrag eine Eigenkapitalveränderung, die Gewinn oder Verlust darstellt. ( G u V Rechnung ) Kontoklasse 8 (Eröffnungs- und Abschlußkonten) Erfassung der Eröffnungs- und Schlußbestände und der Veränderung des Jahresüberschusses/-fehlbetrages bis zum Bilanzgewinn/-verlust. Seite 13 von 29

14 Inventur/Inventar Die buchhalterischen Aufzeichnungen beginnen mit der Mengen- und Wertmäßigen Feststellung sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden. die einem Unternehmen zum Inventurzeitpunkt zuzurechnen sind. Dies geschieht durch Zählen, Messen, Wiegen und auch Schätzen (Schrottbestände). Die Tätigkeit selbst nennt man Bestandsaufnahme oder Inventur. Der Gesetzgeber schreibt vor, daß jeder Kaufmann zu Beginn seiner Geschäftstätigkeit und dann regelmäßig zum Ende eines Wirtschaftsjahres Inventur machen muß. Sie ist sorgfältig vorzubereiten und planmäßig durchzuführen. KEINE BILANZ OHNE INVENTUR Bestandsrechnung Abschluß der Bestandskonten Nach Buchung aller Geschäftsvorfälle werden die rechnungsmäßigen Schlußbestände ( Salden ) der einzelnen Bestandskonten ermittelt und wieder in einer Bilanz zusammengefaßt. Auf den Konten stehen die Schlußbestände ( SB ) zum Ausgleich auf der wertmäßig kleineren Seite. GuV-Rechnung Bilanz Das Inventar größerer Unternehmungen umfaßt oft mehrere Bände mit zahlreichen Seiten, so daß die Übersichtlichkeit über das Vermögen und die Schulden der Unternehmung verloren gehen kann. Der Gesetzgeber schreibt deshalb vor, daß zusätzlich zum Inventar eine kurzgefaßte Übersicht aufzustellen ist, sie heißt Bilanz und ist eine Kurzfassung des Inventars in Kontoform. Seite 14 von 29

15 gesetzliche Vorschriften des Rechnungskreises I Da der Rechnungskreis I derjenige ist, in dem die Zahlungen nach außen vorgenommen werden, unterliegt er einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen : Einige davon sind : HGB AO EStG GmbHG AktG KStG GewStG UStG PublG Handelsgesetzbuch Abgabenordnung Einkommensteuergesetz GmbH-Gesetz Aktiengesetz Körperschaftssteuergesetz Gewerbesteuergesetz Umsatzsteuergesetz Publizitätsgesetz und viele andere mehr. Nach dem Handelsrecht unterliegen alle im Handelsregister eingetragenen Betriebe der Buchführungspflicht, also alle Mußkaufleute ( 1 HGB), Sollkaufleute ( 2 HGB), eingetragenen Kaufleute ( 3 HGB) und Formkaufleute ( 6 HGB). Die Pflicht zur Buchführung folgt aus 238 Abs. 1 HGB, die Pflicht zur Inventur aus 241 HGB und die Pflicht zur Bilanzerstellung und zum Jahresabschluß aus 242 und 264 HGB. Daneben weisen die Spezialgesetze noch auf weitere Pflichten hin. Nach 140 AO sind die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzpflichten auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen. Seite 15 von 29

16 Rechnungskreis II Kosten und Leistungsrechnung wichtige Begriffe des Rechnungskreises II Kosten Grundkosten Grundkosten sind Kostenarten, die zugleich Aufwand sind, sie werden auch als Zweckaufwand bezeichnet. Eigenschaften: werteverzehrend bewertbar ausgabewirksam leistungsbezogen Sehr viele Kosten, die in der Betriebsbuchführung verrechnet werden, werden auch als Aufwendungen in der Finanzbuchführung angesetzt. Man spricht hier von Grundkosten, bzw. vom Zweckaufwand. Beispiel: Die Lohnaufwendungen werden in der Gewinn - und Verlustrechnung als Lohnkosten in der Kosten - und Leistungsrechnung angesetzt. Die Kfz- Steuern für den betrieblichen Fuhrpark werden als Aufwendungen bzw. Als Kosten in beiden Rechnungen berücksichtigt. Der Verbrauch von Roh, - Hilfs- und Betriebsstoffen ( RHB-Verbrauch ) wird sowohl in der Finanzbuchhaltung als auch in der Kosten - und Leistungsrechnung in der Regel in gleicher Höhe angesetzt. Kalkulatorische Kosten Kalkulatorische Kosten - heißen die Kostenarten, denen entweder überhaupt keine Aufwendungen (Zusatzkosten) oder in anderer Höhe gegenüberstehen ( Anderskosten ). Eigenschaften: werteverzehrend bewertbar nicht ausgabewirksam leistungsbezogen Den kalkulatorischen Kosten stehen im Gegensatz zu den Grundkosten überhaupt keine Aufwendungen oder Aufwendungen in anderer Höhe gegenüber. Kalkulatorische Kosten werden demnach wie folgt strukturiert: Kalkulatorische Kosten Anderskosten Zusatzkosten Seite 16 von 29

17 Anderskosten: Anderskosten entsprechen zwar Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung, sie werden aber wegen der unterschiedlichen Zielsetzung in der Kosten - und Leistungsrechnung anders bewertet als in der Finanzbuchhaltung. Beispiele: kalkulatorische Abschreibungen, wenn in der Kosten- und Leistungsrechnung andere Werte als in der GuV- Rechnung angesetzt werden. kalkulatorische Zinsen, wenn in der Kosten- und Leistungsrechnung andere Werte als die in der GuV- Rechnung erscheinenden tatsächlich gezahlten Zinsen berücksichtigt werden. kalkulatorische Wagnisse, wenn in der Kosten- und Leistungsrechnung andere Werte verrechnet werden, als tatsächlich anfallen. kalkulatorische Miete, wenn in der Kosten- und Leistungsrechnung andere Werte als in der GuV-Rechnung als Aufwand erscheinend verrechnet werden. Zusatzkosten: Den Zusatzkosten in der K/L-Rechnung stehen keine Aufwendungen in der Finanzbuchführung gegenüber. Beispiele: kalkulatorischer Unternehmerlohn bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften. kalkulatorische Zinsen, soweit sie sich auf das Eigenkapital beziehen. kalkulatorische Miete, soweit sie sich auf eigene Wirtschaftsgüter bezieht. Ein Einzelunternehmer, der als Frachtführer mit seinem eigenen Lkw Fuhrleistungen erbringt, kann in seiner Finanzbuchhaltung seinen Arbeitslohn nicht als Aufwand ansetzen. In der K/L-Rechnung - speziell in der Kalkulation - muß er seinen Arbeitslohn als kalkulatorischen Kostenfaktor berücksichtigen, da er ansonsten seine erbrachten Leistungen zu billig bewerten und anbieten würde. Normalkosten: Die Kalkulationen für Aufträge und Angebote werden auf Normalkostenbasis erstellt, d.h., den bei einem Auftrag zu erwartenden Einzelkosten werden mit Hilfe von Zuschlagssätzen Gemeinkosten zu geschlagen, wie sie in der Vergangenheit normalerweise angefallen sind. Da über die Umsatzerlöse die kalkulierten Kosten wieder dem Betrieb zu fließen, werden die Einzelkosten und die verrechneten Gemeinkosten (Normalkosten) erstattet. Formeln : Normalkosten = erwartete Einzelkosten + verrechnete Normalgemeinkosten Seite 17 von 29

18 Einzelkosten Einzelkosten sind Kosten, die von einem einzelnen Kostenträger (z.b. Fertigungsauftrag für Produkt A) verursacht werden und diesen direkt zugerechnet werden können. Sondereinzelkosten Sondereinzelkosten ist eine Einzelkostenart, die speziell / nur von einem Kostenträger (z.b. Werkstückvorrichtung für Produkt A) verursacht werden. Gemeinkosten Gemeinkosten sind Kosten, die nicht einem einzelnen Kostenträger zugerechnet werden können, weil sie durch mehrere oder alle Leistungen (Kostenträger) verursacht werden (z.b. Werkstatthallenbeleuchtung) oder aus unterschiedlichen Gründen nicht einzeln erfaßt werden. Erklärung / Anwendung der Einzel-, Gemein- und Sondereinzelkosten Die Einteilung der Kosten nach Art der Zurechenbarkeit auf die Kostenträger ist nicht gleichzusetzen mit der Einteilung in fixe und variable Kosten. Obgleich die Einzelkosten hinsichtlich der Beschäftigung variablen Charakter haben, gilt dies nicht umgekehrt für die Gemeinkosten. Diese können nämlich variabel und auch fix sein. Ausschlaggebend ist nicht ihre Veränderlichkeit, sondern das Merkmal, nicht ausschließlich für einen Kostenträger entstanden zu sein. Die Aufwandsinformationen über Grundkosten kommen aus der Finanzbuchhaltung. Diese müssen aufgeschlüsselt und nach ihrer Art unterschieden werden. Die Einzelkosten wie, z.b. Fertigungsmaterial Fertigungslöhne Sondereinzelkosten der Fertigung Sondereinzelkosten des Vertriebs werden direkt dem Kostenträger / Leistungseinheit zugeordnet, um die Daten / Kosten in der Kostenträgerrechnung, zwecks Kalkulation des Produktes, für ein Produkt zu erfassen. Die angefallenen Gemeinkosten wie, z.b. Verbrauch von Hilfsstoffen Verbrauch von Werkzeugen Meistergehälter etc. werden zunächst nach Belegen oder einem Verechnungsschlüssel den Abteilungen (Kostenstellen) zugerechnet, durch die sie verursacht worden sind. Diese Verteilung geschieht in der Kostenstellenrechnung. Diese Kostenstellenrechnung wird meist tabellarisch in einem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) vorgenommen. Das Ergebnis der Kostenstellenrechnung ermöglicht die Zurechnung der Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenträger (Prozentwerte) Seite 18 von 29

19 Ziele/Aufgaben des Rechnungskreises II ermitteln des Betriebsergebnisses Ermitteln durch Gegenüberstellung von Kosten und Leistungen Den Wertverbrauch, der bei der Erstellung der Betriebsleistungen erfolgt, bezeichnet man als Kosten, den entstandenen Wertzuwachs als Leistung. Während in der Finanzbuchführung nur der Wertverzehr erfaßt wird, der mit Ausgaben verbunden war (Aufwand), bezieht die Betriebsbuchführung auch den Wertverzehr ein, der - ohne Ausgaben zu verursachen - durch die Erstellung der Betriebsleistungen hervorgerufen wird. Werteverzehr = Aufwand = Kosten = Leistung Quelle : Wöhe Seite 1002 Die Grundstruktur eines BAB II um das Betriebsergebnis zu ermitteln kann folgendes Aussehen haben: siehe Blatt 2 Quelle : Kiehl Kostenrechnung Seite 216 Seite 19 von 29

20 Verfahren/Instrumente des Rechnungskreises II Kostenartenrechnung Kalkulation mit Maschinenstundensätzen Fakt: Die Maschinenabhängige Kosten bilden den Hauptteil der Fertigungsgemeinkosten Problem: Die Fertigungslöhne sind als Berechnungsbasis relativ klein hohe Zuschlagssätze. Hohe Zuschlagssätze verursachen Fehler in der Kostenzuordnung. Dies führt zu einem Verstoß gegen das strenge Verursacherprinzip, wenn innerhalb einer Fertigungsstelle Maschinen mit unterschiedlicher Kostenstruktur aufgestellt sind und diese Maschinen von den einzelnen Kostenträgern mit unterschiedlicher Intensität benutzt werden. Lösung: Die Maschinenabhängigen Kosten aus den Fertigungsgemeinkosten ausklammern und in Maschinenstundensätzen gesondert verrechnen. Die Restgemeinkosten wie üblich verrechnen. Vorteile: Laufende Kontrolle der wichtigsten Maschinenkosten Verursachungsprinzip gewahrt. Bei den maschinenabhängigen Kosten handelt es sich um Abschreibungen auf Maschinen Zinsen für das in den Maschinen investierte Kapital Instandhaltungskosten der Maschinen Energiekosten der Maschinen Werkzeugkosten Die Kalkulation mit Maschinenstundensätzen ist ein Verfahren der Kostenträgerrechnung Kostengruppen Stoffkosten Arbeitskosten Anlagekosten Kapitalkosten Fremdleistungskosten Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe entstehen durch den Einsatz von Arbeitskräften Löhne, Gehälter, Sozialkosten, kalkulatorischer Unternehmerlohn durch Instandhaltung, Abnutzung kalkulatorische Zinsen Inanspruchnahme der Leistung fremder Firmen Seite 20 von 29

21 Kostenstellenrechnung: verteilt die Kosten auf den Ort der Entstehung Kostengruppen Einzelkosten genaue Kostenerfassung pro Stück - Fertigungsmaterial, Löhne Gemeinkosten Verteilung der Kosten über einen Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Kostenstellen gilt für alle Kosten, die nicht Einzelkosten sind, wie z.b. Gehälter, Abschreibungen, Raumkosten (siehe BAB) Kostenträgerrechnung: Kostenträger sind Leistungseinheiten eines Betriebes - unfertige, fertige Erzeugnisse und Dienstleistungen K.-Zeitrechnung K.-Einheitrechnung dient der: Erfassung der K. des Rechnungszeitabschnittes nach Kostengruppen Vorbereitung der Kalkulation Ermittlung der Bestandsveränderungen unfertiger und fertiger Erzeugnisse Vorbereitung der Betriebsergebnisrechnung dient der: Errechnung der Kosten je Leistungseinheit Divisionsverfahren Zuschlagskalkulation Kostenträgerstückrechnung Frage: Warum wird die Kostenträgerstückrechnung durchgeführt? Antwort: Damit die entstandenen Kosten auf die Kostenträger umgelegt werden können wo die Kosten entstanden sind bei Absatzleistungen sind somit die Selbstkosten und Verkaufspreise, sowie bei innerbetrieblichen Eigenleistungen die Herstellungskosten ermittelbar. Seite 21 von 29

22 Kalkulationsarten Vorkalkulation Frage: Was ist eine Vorkalkulation? Antwort: Die Kosten eines Vorhabens werden im voraus berechnet, die Vorkalkulation ist besonders wichtig bei der Preisfindung von Angeboten und der Entscheidungsfindung, ob man z.b. selbst produziert oder ob man einen Fremdbezug vorzieht. Zwischenkalkulation Frage: Wozu noch eine Zwischenkalkulation? Antwort: Projekte mit langer Auftragsdauer, müssen mit Hilfe der Zwischenkalkulation zeitlich überprüft werden, inwieweit die bisherigen Ist-Kosten mit den Planungswerten der Vorkalkulation übereinstimmen bei zu großer Differenz zwischen Vor- und Zwischenkalkulation können noch geeignete Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Weiterhin ist die Zwischenkalkulation notwendig, um die unfertigen Erzeugnisse zum Geschäftsjahresende mit ihren Herstellungskosten in dem Inventar und in der Bilanz bewerten zu können. Nachkalkulation Frage:... und die Nachkalkulation? Antwort: Nach Projektabschluß, müssen die Werte der Vorkalkulation mit den Werten der Nachkalkulation verglichen werden, um bei gravierenden Abweichungen eine Änderung der Planwerte für künftige Vorkalkulationen zu schaffen Zuschlagskalkulation Frage: Wozu benötige ich eine Zuschlagskalkulation? Antwort: Diese Kalkulation wird nicht bei Unternehmen benötigt, welche ausschließlich ein Produkt herstellen, denn die Selbstkosten eines Erzeugnisses ergeben sich aus der Division der anfallenden Gesamtkosten geteilt durch die fertig gestellten Erzeugnisse. Diese Rechnung nennt man Divisionskalkulation Bei einer Produktion mit verschiedenen Produkten, sind die Stückkosten nicht mehr durch die Divisionskalkulation zu ermitteln die Zuschlagskalkulation ist ein Verfahren das auf Trennung der Einzel- und Gesamtkosten beruht. Die Funktionsweise der Zuschlagskalkulation Einzelkosten werden aus der Kostenartenrechnung den Kostenträgern unmittelbar zugerechnet. Diese direkte Zurechnung ist bei den Gemeinkosten nicht möglich. Zunächst werden sie in der Kostenstellenrechnung (BAB) den Kostenstellen zugerechnet, die diese Gemeinkosten verursacht haben. (Kostenverursachungsprinzip) In der Rechnung mit dem BAB werden die Kostensummen jeder Hauptkostenstelle zu bestimmten Basiszahlen in Beziehung gesetzt. Dabei ist darauf zu achten, daß nur Bezugsgrößen gewählt werden, zu denen sich die Gemeinkosten annähernd proportional verhalten Quelle: Grundlage des Rechnungswesens 5. Auflage Europa Verlag Seite 22 von 29

23 Kostenstellenrechnung Gesamtkalkulation Unter dem Begriff Gesamtkalkulation versteht man die Berechnung der Zuschlagssätze für die Herstellkosten eines Produktes. Im normalen Geschäftsbertrieb tritt die Problematik auf, wie sollen die Verwaltungs- und die Vertriebsgemeinkosten Zuschlagssätze auf die Herstellkosten verteilt werden! Dieses kann nach der Berechnung der Rechnungsperiode oder nach dem Umsatz geschehen. Man verteilt jedoch die Kosten der Vertriebsgemeinkosten überwiegend auf den Umsatz, da dieser nur zum größten Teil anfällt, wenn auch das Produkt verkauft wurde. Unter Herstellkosten-Rechnungsperiode versteht man die angefallenen Kosten einer Rechnungsperiode, unabhängig von der Leistungserstellung oder Leistungsverwertung. Unter Herstellkosten-Umsatz versteht man die angefallenen Kosten, die in einer Rechnungsperiode durch die verkauften Produkte entstanden sind. Berechnung der Selbstkosten des Umsatzes bzw. der Fertigungskosten. Selbstkosten Umsatz Selbstkosten Fertigung Fertigungsmaterial Fertigungsmaterial + Materialgemeinkosten + Materialgemeinkosten + Fertigungslöhne + Fertigungslöhne + Fertigungsgemeinkosten + Fertigungsgemeinkosten + Sondereinzelkosten der Fertigung + Sondereinzelkosten der Fertigung = Herstellungskosten Rechnungsperiode = Herstellungskosten Rechnungsperiode + Bestandsminderung Erzeugnisse - Bestandsmehrungen Erzeugnisse = Herstellungskosten Umsatz + Verwaltungsgemeinkosten + Verwaltungsgemeinkosten + Vertriebsgemeinkosten + Vertriebsgemeinkosten + Sondereinzelkosten Vertrieb + Sondereinzelkosten Vertrieb = Selbstkosten Umsatz = Selbstkosten Rechnungsperiode Seite 23 von 29

24 Kostenträgerzeitrechnung Abgrenzungsrechnung Was ist Abgrenzungsrechnung? Die rechnerische Erfassung der Kosten erfolgt mit Hilfe der Abgrenzungsrechnung. Sie übernimmt die Funktion eines Bindegliedes zwischen der Geschäftsbuchführung und der Betriebsbuchführung. Die Abgrenzungsrechnung läßt sich in zwei Teilbereiche unterteilen: unternehmensbezogene Abgrenzungen ( Abrechnung der Geschäftsbuchführung ) kostenrechnerische Korrekturen Die unternehmensbezogene Abgrenzung hat die Aufgabe eines Filters; es sollen alle Aufwendungen/Ertrage erfaßt werden, die in der Kosten/Leistungsrechnung nicht berücksichtigt werden, d.h. die betriebsfremden Aufwendungen, die betrieblichen außerordentlichen Aufwendungen und die betrieblichen periodenfremden Aufwendungen. Bei den kostenrechnerischen Korrekturen werden die kalkulatorischen Kosten (Anderskosten und Zusatzkosten), die in der Betriebsabrechnung erfaßt worden sind, gegengebucht. Andererseits ist in den Informationsfluß von der Geschäftsbuchführung hin zur Kosten/Leistungsrechnung ein weiterer Filter eingebaut: Diejenigen Aufwendungen und Erträge, die in der Betriebsbuchführung mit anderen Wertansätzen als in der Geschäftsbuchführung zu verrechnen sind, werden hier durch eine entsprechende Gegenbuchung für die Betriebsbuchführung neutralisiert. Quelle: Europa Lehrmittel Grundlagen des Rechnungswesen 5. Auflage Kostenanalyse I Kostendefinition: Unterscheidung in 1. Fixe Kosten (Kosten die von der Ausbringungsmenge unabhängig sind) a. absolut fixe Kosten: Sie bleiben von der Ausbringungsmenge 0 bis zur Kapazitätsgrenze konstant b. relativ fixe Kosten (sprungfixe, intervallfixe Kosten): Sie bleiben nur innerhalb eines Ausbringungsintervalls, das kleiner ist als das mögliche Kapazitätsintervall ist, gleich. 2. Variable Kosten (Kosten die von der Ausbringungsmenge abhängig sind) a. proportionale Kosten: Kosten, die sich im gleichen wie der Beschäftigungsgrad (Ausbringungsmenge) ändern, z.b. Stücklöhne. b. überproportionale (progressive) Kosten: Kosten, die stärker steigen als der Beschäftigungsgrad, z.b. Überstundenlöhne. c. unterproportionale (degressive) Kosten: Kosten, die schwächer steigen als der Beschäftigungsgrad, z. B. Wartung von Maschinen, Mengenrabatte bei Beschaffung. 3. Mischkosten Mischkosten sind Gemeinkosten, die fixe und variable Bestandteile aufweisen II Kritische Kostenpunkte bei linearem Gesamtkostenverlauf 1. Nutzenschwelle (break even point) Sie ist die Ausbringungsmenge x ns, an der die Gesamtkosten zum erstenmal gleich dem Gesamtertrag (Gesamterlös) sind. Sie stellt die Mindestausbringungsmenge zur Vermeidung von Verlusten dar und kann auf mehrere Arten rechnerisch und graphisch ermittelt werden. 2. Optimaler Kostenpunkt (OKP) Er liegt dort, wo die Stückkosten am niedrigsten sind (Stückkostenminimum). Bei einer linearen Gesamtkostenkurve sinken die Stückkosten mit zunehmender Ausbringungsmenge, da sich die Fixkosten auf Seite 24 von 29

25 eine immer größer werdende Menge verteilen (Fixkostendegression, Gesetz der Massenproduktion). Bei optimale Kostenpunkt liegt folglich an der betrieblichen Kapazitätsgrenze. 3. Gewinnmaximum (Maximaler Nutzenpunkt) Es liegt an der Stelle x max, an welcher der Gesamtgewinn am größten ist. Bei einer linearen Gesamtkostenfunktion und einer linearen Gesamterlösfunktion erreicht der Gesamtgewinn und der Stückgewinn an der betrieblichen Kapazitätsgrenze ihr Maximum, wenn bei gegebenen Fixkosten die variablen Stückkosten kleiner sind als der konstante Stückerlös. 4. Nutzengrenze (NG) Sie ist die Ausbringungsmenge x NG an der sich die Kurven der Gesamtkosten und der Gesamterlöse zum zweitenmal schneiden. Bei der mathematischen Behandlung gelten dieselben Bedingungen wie für die Nutzenschwelle. Eine Nutzengrenze ist denkbar, wenn es sich S-förmige Kostenkurve handelt oder wenn die Kostenfunktion aus mehreren intervallweise definierten Teilfunktionen besteht. III Betriebliche Anpassungsprozesse im Hinblick auf die Kostenstruktur Ändert sich die Absatzlage einer Unternehmung ist zu entscheiden, wie die Produktion an die veränderte Absatzsituation angepaßt werden soll. Dabei ist zu beachten, daß nicht nur die Veränderung der Ausbringungsmenge ( des Beschäftigungsgrades) die Höhe der Gesamtkosten bestimmt, sondern daß auch die Art der Anpassungsprozesse die Kostenstruktur beeinflußt. Unterschieden wird: 1. Zeitliche Anpassung Sie besteht darin, daß die Ausbringung ausschließlich durch Veränderungen der Arbeitszeiten erhöht oder vermindert wird, ohne daß sich Kapazität, Betriebsbereitschaft und Leistungsgrad ändern. 2. Quantitative Anpassung Sie besteh darin, daß eine Mehrung/Minderung der Ausbringung erreicht wird durch eine Veränderung der eingesetzten, begrenzt teilbaren Faktoreinheiten (Maschine, Gebäude, Belegschaft). 3. Intensitätsmäßige Anpassung Sie besteht darin, daß die Ausbringung erhöht oder verringert wird, ohne das die Anzahl der begrenzt teilbaren Faktoreinheiten und die Arbeitszeit verändert werden. Bewußt verändert wird also nur der Leistungsgrad. Da jedoch jedes Aggregat einen optimalen Leistungsgrad besitzt, wird in der Praxis eine Leistungsgradveränderung nach Möglichkeit vermieden. Erhöhung des Leistungsgrades über die optimale Intensität hinaus führt zwangsläufig dazu, daß die variablen Kosten progressiv ansteigen infolge erhöhten Verschleißes, unwirtschaftlichen Energieeinsatzes, vermehrten Ausschusses u.a.m. 4. Kostenremanenz (Kostenresistenz) Werden bei Rückläufiger Beschäftigung kostensenkende Anpassungsprozesse aus irgendwelchen Gründen unterlassen oder verzögert, führt dies zu überhöhten Gesamtkosten. Diesen Sachverhalt nennt man Kostenremanenz. Im Bereich der intervallfixen Kostenarten treten Remanenzerscheinungen dann auf, wenn bei rückläufiger Beschäftigung technisch und /oder organisatorisch mögliche Anpassung nicht durchgeführt wird. Bei den variablen Kosten sind Remanenzerscheinungen selten. Sie treten nur auf, wenn bei rückläufiger Beschäftigung überhöhte Leistungsgrade, die zu Kosten der Überbeanspruchung führen, nicht schnell genug normalisiert werden oder wenn die Arbeitsintensität stark absinkt, weil die Arbeitskräfte aus Furcht vor Arbeitszeitverkürzung die Arbeit strecken. Quelle: Grundlagen des Rechnungswesens (IKR), S Seite 25 von 29

26 Techniken/Rechnungsarten des Rechnungskreises II Vollkostenrechnung Betriebsabrechnungsbogen Teilkostenrechnung Deckungsbeitragsrechnung Seite 26 von 29

27 gesetzliche Vorschriften des Rechnungskreises II keine Seite 27 von 29

28 Verzeichnis der Autoren Die doppelte Buchführung Aufwendungen und Erträge Vermögen und Kapital Abgrenzungsrechnung Betriebsergebnis Gesamtkalkulation Kostenarten, -stellen, träger Kostenanalyse Grund-, Kalkulatorische-, Anders-, Normal- und Zusatzkosten Kalkulation mit Maschinenstundensätzen Gesetzliche Vorschriften des RKI,Übersichten, Tabellen, Layout Einzelkosten- und Gemeinkosten, Sondereinzelkosten Ziele und Aufgaben des RK I Techniken/Rechnungsarten RKI Oliver Grunsky Bernd Gindler Joachim Ihlenburg Matthias Kranig Walter Kunzig Thomas Mendle Dirk Schuppenhauer Dirk Siebler Jens Willig Bernd Wulff Detlef Thee Andreas Moser Volker Thom Quellenverzeichnis Grundlagen des Rechnungswesens 5. Auflage - Europaverlag Wöhe Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaft Olfert Kostenrechnung Kiehl-Verlag Olfert, Körner, Langenback Bilanzen Kiehl-Verlag Gabler Wirtschaftslexikon BGB, HGB, EStG Arbeitsvorbereitung / Betriebswirtschaftslehre, Handwerk und Technik Seite 28 von 29

29 Index / Stichworte Seite 29 von 29

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