Glossar. Altersbestätigung
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- Petra Imke Diefenbach
- vor 6 Jahren
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1 Altersbestätigung Die Altersbestätigung ist eine Funktionalität des Personalausweises. Ein Diensteanbieter verwendet diese Funktion, wenn nur festgestellt werden soll, ob der Nutzer ein bestimmtes Alter erreicht hat, beispielsweise an Zigarettenautomaten oder bei Onlinediensten mit altersbeschränkten Inhalten. Für die Frage, ob ein bestimmtes Alter (z. B. 18 Jahre) überschritten ist, wird nicht das gesamte Geburtsdatum an den Diensteanbieter übertragen. Vielmehr wird nur übermittelt, ob der Ausweisinhaber das vom Anbieter angefragte Alter zum Zeitpunkt der Abfrage bereits erreicht hat. Der Personalausweis übermittelt also nur ein Ja oder Nein. Änderungsdienst Der Änderungsdienst ist Bestandteil des Fachverfahrens. Er ermöglicht nachträglich die Änderung der Adresse, das Einund Ausschalten der Online Ausweisfunktion, das Ersetzen der Transport PIN durch die PIN und das Neusetzen der PIN. Für den Änderungsdienst ist das Änderungsterminal notwendig. Änderungsterminal Das Änderungsterminal ist ein Schreib /Lesegerät mit dem der Chip des Personalausweises angesprochen werden kann. Es wird den Personalausweisbehörden von der Bundesdruckerei GmbH ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt. Die Maße des Änderungsterminals sind: Höhe: 9 cm, Breite: 22cm und Tiefe: 9cm. Das Änderungsterminal besitzt ein Eingabefeld. Zusammen mit einem Softwarezertifikat, das ebenfalls von der Bundesdruckerei GmbH bereitgestellt wird, können die Personalausweisbehörden alle Funktionalitäten des Änderungsdienstes (Aus/Ein Schalten des Chips, PIN und Adressänderung) nutzen. Somit ist sichergestellt, dass keine andere Stelle, außer den berechtigten Behörden, die Daten des Chips ändern kann. AusweisApp2 Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigen die Nutzerinnen und Nutzer eine Software, mit deren Hilfe eine sichere Verbindung zwischen Kartenlesegerät, Personalausweis und eid-diensteanbieter hergestellt werden kann. Sie ermöglicht den verschlüsselten Datenaustausch zwischen Personalausweis und eid-dienst. Der Bund stellt mit der kostenlosen AusweisApp2 eine einfach zu bedienende Software für den Datenaustausch zur Verfügung. 1
2 Die im Auftrag des Bundesinnenministeriums von der Governikus KG entwickelte AusweisApp2 ist schnell, leistungsstark und unabhängig von dem verwendeten Webbrowser. Die AusweisApp2 für die stationäre Nutzung steht für die Betriebssysteme Windows und OS X zur Verfügung. Für Smartphones und Tablets mit NFC-Schnittstelle und einem Android-Betriebssystem (ab Android 4.3) kann in vielen Fällen die mobile AusweisApp2 genutzt werden, die im Google Playstore kostenlos heruntergeladen werden kann. Informationen zu geeigneten Geräten finden Sie hier: Berechtigungszertifikat Diensteanbieter, die ihren Kunden ermöglichen möchten, den Personalausweis als Identifizierungsinstrument für Geschäftsprozesse zu nutzen, benötigen hierzu eine staatliche Berechtigung. Eine hoheitliche Stelle die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate im Bundesverwaltungsamt prüft hierzu auf Antrag, welche Daten ein Diensteanbieter für die Erfüllung seines Geschäftszweckes aus dem Personalausweis auslesen darf und erteilt hierzu eine Berechtigung als Verwaltungsakt. Mit dieser Berechtigung können Diensteanbieter bei sog. Zertifizierungsdiensteanbietern ein Softwarezertifikat beantragen, das das Auslesen der Daten des Personalausweischips erst ermöglicht. Biometriefunktion Die Biometriefunktion erlaubt den hoheitlichen Stellen (Polizei, Zoll, Steuerfahndung, Pass, Ausweis und Meldebehörden) auf die biometrischen Merkmale (Biometrische Merkmale), die auf dem Chip des neuen Personalausweises gespeichert sind, zuzugreifen und mit dem Ausweisinhaber zu vergleichen. Der Abgleich erfolgt nur zwischen dem Ausweisinhaber und seinem Dokument. Eine bundesweite Datenbank mit den Daten aller Bürgerinnen und Bürger existiert nicht. Die hoheitliche Biometriefunktion kommt nur bei hoheitlichen Personenkontrollen an Grenzen und im Inland zum Einsatz. Sie dient dazu, die Identität der Ausweisinhaber/ innen festzustellen. Kein Diensteanbieter kann auf die biometrischen Merkmale zugreifen. 2
3 Biometrische Merkmale Diensteanbieter Der Chip des Personalausweises speichert als biometrisches Merkmal das Lichtbild. Daneben ist es auch möglich, Fingerabdrücke als biometrische Merkmale in den Chip aufzunehmen. Die Bürgerinnen und Bürger können frei entscheiden, ob sie dies möchten. Falls ja, erhöhen sie so die Sicherheit ihres Personalausweises vor Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch. Die biometrischen Daten sind besonders geschützt: Sie stehen nur für hoheitliche Anwendungen zur Verfügung, etwa bei einer Polizeikontrolle. Diensteanbieter sind Unternehmen (z. B. Online Shops) oder öffentliche Einrichtungen (z. B. Kommunalverwaltungen), die den Ausweisinhabern/ innen elektronische Dienstleistungen zur Verfügung stellen und dabei als Identitätsnachweis Online Ausweisfunktion nutzen. eid Funktion Die elektronische Identitätsfunktion (eid Funktion) entspricht der Online Ausweisfunktion. Entsperrnummer (PUK) siehe PUK Geheimnummer (PIN) siehe PIN Hoheitliche Identitätskontrolle Die hoheitliche Identitätskontrolle ist die Feststellung der Identität durch hoheitliche Stellen (Polizei, Zoll, Steuerfahndung, Pass, Ausweis und Meldebehörden). Bei der hoheitlichen Identitätskontrolle können biometrische Daten, also das biometrische Lichtbild und ggf. Fingerabdrücke, verwendet werden. Wichtig ist, dass nur bestimmte hoheitliche Stellen Zugang zu den biometrischen Merkmalen (Biometrische Merkmale) auf den Personalausweisen haben. Kartenlesegerät Für die stationäre Nutzung der Online-Ausweisfunktion an einem Computer wird ein Chipkarten-Lesegerät benötigt. Das Lesegerät liest mit Hilfe der Software (z. B. AusweisApp2) die Daten aus dem Chip und überträgt die Daten verschlüsselt an den Anbieter, nachdem der/die Ausweisinhaber/-in der Datenübermittlung durch Eingabe der sechsstelligen PIN zugestimmt hat. Geeignete Lesegeräte sind mit dem Logo für die Online- Ausweisfunktion gekennzeichnet und bei Elektronikfachmärkten erhältlich sowie online in Shops der Hersteller oder diverser Onlineversandhändler. 3
4 Für Smartphones und Tablets mit NFC-Schnittstelle und einem Android-Betriebssystem (ab Android 4.3) kann in vielen Fällen die mobile AusweisApp2 genutzt werden, die im Google Playstore kostenlos heruntergeladen werden kann. Ein zusätzliches Kartenlesegerät ist nicht erforderlich. Informationen zu geeigneten Geräten finden Sie hier: maschinenlesbarer Bereich Die maschinenlesbare Zone, abgekürzt MRZ (machine readable zone), befindet sich beim Personalausweis auf der Rückseite. Sie enthält folgende Informationen: 1. Zeile: ID = Personalausweis, D = Ländercode der Bundesrepublik Deutschland, Seriennummer mit Prüfziffer 2. Zeile: Geburtsdatum mit Prüfziffer, Gültigkeitsdatum mit Prüfziffer, Ländercode, Gesamtprüfziffer 3. Zeile: Familienname, Vorname(n) Leerstellen werden mit > dargestellt. MRZ machine readable zone maschinenlesbarer Bereich Online Ausweisfunktion Personalausweislogo Die Online Ausweisfunktion (auch eid Funktion) des Personalausweises bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Identität im Internet und an Bürgerterminals nachzuweisen. Ihre persönlichen Daten sind dabei immer zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. Vor der Übermittlung der Ausweisdaten können die Nutzer sehen, wer die Daten erhält und dass der Empfänger der Informationen zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion berechtigt ist. Damit die Ausweisdaten elektronisch übermittelt werden können, müssen die Nutzer ihre persönliche Geheimnummer (PIN) eingeben. Die Ausweisdaten werden immer Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermittelt und können nicht abgefangen oder eingesehen werden. Mit der Online-Ausweisfunktion bestimmen die Nutzer immer selbst, ob und wem sie ihre persönlichen Daten verschlüsselt übermitteln. Alle Dienstleistungen und für den Personalausweis geeignete Hardware werden mit dem Personalausweislogo gekennzeichnet. Daran erkennen Bürgerinnen und Bürger, dass sie den Personalausweis einsetzen können. 4
5 PIN PIN steht für Persönliche Identifikationsnummer und wird auch Geheimnummer genannt. Die PIN der Online-Ausweisfunktion ist eine 6 stellige Ziffernfolge, die nur der/die Ausweisinhaber/ in kennt. Die PIN darf nicht auf dem Ausweis notiert oder zusammen mit dem Ausweis aufbewahrt werden. Durch die Eingabe der PIN bestätigt der/die Ausweisinhaber/ in, dass Daten an einen Diensteanbieter übermittelt werden können. PIN Brief Ist der Personalausweis hergestellt, versendet die zuständige Behörde (z. B. Bürgeramt, Einwohnermeldeamt o. ä.) einen sog. PIN Brief an den/die Antragsteller/ in. Dieser Brief enthält eine fünfstellige Transport PIN, eine PUK und ein Sperrkennwort. PIN Briefe werden an antragstellende Personen versandt, die älter als 15 Jahre und neun Monate sind. Die Informationen im PIN-Brief sollten nur dem/der Antragsteller/ in bekannt sein. Zudem sollte der PIN-Brief immer sicher aufbewahrt werden. Pseudonymer Zugang Für das wiederholte Anmelden bei Online Diensten im eigenen Nutzerprofil und für Dienste, bei denen eine Registrierung mit persönlichen Daten nicht nötig ist, ist die im Ausweis integrierte pseudonyme Kartenkennung vorgesehen. Der pseudonyme Zugang ermöglicht die Nutzung der Online Ausweisfunktion, auch ohne dass personenbezogene Daten übermittelt werden. Der Diensteanbieter erkennt den Ausweis an einer eindeutigen Zeichenfolge, die aber für andere Diensteanbieter nicht nachvollziehbar ist. Der Anbieter kann also den Nutzer wiedererkennen, ohne dass personenbezogene Daten übermittelt werden. Zusammen mit der persönlichen PIN ist dieses Verfahren genauso einfach, wie die bisherigen Anmeldevorgänge, aber deutlich sicherer. PUK PUK steht für Personal Unblocking Key. Sie wird auch Entsperrnummer genannt. Die PUK ist eine zufällige Ziffernfolge, die nur der/die Ausweisinhaber/-in kennt. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten ihre PUK im PIN Brief. Die PUK dient wie sie es bei einer Mobilfunkkarte kennen zum Aufheben der Blockierung, nachdem eine PIN dreimal falsch eingegeben wurde. Die PUK kann maximal zehn Mal verwendet werden. Danach kann die Sperrung der Online-Ausweisfunktion nur noch gegen Gebühr in einer Pass- oder Ausweisbehörde nach Neusetzen der PIN aufgehoben werden. 5
6 QES siehe Qualifizierte elektronische Signatur Qualifizierte elektronische Signatur Die qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift weitgehend gleichgestellt, wenn ein gesetzliches Schriftformerfordernis besteht. Zusätzlich lässt sie erkennen, ob Dokumente nach dem Signieren verändert worden sind. Seriennummer Jeder Personalausweis erhält eine einmalige Seriennummer. Die Seriennummer eines Personalausweises setzt sich aus Buchstaben des lateinischen Alphabets und den Ziffern Null bis Neun zusammen und beginnt immer mit einem Buchstaben. In Ausnahmefällen kann die Seriennummer nur aus Buchstaben bestehen. Alle Informationen zur Seriennummer finden Sie hier: derneverwaltung- OeffentlicherDienst/ModerneVerwaltung/seriennummer_personal ausweis.pdf? blob=publicationfile Signaturanbieter Die Signaturanbieter stellen die Signaturzertifikate für die qualifizierten elektronischen Signaturen (siehe Qualifizierte elektronische Signatur) aus. Eine Liste dieser Signaturanbieter ist im Internet verfügbar unter ru ngsdiensteanbieter/zertifizierungsdiensteanbietr_basepage.html Signatur PIN Die Signatur PIN besteht aus einer Ziffernfolge, die nur der/die Ausweisinhaber/ in kennt. Die Signatur PIN muss beim Erwerb eines Signaturzertifikats gesetzt werden. Durch die Eingabe der Signatur PIN bestätigen die Signaturinhaber, dass sie das betreffende Dokument im Rahmen der Unterschriftsfunktion unterschreiben wollen (siehe Qualifizierte elektronische Signatur). Signaturzertifikat Für die Nutzung der Unterschriftsfunktion wird ein Signaturzertifikat benötigt. Dieses kann bei einem Signaturanbieter erworben werden. Der Personalausweis stellt die Möglichkeit zur Verfügung, ein Signaturzertifikat aufzuspielen und zu verwenden. 6
7 Sign Pad Englische Bezeichnung für das Unterschriften Gerät, mit dem die Unterschrift des Antragstellers digital erfasst wird. Durch Verwendung eines Sign Pads ist es nicht nötig, eine auf Papier gegebene Unterschrift einzuscannen. Sperrauskunft Die Bürgerinnen und Bürger können sich über eine Sperrauskunft bei der Sperrhotline oder bei den Personalausweisbehörden mitteilen lassen, ob ihr eigener Personalausweis gesperrt ist. Sperrhotline Für das Sperren der Online Ausweisfunktion kann die Sperrhotline unter der Nummer (Mo bis So, 0 bis 24 Uhr) genutzt werden. Für Anrufe aus dem Ausland: oder Das Sperrkennwort wird benötigt. Sperrkennwort Das Sperrkennwort ist ein leicht zu merkendes Wort (z. B. Lokomotive ), das der Sperrung der Online Ausweisfunktion abhanden gekommener Personalausweise dient. Es wird den Bürgerinnen und Bürgern im PIN Brief mitgeteilt. Das Sperrkennwort kennt neben den Ausweisinhabern/ innen auch die ausstellende Personalausweisbehörde. Sperrliste Die Online Ausweisfunktion wird durch den Eintrag in eine Sperrliste gesperrt. Die Sperrliste enthält die Sperrmerkmale (siehe Sperrmerkmal) abhanden gekommener Personalausweise mit eingeschalteter Online Ausweisfunktion. Jeder Diensteanbieter verfügt über eine aktuelle Sperrliste. Bei jeder Nutzung der Online Ausweisfunktion überträgt der Personalausweis ein dienstespezifisches Sperrmerkmal. Auf dieser Sperrliste eingetragene Sperrmerkmale werden vom Diensteanbieter erkannt und die Nutzung der Online Ausweisfunktion schlägt fehl. Sperrlistenbetreiber Der Sperrlistenbetreiber stellt jedem Diensteanbieter über jederzeit öffentlich erreichbare Kommunikationsverbindungen eine aktuelle Liste bereit, die ausschließlich die Sperrmerkmale (siehe Sperrmerkmal) abhanden gekommener Personalausweise mit eingeschalteter Online Ausweisfunktion enthält (siehe Sperrliste). Die Diensteanbieter rufen die Sperrliste regelmäßig ab und gleichen sie im Rahmen der Nutzung der Online Ausweisfunktion mit anfragenden Personalausweisen ab. 7
8 Sperrmerkmal Sperrmerkmale eines Personalausweises sind dienste und kartenspezifische Zeichenfolgen, die der Erkennung abhanden gekommener Personalausweise durch die Diensteanbieter dienen. Bei jeder Nutzung der Online Ausweisfunktion wird ein Sperrmerkmal an den Diensteanbieter übertragen, damit der Diensteanbieter gestohlen oder verloren gemeldete Personalausweise erkennen kann. Transport PIN Die Transport PIN, auch Aktivierungs-PIN genannt, ist eine zufällig erzeugte fünfstellige Ziffernfolge, um die Online- Ausweisfunktion während des Transports vom Ausweishersteller zur Behörde (Bürgeramt, Einwohnermeldeamt o. ä.) zu schützen, bis der Ausweis an den/die Bürger/-in ausgegeben wurde. Bevor der/die Ausweisinhaber/-in die persönliche sechsstellige PIN eingeben und damit die Online- Ausweisfunktion für sich nutzbar machen kann, benötigt er/sie die fünfstellige Transport-PIN. Durch Setzen der eigenen PIN wird die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Das Setzen der eigene PIN kann bei Abholung des Personalausweises im Bürgeramt erledigt werden, an einem Bürgerterminal oder an einem Computer. Unterschriftsfunktion Die Unterschriftsfunktion dient dazu, digitale Dokumente im Sinne von Das will ich rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Der Personalausweis im Scheckkartenformat ist für die elektronische Unterschrift vorbereitet. Vergabestelle für Berechtigungszertifikate Bevor Diensteanbieter Berechtigungszertifikate (siehe Berechtigungszertifikat) erwerben können, müssen sie eine Berechtigung bei der staatlichen Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) beantragen. Die Hauptaufgabe der Vergabestelle besteht darin, die Identität der Diensteanbieter zu überprüfen und festzustellen, ob der Anbieter und sein Dienst die Voraussetzungen für ein Berechtigungszertifikat erfüllen. Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate ist im Bundesverwaltungsamt angesiedelt. VfB siehe Vergabestelle für Berechtigungszertifikate 8
9 Wohnortbestätigung Zertifizierungsdiensteanbieter Zugangsnummer Diese Funktionalität nutzt ein Diensteanbieter um zu erfahren, ob ein/e Nutzer/-in in einem von ihm/ihr angegebenen Ort, Regierungsbezirk oder Bundesland gemeldet ist. Die Online Ausweisfunktion übermittelt lediglich ein Ja oder Nein. Dies kann beispielsweise genutzt werden, wenn ein Diensteanbieter seine Dienste nur regional anbieten möchte. Die Zertifizierungsdiensteanbieter, die nach dem Signaturgesetz (SigG) staatlich zugelassen sind, stellen sowohl Signaturzertifikate (siehe Signaturzertifikat) als auch Berechtigungszertifikate (siehe Berechtigungszertifikat) aus. Die Zertifizierungsdiensteanbieter, die Signaturzertifikate ausstellen, werden auch Signaturanbieter genannt. Auf der Vorderseite steht rechts neben dem Gültigkeitsdatum eine sechsstellige Zugangsnummer. Sie wird auch als CAN (card access number) bezeichnet und lässt keine Rückschlüsse auf den/die Ausweisinhaber/-in zu. Die CAN wird benötigt, wenn die PIN zweimal falsch eingegeben wurde. Damit die Online-Ausweisfunktion nicht ohne Zustimmung des/der Ausweisinhabers/-in durch eine dritte Fehleingabe der PIN gesperrt wird, muss vor der dritten Eingabe der PIN die sechsstellige CAN bzw. Zugangsnummer eingegeben werden. Mit der Eingabe der Zugangsnummer können außerdem staatliche Stellen über Lesegeräte, die mit hoheitlichen Berechtigungszertifikaten ausgestattet sind, die Daten des Personalausweises lesen. Darüber hinaus ist die Eingabe der Zugangsnummer über das Änderungsterminal erforderlich, um den Änderungsdienst durchzuführen. Die Zugangsnummer spielt ferner eine Rolle bei der elektronischen Unterschrift: Mit der Eingabe der Zugangsnummer weist der Ausweisinhaber bei der Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur nach, dass der Personalausweis physisch vorliegt. 9
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