Forderungsmanagement professionell Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Forderungsmanagement professionell Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010"

Transkript

1 Forderungsmanagement professionell Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010 A Abbuchungsverfahren Absonderungsberechtigte Abtretung... einer zahnärztlichen Forderung 1/10 1 Insolvenzverfahren: Mit neuen Geschäften zur Befriedigung alter Forderungen? 4/10 68 Sparkassen können weiter Forderungen verkaufen 2/10 24 Abtretungserklärung Abweisung mangels Masse Allgemeine Geschäftsbedingungen Bearbeitungsentgelte für Schätz- und Besichtigungsgebühren für die Anfechtung Teilzahlungsvereinbarungen und Insolvenz 2/10 32 überhaupt noch einen Wert? 4/10 57 Restschuldbefreiung: Wenn der Schuldner Rechtshandlungen verschweigt 5/10 77 Antragstellung Restschuldbefreiung 6/10 98 Restschuldbefreiung: Wiederholter Befreiungsantrag Anzeigepflicht Restschuldbefreiung: Wenn der Schuldner Rechtshandlungen verschweigt 5/10 77 Arbeitnehmer Teure Fortbildung: Wem es nützt, der zahlt? 1/10 17 Arbeitseinkommen Checkliste) 6/ der zu viel schwieg 2/10 27 Ärzte

2 Aufsichtsbehörde Forderungsmanagement (mit Checkliste) 3/10 42 Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG: Die Novelle und das Forderungsmanagement (mit Checkliste) 3/10 39 Auftragserteilung Forderungsmanagement (mit Checkliste) 3/10 40 Auftragserweiterung Auskunftspflicht siehe Anzeigepflicht Auslagen Ausschlussfrist B Bankentgelte Bankgeheimnis Sparkassen können weiter Forderungen verkaufen 2/10 24 Bankrecht verbundenen Geschäft 5/10 84 Reichweite der transmortalen Kontovollmacht (mit Checkliste) 1/10 5 Bauvertrag Bearbeitungsgebühr Bekanntmachung, öffentliche Beleihungsgeschäft Beschwerde, sofortige Forderungseinzug gegenüber GmbH ohne Geschäftsführer 3/10 46 Besichtigungsgebühren Bürgschaft Bundesdatenschutzgesetz Forderungsmanagement 3/10 39 C Courtage Anspruchsberechtigung 1/10 7 D Darlehen BGH klärt Streitfrage zum verbundenen Geschäft 5/10 84 Sparkassen können weiter Forderungen verkaufen 2/10 24 Verbraucherdarlehensverträge: Musterbelehrung auf dem Weg 5/10 94 Datenschutz Forderungsmanagement 3/10 39 Drittschuldner gläubigerfreundlich Wer Vermögen verschweigt, darf nicht E Ehegatten Reichweite der transmortalen Kontovollmacht (mit Checkliste) 1/ Forderungsmanagement professionell

3 Eheschließung Eigenantrag Einverständniserklärung siehe Zustimmung Einzugsermächtigung Entgeltforderungen Entschließungsfreiheit Erklärung, 190 Abs. 1 InsO Ersatzzustellung Zustellung stets aktiv kontrollieren 2/10 36 Erstattung Erwerbsobliegenheit Checkliste) 6/ Europäisches Lastschriftverfahren F Fehlervermeidung Zustellung stets aktiv kontrollieren 2/10 36 Finanzamt Forderungsabtretung siehe Abtretung Forderungsanmeldung Restschuldbefreiung: Wer zu früh kommt, den bestraft das Leben 2/10 30 Forderungsbeitreibung Rechtsanwalt = Verbraucher oder Unternehmer? 6/ Forderungseinzug gegenüber GmbH ohne Geschäftsführer 3/10 46 Gebühren die Rücklastschrift richtig bestimmen 3/10 43 Forderungskauf Sparkassen können weiter Forderungen verkaufen 2/10 24 Umsatzsteuer oder nicht Umsatzsteuer? Das ist hier die Frage! (mit Checkliste) 5/10 80 Fortbildungskosten Teure Fortbildung: Wem es nützt, der zahlt? 1/10 17 Fristen Restschuldbefreiung: Wiederholter Befreiungsantrag Verbraucherdarlehensverträge: Musterbelehrung auf den Weg gebracht 5/10 94 G GbR Gebühren siehe auch Verfahrensgebühr, Vergütungsvereinbarung Forderungsmanagement professionell 3

4 Gerichtsvollzieher überhaupt noch einen Wert? 4/10 57 Gesamtschuld Geschäftsführer Forderungseinzug gegenüber GmbH ohne Geschäftsführer 3/10 46 Gesellschafter Gläubigerbenachteiligung überhaupt noch einen Wert? (mit Checkliste) 4/10 57 Gläubigerwahlrecht Gleichbehandlungsgrundsatz Insolvenzverfahren: Mit neuen Geschäften zur Befriedigung alter Forderungen? 4/10 69 GmbH Forderungseinzug gegenüber GmbH ohne Geschäftsführer 3/10 46 I Immobilien Anspruchsberechtigung (mit Checkliste) 1/10 7 Inhaltskontrolle Teure Fortbildung: Wem es nützt, der zahlt? 1/10 17 Inkasso Forderungskauf: Umsatzsteuer oder nicht Umsatzsteuer? (mit Checkliste) 5/10 80 Insolvenz überhaupt noch einen Wert? (mit Checkliste) 4/10 57 Mit neuen Geschäften zur Befriedigung alter Forderungen? 4/10 68 Checkliste) 6/10 97 Restschuldbefreiung: Wenn der Schuldner Rechtshandlungen verschweigt 5/10 77 Restschuldbefreiung: Wer zu früh kommt, den bestraft das Leben 2/10 30 Restschuldbefreiung: Wiederholter Befreiungsantrag Wer erhält die Falschüberweisung des Insolvenzverwalter Forderungsinkasso 3/ Forderungsmanagement professionell

5 J Jobcenter (mit Checkliste) Zahlung durch das Jobcenter (mit Checkliste) 2/10 19 K Kaution Leasing: Achtung bei der Verzinsung der Kaution 6/ Kontovollmacht Reichweite der transmortalen Kontovollmacht (mit Checkliste) 1/10 5 Kostenfestsetzung Kostensicherung Die verlorenen Kostentragung Krediterlangung Kreditverträge Kündigung Zahlung durch das Jobcenter (mit Checkliste) 2/10 19 L Lastschriftverfahren und seine Leasing Achtung bei der Verzinsung der Kaution 6/ M Mahnverfahren Gebühr für Maklerrecht Zu enge Verflechtung Anspruchsberechtigung 1/10 7 Mieterhöhung Mieterhöhungsverlangen: Tatsächliches Verhalten bindet den Mieter 2/10 23 Mietforderungen Unpünktliche Zahlung durch das Jobcenter (mit Checkliste) 2/10 19 N non-performing loans Forderungskauf: Umsatzsteuer oder nicht Umsatzsteuer? (mit Checkliste) 5/10 80 O Obliegenheitsverletzung Checkliste) 6/10 99 Offenbarungspflicht siehe Anzeigepflicht P Patientenforderungen Patientenschutz Pflichtverletzung Checkliste) 6/10 98 der zu viel schwieg (mit Restschuldbefreiung: Wenn der Schuldner Rechtshandlungen verschweigt 5/10 77 Forderungsmanagement professionell 5

6 Restschuldbefreiung: Wer zu früh kommt, den bestraft das Leben 2/10 30 Provisionsanspruch Anspruchsberechtigung (mit Checkliste) 1/10 7 R Ratenzahlungsvereinbarung überhaupt noch einen Wert? (mit Checkliste) 4/10 57 Rechtsanwalt Forderungsbeitreibung: Rechtsanwalt = Verbraucher oder Unternehmer? 6/ Restschuldbefreiung Begriff der Angaben zur Krediterlangung ist weit auszulegen 6/10 95 BGH BGH Der Schuldner, der zu viel schwieg (mit Eheschließung in der Wohlverhaltensphase Gläubiger müssen nachfragen 1/10 11 Gläubiger müssen rechtzeitig reagieren, um Insolvenzverfahren: Mit neuen Geschäften zur Befriedigung alter Forderungen? 4/10 70 Checkliste) 6/10 97 Wenn der Schuldner Rechtshandlungen verschweigt 5/10 77 Wer zu früh kommt, den bestraft das Leben 2/10 30 Wiederholter Befreiungsantrag Restschuldversicherung verbundenen Geschäft (mit Checkliste) 5/10 84 Rücklastschrift Rückzahlung S Sachverständigenkosten Schätzgebühren Schweigepflicht Service Level Agreements Forderungsmanagement (mit Checkliste) 3/10 40 Sicherheiten Leasing: Achtung bei der Verzinsung der Kaution 6/ Sozialamt Zahlung durch das Jobcenter (mit Checkliste) 2/10 19 Sperrfrist Checkliste) 6/10 97 Restschuldbefreiung: Wiederholter Befreiungsantrag Steuern Forderungskauf: Umsatzsteuer oder nicht Umsatzsteuer? 5/ Forderungsmanagement professionell

7 T Teilzahlungsvereinbarung überhaupt noch einen Wert? 4/10 57 U Überweisungsbetrag Umsatzsteuer Forderungskauf: Umsatzsteuer oder nicht Umsatzsteuer? (mit Checkliste) 5/10 80 Unternehmensfinanzierung Unternehmereigenschaft Forderungsbeitreibung: Rechtsanwalt = Verbraucher oder Unternehmer? 6/ V Verbraucher Forderungsbeitreibung: Rechtsanwalt = Verbraucher oder Unternehmer? 6/ Verbraucherdarlehen Verträge: Musterbelehrung auf den Weg gebracht 5/10 94 Verbraucherinsolvenz siehe auch Insolvenz Verbundenes Geschäft verbundenen Geschäft 5/10 84 Verfahrensgebühr Verfallsklausel Vollstreckungskosten 6/ Verfügungsbeschränkung Vergleich Vergütungsvereinbarung Vermietung Anspruchsberechtigung 1/10 7 Mieterhöhungsverlangen: Tatsächliches Verhalten bindet den Mieter 2/10 23 Zahlung durch das Jobcenter 2/10 19 Vermögensverschiebung Insolvenzverfahren: Mit neuen Geschäften zur Befriedigung alter Forderungen? 4/10 68 Versagung Checkliste) 6/10 97 Restschuldbefreiung: Wer zu früh kommt, den bestraft das Leben 2/10 30 Versäumnisurteil Verschweigen Forderungsmanagement professionell 7

8 Versicherungsvertrag verbundenen Geschäft (mit Checkliste) 5/10 84 Vertragsklausel Teure Fortbildung: Wem es nützt, der zahlt? 1/10 17 Verzinsungspflicht Leasing: Achtung bei der Verzinsung der Kaution 6/ Verzug Zahlung durch das Jobcenter 2/10 19 VOB/B Vollmacht Reichweite der transmortalen Kontovollmacht (mit Checkliste) 1/10 5 Vollstreckungsbescheid Zustellung stets aktiv kontrollieren 2/10 36 Vollstreckungskosten Vorausabtretung W Weisungsbefugnis Forderungsmanagement (mit Checkliste) 3/10 41 Werklohnforderungen Widerrufsbelehrung anpassen 6/ verbundenen Geschäft (mit Checkliste) 5/10 84 Forderungsbeitreibung: Rechtsanwalt = Verbraucher oder Unternehmer? 6/ Verbraucherdarlehensverträge: Musterbelehrung auf den Weg gebracht 5/10 94 Wohlverhaltensphase Wohnsitzwechsel Wohnungsvermittlung Anspruchsberechtigung (mit Checkliste) 1/10 7 Z Zahlungsunfähigkeit Zahlungsverzug siehe Verzug Zession siehe Abtretung Zinsen Leasing: Achtung bei der Verzinsung der Kaution 6/ Zustellung stets aktiv kontrollieren 2/10 36 Zustimmung Mieterhöhungsverlangen: Tatsächliches Verhalten bindet den Mieter 2/10 23 Zwangsvollstreckung überhaupt noch einen Wert? (mit Checkliste) 4/10 57 Zweitschuldner 8 Forderungsmanagement professionell

Forderungsmanagement professionell Jahresstichwortverzeichnis 2010

Forderungsmanagement professionell Jahresstichwortverzeichnis 2010 Forderungsmanagement professionell Jahresstichwortverzeichnis 2010 A Abbuchungsverfahren Lastschriftverfahren und seine Bedeutung für das Forderungsinkasso 3/10 53 Abrechnungsfrist Gewerbliches Mietrecht:

Mehr

Forderungsmanagement professionell

Forderungsmanagement professionell Forderungsmanagement professionell Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008 A Ablösung noch zum Zug (mit Checklisten) 3/08 45 Absonderungsrecht Geltendmachung des Absonderungsrechts 6/08 102 So kommen Sie

Mehr

Forderungsmanagement professionell Jahresstichwortverzeichnis 2009

Forderungsmanagement professionell Jahresstichwortverzeichnis 2009 professionell Jahresstichwortverzeichnis 2009 A Abschleppkosten Abschleppen auf Privatgrundstück: Wer zahlt? 11/09 192 Abtretung... trotz Abtretungsverbot weiter möglich 2/09 22 Abtretungserklärung entstehen

Mehr

Zeitliche Geltung. Betrifft: Anträge ab Anträge vor dem : altes Recht gilt fort

Zeitliche Geltung. Betrifft: Anträge ab Anträge vor dem : altes Recht gilt fort Jörg R. Eppers Rechtsanwalt Juli 2014 1 Zeitliche Geltung Betrifft: Anträge ab 01.07.2014 Anträge vor dem 01.07.14: altes Recht gilt fort 2 Verbraucher i.s. von 304 InsO natürliche Person keine oder nur

Mehr

Inhalt. Abkürzungen 13. Vorwort 17. A Ein Rat 19. B Das Schuldverhältnis - kommt man da noch raus? 20

Inhalt. Abkürzungen 13. Vorwort 17. A Ein Rat 19. B Das Schuldverhältnis - kommt man da noch raus? 20 Inhalt Abkürzungen 13 Vorwort 17 A Ein Rat 19 B Das Schuldverhältnis - kommt man da noch raus? 20 I. Besteht ein Vertrag? 20 1. Einigung 21 a) Einigungsmängel 21 b) Allgemeine Geschäftsbedingungen 21 c)

Mehr

Frage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich

Frage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich VII Vorwort Die Autoren Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VI XV XIX Kapitel I: Von der Krise bis zum Insolvenzantrag 1 24 1 Frage 1: Was sind erste Anzeichen einer Krise? 2 1 Frage 2: Wer kann

Mehr

Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Antragsteller(in) Adresse: Name Straße, Hausnummer Vorname(n) Postleitzahl, Ort Telefon tagsüber Verfahrensbevollmächtigte(r) An das Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - Geschäftsnummer (falls vorhanden):

Mehr

9. Bonner Unternehmertage. Anfechtung im Insolvenzverfahren Ein Überblick

9. Bonner Unternehmertage. Anfechtung im Insolvenzverfahren Ein Überblick 9. Bonner Unternehmertage Anfechtung im Insolvenzverfahren Ein Überblick Rechtsanwalt Dr. Andreas Menkel Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Steuerrecht MEYER-KÖRING Rechtsanwälte

Mehr

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte 1 Reform des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens Regierungsentwurf eines Gesetzes zur

Mehr

7: Besondere Verfahrensarten

7: Besondere Verfahrensarten 7: Besondere Verfahrensarten A. Insolvenzplan B. Restschuldbefreiung C. Eigenverwaltung D. Verbraucherinsolvenz E. Insolvenzverfahren über besondere Vermögensmassen I. Nachlassinsolvenz II. Gesamtgutinsolvenz

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage... 5

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage... 5 Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 1 Grundlagen des Insolvenzrechts... 15 1.1 Ziele und Bedeutung des Insolvenzverfahrens... 15 1.2 Aufbau der InsO / Verfahrensarten

Mehr

Das neue Verbraucherinsolvenzrecht

Das neue Verbraucherinsolvenzrecht 9. Berliner Trilog 12. Dezember 2013 Das neue Verbraucherinsolvenzrecht Prof. Dr. Martin Ahrens, Universität Göttingen 1. Die Eingangsentscheidung a) Unzulässigkeit der RSB, 287a II 1 InsO 3-Fristen-Modell

Mehr

Ralph Kramer Frank K. Peter. Insolvenzrecht. Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler. 2. Auflage. 4y Springer Gabler

Ralph Kramer Frank K. Peter. Insolvenzrecht. Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler. 2. Auflage. 4y Springer Gabler Ralph Kramer Frank K. Peter Insolvenzrecht Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler 2. Auflage 4y Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1 Grundlagen des Insolvenzrechts 13 1.1 Ziele und Bedeutung

Mehr

Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler

Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler Ralph Kramer Frank K. Peter Insolvenzrecht Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler 3., überarbeitete und erweiterte Auflage ^ Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage 1 Grundlagen des

Mehr

Seite Einleitung Abschnitt. Gesetzessvstematik und allgemeine Bestimmungen 3

Seite Einleitung Abschnitt. Gesetzessvstematik und allgemeine Bestimmungen 3 I Inhaltsübersicht Einleitung 1 1. Abschnitt. Gesetzessvstematik und allgemeine Bestimmungen 3 1. Aufbau der Insolvenzordnung 3 II. Abgrenzung des Regelinsolvenzverfahrens 3 vom Verbraucherinsolvenzverfahren

Mehr

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 12/2015

Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 12/2015 Lösungen zu den Prüfungsaufgaben der RENOpraxis 12/2015 Prüfe Dein Wissen Lernfeld 12: Zwangsvollstreckung Schwierigkeitsstufe: 3. Ausbildungsjahr Lösungen & 1. Aufgabe a) Nach der EuGVVO Nr. 1215/2012

Mehr

Frühjahrsregionalkonferenz am 19. März 2015 in Kaiserslautern

Frühjahrsregionalkonferenz am 19. März 2015 in Kaiserslautern Frühjahrsregionalkonferenz am 19. März 2015 in Kaiserslautern 1 Neue Erfahrungen aus dem Insolvenzrecht Worauf jeder Mineralölhändler achten muss Marcus Schäfer, Rechtsanwalt 2 Probleme mit dem Insolvenzverwalter

Mehr

Teil 1: Verbleibende Möglichkeiten der Bank nach Insolvenzantrag des Finnenkunden (Seidel/Steinwachs) 1

Teil 1: Verbleibende Möglichkeiten der Bank nach Insolvenzantrag des Finnenkunden (Seidel/Steinwachs) 1 INHALTSÜBERSICHT Inhaltsübersicht Teil 1: Verbleibende Möglichkeiten der Bank nach Insolvenzantrag des Finnenkunden (Seidel/Steinwachs) 1 1 Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens 3 2 Wahrnehmung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1: Verbleibende Möglichkeiten der Bank nach Insolvenzantrag des Firmenkunden 1

Inhaltsverzeichnis. Teil 1: Verbleibende Möglichkeiten der Bank nach Insolvenzantrag des Firmenkunden 1 Inhaltsverzeichnis Teil 1: Verbleibende Möglichkeiten der Bank nach Insolvenzantrag des Firmenkunden 1 1 Überblick über den Ablauf eines Insolvenzverfahrens 3 2 Wahrnehmung der Gläubigerrechte im vorläufigen

Mehr

Insolvenzbekanntmachungen

Insolvenzbekanntmachungen Justizportal - Insolvenzbekanntmachungen Page 1 of 2 Insolvenzbekanntmachungen Sie sind hier: >Bekanntmachungen suchen Insolvenzverfahren suchen Es wurden 3 Treffer gefunden. Dokument 1-3 von 3 Übereinstimmungen

Mehr

Herbsttagung November Mercure Hotel Waldhof 17 in Bielefeld

Herbsttagung November Mercure Hotel Waldhof 17 in Bielefeld Herbsttagung 2009 3. November 2009 Mercure Hotel Waldhof 17 in Bielefeld Insolvenzrecht / RA Sandra Rostek Gliederung I. Ausgewählte Wirkungen der Verfahrenseröffnung II. III. Bargeschäfte 3 I. Ausgewählte

Mehr

Vertrag. über die Gewährung eines Darlehens mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel (Nachrangdarlehen)

Vertrag. über die Gewährung eines Darlehens mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel (Nachrangdarlehen) Vertrag über die Gewährung eines Darlehens mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel (Nachrangdarlehen) PERSÖNLICHE ANGABEN Titel, Vorname, Name Straße PLZ und Wohnort Telefon und email Der Darlehensgeber

Mehr

Unternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht

Unternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht Unternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht 26. November 2009 FG Zivilrecht II Prof. Dr. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M. 1 A. Einführung I. Begriff der Insolvenz

Mehr

Wenn Patienten nicht zahlen

Wenn Patienten nicht zahlen Ellen Ulbricht Wenn Patienten nicht zahlen Forderungsbeitreibung für Ärzte, Zahnärzte und Heilberufe 4y Springer Inhaltsverzeichnis Vorwort Abürzungsverzeichnis Zeitschriften und Online-Publikationen V

Mehr

UNITI Regionalgruppentagung Nord-Ost-NRW Die Insolvenzanfechtung. Dortmund, 29. April Marcus Schäfer, Rechtsanwalt

UNITI Regionalgruppentagung Nord-Ost-NRW Die Insolvenzanfechtung. Dortmund, 29. April Marcus Schäfer, Rechtsanwalt UNITI Regionalgruppentagung Nord-Ost-NRW 2016 Die Insolvenzanfechtung Dortmund, 29. April 2016 Marcus Schäfer, Rechtsanwalt Die Kanzlei Schäfer Valerio 2 Gegründet 1995 Derzeit 12 Mitarbeiter Seit 2003

Mehr

Vollstreckung effektiv

Vollstreckung effektiv Vollstreckung effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008 A Akteneinsicht Akteneinsichtsrecht 6/08 96 Amtshilfe Schuldnervermögen transparenter 5/08 76 Antragstellung Arbeitsgerichtliche Titel: Vorsicht

Mehr

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Merkblatt Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Ansprechpartner: Referat Recht Michael Mißbach Telefon: 0351 2802-198 Fax: 0351 2802-7198 missbach.michael@dresden.ihk.de

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung 7. Mannheimer Insolvenzrechtstag am 17. Juni 2011

Aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung 7. Mannheimer Insolvenzrechtstag am 17. Juni 2011 Dr. Gero Fischer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. Aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung 7. Mannheimer Insolvenzrechtstag am 17. Juni 2011 - 2 - I. Rechtsweg Anfechtung gegen Arbeitnehmer

Mehr

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Insolvenz des Firmenkunden

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Insolvenz des Firmenkunden Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden Insolvenz des Firmenkunden Prozesse prüfen - Risiken vermeiden - Fehler aufdecken - Handlungsempfehlungen ableiten Bearbeitet von Prof. Dr. Christiane Siedel, RA Torsten

Mehr

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren

Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Insolvenzordnung: Hinweise für Schuldner zum Verbraucherinsolvenzverfahren Einführung in die Thematik Die Insolvenzordnung (InsO) räumt Schuldnern die Möglichkeit ein, sich durch ein Insolvenzverfahren

Mehr

Probleme mit dem Insolvenzverwalter. expo PetroTrans 02. Oktober 2014

Probleme mit dem Insolvenzverwalter. expo PetroTrans 02. Oktober 2014 Probleme mit dem Insolvenzverwalter expo PetroTrans 02. Oktober 2014 Die Kanzlei Schäfer Valerio 2 Gründung 1995 Seit 1997 mit Valerio in Mailand Heute 12 Mitarbeiter Seit 2003 ausschließlich im Mineralölhandel

Mehr

Rechtsanwalt Dr. Oliver Knodel.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Knodel. Insolvenzrecht Referent: und Notar Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ziel des Insolvenzverfahrens gleichmäßige Gläubigerbefriedigung (primärer Zweck) Sanierung (sekundärer Zweck) Liquidation

Mehr

Eckdaten des Gesetzentwurfs vom veröffentlicht am zur Verbraucherinsolvenz

Eckdaten des Gesetzentwurfs vom veröffentlicht am zur Verbraucherinsolvenz Eckdaten des Gesetzentwurfs vom 12.7.12 veröffentlicht am 18.7.12- zur Verbraucherinsolvenz Stuttgart am 20.7.2012 Beate Schmidberger, Rechtspflegerin Überblick I. Änderungen für die Schuldnerberatung

Mehr

Über den Umgang mit Schuldnern

Über den Umgang mit Schuldnern Haufe Fachpraxis Über den Umgang mit Schuldnern Der Wegweiser vom Vertragsabschluss bis zur Zwangsvollstreckung Bearbeitet von Peter David 18. Auflage 2008 2007. Buch. 660 S. Hardcover ISBN 978 3 448 08446

Mehr

Ausfertigung INSOLVENZGERICHT. Beschluss

Ausfertigung INSOLVENZGERICHT. Beschluss 02/05 2017 14:40 FAX 49 711 9213021 AG STGT-Inso-Abt. Aktenzeichen: 6 IN 190/17 Ausfertigung 000 1 /0 0 0 5 Amtsgericht Stuttgart INSOLVENZGERICHT Beschluss In dem insolvenzverfahren über das Vermögen

Mehr

Die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts

Die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts VID - Mitgliedertagung Frankfurt /Main 27.04. - 29.04.2017 UPDATE INSOLVENZRECHT: Frisch aus dem Bundestag drei Gesetzesvorhaben endgültig verabschiedet Die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts RA Dr.

Mehr

I. Anwendungsbereich der 94 bis 96 InsO

I. Anwendungsbereich der 94 bis 96 InsO 3. Mannheimer Insolvenzrechtstag Vortrag am 15. Juni 2007 Anfechtung, Aufrechnung und Verrechnung in der Insolvenz Dr. Gero Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof I. Anwendungsbereich der 94

Mehr

Für Private: Ablauf Insolvenzverfahren - Allgemeines

Für Private: Ablauf Insolvenzverfahren - Allgemeines Für Private: Ablauf Insolvenzverfahren - Allgemeines Die Insolvenz ist das Gegenteil von Solvenz (zahlungsfähig oder leistungsfähig sein), wurde früher auch Konkurs (griechisch) genannt und kommt aus dem

Mehr

Reform des Insolvenzrechts 2017 (insbesondere Insolvenzanfechtung) Synopse zum alten und neuen Recht

Reform des Insolvenzrechts 2017 (insbesondere Insolvenzanfechtung) Synopse zum alten und neuen Recht Reform des Insolvenzrechts 2017 (insbesondere Insolvenzanfechtung) Synopse zum alten und neuen Recht Insolvenzordnung, alte Fassung, Stand 20.2.2017 14 InsO Antrag eines Gläubigers (1) Der Antrag eines

Mehr

Über den Umgang mit Schuldnern

Über den Umgang mit Schuldnern Haufe Fachpraxis Über den Umgang mit Schuldnern Der Wegweiser vom Vertragsabschluss bis zur Zwangsvollstreckung von Peter David 18. Auflage 2008 Über den Umgang mit Schuldnern David schnell und portofrei

Mehr

Kreditklausel gebrochen und dann? Vom 25. September 2009

Kreditklausel gebrochen und dann? Vom 25. September 2009 Wintersemester 2009/2010 Sanierung von Unternehmen in der Krise Teil 4: - Kreditsicherheiten Neubestellung in der Krise Banksyndikus Arne Wittig, 26. November 2009 Frankfurt am Main Die Reaktion der Banken

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis

Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis V IX I. Einführung 1 II. Grundsätzliche Fragen zur Privatinsolvenz 3 III. Einzelne Fragen in der Privatinsolvenz 19 IV. Begriffe und deren Bedeutung im Privatinsolvenzverfahren

Mehr

1 Zugriff auf alle SCHUFA-Auskünfte, günstige Einzel ab rechnungen!

1 Zugriff auf alle SCHUFA-Auskünfte, günstige Einzel ab rechnungen! JURCASH Highlights auf einen Blick Exklusive Konditionen für Gewerbetreibende! JURCASH Serviceleistungen für Vermieter Neu! 1 Ohne: Mitgliedsbeitrag, Einmalgebühr, Jahresbeitrag oder Erfolgsprovision!

Mehr

Yvonne Ilsemann. Was kostet die Welt? Schuldnerberatung in der Straffälligenhilfe

Yvonne Ilsemann. Was kostet die Welt? Schuldnerberatung in der Straffälligenhilfe Was kostet die Welt? Schuldnerberatung in der Straffälligenhilfe Inhalte 1. Vorstellungsrunde / Fragestellungen 2. Grundlagen Schuldnerberatung 3. Möglichkeiten der Schuldenregulierung 4. Besonderheiten

Mehr

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H.

Prüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H. Prüfe dein Wissen: PdW 33 Insolvenzrecht von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65307 0 Zu Leseprobe

Mehr

Inhaltsverzeichnis Insolvenzrecht in der Praxis, 2. Auflage

Inhaltsverzeichnis Insolvenzrecht in der Praxis, 2. Auflage Inhaltsverzeichnis Insolvenzrecht in der Praxis, 2. Auflage 5 Inhaltsverzeichnis Insolvenzrecht in der Praxis, 2. Auflage Kapitel 1 Insolvenzverfahren 1.1 Einheitliches Insolvenzverfahren seit 1.7.2010...

Mehr

Kunde hat Insolvenz angemeldet!

Kunde hat Insolvenz angemeldet! Kunde hat Insolvenz angemeldet! Regionaler Wirtschaftstag der IHK Halle-Dessau am 17.03.2016 in Bernburg (Saale) Wolf-Dieter Kleinschmidt Steuerberater und Rechtsbeistand Bernburg (Saale) und Goslar (Harz)

Mehr

Bitte leiten Sie die ausgefüllte Aufstellung Ihrem Berater weiter. a) Bankguthaben (Spareinlagen / Festgelder) Bezeichnung Institut Betrag

Bitte leiten Sie die ausgefüllte Aufstellung Ihrem Berater weiter. a) Bankguthaben (Spareinlagen / Festgelder) Bezeichnung Institut Betrag Persönliche Verhältnisse Antragsteller Name Vorname Geburtsdatum (TT.MM.JJ) PLZ, Wohnort Straße Beschäftigt bei als seit Mitantragsteller / Ehegatte Name Vorname Geburtsdatum (TT.MM.JJ) Beschäftigt bei

Mehr

Seite Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis (Kommentar/Lehrbücher) 21

Seite Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis (Kommentar/Lehrbücher) 21 5 Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis (Kommentar/Lehrbücher) 21 1 Das Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach Bundesund Länderrecht 23 1.1 Bundesrecht 23 1.2 Länderrecht

Mehr

Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen

Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen Jennifer Hengst Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen Recht- und Zweckmäßigkeit der Neuregelungen in Nomos Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 15 B. Die Gesetzgebungsverfahren I. Motive der Änderungen 20 IL

Mehr

Aus Fehlern lernen - Krisenmanagement

Aus Fehlern lernen - Krisenmanagement Kapitelübersicht Auslöser von Krisen Warnsignale von außen Auswirkungen von Krisen von innen bei Unternehmen (Sanierungsverfahren, Konkursverfahren) bei Privatpersonen ( Privatkonkurs ) gerichtliche Verfahren

Mehr

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem

Mehr

Insolvenzrecht in der Miete

Insolvenzrecht in der Miete Insolvenzrecht in der Miete Helge Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kanzlei Wedler, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover, Tel.

Mehr

Gebührenansprüche durchsetzungssicher begründen 2013

Gebührenansprüche durchsetzungssicher begründen 2013 Gebührenansprüche durchsetzungssicher begründen 2013 Stand: 03/2013 Referent: Rechtsanwalt Hans-Günther Gilgan Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Nachdruck - auch auszugsweise

Mehr

Neues Insolvenzanfechtungsrecht und Tipps zur Begrenzung von Forderungsausfällen durch Insolvenz eines Geschäftspartners

Neues Insolvenzanfechtungsrecht und Tipps zur Begrenzung von Forderungsausfällen durch Insolvenz eines Geschäftspartners Neues Insolvenzanfechtungsrecht und Tipps zur Begrenzung von Forderungsausfällen durch Insolvenz eines Geschäftspartners Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung des Insolvenzanfechtungsrechtes die Möglichkeit

Mehr

Gesamtinhaltsübersicht

Gesamtinhaltsübersicht Gesamtinhaltsübersicht V orw ort... 19 Abkürzungen... 23 I. Einleitung... 27 1. Begriffsklärung... 28 2. Verhältnis von Restschuldbefreiung und Insolvenzverfahren... 29 3. Juristische Personen/Gesellschaften...

Mehr

Die Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung

Die Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung Die Kündigung von Bauverträgen die häufigsten Streitpunkte bei der Vertragsabwicklung Allgemeines zur Kündigung eines Bauvertrags Es ist zwischen freier Kündigung und einer Kündigung aus wichtigem Grund

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. Januar in dem Insolvenzeröffnungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 21. Januar in dem Insolvenzeröffnungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 174/09 BESCHLUSS vom 21. Januar 2010 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 287 Abs. 1, 20 Abs. 2, 290 Abs. 1 Nr. 3, 5, 6 Hat der Schuldner

Mehr

Checkliste: Insolvenzanfechtung Neuregelung 2017

Checkliste: Insolvenzanfechtung Neuregelung 2017 Checkliste: Insolvenzanfechtung Neuregelung 2017 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster Rechtsanwalt Benedikt Kröger, Sendenhorst www.bauerhaus.eu Inhaltsübersicht

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort. Literaturverzeichnis Abkurzungsverzeichnis. Rn.

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort. Literaturverzeichnis Abkurzungsverzeichnis. Rn. Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkurzungsverzeichnis Seite V IX XV XXIII Teil 1: Allgemeine Grundlagen 1 A. Einleitung 1 B. Sanierung als Instrument des Insolvenzrechts

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. März in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. März in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 39/08 BESCHLUSS vom 19. März 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO 129 Übereignet der Schuldner Bestandteile seines Geschäftsbetriebs zur Sicherheit

Mehr

Übung im Zivilrecht für Anfänger Übungsstunde am Besprechungsfall. Prof. Dr. Thomas Rüfner

Übung im Zivilrecht für Anfänger Übungsstunde am Besprechungsfall. Prof. Dr. Thomas Rüfner Übung im Zivilrecht für Anfänger Übungsstunde am 22.04.2008 2. Besprechungsfall Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=18783 Fall F betreibt ein Ferienhotel

Mehr

... Name, Vorname Straße Hausnummer PLZ Ort

... Name, Vorname Straße Hausnummer PLZ Ort ... Name, Vorname Straße Hausnummer PLZ Ort Amtsgericht Charlottenburg -Insolvenzgericht- Amtsgerichtsplatz 1 Aktenzeichen:... (stets angeben, soweit bereits vorhanden) 14057 Berlin Ich stelle die Anträge

Mehr

Praktische Probleme des Verbraucherinsolvenzverfahrens gem. 304 ff. InsO

Praktische Probleme des Verbraucherinsolvenzverfahrens gem. 304 ff. InsO Birte Kniesch Praktische Probleme des Verbraucherinsolvenzverfahrens gem. 304 ff. InsO ERGON VERLAG Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis 11 A. Ùberblick iiber die Insolvenzrechtsreform 15 1. Untersuchungsgegenstand

Mehr

Leitfaden zum Insolvenzrecht

Leitfaden zum Insolvenzrecht Insolvenzrecht in der Praxis Leitfaden zum Insolvenzrecht Von Richter am BGH Hans-Peter Kirchhof, Karlsruhe 2., erweiterte und aktualisierte Auflage Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis Herne/Berlin

Mehr

Vorname und Name. Straße und Hausnummer. Postleitzahl und Ort. Telefon tagsüber. Verfahrensbevollmächtigte(r) (Nummer II. 2. ist auszufüllen.

Vorname und Name. Straße und Hausnummer. Postleitzahl und Ort. Telefon tagsüber. Verfahrensbevollmächtigte(r) (Nummer II. 2. ist auszufüllen. 1 Vorname und Name Antrag auf Restschuldbefreiung im des Insolvenzverfahrens des / der Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Telefon tagsüber Verfahrensbevollmächtigte(r) 2 An das Amtsgericht Insolvenzgericht

Mehr

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2015/16

Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2015/16 Insolvenzrecht Wintersemester 2015/16 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der

Mehr

ANFECHTBARKEIT DER GLOBALZESSION. von Rechtsanwalt Dr. Claudius Arnold Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

ANFECHTBARKEIT DER GLOBALZESSION. von Rechtsanwalt Dr. Claudius Arnold Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ANFECHTBARKEIT DER GLOBALZESSION von Rechtsanwalt Dr. Claudius Arnold Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht I. Urteile des BGH vom 29.11.2007 1. Im Globalzessionsvertrag lässt sich

Mehr

"Insolvenzrecht in der Praxis Grundlagen & Praxisbeispiele" 3. Auflage. Inhaltsverzeichnis

Insolvenzrecht in der Praxis Grundlagen & Praxisbeispiele 3. Auflage. Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Insolvenzverfahren 1.1 Einheitliches Insolvenzverfahren seit 1.7.2010... 13 1.2 Materielles Insolvenzrecht... 13 1.2.1 Konkursfähigkeit... 13 1.2.2 Ansprüche in der Insolvenz... 14

Mehr

Professionelles Forderungsmanagement

Professionelles Forderungsmanagement Professionelles Forderungsmanagement Rechtliche Grundlagen und Praxis des Inkassogeschäfts von Dr. Karsten Schneider 1. Auflage Professionelles Forderungsmanagement Schneider schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Jochen Waltenberger Richter am Amtsgericht Amtsgericht Kaiserslautern

Jochen Waltenberger Richter am Amtsgericht Amtsgericht Kaiserslautern Jochen Waltenberger Richter am Amtsgericht Amtsgericht Kaiserslautern 1 InsO RSB ist neben der gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung ein eigenständiges Ziel der InsO Letztlich auch Ausfluss aus Art.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XVII 1 Einführung.... 1 2 Grundlagen des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens natürlicher Personen... 3 I. Ziele des Insolvenzverfahrens,

Mehr

Auch ein Privatmann kann pleite gehen Dienstag, den 15. November 2011 um 13:38 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:20 Uhr

Auch ein Privatmann kann pleite gehen Dienstag, den 15. November 2011 um 13:38 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:20 Uhr Wenn man den Begriff Pleite machen hört, denkt man natürlich zunächst an Betriebe. Doch auch ein Privatmann kann heute Insolvenz anmelden. Insolvenz ist das Gleiche, was man früher Konkurs nannte. Bei

Mehr

Forderungseinzug. Rechtsanwalt Christopher Langlotz

Forderungseinzug. Rechtsanwalt Christopher Langlotz Forderungseinzug Ausstehende Forderungen Viele Unternehmen haben Probleme mit der Zahlungsmoral ihrer Kunden. Ein erheblicher Teil der Insolvenzen in Deutschland geht auf das Konto säumiger Zahler. Aber

Mehr

Markt- und Kundenbeziehungen

Markt- und Kundenbeziehungen Fakturierung Fakturierung Zahlungsvorgänge Inhalte der Rechnung Mahnwesen 1 Fakturierung - Debitorenbuchhaltung Debitorenbuchhaltung wird jener Teil der Aufbauorganisation von Unternehmen genannt, der

Mehr

Privatinsolvenz. Schuldenbereinigung, Restschuldbefreiung, Insolvenzplan. von Dr. Andreas Schmidt. 4. Auflage. Verlag C.H.

Privatinsolvenz. Schuldenbereinigung, Restschuldbefreiung, Insolvenzplan. von Dr. Andreas Schmidt. 4. Auflage. Verlag C.H. Privatinsolvenz Schuldenbereinigung, Restschuldbefreiung, Insolvenzplan von Dr. Andreas Schmidt 4. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65126 7

Mehr

ZIS-Abendsymposion am Vereinbarungen bei der Verwertung von Sicherheiten in der Insolvenz. Von VorsRiBGH Dr. H. G.

ZIS-Abendsymposion am Vereinbarungen bei der Verwertung von Sicherheiten in der Insolvenz. Von VorsRiBGH Dr. H. G. am 12.10.2010 Vereinbarungen bei der Verwertung von Sicherheiten in der Insolvenz Von VorsRiBGH Dr. H. G. Ganter, Karlsruhe Selbsteintritt Selbsteintrittsrechts eines Gläubigers, dem ein Absonderungsrecht

Mehr

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.03.2011 IX ZB 36/09 wie folgt entschieden:

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.03.2011 IX ZB 36/09 wie folgt entschieden: UVR 008/2011-477 - Für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen Sozialversicherungsträger ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben. 13 GVG Beschluss des BGH vom 24.03.2011 IX ZB 36/09

Mehr

Ralph Kramer Frank K. Peter. Insolvenzrecht. Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler. 2. Auflage

Ralph Kramer Frank K. Peter. Insolvenzrecht. Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler. 2. Auflage Insolvenzrecht Ralph Kramer Frank K. Peter Insolvenzrecht Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler 2. Auflage Prof. Dr. Ralph Kramer Frank K. Peter Fachhochschule Worms Deutschland ISBN 978-3-658-00025-7

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN!

HERZLICH WILLKOMMEN! Kreativwirtschaft Erzgebirge 9. Netzwerktreffen Arbeitgeberseminar Kultur- und Kreativwirtschaft auf Einladung der DAK-Gesundheit HERZLICH WILLKOMMEN! Referentin: Andrea Ernst Rechtsanwältin und Fachanwältin

Mehr

BGH: Zwangsvollstreckung aus Unterwerfungserklärung für den nur Zessionar einer Sicherungsgrundschuld nur bei Eintritt in den Sicherungsvertrag

BGH: Zwangsvollstreckung aus Unterwerfungserklärung für den nur Zessionar einer Sicherungsgrundschuld nur bei Eintritt in den Sicherungsvertrag SANIERUNG & INSOLVENZ April & Mai 2010 Finanz Colloquium Heidelberg email: Info@FC-Heidelberg.de Web: www.fc-heidelberg.de in Kooperation mit: GRUB BRUGGER & Partner Rechtsanwälte email: t.schultze@grub-brugger.de

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz Reform des Insolvenzanfechtungsrechts Aktuelle Fassung Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung 14 Antrag eines Gläubigers (1) Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches

Mehr

Aktuelle Tendenzen im Anfechtungsrecht

Aktuelle Tendenzen im Anfechtungsrecht Dr. Gero Fischer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Aktuelle Tendenzen im Anfechtungsrecht Vortrag auf dem 2. Mannheimer Insolvenzrechtstag am 21. Juli 2006 Unterlagen für die Teilnehmer - 2 - I.

Mehr

Die folgenden Festlegungen regeln das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Leistungen nach dem SGB II und einem Insolvenzereignis.

Die folgenden Festlegungen regeln das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Leistungen nach dem SGB II und einem Insolvenzereignis. Titel: Geschäftsführerverfügung 10 / 2014 Insolvenz Geschäftszeichen/Aktenzeichen: 3, 5, 6, 7 / II-2082.3, II-2080.6, II-2081, II-2081.7, II-1315, II-3201, II-7100, II-1800 Weisung Arbeitshinweis Gültigkeit

Mehr

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 19

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 19 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 19 1 Vollstreckungsmöglichkeiten 21 A. Zwangssicherungshypothek 21 B. Zwangsverwaltung 24 C. Zwangsversteigerung 25 I. Gleichheitsgrundsatz

Mehr

VOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen

VOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Rolf Theißen VOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen Ein Leitfaden für öffentliche und gewerbliche Auftraggeber. Mit neuer VOB/B und 80 Bau-Musterformularen.

Mehr

Die Insolvenzaufrechnung im Lichte der BGH-Rechtsprechung

Die Insolvenzaufrechnung im Lichte der BGH-Rechtsprechung Die Insolvenzaufrechnung im Lichte der BGH-Rechtsprechung Prof. Dr. Reinhard Bork Universität Hamburg Aufrechnung: Die insolvenzrechtliche Relevanz mit Aufrechnung: beide Forderungen werden voll erfüllt

Mehr

Merkblatt zum Restschuldbefreiungsverfahren (für Verfahren, die vor dem 1. Juli 2014 beantragt wurden)

Merkblatt zum Restschuldbefreiungsverfahren (für Verfahren, die vor dem 1. Juli 2014 beantragt wurden) Merkblatt zum Restschuldbefreiungsverfahren (für Verfahren, die vor dem 1. Juli 2014 beantragt wurden) Nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht dem Schuldner, wenn er eine natürliche

Mehr

B. Eröffnungsverfahren

B. Eröffnungsverfahren B. Eröffnungsverfahren Verfahrensalternativen: Klassisches Eröffnungsverfahren, 21 ff. InsO Vorläufige Eigenverwaltung, 270a InsO Sog. Schutzschirmverfahren, 270b InsO Folie 34 Zeitabschnitte Eröffnungs

Mehr

INSOLVENZ- TRAGIK oder CHANCE?

INSOLVENZ- TRAGIK oder CHANCE? INSOLVENZ- TRAGIK oder CHANCE? Dipl. Ing. Dipl. Betriebswirt Reinhard Nocke, Tel. 03375/520 95 00 E-Mail: reinhard@nocke-consulting.de www.nocke-consulting.de Stiftung Finanzverstand ggmbh 1 Manche Leute

Mehr

Arbeitsrecht in der Insolvenz

Arbeitsrecht in der Insolvenz Beck'sches Mandats Handbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz Arne Steindorf Rechtsanwalt in Halle/Saale und Thomas Regh Rechtsanwalt in Bonn ms Verlag C.H.Beck München 2002 1 Das arbeitsrechtliche Mandat

Mehr

Jobcenter Salzlandkreis

Jobcenter Salzlandkreis Eigenbetrieb des Landkreises Insolvenzverfahren Bearbeitungsstand: 1. Oktober 2013 Insolvenzverfahren Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 3 2. Allgemeines... 3 2.1 Zuständigkeit ( 2, 3 InsO)...

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Januar in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Januar in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 177/09 BESCHLUSS vom 14. Januar 2010 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 14 Abs. 1 Wird der Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einer vollstreckbaren

Mehr

Die Kündigung nach 8 Nr. 2 VOB/B und Abrechnungsprobleme

Die Kündigung nach 8 Nr. 2 VOB/B und Abrechnungsprobleme Die Kündigung nach 8 Nr. 2 VOB/B und Abrechnungsprobleme RA Dr. Andreas Koenen Koenen & Partner, Essen Gliederung 8 Nr. 2 VOB/B: Voraussetzungen welche Fassung der VOB/B? Gläubigerantrag erforderlich?

Mehr

Insolvenz. So umgehen Sie die häufigsten Fallen. Dr. Dirk Schulz Ulrich Bert Dr. Holger Lessing. Haufe Mediengruppe Freiburg Berlin München

Insolvenz. So umgehen Sie die häufigsten Fallen. Dr. Dirk Schulz Ulrich Bert Dr. Holger Lessing. Haufe Mediengruppe Freiburg Berlin München Insolvenz So umgehen Sie die häufigsten Fallen Dr. Dirk Schulz Ulrich Bert Dr. Holger Lessing Haufe Mediengruppe Freiburg Berlin München OS Vorwort 8 1 Das Insolvenzverfahren im Überblick 11 1.1 ' Sinn

Mehr

Verfahrensablauf. Verfahrensablauf

Verfahrensablauf. Verfahrensablauf Verfahrensablauf 1 Verfahrensablauf Vor jedem Insolvenzverfahren steht eine Unternehmenskrise: Ohne Krise besteht kein Grund für ein Insolvenzverfahren (Kapitel 2). Allerdings ist zwischen der Krise eines

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 23. März in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 23. März in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 124/05 BESCHLUSS vom 23. März 2006 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 574 Abs. 2 Nr. 2 Fällt nach Stellung des Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

Mehr

BESCHLUSS. ..., geboren am...,... Straße 17, Magdeburg - Schuldner und Beschwerdegegner -

BESCHLUSS. ..., geboren am...,... Straße 17, Magdeburg - Schuldner und Beschwerdegegner - Landgericht Leipzig Zivilkammer Aktenzeichen: 08 T 430/12 Amtsgericht Leipzig 406 IN 1080/06 BESCHLUSS In Sachen..., geboren am...,... Straße 17, 39119 Magdeburg - Schuldner und Beschwerdegegner - Weitere

Mehr

Veröffentlichungen. Prof. Dr. J. Roth. Monographien

Veröffentlichungen. Prof. Dr. J. Roth. Monographien Veröffentlichungen Prof. Dr. J. Roth Monographien Interessenwiderstreit im Insolvenzeröffnungsverfahren, 2004, (Dissertation). Sanierungssteuerrecht, in: Hess/Groß/Reill-Ruppe/Roth, Insolvenzplan, Sanierungsgewinn,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. Oktober in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. Oktober in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 257/08 BESCHLUSS vom 8. Oktober 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 289, 290 Versagungsanträge können alle Gläubiger stellen, die Forderungen

Mehr