Haufe-Lexware Real Estate AG Schloß Holte-Stukenbrock. Softwarebescheinigung zur wowi c/s Release Oktober MOORE STEPHENS Düsseldorf AG
|
|
- Julius Stein
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Haufe-Lexware Real Estate AG Schloß Holte-Stukenbrock Softwarebescheinigung zur wowi c/s Release 3.06 Oktober 2013 MOORE STEPHENS Düsseldorf AG Düsseldorf / Ratinger Straße 25 Tel / Fax duesseldorf@moorestephens.de
2 - 2 - Zusammenfassendes Ergebnis und Wiedergabe der Softwarebescheinigung Bei der Beurteilung der Frage, ob die geprüfte Software den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, ist zu beachten, dass eine Softwareprüfung unter Laborbedingungen (statt in einer tatsächlichen Unternehmensumgebung) nicht die aufbau- und ablauforganisatorischen Ebene des internen Kontrollsystems mit einbeziehen kann, so dass eine umfassende Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer installierten Version hier nicht möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung kann sich daher nur isoliert auf die Anwendungssoftware erstrecken und setzt voraus, dass die Abläufe im Unternehmen angemessen eingerichtet sind. Da zukünftige Programmänderungen die Ordnungsmäßigkeit der Software beeinflussen können, bezieht sich unsere Aufgabe nur auf die von uns geprüfte Version und die für Testzwecke vorgenommen Einstellungen. Der Prüfung der Anwendung und der zugehörigen Benutzerdokumentation wurden die handelsrechtlichen Bestimmungen sowie der Rechnungslegungsstandard IDW RS FAIT 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer zugrunde gelegt. Aufgrund unserer Untersuchung gemäß vorgegebener Prüfungsstandards ergibt sich zusammenfassend folgende Stellungnahme zur Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit: Die von uns geprüfte rechnungslegungsrelevante Software wowi c/s 3.06 ermöglicht bei sachgerechter Anwendung eine dem Umfang des Anwendungsgebietes entsprechende ordnungsmäßige Verarbeitung der Daten. Zu den einzelnen Untersuchungsfeldern ist anzumerken: Softwareentwicklungsverfahren Ein ordnungsgemäßes Verfahren für die Programmentwicklung, -wartung und -freigabe ist implementiert. Die Qualitätssicherung (Tests und Freigabe der Programme) erfolgt nach einem fest vorgegeben Verfahren.
3 - 3 - Die vorhandenen Verfahren erfüllen insgesamt die gestellten Anforderungen. Angemessenheit der Programmfunktionen Die Beleg-, Journal- und Kontenfunktionen sowie Protokollierungsfunktionen sind in der Anwendung gegeben. Die Protokollierungsfunktionen sind ggf. hinsichtlich des individuellen Kontrollsystems des Anwenders zu erweitern. Die Anforderungen der Abgabenordnung wurden überprüft, es wurden keine Mängel erkannt. Funktionsfähigkeit der Programmfunktionen Die zu erfassenden Daten werden umfangreichen programminternen Kontrollen unterzogen. Der Benutzer wird auf Eingabefehler in verständlicher Form hingewiesen. Dadurch wird gewährleistet, dass nur fehlerfreie Daten an die nachfolgende Weiterverarbeitung freigegeben bzw. weiterverarbeitet werden. Die von uns durchgeführten Tests zeigten eine ordnungsgemäße Verarbeitung der Daten. Softwaresicherheit Die Anwendung hat ein ausreichendes Verfahren zum Zugriffschutz implementiert. Die Vergabe und Ausgestaltung der Zugriffsrechte liegen in der Verantwortung des Anwenders. Die in der Dokumentation enthaltenen Beschreibungen zur Ausgestaltung des Berechtigungsverfahrens durch den Anwender sind ausreichend. Unsere Tests der ordnungsgemäßen Funktionsweise des Zugriffsschutzsystems führten zu keinen Beanstandungen. Dokumentation Die Dokumentation ist insgesamt vollständig, aktuell, fehlerfrei und eindeutig. Sie ist übersichtlich aufgebaut und für den Anwender verständlich. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Arbeitsgebieten sind erkennbar.
4 - 4 - Die programmtechnischen Lösungen, die Verfahren zur Wahrung der Programmidentität und die Vorkehrungen zur Gewährleistung der Datenintegrität sind hinreichend beschrieben. Die Dokumentation entspricht den Anforderungen. Weitere Einzelfeststellungen sind dem vorstehenden Bericht zu entnehmen. Bescheinigung über die Durchführung einer Softwareprüfung Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir der Software wowi c/s folgende Softwarebescheinigung erteilt, die hier wiedergegeben wird: An die gesetzlichen Vertreter der Haufe Lexware Real Estate AG,Schloß Holte- Stukenbrock Die Haufe Lexware Real Estate AG, Schloß Holte-Stukenbrock, hat uns beauftragt, eine Prüfung des Softwareprodukts wowi c/s 3.06 vorzunehmen. Die gesetzlichen Vertreter des Herstellers sind für das Softwareprodukt und die Planung, Durchführung und Überwachung der Softwareentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung wird durch unsere Prüfung nicht berührt. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über das Softwareprodukt abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des Entwurfs eines IDW Prüfungsstandards Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW PS 880) durchgeführt. Danach ist die Softwareprüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob das Softwareprodukt bei sachgerechter Anwendung eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Rechnungslegung ermöglicht und den auftragsgemäß zugrunde gelegten Kriterien entspricht. Dies umfasst unsere Beurteilung, ob
5 - 5 - die Kriterien durch die Verarbeitungsfunktionen und durch das programminterne Kontrollsystem angemessen umgesetzt sind sowie ob eine aussagefähige Verfahrensdokumentation vorliegt. Die Wirksamkeit der Programmfunktionen wird anhand von Testfällen beurteilt. Zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit rechnungslegungsbezogener Programmfunktionen wurden folgende Kriterien (Standards) herangezogen: - IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT 1, Stand 24. September 2002) - IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren (IDW RS FAIT 3, Stand 11. Juli 2006) - Gesetzliche Vorschriften des Handels- und Steuerrechts ( 238 ff. HGB, 140 ff. AO) - Die vom Bundesminister für Finanzen herausgegebenen Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS, BMF-Schreiben vom 7. November 1995) - Die vom Bundesminister für Finanzen herausgegebenen Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU, BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001). Andere regulatorische, aufsichtsrechtliche oder aufgabenbezogene Anforderungen an die Gestaltung der (rechnungslegungsrelevanten) Verarbeitungsfunktionen wurden berücksichtigt. Da Softwareprodukte an die Anforderungen des Einsatzgebietes angepasst werden, kann sich unser Urteil ausschließlich darauf beziehen, dass das Softwareprodukt bei sachgerechter Anwendung ermöglicht, den Kriterien zu entsprechen.
6 - 6 - Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage unserer Beurteilung bildet. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ermöglicht das von uns geprüfte Softwareprodukt wowi c/s 3.06 bei sachgerechter Anwendung eine dem Umfang des Anwendungsgebietes entsprechende ordnungsmäßige Verarbeitung der Daten und entspricht den vorstehend aufgeführten Kriterien. Wir erteilen diese Bescheinigung auf Grundlage des mit der Haufe-Lexware Real Estate AG geschlossenen Auftrags, dem, auch mit Wirkung gegenüber Dritten, die beiliegenden Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 mit der Maßgabe zugrunde liegen, dass die darin enthaltenen Haftungshöchstgrenzen allen Personen gegenüber, die diese Bescheinigung mit unserer vorherigen Zustimmung erhalten haben, gemeinschaftlich besteht. Wir weisen darauf hin, dass künftige Programmänderungen die Ordnungsmäßigkeit der Software beeinflussen können. Düsseldorf, den 23. Oktober 2013 MOORE STEPHENS DÜSSELDORF AG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT gez. Bernd Lenzen Wirtschaftsprüfer gez. Kathrin Jaeger Wirtschaftsprüferin
7 HaUFE. Anlage 1 Anlage 1 Erklärung des Auftraggebers zur Erteilung von Softwarebescheinigungen Haufe-lexware ~al Estate AG Görliller SlIaf\e Schloß HoI'e-Stu~enbrock Tel FeX. I,g S (Firmenstempel) _.!...~-'--'I!...:... lf-'----';;-:- An in ~Ort, den MOORE STEPHENS Du"...ddurl AG.~..\. ",-:""~~.p:r;:-;;:~t"...r.;~ \\'in'ich.. nsprl:lunssg~ ;{:! I~chiln Dü,sddorf" I Ratinger Straße 2S Tel I Fax():' S-2'.' \\'\V\V l11o(lrcstephcf!~.dt: Q1.10,i,3 Betr.: Prüfung und Bescheinigung der Software tv.:.-'... O.L-VJ'---...!.t_ -----"U~/'---'-S...J I Version: _--'3=-_o:...cO::::..---=0=-- vom: Ich erkläre rnir erklären) hiermit in eigenem Namen sowie namens und im Auftrag aller übrigen Vorstandsmitglieder/geschäftsführenden Gesellschafter/Geschäftsführer, daß alle Ihnen gegebenen Unterlagen und Angaben, Erläuterungen und Auskünfte, die für die Prüfung und Bescheinigung der Software von Bedeutung sind, vollständig und richtig sind. Im einzelnen versichere ich/versichern wir: A. Aufklärungen und Nachweise Die tür Ihre Prüfung und Bescheinigung unserer Software erforderlichen Aufklärungen und Nachweise habe ich/haben wir Ihnen vollständi und nach bestemilßis.en u d Gewissen gegeben. Als Auskunftspersonen habe ich/haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführte onen benannt: ~ Diese Personen sind von mir/uns angewiesen worden, Ihnen alle gewünschten Auskünfte und Nachweise richtig und vollständig zu geben. B. Verfahrensdokumentation 1. Die für die Software vorhandene Dokumentation haben wir Ihnen vollständig und aktuell übergeben. 2. Die Dokumentation besteht derzeit aus: Systemdokumentation vom Anwenderdokumentation vom Weitere, nicht dokumentierte Bestandteile der Software habe ich/haben wir Ihnen zur Kenntnis gebracht: Herausgegeben vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.. Tersteegenstraße Düsseldor!
8 C. Programme 1. Die für die Software/das Verfahren entwickelten Programme und die erforderlichen betriebssystemnahen Module haben wir Ihnen vollständig und aktuell zur Verfügung gestellt. 2. Die Programme habe ich/haben wir mit Angaben zu Name, Datum, Uhrzeit der letzten Speicherung und Dateigröße in der Anlage --=::::.- zusammengestellt. 3. Die für den Einsatz und die Beurteilung der Software erforderlichen Komponenten (Module) und Schnittstellen (intern/extern) habe ich/haben wir in der Anlage':::::::'" zusammengestellt. D. Testumgebung, Fehlerbehebung '.' ~~~~i1.. 3:~~~ t " :-, ;" 1. Zu Testzwecken habe i?h/haben wir Ihnen folgende Testumgebung zur verfügu~"qe~,fel!.j~i:~:.; ~"'-.:''.. ;.\ ".~',;:,'.li','. n V1.(2Sr- ;1/) A, ~nll.t" " \" ' "v,,i Hardware/Netzwerk' ::...-J~' C> /" l{, 7' '.'.'..,,..!. "...~' V Software/Daten 2. Die Testdokumentation wurde vollständig/nur in folgenden Teilbereichen entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert. 3. Die Ihnen schriftlich mitgeteilten Fehler und/oder Beeinträchtigungen der Software wurden von mir/uns inzwischen vollständig/teilweise behoben. 4. Derzeit sind noch folgende Fehler und/oder Beeinträchtigungen zu bereinigen: Programmfehler Dokumentationsfehler Beeinträchtigung des Internen Kontrollsystems Beeinträchtigung der Qualität oder Funktionalität _ 5. Außer den mir/uns von Ihnen mitgeteilten Fehlern und/oder Beeinträchtigungen sind mir/uns keine weiteren Fehler und/oder Beeinträchtigungen der Software zur Kenntnis gelangt/sind weitere Fehler und/oder Beeinträchtigungen der Software in der Anlage~aufgeführt. 6. Veränderungen der Software. die Ihre Prüfungsdurchführung oder die Erteilung der Bescheinigung beeinflussen, sind von mir/uns nicht ohne Ihre Kenntnisnahme vorgenommen worden. E. Zusätze und Bemerkungen Ort. Datum
9
10
WBH Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T über die Softwarezertifizierung des Programms tacoss.etrade Tacoss Software GmbH Tarp Inhaltsverzeichnis Seite 1.
MehrCarl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,
MehrJahresrechnung zum 31. Dezember 2014
PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag
MehrAn die gesetzlichen Vertreter der etask Immobilien Software GmbH
Beschein igung über die Durchfüh rung einer Softwareprüfung An die gesetzlichen Vertreter der etask Immobilien Software GmbH etask Immobilien Software GmbH, Köln, hat uns am 01.02.2017 beauftragt, eine
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 7. Jahrgang 01.12.2015 Nr. 20 / S. 1 Inhalt 1. Jahresabschluss des Wasserwerkes der Stadt Büren zum 31. Dezember 2014 2. Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Büren
MehrStarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und
StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss
MehrBericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg
Bericht über die gesetzliche Prüfung der Bauverein Schweinfurt eg Schweinfurt Jahresabschluss: Berichtsnummer: Ausfertigung: 31.12.2014 10266-14G 4 H. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis/Bestätigungsvermerk
MehrVerantwortung der gesetzlichen Vertreter
Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1
Mehr(Stempel der Firma) Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung
(Stempel der Firma) Hinweis: Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung Persönlich Vertraulich An den Vorstand Protektor Lebensversicherungs-AG Wilhelmstraße 43 G 10117 Berlin Meldung
MehrDOAG Konferenz 2009 Oracle E-Business Suite R12 - Ordnungsmäßigkeit. Oracle E-Business Suite R12 - November 2009
DOAG Konferenz 2009 Oracle E-Business Suite R12 - Ordnungsmäßigkeit November 2009 Agenda Softwaretestat - Hintergrund 1 Softwaretestat IDW PS 880 Grundlagen & Begriffe 2 Softwaretestat IDW PS 880 Aussage
MehrJahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
MehrVerantwortung der gesetzlichen Vertreter
Bescheinigung über eine unabhängige Prüfung gemäß 5 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25. Oktober 28 ("EEG") über Angaben nach 49 EEG der [Elektrizitätsversorgungsunternehmen]
MehrIT-Outsourcing aus Sicht der Wirtschaftsprüfer
IT-Outsourcing aus Sicht der Wirtschaftsprüfer Roundtable der matrix technology AG München, 6. November 2008 Lothar Schulz Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Prüfer für Qualitätskontrolle AGENDA 1. IT-Prüfung
MehrBremer Wandplatten GmbH Bremen
Bremer Wandplatten GmbH Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht 1 Anlagenverzeichnis Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2013 1 Gewinn- und
MehrAmtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen
Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss
MehrPrüfungsbericht. IDEAL Lebensversicherung a.g. Berlin
Prüfungsbericht IDEAL Lebensversicherung a.g. Berlin Prüfungsbericht zur Angemessenheit des Compliance-Management- Systems der IDEAL Lebensversicherung a.g. zur Umsetzung geeigneter Grundsätze und Maßnahmen
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen
Testatsexemplar Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 18. Juli bis zum 30. September 2012 Bestätigungsvermerk
MehrPrüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3
MehrPflegekasse der BMW BKK, Dingolfing. Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012. - Testatsexemplar -
Pflegekasse der BMW BKK, Dingolfing Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012 - Testatsexemplar - Pflegekasse der BMW BKK, Dingolfing Pflegeversicherung BESTÄTIGUNGSVERMERK An die Pflegekasse der BMW BKK, rechtsfähige
MehrUst.-VA ab 01.01.2013. Release 1.0.0
Ust.-VA ab 01.01.2013 Release 1.0.0 2012 myfactory International GmbH Seite 1 von 9 Ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis dürfen weder das Handbuch noch Auszüge daraus mit mechanischen oder elektronischen
MehrIT-Strukturanalyse als wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes ISMS
IT-Strukturanalyse als wichtige Voraussetzung für ein funktionierendes ISMS 5. IT-Grundschutz-Tag 23.11.2011 Björn Schulz Agenda 1. Einleitung + Ausgangslage 2. Anforderungen 3. IT-Strukturanalyse 4. Fazit
MehrGDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld
GDV Pressegespräch am 13. März 2015 GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld Prüfungspflicht Prüfungspflicht ergibt sich aus
MehrÖffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover, Hannover
Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des Compliance Management Systems der Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover,
Mehrhttps://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=b133f33f4...
Page 1 of 13 Suchen Name Bereich Information V.-Datum Swiss Finance & Property Fs Zürich Kapitalmarkt Besteuerungsgrlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) SF Property Securities F CH - Anteilklasse
MehrSteuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme
Steuerliche Buchführungs-und und Aufzeichnungspflichten Anforderungen an Kassensysteme 2 Gesetzliche Grundlagen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) 10.Oktober1961-BVerfG-Beschluss2BvL1/59,BVerfGE13S.153
MehrPersonal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014
Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung
MehrBei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient.
Beschreibung der Focus Methode Bei der Focus Methode handelt es sich um eine Analyse-Methode die der Erkennung und Abstellung von Fehlerzuständen dient. 1. F = Failure / Finding An dieser Stelle wird der
MehrFormulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht
Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft
MehrTestatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014
Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 AMP Biosimilars AG, Hamburg (vormals Capital Three AG, Gottmadingen) 27. Februar 2015 ANLAGENVERZEICHNIS 1. Bilanz zum 31. Dezember 2014 2. Gewinn-
MehrBSI Technische Richtlinie 03125 Vertrauenswürdige elektronische Langzeitspeicherung
An den Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik Herrn Michael Hange Postfach 200363 53133 Bonn Düsseldorf, 11. August 2010 495/550 BSI Technische Richtlinie 03125 Vertrauenswürdige
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrMaintenance & Re-Zertifizierung
Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0
MehrBericht. über die Prüfung
Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:
MehrPensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013
Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe
MehrManagements. Änderungsprozess. Wolfgang Witerzens, Manager 31. Januar 2008 ADVISORY
Grundlagen des Change Managements Anforderungen und Möglichkeiten für einen sauberen Änderungsprozess Wolfgang Witerzens, Manager 31. Januar 2008 ADVISORY Hauptrisikofaktoren für IT-Sicherheit Patches
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
MehrFESS & PORN Wirtschaftsprüfer Steuerberater
FESS & PORN Wirtschaftsprüfer Steuerberater Bericht über die Softwareprüfung der Varial Guide Finanzbuchführungssoftware (DE) Version/Release 2.60 Stand Januar 2005 der Varial Software AG, Siegen Dipl.-Kfm.
MehrS.M. Hartmann GmbH IT Solutions
S.M. Hartmann GmbH 82008 Unterhaching Prager Straße 7 www.smhsoftware.de S.M. Hartmann GmbH IT Solutions Software für den modernen Handel Modul IDEA-Schnittstelle gemäß GDPdU Version V5.0 Funktionsüberblick
MehrZusatzmodul Belegerfassung
Erfassung, Berechnung, Auswertung von Ludwig Schwarz, Steuerberater Wolfgang Schwarz, Software-Entwickler Leistungsbeschreibung KONTEX Gesellschaft für Datenund Abrechnungstechnik m.b.h Nassenerfurther
MehrWorking for. your. future. ...wherever. you are
GDPdU Working for your future...wherever you are Das Finanzamt versteht mehr von Ihrer elektronischen Buchhaltung als Sie glauben... Die deutsche Finanzverwaltung hat sich darauf eingestellt, die zunehmend
MehrHändlerbedingungen für das System GeldKarte
Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrJahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014
Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 abcfinance Beteiligungs AG, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A.
MehrDie auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.ebundesanzeiger.de
Mehrrobotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014
robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,
MehrAufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg
Aufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg Das Online-Buchungssystem erreichen Sie einfach über die Homepage des TC-Bamberg (www.tennis-club-bamberg.de).über den Link (siehe Bild 1) gelangen
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrBeschreibung einer Musterkonfiguration für PBS-Software in einem WINDOWS 2003 Netzwerk - Rel. 2 (mit NPL Runtime Package Rel. 5.
Programmvertriebs - GmbH Lange Wender 1 * 34246 Vellmar Tel.: 05 61 / 98 20 5-0 Fax.: 05 61 / 98 20 58 0 Technische Info Datum: 23.04.2012 11:49:00 Seite 1 von 6 Beschreibung einer Musterkonfiguration
MehrAbschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte pro Frage erreichbar (Maximal 20 Punkte)
Abschnitt 1 2. Listen Sie zwei Abschnitte von ISO 9001 (Nummer und Titel) auf. die das Qualitätsmanagementprinzip Systemorientierter Ansatz unterstützen. (2 Punkte) Abschnitt 2 Vier Fragen, jeweils 5 Punkte
MehrDokumentation: Selbstregistrierung
Dokumentation: Selbstregistrierung Prozess: Kunden - Selbstregistrierung/ Passwort vergessen Version 1.1 Autor: SM (Stand Okt.2014) Inhaltsverzeichnis Zugang zum Demando Ticketsystem... 2 Neukunden-Registrierung
MehrAutomatischer Abschluss von Abrechnungsnummern
Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1251 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Umsatzsteuer-Voranmeldung 3.2. Dauerfristverlängerung
MehrDie integrierte Zeiterfassung. Das innovative Softwarekonzept
Die integrierte Zeiterfassung Das innovative Softwarekonzept projekt - ein komplexes Programm mit Zusatzmodulen, die einzeln oder in ihrer individuellen Zusammenstellung, die gesamte Abwicklung in Ihrem
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Erscheint in der Regel einmal monatlich. Bezugspreis jährlich 30 bei Bezug durch die Post. Einzelne Exemplare sind gegen eine Gebühr von 50 Cent im Rathaus
MehrMUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG
Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften
MehrDok.-Nr.: Seite 1 von 6
Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
MehrABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin
ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH
MehrSTOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.
STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen
MehrHow to do? Projekte - Zeiterfassung
How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...
MehrDER BESSER INFORMIERTE GEWINNT!
Revision 2.27 SP1 Neuigkeiten MOS'aik-Module DER BESSER INFORMIERTE GEWINNT! Stand: 07.12.2007 Dimmel-Software GmbH Internet: www.dimmel.de Wilthener Str. 32 E-Mail: info@dimmel.de 02625 Bautzen Inhaltsverzeichnis
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen V1.3
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Deelbögenkamp 4 22297 Hamburg für das Programm BG-Standard (Modul Integriertes
MehrÜbersetzung des englischen Berichts. SAS 70 Type II. Bericht über implementierte Kontrollen und Wirksamkeit eingerichteter Kontrollverfahren.
SAS 70 Type II Bericht über implementierte Kontrollen und Wirksamkeit eingerichteter Kontrollverfahren DATEVasp Für den Zeitraum: 1. Januar 2010 bis 30. September 2010 Inhaltsverzeichnis SEKTION I... 3
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen V1.2
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Unfallkasse des Bundes Weserstraße 47 26382 Wilhelmshaven für das Programm BG-Standard (Modul Integriertes
MehrHerzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?
Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrKWG Kommunale Wohnen AG, Berlin
Berlin, den 14. April 2016-5779/B - KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des im Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichsanspruchs nach 304
MehrVortrag. Elektronische Rechnungslegung
Vortrag 29. November 2007 ecomm Berlin Dag Klimas Ihr Vortragender Jahrgang 1961 Werdegang Ausbildung Bankkaufmann Weiterbildung Bankfachwirt Ausbildereignung Kommunikationstrainer und Berater... Basisinformationen
Mehr2 Die Terminaldienste Prüfungsanforderungen von Microsoft: Lernziele:
2 Die Terminaldienste Prüfungsanforderungen von Microsoft: Configuring Terminal Services o Configure Windows Server 2008 Terminal Services RemoteApp (TS RemoteApp) o Configure Terminal Services Gateway
MehrAmtsblatt für den Landkreis Eichsfeld
Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2009 Heilbad Heiligenstadt, den 13.10.2009 Nr. 37 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Öffentliche Bekanntmachung nach 9
MehrCompliance im Rechnungswesen Anforderungen an die IT
Information Risk Management Compliance im Rechnungswesen Anforderungen an die IT Dietmar Hoffmann Köln, 3. Mai 2007 ADVISORY Inhalt 1 Überblick 2 Rechtliche Rahmenbedingungen 3 Auswirkungen 4 Prüfungen
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrGOBD. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung
GOBD Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung Das Rad wurde nicht neu erfunden! Wen geht es an? - Jeden der nach gesetzlichen Vorschriften Bücher führen muss. - Also auch Aufzeichnungen,
MehrBericht über die Prüfung der Software TransportManager. bei der. REALTECH system consulting GmbH, Walldorf
Bericht über die Prüfung der Software TransportManager bei der REALTECH system consulting GmbH, Walldorf INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. AUFTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG 3 2. PRÜFUNGSGRUNDLAGEN 5 3. ART UND
MehrHandbuch Offline-Abgleich
Handbuch Offline-Abgleich Inhalt Handbuch Offline-Abgleich...1 Einleitung...3 Voraussetzungen...3 Aufruf des Offline-Abgleichs...3 Übersichtsseite...3 Wahl einer Liste...3 Wahl des Offline Abgleichs...4
MehrKurzanleitung Registrierung / Kauf Basispaket Anbieter
fortitude Kurzanleitung Registrierung / Kauf Basispaket Anbieter (Version V1.01) Copyright, alle Rechte vorbehalten Registrierung / Kauf Basispaket (Abonnement) Dieses Dokument enthält die wesentlichen
MehrEine doppelte bzw. mehrfache Erfassung eines Kunden ist unbedingt zu vermeiden.
Arbeitsanweisungen 1 Prüfung und Erfassung eines Kunden Für die langfristige Kundenbindung sollen möglichst alle Kunden in der Kundenverwaltung gespeichert werden. Termine im Kalender können nur gespeichert
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrFragebogen ISONORM 9241/110-S
Fragebogen ISONORM 9241/110-S Beurteilung von Software auf Grundlage der Internationalen Ergonomie-Norm DIN EN ISO 9241-110 von Prof. Dr. Jochen Prümper www.seikumu.de Fragebogen ISONORM 9241/110-S Seite
MehrHTBVIEWER INBETRIEBNAHME
HTBVIEWER INBETRIEBNAHME Vorbereitungen und Systemvoraussetzungen... 1 Systemvoraussetzungen... 1 Betriebssystem... 1 Vorbereitungen... 1 Installation und Inbetriebnahme... 1 Installation... 1 Assistenten
MehrMediumwechsel - VR-NetWorld Software
Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
MehrFall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert
Fall 8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert Peter Steuri CISA / dipl. Wirtschaftsinformatiker Partner BDO AG, Solothurn Fall-8: IKS-Prüfung nicht dokumentiert a) Die Prüfung des IKS wurde nicht dokumentiert
MehrKEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich
KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Fondsname: KEPLER Ethik Aktienfonds ISIN: AT0000675657 (Ausschüttungsanteile) AT0000675665 (Thesaurierungsanteile) Ende Geschäftsjahr: 30.6.2005
MehrDiplomarbeit. Konzeption und Implementierung einer automatisierten Testumgebung. Thomas Wehrspann. 10. Dezember 2008
Konzeption und Implementierung einer automatisierten Testumgebung, 10. Dezember 2008 1 Gliederung Einleitung Softwaretests Beispiel Konzeption Zusammenfassung 2 Einleitung Komplexität von Softwaresystemen
MehrNutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc
Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc (Gesellschaft nach englischem Recht, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales
MehrAnforderungen an die HIS
Anforderungen an die HIS Zusammengefasst aus den auf IBM Software basierenden Identity Management Projekten in NRW Michael Uebel uebel@de.ibm.com Anforderung 1 IBM Software Group / Tivoli Ein Feld zum
Mehr1 GELTUNGSBEREICH UND ZWECK
gültig ab: 25.11.2008 Version 01 Seite 1 von 6 Es ist ein Fehler passiert und Sie möchten dazu beitragen, dass derselbe Fehler nicht nochmals auftritt. Sie wollen eine Korrekturmaßnahme setzen! Es ist
MehrWas versteht man unter Softwaredokumentation?
Was versteht man unter? Mit bezeichnet man die Dokumentation von Computer-Software. Sie erklärt für Anwender, Benutzer und Entwickler in unterschiedlichen Rollen, wie die Software funktioniert, was sie
MehrPC-Software für Verbundwaage
Dipl.-Ing., Ökonom Tel.: 05601 / 968891 Artur Kurhofer Fax : 05601 / 968892 Bayernstr. 11 Mobil : 0175 / 2742756 www.autese.de 34225 Baunatal a.kurhofer@autese.de PC-Software für Verbundwaage Die hier
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrCL-Mini-ABF. Kurzbeschreibung. Installation und Vorbereitung. Stand 30.01.2012. Ihre HTK-Filiale Michelstadt
64720 email : Info@KM-EDV.de Stand 30.01.2012 CL-Mini-ABF Inhaltsverzeichnis Kurzbeschreibung... 1 Installation und Vorbereitung...1 ODBC-Zugriff... 2 ODBC-Einrichtung unter Windows XP...2 ODBC-Einrichtung
MehrInternet Explorer Version 6
Internet Explorer Version 6 Java Runtime Ist Java Runtime nicht installiert, öffnet sich ein PopUp-Fenster, welches auf das benötigte Plugin aufmerksam macht. Nach Klicken auf die OK-Taste im PopUp-Fenster
MehrInstallation & Konfiguration AddOn AD-Password Changer
Installation & Konfiguration AddOn AD-Password Changer Selbständiges Vergeben des CRM-Passworts durch den User Version 1.0 Datum 26. März 2015 Inhalt 1. Ausgangslage... 2 2. Zielsetzung... 2 3. Nutzen...
Mehr